
Parteikontrollkommissionen der SED (1969)
Siehe auch:
- Kontrollkommissionen der SED: 1979
Zentrale Parteikontrollkommission (ZPKK) sowie Kontrollkommissionen im Bezirksmaßstab und im Kreisbereich (BPKK und KPKK), gegr. auf Beschluß des SED-Parteivorst. vom 16. 9. 1948 im Zuge der Umformung der SED in eine Partei leninistisch-bolschewistischen Typs. Aufgaben: Kampf gegen „Parteifeinde“, Korruptionserscheinungen, Mißbrauch von Funktionen, gegen Karrieristen, „Verleumdungen führender Genossen“, Untersuchung aller Vergehen von Parteimitgl. (Parteidisziplin). Die ZPKK wird durch das Zentralkomitee, die BPKK und KPKK werden durch die Bezirks- bzw. Kreisleitungen gewählt.
Sie können die im Statut vorgesehenen Parteistrafen: Rüge, strenge Rüge und Ausschluß aus der Partei beschließen. Die P. sind auch für die Aufhebung oder Revision von Parteistrafen zuständig. Beschlüsse der P. bedürfen der Bestätigung durch die zuständige Parteileitung; die Grundorganisationen dagegen haben die Beschlüsse der P. nur zur Kenntnis zu nehmen; Rechtsmittel dagegen stehen ihnen nicht zu. Enge Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst. Vors. d. ZPKK: Matern. (Rehabilitierungen, Säuberungen)
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 461
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