DDR von A-Z, Band 1969

Personenstandswesen (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985


 

Das Personenstandsgesetz vom 16. 11. 1956 ist durch Gesetz vom 13. 10. 1966 (GBl. I, S. 87) neu gefaßt worden. Danach sind Organe des P. das Ministerium des Innern, die Räte der Bezirke, Kreise und der Städte oder Gemeinden (örtliche Organe der Staatsmacht). Eine genauere Bezeichnung des zuständigen Fachorgans fehlt. Während bisher grundsätzlich jede Gemeinde ein Standesamt hatte, umfaßt jetzt ein Standesamtsbezirk in der Regel mehrere Gemeinden. Über die Abgrenzung des Standesamtsbezirks und den Sitz des Standesamts entscheidet der Rat des Kreises. In Städten mit mehreren Stadtbezirken behält jeder Stadtbezirk sein Standesamt. Der bisherige „Beauftragte für P.“ heißt seit 1966 „Leiter des Standesamtes“.

 

Bei den Standesämtern werden Geburten-, Sterbe- und Ehebücher geführt. In die Ehebücher ist der von den Ehegatten bei der Eheschließung gewählte gemeinsame Familienname einzutragen. Die Personenstandsbücher sind jeweils nach Jahresende von den Standesämtern den bei den „zuständigen Fachorganen“ der Räte der Kreise neu errichteten Urkundenstellen zu übergeben. Diese Urkundenstellen haben die Bücher weiterzuführen und die Personenstandsurkunden auszustellen.

 

Nach internen Weisungen erhalten Bewohner der BRD und West-Berlins häufig keine Personenstandsurkunden, vor allem dann nicht, wenn erkennbar ist, daß diese für Zwecke des Lastenausgleichs oder der Wiedergutmachung benötigt werden. Das Standesamt I in X 104 Berlin, Rückerstr. 9, besitzt Standesamts-Zweitbücher aus den unter polnischer Verwaltung stehenden Ostgebieten.


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 469


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.