DDR von A-Z, Band 1969

Protest (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979


 

Bezeichnung für a) das förmliche Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft im Gerichtsverfahren, vor allem im Strafverfahren gegen erstinstanzliche Urteile der Kreis- und Bezirksgerichte (§ 283 StPO). Während das vom Angeklagten eingelegte Rechtsmittel (Berufung) gemäß § 293, Abs. 3 StPO vom Berufungsgericht ohne mündliche Verhandlung als „offensichtlich unbegründet“ durch Beschluß verworfen werden kann, muß über den form- und fristgerecht eingelegten Protest der Staatsanwaltschaft immer verhandelt worden. Auch in dieser gesetzlichen Regelung kommt die stärkere Stellung des Staatsanwalts gegenüber dem Angeklagten zum Ausdruck. Eine nach der 3. Parteikonferenz der SED vereinzelt an dieser unterschiedlichen Stellung geübte Kritik wurde Anfang 1957 als ungerechtfertigte „Tendenz zur Liberalisierung“ zurückgewiesen. Im Entwurf zur neuen Strafprozeßordnung war vorgesehen, daß auch der P. wie die Berufung als „offensichtlich unbegründet“ verworfen werden kann. Die endgültige Fassung des Gesetzes (GBl. 1968 I, S. 49) hat es dann aber bei der Bevorzugung des P. belassen.

 

b) Maßnahmen der Staatsanwaltschaft, wenn diese in einem Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren, bei der Bearbeitung von Eingaben oder aus sonstigen Quellen eine Gesetzesverletzung feststellt. Der P. ist bei dem Organ einzulegen, in dessen Bereich die Gesetzesverletzung begangen wurde. Das vom P. betroffene Organ hat innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Wird dem P. nicht oder nicht in vollem Umfange stattgegeben, so kann der übergeordnete Staatsanwalt den P. bei der dem betreffenden Organ übergeordneten Stelle einlegen (§§ 38 ff. des Staatsanwaltschaftsgesetzes vom 17. 4. 1963 — GBl. I, S. 57).


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 501


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.