DDR von A-Z, Band 1969

Sachversicherung (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985


 

Alleiniger Versicherer ist die Deutsche Versicherungsanstalt. Nur Transporte der Ex- und Importgüter und des Transitverkehrs werden auch bei der Deutschen Auslands- und Rückversicherungs-AG versichert. In der freiwilligen S. werden folgende Zweige betrie[S. 542]ben: Automaten, Feuer, Einbruch, Diebstahl, Leitungswasserschäden, Hausrat, Glas, Sturmschaden, Transport, Musikinstrumente, Maschinen, Bauwesen, Reisegepäck, allgemeine Haftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht, Kraftfahrzeugkasko, Kraftfahrzeuggepäck, Fahrrad, Kredit, Betriebsunterbrechung, Hagel, Waldbrand, Tierleben, Schlachttier. In der „Haushaltsversicherung“ sind alle Risiken, die in einem Privathaushalt anfallen: Einbruch, Diebstahl von Hausrat und eines Fahrrades, Feuer, Leitungswasserschäden, Sturmschäden, Gepäck, allgemeine Haftpflicht für den Versicherungsnehmer und seine Angehörigen gegen einen einheitlichen Beitrag abgedeckt.

 

Literaturangaben

  • Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S.

 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 541–542


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.