DDR von A-Z, Band 1969

Schund- und Schmutzliteratur (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985


 

Herstellung, Einfuhr und Verbreitung von SuS. werden durch das Strafgesetzbuch von 1966 (§ 148) unter Strafe gestellt. Auch wer „unter fortwährender Verletzung der ihm obliegenden Aufsichtspflicht“ den Besitz von Erzeugnissen der SuS. bei Kindern duldet, kann zur Verantwortung gezogen werden. Als SuS. definiert werden im StGB „Druck- oder ähnliche Erzeugnisse, die geeignet sind, bei Kindern und Jugendlichen Neigungen zu Rassen- und Völkerhaß, Grausamkeit, Menschenverachtung, Gewalttätigkeit oder Mord oder anderen Straftaten sowie geschlechtliche Verirrungen hervorzurufen“. Da der Begriff oft aber (wie z. B. in der VO zum Schutz der Jugend vom 15. 9. 1955) so weit gefaßt wird, daß er auch Publikationen einschließt, „die den moralischen und politischen Anschauungen der Werktätigen widersprechen“, können auch Tageszeitungen, Zeitschriften oder sonstige Literatur aus der westlichen Welt willkürlich als SuS. behandelt werden. Im übrigen hat der Partei- und Staatsapparat, der das Verlagswesen, das Filmwesen und die Presse kontrolliert, ausreichende Handhaben, das Erscheinen von SuS. im eigentlichen Sinne zu verhindern (Zensur). Versteht man unter Schundliteratur aber auch künstlerisch wertlose (meist erzählerische) Schriften, die dem Leser (und vor allem Jugendlichen) ein unwahrhaftiges, verzerrtes Weltbild vermitteln, u. U. auch niedrige Triebe (z. B. Haß) wecken, so können auch Teile der von der SED zugelassenen oder geförderten Literatur als SuS. bezeichnet werden.


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 548


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.