
DDR von A-Z, Band 1969
Staatliche Planauflagen (1969)
Siehe auch:
StP. (auch Planaufgaben) sind verbindliche Aufträge an die staatlichen Behörden und wirtschaftenden Einheiten, die auf Grund der Planpositionen des als Gesetz beschlossenen Volkswirtschaftsplans und in Übereinstimmung mit dem Staatshaushalt vom jeweils übergeordneten Leitungsorgan erteilt werden. (Planung)
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 596
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