DDR von A-Z, Band 1969

Staatliche Planauflagen (1969)

 

 

Siehe auch:


 

StP. (auch Planaufgaben) sind verbindliche Aufträge an die staatlichen Behörden und wirtschaftenden Einheiten, die auf Grund der Planpositionen des als Gesetz beschlossenen Volkswirtschaftsplans und in Übereinstimmung mit dem Staatshaushalt vom jeweils übergeordneten Leitungsorgan erteilt werden. (Planung)


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 596


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.