
Staatsapparat (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985
Der Staat wird im kommun. Sprachgebrauch häufig mit dem S., der Behördenorganisation, gleichgesetzt. Für den Begriff S. wird auch der Begriff Staatsmacht gebraucht. Der eine kehrt mehr den Charakter des Staates als Instrument der kommun. Partei heraus, der andere seine Eigenschaft als Träger von Gewalt gegenüber der Bevölkerung. Zum S. bzw. zur Staatsmacht gehören nach kommun. Lesart die Regierung, der Verwaltungsapparat, die Streitkräfte, die Polizei, der Sicherheitsdienst, die Gerichte und Staatsanwaltschaften. Der S. wird als das „Hauptinstrument zum Aufbau des Sozialismus“ mit „kulturell-erzieherischen und wirtschaftlich-organisatorischen Funktionen“ bezeichnet. Grundlegendes Organisationsprinzip des S. ist der demokratische Zentralismus, wonach alle unteren Glieder den höheren untergeordnet und verantwortlich sind. Verpflichtendes Arbeitsprinzip ist die Parteilichkeit im Sinne der SED, die über die regionalen und zentralen Organe den S. kontrolliert und anleitet. (Apparat, Staatsrat, Ministerrat)
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 599
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