DDR von A-Z, Band 1969

Tarifverträge (1969)

 

 

Siehe auch:

  • Tarifvertrag: 1985

 

T. werden auf der Grundlage der arbeitsrechtlichen Bestimmungen (Arbeitsrecht, Gesetzbuch der Arbeit, arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen) zur weiteren Regelung der Arbeitsverhältnisse in den Privatbetrieben abgeschlossen zwischen einerseits den Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder übergeordneten Leitungen von privaten und anderen Einrichtungen und andererseits der Zentralvorstände der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften (FDGB) oder den Bezirksvorständen des FDGB. In ihnen wird die Ausübung des Mitbestimmungsrechts des FDGB festgelegt, die in den Privatbetrieben zu einer Kontrolle des Betriebsinhabers durch den FDGB führt. Außerdem werden in ihnen die besonderen Arbeits- und Lebensbedingungen des jeweiligen Bereiches oder bestimmter Personengruppen geregelt (Rahmenkollektivvertrag).


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 628


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.