DDR von A-Z, Band 1969

Vereinigte Gesundheitseinrichtungen (1969)

 

 

In den letzten Jahren wurden probeweise in einigen Landkreisen die „Einrichtungen des ambulanten und stationären Heilwesens“ in einer einheitlichen Verwaltung zusammengefaßt und der Leitung eines Ärztlichen Direktors unterstellt. Er hat die Funktion eines Abteilungsleiters innerhalb der „Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen des Rates des Kreises“. Ziel ist eine bessere Koordinierung der Einrichtungen als die Unterstellungsverhältnisse sie ermöglichen, die mit der „Rahmen-Krankenhausordnung“ 1954 vorgeschrieben worden sind. (Gesundheitswesen, Krankenhaus, Poliklinik)


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 666


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.