
DDR von A-Z, Band 1969
Vereinigte Gesundheitseinrichtungen (1969)
In den letzten Jahren wurden probeweise in einigen Landkreisen die „Einrichtungen des ambulanten und stationären Heilwesens“ in einer einheitlichen Verwaltung zusammengefaßt und der Leitung eines Ärztlichen Direktors unterstellt. Er hat die Funktion eines Abteilungsleiters innerhalb der „Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen des Rates des Kreises“. Ziel ist eine bessere Koordinierung der Einrichtungen als die Unterstellungsverhältnisse sie ermöglichen, die mit der „Rahmen-Krankenhausordnung“ 1954 vorgeschrieben worden sind. (Gesundheitswesen, Krankenhaus, Poliklinik)
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 666
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