DDR von A-Z, Band 1969

Zeitungsaustausch (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985


 

Im Rahmen der Reform des politischen Strafrechts im Jahre 1968 wurde auch der Bezug von Zeitungen und Zeitschriften, die im anderen Teil Deutschlands für die dortige Bevölkerung erscheinen, gestattet, so daß derartige Publikationen im Bundesgebiet durch den Handel oder den Postzeitungsdienst vertrieben werden können. Diese Regelung ist zunächst bis zum 31. März 1971 befristet, um Erfahrungen sammeln zu können.

 

Die zuständigen Stellen in der DDR haben bedauerlicherweise die Bitte von Zeitungsgroßhändlern aus dem Bundesgebiet, in entsprechendem Umfang Zeitungen und Zeitschriften zu liefern, abgelehnt, so daß allein aus diesem Grunde nur in geringem Umfang solche Publikationen aus der DDR im Bundesgebiet erhältlich sind. Auch die ursprüngliche Hoffnung, die SED-Führung möge den Einwohnern der DDR den Bezug westdeutscher Zeitungen als Gegenleistung gestatten — daher der Name Zeitungsaustausch —, hat sich nicht erfüllt.


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 743


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.