Zeitungsaustausch (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985
Im Rahmen der Reform des politischen Strafrechts im Jahre 1968 wurde auch der Bezug von Zeitungen und Zeitschriften, die im anderen Teil Deutschlands für die dortige Bevölkerung erscheinen, gestattet, so daß derartige Publikationen im Bundesgebiet durch den Handel oder den Postzeitungsdienst vertrieben werden können. Diese Regelung ist zunächst bis zum 31. März 1971 befristet, um Erfahrungen sammeln zu können.
Die zuständigen Stellen in der DDR haben bedauerlicherweise die Bitte von Zeitungsgroßhändlern aus dem Bundesgebiet, in entsprechendem Umfang Zeitungen und Zeitschriften zu liefern, abgelehnt, so daß allein aus diesem Grunde nur in geringem Umfang solche Publikationen aus der DDR im Bundesgebiet erhältlich sind. Auch die ursprüngliche Hoffnung, die SED-Führung möge den Einwohnern der DDR den Bezug westdeutscher Zeitungen als Gegenleistung gestatten — daher der Name Zeitungsaustausch —, hat sich nicht erfüllt.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 743