
Arbeitsbereich (1969)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 1985
Begriff, der bei der Lohn- und Gehaltsgruppeneinstufung der Arbeitnehmer von Bedeutung ist. Die Einstufung der Arbeitnehmer (Wirtschaftszweig-Lohngruppenkatalog) richtet sich unter Berücksichtigung ihrer Qualifikation nach dem A., in dem sie vereinbarungsgemäß tätig sind. Als A. gelten sowohl Einzelarbeitsplätze als auch mehrere Arbeitsplätze, für die gemeinsame Arbeitsaufgaben festgelegt werden. Die Zuordnung der A. zu den Lohn- und Gehaltsgruppen wird in Betriebslisten erfaßt. Die Einführung der A. bei der Lohngruppeneinstufung dient vor allem dem Zweck, günstigere Einstufungen einzelner Arbeitnehmer abzubauen. (Lohnpolitik)
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 33