DDR von A-Z, Band 1969

Arbeitsstudium (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985


 

1967 amtlich eingeführter Begriff im Bereich der Rationalisierung. A. ist die Erfassung und Analyse technologischer und arbeitsorganisatorischer Vorgänge in der Produktion. Der Begriff A. wird stets in Verbindung mit dem ebenfalls neuen Begriff Arbeitsgestaltung und dem Begriff Arbeitsnormung (Arbeitsnormen) verwendet. Er geht zurück auf einen Ministerratsbeschluß vom 2. 2. 1967, der im „Gesetzblatt der DDR“ unter dem Titel „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ veröffentlicht worden ist. In dem Beschluß werden Arbeitsablauf- und Arbeitsplatzstudien und darauf aufbauend die Gestaltung der Arbeit in organisatorischer, technischer und menschlicher Hinsicht zusammen mit der Arbeitsnormung und Lohnfindung als eine komplexe Einheit bezeichnet. Für die Durchführung des Beschlusses ist das Staatliche Amt für Arbeit und Löhne zuständig.

 

Dem A. soll unverzüglich die „Arbeitsgestaltung“ folgen, d.h. die Veränderung der Vorgänge unter Berücksichtigung arbeitspsychologischer und arbeitsphysiologischer Bedingungen. Die Einführung technologischer Veränderungen soll unmittelbar verbunden werden mit der Kürzung der Arbeitsnormen, d.h. der Zeitvorgaben im Leistungslohn.

 

Das Leitungspersonal in den Betrieben wurde inzwischen in Sonderkursen mit der „Grundrichtung“ vertraut gemacht. In einer 33 Titel umfassenden Lehrbriefreihe wurden die Einzelheiten dazu vermittelt. Bei Fach- und Hochschulen sind Vorbereitungen getroffen worden, um bis 1970 etwa 2.000 Ingenieure zum „Fachingenieur für Arbeitsgestaltung“ und darüber hinaus insgesamt 100.000 Führungs- und Fachkräfte auf diesem Arbeitsgebiet aus- und weiterzubilden.


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 44


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.