DDR von A-Z, Band 1969

Architekten (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985


 

Alle größeren Bauaufgaben, bei denen Bauherr oder Auftraggeber mittelbar oder unmittelbar ohnehin der „Staat“ ist, werden von volkseigenen Projektierungsbüros oder den Projektierungsbüros volkseigener Betriebe (Volkseigentum) bearbeitet, die den größten Teil der A. und Bauingenieure an sich gezogen haben. Private A. müssen zugelassen sein und auf Grund ihrer Zulassung ständig mit einem dieser Projektierungsbüros zusammenarbeiten. Sie dürfen keine qualifizierten und höchstens zwei technische Hilfskräfte beschäftigen. Nur private Bauherren, die es aber kaum noch gibt, dürfen ihnen direkt Aufträge erteilen.

 

Fachverband der A. und Städtebauer ist der Bund Deutscher Architekten (BDA; Präsident Prof. Dipl.-Arch. Edmund Collein); im Unterschied zu dem gleichnamigen Verband in der BRD ist Grundlage seiner Arbeit lt. Statut von 1967 „der von der Partei der Arbeiterklasse gewiesene Weg zur Sicherung des Friedens und zum umfassenden Aufbau des Sozialismus“. Dementsprechend soll er seine Mitglieder (A., Ingenieure und Wissenschaftler, die im Bereich der Gebietsplanung, des Städtebaus und der Architektur arbeiten) „für die bewußte Mitarbeit beim umfassenden Aufbau des Sozialismus“ gewinnen. (Architektur)


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 45


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.