Bauernmarkt (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975
Gemäß VO im GBl. Nr. 53/1953 ein Markt, auf dem die Bauern nach Erfüllung der Ablieferungspflicht und Erteilung einer Genehmigung sowie nach Entrichtung einer Standgebühr, die vor der Zwangskollektivierung für LPG und ihre Mitglieder um ¼ ermäßigt war, bestimmte Produkte verkaufen können. Der Verkauf kann bis zu einer autoritär festgesetzten Höchstpreisgrenze zu frei sich bildenden Preisen erfolgen. B. sind [S. 82]volkseigene Betriebe der örtlichen Wirtschaft und unterstehen der zuständigen Abt. Handel und Versorgung unter Leitung einer Marktkommission. Ihr Warenumsatz unterliegt wie Erfassung (Ablieferungssoll) und freier ➝Aufkauf (Freie Spitzen) zentralverwaltungswirtschaftlicher Planung, Lenkung und Kontrolle. Für die Versorgung der Bevölkerung ist der B. praktisch bedeutungslos. Sein Anteil am gesamten Nahrungsmittelumsatz erreicht noch nicht einmal 1 v. H. Seit der Aufhebung der Rationierung in der Tendenz stark rückläufig, verschmelzen die B. immer mehr mit den Frischwarenmärkten in den größeren Ortschaften, auf denen die Landwirtschaftsbetriebe neben anderen Handelsorganen ihre Erzeugnisse zum Verkauf anbieten.
Literaturangaben
- Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 81–82
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