DDR von A-Z, Band 1969
Bereichsarztsystem (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966
Freie Arztwahl wird eingeengt, indem, wie in der SU, für die Behandlung in jedem Wohnbezirk wie in jedem Betriebsteil ein bestimmter Arzt zuständig gemacht wird. Staatliche Arztpraxen, Ambulatorien, Polikliniken und Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens erhalten damit abgegrenzte „Versorgungsbereiche“, ebenso wie die Krankenhäuser. Der Mangel an Ärzten von 1957 bis nach 1961 und die damit einhergehende schnelle Abnahme der Zahl der „Ärzte in eigener Praxis“ hat die Durchsetzung des Prinzips beträchtlich erleichtert. (Gesundheitswesen)
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 83