Fachschulen (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985
Zu den F. zählen auch die Ingenieurschulen. Aufgabe der F. ist es, ihre Schüler zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ zu erziehen, sie zu „hochqualifizierten Spezialisten und talentvollen Organisatoren der Volkswirtschaft auszubilden, die die wissenschaftliche Denkweise beherrschen und ökonomisch und schöpferisch für die Erreichung des höchsten gesellschaftlichen Nutzens arbeiten“. Diesem Erziehungs- und Ausbildungsziel liegen das „neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft und der Höchststand in Wissenschaft und Technik als eine Einheit“ zugrunde. Diesem System entspricht auch die „Anordnung über die Neugestaltung der Ausbildung von Ökonomen an den Ingenieur- und Fachschulen der DDR“ vom 1. Juni 1965. Mit Beginn des Studienjahres 1965/66 werden Ingenieurökonomen in 12 Fachrichtungen ausgebildet (Ökonomie der Energetik, des Bergbaus, des Hütten- und Gießereiwesens, der chemischen Industrie, des Maschinenbaus, der Elektrotechnik, des Bauwesens, des Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesens, der Wasserwirtschaft, der Leichtindustrie und der Lebensmittelindustrie). „Mittlere ökonomische Kader ohne ingenieurökonomisches Profil“, die für eine Tätigkeit in der Industrie, im Bau-, Transport- und Nachrichtenwesen nicht in Frage kommen, erhalten eine Ausbildung in den Fachrichtun[S. 183]gen Volkswirtschaft, Statistik, Finanzökonomie, Organisationstechnik und Datenverarbeitung, Außen-, Produktionsmittel- und Konsumgüterhandel, Gaststätten und Hotelwesen sowie Ökonomie des Gesundheits- und Sozialwesens.
Das amtliche Verzeichnis der F. vom 1. 1. 1966 weist 202, die Statistik zum 31. 12. 1967 dagegen nur 188 F. aus, von denen der überwiegende Teil auf die Ingenieurschulen und die F. für die Landwirtschaft entfällt. Zu den F. zählen u.a. die Institute für Lehrerbildung, die Pädagogischen Sch. f. Kindergärtnerinnen, die dem Ministerium des Innern unterstehenden F. für Offiziere der Deutschen Volkspolizei, der Kriminalpolizei, des Strafvollzugs und der Bereitschaften. Die Offiziers-Schule der Landstreitkräfte „Ernst Thälmann“ (Löbau), die Offiziers-Schule der Grenztruppen „Rosa Luxemburg“ (Plauen), die Offiziers-Schule der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung „Franz Mehring“ (Kamenz) und die Offiziers-Schule der Volksmarine „Karl Liebknecht“ (Stralsund) sind dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstellt.
1967 betrug die Zahl der Schüler an den F. 123.283 (darunter 45.200 weiblich). 50.800 erhielten ein Stipendium. Im Direktstudium studierten 54.724 (darunter 25.400 weiblich), im Fernstudium 43.825 (darunter 13.900 weiblich), im Abendstudium 24.734 (davon 5.900 weiblich). Im Juni 1967 erließ der Minister für Hoch- und Fachschulwesen eine „Anordnung über die Ausbildung von Frauen in Sonderklassen“, die die Ausbildung von häuslich besonders belasteten Frauen und Müttern zum Ingenieur, Ökonom u.a. fördert. 1967 wurden über 4.000 Frauen an 220 Frauensonderklassen ausgebildet.
Für die Zulassung zum Direkt-, Fern- und Abendstudium an den F. wird in der Regel eine abgeschlossene zehnklassige Oberschulbildung bzw. eine dieser entsprechende Ausbildung, die Facharbeiterprüfung und eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit als Facharbeiter verlangt. Bewerber zum Meisterstudium sollen nach der Berufsausbildung mindestens 5 Jahre als Facharbeiter gearbeitet haben. Abiturienten sollen für ein Hochschulstudium interessiert werden. Studierende an F. und Ingenieurschulen (ausgenommen sind die Medizin. Schulen, die nach 1961 zu den Berufsschulen zählen, erwerben nach dreijährigem Fachschulstudium mit der Abschlußprüfung ebenfalls die Hochschulreife. (Hochschulen, Erziehungs- und Bildungswesen)
Fachschullehrern kann bei „hervorragenden“ Leistungen auf Grund einer Anweisung des Staatssekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen vom 15. 1. 1966 der Titel Fachschuldozent, Studiendirektor oder Oberstudiendirektor, bei „besonders hohen“ wissenschaftlichen Leistungen der Titel Professor verliehen werden.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 182–183