DDR von A-Z, Band 1969

Fischereibeiräte (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979


 

Nach § 14 des Fischereigesetzes vom 2. 12. 1960 (Fischerei) beim Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft und bei den Räten der Bezirke und Kreise gebildete Gremien. Die F. sollen über zentrale und Grundsatzfragen der Binnenfischerei beraten. Schwerpunkte sind hierbei Produktionssteigerung, Vervollkommnung der „sozialistischen Umgestaltung sowie die Erreichung des Weltniveaus“. Die F. setzen sich zusammen aus einem Wissenschaftler, einem Vertr. des VEB-Binnenfischerei, dem Bezirksfischermeister, Fischermeistern und Vors. von PwF, Vertr. der Fischwirtschaftsgenossenschaften und des Anglerverbandes. Seit dem 18. 9. 1964 (GBl. III, S. 473) sind sie in etwa gleicher Funktion und Zusammensetzung als „Technisch-ökonomische Räte“ bei der VVB und den VEB-Leitbetrieben der Binnenf. tätige Beratungsorgane.


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 210


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.