
Fischereibeiräte (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979
Nach § 14 des Fischereigesetzes vom 2. 12. 1960 (Fischerei) beim Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft und bei den Räten der Bezirke und Kreise gebildete Gremien. Die F. sollen über zentrale und Grundsatzfragen der Binnenfischerei beraten. Schwerpunkte sind hierbei Produktionssteigerung, Vervollkommnung der „sozialistischen Umgestaltung sowie die Erreichung des Weltniveaus“. Die F. setzen sich zusammen aus einem Wissenschaftler, einem Vertr. des VEB-Binnenfischerei, dem Bezirksfischermeister, Fischermeistern und Vors. von PwF, Vertr. der Fischwirtschaftsgenossenschaften und des Anglerverbandes. Seit dem 18. 9. 1964 (GBl. III, S. 473) sind sie in etwa gleicher Funktion und Zusammensetzung als „Technisch-ökonomische Räte“ bei der VVB und den VEB-Leitbetrieben der Binnenf. tätige Beratungsorgane.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 210