DDR von A-Z, Band 1969

Generalauftragnehmer (1969)

 

 

Siehe auch:


 

G. sind Produktionsbetriebe, die für komplexe Bau- und sonstige Investitionsvorhaben, ferner auch im Industrieanlagenbau für Exportzwecke die Gesamtverantwortung zu übernehmen haben. G. sollen alle Zulieferbeziehungen der beteiligten Betriebe organisieren und überwachen. (Bau- und Montagekombinate, Schwermaschinen- und Anlagenbau)


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 233


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.