DDR von A-Z, Band 1969

Generalinvestor (1969)

 

 

Staatliches Organ oder volkseigener Betrieb, verantwortlich für die Durchführung komplexer Investitionsvorhaben mehrerer Planträger auf einem bestimmten Gebiet der „DDR“. Der G. ist in der Regel der Aufbauleiter, unterstellt dem Hauptplanträger.


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 233


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.