
DDR von A-Z, Band 1969
Generalinvestor (1969)
Staatliches Organ oder volkseigener Betrieb, verantwortlich für die Durchführung komplexer Investitionsvorhaben mehrerer Planträger auf einem bestimmten Gebiet der „DDR“. Der G. ist in der Regel der Aufbauleiter, unterstellt dem Hauptplanträger.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 233