Grenzübergangsstellen (1969)
Siehe auch:
Diese Bezeichnung gilt auf Grund der „AO über … Verkehrswege im Durchreiseverkehr“ vom 16. 12. 1966 (GBl. II, Nr. 15) seit 19. 12. 1966. Vorher hießen sie Kontrollpassierpunkte.
G. zum tschechoslowakischen Staatsgebiet sind: 1. Schönberg (Kr. Oelsnitz) im Vogtland (Straße); 2. Bad Brambach (Kr. Oelsnitz) (Bahn); 3. Zinnwald-Georgenfeld (Kr. Dippoldiswalde) (Straße); 4. Bad Schandau/Elbe (Kr. Pirna) (Bahn); 5. Schmilka/Elbe (Kr. Pirna) (Straße); 6. desgl. (Binnenschiffe).
G. an den Seeübergängen (für Bahn und Wagenfährschiffe) nach Dänemark und Schweden sind Warnemünde und Saßnitz (Rügen).
Das SED-Regime bezeichnet als G. auch folgende Übergänge:
1. Die Übergänge auf der Demarkationslinie zwischen „DDR“ und BRD.
2. Die Übergänge auf der besonders geregelten Linie zwischen West-Berlin und Ostberlin und der „DDR“. (Hier bes. wichtig: Dreilinden. südwestl. West-Berlin, für Autobahn.)
3. Die Übergänge an der Demarkationslinie zu den polnisch besetzten deutschen Ostgebieten (Oder-Neiße-Linie): 1. Pomellen, südwestl. Stettin (Autobahn); 2. Gartz/Westoder, nordöstl. Angermünde (für Binnenschiffe); 3. Frankfurt/Oder (Bahn); 4. desgl. (Straße); 5. Görlitz (Balin). Abgesehen von einigen Sonderregelungen für örtlichen Wirtschaftsverkehr erlaubt das SED-Regime für den allgemeinen Verkehr nur diese Übergänge. Lediglich an diesen Punkten dürfen, von Berlin abgesehen, Privatpersonen und private Handelsgüter auf Bahn, Straße, Binnenschiffen und auf Seefährschiffen die „DDR“ betreten oder verlassen.
Auf gewissen Bahn- und Straßenübergängen nach Osten und Süden werden hier und da, neben sowjet. Besatzungstruppen auch Wirtschafts- und Rüstungsgüter befördert, doch stehen sie nicht privaten Zwecken offen. Dies sind zur ČSSR: Zittau a.d. Neiße (Bahn und Straße); zu den polnisch besetzten deutschen Ostgebieten: 1. Grambow (auf der Bahn Pasewalk-Stettin); 2. Rosow (auf der Bahn Angermünde–Tantow–Stettin); 3. Kietz–Küstrin (Bahn); 4. Guben (Bahn); 5. Forst; 6. Horka nördl. Görlitz (Bahn).
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 257
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