Hauswirtschaft, Persönliche (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985
Die auf persönlichem Eigentum beruhende Nebenwirtschaft, zu deren Führung jedes Mitgl. der LPG vom Typ III und vom modifizierten Typ II — je 1 pro gemeinsamen Haushalt — berechtigt ist. Dazu gehören: bis zu maximal 0,5 ha Land inkl. Garten, 2 Kühe mit Kälbern, 2 Mutterschweine mit Nachwuchs, 5 Schafe mit gleicher Anzahl Nachzucht bis zum Alter von 11 Monaten; unbegrenzt: Ziegen, Geflügel, Kaninchen u.a. Kleinvieh sowie bis zu 10 Bienenstöcke. Statutengemäß ist die Bildung einer PH. zu unterstützen; anderseits heißt es vieldeutig, daß durch den Umfang der PH. „die Erfüllung der genos[S. 272]senschaftlichen Pflichten des Mitglieds“ nicht beeinträchtigt werden darf. Im Typ I umfaßt die „individuelle Wirtschaft“ 0,5 ha des Ackerlandes und den gesamten übrigen Betrieb. Die in der Agrarpolitik der SED begründete Bestrebung, die PH. als „kapitalistische Überreste“ bis zu ihrer gänzlichen Ausrottung immer mehr einzuschränken, wurde bislang mit Rücksicht auf die relativ hohen tierischen Erträge (bes. Eier und Milch) dieser — der letzten persönlichen Initiative unterliegenden — Produktionsquelle zeitlich immer wieder aufgeschoben.
Literaturangaben
- Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 271–272
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