DDR von A-Z, Band 1969

Industrie- und Handelsbank der DDR (IHB) (1969)

 

 

Siehe auch:


 

Die IHB nahm laut VO v. 13. 12. 1967 (GBl. 1968, II, S. 9) mit dem 1. 1. 1968 als Geschäftsbank für die Wirtschaftsbereiche Industrie, Bauwesen, Handel und Verkehr ihre Tätigkeit auf. Die Bank ist Organ des Ministerrates. Der Präsident der Bank wird vom Ministerrat berufen und abberufen.

 

Ende 1967 ging die IHB aus der Verschmelzung des vordem mit Geschäftsbankaufgaben innerhalb der früheren Deutschen Notenbank betrauten Bankbereichs mit der Deutschen Investitionsbank (DIB) hervor. Zu ihren Aufgaben gehören die einheitliche Finanzierung, Kontrolle und Finanzberatung der Betriebe des ihr zugewiesenen Kundenbereiches, und zwar von der Forschung und Entwicklung bis zum Absatz der Erzeugnisse. Sie ist Kassenvollzugsorgan des Staatshaushalts in ihrem Zuständigkeitsbereich und erledigt für ihre Kunden und die wirtschaftsleitenden Organe den Zahlungs- und Verrechnungsverkehr. Die von ihr verlangte Stimulierung der Effizienz der Wirtschaftsprozesse soll die IHB mit Hilfe der bankpolitischen Instrumente (Kreditzinsen, Kreditbedingungen, Gebührenpolitik, Kooperationsverträge usw.) durchsetzen.

 

Die Bank kann Kreditanträge zurückweisen, wenn der erreichbare ökonomische Nutzen von dem Kreditantragsteller nicht schlüssig nachgewiesen wird. Die Bank soll nach den Forderungen der Wirtschaftsführung bereits die Ausarbeitung der VVB- und Betriebspläne so beeinflussen, daß die ökonomischen Ressourcen (z. B. Kredite) mit einem hohen ökonomischen Nutzeffekt eingesetzt worden. Da die Bank aber bisher nicht in dem erforderlichen Maße über ein qualifiziertes ingenieurtechnisches und betriebswirtschaftlich geschultes Bankpersonal verfügt, das die Leistungsmöglichkeiten der ihr anvertrauten Betriebe genau einzuschätzen weiß, bestehen für die Verwirklichung dieser Forderung u.a. personell nur geringe Voraussetzungen. Die Großbank unterhält ein weitverzweigtes System von Filialen, deren Organisationsaufbau teils nach territorialen Gesichtspunkten (Bezirks-, Kreis-, Kommunalfilialen) und teils nach produktionsmäßigen Gesichtspunkten erfolgt (z. B. spezielle VVB-Filialen = Industrie-Bankfilialen). (Banken)


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 285


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.