
Kontrollplätze (1969)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979
Allgemeine amtl. Bezeichnung der Stellen, an denen die Zollverwaltung der „DDR“ (Zollgesetz) ihre Tätigkeit ausübt. Ein Teil der K. (Zollstellen), die an der „Zollgrenze“ liegen, befindet sich an Grenzübergangsstellen. Diese K. liegen damit teils an den gültigen Staatsgrenzen, teils an den Demarkationslinien.
Der gesamte Personen- und Warenverkehr geht ausschließlich über die K. Für den Interzonenverkehr nach Berlin müssen Formalitäten, vor allem im Warenverkehr, beachtet werden. Lediglich der Luftverkehr von und nach Berlin unterliegt keiner Kontrolle der „DDR“ (Interzonenverkehr). Bis März 1962 hießen die K. Kontrollpunkte.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 340
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