DDR von A-Z, Band 1969

Kontrollplätze (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979


 

Allgemeine amtl. Bezeichnung der Stellen, an denen die Zollverwaltung der „DDR“ (Zollgesetz) ihre Tätigkeit ausübt. Ein Teil der K. (Zollstellen), die an der „Zollgrenze“ liegen, befindet sich an Grenzübergangsstellen. Diese K. liegen damit teils an den gültigen Staatsgrenzen, teils an den Demarkationslinien.

 

Der gesamte Personen- und Warenverkehr geht ausschließlich über die K. Für den Interzonenverkehr nach Berlin müssen Formalitäten, vor allem im Warenverkehr, beachtet werden. Lediglich der Luftverkehr von und nach Berlin unterliegt keiner Kontrolle der „DDR“ (Interzonenverkehr). Bis März 1962 hießen die K. Kontrollpunkte.


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 340


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.