DDR von A-Z, Band 1969

Länder (1969)

 

 

Siehe auch:


 

Die L. Mecklenburg, Sachsen, Thüringen und die durch SMAD-Befehl 180 vom 21. 7. 1947 in L. umgewandelten früheren Provinzen Brandenburg und Sachsen-Anhalt sind durch das die damalige Verfassung brechende „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR“ vom 23. 7. 1952 (GBl. S. 613) aufgelöst worden, weil — wie es in der Präambel heißt — dieses „alte noch vom kaiserlichen Deutschland stammende System der administrativen Gliederung zu einer Fessel der neuen Entwicklung geworden“ sei. Das Gebiet Mitteldeutschlands wurde neu in Kreise und Bezirke gegliedert (Verwaltungsneugliederung). Mit den L. entfielen auch die bis dahin bestehenden Landtage und Landesregierungen. Die Länderkammer, die Vertretung der L. im Gesetzgebungsverfahren, blieb noch einige Jahre als staatsrechtliches Unikum bestehen. Ihre Abgeordneten wurden nach Wegfall der Landtage ohne verfassungsrechtliche Grundlage noch zweimal — 1954 und 1958 — durch die Bezirkstage gewählt. Den 1958 gewählten Abgeordneten blieb aber nur noch die Aufgabe, einmal zusammenzutreten und gegen das von der Volkskammer beschlossene Gesetz vom 8. 12. 1958 über die Auflösung der Länderkammer (GBl. I, S. 867) keinen Einspruch einzulegen.


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 363


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.