Landambulatorium (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979
Gemeinsame Behandlungsstätte mehrerer Ärzte und ihrer Mitarbeiter in ländl. Gebieten (in Staatsregie). Das L. ist in der SU für die ärztliche Versorgung ländlicher Siedlungsgebiete entwickelt worden. In der SBZ wurde es 1947 durch SMAD-Befehl eingeführt. Es sollte den frei praktizierenden Landarzt ersetzen (Ärzte). Die Zentralisierung der ärztlichen Versorgung hat sich indessen zunächst nicht durchhalten lassen (geringe Baukapazität, schlechte Verkehrsverhältnisse u.a.), in den agrarischen Gebieten auch nicht, nachdem viele L. „Außenstellen“ erhalten hatten, für die seit 1951 die Arzthelfer ausgebildet wurden. Mit der Einführung der Staatlichen Praxen 1958 ist das L. zur Mittelstufe der ambulanten ärztlichen Versorgung außerhalb der größeren Städte geworden. Es ist mit mehreren Praktischen Ärzten und Zahnärzten besetzt, hat einen entsprechend großen „Versorgungsbereich“ (Bereichsarztsystem) und gleicht damit einer Zusammenfassung mehrerer Staatlicher Praxen; wie diese ist es auch Sitz von Hebamme und Gemeindeschwester. Zum L. gehören jedoch auch mindestens ein Kinderarzt und die Abhaltung regelmäßiger Sprechstunden von Fachärzten der zuständigen Poliklinik. Viele L. sind zudem mit einer Bettenstation für Entbindungen und z. T. auch für leichtere Krankheitsfälle ausgestattet. Die Zahl der L. wird seit einigen Jahren reduziert; noch 1959 war im Siebenjahrplan eine Vermehrung um 60 bis 1965 festgelegt worden. Bestand Anfang 1968: 366 L. mit 1.300 Betten, darunter 190 Entbindungsbetten, d.i. wiederum eine Verminderung um 12 L. im letzten Jahr. (Gesundheitswesen)
Literaturangaben
- Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 363