Revanchismus (1969)
Siehe auch:
Als R., auch als Revanchepolitik, bezeichnet das Regime das Festhalten der Bundesregierung an der völkerrechtlich gesicherten Rechtsgrundlage im Hinblick auf die Gebiete jenseits der Oder und Neiße. Jede Erörterung einer Modifikation der seit 1945 bestehenden Verhältnisse der deutschen Ostgebiete jenseits der Oder-Neiße-Linie wird abgelehnt. R. wird vielen führenden Politikern der BRD aller Parteien vorgeworfen. Mit seinen Behauptungen über „R. in Westdeutschland“ versucht das Regime, die BRD als einen Kriegstreiber hinzustellen.
Als R. stellt die SED auch die Bemühungen weitester demokratischer Kreise und der Reichskabinette zwischen 1919 und 1932 hin, einschneidende und untragbare Bestimmungen der Versailler Regelung von 1919 durch eine friedliche Revision zu beseitigen.
Dieser bewußt parteilichen Auslegung des Begriffes R. entspricht der Artikel „Revanchepolitik“ in „Meyers Neuem Lexikon“ (Leipzig 1963, Bd. 6, S. 932): „Bestrebungen, die der Rache und Vergeltung für die Niederlage einer Ausbeuterklasse in einem früheren Eroberungskrieg dienen, meist verbunden mit dem Ziel, verlorengegangenes Land mit militärischer Gewalt wiederzugewinnen. Der deutsche Imperialismus, der in zwei Weltkriegen gesetzmäßig eine Niederlage erlitt, betreibt besonders intensiv Revanchepolitik. Sie wurde zur offiziellen Politik der westdeutschen Bundesrepublik.“
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 533
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