Sparkassen (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985
Wie alle anderen Banken wurden die S. 1945 zunächst geschlossen, durch SMAD-Befehl 01 vom 23. 7. 1945 neu eröffnet. Sie arbeiteten zwar in den gleichen Räumen und mit gleichem Personal weiter, sind aber nicht Rechtsnachfolger der geschlossenen Institute. Überweisungen der S. über die Kreisgrenzen erfolgen heute über das Gironetz der Staatsbank, das der übrigen Kreditinstitute und das der Postscheckämter. Die S. sind hauptverantwortlich für die Sammlung der freien Gelder der Bevölkerung (Sparen), bei ihnen befinden sich 75 v. H. der Spareinlagen. Sowohl für die Finanzierung als auch für die finanztechnische Kontrolle des gesamten Wohnungsbaus sind seit 1958 die S. allein zuständig. Ihnen obliegt die Abwicklung des Emissionsgeschäftes der Wohnungsbau-Obligationen (Wertpapiere) sowie die Kassen- und Kontenführung der volkseigenen Wohnungsbauverwaltungen.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 584