
Sperrkonten (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985
1. S. werden von westdeutschen, West-Berliner oder ausländischen natürlichen oder juristischen Personen in Mitteldeutschland unterhalten. Die Verfügung darüber ist auf bestimmte Zwecke beschränkt, wie für die Zahlung von Steuern, Ausgaben für die Instandsetzung und Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden, Unterstützungszahlungen an bedürftige Familienangehörige des Kontoinhabers. Bei vorübergehendem Aufenthalt in Mitteldeutschland können festumgrenzte Teilbeträge der S. freigegeben werden (Dienst- oder Geschäftsreisen sind ausgenommen!). S. werden auch WWA-Konten genannt (Westzonen-, Westsektoren-, Ausländer-Konten).
2. S. sind einzurichten von den zur Zahlung der Produktions- und Dienstleistungsabgabe verpflichteten Betrieben bei den örtlich zuständigen Niederlassungen der Industrie- und Handelsbank der DDR. Über diese S. erfolgt die Abführung der PDA an den Staatshaushalt.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 586