
DDR von A-Z, Band 1969
Staatliche Bauaufsicht (1969)
Siehe auch:
Verschiedenen Institutionen übertragene Aufgabe zur Überwachung der Einhaltung baurechtlicher, bautechnischer und bauwirtschaftlicher Bestimmungen. Im Sinne der StB. sind tätig das Ministerium für Bauwesen und die Bauämter der Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Stadtbezirke. Eigene Zuständigkeiten auf diesem Gebiete haben das Ministerium für Nationale Verteidigung, das Ministerium des Innern, das Ministerium für Staatssicherheit, das Ministerium für Verkehr, das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen, das Amt für Wasserwirtschaft und das Amt für Kernforschung und Kerntechnik. (Bauwirtschaft)
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 595
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