DDR von A-Z, Band 1969

Staatliche Praxis (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979


 

Neue Form der Tätigkeit einzeln praktizierender Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte für die medizinische Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten. 1956 probeweise in einzelnen Kreisen „freiwillig“, 1958 allgemein eingeführt. Auf diesem Wege ist die Ablösung der freiberuflichen Tätigkeit beabsichtigt; in fest abgegrenztem „Versorgungsbereich“ sollen 1 Arzt für je 2.500–3.500, 1 Zahnarzt für 2.300 Einwohner tätig sein, und zwar in fester Anstellung, möglichst beide im gleichen Hause, zusammen mit der Gemeindeschwester. Sie unterliegen der Aufsicht und Weisung des zuständigen Ambulatoriums und sollen wie dieses in der Gesundheitsvorsorge und Krankheitsnachsorge („Metaphylaxe“) sowie in der allgemeinen Hygiene-Aufsicht mitwirken. Bestand Anfang 1968: 842 (außerdem 577 staatl. Zahnarztpraxen). Die vorgesehene Vermehrung (um 150 bzw. 75 pro Jahr) wird tatsächlich nur zu etwa zwei Dritteln erreicht. Es zeichnet sich ab, daß die StP. nur in stadtfernen und dünn besiedelten ländlichen Gebieten bestehen bleiben soll; bei dichterer Besiedlung erhält das Ambulatorium zunehmendes Gewicht. (Gesundheitswesen)

 

Literaturangaben

  • Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S.

 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 596


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.