DDR von A-Z, Band 1969

Straßenbenutzungsgebühren (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985


 

Eingeführt durch VO vom 6. 9. 1951 „über die Erhebung von St. für Kraftfahrzeuge“ (GBl S. 865). Nach einem vom Ministerium für Verkehr festgesetzten Tarif haben alle nicht in der „DDR“ zugelassenen Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Fahrzeugen der Besatzungsmächte, der Militär- und diplomatischen Missionen, für die Benutzung der Straßen in Mitteldeutschland Gebühren zu entrichten. Diese Gebühren sind zwar in „DDR“-Währung zu zahlen, bringen aber trotzdem erhebliche Westgeldeinnahmen und Devisen. Da die Einfuhr von Ostgeld grundsätzlich verboten ist (Geldverkehrsordnung vom 20. 9. 1961; GBl. I, S. 521), müssen die aus West-Berlin oder dem übrigen Bundesgebiet in die „DDR“ einreisenden Kraftfahrer die Gebühren zum festgesetzten Kurs von 1:1 in DM West bezahlen (Zahlungsverkehr). Entsprechendes gilt für die Ausländer.


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 625


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.