Straßenbenutzungsgebühren (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985
Eingeführt durch VO vom 6. 9. 1951 „über die Erhebung von St. für Kraftfahrzeuge“ (GBl S. 865). Nach einem vom Ministerium für Verkehr festgesetzten Tarif haben alle nicht in der „DDR“ zugelassenen Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Fahrzeugen der Besatzungsmächte, der Militär- und diplomatischen Missionen, für die Benutzung der Straßen in Mitteldeutschland Gebühren zu entrichten. Diese Gebühren sind zwar in „DDR“-Währung zu zahlen, bringen aber trotzdem erhebliche Westgeldeinnahmen und Devisen. Da die Einfuhr von Ostgeld grundsätzlich verboten ist (Geldverkehrsordnung vom 20. 9. 1961; GBl. I, S. 521), müssen die aus West-Berlin oder dem übrigen Bundesgebiet in die „DDR“ einreisenden Kraftfahrer die Gebühren zum festgesetzten Kurs von 1:1 in DM West bezahlen (Zahlungsverkehr). Entsprechendes gilt für die Ausländer.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 625