DDR von A-Z, Band 1969

Streik (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985


 

Die Verfassung von 1949 garantierte in Art. 14, Abs. 2 das St.-Recht der Gewerkschaften. Indes lehnt der FDGB jeden St. in der „volkseigenen Wirtschaft“ ab, da er die Auffassung vertritt, daß der St. dort ein St. gegen die Arbeiter selbst sei, weil das „Volk“ sich dort im Besitz der Produktionsmittel befinde. Im Zusammenhang mit der Einführung der Betriebskollektivverträge ist es mehrfach zu St. gekommen. Der Juni-Aufstand nahm seinen Ausgang von einem St. wegen Erhöhung der Arbeitsnormen. Das Gesetzbuch der Arbeit erwähnt das St.-Recht nicht mehr. Auch die Verfassung von 1968 kennt das St.-Recht nicht.

 

Literaturangaben

  • Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S.
  • Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S.
  • Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S.
  • Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S.

 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 626


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.