
Transportausschüsse (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979
Behördliche Koordinierungs- und Kontrollorgane für das Zusammenwirken aller Verkehrsträger (Verkehr). Die T. weisen den Bedarfsträgern Transportraum zu und regeln die Zusammenarbeit zwischen den Zweigen des Transportwesens. Es gibt einen Zentralen T., der unter dem Vorsitz des Ministers für Verkehrswesen arbeitet und zuständig ist für den Transport durch Betriebe aller Eigentumsformen und aller Transportarten. Der Zentrale T. ist weisunggebend für die zahlreichen regionalen T. (Bezirks-, Kreis-, Stadt-T.). Die Aufgabenstellung der regionalen T. ist die gleiche wie beim Zentralen T., jedoch beschränkt auf das entsprechende Gebiet. Vorsitzender der regionalen T. ist der Leiter der Abt. Verkehr des Rates des Bezirkes, Kreises, der Stadt. Die Arbeit der T. basiert auf einer umfangreichen gesetzlichen „Transportverordnung“ (Neufassung Mai 1966).
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 656
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