DDR von A-Z, Band 1969

Transportausschüsse (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1975 1979


 

Behördliche Koordinierungs- und Kontrollorgane für das Zusammenwirken aller Verkehrsträger (Verkehr). Die T. weisen den Bedarfsträgern Transportraum zu und regeln die Zusammenarbeit zwischen den Zweigen des Transportwesens. Es gibt einen Zentralen T., der unter dem Vorsitz des Ministers für Verkehrswesen arbeitet und zuständig ist für den Transport durch Betriebe aller Eigentumsformen und aller Transportarten. Der Zentrale T. ist weisunggebend für die zahlreichen regionalen T. (Bezirks-, Kreis-, Stadt-T.). Die Aufgabenstellung der regionalen T. ist die gleiche wie beim Zentralen T., jedoch beschränkt auf das entsprechende Gebiet. Vorsitzender der regionalen T. ist der Leiter der Abt. Verkehr des Rates des Bezirkes, Kreises, der Stadt. Die Arbeit der T. basiert auf einer umfangreichen gesetzlichen „Transportverordnung“ (Neufassung Mai 1966).


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 656


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.