DDR A-Z 1969
Vereine (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Die sowjetische Besatzungsmacht verbot nach dem Zusammenbruch die Tätigkeit aller V., ließ sie jedoch dann in bescheidenem Umfange wieder zu. Der größte Teil der wieder zugelassenen V. wurde indessen bis 1950 in den Massenorganisationen eingegliedert. Die Vereinsregister wurden 1952 von den Kreisämtern der Deutschen Volkspolizei übernommen. Art. 29 der Verfassung garantiert das Recht der Bürger auf Vereinigung, aber nur „um durch gemeinsames Handeln in poli[S. 666]tischen Parteien, gesellschaftlichen Organisationen, Vereinigungen und Kollektiven ihre Interessen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Zielen der Verfassung zu verwirklichen“. Für Vereinigungen im engeren Sinne, d.h. für V., nicht aber für politische Parteien, Massenorganisationen oder diesen angeschlossene Gemeinschaften und Gruppen, Gemeinschaften oder Verbände, die der effektiven Wirtschaftsführung dienen, sowie Religionsgemeinschaften, die beim zuständigen staatlichen Organ angemeldet sind, gilt die VO zur Registrierung von Vereinigungen vom 9. 12. 1967 (GBl. II, S. 861). Danach sind Vereinigungen im Sinne dieser VO organisierte Zusammenschlüsse von Bürgern oder juristischen Personen zur Wahrnehmung ihrer Interessen und Erreichung gemeinsamer Ziele. Nach §~2 a.a.O. bedürfen Vereinigungen zur Ausübung ihrer Tätigkeit der staatlichen Registrierung. Vereinigungen können registriert werden, „wenn ihr Charakter und ihre Zielstellung den Grundsätzen der sozialistischen Gesellschaftsordnung entsprechen, sie zur Befriedigung geistig-kultureller Bedürfnisse beitragen und nicht den gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen“. Es besteht also kein Anspruch auf Registrierung und damit auf Betätigung. Diese sind in das Ermessen des staatlichen Organs gestellt, bei dem die Registrierung vorzunehmen ist. Zuständig für die Registrierung sind a) für Vereinigungen, die auf der Kreisebene tätig werden, der Rat des Kreises, b) für Vereinigungen, deren Tätigkeit sich über mehrere Kreise eines Bezirks erstrecken, der Rat des Bezirks, c) für Vereinigungen, deren Tätigkeit sich über mehrere Bezirke oder über das Gebiet der „DDR“ hinaus erstreckt, sowie für Vereinigungen von internationaler Bedeutung das Ministerium des Innern. Die Mitgliedschaft von Bürgern und Vereinigungen der „DDR“ in internationalen Organisationen sowie in Organisationen, die außerhalb der „DDR“ ihren Sitz haben, und die Zusammenarbeit mit diesen sowie die Mitgliedschaft von Bürgern oder Organisationen anderer Staaten in Vereinigungen in der „DDR“ bedarf der Zustimmung des zuständigen zentralen staatlichen Organs, dessen Aufgabenbereich durch den Charakter und die Zielsetzung der Organisation bzw. Vereinigung berührt wird (§ 5 a.a.O.). Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Text u. Kommentar. 2., neubearb. u. erg. Aufl., Frankfurt a. M. 1966, Alfred Metzner. 516 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 665–666 Verdienstmedaille A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereinigte GesundheitseinrichtungenSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Die sowjetische Besatzungsmacht verbot nach dem Zusammenbruch die Tätigkeit aller V., ließ sie jedoch dann in bescheidenem Umfange wieder zu. Der größte Teil der wieder zugelassenen V. wurde indessen bis 1950 in den Massenorganisationen eingegliedert. Die Vereinsregister wurden 1952 von den Kreisämtern der Deutschen Volkspolizei übernommen. Art. 29 der Verfassung garantiert das Recht der Bürger auf Vereinigung, aber nur „um durch gemeinsames…
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Kritik und Selbstkritik (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im ursprünglichen, wissenschaftstheoretischen Wortsinn darauf hinzielend, daß jedes Urteil, weiterhin auch jedes Verhalten und jede Werthaltung ständiger vernunft-orientierter Überprüfung sowohl seitens des Äußernden — Selbstkritik — wie auch seitens der Umwelt bedarf. So sind K. und S. zu wesentlichen Elementen der Parteikontrolle über den einzelnen und der „revolutionären Wachsamkeit“ in den eigenen Reihen geworden. Maßstab für K. und S. ist demgemäß das Parteidogma, die jeweils geltende Linie. Demzufolge darf K. immer nur an Einzelmaßnahmen, insbesondere an Methoden der Verwirklichung von Beschlüssen (Kontrolle) sowie an Auswüchsen des Systems, nie aber am System selbst geübt werden (Demokratischer Zentralismus). Die K. ist weitgehend „eingeplant“. Unerwünschte K. wird unterbunden und kann für den Kritisierenden gefährliche Folgen haben. Jede K. findet ihren Sinn erst durch die dazugehörende S. des Kritisierten. Diese soll schonungslos sein, teils eine heilsame, schocktherapeutische Wirkung haben, notfalls aber auch bis zur moralischen Selbstvernichtung und Diskreditierung führen. Die K. und S. wird nicht nur als Methode benutzt, Fehler zu korrigieren, sondern stellt überdies ein wesentliches Element der angestrebten Vergesellschaftung dar. Bei prominenten Personen wird die K. und S. mit Vorliebe in der Presse geführt, mit dem Zweck, nicht nur den Betroffenen öffentlich zu diffamieren, sondern auch die anderen Funktionäre unter Druck zu setzen. Eine weitere Funktion der K. und S. ist, für offensichtliche Mißerfolge einzelne Personen verantwortlich zu machen und die Unzufriedenheit der Bevölkerung mit dem Regime auf diese abzulenken. Literaturangaben Leonhard, Wolfgang: Die Revolution entläßt ihre Kinder. Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 558 S. Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 353 Krise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturarbeit, gewerkschaftlicheSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im ursprünglichen, wissenschaftstheoretischen Wortsinn darauf hinzielend, daß jedes Urteil, weiterhin auch jedes Verhalten und jede Werthaltung ständiger vernunft-orientierter Überprüfung sowohl seitens des Äußernden — Selbstkritik — wie auch seitens der Umwelt bedarf. So sind K. und S. zu wesentlichen Elementen der Parteikontrolle über den einzelnen und der „revolutionären Wachsamkeit“ in den eigenen…
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Wohnungsbau (1969)
Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der W. ist seit Kriegsende zugunsten der Errichtung von Industrie-, Verwaltungs- und militärischen Bauten vernachlässigt worden, obwohl erhebliche Kriegsschäden an Wohnungen entstanden waren. Während in der BRD der W. in den vergangenen Jahren mehr als 35 v. H. der gesamten wertmäßigen Bauproduktion ausmachte, wurden vom SED-Regime nur zwischen 19 und 25 v. H. der verfügbaren Baukapazitäten für den W. freigegeben. Zwischen Kriegsende und 1956 waren durch Instandsetzung teilzerstörter Wohngebäude etwa 300.000 Wohnungen wieder wohnbar gemacht, höchstens 70.000 Wohnungen neu gebaut worden. In diesem Zeitraum hatte die BRD einen Zugang von rd. 3,5 Mill. Wohnungen, d.h., auf die unterschiedliche Bevölkerungszahl umgerechnet, eine fast vierfach größere Wohnungsbautätigkeit. Erst ab 1957 stieg die Wohnungsbautätigkeit in Mitteldeutschland etwas stärker an, erreichte jedoch niemals den entsprechenden Stand in der BRD. (Siehe Tabelle.) Zu den Zahlen der Tabelle ist zu bemerken, daß die Wohnfläche je neu erstellter Wohneinheit in der BRD in allen Jahren größer war, z. B. 1967 BRD = 82 qm,„DDR“ = 51 qm. Auch hinsichtlich der Qualität, des Komforts usw. befindet sich der W. drüben im Rückstand. Das SED-Regime hatte 1958 versprochen, es wolle in der Periode des Siebenjahrplans (1959–1965) 772.000 neue Wohnungen bauen lassen. Bis Ende 1965 wurden davon jedoch nur rd. 562.000 fertiggestellt. Der Plan des W. ist nur mit 72 v. H. erfüllt worden. Der W. ist seit 1962 bei steigendem Bedarf rückläufig. Von dem überalterten Wohnungsbestand müßten, wenn man westliche Maßstäbe zugrunde legt, jährlich etwa 60.000 Wohnungen als abbruchreif erklärt werden. Der weitaus größte Teil davon wird jedoch weiter bewohnt (Wohnungswesen). — Seit 1962 ist der Anteil der durch Arbeiterwohnungsbau-Genossenschaften gebauten Wohnungen ständig zurückgegangen: 1961 betrug der Anteil 59 v. H., 1967 nur noch 25 v. H. Dagegen wird der Anteil des sog. volkseigenen W., durch den fast ausschließlich Werkswohnungen gebaut werden, weiter ansteigen. Seit Anfang 1958 sind die „örtlichen Staatsorgane“ für den W. allein zuständig. Aus dem Staatshaushalt werden für den W. weniger Mittel bereitgestellt. Die Finanzierung geschieht überwiegend aus den Spareinlagen der Bevölkerung. Weitere Finanzquellen für den W. sind die Lottoeinnahmen (Lotterie), Leistungen der Bevölkerung im Nationalen Aufbauwerk, Baukostenzuschüsse und Genossenschaftsanteile der Wohnungssuchenden sowie Zuschüsse aus den öffentlichen Haushalten. [S. 741]Berücksichtigt man die unterschiedliche Größe der neu gebauten Wohnungen, dann ist der Rückstand der „DDR“ gegenüber der BRD noch sehr viel größer. Im Jahre 1961 wurde in Mitteldeutschland je Kopf der Bevölkerung nur ein Viertel der in der BRD erstellten Wohnfläche neu gebaut. Die Belegzahl für neue Wohnungen ist hoch angesetzt. Haushalte mit 2 Personen haben z. B. nur Anspruch auf eine 1½-Raum-Wohnung einschl. Küche. Amtlich wurde 1965 dazu erklärt: „Es ist eine weitverbreitete, aber falsche Meinung, daß mit dem umfassenden Aufbau des Sozialismus auch die Wohnungsgröße wachsen muß. Wichtiger ist, daß für die neu entstehenden Industriebetriebe Wohnungen für die neuen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.“ Aus Fachzeitschriften ist zu entnehmen, daß der rechnerische Wohnungsbedarf erst nach 1970 abgedeckt werden soll. Wörtlich heißt es weiter: „Die Bereitstellung einer gut ausgestatteten Wohnung für jede Familie mit je einem Raum für jedes Familienmitglied ist jedoch erst zwischen 1970 und 1980 möglich.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 740–741 Wohngebiet A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WohnungswesenSiehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der W. ist seit Kriegsende zugunsten der Errichtung von Industrie-, Verwaltungs- und militärischen Bauten vernachlässigt worden, obwohl erhebliche Kriegsschäden an Wohnungen entstanden waren. Während in der BRD der W. in den vergangenen Jahren mehr als 35 v. H. der gesamten wertmäßigen Bauproduktion ausmachte,…
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Sabotage (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Tatbestand des Wirtschaftsstrafrechts, der erstmalig durch den Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 aufgestellt wurde. Dieser Befehl war so unklar und verschwommen, daß es den Volksrichtern leichtfiel, im Bedarfsfall jeden Tatbestand unter dieses Strafgesetz fallen zu lassen. Es wurden nicht nur Gefängnisstrafen verhängt, vielmehr überwogen die auf Zuchthaus lautenden Urteile; verschiedentlich ergingen sogar Todesurteile. Bloßer Ungehorsam gegen eine Verwaltungsanordnung konnte als S. oder als Diversion schwer bestraft werden. Mit Außerkraftsetzung des Besatzungsrechts im Sept. 1955 wurde S. als eine unter Boykotthetze nach Art. 6 der Verfassung fallende Erscheinungsform im Klassenkampf angesehen und damit in die Kategorie der Staatsverbrechen eingegliedert. Durch das Strafrechtsergänzungsgesetz wurde die S. wieder in einen selbständigen Tatbestand formuliert: „Wer mit dem Ziel, die Tätigkeit der staatlichen Organe oder der Volkswirtschaft der DDR zu untergraben oder den Aufbau des Sozialismus zu stören, es unternimmt, staatliche oder genossenschaftliche Einrichtungen oder Betriebe in ihrer geordneten Tätigkeit zu behindern, wird mit Zuchthaus bestraft, auf Vermögenseinziehung kann erkannt werden.“ Das neue Strafgesetzbuch übernimmt diesen Tatbestand in § 104, erweitert ihn um die „Irreführung staatlicher oder gesellschaftlicher Einrichtungen und Betriebe mit staatsfeindlicher Zielstellung“ („Neue Justiz“ 1967, S. 272) und bezieht neben der planmäßigen Entwicklung der Volkswirtschaft und der Tätigkeit der Organe des Staates oder gesellschaftlicher Organisationen die Verteidigungskraft und Verteidigungsmaßnahmen zusätzlich in den strafrechtlichen Schutz vor S. ein. Mit der Tatbestandserweiterung um die „Irreführung“ soll „der verbrecherischen Methode des Gegners, durch gefälschte Dokumente und Schriftstücke, besonders durch Aufträge, Bestellungen, Materialabberufung u.dgl. volkseigene Betriebe in ihrer geordneten Tätigkeit zu behindern und damit die Volkswirtschaft zu schädigen“, entgegengewirkt werden. In schweren Fällen kann auf Todesstrafe oder lebenslange Zuchthausstrafe erkannt werden. S.-Handlungen, durch die die militärische Sicherheit gefährdet wird, fallen in die Zuständigkeit der Militärgerichtsbarkeit. (Rechtswesen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 540 Saatgut A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SachsenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Tatbestand des Wirtschaftsstrafrechts, der erstmalig durch den Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 aufgestellt wurde. Dieser Befehl war so unklar und verschwommen, daß es den Volksrichtern leichtfiel, im Bedarfsfall jeden Tatbestand unter dieses Strafgesetz fallen zu lassen. Es wurden nicht nur Gefängnisstrafen verhängt, vielmehr überwogen die auf Zuchthaus lautenden Urteile; verschiedentlich ergingen…
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Neuer Kurs (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der SED (Juli 1952), den beschleunigten Aufbau des Sozialismus durchzuführen, mußte durch den vom Politbüro der SED am 9. 6. 1953 verkündeten NK. taktisch gemildert werden. Das Politbüro sah sich zu diesem Schritt veranlaßt, als das Parteipräsidium der KPdSU am 3. 6. 1953 seine (schon am 15. 4. geäußerte) Aufforderung zur Lockerung der Taktik wiederholte. Es war keine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Generallinie, sondern nur eine Verlangsamung des Tempos der Kollektivierung beabsichtigt. Eine Wirtschaftskatastrophe, die durch Verschärfung des Klassenkampfes, Fehlplanung und Bürokratie heraufgeführt worden war, sollte vermieden, einem Verzweiflungsausbruch der Bevölkerung (Juni-Aufstand) sollte vorgebeugt werden. Der NK. fiel zeitlich mit ähnlichen Maßnahmen in der SU und in anderen Ostblock-Staaten zusammen. Das Politbüro der SED empfahl am 9. 6. 1951 der Regierung: 1. Im Fünfjahrplan Verminderung der Aufwendungen für die Schwerindustrie; 2. den (angeblich nicht nur vorläufigen) Verzicht auf die Ausschaltung der noch vorhandenen privatwirtschaftlichen Unternehmen, Anregung der Privatinitiative des bisher „vernachlässigten“ Mittelstandes durch Steuernachlässe, kurzfristige Kredite und vermehrte Rohstoff Zuteilung; 3. Milderung des Klassenkampfes gegen die Bauern, der mit Zwangseintreibung von Ablieferungsrückständen und Steuern geführt wurde; Aussetzung der Rückstände und Herabsetzung des landwirtschaftlichen Ablieferungssolls, um private Erzeugung zu steigern; 4. Verzicht auf Ausschließung des gewerblichen Mittelstandes von den Lebensmittelkarten; 5. Milderung der Arbeitsnormen und Lohnverschlechterungen, 6. Erleichterung der Rückkehr republikflüchtiger Personen, Rückgabe ihres beschlagnahmten Eigentums; 7. Erleichterung des Interzonen-Reiseverkehrs: 8. Aufhebung einiger Maßnahmen gegen die Kirchen (Kirchenpolitik). Außerdem wurden Erhöhung der Rechtssicherheit, beschränkte Amnestie, Zulassung offener Kritik und wahrheitsgemäßer Presseberichterstattung angekündigt. Entsprechende Maßnahmen blieben jedoch großenteils aus oder wurden nur unvollständig verwirklicht. So wurde Flüchtlingsvermögen ab Aug. 1958 nicht mehr durch Treuhänder verwaltet. Der NK. war ein vorübergehender Aufschub der verschärften Kollektivierungspolitik, der durch die kritische Lage erzwungen worden war. In gewisser Weise kann er politisch mit der „Neuen ökonomischen Politik“ in der SU (1921–1928) verglichen werden. Malenkows Sturz (8. 2. 1955) beendete im wesentlichen diesen NK. zwar nicht außenpolitisch und propagandistisch, aber doch wirtschaftlich und innenpolitisch. Die Ostblock-Länder mußten dem Abbruch des NK. rasch folgen. [S. 447]Die SED zögerte die offene Preisgabe des NK. hin, weil sie an den Juniaufstand von 1953 zurückdachte. Erst am 1. 6. 1955 ließ Ulbricht auf dem 24. ZK-Plenum die taktische Losung vom NK. fallen. Er sagte: „Wir hatten niemals die Absicht, einen solchen falschen Kurs einzuschlagen, und wir werden ihn niemals einschlagen.“ Auch in der Justiz ließ eine gewisse Milderung, die ihren Niederschlag in einigen Richtlinien des Obersten Gerichts gefunden hatte, bald wieder nach. Insbesondere in der politischen Strafjustiz, in der Behandlung der Rechtsanwaltschaft und in der Handhabung der Strafprozeßordnung (Strafverfahren) verschärfte sich der Kurs schnell. So mußten SED und Regierung schon auf der 3. Parteikonferenz der SED im März 1956 wieder erhebliche Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit zugeben. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 446–447 Neue Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NeuererbewegungSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der SED (Juli 1952), den beschleunigten Aufbau des Sozialismus durchzuführen, mußte durch den vom Politbüro der SED am 9. 6. 1953 verkündeten NK. taktisch gemildert werden. Das Politbüro sah sich zu diesem Schritt veranlaßt, als das Parteipräsidium der KPdSU am 3. 6. 1953 seine (schon am 15. 4. geäußerte) Aufforderung zur Lockerung der Taktik wiederholte. Es war keine…
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Finanzberichterstattung (1969)
Siehe auch: Finanzberichterstattung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Finanzplanung und Finanzberichterstattung: 1975 1979 1985 Die F. ist ein Teil der periodischen Berichterstattung sozialistischer, halbstaatlicher und privater Betriebe 1) an die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik und 2) an die VVB und Wirtschaftsbehörden zur finanziellen Abrechnung der vorgeschriebenen Leistungsziele der einzelbetrieblichen Pläne (Soll-/Istvergleich). Die in der F. aufzuführenden Leistungs- oder Kennzifferngrößen entstammen als Istzahlen unmittelbar dem betrieblichen Rechnungswesen bzw. der Finanzrechnung der Betriebe. Das abzurechnende Kennziffernprogramm wird zentral durch die Wirtschaftsbehörden und die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik festgelegt. Es ist seinem Umfang und seiner Struktur nach für Betriebe unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche (Industrie, Bauwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft) und Eigentumsformen sowie je nach dem Berichtszeitraum (Monat, Quartal, Jahr) verschieden. Die Berichtsnomenklatur unterliegt ständigen Veränderungen entsprechend den sich wandelnden Informationsbedürfnissen, der Berichtsempfänger (z. B. der Planbehörden). Die volkseigenen Betriebe müssen z. B. in ihrer monatlichen F. Angaben über die Plan- und Istkennziffern beim Betriebsergebnis (Gewinn oder Verlust), über die Gesamtselbstkosten der Warenproduktion und die Selbstkostenentwicklung der ihrer Art nach mit der Vorperiode vergleichbaren Warenproduktion der laufenden Periode, über die Warenproduktion zu Betriebspreisen sowie über den Erlös aus dem Absatz der Warenproduktion machen, Darüber hinaus sind Informationen über die voraussichtliche Höhe des Betriebsergebnisses in den beiden Folgemonaten, über die Plan- und Istkosten des Ausschusses, der Nacharbeiten, der Garantie- und Risikoleistungen zu liefern. Zur monatlichen F. gehört ferner der Umlaufmittelnachweis zur Kontrolle der planmäßiges Bestandshaltung an Umlaufmitteln und deren Finanzierung. Auf Grund der durch die Wirtschaftsreform geänderten Lenkungstechnik der Wirtschaftsführung der „DDR“ hat die F. im neuen System der Rechnungsführung und Statistik für die Wirtschaftssteuerung sehr an Bedeutung gewonnen. (Banken) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 206 Finanzbeirat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzkontrolleSiehe auch: Finanzberichterstattung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Finanzplanung und Finanzberichterstattung: 1975 1979 1985 Die F. ist ein Teil der periodischen Berichterstattung sozialistischer, halbstaatlicher und privater Betriebe 1) an die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik und 2) an die VVB und Wirtschaftsbehörden zur finanziellen Abrechnung der vorgeschriebenen Leistungsziele der einzelbetrieblichen Pläne (Soll-/Istvergleich). Die in der F.…
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Sowjetische Streitkräfte (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Den SSt. fiel in der von ihnen besetzten Zone Deutschlands die Aufgabe zu, die systematische Umgestaltung des politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens abzusichern und so die Schaffung der Grundlagen für den Aufbau eines kommu[S. 562]nistisch geführten Staates und einer kommunistischen Gesellschaftsordnung zu ermöglichen. Das ZK der SED dankte am 8. 5. 1958 „den tapferen Helden der Sowjetarmee, die … die Voraussetzung für die Gründung des ersten Arbeiter-und-Bauern-Staates in der Geschichte Deutschlands schufen“. Während des Juni-Aufstandes und im November 1956 wurde deutlich, wie sehr die Herrschaft der SED auf die SSt. angewiesen ist. Das amtliche Blatt „Die Volksarmee“ erklärte zur Stellung der SSt. am 16. 9. 1958: „Die Sowjetarmee … sichert gemeinsam mit uns, der Nationalen Volksarmee, den Aufbau des Sozialismus in der DDR.“ Seit dem 9. 5. 1957 (also lange nach der formellen Beendigung der Besatzungspolitik) gilt für die SSt. der (am 12. 3.) zwischen der SU und der „DDR“ abgeschlossene Truppenvertrag. In dessen Einleitung findet sich die Erklärung, er regele die „zeitweilige Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR“. Im Vertrag wird u.a. behauptet, 1. die Anwesenheit der SSt. beeinträchtige nicht die „Souveränität der DDR“; 2. die Stärken, Standorte und zusätzliche Manövergebiete der SSt. würden mit der Regierung der „DDR“ beraten und vereinbart; 3. strafbare Handlungen von Angehörigen der SSt. (und von deren Familienmitgliedern) würden von Gerichten der „DDR“ abgeurteilt, sofern sie nicht bei Dienstobliegenheiten geschähen. Diese scheinbaren Zugeständnisse entwertet der § 18: „Im Falle der Bedrohung der Sicherheit der SSt., die auf dem Territorium der DDR stationiert sind, kann das Oberkommando der SSt. in der DDR bei entsprechender Konsultation der Regierung der DDR und unter Berücksichtigung der entstandenen Lage … Maßnahmen zur Beseitigung einer derartigen Bedrohung treffen.“ Dieser § 18 legt auch formell die Macht in die Hand der SSt., sofern deren Oberkommando oder die Sowjetregierung es für notwendig halten. Die strenge Geheimhaltung der SSt. und ihre Absperrung gegen die Bevölkerung machen genaue Angaben über Stärke und Standorte unmöglich. „Die zeitweilig auf dem Territorium der DDR stationierten SSt.“ (Hauptquartier Wünsdorf, südl. Berlins) zählen unter Armeegeneral Koschewoi (seit Febr. 1965) mindestens 350.000 Mann; einschl, aller Nachschubverbände, Stabs- und Verwaltungskräfte wahrscheinlich sogar 390.000 Köpfe. So sind die SSt. doppelt so stark wie die NVA. Ihre Zahl entspricht 2,3 v. H. der Bevölkerung der „DDR“, während ein Wehrpflicht-Heer herkömmlich etwa 1 v. H. der Bevölkerung ausmacht. Im Herbst 1967 umfaßten die SSt. 10 Panzer- und 10 mot. Schützen-Divisionen (mit rd. 7.500 Panzern, einschl. der leichten); 1~Luftarmee (mit rd. 1.100 Flugzeugen); ferner viele Raketen-Einheiten. Die Ausstattung der SSt. mit Atomwaffen ist seit etwa Anfang 1965 beträchtlich verstärkt worden. Dies wiegt die ohnehin geringe Abnahme der Kopfstärke der SSt. bei weitem auf. Teile der SSt. führten im Sept. 1963 mit Truppen der „DDR“, Polens und der Tschechoslowakei sechstägige Feldmanöver mit rd. 40.000 Mann (Leitwort „Quartett“) unter kriegsmäßigen Bedingungen durch. Im April 1965 fand ein großes Manöver der SSt. statt, zusammen mit Teilen der NVA nahmen 45.000 Mann teil. Es galt der blitzartigen Abschnürung Berlins unter eiliger Massierung von Angriffskräften an der Demarkationslinie zur BRD. — Im Okt. 1965 hielten die SSt. wieder ein gemeinsames Manöver mit Streitkräften der „DDR“, Polens und der ČSSR ab. Unter dem Leitwort „Oktobersturm“ übten ca. 60.000 Mann kriegsmäßig hart. Auch am Manöver „Moldau“, das im Sept. 1966 in Südböhmen rd. 80.000 Mann vereinigte, wirkten neben Truppen der NVA, der ČSSR und Ungarns starke Verbände der SSt. mit. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 561–562 Sowjetische Kontrollkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetisches Militärtribunal (SMT)Siehe auch die Jahre 1975 1979 Den SSt. fiel in der von ihnen besetzten Zone Deutschlands die Aufgabe zu, die systematische Umgestaltung des politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens abzusichern und so die Schaffung der Grundlagen für den Aufbau eines kommu[S. 562]nistisch geführten Staates und einer kommunistischen Gesellschaftsordnung zu ermöglichen. Das ZK der SED dankte am 8. 5. 1958 „den tapferen Helden der Sowjetarmee, die … die Voraussetzung für die Gründung…
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Teilzahlungskredite (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Voraussetzung für die Abtragung einer Kaufschuld in Teilbeträgen (Abzahlung) ist ein T.-Vertrag mit den staatlichen Sparkassen. Die Besonderheiten des T. in Mitteldeutschland gegenüber dem T.-Geschäft in der Bundesrepublik resultieren aus der Verschiedenheit der Wirtschaftsordnungen. In einem Wirtschaftssystem, in dem der Bedarf nur in sehr eingeschränktem Maße Produktion und Warenangebot bestimmt und die Konsumgüterpreise staatlich festgesetzt sind, würde eine unbegrenzte Aufnahme von Konsumgüterkrediten und ihre Verwendung nach eigenem Ermessen der Kreditnehmer zu Störungen der zentralgelenkten Konsumgüterversorgung der Bevölkerung führen. Deshalb muß der Konsumentenkredit in der dortigen Zentralplanwirtschaft in ein Instrument der Absatzlenkung umfunktioniert werden. Um die Kreditgewährung zentral besser steuern und überwachen zu können, wurde ― von einigen unbedeutenden Ausnahmen abgesehen — im Gegensatz zu den in der BRD bestehenden verschiedenen Formen des Ratenkredits (persönlicher Kleinkredit, mittelfristige Anschaffungsdarlehen, T. in verschiedenen Arten) nur eine Form des Konsumentenkredits, die hier behandelten T., geschaffen. Die Vergabe von T. an Betriebe für überwiegend gewerbliche Zwecke ist verboten. T. erhalten nur natürliche Personen für ihren persönlichen Bedarf. Außerdem existieren auch keine speziellen T.-Institute. Auf Grund ihrer Funktion als Instrument der Absatzlenkung sind T. ferner nur für diejenigen investiven Verbrauchsgüter erhältlich, bei denen ein reichhaltiges Angebot besteht oder unabsetzbare Lager vorhanden sind. Der Konsumentenkredit wird also streng an bestimmte Erzeugnisse gebunden (Warenkredit). Die Sparkassen, denen ab 1. 3. 1962 das gesamte T.-Geschäft obliegt, prüfen bei Anträgen auf Gewährung eines T. an Hand der für das gesamte Wirtschaftsgebiet einheitlichen „Warenlisten“, ob für das betreffende Konsumgut eine Kreditzuteilung möglich ist. Die bei den Sparkassen befindlichen „Warenlisten“ werden in ihrer Zusammensetzung in bestimmten Abständen den Änderungen der Versorgungslage angepaßt. Vor der Kreditgenehmigung werden zwecks Sicherung des Kredits und zur Vermeidung einer übermäßigen Kreditverschuldung der Antragsteller die sozialen Verhältnisse des Kreditnehmers überprüft. Der Kreditnehmer erhält bei Abschluß eines T.-Vertrages über die vereinbarte Kreditsumme einen „Kreditkaufbrief“ ausgehändigt, dessen Gültigkeit auf drei Monate begrenzt ist. Die maximale Kreditsumme bzw. der höchstmögliche Kreditanteil an der Kaufsumme richtet sich nach der Höhe des beim Kauf in bar anzuzahlenden Betrages, der je [S. 648]nach Art der kreditfähigen Ware unterschiedlich festgelegt ist. Der Kauf der Ware im Einzelhandel erfolgt nunmehr teils gegen Barzahlung und teils gegen Vorlage des „Kreditkaufbriefes“. Der T. muß jährlich mit 6 v. H. verzinst werden. Die Tilgung erfolgt in monatlichen Raten zu den vereinbarten Terminen und muß innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein. Während der Laufzeit des Kredites erwirken die Sparkassen an den gekauften Gütern ein Eigentumsrecht, das nach vollständiger Rückzahlung des geschuldeten Betrages erlischt. Gerät der Kreditnehmer mit der Rückzahlung in Verzug, so wird der restliche Kreditbetrag mit 8 v. H. verzinst. Ferner haben die Sparkassen das Recht, nach Mahnung des Schuldners die Zahlung der fälligen sowie der gesamten restlichen Tilgungsraten durchzusetzen oder die Herausgabe der mit dem Kredit gekauften Ware zu verlangen. Die im Zusammenhang mit der Eintreibung des Kredits oder der Herausgabe der Waren den Sparkassen entstehenden Kosten muß der Schuldner tragen. Seit dem 1. Juli 1967 dient der T. der Wirtschaftsführung auch als Instrument der Sozialpolitik. Seit diesem Zeitpunkt können Familien mit 4 und mehr Kindern, welche die allgemeinbildende Schule, die Lehrzeit oder das Studium noch nicht abgeschlossen haben, bestimmte im einzelnen aufgeführte investive Verbrauchsgüter erwerben, die bisher für die Allgemeinheit noch nicht als kreditfähig freigegeben und in die „Warenlisten“ aufgenommen wurden. Zu diesen Waren gehören Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäscheschleudern sowie Küchenmaschinen neuerer Bautypen, elektrische Teppichklopfer, Kinderwagen und Fahrräder. Die in bar zu leistenden Anzahlungsraten wurden bei den Kühlschränken auf nur 5 v. H., bei den Teppichklopfern auf 20 v. H. und bei allen anderen aufgeführten Waren auf nur 10 v. H. festgesetzt Über diese Vergünstigungen hinaus erhalten diese Familien für den Kauf anderer Industriewaren, die zu diesem Zeitpunkt bereits auf Teilzahlung erworben werden konnten, T. zu Vorzugsbedingungen. So wurden z. B. die Anzahlungsbeträge für Fernsehgeräte auf 5 v. H. des Kaufpreises gesenkt. Die Rückzahlungsfrist wurde von 2 auf 5 Jahre erhöht. Außerdem wurde bestimmt, daß der monatliche Rückzahlungsbetrag 5 v. H. des Nettoeinkommens beider Ehegatten nicht übersteigen darf. Familien mit 6 und mehr Kindern wurden von der Zahlung von Zinsen für T. gänzlich befreit, während Familien mit 4 und 5 Kindern ein Vorzugszinssatz von 3 v. H. eingeräumt wurde. Die handels- und bankpolitische Bedeutung der Konsumentenkredite ist bisher gering. Dies hat seine Ursache z. T. darin, daß die Kreditbedingungen des T. vor allem für die unteren und mittleren Einkommensgruppen keinen großen Anreiz bieten. Zum anderen ist mit Ausnahme der kinderreichen Familien bis heute der T. nur für Waren erhältlich, bei denen sowieso schon eine beträchtliche Sättigung des Bedarfs eingetreten ist. Und letztlich machen die relativ hohen Spareinlagen, die vor allem in Zeiten eines akuten Warenmangels angesammelt wurden, es in vielen Fällen gar nicht erforderlich, sich der Finanzierungshilfe des T. zu bedienen. Die Kredite an die Bevölkerung beliefen sich jeweils am Jahresende 1965 auf 741 Mill. M., 1966 auf 751 Mill. M. und 1967 auf 915 Mill. M. Dies entspricht einem Kreditbestand je Einwohner in diesen Jahren von rund 43 M., 44 M. und 54 M. In der BRD erreichte der Bestand an Konsumentenkrediten bei den wirtschaftlich Unselbständigen (d.s. Arbeiter, Angestellte, Beamte, Rentner, Pensionäre) ohne die Kredite für den Wohnungsbau Ende 1967 fast die Hohe von 10 Mrd. DM. Der mit den Angaben aus der DDR“ vergleichbare Bestand an Konsumentenkrediten pro Kopf der Bevölkerung betrug 1965 rund 150 DM, 1966 rund 154 DM und 1967 rund 163 DM. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 647–648 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Territoriale VerwaltungSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Voraussetzung für die Abtragung einer Kaufschuld in Teilbeträgen (Abzahlung) ist ein T.-Vertrag mit den staatlichen Sparkassen. Die Besonderheiten des T. in Mitteldeutschland gegenüber dem T.-Geschäft in der Bundesrepublik resultieren aus der Verschiedenheit der Wirtschaftsordnungen. In einem Wirtschaftssystem, in dem der Bedarf nur in sehr eingeschränktem Maße Produktion und Warenangebot bestimmt und die Konsumgüterpreise staatlich festgesetzt sind,…
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Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ) (1969)
Siehe auch: Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ): 1975 1979 1985 Institut für Zeitgeschichte, Deutsches: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Zeitgeschichte, Deutsches Institut für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Am 1. 3. 1946 gegr. als „Zentralstelle für Zeitgeschichte“. Im Juli 1947 mit dem „Inst. f. Zeitungskunde“ vereinigt zum „Inst. f. Zeitgesch.“, im Okt. 1949 umbenannt in DIZ. — Es wurde seit 1945 von der SED gelenkt. Seit Dez. 1951 wird es vor allem angeleitet vom Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED. Seit 1. 10. 1957 untersteht das DIZ nicht mehr dem Presseamt beim Ministerpräsidenten, sondern dem Staatssekretariat für Hochschulwesen. Am 2. 9. 1966 betonte das DIZ, daß ihm „obliegt, auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus an der Darstellung eines exakten wissenschaftlichen Geschichtsbildes mitzuarbeiten. Der Beschluß des Zentralkomitees der SED aus dem Jahre 1955 über ‚Die Verbesserung der Forschung und Lehre in der Geschichtswissenschaft in der DDR‘ wurde dem DIZ zur verpflichtenden Arbeitsgrundlage“ („Berliner Zeitung“). — Dementsprechend behandelt das DIZ die Geschichte und die Geschichtsquellen, um der Politik der SED parteilich (Parteilichkeit) zu dienen. Das DIZ bearbeitet und veröffentlicht, oft in tendenziöser Auswahl, Quellen zur neuesten Geschichte. Es behandelt nur die Zeit nach 1945, die „nach marxistischer Auffassung allein derzeitiger Gegenstand der Zeitgeschichte ist“, und soll im Sinne des „Sozialismus-Kommunismus … die Geschichte nach 1945 möglichst unmittelbar für die politische Praxis nutzbar machen“ („Beiträge zur Zeitgeschichte“, Beilage zu der „Dokumentation der Zeit“ 1958, Nr. 1, S. 4). Die Arbeit des DIZ hat „drei Schwerpunkte: Die Grundzüge der nationalen Politik der DDR, ihre Wirkung für die Entwicklung der deutschen Nation; die antinationale Politik der herrschenden Kreise der westdeutschen Bundesrepublik … Hauptprobleme der internationalen Entwicklung, vor allem solche Probleme, die direkt oder indirekt mit der deutschen Frage Zusammenhängen“ („Berliner Zeitung“ v. 1. 3. 1966). Seit 10. 5. 1962 ist Direktor: Prof. Dr. Stefan Doernberg (SED). — Neben Büchern, Einzelschriften und Handbüchern bringt das DIZ heraus: „Die Dokumentation der Zeit“ (halbmonatl.). Die Vierteljahrsschrift „Unsere Zeit“ erschien nur in den Jahren 1958–62. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 155 Deutsches Institut für Berufsbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsches Pädagogisches Zentralinstitut (DPZI)Siehe auch: Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ): 1975 1979 1985 Institut für Zeitgeschichte, Deutsches: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Zeitgeschichte, Deutsches Institut für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Am 1. 3. 1946 gegr. als „Zentralstelle für Zeitgeschichte“. Im Juli 1947 mit dem „Inst. f. Zeitungskunde“ vereinigt zum „Inst. f. Zeitgesch.“, im Okt. 1949 umbenannt in DIZ. — Es wurde seit 1945 von der SED gelenkt. Seit Dez. 1951 wird es vor allem angeleitet vom…
DDR A-Z 1969
Deutsches Rotes Kreuz (DRK) (1969)
Siehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR: 1985 Am 23. 10. 1952 wiedergegründet, seit 1954 Mitgl. der Internationalen Liga. Das DRK ergänzt den Betriebsschutz u. a. und ist auch nicht dem Gesundheitsministerium, sondern dem Ministerium des Innern unterstellt. Jede Sanitätseinheit „wählt“ zwar ihren (ehrenamtlichen) Vorsitzenden, er bedarf aber der Bestätigung durch die leitenden Organe. Diese — Zentralausschuß als Spitze (Sitz: Dresden), Bezirks- und [S. 156]Kreiskomitees in jeder entsprechenden Verwaltungseinheit — bestehen aus Funktionären, deren Bestellung durch „Wahl“ von der Zustimmung der SED abhängt. Ihnen unterstehen das Zentralbüro und die Bezirks- und Kreisbüros als ausführende Organe; insgesamt 12.000 Grundorganisationen. Offiziell ist das DRK Träger des Zivilen Bevölkerungsschutzes. Die Mitgl. sind verpflichtet, sich der Ausbildung zum Gesundheitshelfer“ zu unterziehen. Die Finanzierung geschieht fast vollständig aus dem Staatshaushalt. Das DRK erfüllt indessen auch zivile Aufgaben. Seine Satzung nennt als solche die Mitwirkung bei dem Aufdecken und Überwinden hygienischer Mängel, bei Impfaktionen, Reihenuntersuchungen, Großveranstaltungen, in der Betreuung der Bevölkerung bei Sport und Spiel, den Schutz der Erholungsuchenden an der Ostsee und an den Binnengewässern, die Werbung für freiwillige (unentgeltliche) Blutspende. — Die Mitglieder werden nach Betrieben oder Wohnbereichen zu „Sanitätseinheiten“ zusammengefaßt, Jugendliche zu Sanitätseinheiten des „Jugend-Rotkreuz“, 10- bis 14jährige in Gruppen „Junge Sanitäter“ der Jungen Pioniere. Das DRK führt Kurzlehrgänge für „Erste Hilfe“ durch, stellt den Sanitätsdienst bei öffentlichen Veranstaltungen und einen Bahnhofsdienst, richtet Hauspflege ein usw.; ihm ist der Wasser-, Berg- und Grubenrettungsdienst übertragen, vor allem aber (bis auf geringfügige Ausnahmen) der gesamte Krankentransport (mit Krankenhaus-Bettennachweis). Für die Mitglieder steht im Vordergrund die Mitwirkung im „Gesundheitsschutz“ und im „Seuchenschutz“ der Bevölkerung. Sie werden zu „Hygiene-Aktivs“ zusammengefaßt, die zur „gesundheitlichen Aufklärung der Bevölkerung“ eingesetzt werden und in der Bekämpfung von häufigen oder sonst wichtigen Krankheiten und von Unfällen, in der Mitwirkung bei Impfungen usf. als Hilfskräfte des „Staatlichen“ Gesundheitswesens beträchtliche Bedeutung haben. Die Werbung für diese Aufgaben liegt beim Komitee für gesunde Lebensführung und Gesundheitserziehung. Mit der Einführung der Fünftagewoche auch in den Krankenhäusern ist neu hinzugetreten deren „personelle Unterstützung an verlängerten Wochenenden, an Feiertagen, in den Abend- und Nachtstunden“. Mitglieder Anfang 1968: 491.000 Mitgl. über 14 J., davon 429.000 „Ausgebildete Mitglieder“, und 84.000 „Junge Sanitäter“. Präsident: Prof. Dr. Werner Ludwig; Vizepräsident: OMR Dr. Weißbrecht (beide sind Ärzte); Generalsekretär: Dipl. oec. Johannes Haupt (alle SED). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 155–156 Deutsches Pädagogisches Zentralinstitut (DPZI) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DeutschlandSiehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR: 1985 Am 23. 10. 1952 wiedergegründet, seit 1954 Mitgl. der Internationalen Liga. Das DRK ergänzt den Betriebsschutz u. a. und ist auch nicht dem Gesundheitsministerium, sondern dem Ministerium des Innern unterstellt. Jede Sanitätseinheit „wählt“ zwar ihren (ehrenamtlichen) Vorsitzenden, er bedarf aber der Bestätigung durch die leitenden Organe. Diese —…
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Freundschaftsgesellschaften (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Sammelbegriff für Einrichtungen, die der Auslandspropaganda vor allem in nichtkommunistischen Staaten dienen, angeleitet von oder in Zusammenarbeit mit der außenpolitischen Abteilung im Apparat des ZK der SED, der Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, der Liga für Völkerfreundschaft, der Deutschen Liga für die Vereinten Nationen. Neben den F. bestehen als ähnlich organisierte und wirkende Instrumente der Auslandspropaganda zahlreiche Freundschaftskomitees; im gleichen Rahmen sind Solidaritätsorganisationen und Solidaritätskomitees aktiv; schließlich sind solche Organisationen zu erwähnen, die in Partnerländern von nationalen Gruppen gebildet wurden, die mit der „DDR“ sympathisieren und von Ostberlin unterstützt werden. Im einzelnen sind besonders hervorgetreten: 1. Freundschaftsgesellschaften Deutsch-Afrikanische Gesellschaft, gegr. 1961 „zur Vertiefung und Pflege der freundschaftlichen Verhältnisses zwischen der DDR und … den jungen Nationalstaaten Afrikas“. Präs.: Prof. Dr. Markow, Vizepräs.: Gerald Götting. Deutsch-Arabische Gesellschaft, gegr. 1958, besonders aktiv in der VAR, Syrien, Irak. Hauptaufgaben auf kulturellem Gebiet. Präs.: Ernst Scholz. Deutsch-Britische Gesellschaft, gegr. 1963, organisiert Freundschaftstreffen und Besuche britischer Parlamentarier in der „DDR“. Präs.: Greta Kuckhoff. Deutsch-Französische Gesellschaft, gegr. 1962, hat vor allem Verbindung mit der gegen die BRD arbeitenden Vereinigung „Echanges Franco-Allemands“, die eine „Reorientierung der französischen Deutschlandpolitik“ und die „Anerkennung der DDR“ fordert. Präs. der DFG: Franz ➝Dahlem. Deutsch-Italienische Gesellschaft, gegr. 1963. Präs.: Prof. Gerhard Reintanz (CDU). Deutsch-Lateinamerikanische Gesellschaft, gegr. 1961. Diese Gesellschaft tritt vor allem mit politischen Erklärungen für revolutionäre Bewegungen Lateinamerikas hervor, umwirbt aber in jüngster Zeit auch bürgerliche Politiker und Gruppen, vornehmlich in Chile. Präs.: Prof. Johann-Lorenz Schmidt-Radvani von der Deutschen Akademie der Wissenschaften (Schmidt-Radvani ist der frühere Ehemann von Anna Seghers). Deutsch-Nordische Gesellschaft, gegr. 1961, hauptbeteiligt an der Veranstaltung der Ostseewochen, aktiv vor allem in Finnland, Schweden, auch in Dänemark. Präs.: Prof. Dr. Hans-Jürgen Geerdts (Univ. Greifswald). Deutsch-Südostasiatische Gesellschaft, gegr. 1961, aktiv besonders in Burma, Ceylon, Indien. Präs.: Max ➝Sefrin. 1. Freundschaftskomitees Hierzu gehören Organisationen, die betont bilateral arbeiten, vor allem auf kulturpolitischem Gebiet, so: „F. DDR–Irak“, „F. DDR–Japan“, „F. DDR–Uruguay“. 2. Solidaritätsorganisationen und -komitees Hierzu gehören vor allem das Afro-asiatische Solidaritätskomitee der DDR, das eng mit dem sowjetisch beeinflußten Kairoer Generalsekretariat der „Afro-Asian Peoples' Solidarity Organisation“ zusammenarbeitet; das 1961 gegründete Komitee für Solidarität mit dem kubanischen Volk; der Vietnamausschuß im Afro-asiatischen Solidaritätskomitee, der vor allem mit der Organisation von Solidaritätsspenden für Vietnam hervortritt. 3. Partnergesellschaften Hier handelt es sich um Vereinigungen, die von Persönlichkeiten aus anderen Staaten gegründet wurden und von außen her mit der „DDR“ zusammenarbeiten; sie sind vornehmlich kulturpolitisch tätig, befürworten aber generell auch die politische Zusammenarbeit und die offizielle Anerkennung der „DDR“ durch ihre nationalen Regierungen. Zu erwähnen sind die bereits genannte Vereinigung „Échanges Franco-Allemands“ in Paris und einzelnen französischen Departements sowie Vereinigungen in Indien, der VAR und Syrien. Die erste allindische Konferenz der „Freunde der DDR“ fand im November 1966 in Neu Delhi statt, zur zweiten Tagung im Mai 1966 sandte Premierminister Indira Gandhi ein Begrüßungstelegramm. Einige dieser Partnergesellschaften unterhalten Zweigstellen, so die Gesellschaft in Chile in zwei Großstädten, andere Gesellschaften haben Klubs gebildet, so in Chile das „Instituto Chileno Alemán Democratico de cultura“. Eng verbunden mit der Arbeit der F. und ihrer Nachbar- und Unterorganisationen ist die Tätigkeit der „Kultur- und Informationszentren der DDR“, von denen Mitte 1965 sechs existierten (Helsinki, Kairo, Alexandria, Stockholm, Damaskus, Bagdad). In Rom unterhält die „DDR“ das „Centro Thomas Mann“, das als Vorbild für ähnliche Institute in Lateinamerika gilt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 227 Fremdenverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FreundschaftskomiteesSiehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Sammelbegriff für Einrichtungen, die der Auslandspropaganda vor allem in nichtkommunistischen Staaten dienen, angeleitet von oder in Zusammenarbeit mit der außenpolitischen Abteilung im Apparat des ZK der SED, der Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, der Liga für Völkerfreundschaft, der Deutschen Liga für die Vereinten Nationen. Neben den F. bestehen als ähnlich organisierte und wirkende Instrumente der Auslandspropaganda…
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Laienkunst (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 363]Die „allseitige künstlerisch-schöpferische Betätigung des werktätigen Volkes“, die „Wesenszug des neuen sozialistischen Menschen“ werden soll, wird ebenso wie in der SU in weitem Umfange den Zwecken der Agitation und Propaganda dienstbar gemacht. Nach der Entschließung der Kulturkonferenz 1960 des ZK der SED sollen jene „neuen Formen“ der L. gefördert werden, „in denen das Erlebnis des gemeinsamen sozialistischen Arbeitens, das moralische Antlitz des neuen Menschen seinen künstlerischen Ausdruck im Schreiben, Malen, Zeichnen, Musizieren, Komponieren, Filmen, Fotografieren finden“. Vor allem Laienspiel, Tanz und Kabarett, aber auch Sprechchor und Chorgesang fördern in den vom Regime protegierten Arbeitsgemeinschaften die Vergesellschaftung des Gemeinschaftslebens, in Stoffen von meist plumper Tendenz die ideologische Ausrichtung auf den „Aufbau des Sozialismus“, auf die Politik des sowjetisch geführten Ostblocks und den Fünf- bzw. Siebenjahrplan. Da auch die „Berufskunst“ den gleichen Zwecken zu dienen hat und dem Dilettantismus breiten Raum gewährt, sind die Grenzen zwischen Kunst und L. kaum mehr erkennbar, sie werden auch durch die „Bewegung“ der schreibenden ➝Arbeiter und ähnliche Aktionen auf dem Gebiet der bildenden Kunst, der Musik, des Theaters bewußt verwischt. Ein Unterschied zwischen L. und Volkskunst, die ihrem Wesen nach nicht manipulierbar und politisch verwertbar ist, wird geleugnet, die L. sogar meist als Volkskunst bezeichnet. Sowjet. Werke und Vorbilder beeinflussen die Programme der laienkünstlerischen kulturellen Massenarbeit, zwischenbetriebliche, innerdeutsche (Arbeiterfestspiele) und internationale Wettbewerbe dienen der Kontrolle des „gesellschaftl. Effektes“. „Die wachsende Volkskunstbewegung verlangt eine koordinierte straffe Leitung“; ihr dient vor allem das Zentralhaus für Kulturarbeit (früher: Zentralhaus für Volkskunst) in Leipzig. Unter seiner Anleitung arbeitet seit 1963 eine Spezial-(Fern-) Schule für „Leiter im künstlerischen Volksschaffen“, die mit staatl. Anerkennung als Zirkel- oder Gruppenleiter abschließt. Zeitschriften: „Volksmusik“, „Der Tanz“, „Bildnerisches Volksschaffen“, „Ich schreibe“, „szene“ (hrsg. vom Zentralhaus für Kulturarbeit; die vier erstgenannten bis Ende 1966 als Teile der Zeitschrift „Volkskunst“) und „Kulturelles Leben“ (hrsg. vom FDGB). (Betriebskultur, Volkskunstschulen, Volksmusikschulen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 363 Kybernetik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LandambulatoriumSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 363]Die „allseitige künstlerisch-schöpferische Betätigung des werktätigen Volkes“, die „Wesenszug des neuen sozialistischen Menschen“ werden soll, wird ebenso wie in der SU in weitem Umfange den Zwecken der Agitation und Propaganda dienstbar gemacht. Nach der Entschließung der Kulturkonferenz 1960 des ZK der SED sollen jene „neuen Formen“ der L. gefördert werden, „in denen das Erlebnis des gemeinsamen sozialistischen…
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Unterhaltspflicht (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das neue Familiengesetzbuch (FGB; Familienrecht) unterscheidet zwischen den Aufwendungen, die für die in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder gemacht werden, und den Unterhaltszahlungen an getrennt lebende Ehegatten und Kinder. Die Ehefrau hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Mann auf Unterhalt, da die Ehe in der sozialistischen Gesellschaft ihren früheren Charakter als „Versorgungsanstalt für die Frau“ verloren hat (Gleichberechtigung der Frau). Auch die Ehefrau und Mutter ist verpflichtet, „gesellschaftlich nützliche Arbeit“ zu verrichten. Unter dem Vorwand, der Frau auf diese Weise zur Gleichberechtigung zu verhelfen, soll sie genötigt werden, neben ihrer Hausfrauenarbeit einen Beruf auszuüben. Durch die so zu erlangende wirtschaftliche Selbständigkeit könne sich die Frau in ihrer Persönlichkeit weit besser entfalten und entwickeln als in der Enge ihrer Häuslichkeit (Oberstes Gericht, Urt. vom 19. 1. 1961, „Neue Justiz“ 1961, S. 213). Das gilt um so mehr für die geschiedene Frau. Sie ist, selbst wenn sie Kinder zu versorgen hat, grundsätzlich verpflichtet, ihren Unterhalt durch eigene Arbeit zu verdienen und „ihrer politisch-moralischen Pflicht beim Aufbau des Sozialismus“ durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft nachzukommen. Frauen, die dennoch Unterhaltsansprüche geltend machen, weil sie Kleinkinder zu betreuen haben, sind vom Gericht zu über[S. 661]zeugen, daß dies für sie eine „gesellschaftliche Rückentwicklung“ sei und auch den „gesellschaftlichen Erfordernissen“ nicht gerecht werde, Nur in Ausnahmefällen, in denen die geschiedene Frau arbeitsunfähig und deshalb außerstande ist, ihren Unterhalt selbst zu bestreiten, kann ihr für die Übergangszeit bis zu zwei Jahren ein Unterhalt zugebilligt werden. Wenn bei der Ehescheidung bereits vorauszusehen ist, daß sich der Unterhaltsberechtigte keinen eigenen Erwerb schaffen kann, und es dem Unterhaltsverpflichteten unter Berücksichtigung aller Umstände zuzumuten ist, kann seit dem Inkrafttreten des FGB (1. 4. 1966) auch eine unbefristete U. ausgesprochen werden. Die Fortdauer der Unterhaltszahlung an den geschiedenen Ehegatten kommt aber nur dann in Betracht, wenn neben der Unterhaltsbedürftigkeit und Leistungsfähigkeit noch weitere Umstände vorliegen, die ihre Zumutbarkeit begründen (OG. v. 25. 5. 1967 — „Neue Justiz“ 1967, S. 612). Für die Bemessung des Unterhalts für minderjährige Kinder sind in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts Nr. 18 vom 14. 4. 1965 (GBl. II, S. 331) Richtsätze aufgestellt worden, die „einer nach sozialistischen Anschauungen gestalteten Lebensführung innerhalb der Familie“ entsprechen. Die Höhe der hiernach zu zahlenden Unterhaltsbeträge richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Verpflichteten, der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder und dem Alter des Kindes. Vom 13. Lebensjahr bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit sind die Unterhaltsbeträge höher als bei der Altersgruppe bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Die zum Unterhalt Verpflichteten haben „die Pflicht, ihre Arbeitskraft voll einzusetzen, damit sie einen höchstmöglichen Verdienst erzielen“, OG, Urt. v. 14. 4. 1959 — „Neue Justiz“ 1959, S. 718). Uneheliche Kinder haben den gleichen Unterhaltsanspruch wie eheliche. Nach dem FGB gibt es keine U. von Minderjährigen. Nur Volljährige haben ihren unterhaltsbedürftigen Eltern und Großeltern Unterhalt zu gewähren. Das gilt auch für uneheliche Kinder. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 660–661 Universitäten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unterhalts- und AusbildungsbeihilfenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das neue Familiengesetzbuch (FGB; Familienrecht) unterscheidet zwischen den Aufwendungen, die für die in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder gemacht werden, und den Unterhaltszahlungen an getrennt lebende Ehegatten und Kinder. Die Ehefrau hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Mann auf Unterhalt, da die Ehe in der sozialistischen Gesellschaft ihren früheren Charakter als „Versorgungsanstalt für die…
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Wehrpflicht (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ein Gesetz über die allgem. W. beschloß die Volkskammer erst am 24. 1. 1962 (GBl.~I, S. 2). Grundwehrdienst: 18 Monate für 18–26jährige; W. gilt für Männer bis 50. Im Verteidigungszustand gilt die W. für Männer bis 60, in diesem Ernstfall unterliegen auch Frauen bis 50 der W. (im Sanitäts- oder Versorgungsdienst der NVA). Die W. wurde grundsätzlich vorbereitet in der schon am 26. 9. 1955 beschlossenen Ergänzung des Art. 5 der Verfassung, der wörtlich in § 3, Abs.~1 des Verteidigungsgesetzes übernommen wurde. Lange verzichtete die Regierung darauf, offen die W. einzuführen: 1. konnte sie so leichter gegen die allg. W. der BRD agitieren; 2. zögerte sie, der antikommun. Bevölkerung Waffen in die Hand zu geben; 3. hätte die W. vor Errichtung der Sperrmauer die Flucht von Jugendlichen der W.-Jahrgänge vermehrt. Ohne die Mauer wären nicht genug Männer in der „DDR“ gehalten worden, um den Bedarf der Wirtschaft, der NVA und der starken Polizeitruppen zu decken. Als vor 1962 die W. noch nicht amtlich eingeführt worden war, ergänzten die NVA und die Polizeitruppen sich durch Werbungen, die dem Buchstaben nach freiwillig waren. Diese Werbung lag bei der SED und den Massenorganisationen. Durch „Aufträge“ der SED bzw. der Organisationen an ihre Mitglieder (die in den Statuten vorgesehen sind) wurde in sehr vielen Fällen Zwang ausgeübt, der die „freiwillige“ Meldung in ihr Gegenteil verkehrte. In anderen Fällen wurde die anscheinend freiwillige Meldung durch die Drohung erzwungen, dem Widerstrebenden den Arbeitsplatz zu nehmen oder ihm Berufsausbildung, Studienstipendien oder andere Ausbildungsmöglichkeiten zu sperren. Dieser getarnte Zwang war eine mittelbare W., die der SED damals genügte. Ausbildung und Überwachung der Reservisten (Reservistenkollektive) werden nach §§ 26–30 des W-Gesetzes und laut „Reservistenordnung“ (v. 24. 1. 1962) sehr sorgfältig betrieben. Der Dienst in der Deutschen Volkspolizei, in Transportpolizei, Luftschutz und Zollverwaltung (Zollgesetz) gilt nicht als Ersatz für Erfüllung der W. (So der Chef der BDVP Potsdam in „Märk. Volksstimme“ v. 12. 7. 1962.) Der Dienst in der Bereitschaftspolizei gilt als vollwertiger Ersatz für den Dienst in der NVA. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 704 Wehrkreiskommando A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WeihnachtsgratifikationSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ein Gesetz über die allgem. W. beschloß die Volkskammer erst am 24. 1. 1962 (GBl.~I, S. 2). Grundwehrdienst: 18 Monate für 18–26jährige; W. gilt für Männer bis 50. Im Verteidigungszustand gilt die W. für Männer bis 60, in diesem Ernstfall unterliegen auch Frauen bis 50 der W. (im Sanitäts- oder Versorgungsdienst der NVA). Die W. wurde grundsätzlich vorbereitet in der schon am 26. 9. 1955 beschlossenen Ergänzung des Art. 5…
DDR A-Z 1969
Lebensversicherung (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 L. können nur bei der Deutschen Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Seit 1. 1. 1951 besteht [S. 370]eine einheitliche Tarifgestaltung. Die L.-Summe wird entweder beim Tode, spätestens bei Erleben eines bestimmten Tages (Tarif I), nur beim Tode, bei Beitragszahlung entweder für eine vereinbarte Anzahl von Jahren (mindestens 10) oder bis zum 85. Lebensjahr (Tarif II) oder an einem festen Auszahlungstag (Tarif III) fällig. Ferner gibt es: Die Töchterversorgungsversicherung (Tarif IV), die Ehegattenversicherung für den Todes- und Erlebensfall (2~verbundene Leben, Tarif~V), die Leibrentenversicherung gegen Einmalbetrag (Tarif VI), die Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit Beitragsbefreiung bei Invalidität (Tarif VII), die Invaliden- und Altersrentenversicherung (Tarif VIII), die Sparrentenversicherung (Tarif IX) sowie die Risiko-L. (Tarif 16). Der Mindestbeitrag beträgt für alle L. 2 M monatlich, die Mindestversicherungssumme 240 M. Für Gruppenversicherungsverträge wird besonders in den VEB geworben. Die Versicherungssteuer ist in den Beiträgen enthalten. Einen Deckungsstock gibt es nicht. Ein Teil der Versicherungsbeiträge wird indessen als Sparguthaben der Versicherungsnehmer gebucht. L.-Verträge, die vor 1945 bei den heute geschlossenen privaten oder öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen abgeschlossen waren, konnten nach dem Befehl Nr. 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 bis zu 10.000 RM unter Anrechnung der früheren Beitragszahlung „erneuert“ werden. Auf Ansprüche, die in der Zeit vom 9. 5. 1945 bis 14. 8. 1946 fällig geworden waren, wurden nach dem Befehl Nr. 11 der SMAD vom 29. 1. 1948 einmalige Zahlungen von 300 bis 400 RM geleistet. Ansprüche, die vor dem 9. 5. 1945 fällig waren, wurden trotz Übernahme der Aktivvermögen der geschlossenen Versicherungsunternehmen nicht befriedigt. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 369–370 Lebensstandard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leder-, Schuh- und RauchwarenindustrieSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 L. können nur bei der Deutschen Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Seit 1. 1. 1951 besteht [S. 370]eine einheitliche Tarifgestaltung. Die L.-Summe wird entweder beim Tode, spätestens bei Erleben eines bestimmten Tages (Tarif I), nur beim Tode, bei Beitragszahlung entweder für eine vereinbarte Anzahl von Jahren (mindestens 10) oder bis zum 85. Lebensjahr (Tarif II) oder an einem festen…
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Fernsehen (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach mehrjährigen Versuchen verbreitet der „Deutsche Fernsehfunk“ als Teil des Staatlichen Rundfunk-Komitees (Rundfunk) unter der Intendanz von Heinz Adameck (SED) seit Jan. 1956 von Berlin-Adlershof aus ein offizielles Programm. Sender: Berlin, Görlitz, Dresden, Katzenstein (bei Chemnitz), Leipzig, Inselsberg, Brocken, Schwerin, Marlow (Mecklenburg), Cottbus und Helpterberg (bei Neubrandenburg). Der erste massive Richtfunkturm wurde 1958 bei Roitzsch errichtet. Der „Deutsche Fernsehfunk“ (DFF) gehört der „Organisation der internationalen Rundfunkverbände (OIRT)“ des Ostblocks an, innerhalb dessen die Vertreter der Tschechoslowakei, Polens und der „DDR“ im Jan. 1959 Vereinbarungen über die Erweiterung des Austausches von Direktsendungen getroffen haben. Diese bildeten nach Beitritt Ungarns 1960 die Grundlage zum Aufbau eines Fernsehnetzes zwischen den sozialistischen Ländern unter der Bezeichnung „Intervision“, dem sich 1960 auch die SU angeschlossen hat. Das F.-Programm steht im Dienst der Agitation und Propaganda. „Die ständige Verbindung mit den Arbeitern in den Betrieben, den Bauern im Dorf verleiht auch dem F. den Charakter eines kollektiven Propagandisten, Agitators und Organisators“ („Unser Rundfunk“, Nr. 19/1954, S. 19). Das F. wurde zunächst auf dem Lande propagiert, weil Presse und Rundfunk dort die geringste Resonanz haben. Auf die Möglichkeit des Empfangs in der BRD wird mit technischen Mitteln und Sondersendungen hingezielt; andererseits empfängt ein beträchtlicher Teil (wahrscheinlich 70 v. H.) der F.-Teilnehmer in Mitteldeutschland westdeutsche Sendungen. Durch den Bau von Gemeinschaftsantennen, die ausschließlich auf den Kanal des Ostfernsehens ausgerichtet sind, versucht man, den Empfang westdeutscher Sendungen zu verhindern. Das mitteldeutsche F. kann auf 80 v. H. des Gebietes der DDR empfangen werden. Über das künftige Farb-Fernseh-System ist noch nicht entschieden. Am 31. 12. 1967 wurden 3,9 Mill. F.-Teilnehmer gezählt. Damit gibt es drüben im Verhältnis zur Bevölkerungszahl ungefähr die gleiche Fernsehdichte wie in der BRD (13,8 Mill. F.-Teilnehmer). Seit April 1965 wird täglich 10 Minuten am Abend eine Werbefernsehsendung ausgestrahlt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 203 Fernsehakademie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FernstudiumSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach mehrjährigen Versuchen verbreitet der „Deutsche Fernsehfunk“ als Teil des Staatlichen Rundfunk-Komitees (Rundfunk) unter der Intendanz von Heinz Adameck (SED) seit Jan. 1956 von Berlin-Adlershof aus ein offizielles Programm. Sender: Berlin, Görlitz, Dresden, Katzenstein (bei Chemnitz), Leipzig, Inselsberg, Brocken, Schwerin, Marlow (Mecklenburg), Cottbus und Helpterberg (bei Neubrandenburg). Der erste…
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Rechenschaftslegung (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die R. ist die Erfüllung der Rechenschaftspflicht eines Staatsorgans. Nach Art. 88 der Verfassung wird die Verantwortlichkeit aller leitender Mitarbeiter in Staat und Wirtschaft gegenüber den Bürgern durch ein System der Rechenschaftspflicht gewährleistet. Die Rechenschaftspflicht ist eine der Folgen der Abhängigkeit der Staatsorgane von der SED (Verfassung). Formal besteht sie entweder gegenüber dem Volke oder Volksvertretungen oder gegenüber höheren Staatsorganen. Da als Volk nur die von der SED organisierte und geführte Masse angesehen wird und die Staatsorgane nur Werkzeuge dieser Partei sind, besteht die Rechenschaftspflicht aber faktisch der SED gegenüber. Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung ist der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission nicht nur der Volkskammer und dem Staatsrat, sondern auch dem ZK rechenschaftspflichtig. Rechenschaftspflichtig sind die Abgeordneten der Volkskammer und der örtlichen Volksvertretungen dem „Volke“, der Staatsrat und der Ministerrat der Volkskammer, die örtlichen Räte den örtlichen Volksvertretungen. Der Ministerrat ist dem Staatsrat, die Räte der Bezirke sind dem Ministerrat, die übrigen örtlichen Räte den jeweils höheren örtlichen Räten (Kreis, Stadt, Gemeinde) rechenschaftspflichtig. Die Richter an den Kreis- und Bezirksgerichten (Gerichtsverfassung) sind den Volksvertretungen rechenschaftspflichtig, die sie gewählt haben. (Rechtswesen) Im Bereich der Wirtschaft hat der Betriebsleiter der Betriebsgewerkschaftsorganiation (FDGB, betriebliche ➝Gewerkschaftsleitungen), vor allem wegen seiner Verpflichtungen aus dem Betriebskollektivvertrag, Rechenschaft zu legen. Die Betriebsleiter der zentralgeleiteten Volkseigenen Betriebe sind den Hauptdirektoren der Verwaltungen der volkseigenen Betriebe (VVB), diese den Industrieministerien, die Abteilungsleiter und Stellv. des Vors. der Staatlichen Plankommission ihrem Vorsitzenden, und die Vors. der Staatlichen Plankommission und die Minister dem Ministerrat rechenschaftspflichtig. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Text u. Kommentar. 2., neubearb. u. erg. Aufl., Frankfurt a. M. 1966, Alfred Metzner. 516 S. Mampel, Siegfried: Die Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland. Texte zur verfassungsrechtlichen Situation. 3., neubearb. Aufl., Frankfurt a. M. 1967, Alfred Metzner. 175 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 508 Realismus, sozialistischer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechentechnikSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die R. ist die Erfüllung der Rechenschaftspflicht eines Staatsorgans. Nach Art. 88 der Verfassung wird die Verantwortlichkeit aller leitender Mitarbeiter in Staat und Wirtschaft gegenüber den Bürgern durch ein System der Rechenschaftspflicht gewährleistet. Die Rechenschaftspflicht ist eine der Folgen der Abhängigkeit der Staatsorgane von der SED (Verfassung). Formal besteht sie entweder gegenüber dem Volke oder…
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Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das MfAA. entstand erst im Okt. 1949 mit der DDR, als zu den Staaten des Ostblocks diplomatische Beziehungen (Außenpolitik) aufgenommen wurden. Es dient von Anfang an dem Streben des SED-Regimes, für seinen Anspruch auf Souveränität auch außerhalb des Ostblocks Anerkennung zu finden. Um diesen Anspruch bei nichtkommun. Staaten leichter anzubringen, blieb die formelle Leitung des MfAA. lange Zeit einem Nichtmitgl. der SED vorbehalten: Dr. Dertinger bis 15. 1. 1953, danach Dr. Bolz bis 24. 6. 1965, als er (ernstlich erkrankt) verzichtete. Seit 25. 6. 1965 amtiert Winzer als Leiter des MfAA. Der Organisationsplan sieht 6 Hauptabt. (HA) vor: I. UdSSR und volksdemokratische Länder; II. Kapitalistisches Ausland; III. Deutschland- und Europapolitik; IV.~Presse und Information; V.~Konsularwesen; VI. Organisation. Daneben stehen einige selbständige Abt. wie Kultur; Wirtschaft; Abrüstung. — Die Leiter der HA und fast aller Abt., unter denen nur wenige Juristen sind, gehören der SED an, ebenso alle diplomatischen Vertreter im Ausland (Auslandsvertretungen). — Innerhalb der HA arbeiten solche Abt. wie Afrika-Abt., Arabische Länder, Lateinamerika, Westeuropa, Skandinav. Länder, Südostasien. Die Staatssekretäre (mit dem Titel „Stellv. des Min.“) gehören sämtlich der SED an. Seit dem 24. 2. 1966 gibt es zwei Staatssekretäre, die den Rang eines 1. Stellv. des Ministers haben: Josef Hegen und Günter Kohrt. Dem Titel nach stehen unter ihnen als weitere „Stellv. des Min. und Staatssekr.“: Oskar Fischer, Gustav Hertzfeld, Kiesewetter, Krolikowski, Georg Stibi. — Der Leiter der Abt. Außenpolitik und Internationale Verbindungen im ZK der SED, Florin, gehört dem Kollegium des MfAA. mit beratender Stimme an. Neben dem beratenden „Kollegium“ hat das MfAA. (s. Statut vom 14. 12. 1959) noch einen „Wissenschaftlichen Beirat, dem hervorragende Vertreter der Rechts-, Geschichts- und Wirtschaftswissenschaften angehören“, und eine „Kommission für kulturelle Beziehungen zum Ausland“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 425 Ministerium für Außenwirtschaft (MfA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für BauwesenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das MfAA. entstand erst im Okt. 1949 mit der DDR, als zu den Staaten des Ostblocks diplomatische Beziehungen (Außenpolitik) aufgenommen wurden. Es dient von Anfang an dem Streben des SED-Regimes, für seinen Anspruch auf Souveränität auch außerhalb des Ostblocks Anerkennung zu finden. Um diesen Anspruch bei nichtkommun. Staaten leichter anzubringen, blieb die formelle Leitung des MfAA. lange Zeit einem Nichtmitgl. der SED…
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Qualifizierung (1969)
Siehe auch: Qualifikation: 1953 Qualifizierung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 [S. 503]Auch „Erwachsenen-Q.“ oder „Aus- und Weiterbildung der Werktätigen“. Unter Q. werden alle auf eine abgeschlossene Bildungs- bzw. Ausbildungsstufe folgenden Maßnahmen verstanden, die a) während eines längeren Zeitraumes, b) in organisatorisch festgelegter Form, c) systematisch aufeinander aufbauend neues Wissen vermitteln, zum Erwerb neuer beruflicher Fähigkeiten und Fertigkeiten führen und eine höhere Qualifikationsstufe zum Ergebnis haben. Die Q. gilt als Bestandteil des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems, sie soll unter Berücksichtigung des Aspektes der Allgemeinbildung wie dem der Spezialbildung dem marxistischen Erziehungsideal vom disponiblen und „allseitig gebildeten“ Menschen gerecht werden. Mit der Begründung, daß unter den spezifischen ökonomischen Bedingungen der gegenwärtigen Ausbauphase des Sozialismus in der DDR die Spezialbildung vorrangige Bedeutung habe, sind für Q.-Maßnahmen in erster Linie die „Hauptrichtungen des wissenschaftlich-technischen Fortschrittes“ und der „höchste volkswirtschaftliche Nutzeffekt bei größtem Zeitgewinn für die Gesellschaft“ maßgebend. Betriebliche Q.-Vorhaben werden auf der Grundlage des Q.-Planes, der Bestandteil des Betriebsplanes ist, nach den in Perspektiv- und Jahresplänen fixierten produktionstechnischen Erfordernissen durchgeführt. Für die Konzeption des Q.-Planes, in dem der Bedarf an Kadern festgelegt wird, ist der Betriebsleiter verantwortlich. Der Betrieb schließt mit dem einzelnen Werktätigen einen Q.-Vertrag ab, in dem Ziel und Dauer der Weiterbildung, der voraussichtliche spätere Einsatz, die Pflichten des Werktätigen und die des Betriebes vereinbart worden sollen. Die Pflicht zur Teilnahme an der Q. wird aus den mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages eingegangenen Verpflichtungen zur Einhaltung der „Sozialistischen Arbeitsdisziplin“ abgeleitet, obwohl sie z. B. im Gesetzbuch der Arbeit (GBA) nicht ausdrücklich als Rechtspflicht formuliert ist. Zur Erhöhung der Wirksamkeit der bis dahin unkoordinierten, zumeist sporadischen Charakter tragenden Q.-Maßnahmen wurde auf Ministerratsbeschluß 1960 bzw. 1961 im Anschluß an die Beratungen auf dem III. Berufspädagogischen Kongreß die „abschnittsweise Ausbildung und Q. der Werktätigen“ eingeführt („Grundsätze zur weiteren Entwicklung des Systems der Berufsbildung in der DDR“ vom 30. 6. 1960; GBl. I, S. 441, und die zu den Grundsätzen erlassenen „Leitsätze für die Arbeit der Bildungseinrichtungen …“ vom 27. 1. 1961; VuM Nr. 11, S. 134). Die abschnittsweise Ausbildung verläuft in folgenden 8 Stufen, wobei der Abschluß des einen Abschnittes die Voraussetzung für die Weiterbildung zur nächsthöheren Qualifikationsstufe darstellt: 1. Vermittlung von Grundkenntnissen für die Ausübung einfacher Tätigkeiten (einführende Q.); 2. Erweiterung der Grundkenntnisse auf alle in einem Arbeitsbereich anfallenden Tätigkeiten, für die keine Facharbeiterprüfung erforderlich ist; 3. Q. zum Facharbeiter; Der Gewinnung von Frauen für Weiterbildungsmaßnahmen, vor allem für technische Berufe (z. B. elektronische Datenverarbeitung) und für Leitungsfunktionen in Staat und Wirtschaft, wird großes Gewicht beigemessen. Da jedoch eine Vielzahl spezieller Probleme der Frauenarbeit bisher noch nicht befriedigend gelöst werden konnte, bleibt der Erfolg der Q.-Propaganda unter den Frauen begrenzt. Nach einem erheblichen Anstieg zwischen 1961 und 1965 ist in der Industrie die Zahl der an Q.-Maßnahmen teilnehmenden Frauen in den vergangenen beiden Jahren wieder zurückgegangen. 1967 beteiligten sich 167.294 Frauen gegenüber 182.287 im Jahre 1964 (Frauen). Insgesamt befanden sich 1967 im Bereich von Industrie, Bauindustrie, Verkehr, Post- und Fernmeldewesen 647.158 Personen (gegenüber 677.968 im Jahr 1965) in einem der 8 Weiterbildungsabschnitte. Während die Q.-Stufen 1–6 im Vergleich zu den Vorjahren sinkende Teilnehmerzahlen zu verzeichnen haben, sind diejenigen der Ausbildungsabschnitte 7 und 8 kontinuierlich gestiegen. An den Weiterbildungsmaßnahmen für Personen mit Hoch- oder Fachschulabschluß haben sich 1967 mehr als doppelt soviel (42.037) wie 1965 (15.998) beteiligt. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 503 PwF A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Qualität der ErzeugnisseSiehe auch: Qualifikation: 1953 Qualifizierung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 [S. 503]Auch „Erwachsenen-Q.“ oder „Aus- und Weiterbildung der Werktätigen“. Unter Q. werden alle auf eine abgeschlossene Bildungs- bzw. Ausbildungsstufe folgenden Maßnahmen verstanden, die a) während eines längeren Zeitraumes, b) in organisatorisch festgelegter Form, c) systematisch aufeinander aufbauend neues Wissen vermitteln, zum Erwerb neuer beruflicher Fähigkeiten und…
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Juden (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Ihre Lage in Mitteldeutschland beruht auf der Einstellung, die die SU und die SED zum Judentum vertreten. Gemäß der Verfassung der SU werden die J. als nationale Minderheit anerkannt. Auch wird die mosaische Konfession amtlich geduldet. Doch der Kommunismus sieht im Judentum eine sehr hartnäckige religiöse Gruppe, die er ideologisch und politisch zu überwinden sucht. Hinzu kommt, daß er die J. für eine besonders schwierige nationale Minderheit hält. Diese Einstellung der SU zu ihrer jüdischen Volksgruppe (1959 etwa 2,3 Mill. nach amtlichen Angaben; Elie Wiesel spricht in seinem Buch von 3 Mill.) ist um so bedenklicher, als es in der Bevölkerung immer noch antisemitische Stimmungen gibt. Ihre Haltung zu den J. bemäntelt die SU damit, daß sie die J. als Träger eines staatsfeindlichen Zionismus hinstellt. Die SU behauptet vom Zionismus, daß er die jüdischen „Werktätigen“ „vom Klassenkampf ablenkt“ und daß der durch die Gründung des Staates Israel gestärkte jüdische Sonderpatriotismus sehr gefährlich sei. Bemängelt wird, daß Israel dem Westen zuneigt. (Dazu kommen taktische Rücksichten auf die arabischen Staaten.) Im Kampf gegen den Trotzkismus hatte Stalin, auch viele Kommunisten jüd. Herkunft beseitigen lassen; später dann jiddische Schriftsteller. Zehntausende von J. waren ab 1935 bei den „Säuberungen“ hingerichtet worden. Das 1927 angebahnte „Jüdische Autonome Gebiet Birobidjan“ (am Amur) zog zwar einige zehntausend J. an, doch wurden J. in beträchtlicher Menge in östliche Gebiete, vor allem nach Kasachstan, deportiert. Noch immer sind die J. in der SU gegenüber anderen Bürgern in vielem benachteiligt, z. B. bei der Zulassung zum Studium, zum Offiziersberuf, im höheren Parteidienst. Die jiddische Sprache, die doch mindestens 480.000 J. sprechen, wird ebensowenig wie Hebräisch schulisch berücksichtigt. Die Literatur beider Sprachen wird fast ganz unterdrückt. Von 450 Synagogen wurden seit 1953 etwa 350 geschlossen. Diese Tatsachen beklagte am 15. 4. 1964 eine Studiengruppe der „Sozialistischen Internationale“ und am 12. 7. 1964 der Exekutivrat des Jüdischen Weltkongresses. — Im August 1966 veröffentlichte Umberto Terracini, Vors. der Fraktion der KP im italienischen Senat, eine Schrift über „Die Juden in der Sowjetunion“. Gegen die Verfassung der SU, so klagte er, sei die Organisation der jüdischen Gemeinschaft und die Ausübung ihres Glaubens sehr eingeschränkt. In dieser Hinsicht habe es keine Anpassung an das Gesetz gegeben. Antisemitismus wirkte auch im Hintergrund der „antizionistischen“ Prozesse gegen Palffy-Kreis und Slansky-Gruppe (1959). — Die Todes- und Kerkerstrafen gegen die Slansky-Gruppe gaben dem ZK der SED Anlaß, ebenfalls gegen jüdische Spitzenfunktionäre vorzugehen, da sie angeblich Agenten des Zionismus und damit des amerikanischen Monopolkapitalismus seien: So mußten Paul Merker und Erich Jungmann auf Jahre in Haft. Am 20. 12. 1952 warf das ZK Merker vor, daß er „als Garantie gegen die Assimilation der Juden die national-kulturelle Autonomie forderte“. Jungmann, so rügte das ZK, habe „gefordert, daß alle den deutschen Juden zugefügten Schäden vom deutschen Volk bevorzugt vor allen anderen Schäden wiedergutgemacht werden“. Merker wurde angegriffen, weil er auch jene J. entschädigt sehen wollte, „die im Ausland bleiben wollen“. Ein eigenes Bildungs- und Organisationswesen der J. läßt die SED nicht zu. Den etwa 72 jüdischen Synagogen-Gemeinden in der BRD und West-Berlin stehen nur 8 gegenüber: Karl-Marx-Stadt (Chemnitz); Dresden; Erfurt: Halle; Leipzig; Magdeburg: Schwerin; Sowjetsektor von Berlin. — Der „Verband der jüdischen Gemeinden in der DDR“ hat seinen Sitz jeweils am Wohnort des Vors. Im Mai 1961 setzte die Regierung Martin Riesenburger (Ostberlin) als Landesrabbiner ein. Er starb im April 1965, sein Amt übernahm Dr. Edmund Singer im Dez. 1965. Bis heute weigert sich das Regime, für die schweren Blut- und Besitzopfer, die die J. unter dem nat.-soz. Regime erlitten, eine Wiedergutmachung zu leisten, da es sich für unzuständig hält. Während die BRD Zahlungen an den einzelnen J. wie an Israel entrichtete, zahlt das SED-Regime nur die bescheidene allgemeine Unterhaltsrente, die alle Hitleropfer beziehen. Dazu erklärte Albert ➝Norden am 2. 2. 1960 (laut dpa) in einer Pressekonferenz, die „DDR“ sei nicht bereit, „eine Wiedergutmachung an Israel zu zahlen“. Die Argumente, mit denen die SED eine Wiedergutmachung an Israel wie an die J. insgesamt ablehnt, verwendete Gesandter Gerhard Kegel (SED) in einem Aufsatz. Er verleumdete Israel als „Speerspitze des Weltimperialismus, gerichtet gegen die Rechte des arabischen Volkes und dessen Kampf für die Befreiung und Fortschritt“. Er führte ferner u.a. aus: „Nichts gibt der Regierung des Staates Israel das Recht, von den Regierungen der deutschen Staaten und deren Bürgern, im Namen einer Wiedergutmachung oder Sühne, Milliardensubventionen … zu fordern“ („Berliner Zeitung“ vom 31. 3. 1965). Wohl veranlaßt durch die SED, erklärten 10 prominente J. der „DDR“, unter ihnen Prof. Lea Grundig und Prof. Dr. F. K. Kaul, am 9. 6. 1967 (im „Neuen Deutschland“), daß sie „die Aggression verurteilen, der sich die herrschenden Kreise Israels gegen die arabischen Nachbarstaaten schuldig gemacht haben“. — Am 1. 7. 1967 gab der Verb. d. Jüd. Gemeinden eine Erklärung ab, in der es u. a. hieß: „Wir … anerkennen die große, bedeutsame Friedenstat der Sowjetunion zur Erreichung der Waffenruhe im Nahen Osten. … Nur getreu dem Grundprinzip der Koexistenz, getragen vom Geist des Fortschritts, der den Humanismus in sich trägt, sehen wir für den Nahen Osten Verständigung und einen dauerhaften Frieden …“ („Neue Zeit“ v. 4. 7. 1967). Die besondere Lage der J. in Mitteldeutschland veranlaßte viele zur Abwanderung. 1946 zählten sie in der SBZ und in Ostberlin noch rd. 3.100, Ende 1952 rd. 2.600. 1962 noch rd. 1.800 in der „DDR“, davon 950 in Ostberlin. — Am 10. 2. 1967 gab der Verband der jüd. Gem. etwa 1.500 J. an. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 308 Journalisten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Ihre Lage in Mitteldeutschland beruht auf der Einstellung, die die SU und die SED zum Judentum vertreten. Gemäß der Verfassung der SU werden die J. als nationale Minderheit anerkannt. Auch wird die mosaische Konfession amtlich geduldet. Doch der Kommunismus sieht im Judentum eine sehr hartnäckige religiöse Gruppe, die er ideologisch und politisch zu überwinden sucht. Hinzu kommt, daß er die J. für eine besonders schwierige nationale…
DDR A-Z 1969
Kriminalität (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach Auffassung des Marxismus-Leninismus beruht die K. nicht auf der Natur des Menschen, sondern auf den gesellschaftlichen Verhältnissen. Sie ist keine unausweichliche Gesetzmäßigkeit der menschlichen Existenz, sondern der gesellschaftlichen Entwicklung unterworfen, in deren Endphase des Kommunismus die K. überwunden sein werde. In der sozialistischen Gesellschaft brauche niemand zum Verbrecher zu werden. „Eine solche Entwicklung, die das Verbrechen aus dem Leben der Gesellschaft systematisch ausschaltet, kann es in der bürgerlichen Klassengesellschaft nicht geben. Hier erzeugen die kapitalistischen Ausbeutungsverhältnisse immer wieder das Verbrechen“ („Beschluß des Staatsrates der DDR über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“ vom 30. 1. 1961, GBl. I, S. 3). In der „DDR“ habe sich „die sozialistische Gesellschaftsordnung ständig gefestigt und in steigendem Maße die Reste des egoistischen menschenfeindlichen Denkens und Handelns aus der kapitalistischen Gesellschaft überwunden und neue sozialistische Beziehungen der Menschen untereinander entwickelt“. Dadurch werde der Begehung von Verbrechen und Vergehen immer mehr der Boden entzogen und die „bewußte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit gewährleistet“ („Beschluß des Staatsrates der DDR über die Gewährung von Straferlaß durch Gnadenerweis“ vom 1. 10. 1960, GBl. I, S. 533). Der Stand der K. kann also als objektiver Maßstab für den Grad der sozialistischen Umwälzung betrachtet werden. Das erklärt den beim Kampf gegen die K. betriebenen propagandistischen Aufwand und die Bemühungen des SED-Regimes, einen kontinuierlichen Rückgang der K. in der „DDR“ nachzuweisen. Diese Erkenntnis rechtfertigt ein besonderes Mißtrauen gegenüber den recht spärlichen und unvollständigen Angaben der K.-Statistik zusätzlich zu den Vorbehalten, die grundsätzlich gegenüber Ergebnissen sowjetzonaler Statistiken angebracht sind. Die veröffentlichten Zahlen sollen vielfach nicht objektiv informieren, sondern die These der SED beweisen, daß die sozialistische Gesellschaftsordnung dem kapitalistischen Staatswesen überlegen ist. Die Zahl der festgestellten Straftaten ist laut Statistik von 500.446 im Jahre 1946 bis 1967 auf 116.080, also auf 23,2 v. H. gegenüber 1946, zurückgegangen. Dem entspricht eine Abnahme der Belastungsziffer (Straftaten je 100.000 der Bevölkerung) von 2.771 (1946) auf 680 im Jahre 1967. Diese Entwicklung war bis 1960 mit Ausnahme einer geringfügigen Zunahme im Jahre 1958 stetig verlaufen. Für 1961 bis 1963 mußte dann aber eine nicht unerhebliche Zunahme von 139.021 Straftaten im Jahre 1960 auf 163.999 (1963) und damit ein Ansteigen der Belastungsziffer von 806 (1960) auf 956 (1963) zugegeben werden. Dieses Eingeständnis der Zunahme der K. in den ersten Jahren nach Errichtung der Mauer in Berlin war um so bemerkens[S. 352]werter, als die SED-Propaganda stets die — seitdem weitgehend ausgeschalteten — negativen Einflüsse des „Frontstadtsumpfes Westberlin“ als die wichtigste Ursache für die K. in der „DDR“ bezeichnet hatte. Seit 1964 weist die Statistik wieder einen erheblichen Rückgang der K. aus. Mit den für 1966 angegebenen 124.524 Straftaten und der Belastungsziffer 730 ist der bisher niedrigste Stand der K. erreicht worden. In der BRD ist die Belastungsziffer 1966 auf 3.213 und damit auf das viereinhalbfache der K. in Mitteldeutschland gestiegen. Ein echter Vergleich der K. in beiden Teilen Deutschlands ist jedoch nicht möglich, weil die drüben veröffentlichten Zahlen viele Widersprüche und Lücken enthalten, die zu erheblichen Zweifeln Anlaß geben. Schon die angegebenen sprunghaften Veränderungen der Gesamt-K. innerhalb kurzer Zeiträume lassen die Zahlen fragwürdig erscheinen. Auch die für die einzelnen Bezirke genannten Zahlen berechtigten zu erheblichen Zweifeln an der Richtigkeit der Statistik. So soll z. B. 1964 ähnlich wie in den vorangegangenen Jahren der überwiegend ländliche Bezirk Frankfurt/Oder mit einer K.-Ziffer von 1082 fast gleichauf mit Ostberlin (1119) an zweiter Stelle gestanden haben, während der Industriebezirk Chemnitz mit einer K.-Ziffer von 593 nur 54,8 v. H. der K. des Bezirks Frankfurt/Oder und damit überhaupt den niedrigsten Stand der K. in Mitteldeutschland aufweist. Auffällig sind ebenfalls die starken Schwankungen bei einzelnen Deliktgruppen. Z. B. soll die Zahl der Straftaten gegen das persönliche Eigentum von 68.869 im Jahre 1957 zunächst bis 1960 um etwa 37 v. H. auf 43.436 zurückgegangen, dann bis 1963 um mehr als 45 v. H. auf 63.163 gestiegen und seitdem erneut um mehr als 50 v. H. auf 30.747 im Jahre 1967 abgenommen haben. Der angegebene starke Rückgang in dieser zahlenmäßig größten Deliktsgruppe seit 1963 ist besonders auffällig, weil damals die Behandlung geringfügiger Delikte, insbesondere kleinere Vergehen gegen das persönliche Eigentum den Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen übertragen worden ist (gesellschaftliche Gerichte). Es ist anzunehmen, daß seitdem zahlreiche geringfügige Straftaten nicht mehr in den Berichten der örtlichen Strafverfolgungsorgane aufgeführt sind, weil diese die Entwicklung der K. und damit den Stand der gesellschaftlichen Umwälzung in ihrem Bereich möglichst günstig erscheinen lassen wollen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuchs (StGB) am 1. 7. 1968 fällt eine große Gruppe geringfügiger Eigentumsdelikte und anderer Verstöße gegen Strafbestimmungen (Hausfriedensbruch, Beleidigung und Verleumdung) als Verfehlungen aus dem Bereich der K. Diese Verfehlungen gelten nicht mehr als Straftaten, sondern nur als „Verletzung rechtlich geschützter Interessen der Gesellschaft oder der Bürger“. Diese neue Kategorie wird also künftig auch nicht mehr von der K.-Statistik erfaßt, die damit einen erheblichen Rückgang der K. verzeichnen kann, dem eine entsprechende Abnahme an Straftaten in Wirklichkeit nicht zu Grunde liegt. Bis 1965 hatte die Verkehrs-K. trotz des wachsenden Kraftverkehrs angeblich eine sinkende Tendenz. Für 1966 ist gegenüber 1965 eine Zunahme von mehr als 18 v. H. angegeben worden. Diesem Eingeständnis steht jedoch die merkwürdige Behauptung gegenüber, daß die Unfall-K. trotz zunehmender Unfälle weiterhin rückläufig sei. Während für die Zahl der Unfälle seit 1960 eine Zunahme auf 143,4 v. H. und für die sonstige Verkehrs-K. eine Zunahme auf 212,8 v. H. angegeben wird, soll zur gleichen Zeit die Unfall-K. auf 60 v. H. zurückgegangen sein. Von 100 Verkehrsunfällen sollen 1966 nur noch 2,7 durch eine strafbare Handlung verursacht worden sein, 1960 waren es angeblich noch 6,4. Diese den Erfahrungen in westlichen Ländern widersprechenden Zahlen erscheinen angesichts der weiteren Feststellung, daß 67,7 v. H. aller Verkehrsdelikte unter Alkoholeinwirkung begangen worden sind, noch fragwürdiger. Seit einigen Jahren werden in der K.-Statistik die Zahlen der wesentlichen kriminellen Straftaten, der Verkehrsdelikte und der stark zurückgegangenen Wirtschaftsvergehen aufgeführt. Zieht man die Zahl dieser Delikte von der Gesamtzahl der festgestellten Straftaten ab, so bleibt jeweils eine erhebliche Zahl von Delikten, 1961: 38.000, 1963 etwa 25.000 und seit 1964 jährlich mehr als 22.000, über die keinerlei Angaben gemacht werden. Es kann nur angenommen werden, daß es sich bei diesen nicht bezeichneten Straftaten überwiegend um politische Delikte handelt, deren Zahl man verschweigen will (politische ➝Häftlinge). Das Fortbestehen der K. unter sozialistischen Lebensverhältnissen wird seit 1962 in völliger Abkehr von der bis dahin von allen Strafrechtlern einhellig vertretenen Auffassung vom Wesen der K. damit erklärt, daß zwischen antagonistischen und nicht-antagonistischen Widersprüchen unterschieden wird. Danach sollen die auf dem Klassenantagonismus beruhenden Verbrechen „in der DDR keine sozialökonomische Basis“ mehr haben. Ihre Ursache liege in der „subversiven Tätigkeit des untergehenden imperialistischen Systems in Westdeutschland und der NATO gegen den siegreichen sozialistischen Aufbau in der DDR“ (Neue Justiz 1962, S. 213). Von diesen „klassenfeindlichen Verbrechen“ müsse die große Mehrzahl der in der „DDR“ begangenen Gesetzesverletzungen unterschieden werden, die „nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den Arbeiter- und-Bauern-Staat“ beruhe. „Diese Verbrechen und Vergehen haben ihre Wurzel in den Überresten der alten Denk- und Lebensgewohnheiten der Menschen, dem ‚geistigen‘ Erbe des Kapitalismus. Das heißt, sie gehen auf Ursachen zurück, die im nichtantagonistischen Widerspruch zwischen dem zurückgebliebenen Bewußtsein mancher Menschen und der sozialistischen Wirklichkeit zu suchen sind“ (Neue Justiz, a.a.O.) (Strafpolitik, Gesellschaftsgefährlichkeit, gesellschaftliche Erziehung). „Ursachen der K. sind unter den Bedingungen des entfalteten sozialistischen Aufbaus ein Komplex von gesellschaftlichen und individuellen Erscheinungen materieller, ideologischer, individuell-bewußtseinsmäßiger Natur, die dem Wesen des Sozialismus fremd sind und kraft des eignen Widerspruchs Personen zur Begehung von Straftaten bestimmen“ (Neue Justiz 1964, S. 301). Als solche die K. hervorrufenden [S. 353]Ursachen gelten weiterhin negative Einwirkungen aus Westdeutschland und West-Berlin, und zwar sollen vor allem „imperialistische Rundfunk- und Fernsehstationen, eingeschleuste Literatur, Zeitschriften, aber auch Briefe und Pakete“ die Entwicklung ungünstig beeinflussen. Auch Rückkehrern und Umsiedlern, die durch längeren Aufenthalt in Westdeutschland noch mit „ausgeprägt individualistischen Ansichten und Gewohnheiten behaftet sind“, wird ein negativer Einfluß auf die K. zugeschrieben. Nach statistischen Feststellungen soll 1962 die K. unter den Umsiedlern das Vierfache des „DDR“-Durchschnitts betragen und damit fast die K. in der BRD erreicht haben. Der Alkoholmißbrauch gilt als eine der Hauptursachen der K. Die Alkohol-K. weist seit Jahren Tendenz auf. Der Anteil der Täter, die unter Alkoholeinfluß gehandelt haben, wird für 1967 mit 31,0 v. H. angegeben. Besondere Sorge bereitet der SED die Jugendkriminalität. Diese konnte bisher nicht wesentlich eingedämmt werden und ist in bestimmten Altersgruppen und bei verschiedenen Delikten sogar angestiegen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 351–353 Kriegsverbrecherprozesse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriseSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach Auffassung des Marxismus-Leninismus beruht die K. nicht auf der Natur des Menschen, sondern auf den gesellschaftlichen Verhältnissen. Sie ist keine unausweichliche Gesetzmäßigkeit der menschlichen Existenz, sondern der gesellschaftlichen Entwicklung unterworfen, in deren Endphase des Kommunismus die K. überwunden sein werde. In der sozialistischen Gesellschaft brauche niemand zum Verbrecher zu werden. „Eine solche…
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Wirtschaftswissenschaften (1969)
Siehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1975 1979 1985 Unter W. werden Wissenschaften verstanden, die wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge, Prozesse und Erscheinungen untersuchen und „ökonomische Gesetze“ in unterschiedlichen Gesellschaftssystemen erforschen. Sie umfassen Forschung und Lehre. Zu den W. des Sozialismus werden gezählt: 1) die Politische Ökonomie, 2) eine „Theorie der Volkswirtschaftsplanung“, 3) eine „sozialistische Betriebswirtschaftslehre“, 4) eine Lehre der sozialistischen Wirtschaftsführung, 5) Spezialdisziplinen wie Industrieökonomie, Agrarökonomik und Finanzökonomik, 5) Disziplinen im Grenzbereich zu anderen Wissenschaften wie Wirtschaftsstatistik, Wirtschaftsmathematik, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsgeographie. Die W. beschränkten sich lange auf die aus dem Russischen übersetzte Politische Ökonomie als einer normativistischen Lehre auf der Grundlage — wie als Bestandteil — des Marxismus-Leninismus. Für die Planung, Leitung und Kontrolle eines industriellen Wirtschaftssystems erwies sie sich als nicht ausreichend, so daß die Anwendung von Ergebnissen und Methoden der W. aus ande[S. 737]ren Ländern und Gesellschaftssystemen diskutiert und experimentiert wird. So sind heute auch Versuche feststellbar, durch empirische und ansatzweise „wertfreie“ Untersuchungen die Daten und Strukturen der wirtschaftlich-sozialen Abläufe in einer Industriegesellschaft besonderer Art zu gewinnen. Dies geschieht im Rahmen einer besonders seit Einführung des Neuen ökonomischen Systems 1963 geforderten „schöpferischen Weiterentwicklung“ der W., speziell der „ökonomischen Lehren des Sozialismus und des Übergangs zum Kommunismus“. In erster Linie erfolgt die Weiterentwicklung durch die Anwendung der Mathematik, entweder zur Formalisierung ökonomischer Strukturen (z. B. in der Form der Verflechtungsbilanzen) oder als Operationsforschung. Durch das NÖS bzw. ÖSS erfuhren die W. eine Aufwertung. Die wesentlichen Aufgaben der W. sind: 1) Grundlagen für die Beratung der Wirtschaftspolitik der SED und des Ministerrats zu schaffen; 2) neue Erkenntnisse, Analysen und Vorschläge für die Lösung grundsätzlicher und aktueller Fragestellungen bereitzustellen; 3) Wissenschaftler und Fachleute für die verschiedenen Wirtschaftsbereiche und die wirtschaftspolitische Leitung und Planung aus- und weiterzubilden. Gegenstand der Forschung sowie der auszubauenden Lehre sind vor allem die durch das NÖS aufgeworfenen Probleme, z. B. des stetigen Wachstums, des Verhältnisses von zentraler zu dezentraler und direkter zu indirekter Planung, der Bestimmung von Effektivitätskriterien, der Leitung von Betrieben und Wirtschaftsorganisationen, der Kostenrechnung und Preisbildung, der Kombination widersprüchlicher wirtschaftspolitischer Ziele. Als allgemeines Kriterium für die Forschung wie für die W. insgesamt wird die Nutzanwendung in der Praxis gesehen. Die W. sind an fast allen Universitäten vertreten, ferner an einer Reihe spezieller Hochschulen (z. B. Hochschule für Landwirtschaft Bernburg) und Fachschulen. Wirtschaftswissenschaftliche Forschung wird auch an den Industrieinstituten der Ministerien, VVB und Großbetriebe durchgeführt. Von herausragender Bedeutung sind die Hochschule für Ökonomie in Berlin-Karlshorst und das Institut für Wirtschaftswissenschaften der Deutschen Akademie der Wissenschaften. Leitende Institutionen für die W. sind das Institut für Gesellschaftswissenschaften und das Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED. Im Bereich des Staatsapparates sind es der Beirat für ökonomische Forschung, das ökonomische Forschungsinstitut — beides bei der SPK — und das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. 12.328 Studenten hatten 1967 W. — einschließlich Ingenieurökonomie — belegt, darunter 6.198 im Fernstudium („Stat. Jahrbuch der DDR 1968“, S. 472). (Planung, WirtschaftV Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 736–737 Wirtschaftswerbung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftszweig-LohngruppenkatalogSiehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1975 1979 1985 Unter W. werden Wissenschaften verstanden, die wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge, Prozesse und Erscheinungen untersuchen und „ökonomische Gesetze“ in unterschiedlichen Gesellschaftssystemen erforschen. Sie umfassen Forschung und Lehre. Zu den W. des Sozialismus werden gezählt: 1) die Politische Ökonomie, 2) eine „Theorie der Volkswirtschaftsplanung“, 3) eine…
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Bürgschaft, Gesellschaftliche (1969)
Siehe auch: Bürgschaft: 1975 1979 1985 Bürgschaft, Gesellschaftliche: 1966 In dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (-GBl.~1, S.~2) wird bestimmt, daß „sozialistische Kollektive der Werktätigen dem Gericht vorschlagen können, eine Strafe ohne Freiheitsentzug (Bedingte Verurteilung, Verurteilung auf ➝Bewährung, öffentlicher Tadel, Geldstrafe) auszusprechen, und sich verpflichten können, die Bürgschaft für den Angeklagten zu übernehmen“. Das Gericht kann, wenn es eine Strafe ohne Freiheitsentzug ausspricht, die Übernahme der GB. bestätigen. Die durch die GB. übernommene Verpflichtung erlischt nach Ablauf von einem Jahr, im Falle einer bedingten Verurteilung mit Ablauf der Bewährungszeit. Die GB. soll nicht nur allgemein erklärt werden, sondern mit konkreten Verpflichtungen und Maßnahmen inhaltlich ausgestaltet sein. Die GB. soll durch das Kollektiv übernommen werden, zu dem der Angeklagte die stärksten Bindungen hat (Beschluß des OG vom 21. 4. 1965 in „Neue Justiz“ 1965, S. 343 und Richtlinie Nr. 22 des OG vom 14. 12. 1966 — GBl. 1967 II, S. 17). Weil die Erfahrungen der Praxis bestätigt haben, „daß die Bürgschaft als eine spezifische Form der Führung des Rechtsverletzers zu verantwortungsbewußtem, ehrlichem und ordentlichem Verhalten große Bedeutung hat“ („Neue Justiz“ 1967, S. 121), wurde die Regelung über Beantragung und Bestätigung der GB. auch in das neue Strafgesetzbuch [§ 31] übernommen. Ihr Anwendungsbereich soll sich auf die Fälle konzentrieren, in denen der Täter der besonderen Führung durch das bürgende Kollektiv bedarf. Stärker als bisher soll der Inhalt der GB. auf die Bewährungs- und Wiedergutmachungspflicht des Rechtsverletzers ausgerichtet sein. Eine mit einer Verurteilung auf Bewährung angedrohte Freiheitsstrafe ist zu vollstrecken, wenn sich der Verurteilte böswillig der Bewährung und Wiedergutmachung entzieht. Das bürgende Kollektiv oder ein einzelner Bürger kann in einem solchen Fall den Antrag auf Vollzug der Freiheitsstrafe stellen. Im Unterschied zur bisherigen Regelung sieht das StGB vor, daß ausnahmsweise auch „befähigte und geeignete Bürger“ die Bürgschaft übernehmen können, so daß es also neben der GB. jetzt auch die Einzelbürgschaft gibt, etwa nach Art des Bewährungshelfers. Das soll vor allem bei jungen Straftätern in Erwägung gezogen werden. Das Schwergewicht liegt indessen weiterhin bei der Bürgschaft durch ein Kollektiv. Dieses ist verpflichtet, die Erziehung des Rechtverletzers zu gewährleisten. Die Verpflichtung erlischt in der Regel nach Ablauf eines Jahres. Bei Verurteilung auf Bewährung kann sie für eine längere Dauer, jedoch nicht über die Bewährungszeit hinaus, bestätigt werden. Auf Antrag des Kollektivs oder des Einzelbürgen bestätigt das Gericht das Erlöschen der B., wenn die Voraussetzungen für die Erfüllung der mit der B. verbundenen Verpflichtungen weggefallen sind. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 131 Bürgermeister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Büro des Präsidiums des MinisterratesSiehe auch: Bürgschaft: 1975 1979 1985 Bürgschaft, Gesellschaftliche: 1966 In dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (-GBl.~1, S.~2) wird bestimmt, daß „sozialistische Kollektive der Werktätigen dem Gericht vorschlagen können, eine Strafe ohne Freiheitsentzug (Bedingte Verurteilung, Verurteilung auf ➝Bewährung, öffentlicher Tadel, Geldstrafe) auszusprechen, und sich verpflichten können, die Bürgschaft für den Angeklagten zu übernehmen“. Das Gericht kann, wenn es…
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Selbstbestimmung (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das Recht auf S. der Völker wird von der kommunistischen Lehre anerkannt, aber im marxistisch-leninistischen Sinne interpretiert und propagiert. Es wird parteilich aufgefaßt (Parteilichkeit). Es dürfe danach nicht gegen die Interessen des Proletariats und damit gegen die objektive Gesetzmäßigkeit der Geschichte geltend gemacht werden. Positiv gewendet bedeutet diese Ansicht, daß es das Bekenntnis zum Fortschritt im Sinne der gesetzmäßigen Entwicklung zum Kommunismus (Marxismus-Leninismus) und die Ablehnung jedes Herrschaftssystems, das diesen Fortschritt hemme, beinhalten müsse, um respektiert zu werden. Wenn der Kommunismus für die afro-asiatischen Völker S. fordert, so befindet er sich in Übereinstimmung mit dem wirklichen Willen dieser Völker, weil deren Forderung auf S. sich gegen den Kolonialismus richtet. In Europa dürfe sich das Recht auf S. nur gegen den „Imperialismus als höchste Stufe des Kapitalismus“ richten. Mit dem so verstandenen Recht auf S. wird der kommun. Herrschaftsanspruch begründet. Jedes kommun. Regime betrachtet sich als Erfüllung des Anspruchs auf S. Auf den wirklichen Willen der Völker kommt es nach kommun. Auffassung nur an, wenn er den Interessen des Proletariats, das bedeutet in der Praxis der kommun. Partei eines bestimmten Landes, nicht entgegensteht. Am 12. 6. 1964 äußerte Chruschtschow auf einer Moskauer Kundgebung, das Prinzip der S. sei auf die deutsche Frage nicht anwendbar und habe mit der Wiedervereinigung Deutschlands nichts gemein. Die kommun. Lehre in der „DDR“ (R. Arzinger, Direktor des Instituts für Völkerrecht an der Universität Leipzig) behauptet neuerdings, das S.-Recht beinhalte nicht nur die nationale, sondern auch die soziale Befreiung. Die Arbeiterklasse werde daher zu einem Träger des S.-Rechts. Weil in der „DDR“ die Arbeiterklasse unter Führung der SED die Macht ausübe, sei dort das S.-Recht verwirklicht, in der BRD dagegen nicht, weil dort das „Volk“ gegen seine Ausbeutung durch das Monopolkapital noch kämpfen müsse. Nach dieser Auffassung besteht in Deutschland zwar nur eine Nation, es existieren aber zwei Subjekte des S.-Rechts. Die „Zwei-Staaten-Theorie“ (Deutschlandpolitik) soll so durch die Behauptung fundiert werden, es gebe in Deutschland heute zwei Staatsvölker. Die Auffassung Arzingers steht im Widerspruch zur Konzeption Lenins und Stalins, der zu[S. 558]folge nur die Nation mit der oben dargestellten Einschränkung Träger des S.-Rechts ist. Arzinger hat Vorläufer in Bucharin und Preobrashenskij, die meinten, daß den Willen der Nation die arbeitende Mehrheit der Nation, nicht ihre Bourgeoisie zum Ausdruck bringe. Auf dem XII. Parteikongreß der KPR im April 1923 hatte indessen Bucharin Selbstkritik geübt und Lenins Standpunkt anerkannt. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 557–558 Selbständige Abteilung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SelbstbestimmungsrechtSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das Recht auf S. der Völker wird von der kommunistischen Lehre anerkannt, aber im marxistisch-leninistischen Sinne interpretiert und propagiert. Es wird parteilich aufgefaßt (Parteilichkeit). Es dürfe danach nicht gegen die Interessen des Proletariats und damit gegen die objektive Gesetzmäßigkeit der Geschichte geltend gemacht werden. Positiv gewendet bedeutet diese Ansicht, daß es das Bekenntnis zum Fortschritt im Sinne der…
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Post- und Fernmeldewesen (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der örtliche Postbetrieb wurde nach Kriegsende unter Leitung der damaligen Landes- und Provinzialregierungen aufgenommen. 1949 wurde das „Ministerium für PuF.“ errichtet. Damit wurde das PuF. wieder zentral zusammengefaßt. Ende 1952 wurden die sechs Oberpostdirektionen Dresden, Erfurt, Halle, Leipzig, Potsdam und Schwerin errichtet. Bereits seit 1949 ist die offizielle Bezeichnung des PuF. „Deutsche Post“ (DP). Der jährliche Haushaltplan der DP — der allerdings nicht veröffentlicht wird — ist Bestandteil des Staatshaushaltes. In der amtlichen Statistik zählt das PuF. zu den Wirtschaftsbereichen der „materiellen Produktion“ (Vergleich: in der BRD gehört die Post zu den Dienstleistungen). Die Leistungen der einzelnen Dienstzweige des PuF. haben eine stetig ansteigende Tendonz. Vergleiche mit den Leistungen der Post in der BRD sind wegen der Unterschiedlichkeit der Wirtschaftssysteme und der dadurch bedingten unterschiedlichen Inanspruchnahme der Leistungen durch die Wirtschaft kaum möglich. Die statistisch ausgewiesenen Leistungszahlen liegen erheblich unter den entsprechenden westdeutschen Zahlen. Es wäre jedoch nicht richtig, daraus durchweg eine geringere Leistungsfähigkeit abzuleiten. Ihr Leistungsstand wurde ständig den wachsenden Anforderungen angepaßt. Das Postförderungswesen ist zum Teil mechanisiert worden. Der Behälterverkehr wurde ausgebaut. Die Verteilung der Briefe und Paketsendungen wurde in einigen zentralen Briefverteil- und Paketumschlagämtern konzentriert. — Der Fernsprechortsverkehr ist fast vollständig, der Fernsprechfernverkehr innerhalb der „DDR“ zu zwei Dritteln automatisiert. Im internationalen Fernsprechverkehr wurde zum Teil ein halbautomatischer Betrieb eingeführt; er wird weiter ausgebaut. — Die „DDR“ ist an das Fernschreibnetz der Sowjetblockländer „Gentex“ angeschlossen; innerhalb der „DDR“ ist das „Telex“-Fernschreibnetz mit rd. 6.000 Anschlüssen ausgebaut (Vergleich BRD: 1965 rd. 56.000 Anschlüsse). Das Postscheckwesen war bis 1963 als Folge des zwischen volkseigenen Betrieben vorgeschriebenen Rechnungseinzugs-Verfahrens rückläufig. Durch eine VO vom Dez. 1963 wurde bestimmt, daß Verrechnungsaufträge von Betrieben, Organisationen und Institutionen bis zum Betrage von 200 M, die für die Kontrolle durch die Banken ohne Bedeutung sind und doch 40 v. H. aller Verrechnungsaufträge ausmachen, [S. 489]künftig wieder durch den Postscheckdienst ausgeführt werden sollen. Zu diesem Zweck wurden weitgehend „gebundene“ Konten in „freie“ Konten, die die Barauszahlung ermöglichen, umgewandelt. Daraufhin nahmen die Umsätze auf den Postscheckkonten wieder zu. Trotzdem erreichten die Umsätze im Vergleich zur BRD — bezogen auf die unterschiedliche Bevölkerungszahl — bis 1966 weniger als 12 v. H. der Umsätze auf westdeutschen Postscheckkonten. Die „Deutsche Post“ der „DDR“ hat seit 1947 den Vertrieb sämtlicher in- und ausländischer Presseerzeugnisse auf eigene Rechnung übertragen erhalten. Die Postzeitungsliste enthält z. Z. etwa 4.200 Zeitungs- und Zeitschriftentitel. (Postzeitungsvertrieb) Trotz der in der Verfassung garantierten Wahrung des Postgeheimnisses wird vom SSD eine Postzensur ausgeübt. Insbesondere die Auslands- und die Interzonenpost (Briefe und Pakete) werden in besonderen Kontrollämtern geprüft. Auch der Fernsprechverkehr unterliegt der Überwachung durch den SSD. Die „DDR“ ist Mitglied der Organisation für die Zusammenarbeit der Sowjetblockländer auf dem Gebiete des PuF., abgekürzt: „OSS“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 488–489 Postsparkasse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Postzeitungsvertrieb (PZV)Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der örtliche Postbetrieb wurde nach Kriegsende unter Leitung der damaligen Landes- und Provinzialregierungen aufgenommen. 1949 wurde das „Ministerium für PuF.“ errichtet. Damit wurde das PuF. wieder zentral zusammengefaßt. Ende 1952 wurden die sechs Oberpostdirektionen Dresden, Erfurt, Halle, Leipzig, Potsdam und Schwerin errichtet. Bereits seit 1949 ist die offizielle Bezeichnung des PuF. „Deutsche Post“ (DP).…
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Strafvollstreckung (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nachdem der Strafvollzug schon früher auf die Deutsche Volkspolizei übergegangen war, wurde 1952 auch die St. der Volkspolizei übertragen. Damit war die Staatsanwaltschaft nicht mehr Vollstreckungsbehörde. Sie hatte lediglich die St. zu überwachen. Tatsächlich wurde die Staatsanwaltschaft in dieser „Überwachungsfunktion“ überhaupt nicht, tätig, sondern überließ alle Maßnahmen und Entscheidungen der Volkspolizei. Nach der St.-Ordnung vom 26. 1. 1960 (GBl. 1, S. 121) waren Organe der St. die Oberste Vollstreckungsbehörde (Ministerium des Innern, Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei) und die Vollstreckungsbehörden in den Bezirken (Bezirksbehörden DVP). Die Oberste Vollstreckungsbehörde vollstreckte die erstinstanzlichen Urteile des OG und leitete den Vollzug von Todesstrafen ein. Die Urteile der Kreis- und Bezirksgerichte wurden durch die Vollstreckungsbehörden der Bezirke vollstreckt. Mit Wirkung vom 1. 7. 1968 ist die St. durch die Strafprozeßordnung neu geregelt. Die StPO spricht nicht mehr von St., sondern im 8. Kapitel von „Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“. Zuständig sind 1. die Gerichte bei Strafen ohne Freiheitsentzug (Strafensystem), Auferlegung besonderer Pflichten gegenüber Jugendlichen und öffentlicher Bekanntmachung des Urteils; 2. die Organe des Ministeriums des Innern (s.o.) bei Freiheitsstrafen, Jugendhaus, Jugendhaft, Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte, Ausweisung und Einziehung von Gegenständen; 3. die Räte der Kreise bei Vermögenseinziehung, Aufenthaltsbeschränkung und Tätigkeitsverboten; 4. das für die Erteilung einer Erlaubnis zuständige Organ bei Entzug dieser Erlaubnis. Den Organen des Ministeriums des Innern obliegt weiterhin die Vollstreckung der Todesstrafe. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Gerichts erster Instanz. Der zu Freiheitsstrafe Verurteilte ist in die seinem Wohnsitz nächstgelegene Strafanstalt zum Strafantritt zu laden, wenn er sich in Freiheit befindet. Ohne vorherige Ladung kann ein Einlieferungsersuchen gestellt werden, wenn Fluchtverdacht besteht. Die Untersuchungshaft wird vom Tage der vorläufigen Festnahme an berechnet. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 622 Strafverfahren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafvollzugSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nachdem der Strafvollzug schon früher auf die Deutsche Volkspolizei übergegangen war, wurde 1952 auch die St. der Volkspolizei übertragen. Damit war die Staatsanwaltschaft nicht mehr Vollstreckungsbehörde. Sie hatte lediglich die St. zu überwachen. Tatsächlich wurde die Staatsanwaltschaft in dieser „Überwachungsfunktion“ überhaupt nicht, tätig, sondern überließ alle Maßnahmen und Entscheidungen der…
DDR A-Z 1969
Spionage (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Eine Strafbestimmung, durch die S. für strafbar erklärt wird, gab es in der „DDR“ bis zum 1. 2. 1958 nicht. Dennoch erfolgten viele Verurteilungen von „Spionen und Agenten“ auf der Grundlage [S. 587]des Art. 6 der alten Verfassung wegen Boykotthetze. Unter S. verstand das OG die Übermittlung jeder wahren oder falschen Nachricht aus „allen Gebieten des öffentlichen Lebens, allen Einrichtungen nicht nur des Staates, sondern auch der Parteien und der gesellschaftlichen Organisationen und der in ihnen tätigen Menschen“, auch über „die persönlichen Verhältnisse der Staatsbürger, die Produktion, den Transport und das Kulturleben“ („Neue Justiz“ 1952, S. 276). Mit § 14 StEG wurde ein selbständiger S.-Tatbestand geschaffen. Die Strafandrohung lautete auf Zuchthaus nicht unter 3 Jahren, in schweren Fällen konnte auf Todesstrafe oder lebenslängliches Zuchthaus erkannt werden. Weitere Tatbestände des StEG stellten das „Sammeln von Nachrichten“ und die „Verbindung zu verbrecherischen Organisationen oder Dienststellen“ unter Gefängnis- und Zuchthausstrafe. Nach Meinung des OG wurde durch Angaben eines Flüchtlings „über die Stimmung der Belegschaft, das Verhältnis zwischen Arbeitern und leitenden Funktionären, den Besuch von Versammlungen usw.“ der Straftatbestand der „Sammlung von Nachrichten“ im Sinne von § 15 StEG erfüllt (Urteil in: „Neue Justiz“ 1958, S. 176). Das neue Strafgesetzbuch behandelt die S. in § 97 als einen Tatbestand des Landesverrats. Gegenüber dem StEG wurde dieser Tatbestand auf „sonstige Nachrichten, die im politischen oder wirtschaftlichen Interesse der DDR geheimzuhalten sind“, ausgedehnt. Als Empfänger derartiger Nachrichten werden nicht mehr „andere Staaten oder deren Vertreter“, sondern „imperialistische Geheimdienste“ genannt. S. für Nachrichtendienste sozialistischer Staaten ist danach begrifflich nicht denkbar. Neben den schon im StEG erwähnten „Organisationen und Gruppen“ werden zusätzlich Einrichtungen und Personen genannt, deren Tätigkeit gegen die „DDR“ oder andere friedliebende Völker gerichtet ist. Danach kann also die Mitteilung über einen möglichen Fluchtweg an einen westlichen Fluchthelfer als S. bestraft werden, womit die frühere Rechtsprechung des OG bestätigt wird (vgl. Urteil vom 21. 6. 1963 in „Neue Justiz“ 1963, S. 385). Vollendete S. liegt auch schon bei „Anwerbung“ vor, und § 97, Abs. 3, Ziff. 3 stellt mit der Strafandrohung gegen denjenigen, der „bei S. gegen die DDR in anderer Weise als durch Sammlung oder Auslieferung geheimzuhaltender Nachrichten mitwirkt“, eine Art Generalklausel dar. Die Mindeststrafe wurde von 3 Jahren auf 5 Jahre Freiheitsstrafe erhöht. Wie bisher bleibt neben der eigentlichen S. die Übermittlung nicht geheimzuhaltender Nachrichten mit 2–12 Jahren Freiheitsstrafe (bisher 1–10 Jahre) strafbar, wenn diese Nachrichten nur „geeignet sind, die gegen die DDR oder andere friedliebende Völker gerichtete Tätigkeit von Organisationen, Einrichtungen, Gruppen oder Personen zu unterstützen“. Wer lediglich zu „staatsfeindlichen Organisationen oder Dienststellen“ Verbindung aufnimmt, kann bestraft werden, wenn er diese Verbindung wegen dieser Tätigkeit aufgenommen hat. Die in der Einführung dieser Motivierung vorliegende Milderung gegenüber dem bisherigen Rechtszustand ist nur scheinbar, denn in § 219 StGB wird die Verbindungsaufnahme auch ohne dieses Motiv unter Strafe gestellt. S.-Handlungen, durch welche die militärische Sicherheit gefährdet wird, fallen in die Zuständigkeit der Militärgerichtsbarkeit. (Rechtswesen) Über die S.-Tätigkeit des Regimes, insbesondere des Staatssicherheitsdienstes, in Richtung Westen Aufklärung, Koordinierung. Der West-Berliner Senat hat über das „S.-Zentrum Ost-Berlin“ ein umfangreiches Weißbuch herausgegeben. Literaturangaben Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 586–587 Spezialschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SpitzelwesenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Eine Strafbestimmung, durch die S. für strafbar erklärt wird, gab es in der „DDR“ bis zum 1. 2. 1958 nicht. Dennoch erfolgten viele Verurteilungen von „Spionen und Agenten“ auf der Grundlage [S. 587]des Art. 6 der alten Verfassung wegen Boykotthetze. Unter S. verstand das OG die Übermittlung jeder wahren oder falschen Nachricht aus „allen Gebieten des öffentlichen Lebens, allen Einrichtungen nicht nur des Staates,…
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Finanzsystem (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das als „einheitliches sozialistisches F.“ bezeichnete Finanzwesen des kommun. Staates umfaßt die Gesamtheit der Geldfonds und Geldbeziehungen, deren Existenz und Art sich bestimmt nach den Erfordernissen, die die Erfüllung der Ziele des Volkswirtschafts- und Perspektivplanes verlangt. Das „einheitliche F.“ hat im Rahmen des zentral gelenkten Wirtschaftsablaufs insbesondere die Aufgabe, durch Bereitstellung von Finanzmitteln sowie durch ständige Umverteilung und Kontrolle der sich im Reproduktionsprozeß bei den Planträgern (u.a. den Finanzorganen) bildenden Geldfonds die Erfüllung der güterwirtschaftlichen und finanziellen Einzelpläne und damit im Idealfall auch die des Volkswirtschaftsplanes sicherzustellen. Neben der Verteilungs- und Kontrollfunktion ist dem F. vor allem seit der Wirtschaftsreform 1963/64 eine „Stimulierungsfunktion“ übertragen worden. Zur Erfüllung dieser Funktion gestaltet die Wirtschaftsführung die Finanzbeziehungen und Finanzgrößen (z. B. Kreditzinsen, Kreditrückzahlungsbedingungen, Verzugszinsen im Zahlungsverkehr) zu „ökonomischen Hebeln“ um, die dazu beitragen sollen, zwischen den Staatsinteressen und den privaten Interessen der Arbeitnehmer und Betriebsbelegsahaften Übereinstimmung herzustellen und ferner einen hohen ökonomischen Nutzeffekt beim Einsatz der verfügbaren Ressourcen zu gewährleisten. In enger Beziehung mit der Finanzpolitik steht die Preispolitik. In einer Zentralplanwirtschaft mit staatlichem Eigentum an den Produktionsmitteln wird der Begriff des F. viel weiter gefaßt als in einer Marktwirtschaft westlichen Musters. In der „DDR“ umfaßt das „einheitliche sozialistische F.“ 1) die Finanzen der sozialistischen Betriebe, Kombinate und VVB, nicht dagegen die der Privatbetriebe, 2) den Staatshaushalt (Einnahmen und Ausgaben der zentralen und örtlichen Organe), 3) das Kreditwesen, 4) die Bargeldzirkulation, den Zahlungs-, und Verrechnungsverkehr (innerhalb der „DDR“ und mit anderen Staaten) sowie die sich dabei bildenden Bar- und Giralgeldbestände, 5) das Versicherungswesen (System der staatlichen Sach- und Personenversicherung sowie der Sozialversicherung) und 6) die Finanzen der Einrichtungen der „gesellschaftlichen Kon[S. 209]sumtion“ (u.a. Sozial- und Gesundheitswesen und Kultur) einschließlich der gesellschaftlichen Organisationen sowie den Verteidigungshaushalt. Die Einbeziehung der Finanzorgane und ihrer internen Verwaltungsorganisation in den Begriff des F. ist heute aufgegeben worden. (Staatshaushalt, Banken, Währung, Kredite, Steuern, Investitionen, Planung, Deutsche Versicherungsanstalt, Verrechnungsverfahren) Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 208–209 Finanzschulden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzwissenschaftSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das als „einheitliches sozialistisches F.“ bezeichnete Finanzwesen des kommun. Staates umfaßt die Gesamtheit der Geldfonds und Geldbeziehungen, deren Existenz und Art sich bestimmt nach den Erfordernissen, die die Erfüllung der Ziele des Volkswirtschafts- und Perspektivplanes verlangt. Das „einheitliche F.“ hat im Rahmen des zentral gelenkten Wirtschaftsablaufs insbesondere die Aufgabe, durch Bereitstellung von…
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Medizinische Ausbildung (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1975 1979 Die MA. folgt in allen wesentlichen Zügen den „Grundsätzen für die Gestaltung des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“, die im Gesetz vom 25. 2. 1965 verbindlich [S. 405]geworden sind (Erziehungs- und Bildungswesen). Von den allgemeinen Regelungen des Schul- und Ausbildungswesens weicht sie allerdings in wichtigen Punkten ab: die Gestaltung und Überwachung der MA. gehört (mit Ausnahme der Hochschulausbildung) zum Ministerium für Gesundheitswesen (statt zum Ministerium für Volksbildung), und zwar auch die Medizinischen Schulen; diese entsprechen zwar den Fachschulen, werden aber als solche nicht mehr bezeichnet. Die Gründe für diese Besonderheiten liegen in der Notwendigkeit, die Einrichtungen des schulischen Unterrichts mit der in der MA. unentbehrlichen praktischen Unterweisung in Einrichtungen des Gesundheitswesens zu koordinieren. Ein Versuch, die Medizinischen Schulen als Fachschulen im Bereich des Volksbildungsministeriums zu führen, war von kurzer Dauer, weil diese Koordinierung sich als unmöglich erwies. Nach den Grundsätzen für die Gestaltung des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems soll jede Stufe der Berufsaus- und Fortbildung auf zwei Wegen erreicht werden können: von der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule bzw. der erweiterten Oberschule (mit dem Abitur als Abschluß) aus im Direktstudium rein schulischer Ausbildung in Fach- oder Hochschulstudium mit eingeschobenen Praktika einerseits, andrerseits aber von einer Lehr- oder Anlernausbildung im Anschluß an die (vorerst noch) 8klassige allgemeinbildende Schule her mit Erwachsenenqualifizierung in berufsbegleitenden Lehrgängen (Betriebsschulen), in Abend- oder Fernstudium bei Fachschulen oder Hochschulen. Beide Wege sollen formal wie praktisch zu gleichen Ergebnissen führen, also zu gleichen Diplomen und gleichen Qualifikationen. Dieses Prinzip soll auch für die MA. gelten. Jede Ausbildungsstufe soll demnach in rein schulischer Ausbildung und — wenn auch mit längerer Dauer — in einzelnen „Qualifizierungsabschnitten“ durchlaufen werden können, und beide sollen abschnittsweise gegeneinander austauschbar sein. Tatsächlich sind die Eingangsstufen der Medizinischen Berufe nicht gleich: der Zugang zum Beruf des Apothekenassistenten z. B. führt regelmäßig über die Lehrausbildung des Apothekenhelfers oder des Drogisten, der Zugang zum Beruf der Medizinisch-technischen Assistentin oder der Physiotherapeutin praktisch ausnahmslos über die Medizinischen Schulen. Aber auch wo beide Wege gleichermaßen gangbar sind, bestehen erhebliche Unterschiede: rein schulische Ausbildung erfordert nur ein praktisches Jahr (Praktikum) für die Erlangung der Berufsreife im neuen Beruf, die Erwachsenenqualifizierung setzt stets mindestens zweijährige Berufstätigkeit im bisherigen Beruf voraus; der Weg kostet daher viel mehr Zeit. — Die rein schulische Ausbildung ist dreistufig. Diesen 3 (einjährigen) Stufen entsprechen 6 Qualifizierungsabschnitte. Daraus ergibt sich eine starke Differenzierung zumal vom 4. Abschnitt an, bis zu dem die Schulausbildung (zur Krankenschwester, Medizinisch-technischen Assistentin u.ä.) 2 Schuljahre und ein 1~jähriges Praktikum braucht. Das Schulsystem für die Ausbildung der Mittleren medizinischen Fachkräfte hat seine endgültige Form zugegebenermaßen noch nicht gefunden. Seine Ausgestaltung und Leitung liegt bei dem Institut für die Weiterbildung der Mittleren medizinischen Fachkräfte in Potsdam. Medizinische Schulen bestehen in breiter Ausfächerung der Ausbildungsgänge bei allen Bezirkskrankenhäusern und in Anlehnung an die Medizin. Fakultäten und Akademien; begrenzt auf die Ausbildung in der Krankenpflege bestehen Medizinische Schulen bei allen größeren Krankenhäusern. Die Gesamtzahl der Medizinischen Schulen beträgt (Anfang 1968) 55, die Zahl der Schüler rd. 18.000. Sie alle halten Lehrgänge für das Abendstudium ab. Das gesamte Fernstudium steht unter unmittelbarer Leitung des genannten Instituts, desgleichen das gesamte Prüfungswesen. — Die Bewährung des neuen Systems der MA. in der Praxis steht aus. Die Schwierigkeiten der Erwachsenenqualifizierung im Gesundheitswesen zeichnen sich deutlich ab: ein berufsbegleitendes Abendstudium können nur große Krankenhäuser bieten; Fernstudium erfordert in der MA. besonders viel praktische Übungen, die periodisch in Form von „Hospitationen“ abgeleistet werden. Beides bewirkt eine sehr starke Fluktuation gerade der aktiven Kräfte und beeinträchtigt damit die Stetigkeit der Arbeit in den Einrichtungen der ambulanten wie der stationären Behandlung. Die medizinische Hochschulausbildung ist von all dem bisher nahezu unberührt geblieben. Bewährung in der Endstufe der Tätigkeit als Mittlere medizinische Fachkraft soll zwar zur Hochschulreife führen, doch ist dies (außer bei den Apothekenassistenten) bisher nicht realisiert, wohl mit Rücksicht auf die für ein medizinisches Studium unerläßliche Allgemeinbildung, die der Weg der Qualifizierung in medizinischen Berufen nicht vermittelt. Das medizinische Hochschulstudium umfaßt ein „Grundstudium“ (Vorklinik) von 2½jähriger Dauer, das mit der „Vorprüfung“ endet, und das „Fachstudium“ von 3½jähriger Dauer, das mit der Hauptprüfung abschließt. In den 10monatigen Studienjahren sind Pflichtfamulaturen abzuleisten, und am Ende jedes Studienjahres ist eine Zwischenprüfung abzulegen, wie überhaupt diese „prägraduelle Ausbildung“ streng schulmäßig mit verbindlichen Studien-(Unterrichts-)plänen in kleinen Gruppen vor sich geht. An die prägraduelle Ausbildung schließt sich die „graduelle Ausbildung“ (Facharztausbildung) als „Spezialstudium“ von einheitlich 5jähriger Dauer an. Sie darf nur auf bestimmten Ausbildungsstätten durchlaufen werden, so daß die plangemäße Gliederung des künftigen Fachärztebestandes garantiert ist. Die graduelle Ausbildung wird mit der staatlichen Facharztprüfung abgeschlossen (Akademie für ärztliche Fortbildung). Daneben ist ein „Forschungsstudium“ von 3jähriger Dauer vorgesehen, mit dem Ziel der „Promotion“ (Habilitation) auf einem Spezialgebiet. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 404–405 Medizinische Akademien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Medizinische BerufeSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1975 1979 Die MA. folgt in allen wesentlichen Zügen den „Grundsätzen für die Gestaltung des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“, die im Gesetz vom 25. 2. 1965 verbindlich [S. 405]geworden sind (Erziehungs- und Bildungswesen). Von den allgemeinen Regelungen des Schul- und Ausbildungswesens weicht sie allerdings in wichtigen Punkten ab: die Gestaltung und Überwachung der MA. gehört (mit Ausnahme der Hochschulausbildung) zum Ministerium für…
DDR A-Z 1969
Urania (1969)
Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Urania: 1966 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse gab sich auf ihrem IV. Kongreß im Jan. 1966 den Namen U. (nicht zu verwechseln mit der altangesehenen Westberliner Institution gleichen Namens). Die Gesellschaft wurde auf Anregung des Deutschen Kulturbundes, des FDGB und der FDJ am 17. 6. 1954 im Kabelwerk Oberspree (Ost-Berlin) gegründet. Ihr Vorbild ist die sowjet. „Allunionsgesellschaft zur Verbreitung politischer und wissenschaftlicher Kenntnisse“, die u.a. die Tätigkeit des 1945 aufgelösten „Bundes kämpferischer Gottloser“ fortführte und deren Mitgl. nach dem Statut verpflichtet sind, jährlich mindestens zwei populärwissenschaftliche Vorträge zu halten. „Im Vordergrund der Tätigkeit der Gesellschaft steht … die Propagierung der nationalen Politik der DDR und der großen Ideen und Perspektiven des Friedens und des Sozialismus.“ Ihre Vorträge und Publikationen sollen sich durch „hohe Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit auszeichnen und sich ständig mit kleinbürgerlichen, revisionistischen, imperialistischen und idealistischen Auffassungen auseinandersetzen“ („Neuer Weg“, 1960/11). Die Gesellschaft übernahm von den Volkshochschulen und dem Deutschen Kulturbund nach und nach das gesamte populärwissenschaftliche Einzelvortragswesen, wofür 1966/67 Vortragszentren in allen Bezirksstädten eingerichtet wurden, und betreut vor allem die von ihr eingerichteten Dorfakademien. Sie hat 26.000 Mitgl., annähernd 800 Angestellte und führte 1967 rd. 220.000 (annähernd ein Drittel davon auf dem Lande), in den letzten 5 Jahren nahezu 1~Million Vortragsveranstaltungen durch; sie übernahm ferner vom Ministerium für Kultur wandernde Kleinausstellungen. 1. Vors.: Prof. Dr. Herbert ➝Dallmann. Verlag: „Urania“-Verlag. Zeitschriften: „Deutsche Außenpolitik“, „Urania“ und „Wissen und Leben“. Erwachsenenqualifizierung, Betriebsakademien) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 662 Uranbergbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z UrheberrechtSiehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Urania: 1966 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse gab sich auf ihrem IV. Kongreß im Jan. 1966 den Namen U. (nicht zu verwechseln mit der altangesehenen Westberliner Institution…
DDR A-Z 1969
Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Am 1. 1. 1964 wurde das am 22. 10. 1963 in Moskau unterzeichnete „Abkommen über die mehrseitige Verrechnung in transferablen Rubeln und die Gründung der IBWZ“ provisorisch in Kraft gesetzt. Es ist am 18. 5. 1964, dem Tag der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden, rechtskräftig geworden (Ratifizierung für die „DDR“ am 10. 2. 1964 durch den Vorsitzenden des Staatsrates). Die Abkommenspartner sind gehalten, die zwischen ihnen geltenden zweiseitigen Clearing-Abkommen entsprechend dem neuen Abkommen abzuschließen. Mitglieder der IBWZ sind Bulgarien, Ungarn, die „DDR“, die Mongolei, Polen, Rumänien, die SU und die Tschechoslowakei; Verrechnungen erfolgen ab 1. 1. 1964 in „transferablen Rubeln“. Der Goldgehalt des transferablen Rubels beträgt 0,987.412 Gramm Feingold. Beim Abschluß von Handelsabkommen soll jeder Abkommenspartner gewährleisten, daß sich die Zahlungseingänge und -ausgänge in transferablen Rubeln innerhalb des Kalenderjahres mit allen anderen Abkommenspartnern insgesamt ausgleichen. Ein Ausgleich durch Reserven von transferablen Rubeln und durch Kreditoperationen ist möglich. Es wird jedoch am Abschluß bilateraler Handelsabkommen und Warenlisten festgehalten (Außenwirtschaft). Sitz der IBWZ ist Moskau, das Grundkapitel beträgt 300 Mill. „transferable Rubel“. Die Anteile der Abkommenspartner richten sich nach dem Exportvolumen ihres gegenseitigen Handels. Sie betragen für: Die Anteile sollen eingebracht werden, indem der Export den auf Grund der bilanzierten Warenlieferungen vorgesehenen Import übersteigt. Sie können auf Wunsch eines Landes auch in frei konvertierbarer Währung oder in Gold eingezahlt werden. Bei der Behandlung und Entscheidung von Fragen, die mit der Tätigkeit der Bank im Zusammenhang stehen, sollen die Mitglieder der Bank gleiche Rechte genießen. Die IBWZ kann ihrerseits Kredite gewähren als Verrechnungskredite, wenn die Zahlungsausgänge die Zahlungseingänge kurzfristig übersteigen, zur Abdeckung eines planmäßigen Zahlungsüberhangs, der durch Saisonbedingungen oder andere Umstände der Produktion und des Warenabsatzes entsteht, zur Abdeckung eines zeitweiligen außerplanmäßigen Zahlungsüberhanges mit erhöhten Zinsen, zur Abwicklung einer überplanmäßigen Erweiterung des Warenaustausches, in Ausnahmefällen auch für den Ausgleich der Zahlungsbilanz, wenn zeitweilige Schwierigkeiten im Warenaustausch einzelner Länder entstanden sind. Die Laufzeit reicht im Höchstfall bis zum Ende des folgenden Jahres. Schließlich können auch langfristige Kredite gewährt werden für den gemeinsamen Bau, die Rekonstruktion und Nutzung von Industriebetrieben und anderen Objekten (Investitionskredite). Die Zinssätze werden nach Kreditart und Laufzeit differenziert festgelegt. Verrechnungskredite können auch zinslos gewährt werden. Die Bank ist gehalten, Gold und frei konvertierbare Währungen von Mitglieds- und anderen Ländern auf Konten und als Depositen heranzuziehen und Operationen mit diesen Mitteln abzuwickeln. Die Frage, ob die Bank auch einen Teil ihres Grundkapitals in Gold und frei konvertierbarer Währung hält und ob und zu welchen Bedingungen transferable Rubel in Gold und [S. 293]frei konvertierbare Währung umgetauscht werden können, blieb zunächst offen und sollte vom Bankrat erst nach Ablauf des ersten Tätigkeitsjahres geklärt werden. Im Okt. 1965 wurde sie positiv entschieden wohl weniger im Interesse der SU — der „transferable Rubel“ wird dadurch entwertet — als auf Druck einiger Ostblockländer, insbesondere Polens, das im Zahlungsverkehr mit den anderen Comecon-Ländern einen Überschuß erzielte. Die minimale Bedeutung des Rubels für den internationalen Zahlungsverkehr wird durch dessen Ersatz durch Gold und Dollar besonders unterstrichen. Nicht einmal im Ostblock wird er akzeptiert. Dem Abkommen können mit Zustimmung aller Abkommenspartner andere Länder beitreten, wenn sie dessen Ziele und Prinzipien anerkennen und die sich ergebenden Verpflichtungen übernehmen. Die IBWZ kann Verrechnungen in transferablen Rubeln auch mit solchen Ländern vornehmen, die nicht Teilnehmer des Abkommens sind. Leitungsorgane der Bank sind der Bankrat und das Bankdirektorium. Der Bankrat, das höchste Verwaltungsorgan, besteht aus bis zu 3 Vertretern jedes Mitgliedslandes. Jedes Land hat unabhängig von der Höhe seines Anteiles am Grundkapital eine Stimme. Das Bankdirektorium, das Exekutivorgan, besteht aus dem Präsidenten und den Mitgliedern, die für die Dauer von bis zu fünf Jahren aus Staatsbürgern aller Mitgliedsländer ernannt werden. Das Ziel dieser Neuregelungen ist, den primitiven Bilateralismus im Außenhandel wenigstens im Rahmen des RGW einzuschränken und zu einer größeren Flexibilität bei den durch die Außenwirtschaftsbeziehungen bedingten finanziellen Transaktionen zu kommen und so den Warenaustausch auf eine breitere Basis zu stellen. Diesem Ziel sind jedoch enge Grenzen gesetzt, da sich der Außenhandel nur im Rahmen der zentralgeplanten Wirtschaft bewegen kann und weiterhin mit jedem Abkommensland bilaterale Warenlisten über die auszutauschenden Güter vereinbart werden müssen. (Wirtschaft) Es darf angenommen werden, daß die SU in der IBWZ ein Instrument sieht, sich und die anderen RGW-Länder in den internationalen Geld- und Kapitalverkehr einzuschalten. Hinweise hierfür sind der Name der Bank, der zuerst „Bank sozialistischer Länder“ lauten sollte, dann aber in IBWZ geändert wurde, ferner die Tatsache, daß die IBWZ im Jahre 1965 an den westlichen Finanzplätzen Konten eröffnet hat, auf denen sie größere Dollarguthaben unterhält. Der Umsatz der IBWZ soll im Jahre 1965 36 Mrd. Verrechnungsrubel betragen haben und um rd. 10 v. H. höher gelegen haben als im Vorjahre. Im gleichen Zeiträume soll das Volumen der Kredite von 1,5 auf 2 Mrd. Verrechnungsrubel gestiegen sein. Es ist zu vermerken, daß die SU in den vergangenen Jahren an mehreren großen Finanzplätzen der westlichen Welt eigene Banken gegründet hat. Diese Banken garantieren der SU ihre finanzielle Unabhängigkeit von den anderen Ostblockstaaten im Finanzgeschäft mit der westlichen Welt. Sie sind im gewissen Sinne Konkurrenzinstitute für die IBWZ. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 292–293 Internationale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF)Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Am 1. 1. 1964 wurde das am 22. 10. 1963 in Moskau unterzeichnete „Abkommen über die mehrseitige Verrechnung in transferablen Rubeln und die Gründung der IBWZ“ provisorisch in Kraft gesetzt. Es ist am 18. 5. 1964, dem Tag der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden, rechtskräftig geworden (Ratifizierung für die „DDR“ am 10. 2. 1964 durch den Vorsitzenden des Staatsrates). Die Abkommenspartner sind gehalten, die zwischen ihnen geltenden…
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Jugendforschung (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die Bezeichnung J. umfaßt den Komplex der in Zusammenarbeit von Soziologen, Psychologen, Pädagogen, Juristen (Kriminologen), Medizinern (Sport- und Arbeitsmedizinern) und Vertretern anderer Wissenschaftsdisziplinen durchgeführten Untersuchungen über Einstellung und Verhalten der Jugendlichen im Bereich von Schule und Ausbildung, Beruf und Betrieb, Familie und Freizeit unter besonderer Berücksichtigung des politisch-ideologischen Aspektes, über die Einschätzung der Jugend durch die Umwelt und ihr Verhältnis zur älteren Generation. Kennzeichnend für die J. ist ihre dezidierte Praxisbezogenheit. Auf dem dialektischen und historischen Materialismus als Grundlage ihrer Theoriebildung aufbauend, wird sie nicht als nur diagnostizierende, sondern als eine verändernde, d.h. „auf Steuerung und Entwicklung des Verhaltens gerichtete Forschungsdisziplin“ (W. Friedrich in: „Jugendforschung“, H. 1/2, 1967, S. 11) verstanden. Ihrem pragmatisch-therapeutischen Charakter gemäß, soll sie sich an den jugendpolitischen Zielsetzungen der SED orientieren und diese durchsetzen helfen. Die auf dem VI. Parteitag der SED im Jan. 1963 erhobene Forderung nach Intensivierung der soziologischen Forschung fand hinsichtlich der Jugend ihre verbindliche Normierung im § 17 des Jugendgesetzes vom 8. 5. 1964, der die Staats- und Wirtschaftsorgane dazu verpflichtet, für die wissenschaftliche Erforschung der sich aus „der Teilnahme der Jugend am sozialistischen Aufbau ergebenden Probleme“ und die Überführung der Forschungsergebnisse in die erzieherische Praxis zu sorgen. Seitdem haben Jugend Soziologie und Jugendpsychologie einen beachtlichen Aufschwung genommen. Vor diesem Zeitpunkt galt das offizielle Interesse im wesentlichen der pädagogischen Forschung bzw. der pädagogischen Psychologie. Wissenschaftliches Zentrum der „marxistischen“ J. ist das 1966 in Leipzig gegründete Zentralinstitut für J. (GBl. II, S. 463). Wie der bereits 1964 gebildete Wissenschaftliche Beirat für J. ist es — mit spezifizierteren Aufgabenstellungen und Kompetenzen — beratendes, unterstützendes und koordinierendes Organ des Amtes für Jugendfragen beim Ministerrat. Unter Mitwirkung des Zentralrates der FDJ und vom Jugendgesetz sowie vom Beschluß des Staatsrates vom 31. 3. 1967 „Jugend und Sozialismus“ ausgehend, wurden im Ministerratsbeschluß vom 26. 2. 1968 (GBl. II, S. 97) Funktion und Schwerpunkte der J. erstmals zusammenfassend präzisiert und die Verantwortlichkeiten festgelegt. Ziel der J. ist es danach, an Hand einer noch weitgehend zu erarbeitenden „sozialistischen“ Theorie des Jugendalters die Gesetzmäßigkeiten und Bedingungen der Persönlichkeits- und Bewußtseinsentwicklung der Jugendlichen zu erforschen und Erziehungsmethoden zu erproben und weiter zu vermitteln. Verantwortlich für die T. innerhalb ihrer Aufgabenbereiche einschließlich der Erteilung von Forschungsaufträgen an nachgeordnete wissenschaftliche Institutionen sind die Leiter der zentralen Staats- und Wirtschaftsorgane. Entsprechend der Planung der Forschung auf gesellschaftswissenschaftlichem Gebiet, wird beim Amt für Jugendfragen unter der Verantwortung seines Leiters der Themenplan für die J. ausgearbeitet, der die Forschungsthematik, die Ziele und Aufgaben über die praktische Durchführung von Forschungsvorhaben enthält. Der Leiter des Amtes für Jugendfragen und die Leiter der zentralen Staats- und Wirtschaftsorgane sind zum Abschluß von Forschungsverträgen mit Universitäten, Hochschulen und selbständigen wissenschaftlichen Instituten berechtigt. Schwerpunkte der J. sind: 1) Probleme der politisch-ideologischen Erziehung (sozialistisches ➝Bewußtsein, Staatsbürgerbewußtsein); 2) Probleme der Gruppenbildung und des Gruppenverhaltens (in Grundorganisationen der FDJ, in sozialistischen Jugendkollektiven in der Produktion unter dem Aspekt der sozialistischen ➝Gemeinschaftsarbeit und des Massenwettbewerbs, Verhalten von jugendlichen Gruppen in Lern- und Leistungssituationen und in der Freizeit, Vorbildrolle der Erwachsenen für Jugendgruppen); 3) Fragen der Qualifizierungsbereitschaft und der Lernmotivation des einzelnen Jugendlichen; 4) Fragen der Beeinflussung der Freizeitgestaltung Jugendlicher; 5) Leitungsprobleme bei der Durchsetzung der Jugendpolitik der SED (Leitungspflicht der Staatsorgane und der gesellschaftlichen Organisationen, Leitung von Jugendkollektiven durch Gleichaltrige, Persönlichkeit des jungen sozialistischen Leiters). Offiziell selten erwähnt, jedoch wichtig sind weiterhin Untersuchungen zur Jugendkriminalität. Da die Einflußnahme der FDJ auf die „sozialistische Erziehung“ nach wie vor mit Schwierigkeiten verbunden ist, soll die Anlage von Forschungsvorhaben von vornherein einen Nutzwert für die Leitung des Jugendverbandes ausweisen. (Jugend, Zentralinstitut für Jugendforschung, Wissenschaftlicher Beirat für Jugendforschung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 312 Jugendförderungsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendgerichtSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die Bezeichnung J. umfaßt den Komplex der in Zusammenarbeit von Soziologen, Psychologen, Pädagogen, Juristen (Kriminologen), Medizinern (Sport- und Arbeitsmedizinern) und Vertretern anderer Wissenschaftsdisziplinen durchgeführten Untersuchungen über Einstellung und Verhalten der Jugendlichen im Bereich von Schule und Ausbildung, Beruf und Betrieb, Familie und Freizeit unter besonderer Berücksichtigung des politisch-ideologischen Aspektes, über die…
DDR A-Z 1969
Ökonomisches Grundgesetz (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der Politischen Ökonomie ist für die Produktionsweise jeder Gesellschaftsordnung ein spezifisches, durch die jeweils herrschenden Eigentumsverhältnisse bestimmtes System von ökonomischen Gesetzmäßigkeiten kennzeichnend. Im ÖG. sollen die grundlegenden „objektiven“ Entwicklungstendenzen der betreffenden Produktionsweise sowie die ihr zugrundeliegenden gesellschaftlichen Ziele und die Mittel ihrer Durchsetzung ausgedrückt sein. Demnach postuliert das ÖG. des Kapitalismus, das von Marx entdeckte Ziel der kapitalistischen Produktion sei die Erzeugung des Mehrwerts, das durch ständige Ausdehnung der Produktion, verbunden mit wachsender Ausbeutung der arbeitenden Klassen realisiert werde. Demgegenüber konstatiert das ÖG. des Sozialismus, das Charakteristikum sozialistischen Wirtschaftens bestehe in der gesetzmäßigen „ununterbrochenen Erweiterung und Vervollkommnung der Produktion auf der Basis der führenden Technik, der sozialistischen Zusammenarbeit zur möglichst vollständigen Befriedigung der ständig wachsenden Bedürfnisse und der allseitigen Entwicklung aller Mitglieder der Gesellschaft“ („Polit. Ökonomie“, Berlin 1964, S. 472). Die ökonomische Überlegenheit des Sozialismus gegenüber dem Kapitalismus wird aus der für den Sozialismus als gegeben erachteten Bewußtheit des ökonomischen Handelns geschlossen, die sich einerseits in der allmählichen Bildung kollektiven Verantwortungsbewußtseins, andererseits in einer durch den Plan „wissenschaftlich“ begründeten sozialistischen Wirtschaftsführung dokumentiere. Das ÖG. des Sozialismus gilt offiziell als oberste wirtschaftspolitische Richtlinie. Allerdings weisen auch führende Wirtschaftswissenschaftler der SED darauf hin, daß sich aus den allgemein gehaltenen Formulierungen des ÖG. kaum konkrete Handlungsanweisungen für die gegenwärtige praktische Wirtschaftspolitik herleiten lassen (Kalweit). Literaturangaben Leonhard, Wolfgang: Sowjetideologie heute, Bd. II — Die politischen Lehren (Fischer-Bücherei, 461). Frankfurt a. M., 1962. 328 S. Wetter, Gustav A.: Philosophie und Naturwissenschaft in der Sowjetunion (Rowohlts deutsche Enzyklopädie, 67). Hamburg 1958, Rowohlt. 195 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 456 Ökonomisches Forschungsinstitut bei der Staatlichen Plankommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ökonomisches System des SozialismusSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der Politischen Ökonomie ist für die Produktionsweise jeder Gesellschaftsordnung ein spezifisches, durch die jeweils herrschenden Eigentumsverhältnisse bestimmtes System von ökonomischen Gesetzmäßigkeiten kennzeichnend. Im ÖG. sollen die grundlegenden „objektiven“ Entwicklungstendenzen der betreffenden Produktionsweise sowie die ihr zugrundeliegenden gesellschaftlichen Ziele und die Mittel ihrer Durchsetzung ausgedrückt…
DDR A-Z 1969
Ästhetik (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Allgemeine Grundlagen Die in der DDR gelehrte Ä. ist ein Teil der marxistischen Erkenntnistheorie. Sie beruht auf Lenins Widerspiegelungstheorie einerseits („Marxismus und Empiriokritismus“) und dem historischen Materialismus andererseits. Es wird dabei unterschieden zwischen der Untersuchung des allgemeinen ästhetischen Phänomens der sinnlichen Wahrnehmung (Widerspiegelung) und der Untersuchung von dessen „höchster Form“, der Kunst. Die objektive Welt ist vom Subjekt unabhängig. Sie wird im subjektiven Bewußtsein widergespiegelt. Für das Bewußtsein gelten daher dieselben Gesetze der Dialektik, die in der objektiven Realität gelten. Die gesellschaftliche Umwelt jedoch in historischen Gesetzmäßigkeiten. Die einzelnen Subjekte sind in dieser historisch-gesellschaftlichen Umwelt Teile und spiegeln sie daher entsprechend ihrem Stand innerhalb der historischen Entwicklung der Gesellschaft wider. Da die Geschichte eine Geschichte von Klassenkämpfen ist, nimmt auch die Widerspiegelung einen jeweils bestimmten Platz innerhalb dieser Klassenkämpfe ein. Es gibt keine neutrale Position; die Kunst ist parteilich. Bei der Vermittlung von Erkenntnis unterscheidet sich die Ä. von der Wissenschaft darin, daß sie das Wesen der Dinge nicht isoliert von ihrer subjektiv konkreten Erscheinung analysiert, sondern das Allgemeine, Typische in der sinnlich wahrnehmenden Gegenständlichkeit aufsucht. Der Gegenstand wird in seiner Ganzheit erfaßt, also auch durch Empfindung, Gefühl, usw. Stärker als die wissenschaftliche ist die ästhetische Wahrnehmung daher durch die ideologische Position des Wahrnehmenden beeinflußt. Die Ä. ist daher nicht nur deskriptiv, sondern auch präskriptiv. Sie schreibt vor, wie richtige ästhetische Empfindung oder wie Kunst zustande kommen soll. Die Kunst ist die höchste Form des ästhetischen Bewußtseins und der ästhetischen Tätigkeit. Ihre Entwicklung wird letztlich bestimmt durch die Entwicklung der materiellen Basis der Gesellschaft. Allerdings nicht streng determiniert, sie kennt eine relativ unabhängige Eigenentwicklung. Erst dies ermöglicht, innerhalb eines ideologisch-klassenbedingten Rahmens Werke unterschiedlicher Qualität zu schaffen. [S. 51]Das Bewußtsein spiegelt das Sein nicht einfach wider, sondern lenkt die Tätigkeit des Menschen und wird zu einer subjektiven Voraussetzung für die praktische Veränderung der Welt. Damit ist zweierlei gesetzt: a) Die Kunst ist jeweils auch die Widerspiegelung eines bestimmten politischen Standpunkts und ordnet sich in das Schema von Fortschritt und Reaktion ein. b) Die Kunst hat als Form des Bewußtseins eine handlungsanleitende und damit erzieherische Funktion. In der Geschichte ist die Kunst immer ein Ausdruck der Ideologie der sie tragenden Klasse und des Standortes, den diese Klasse im Geschichtsverlauf einnimmt. Solange z. B. die „Bourgeoisie“ noch fortschrittlich gewesen ist und gegen die Feudalaristokratie um demokratische Rechte gekämpft hat, hatte die bürgerliche Kunst Malerei, Literatur, Musik eine hohe Blüte erlebt. Mit dem Aufkommen der „Arbeiterklasse“ jedoch wurde die „Bourgeoisie“ historisch in die Defensive gedrängt, ihre Kunst verfiel. Besonders stark zeigt sich dies in der Zeit des „Imperialismus“. Die Verachtung der „Massen“ und damit des Menschen zeigte sich in ihrer Esoterik (l'art pour l'art, Formalismus), in ihrer Unverständlichkeit und Inhaltsleere (Formalismus). Wie die „Bourgeoisie“ ihren Sinn in der Geschichte eingebüßt hat, hat der reaktionäre bürgerliche Künstler keinen Sinn mehr widerzuspiegeln. Kunst ist sinnliche Widerspiegelung der Realität. Die adäquate Methode dazu ist die des Realismus, in der das künstlerische Material so bearbeitet wird, daß die objektiven und sinnlich wahrnehmbaren Erscheinungen in ihm wiedererkannt werden können. Dabei wird unterschieden zwischen dem bürgerlichen kritischen Realismus, der die Realität der bürgerlichen Gesellschaft kritisiert, ohne schon ihre Ursachen und das in ihr ruhende Neue zu entdecken, dem dekadenten Naturalismus, der sich in der genauen Wiedergabe der Oberfläche der Phänomene erschöpft, und dem sozialistischen Realismus, der zum historisch-fortschrittlichen Wesen der Erscheinungen vorstößt. Das Aufzeigen dieses Sinnes in den sinnlich-konkreten Erscheinungen wird mit dem Begriff des Typischen belegt. Durch das Aufzeigen des Typischen, das in einem Auswählen und Umstrukturieren der Vorgefundenen Realität besteht, erfüllt die Kunst ihre erkenntnisvermittelnde Funktion. Gleichzeitig ist durch die Erfahrung des Typischen ein normatives und kontrollierbares Element in die Kunst integriert: es unterliegt der Bewertung als „falsch“ oder „richtig“. Typisch kann nur etwas sein, was das Wesen der (sozialistischen) Gesellschaft „richtig“ zeigt. Die künstlerische Qualität eines Werkes erschöpft sich jedoch nicht in der richtigen Wiedergabe des Typischen. Gleichzeitig muß das Problem des Verhältnisses von Form und Inhalt in harmonischer Weise gelöst sein. Dabei ist der Inhalt das Primäre in der Kunst. Ein bestimmter Inhalt zieht eine bestimmte Form nach sich. Allerdings ist die Abhängigkeit nicht einseitig determiniert. Auch ein historisch richtiger Inhalt kann in eine schlechte Form gefaßt sein. Vollkommen ist ein Kunstwerk, in dem Inhalt und Form harmonisch übereinstimmen. Wo der Inhalt ein historisches Verfallsprodukt ist, wie z. B. in der reaktionären bürgerlichen Literatur und Kunst von Joyce bis Beckett, von den Futuristen bis zu den Gegenstandslosen, besteht diese Harmonie auch, aber sie ist künstlerisch wertlos, da der Inhalt falsch ist. Ein zentraler Begriff innerhalb der Ä., der dem Typischen einerseits und dem der Empfindung andererseits nahesteht, ist der der Schönheit. Hauptquelle des Schönen in der Kunst ist das Schöne im Leben. Schön ist etwas, das ein positives ästhetisches Urteil hervorruft. Damit ist Schönheit jedoch nicht bloß subjektive Empfindung. Ihre Wahrnehmung ist nichts anderes als eine Widerspiegelung bestimmter objektiver Eigenschaften der Wirklichkeit, des objektiv Schönen. Zwar hat es in der Geschichte verschiedene Schönheitsbegriffe gegeben. Diese beleuchteten aber nur jeweils verschiedene Seiten des An-sich-Schönen, das damit also eine ahistorische Kategorie darstellt. Das Schöne ist kein ausschließliches Merkmal der Kunst. Jede beliebige und vergegenständlichte Arbeit des Menschen schließt Momente der Schönheit ein. Neben diesem ahistorischen Schönheitsbegriff existiert ein mit dem des Wesens, des Typischen, verbundener historischer Begriff. Schönheit kommt dem Wesen der fortschrittlichen Gesellschaft zu; in seiner subjektiven und künstlerischen Widerspiegelung ruft auch es positive ästhetische Urteile hervor. [S. 52]Dieser Begriff von Ä. ist der allgemeine Rahmen, innerhalb dessen sich die Ä.-Diskussion in der DDR gehalten hat. Er dient in ihr jeweils als Berufungsinstanz für verschiedene Konzeptionen; gleichwohl gibt es auch von ihm bedeutsame Abweichungen. 2. Historische Entwicklung Die historische Entwicklung läßt sich in drei Hauptetappen untergliedern. a) Bis 1956 drei Hauptrichtungen: die dogmatische mit einem besonders engen Realismusbegriff, die verschiedener Tendenzen im Umkreis von Lukács, die im Umkreis von Brecht. b) Bis etwa 1962 vor allem der Versuch, den Einfluß von Lukács zurückzudämmen und einen neuen Realismusbegriff zu finden. c) Bis heute eine Fortführung dieser Diskussion und gleichzeitig eine stärkere Konzentrierung auf das Verhältnis von Kunstwerk und seiner Wirkung. a) Die dogmatische Richtung in der Ä. (vertreten unter anderem durch W. Girnus und A. Kurella), die Grundlage der offiziellen Kunstpolitik war, ging aus von einem engen Realismusbegriff. Als Norm für die Widerspiegelung der Realität wurden die historischen Formen des bürgerlichen Realismus des 19. Jahrhunderts angesehen. Dies galt sowohl für die Malerei als auch für die Literatur sowie für die Architektur und die Musik. Als das spezifisch Neue des sozialistischen Realismus galt der neue Inhalt. Eine starke Betonung des Typusbegriffs innerhalb des sozialistischen Realismus verleiht der Kunst einen symbolhaften Charakter: Typus erscheint als die Illustration von Begriffen. Die neuen Beziehungen der Menschen, denen Schönheit, Kraft usw. zukommen soll, müssen im Kunstwerk zum Ausdruck gebracht werden. Daher rührt der stark monumentale, emblematische Charakter der bildenden Kunst und der typisierende, „schönfärbende“ der Literatur. Daher z. B. die Fassung des positiven Helden, der Heroismus, Klugheit, Fleiß, Hingabe an die Sache des Sozialismus usw. in sich vereinigt. Die andere Richtung war die der Lukácsschen Tradition, die vor allem nach dem XX. Parteitag der KPdSU großen Einfluß gewann. Sie bildete allerdings keine einheitliche Schule, sondern vertrat jeweils eigene Konzeptionen. Deren Hauptvertreter waren Lukács, Ernst Bloch, Wolfgang Harich, Hans Mayer u. a. Sie gingen von einem freieren Verhältnis von Basis und Überbau aus, damit letztlich auch von einem anderen Geschichtsbegriff, der aber nicht einheitlich war. Die einzelnen, die in der Geschichte stehen, sind ideologisch zwar an ihre Klasse gebunden. Die Äußerungen in geistigen Schöpfungen aber schaffen eine neue Realität, die ihre eigenen Gesetze hat, mittels derer sich ein Schöpfer aus seiner Klassengebundenheit lösen kann. Damit wurde sowohl die Rolle des schöpferischen Subjekts als auch die des Geistigen gegenüber der gesellschaftlichen Basis stärker betont. Obwohl Lukács selbst einen engen, besonders Balzac als Richtmaß nehmenden Realismusbegriff hatte, wurde von dieser Position her Kritik an der Praxis des sozialistischen Realismus geübt, da er die Rolle des schöpferischen Subjekts im Verhältnis zum Material unterschätzte und eine kritische Position gegenüber dem Bestehenden nicht zuließ. Nach dem ungarischen Aufstand von 1956 mußte diese Richtung in der DDR vorläufig verstummen. Eine dritte Richtung, die relativ unabhängig, wenn auch auf die Literatur beschränkt, sich seit jener Zeit durchhielt, ist die der Brechtschen Konzeption. Auch sie kannte eine stärkere Betonung der Rolle des Subjekts. Das Schauspiel sollte keine Autorität sein, der sich das Publikum kritiklos unterordnet, sondern Gegenstand kritischen Überlegens. Um dies zu erleichtern, wurde der Ablauf der Spielhandlung „verfremdet“. Weder Schauspieler noch Zuschauer sollten sich mit den dargestellten Personen identifizieren. Diese Art der Darstellung stand in jener Zeit noch im Gegensatz zur offiziellen Konzeption des Realismus, konnte aber in der Folgezeit weitgehend integriert werden. b) Nach dem XX. Parteitag der KPdSU veränderten sich auch die ästhetischen Auffassungen in der DDR. In der ästhetischen Theorie setzte sich eine neue Konzeption des sozialistischen Realismus durch. Hatte die dogmatische Richtung im Anschluß an Shdanow die Kunstgeschichte noch als Kampf zwischen Realismus und Antirealismus betrachtet und sie dem Kampf zwischen Idealismus und Materialismus in der Philosophiegeschichte gleichgesetzt, so wurde nun der Realismusbegriff [S. 53]historisiert. Als seine Entstehungszeit wurde meist das Aufkommen des Bürgertums angegeben. Gleichzeitig wurde eine größere Autonomie des Inhalts gegenüber der Form postuliert. Der Akzent der Forderungen verschob sich von „getreuer Wiedergabe der Realität“ auf „wahrheitsgetreue Wiedergabe“. Darin war impliziert, daß ein richtiger Inhalt sich erst seine eigene Form suchen müsse. Allerdings wurde mittels der Betonung des Inhalts zugleich die formale Einheit des Kunstwerkes gefordert. Die Details sollten sich nicht verselbständigen, weder wie in der photographischen Wiedergabe der Realität noch im formalistischen Sinn. Die zweite wichtige Neuerung in der ästhetischen Theorie war eine begrifflich exaktere Differenzierung der Kunst von der Wissenschaft. In Anlehnung an die Konzeption des sowjetischen Ästhetikers Alexander Iwanowitsch Burow wurde postuliert, daß Kunst und Wissenschaft einen je anderen Gegenstand hätten. Dieser eigentliche Gegenstand der Kunst ist das menschliche Wesen, der Mensch als gesellschaftliches Wesen, das als jeweilig individuelles und gesellschaftliches von den Gesellschaftswissenschaften nicht erfaßt werde. Erst auf dieser Basis ist der Typusbegriff relevant (Koch, Pracht). Eine andere Richtung betonte stärker die Rolle des Subjekts und seine Arbeit beim künstlerischen Schaffen (Horst Redeker, Friedrich Bassenge). Sie insistierte auf dem analogen Charakter von materieller und geistiger, künstlerischer Arbeit. Kunst ist Praxis. Sie ist mehr als bloß Erkenntnis, und dieses Mehr gewährleistet erst echten Realismus, der vom Naturalismus, der bloßen Widerspiegelung der Erscheinungen, unterschieden wird. c) Beide Richtungen entwickelten sich in gegenseitiger Abhängigkeit in den folgenden Jahren weiter. Die eine verband sich stärker mit den seit den Bitterfelder Konferenzen vertretbaren Konzeptionen zur Hebung des Kulturniveaus der Bevölkerung. Einerseits wurde die Frage der „Volksverbundenheit“ in neuer Weise gestellt. Volksverbundenheit bedeutete sowohl, daß die Kunst erzieherischen Charakter besitze, dessen Vorbedingung Verständlichkeit, Vermittlung von Erkenntnis und eines bestimmten Lebensgefühls, Parteilichkeit usw. ist; andererseits, daß die Kunst nach der Methode des sozialistischen Realismus geschaffen sein sollte. Dieses sollte keine Illustration von Begriffen mehr sein, sondern die neuen oder überlebten Beziehungen und Charaktere der Menschen in typischen Situationen darstellen. Daher wurden in der Kulturpolitik zunehmend Auftragsarbeiten zwischen Gewerkschaften, Betrieben und Schriftstellern vereinbart, die jene auch unter verschiedensten Formen über das gesellschaftliche Leben, vor allem die Arbeit der Bevölkerung informieren sollten. Gleichzeitig implizierte diese Konzeption die Aufhebung der Trennung von hoher Kunst und Volkskunst, die auf der ersten Bitterfelder Konferenz durch die Initiierung der Bewegung „schreibender Arbeiter“ unterstrichen wurde. Diese Bewegung wurde allerdings auf der zweiten Bitterfelder Konferenz durch eine stärkere Betonung der Arbeitsteilung zwischen Berufs- und Laienkünstler wieder zurückgenommen. Diese Konzeption fügt sich ein in die Entwicklung der kulturpolitischen Diskussion, die vor allem durch das Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED getragen wird (Fred Staufenbiel). Die Kultur darf nicht von der Gesamtentwicklung der Gesellschaft isoliert gesehen werden. Das Kulturniveau ist der Entwicklungsgrad der menschlichen Herrschaft über die Gesetze der Natur und der Gesellschaft, die für die Vervollkommnung des menschlichen Daseins wesentlich ist. Der Prozeß der Vervollkommnung des Menschen ist nur in diesem Rahmen zu sehen. Die Abkehr von einer einseitig ästhetisierenden Auffassung der Kultur ermöglicht es, die Kulturentwicklung planbar zu machen (Erhard John, Fred Staufenbiel, Hans Koch, Erwin Pracht). Die andere Richtung, die einen starken Akzent darauf gelegt hatte, daß das Kunstwerk ein Arbeitsprodukt ist, betonte zunehmend die Anwendung moderner empirisch-wissenschaftlicher Methoden bei der Entwicklung der Ä. Das Kunstwerk ist im Hinblick auf seine Wirkung auf das Publikum mit den Methoden der Kybernetik, Informationstheorie, Sozialpsychologie, Soziologie usw. zu untersuchen. Diese Konzeption, die das Kunstwerk der ebenfalls sich stark entwickelnden Gebrauchs-Ä. und industriellen Formgestaltung vergleichbar macht, hat ihrerseits eine Rück[S. 54]wirkung auf die ästhetische Theorie, besonders auf das Problem der Widerspiegelung. Unter kybernetischem Aspekt (Horst Redeker) ist das Kunstwerk zu verstehen als Modell wesentlicher historischer Prozesse oder bestimmter Seiten dieser Prozesse in ihrer historischen Bewegungsrichtung. Modelle im kybernetischen Sinn sind dabei nicht Muster oder Vorbild, sondern Abbildung eines strukturellen Zusammenhanges in einem anderen Bereich durch eine isomorphe Struktur. Ein solches Modell dient primär der Erkenntnisgewinnung. Die Rolle des Subjekts ist groß: verschiedene Beobachter können im selben Modell Verschiedenes aufdecken. Ein weitergehender Ansatz, der soziologische und sozialpsychologische Begriffe verwendet (Günter K. Lehmann), nimmt ästhetische Qualitäten, die bisher als objektive Dingeigenschaften gesehen wurden, in ein gesellschaftlich verstandenes Subjekt zurück. Ästhetische Kriterien rühren von einem sozial sanktionierten Wertmuster her, das teils als individuelle, teils als öffentliche Meinung erscheint. Ästhetische Wertungen sind immer sozial nominierte Interessen und Forderungen, keine Wesenheiten an sich. Die Konsequenz der bisherigen Ä. ist ein Auseinanderklaffen von ästhetischer Norm und gesellschaftlichen Erfordernissen. Kunsttheoretische Untersuchungen müssen bei den wirklichen, d.h. empirisch nachprüfbaren Voraussetzungen beginnen. Kunst ist eine soziale Institution, deren Rolle und Funktion durch den Charakter des sozial-ökonomischen Gesamtsystems bestimmt wird. Ihr Zusammenwirken mit anderen Institutionen des Überbaus wird durch Normen sanktioniert und geregelt, die auch definieren, was Kunst ist und wie Kunst vorgetragen werden muß, um als Kunst vernommen und anerkannt zu werden. Kunstwerke sind Widerspiegelungen von Anschauungen und Interessen von Klassen, Schichten, Gruppen. Der Künstler folgt bewußt oder unbewußt deren Rollenerwartungen. Die wichtigsten Institutionen, an denen ästhetische Theorie betrieben wird, sind das Institut für Ä. der Humboldt-Universität in Berlin (Dir. Erwin Pracht), das Institut für Ä. und Kulturtheorie der Universität Leipzig (Dir. Erhard John), der Lehrstuhl für Theorie und Geschichte der Kunst am Institut für Gesellschaftswissenschaften (Hans Koch), am selben Institut die Fachrichtung Kulturtheorie (E. John, Fred Staufenbiel). Die Vertreter der zweiten Richtung befinden sich meist in wenig bedeutenden Positionen. Redeker z. B. hat eine Professur an der Hochschule für Gestaltung in Berlin, Lehmann einen Lehrauftrag am Literaturinstitut „Johannes R. Becher“ in Leipzig. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 50–54 Aspirantur, Wissenschaftliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AtheismusSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Allgemeine Grundlagen Die in der DDR gelehrte Ä. ist ein Teil der marxistischen Erkenntnistheorie. Sie beruht auf Lenins Widerspiegelungstheorie einerseits („Marxismus und Empiriokritismus“) und dem historischen Materialismus andererseits. Es wird dabei unterschieden zwischen der Untersuchung des allgemeinen ästhetischen Phänomens der sinnlichen Wahrnehmung (Widerspiegelung) und der Untersuchung von dessen „höchster Form“, der Kunst. Die…
DDR A-Z 1969
Preissystem (1969)
Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Das P. als Umschreibung für die innere Ordnung der Gesamtheit der Preise wird bestimmt a) durch die Art der Preisbildung, b) durch die Form der Veränderung der Preise und c) durch die konkreten Ausdrucksformen der Preise (Preisformen: z. B. Gütertarife). In einer Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs ist das P: Instrument der Wirtschaftsführung. Im Gegensatz dazu ist das P. in einer Marktwirtschaft das Produkt der Angebots- und Nachfragebeziehungen unter den wirtschaftlich autonomen Marktparteien (Wirtschaftseinheiten). In den östlichen Wirtschaftssystemen ist das P. Bestandteil des Gesamtsystems „ökonomischer Hebel“, zu dem u.a. die Steuern, Kredite, Zinsen und Prämien gehören. Preise sind sowohl Gegenstand der Planung als auch Instrument zur Durchsetzung der Planziele. Die Wirksamkeit des P. zur Unterstützung der Planerfüllung hängt von seiner Übereinstimmung mit den jeweiligen Planzielen und dem praktizierten Planungssystem ab. Unter den Bedingungen einer Zentralplanwirtschaft liegen dann ökonomisch optimale Planpreise innerhalb einer Planperiode vor, wenn diese in Abhängigkeit von den für die Periode aufgestellten Planzielen die relative Knappheit der betreffenden Güter zum Ausdruck bringen. Eine Errechnung solcher ökonomisch optimaler Planpreise (Schattenpreise) ist bisher auch mit den modernen Rechenverfahren der linearen Optimierung und durch den Einsatz von Computern praktisch weder für sämtliche volkswirtschaftlich wichtigen Güter noch für größere Gütergruppen einzelner Wirtschaftsbereiche gelungen. Punktuelle Preisfestsetzungen und die Revision der Planpreise ganzer Branchen sowie der Volkswirtschaft wurden daher bei den jüngsten Preisreformen in der „DDR“ und den östlichen Wirtschaftssystemen (1964–1968) vorwiegend noch durch Einzelkalkulation in den Betrieben und Preisbehörden vorgenommen. Allerdings wurden bei den Preisreformen mit Hilfe von Preisverflechtungsbilanzen und Rechenprogrammen für Computer gewisse Verzerrungen des P. auch durch den Einsatz von linearen Optimierungsverfahren beseitigt. Die in einem Wirtschaftssystem praktizierte Preisbildung, die Art der Veränderungen der Preise sowie die dort vorkommenden Preisarten und -formen hängen nach Ansicht der sozialistischen Politökonomie von den ökonomischen Gesetzmäßigkeiten der jeweiligen Gesellschaftsordnung ab. Nach der auf die Marxsche Wertlehre zurückgehenden Definition gibt der ‚Preis‘ im sozialistischen (sowjetischen) Wirtschaftssystem den in Geld ausgedrückten Wert einer Ware an. Er gibt über das Austauschverhältnis zwischen zwei Wertgrößen verschiedener Waren Auskunft. Der Wert einer Ware entspricht dem „gesellschaftlich notwendigen Aufwand“ zur Erzeugung eines bestimmten Gutes. Dieser Aufwand setzt sich aus den „gesellschaftlich notwendigen Selbstkosten“ für die Herstellung eines Produktes und dem „gesellschaftlich notwendigen Reineinkommen“ zusammen. Die „gesellschaftlich notwendigen Selbstkosten“ entsprechen in der Praxis der Preisbildung meist den durchschnittlichen Herstellungskosten aller an der Erzeugung eines bestimmten Gutes beteiligten Betriebe. Das „gesellschaftlich notwendige Reineinkommen“ wird in der Preiskalkulation und -planung vielfach einem nach Branchen differenzierten, staatlich vorgeschriobenen Gewinnaufschlag gleichgesetzt. Das „Reineinkommen“ setzt sich nach der Lehre der Politökonomie aus zwei Wertbestandteilen zusammen: a) dem Betriebsgewinn und b) der Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA; differenzierte Umsatzsteuer). Der Anteil des in den Planpreisen (gemeint sind hier die Betriebspreise) enthaltenen Betriebsgewinns ist sowohl hinsichtlich seiner Höhe als auch hinsichtlich der gewählten Bezugsbasis des Gewinnaufschlages abhängig von den Zielen der Wirtschaftspolitik und dem angewandten Preistyp (Gewinn). Während durch die staatliche Festlegung des Betriebsgewinnanteils in den Planpreisen (Betriebspreisen) Steuerungseffekte gegenüber den betroffenen Betrieben erzielt werden sollen, dient die Festlegung der PDA vorwiegend der Lenkung der Nachfrage der Abnehmer (Industrieabgabepreis). Abgesehen von den Besonderheiten der Preisbildung im Dienstleistungsbereich gibt es in der „volkseigenen Wirtschaft“ der „DDR“ und der der anderen östlichen sozialistischen Staaten 4 verschiedene Preistypen: 1) Wertpreise, 2) Kostenpreise, 3) Relationspreise, 4) Produktionspreise. Wert- und Kostenpreise werden vielfach nicht als unterschiedliche Preistypen ange[S. 494]sehen. Der Unterschied zwischen beiden wird darauf abgestellt, daß bei einer reinen Wertpreisbildung die Bezugsbasis des Gewinnzuschlages allein die Lohnkosten (Lohnkostenanteil) sind, während bei einer Kostenpreisbildung der Gewinnsatz auf die gesamten Selbstkosten einschließlich der Lohnkosten bezogen wird. Die Kostenpreise sind auch nach der Einführung des Neuen ökonomischen Systems 1963 der wichtigste Preistyp bis heute (1967) geblieben. Die Wahl dieses Preistyps ist die Konsequenz aus der von Marx entwickelten Arbeitswertlehre, nach der sich der Wert eines Erzeugnisses nicht nach seinem Gebrauchswert (Nutzen) bestimmt, sondern nach dem für die Herstellung dieses Produktes erforderlichen „gesellschaftlich notwendigen Arbeitsaufwand“. Dagegen vertritt die westliche Wirtschaftswissenschaft übereinstimmend die Auffassung, daß sich in den Marktpreisen die individuellen Nutzvorstellungen spiegeln. Die Kosten- und auch die Wertpreise lassen sich in 2 Hauptgruppen von Preisformen einteilen: a) Kalkulationspreise, b) Festpreise. Die Kalkulationspreise sind betriebsindividuelle Preise, die auf den jeweiligen einzelbetrieblichen Kosten basieren. Diese Preise werden nach Maßgabe verbindlicher Kalkulationsschemata und auf der Grundlage behördlich bestätigter Kalkulationselemente (z. B. Zuschlagsätze für Gemeinkosten, konstanter Gewinnsätze) gebildet. Sie schwanken entsprechend der Veränderung der Produktionskosten. Die Bildung von Kalkulationspreisen ist in der Wirtschaft der „DDR“ in der Regel nur bei der Preisbestimmung für neuentwickelte Produkte, bei Einzelfertigungen, kleineren Serien, Reparaturen und Montageleistungen und bei allen wirtschaftlich weniger wichtigen Erzeugnissen gestattet (VO v. 13. 12. 1966, GBl. II, S. 963). Unter Festpreisen versteht man Preise, die grundsätzlich für die Dauer eines Volkswirtschaftsplanes (1 Jahr) konstant gehalten werden. Sie werden in der Regel als einheitliche Festpreise bestimmt, was bedeutet, daß sie innerhalb des Wirtschaftsgebietes der „DDR“ gleich sind. Diese Festpreise beziehen sich jeweils nur auf Produkte gleicher Art und Qualität. Dies verlangt von der Wirtschaftsverwaltungsbürokratie eine eindeutige Klassifizierung des volkswirtschaftlichen Erzeugungsprogramms (Güter und Dienstleistungen) in einer umfassenden Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur. Zu den Zielen der Preisplanung in der sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaft gehört die möglichst vollständige Einbeziehung aller volkswirtschaftlich wichtigen Erzeugnisse in das System einheitlicher Festpreise. Die Bevorzugung der einheitlichen Festpreise bei der zentralen Wirtschaftslenkung hat planungstechnische Gründe. Jede Preisdifferenzierung für identische Produkte erschwert die zentrale Festsetzung der staatlichen Aufgaben für die Betriebe, Kombinate und VVB, verkompliziert die Plankoordinierung (Bilanzierung) und verhindert von zentraler Seite aus eine wirksame Kontrolle des Leistungsstandes von Produzenten gleichartiger Erzeugnisse und Leistungen. Erst durch Einheitspreise erhalten auch Betriebsvergleiche Aussagekraft. Verschiedene Planpreise für gleichartige Erzeugnisse innerhalb des Wirtschaftsgebietes würden auch je nach dem Knappheitsgrad dieser Produkte häufig Störungen im Absatz und in der Versorgung der Bevölkerung zur Folge haben. Die Bildung von Relationspreisen beruht auf einem besonderen Verfahren der Festlegung eines Preisgefüges für vergleichbare Produkte. In der Regel wird die Relationspreisbildung bei der Bestimmung der Preise für eine Erzeugnisgruppe angewendet. Ausgehend vom „gesellschaftlich notwendigen Aufwand“ eines bestimmten Standarderzeugnisses werden die Preise verwandter Produkte nach Gebrauchswertmerkmalen differenziert. Als solche Gebrauchswertmerkmale gelten Parameter (wie z. B. technische Kennziffern und ökonomisch-technologische Kenngrößen), deren Veränderung einen unterschiedlichen Gebrauchswert der Produkte charakterisiert und deren Abwandlung ferner in einem meßbaren Zusammenhang mit der Veränderung der Produktionskosten steht. Diese Berücksichtigung der Gebrauchswerteigenschaften der Waren in ihren Preisen schafft aber keine optimalen Planpreise. Es ist nämlich leicht einsichtig, daß die Veränderung technischer Qualitätsmerkmale keineswegs mit der Veränderung der Knappheit der Güter identisch zu sein braucht, ganz abgesehen davon, daß auch der als Ausgangsgröße für die Festlegung der Preisrelationen genommene Planpreis des Standarderzeugnisses kein optimaler Preis ist. Der Produktionspreis ist ein in den sowjetsozialistischen Wirtschaftssystemen erst durch die Wirtschaftsreformen ab 1964 hoffähig gewordener Preistyp. Bis dahin war er von den orthodoxen Politökonomen als eine spezielle Preiskategorie nur der kapitalistischen Wirtschaft charakterisiert worden. Der in den östlichen Wirtschaftssystemen bis 1966 vorherrschende Kosten- und Wertpreistyp berücksichtigte bei der Preisbildung nicht die Kapitalkosten oder den „Fondsvorschuß“, wie die Politökonomen diesen Kalkulationsposten heute nennen. Da infolge der hierdurch bewirkten Unterbewertung der Erzeugnisse vor allem aus den kapitalintensiven Betrieben eine ständige fühlbare Verschwendung dieser Produkte in den nachgelagerten Produktionsstufen feststellbar war, entschlossen sich ab 1964 die Wirtschaftsführungen der kommunistischen Länder zögernd, ihre P. zwecks Rationalisierung des Wirtschaftsprozesses auf den Preistyp des Produktionspreises umzustellen. In Ungarn und der ČSSR begann man ab 1964/1965 und in der UdSSR ab 1966/1967 mit der Umrechnung der Wertpreise in Produktionspreise. In der „DDR“ soll ab 1. 1. 1969 beginnend mit den Preisen der Schwarzmetallurgie etappenweise eine Umstellung auf ein Produktions-P. erfolgen (Preispolitik). Die Berücksichtigung der Kapitalkosten bei der Umrechnung der Wertpreise auf Produktionspreise erfolgt grob dargestellt nach 2 Verfahren: 1) Die Betriebe addieren bei der Kalkulation ihres Preisvorschlages für die Preisbehörden zu ihren kalkulationsfähigen Selbstkosten (Stückkosten) a) noch den Kapitalkostenanteil und b) den staatlich vorgegebenen Stückgewinn hinzu (Amt für Preise). Der für die Durchführung der Stückkostenkalkulation notwendige Kapitalkostenanteil wird durch Umlage des verbindlich vorgeschriebenen Abführung der Produktionsfondsabgabe [S. 495](PFA) auf die Produktionsmengen ermittelt. 2) Im Unterschied zum obigen Verfahren erfolgt die Berechnung des Preisvorschlages für die Preisorgane allerdings überwiegend so (z. B. in der SU), daß die Betriebe zu ihren gesamten Kosten pro Stück (Abschreibungen, Materialverbrauch, Lohnkosten) einen Gewinnzuschlag addieren, der auf folgende Weise errechnet wird: Der durch staatliche Festlegung bestimmte Reineinkommenssatz wird ins Verhältnis zum eingesetzten Kapital (Produktionsgrund- und -Umlauffonds) gesetzt. Der hierdurch ermittelte Reineinkommens- oder Gewinnbetrag wird dann auf die erzeugte Menge umgelegt. Ist diese Umlage auf das einzelne Erzeugnis bei gleichzeitiger Produktion verschiedener Produkte im Betrieb nicht unmittelbar möglich, so kann diese so vorgenommen werden, daß der ermittelte Reineinkommensbetrag ins Verhältnis zu den gesamten anerkannten „Verarbeitungskosten“ des Betriebes gesetzt wird. Der auf diese Weise ermittelte Prozentsatz wird bei der Preisbildung für das einzelne Erzeugnis auf die jeweiligen „Verarbeitungskosten“ pro Stück bezogen und damit das Reineinkommen proportional zu dieser Bezugsgröße verteilt. Dieses Verfahren der Preiskalkulation in einem Betrieb kann auf die gleiche Weise für Betriebsgruppen oder Industriezweige durchgeführt werden. („Verarbeitungskosten“ sind die gesamten Selbstkosten minus Kosten für Grundmaterial, bezogene Teile, fremde Lohnarbeit und Kooperation sowie Verbrauch fremder Leistungen. Die „Verarbeitungskosten“ enthalten demnach im wesentlichen die Amortisationen und die Lohnkosten.) Der den Betrieben vorgeschriebene Reineinkommens- oder Gewinnsatz wird von den Preisbehörden unter Berücksichtigung der gegebenen Produktionsfondsabgabe und der Untersuchungsergebnisse über die Kapitalintensität der Wirtschaftszweige nach Branchen differenziert. Die Addition des jeweils für die einzelnen Waren ermittelten Stückgewinns zu den anerkannten kalkulationsfähigen Stückkosten ergibt den Betriebspreis. Bei diesem Verfahren der Preisbestimmung wird die Produktionsfondsabgabe also nicht gesondert einkalkuliert. Sie wird als Bestandteil des Gewinnes und nicht der Kosten angesehen. Der der Produktionsfondsabgabe im Bruttogewinnaufschlag entsprechende Gewinnanteil wird von der Wirtschaftsführung als diejenige Mindestverzinsung bezeichnet, die von den Staatsbetrieben mit dem ihnen zur Verfügung gestellten Kapital unbedingt erwirtschaftet werden muß. Der Staat als Eigentümer der Produktionsmittel konzentriert dann die erwirtschaftete Produktionsfondsabgabe im Staatshaushalt. Ergänzend sei noch einmal darauf hingewiesen, daß die Wirksamkeit eines P. zur Erfüllung der ihm im Rahmen der Wirtschaftslenkung übertragenen Funktionen davon abhängt, inwieweit die Preise laufend die Veränderungen der Produktions- und Marktbedingungen wiedergeben. Diese Einsicht wird auch von den Wirtschaftspolitikern der kommunistischen Staaten geteilt. Die Verwirklichung dieser Preispolitik stößt allerdings auf zwei Schwierigkeiten. Das u.a. aus Gründen der Erleichterung der zentralen Wirtschaftsplanung und -lenkung eingeführte Fest-P. hat zur Folge, daß größere Preisrevisionen in der Regel nur nach einigen Planjahren durchgeführt werden. In der Vergangenheit fand in den Ostblockwirtschaften schon aus Gründen des Verwaltungsaufwandes im Durchschnitt nur alle 5–7 Jahre eine Preisreform statt. Die Starrheit der Festpreise steht also im Widerspruch zur geforderten Anpassung der Planpreise an die Produktions- und Realisierungsbedingungen der Waren. Ferner besteht zu den gültigen Bestimmungsgrundlagen der Preisfestsetzung, also vor allem dem Preistyp des Kosten- und des Wertpreises, und den sich rasch wandelnden Angebots- und Nachfrage Verhältnissen nahezu stets eine Disproportion. Um aber trotz des prinzipiellen Festhaltens an der Kosten-, Wert-, Relations- und Produktionspreisbildung die Preispolitik auch für eine planmäßige Lenkung von Produktion und Verbrauch einsetzen zu können, legt die Wirtschaftsführung zeitweilig die Planpreise abweichend vom Warenwert fest. Diese Preispolitik steht nach Auffassung der Wirtschaftsführungen in den orthodoxen kommunistischen Ländern nicht im Widerspruch zu den marxistischen Prinzipien der Preisbildung. Durch die abweichend vom Warenwert vorgenommene Planpreisbestimmung sollen der Gebrauchswert mit berücksichtigt, die Absatzmöglichkeiten beachtet und damit die Struktur der Nachfrage dem vorhandenen Warenangebot angepaßt werden. Um die Nachteile der Starrheit des Fest-P. zu verringern, wird von den zuständigen Wirtschaftsfunktionären der „DDR“ gefordert, daß in Zukunft statt der bisher üblichen Preisreformen erst nach jeweils einem halben Jahrzehnt nunmehr kontinuierliche Preisrevisionen durchgeführt werden sollen. Mit diesen angestrebten laufenden Preisrevisionen in Anpassung an die gewandelten Produktionsbedingungen soll der Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung besser Rechnung getragen werden. Ob aber in Anbetracht des immensen Verwaltungsaufwandes für diese ständigen Preisneuberechnungen dieses Ziel vom Behördenapparat des Amtes für Preise verwirklicht werden kann, ist sehr zweifelhaft. Zu den Maßnahmen, das P. ein wenig flexibler zu gestalten, gehört die in der „DDR“ seit einigen Jahren geschaffene Möglichkeit, für bestimmte wirtschaftlich weniger wichtige Erzeugnisse die Preisfestsetzung den Lieferern und Abnehmern zu überlassen (Vereinbarungspreise) oder nur Höchstpreise festzulegen. Allerdings erfolgt auch die Kalkulation der Vereinbarungs- und Höchstpreise teilweise auf der Basis zentral festgelegter Kalkulationsnormen. Als Sonderform der Berücksichtigung des Gebrauchswertes bzw. der Qualität der Güter im Preis durch Einräumung einer größeren Preisbeweglichkeit ist auch die im „Neuen ökonomischen System“ erfolgte Einführung von Preiszu- und -abschlägen anzusehen. Wird die Qualität hergestellter Produkte unter den staatlich festgelegten Standardqualitäten eingestuft, so sind die Preisorgane verpflichtet, Preisabschläge zu verhängen. Bei Erzeugnissen, deren Qualität über den staatlich festgelegten Qualitätsnormen liegt, können den betreffenden Produzenten von den Preisbehörden Gewinn- und Preiszuschläge gewährt werden. (vgl. Preis-AO Nr. 1984/3 — Ausgewählte [S. 496]Spitzenerzeugnisse, GBl. 1967, II, S. 761). Dadurch sollen die Betriebe an qualitativ hochwertigen Leistungen materiell interessiert werden. Eine relativ freie Preisbildung nach Angebot und Nachfrage besteht nur noch auf den Bauernmärkten. Allerdings gelten auch auf diesen Märkten die staatlichen Aufkaufpreise der Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) und die für Lebensmittel festgesetzten Preise als Richtgrößen. Das P. der „DDR“ (wie auch das der anderen Ostblockstaaten) Ist ein reines Binnen-P. Durch das vom Staat verwaltete Außenhandels- und Valutamonopol ist ein Einfluß der Weltmarktpreise auf das Binnenpreisniveau ausgeschaltet. Bei Außenhandelsgeschäften rechnen die Betriebe mit den Außenhandelsorganen zu den gültigen Binnenpreisen ab. Der Ausgleich zwischen diesen Binnenpreisen und den Weltmarktpreisen erfolgt über ein besonderes Verrechnungsverfahren (Außenhandelspreisdifferenzenkonto) und den Staatshaushalt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 493–496 Preispolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PresseSiehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Das P. als Umschreibung für die innere Ordnung der Gesamtheit der Preise wird bestimmt a) durch die Art der Preisbildung, b) durch die Form der Veränderung der Preise und c) durch die konkreten Ausdrucksformen der Preise (Preisformen: z. B. Gütertarife). In einer Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs ist das P: Instrument der Wirtschaftsführung. Im Gegensatz dazu ist…
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Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (1969)
Siehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1979 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1960 1962 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1954 1956 Gegr. 1947 (Arbeitsaufnahme 1949), Sitz Ost-Berlin. Das IML wurde bis 1953 Marx-Engels-Lenin-Institut (MEL) genannt und zu Ehren Stalins im April 1953 in Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut (MELS) umbenannt. Seit dem XX. Parteitag der KPdSU 1956 hat es seinen jetzigen Namen. Direktor: seit 1964 Prof. Dr. Lothar Berthold (geb. 1926); stellv. Direktoren: Prof. Dr. Ernst Diehl sowie Prof. Dr. Heinrich Gembkow (geb. 1928); Parteisekretär: Karl Richter (seit 1965). Im IML arbeiten Hunderte von wissenschaftlichen Mitarbeitern in verschiedenen Abteilungen und „Sektoren“ an Forschungsprojekten sowie im ausgedehnten Parteiarchiv. Hauptaufgaben: 1. Herausgabe der Werke der marxistischen Klassiker, insbesondere der Werke von Marx und Engels (über 40 Bände MEA) und Lenin (über 40 Bände). (Die Herausgabe der Werke Stalins wurde 1956 mit dem Erscheinen des 13. Bandes der auf 16 Bände angelegten Gesamtausgabe abgebrochen.) Gegenwärtig wird im IML geplant, zusammen mit dem IML beim ZK der KPdSU eine historisch-kritische Marx-[S. 291]Engels-Gesamtausgabe (MEGA) in über 100 Bänden herauszugeben; 2. Erforschung der Geschichte der deutschen und der internationalen Arbeiterbewegung aus der Sicht des Marxismus-Leninismus sowie Leitung und Organisation der Erforschung der Geschichte der „örtlichen Arbeiterbewegung“; 3. Lehre auf den beiden erstgenannten Gebieten; 4. Organisation von wissenschaftlichen Konferenzen, Kolloquien und Arbeitstagungen. Organisationsaufbau: Das IML ist in folgende Abteilungen aufgeteilt: Marx-Engels-Abteilung (Prof. Dr. Rolf Dlutek); Lenin-Abteilung (Renate Leuschner); Abteilung Geschichte (Prof. Dr. Ernst Diehl); Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung; Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung; jede dieser Abteilungen ist in Unterabteilungen („Sektoren“) untergliedert. Außerdem arbeiten Arbeitsleiter an größeren Projekten außerhalb der genannten Abteilungen. Neben den Abteilungsleitern, die auch lehren, forschen und lehren Dozenten und wissenschaftliche Assistenten. Das IML gibt seit 1959 eine eigene Zeitschrift, die „Beiträge zur Geschichte der Deutschen Arbeiterbewegung“ (BZG), heraus (jetzt 6mal jährlich). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 290–291 Institut für Marktforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für Meinungsforschung beim ZK der SEDSiehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1979 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1960 1962 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1954 1956 Gegr. 1947 (Arbeitsaufnahme 1949), Sitz Ost-Berlin. Das IML wurde bis 1953 Marx-Engels-Lenin-Institut (MEL)…
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Stipendien (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 St. werden benutzt a) als Mittel zur Auslese der Schüler der Ober- und Fachschulen und der Studierenden an den Hochschulen, b) als Anreiz zur Erzielung der Anpassung an die kommunistische Herrschaft (Prämiierung guter Lernleistungen politisch zuverlässiger Schüler und Studenten). Nach der 3. Durchführungsbestimmung zum Bildungsgesetz, die am 1. 9. 1968 in Kraft trat, können Unterhaltsbeihilfen (U.) für Oberschüler und Ausbildungsbeihilfen (A.) für Lehrlinge gewährt werden, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse der Unterhaltspflichtigen diese Unterstützung erforderlich machen. Die Gewährung erfolgt nach sozialen Gesichtspunkten und nach Ermessen der zuständigen Organe. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Gruppe~1 umfaßt Schüler der 10kl. Obersch., Sondersch. und EOS; Gruppe 2: Schüler der 11. und 12. Klassen der EOS, Sondersch., Spezialsch. und -klassen sowie Schüler der Kinder- und Jugendsportsch. ab 9. Klasse. Die U. für Gruppe~1 beträgt monatl. 50 M und kann bis auf 60 M erhöht werden; für Gruppe 2 monatl. 80 M und kann bis auf 100 M erhöht werden. Das monatl. Bruttogehalt der Unterhaltspflichtigen (Gruppe 1) darf bis zu 440 M, bei zwei Unterhaltspflichtigen zusammen 700 M (Gruppe 2) 500 M bzw. 770 M betragen. Die A. für Lehrlinge beträgt monatl. mindestens 20 M, höchstens 50 M, in Ausnahmefällen 60 M; Voraussetzung ist, daß das Bruttoeinkommen des Unterhaltspflichtigen nicht über 330 M, bei zwei Unterhaltspflichtigen nicht über 600 M monatl. liegt. Am 1. 8. 1968 trat eine neue St.-Ordnung für Direktstudenten der Universitäten, Hoch- und Fachschulen in Kraft. Maßstab für die Gewährung eines St. sind „hohe fachliche und gesellschaftliche Leistungen durch bewußte Studiendisziplin sowie schöpferische Betätigung im wissenschaftlich-produktiven Studium“. Das Grund-St. beträgt für ledige Studenten monatl. bei einem Bruttoeinkommen der Eltern bis 1.000 M an Hochsch. 190 M, an Fachsch. 160 M, bis 1.200 M an Hochsch. 170 M, an Fachsch. 140 M, bis 1.400 M an Hochsch. 140 M, an Fachsch. 110 M, bis 1.500 M an Hochsch. 110 M, an Fachsch. 80 M, bei vier und mehr zu vorsorgenden Kindern und einem Bruttoeinkommen der Eltern bis 1800 M an Hochsch. 110 M, an Fachsch. 80 M, bis 2.000 M an Hochsch. 90 M, an Fachsch. 60 M. Unabhängig vom Einkommen der Eltern erhalten ein Grund-St. von monatl. 190 M bzw 160 M: Studenten, die als Soldaten auf Zeit gedient haben, Studenten, die vor dem Studium mindestens 5 Jahre beruflich tätig waren, Kämpfer gegen den Faschismus, Verfolgte, Vollwaisen, geschiedene Studenten, alleinstehende Studenten mit Kind. Unabhängig vom Einkommen der Eltern bzw. des Ehegatten, erhalten Forschungsstudenten ein monatl. St. von 300 M im 1., 350 M im 2. und 400 M im 3. Jahr des Forschungsstudiums. Sozialzuschläge von 10 bis 40 M monatl. erhalten Studenten in Familien von 4 und mehr von den Eltern zu versorgenden Kindern. In den Genuß von Leistungs-St. (40 bis 80 M monatl.) kommen Studenten mit „sehr guten Leistungen, hoher gesellschaftlicher Aktivität und vorbildlichem politisch-moralischem Verhalten“. Sie worden von den Hoch- und Fachschullehrern sowie den Leitungen der FDJ vorgeschlagen. Für Offiziere und Unteroffiziere der NVA gilt eine besondere Anweisung über St.-[S. 614]Regelung vom 1. 9. 1965, wonach das Höchst-St. 900 M, das Mindest-St. 500 M beträgt. Die Anzahl der zum Studium an Universitäten, Hochschulen und Fachschulen zu delegierenden Offiziere und Berufsunteroffiziere darf 200 jährlich nicht überschreiten. Bevorzugt werden bei der Vergabe von St. Studierende an Industrie-Instituten (monatl. St. von 500 bis 1.200 M). Sonder-St. gibt es für Studierende, die „hervorragende Leistungen und besondere Erfolge bei der Aneignung des Marxismus-Leninismus und seiner Anwendung im Fachstudium“ aufweisen (Karl-Marx-St.). Weitere Sonder-St.: Johannes-R.-Becher-St. und Wilhelm-Pieck-St. Bei „fachlichen und gesellschaftlichen Fehlleistungen“ können Abzüge von Grund-St. bzw. Leistungs-St. ganz oder teilweise vorgenommen werden. Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 613–614 StFB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StörfreimachungSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 St. werden benutzt a) als Mittel zur Auslese der Schüler der Ober- und Fachschulen und der Studierenden an den Hochschulen, b) als Anreiz zur Erzielung der Anpassung an die kommunistische Herrschaft (Prämiierung guter Lernleistungen politisch zuverlässiger Schüler und Studenten). Nach der 3. Durchführungsbestimmung zum Bildungsgesetz, die am 1. 9. 1968 in Kraft trat, können Unterhaltsbeihilfen (U.) für Oberschüler und…
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Volkseigene Güter (VEG) (1969)
Siehe auch: Volkseigene Güter: 1975 1979 Volkseigene Güter (VEG): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1949 wurden die bei der Bodenreform „verstaatlichten“ landwirtschaftlichen Großbetriebe, die sich in Länder-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung befanden, in der Vereinigung volkseigener Güter (VVG), Körperschaft des öffentl. Rechts, zusammengeschlossen. Die zentrale Stelle in Berlin (ZVVG) benutzte zwecks unmittelbarer Lenkung der einzelnen Betriebe 16 in Mitteldeutschland verteilte Gebietsvereinigungen (ZVVG). 1950 ging die ZVVG als Hauptabt. in das Landwirtschaftsministerium über, und 1954 wurden die Außenstellen in die Räte der Bezirke eingegliedert. Oberste Verwaltungsinstanz ist heute die im Landwirtschaftsrat beim Ministerrat eingerichtete „Inspektionsgruppe VEG“, als Mittelinstanz sind bei allen Produktionsleitungen der Bezirkslandwirtschaftsräte „Bezirksdirektionen für VEG“ vorgesehen, und als örtliche Instanz werden im Gesamtgebiet Mitteldeutschlands „Leitbereiche“ mit einem Hauptbetrieb und 3 bis 5 ihnen zugeordneten Betrieben als zentralgelenkte Wirtschaftseinheiten nach dem Vorbild des Sowchos in der SU angestrebt. Die VEG sollten zu Mustergütern entwickelt werden, die den übrigen Betrieben der Umgebung als Vorbild und Anregung dienen; sie sind mit den typischen Sonderaufgaben des Großbetriebes (Tierzucht, Pflanzenzucht und Saatgutvermehrung) betraut und sollen gleichzeitig „kulturelle Stützpunkte auf dem Lande“ sein. Tatsächlich ist ihre Wirtschaftsweise, die ihrer alljährlich wiederkehrenden Defizite wegen hohe Staatszuschüsse erfordert, selbst in der SED-Presse Gegenstand häufiger Kritik. Seit 1955 soll die Sonderstellung der VEG im Agrarpreissystem die Verluste verringern. Nach dem Stande von Jahresmitte 1966 gab es 659 VEG mit einer gesamten Wirtschaftsfläche von 475.907 ha bzw. einer landw. Nutzfläche von 425.801 ha (= 6,7 v. H. der gesamten landw. Nutzfläche Mitteldeutschlands). Darunter nehmen 145 Spezialbetriebe für Saatzucht (55) und Tierzucht (90) als zentralgeleitete VEG der Vereinigung Volkseigener Betriebe Saat- und Pflanzgut bzw. der Vereinigung Volkseigener Betriebe Tierzucht eine Sonderstellung ein. Sie haoen die Aufgabe, Neuzucht und Erhaltungszucht zu betreiben und die Landwirtschaft mit qualifiziertem Saat- und Pflanzgut sowie mit wertvollem Zucht- und Nutzvieh zu versorgen. Die übrigen VEG dienen teils der Saatgutvermehrung mittlerer Anbaustufen, teils der Förderung der Tierzucht. Soweit sie keine besondere Hauptrichtung haben, werden sie als „VEG mit allgemeiner Produktionsrichtung“ bezeichnet. Alle diose Betriebe werden von den Bezirkslandwirtschaftsräten verwaltet. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 685 Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene IndustrieSiehe auch: Volkseigene Güter: 1975 1979 Volkseigene Güter (VEG): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1949 wurden die bei der Bodenreform „verstaatlichten“ landwirtschaftlichen Großbetriebe, die sich in Länder-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung befanden, in der Vereinigung volkseigener Güter (VVG), Körperschaft des öffentl. Rechts, zusammengeschlossen. Die zentrale Stelle in Berlin (ZVVG) benutzte zwecks unmittelbarer Lenkung der einzelnen Betriebe 16 in Mitteldeutschland verteilte…
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Brandenburg (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Eines der früheren fünf Länder; gebildet 1945/47 aus dem [S. 128]westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 6. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot; Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft, Textilindustrie, Braunkohlenbergbau und -industrie. Landtag und Landesregierung und damit praktisch das Land im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder), Potsdam und Neubrandenburg aufgehoben. Von der Altmark aus ab 1134 erworben und ab 1157 als Markgrafschaft B. bezeichnet, vergrößerte sich B. unter verschiedenen Herrscherhäusern (ab 1415 unter den Hohenzollern), errang unter dem Großen Kurfürsten (1640 bis 1688) europäische Bedeutung und teilte ab 1701 mit der Krönung des Kurfürsten Friedrich III. zum König Friedrich I. in Preußen das Schicksal Preußens. Seit 1815 bildeten die brandenburgischen Landschaften (mit Ausnahme der Altmark, die in die Provinz Sachsen einbezogen wurde), um die 1814 von Sachsen abgetretenen Gebiete der Niederlausitz erweitert, die preußische Provinz B., aus deren Verband bald nach der Reichsgründung 1871 die Reichshauptstadt Berlin ausschied. In den letzten Monaten des 2. Weltkrieges wurde B. von sowjet. Truppen besetzt; das Gebiet ostwärts der Oder und der Görlitzer Neiße überließen die Sowjets den Polen; es steht seither unter polnischer Verwaltung (Oder-Neiße-Linie). Im Juli 1945 befahl die SMAD die Errichtung der „Provinzialverwaltung Mark B.“ unter Präsident Dr. Karl Steinhoff (SPD), der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massiver sowjet. Wahlbeeinflussung die SED nur 43,9 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Provinzialregierung unter Ministerpräsident Dr. Karl Steinhoff (SED) und beschloß im Febr. 1947 die „Verfassung für die Mark B. vom 6. 2. 1947“, die am gleichen Tag in Kraft trat. Nach der Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat wurde die Provinz am 21. 7. 1947 durch SMAD-Befehl 180 als B. auch staatsrechtlich Land. Seit Okt. 1949 war B. Land der „DDR“; an Stelle des zum Innenminister berufenen Dr. Steinhoff wurde Rudi Jahn (SED) Ministerpräsident. (Länder) 2. Stadtkreis im brandenburgischen Bezirk Potsdam, Kreisstadt, Hauptort der Mark B., an der Havel, mit 91.775 Einwohnern (1967) zweitgrößte Stadt in B.; reich an mittelalterlichen Bauten: spätromanischer Dom (12. Jh.), spätgotische Katharinenkirche (15. Jh.), Altstädter Rathaus (15. Jh.), Neustädter Rathaus (1945 zerstört, später völlig abgerissen); bedeutende Industrie: Stahl- und Walzwerke, Stahlbau, Maschinen, Traktoren, Metall-, Leder- und Textilwaren, Zuchthaus B.-Goerden. Bis 1488 war B. Residenz der Markgrafen und späteren Kurfürsten von B., deren Land, ursprünglich Mark (Grenzgebiet) und seit 948 Bistum, seinen Namen von der alten Hevellerburg Brennabor (Brennaburg) erhielt. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 127–128 BPO A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BraunkohlenindustrieSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Eines der früheren fünf Länder; gebildet 1945/47 aus dem [S. 128]westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 6. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot; Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft, Textilindustrie, Braunkohlenbergbau und -industrie. Landtag und Landesregierung und damit praktisch das Land im Sommer…
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Banken (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Von der Beendigung des Krieges bis zur Währungsreform im Juni 1948 stand die Bankpolitik in der SBZ im Zeichen der Liquidation des früheren B.-Systems, der Verstaatlichung der privaten B. und einer gegenüber den späteren Jahren verhältnismäßig lockeren Staatskontrolle über die Tätigkeit der nach und nach neu errichteten Bankinstitute sowie über die als einzige von den früheren Kreditinstituten wieder zugelassenen Genossenschafts-B. Zunächst wurden auf Grund des Befehls Nr. 1 des Chefs der sowjetischen Truppen der Stadt Berlin vom 28. 4. 1945 alle Geld- und Kreditinstitute geschlossen. Ihre Aktiva (Bargeld, Wertpapiere, sonstige Werte) wurden beschlagnahmt und die Einlagen auf dem Stand vom 1. 5. 1945 blockiert. Obwohl in der Folgezeit eine formale Liquidation in der Regel nicht erfolgte, wurden durch die Übereignung der Aktiva der B. an die Besatzungsmacht (in Einzelfällen nach vorheriger Aufstellung von Liquidationsbilanzen) und die gleichzeitig vorgenommene Enteignung der früheren privaten Eigentümer praktisch die Auflösung der alten B. vollzogen. Die Enteignung der Eigentümer der Kreditinstitute wurde ab Nov. 1947 durch Ländergesetze bestätigt. Die früheren staatlichen und kommunalen Kreditinstitute wurden in das Eigentum der neu errichteten Verwaltungen der Länder übergeführt. Im Juli 1945 wurden dann auf der Grundlage des Befehls Nr. 01 der SMAD über die „Neuorganisation der Deutschen Finanz- und Kreditorgane“ vom 23. 7. 1945 auf Anordnung der Länderregierungen in den fünf Ländern der SBZ Länder- und Provinzial-B. in der Rechtsform von öffentlichen Anstalten errichtet. Vom Banktyp her waren diese „Landes- bzw. Provinzialbanken“ (wie z. B. die Sächsische Landeskreditbank, die Thüringische Landeskreditbank, das Berliner Stadtkontor) Universalbanken, die sämtliche Geld- und Kreditgeschäfte ausführten. Diese gründeten in größeren Orten Filialen. Außerdem eröffneten die Länderbehörden in den kreisfreien Städten eine Reihe von kommunalen B. (Stadt-B.) und Sparkassen. Sämtliche neuen Geld- und Kreditinstitute traten nicht die Rechtsnachfolge früherer ähnlicher Institute am Ort an, selbst wenn sie deren Einrichtungen und Gebäude übernahmen. Im November 1945 durften die ländlichen Kreditgenossenschaften (Raiffeisenkassen) (ländliche ➝Genossenschaften) und im Januar 1946 die früheren „Volksbanken“ (gewerbliche Kreditgenossenschaften), letztere unter dem Namen Banken für Handwerk und Gewerbe, ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Den Anstoß zur Wiedereröffnung der ländlichen Kreditgenossenschaften gab der Befehl der SMAD Nr. 146 vom 20. 11. 1945 und für die B. für Handwerk und Gewerbe der Befehl Nr. 14 vom 15. 1. 1946. Auch etwa zwei Dutzend Privat-B., die in den westlichen Teilen Thüringens und Sachsens kurz nach der amerikanischen Besetzung entstanden waren, konnten sich trotz der allmählichen Sowjetisierung des Wirtschaftssystems noch eine Zeitlang behaupten. Drei von diesen Privatbanken existierten sogar noch eine gewisse Zeit über die Währungsreform 1948 hinaus. Im Februar 1947 wurden in den einzelnen Ländern fünf „Emissions- und Girobanken“ gegründet, die in etwa die Funktionen von Landeszentral-B. übernahmen (SMAD-Befehl Nr. 37 vom 19. 2. 1947). Obwohl der Name der Institute darauf hinzudeuten scheint, besaßen die „Emissions- und Girobanken“ nicht das Recht zur Notenemission. Als übergeordnetes Institut dieser zentralen Landes-B. schuf man am 26. 5. 1948 die „Deutsche Emissions- und Girobank“ (SMAD-Befehl Nr. 94 vom 21. 5. 1948; ZVOB 1. 1948, S. 209). Die B. übernahm die Aufgabe, die Tätigkeit der Emissions- und Giro-B. der Länder zu koordinieren und den Geldumlauf, das Kreditvolumen und den Zahlungsverkehr zentral zu regulieren. Die Notenemission wurde diesem Spitzeninstitut nicht übertragen. Nach der Währungsreform wurde das B.-System zunehmend zentralisiert und den Erfordernissen einer zentralen Wirtschaftslenkung angepaßt. (DWK, Zweijahrplan) Zwei Organisationsprinzipien kristallisierten sich heraus: 1. Schaffung von Spezialbankinstituten jeweils nur für bestimmte bankpolitische Aufgaben (z. B. die Investitionsfinanzierung); 2. Schaffung von Universalbankinstituten nur für bestimmte Kundenkreise. Neben einer gesonderten Anwendung dieser Organisationsprinzipien findet man häufig auch die kombinierte Anwendung dieser Prinzipien. An die Spitze des mitteldeutschen B.-Apparates trat am 20. 7. 1948 durch Umwandlung der „Deutschen Emissions- und Girobank“ die Deutsche Notenbank (SMAD-Befehl Nr. 122 vom 20. 7. 1948; ZVOBl. 1948, S.~320). Im Laufe der Jahre von 1948 bis 1967 bildete sich dann folgende Struktur des B.-Apparates heraus: Der Deutschen Notenbank oblagen neben den Funktionen einer Zentralbank gegenüber der VEW auch die Aufgaben einer Geschäftsbank. Als reine Geschäfts-B. bestanden bis zur letzten B.-Reform in der „DDR“ Ende 1967 die Deutsche Landwirtschaftsbank, die Deutsche Investitionsbank, die Deutsche Außenhandelsbank AG, die Deutsche Handelsbank AG, die Banken für Handwerk und Gewerbe und außerdem die Sparkassen. In einer Zentralplanwirtschaft mit staatlichem Eigentum an den Produktionsmitteln [S. 80]leiten sich Existenz und Aufgabenbestimmung der Bankinstitute von den Erfordernissen zur Erreichung der zentral gesetzten Wirtschaftsziele ab. Eine Konkurrenz der Bankinstitute untereinander ist ausgeschlossen, worauf bereits die staatliche Zuweisung bestimmter Kundenkreise an die verschiedenen Institute hinweist. Aufbau und Arbeitsweise des B.-Apparates im Rahmen der zentralen Wirtschaftssteuerung werden im wesentlichen durch zwei Aufgaben bestimmt: a) die Kontroll- und b) die Lenkungsfunktion der B. Bis zur Wirtschaftsreform 1963/64 war die Kontrollfunktion der B. („Kontrolle durch die Mark“) von ausschlaggebender Bedeutung für die Gestaltung der einzelnen finanz- und bankpolitischen Instrumente. Diese Instrumente sollten Planabweichungen bei der Erfüllung der Betriebspläne sofort registrieren, worauf dann die B. verpflichtet waren und noch heute sind, mit den Betrieben Maßnahmen zur Beseitigung der Planwidrigkeiten einzuleiten. So sind die B. noch heute gehalten, den festgelegten Umfang der Kredite und ihre Verwendung zu kontrollieren. (Währung, Zahlungsverkehr, Kontenführungspflicht) Bei festgestellten Planwidrigkeiten und Verstößen der Betriebe gegen die Vereinbarungen geschlossener Kreditverträge mußten die B. vor 1967 die gesetzlich festgelegten, je nach der Schwere der Verstöße gestaffelten Sanktionen (Strafzinsen, Kreditsperre, Einschaltung der staatlichen Kontrollinstanzen) verhängen. Heute sollen die B. bei Kreditanträgen der Betriebe in privatrechtlichen Kreditverträgen mit diesen vereinbaren, welche Bußen die Betriebe leisten müssen, wenn sie ihre Vertragsverpflichtungen nicht erfüllen. Der Inhalt dieser Kreditverträge basiert maßgeblich auf den den Betrieben übergebenen staatlichen Betriebsplanzielen. Durch die Verlagerung des Schwergewichts von der güterwirtschaftlichen zentralen Planung auf die finanzwirtschaftliche staatliche Steuerung der Wirtschaft seit Beginn der Wirtschaftsreform versucht man heute, die Wirtschaft vor allem durch den geeigneten Einsatz von verbesserten und neuen bank- und finanzpolitischen Instrumenten zu lenken. Durch diese Belebung der Lenkungsfunktion der B. sind ihre Aufgaben und ihre Verantwortung für das Funktionieren der zentralen Wirtschaftslenkung sehr gewachsen. Von besonderer Bedeutung sind die lenkungstechnisch neuartige Ausrichtung der Staatsbetriebe auf die Gewinnmaximierung, die weitgehende Umstellung der Haushaltsfinanzierung der Investitionen auf die Kredit- und Selbstfinanzierung, die Einführung der Produktionsfondsabgabe, die Bemühungen zur Entwicklung einer „aktiven Kreditpolitik“ zum Anreiz von Rationalisierungsinvestitionen und zwecks Ausschöpfung von Leistungsreserven und die Einführung flexiblerer Formen des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs in der Wirtschaft. Trotz der vielfältigen Verbesserungen finanz- und bankpolitischer Instrumente häuften sich Ende 1966 und 1967 die Klagen der politischen Führung darüber, daß die B. den durch die Wirtschaftsreform erhöhten Ansprüchen an eine flexible und dennoch am Plan orientierte Bankpolitik nicht gewachsen wären. Die gegebenen Mängel führten Ende 1967/Anfang 1968 zu einer umfassenden B.-Reform, bei der erstmals seit der Wende der vierziger zu den fünfziger Jahren erhebliche institutionelle Umbauten im B.-Apparat vorgenommen wurden. Die innerhalb der Deutschen Notenbank bis Ende 1967 zusammengefaßten Arbeitsbereiche für Zentralbank- und für Geschäftsbankaufgaben wurden ab 1968 getrennt und zwei verschiedenen Bankinstituten eingegliedert. Für die Wahrnehmung der Zentralbankaufgaben wurde die Staatsbank der DDR gegründet. Derjenige Arbeitsbereich der Notenbank, der sich mit Geschäftsbankaufgaben befaßte, wurde mit der Deutschen Investitionsbank vereinigt und auf diese Weise ein neues Großbankinstitut, die Industrie- und Handelsbank der DDR, geschaffen. Die Filialen beider Institute in den Bezirken und bei den wirtschaftsleitenden Organen werden 1968 zusammengelegt. Bedeutsamste bankorganisatorische Neuerung ist die gesetzliche Anweisung, die Tätigkeit der Geschäfts-B. in Zukunft nach dem Rentabilitätsprinzip („Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung“) auszurichten (GBl., II, vom 4. 1. 1968). Dieses Prinzip verlangt von den Geschäfts-B., ihre Ausgaben für Verwaltungskosten, Zinsen und sonstige Kosten der Geldwirtschaft durch Einnahmen in Form von Kreditzinsen und Gebühren für Dienstleistungen mindestens zu decken und möglichst einen Gewinn zu erwirtschaften. Bis Ende 1967 arbeiteten die B. mit Ausnahme der Sparkassen wie staatliche Verwaltungsbehörden. Sie waren Haushaltsorganisationen und mit dem Staatshaushalt teils nach dem Netto- und teils nach dem Bruttoprinzip verbunden. Ziel der Umwandlung der Geschäftsbanken von Verwaltungsbehörden zu finanziell verselbständigten Bankinstituten ist das Bestreben, die wirtschaftliche Beratung gegenüber den Betrieben und „sozialistischen Konzernen“ (Vereinigungen Volkseigener Betriebe) und die bankmäßige Steuerung der Wirtschaftseinheiten vor allem durch eine „aktive Kreditpolitik“ so zu verbessern, daß dadurch die Effizienz der VEB, Kombinate und VVB erhöht wird. Um das persönliche Interesse des Bankpersonals an seiner Tätigkeit zu wecken, werden ab 1968 bei den B. und Sparkassen leistungsabhängige Prämiierungsverfahren eingeführt (GBl., II, vom 9. 1. 1968). Noch nicht zufriedenstellend gelöst wurden bisher das Problem der Entwicklung einer die Rentabilität der B. sichernden Zins- und Gebührenkonzeption und die Aufstellung einer geeigneten Erfolgsrechnung für die staatlichen B. Da die Erreichung von zweckmäßigen Näherungslösungen für diese Probleme in einer Zentralplanwirtschaft äußerst komplizierte Probleme aufwirft, dürften hierfür erst im Laufe des Jahres 1968 konkrete Pläne vorgelegt werden. Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Sawitzki, Eberhard: Das Geld- und Kreditwesen in Mitteldeutschland (Taschenbücher für Geld, Bank und Börse, Bd. 29). Frankfurt a. M. 1964, Fritz Knapp. 83 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 79–80 Bank Sozialistischer Länder A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Banken für Handwerk und GewerbeSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Von der Beendigung des Krieges bis zur Währungsreform im Juni 1948 stand die Bankpolitik in der SBZ im Zeichen der Liquidation des früheren B.-Systems, der Verstaatlichung der privaten B. und einer gegenüber den späteren Jahren verhältnismäßig lockeren Staatskontrolle über die Tätigkeit der nach und nach neu errichteten Bankinstitute sowie über die als einzige von den früheren Kreditinstituten wieder zugelassenen Genossenschafts-B. Zunächst wurden…
DDR A-Z 1969
Menschenhandel, Staatsfeindlicher (1969)
Seit Sommer 1961 verschwanden in der SED-Propaganda die Ausdrücke Republikflucht und Abwerbung. Es sollte nicht zugegeben werden, daß Tausende von Bürgern die Zustände in der „DDR“ als so unerträglich empfanden, daß sie unter Zurücklassung ihrer Habe und Aufgabe ihrer Heimat in den Westen flüchteten. Ein neuer Begriff mußte geprägt werden. Zur propagandistischen Vorbereitung und zur Rechtfertigung der Absperrungsmaßnahmen (Mauer) in Berlin erfand die SED deshalb „Menschenhändler“ und „Kopfjäger“, die angeblich im Auftrage „westlicher Agentenorganisationen“ Zonenbewohner durch Drohungen oder Versprechungen nach dem Westen lockten. Die Existenz solcher Personen sollte mit zwei Prozessen vor dem Obersten Gericht nachgewiesen werden. Die Angeklagten hatten nichts weiter getan, als den Versuch unternommen, Angehörigen oder Freunden bei der Flucht nach Berlin (West) zu helfen. Trotzdem stellte das OG in seinem Urteil fest: „West-Berlin spielt heute — wie einst Shanghai — die Rolle des Hauptumschlagplatzes im M. Zahlreiche westdeutsche Dienststellen und Organisationen, die sich rechtswidrig in Westberlin befinden, nutzen die gegenwärtige Lage aus, mitten im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik M. zu treiben“ („Neue Justiz“ 1961, S. 550). In einem Urteil vom 11. 7. 1963 („Neue Justiz“ 1964, S. 125) spricht das OG von „organisiertem M.“. Der Straftatbestand des SM. ist nunmehr in § 105 des neuen Strafgesetzbuchs enthalten, womit § 21 StEG (Abwerbung) abgelöst wird. SM. kann in zwei Formen begangen werden: 1. mit der Zielsetzung, die „DDR“ zu schädigen. Dabei genügt es, daß die Schädigung dadurch erreicht werden soll, daß der Abzuwerbende das Gebiet der „DDR“ verläßt; 2. in Zusammenhang mit Organisationen, Einrichtungen, Gruppen oder Personen, die einen Kampf gegen die „DDR“ führen, oder wenn ein solcher Zusammenhang mit Wirtschaftsunternehmen oder deren Vertretern besteht. Wie § 21 StEG ist auch § 105 StGB als Unternehmenstatbestand gestaltet. Damit soll erreicht werden, daß „das Mitwirken am M. in jeder Weise erfaßt werden kann“ („Neue Justiz“ 1967, S. 273). An Stelle der von § 21 StEG verwendeten Formulierung „zum Verlassen der DDR zu verleiten“ wird der Tatbestand mit „abzuwerben, zu verschleppen, auszuschleusen“ beschrieben. Zusätzlich wird auch das Unternehmen, jemanden an der Rückkehr in die „DDR“ zu verhindern, als SM. unter Strafe gestellt. Die Strafandrohung für alle Formen des SM. ist Freiheitsstrafe von zwei bis zu 15 Jahren. Für die Abgrenzung des SM. zu dem an anderer Stelle im StGB geregelten kriminellen M. und Mädchenhandel soll die Zielsetzung des Täters (Schädigung der „DDR“) sowie das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Zusam[S. 409]menhangs zwischen der Tat und den erwähnten Organisationen, Gruppen usw. entscheidend sein. Die früher in § 21 StEG enthaltene Alternative der Verleitung zum Verlassen der „DDR“ zum Zwecke des Dienstes in Söldnerformationen wurde in § 105 StGB nicht aufgenommen, sie ist in § 87 („Anwerbung für imperialistische Kriegsdienste“) enthalten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 408–409 Meliorationswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MenschenraubSeit Sommer 1961 verschwanden in der SED-Propaganda die Ausdrücke Republikflucht und Abwerbung. Es sollte nicht zugegeben werden, daß Tausende von Bürgern die Zustände in der „DDR“ als so unerträglich empfanden, daß sie unter Zurücklassung ihrer Habe und Aufgabe ihrer Heimat in den Westen flüchteten. Ein neuer Begriff mußte geprägt werden. Zur propagandistischen Vorbereitung und zur Rechtfertigung der Absperrungsmaßnahmen (Mauer) in Berlin erfand die SED deshalb „Menschenhändler“ und…
DDR A-Z 1969
Grundmittel (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Sie umfassen alle Baulichkeiten und Ausrüstungen der sozialistischen Industrie, die den größten Teil der Produktion erbringt. Volle und rationelle Ausnutzung der G. ist eine der Voraussetzungen zur Durchsetzung des Sparsamkeitsregimes (Rechnungswesen). Besonders die im Enteignungswege übernommenen G. waren in den damaligen Zeitwerteröffnungsbilanzen zu den 1944er Stopp-Preisen bewertet worden und die Gebäude nach den Preisen von 1913 mit einem Zuschlag von 60 v. H. Mit dieser Bewertung erzielte das Regime in den ersten Jahren nach 1945 zwar einen positiven Rentabilitätsausweis, konnte aber trotz Staffelung der Abschreibungssätze den Verschleiß in keiner Weise den gestiegenen Anschaffungskosten anpassen. Die ungleiche Bewertung in den einzelnen Anschaffungszeiten führte zu unrealen Selbstkosten und störte die Preispolitik und Betriebsvergleiche. Mit einer buchmäßigen Umbewertung im G.-Bereich, die bereits 1962 angeordnet und dann in der VEW 1963, in den LPG und halbstaatlichen Betrieben 1966 abgeschlossen wurde, hofft man für die nächsten Jahre einen Ausgleich geschaffen zu haben. Die Ergebnisse waren bei den einzelnen Betrieben in die Eröffnungsbilanzen einzubuchen, um damit exakte Planungsunterlagen zu gewinnen. Arbeitsmittel unter 500 M unterlagen nicht der Umbewertung. Die G. werden zu Wiederbeschaffungspreisen aktiviert. Die Volkswirtschaft soll z. Z. über einen G.-Bestand von rd. 400 Mrd. M verfügen, die zu zwei Dritteln auf die Industrie, Bauwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Verkehrswesen, Post- und Fernmeldewesen sowie Handel und Wasserwirtschaft entfallen. Zusammen mit der G.-Umbewertung wurden 1963/64 neue normative Abschreibungssätze festgesetzt. Obwohl diese Abschreibungssätze im Durchschnitt niedriger als die bis dahin gültigen Sätze sind, erhöhte sich der verfügbare Amortisationsfonds der Volkswirtschaft erheblich dadurch, daß infolge der G.-Umbewertung der Wert des Kapitalbestandes, also die Bezugsbasis der Abschreibungssätze, wesentlich gestiegen ist. Die Wirtschaftsführung erhofft sich von dem auf diese Weise heraufgesetzten Amortisationsfonds, daß er ausreicht, um ohne zusätzliche Belastung des Staatshaushalts den Ersatz der verbrauchten Anlagegüter zu Wiederbeschaffungspreisen zu ermöglichen. Unterstützt wird diese Maßnahme noch dadurch, daß zur Entlastung des Gewinnfonds der VEB und VVB seit der Wirtschaftsreform 1963/64 ein besonderer Fonds für Generalreparaturen geschaffen wurde, der aus in die Selbstkosten der Erzeugnisse verrechneten normativen Kostenelementen (Generalreparaturanteilen) gespeist wird. Die Veränderungen der Selbstkosten durch die G.-Umbewertung wurden den Berechnungen bei der Ermittlung der neuen Planpreise anläßlich der Industriepreisreform (1964 bis 1967) zugrundegelegt. (Preissystem, Preispolitik) Im Zuge der G.-Umbewertung stellte man in der zentralgeleiteten Industrie einen Bestand an ungenutzten G. von ca. einer Mrd. M fest, die über das Staatliche Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialreserven dem Produktionsprozeß wieder zugeführt werden sollen, sofern sie nicht zur Verschrottung kommen müssen. Um Millionenverluste zu vermeiden, die oft wegen unrentabler Auslastung der G. eintraten, sind die Maßnahmen im ökonomischen System des Sozialismus auf einen produktionswirksameren Einsatz der G. und des gesamten Produktionsfonds ausgerichtet (Produktionsfondsabgabe). Die Erstausstattung eines Betriebes mit G. erfolgt ohne Beachtung der Wertgrenze von 500 M und der Lebensdauer von einem Jahr aus dem Staatshaushalt, die Wiederbeschaffung jedoch aus dem Amortisationsfonds, den Gewinnen und Krediten. (Amortisationen, Kredite) Zu den G. zählen nicht unbebaute Grundstücke und der Grund und Boden bebauter Grundstücke sowie Grünanlagen, Rasenflächen und Zug-, Zucht- und Nutzvieh. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 259 Grundeigentum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrundorganisationenSiehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Sie umfassen alle Baulichkeiten und Ausrüstungen der sozialistischen Industrie, die den größten Teil der Produktion erbringt. Volle und rationelle Ausnutzung der G. ist eine der Voraussetzungen zur Durchsetzung des Sparsamkeitsregimes (Rechnungswesen). Besonders die im Enteignungswege übernommenen G. waren in den damaligen Zeitwerteröffnungsbilanzen zu den 1944er Stopp-Preisen bewertet worden und die Gebäude nach den Preisen von 1913 mit…
DDR A-Z 1969
Berufsschulen (1969)
Siehe auch: Berufsschulen: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Berufsschulwesen: 1956 1958 Institution der Berufsausbildung. Sie dienen einmal unmittelbar der Vorbereitung auf einen Beruf, zum anderen sind sie seit der Neuordnung des Schulwesens (1959) Durchgangsstufe zum Fach- und Hochschulstudium (Fachschulen, Hochschulen). Es gibt B. herkömmlicher Art, Betriebs-B. (BBS), Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung (ABA), Medizinische Schulen (MS). Bei den B. herkömmlicher Art, den kommunalen B., die den örtlichen Räten unterstehen, unterscheidet man gewerbl., landwirtschaftl., kaufm. und allgemeine B. In ihnen wird sowohl der berufstheoretische als auch der allgemeinbildende Unterricht erteilt. Unter allgemeinen B. versteht man solche Schulen, in denen Lehrlinge aus verschiedenen Wirtschaftszweigen unterrichtet werden. An die Stelle der B. für Splitterberufe traten am 15. 8. 1958 die Zentral-B. (ZBS), denen Lehrlingswohnheime angeschlossen sind. Die für den Wohnsitz der Lehrlinge zuständige B. delegiert die Lehrlinge an die ZBS, wenn in den kommunalen B. und in den BBS des Kreises oder Bezirkes keine Beschulung möglich ist. Die Dauer der Lehrgänge beträgt: für alle Berufe (außer kaufmänn. und Fachverkäufer) im 1., 2. und 3. Lehrjahr je 40 Unterrichtstage in 2 Lehrgängen, bei 2½jähriger Lehrzeit wird im 5. Lehrhalbjahr ein Lehrgang von 20 Tagen durchgeführt; für kaufmänn. Berufe (außer Fachverkäufer) im 1. Lehrjahr 48 Unterrichtstage in 2 Lehrgängen, im 2. Lehrjahr 56 Unterrichtstage in 3 Lehrgängen; für Fachverkäufer im 1., 2. und 3. Lehrjahr je 20 Unterrichtstage in einem Lehrgang. In der amtlichen Statistik werden die kommunalen B. und die ZBS unter dem Begriff „Allgemeine B.“ zusammengefaßt. 1967 gab es 435 Allgemeine B., was im Vergleich zum Jahre 1950 einen Rückgang von 374 Schulen bedeutet. Die BBS sind staatliche Bildungsstätten in „sozialistischen“ Betrieben, in die sie eingegliedert sind. Hier erhalten die Lehrlinge nicht nur ihre allgemeinbildende und theoretische, sondern auch ihre berufspraktische Ausbildung. Der Direktor der BBS ist für die praktische und theoretische Unterrichts- sowie für die Erziehungsarbeit dem Leiter des Betriebes verantwortlich, dem zuständigen Berufsschulinspektor rechenschaftspflichtig. Der Leiter des Betriebes trägt die Gesamtverantwortung für die Arbeit der Schule gegenüber den Vorgesetzten Dienststellen. Die Zahl der BBS im Jahre 1967 betrug 684 und war gegenüber 1950 um 90 geringer. Die ABA, mit deren Aufbau am 1. 9. 1959 begonnen wurde, führen Absolventen der zehnkl. Oberschule zur Facharbeiterprüfung und zur Hochschulreife. Die Bewerber für diese Klassen müssen die 10. Oberschulklasse mit Erfolg absolviert haben. Das Abitur der ABA ist dem der Erweiterten Oberschule völlig gleichwertig. Durch diese Art von Berufsausbildung soll nicht nur der Nachwuchs für die Hochschulen sichergestellt, sondern es soll versucht werden, „der Produktion hochqualifizierte Facharbeiter zur Verfügung zu stellen, die in der Lage sind, komplizierte Produktionsprozesse zu meistern, sehr disponibel sind und mithelfen, die Produktionsmittel, entsprechend dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt, weiterzuentwickeln“ („Pädagogische Enzyklopädie“, Bd. 1, S. 94). Über die Aufnahme in die ABA entscheiden betriebliche Kommissionen. Im Schul- und Lehrjahr 1959/60 betrugen die Aufnahmekontingente 1.030, 1965/66 rund 6.000 Schüler. Bisher führten die ABA die Absolventen der zehnkl. Oberschule in 3 Jahren zur Hochschulreife und zum Abschluß der Facharbeiterausbildung. Am 1. 9. 1965 begann man in einigen Betrieben mit der Einrichtung von Klassen für eine zweijährige Ausbildung. Den MS obliegt die Ausbildung in den mittleren medizin. Berufen. Bis 1961 wurden sie in der amtl. Statistik als „Fachschulen“ ausgewiesen. Lt. „Beschluß zur Neuordnung der Ausbildung in den mittleren medizinischen Berufen und zur Bildung der MS“ vom 13. 7. 1961 wurden die MS den BBS gleichgesetzt und mit Wirkung vom 1. 1. 1962 als Einrichtung der Berufsbildung in den Volkswirtschaftsplan und in den Haushaltsplan der Gesundheitseinrichtung, bei der sie gebildet wurden, einbezogen. Die an kommunalen B. bestehenden Fachklassen des Gesundheitswesens können je nach Möglichkeit der Kapazitätserweiterung an MS übernommen werden. 1967 gab es 53 MS. An den Allgemeinen B., BBS und MS gab es 1967 15.170 vollbeschäftigte Lehrkräfte, die insgesamt 468.684 Schüler unterrichteten. Der allgemeinbildende Unterricht wird als wesentlicher Bestandteil der Berufsausbildung angesehen und soll den Lehrlingen, die nach Abschluß der 8. Klasse der Oberschule die Berufsausbildung aufnehmen, das Niveau der 9. und 10. Klasse vermitteln. Das Hauptgewicht liegt auf der staatsbürgerlichen Erziehung der Lehrlinge und Berufsschüler, die in den kommunalen B. unterrichtet werden. Die sozialistische Wehrerziehung ist fester Bestandteil der Bildung und Erziehung an den B. (Erziehungs- und Bildungswesen) Literaturangaben *: Das Berufsschulwesen in der Sowjetzone. 4. Aufl. (FB) 1964. 50 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 101 Berufspraktikum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BerufswettbewerbSiehe auch: Berufsschulen: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Berufsschulwesen: 1956 1958 Institution der Berufsausbildung. Sie dienen einmal unmittelbar der Vorbereitung auf einen Beruf, zum anderen sind sie seit der Neuordnung des Schulwesens (1959) Durchgangsstufe zum Fach- und Hochschulstudium (Fachschulen, Hochschulen). Es gibt B. herkömmlicher Art, Betriebs-B. (BBS), Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung (ABA), Medizinische Schulen (MS). Bei den B.…
DDR A-Z 1969
Hochschullehrer (1969)
Siehe auch: Hochschullehrer, Wissenschaftliche Mitarbeiter: 1975 1979 Das Bildungsgesetz und die H.-Berufungs-VO (HBVO), die am 1. 2. 1969 in Kraft trat (GBl. 11/1968, Nr. 127), enthalten einen umfangreichen Katalog von Aufgaben und Pflichten des H., der u.a. hochqualifizierte sozialistische Persönlichkeiten heranbilden, Spitzenleistungen in der Forschung vollbringen, sich ständig auf seinem Fachgebiet qualifizieren, seine fachliche Weiterbildung mit der Vertiefung der marxistisch-leninistischen Kenntnisse verbinden, eng mit den gesellschaftlichen Organisationen zusammenarbeiten, die Einheit von Forschung und Lehre und von Theorie und Praxis verwirklichen soll. Von der seit Mai 1949 bestehenden stufenförmigen Gliederung der Professoren (mit Lehrstuhl, mit vollem Lehrauftrag, mit Lehrauftrag) wird abgegangen und der ordentliche Professor eingeführt. Die ordentlichen Professoren, Hochschuldozenten und Professoren mit künstlerischer Lehrtätigkeit sind hauptamtliche H. Honorarprofessoren und -dozenten sind nebenamtliche H. und nicht Angehörige der Hochschule. Neu geschaffen wurde auch die außerordentliche Professur, die keine „Zweitprofessur“ oder eine „Art Anwartstellung“ auf einen Lehrstuhl, vielmehr eine Auszeichnung für solche hauptamtlich tätigen Dozenten und wissenschaftlichen Mitarbeiter der Hochschulen sein soll, die sich in Forschung, Ausbildung, Erziehung, Weiterbildung und bei der Leitung wissenschaftlicher Kollektive „hervorragend bewährt“ haben. Zu den Voraussetzungen der Berufung zum H. gehört neuerdings die Facultas docendi (Lehrbefähigung); sie gilt als Nachweis der Befähigung für eine Tätigkeit als H. und wird vom Bewerber beantragt. Zuständig hierfür ist der Wissenschaftliche Rat der für das Fachgebiet zuständigen Hochschule. Seine Beschlüsse über die Erteilung bzw. Nichterteilung der Lehrbefähigung bedürfen der Bestätigung durch den Rektor. Für Einsprüche gegen seine Entscheidung ist der Minister für Hoch- und Fachschulwesen zuständig. Treten Mängel in der Tätigkeit eines H. auf, kann die Facultas docendi für eine bestimmte Zeit (ein Jahr) ausgesetzt werden. Bestrebungen, die Erteilung der Lehrbefähigung von dem Besitz des neueingeführten Doktors der Wissenschaften (Dr. sc.) abhängig zu machen oder ihn als einzig mögliche Form des Nachweises der für einen H. notwendigen Qualifikation anzusehen, haben sich nicht durchsetzen können (Akademische Grade). , Berufungen von H. erfolgen durch den Minister für Hoch- und Fachschulwesen, Berufungsvorschläge berät und beschließt der Rat der Sektion. Für die Berufung zum ordentlichen Professor, die einen vorhandenen Lehrstuhl voraussetzt, unterbreitet der Rat der Sektion im Regelfall einen Vorschlag mit drei Kandidaten, aus denen der Minister einen auswählt. Er kann jedoch nach Anhörung des Rates der Sektion die Berufung auf einen neuerrichteten Lehrstuhl ohne das vorgeschriebene Verfahren vornehmen. Mit der HBVO zusammen trat die Mitarbeiter-VO (MVO) in Kraft. Wissenschaftliche Mitarbeiter an den Universitäten, wissenschaftlichen Hochschulen und Instituten mit Hochschulcharakter sind nach der MVO: wissenschaftliche Assistenten mit befristetem und unbefristetem Arbeitsrechtsverhältnis sowie Assistenzärzte bzw. Assistenzärzte in der Fachausbildung oder mit Facharztanerkennung; Lehrer im Hochschuldienst; Lektoren, wissenschaftliche Oberassistenten und Oberärzte; wissenschaftliche Sekretäre. Zu der Kategorie „weitere wissenschaftliche Mitarbeiter“ gehören die Kustoden sowie das mittlere wissenschaftliche Personal (wissenschaftliche Bibliothekare, Archivare, Museologen, Dokumentalisten, Übersetzer). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 276 Hochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HochverratSiehe auch: Hochschullehrer, Wissenschaftliche Mitarbeiter: 1975 1979 Das Bildungsgesetz und die H.-Berufungs-VO (HBVO), die am 1. 2. 1969 in Kraft trat (GBl. 11/1968, Nr. 127), enthalten einen umfangreichen Katalog von Aufgaben und Pflichten des H., der u.a. hochqualifizierte sozialistische Persönlichkeiten heranbilden, Spitzenleistungen in der Forschung vollbringen, sich ständig auf seinem Fachgebiet qualifizieren, seine fachliche Weiterbildung mit der Vertiefung der…
DDR A-Z 1969
Staatshaushalt (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Haushaltswirtschaft der Sowjetzone wurde nach 1945 zunächst durch Befehle der SMAD und die Gesetze des Kontrollrats geregelt. Seit 1. 1. 1951 (Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1950) ist das Haushaltswesen umgestaltet: Der St. der „DDR“ umfaßt den Haushalt der Republik, die Haushalte aller Gebietskörperschaften (Bezirke, Kreise, Gemeinden, seit 1953 auch den Haushalt des sowjet. Sektors von Berlin), innerhalb dieser Haushalte — nach dem Bruttoprinzip — auch die Haushalte sämtlicher öffentlicher Einrichtungen (z. B. Schulen, Universitäten, Rundfunk, Fernsehen, Krankenhäuser, Kindergärten) sowie — nach dem Nettoprinzip — die Finanzpläne der VEW und schließlich den Haushalt der Sozialversicherung. Der St. der „DDR“ ist also mit denen westlicher Länder nicht zu vergleichen. Die Aufstellung der St.-Pläne erfolgt entsprechend den Zielen und Direktiven der politischen Führung (SED) durch das Ministerium der Finanzen in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Plankommission und unter Mitwirkung der örtlichen Verwaltungsorgane, deren Interessen jedoch von keiner ausschlaggebenden Bedeutung sind. Der St.-Plan wird dann vom Ministerrat bestätigt und von der Volkskammer angenommen. Der St.-Plan ist der „Finanzplan des Staates“. Die Grundlage der St.-Pläne sind die Volkswirtschaftspläne. Durch den St. erfolgt die Finanzierung der im Volkswirtschaftsplan festgelegten Aufgaben sowie die Kontrolle der Planverwirklichung. Einnahmen des St. sind das sog. „Reineinkommen des Staates“ (Produktions- und Dienstleistungsabgabe, Produktionsfondsabgabe, Gewinnabführung der VEW; [S. 604]Gewinnverwendungsfonds), Steuern und sonstige Einnahmen sowie die Beiträge zur Sozialversicherung. Die Einnahmen der örtlichen Haushalte sind z. T. eigene Steuereinnahmen und Anteile an den Einnahmen übergeordneter Gebietskörperschaften. (Finanzausgleich) Die Hauptaufgabe des St. ist — durch eine entsprechende Einnahmen- und Ausgabenpolitik — die Umverteilung des Sozialproduktes mit dem Ziel, die politische Macht der SED zu festigen und die Volkswirtschaft ihren Vorstellungen entsprechend auf- und auszubauen (Investitionen). Die gesetzlichen Grundlagen des Haushaltswesens sind verschiedene Artikel der Verfassung, das „Gesetz über die Staatshaushaltsordnung der DDR“ von 1954 (GBl. 1954, Nr. 23) und die hierzu ergangenen Bestimmungen. Der St.-Plan Ist nach Verabschiedung durch die Volkskammer Gesetz. Die Kassenführung des St. obliegt der Staatsbank. Die Haushalte sind Geheimsache. Die veröffentlichten Globaldarstellungen erlauben keinen detaillierten Einblick in die Struktur der Einnahmen und Ausgaben. (Wirtschaft) Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 603–604 Staatsgrenze West A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatslehreSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Haushaltswirtschaft der Sowjetzone wurde nach 1945 zunächst durch Befehle der SMAD und die Gesetze des Kontrollrats geregelt. Seit 1. 1. 1951 (Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1950) ist das Haushaltswesen umgestaltet: Der St. der „DDR“ umfaßt den Haushalt der Republik, die Haushalte aller Gebietskörperschaften (Bezirke, Kreise, Gemeinden, seit 1953 auch den…
DDR A-Z 1969
Sozialstruktur (1969) Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Allgemeines Als S. kann die Gesamtheit der Einzelstrukturen einer Gesellschaft bezeichnet werden. Dazu gehören, bezogen auf die DDR-Gesellschaft, vor allem die soziale Struktur der Partei und der Massenorganisationen sowie die Klassen- und Schichtstruktur mit verschiedenen Einzelaspekten: Beschäftigten- und Berufsstruktur, Einkommensstruktur, Religions-, Familien-, Bildungs- und Ausbildungsstruktur u.a. Die S. der DDR-Gesellschaft ist vor allem durch Erscheinungen des sozialen Wandels gekennzeichnet. Diese liegen einmal in der hohen vertikalen (Aufstiegs-/Abstiegs-)-Mobilität und der hohen horizontalen (besonders Berufs-)Mobilität. Der soziale Wandel wird, besonders seit 1961, zweitens in einem Wandel der Gesellschaftspolitik der SED-Führung und der Reaktionen der Bevölkerung sichtbar: Eine Teilanpassung zahlreicher Gruppen der Bevölkerung an das Regime, besonders in der beruflichen Sphäre, ist nicht zu übersehen. Schließlich sind Erscheinungen des Generationenwechsels, besonders in ihren Auswirkungen auf den Parteiapparat der SED und den Staatsapparat, hervorzuheben. Die neuen Eliten, jüngere Fachleute in so gut wie allen Bereichen der Gesellschaft, prägen der Gesellschaft immer stärker Züge einer Laufbahngesellschaft auf. Weitere Merkmale des sozialen Wandels sind die starke Überalterung, ferner der Rückgang der selbständig Berufstätigen, der beträchtliche Frauenüberschuß sowie der starke Anteil von weiblichen Berufstätigen (1967: 47,2 v. H. aller Beschäftigten). Ferner ist die hohe Erwerbsquote hervorzuheben: 85 v. H. aller im arbeitsfähigen Alter stehenden Personen waren 1967 tatsächlich in den Arbeitsprozeß eingegliedert. 2. Die Sozialstruktur im Spiegel der DDR-Literatur In der offiziellen sozialstatistischen Literatur der DDR bleibt die S. weitgehend auf die Klassen- und Schichtstruktur beschränkt. Man geht, der marxistischen und leninistischen Tradition folgend, noch immer davon aus, daß die Klassen (und Schichten) der Gesellschaft durch ihre Stellung zu den Produktionsmitteln bestimmt werden. Mit der Eigentumsverfassung müssen sich damit auch die Strukturen der Klassen und Schichten verändern. Die Unterscheidung in Besitzer und Nichtbesitzer von Produktionsmitteln gilt für die DDR-Gesellschaft, als sozialistische Gesellschaft, nicht. Die Klasse der „Kapitalisten“ ist „verschwunden“. Damit wird die Festlegung eines Unterscheidungskriteriums für die verschiedenen sozialen Gruppen zum theoretischen Problem. In der empirischen sozialstatischen Literatur, die stets nur den wirtschaftlich tätigen Teil der Bevölkerung berücksichtigt, wird dieses meist wie folgt gelöst: Es gibt zwei die Gesamtgesellschaft prägende Klassen, die sogenannten Grundklassen, d.i. die Klasse der Arbeiter und Angestellten und die Klasse der Genossenschaftsbauern. Unter Arbeitern und Angestellten, die zusammen die „Arbeiterklasse“ bilden, sind — gemäß dem „Statistischen Jahrbuch der DDR, 1968“ — alle Arbeitskräfte zu verstehen, „die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Betrieb, einer Einrichtung, einem Verwaltungsorgan, einer Produktionsgenossenschaft, einem freiberuflich Tätigen oder einem privaten Haushalt stehen. Hierzu gehören auch Heimarbeiter und nicht ständig Beschäftigte, jedoch nicht die Lehrlinge“. Von den 7,714 Mill. Berufstätigen im Jahre 1967 waren, lt. „Stat. Jahrbuch, 1968“, 6,339 Mill. Arbeiter und Angestellte (ohne Lehrlinge). Genossenschaftsbauern sind die wirtschaftlich tätigen Mitglieder in den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPGs). Ihre Zahl betrug im Jahre 1967 1,065 Mill. Neben diesen Klassen werden folgende Schichten unterschieden: die Intelligenz, die [S. 567]Genossenschaftshandwerker, die privaten Handwerker, Kleingewerbetreibende, Einzelhändler und sonstige Selbständige. Aus der offiziellen Sozialstatistik können Einzelheiten und Einzeltendenzen der S. entnommen werden. Dazu gehören: die soziale Struktur der wirtschaftlich Tätigen, ihre Gliederung nach Wirtschaftsbereichen und Eigentumsformen der Betriebe sowie nach Berufen, ferner ihre Altersstruktur. 3. Einzelstrukturen a) Die soziale Struktur der wirtschaftlich Tätigen Als Ergebnisse der Volks- und Berufszählung aus dem Jahre 1964 sind folgende Zahlen publiziert worden: Die Gliederung der wirtschaftlich Tätigen nach dem Anteil von Personen im arbeitsfähigen Alter und im Rentenalter läßt beträchtliche Differenzen in den einzelnen sozialen Schichten und Gruppen erkennen. Dem unterdurchschnittlich niedrigen Anteil der im Rentenalter stehenden Personen aus den sozialen Schichten der Intelligenz und der Genossenschaftshandwerker steht die weit überdurchschnittliche Überalterung der selbständig Erwerbstätigen gegenüber. Die Mitglieder der „Arbeiterklasse“, die im Rentenalter sind, kommen mit 6,7 v. H. dem errechneten Durchschnitt von 7,4 v. H. am nächsten, während die Gruppe der Genossenschaftsbauern zwischen den ermittelten Werten der anderen Schichten liegt. Die überdurchschnittlich hohe Überalterung der Selbständigen ist auf verschiedene Ursachen zurückzuführen: Die starke Fluchtbewegung dieser sozialen Gruppe ist ebenso zu berücksichtigen wie die Tatsache, daß Kinder von Eltern aus diesen Gruppen nach dem Abschluß ihrer Ausbildung in der Regel nicht mehr im elterlichen Betrieb mitarbeiten oder gar diesen übernehmen. Die Aufgliederung der wirtschaftlich Tätigen nach sozialen Schichten und nach 7 Wirtschaftsbereichen vermittelt einige Einsichten. So ist es aufschlußreich, daß es der SED-Führung trotz aller Anstrengungen zum Erhebungszeitpunkt nicht gelungen war, die Hälfte aller wirtschaftlich Tätigen und auch nicht die Hälfte aller Arbeiter und Angestellten im Bereich der Industrie zu beschäftigen. Die relativ hohen Beschäftigtenzahlen in den Bereichen Verkehr, Post und Fernmeldewesen, Handel sowie Kultur, Gesundheits- und Sozialwesen sind bemerkenswert. Dagegen sind 55 v. H. der Genossenschaftshandwerker in der Industrie und 35,9 v. H. in der Bauwirtschaft beschäftigt. Nur 22,8 v. H. der Angehörigen der Intelligenz sind in der Industrie, indessen 46,9 v. H. im Bereich Kultur, Gesundheits- und Sozialwesen tätig. Dagegen sind die privaten Handwerker und Kleingewerbetreibenden zum Erhebungszeitpunkt überwiegend in der Industrie und im Bauwesen beschäftigt gewesen. Schwerpunkte der selbständig Tätigen liegen in der Industrie (private Betriebe), in der Land- und Forstwirtschaft (vor allem private Gärtner) und im Verkehrswesen (private Beförderungsunternehmen). [S. 568] [S. 569] [S. 570] [S. 571]Die Aufgliederung der wirtschaftlich Tätigen nach der sozialen Zugehörigkeit und nach den Eigentumsformen der Betriebe, in denen sie arbeiten (Tabelle IV), läßt erkennen, daß zum Erhebungszeitpunkt noch fast 900.000 Arbeiter und Angestellte in privaten und halbstaatlichen Unternehmen beschäftigt waren. Der Anteil der in solchen Betrieben arbeitenden Angehörigen der Intelligenz dagegen ist mit 5,2 v. H. gering. Mit Ausnahme der Einzelhändler, der Kleingewerbetreibenden und der sonstigen Selbständigen ist die Masse der im Arbeitsprozeß Stehenden in volkseigenen und genossenschaftlichen Betrieben tätig gewesen. b) Die Beschäftigten- und Berufsstruktur In bezug auf die Beschäftigten- und Berufsstruktur wird in der DDR nach Berufsgruppen und Berufsabteilungen (Berufe nach Wirtschaftsbereichen) unterschieden. Für zahlreiche Berufe (1967: rd. 1.000) sind vom Ministerium für Volksbildung in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Pädagogischen Zentralinstitut (DPZI) und der Staatlichen Plankommission „Berufsbilder“ ausgearbeitet worden, d.h. genaue Beschreibungen der Anforderungen, der Ausbildungswege und des Ausbildungszeitraumes für die einzelnen Berufe. Im übrigen lassen sich in der Entwicklung der Berufsstruktur drei Tendenzen feststellen, die auch in der BRD zu beobachten sind: Aus universalen Berufen (Maschinenschlosser) werden Spezialberufe (Maschinenmontierer); aus traditionellen Berufen (Dreher) werden durch Umschulungen neue Berufe (Chemiefacharbeiter); neue Berufe entstehen durch den technischen Fortschritt (Programmierer) und den Aufbau neuer Industrien (Werftarbeiter). Für die Volks- und Berufszählung am 31. Dezember 1964 wurde eine spezielle „Systematik der Berufe und Tätigkeiten“ mit insgesamt 487 Berufen, die zu 170 „Berufsordnungen“, 39 „Berufsgruppen“ und schließlich 8 „Berufsabteilungen“ zusammengefaßt wurden, ausgearbeitet. Auf dieser Grundlage gliedern sich die wirtschaftlich Tätigen wie folgt: Die Aufgliederung der wirtschaftlich Tätigen nach 8 Berufsabteilungen und Geschlecht (Tab.~V) zeigt, daß zum Erhebungszeitpunkt nur rd. 34 v. H. der Berufstätigen in Bereichen der Grundstoffindustrie, der stoffbe- und -verarbeitenden Industrie und des Bauwesens tätig, während rd. 28 v. H. in den Bereichen Bildung usw., Wirtschaftsleitung usw. sowie Dienstleistungen u. a. beschäftigt waren. In der Land- und Forstwirtschaft arbeiteten 12,5 v. H. aller Berufstätigen und in der Berufsabteilung Verkehr, Nachrichtenwesen und Handel 18,7 v. H. Der Anteil der arbeitenden Frauen dominiert eindeutig in den Berufsabteilungen 5, 6, 7 und 8, während der Anteil der in der Land- und Forstwirtschaft arbeitenden Frauen rd. 47 v. H. erreicht. Auch die Aufgliederung der wirtschaftlich Tätigen nach Berufsabteilungen und Altersgruppen führt zu aufschlußreichen Ergebnissen: [S. 572]Sie zeigt die überdurchschnittliche Überalterung in den Berufsabteilungen 4 und 7 Während in den Berufsabteilungen 3, 6 und 8 der Anteil der 25- bis 50jährigen bemerkenswert hoch ist, ist hier der der 60jährigen und älteren relativ niedrig. In den Berufsabteilungen 1, 2 und 6 ist zudem der Anteil der unter 25jährigen überdurchschnittlich hoch. Die Altersstruktur der Berufsabteilungen 1 und 5 entspricht etwa den Durchschnittswerten. Im Jahre 1967 waren insgesamt 7.715.000 Beschäftigte (Männer: rd. 4.071.000; Frauen: rd. 3.643.000) registriert. In den einzelnen Wirtschaftsbereichen waren die weiblichen Berufstätigen im gleichen Jahre wie folgt vertreten: c) Sozialstruktur der SED Die SED ist in der DDR bisher noch nicht zum Gegenstand veröffentlichter sozialistischer oder soziologischer Untersuchungen gemacht worden. Einige Daten jedoch werden meist auf den Parteitagen bekanntgegeben. Nach ihrer sozialen Zusammensetzung gliederte sich die SED Ende 1966 wie folgt: Die einzelnen Schichten bzw. sozialen Gruppen wurden für diese Zusammenstellung möglicherweise anders definiert als in der offiziellen Sozialstatistik. Der hohe Anteil von Angehörigen der Intelligenz ist vermutlich nicht nur darauf zurückzuführen, daß in diese Gruppe viele Parteifunktionäre eingestuft wurden, sondern auch darauf, daß Personen, die in der offiziellen Sozialstatistik zur Gruppe der Angestellten gerechnet werden, hier der der Intelligenz zugeschlagen wurden. Der Anteil der Arbeiter ist zwar gegenüber früheren Zeitpunkten (1961) erheblich gestiegen. Dennoch gehören kaum mehr als zwei Drittel der Mitglieder der SED den „Grundklassen“ (Arbeiter und Angestellte, Genossenschaftsbauern) der Gesellschaft in der DDR zu. Die altersmäßige Zusammensetzung der Partei wurde für Ende Dezember 1966 wie folgt ausgewiesen: Der starke Anteil der Gruppe der 31- bis 40jährigen Parteimitglieder ist besonders auffällig. Sie stellen gegenwärtig über 25 v. H. aller Mitglieder der SED. Diese Altersgruppe spielt nicht nur zahlenmäßig in der Partei — wie in anderen Bereichen der Gesellschaft, besonders der Wirtschaft — eine entscheidende Rolle. [S. 573] d) Sozialstruktur der Massenorganisationen Über die soziale Zusammensetzung, den altersmäßigen Aufbau u. a. m. der wichtigsten Massenorganisationen gibt es keine zusammenfassenden Übersichten. Auch in bezug auf einzelne Massenorganisationen sind die Angaben äußerst spärlich. Bekannt ist lediglich die jeweilige Gesamtmitgliederzahl, die im „Statistischen Jahrbuch“ veröffentlicht wird. Für 1967 lauten die abgerundeten Zahlen wie folgt: e) Familienstruktur Die Situation der Familie läßt sich durch einen Funktionsabbau kennzeichnen. Dies ist einmal eine Auswirkung der immer stärkeren Einbeziehung der Frauen in den Arbeitsprozeß. Darüber hinaus ist die Erziehungsfunktion der Familien mehr und mehr auf die gesellschaftlichen Institutionen und Organisationen verlagert worden. Bie Ursachen für den Funktionsabbau liegen einmal im verstärkten Druck der SED auf die Erziehung. Andererseits waren bereits im Jahre 1966 in rd. 70 v. H. aller Ehen beide Ehepartner berufstätig. In diesem Zusammenhang steht auch der relativ hohe — und in den meisten Bezirken tendenziell wachsende — Anteil der Ehescheidungen. Das Verhältnis von Ehescheidungen zu Eheschließungen betrug im Jahre 1966 etwa 1:6. Die Gründe für die relativ hohen Ehescheidungsziffern sind vielfacher Natur: Das Eheschließungsalter liegt, bedingt durch die Herabsetzung der Volljährigkeit auf 18 Jahre, relativ niedrig (verglichen mit dem in der BRD). Ehen sind nach dem Gesetz leichter zu scheiden (§ 24 Abs. 1; „Zerrüttungsprinzip“; kein Rechtsanwaltszwang). Schließlich ist die hohe Mobilität der Bevölkerung als Faktor, der die Familienstruktur beeinflußt, zu berücksichtigen. (Familie, Familienrecht) f) Sozialstruktur der Jugend Seit dem Inkrafttreten des Jugendgesetzes (1963) und der Institutionalisierung des Leistungsprinzips bei der Zulassung der Studenten an Universitäten und Hochschulen ist der Anteil der Kinder, die ihrer Herkunft nach aus den sozialen Schichten der Intelligenz und der Angestellten stammen, ständig gestiegen; der Anteil der Kinder, die aus Arbeiterfamilien stammen, ist ständig gesunken. Bereits 1964 hatten 54 v. H. aller Studenten an Universitäten und Hochschulen bei der Frage nach der sozialen Herkunft „Angestellter“ oder „Intelligenz“ angegeben (Fachschulen 1964: 42,2 v. H.; die Kinder von Angestellten allein nahmen im Jahre 1966 einen Anteil von 44,5 v. H. ein). Im übrigen ist die Jugend auf Grund zahlreicher empirischer Untersuchungen in der DDR berufsorientiert und familienbewußt. Die Schere zwischen den Berufswünschen und dem volkswirtschaftlichen Bedarf an bestimmten Berufen ist außerordentlich groß. So stehen bei 18- bis 20jährigen Mädchen im Jahre 1966 folgende „Modeberufswünsche“ im Vordergrund: Verkäuferin, Schneiderin, Büroberufe, Friseuse, Kosmetikerin, Säuglingsschwester und Lehrerin. Gesucht werden dagegen, auch unter der weiblichen Jugend, vor allem Facharbeiter für den Maschinenbau und die Chemieindustrie sowie für die elektrotechnische und die elektronische Industrie. (Jugend) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 565–573 Sozialprodukt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialversicherungsausweis
Sozialstruktur (1969) Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Allgemeines Als S. kann die Gesamtheit der Einzelstrukturen einer Gesellschaft bezeichnet werden. Dazu gehören, bezogen auf die DDR-Gesellschaft, vor allem die soziale Struktur der Partei und der Massenorganisationen sowie die Klassen- und Schichtstruktur mit verschiedenen Einzelaspekten: Beschäftigten- und Berufsstruktur, Einkommensstruktur, Religions-, Familien-, Bildungs- und Ausbildungsstruktur u.a. Die S. der…
DDR A-Z 1969
Wasserstraßen (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das W.-Netz ist etwa 2.500 km lang und wird von einer Binnenflotte mit etwa 600.000 Tonnen Schiffsraum befahren. Der Güterumschlag der Binnenhäfen betrug 1967 15,5 Mill. t, entsprechend rd. 2 v. H. des gesamten Gütertransports in Mitteldeutschland. Das bedeutet gegenüber der Vorkriegszeit einen Rückgang des Anteils auf etwa ein Fünftel. Dieser Rückgang beruht im wesentlichen auf der nach der Spaltung Deutschlands ungünstigen Lage der W. zu den Industriezentren. Die wichtigsten W. sind die Elbe — mit den beiden Anschlüssen an den Weser-Elbe-Kanal und an die Saale — und die Oder, ferner die zwischen Oder und Elbe liegenden Flüsse und Kanäle. Die Länge dieser Haupt-W. beträgt etwa 1900 km, auf denen rd. 90 v. H. der Transportleistungen der Binnenschiffahrt gefahren werden. Die Neben-W. liegen in den Bezirken Schwerin, Neubrandenburg und Potsdam. Von großem Nachteil ist, daß keine der W. einen direkten Anschluß an die mitteldeutschen Seehäfen (Häfen) hat. Der Schiffahrtsweg über Oder, Haff, Peene und Greifswalder Bodden ist lang und für Binnenschiffe nur bei günstiger Witterung befahrbar. Die Elbe mit ihren 566 km auf dem Gebiet der „DDR“ ist für 1.350-t-Schiffe befahrbar. Der Schiffsverkehr ist aber von der schwankenden Wasserführung abhängig. Im Mittel der letzten Jahre konnten auf der Elbe Schiffe mit 2 m Tiefgang nur an 200 Tagen im Jahr voll genutzt werden. Die Saale ist bis Halle-Trotha befahrbar für Schiffe bis 750 t Tragfähigkeit; trotz weitgehender Kanalisierung hat die Saale jedoch beträchtliche jahreszeitliche Schwankungen in der Wasserführung. Die Oder als die zweitgrößte natürliche Wasserstraße ist in noch stärkerem Maße als die Elbe den Tauchtiefenschwankungen unterworfen. Der schiffbare Teil der Oder auf mitteldeutschem Gebiet ist 163 km lang; bei Mittelwasserstand kann er von Schiffen bis 750 t Tragfähigkeit befahren werden. Das Kanal- und Flußsystem zwischen Elbe und Oder ist bei annähernd konstanten Tauchtiefen bis zu 2 m für Schiffe von 750 bis 1.000 t Tragfähigkeit befahrbar. Der alte Plan, den Häfen Wismar und Rostock durch Ausbau der bestehenden Gewässer eine Verbindung zum Hinterland zu verschaffen, ist Ende 1957 neu aufgegriffen worden. Das Projekt eines Nord-Süd-Kanals sieht vor, im Zusammenhang mit dem Ausbau des Seehafens Rostock einen 150 km langen Kanal zu bauen, der über Sternberg-Crivitz zum Elbe-Müritz-Kanal führen, ab Neustadt-Glowe in südöstlicher Richtung verlaufen und bei Wittenberge „in das Elbe-Wasserstraßennetz“ einmünden soll. Die Bauzeit würde etwa 13 Jahre betragen. Um den Bau dieses Kanals ist es in den letzten Jahren still geworden. Von anderen Projekten ist nach 1945 nur der aus politischen Gründen zur Umgehung von West-Berlin gebaute Kanal Paretz-Nieder-Neuendorf mit einer Länge von 35 km ausgeführt worden. Im Zusammenhang mit der Einführung der Schubschiffahrt sollen nunmehr die W. durch Baggerungen, Erhöhung der Deiche, Begradigungen usw. ausgebaut werden. Zu diesen Vorhaben gehört auch der Plan der schrittweisen Kanalisierung der Elbe bei Magdeburg; schließlich soll auch Leipzig an das W. angeschlossen werden. Die Verwirklichung dieser Pläne wird mindestens 10 Jahre dauern. Es gibt einige weitere Zukunftspläne: z. B. soll ein Verbindungskanal von der Elbe zur Oder gebaut werden. so daß über einen weiteren Kanal zwischen Kosel an der Oder und Preßburg an [S. 702]der Donau — unter Einbeziehung der March — der Anschluß an das Schwarze Meer gewonnen werden kann. (Schiffahrt, Verkehr) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 701–702 Wartezeiten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WasserwirtschaftSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das W.-Netz ist etwa 2.500 km lang und wird von einer Binnenflotte mit etwa 600.000 Tonnen Schiffsraum befahren. Der Güterumschlag der Binnenhäfen betrug 1967 15,5 Mill. t, entsprechend rd. 2 v. H. des gesamten Gütertransports in Mitteldeutschland. Das bedeutet gegenüber der Vorkriegszeit einen Rückgang des Anteils auf etwa ein Fünftel. Dieser Rückgang beruht im wesentlichen auf der nach der Spaltung Deutschlands…
DDR A-Z 1969
Staatsbürgerrechtsschutzgesetz (1969)
Siehe auch das Jahr 1975 Das „Gesetz zum Schutze der Staatsbürger- und Menschenrechte der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 13. 10. 1966 (GBl. I, S. 81) bedroht mit Gefängnis bis zu 5 Jahren — in schweren Fällen mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren — denjenigen, der „im Widerspruch zum Völkerrecht maßgeblich oder mit besonderer Aktivität daran mitwirkt, unter Zugrundelegung der Alleinvertretungsanmaßung der Bundesrepublik und der Ausdehnung der westdeutschen Gerichtshoheit Bürger der DDR wegen der Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Staatsbürgerrechte zu verfolgen, zu ihrer Verfolgung aufzufordern oder die Verfolgung anzuordnen oder zu veranlassen“. Denselben Straftatbestand enthält in § 90 das neue Strafgesetzbuch. Das St. bleibt jedoch nach ausdrücklicher Vorschrift in § 1, Abs. 5 EGStGB trotzdem in Kraft. Dabei wurde aber darauf verzichtet, die auf Gefängnis- und Zuchthausstrafen lautenden Strafandrohungen an die einheitliche Freiheitsstrafe des neuen StGB anzupassen. Das läßt den Schluß zu, daß das St., ebenso wie das Friedensschutzgesetz nur symbolisch bestehen geblieben ist, während die Praxis mit § 90 StGB arbeiten wird. Das Gesetz sieht außerdem Schadensersatzregelungen für die „Geschädigten“ gegen die Bundesrepublik, West-Berlin sowie gegen deren Länder, Organe und gegen juristische oder natürliche Personen vor. Mit dem St. und dem gleichlautenden Straftatbestand in § 90 StGB wurden Strafbestimmungen geschaffen, die sich in erster Linie gegen Richter, Staatsanwälte, Polizeibeamte, Politiker und Journalisten der BRD und West-Berlins richten. Offensichtlich soll von der Strafdrohung eine gewisse lähmende Wirkung auf diesen Personenkreis ausgehen. Das erste Ermittlungsverfahren nach dem St. wurde gegen den Oberstaatsanwalt in Köln eingeleitet, weil dieser die Verlängerung von seit 1961 wegen Staatsgefährdung laufenden Fahndungsmaßnahmen gegen einen SED-Funktionär aus Zwickau verfügt hatte. Schon dieses Verfahren zeigt, daß das St. vordringlich dafür bestimmt ist, Sendboten des kommun. Regimes bei ihrer Agitation in der BRD Schützenhilfe zu leisten. Ob [S. 603]man sich wie im Fall des Friedensschutzgesetzes im wesentlichen auf die Androhung beschränken oder ob das St. tatsächlich in größerem Umfang Anwendung finden wird, bleibt abzuwarten. Eine andere Sanktion gegen Vertreter der „Alleinvertretungsanmaßung der Bundesrepublik“ stellt die nach der 4. Durchführungsbestimmung zum Paßgesetz mögliche Ausweisung dar. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 602–603 Staatsbürgerkunde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsbürgerschaftSiehe auch das Jahr 1975 Das „Gesetz zum Schutze der Staatsbürger- und Menschenrechte der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 13. 10. 1966 (GBl. I, S. 81) bedroht mit Gefängnis bis zu 5 Jahren — in schweren Fällen mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren — denjenigen, der „im Widerspruch zum Völkerrecht maßgeblich oder mit besonderer Aktivität daran mitwirkt, unter Zugrundelegung der Alleinvertretungsanmaßung der Bundesrepublik und der Ausdehnung der westdeutschen Gerichtshoheit…