DDR A-Z 1969

Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1969) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Grundsätze Nach Art. 36 der Verfassung hat jeder Bürger das Recht auf Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität. Dieses Recht soll durch eine steigende materielle, soziale und kulturelle Versorgung und Betreuung alter und arbeitsunfähiger Bürger gewährleistet werden. Nach Art. 35, Abs. 3 der Verfassung werden auf der Grundlage eines sozialen Versicherungssystems bei Krankheit und Unfällen materielle Sicherheit, unentgeltliche ärztliche Hilfe, Arzneimittel und andere medizinische Sachleistungen gewährt. Die Fassung der Art. 36 und 35, Abs. 3 scheint darauf hinzudeuten, daß für das [S. 574]Risiko des Alters und der Invalidität das Versorgungsprinzip gelten soll, während für die Risiken der Krankheit und des Unfalls das Versicherungsprinzip angewendet werden soll. Dem ist jedoch nicht so. Seit 1945 besteht eine einheitliche Sozialversicherung, die gegen einen einheitlichen Beitrag die Risiken des Alters, der Invalidität, des Todes des Versicherten, der Krankheit, der Mutterschaft, des Arbeitsunfalles und der Berufskrankheit sowie der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenversicherung) trägt. Das durch die Sozialversicherung gewährleistete System der sozialen Sicherheit hat den Charakter eines Mischsystems. Es weist also sowohl Züge der Versorgung als auch der Versicherung auf. Freilich dominiert das Prinzip der Versorgung. So besteht zwar eine gewisse Entsprechung zwischen Beiträgen und Leistungen, aber diese Entsprechung ist zu Gunsten einer gewissen Nivellierung der Leistungen nicht konsequent durchgeführt. Die einheitliche Sozialversicherung ist das Kernstück des Systems der sozialen Sicherung. 2. Entwicklung Die Sozialversicherung wurde 1945/46 in eine zentralgelenkte Einheitsversicherung umgewandelt, in der alle früheren Versicherungsträger aufgegangen sind. Durch die VO über die Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947, erlassen auf Grund des Befehls Nr. 28 der SMAD („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 92/47), wurde das Sozialversicherungswesen auf eine einheitliche Grundlage gestellt, nachdem bereits ab Herbst 1945 in jedem Lande der SBZ durch Gründung einer Sozialversicherungsanstalt die Voraussetzung hierfür geschaffen worden war. Art. 16, Abs. 3 der Verf. von 1949 legte fest, daß der Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und sonstige Wechselfälle des Lebens sowie der Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der arbeitenden Bevölkerung und dem Schutze der Mutterschaft ein einheitliches, umfassendes Sozialversicherungswesen auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten dienen sollte. Durch die VO über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1951 (GBl. S. 325) wurde die Verantwortung für die Leitung und die Kontrolle der Sozialversicherung dem FDGB übergeben. Die 5 Sozialversicherungsanstalten der Länder wurden zu einer einheitlichen „Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechtes“, mit dem Sitz in Berlin vereinigt, die vom Zentralrat der Sozialversicherung geleitet und verwaltet wurde. Dem Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung oblag seitdem nur noch die Aufsicht über die Sozialversicherung. Der Zentralrat der Sozialversicherung wurde gesetzlicher Vertreter der Sozialversicherung und ihr oberstes Organ. Auf einer Tagung des FDGB-Bundesvorstandes am 15. und 16. 2. 1956 wurde in Ausführung der bereits im Juni 1954 entworfenen „Politischen Grundsätze der Sozialversicherung für den zweiten Fünfjahrplan“ beschlossen, die „Sozialversicherung“, zu der in Zukunft nur noch die Arbeiter und Angestellten gehören sollten, vollständig dem FDGB zu übergeben. Zunächst ohne Änderung der gesetzlichen Bestimmungen wurde aus der Zentralverwaltung der Sozialversicherung und der Abteilung Sozialversicherung des FDGB-Bundesvorstandes eine „Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstandes des FDGB“ gebildet und der Zentralrat sowie die Räte für Sozialversicherung in den Bezirken und Kreisen, die bis dahin als „Selbstverwaltungsorgane“ galten, obwohl sie nicht von den Versicherten gewählt, sondern von den FDGB-Vorständen bestellt worden waren, aufgelöst. Durch VO vom 2. 3. 1956 (GBl. S. 257) wurden rückwirkend vom 1. Januar an die Selbständigen (Bauern, Handwerker, Kleinunternehmer usw.) aus der Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechtes, ausgegliedert. Träger der Sozialversicherung wurde für diese Berufsgruppen die Deutsche Versicherungs-Anstalt. Ihr wurde später auch die Sozialversicherung der Mitglieder der sozialistischen Produktionsgenossenschaften übertragen. Die völlige Übernahme durch den FDGB wurde durch VO vom 23. 8. 1956 legalisiert (GBl. S. 687). In Art. 45, Abs. 3 der Verf. fand die Leitung der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten durch die Gewerkschaften ihre verfassungsrechtliche Grundlage. 3. Die Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB Träger der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten ist die Verwaltung der [S. 575]Sozialversicherung des FDGB, die zur „juristischen Person“ erklärt wurde. Sie gliedert sich in die Verwaltung des Bundesvorstandes, der Bezirksvorstände und der Kreisvorstände des FDGB, die nacheinander Sozialversicherungskassen (SVK), Kreisgeschäftsstellen der Sozialversicherung und Außenstellen der Sozialversicherung hießen. Der FDGB hat gleichzeitig das Recht erhalten, den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften die volle Verantwortung für die Sozialversicherung für ihren Bereich zu übertragen. Von dieser Befugnis ist weitgehend Gebrauch gemacht worden. Die Staatsaufsicht entfiel. In den volkseigenen Betrieben (VEB) und Verwaltungen bestehen Räte, in den Privatbetrieben Kommissionen der Sozialversicherung. Die Räte in den VEB und in den Verwaltungen haben die Bevollmächtigten für Sozialversicherung anzuleiten und zu kontrollieren. Die Bevollmächtigten für Sozialversicherung in den VEB und Verwaltungen sowie auch in den Privatbetrieben müssen u.a. Kranke innerhalb von drei Tagen in der Wohnung besuchen. In den VEB und den Verwaltungen wählen die Bevollmächtigten für Sozialversicherung die Räte, in den Privatbetrieben bestehen die Kommissionen aus den Bevollmächtigten. Die Bevollmächtigten werden auf Vorschlag der jeweiligen BGL von den Betriebsangehörigen gewählt. Die Übertragung der Sozialversicherung auf den FDGB und das System der Räte und der Bevollmächtigten sollen die Selbstverwaltung der Sozialversicherung durch die Versicherten verwirklichen, in Wahrheit bedeutet es jedoch, daß die Versicherten keinerlei Einfluß haben. Die FDGB-Vorstände sind nicht die Vertreter aller Versicherten, sondern bestenfalls der FDGB-Mitgl., wobei schon dies bei der Fragwürdigkeit der Wahlen zu den Vorständen bezweifelt werden muß. Da die Räte in den VEB und Verwaltungen sowie die Kommissionen in den Privatbetrieben von den BGL angeleitet werden oder ihnen sogar, wie in den Privatbetrieben, unterstehen, ist auch hier der Einfluß der Versicherten praktisch ausgeschaltet. Die kurzfristigen Barleistungen (Krankengeld, Hausgeld, Schwangerschafts- und Wochenhilfe, Sterbegeld) werden meist in den Betrieben ausgezahlt (Anordnungen vom 2. 8. 1951, GBl. S. 113). Die BGL in den Betrieben sind befugt, über Leistungen zu entscheiden, wenn der Betrieb die Leistungen auszahlen darf. 4. Haushalt und Beitragseinzug Der Haushaltsplan der Sozialversicherung ist Bestandteil des Haushaltsplans der „DDR“. Die Beiträge werden von den Unterabteilungen Abgaben der Abteilungen Finanzen bei den Räten der Kreise (Stadtkreise) (Finanzämter) eingezogen (VO vom 14. 2. 1950, GBl. S. 1195). Der Versicherungsträger (Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB, Deutsche Versicherungs-Anstalt) bildet Sozialversicherungsfonds, zu denen aus dem Staatshaushalt Zuschüsse gewährt werden. 5. Umfang der Versicherungspflicht Der Sozialversicherungspflicht unterliegen ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens alle Arbeiter und Angestellten, die Angehörigen der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, der Produktionsgenossenschaften des Handwerks und der Produktionsgenossenschaften der werktätigen Fischer und gärtnerischen Produktionsgenossenschaften, die Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte, die persönlich haftenden Gesellschafter von halbstaatlichen Betrieben und ihre mitarbeitenden Ehefrauen, die Handwerker, andere selbständige Erwerbstätige ebenfalls ohne Rücksicht auf ihr Einkommen, falls sie nicht mehr als 5 Arbeitskräfte beschäftigen, Studenten, Hoch- und Fachschüler. Befreit von der Versicherungspflicht sind Personen, die weniger als 75, — M monatlich verdienen sowie die Geistlichen und Mitglieder religiöser Orden, ferner Ausländer, die zur Aus- und Weiterbildung beschäftigt sind und nur eine Beihilfe zum Lebensunterhalt bekommen. 6. Leistungen Gesetzliche Grundlage der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten sind die VO über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten vom 31. 12. 1961 (GBl. II, S. 533), für die übrigen Versicherten die VO über Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947 (Arbeit und Sozialfürsorge, S. 92), für alle Versicherten die VO über die Gewährung und Berechnung von Renten der Sozialversicherung vom 15. 3. 1968 [S. 576](GBl. II, S. 135), die VO über die Umrechnung und Erhöhung der Renten der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten und der Sozialversicherten bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt vom 15. 3. 1968 (GBl. II, S. 162) sowie zahlreiche Einzelverordnungen und Durchführungsbestimmungen. Die Leistungen der Sozialversicherung bestehen a) im Krankheitsfalle aus freier ➝Heilbehandlung, Krankengeld, Hausgeld für die Zeit der Behandlung in einem Krankenhaus oder Sanatorium; b) aus Schwangerschafts- und Wochenhilfe; c) aus Bestattungsbeihilfe (Sterbegeld); d) aus Renten bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten und für Hinterbliebene und Pflegegeld; e) aus Kuren für Rekonvaleszenten und Erholungsbedürftige, vor allem Aktivisten. Der Betriebsleiter, die betriebliche Gewerkschaftsleitung (BGL) und der Rat für Sozialversicherung haben das Recht, bei Vermutung einer mißbräuchlichen Ausnutzung der Leistungen der Sozialversicherung bei den zuständigen Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens die sofortige Überprüfung des Gesundheitszustandes des Werktätigen zu beantragen. Bei Verstößen gegen die Krankenordnung können der Betriebsleiter, die BGL oder die Verwaltung der Sozialversicherung anweisen, daß der Lohnausgleich und die Leistungen der Sozialversicherung ganz oder teilweise nicht gewährt werden (§ 105 des Gesetzbuches der Arbeit). Die ehemaligen Beamten und Berufssoldaten sowie deren Witwen und Hinterbliebene werden von der Sozialversicherung und nach deren Grundsätzen versorgt (Beamtenversorgung). Das gleiche gilt für Kriegsinvalide und Kriegshinterbliebene (Kriegsopferversorgung). Bergleute erhalten entsprechend den höheren Beiträgen erhöhte Leistungen (Bergmannsrenten), desgleichen Eisenbahner und Angehörige der Post, soweit sie sich bei Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen (1. 1. 1956 und 1. 7. 1956) im Dienst befanden, ohne daß sie höhere Beiträge zu zahlen hätten. Ausgeschiedene können sich die bessere Versorgung verdienen, wenn sie die Arbeit für ein Jahr wieder auf nehmen. Für die technische ➝Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben ist eine zusätzliche Altersversorgung geschaffen worden. Eine entsprechende Regelung gilt für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen. (Altersversorgung) 7. Beiträge Die Pflichtversicherungsbeiträge betragen für Arbeiter und Angestellte 20 v. H. — im Bergbau 30 v. H. — des lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverdienstes bis zu 600 M monatlich. Die Beiträge sind je zur Hälfte von den Versicherten und den Betrieben zu tragen, im Bergbau tragen die Betriebe zwei Drittel. Selbständig Erwerbstätige zahlen 17 v. H. des steuerpflichtigen Einkommens bis zu 600 M monatlich, privilegierte Gruppen 14 v. H. Der Mindestbeitrag beträgt für diese 8 M. Handwerker und Bauern zahlen gestaffelte Beiträge nach besonderen Tabellen. Außerdem wird von den Betrieben eine besondere Unfallumlage erhoben, deren Höhe sich nach der Lohnsumme und nach den Unfallgefahren des jeweiligen Betriebes richtet. 8. Rechtsweg Gegen Entscheidungen über Leistungen der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Über sie entscheidet die Kreisbeschwerdekommission beim Kreisvorstand des FDGB. (Wegen der früheren Zuständigkeit Konfliktkommission.) Gegen die Entscheidung einer Beschwerdekommission konnte bis 30. 6. 1961 entweder das Bezirksarbeitsgericht durch Anfechtungsklage oder die Beschwerdekommission des Bezirks durch weitere Beschwerden angerufen werden. Seit dem 1. 7. 1961 ist nur noch die weitere Beschwerde an die Bezirksbeschwerdekommission gegeben. Der Beschluß der Bezirksbeschwerdekommission ist endgültig. Eine Zentrale Beschwerdekommission kann indessen auf Antrag des Bundesvorstandes des FDGB im Wege der Kassation tätig werden. Gegen Entscheidungen über Leistungen der Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt ist ebenfalls das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Über diese entscheiden Beschwerdekommissionen für die Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt. Gegen deren Entscheidung ist der Einspruch bei den Bezirksbeschwerdekommissionen bei den Bezirksdirektionen der Deutschen [S. 577]Versicherungs-Anstalt zulässig. Bei der Hauptverwaltung der Deutschen Versicherungs-Anstalt besteht eine zentrale Beschwerdekommission für die Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt, die rechtskräftige Beschlüsse der Kreis- und Bezirksbeschwerdekommission aufheben kann, wenn sie der sozialistischen Gesetzlichkeit widersprechen. 9. Freiwillige, zusätzliche Versicherung Seit dem 1. 7. 1968 kann bei den Trägern der Sozialversicherung (Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB, Deutsche Versicherungs-Anstalt) eine freiwillige Versicherung auf Zusatzrente nach folgenden Möglichkeiten abgeschlossen werden: a) freiwillige Versicherung auf Zusatzalters-, Zusatzinvaliden- und Zusatzhinterbliebenenrente nach Tarif A, b) freiwillige Versicherung auf Zusatzalters- und Zusatzhinterbliebenenrente nach Tarif B. Der Tarif kann vom Versicherten gewählt werden. Der monatliche Beitrag beträgt mindestens 10,– M oder einen um jeweils 5,– M höheren Betrag, höchstens 200,– M. Die Höhe des Beitrages wird vom Versicherten bestimmt, kann jedoch nur jeweils mit Beginn des Kalenderjahres verändert werden. Wegen der niedrigen Beitragsbemessungsgrenze von 600,– M monatlich, die auch den für die Rentenberechnung maßgebenden monatlichen Durchschnittsverdienst begrenzt (Renten), sind die Sozialversicherungsrenten relativ niedrig. Durch die Einführung der freiwilligen Versicherung auf Zusatzrente (Höherversicherung) besteht die Möglichkeit, eine bessere Versorgung im Falle des Alters, der Invalidität und für Hinterbliebene zu erhalten. Die relativ niedrige allgemeine auf Pflichtversicherung beruhende Versorgung wird so durch die Möglichkeit einer Selbstvorsorge ergänzt. Die Beiträge für die Zusatzversicherung werden einem einheitlichen Fonds zugeführt, die mit 5 v. H. zu verzinsen sind. Der Fonds wird von der Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB verwaltet. Er ist zweckgebunden und zur Finanzierung der freiwilligen Versicherung auf Zusatzrente zu verwenden. Staatszuschüsse erhält er nicht. (freiwillige ➝Rentenversicherung) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Bosch, Werner: Die Sozialstruktur in West- und Mitteldeutschland. (FB) 1958. 240 S. m. 43 Tab. Caesar, Paul: Das Sozialversicherungsrecht in der Bundesrepublik und in der sowjetischen Besatzungszone. (FB) 1958. 120 S. mit 2 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 573–577 Sozialversicherungsausweis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Soziologie und Empirische Sozialforschung

Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1969) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Grundsätze Nach Art. 36 der Verfassung hat jeder Bürger das Recht auf Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität. Dieses Recht soll durch eine steigende materielle, soziale und kulturelle Versorgung und Betreuung alter und arbeitsunfähiger Bürger gewährleistet werden. Nach Art. 35, Abs. 3 der Verfassung werden auf der Grundlage eines…

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Betriebsgesundheitswesen (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Befehl Nr. 234 der SMAD gab 1947 den Betrieben die Einrichtung medizinischer Behandlungsstellen auf, die nach sowjet. Muster Teil des Systems der nach Versorgungsbereichen gegliederten ambulanten ärztlichen Versorgung geworden sind. Größe und Ausstattung sind gestaffelt nach der Belegschaftszahl: in Industrie, Verkehr und Landwirtschaft haben Betriebe bis zu 200 Beschäftigten lediglich „Gesundheitsstuben“ mit Gesundheitshelfern des DRK, Betriebe mit (a) 200–500 Beschäftigten die „Schwesternsanitätsstelle“, (b) 500–2.000 die „Ambulanz“ („Arztsanitätsstelle“) mit Arbeitshygieniker (Arzthelfer) neben der „Betriebsschwester“, beide aber mit stundenweise tätigem Arzt, © 2.000–4.000: Betriebsambulatorium mit 1–4 ganztägig tätigen Ärzten (und Zahnärzten), (d) mehr als 4.000: Betriebspoliklinik mit (mindestens 5) fachärztlichen sowie zahnärztlichen Behandlungsabteilungen; in manchen Wirtschaftszweigen gelten höhere Schlüsselzahlen. Das Personal gehört dem staatlichen Gesundheitsdienst an; die Führung geht aber mehr und mehr an die Betriebsleitungen über. Im Vordergrund steht jetzt die Bemühung um die Entwicklung eines B. auf dem Lande, d.h. bei den LPG. Aufgaben: „ambulante“ (Sprechstunden-) Beratung und Behandlung (auch betriebsfremder Personen) und Kontrolle der Arbeitsbefreiung, „Erste Hilfe“ bei Unfällen, Überwachung nach dem Dispensaire-Prinzip mit Reihenuntersuchungen, Führung von Nachtsanatorien und (neuerdings) Krankenhäusern, schließlich Arbeits- und Betriebshygiene (Arbeitssanitätsinspektion), Unfallverhütung und Überwachung der Werksküchen. In einem durchgängig zentral gesteuerten Gesundheitswesen kann auf eine einheitliche Lenkung auch des B. nicht verzichtet werden. Dafür einen geeigneten Weg zu finden ist bisher nicht gelungen. Der Versuch, die Einrichtungen des B. nach Wirtschaftszweigen in jedem Kreis unter Leitung je einer Betriebspoliklinik zusammenzufassen, war allenfalls in einzelnen hoch industrialisierten Distrikten realisierbar. Nur „für die wichtigsten Industriezweige sind an der Stelle ihrer größten Konzentration Leiteinrichtungen aus Betriebspoliklinik, Betriebskrankenhaus und arbeitshygienischer Abteilung einzurichten“ (Perspektivplan, S. 22). Statt dessen wurden alle Einrichtungen des B. in jedem Kreis organisatorisch verbunden und unter die Leitung der größten Betriebspoliklinik des Kreises gestellt. Dieser soll ein Betriebskrankenhaus oder mindestens eine Bettenstation für die „Begutachtung“, d.h. die Kontrolle des Leistungsvermögens von Belegschaftsmitgliedern, und außerdem mindestens ein Nachtsanatorium angegliedert sein. In den großen Industriestädten werden „Zentrale Betriebspolikliniken“ eingerichtet, z. T. mehrere mit nach Wirtschaftszweigen unterschiedlicher Zuständigkeit für die Industriebetriebe. Es werden Betriebsarztbereiche gebildet (Bereichsarztsystem) und innerhalb dieser auch in kleinen Betrieben die ärztliche Tätigkeit von hauptamtlichen Betriebsärzten versehen und die Dispensaire-Überwachung ermöglicht. In jedem Fall ist das gesamte B. jedes Kreises als Abteilung dem Gesundheits- und Sozialwesen eingeordnet. Außerdem aber soll das B. nach Wirtschaftszweigen gegliedert und innerhalb jedes solchen von einer großen Betriebspoliklinik als „Leiteinrichtung“ koordiniert werden, um so die spezielleren Bedürfnisse der Arbeitshygiene zu erfüllen. Bestand Anfang 1968: (a) 1.382, (b) 1.430, © 197, (d) 69. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 103 Betriebsgeschichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebsgewerkschaftsleitung

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Befehl Nr. 234 der SMAD gab 1947 den Betrieben die Einrichtung medizinischer Behandlungsstellen auf, die nach sowjet. Muster Teil des Systems der nach Versorgungsbereichen gegliederten ambulanten ärztlichen Versorgung geworden sind. Größe und Ausstattung sind gestaffelt nach der Belegschaftszahl: in Industrie, Verkehr und Landwirtschaft haben Betriebe bis zu 200 Beschäftigten lediglich „Gesundheitsstuben“ mit…

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Richtsatzplan (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Der R. ist Bestandteil des Betriebsplanes der volkseigenen Betriebe und der zusammengefaßten Pläne ihrer leitenden Organe (VVB). Im R. werden die Höhe der erforderlichen betrieblichen „Umlaufmittel“ (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halb- und Fertigfabrikate), soweit diese genormt und richtsatzgebunden sind, und der Finanzbedarf zur Deckung der Bestände an Materialien, Halb- und Fertigfabrikaten sowie die Finanzierungsquellen dieses Bedarfes (angesammelte Eigenmittel und Richtsatzplankredite) festgelegt. Im R. wird der durchschnittliche Jahresbedarf an Umlaufmitteln sowie der durchschnittliche Bedarf in den einzelnen Quartalen aufgeführt. In Betrieben, in denen die Material-, Halb- und Fertigwarenbestände während eines Jahres oder auch innerhalb der Quartale stark schwanken (z. B. bei Saisonproduktionen), muß der R. durch operative Finanzierungspläne der Umlaufmittel ergänzt werden. Voraussetzung für die Aufstellung ökonomisch begründeter R. und operativer Finanzierungspläne ist die Bestandsnormierung, d.h. die Planung der unbedingt notwendigen Höhe der Umlaufmittel auf der Basis technisch-wirtschaftlicher Kennziffern der Materialwirtschaft, des Produktionsdurchlaufes und der Absatztätigkeit. Die Festlegung eines R.-Bestandes bei einer bestimmten Materialart erfolgt durch die Multiplikation der Tagesselbstkosten (täglicher Verbrauch oder Werteverzehr) ‚T‘ dieses Materials laut Kostenplan mit der Zahl der „Richttage“ ‚R‘, woraus sich als Produkt der Normativbestand ‚N‘ dieser Materialart in Mark ergibt. N = R x T. Unter Richttagen versteht man eine bestimmte Anzahl von Tagen, für die aus betriebstechnischen sowie aus versorgungsmäßigen Gründen stets Umlaufmittel der betreffenden Materialart vorrätig sein müssen, wenn eine kontinuierliche Produktion gesichert sein soll. Die Richttage werden von den Bestandsnormen abgeleitet, die für jeden Betrieb ermittelt werden. Es gibt Vorratsnormen für Materialien, Bestandsnormen für die unvollendete Produktion und Lagernormen für Fertigerzeugnisse. Im Mittelpunkt der technisch-ökonomischen Untersuchungen bei der Festlegung der Richttage steht die Bestimmung der Zeitdauer, während der die einzelnen Umlaufmittel in einem Zustand (als Rohstoffe, Halbfabrikate, Fertigerzeugnisse) verharren. Bei den Materialvorräten wird diese Zeitdauer durch den Lieferzyklus und die Durchlaufzeit (vom Entladen über die Wareneingangskontrolle bis zum Verbrauch) unter Berücksichtigung einer bestimmten Sicherheitszeit bestimmt. Außerdem sind noch die Art und die Häufung der mengenmäßigen, zeitlichen und wertmäßigen Abweichungen von der üblichen notwendigen Materialversorgung in etwa durch die Festlegung zeitlich variabler Durchschnittsbestandsnormen zu berücksichtigen. Die durch die Multiplikation der Tagesselbstkosten der einzelnen Materialarten, Halb- und Fertigfabrikate mit der Zahl der Richttage errechneten Planbestände bei allen Umlaufmittelpositionen ergeben den Umlaufmittelplanbestand des Betriebes insgesamt. Ein solcher Planbestand oder die Planbestände für einzelne Gruppen von Umlaufmitteln werden jeweils als Durchschnittsplanbestände für ein Quartal oder für ein Jahr ermittelt und festgelegt. Sie bilden die Grundlage für die Ermittlung des Finanzbedarfs an Eigenmitteln und R.-Krediten entsprechend der gesetzlich fixierten Anteilsfinanzierung. Da im R. sowohl die Höhe als auch die Veränderung der materiellen Bestände ausgewiesen wird, ist dieser Plan die Grundlage zur Planung und Durchführung der Umlaufmittelfinanzierung durch den Betrieb und die zuständige Bank. Im R. spiegelt sich die Bestandsbewegung finanziell wider und ermöglicht daher den Betrieben, Wirtschaftsbehörden und Finanzorganen, den Umschlag der Umlaufmittel ständig zu kontrollieren, Überplanbestände aufzudecken und durch verschiedene Sanktionen oder finanzielle Vergünstigungen die Bestandshaltung zu beeinflussen. (Kredit, Banken) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 535 Richter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Richttage

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Der R. ist Bestandteil des Betriebsplanes der volkseigenen Betriebe und der zusammengefaßten Pläne ihrer leitenden Organe (VVB). Im R. werden die Höhe der erforderlichen betrieblichen „Umlaufmittel“ (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halb- und Fertigfabrikate), soweit diese genormt und richtsatzgebunden sind, und der Finanzbedarf zur Deckung der Bestände an Materialien, Halb- und Fertigfabrikaten sowie die Finanzierungsquellen dieses Bedarfes…

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Gewerkschaftsgruppe (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Kleinste organisatorische Untergliederung der Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO). G. werden in Anlehnung an die betriebliche Produktions- bzw. Verwaltungsgliederung gebildet, z. B. in einem Meister- oder Brigadebereich. Die G. untersteht der BGL bzw. in Großbetrieben mit mehr als 500 FDGB-Mitgliedern der AGL. Die Unterteilung der BGO in die mitgliedermäßig kleinen G. soll eine möglichst große Zahl von Gewerkschaftern aktiv in die Gewerkschaftsarbeit einbeziehen. Die G. wird von dem Vertrauensmann (zugleich Kassierer) geleitet, der im Rahmen der Beschlüsse der BGL für die gewerkschaftliche Arbeit in seinem Bereich verantwortlich ist. Sein Stellvertreter ist, der Kulturobmann, zu dessen Aufgaben u.a. die Werbung für den Besuch kultureller Veranstaltungen, die Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung, die Veranstaltung von Kunst- und Literaturdiskussionen und Brigadeabenden gehört. Weitere Funktionäre der G. sind der Arbeitsschutzobmann, der für die Unfallverhütung und die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen Sorge tragen soll, und der Bevollmächtigte für Sozialversicherung, dem die Krankheitsvorbeugung sowie die Betreuung und Kontrolle der Erkrankten obliegt. Bei mehr als 5 Jugendlichen in der G. wird von diesen ein Jugendvertrauensmann gewählt. Die [S. 253]Wahlen der Funktionäre der G. erfolgen grundsätzlich offen und für die Dauer von 2 Jahren. Die jeweiligen Kommissionen der BGL bzw. AGL oder der Jugendausschuß leiten die Funktionäre der G. auf ihren Spezialgebieten an. Die G. soll regelmäßig monatlich und zu besonderen Anlässen (Plandiskussion, Einleitung einer Wettbewerbsbewegung usw.) zu Mitgliederversammlungen außerhalb der Arbeitszeit Zusammenkommen. In Großbetrieben und Gemeinden, in denen auf Grund der Größe Mitgliederversammlungen nicht stattfinden können, erstatten die BGL bzw. Stadtleitungen des FDGB ihre laufenden Rechenschaftsberichte auf Vertrauensleutevollversammlungen. 1966 waren in den G. 757.000 gewählte Funktionäre, davon etwa 200.000 Vertrauensleute, tätig. (Betriebliche ➝Gewerkschaftsleitungen, FDGB) Literaturangaben *: Der FDGB. (FB) 1959. 19 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 252–253 Gewerkschaftsaktiv A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gewerkschaftskomitee

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Kleinste organisatorische Untergliederung der Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO). G. werden in Anlehnung an die betriebliche Produktions- bzw. Verwaltungsgliederung gebildet, z. B. in einem Meister- oder Brigadebereich. Die G. untersteht der BGL bzw. in Großbetrieben mit mehr als 500 FDGB-Mitgliedern der AGL. Die Unterteilung der BGO in die mitgliedermäßig kleinen G. soll eine möglichst große Zahl von…

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1969: G

Gallerach, Ernst Ganztagsschule Garling, Adolf Gartenbau Gärtnerische Produktionsgenossenschaft (GPG) Gastarbeiter Gaststättengewerbe GDSF Gebietsplanung Gebrauchsmuster Geburtsbeihilfe Gedenkstätten Gedenktage Gegenwartskunde Gehaltsgruppenkatalog Geheimer Informant (GI) Geheimer Mitarbeiter (GM) Geld Geldstrafe Geldumtausch (1957) Gemeinde Gemeindesteuern Gemeindevertretung Gemeinschaftsarbeit, Sozialistische Generalauftragnehmer Generaldirektor Generalinvestor Generallinie Generalprojektant Generalstaatsanwalt der DDR Generalverkehrspläne Generalverkehrsschema Genex GmbH Genossenschaften Genossenschaften, Ländliche Genossenschaftler, Hervorragender Genossenschaftsbauer Georgi, Rudi, Dr. Gera Gerichtskritik Gerichtsverfassung Gerichtsvollzieher Gerlach, Manfred, Dr. Gerster, Ottmar, Prof. Gesamtprodukt, Gesellschaftliches Geschenkpaketversand Geschichtsbetrachtung Gesellschaft Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland Gesellschaft für Sport und Technik (GST) Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger Gesellschaftliche Büros Gesellschaftliche Erziehung Gesellschaftliche Gerichte Gesellschaftliche Räte Gesellschaftliche Tätigkeit Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“ Gesellschaftsformation Gesellschaftsgefährlichkeit Gesellschaftswissenschaften Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse Gesetzbuch der Arbeit Gesetzgebung Gesetzlichkeitsaufsicht Geständniserpressung Gesundheitswesen Gewerbebanken Gewerkschaften Gewerkschaftsaktiv Gewerkschaftsgruppe Gewerkschaftskomitee Gewerkschaftsleitungen, betriebliche Gewinn Gewinnverwendungsfonds GHG Gießmann, Ernst, Prof. Dr. Glauchau Gleichberechtigung der Frau Gnadenrecht Goethe-Gesellschaft Goethe-Preis Goldenbaum, Ernst Gomulkaplan Görbing, Rolf Görlitz Gosplan Gost Gotha Gothe, Richard Gotsche, Otto Götting, Gerald GPG Grabweihe Graduelle Ausbildung Grauer Plan Greifswald Greif zur Feder, Kumpel Greiz Grenzen Grenzgänger Grenzgebiet Grenzpolizei Grenzpolizeihelfer Grenztruppenhelfer Grenzübergangsstellen Grenzübertritt, ungesetzlicher Großhandel Großhandelsgesellschaften Großhandelskontore Großhandelspreise Grundausbildung, berufliche Grundbuch Grundeigentum Grundig, Lea, geb. Langer, Prof. Grundmittel Grundorganisationen Grundrechte, Sozialistische Grundrente Grundstoffindustrie Grundstudium, Gesellschaftswissenschaftliches Grüneberg, Gerhard Grünert, Bernhard Gruppenbildung, staatsfeindliche Gruppen für wissenschaftlich-ökonomische Leitung Gruppensieger im Wettbewerb Gruppe Ulbricht Grützner, Erich GST Guben Güterstand Gütesicherung Gütezeichen Guts-Muths-Preis GVG Gysi, Klaus

Gallerach, Ernst Ganztagsschule Garling, Adolf Gartenbau Gärtnerische Produktionsgenossenschaft (GPG) Gastarbeiter Gaststättengewerbe GDSF Gebietsplanung Gebrauchsmuster Geburtsbeihilfe Gedenkstätten Gedenktage Gegenwartskunde Gehaltsgruppenkatalog Geheimer Informant (GI) Geheimer Mitarbeiter (GM) Geld Geldstrafe Geldumtausch (1957) Gemeinde Gemeindesteuern Gemeindevertretung Gemeinschaftsarbeit, Sozialistische Generalauftragnehmer …

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Berufsschulen (1969)

Siehe auch: Berufsschulen: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Berufsschulwesen: 1956 1958 Institution der Berufsausbildung. Sie dienen einmal unmittelbar der Vorbereitung auf einen Beruf, zum anderen sind sie seit der Neuordnung des Schulwesens (1959) Durchgangsstufe zum Fach- und Hochschulstudium (Fachschulen, Hochschulen). Es gibt B. herkömmlicher Art, Betriebs-B. (BBS), Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung (ABA), Medizinische Schulen (MS). Bei den B. herkömmlicher Art, den kommunalen B., die den örtlichen Räten unterstehen, unterscheidet man gewerbl., landwirtschaftl., kaufm. und allgemeine B. In ihnen wird sowohl der berufstheoretische als auch der allgemeinbildende Unterricht erteilt. Unter allgemeinen B. versteht man solche Schulen, in denen Lehrlinge aus verschiedenen Wirtschaftszweigen unterrichtet werden. An die Stelle der B. für Splitterberufe traten am 15. 8. 1958 die Zentral-B. (ZBS), denen Lehrlingswohnheime angeschlossen sind. Die für den Wohnsitz der Lehrlinge zuständige B. delegiert die Lehrlinge an die ZBS, wenn in den kommunalen B. und in den BBS des Kreises oder Bezirkes keine Beschulung möglich ist. Die Dauer der Lehrgänge beträgt: für alle Berufe (außer kaufmänn. und Fachverkäufer) im 1., 2. und 3. Lehrjahr je 40 Unterrichtstage in 2 Lehrgängen, bei 2½jähriger Lehrzeit wird im 5. Lehrhalbjahr ein Lehrgang von 20 Tagen durchgeführt; für kaufmänn. Berufe (außer Fachverkäufer) im 1. Lehrjahr 48 Unterrichtstage in 2 Lehrgängen, im 2. Lehrjahr 56 Unterrichtstage in 3 Lehrgängen; für Fachverkäufer im 1., 2. und 3. Lehrjahr je 20 Unterrichtstage in einem Lehrgang. In der amtlichen Statistik werden die kommunalen B. und die ZBS unter dem Begriff „Allgemeine B.“ zusammengefaßt. 1967 gab es 435 Allgemeine B., was im Vergleich zum Jahre 1950 einen Rückgang von 374 Schulen bedeutet. Die BBS sind staatliche Bildungsstätten in „sozialistischen“ Betrieben, in die sie eingegliedert sind. Hier erhalten die Lehrlinge nicht nur ihre allgemeinbildende und theoretische, sondern auch ihre berufspraktische Ausbildung. Der Direktor der BBS ist für die praktische und theoretische Unterrichts- sowie für die Erziehungsarbeit dem Leiter des Betriebes verantwortlich, dem zuständigen Berufsschulinspektor rechenschaftspflichtig. Der Leiter des Betriebes trägt die Gesamtverantwortung für die Arbeit der Schule gegenüber den Vorgesetzten Dienststellen. Die Zahl der BBS im Jahre 1967 betrug 684 und war gegenüber 1950 um 90 geringer. Die ABA, mit deren Aufbau am 1. 9. 1959 begonnen wurde, führen Absolventen der zehnkl. Oberschule zur Facharbeiterprüfung und zur Hochschulreife. Die Bewerber für diese Klassen müssen die 10. Oberschulklasse mit Erfolg absolviert haben. Das Abitur der ABA ist dem der Erweiterten Oberschule völlig gleichwertig. Durch diese Art von Berufsausbildung soll nicht nur der Nachwuchs für die Hochschulen sichergestellt, sondern es soll versucht werden, „der Produktion hochqualifizierte Facharbeiter zur Verfügung zu stellen, die in der Lage sind, komplizierte Produktionsprozesse zu meistern, sehr disponibel sind und mithelfen, die Produktionsmittel, entsprechend dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt, weiterzuentwickeln“ („Pädagogische Enzyklopädie“, Bd. 1, S. 94). Über die Aufnahme in die ABA entscheiden betriebliche Kommissionen. Im Schul- und Lehrjahr 1959/60 betrugen die Aufnahmekontingente 1.030, 1965/66 rund 6.000 Schüler. Bisher führten die ABA die Absolventen der zehnkl. Oberschule in 3 Jahren zur Hochschulreife und zum Abschluß der Facharbeiterausbildung. Am 1. 9. 1965 begann man in einigen Betrieben mit der Einrichtung von Klassen für eine zweijährige Ausbildung. Den MS obliegt die Ausbildung in den mittleren medizin. Berufen. Bis 1961 wurden sie in der amtl. Statistik als „Fachschulen“ ausgewiesen. Lt. „Beschluß zur Neuordnung der Ausbildung in den mittleren medizinischen Berufen und zur Bildung der MS“ vom 13. 7. 1961 wurden die MS den BBS gleichgesetzt und mit Wirkung vom 1. 1. 1962 als Einrichtung der Berufsbildung in den Volkswirtschaftsplan und in den Haushaltsplan der Gesundheitseinrichtung, bei der sie gebildet wurden, einbezogen. Die an kommunalen B. bestehenden Fachklassen des Gesundheitswesens können je nach Möglichkeit der Kapazitätserweiterung an MS übernommen werden. 1967 gab es 53 MS. An den Allgemeinen B., BBS und MS gab es 1967 15.170 vollbeschäftigte Lehrkräfte, die insgesamt 468.684 Schüler unterrichteten. Der allgemeinbildende Unterricht wird als wesentlicher Bestandteil der Berufsausbildung angesehen und soll den Lehrlingen, die nach Abschluß der 8. Klasse der Oberschule die Berufsausbildung aufnehmen, das Niveau der 9. und 10. Klasse vermitteln. Das Hauptgewicht liegt auf der staatsbürgerlichen Erziehung der Lehrlinge und Berufsschüler, die in den kommunalen B. unterrichtet werden. Die sozialistische Wehrerziehung ist fester Bestandteil der Bildung und Erziehung an den B. (Erziehungs- und Bildungswesen) Literaturangaben *: Das Berufsschulwesen in der Sowjetzone. 4. Aufl. (FB) 1964. 50 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 101 Berufspraktikum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berufswettbewerb

Siehe auch: Berufsschulen: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Berufsschulwesen: 1956 1958 Institution der Berufsausbildung. Sie dienen einmal unmittelbar der Vorbereitung auf einen Beruf, zum anderen sind sie seit der Neuordnung des Schulwesens (1959) Durchgangsstufe zum Fach- und Hochschulstudium (Fachschulen, Hochschulen). Es gibt B. herkömmlicher Art, Betriebs-B. (BBS), Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung (ABA), Medizinische Schulen (MS). Bei den B.…

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Unterhaltspflicht (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das neue Familiengesetzbuch (FGB; Familienrecht) unterscheidet zwischen den Aufwendungen, die für die in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder gemacht werden, und den Unterhaltszahlungen an getrennt lebende Ehegatten und Kinder. Die Ehefrau hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Mann auf Unterhalt, da die Ehe in der sozialistischen Gesellschaft ihren früheren Charakter als „Versorgungsanstalt für die Frau“ verloren hat (Gleichberechtigung der Frau). Auch die Ehefrau und Mutter ist verpflichtet, „gesellschaftlich nützliche Arbeit“ zu verrichten. Unter dem Vorwand, der Frau auf diese Weise zur Gleichberechtigung zu verhelfen, soll sie genötigt werden, neben ihrer Hausfrauenarbeit einen Beruf auszuüben. Durch die so zu erlangende wirtschaftliche Selbständigkeit könne sich die Frau in ihrer Persönlichkeit weit besser entfalten und entwickeln als in der Enge ihrer Häuslichkeit (Oberstes Gericht, Urt. vom 19. 1. 1961, „Neue Justiz“ 1961, S. 213). Das gilt um so mehr für die geschiedene Frau. Sie ist, selbst wenn sie Kinder zu versorgen hat, grundsätzlich verpflichtet, ihren Unterhalt durch eigene Arbeit zu verdienen und „ihrer politisch-moralischen Pflicht beim Aufbau des Sozialismus“ durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft nachzukommen. Frauen, die dennoch Unterhaltsansprüche geltend machen, weil sie Kleinkinder zu betreuen haben, sind vom Gericht zu über[S. 661]zeugen, daß dies für sie eine „gesellschaftliche Rückentwicklung“ sei und auch den „gesellschaftlichen Erfordernissen“ nicht gerecht werde, Nur in Ausnahmefällen, in denen die geschiedene Frau arbeitsunfähig und deshalb außerstande ist, ihren Unterhalt selbst zu bestreiten, kann ihr für die Übergangszeit bis zu zwei Jahren ein Unterhalt zugebilligt werden. Wenn bei der Ehescheidung bereits vorauszusehen ist, daß sich der Unterhaltsberechtigte keinen eigenen Erwerb schaffen kann, und es dem Unterhaltsverpflichteten unter Berücksichtigung aller Umstände zuzumuten ist, kann seit dem Inkrafttreten des FGB (1. 4. 1966) auch eine unbefristete U. ausgesprochen werden. Die Fortdauer der Unterhaltszahlung an den geschiedenen Ehegatten kommt aber nur dann in Betracht, wenn neben der Unterhaltsbedürftigkeit und Leistungsfähigkeit noch weitere Umstände vorliegen, die ihre Zumutbarkeit begründen (OG. v. 25. 5. 1967 — „Neue Justiz“ 1967, S. 612). Für die Bemessung des Unterhalts für minderjährige Kinder sind in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts Nr. 18 vom 14. 4. 1965 (GBl. II, S. 331) Richtsätze aufgestellt worden, die „einer nach sozialistischen Anschauungen gestalteten Lebensführung innerhalb der Familie“ entsprechen. Die Höhe der hiernach zu zahlenden Unterhaltsbeträge richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Verpflichteten, der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder und dem Alter des Kindes. Vom 13. Lebensjahr bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit sind die Unterhaltsbeträge höher als bei der Altersgruppe bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Die zum Unterhalt Verpflichteten haben „die Pflicht, ihre Arbeitskraft voll einzusetzen, damit sie einen höchstmöglichen Verdienst erzielen“, OG, Urt. v. 14. 4. 1959 — „Neue Justiz“ 1959, S. 718). Uneheliche Kinder haben den gleichen Unterhaltsanspruch wie eheliche. Nach dem FGB gibt es keine U. von Minderjährigen. Nur Volljährige haben ihren unterhaltsbedürftigen Eltern und Großeltern Unterhalt zu gewähren. Das gilt auch für uneheliche Kinder. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 660–661 Universitäten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unterhalts- und Ausbildungsbeihilfen

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das neue Familiengesetzbuch (FGB; Familienrecht) unterscheidet zwischen den Aufwendungen, die für die in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder gemacht werden, und den Unterhaltszahlungen an getrennt lebende Ehegatten und Kinder. Die Ehefrau hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Mann auf Unterhalt, da die Ehe in der sozialistischen Gesellschaft ihren früheren Charakter als „Versorgungsanstalt für die…

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Frauen (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Die SED hat sich von Anfang an die traditionelle marxistisch-leninistische Auffassung von der Gleichberechtigung der F. als unerläßlicher Voraussetzung für den Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung zu eigen gemacht und diese Gleichberechtigung politisch-propagandistisch und mit praktischen Maßnahmen durchzusetzen versucht. Dabei muß sie nach wie vor gegen noch vorhandene traditionelle Einstellungen ankämpfen und in Rechnung stellen, daß eine Vielzahl auf längere Sicht nicht behebbarer realer Schwierigkeiten die F. daran hindern, ihre Gleichberechtigung auch tatsächlich und in dem von der Partei gewünschten Umfang wahrzunehmen. Art. 20 Abs. 2 der Verfassung von 1968 nimmt die bereits in Art. 7 Abs.~1 der Verfassung von 1949 enthaltene Bestimmung über die Gleichberechtigung der Frau in erweiterter Form auf und legt fest: „Mann und Frau sind gleichberechtigt und haben die gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der F., besonders in der beruflichen Qualifizierung, ist eine gesellschaftliche und staatliche Aufgabe.“ Aus ideologischen Gründen („Selbstverwirklichung“, „Entwicklung zur sozialistischen Persönlichkeit“) wie aus pragmatischen (Arbeitskräftemangel) wird die in weiteren Verfassungsartikeln näher spezifizierte Gleichberechtigung vor allem unter dem Aspekt der Teilnahme der F. am Produktionsprozeß gesehen. Hierbei ist in der Förderung der weiblichen Berufstätigkeit durch die SED im Verlauf der Jahre eine Akzentverschiebung deutlich geworden. Während es ihr zu Beginn des ersten Fünfjahrplanes vor allem darum ging, möglichst viele weibliche Arbeitskräfte für die Volkswirtschaft zu gewinnen, stehen in jüngerer Zeit hauptsächlich Fragen der beruflichen Qualifizierung und des beruflichen Aufstiegs der F. im Vordergrund. 1. Frauenpolitik Unter den Verlautbarungen und gesetzlichen Bestimmungen zur F.-Politik der SED, die die Verschiebung widerspiegeln, kommt dem Kommuniqué des Politbüros des ZK der SED vom 23. 12. 1961 „Die Frau — der Frieden und der Sozialismus“ zentrale Bedeutung zu. Auf Veranlassung der F.-Kommission beim Politbüro entstanden, kritisierte das sogenannte „F.-Kommuniqué“ die unzureichende Durchsetzung der Forderungen der SED hinsichtlich Rolle und Stellung der F. in der sozialistischen Gesellschaft. Den veränderten wirtschaftlichen und politischen Notwendigkeiten und Bedingungen gemäß, präzisierte es die Verantwortung von Partei, Massenorganisationen und Leitungen der Staats- und Wirtschaftsorgane für die Förderung der F. und trug ihnen auf, sich stärker um die Qualifizierung der F. zu kümmern und mehr F. für naturwissenschaftlich-technische Berufe und für Leitungsfunktionen zu gewinnen. Die normierende Wirkung des F.-Kommuniqués kommt vor allem in den Bereichen Familie, Arbeit und Bildung zum Ausdruck. 1. Das Familiengesetzbuch von 1966 fixiert nicht nur die Gleichstellung der F. in Ehe und Familie, sondern auch ihr Recht, über Ausübung bzw. Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit trotz familiärer Verpflichtungen selbständig und ohne bindende Einspruchsmöglichkeiten des Ehemannes zu entscheiden (Familie). 2. Der bereits im Befehl Nr. 253 der SMAD aufgestellte, im Gesetz der Arbeit vom 19. 4. 1950 (GBl. S. 349) wiederholte Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ [S. 221]wurde mit weiteren Bestimmungen des Arbeitsgesetzes und des Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der F. vom 27. 9. 1950 (GBl. S. 1037) im Gesetzbuch der Arbeit (GBA) von 1962 zusammengefaßt. Die Bestimmungen beziehen sich u. a. auf die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für die Teilnahme der F. am Produktionsprozeß. Dazu zählen die Einrichtung von Kinderkrippen, -gärten und -horten, von betrieblichen Verkaufsstellen, Wäschereien und anderen Dienstleistungen. Sie betreffen weiterhin arbeitszeitliche Sonderregelungen und Kündigungsschutz für Schwangere und stillende Mütter (Verbot von Überstunden und Nachtarbeit, Schwangerschafts- und Wochenurlaub von sechs bzw. acht Wochen Stillpausen während der Arbeitszeit, Kündigungsverbot bis zum Ablauf des sechsten Monats nach der Entbindung) und Gewährung von Hausarbeitstagen unter bestimmten Voraussetzungen für vollbeschäftigte F. Ferner sollen besondere Maßnahmen zum F.-Arbeitsschutz wie Verbot von schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten sowie eine entsprechende technisch-organisatorische Gestaltung der Arbeitsplätze den Einsatz der F. in einer weiten, auch nichttypischen F.-Berufe umfassenden Tätigkeitsskala ermöglichen. In von den Betriebsleitern in Zusammenarbeit mit den Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) als Bestandteil des Betriebskollektivvertrages (BKV) aufzustellenden F.-Förderungsplänen sind außerdem detaillierte Weiterbildungsmaßnahmen festzulegen. 3. Das Bildungsgesetz (Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem) vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) garantiert den F. und Mädchen gleiche Bildungsmöglichkeiten und den gleichberechtigten Zugang zu allen Bildungsinstitutionen. Es fordert die Hinlenkung der Mädchen auf eine Ausbildung in technischen und landwirtschaftlichen Berufen, die Qualifizierung der F. zu Facharbeitern und ihre Vorbereitung auf Kaderfunktionen. Wichtige Durchführungsbestimmungen der jüngeren Zeit zum Bildungsgesetz, durch das die F. in das allgemeine System der abschnittsweisen Qualifizierung einbezogen werden, sind die „Anordnung über die Aus- und Weiterbildung von F. für technische Berufe und den Einsatz in mittlere und leitende Tätigkeiten“ vom 7. 7. 1966 (GBl. 1966, Sonderdruck Nr. 545) und die „Anordnung zur Ingenieurausbildung von F. in Sonderklassen an den Fachschulen der DDR“ vom 15. 7. 1967 (GBl. II, S. 506). Erstgenannte Anordnung enthält für alle Staats- und Wirtschaftsorgane verbindliche konkrete Anweisungen über Ausweitung und Forcierung der F.-Qualifizierung, zu deren Durchsetzung die Leiter verpflichtet sind Letztere trifft eine spezifische organisatorische Regelung hinsichtlich der Weiterbildung von F. zu Ingenieuren und Ökonomen, die sich in der Produktion bewährt haben und besonderen häuslichen Belastungen ausgesetzt sind. In erster Linie für F. in landwirtschaftlichen Berufen bestimmt, bestehen seit einiger Zeit vom Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) gegründete F.-Akademien, die auf Vortrags- und Kursusbasis für eine allgemeine Weiterbildung sorgen sollen. 2. Probleme der Frauenarbeit Der SED ist die Eingliederung der F. in den Produktionsprozeß in beachtlichem Umfang gelungen. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten ist seit 1949 kontinuierlich gestiegen, der F.-Beschäftigungsgrad ist einer der höchsten der Welt. Als Ursachen des Anstiegs sind die im Schnitt relativ niedrigen Einkommen der Männer und wachsendes Konsumbedürfnis ebenso zu nennen wie die Überzeugungswirkung der SED-Propaganda. Einer wesentlichen Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten stehen für geraume Zeit — bei offensichtlicher Bereitschaft vieler F., trotz Ehe und Familie und der damit verbundenen Mehrfachbelastungen eine Berufsarbeit aufzunehmen oder in den erlernten Beruf zurückzukehren — noch ungelöste Probleme der F.-Arbeit entgegen. Weder sind genügend Plätze in Einrichtungen der Kinderbetreuung vorhanden, noch steht ein qualitativ wie quantitativ ausreichendes Waren- und Dienstleistungsangebot zur Verfügung, um die Hausarbeit für die F. spürbar zu erleichtern. Weitere Schwierigkeiten, die z. T. aus der mangelhaften Erfüllung staatlicher Förderungsauflagen durch die Betriebsleiter resultieren bzw. Ausdruck des der Gleichberechtigung der F. entgegengebrachten Widerstandes der Männer sind, bilden z. B. ungünstige betriebliche Arbeitsbedingungen und der dem Ausbildungsniveau nicht gemäße Einsatz der weiblichen Arbeitskräfte. Letzteres trifft vor allem auf F. [S. 222]mit Hoch- und Fachschulabschluß zu, die auf den höheren Leitungsebenen von Betrieben und Verwaltungen deutlich unterrepräsentiert sind. Der gesetzlich geförderte Kompromiß der Teilbeschäftigung (Halbtagsarbeit), vor einigen Jahren noch begrüßt, erweist sich in zunehmendem Maße als unbefriedigend und von zweifelhaftem ökonomischem Nutzen, da er der völligen Eingliederung der F. in den Arbeits-, besonders aber in den Qualifizierungsprozeß im Wege steht. Zumal bei weiblichen Führungskräften ergibt sich die Problematik, daß eine Teilbeschäftigung sowohl die Kontinuität der Leitungstätigkeit wie die von Weiterbildungsmaßnahmen unterbricht. 3. Die Frau in Bevölkerung, Wirtschaft und öffentlichem Leben a) Die F. in der Bevölkerung Nach den Angaben des „Statistischen Jahrbuches der DDR“ waren 1967 von den insgesamt 17.089.884 Mill. Einwohnern 9.259.979 weiblich, das entspricht einem Anteil von 54,2 v. H. Der Altersaufbau der weiblichen Bevölkerung zeigte im großen und ganzen eine ähnlich ungünstige Struktur wie der der Gesamtbevölkerung. Durch den hohen F.-Überschuß, der sich von der Altersgruppe der 40jährigen an bemerkbar macht, war die Zahl der weiblichen Rentner allerdings ungleich höher als die der männlichen. Da die F. bereits mit 60 Jahren in das Rentenalter eintreten, die Männer dagegen erst mit 65 Jahren, erscheint der Unterschied besonders groß: 2.263.747 Rentnerinnen standen 996.800 Rentnern gegenüber. In den unteren Altersgruppen bis hinauf zu der der 35jährigen war ein leichter Männerüberschuß zu vermerken. (Bevölkerung) <b) Die F. in der Wirtschaft> (Berufs- und Qualifikationsstruktur) Im arbeitsfähigen Alter befanden sich 1967 5073.523 F. Bei einer Gesamtzahl von rd. 7,7 Mill. (mit Lehrlingen rd. 8,2 Mill.) Beschäftigten waren rd. 3,6 Mill. (mit weiblichen Lehrlingen rd. 3,8 Mill.) F. Ihr Beschäftigtenanteil betrug demnach 47,2 v. H. (1964: 44,2 v. H.), der Beschäftigungsgrad der F. im arbeitsfähigen Alter 76,3 v. H. (1964: 66,5 v. H.). Der hohe Anteil an der Gesamtzahl der Berufstätigen ließ sich nur durch die Mitarbeit einer großen Anzahl verheirateter F. mit Kindern erreichen. 1967 waren in 74,2 v. H. aller Familienhaushalte von Arbeitern und Angestellten die Ehe-F. in den Altersgruppen von 18 bis 60 Jahre und älter mit berufstätig, in der Hälfte der Fälle sogar vollbeschäftigt. Schlüsselt man die Haushalte, in denen die Ehe-F. berufstätig war, nach der Kinderzahl auf, so ergibt sich folgende Verteilung: Neben der Kinderzahl richtete sich der Teilnahmegrad der Ehe-F. an der Berufstätigkeit nach dem Einkommen des Ehemannes. In der niedrigsten Einkommensgruppe (Nettoeinkommen des Ehemannes unter 400~M) arbeiteten in 81,3 v. H. aller Familienhaushalte von Arbeitern und Angestellten die Ehe-F. mit. Gliedert man die Haushalte mit berufstätiger Ehe-F., in denen das Nettoeinkommen des Ehemannes unter 400~M liegt, nach der Anzahl der Kinder auf, ist folgende Verteilung festzustellen: Selbst in der höchsten Einkommensgruppe (Nettoeinkommen des Ehemannes 1.000~M und darüber) arbeiteten in über der Hälfte der in Frage kommenden Familienhaus[S. 223]halte die Ehe-F. mit, lediglich bei drei und mehr Kindern sank der Anteil auf 40,2 v. H. Die Berufsstruktur der F. ist nach den offiziellen Angaben nur grob nach Berufsgruppen aufzuschlüsseln. Für 1967 wie bereits für die vorhergehenden Jahre galt, daß nur knapp ein Drittel berufstätiger F. einschließlich der weiblichen Lehrlinge in der Industrie, fast die Hälfte aber in Bereichen tätig war, in denen die Anzahl der F.-Berufe traditionellerweise am größten ist. An den in der Industrie Beschäftigten haben die F. unterdurchschnittlichen, an den in Bereichen von Handel, Post- und Fernmeldewesen sowie in den Bereichen „außerhalb der materiellen Produktion“ Beschäftigten dagegen überdurchschnittlichen Anteil. Die Verteilung der weiblichen Berufstätigen (mit Lehrlingen) auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche zeigte 1967 folgendes Bild: Von den in den angeführten Wirtschaftsbereichen beschäftigten F. hatten 1967 54.914 einen Hochschulabschluß, davon waren nur 2.976 (gegenüber 31.525 Männern) in der Industrie, 188 in der Bauindustrie und 576 auf dem landwirtschaftlichen Sektor, aber 49.666 in den Bereichen außerhalb der materiellen Produktion tätig. Einen Fachschulabschluß wiesen insgesamt 129.598 F. auf, davon arbeiteten 11.931 in der Industrie (gegenüber 123.805 Männern), 810 in der Bauindustrie, 3.089 in der Landwirtschaft und 108.345 in den Bereichen außerhalb der materiellen Produktion. Der geringe Facharbeiteranteil der F., vor allem in der Industrie, Grund für verstärkte Qualifizierungsbemühungen der SED, bedeutet, daß der Anteil der F. an den niedrigen Lohngruppen unverhältnismäßig hoch ist. 2.000 F. sollen 1967 in der zentralgeleiteten Industrie als Meister, 1.300 als Werkdirektoren bzw. in den Leitungen der VEB beschäftigt gewesen sein. 1900 F. waren Direktoren bzw. Schulleiter von polytechnischen und erweiterten polytechnischen Oberschulen (bei einer Gesamtzahl von 7.789 Schulen der genannten Art). An Qualifizierungsmaßnahmen aller Art nahmen 1967 Insgesamt 167.294 F. teil. 32.228 legten die Facharbeiterprüfung ab, davon 14.691 im Bereich der Landwirtschaft. Ab September 1968 sollen in rd. 380 Sonderklassen an den Fachschulen etwa 2.500 F. ein Ingenieur- bzw. Ökonomiestudium aufnehmen. c) die F. im öffentlichen Leben Die geforderte gleichberechtigte Teilnahme der F. am staatlichen und gesellschaftlichen Leben ist verhältnismäßig groß in den Massenorganisationen. In politischen Entscheidungsgremien von Staat und Partei, in denen ein hoher Anteil von F. wirksame Gleichberechtigung bedeuten könnte, sind sie weder ihrer zahlenmäßigen Stärke in der Gesamtbevölkerung noch ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entsprechend vertreten. Im Politbüro des ZK der SED ist unter den auf dem VII. Parteitag 1967 neugewählten 15 Mitgliedern keine, unter den 6 Kandidaten eine F. Im ZK der SED sind bei insgesamt 131 Mitgliedern nur 16 F., von den 50 Kandidaten nur 6. 5 F. gehören dem aus 22 Mitgliedern bestehenden Staatsrat an. Unter den 26 Ministern gibt es nur eine F. (Minister f. Volksbildung, M. ➝Honecker). In den Volksvertretungen ist der Anteil der F. höher. In der Volkskammer (5. Wahl[S. 224]periode, 1967) sind von den 500 Abgeordneten 153 (30,6 v. H.) F., in den Bezirkstagen (Stand: 2. 9. 1967) von insgesamt 2.840 Abgeordneten 923 (32,1 v. H.), in den Kreistagen der Landkreise und Stadtverordnetenversammlungen der Stadtkreise sind von insgesamt 16.949 Abgeordneten 5.262 (31,0 v. H.) F. 1.082 F. sind Bürgermeister. -In den 62.692 Ständigen Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen (Stand: 1965) mit 355.345 Mitgliedern arbeiten 97.432 F. mit. Von den Richtern sind ein Drittel, von den Schöffen 42 v. H. weiblich. Im DFD waren 1967 etwa 1,3 Mill., im FDGB etwa 3,1 Mill. F. organisiert. Um Aufschluß über Rolle und Probleme vor allem der berufstätigen F. zu gewinnen, arbeitet seit 1964 als Organ des Ministerrates der Wissenschaftliche Beirat „Die Frau in der sozialistischen Gesellschaft“ bei der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAW). Zusammen mit der Staatlichen Plankommission erarbeitet er Forschungsvorschläge, die in die staatlichen Pläne Wissenschaft und Technik eingehen und koordiniert die Forschungsvorhaben zentraler Staats- und Wirtschaftsorgane (vgl. GBl. 1966, II, S. 777). Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. : Argumente und Zitate aus sowjetischen und sowjetzonalen Quellen (zusammengestellt von Hans Schütze). 4., erw. Aufl. (BMG) 1966. 192 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. —— Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 220–224 Franz-Carl-Weiskopf-Preis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Frauenausschüsse

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Die SED hat sich von Anfang an die traditionelle marxistisch-leninistische Auffassung von der Gleichberechtigung der F. als unerläßlicher Voraussetzung für den Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung zu eigen gemacht und diese Gleichberechtigung politisch-propagandistisch und mit praktischen Maßnahmen durchzusetzen versucht. Dabei muß sie nach wie vor gegen noch vorhandene traditionelle Einstellungen ankämpfen und in Rechnung…

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Urheberrecht (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das am 1. 1. 1966 in Kraft getretene „Gesetz über das U.“ vom 13. 9. 1965 (GBl.~I, S. 209) hat die bis dahin noch gültigen Reichsgesetze auf dem Gebiete des U., das Literatururheberrechtsgesetz und das Kunsturheberrechtsgesetz, das Gesetz über das Verlagsrecht und das Gesetz über die Filmberichterstattung ersetzt. Das U.-Gesetz soll die Verbindung der persönlichen Interessen der Urheber mit denen der Gesellschaft herstellen. Das U. wird als „sozialistisches Persönlichkeitsrecht“ bezeichnet, aus dem sich nichtvermögensrechtliche und vermögensrechtliche Befugnisse des Urhebers ergeben. Diese haben das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und Namensnennung, auf Entscheidung über die erste Veröffentlichung des Werkes, auf die Unverletzlichkeit des Werkes und den Schutz des künstlerischen oder wissenschaftlichen Ansehens des Urhebers sowie sein Recht auf Entscheidung über die Art der Veröffentlichung und Nutzung zum Inhalt. Diesen Rechten des Urhebers, die 50 Jahre nach seinem Tode enden, stehen die Rechte der Gesellschaft auf „freie Werknutzung“ gegenüber. Zur „Aneignung der Schätze von Kunst und Wissen durch die gesamte Gesellschaft und zur Entfaltung von Wissenschaft und Kunst“ dürfen ohne Einwilligung des Urhebers und ohne Zahlung einer Vergütung Werke frei genutzt werden. Dem Rundfunk und Fernsehen ist eine gesetzliche Lizenz eingeräumt worden, die es ermöglicht, ohne Einwilligung des Urhebers jedes veröffentlichte Werk unverändert gegen ein in einer staatlichen Honorarordnung festgelegtes Entgelt zu übertragen. Der Inhalt von Verträgen zur Übertragung von Nutzungsbefugnissen soll in Musterverträgen festgelegt werden, die vom Ministerium für Kultur bzw. vom Staatlichen Rundfunk-Komitee in Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen [S. 663]Organisationen der Urheber und den Gewerkschaften auszuarbeiten und zu veröffentlichen sind. Die Vorschriften des U.-Gesetzes erstrecken sich auf „Bürger der DDR“ unabhängig vom Ort der Veröffentlichung ihrer Werke, auf die Bürger anderer Staaten oder Staatenlose, soweit ihre Werke erstmalig in der „DDR“ veröffentlicht werden. Für außerhalb der „DDR“ veröffentlichte Werke „von Bürgern anderer Staaten“ gelten die internationalen Vereinbarungen auf dem Gebiet des U., insbesondere die Berner Übereinkunft vom 2. 6. 1928, die die „DDR“ mit Wirkung vom 29. 8. 1955 wieder anwendet (Bekanntmachung vom 16. 4. 1959, GBl.~I, S. 805; Patentrecht). Beim Fehlen solcher Vereinbarungen wird Urheberschutz im Rahmen der Gegenseitigkeit gewährt. Durch AO vom 23. 10. 1956 (GBl. II, S. 365) ist mit Sitz in Berlin das „Büro für U.“ gegründet worden. Es untersteht der Aufsicht des Ministeriums für Kultur. Es hat u.a. die Aufgabe, an deutschen und internationalen Einrichtungen auf dem Gebiet des U. mitzuarbeiten, die Arbeiten zur Entwicklung des U. und den Abschluß von Verträgen zu unterstützen und die Rechte der in der „DDR“ ansässigen Urheber wahrzunehmen. Der Erwerb und die Vergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte bedürfen der Genehmigung durch das Büro für U., wenn der Vertragspartner außerhalb der „DDR“ wohnt (AO vom 7. 2. 1966 — GBl. II, S. 105). Das Büro kann verlangen, daß die Nutzungsrechte zunächst einem Verlag oder einer anderen kulturellen Einrichtung der „DDR“ angeboten werden. Ausgenommen von der Genehmigungspflicht sind Erwerb und Vergabe von U. durch Presseorgane, wissenschaftliche Fachzeitschriften, Rundfunk und Fernsehen, sowie Verträge, die durch die Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte für das Gebiet der Musik (AWA) geschlossen werden. Nach der Verfassung v. 6. 4. 1968 (Art. 11, Abs. 3) genießen die Urheber den Schutz des sozialistisches Staates. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 662–663 Urania A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Urkundenstellen

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das am 1. 1. 1966 in Kraft getretene „Gesetz über das U.“ vom 13. 9. 1965 (GBl.~I, S. 209) hat die bis dahin noch gültigen Reichsgesetze auf dem Gebiete des U., das Literatururheberrechtsgesetz und das Kunsturheberrechtsgesetz, das Gesetz über das Verlagsrecht und das Gesetz über die Filmberichterstattung ersetzt. Das U.-Gesetz soll die Verbindung der persönlichen Interessen der Urheber mit denen der Gesellschaft herstellen.…

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Jugend (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 309]Die SED muß — wie jede politische Führungsgruppe — aus Gründen der Kontinuität ihrer Herrschaft die junge Generation innerhalb ihres Machtbereiches durch Vermittlung systemstabilisierender Normen in das politische System integrieren. Dieso Normen sind u.a.: Staatsbürgerbewußtsein (Patriotismus, „Verteidigungsbereitschaft“), sozialistisches ➝Bewußtsein (Marxismus-Leninismus, „proletarischer Internationalismus“), Liebe zur Arbeit („sozialistische Arbeitsmoral“), Lernbereitschaft (Streben nach beruflichem Aufstieg) sowie „sauberes moralisches Verhalten“ (sozialistische ➝Moral). Die SED postuliert zwischen Partei und J. — in ihrem Selbstverständnis getreu marxistisch-leninistischen Grundsätzen — ein „unverbrüchliches Vertrauensverhältnis“, das die Übertragung „hoher Verantwortung“ bei der Vollendung des Sozialismus und der Meisterung der wissenschaftlich-technischen Revolution rechtfertige. Indem sie die J. als „Hausherrn von morgen“ und als „Schrittmacher für das Neue“ bezeichnet, bemüht sie sich, den Willen der Jugendlichen zur Identifizierung mit der sozialistischen Gesellschaftsordnung zu wecken und ihre Einsatzbereitschaft zu aktivieren. Die formalen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der künftigen Hausherrenfunktion sind durch Art. 20, Abs. 3 der Verfassung vom 6. 4. 1968 gegeben. Dort heißt es: „Die J. wird in ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Entwicklung besonders gefördert. Sie hat alle Möglichkeiten, an der Entwicklung der sozialistischen Ordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen.“ Den bürgerlichen Individualismus ablehnend, wird der „sozialistische Kollektivismus“ zum Erziehungsideal erklärt, der einerseits die Selbsterziehung der J. zum normgemäßen, d.h. sozialistischen Verhalten impliziert, andererseits aber die Bindung an die politisch und gesellschaftlich aktive Lern- und Arbeitsgruppe (z. B. an die FDJ-Grundorganisation, an das J.-Kollektiv bzw. die J.-Brigade im Betrieb) für unerläßlich erachtet. Um schwer kontrollierbare negative Einflüsse (z. B. durch westliche Funk- und Fernsehsendungen und westliche Literatur) auszuschalten, soll der Erziehungsprozeß, der im Zusammenwirken von Elternhaus, Schule und J.-Organisation zu erfolgen hat, nicht dem Selbstlauf überlassen bleiben. <Jugendpolitik> Allgemeine Voraussetzung für die Teilnahme der J. am öffentlichen Loben bildet das durch die Festlegung des Mündigkeits- bzw. Wahlberechtigungsalters auf 18 bzw. 21 Jahre formal, vorwiegend über die FDJ in gewisser Weise auch materiell gesicherte Kontroll-, Mitsprache- und Vertretungsrecht im politisch-staatlichen und wirtschaftlichen Bereich. Schwerpunkt der J.-Politik der SED war und ist der schul- und bildungspolitische Sektor. So gehörten 1967 32.380 junge Menschen den Volksvertretungen an. Von den Werksdirektoren waren 8,7 v. H., von den technischen Direktoren 34,5 v. H. und von den ökonomischen Direktoren 25 v. H. unter 35 Jahre alt. („Junge Generation“, 4/1967). Als auf diesem Gebiet bereits erreichte Erfolge gelten a) die Beseitigung des Bildungsprivilegs durch die „antifaschistisch-demokratische Schulreform“ (Schaffung der Einheitsschule und Einrichtung vollausgebauter Zentralschulen auf dem Lande), b) die Verbesserung und Neugestaltung des Schul- und Ausbildungssystems vor allem durch die Einführung des polytechnischen Unterrichts und die Verlängerung der allgemeinen Schulpflicht auf zehn Jahre (Erziehungs- und Bildungswesen). Auf arbeitsrechtlichem Gebiet konkretisierte sich die J.-Politik der SED zunächst in dem bereits im Arbeitsgesetz vom 19. 4. 1950 (GBl. S. 349) niedergelegten und in Art. 24 der Verfassung von 1968 ebenfalls enthaltenen Prinzip, daß Jugendliche daß Recht auf gleichen Lohn bei gleicher Arbeitsleistung haben. Ferner gelten für Jugendliche besondere Arbeitsschutzanordnungen und Arbeitszeitregelungen (Jugendarbeit). Bedeutsamer sind die über die erwähnten Maßnahmen hinausgehenden Bestimmungen zur beruflichen Ausbildung und vor allem die spezifischen Förderungsmaßnahmen, die im Gesetzbuch der Arbeit (GBA) angeordnet werden. In jährlich zwischen Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) und Betriebsleiter unter aktiver Beteiligung der FDJ im Rahmen des Betriebskollektivvertrages abzuschließenden Jugendförderungsplänen soll die J. befähigt werden, ihren Beitrag zur Steigerung der Arbeitsproduktivität zu leisten. Dieser Beitrag besteht etwa in der Übernahme von Ju[S. 310]gendobjekten (z. B. Einrichtung neuer Produktionsanlagen, Entwicklung und Erprobung neuer Produktionsmethoden, im Wert exakt abrechenbar nach den allgemeinen Prinzipien der Kostenrechnung), in der Austragung von Leistungswettbewerben zwischen J.-Brigaden („Schrittmacherbewegung“, Messe der Meister von morgen; im Hochschulbereich: Studentenwettstreite und Leistungsschauen) oder in der Unterstützung der Qualifizierungspropaganda der SED. Weiterhin sollen Jugendliche in Leitungsfunktionen eingesetzt und bei vorhandener Begabung vom Betrieb zum Hoch- oder Fachschulstudium delegiert werden. Seit dem VI. Parteitag ist die J.-Politik der SED spürbar intensiviert worden, da die Einführung des NÖS eine Orientierung auf neue, die Effektivität des Systems im allgemeinen und die Arbeitsproduktivität im besonderen steigernden Wissenschaftsgebiete (z. B. Kybernetik, Operationsforschung) eine Neubestimmung des Ausbildungsinhalts und eine Neustrukturierung der herkömmlichen Ausbildungsorganisation erforderte. Dementsprechend konzentriert sich seitdem die Aktivität der Partei vorwiegend auf die Rolle, die die J. in dem Umwandlungsprozeß übernehmen soll, und auf die Maßnahmen, sie bewußtseinsmäßig und fachlich darauf vorzubereiten. Zunächst im Jugendkommuniqué vom 21. 9. 1963 programmatisch formuliert, erfuhren die jugendpolitischen Vorstellungen der SED eine Spezifizierung im Jugendgesetz und im Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem, das folgerichtig die im GBA im grundsätzlichen enthaltenen Bestimmungen zur Berufsausbildung aufnimmt und sowohl Ausbildungswege wie Verantwortlichkeiten präzisiert. Gegenüber dem J.-Kommuniqué, das „die Stunde der … jungen Facharbeiter, Genossenschaftsbäuerinnen, Techniker, Lehrerinnen, Ingenieure“ und weiterer Spezialisten für gekommen erklärt, weisen jüngere Verlautbarungen der SED wieder in stärkerem Maße auf die Notwendigkeit der politisch-ideologischen Erziehung der J. hin, die das Fachwissen einschließen und nicht neben diesem stehen soll, um eine politisch konsequenzenreiche Verselbständigung des Sachverstandes zu verhindern. Dabei wird auf die Verantwortung der Grundorganisationen und Parteileitungen der SED für die klassenmäßige Erziehung der J. hingewiesen. Sie sollen sich vor allem um die Rolle und Wirksamkeit der FDJ und deren praktische Arbeit mit der J. kümmern. Im Beschluß des Staatsrates vom 31. 3. 1967 („Neues Deutschland“ v. 1. 4. 1967, S. 3 ff.) formulierte die SED in zehn Grundsätzen ihre J.-Politik und die Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung. Der Staatsratsbeschluß ist als Erweiterung des J.- und des Bildungsgesetzes um aktuelle bildungspolitische und allgemeinpolitische Erfordernisse anzusehen. Er soll den Eltern wie den Staats- und Wirtschaftsorganen, den Arbeits- und Erzieherkollektiven, den gesellschaftlichen Organisationen — darunter vor allem der FDJ — „die lebendige Maxime ihres täglichen Handelns“ sein. Die zehn Grundsätze beziehen sich im wesentlichen auf: 1. die sozialistische Erziehung der J.; 2. den produktionswirksamen Einsatz der J. vor allem im sozialistischen Massenwettbewerb zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne; ihre Beteiligung an der Verwirklichung des NÖS und Einbeziehung in staatliche Kontrollgremien (Produktionskomitees, Gesellschaftl. Räte); 3. die Mitwirkung der J. beim Aufbau einer leistungsfähigen, nach neuen Organisations- und Produktionsprinzipien arbeitenden Landwirtschaft durch entsprechende Berufswahl; 4. die Erziehung zur kollektiven Arbeitsform und kollektiven Freizeitgestaltung; 5. die Erhöhung des Bildungs- und Ausbildungsniveaus unter besonderer Berücksichtigung der politisch-ideologischen Erziehung, die Hinlenkung der Jugendlichen auf volkswirtschaftlich wichtige Berufe und die praxisbezogene Gestaltung des Studiums; 6. die geistig-kulturelle und sportliche Erziehung insbesondere der jungen Arbeiter; 7. die Förderung der jungen Frauen und Mädchen und ihre Orientierung auf technische und naturwissenschaftliche Berufe sowie auf Leitungsfunktionen; 8. die Erziehung der J. zur Einhaltung der Normen der sozialistischen ➝Moral und der sozialistischen Gesetzlichkeit; die Entwicklung von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der J.-Kriminalität; 9. die Beteiligung der J. an der Leitung des Staates durch Übernahme von Funktionen bei den Räten der Bezirke, Kreise und in den Gemeinden, durch Mitarbeit in gesellschaftlichen Organisationen, in den ständigen Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen, durch Ausübung von Kontrollfunktionen als Kontrollposten der FDJ [S. 311]in den Arbeiter-und-Bauern-Inspektionen; 10. die ideologische und fachliche Qualifizierung der Erzieher in Schule, Betrieb und Universitäten und die Einwirkung gesellschaftlicher Organisationen auf die Familienerziehung (Familie, Elternbeiräte). Eine der jüngsten jugendpolitischen Maßnahmen auf bildungspolitischem Gebiet ist die Neukonzeption der beruflichen Ausbildung durch die Einführung von Grundberufen (Berufsausbildung). In dem Bericht des Politbüros an die 11. Tagung des ZK der SED vom 15.–18. 12. 1963 konstatierte E. ➝Honecker, daß bei einer „im großen und ganzen guten Entwicklung der J.“ bestimmte „Erscheinungen der Zersetzung und der Verletzung der Moral und des Anstandes“ festzustellen seien und daß auf dem Gebiet der ideologischen Erziehung der Kampf vor allem gegen zwei Probleme aufgenommen werden müsse, gegen die „Ideologie des Zweifels“ und gegen „anarchistische Tendenzen“. Die offensichtliche Betonung der Notwendigkeit auch im Staatsratsbeschluß von 1967, die ideologische Erziehung der J. zu intensivieren, und die Forderung, wirkungsvollere Maßnahmen zur Bekämpfung der J.-Kriminalität zu entwickeln, machen deutlich, auf welohe — vorwiegend ideologische — Schwierigkeiten die SED bei der Durchsetzung wesentlicher Aspekte ihrer J.-Politik stößt. Nach wie vor wird der angeblich destruktive Einfluß des Westens bevorzugt für Fälle „unsozialistischen Verhaltens“ Jugendlicher verantwortlich gemacht. Unabhängig davon ist man in den letzten Jahren jedoch dazu bereit, altersspezifische Verhaltensbesonderheiten Jugendlicher anzuerkennen, und man bemüht sich verstärkt darum, deren Bedingungen aufzudecken und mit Hilfe der Jugendforschung jugendpsychologisch angemessene Lösungen für auftretende Probleme zu suchen. (Bevölkerung, Sozialstruktur) Literaturangaben Froese, Leonhard: Die ideengeschichtlichen Triebkräfte in der russischen und sowjetischen Pädagogik. Heidelberg 1956, Quelle und Meyer. 198 S. Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1960. 115 S. Dübel, Siegfried: Dokumente zur Jugendpolitik der SED. München 1964, Juventa-Verlag. 192 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. 2., erw. Aufl., München 1965, Juventa-Verlag. 159 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 309–311 Juden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendarbeit

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 309]Die SED muß — wie jede politische Führungsgruppe — aus Gründen der Kontinuität ihrer Herrschaft die junge Generation innerhalb ihres Machtbereiches durch Vermittlung systemstabilisierender Normen in das politische System integrieren. Dieso Normen sind u.a.: Staatsbürgerbewußtsein (Patriotismus, „Verteidigungsbereitschaft“), sozialistisches ➝Bewußtsein (Marxismus-Leninismus, „proletarischer Internationalismus“), Liebe zur…

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Militärgerichtsbarkeit (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das zusammen mit dem Wehrpflichtgesetz erlassene Gesetz zur Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl. I, S. 28) bestimmte, daß die Rechtsprechung in Strafsachen gegen Militärpersonen und gegen Teilnehmer an Straftaten, die gegen die militärische Sicherheit gerichtet sind, von Militärgerichten ausgeübt wird. Aber erst durch Erlaß des Staatsrates über die Stellung und die Aufgaben der Gerichte für Militärstrafsachen (Militärgerichtsordnung) vom 4. 4. 1963 — in Kraft getreten am 25. 4. 1963 — (GBl. I, S. 71) wurde die M. tatsächlich eingeführt. Bis zum 1. 7. 1963 verblieben anhängige Militärstrafsachen in der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte, die darüber grundsätzlich unter Ausschluß der Öffentlichkeit verhandelten. Nach der Militärgerichtsordnung wird nunmehr die M. „von dem Obersten Gericht, bei dem ein Kollegium für Militärstrafsachen gebildet wird, von den Militärobergerichten und Militärgerichten ausgeübt“. Die Gerichte für Militärstrafsachen werden als „Organe der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht“ bezeichnet, die als Teile des Gerichtssystems der „DDR“ zu arbeiten haben. Sie sollen durch ihre Tätigkeit die Aufgaben der sozialistischen Rechtspflege in der Nationalen Volksarmee und den Organen des Wehrersatzdienstes verwirklichen und im Rahmen ihrer Zuständigkeit den Kampf gegen die Angriffe auf die militärische Sicherheit und die Kampfkraft und Gefechtsbereitschaft dieser Organe führen (§ 2). Die Leitung der Rechtsprechung liegt auch hier beim OG (Gerichtsverfassung). Die Militärgerichte sind nicht nur für die Rechtsprechung gegenüber Militärpersonen zuständig, sondern für alle Personen, „die durch Spionage, Diversion oder Sabotage die militärische Sicherheit gefährden“ (§ 4). Die Militärrichter des OG werden auf Vorschlag des Staatsrates durch die Volkskammer auf 4 Jahre gewählt. Für denselben Zeitraum werden die Richter der Militärobergerichte und der Militärgerichte auf Vorschlag des Nationalen Verteidigungsrates vom Staatsrat gewählt (§ 10). Anzahl und Einsatz der Militärrichter werden vom Minister für Nationale Verteidigung bestimmt (§ 11). Die die Richter wählenden Organe sind auch für ihre vorzeitige Abberufung zuständig. In den Stäben, Truppenteilen, Einheiten und Dienststellen der Nationalen Volksarmee und der Organe des Wehrersatzdienstes werden Militärschöffen auf die Dauer von 2 Jahren gewählt (§ 16). Der Standort und die örtliche Zuständigkeit der Militärgerichte und Militärobergerichte (Leipzig, Neubrandenburg, Ostberlin) werden vom Minister für Nationale Verteidigung unter Berücksichtigung der militärischen Notwendigkeit festgelegt (§ 19). Die sachliche Zuständigkeit ist entsprechend der allgemeinen Zuständigkeit in Strafsachen geregelt. Darüber hinaus sind die Militärstrafsenate des OG zu[S. 411]ständig für die Entscheidung über strafbare Handlungen, die von Militärpersonen ab Dienstgrad Generalmajor/Konteradmiral oder Dienststellung Divisionskommandeur begangen werden, die Militärobergerichte ab Dienstgrad Major/Korvettenkapitän oder ab Dienststellung Regimentskommandeur. Im Gegensatz zu den Bezirksgerichten haben die Militärobergerichte zwar auch ein Plenum, aber kein Präsidium. Für die Organisierung der Tätigkeit des MilOG und seines Plenums ist der Leiter des MilOG allein verantwortlich. Das MilOG-Plenum entscheidet über Kassationsanträge (Kassation) gegen Entscheidungen der MilG. Kassationsinstanz sind ebenfalls (bei Entscheidungen der MilOG ausschließlich) die Militärstrafsenate des Kollegiums des OG. Für die Revision der MilOG und MilG, die politische, fachliche und militärische Qualifizierung der Militärrichter ist die im Ministerium der Justiz neu gebildete Hauptabt. Militärgerichte zuständig. Der Leiter dieser Hauptabt. ist in militärischen Fragen und disziplinarisch dem Minister für Nationale Verteidigung unterstellt. (Militärstaatsanwaltschaft, Militärstrafrecht, Rechtswesen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 410–411 Militärbezirk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militarismus

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das zusammen mit dem Wehrpflichtgesetz erlassene Gesetz zur Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl. I, S. 28) bestimmte, daß die Rechtsprechung in Strafsachen gegen Militärpersonen und gegen Teilnehmer an Straftaten, die gegen die militärische Sicherheit gerichtet sind, von Militärgerichten ausgeübt wird. Aber erst durch Erlaß des Staatsrates über die Stellung und die Aufgaben der Gerichte für…

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Nationale Front (1969)

Siehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationale Front der DDR: 1975 1979 1985 Gegr. am 7. 10. 1949, hervorgegangen aus dem Volkskongreß. Die NF. soll als „breiteste Massenbewegung“ auch die Teile der Bevölkerung politisch beeinflussen und aktivieren, die sich allen anderen Organisationen entziehen konnten. Ohne individuelle Mitgliedschaft baut sie ihre Organisation auf den Hausgemeinschaften und Wohngebietsausschüssen (Wohngebiete) auf und verfügt auf allen Ebenen des Systems über sog. Ausschüsse und Aktivs. Oberstes Organ ist nach dem Statut der Nationalrat. Präsident des Nationalrats: Prof. Erich ➝Correns. Der weitaus wichtigere hauptamtliche Apparat der NF. besteht überwiegend aus SED-Funktionären; Vors. des Sekretariats des Nationalrats: Werner ➝Kirchhoff. Das Programm der NF. ist die allgemeinste Formulierung der SED-Politik und ist als „genereller Volkswille“ verstanden — für alle anderen Parteien und die Massenorganisationen bindend. In der neuen Verfassung der „DDR“ vom 6. 4. 1968 wird die NF. in Art. 3 ausdrücklich erwähnt: „Das Bündnis aller Kräfte des Volkes findet in der Nationalen Front des demokratischen Deutschland seinen organisierten Ausdruck.“ Nach Abs. 2 dieses Artikels vereinigen in der NF. „die Parteien und Massenorganisationen alle Kräfte des Volkes zum gemeinsamen Handeln für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Dadurch verwirklichen sie das Zusammenleben aller Bürger in der sozialistischen Gemeinschaft nach dem Grundsatz, daß jeder Verantwortung für das Ganze trägt“. Zu seiner Verbreitung veranstaltet die NF. regelmäßige „Aufklärungseinsätze“ und unterhält eine Anzahl von Aufklärungslokalen (Agitation und Propaganda). Die NF. hat die früheren Aufgaben des „Demokratischen Blocks“ (Blockpolitik) übernommen. Sie stellt z. B. nominell die Einheitsliste für die Wahlen auf und benennt die Kandidaten für Richter- und Schöffenwahlen. (Rechtswesen) Die ursprüngliche gesamtdeutsche Zielsetzung der NF., „Sammlung aller aufrechten Deutschen zum Kampf um die Einheit Deutschlands und für den Abschluß eines Friedensvertrages“, ist zugunsten innerpolitischer Aufgaben seit 1955 mehr und mehr in den Hintergrund getreten. Im März 1962 wurde vom Nationalrat der NF. ein Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse in Westdeutschland und ihrer Veränderungen gegründet. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 439 Nationale Frage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Gedenkstätten

Siehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationale Front der DDR: 1975 1979 1985 Gegr. am 7. 10. 1949, hervorgegangen aus dem Volkskongreß. Die NF. soll als „breiteste Massenbewegung“ auch die Teile der Bevölkerung politisch beeinflussen und aktivieren, die sich allen anderen Organisationen entziehen konnten. Ohne individuelle Mitgliedschaft baut sie ihre Organisation auf den Hausgemeinschaften und Wohngebietsausschüssen (Wohngebiete) auf und…

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Entfremdung (1969)

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 In der marxistischen Philosophie der Gegenwart spielt der Begriff der E. eine wesentliche Rolle. In der anthropologischen, der literaturwissenschaftlichen und der allgemein-ideologischen Diskussion wurde immer stärker in den Vordergrund gestellt, daß auch in sozialistischen Gesellschaftssystemen eine „entfremdete, immer wieder entgleitende, in Verlust geratene Wirklichkeit“ nur durch eine „sinnvolle Entscheidung“ (Ernst Fischer) aufzufangen sei. Politisch ist die Diskussion um den Begriff der E. deshalb von Bedeutung, weil in ihr die Forderungen der osteuropäischen Intelligenz sichtbar werden, endlich auch im kulturellen Bereich Reformen zuzulassen. Historisch sind Konzeption und Begriff der E. vor allem von Rousseau, Fichte, Hegel, Schelling, Feuerbach und Marx ausgebildet worden. E. geht jedoch letztlich auf gnostische und orphisch-platonische Vorstellungen zurück. In zahlreichen naturrechtlichen Vertragstheorien steht der Begriff der E. für den Verlust bzw. die Übertragung der ursprünglichen Freiheit an eine durch Vertrag entstandene Gesellschaft. Besonders der junge Marx hat, im Anschluß an Hegel, den ökonomischen und politischen Kern der E. des Menschen herausgearbeitet: Dem Arbeiter ist seine Tätigkeit als Produzent wie das Produkt seiner Arbeit entfremdet (Arbeit). Das entfremdete Produkt der Arbeit, niedergeschlagen in Kapital und Eigentum, weist auf die in der kapitalistischen Gesellschaft allseitig herrschende „Habgier“ hin. Das Privateigentum an Produktionsmitteln entfremdet für Marx nicht nur die Individualität des Menschen, sondern auch die der Dinge. Für Marx trifft die durch die Arbeitsteilung bedingte E. nicht nur den arbeitenden Menschen, sondern „Herrn“ und „Knecht“ gleichermaßen und damit die gesamte Menschheit. Die E. ist der Ausdruck einer konfliktgeladenen Welt. Sie manifestiert sich in der Teilung der Gesellschaft in antagonistische Klassen, in Stadt und Land, in Kopfarbeiter und Handarbeiter. Die E. kann deshalb letztlich nur aufgehoben worden durch die universale Revolution. In der marxistischen Philosophie der Gegenwart lassen sich heute zwei Gruppen hinsichtlich des E.-Problems unterscheiden: die Revisionisten (Ernst Fischer, Wolfgang Heise, Georg Klaus), die behaupten, daß der Mensch auch in der „sozialistischen Gesellschaftsordnung“ sich selbst, den von ihm produzierten Gegenständen und damit der Gesellschaft entfremdet sei. Solange das „Wertgesetz“ seine Gültigkeit besitze und verschiedene Eigentumsformen nebeneinander existierten, neben dem Staatseigentum etwa das Genossenschaftseigentum, solange seien die ökonomischen Wurzeln der E. nicht überwunden. In der marxistischen Philosophie der letzten Jahre ist der Begriff der E. sowohl differenziert wie, gegenüber der Fülle seiner Merkmale bei Marx, verengt worden. Der Technikphilosoph Georg Klaus (Ost-Berlin) unterscheidet zwischen gesellschaftlicher und technischer E. „Die gesellschaftliche E. des Menschen und seiner Arbeit ist dadurch gegeben, daß der Mensch gezwungen ist, seine Arbeitskraft zu verkaufen und die Produkte seiner Arbeit dem zu überlassen, der diese Arbeitskraft gekauft hat. Die technische E. hängt mit dieser gesellschaftlichen E. zwar eng zusammen, ist aber nicht mit ihr identisch. Technische E. des Menschen ist der durch einen bestimmten Stand der Entwicklung der Produktivkräfte vorhandene Zwang, monotone körperliche und gei[S. 170]stige Arbeit zu verrichten, sich dem Takt des Fließbandes zu unterwerfen“ (Georg Klaus, „Kybernetik in philosophischer Sicht“, 2. Aufl., S. 430). Klaus hat neben der angegebenen Differenzierung Marx' Begriff der E. auch als „Entäußerung“ im Sinne Hegels gefaßt. Entäußerung wird als eine Form der unendlichen schöpferischen Lern-)Möglichkeit des Menschen begriffen (Kybernetik). Die Revisionisten haben mit Hilfe des Begriffs der E. die bürokratischen Erstarrungen des Parteiapparates der SED zu kritisieren gesucht. Die Dogmatiker (Alfred Kurella, E. M. Sitnikov, T. I. Ojzerman) behaupten dagegen, daß es nicht darauf ankomme, wie viele Eigentumsformen in der „sozialistischen Gesellschaft“ noch bestehen, sondern darauf, für wen der Werktätige arbeite, für den kapitalistischen Unternehmer oder für die „sozialistische Gesellschaft“. Ferner ist nach Ansicht der Dogmatiker der Begriff der E. eine „historische Kategorie“ und somit nur auf die kapitalistische Gesellschaftsordnung anzuwenden. Erscheinungen des Personenkults und Entartungen der Bürokratie seien mit diesem Begriff nicht zu erfassen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 169–170 Enteignung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Entnazifizierung

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 In der marxistischen Philosophie der Gegenwart spielt der Begriff der E. eine wesentliche Rolle. In der anthropologischen, der literaturwissenschaftlichen und der allgemein-ideologischen Diskussion wurde immer stärker in den Vordergrund gestellt, daß auch in sozialistischen Gesellschaftssystemen eine „entfremdete, immer wieder entgleitende, in Verlust geratene Wirklichkeit“ nur durch eine „sinnvolle Entscheidung“ (Ernst Fischer) aufzufangen sei.…

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Wiedervereinigungspolitik der SED (1969) Siehe auch: Spaltung Deutschlands: 1960 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik: 1975 1979 Wiedervereinigungspolitik der SED: 1975 1979 <Grundzüge> Die Geschichte der Teilung Deutschlands und die W. der SED lassen in deutlicher Weise die Entwicklung der weltpolitischen Lage nach der Kapitulation des Deutschen Reiches, die wachsende Entfremdung der Kriegsalliierten und das Entstehen zweier sich feindlich gegenüberstehender Blöcke erkennen, deren Berührungslinie mitten durch Deutschland verläuft. Bei der Beurteilung der Frage, ob es eine „eigene“ Deutschlandpolitik der SED gibt bzw. in welchem Maße bei ihrer Formulierung ein „Eigeninteresse“ zur Geltung kommt oder kommen kann, ist das besondere Abhängigkeitsverhältnis von DDR und UdSSR zu berücksichtigen, das seinen Ausdruck u.a. in den Verträgen vom 20. 9. 1955 und 12. 6. 1964 findet. Dabei ist ferner zu beachten, daß sowjetische Deutschlandpolitik und W. der SED sowie die Einbeziehung der DDR in RGW und Warschauer Beistandspakt und die Deutschlandpolitik der Westmächte, die Wiedervereinigungspolitik der Bundesregierung sowie die Blockbildung des Westens, insbesondere die Eingliederung der BRD in die EWG und die NATO, einander bedingen. Darüber hinaus darf nicht übersehen werden, daß die relative politische und wirtschaftliche Konsolidierung der DDR in den letzten Jahren ihr Eigengewicht innerhalb des Ostblocks erhöht hat, was zu einer verstärkten Betonung der Eigenstaatlichkeit der DDR durch die SED führte. Hier ist auf eine grundsätzliche Schwierigkeit für die W. der SED hinzuweisen. Die konsequente Anwendung des Koexistenzprinzips auf die innerdeutschen Beziehungen, die starke Betonung der Existenz zweier vollständig souveräner Staaten und die Absage an eine Wiedervereinigung in „absehbarer Zeit“ stehen in gewissem [S. 711]Widerspruch zum — auch von der SED anerkannten — Fortbestand einer einheitlichen deutschen Nation. Würde auch diese Gemeinsamkeit der „beiden Staatsvölker“ in DDR und BRD von der SED geleugnet, müßte sie konsequenterweise auch den Anspruch aufgeben, politisch und propagandistisch in die BRD hineinzuwirken, will sie sich nicht dem Vorwurf der Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines „fremden“ Staates aussetzen. Da die SED vom Fortbestand der einheitlichen deutschen Nation ausgeht und trotz Betonung der Eigenstaatlichkeit eine fortgesetzte Politik der Einwirkung gegenüber der BRD betreibt, muß in Übereinstimmung mit ihren grundsätzlichen Selbstdarstellungen festgestellt werden, daß die Wiedervereinigung unter „sozialistischen“ Bedingungen ein Hauptziel ihrer Politik ist. Die einzelnen Phasen der W. der SED wandeln sich mit der Entwicklung des Ost-West-Konflikts. Nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges führte die sowjetische Besatzungspolitik zur vollständigen politischen, wirtschaftlichen und sozialstrukturellen Umwandlung in der SBZ und leitete damit die Teilung Deutschlands ein. Der beginnende „kalte Krieg“ zeigte sich in der faktischen Beendigung der Tätigkeit des Alliierten Kontrollrates Ende 1946. In der Folgezeit scheiterten — besonders am Widerstand Frankreichs und der UdSSR — alle Versuche, die entscheidenden Bestimmungen des Potsdamer Abkommens (Errichtung zentraler gesamtdeutscher „Verwaltungsabteilungen“ und Behandlung Deutschlands als wirtschaftlicher Einheit) zu verwirklichen. Die Gründung von DDR und BRD im Jahre 1949 beendete diese Phase. Der Ausbruch des Korea-Krieges und seine Auswirkungen auf das Verhältnis der Großmächte führten auch in Deutschland zu einer Vertiefung der Spaltung. Zwar hielt die SED bis 1955/56 die Errichtung einer gesamtdeutschen Regierung für wünschenswert und möglich, jedoch konnte man sich auf dem Hintergrund der umfassenden politischen, wirtschaftlichen und militärischen Einbeziehung der DDR in den Ostblock (1950 RGW, die auch militärisch und faktisch vollzogen, formal aber erst nach Eintritt der BRD in die NATO durch Aufnahme der DDR in den Warschauer Pakt sichtbar wurde) über die Legitimitätsvorstellungen und das Verfahren für die Errichtung gesamtdeutscher Organe nicht mehr einigen. In den Jahren 1955–1965 wurde bei allen Aktionen der SED die Souveränität der DDR betont und ihre „Respektierung“ gefordert. Jedoch ging es Ostberlin in erster Linie um den Abschluß zwischenstaatlicher, innerdeutscher Abkommen, die zweifellos seine Anerkennung gefördert, wenn auch nicht unbedingt völkerrechtlich besiegelt hätten. (Beispiele hierfür sind der „Konföderations“-Vorschlag und die Angebote zur Bildung gesamtdeutscher Kommissionen, die sich an der Ausarbeitung eines deutschen Friedensvertrages beteiligen sollten.) Beginnend mit dem VI. Parteitag der SED 1963 und verstärkt seit 1965 (Ausweitung des Vietnam-Krieges und damit verbunden eine erneute Verschärfung des Ost-West-Konflikts) hat sich die gesamtdeutsche Politik der SED ebenfalls verhärtet. Entspannung in Mitteleuropa und Fortschritte bei der Lösung der „nationalen Frage“ haben seit 1967 für die SED die völkerrechtliche Anerkennung der DDR durch die BRD zur Voraussetzung. 1. Von der Kapitulation bis zur Gründung der DDR In der „Atlantik-Charta“ (12. 8. 1941) hatten die USA und Großbritannien ihre Kriegsziele verkündet. Sie versicherten darin u.a., daß „ihre Länder keinerlei Gebiets- und sonstige Vergrößerungen erstrebten“, die „nicht mit den frei zum Ausdruck gebrachten Wünschen der betreffenden Völker übereinstimmten“. Auf der Sitzung des Interalliierten Rates in London vom 24. 9. 1941 hatte u.a. die UdSSR dieser Proklamation voll zugestimmt. Ohne eine freie Willensäußerung des deutschen Volkes abzuwarten, erörterten die Alliierten auf ihren folgenden Kriegskonferenzen Pläne für eine Aufteilung Deutschlands in fünf Teile (28. 11.–1. 12. 1943 in Teheran) und einigten sich vorläufig auf eine Ausdehnung Polens von der Curzon-Linie bis zur Oder. Auf der Konferenz in Jalta (3.–11. 2. 1945) wurden, insbesondere auf Veranlassung Stalins, schließlich die „völlige Entwaffnung, Entmilitarisierung und Zerstückelung Deutschlands“, die „für den künftigen Frieden und die Sicherheit für notwendig“ erachtet wurde, [S. 712]beschlossen. Da es außer dieser Formulierung im Protokoll der Konferenz keinen förmlichen Beschluß über die Aufgliederung Deutschlands und die Art ihrer Durchführung gab, sollten diese Fragen von dem „Ausschuß für die deutsche Teilungsfrage“ (Dismemberment Committee) in London weiterberaten werden. Die UdSSR hat sich an den Beratungen dieses Komitees weitgehend uninteressiert gezeigt. Gleichzeitig einigte man sich in Potsdam, der Moskauer Reparationskommission als „Diskussionsgrundlage“ eine deutsche Wiedergutmachung von 20 Mrd. Dollar (50 v. H. an die UdSSR) zu empfehlen. Sicher haben die Frage der Reparationen und die Sorge der Sowjets, bei einer Aufteilung Deutschlands von den Industriezentren des Rheinlandes abgeschnitten zu werden, entscheidend dazu beigetragen, daß Stalin seit dem Abschluß des sowjetisch-polnischen Bündnispaktes am 21. 4. 1945 alle sowjetischen Pläne einer „Zerstückelung“ Deutschlands in Abrede stellte (Stalins Rundfunkansprachen vom 9. 5. 1945 aus Anlaß der Unterzeichnung der Kapitulationsurkunde in Reims/Karlshorst am 8. 5. 1945). Das Potsdamer Protokoll legt fest, Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu behandeln und, soweit „praktisch durchführbar“, die „deutsche Bevölkerung in ganz Deutschland“ gleich zu behandeln. Als Folge der hinsichtlich der deutschen Frage ergebnislosen alliierten Konferenzen der Jahre 1947 und 1948 begann in beiden Teilen Deutschlands eine Entwicklung, die 1949 zur Gründung der Bundesrepublik und der DDR führte. In der SBZ schuf die SMAD am 25. 7. 1946 11 deutsche Zentralverwaltungen, deren Errichtung eine einseitige Vorwegnahme der nach dem Potsdamer Abkommen für ganz Deutschland vorgesehenen Zentralverwaltungen darstellte und insofern die Abspaltung der SBZ von den anderen Besatzungszonen verstärkte. Im Sept. und Okt. 1945 erließen die 5 Landesregierungen Verordnungen über die Durchführung der Bodenreform. Gleichzeitig begann die Enteignung, die sich zunächst nur gegen Betriebe ehemaliger Nationalsozialisten richtete. Der im August 1946 von den Sowjets geschaffenen „Deutschen Verwaltung des Inneren“ wurden bereits die Polizeien aller 5 SBZ-Länder unterstellt, wodurch eine weitgehende Zentralisierung der Verwaltung der SBZ erreicht wurde. Durch SMAD-Befehl Nr. 138 vom 27. 6. 1947 wurden die 11 Zentralverwaltungen zur DWK zusammengefaßt und deren Zuständigkeit seit Februar/März 1948 erheblich ausgeweitet. Außerhalb der DWK wurden noch einige Zentralverwaltungen (für Justiz, Volksbildung, Gesundheitswesen und Inneres) eingerichtet, die formal dem ersten DWK-Präsidenten (Heinrich Rau) unterstanden. Die DWK nahm von Anfang an gewisse Funktionen einer Zentralregierung wahr. In den westlichen Zonen gab es zu dieser Zeit keine vergleichbaren zentralen deutschen Verwaltungen. Das Scheitern der Münchener Ministerpräsidentenkonferenz (6.–7. 6. 1947) zeigte, daß die Westmächte einerseits damals nicht bereit waren, vor einer grundsätzlichen Einigung zwischen den Alliierten Vertreter deutscher Verwaltungsorgane über politische Fragen der Wiedervereinigung beraten zu lassen. Andererseits bewiesen SED und Sowjets durch den von ihnen erzwungenen Auszug der 5 Vertreter der SBZ, daß sie der ersten gesamtdeutschen Beratung nach dem Krieg nur unter ihren Bedingungen zuzustimmen bereit waren. Sowohl die Schaffung der „Bi-Zone“ (2. 12. 1946) als auch die Gründung eines „deutschen Wirtschaftsrates“ (29. 5. 1947) und die Zusammenlegung aller 3 westlichen Zonen zur „Tri-Zone“ (Sommer 1948) hatten rein wirtschaftliche Gründe, da sich die Alliierten über die Behandlung Deutschlands als wirtschaftlicher Einheit nicht zu einigen vermochten (Viermächte-Außenministerkonferenz vom 23. 5.–20. 6. 1949 in Paris) und die Durchführung einer Währungsreform notwendig geworden war. Diese und ihre Nichtbeteiligung an der inoffiziellen Londoner Sechsmächtekonferenz (23. 2.–3. 6. 1948) nahmen die Sowjets zum Anlaß, den Alliierten Kontrollrat zu verlassen (20. 3. 1948) und gegen Berlin die Blockade (24. 6. 1948) zu verhängen. In der Tri-Zone hatte am 8. 5. 1949 der Parlamentarische Rat das Grundgesetz angenommen, das am 23. 5. 1949 in Bonn in Kraft gesetzt wurde. Der erste deutsche Bundestag wurde am 14. 8. 1949 gewählt. Am 21. 9. 1949 trat in der BRD ein Besatzungsstatut in Kraft. Andererseits „bestätigte“ der 3. Deutsche Volkskongreß der SBZ am 30. 5. 1949 die 1. Verfassung der „Deutschen Demokratischen Republik“. [S. 713]Er wählte einen Deutschen Volksrat, der sich am 7. 10. 1949 zur „provisorischen Volkskammer erklärte. Die ersten Wahlen zur 1. Volkskammer (15. 10. 1950) erfolgten nach Einheitslisten der Nationalen Front. Am 10. 10. 1949 wurde die SMAD in eine Sowjetische Kontrollkommission (SKK) umgewandelt und die DDR-Regierung für Außenpolitik und Außenhandel zuständig erklärt. Die Bundesregierung hat von Anfang an die Gründung der DDR als „rechtswidrig“ bezeichnet, da keine freie Willensäußerung des deutschen Volkes stattgefunden habe. Auf der New Yorker Außenministerkonferenz der drei Westmächte (18. 9. 1950) wurde dieser Standpunkt der Bundesregierung bestätigt und die Bundesregierung erstmalig offiziell für berechtigt erklärt, als einzige deutsche Regierung bis zur Wiedervereinigung für das gesamte Deutschland zu sprechen. Die SED behauptete dagegen, die Westmächte hätten das Potsdamer Abkommen gebrochen, die „Bildung der Bonner Marionettenregierung“ habe den „nationalen Notstand und die Kriegsgefahr verstärkt“. Sie forderte die Schaffung einer „provisorischen Regierung des demokratischen Deutschlands“ und den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland („Neues Deutschland“ vom 5. 10. 1949). 2. Gesamtdeutsche Politik bis zur Gründung des Warschauer Paktes Zur W. sagte Wilhelm Pieck, Präsident der DDR, am 10. 11. 1949 vor der Volkskammer: „Niemals wird die Spaltung Deutschlands … von der Deutschen Demokratischen Republik anerkannt werden … Es geht nicht darum, ob die westdeutsche Bundesregierung und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik sich gegenseitig anerkennen, sondern darum, gemeinsam oder nebeneinander den nationalen Interessen des deutschen Volkes zu dienen … wir wollen ein demokratisches, nationales und wirtschaftlich selbständiges Deutschland …“ („Dokumente zur Außenpolitik der DDR“, Bd.~I, Berlin 1954, S. 15–16). In seiner Regierungserklärung vom 12. 10. 1949 bezeichnete O. Grotewohl die Gründung des „Bonner Separatstaates“ als „Vollendung der Spaltung Deutschlands“. Gleichzeitig wurde „die Wiedervereinigung aller Teile Deutschlands zu einer einheitlichen demokratischen Republik“ gefordert, deren „Rechtsgrundlage“ im Potsdamer Abkommen enthalten sei. Die im Westen beginnende Diskussion um die Schaffung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft unter Einschluß der BRD und die vorerst versteckte, später offene Aufrüstung in der DDR (1952 erfolgte die Aufstellung einer Kasernierten Volkspolizei) leiteten die Phase der Einbeziehung beider Teile Deutschlands in die entstehenden Machtblöcke des Ostens und Westens ein. Im folgenden zeigte es sich, daß die Regierungen in beiden Teilen Deutschlands (und die hinter ihnen stehenden Mächtegruppierungen) in der deutschen Frage auf entgegengesetzten Positionen beharrten und keine praktischen Schritte unternahmen, die zu einer Annäherung hätten führen können. Die Bundesregierung forderte stets als ersten Schritt zur Wiederherstellung der deutschen Einheit gesamtdeutsche, freie, geheime, gleiche und von den Besatzungsmächten unbeeinflußte Wahlen zu einer verfassunggebenden Nationalversammlung (so in ihrer Erklärung vom 25. 3. 1950 und in der Entschließung des deutschen Bundestages vom 14. 9. 1950 zu den bevorstehenden Volkskammerwahlen am 15. 10. 1950). Die Regierung der DDR schlug in Anlehnung an die Empfehlungen der Prager Außenministerkonferenz (20.–21. 10. 1950) vor, zunächst einen „Gesamtdeutschen Konstituierenden Rat unter paritätischer Zusammensetzung aus Vertretern Ost- und Westdeutschlands“ zu bilden, der die Einsetzung einer „gesamtdeutschen souveränen demokratischen und friedliebenden provisorischen Regierung vorzubereiten, mit der Ausarbeitung eines Friedensvertrages zu beginnen und Vorbereitungen für die Durchführung gesamtdeutscher Wahlen zu treffen hätte“ (so in einer Regierungserklärung Otto Grotewohls vom 15. 9. 1950, in einem „Beschluß des Ministerrates der DDR“ vom 25. 10. 1950 und einem Brief Grotewohls an Bundeskanzler Adenauer vom 30. 11. 1950). Während die Bundesregierung in einer Regierungserklärung vom 9. 3. 1951 auf der Herstellung von Voraussetzungen für die Abhaltung freier Wahlen in der DDR bestand, bezeichnete die SED ihr Wahlsystem — Einheitsliste der Kandidaten der Nationalen Front, Beteiligung der Massenorganisationen an der Kandidatenaufstellung, faktische Ausschaltung aller nicht im „Demokratischen Block“ zusammen[S. 714]geschlossenen politischen Parteien und Organisationen — als vorbildlich. Am 15. 9. 1950 modifizierte Grotewohl in einer Regierungserklärung seinen Vorschlag über die Bildung eines Gesamtdeutschen konstituierenden Rates, indem er dessen paritätischen Zusammenhang als „nicht von grundlegender Bedeutung“ bezeichnete. Als der Bundestag am 27. 9. 1951 „14 Grundsätze einer neuen Wahlordnung für gesamtdeutsche Wahlen“ verabschiedete und deren internationale Kontrolle forderte, erklärte Grotewohl in einer Regierungserklärung vom 10. 10. 1951 diese Vorschläge in der Mehrzahl als „annehmbar“ und eine internationale Kontrolle als diskutabel, falls es vorher zu einer „gesamtdeutschen Beratung“ käme. Eine solche Beratung wurde aber am 16. 10. 1951 erneut von Bundeskanzler Adenauer vor dem Bundestag mit der Begründung abgelehnt, daß nur mit „denjenigen über eine Wiedervereinigung Deutschlands gesprochen werden könne, die willens seien, eine rechtsstaatliche Ordnung, eine freiheitliche Regierungsform, den Schutz der Menschenrechte und die Wahrung des Friedens vorbehaltlos anzuerkennen und zu garantieren“. Auf Vorschlag der drei Westmächte verabschiedete die UN-Vollversammlung am 20. 12. 1951 (u.a. gegen die Stimmen des Sowjetblocks) eine Resolution über die Einsetzung einer UN-Kommission, die die Voraussetzung für freie Wahlen in ganz Deutschland prüfen sollte. Die Resolution wurde am 9. 1. 1952 von der Regierung der DDR als „rechtsungültig“ bezeichnet und am 23. 3. 1952 der UN-Kommission in Berlin die Einreise in die DDR verweigert. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen standen sowohl die Frage des Wahlmodus — wie die beiden Wahlgesetzentwürfe der Volkskammer vom 9. 1. 1952 und des Deutschen Bundestages vom 6. 2. 1952 zeigen — als auch ein Übereinkommen über die Reihenfolge der Schritte, die zur Wiedervereinigung führen sollten. So zeigt der Notenwechsel zwischen der UdSSR und den Westmächten im Jahre 1952, daß die SU nicht bereit war, freien Wahlen vor dem Abschluß eines Friedensvertrages zuzustimmen. Aus diesem Grunde lehnten die Westmächte auch den Entwurf eines Friedensvertrages und den Vorschlag zur Bildung einer „Provisorischen gesamtdeutschen Regierung“ ab, den Molotow auf der Berliner Außenministerkonferenz im Februar 1954 unterbreitete. Darüber hinaus mußte der sowjetische Vorschlag im Westen auf Ablehnung stoßen, da er als diplomatischer Schachzug gegen den geplanten Beitritt der BRD zur NATO (im Oktober 1954 auf der Londoner Neunmächtekonferenz beschlossen) gedacht war. Um die Ratifizierung der Pariser Verträge durch die BRD zu verhindern, erklärte sich die UdSSR am 14. 7. 1955 bereit, „Gesamtdeutschen Wahlen“ unter internationaler Aufsicht zuzustimmen, falls sich „die Regierungen der DDR und der BRD damit einverstanden erklären“. Unter Abkehr seiner bisherigen Haltung stimmte der Ministerrat der DDR am 20. 1. 1955 einer internationalen Aufsicht über gesamtdeutsche Wahlen zu. Die Bundesregierung lehnte diesen Vorschlag am 22. 1. 1955 mit der Begründung ab, daß die UdSSR zwar einer internationalen Aufsicht von Wahlen (endlich) zugestimmt habe, diese Kontrolle sich aber nicht auf „wirkliche freie Wahlen“ erstrecken solle. Am 5. 5. 1955 traten die Pariser Verträge in Kraft, das Besatzungsstatut wurde aufgehoben, und die BRD trat der WEU bei, am 9. 5. 1955 wurde sie in den Nordatlantikpakt aufgenommen. Die DDR trat dem am 14. 5. 1955 gegründeten Warschauer Pakt bei. Damit war die Einbeziehung beider Teile Deutschlands in die Militärblöcke des Ostens und Westens vollzogen, und eine neue Etappe der W. begann. 3. Die UdSSR lehnt Verantwortung für Wiedervereinigung ab Schon in einer TASS-Erklärung vom 12. 7. 1955 hatte die UdSSR eine vorsichtige Schwenkung vollzogen. Sie bezeichnete nunmehr die „Gewährleistung der europäischen Sicherheit“ als „wichtigste Frage“, der gegenüber das „Verfahren der Durchführung von Wahlen“ (in Deutschland) eine „untergeordnete Frage“ sei. Zwar einigten sich die Regierungschefs der vier Mächte auf der Genfer Gipfelkonferenz (17.–23. 7. 1955) in der Direktive an ihre Außenminister, die „Regelung des deutschen Problems und der Wiedervereinigung Deutschlands mittels freier Wahlen“ anzustreben. Jedoch schon auf der Rückreise von Genf nannte Chruschtschow am [S. 715]26. 7. 1955 die „mechanische Vereinigung beider Teile Deutschlands“ (durch Wahlen zu einer gesamtdeutschen Nationalversammlung) eine „unreale Sache“. Er lehnte es ab, die „deutsche Frage“ auf „Kosten der Interessen der Deutschen Demokratischen Republik zu lösen“ und einer „Beseitigung aller ihrer politischen und sozialen Errungenschaften“ und „ihrer demokratischen Umgestaltungen“ zuzustimmen. In einer Regierungserklärung vom 12. 8. 1955 schloß sich Grotewohl dem sowjetischen Standpunkt an und betonte, daß eine Wiedervereinigung „nur Schritt für Schritt auf dem Wege der Zusammenarbeit und der Annäherung der beiden deutschen Staaten herbeigeführt werden kann“ („Dokumente zur Außenpolitik der DDR“, Bd. III, Berlin 1956, S. 32). „Freie demokratische Wahlen“ würden — so Grotewohl — erst stattfinden, wenn ihre „Ausnutzung zu Aggressionszwecken“ nicht mehr möglich sei (ebenda S. 37). Konkrete Maßnahmen zur „Annäherung beider deutscher Staaten“ sah Grotewohl in der Beteiligung bei der Ausarbeitung eines Systems der kollektiven Sicherheit, in verstärkten wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen ihnen und einer „Verbesserung der Bedingungen für den Verkehr der Bevölkerung zwischen beiden Staaten Deutschlands“. Erstmalig wurde von Grotewohl offiziell gefordert, daß die „Herrschaft der Monopolkapitalisten und Großgrundbesitzer“ in Westdeutschland gebrochen werden müsse, wenn „die friedliebenden Kräfte des deutschen Volkes“ die „realen Voraussetzungen für die Vereinigung Deutschlands“ schaffen wollten (ebenda S. 38). Ohne Zweifel hat der Vertrag zwischen der DDR und der UdSSR vom 20. 9. 1955 nach außen den Anschein der Souveränität erweckt. Soweit ihr die Führung einer selbständigen Außenpolitik gestattet wurde, hat sie im folgenden ihre Vorstellungen zur Deutschlandpolitik und zur Lösung des deutschen Problems mehrmals formuliert. Die verschiedenen Modifikationen enthielten aber stets ein feststehendes Grundmuster, indem eine Wiedervereinigung durch freie Wahlen im westlichen Sinne abgelehnt, Vereinbarungen „zwischen beiden deutschen Regierungen“ jedoch befürwortet wurden. Am 31. 12. 1957 schlug Ulbricht im „Neuen Deutschland“ im „Interesse der Wiedervereinigung der Arbeiterklasse ganz Deutschlands“ vor, zunächst eine „Annäherung“ der „zwei deutschen Staaten mit verschiedenen gesellschaftlichen Systemen“ herbeizuführen, um „später eine Zwischenlösung in Form der Konföderation zu finden“. Erst daran anschließend könnten „wirkliche demokratische Wahlen“ zu einer Nationalversammlung stattfinden. 4. Über eine Konföderation zur Wiedervereinigung Was die SED unter einer „Konföderation“ versteht, hat sie mehrmals präzisiert. Am 30. 2. 1957 nannte Ulbricht zunächst die Vorbedingungen für eine „Annäherung beider deutscher Staaten“: u.a. Erweiterung des westdeutschen Betriebsverfassungsgesetzes, Beseitigung aller Vorrechte der Großgrundbesitzer, Volksabstimmung über die Überführung der Schlüsselindustrien in Volkseigentum, demokratische Boden- und Schulreform. Danach könnten die Mitglieder eines paritätisch zusammengesetzten „Gesamtdeutschen Rates“ auf der Basis der geltenden Wahlgesetze gewählt werden. Dieser Rat wäre als Regierung der Konföderation, eines Staatenbundes aus DDR und BRD, befugt, „freie gesamtdeutsche Wahlen“ vorzubereiten. Während der Diskussionen über den ersten Rapacki-Plan im Jahre 1957 erneuerte der Ministerrat am 26. 7. 1957 seinen Konföderationsvorschlag, jedoch mit der wichtigen Einschränkung, daß ein „Gesamtdeutscher Rat“ nur „beratenden Charakter“ haben sollte. Da einerseits in einer Konföderation jeder der beiden deutschen Staaten seine bestehende Form vollständig beibehalten sollte, blieb unklar, wie sich die SED die „Schaffung eines einheitlichen, demokratischen, friedliebenden und antiimperialistischen deutschen Staates“ vorstellte. Am 2. 8. 1957 bekannte sich die SU zwar zur Viermächteverantwortung für Deutschland, jedoch wurde nur eine Konföderation als „ernsthafter Schritt“ auf dem Weg zur Beseitigung der deutschen Spaltung bezeichnet. Die UdSSR hat — zum wiederholten Male in einer Note vom 8. 1. 1958 an die Bundesregierung — den Plan der SED entschieden befürwortet, während die Bundesregierung eine Konföderation am 20. 1. 1958 mit der Begründung ablehnte, die Wiedervereinigung sei nicht Sache zweier Regierungen, sondern liege in der „ausschließlichen Zuständigkeit des deutschen Volkes“. Schon am 22. 1. 1958 antwortete Chruschtschow darauf in einer Rede [S. 716]in Minsk und bestritt, daß sich die UdSSR jemals zur Abhaltung freier Wahlen als erstem Schritt auf dem Weg zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands verpflichtet hätte. Auf dem Boden Deutschlands existierten jetzt „zwei souveräne Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung“, deren Aufgabe es in erster Linie sei, die „nationale Einheit Deutschlands als einheitlichen, friedliebenden demokratischen Staat wiederherzustellen“. Diese sowjetische Haltung erfuhr eine weitere Versteifung, als Chruschtschow am 29. 1. 1958 in einem Interview mit Axel Springer und Hans Zehrer eine Konföderation als einzigen Weg zur Wiedervereinigung bezeichnete. Worauf es jedoch der SED mit ihrem Vorschlag für eine Konföderation in erster Linie ankam, bekannte Ulbricht am 13. 2. 1958 in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“. Demnach sollte die Bildung eines Staatenbundes durch den Abschluß eines völkerrechtlich gültigen Vertrages zwischen BRD und DDR vorgenommen werden. Gleichzeitig machte er alle Schritte auf eine Wiedervereinigung hin davon abhängig, daß sich die BRD positiv zur Schaffung einer atomwaffenfreien Zone im Sinne des Rapacki-Planes äußere. Die „Vereinigung der beiden deutschen Staaten“ — so sagte Ulbricht bei dieser Gelegenheit — sei kein „einmaliger Akt, sondern ein Prozeß“. Die Bestimmung eines Zeitpunktes für „gemeinsame Wahlen“ nannte er „reine Spekulation“. Die Forderung nach Bildung einer „Konföderation“ ist für die Deutschlandpolitik der SED bis Mitte der 60er Jahre kennzeichnend gewesen. Der Begriff Konföderation wird von der SED ideologisch interpretiert und als „dialektische Einheit von friedlicher Koexistenz und Selbstbestimmung“, als eine „besondere Form des Klassenkampfes zwischen Sozialismus und Kapitalismus auf deutschem Boden“ bezeichnet. In der westlichen Völkerrechtslehre wird unter Konföderation eine lockere Verbindung (Staatenbund) zwischen Völkerrechtssubjekten auf der Grundlage eines Staatsvertrages, in der die Partner ihre volle Souveränität behalten, verstanden. Im Westen wurde der Plan einer Konföderation immer mit der Begründung abgelehnt, daß eben dieser Staatsvertrag eine verschleierte Anerkennung der DDR als Völkerrechtssubjekt bedeuten würde. Die schwersten Bedenken wurden von westlicher Seite insbesondere darum erhoben, weil nach Auffassung der SED zu den Aufgaben der zu wählenden Gremien zwar die „umfassende Demokratisierung des gesellschaftspolitischen Lebens“ (in kommunistischem Sinne und in Westdeutschland) gehören sollte, aber alle Schritte zur Ausarbeitung einer „gemeinsamen Legitimitätsgrundlage“ (R. Schuster: Die Schein-Konföderation als Nahziel der sowjetischen Deutschlandpolitik, im „Europa-Archiv“, 12. Folge, 1959, S. 360) vorläufig ausgeklammert werden sollten. Da das Jahr 1958 von besonderer sowjetischer Aktivität hinsichtlich der Durchsetzung der internationalen Anerkennung der DDR charakterisiert wurde, haben die Westmächte und die BRD alle Konföderations-Vorschläge der DDR, die sie dem Ziel ihrer Anerkennung indirekt näherbringen sollte, zurückgewiesen. Während in dieser Zeit die Haltung der Bundesregierung unverändert blieb und die Abhaltung freier Wahlen zur unabdingbaren Voraussetzung für Regierungsgespräche bezeichnet wurde, führte der V. Parteitag der SED (Juli 1958) zu einer weiteren Verhärtung der Deutschlandpolitik der SED. Nunmehr sollten die „sozialistischen Errungenschaften“ nicht mehr nur in der Phase des Zusammenschlusses „beider deutscher Staaten“ geschützt werden, sondern jetzt wurden sie als „für immer unantastbar“ bezeichnet. Die DDR repräsentiere den einzigen „rechtmäßigen souveränen deutschen Staat“ — bisher war von „zwei souveränen deutschen Staaten“ gesprochen worden. Da der Parteitag weiterhin offen an die „friedliebenden Kräfte“ der BRD appellierte, eine „bürgerlich demokratische Ordnung“ in der BRD (d.h. vor allem Wiederzulassung der verbotenen KPD) als Voraussetzung für eine Wiedervereinigung zu errichten und aus der NATO auszutreten, fanden die SED-Vorschläge selbst bei oppositionellen Kräften in der BRD wenig Unterstützung. 5. Statt Wiedervereinigung --- Abschluß eines Friedensvertrages Bis zum VI. Parteitag 1963 weist die Deutschlandpolitik der SED einige Grundzüge auf, die in erster Linie den Abschluß eines „Friedensvertrages mit beiden deutschen Staaten“ und die Konsolidierung der DDR zum Inhalt haben. Entsprechend der sowjetischen Deutschlandpolitik tritt nunmehr die Forderung [S. 717]nach Abschluß eines Friedensvertrages vor der Abhaltung von Wahlen in den Vordergrund (Note der Regierung der DDR an die Bundesregierung vom 4. 8. 1958, in der die Bildung einer gesamtdeutschen Kommission vorgeschlagen wird, die die vier Mächte bei der Ausarbeitung eines Friedensvertrages für Deutschland beraten soll). Die Frage eines deutschen Friedens Vertrages wurde akut, als Chruschtschow (so u. a. am 5. 3. 1959 in Leipzig, am 14. 1. 1960 in Moskau, am 15. 6. 1961 im Moskauer Fernsehen) und Gromyko (auf der Genfer Außenministerkonferenz am 10. 6. 1959) mit dem Abschluß eines Friedensvertrages mit der DDR allein und allen sich daraus möglicherweise ergebenden Konsequenzen drohten. Am deutlichsten kommen die Bestrebungen der SED im „Friedensplan“ zum Ausdruck, den die Volkskammer am 6. 7. 1961 (einen Monat vor Errichtung der Berliner Mauer) verabschiedete. Darin wird die Bildung einer „Deutschen Friedenskommission“ vorgeschlagen, die Verhandlungen führen, sich verständigen und deutsche Vorschläge für einen Friedensvertrag ausarbeiten soll. Von besonderer Bedeutung für die Beurteilung der Deutschlandpläne der SED war, welche Interpretation Ostberlin der von Chruschtschow (seit dem XX. Parteitag der KPdSU) vertretenen Koexistenz-Konzeption geben würde und wieweit Ulbricht sie auch bei der Gestaltung der innerdeutschen Verhältnisse praktizieren würde. Sofern Koexistenz auch Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines nichtsozialistischen Gesellschaftssystems bedeutet, hat die SED diese Auffassung durch Betonung der „einen gesamtdeutschen Arbeiterklasse“ in ganz Deutschland und der „Aktionsgemeinschaft mit allen friedliebenden Kräften“ in der BRD zurückgewiesen. „Die Anwendung des Prinzips der friedlichen Koexistenz auf das Verhältnis zwischen beiden deutschen Staaten würde bedeuten, den Klassenstandpunkt der Arbeiterklasse zu verraten. Wir betrachten auch die Beseitigung der Macht der Monopolherren und Militaristen (in Westdeutschland) nicht nur als eine Angelegenheit der Werktätigen Westdeutschlands. Deshalb hat unsere Partei auch niemals eine Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik proklamiert“ (W. Horn: Der Kampf der SED um die Festigung der DDR und den Übergang zur zweiten Etappe der Revolution, [Ost-]Berlin 1959). Dieser Konzeption entsprach der vom ZK der SED im April 1960 veröffentlichte „Deutschlandplan des Volkes — Offener Brief an die Arbeiterklasse Westdeutschlands“. Um über die Anhängerschaft der verbotenen KPD hinaus breitere Kreise in der BRD anzusprechen, forderte die SED darin „sozialdemokratische, christliche und parteilose Arbeiter, ehrliche Patrioten in Stadt und Land“ und „fortschrittliche Unternehmer“ auf, den „westdeutschen Militarismus zu beseitigen und so die Voraussetzungen für eine Konföderation beider deutscher Staaten zu schaffen“. Hier ist klar ausgesprochen, daß die SED schon zu diesem Zeitpunkt nicht nur eine grundlegende Umgestaltung der gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse in der BRD als Vorbedingung für eine Wiedervereinigung forderte, sondern daß sie selbst diese Umgestaltung aktiv zu fördern gedachte. Dabei wurde stets betont, daß die DDR der „rechtmäßige deutsche Staat“ sei und jede innerdeutsche Verständigung eine Anerkennung ihrer Souveränität voraussetze. Alle diese Forderungen sind von der SED in dem am 25. 3. 1962 vom „Nationalrat der Nationalen Front“ der DDR vorgelegten Dokument „Die geschichtliche Aufgabe der DDR und die Zukunft Deutschlands“ zusammengefaßt worden. Der Gedanke der Konföderation wurde zwar beibehalten, jedoch hieß es darin bezeichnenderweise: Ob „mit oder ohne Konföderation — der Sozialismus ist auch die Zukunft Westdeutschlands“, und „der sozialistische deutsche Staat verkörpert die Zukunft der ganzen Nation“. Die Bundesregierung hat daraus gefolgert, daß von der SED trotz der von ihr seit 1960 bekundeten Kompromißbereitschaft in nationalen Fragen (erstmalig wurde von „nationalem Kompromiß“ in einem Brief W. Ulbrichts an Bundeskanzler Adenauer vom 28. 1. 1960 gesprochen) in grundsätzlichen Fragen kein Entgegenkommen zu erwarten war, sie vielmehr unverändert eine Änderung der politischen Verhältnisse in der BRD in ihrem Sinne anstrebte. Ulbricht selbst hat diese Befürchtungen teilweise bestätigt, als er am 13. 9. 1962 im „Neuen Deutschland“ erklärte, daß „die Grenzlinie in Deutschland nicht an der Elbe verläuft, [S. 718]sondern die Frontlinie mitten durch Westdeutschland geht“. Und im Rechenschaftsbericht des ZK auf dem VI. Parteitag hieß es noch, daß nur „die Vereinigung aller patriotischen Kräfte unter der Führung der Arbeiterklasse in beiden deutschen Staaten zum Erfolg der Volksbewegung in Westdeutschland“ führen würde. Diese sehr weitgehende Auslegung des Koexistenzprinzips wurde von der SED erst im Anschluß an den Ausgang der Kuba-Krise im Okt. 1962 eingeschränkt und inhaltlich ganz der sowjetischen angepaßt. So sprach Ulbricht am 2. 12. 1962 in Cottbus von „Kompromissen“, die die Politik der friedlichen Koexistenz auch bei der „Lösung der nationalen Frage“ — so umschreibt die SED ihre Deutschlandpolitik und die Wiedervereinigungsfrage — erfordere. Da aber seit Anfang der 60er Jahre als „Hauptinhalt der nationalen Frage“ die „Entmachtung der westdeutschen Militaristen und Monopolkapitalisten“ bezeichnet wird, hat Ostberlin nie deutlich gemacht, in welchen Punkten es zu Kompromissen bereit sei. (Im westlichen Verständnis des Wortsinnes wäre ein Kompromiß möglich gewesen, als die Bundesregierung Anfang Januar 1963 eine Erhöhung des Swing der Warenlieferungen im Interzonenhandel um 300–400 Mill. DM anbot, wenn sich dafür Ostberlin zur Ausstellung von Passierscheinen an West-Berliner bereitfände. Auf dem VI. Parteitag hat die SED dies als „unsittliches Geschäft“ abgelehnt.) 6. Der VI. Parteitag --- innere Konsolidierung der DDR vor Wiedervereinigung Entgegen der Meinung einiger westlicher Beobachter bedeutete der VI. Parteitag der SED vom 15.–21. 1. 1963 in mancher Hinsicht eine Korrektur der bisherigen Deutschlandpolitik der Partei. Es gibt eine Reihe von Anzeichen, die auf eine verstärkte Hinwendung der SED zur inneren Konsolidierung ihres Herrschaftssystems hindeuten. Dies bedeutete eine relative Abkehr von ihrer bis dahin offensiven Deutschlandpolitik. Die Proklamation des Neuen ökonomischen Systems, die verstärkten Bemühungen in den folgenden Jahren, die Herausbildung eines eigenen DDR-Staatsbewußtseins zu fördern, und die gewandelte Einschätzung der „Klassenkampfsituation“ in der BRD (siehe dazu: Imperialismus heute. Der staatsmonopolistische Kapitalismus in Westdeutschland, [Ost-]Berlin 1966) sind Kennzeichen einer vorsichtigen Umorientierung der W. der SED. So sieht sie nun „die historische Mission der DDR darin, durch eine umfassende Verwirklichung des Sozialismus im ersten deutschen Arbeiter- und Bauern-Staat die feste Grundlage dafür zu schaffen, daß in ganz Deutschland die Arbeiterklasse die Führung übernimmt“. Hierin wird also auf die Beispielwirkung eines ökonomisch und politisch gefestigten DDR-Herrschaftssystems Hoffnung gesetzt. Andererseits heißt es an gleicher Stelle: „Die günstigen Voraussetzungen für den umfassenden Aufbau des Sozialismus wie für den Übergang zum Kommunismus in der DDR werden gegeben sein, wenn in Westdeutschland Imperialismus und Militarismus überwunden sind und die beiden deutschen Staaten im Rahmen einer Konföderation in gesicherter friedlicher Koexistenz miteinander wetteifern“ (Programm der SED, „Neues Deutschland“ vom 25. 1. 1963, Sonderbeilage). Damit wurden als „günstige Voraussetzungen“ für den gesellschaftlichen Fortschritt in der DDR Änderungen der innenpolitischen Verhältnisse in der BRD angesehen. Die Möglichkeit einer solchen Änderung wird seit etwa 1966 von der SED wesentlich skeptischer beurteilt als in früheren Jahren. Da nach Auffassung einzelner Gesellschaftswissenschaftler der DDR (s. Imperialismus heute) die BRD gegenwärtig die gesellschaftliche Periode des „staatsmonopolistischen Kapitalismus“ durchläuft und in dieser Epoche das Eintreten zyklischer Krisen nicht mehr mit derselben Zwangsläufigkeit erfolgt, scheinen die Hoffnungen der SED auf eine Mobilisierung der westdeutschen Arbeiterschaft geringer geworden zu sein. Zwar bedeutet ihre seit 1963 eher defensive Deutschlandpolitik nicht, daß sie auf propagandistisches Hineinwirken in die BRD (gegen „Notstandsgesetze“, für „Lauterkeit und Anstand im Staat“ (der BRD), für Verteidigung der „bürgerlich-demokratischen Rechte und Freiheiten der Arbeiter und Gewerkschaftler“) verzichten will; jedoch wurde auf dem VI. Parteitag die These von der einheitlichen „gesamtdeutschen Arbeiterklasse“, deren anerkannte Avantgarde die SED sei, vollständig aufgegeben. Eine indirekte Begründung findet sich im Rechenschaftsbericht des ZK an den VI. Parteitag, in dem es heißt, daß die „langanhaltende Nachkriegskonjunktur es der westdeutschen Groß[S. 719]bourgeoisie gestattete, Teile der Arbeiterklasse, des Kleinbürgertums und der Intelligenz ökonomisch zu korrumpieren und eine starke Arbeiteraristokratie entstehen zu lassen“. Dadurch seien bei der westdeutschen Bevölkerung „Illusionen“ über den „Charakter der kapitalistischen Gesellschaftsordnung“ entstanden. Auch in anderer Weise hat sich der Schwerpunkt der SED-Argumentation seit dem VI. Parteitag verschoben. Nachdem Chruschtschow auf dem VI. Parteitag den Abschluß eines Friedensvertrages auf Grund der Existenz der Mauer zwischen Ost- und West-Berlin als nicht mehr dringend notwendig bezeichnet hatte, fehlt diese Forderung auch in der Rede, die Ulbricht am 15. 1. 1963 auf dem Parteitag hielt. Er forderte ein „Abkommen der Vernunft und des guten Willens“, das von der „Existenz zweier deutscher Staaten“ ausgehen und folgende Punkte enthalten sollte: 1) Respektierung der Existenz des anderen deutschen Staates und seiner politischen und gesellschaftlichen Ordnung. Feierlicher Verzicht auf Gewaltanwendung in jeder Form; 2) Respektierung, Fixierung und Festigung der bestehenden deutschen Grenzen; 3) Verzicht auf Erprobung, Besitz, Herstellung und Erwerb von Kernwaffen und der Verfügung über sie; 4) Verhandlungen über Abrüstung in „beiden deutschen Staaten“; 5) Gegenseitige Anerkennung von Reisepässen und Staatsbürgerschaft der DDR und BRD als Voraussetzung für eine Normalisierung des Reiseverkehrs; 6) „Herstellung normaler, sportlicher und kultureller Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten“, Einstellung der Tätigkeit des Travel-Board-Büros in West-Berlin; 7) Abschluß eines Handelsvertrages zwischen der DDR und der BRD. Die SED-Führung hat niemals ganz deutlich gesagt, was sie unter „Normalisierung der Beziehungen“ zur BRD oder zu West-Berlin versteht. Es blieb offen, ob sie dabei an Verhandlungen bevollmächtigter Regierungsvertreter und den Abschluß staatsrechtlicher Abkommen denkt, wie sie etwa der Freistaat Bayern zwecks Regulierung der Grundgewässer mit der Republik Österreich nach dem Grundgesetz abzuschließen berechtigt ist, oder ob sie die völkerrechtliche diplomatische Anerkennung und den Austausch von Botschaftern mit der BRD verlangt. Damit würde die DDR von der BRD als Ausland anerkannt — eine Forderung, die im Hinblick auf den klaren Auftrag des Grundgesetzes zur Wiedervereinigung von allen Bundesregierungen und dem Bundestag als indiskutabel zurückgewiesen wurde. 7. Abrüstungsfrage und Selbstbestimmungsrecht in der Wiedervereinigungspolitik der SED Im Jahre 1963 erreichte die Kampagne mit Appellen, Vorschlägen und Kommuniqués an Bundesregierung und Bevölkerung der BRD „zur Entspannung und Normalisierung der beiderseitigen Beziehungen“ einen Höhepunkt (so der Appell der Regierung der DDR am 20. 6. 1963 an die westdeutsche Bevölkerung, der Vorschlag Ulbrichts zur Bildung gemeinsamer Kommissionen als Vorbereitung einer deutschen Konföderation vom 2. 7. 1963 und 21. 7. 1963). Zwei Problemkreise standen dabei im Mittelpunkt der Propaganda: Abrüstung und Selbstbestimmungsrecht. Schon 1957 hatte die SED den Rapacki-Plan für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa unterstützt. Da ein Abkommen hierüber, falls es je zustande gekommen wäre, die Unterschrift der DDR unter einen völkerrechtlich gültigen Vertrag erfordert haben würde, hätte ein solcher Plan u.a. der internationalen Anerkennung der DDR entscheidend genützt. Daß somit die Abrüstungspolitik der SED auch in ihrer Deutschlandpolitik eine Funktion hatte, zeigten auch die Passagen des Konföderationsplanes Grotewohls vom 27. 7. 1957, in denen ein Verbot der Lagerung und Herstellung von Atom-Waffen auf deutschem Boden gefordert wird, das Ausscheiden von BRD und DDR aus NATO und Warschauer Pakt und „gemeinsames oder einzelnes Ersuchen an die vier Mächte auf baldige schrittweise Zurückziehung ihrer Truppen aus ganz Deutschland“ vorgeschlagen wurden. Da im Bundestagswahlkampf von 1957 gerade die Diskussion um die Ausbildung von Bundeswehreinheiten an taktischen Atomwaffen ein umstrittenes Wahlkampfthema war, erhoffte sich die SED von ihrem Vorgehen zu diesem Zeitpunkt wenigstens propagandistischen Erfolg. Auch weitere DDR-Aktionen in der Abrüstungsfrage hatten stets eine gesamtdeutsche Stoßrichtung. In einer Denkschrift der Regierung der DDR an die XV. Tagung der UN-Vollversammlung vom 15. 9. 1960 wird der BRD „totale [S. 720]Militarisierung und atomare Aufrüstung“ vorgeworfen. „Schnellste Abrüstungsmaßnahmen“ in ganz Deutschland sollten deshalb die „Herstellung der Neutralität der beiden deutschen Staaten ermöglichen“ und die „Verständigung der beiden deutschen Staaten über ihre Wiedervereinigung“ fördern. Auch der Beitritt der DDR zum Kernwaffenteststopp-Abkommen von Moskau (8. 8. 1963), der Entwurf eines Vertrages zwischen DDR und BRD über den „umfassenden Verzicht auf Kernwaffen“ vom 6. 1. 1964 und die Erklärung der DDR-Regierung an die UNO zur Nichtweiterverbreitung und zum Verbot der Anwendung von Kernwaffen (27. 10. 1966) dienten ähnlichen Zielen. Einerseits sind diese Schritte diktiert von der Solidaritätspflicht gegenüber der Abrüstungspolitik der UdSSR, andererseits bieten sie eine ständige Möglichkeit, die Stellung der BRD zur NATO einer unaufhörlichen Kritik zu unterziehen und dem westlichen Verteidigungsbündnis permanente Aggressionsabsichten gegen das „sozialistische Lager“ zu unterstellen. Indem das Schreckgespenst einer drohenden Aggression durch die „atombewaffneten westdeutschen Militaristen“ an die Wand gemalt wird, soll der Bevölkerung die Notwendigkeit einer engen Bindung an die UdSSR und die übrigen Bündnispartner des Warschauer Paktes suggeriert werden. Der „Freundschafts- und Beistandspakt“ zwischen DDR und UdSSR vom 12. 6. 1964 hat in allen wesentlichen Punkten die Deutschlandpolitik der SED sanktioniert. Nunmehr wurde jedoch nicht mehr die Weigerung der Bundesregierung, mit Ostberlin in Regierungsverhandlungen als ersten Schritt zur Wiedervereinigung einzutreten, als Haupthindernis angesehen, sondern die vermeintliche, atomare Rüstung Westdeutschlands als „schwerstes Hindernis der Normalisierung der Beziehungen der deutschen Staaten“ bezeichnet. Dieses Bündnis, das in einer bis dahin einmaligen Weise die vertragliche Bindung eines Ostblockstaates an die UdSSR paraphierte, erhielt noch besondere Bedeutung dadurch, daß es die Diskussion um das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes wieder belebte. Die Politik der Bundesregierung ging bisher davon aus, daß das Recht auf Selbstbestimmung ein universales Prinzip des Völkerrechts sei und nur in freien Wahlen geltend gemacht werden könne. Da diese bisher im Gegensatz zur BRD in der DDR nicht stattgefunden hätten, habe sich die Bevölkerung nicht darüber äußern können, in welcher Staatsform sie leben und wie sie ihre inneren und äußeren Lebensverhältnisse gestalten wolle. Daher habe die BRD bis zur Gewährung dieses Rechtes an die Bevölkerung der DDR die Pflicht, in außenpolitischen Angelegenheiten diese Bevölkerung mitzuvertreten. („Alleinvertretungsanmaßung“ wird diese Haltung von der DDR bezeichnet.) Von sowjetischer und mitteldeutscher Seite lagen zur Frage des Selbstbestimmungsrechts des deutschen Volkes widersprüchliche Äußerungen vor. Chruschtschow hatte am 28. 1. 1960 in einem Brief an Bundeskanzler Adenauer die Vier-Mächte-Verantwortung für die Wiedervereinigung ausdrücklich mit dem Hinweis auf das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes bestritten. „Selbstbestimmung der Völker bedeutet“, so schrieb Chruschtschow, „daß die Völker einer Nation oder eines Staates selber ihr Schicksal, das Schicksal ihres Staates bestimmen.“ Am 12. 6. 1964 äußerte Chruschtschow aus Anlaß der Unterzeichnung des Freundschaftsvertrages mit der DDR, daß das Selbstbestimmungsrecht auf die deutsche Frage nicht anwendbar sei und mithin die Wiedervereinigungsproblematik nicht berühre. Selbstbestimmungsrecht sei eher ein soziales, denn ein nationales Problem. Diese Ansicht Chruschtschows stand — mindestens teilweise — im Widerspruch zu der von der SED vertretenen These, daß das Selbstbestimmungsrecht von den Deutschen in der DDR durch Errichtung des „ersten friedliebenden Staates in der deutschen Geschichte“ längst ausgeübt worden sei. In allen sozialistischen Ländern ist nach Meinung der Völkerrechtslehre der SED das Selbstbestimmungsrecht durch die politische Praxis der kommunistischen Parteien realisiert worden. Darüber hinaus wird das Selbstbestimmungsrecht den im „nationalen Befreiungskampf“ stehenden Völkern der „Dritten Welt“ zugestanden, da ihre Auseinandersetzung mit „Imperialismus und Kolonialismus“ den historischen Gesetzmäßigkeiten des Marxismus-Leninismus unterliege. Somit wird stillschweigend die postulierte Universalität eines geltenden Völkerrechts[S. 721]prinzips in seiner erlaubten Anwendung auf eine konkrete gesellschaftspolitische Situation eingeschränkt. Es ist nur dann der Forderung nach Selbstbestimmung Rechnung zu tragen, wenn ihre Erfüllung dem „gesellschaftlichen Fortschritt“, d.h. der Errichtung oder Festigung eines sozialistischen oder kommunistischen Herrschaftssystems dient. Jedoch mußte gerade die innerdeutsche Situation die Frage aufwerfen, wer in Deutschland dieses Selbstbestimmungsrecht zu beanspruchen hat und wie es ausgeübt werden soll. Insbesondere mußte die Völkerrechtslehre der SED versuchen zu begründen, daß dem „Volk der DDR“ ein eigenständiges, vom Volk in ganz Deutschland abgesondertes Selbstbestimmungsrecht zusteht. Die Frage, was unter dem Begriff „Volk“ zu verstehen sei, hat ein führender Völkerrechtler der DDR, Prof. Dr. Rudolf Arzinger, mit der These beantwortet, daß es in Deutschland zwei „Subjekte des Selbstbestimmungsrechtes“ gebe („Deutsche Außenpolitik“, H. 8, 1964, S. 768 ff.). Zu den herkömmlichen Begriffsmerkmalen (nationale, religiöse, kulturelle, sprachliche Gemeinsamkeiten) von Völkerrechtssubjekten, die ein Selbstbestimmungsrecht beanspruchen können, fügt Arzinger den „bestimmten Stand von gesellschaftlicher Entwicklung, (und) eine bestimmte ökonomische klassenmäßige Struktur“ hinzu. Er ist der Meinung, daß die Abgrenzung der Subjekte des Selbstbestimmungsrechtes nicht nur nach nationalen, sondern auch nach sozialen Gesichtspunkten erfolgen kann, und daß dementsprechend in Deutschland mit der „Bildung von zwei Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung“ sich auch zwei Subjekte des Selbstbestimmungsrechtes herausgebildet haben. Internationale Anerkennung hat diese Auffassung weder im Westen noch im Osten gefunden. Selbst die SED bestreitet die Existenz einer einheitlichen deutschen Nation im allgemeinen nicht. 8. Eine DDR-„Hallstein-Doktrin“? In den Jahren 1964/65 hat sich die Deutschlandpolitik der SED prinzipiell nicht geändert, auch wenn man zunächst im Angebot eines beschränkten Zeitungsaustausches durch Ulbricht am 25. 4. 1964 (von der Bundesregierung aus verfassungsrechtlichen Gründen am 2. 6. und 16. 7. 1964 abgelehnt) und in der Ausreisegenehmigung für Rentner am 9. 9. 1964 ein begrenztes Einlenken Ostberlins vermutete. Dem stehen Maßnahmen und Erklärungen Ostberlins gegenüber, die von der BRD als Vertiefung der Spaltung verstanden werden mußten, wie: die Einführung eines zwangsweisen DM-Umtausches bei Besuchsreisen in die DDR (25. 11. 1964), die Aufforderung an die Bundesregierung (26./28. 4. 1964), 120 Mrd. DM „Schulden“ zu zahlen, die der DDR durch Reparationsleistungen und „Abwerbung“ entstanden seien, die weiteren Erschwernisse durch eine Verordnung über den „grenzüberschreitenden Binnenschiffahrtsverkehr“ vom 24. 6. 1965 und die direkte Einmischung in die inneren Angelegenheiten der BRD durch die Erklärung Ulbrichts vom 1. 8. 1965, ein Wahlsieg der CDU/CSU bei den bevorstehenden Bundestagswahlen bedeute eine „dauernde“ Blockierung der Wiedervereinigung. Verbunden mit wachsender Polemik gegen die BRD zeigte die SED in steigendem Maße eine Haltung, die von westlichen Beobachtern als „DDR-Alleinvertretungsanmaßung“ bezeichnet wurde. So sagte Ulbricht im Sept. 1965 in Moskau, daß die DDR für „das ganze friedliebende Deutschland (spreche), für alle friedliebenden Menschen, auch für diejenigen, die heute noch jenseits unserer Staatsgrenzen in der westdeutschen Bundesrepublik oder auf dem besonderen Territorium Westberlin leben“ (ND vom 24. 9. 1965). Die Gründung eines „Staatssekretariats für gesamtdeutsche Fragen“ (18. 12. 1965) und die Konstituierung eines „Rates für gesamtdeutsche Fragen“ (14. 1. 1966) in Ostberlin, hatten in erster Linie eine innenpolitische Funktion. Der Bevölkerung sollte damit gezeigt werden, daß die SED die Wiedervereinigung Deutschlands als politisches Fernziel keineswegs aufgegeben hat; wann dieses Ziel, ein „sozialistisches Deutschland“, jedoch erreicht würde, machte die Partei jetzt ganz von einer innenpolitischen Veränderung in der BRD (Austritt aus der NATO, Verzicht auf Kernwaffen, Entmilitarisierung, Herrschaft der Arbeiterklasse) abhängig. Mit der Grün[S. 722]dung dieser Institutionen war jedoch auch eine Intensivierung der Propaganda gegen die BRD verbunden. Dabei wurde die seit 1964 von der SED benutzte These von den „2 Staatsvölkern“ der „beiden deutschen Nationalstaaten“ zu einer Drei-Staaten-Theorie und Drei-Völker-Theorie (unter Einschluß West-Berlins) ausgedehnt (G. Kegel im ND vom 16. 1. 1966). 9. Das Scheitern des Redneraustausches zwischen SED und SPD Im Februar, März und April 1966 kam es zu einem Briefwechsel zwischen SED und SPD, den die SED begonnen hatte und in dem sie zunächst ihren bekannten Standpunkt in der Deutschlandfrage wiederholte. Die SPD hatte im 1. Antwortbrief 7 konkrete Fragen an die SED gerichtet, in denen vor allem auf Entspannung in „kleinen Schritten“ zwischen DDR und BRD gedrungen wurde. Dieser Briefwechsel zeigte zunächst, daß es innerhalb der SED-Führung Kräfte gab, deren Selbstbewußtsein so gewachsen war, daß sie sich einer gesamtdeutschen Auseinandersetzung gewachsen fühlten. Die zögernde Veröffentlichung des 1. SPD-Briefes in der DDR zeigte jedoch, daß sich die Hoffnung der SED, zwischen SPD-Führung und Mitgliedern einen Keil treiben zu können, keineswegs erfüllt hatte. Als die SED eine im März 1966 von der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands angebotene Fernsehdiskussion zwischen Vertretern der SED und SPD ablehnte, wurde deutlich, daß sie von der Leidenschaftlichkeit der besonders in der DDR in Gang gekommenen Diskussion überrascht und gleichzeitig besorgt war, eine von ihr initiierte Entwicklung könne ihrer Kontrolle entgleiten. Den von der SED in ihrem zweiten Brief an „die Delegierten des Dortmunder Parteitages der SPD und alle Mitglieder und Freunde der Sozialdemokratie in Westdeutschland“ (ND vom 26. 3. 1966) unterbreiteten Vorschlag eines Redneraustausches zwischen SED und SPD hielt sie jedoch zunächst aufrecht. Inhaltlich hatte sich aber an der Deutschlandpolitik der SED wenig geändert. Am 22. 4. 1966 veröffentlichte das „Neue Deutschland“ eine Rede Ulbrichts, die er am 21. 4. 1966 aus Anlaß des „20. Jahrestages der Gründung der SED“ in Ostberlin gehalten hatte. Darin wiederholte er den 6-Punkte-Plan seiner Neujahrsrede, in dem er „erste Schritte“ zur innerdeutschen Annäherung der Bundesregierung offeriert hatte: Verzicht beider Teile Deutschlands auf atomare Aufrüstung, Anerkennung der bestehenden Grenzen in Deutschland, Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten der NATO und des Warschauer Paktes, Verhandlungen über Abrüstung in Deutschland, Verzicht auf die „Notstandsgesetzgebung“ in der BRD, Normalisierung der Beziehungen zwischen „den deutschen Staaten und ihren Bürgern“. Hinzu kam jetzt jedoch ein Katalog von Vorbedingungen für das Zustandekommen einer Konföderation. So forderte Ulbricht u. a. eine Parlamentsreform in der BRD, Mitbestimmung für die Gewerkschaften in den Betrieben, Veränderung der Machtverhältnisse in der westdeutschen Großindustrie, Enteignung des Springer-Konzerns, Bildungsreform in der BRD, Säuberung des Staatsapparates der BRD und dergleichen mehr. Erst danach könne durch eine Konföderation die „demokratische Umwälzung“ in der BRD „vollendet“ werden. Der zweite offene Brief des Parteivorstandes der SPD vom 14. 4. 1966 („Frankfurter Allgemeine“ vom 16. 4. 1966) wurde zunächst vom „Neuen Deutschland“ am 30. 4. 1961 nur in stark entstellter Weise abgedruckt, der volle Wortlaut wurde erst am 29. 5. 1966 zusammen mit dem 3. offenen Brief der SED veröffentlicht. Gleichzeitig wurde auf dem 12. ZK-Plenum (27./28. 4. 1966) eine Vertagung des Redneraustausches auf Juli 1966 beschlossen. Da die SED in dieser Zeit ihre öffentlichen Angriffe gegen Mitglieder des Parteivorstandes der SPD verstärkt fortsetzte

Wiedervereinigungspolitik der SED (1969) Siehe auch: Spaltung Deutschlands: 1960 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik: 1975 1979 Wiedervereinigungspolitik der SED: 1975 1979 <Grundzüge> Die Geschichte der Teilung Deutschlands und die W. der SED lassen in deutlicher Weise die Entwicklung der weltpolitischen Lage nach der Kapitulation des Deutschen Reiches, die wachsende Entfremdung der…

DDR A-Z 1969

Konfliktkommission (1969)

Siehe auch: Konfliktkommission: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Konfliktkommissionen: 1975 1979 Im Jahre 1953 wurden K. in den Volkseigenen Betrieben und Verwaltungen erstmals gebildet. Sie hatten die Aufgabe, Arbeitsstreitigkeiten im Betrieb zu entscheiden. — Auf dem 4. Plenum des ZK der SED forderte Ulbricht, den K. größere Verantwortung und größere Rechte zu übertragen. Ohne gesetzliche Grundlage wurden daraufhin in vielen Betrieben erweiterte K. gebildet, die sich mit Verstößen gegen die sozialistische ➝Arbeitsmoral, gegen die Arbeitsdisziplin und mit kleineren kriminellen Delikten, die mit dem Betrieb in Zusammenhang standen, befaßten. Durch eine VO vom 28. 4. 1960 (GBl. I, S. 347) wurde sodann eine Richtlinie, die zwischen dem FDGB und der Staatlichen Plankommission vereinbart war, bestätigt, gleichzeitig wurde die VO vom [S. 338]30. 4. 1953 (GBl. I, S. 695) aufgehoben. Gesetzliche Grundlagen sind seit 1. 7. 1961 §§ 142–146 Gesetzbuch der Arbeit, ab 18. 4. 1963 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzbuches der Arbeit vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 63). Nach Art. 92 der Verfassung üben die gesellschaftlichen Gerichte wie die staatlichen Gerichte Rechtsprechung aus. Auf seiner Grundlage erging das Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik — GGG — vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229), nach dessen § 2, Abs.~1 die K. und Schiedskommissionen im Rahmen der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben Rechtsprechung ausüben. Das Gesetzbuch der Arbeit wurde durch § 21 GGG angepaßt. Nach § 8 GGG sind die K. zuständig für Arbeitsrechtssachen, Vergehen, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen der Übergabe vorliegen (Strafrecht), Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen der Übergabe vorliegen, Verletzungen der Schulpflicht, einfache zivilrechtliche und andere Rechtsstreitigkeiten. Die Behandlung weiterer Rechtsstreitigkeiten und Rechtsverletzungen kann durch gesetzliche Bestimmungen übertragen werden. Mit dem GGG schieden aus dem Geschäftsbereich der K. die Behandlung von Verstößen gegen die Arbeitsmoral und von Sozialversicherungsstreitigkeiten (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) aus. Die Bildung, Wahl, Aufgaben, Arbeitsweise und Befugnisse der K. sollen durch Erlaß des Staatsrates näher bestimmt werden, für den der FDGB vorschlagsberechtigt ist (§ 23 GGG). Bis Ende August 1966 war ein solcher Erlaß nicht ergangen. Es gilt zunächst die VO vom 17. 4. 1963 mit Richtlinie vom 30. 3. 1963 (GBl. II, S. 237) weiter. Die K. kann nur Erziehungsmaßnahmen auferlegen, jedoch keine fristlosen Entlassungen anordnen oder Freiheitsstrafen verhängen. Sie kann u.a. eine Rüge aussprechen, einen Beschuldigten verpflichten, sich beim Geschädigten oder vor dem gesamten Kollektiv zu entschuldigen, und ihn verpflichten, einen Schaden durch eigene Arbeit zu beheben. Mit Inkrafttreten des neuen StGB am 1. 7. 1968 können sie auch Geldbußen in Höhe von 5,– bis 50,– M, bei Eigentumsvergehen oder ←Verfehlungen> eine Geldbuße bis zum dreifachen Wert des verursachten Schadens, höchstens jedoch 150,– M, verhängen. Die K. werden als hervorragende Mittel der Erziehung der Arbeiter und Angestellten zu Menschen mit sozialistischem ➝Bewußtsein angesehen. Die K. werden von der Belegschaft gewählt. Die Wahl erfolgt auf zwei Jahre und soll mit den Gewerkschaftswahlen koordiniert werden. Die K. bestehen nach § 143 Gesetzbuch der Arbeit in der Fassung von § 21 GGG in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben, in Betrieben mit staatlicher Beteiligung, in Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kultur und der Volksbildung, in staatlichen Organen und Einrichtungen sowie in gesellschaftlichen Organisationen. Die K. bestehen aus 8–12 Mitgliedern, von denen mindestens 4 an den Beratungen teilzunehmen haben. Die Beratungen der K. sind öffentlich und sollen im großen Kreis stattfinden. Auf jeden Fall sollen die Angehörigen des Kollektivs teilnehmen, die mit dem betr. Werktätigen zusammenarbeiten. Jeder Teilnehmer an der Beratung ist berechtigt, vor der K. seine Auffassung darzulegen. Im übrigen wird die Verhandlung formlos geführt. Sie findet außerhalb der Arbeitszeit statt. Für die Entscheidung ist eine einfache Mehrheit erforderlich. Gegen den Beschluß einer K. ist der Einspruch beim Kreisgericht (Gerichtsverfassung) zulässig. (Gesellschaftliche Erziehung, Gesellschaftliche Gerichte) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 339, 338 Konfessionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Konföderation

Siehe auch: Konfliktkommission: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Konfliktkommissionen: 1975 1979 Im Jahre 1953 wurden K. in den Volkseigenen Betrieben und Verwaltungen erstmals gebildet. Sie hatten die Aufgabe, Arbeitsstreitigkeiten im Betrieb zu entscheiden. — Auf dem 4. Plenum des ZK der SED forderte Ulbricht, den K. größere Verantwortung und größere Rechte zu übertragen. Ohne gesetzliche Grundlage wurden daraufhin in vielen Betrieben erweiterte K. gebildet, die sich mit…

DDR A-Z 1969

Einzelhandel (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Der sozialökonomischen Struktur Mitteldeutschlands entsprechend wird nach den Eigentumsformen zwischen dem sozialistischen E. (volkseigener E. — HO und konsumgenossenschaftlicher E.), dem Kommissionshandel (halbsozialistischer Handel) und dem privaten E. unterschieden. Dabei hat der sozialistische Sektor auch im E. die führende Rolle (Binnenhandel). Nach der sozialistischen Binnenhandelsökonomie, einer speziellen wirtschaftswissenschaftlichen Disziplin, wird der E. als wichtigstes Glied in der Warenzirkulation angesehen. Demnach hat sich der Großhandel in vielen entscheidenden Fragen den Belangen des E. unterzuordnen. Neben HO und Konsum spielt der „sonstige sozialistische E.“ für die Versorgung der Bevölkerung eine beträchtliche Rolle. Sein Anteil am gesamten E.-Umsatz belief sich 1966 auf 10,2 v. H. Zum „sonstigen sozialistischen E.“, dessen Betriebe den Fachministerien, VVB, VEB und der VdgB unterstehen, zählen u.a.: Industrieläden, Volkseigene Apotheken, Postzeitungsvertrieb, Volksbuchhandel sowie Produktionsgenossenschaften des Handwerks mit Einzelhandelstätigkeit. Die 1959 in verschiedenen Großstädten eingerichteten Einkaufsquellen haben inzwischen an Bedeutung verloren. Es handelte sich bei diesen um dem Staatlichen Vermittlungskontor unterstehende E.-Betriebe, die wert- und qualitätsgeminderte Waren an die Bevölkerung verkauften. Mit der Abkehr von der stalinistischen Praxis (Entstalinisierung) rückte die Frage der Versorgung der Bevölkerung stärker in den Vordergrund. Dies erforderte [S. 165]auch eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Handelsapparates. Heute wird im Zuge der Durchführung des Neuen ökonomischen Systems versucht, durch Rationalisierung der E.-Betriebe sowie durch organisatorische Maßnahmen die Leistungsfähigkeit zu steigern. Dabei greift man zumeist auf die im Westen seit langem geläufigen Betriebsformen wie Filialsystem, Fachhandel, Warenhäuser und Versandhandel zurück. Zum E. gehören auch die Exquisit-Verkaufsstellen und die Intershops. Die Exquisitläden bieten der Bevölkerung hochwertige Konsumgüter und vor allem auch Waren aus der westlichen Produktion zu Preisen an, die weit über dem allgemeinen Preisniveau liegen und vielfach dem Umrechnungskurs Ostmark/Westmark im freien Wechselkurs (Währung) entsprechen. Die Intershops (internationale Läden) hat man an einigen Kontrollpunkten und in der Messestadt Leipzig eingerichtet. Sie geben an Reisende aus der BRD oder dem westlichen Ausland ausländische Waren, speziell Genußmittel, nur gegen Devisen zu besonders günstigen Preisen ab, um den Devisenbestand aufzubessern. Zum Einkauf dieser Waren wurde die Intershop-GmbH gegründet, die dem Ministerium für Verkehrswesen unterstellt ist. An den Messetagen werden die Intershops von der Genex GmbH in Leipzig unterstützt. Große Schwierigkeiten bereitete im E. die Einführung der Fünf-Tage-Arbeitswoche. Die Bestrebungen gehen z. Z. dahin, durch Änderung der Ladenöffnungszeiten sich den Bedürfnissen der arbeitenden Bevölkerung anzupassen und gleichzeitig den Freitag jeder Woche durch Verlängerung der Öffnungszeiten zum Haupteinkaufstag zu machen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 164–165 Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einzelhandelsverkaufspreis (EVP)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Der sozialökonomischen Struktur Mitteldeutschlands entsprechend wird nach den Eigentumsformen zwischen dem sozialistischen E. (volkseigener E. — HO und konsumgenossenschaftlicher E.), dem Kommissionshandel (halbsozialistischer Handel) und dem privaten E. unterschieden. Dabei hat der sozialistische Sektor auch im E. die führende Rolle (Binnenhandel). Nach der sozialistischen Binnenhandelsökonomie, einer…

DDR A-Z 1969

Ausschuß für deutsche Einheit (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Eine im Range eines selbständigen Staatssekretariats stehende Propagandastelle des Ministerrates, gegr. am 7. 1. 1954. Obwohl überparteilich aufgemacht, vertritt der A. die Linie der SED zu den Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands und zu einem Friedensvertrag. Der A. versucht, mit „Dokumentarveröffentlichungen“ u.ä. den Bundestag und die Bundesregierung verächtlich zu machen. Er richtet Aufrufe „an das deutsche Volk“ oder „an den Bundestag“ und ist bemüht, mit oppositionellen Gruppen in der BRD Fühlung zu gewinnen, um eine Aktionseinheit im Sinne der SED und KPD vorzubereiten. Nominell lag der Vorsitz zunächst bei Dr. Hans Loch (LDPD). Nach dessen Tod wurde Dr. Suhrbier am 28. 7. 1960 Vors. des A. Die eigentliche Leitung hat der Sekretär des A., der Staatssekretärsrang hat. Bis zum 15. 4. 1955 war dies Norden (SED), danach Dr. Girnus (SED) bis Febr. 1957. Adolf Deter (SED), zunächst nur Stellvertreter, ist seit Mai 1958 Sekretär des A. Anfang 1963 wurde ein Teil der Aufgaben des A. auf das Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse und ihrer Veränderung in Westdeutschland übertragen, doch arbeitet er weiter. So gab er u.a. folgende Schriften heraus: Im April 1963 A. Norden: „Ein freies Deutschland“; im Febr. 1964 gegen die Bundeswehr, vor allem gegen General Trettner: „Hitlers Generale greifen nach Atomwaffen“. Im Anschluß an eine Tagung, die der A. am 30. 8. 1965 abhielt, veröffentlichte er „Vorschläge für demokratische Veränderungen in Westdeutschland“. Einleitend wurde erklärt, in jenem Teil Deutschlands, der seit 1949 „DDR“ heißt, seien „nach 1944 die richtigen Lehren aus der deutschen Geschichte gezogen worden …“ (S. 8). Unter Hinweis auf „zwanzigjährige Erfahrungen bei der Gestaltung einer antifaschistischen, demokratischen Ordnung in der DDR“ heißt es: „In der DDR wurden alle Voraussetzungen für die Erhaltung des Friedens und für eine Verständigung in Deutschland geschaffen. Jetzt ist es höchste Zeit, dafür auch in der Bundesrepublik Entscheidendes zu tun, statt vom Frieden zu reden und den Atomkrieg vorzubereiten …“ (S. 9). — Die Vorschläge zielen darauf ab, eine „volksdemokratische“ Entwicklung Westdeutschlands anzubahnen, bei gleichzeitiger Abrüstung und Neutralisierung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 58 Auslandsvertretungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausschüsse der Volkskammer

Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Eine im Range eines selbständigen Staatssekretariats stehende Propagandastelle des Ministerrates, gegr. am 7. 1. 1954. Obwohl überparteilich aufgemacht, vertritt der A. die Linie der SED zu den Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands und zu einem Friedensvertrag. Der A. versucht, mit „Dokumentarveröffentlichungen“ u.ä. den Bundestag und die Bundesregierung verächtlich zu machen. Er richtet Aufrufe „an das…

DDR A-Z 1969

1969: A, Ä

ABF Abgaben Abgabenverwaltung ABI Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Abrüstung Absatz Abschnittsbevollmächtigter (ABV) Abschreibungen Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsparteiorganisationen (APO) Abtreibung Abusch, Alexander ABV Abweichungen Abwerbung Adameck, Heinz Administrieren ADN Adoption AE Aeroclub Afro-Asiatisches Solidaritätskomitee Agententätigkeit Aggression Aggressionsverbrechen Agitation und Propaganda Agitprop AGL AGP Agrarkommission der Nationalen Front Agrarökonomik (bzw. Agrarökonomie) Agrarpolitik Agrarpreissystem Agrarpropaganda Agrarstatistik Agrartechnik Agronom Agrotechnische Termine AHU Akademie für Ärztliche Fortbildung Akademie für sozialistische Wirtschaftsführung der VVB Zellstoff, Papier, Pappe, der VVB Polygrafische Industrie, der VVB Verpackung und der VOB Zentrag, Berlin Akademien Akademische Grade Akkreditivverfahren Akkumulation Aktien Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Aktivist Aktivistenbewegung AK-Verfahren Albrecht, Hans Alkoholmißbrauch Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst Allied travel board Alliiertes Abrechnungsbüro für Post- und Fernmeldewesen Alliiertes Komitee für die Luftsicherheit Alliiertes Komitee für Post- und Fernmeldewesen Altenburg Altenteil Altersaufbau der Beschäftigten Altersaufbau der Bevölkerung Altersversorgung Altguthaben Altguthaben-Ablösungsanleihe Ambulatorium Amnestie Amortisationen Amt für Arbeit und Berufsberatung Amt für Erfindungs- und Patentwesen Amt für Jugendfragen beim Ministerrat Amt für Kirchenfragen Amt für Preise Amt für Standardisierung Amt für Wasserwirtschaft Anbauplanung Anerkennung, Völkerrechtliche Angelsport Angestellte Angleichungsverordnung Anhalt Anlagemittel Anlagenbau Anleitung Annaberg-Buchholz Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antiquariate Antisemitismus APO Apolda Apotheken Apothekenassistenten Apparat Arbeit Arbeit, Abteilung für Arbeiter Arbeiterbewegung, Gedenkstätten der Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen Arbeiterfestspiele Arbeiterforscher Arbeiterkomitee Arbeiterkonferenz Arbeiterkontrolle Arbeiteroper Arbeiter, Schreibende Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) Arbeiter- und Bauernkind Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiterveteranen Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) Arbeit, gesellschaftliche Arbeit, Gesetz der Arbeitsamt Arbeitsbefreiung Arbeitsbereich Arbeitsbuch Arbeitsdisziplin Arbeitseinheit Arbeitseinkommen Arbeitserziehung Arbeitsgemeinschaft der Produktionsgenossenschaften (AGP) Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaften, Außerschulische Arbeitsgemeinschaften, Sozialistische Arbeitsgemeinschaften, Ständige Arbeitsgerichtsbarkeit Arbeitsgesetzbuch Arbeitsgestaltung Arbeitsgruppe Staats- und Wirtschaftsführung beim Ministerrat Arbeitshygiene Arbeitskräfte Arbeitskräfte, Ausländische Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur Arbeitslosenversicherung Arbeitslosigkeit Arbeitsmarkt Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmoral, Sozialistische Arbeitsnormen Arbeitsökonomik Arbeitsplatzwechsel Arbeitspolitik Arbeitsproduktivität Arbeitspsychologie Arbeitsrecht Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen Arbeitssanitätsinspektion Arbeitsschutz Arbeitsstil, Operativer Arbeitsstudium Arbeitsteilung Arbeitsteilung, Internationale Arbeits- und Forschungsgemeinschaft, Sozialistische Arbeitsunfälle Arbeitsverpflichtung Arbeitszeit Architekten Architektur Archive Armeemuseum Armenrecht Arnold, Heinz Arnold, Walter, Prof. Arnstadt Arzneimittelgesetz Arzneimittelversorgung Arzt des Volkes, Verdienter Ärzte Ärzteberatungskommission Arzthelfer Aschersleben Aspirantur, Wissenschaftliche Ästhetik Atheismus Atomenergie Atomwaffen Aue Aufbau des Sozialismus Aufbaugesetz Aufbaugrundschuld Aufenthaltsbeschränkung Aufenthaltsgenehmigung Aufführungsrechte Aufkauf, Freier Aufkaufpreis Aufklärung Aufklärung, Sexuelle Aufkommen, Staatliches Auflagen, Staatliche Aufsicht, Allgemeine Ausfallzeiten Ausgleichsanspruch Ausländerstudium Ausländervermögen Auslandsdeutschtum Auslandspropaganda Auslandsvertretungen Ausschüsse der Volkskammer Ausschuß für deutsche Einheit Außenhandel Außenhandelsfinanzierung Außenhandelsunternehmen (AHU) Außenhandelswerbegesellschaft m.b.H. „Interwerbung“ Außenpolitik Außenwirtschaft Ausweise Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung Ausweisung Auszeichnungen Autobahnen Automatisierung AWA AWG Axen, Hermann

ABF Abgaben Abgabenverwaltung ABI Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Abrüstung Absatz Abschnittsbevollmächtigter (ABV) Abschreibungen Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsparteiorganisationen (APO) Abtreibung Abusch, Alexander ABV Abweichungen Abwerbung Adameck, Heinz Administrieren ADN Adoption AE Aeroclub Afro-Asiatisches Solidaritätskomitee Agententätigkeit Aggression Aggressionsverbrechen Agitation und Propaganda Agitprop …

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Weltgewerkschaftsbund (WGB) (1969)

Siehe auch: Weltgewerkschaftsbund: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Weltgewerkschaftsbund (WGB): 1975 1979 1985 Seit 1941 wünschten linke englische Gewerkschaftler, den „Internationalen Gewerkschaftsbund“ von 1901 durch einen neuen Verband zus. mit Gewerkschaften der SU zu ersetzen. Febr. 1945 tagte die 1., Okt. 1945 die 2. Weltgewerkschaftskonferenz, die aus 56 Ländern den WGB gründete. Nur die CIO (Congress of Industrial Organisation) der USA blieb fern. Juli 1949 wurden die „Internationalen Gewerkschaftsvereinigungen“ als Vertreter der 11 Berufsabt. beschlossen. Nach 4 „Interzonen-Konferenzen“ nahmen deutsche Gewerkschaftler Juni 1947 erstmals an WGB-Tagungen teil. Die Aufnahme der Deutschen wurde von Bildung einer „gesamtdeutschen Gewerkschaftsvertretung“ abhängig gemacht. Wegen der kommun. Herrschaft im WGB verließen die DGB-Vorsitzenden Tarnow und Boeckler die 9. Interzonen-Konferenz (Aug. 1948), doch kam der FDGB Jan. 1949 in den WGB. Im selben Monat verließen Amerikaner, Engländer und Holländer den WGB, da sie ihn als kommun. Tarnorganisation erkannten, und gründeten den „Internationalen Bund Freier Gewerkschaften“ (IBFG), der alle Gewerkschaften der freien Welt, auch den DGB, umfaßt. (IBFG zählte 1965 etwa 61 Mill. Mitgl.) Oberstes Organ ist der WGB-Kongreß, der alle 4 Jahre tagt und den jährlich tagenden Generalrat wählt; diesen vertritt das Exekutivkomitee, dem u.a. Herbert ➝Warnke vom FDGB angehört. Der WGB ist tatsächlich, wie der Weltfriedensrat, eine getarnte Ersatzorganisation der offiziell aufgelösten Komintern. Präs. des WGB: der italienische Kommunist Renato Bitossi, Generalsekr.: Louis Saillant (KP Frankreichs). Sitz des WGB ist seit 1956 Prag. — Auf dem VI. Kongreß, Okt. 1965, sollen angeblich 122 Mill. Mitgl. vertreten gewesen sein, dazu 28 Mill. Mitgl. von Gewerkschaften, die dem WGB nicht angehören. Febr. 1956 wies die österreichische Regierung die Zentrale des WGB aus Wien aus. da er einseitig prosowjetisch arbeitete, April 1959 nahm er z. B. gegen den „deutschen Militarismus“ der BRD und die NATO Stellung. — Febr. 1961 betonte das Exek.-Kom. die „Prinzipien des WGB … Klassenkampf und proletarischen Internationalismus“ („Neues Deutschland“, 4. 2. 1961) und machte sich die Angriffe der SU gegen NATO und BRD zu eigen. Es forderte stärkere Bemühung um außereurop. Arbeiter, tarnte jedoch das Ziel (Diktatur des Proletariats) in der üblichen Weise mit der Formel „Nationale Demokratie“. — Eine in Ost-Berlin tagende Konferenz des WGB trat im Sept. 1961 für die Mauer und den von der SU geforderten Friedensvertrag mit Deutschland ein. Auf dem V. WGB-Kongreß (Dez. 1961) versuchte der langjährige Präsident Novella vergeblich, den starr zentralisierten Aufbau und die harte Taktik des WGB aufzulockern, um den Kampf für den Kommunismus zu erleichtern und zu wirklicher Aktionseinheit zu kommen. Nachfolger wurde der linientreue italienische Altkommunist Bitossi. — Sein Zusammenspiel mit dem Sowjetimperialismus verschleierte der WGB in einer Entschließung, die er auf dem V. Kongreß annahm. Darin verlangte er vor allem Koexistenz und verurteilte Militarismus und Kolonialismus (nichtsowjetischer Art). Die Form, in der der WGB seine Ziele tarnt, trat auf der „Konferenz zur Bildung eines Weltgewerkschaftskomitees für Konsultation und antimonopolistische Aktionseinheit“ zutage (Nov. 1963 in Leipzig). Die diesjährigen Streiks, so sagte Saillant, zeigten „die steigende Bedeutung der Arbeitseinstellungen zur Unterstützung des Kampfes der Werktätigen für Frieden und Abrüstung, gegen den Faschismus und die Reaktion, gegen den alten und neuen Kolonialismus und für eine echte nationale Unabhängigkeit“ („Tribüne“ vom 28. 11. 1963). Auf dem VI.~Kongreß (Okt.~1965) in Warschau gelang es der sowjetfreundlichen Mehrheit, die chinesische Opposition (Chinesisch-Sowjetischer Konflikt) im Zaume zu halten. Es ging u.a. um die Frage, ob mit den nichtkommun. Gewerkschaften eine [S. 707]taktische Fühlung und Aktionseinheit herzustellen sei. Auf der 16.~Tagung des Generalrates (in Sofia) wurde am 8. 12. 1966 die antisowjetisch auftretende chines. Abordnung wegen hartnäckiger Behinderung der Konferenz von der Tagung ausgeschlossen (gegen die Stimmen Nordkoreas, Nordvietnams, Albaniens, Kubas und Rumäniens). China, das 1964 die Zahlung der Beiträge einstellte, ist auf etwaigen Ausschluß aus dem WGB vorbereitet. Es organisierte in Peking ein afro-asiatisches Gewerkschaftskomitee. Der Generalrat forderte in Sofia „Einstellung der USA-Agression gegen das vietnamesische Volk“, ohne daß er die Rolle der KP Nordvietnams kritisch prüfte. Weiter behauptete er: Es „kommt die Hauptbedrohung für den Frieden und die Sicherheit in Europa von dem westdeutschen Imperialismus, der eng mit dem amerikanischen Imperialismus verbunden ist“ („Neues Deutschland“ v. 10. 12. 1966). An der 9. Arbeiterkonferenz der Ostseeländer (Ostseewoche), Juli 1966, nahm eine offizielle Abordnung des WGB teil, geleitet von dem stellv. Generalsekr. Pierre Gensous. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 706–707 Weltfriedensrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wenden

Siehe auch: Weltgewerkschaftsbund: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Weltgewerkschaftsbund (WGB): 1975 1979 1985 Seit 1941 wünschten linke englische Gewerkschaftler, den „Internationalen Gewerkschaftsbund“ von 1901 durch einen neuen Verband zus. mit Gewerkschaften der SU zu ersetzen. Febr. 1945 tagte die 1., Okt. 1945 die 2. Weltgewerkschaftskonferenz, die aus 56 Ländern den WGB gründete. Nur die CIO (Congress of Industrial Organisation) der USA blieb fern. Juli 1949 wurden die…

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Interzonenhandel (1969) Siehe auch: Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Unter I. versteht man den Warenaustausch und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen zwischen der BRD (einschließlich West-Berlins) und der „DDR“ (einschließlich Ostberlins). 1. Historische Entwicklung Mit I. bezeichnete man ursprünglich den Warenaustausch zwischen den vier Besatzungszonen Deutschlands. Auf der Potsdamer Konferenz (17. Juli bis 2. August 1945) legten die Siegermächte des 2. Weltkrieges, Großbritannien, die SU und die USA — Frankreich nahm an der Konferenz nicht teil — fest, Deutschland während der Besatzungszeit als wirtschaftliche Einheit zu behandeln. Gleichzeitig wurde beschlossen, eine gleichmäßige Verteilung der wichtigsten Waren auf die vier Besatzungszonen vorzunehmen, um so ein ausgeglichenes Wirtschaftsleben zu gewährleisten und die Notwendigkeit zusätzlicher Einfuhren einzuschränken. Die Gebiete östlich von Oder und Neiße haben an dem später in Gang kommenden I. nicht teilgenommen. Dieser nahm erst 1946 einen nennenswerten Umfang an. Das erste I.-Abkommen im heutigen Sinne war das sogenannte Dyson-Geschäft. Es wurde zwischen der britischen und der sowjetischen Besatzungszone abgeschlossen. Die britische Zone verpflichtete sich darin zur Lieferung von 41.320 Tonnen Stahl und [S. 294]Eisen im Austausch gegen 180.000 Tonnen Braunkohle und 500.000 Kubikmeter Brennholz. Dem Dyson-Geschäft folgte am 20. September 1946 das sog. Britengeschäft, das die Lieferung von Eisen und Stahl, Bereifung und Vieh im Austausch gegen landwirtschaftliche Erzeugnisse, Braunkohlenbriketts, Grubenholz und Eisenerz vorsah. Im Herbst 1946 kam dann auch das erste Abkommen zwischen der amerikanischen und der sowjetischen Zone zustande, und schließlich folgten die sog. Sofra-Geschäfte zwischen der französischen und sowjetischen Besatzungszone. Eine neue Entwicklung ergab sich, als die Länder der amerikanischen und britischen Zone am 1. Januar 1947 eine übergeordnete Verwaltung, den Wirtschaftsrat in Minden, erhielten und im Juni 1947 schließlich zum Vereinigten Wirtschaftsgebiet (Bi-Zone) zusammengeschlossen wurden. Damit entfiel bereits ein Teil des I. der westlichen Besatzungszonen untereinander. Gleichzeitig trat die Bi-Zone als neuer Handelspartner der Sowjetzone in Erscheinung. So wurde Mitte Januar 1947 zwischen der Bi-Zone und der Sowjetzone das Mindener Abkommen abgeschlossen. Es hatte eine Laufzeit von Januar 1947 bis Ende März 1948. Dem Mindener Abkommen folgte am 25. Nov. 1947 das sogenannte Warenabkommen 48, das aber infolge der Berliner Blockade und der Währungsreform nicht voll verwirklicht werden konnte. In dem vorgenannten Zeitraum wurden im I. die folgenden Umsätze erreicht: Die Blockade der Westsektoren Berlins durch die Sowjets, die am 31. März 1948 einsetzte, brachte den I. zum Erliegen. Als sie einschließlich aller Gegenmaßnahmen im Mai 1949 aufgegeben wurde, hatte sich die Situation grundlegend geändert. Durch die getrennten Währungsreformen war das ehemals einheitliche Währungsgebiet der Reichsmark gespalten (Währung). Der Währungsreform folgte im Frühjahr 1949 der Beschluß der Westmächte, ihre Besatzungszonen zu vereinigen, woraus im Sept. 1949 die BRD hervorging. Einen Monat später, im Okt. 1949 wurde die sowjetische Besatzungszone zur „DDR“ deklariert. Damit standen sich in Deutschland jetzt zwei politisch, gesellschaftlich und wirtschaftlich verschiedene Ordnungen gegenüber. Gleichzeitig war auch Berlin in einen östlichen und einen westlichen Teil gespalten worden. Im „Jessup-Malik-Abkommen“ vom 5. Mai 1949, mit dem die Berlin-Blockade beendet worden war, hieß es u.a.: „Alle Einschränkungen, die seit dem 1. 3. 1948 von der sowjetischen Regierung über Verkehr, Transport und Handel zwischen Berlin und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands sowie zwischen der Ostzone und den westlichen Besatzungszonen verhängt wurden, werden am 12. Mai 1949 aufgehoben.“ Damit war ein Junktim zwischen dem ungehinderten Verkehr zwischen Westdeutschland und West-Berlin einerseits und dem reibungslosen Verlauf des I. andererseits hergestellt (Berlin), das auch heute noch besteht. Die Veränderungen, die sich 1948 und 1949 in beiden Teilen Deutschlands vollzogen hatten, erforderten es, den I. auf eine neue Grundlage zu stellen. Um trotz der Nichtanerkennung der „DDR“ durch die BRD zu verbindlichen Vereinbarungen zu gelangen, wurde 1949 die „Treuhandstelle für den I.“ mit Sitz in West-Berlin als ein Organ des Deutschen Industrie- und Handelstages errichtet. Heute ist die „Treuhandstelle für den I.“ eine dem Bundeswirtschaftsministerium nachgeordnete Dienststelle. Sie wurde von ihm ermächtigt, mit den „DDR“-Behörden Vereinbarungen über den I. zu treffen. Als Verhandlungspartner auf der östlichen Seite fungierte bzw. fungiert die für den innerdeutschen Handel zuständige Hauptabteilung im Ministerium für Außenwirtschaft. Entsprechende Ermächtigungen wurden den beiden Stellen auch vom Westberliner Senat bzw. vom Ostberliner Magistrat erteilt. Am 8. Okt. 1949 wurde das Frankfurter Abkommen geschlossen. Damit wurde ein neuer Zahlungs- und Verrechnungsmodus in Form der „Verrechnungseinheit“ (VE) eingeführt, der im Prinzip auch heute noch gilt (siehe unter 2.). Um die sich aus dem Frankfurter Abkommen ergebenden Schwierigkeiten und Behinderungen bei der Abwicklung und der weiteren Entwicklung des I. zu vermindern, wurde am 20. Sept. [S. 295]1951 eine neue Vereinbarung, das sogenannte „Berliner Abkommen“ geschlossen, das jedoch erst im Mai 1952 wirksam wurde. Dieses Abkommen ist in der Zwischenzeit mehrfach ergänzt und verändert worden, bildet aber in der Fassung vom 16. Aug. 1960 auch heute noch die rechtliche Grundlage des I. 2. Rechtsgrundlagen Seit dem 1. Jan. 1961 bildet das „Abkommen über den Handel zwischen den Währungsgebieten der Deutschen Mark (DMark West) und den Währungsgebieten der Deutschen Mark der Deutschen Notenbank (DMark Ost)“ (Berliner Abkommen) in der Fassung vom 16. Aug. 1960 die rechtliche Grundlage des I. Die wichtigsten Neuerungen gegenüber der Fassung des Abkommens von 1951 beziehen sich auf die Warenlisten, die Warenkonten und den Zahlungsverkehr. a) Warenlisten und Kontingentierung Während die früheren Warenlisten auf ein oder höchstens zwei Jahre befristet waren, sind sie jetzt in ihrer Dauer nicht begrenzt. Damit wurde sowohl dem Wunsch der westdeutschen Lieferanten als auch dem der östlichen Planwirtschaftler entsprochen. Die Warenlisten wurden von bisher fünf auf zwei reduziert. In Liste~1 sind die sogenannten „harten Waren“ aufgeführt. Von den Bezügen (Lieferungen der Ostseite) sind dies: Gruben- und Rundholz, Erzeugnisse des Braunkohlenbergbaus, Dieselkraftstoff, Erze, Roheisen, Stahlveredler, Erzeugnisse des Maschinen-, Fahrzeug-, Stahl-, Eisen- und Schiffbaus, elektronische Erzeugnisse und Büromaschinen, Vergaserkraftstoff und sonstige Mineralölerzeugnisse. Von den Lieferungen (Bezüge der Ostseite) sind in Liste~1 aufgeführt: Erzeugnisse der eisenschaffenden Industrie, der Ziehereien und Kaltwalzwerke und der Schmiede-, Hammer- und Preßwerke, Erzeugnisse des Bergbaus, NE-Metalle, Erzeugnisse des Maschinen-, Fahrzeug-, Stahl-, Eisen- und Schiffbaus, elektrotechnische Erzeugnisse und Büromaschinen. Alle übrigen Waren sind in Liste 2 erfaßt. Im Gegensatz zu Liste~1 sind hier nur einige Güter, insbesondere landwirtschaftliche Erzeugnisse, kontingentiert, während generell keine Begrenzung des Liefer- oder Bezugsvolumens besteht. Die Trennung in „harte“ und „weiche“ Waren und die Kontingentierung der einzelnen Warengruppen nach Maßgabe der jeweiligen Zusatzvereinbarungen erschienen zunächst erforderlich, um die Ostseite daran zu hindern, ausschließlich „harte“ Waren zu beziehen und „weiche“ Waren zu liefern. Inzwischen hat sich die Situation in dieser Beziehung sowohl durch konjunkturelle Schwankungen, Änderungen der Bedarfsstruktur bei beiden Vertragspartnern als auch aus politischen Gründen geändert, so daß in der praktischen Abwicklung des I. eine weitgehende Modifizierung eingetreten ist (siehe unter 4. und 5.). b) Preise, Verrechnung, Zahlungsverkehr In aller Regel wird der I. auf der Basis der westdeutschen Marktpreise abgewickelt. Die Zahlungen erfolgen auf dem Verrechnungswege (Clearing) über die Deutsche Bundesbank und die Staatsbank der DDR. Das zugrundeliegende Verrechnungsverhältnis 1:1, d.h. eine DMark West = 1 DMark Ost ist nur ein Clearingwert, der nicht etwa währungsmäßig die DMark West der DMark Ost gleichsetzt. Da Preisbasis die westdeutschen Marktpreise sind und ein erforderlich werdender Saldenausgleich in DMark West oder in devisenfähiger Währung zu erfolgen hat, ist die Verrechnungseinheit (VE) praktisch = DMark West. Zur Durchführung des Verrechnungsverkehrs wurden bei den beiden genannten Banken jeweils 3 Unterkonten eingerichtet. Es sind dies: Unterkonto 1: Über dieses Konto werden alle Zahlungen verrechnet, die sich aus Lieferungen und Bezügen nach der Warenliste~1 ergeben. Unterkonto 2: Über dieses Konto werden alle Zahlungen verrechnet, die sich aus Lieferungen und Bezügen nach der Warenliste 2 ergeben. Unterkonto 3: Über dieses Konto werden alle Zahlungen verrechnet, die für Dienstleistungen erfolgen. Hierunter sind die Kosten zu verstehen, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Güter anfallen sowie Vergütungen für Bankspesen, Gerichtskosten, Verzugszinsen, Schadenersatzleistungen usw. Das Unterkonto~1 sowie die Unterkonten 2 und 3 zusammen können von jeder Seite [S. 296]bis zu einem Betrag von jeweils 100 Mill. VE überzogen werden. Durch eine Vereinbarung zum Berliner Abkommen vom 6. Dez. 1968 wurde der Swing auf 25 v. H. der jeweiligen Vorjahreslieferungen der „DDR“ festgesetzt. Um zu verhindern, daß der Swing als Dauerkredit in Anspruch genommen wird, ist in Ziffer 6 der Vereinbarung zum „Berliner Abkommen“ vom 16. Aug. 1960 vorgesehen, die drei Unterkonten jeweils zum 30. Juni jeden Jahres durch Bargeldüberweisungen auf das Konto S glattzustellen (Saldenausgleich, siehe auch unter 4. und 5.). 3. Umsatz und Warenstruktur Die nachstehende Aufstellung zeigt die Entwicklung des I. (Warenlieferungen, Warenbezüge und Dienstleistungen) seit 1953: Diese Angaben lassen ein kontinuierliches Wachstum des I. erkennen, das nur in den Jahren 1961 und 1962 unterbrochen wurde. Mit einer überdurchschnittlich hohen Wachstumsrate wurde 1966 die 3-Milliarden-Grenze überschritten. 1967 trat ein Rückgang ein, jedoch ist seit 1968 wieder eine aufsteigende Tendenz zu verzeichnen. Im Jahre 1968 wurde ein Umsatz von 2,9 Mrd. VE erzielt. Trotz dieses im ganzen günstig erscheinenden Bildes ist nicht zu verkennen, daß die Entwicklung des I. nicht mit der wirtschaftlichen Expansion in der BRD Schritt gehalten hat. Während der I. z. B. von 1960 bis 1965 unter Abrechnung der Dienstleistungen nur um 21 v. H. zunahm, erhöhten sich das Bruttosozialprodukt um 55 v. H., der Außenhandel um 57 v. H. und die Industrieumsätze um 41 v. H. Aber auch die wirtschaftliche Desintegration Deutschlands spiegelt sich in diesen Zahlen wider. Westdeutschland liefert heute weniger als 1 v. H. seiner Nettoproduktion an Mitteldeutschland, und der Anteil der mitteldeutschen Nettoproduktion am I. beträgt knapp 2 v. H., während 1936 rund ein Drittel an andere deutsche Gebiete — mit Ausnahme von Berlin — geliefert wurde. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Warenstruktur des I. für den Zeitraum 1965 bis 1967: [S. 298] Diese Aufstellungen lassen erkennen, daß in dem fraglichen Zeitraum bemerkenswerte Verschiebungen in der Warenstruktur des I. stattgefunden haben. Der wichtigste Vorgang auf der Bezugsseite ist der wertmäßige und anteilmäßige Rückgang der mitteldeutschen Lieferungen an Braunkohlenbriketts und Mineralölerzeugnissen. Für diese Entwicklung sind in Bezug auf die beiden Erzeugnisse durchaus unterschiedliche Gründe bestimmend gewesen. Die Bezüge an Braunkohlenbriketts hatten bis 1963 eine gewisse Stetigkeit aufgewiesen, während danach ein kontinuierlicher Rückgang eintrat: Der Rückgang war und ist in erster Linie auf Veränderungen der Verbrauchsstruktur in der BRD — Umstellung auf Ölfeuerung — zurückzuführen. Mit der gleichzeitigen umsatzmäßigen Ausweitung des I. mußte damit der wertmäßige Anteil der Braunkohlenbriketts an den Gesamtbezügen beträchtlich sinken. Bei Mineralöl lagen die Gründe für den Rückgang der Bezüge darin, daß die BRD mit Wirkung vom 1. Jan. 1964 an gezwungen war, die Zollschranken für Mineralöle innerhalb des EWG-Bereichs zu beseitigen und als Ausgleich dafür eine Mineralölsteuer einführte, um den Einnahmeausfall im Bundeshaushalt auszugleichen. Gleichzeitig wurden die bis dahin gezahlten Hydrierpräferenzen für Benzin teilweise abgebaut und für Diesel ganz beseitigt. Da die von der Ostseite gelieferten Treibstoffe ausnahmslos durch Hydrierung gewonnen werden, hatte diese Neuregelung zur Folge, daß der Verkaufspreis erheblich gesenkt werden mußte, und die „DDR“ nunmehr aus ihren Mineralöllieferungen wesentlich geringere Erlöse erzielte und die Lieferungen Anfang 1967 einstellte. Des weiteren ist die Zunahme der Bezüge an landwirtschaftlichen Produkten erwähnenswert. Auch auf der Lieferseite haben beträchtliche Verschiebungen stattgefunden. An erster Stelle ist hier der Anstieg bei chemischen Erzeugnissen zu nennen, wobei das Hauptkontingent auf Düngemittel entfällt, die die mitteldeutsche Industrie nicht in genügender Menge bedarfsgerecht produzieren kann. Eine weitere Steigerung der Lieferungen ist bei den Erzeugnissen des Maschinenbaus und der Elektrotechnik zu verzeichnen. Hierin findet die gegenwärtige mitteldeutsche Wirtschaftspolitik ihren Ausdruck. Die Bestrebungen gehen dahin, den gesamten Produktionsapparat zu rationalisieren und durch qualitative Verbesserung der Produktion die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt zu steigern. In diesem Zusammenhang verdient auch Beachtung, daß im zweiten Halbjahr 1966 die Ostseite Maschinenlieferungen im Rahmen des I. drosselte und bereits genehmigte Bezugskontingente nicht ausnutzte. Schließlich ist der hohe Anteil der Lieferungen an landwirtschaftlichen Erzeugnissen bemerkenswert. Die „DDR“ kauft hier in erster Linie Futtermittel, Öle und Fette. Pankow verkaufte aber diese im I. bezogenen Nahrungsgrundstoffe mit einem Preisnachlaß weiter an Dänemark, um so seinen Außenhandel mit diesem EFTA-Partner zu stützen. Um für die Zukunft derartige Manipulationen zu unterbinden, verschärfte die BRD im Laufe des Jahres 1966 die Kontingents- und Genehmigungsbestimmungen für diese Güter. 4. Politische Aspekte a) Unterschiedliche Bedeutung in wirtschaftlicher Hinsicht Der I. ist in wirtschaftlicher Hinsicht für die „DDR“ von ungleich größerer Bedeutung als für die BRD. Setzt man ihn in Beziehung zum Umfang der Außenwirtschaft in beiden Teilen Deutschlands, so ergibt sich für die BRD ein Anteil von knapp 2 v. H., für die „DDR“ aber ein solcher von etwa 9 v. H. Mehr noch tritt das Gewicht des I. für die mitteldeutsche Wirtschaft in der Warenstruktur in Erscheinung. Sie bezieht in erster Linie Erzeugnisse der Metallurgie, des Maschinenbaus, der chemischen Industrie sowie Nahrungsmittel, Mineraldünger und Futtermittel. Sie legt ihr Schwergewicht auf den Bezug von Waren, die zur Durchführung ihrer Industrialisierungsprogramme dringend erforderlich sind. Demgegenüber umfassen die Gegenlieferungen zu einem wesentlichen Teil Braunkohlenbriketts, indu[S. 299]strielle Konsumgüter, Steine und Erden, also Erzeugnisse, die man im westlichen Ausland kaum absetzen könnte. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß sich in den letzten Jahren, besonders nach dem Bau der Mauer und der stärkeren Gleichschaltung der Außen-, Militär- und Wirtschaftspolitik der „DDR“ mit der der SU, vor allem durch den Vertrag über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit zwischen der „DDR“ und der SU vom Juni 1964, die Dinge wesentlich gewandelt haben und eine absolute Abhängigkeit von den westdeutschen Zulieferungen heute nicht mehr besteht. b) Die Aktion „Störfreimachung der Wirtschaft“ Am stärksten spürte die Ostberliner Regierung das wirtschaftliche Gewicht des I., als sie versuchte, die mitteldeutsche Wirtschaft von den westdeutschen Zulieferungen völlig unabhängig zu machen. Am 30. 9. 1960 wurde das I.-Abkommen wegen politischer Übergriffe in Berlin von der BRD zum Jahresende gekündigt, nach längeren Verhandlungen aber noch vor Ablauf der Kündigungsfrist wieder in Kraft gesetzt. Danach leitete man unter dem Schlagwort v Störfreimachung der Wirtschaft“ eine Umorientierung der Außenhandelspolitik ein mit dem Ziel, die Abhängigkeit der mitteldeutschen Wirtschaft von der der BRD systematisch zu verringern. Eindeutig und offensichtlich mit Rückendeckung der SU ging man daran, für spätere Aktionen in der Berlin- und Deutschlandfrage die Hände frei zu haben. Außer durch Ausnutzung aller inneren Reserven und Ausweichmöglichkeiten versuchte man vor allem auf zwei Wegen, die Abhängigkeit von den westdeutschen Zulieferungen zu verringern: Der erste Weg bestand in noch wirksamerer Kooperation im Rahmen des RGW, in noch intensiverer Verflechtung mit dem Ostblock. Im Anschluß an die Moskauer Konferenz der kommunistischen und Arbeiterparteien im Nov. 1960 begannen Wirtschaftsverhandlungen zwischen der SU und der „DDR“. Der zweite Weg bestand darin, daß man versuchte, Waren, die bisher aus der BRD bezogen wurden, nunmehr aus anderen westlichen Industriestaaten zu beziehen. Indes erwiesen sich die wirtschaftlichen Fakten als stärker, und die Umsatzentwicklung im I. in den darauffolgenden Jahren ließ erkennen, daß die Aktion „Störfreimachung der Wirtschaft“ das angestrebte Ziel nicht erreicht hatte. Eine Neuauflage dieser autarkischen Tendenzen — wenn auch in modifizierter Form — brachte die Leipziger Frühjahrsmesse 1965. Die starke Beteiligung der westdeutschen Industrie fand in der östlichen Presse kaum Erwähnung, während andererseits die Beteiligung der Firmen des westlichen Auslands publizistisch stark herausgestellt wurde. Deutlich war der Versuch zu spüren, die westdeutschen Firmen gegen die des westlichen Auslands auszuspielen. Wie schon vier Jahre vorher, lief auch diesmal wieder die Politik Ost-Berlins darauf hinaus, den Handel mit dem westlichen Ausland zu intensivieren, die wirtschaftliche und damit politische Bedeutung des I. zu verringern, um so die kommunistische Berlin- und Deutschlandpolitik zu unterstützen. c) Die Frage der Kreditvergabe an Ost-Berlin Die positive Einstellung der Bundesregierung und der politisch tragenden Kräfte der BRD zum I. fand ihren Ausdruck in der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 13. Dez. 1966: „Wir wollen, soviel an uns liegt, verhindern, daß die beiden Teile unseres Volkes sich während der Trennung auseinanderleben. Wir wollen entkrampfen und nicht verhärten, Gräben überwinden und nicht vertiefen. Deshalb wollen wir die menschlichen, wirtschaftlichen und geistigen Beziehungen mit allen Kräften fördern.“ Im Westen Deutschlands wird der I. als eine letzte, wirksame Klammer zwischen den heute getrennten Teilen Deutschlands, als ein Restbestand der früher bestehenden wirtschaftlichen Einheit betrachtet. Darüber hinaus kommen bei den erforderlich werdenden Geschäftsverhandlungen, Montagen, Transport- und Dienstleistungen die Menschen aus beiden Teilen Deutschlands zusammen, und zweifellos hat auch die Summe solcher Kontakte ihr politisches Gewicht. Diese politischen Interessen haben gegenüber den wirtschaftlichen den Vorrang. Diese Auffassung fand ihren Niederschlag auch im Vertrag über die europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) vom 25. März 1957. Nach den Bestimmungen dieses [S. 300]Vertrages gilt der I. als innerdeutscher Handel, und die „DDR“ wird auch von den übrigen Vertragspartnern nicht als Drittland im Sinne dieses Vertrages angesehen. Diese Bestimmung bildet die Rechtsgrundlage dafür, daß Waren aus Mitteldeutschland zollfrei in die BRD geliefert werden können und daß, soweit es sich dabei um Agrarprodukte handelt, diese nicht den Sonderbestimmungen des Agrarmarktes der EWG unterliegen. Das wirtschaftliche Interesse Ost-Berlins am I. einerseits sowie das politische und humanitäre Anliegen der Bundesregierung andererseits, mußten die Frage nach Krediten in den Vordergrund rücken. Im Febr. 1962 trat das Ostberliner Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel über die Treuhandstelle für den I. in West-Berlin an das Bundeswirtschaftsministerium mit der Anfrage nach Gewährung eines Kredites heran. Pankow wünschte für einen Zeitraum von 10 Jahren jährlich 3 Mill. Tonnen Steinkohle im Wert von je 225 Mill. D-Mark und Industrieausrüstungen im Gesamtwert von 500 Mill. DM zu beziehen. Die Kreditwünsche der „DDR“ waren Gegenstand längerer und zäher Verhandlungen. Die Forderungen der Bundesregierung auf Passierscheine für Westberliner wurden von der östlichen Seite mit der Forderung beantwortet, daß die wirtschaftlichen Fragen zukünftig zwischen der Treuhandstelle für den Interzonenhandel und dem Beauftragten des Ministeriums für Außenhandel und Innerdeutschen Handel, die politischen Fragen jedoch zwischen den dafür bevollmächtigten Vertretern behandelt werden sollten. Gleichzeitig präsentierte die östliche Seite hierfür den stellvertretenden Außenminister Paul Wandel. Damit wurde ein Stillstand der Verhandlungen erzwungen. Ein Gegenvorschlag der BRD vom Jan. 1963 auf Erweiterung des Swing um jährlich 300 bis 400 Millionen Mark bei gleichzeitiger Wiederherstellung des freien Verkehrs innerhalb Berlins wurde von Ulbricht auf dem VI. SED-Parteitag im Jan. 1963 als „unsittliches Geschäft“ abgelehnt. Nachdem das Thema der Kredite im Dez. 1963 wiederum öffentlich diskutiert worden war, begann im September 1964 eine dritte Runde in den Kreditverhandlungen. Jetzt verlangte Ost-Berlin einen Kredit in Höhe von 500 Mill. Mark zur Finanzierung langfristiger Geschäfte, wobei diese Forderung jedoch mit einer Bedrohung der Zufahrtswege nach West-Berlin unterstrichen wurde. Gleichzeitig kam es in den letzten Septembertagen des Jahres 1964 mehrfach zu Verzögerungen bei der Abfertigung an den sowjetzonalen Grenzkontrollpunkten, womit Pankow offenbar seinen Kreditforderungen erhöhten Nachdruck verleihen wollte. Beginnend mit dem Jahre 1965 ließ sich eine flexiblere Haltung der westdeutschen Seite in der Kreditfrage feststellen. Im April wurde bekannt, daß man erstmals einen über 5 Jahre hinausgehenden Kredit gewährt hatte. (Es handelt sich um einen 8-Jahres-Kredit, der der Firma Henschel zur Lieferung einer Anlage zur Herstellung von Schädlingsbekämpfungsmitteln für die Leuna-Werke gewährt wurde.) Im Aug. 1966 wurde die 1961 eingeführte Bundesgarantie für den Fall der Anwendung der Widerrufsklausel vervollständigt. (Mit dem Fortfall der Widerrufsklausel ist die Garantie inzwischen gegenstandslos geworden — siehe auch 5.) Im März 1967 folgte schließlich die Gründung einer Gesellschaft zur Finanzierung mittelfristiger Kredite im I. (Gefi). d) Pankow: „Außenhandel zwischen zwei deutschen Staaten“ Während von westdeutscher Seite der I. als ein Mittel der wirtschaftlichen Verklammerung beider Teile Deutschlands angesehen wird, ist die Politik der östlichen Seite darauf gerichtet, 1. den I. in einen Außenhandel zwischen den beiden deutschen Staaten, und zwar der BRD und der „DDR“ umzudeuten; 2. West-Berlin als besonderes, nicht zur BRD gehöriges Territorium zu betrachten und gesonderte Handelsbeziehungen zwischen der „DDR“ und West-Berlin herzustellen; 3. jede Verbindung zwischen den Fragen des I. und den Fragen der Berlin- und Deutschlandpolitik zu leugnen. Den krassesten Vorstoß in dieser Richtung stellte die Fernsehansprache Ulbrichts im Febr. 1963 dar, mit der er versuchte, sich in den damaligen Westberliner Wahlkampf zugunsten der „SED Westberlin“ einzuschalten. Ulbricht erhob die For[S. 301]derung, daß West-Berlin nicht mehr als Teil des „Währungsgebietes D-Mark West“, sondern als „dritter Staat“ mit der „DDR“ verhandeln solle. Dem gleichen Zweck — der Herauslösung West-Berlins aus dem I.-Abkommen und den Handelsabkommen der BRD mit den Ostblockstaaten — dienten auch die Einladung Westberliner Kaufleute und Industrievertreter in die sowjetische Handelsmission im Sowjetsektor von Berlin und nach Weimar im Frühjahr 1963. Die Industrie- und Handelskammer lehnte die Einladung ab, da die Sowjets die Einbeziehung Westberlins in den Handelsvertrag mit der BRD negierten und für Gespräche mit Vertretern der Westberliner Wirtschaft nicht die Ostberliner Handelsmission der Sowjets, sondern die sowjetische Handelsmission in Köln zuständig sei. 5. Zusatzvereinbarung, Zugeständnisse der BRD, der I. 1967 und 1968 Aus praktisch-wirtschaftlichen, aber auch aus politischen Gründen war es erforderlich, zur Durchführung des I. für die einzelnen Kalenderjahre bestimmte Zusatzvereinbarungen zu treffen (Art. 13 und Anl. 9 zum „Berlin-Abkommen“, Vereinbarungen über Verfahrensfragen betreffend). Derartige Zusatzvereinbarungen sind jedoch nur auf der Basis und im Rahmen der Bestimmungen des Abkommens möglich. So wurde z. B. der Saldenausgleich abweichend von Art. 9 bisher nur einmal, am 30. Juni 1963, durchgeführt. In den Jahren 1962, 1964 und 1965 verzichtete man auf die Glattstellung der Konten, und 1966 wurde der Glattstellungstermin in den März vorverlegt und ein zufälliger Ausgleichsstand zu diesem Zeitpunkt als Saldenausgleich angenommen. Für 1967 wurde eine besondere Regelung getroffen. Auf den Saldenausgleich per 30. Juni 1967 wurde verzichtet und statt dessen vereinbart, daß die östliche Seite am 31. Dez. 1967 die Unterkonten 2 und 3 auszugleichen hat. Konto~1 bleibt von dieser Regelung unberührt, und der nächste Saldenausgleich sollte erst 1968 durchgeführt werden. Umfangreiche Erleichterungen und Zugeständnisse der BRD zur weiteren Entwicklung des I. wurden im Aug. 1967 gewährt. Sie gingen weit über die bisher üblichen Zusatzvereinbarungen hinaus, und, da sie die allgemeinen Bestimmungen des „Berliner Abkommens“ berührten, wäre rein juristisch eine Änderung der Vertragsgrundlage erforderlich gewesen. Diese aber unterblieb aus politischen Gründen (s.o.). Mitte 1967 begann sich abzuzeichnen, daß der I. stagnierte und sogar eine, wenn auch geringfügige, rückläufige Tendenz aufwies. Einerseits begann Pankow seine Bezüge einzuschränken, andererseits war eine Ausweitung der Lieferung in das Bundesgebiet wegen der herrschenden Konjunkturlage nicht ohne weiteres möglich. Um den I. wieder zu beleben und vor allem vor einer weiteren Schrumpfung zu bewahren, sah sich die BRD zu einer Reihe von Erleichterungen und Zugeständnissen veranlaßt. An erster Stelle ist hier der Verzicht auf die Widerrufsklausel zu nennen. Diese war in einem (nicht veröffentlichten) Protokoll enthalten, das im Frühjahr 1961 dem „Berliner Abkommen“ hinzugefügt worden war. Sie besagte, daß bei schwerwiegenden Eingriffen in den I. oder den Berlin-Verkehr von seiten der „DDR“ die BRD auch bereits zugesagte Lieferungen von Waren der Liste~1 widerrufen kann. In der Praxis wurde die Widerrufsklausel so gehandhabt, daß vom 1. Jan. 1961 an Warenbegleitscheine für Lieferungen von Waren des Unterkontos~1 nur noch unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs genehmigt wurden. Gegen das Bestehen dieser Klausel ist von östlicher Seite von Anfang an mit dem Argument Sturm gelaufen worden, daß sie eine Diskriminierung der „souveränen DDR“ darstelle und den „Handelsverkehr zwischen den beiden deutschen Staaten“ einseitig behindere. Tatsächlich ist die Klausel in den darauffolgenden Jahren niemals — auch nicht bei den den freien Zugang nach Berlin störenden Manövern und Truppenbewegungen in Mitteldeutschland — angewendet worden. In der jüngsten Vergangenheit hat man dann in vereinzelten Fällen bei längerfristigen Verträgen über Anlagegeschäfte auf die Anwendung der Klausel verzichtet, so daß, schon unter dem Gesichtspunkt der gleichmäßigen Behandlung aller am I. beteiligten Firmen, der generelle Verzicht auf die Widerrufsklausel nur noch eine Frage der Zeit war. Im Aug. 1967 verzichtete die BRD auf die Widerrufsklausel. Durch eine weitere Vereinbarung vom August 1967 wurden die Swingbeträge für das Unterkonto~1 und die Unterkonten 2 und 3 zu einem Gesamtswing zusammengefaßt. Mitteldeutschland wurde dadurch in die Lage versetzt, den Swing für die Waren in [S. 302]Anspruch zu nehmen, für die er dringend benötigt wird. Darüber hinaus wurden die Bezugs- und Lieferkontingente für Maschinen für den Zeitraum 1967 bis 1969 erhöht. Und schließlich gab die Bundesregierung unmittelbar vor der Eröffnung der Leipziger Herbstmesse 1967 bekannt, daß sie auch in den Fragen der Mehrwertsteuer eine Billigkeitsregelung für den I. getroffen habe. Die Regelung sieht Vergünstigungen sowohl für die Warenlieferungen nach Mitteldeutschland, als auch für die Warenbezüge von dort vor. Die Warenlieferungen nach Mitteldeutschland werden unter Einhaltung des Vorsteuerabzugs von der Mehrwertsteuer freigestellt, wänrend für die Warenbezüge aus Mitteldeutschland den beziehenden Firmen im Bundesgebiet ein Anspruch auf Kürzung des Steuersatzes nach Maßgabe näherer Vorschriften eingeräumt wird. Alles in allem laufen die getroffenen Regelungen darauf hinaus, daß der östlichen Seite Vergünstigungen in Höhe von ca. 100 Mill. Mark, der BRD Steuerausfälle in der gleichen Höhe entstehen. Die Bundesregierung blieb auch in der Folgezeit weiter darum bemüht, durch Maßnahmen und Vereinbarungen zu einer Intensivierung des I. beizutragen. Im Ergebnis dieser Bemühungen kam es am 6. Dezember 1968 zu folgenden Vereinbarungen zwischen der Treuhandstelle für den Interzonenhandel und dem Ministerium für Außenwirtschaft: a) Mineralölausgleichszahlung Die Bundesregierung zahlt für Mineralöllieferungen der „DDR“ in den Jahren 1965 und 1966 einen Mineralölausgleich in Höhe von 120 Mill. DM. Die Zahlung erfolgt in zwei gleichen Raten von 60 Mill. DM jeweils zum Jahresende 1968 und 1969. Die „DDR“ wird dafür Maschinen und elektrotechnische Erzeugnisse aus der BRD beziehen. b) Erhöhung der Liefer- und Bezugskontingente für Maschinen Die beiderseitigen Lieferkontingente für Maschinen und elektrotechnische Erzeugnisse werden wie folgt erhöht (in Mill. VE): c) Swing und Saldierung Der bisher 200 Mill. DM betragende Swing wird auf 25 v. H. der jeweiligen Vorjahreslieferungen der „DDR“ festgesetzt (bspw. für 1969 360 Mill. VE). Die 1960 vereinbarte jährliche Saldierung aller Verrechnungskonten und der damit verbundene Barausgleich fallen künftig fort. Schließlich erfolgte mit dem Erlaß der „Allgemeinen Genehmigung Nr. 2—L—“ vom 21. 1. 1969 eine weitere Maßnahme der Bundesregierung zur Förderung des I. Mit dieser allgemeinen Genehmigung werden die Lieferungen nach Mitteldeutschland bis auf die wenigen unter Embargogesichtspunkte fallenden Waren durch Wegfall der Einzelgenehmigungspflicht liberalisiert. Eine entsprechende Regelung für Bezüge wird vorbereitet. Die Bundesregierung hat mit den dargestellten Maßnahmen und Vereinbarungen ihrer wiederholt erklärten Bereitschaft zur Förderung und Erleichterung des innerdeutschen Handels konkreten Ausdruck verliehen. Die weitere Entwicklung des Handelsverkehrs zwischen beiden Teilen Deutschlands hängt nunmehr wesentlich davon ab, daß auch die andere Seite wirksame Maßnahmen zur Intensivierung des I. durchführt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 293–302 Interwerbung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Interzonenverkehr

Interzonenhandel (1969) Siehe auch: Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Unter I. versteht man den Warenaustausch und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen zwischen der BRD (einschließlich West-Berlins) und der „DDR“ (einschließlich Ostberlins). 1. Historische Entwicklung Mit I. bezeichnete man ursprünglich den Warenaustausch zwischen den vier Besatzungszonen Deutschlands. Auf der…

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Bildende Kunst (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Kunstpolitik des Regimes steht im Zeichen des Sozialistischen Realismus, der nach einem Worte Shdanows von 1934 und dem Beschluß des ZK der SED „gegen den Formalismus“ (März 1951) „die wahrheitsgetreue, historisch konkrete künstlerische Darstellung“ mit der Aufgabe verbindet, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die Erfüllung des Fünfjahrplanes, zum Kampf für den Frieden zu erziehen“. Dieses Programm stellt alle Kunstgattungen mittelbar oder unmittelbar in den Dienst der Agitation und Propaganda für die Ausweitung der sowjetischen Einflußsphäre und den Aufbau des Sozialismus. Kunstrichtungen, die für diesen „gesellschaftlichen“ Zweck nicht brauchbar erscheinen (Formalismus, Funktionalismus in der Architektur, vor allem aber alle „modernen“ Strömungen der Kunst des Westens), wurden vom SED-Regime mit zunehmender Schärfe als „dekadent“ bekämpft. Die vom Verband Bildender Künstler Deutschlands veranstalteten „Deutschen Kunstausstellungen“ in Dresden 1946, 1949, 1953, 1958/59 und 1962, an denen, zuletzt allerdings sorgfältig gesiebt, auch westdeutsche Künstler beteiligt waren, sollen die geltende Kunst-„Norm“ und die Breite des von ihr bestimmten künstlerischen Schaffens repräsentieren und stehen daher im Zeichen einer Monotonie, die an die gleichnamigen Ausstellungen der NS-Ära erinnert. In der umfangreichen Konzeption für die VI. „Deutsche Kunstausstellung“ (Okt. 1967 bis Juni 1968) wurde wiederum „Skeptizismus“ als „für die Künstler der DDR unbrauchbar und unannehmbar“ bezeichnet; zwar wurden auch „Konfliktlosigkeit und schönfärberische Glätte“ abgelehnt, es blieb aber Auftrag [S. 123]der Künstler, „daß Wahrheit und Schönheit in unserer Kunst wieder zu einer Einheit werden“. Wieder wurden auch Laienarbeiten in die Ausstellung aufgenommen, und unter dem Titel „Kultur im Alltag“ sollte sich ihr im Frühjahr 1968 in Leipzig eine Abteilung für angewandte Kunst anschließen. — In der vom gleichen Verband im Mai/Juni 1967 zum zweitenmal veranstalteten Ausstellung „Intergrafik“, die von Berlin aus durch die Länder des Sowjetblocks wanderte, waren bemerkenswerterweise moderne Kunstströmungen des Westens und auch der BRD mit Beispielen vertreten. Als Instrument der Kunstpolitik diente von 1950 bis 1954 die Kunstkommission; dann ging diese Aufgabe an das Ministerium für Kultur über. Linientreue Künstler werden mit beträchtlichen Mitteln gefördert; der künstlerische Nachwuchs wird durch Verträge mit volkseigenen Betrieben gefördert und an die Arbeitswelt gebunden. Mit einigem Erfolg bemüht man sich, die „Werktätigen“ im Rahmen der kulturellen Massenarbeit am Kunstbetrieb teilnehmen zu lassen; man regt sie zum Besuch von Museen und Ausstellungen an, hält unter ihnen die Diskussion und Kritik der Kunstproduktion in Gang und ermuntert sie auch (im Sinne der Bewegung der schreibenden ➝Arbeiter) zu eigener künstlerischer Betätigung. 1963 übernahm das Ministerium für Kultur die Zentralen Werkstätten für Druckgrafik in Berlin, um „durch Herstellung von hochwertiger künstlerischer Graphik die Kunst noch stärker als bisher in die Wohnungen der arbeitenden Menschen zu tragen“. Im April 1959 wurde der Kunstpreis der DDR zum erstenmal an 15 Künstler verliehen. Auf der anderen Seite beklagen Verlautbarungen des ZK immer wieder, daß die BK. in allen ihren Gattungen hinter den Anforderungen, die der Aufbau der neuen Gesellschaftsordnung ihr stelle, weit zurückgeblieben sei. Die meisten Künstler von Rang, die in Mitteldeutschland beheimatet waren, sind durch die Kunstpolitik der SED von dort vertrieben worden. Zweifellos wirken noch manche in der Stille; die Breite des Kunstbetriebes wird aber offenbar durch den Verzicht auf bedeutende Einzelleistungen — ganz zu schweigen von irgendwelchen Anzeichen einer Avantgarde des angeblichen „Fortschritts“ — erkauft. (Deutsche Akademie der Künste, Auszeichnungen, Kulturpolitik, Laienkunst) Literaturangaben Volkskunst in politischem Dienst. 2., erw. Aufl. (BMG) 1961. 70 S. m. 12 Abb. u. 5 Faks. Werth, K. P.: Politkunst in der Sowjetischen Besatzungszone. 4., erw. Aufl. (BMG) 1965. 64 S., 42 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 122–123 Bilanzverzeichnis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bildung

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Kunstpolitik des Regimes steht im Zeichen des Sozialistischen Realismus, der nach einem Worte Shdanows von 1934 und dem Beschluß des ZK der SED „gegen den Formalismus“ (März 1951) „die wahrheitsgetreue, historisch konkrete künstlerische Darstellung“ mit der Aufgabe verbindet, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die Erfüllung des…

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Wirtschaftliche Rechnungsführung (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 WR. ist a) ein Rentabilitätsprinzip, demzufolge Wirtschaftseinheiten die ihnen überlassenen Produktionsfaktoren (in erster Linie Arbeitskräfte und Kapital) zur Erreichung ihrer Produktions- oder Dienstleistungsziele optimal zu kombinieren haben, b) ein Bündel von Methoden zur Erfolgsrechnung der Wirtschaftseinheiten. Laut Gesetz sind nach der WR. arbeitende Wirtschaftseinheiten „berechtigt und verpflichtet, selbständig zu wirtschaften und in eigener Verantwortung abzurechnen. Die Hauptmerkmale der WR. sind: 1) die [S. 735]Selbständigkeit der Wirtschaftseinheiten (juristische Personen), die durch Pläne und die Eigentumsform (Volkseigentum) jedoch beschränkt ist, 2) ihre Ausstattung mit Anlage- und/oder Betriebskapital und dessen Disponibilität und 3) die Verantwortung der Wirtschaftseinheiten für die Erfüllung der Planziele. Durch die WR. soll die Wirtschaftstätigkeit ausgerichtet werden auf: 1) Erhöhung der Rentabilität, Deckung der Aufwendungen durch Erlöse und Erzielung von Gewinnen („Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Mittel“), 2) Senkung der Selbstkosten mit Hilfe einer exakten Kostenrechnung, 3) geringste Aufwendungen, hierunter fallen auch die Aufdeckung von Reserven und die Vermeidung von Fehlinvestitionen, 4) Schaffung materieller Anreize (z. B. durch Prämien). Die WR. wurde ab 1951/52 etappenweise in den VEB und ab 1963/64 im Rahmen des NÖS in den VVB eingeführt. Die Anwendung auf die VVB gab der WR. erhebliche Bedeutung. Gegenwärtig besteht die Tendenz, sie auch auf reine Dienstleistungsbetriebe (z. B. die „Ingenieurbüros für Betriebswirtschaft“ der VVB) und auf geeignete Institutionen der Forschung und der staatlichen Behörden auszudehnen. Mit dem Übergang auf die WR. sind die VEB und VVB für die Effektivität der planmäßigen Leitung zuständig geworden, womit ein Element der Dezentralisierung in das wirtschaftliche Leitungssystem eingefügt wurde. Gleichzeitig wurde der Gewinn als Indikator aufgewertet sowie allgemein die Ökonomisierung des Wirtschaftsablaufs forciert. Der tatsächliche Erfolg der WR. ist allerdings entscheidend abhängig von der Qualität der Kostenrechnung, der Preisfindung wie des inner- und überbetrieblichen Informationssystems (z. B. der Betriebsstatistik). Seit dem Beginn des NÖS wurde versucht, die auf diesen Gebieten bestehenden, z. T. systembedingten Mängel (Fehlen von Knappheitskriterien) durch eine Neubewertung des Anlagekapitals, eine Reform der Industriepreise und die Einführung eines Zinses auf die Kapitalnutzung („Produktionsfondsabgabe“) zu beseitigen. Der partielle Erfolg der Teilreformen führte zu Funktionsverbesserungen. Auf dem Gebiet des betrieblichen und volkswirtschaftlichen Rechnungswesens wird seit 1968 ein „einheitliches System der Rechnungsführung und Statistik“ eingeführt, das das uneinheitliche und aufwendige Dokumentations- und Belegwesen rationalisieren sowie die Informationssammlung, -Verarbeitung und -Speicherung besser auf die Bedürfnisse der Leitungsebenen hin proportionieren soll. Ein Spezialfall der WR. ist die innerbetriebliche WR. Ihre Anwendung setzt voraus, daß die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der betrieblichen Abteilungen, Meisterbereiche und Brigaden dem Fertigungsprozeß entsprechend abgegrenzt und die Kennziffern des Betriebsplans sowie die anfallenden Kosten gemäß diesen Bereichen aufgeteilt werden. Nach wie vor tendiert die betriebliche Abrechnung dahin, nicht eine wertmäßige Widerspiegelung der Produktions- und Verteilungsprozesse zu leisten, sondern die Verwendung der Mittel entsprechend den Kennziffern der Pläne aufzuzeichnen. Stark verbreitet hat sich in den letzten Jahren die 1963 erstmals benutzte Methode, über „Haushaltsbücher“ abzurechnen. Literaturangaben Bosch, Werner: Marktwirtschaft — Befehlswirtschaft: Vergleich der Wirtschaftsordnungen in West- und Mitteldeutschland. (Veröff. d. Forschungsinst. für Wirtschaftspol. a. d. Univ. Mainz.) Heidelberg 1960, Quelle und Meyer. 289 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 734–735 Wirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftsausschüsse

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 WR. ist a) ein Rentabilitätsprinzip, demzufolge Wirtschaftseinheiten die ihnen überlassenen Produktionsfaktoren (in erster Linie Arbeitskräfte und Kapital) zur Erreichung ihrer Produktions- oder Dienstleistungsziele optimal zu kombinieren haben, b) ein Bündel von Methoden zur Erfolgsrechnung der Wirtschaftseinheiten. Laut Gesetz sind nach der WR. arbeitende Wirtschaftseinheiten „berechtigt und…

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Schauprozesse (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Sch., früher offiziell „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ genannt, sind ein beliebtes Mittel der Justiz, um abschreckende Wirkung auf die Bevölkerung auszuüben (Generalprävention). Aus der großen Zahl der mit dieser Zielsetzung in den Jahren 1949–1953 durchgeführten Sch. seien als Beispiele erwähnt: Der „Conti-Prozeß“ gegen Herwegen, Brundert u. a. in Dessau im April 1950, der Prozeß gegen Hermann Josef Flade in Olbernhau am 10. 1. 1951, der Prozeß gegen den Staatsanwalt Formann in Bautzen am 1. 9. 1951. Später wurde die Taktik in der Organisierung der Sch. verändert. An Stelle einer möglichst großen Zuhörerschaft wurden bestimmte Personengruppen zu einem Prozeß besonders eingeladen. Der Zutritt zu diesen Sch. ist meist nur gegen Eintrittskarten möglich (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Gericht und Verhandlungsraum sind durch die Volkspolizei abgesperrt. Der Verlauf eines Sch. ist meistens vorher genau abgesprochen. Oft konnte beobachtet werden, daß sich die Angeklagten in ihren Aussagen an vor der Hauptverhandlung niedergeschriebene Protokolle hielten. Von für die „Bewußtseinsbildung“ und Erziehung der Bevölkerung besonders geeignet erscheinenden Szenen werden Rundfunk- und Fernsehübertragungen gesendet und Wochenschau-Berichte hergestellt. Besondere Bedeutung hatten die Prozesse gegen 24 Studenten der Universität Jena vor dem BG Gera im Sept./Okt. 1958 (Gesamtstrafen: 110 Jahre Zuchthaus), der Prozeß gegen 5 Studenten der TU Dresden vor dem BG Dresden im April 1959 (Gesamtstrafen: 37½ Jahre Zuchthaus), der Prozeß gegen den ehemaligen Grenzpolizei-Oblt. Smolka vor dem BG Erfurt (Todesstrafe), die beiden Prozesse im Aug. 1961 vor dem Obersten Gericht gegen 9 „Kopfjäger“ und „Menschenhändler“ (Gesamtstrafen: 78 Jahre Zuchthaus), die im Juli und Sept. 1962 beendeten beiden Prozesse des Obersten Gerichts gegen je 5 Angeklagte, denen Terrorismus und versuchte „Grenzdurchbrüche“ vorgeworfen wurden (zwei lebenslange Zuchthausstrafen und 69 Jahre Zuchthaus), der am 26. 2. 1964 beendete Prozeß des OG gegen den „Terroristen“ Herbert Kühn (lebenslange Zuchthausstrafe), der im August 1966 durchgeführte Prozeß vor dem OG gegen Laudahn, Hanke und Bäcker, denen „Grenzprovokationen und Spionage gegen die DDR“ vorgeworfen wurden (eine lebenslange Zuchthausstrafe, 10 und 6 Jahre Zuchthaus), und der Prozeß vor dem OG im Okt. 1967 gegen die westdeutschen Industriekaufleute Hüttenrauch und Latinsky (eine lebenslange Zuchthausstrafe und 15 Jahre Zuchthaus), mit dem „neue Formen und Methoden imperialistischer Spionage, Sabotage und Diversion gegen die sozialistische Volkswirtschaft der ‚DDR‘“ nachgewiesen werden sollten („Neue Justiz“ 1967, S. 681). (Rechtswesen) Literaturangaben Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 543 Scharnhorstorden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Scheckverfahren

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Sch., früher offiziell „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ genannt, sind ein beliebtes Mittel der Justiz, um abschreckende Wirkung auf die Bevölkerung auszuüben (Generalprävention). Aus der großen Zahl der mit dieser Zielsetzung in den Jahren 1949–1953 durchgeführten Sch. seien als Beispiele erwähnt: Der „Conti-Prozeß“ gegen Herwegen, Brundert u. a. in Dessau im April 1950, der Prozeß gegen…

DDR A-Z 1969

Bezirkswirtschaftsrat (BWR) (1969)

Siehe auch: Bezirkswirtschaftsrat (BWR): 1975 1979 1985 Bezirkswirtschaftsräte: 1963 Der BWR ist das für die Planung und Leitung der bezirksgeleiteten Industrie aller Eigentumsformen zuständige Fachorgan des Rates des Bezirkes. Gleichzeitig ist er einem Organ der zentralen Ebene, dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie, nachgeordnet und somit „doppelt unterstellt“. Die Beziehungen der bezirksgeleiteten Betriebe zum BWR differieren entsprechend der jeweiligen Eigentumsform: Volkseigene Betriebe sind dem BWR unterstellt, während Privatbetriebe, Betriebe mit staatlicher Beteiligung und industriell produzierende Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) ihm lediglich zugeordnet sind. In den Bezirken waren zunächst die Wirtschaftsräte bei den Räten der Bezirke die obersten Organe zur Planung und Leitung der bezirklichen Wirtschaft. Mit der Errichtung der Bezirksplankommissionen Anfang November 1961 wurden die Wirtschaftsräte der Bezirke in BWR umgewandelt, die nur noch die Leitung der örtlichen Wirtschaft hatten. 1963 wurden die BWR wieder dem Volkswirtschaftsrat unterstellt mit der früheren Funktion der Planung und Leitung der bezirksgeleiteten Industrie. Der Staatsratserlaß vom 2. 7. 1964 machte sie zu doppelt unterstellten Organen. Nach der Auflösung des Volkswirtschaftsrates Ende 1965 blieben die BWR bestehen. Gegenwärtig obliegt dem BWR die Verantwortung für die Ausarbeitung, Durchführung und Erfüllung der staatlichen Pläne der bezirksgeleiteten Industrie. Da er keinen geschlossenen Teil eines Produktionszweiges leitet, kann er seine Aufgaben nur in Zusammenarbeit und unter maßgeblicher Einflußnahme der jeweiligen VVB erfüllen. So arbeitet der BWR mit den VVB bei der Aufstellung der wissenschaftlich-technischen Konzeptionen und ihrer Verwirklichung, z. B. durch die Erzeugnisgruppenarbeit, zusammen. Eine weitere wesentliche Aufgabe des BWR besteht in der Konzipierung eines eigenen Planprojektes für die ihm unterstellte Industrie. Weitere Bereiche seiner Tätigkeit sind die Aufsicht über eine rationelle Verteilung der Betriebe im Bezirk, die Festlegung von Standorten für Neuinvestitionen oder die Auflockerung von Ballungsgebieten; die Lösung dieser Probleme erfordert jedoch — wegen Kompetenzüberschneidungen — eine Zusammenarbeit mit den Bezirks- und Kreisplankommissionen bzw. mit Bezirks- und Kreisbauämtern. [S. 121]Zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt der BWR über eine Reihe von Fonds: a) den Fonds Technik, b) den Verfügungsfonds, c) den Gewinnabführungs-, Amortisations- und Umlaufverteilungsfonds, d) den Prämienfonds, e) den Exportprämienfonds. Die Struktur eines BWR ergibt sich aus seinen Aufgaben und hat etwa folgendes Aussehen: a) Der Vorsitzende als Mitglied des Rates des Bezirks wird vom Bezirkstag gewählt. Die Berufung in seine Funktion erfolgt durch den Minister für die Bezirksgeleitete und Lebensmittelindustrie. Als Beratungsorgan des Vorsitzenden können spezielle zeitweilige (z. B. Neuererrat) oder ständige Gremien gebildet werden. b) Der Stellvertreter für bestimmte Querschnittsbereiche, z. B. Abteilung Technik, Materialwirtschaft, Leit-Büro für Neuererbewegung (BfN), Finanzen. Auch diese Abteilungen sind Beratungsorgane für den Vorsitzenden. c) Die Industrieabteilungen, die nach dem Produktionsprinzip aufgebaut sind und von einem Vorsitzenden geleitet werden. Die jeweilige Industrieabteilung ist der direkte Partner der Betriebe eines Produktionszweiges. d) Das Neuererzentrum als Koordinierungsorgan für das Neuererwesen aller Betriebe im Bezirk (z. B. Erfahrungsaustausch über territoriale Rationalisierung). e) Dem BWR ist häufig ein spezieller VEB Mechanisierung bzw. ein Ingenieurbüro, z. B. im Bezirk Erfurt (vgl. Ingenieurbüro der VVB) unterstellt. Über seine Industrieabteilungen nimmt der BWR gegenüber den unterstellten Betrieben eine ähnliche Stellung ein wie die VVB gegenüber den Betrieben ihres Produktionszweiges; er besitzt Weisungsrecht. Bei nicht unterstellten (zugeordneten) Betrieben bestehen Möglichkeiten der indirekten Einwirkung (z. B. Materialkontingente, Bestätigung von Baubilanzen usw.). Da der BWR bei privaten und staatsbeteiligten Betrieben nicht weisungsberechtigt ist, müssen alle Vorstellungen über die perspektivische Gestaltung dieser Betriebe durch gegenseitige Vereinbarungen ausgehandelt werden. In steigendem Maße nehmen diese Vereinbarungen die Form vertraglicher Beziehungen an. (Planung, Volkswirtschaftsrat) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 120–121 Bezirksvertragsgericht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirkszeitungen

Siehe auch: Bezirkswirtschaftsrat (BWR): 1975 1979 1985 Bezirkswirtschaftsräte: 1963 Der BWR ist das für die Planung und Leitung der bezirksgeleiteten Industrie aller Eigentumsformen zuständige Fachorgan des Rates des Bezirkes. Gleichzeitig ist er einem Organ der zentralen Ebene, dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie, nachgeordnet und somit „doppelt unterstellt“. Die Beziehungen der bezirksgeleiteten Betriebe zum BWR differieren entsprechend…

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Amnestie (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Als A.-Gesetze im technischen Sinne können bezeichnet werden: 1. Verordnungen über die Gewährung von Straffreiheit in den einzelnen Ländern der SBZ (z. B. in Brandenburg am 29. 11. 1945), 2. Befehl Nr. 228 der SMAD vom 30. 7. 1946 („Nichtigkeit von Urteilen in politischen Sachen und die Einstellung von Strafverfahren in Fällen bestimmter strafbarer Handlungen, die vor dem 8. Mai 1945 begangen sind“), 3. Befehl Nr. 43 der SMAD vom 18. 3. 1948 (Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr — Ausnahmen: „Spekulanten und Schieber“), 4. Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit vom 11. 11. 1949 (GBl. I, S. 60) (Freiheitsstrafen bis zu 6~Monaten und Geldstrafen bis zu 5.000 DM Ost — Ausnahmen: politische Urteile nach Art. III A III der Kontr.-Rat-Dir. Nr. 38 und Art. 6~der Verfassung). Über die Einstellung anhängiger Verfahren entschieden in der zu 3) und 4) erwähnten A. besonders gebildete A.-Kommissionen. Nach 1949 wurden einige Gnadenaktionen durchgeführt. Dabei war in jedem Einzelfall ein besonderer Begnadigungsakt erforderlich. Es war also möglich, die Haftentlassung einzelner Personen zu verhindern, selbst wenn die allgemeinen Richtlinien der jeweiligen Aktion auf den Einzelfall zutrafen: 1. Gnadenaktion des Staatspräsidenten am 7. 10. 1951 (Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr ganz, Freiheitsstrafen von 1 bis 3 Jahren zur Hälfte, Geldstrafen bis zu 500 DM Ost — Ausnahmen: politische Verurteilungen.) 2. Gnadenerlasse für Waldheim-Verurteilte (Kriegsverbrecherprozesse) in den Jahren 1952, 1954, 1956. 3. Ministerratsbeschluß vom 22. 12. 1955 über die vorzeitige Haftentlassung von 2.616 Verurteilten (Sowjetisches Militärtribunal). 4. Gnadenaktion 1956. Sie begann mit der durch Staatspräsident Pieck auf Empfehlung des ZK der SED ausgesprochenen Begnadigung von 88 Personen, die vor ihrer Verurteilung zum Teil hohe Stellungen im Staats- und Parteiapparat bekleidet hatten, z. B. des ehemaligen Justizministers Max Fechner und des ehemaligen Staatssekretärs Paul Baender. Durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrates wurden zum gleichen Zeitpunkt („Neues Deutschland“ vom 27. 4. 1956) 698 Personen begnadigt, die von Sowjetischen Militärtribunalen oder Zonengerichten wegen Verbrechen verurteilt worden waren, die mit dem Krieg in Zusammenhang standen. Auf weitere Empfehlung des ZK der SED wurden die Überprüfungen von Urteilen aus der Zeit vor dem 1. 4. 1956 mit dem Ziel der Begnadigung oder bedingten Strafaussetzung fortgesetzt. So wurden im Laufe des Jahres 691 Personen vorzeitig aus der Strafhaft entlassen, die der SPD angehörten und wegen politischer Delikte verurteilt worden waren. Ursprünglich sollten nur Verurteilungen bis zu einem Jahr in die Überprüfungsaktion einbezogen werden, und politische Delikte, Sittlichkeitsdelikte an Kindern und vorsätzliche Brandstiftungen sollten ausgenommen sein. Im weiteren Verlauf der Aktion wurden die Haftentlassungen aber über die zunächst eng gezogenen Grenzen ausgedehnt. Insgesamt sollen nach Ausführungen des Ministerpräsidenten Grotewohl 21.187 Menschen in der Zeit vom 1. 1. bis 1. 10. 1956 vorzeitig aus der Strafhaft entlassen worden sein („Neues Deutschland“ vom 28. 10. 1956). 5. Beschluß des Staatsrates über die Gewährung von Straferlaß durch Gnadenerweis vom 1. 10. 1960 (GBl. I, S. 533) (Freiheitsstrafen bis zu 1~Jahr; Freiheitsstrafen von nicht mehr als 3~Jahren, die zur Hälfte verbüßt sind; Freiheitsstrafen von mehr als 3 Jahren, die zu zwei Dritteln verbüßt worden sind, wenn die Verurteilten nach ihrem jetzigen Verhalten die Gewähr dafür bieten, daß sie künftig die sozialistische Gesetzlichkeit einhalten werden; bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafen, wenn die Bedingungen für die Vollstreckung der Strafe nicht eingetreten sind.) Bei den mehr als 3~Jahre betragenden Freiheitsstrafen mußte also in jedem Einzelfall geprüft und, wenn Haftentlassung erfolgen sollte, bejaht werden, daß der Verurteilte „künftig die sozialistische Gesetzlichkeit“ einhalten wird. In vielen Fällen wurde diese Voraussetzung offenbar nicht gesehen, denn eine Haftentlassung erfolgte nicht, obwohl mehr als zwei Drittel der Strafe verbüßt waren. Unter den Amnestierten, deren Anzahl nach Ulbricht 16.000 betragen haben soll, befanden sich etwa 3.000 politische ➝Häftlinge. Nach dem Staatsratsbeschluß vom 24. 5. 1962 (Strafpolitik) kam es in den Monaten Juni bis August 1962 zu weiteren Entlassungen unter Anwendung des §~346 StPO (bedingte Strafaussetzung). 6. A.-Erlaß des Staatsrates vom 3. 10. 1964 [S. 25](GBl. I, S. 135) zum 15. Jahrestag der Gründung der „DDR“. Auch dieser Erlaß gab den davon Betroffenen keinen Rechtsanspruch auf Haftentlassung, sondern ordnete in Anlehnung an die früheren Gnadenaktionen an, daß Strafen, auf die vor dem 30. 9. 1964 erkannt worden war, im Gnadenwege erlassen werden können, „wenn die Verurteilten auf Grund ihres Gesamtverhaltens die Gewähr dafür bieten, daß sie künftig die sozialistische Gesetzlichkeit achten“. Das bedeutet, daß in jedem Einzelfall zu prüfen war, ob der Erlaß Anwendung finden konnte, oder ob etwa die Voraussetzungen für ein künftiges politisches Wohlverhalten als nicht erfüllt anzusehen waren. Von der Anwendung des A.-Erlasses waren Strafgefangene ausgeschlossen, die Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen begangen, befohlen oder begünstigt oder Verbrechen gegen das Leben oder die Sittlichkeit verübt hatten. Ausgeschlossen waren ferner Personen, die wegen „besonders schwerwiegender Verbrechen gegen die DDR“ verurteilt worden waren. Für Strafgefangene, die vor dem 13. 8. 1961 „schwere Verbrechen gegen die DDR“ begangen hatten, konnte die Strafe herabgesetzt werden, ohne daß diese Herabsetzung zur Haftentlassung führte. Die für die politischen Häftlinge entscheidende Frage, ob sie als ein leichter, schwerer oder besonders schwerwiegender Fall galten, war aus dem Wortlaut des Erlasses nicht zu entnehmen. Der Generalstaatsanwalt traf in Zusammenarbeit mit dem Minister des Innern eine erste Entscheidung, indem er dem Staatsrat die Liste der für eine Begnadigung in Frage kommenden Verurteilten vorlegte. Die Begnadigung wurde dann durch den Staatsrat verfügt. Nach einer Mitteilung des Generalstaatsanwalts Streit im Januar 1965 sollen rd. 10.000 Personen zufolge des A.-Erlasses vorzeitig aus der Strafhaft entlassen worden sein. Wie groß die Zahl der darunter fallenden politischen Häftlinge war, ist nicht bekannt. Auf Grund westlicher Bemühungen und materieller Gegenleistungen der Bundesrepublik wurde in den Jahren seit 1964 eine größere Anzahl (ca. 3.000) politische Häftlinge vorzeitig aus der Haft, zu einem erheblichen Teil sogar in die Bundesrepublik entlassen. (Rechtswesen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 24–25 Ambulatorium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amortisationen

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Als A.-Gesetze im technischen Sinne können bezeichnet werden: 1. Verordnungen über die Gewährung von Straffreiheit in den einzelnen Ländern der SBZ (z. B. in Brandenburg am 29. 11. 1945), 2. Befehl Nr. 228 der SMAD vom 30. 7. 1946 („Nichtigkeit von Urteilen in politischen Sachen und die Einstellung von Strafverfahren in Fällen bestimmter strafbarer Handlungen, die vor dem 8. Mai 1945 begangen sind“), 3. Befehl Nr. 43 der SMAD…

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KPD (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Abk. für Kommunistische Partei Deutschlands, gegr. am 30. 12. 1918. Hauptforderung: Errichtung der Diktatur des Proletariats in Deutschland, Mitgl. der III. (kommun.) Internationale (Komintern), anfangs in Programm und Politik unabhängig von Moskau. Nach mehreren Führungskrisen übernahm 1925 Thälmann die Parteiführung. Unter seinem Vorsitz geriet die KPD trotz Widerstand und Abspaltungen in immer größere Abhängigkeit von der KPdSU. In der NS-Zeit verboten, illegale Weiterarbeit. Am 11. 6. 1945 trat die KPD in Ostberlin mit einem völlig neuen Parteiprogramm vor die Öffentlichkeit: „Wir sind der Auffassung, daß der Weg, Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen, falsch wäre … Wir sind vielmehr der Auffassung, daß die entscheidenden Interessen des deutschen Volkes in der gegenwärtigen Lage … den Weg der Aufrichtung eines antifaschistischen demokratischen Regimes, einer parlamentarisch-demokratischen Republik … vorschreiben.“ Unter dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht und der KP-Führung am 19./20. 4. 1946 Zwangsvereinigung von SPD und KPD zur SED. Nach dem Scheitern der kommun. Vereinigungsbestrebungen in Westdeutschland am 14. 2. 1947 Gründung einer „Arbeitsgemeinschaft“ von SED und westdeutscher KPD mit Sitz in Ostberlin. Im Januar 1949 kündigte die KPD die Arbeitsgemeinschaft und vollzog die organisatorische Trennung von der SED. Sie wird jedoch auch weiterhin vom ZK der SED angeleitet. Nach dem 13. 8. 1961 wurde die Organisation der Zusammenarbeit SED/KPD geändert. Verschiedene höhere SED-Funktionäre aus der Westkommission des ZK (heute: Westabteilung, Leiter Heinz Geggel) wechselten offiziell in die illegale Parteiführung der KPD über. So z. B. Erich Glückauf. Die KPD nahm im Parlamentarischen Rat an der Beratung des Grundgesetzes für die BRD teil, ihre Vertreter verweigerten jedoch bei der Verabschiedung des Grundgesetzes ihre Unterschrift. Trotzdem beteiligte sich die KPD an den Wahlen und war im ersten Bundestag mit 13 Abgeordneten vertreten. Bei den Wahlen zum zweiten Bundestag erhielt sie nur 2,2 v. H. aller abgegebenen Stimmen. Am 17. 8. 1956 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich verboten, seitdem illegal. Der 1. Sekretär Reimann, die übrigen Mitglieder des Politbüros und der gesamte Apparat des ZK der KPD befinden sich im Sowjetsektor von Berlin. Im Bundesgebiet befinden sich 16 Bezirksleitungen. Zur Anleitung werden deren Funktionäre in den Sowjetsektor von Berlin oder auch in das benachbarte Ausland bestellt. Die in der kommun. Presse erscheinenden Berichte über KPD-Veranstaltungen in der BRD sollen den Eindruck [S. 343]erwecken, es existiere eine intakte Parteiorganisation. In Wirklichkeit finden alle größeren Zusammenkünfte und Parteitage in Mitteldeutschland statt. Die KPD unterhält in Mitteldeutschland 4 eigene Schulen: 1. In Oderberg Krs. Eberswalde zur Durchführung von Wochenlehrgängen für einfache Parteimitglieder und Kleinfunktionäre; 2. In Odersee bei Finowfurt, Bezirk Frankfurt-Oder zur Durchführung von Vorbereitungslehrgängen auf die Jahresschule; 3. In Woltersdorf bei Berlin zur Durchführung von Halbjahreslehrgängen; 4. In Groß-Dölln in der Schorfheide zur Durchführung von Jahreslehrgängen („Ernst-Thälmann-Schule“). Zur Zeit ihres Verbots hatte die KPD zwischen 60.000 und 70.000 Mitgl. Die gegenwärtige Mitgliederzahl kann (Ende 1968) mit 7.500 angenommen werden. Das Beitragsaufkommen der KPD ist gering. Ihre Finanzierung erfolgt durch die SED. Der finanzielle Gesamtaufwand der SED für die kommun. Arbeit in der BRD wird jährlich auf 25 Mill. DM West und 250 Mill. M geschätzt. Als Schwerpunkte der Arbeit der KPD zeichnen sich die folgenden ab: a) Infiltration der Gewerkschaften des DGB und der SPD; b) Zersetzung der Wehrkraft und der Bundeswehr; c) Agitation für eine Umgestaltung von Staat und Gesellschaft im Sinne sowjetsozialistischer Vorstellungen; d) Unterstützung der Deutschlandpolitik der SU und der „DDR“ — Anerkennung der „DDR“ und Isolierung West-Berlins von der BRD; e) Unterstützung der sowjetischen Außenpolitik — Schwächung der NATO und Verringerung des amerikanischen Engagements in Europa; f) Unterstützung der KPdSU gegen alle Abweichungen im internationalen Kommunismus. Als wichtigste Aufgabe wird die Arbeit in den Betrieben angesehen, und wiederholt wurden die Parteiorganisationen im Bundesgebiet angewiesen, neue Betriebsgruppen zu bilden und Betriebszeitungen herauszugeben. Dennoch war die Arbeit rückläufig. Während 1965 in etwa 200 Betrieben kommunistische Tätigkeit beobachtet werden konnte, war dies 1966 nur noch in 100 Betrieben der Fall. Insbesondere gelang es den Kommunisten kaum, Einfluß auf Sozialdemokraten, Gewerkschafter und Betriebsräte zu gewinnen. Rückläufig war auch die Zahl der in der BRD erscheinenden kommunistischen Betriebszeitungen. Sie ging von 71 im Jahre 1963 auf 49 im Jahre 1966 zurück, von denen 25 regelmäßig in Auflagen von 300 bis 600 Stück erscheinen. Daneben wird umfangreiches Propagandamaterial eingeschleust und z. T. über den Briefversandapparat der illegalen KPD verteilt. Die Arbeit der KPD wird durch die Agitationstätigkeit zahlreicher aus Mitteldeutschland einreisender Funktionäre der SED sowie durch den Freiheitssender 904 unterstützt (Bericht des Bundesinnenministeriums über „Kommunistische Tätigkeit in der BRD im Jahre 1966“). Nachdem die Führung der illegalen KPD durch Bildung von „Aktionsausschüssen für die Wiederzulassung der KPD“ versucht hatte, das Verbot der Partei zu umgehen, konstituierte sich im Sept. 1968 eine neue kommun. Partei unter dem Namen Deutsche Kommunistische Partei (DKP). Aus taktischen, vor allem verfassungsrechtlichen Gründen gibt sich die DKP den Anschein, eine selbständige Partei zu sein. In Wirklichkeit besteht die Mehrheit der Leitungsorgane aus Funktionären des KPD-Apparates. Hauptaufgabe der KPD ist zur Zeit die Sammlung aller links von der SPD stehenden Kräfte unter ihrer Führung („Aktionsbündnis für die Bundestagswahl 1969“). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 342–343 Köthen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPdSU

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Abk. für Kommunistische Partei Deutschlands, gegr. am 30. 12. 1918. Hauptforderung: Errichtung der Diktatur des Proletariats in Deutschland, Mitgl. der III. (kommun.) Internationale (Komintern), anfangs in Programm und Politik unabhängig von Moskau. Nach mehreren Führungskrisen übernahm 1925 Thälmann die Parteiführung. Unter seinem Vorsitz geriet die KPD trotz Widerstand und Abspaltungen in immer größere Abhängigkeit von der KPdSU.…

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Abrüstung (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die A.-Politik der DDR ist als ein Teil der Militärpolitik des Warschauer Paktes und der SU zu betrachten. Im „Vorschlag der Regierung der DDR an die Regierungen aller europäischen Staaten über die Gewährleistung der europäischen Sicherheit“ vom 22. 1. 1966 heißt es: „1. Schrittweise Herbeiführung einer Entspannung in Europa durch Vereinbarung von Rüstungsbeschränkungen, insbesondere durch den Verzicht aller nichtkernwaffenbesitzenden europäischen Staaten auf Kernwaffen in jeder Form. 2. Respektierung der bestehenden Grenzen und strikte Achtung ihrer Unverletzlichkeit; Verzicht auf jedes Streben nach Grenzrevision. 3. Normalisierung der Beziehungen zwischen allen europäischen Staaten einschließlich der Normalisierung der Beziehungen zwischen allen europäischen Staaten und den beiden deutschen Staaten“ („Neues Deutschland“ vom 23. 1. 1966). Diese Politik stimmt voll überein mit dem Appell der Budapester Konferenz der Warschauer Pakt-Mächte vom 17. 3. 1969. Zur Herstellung einer „Atmosphäre der Sicherheit und Zusammenarbeit“ wird unter anderem vorgeschlagen: „Europa vor der Gefahr neuer militärischer Konflikte zu bewahren und die Zusammenarbeit zwischen allen europäischen Ländern, unabhängig von ihrer Gesellschaftsordnung, auf der Grundlage der Prinzipien der friedlichen Zusammenarbeit zu entwickeln … Eine der Hauptvoraussetzungen für die Gewährleistung der europäischen Sicherheit ist die Unantastbarkeit der in Europa bestehenden Grenzen, darunter der Oder-Neiße-Grenze sowie der Grenze zwischen der DDR und der westdeutschen Bundesrepublik, der Verzicht der westdeutschen Bundesrepublik auf ihren Anspruch, das ganze deutsche Volk zu vertreten, und ihr Verzicht auf Verfügungsgewalt über Kernwaffen in jeder Form. West-Berlin hat einen besonderen Status und gehört nicht zu Westdeutschland. Ein praktischer Schritt zur Festigung der europäischen Sicherheit wäre das baldige Zusammentreffen von Vertretern aller interessierten europäischen Staaten … Die auf der Tagung vertretenen Staaten rufen alle Länder Europas auf, für die Einberufung einer gesamteuropäischen Konferenz zusammenzuarbeiten …“ Dazu erklärte Ulbricht in einer Botschaft an das „Welttreffen des Friedens“ in Ostberlin im Juni 1969: „Die Organisierung einer Staatskonferenz entsprechend dem Vorschlag des Budapester Appells der Staaten des Warschauer Vertrages ist der Weg zur europäischen Sicherheit. Die Deutsche Demokratische Republik setzt sich gemeinsam mit der Sowjetunion und den anderen sozialistischen Staaten des Warschauer Vertrages dafür ein, daß diese friedliche, demokratische Alternative für das weitere Schicksal Europas von allen europäischen Völkern und Regierungen unterstützt wird. Wir stellen keinerlei Vorbedingungen für das Zustandekommen einer solchen Konferenz, an der alle europäischen Staaten gleichberechtigt teilnehmen sollen.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 10 Ablieferungssoll A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Absatz

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die A.-Politik der DDR ist als ein Teil der Militärpolitik des Warschauer Paktes und der SU zu betrachten. Im „Vorschlag der Regierung der DDR an die Regierungen aller europäischen Staaten über die Gewährleistung der europäischen Sicherheit“ vom 22. 1. 1966 heißt es: „1. Schrittweise Herbeiführung einer Entspannung in Europa durch Vereinbarung von Rüstungsbeschränkungen, insbesondere durch den Verzicht aller…

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Jugendforschung (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die Bezeichnung J. umfaßt den Komplex der in Zusammenarbeit von Soziologen, Psychologen, Pädagogen, Juristen (Kriminologen), Medizinern (Sport- und Arbeitsmedizinern) und Vertretern anderer Wissenschaftsdisziplinen durchgeführten Untersuchungen über Einstellung und Verhalten der Jugendlichen im Bereich von Schule und Ausbildung, Beruf und Betrieb, Familie und Freizeit unter besonderer Berücksichtigung des politisch-ideologischen Aspektes, über die Einschätzung der Jugend durch die Umwelt und ihr Verhältnis zur älteren Generation. Kennzeichnend für die J. ist ihre dezidierte Praxisbezogenheit. Auf dem dialektischen und historischen Materialismus als Grundlage ihrer Theoriebildung aufbauend, wird sie nicht als nur diagnostizierende, sondern als eine verändernde, d.h. „auf Steuerung und Entwicklung des Verhaltens gerichtete Forschungsdisziplin“ (W. Friedrich in: „Jugendforschung“, H. 1/2, 1967, S. 11) verstanden. Ihrem pragmatisch-therapeutischen Charakter gemäß, soll sie sich an den jugendpolitischen Zielsetzungen der SED orientieren und diese durchsetzen helfen. Die auf dem VI. Parteitag der SED im Jan. 1963 erhobene Forderung nach Intensivierung der soziologischen Forschung fand hinsichtlich der Jugend ihre verbindliche Normierung im § 17 des Jugendgesetzes vom 8. 5. 1964, der die Staats- und Wirtschaftsorgane dazu verpflichtet, für die wissenschaftliche Erforschung der sich aus „der Teilnahme der Jugend am sozialistischen Aufbau ergebenden Probleme“ und die Überführung der Forschungsergebnisse in die erzieherische Praxis zu sorgen. Seitdem haben Jugend Soziologie und Jugendpsychologie einen beachtlichen Aufschwung genommen. Vor diesem Zeitpunkt galt das offizielle Interesse im wesentlichen der pädagogischen Forschung bzw. der pädagogischen Psychologie. Wissenschaftliches Zentrum der „marxistischen“ J. ist das 1966 in Leipzig gegründete Zentralinstitut für J. (GBl. II, S. 463). Wie der bereits 1964 gebildete Wissenschaftliche Beirat für J. ist es — mit spezifizierteren Aufgabenstellungen und Kompetenzen — beratendes, unterstützendes und koordinierendes Organ des Amtes für Jugendfragen beim Ministerrat. Unter Mitwirkung des Zentralrates der FDJ und vom Jugendgesetz sowie vom Beschluß des Staatsrates vom 31. 3. 1967 „Jugend und Sozialismus“ ausgehend, wurden im Ministerratsbeschluß vom 26. 2. 1968 (GBl. II, S. 97) Funktion und Schwerpunkte der J. erstmals zusammenfassend präzisiert und die Verantwortlichkeiten festgelegt. Ziel der J. ist es danach, an Hand einer noch weitgehend zu erarbeitenden „sozialistischen“ Theorie des Jugendalters die Gesetzmäßigkeiten und Bedingungen der Persönlichkeits- und Bewußtseinsentwicklung der Jugendlichen zu erforschen und Erziehungsmethoden zu erproben und weiter zu vermitteln. Verantwortlich für die T. innerhalb ihrer Aufgabenbereiche einschließlich der Erteilung von Forschungsaufträgen an nachgeordnete wissenschaftliche Institutionen sind die Leiter der zentralen Staats- und Wirtschaftsorgane. Entsprechend der Planung der Forschung auf gesellschaftswissenschaftlichem Gebiet, wird beim Amt für Jugendfragen unter der Verantwortung seines Leiters der Themenplan für die J. ausgearbeitet, der die Forschungsthematik, die Ziele und Aufgaben über die praktische Durchführung von Forschungsvorhaben enthält. Der Leiter des Amtes für Jugendfragen und die Leiter der zentralen Staats- und Wirtschaftsorgane sind zum Abschluß von Forschungsverträgen mit Universitäten, Hochschulen und selbständigen wissenschaftlichen Instituten berechtigt. Schwerpunkte der J. sind: 1) Probleme der politisch-ideologischen Erziehung (sozialistisches ➝Bewußtsein, Staatsbürgerbewußtsein); 2) Probleme der Gruppenbildung und des Gruppenverhaltens (in Grundorganisationen der FDJ, in sozialistischen Jugendkollektiven in der Produktion unter dem Aspekt der sozialistischen ➝Gemeinschaftsarbeit und des Massenwettbewerbs, Verhalten von jugendlichen Gruppen in Lern- und Leistungssituationen und in der Freizeit, Vorbildrolle der Erwachsenen für Jugendgruppen); 3) Fragen der Qualifizierungsbereitschaft und der Lernmotivation des einzelnen Jugendlichen; 4) Fragen der Beeinflussung der Freizeitgestaltung Jugendlicher; 5) Leitungsprobleme bei der Durchsetzung der Jugendpolitik der SED (Leitungspflicht der Staatsorgane und der gesellschaftlichen Organisationen, Leitung von Jugendkollektiven durch Gleichaltrige, Persönlichkeit des jungen sozialistischen Leiters). Offiziell selten erwähnt, jedoch wichtig sind weiterhin Untersuchungen zur Jugendkriminalität. Da die Einflußnahme der FDJ auf die „sozialistische Erziehung“ nach wie vor mit Schwierigkeiten verbunden ist, soll die Anlage von Forschungsvorhaben von vornherein einen Nutzwert für die Leitung des Jugendverbandes ausweisen. (Jugend, Zentralinstitut für Jugendforschung, Wissenschaftlicher Beirat für Jugendforschung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 312 Jugendförderungsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendgericht

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die Bezeichnung J. umfaßt den Komplex der in Zusammenarbeit von Soziologen, Psychologen, Pädagogen, Juristen (Kriminologen), Medizinern (Sport- und Arbeitsmedizinern) und Vertretern anderer Wissenschaftsdisziplinen durchgeführten Untersuchungen über Einstellung und Verhalten der Jugendlichen im Bereich von Schule und Ausbildung, Beruf und Betrieb, Familie und Freizeit unter besonderer Berücksichtigung des politisch-ideologischen Aspektes, über die…

DDR A-Z 1969

Sozialistische Gesetzlichkeit (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Abschnitt IV der Verfassung vom 6. 4. 1968 trägt die Überschrift „SG. und Rechtspflege“. Nach Art. 87 wird die SG. seitens der Gesellschaft und des Staates dadurch gewährleistet, daß die Bürger und ihre Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts einbezogen werden. Die Rechtspflege dient der Durchführung der SG. (Art. 90 Verf.). SG. hat nichts mit der Idee des Rechtsstaates oder der Rechtsstaatlichkeit zu tun. Sie wurde schon 1954 definiert als „ein wichtiges Mittel der Durchführung der Politik unseres demokratischen und souveränen Staates. Ihr Inhalt und ihre Aufgaben sind daher bestimmt durch die politischen Ziele dieses Staates. … Sie erzieht zur Entwicklung eines neuen Rechtsbewußtseins und zu einer neuen, einer sozialistischen Moral“ (Ranke in „Staat und Recht“ 1954, S. 734). Angesichts dieser Auffassung war es möglich, unter Berufung auf das Prinzip der SG. einen Rechtssatz in sein Gegenteil zu verkehren oder, sofern dies notwendig erschien, als überholt und nicht mehr anwendbar anzusehen. Maßstab für die Geltung und Anwendbarkeit eines Rechtssatzes sind bei Beachtung des Prinzips der SG. der Grad seiner Angemessenheit im Hinblick auf den jeweiligen Entwicklungsstand der „Gesellschaft“ und seine Übereinstimmung mit den von der SED anerkannten und festgelegten neuesten Erkenntnissen über die jeweilige Situation auf dem Wege zum „Sozialismus“. In Übereinstimmung mit dieser Ausdeutung des Prinzips der SG. und im Gegensatz zum Begriff des Rechts in der westl. Welt, nach dessen Normen sich auch der Staat zu richten hat, wird das „sozialistische Recht“ im Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1962 (GBl. I, S. 21) als ein „wichtiges Instrument“ des Staates verstanden, „um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren“. Dieser Auffassung vom Wesen des Rechts entspricht die Aufgabe für die Rechtsanwendung, die unter dem Prinzip der SG. stehen soll. Da das Recht „keine anderen Ziele verfolgt und keine anderen Gesetzmäßigkeiten kennt als die sozialistische Gesellschaftsordnung selbst“ (Präambel zum GVG), muß auch die Rechtsanwendung der Erreichung des für die Gesellschaft von der SED festgelegten politischen Ziels dienen. „Die SG. wird dann von einem Gericht gewahrt, wenn die Gesetze unseres Staates politisch durchdacht und in Übereinstimmung mit den Zielen der Deutschen Demokratischen Republik angewandt werden. … Das Prinzip der SG. stellt den Gerichten die Aufgabe, im Verfahren und in jeder Entscheidung einen Beitrag zur Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht zu geben …“ (So in „Gericht und Rechtsprechung in der DDR“, herausgegeben vom Justizministerium der „DDR“). SG. und Parteilichkeit der Rechtsprechung bilden eine „dialektische Einheit“. Literaturangaben Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 564 Sozialistische Gemeinschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistische Stadt

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Abschnitt IV der Verfassung vom 6. 4. 1968 trägt die Überschrift „SG. und Rechtspflege“. Nach Art. 87 wird die SG. seitens der Gesellschaft und des Staates dadurch gewährleistet, daß die Bürger und ihre Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts einbezogen werden. Die Rechtspflege dient der Durchführung der SG. (Art. 90 Verf.). SG.…

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Öffentliche Sozialleistungen (1969)

Siehe auch: Öffentliche Sozialleistungen: 1975 1979 Sozialleistungen, Öffentliche: 1985 1. Abgrenzung ÖS. sind Geldleistungen (auch Einkommensübertragungen, Sozialeinkommen) oder Sachleistungen, die von (halböffentlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen bzw. Körperschaften in gesetzlich bezeichnetem bzw. begrenztem Umfang gewährt werden und deren Ziel darin besteht, heilende oder verhütende ärztliche Behandlung zu gewähren oder bei — auch teilweisem — Verlust des Arbeitseinkommens bzw. im Alter oder nach Tod des Ernährers den Lebensunterhalt zu garantieren oder Personen mit Familienangehörigen Zusatzeinkommen zu verschaffen. ÖS. sind in der „DDR“ vor allem die Leistungen der Sozialversicherung (SV) des FDGB, der SV bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt, der Versorgungseinrichtungen für Bedienstete von Bahn und Post sowie der Volksarmee, der Volkspolizei und des Zolls, die Zusatzversorgung für Angehörige der Intelligenz, die Ehrenpensionen an Verfolgte des Faschismus und Kämpfer gegen den Faschismus sowie an besonders verdiente Staatsbürger (Altersversorgung, Renten, Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Weitere ÖS. sind die Unterstützungen für Mutter und Kind, die staatlichen Kinder- und Ehegattenzuschläge, Stipendien und Erziehungsbeihilfen, die Kriegsinvalidenrenten, die Leistungen der Sozialfürsorge sowie an Tuberkulosekranke, Rückkehrer und Angehörige von Wehrpflichtigen. Leistungen der Volkssolidarität und die Leistungen aus den Kultur- und Sozialfonds (Arbeiterversorgung) der Betriebe (z. B. Werkküchenessen) sind nicht ÖS. Die Zuordnung der Zusatzversorgung für Angehörige der technischen Intelligenz ist strittig; da sie aus Betriebsmitteln finanziert wird, bleibt sie in der statistischen Betrachtung im allgemeinen unberücksichtigt. Die Verwaltungskosten gelten als ÖS. 2. Entwicklung Die ÖS. (auch als Sozialaufwand bezeichnet) haben sich von 1950 bis 1966 fast verdreifacht. Ihr Anteil am Nettosozialprodukt (in westdeutscher Abgrenzung NSP zu Marktpreisen) lag mit 13,5 v. H. im Jahre 1966 etwa so hoch wie 1950, doch hat sich ihre Struktur verändert. Infolge zunehmender Rentnerzahl, erhöhter Leistungen und Erweiterung der Leistungsarten hat sich der Anteil der Einkommensübertragungen (Sozialeinkommen, d. h. Renten und Unterstützungen, Krankengeld, Barleistungen der Wochenhilfe usw.) an den ÖS. von 67 v. H. (1955) auf 74 v. H. (1960) erhöht; 1966 lag er mit 72 v. H. nur geringfügig darunter. Die Trägerschaft der Leistungen hat sich seit 1950 nur unerheblich verändert. 1950 entfielen 73,5 v. H. der Einkommensübertragungen auf die mitteldeutsche Sozialversicherung, 1966 78,0 v. H. Die Sachleistungen (Kosten der ärztlichen Behandlung, der Krankenhausbehandlung, Arzneien, Heil- und Hilfsmittel usw.) werden in noch größerem Umfang von der Sozialversicherung finanziert: nur rd. 9 v. H. (1950 3,3 v. H.) gehen unmittelbar zu Lasten des Staatshaushaltes. Insgesamt bringt die Sozialversicherung 82 v. H. der ÖS. auf, während sie in der BRD nur mit etwa zwei Dritteln am Sozialaufwand beteiligt ist. Die mitteldeutsche Sozialversicherung hätte einen noch höheren Anteil, wenn sich das Sozialleistungsvolumen nicht 1958 durch die im Zusammenhang mit der Aufhebung der Lebensmittelrationierung geschaffenen Lohnzuschläge, die aus dem Staatshaushalt finanziert werden, kräftig erhöht hätte. Das gegenüber der BRD geringere Gewicht der Leistungen aus dem Staatshaushalt beruht vor allem darauf, daß die Versorgung der Beamten und Kriegsopfer durch die Sozialversicherung erfolgt. An Sachleistungen werden durch den mitteldeutschen Staatshaushalt nur ein Teil [S. 454]der Sozialfürsorge (einschließlich der Einrichtungen wie Altersheime, Pflegeheime usw.) sowie die Erholungskuren der von der Sozialversicherung beim FDGB Betreuten finanziert. 3. Die Leistungen der Sozialversicherung Die Ausgabenstruktur der Sozialversicherung ist ähnlich wie in der BRD. Zu beachten ist aber, daß in fast allen Fällen der dauernden oder zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit die SV finanziell belastet wird, während in der BRD andere — auch private — Institutionen eintreten. So haben in der BRD Angestellte und Beamte zunächst Anspruch auf Gehaltsfortzahlung; sie sind überdies, soweit nicht pflichtversichert, z. T. bei Trägern privater Krankenversicherungen versichert. Weitere Unterschiede bestehen bei den Mutterschaftsleistungen, denn in der BRD wird ein erheblicher Teil der Leistungen nach den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes vom Fiskus getragen. Die unterschiedliche Belastung mit Verwaltungskosten beruht teils auf den in der BRD um mehr als das Doppelte höheren Gehältern im öffentlichen Dienst, teils auf der unterschiedlichen Organisationsform, die in der „DDR“ die SV entlastet, weil die meisten Aufgaben der Versichertenbetreuung den Betrieben obliegen. Der in der BRD höhere Rentenaufwand weist auf das unterschiedliche Leistungsniveau hin, zumal in den westdeutschen Ausgaben nicht die Beamtenpensionen enthalten sind. Eine vergleichende Betrachtung der Sozialeinkommen muß deshalb auch die sonstigen öffentlichen Einkommensübertragungen einschließen. 4. Öffentliche Einkommensübertragungen an private Haushalte (Sozialeinkommen) In der Entwicklung der Sozialeinkommen, die mehr als zwei Drittel der ÖS. ausmachen, werden die gleichen bestimmenden Faktoren sichtbar wie in der BRD: der Anteil der eigentlichen Kriegsfolgeleistungen geht ständig zurück, doch wird dieser Rückgang durch die Zunahme der Einkommensübertragungen an Erwerbsunfähige und Alte, deren Zahl steigt, mehr als ausgeglichen. Das Leistungsniveau zeigt jedoch erhebliche Unterschiede. Bei den Barleistungen der Krankenversicherung werden erhebliche Differenzen erkennbar, wenn man die genannten Besonderheiten im Leistungsrecht, den unterschiedlichen Umfang der Versicherungspflicht und die geringere westdeutsche Erwerbsquote berücksichtigt. In der Kriegsopferversorgung führen die wesentlich härteren Leistungsvoraussetzungen zu dem Ergebnis, daß der Aufwand für diese [S. 455]Gruppe nur ein Achtel des westdeutschen Aufwands beträgt. Doch vor allem die Alters-, Invaliden-, Unfall- und Hinterbliebenenversorgung zeigt erhebliche Unterschiede. Hierfür wurde — gerechnet je Einwohner im Rentenalter — ausgegeben (in M/DM): Aus dem Vergleich dieser nominalen Beträge kann nur bedingt auf den Lebensstandard der Bezieher geschlossen werden. Nach neueren Untersuchungen lag die Kaufkraft mitteldeutscher Rentnerhaushalte um etwa 7 v. H. unter der vergleichbar westdeutscher Haushalte. Ursache der niedrigen Renten, die vom 1. Juli 1968 an um rd. 12 v. H. erhöht wurden, was allein zu einer Steigerung der ÖS. um jährlich rd. 800 Mill. M führen soll, ist nicht mangelnde Sorge des Staates. Sie ist Ausdruck einer Sozialpolitik, die für ÖS. nur begrenzt verfügbaren Mittel so einzusetzen, daß sie der Planerfüllung optimal dienen, d.h. der (Wieder-)Aufnahme einer Arbeit förderlich und ihrer Aufgabe hinderlich sind. Da die Zahl der Rentner und ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung auch in den nächsten Jahren wächst, werden zwar die ÖS. insgesamt weiter steigen, die Einkommen der Rentner jedoch mit ziemlicher Sicherheit nur geringfügig erhöht werden können. Entscheidend hierfür wird das Wirtschaftswachstum sein. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 453–455 Offenstall A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Öffentlicher Dienst

Siehe auch: Öffentliche Sozialleistungen: 1975 1979 Sozialleistungen, Öffentliche: 1985 1. Abgrenzung ÖS. sind Geldleistungen (auch Einkommensübertragungen, Sozialeinkommen) oder Sachleistungen, die von (halböffentlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen bzw. Körperschaften in gesetzlich bezeichnetem bzw. begrenztem Umfang gewährt werden und deren Ziel darin besteht, heilende oder verhütende ärztliche Behandlung zu gewähren oder bei — auch teilweisem — Verlust des…

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Arzneimittelversorgung (1969)

Siehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Der Aufbau einer ausreichenden pharmazeutischen Industrie in Mitteldeutschland hat — nach der Überführung der großen chemischen Werke der Grundstoffproduktion in Sowjetische Aktiengesellschaften und nach der Demontage der ohnehin wenig leistungsfähigen pharmazeutischen Spezialfabriken — große Schwierigkeiten bereitet. Er ist auch spät begonnen worden. Als VEB bestehen jetzt 8 größere pharmazeutische Produktionsstätten; einige kleinere befinden sich (als Halbstaatliche Betriebe) formal in Privatbesitz. Das Sortiment der gesamten A. umfaßt weniger als 3.500 Arzneimittel (unter Einschluß der importierten Fertigwaren) gegenüber rd. 70.000 in der BRD. Die Zahl der Neuzulassungen liegt bei 50 im Jahr. Zum größten Teil handelt es sich um Imitation westlicher Neuentwicklungen. Arzneimittel bleiben im Mittel 10 Jahre im Verkehr, gegenüber 5 Jahren in der BRD. Für viele Spezialpräparate ist die A. auf den Import angewiesen. Die Auswahl der Einkaufsländer wird in erster Linie von den Möglichkeiten des bilateralen Handels bestimmt; die Präparate wechseln darum oft. Andrerseits werden bestimmte Arzneimittel in beträchtlichen Mengen exportiert. Die VVB Pharmazeutische Industrie produziert dafür unter dem gemeinsamen Warenzeichen „Germed“, abgeleitet von (engl.) German Medicaments. Für Ein- und Ausfuhr zuständiges Außenhandelsunternehmen ist die „Deutsche Pharmazie Export- und Import-Gesellschaft“. Im Mai 1964 ist ein neues Arzneimittelgesetz erlassen worden (an Stelle des länderweise ergangenen Gesetzes von 1948, das aus einem Entwurf der Reichsregierung entwickelt worden war). Arzneimittel werden danach nur zugelassen (registriert), wenn ihre Wirksamkeit und Unschädlichkeit erwiesen ist und ein Bedürfnis nachgewiesen wird. Für die Herstellungsvorschriften ist das „Deutsche Arzneibuch“ maßgebend, das seit dem 1. 1. 1965 in einer „7. Ausgabe“ gilt und vom Deutschen Arzneibuch (DAB) der BRD erheblich abweicht. Die Prüfung obliegt (seit 1964) dem „Staatlichen Institut für Arzneimittelwesen“ in Ostberlin, über Bedürfnis und Zulassung entscheidet ein „Zentraler Gutachterausschuß für Arzneimittelverkehr“. Der Arzneimittelgroßhandel ist frühzeitig verstaatlicht und zentralisiert worden: seit 1952 DHZ Pharmazie und Krankenhausbedarf, 1960 Staatliches Versorgungskontor Pharmazie und Medizintechnik, ihm unterstellt Versorgungsdepots in jedem Bezirk. Markt- und Bedarfsanalysen blieben unzulänglich. Für die Belieferung wurden immer neue Formen versucht, ohne daß gelungen wäre, durch schnelle und elastische Belieferung der Apotheken deren Lagerhaltung einzuschränken. Jetzt sollen dies Pharmazeutische Zentren in den Kreisen bewirken. Die Abgabe von Arzneimitteln ist im Prinzip den Apotheken vorbehalten, doch sind Ausnahmen vorgesehen, mit deren Hilfe auf dem Lande die Konsumgenossenschaften einen großen Teil der A. wahrnehmen. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 48 Arzneimittelgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arzt des Volkes, Verdienter

Siehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Der Aufbau einer ausreichenden pharmazeutischen Industrie in Mitteldeutschland hat — nach der Überführung der großen chemischen Werke der Grundstoffproduktion in Sowjetische Aktiengesellschaften und nach der Demontage der ohnehin wenig leistungsfähigen pharmazeutischen Spezialfabriken — große Schwierigkeiten bereitet. Er ist auch spät begonnen worden. Als VEB…

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Enteignung (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zwischen der E. als „revolutionärer Maßnahme der Werktätigen zur ökonomischen Entmachtung der Ausbeuterklasse durch Überführung von Produktionsmitteln in das Eigentum des Arbeiter- und-Bauern-Staates“ und dem „im Interesse des sozialistischen Aufbaus notwendigen Entzug des Eigentumsrechts durch den Staat“ wird unterschieden. Zur ersten Kategorie gehören die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform, durch die alle landwirtschaftlichen Privatbetriebe über 100 Hektar entschädigungslos enteignet wurden, sowie die E. der wichtigsten Industriebetriebe. Unter dem Vorwand der Bestrafung von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ wurden zahlreiche gewerbliche Unternehmungen beschlagnahmt und in Volkseigentum (Eigentum) übergeführt. Gesetzliche Grundlage waren der Befehl Nr. 124 der SMAD vom 30. 10. 1945 und der Befehl Nr. 64 vom 17. 4. 1948, sowie in Sachsen der am 30. 6. 1946 durchgeführte „Volksentscheid über die entschädigungslose E. der sequestrierten Betriebe der Kriegsverbrecher und aktiven [S. 169]Faschisten“. Alle Bodenschätze sowie alle Heil- und Mineralquellen wurden durch die im Mai/Juni 1947 in den fünf Ländern erlassenen fast gleichlautenden „Gesetze über die Überführung der Bodenschätze und Bergwerkbetriebe in die Hand des Volkes“ entschädigungslos zu Gunsten des jeweiligen Landes enteignet. Der E. verfielen auch alle Apotheken und die meisten Filmtheater (Filmwesen). Auch die in politischen Strafverfahren verhängte Vermögenseinziehung ist von der SED-Justiz als Maßnahme zur ökonomischen Entmachtung politischer Gegner benutzt worden. In den Kriegsverbrecherprozessen und in Tausenden anderen politischen Strafverfahren nach Art. 6 der Verfassung (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) und der Kontrollratsdirektive 38 (Friedensgefährdung) sowie in zahlreichen Wirtschaftsstrafverfahren ist die Vermögenseinziehung als Nebenstrafe gegenüber „Klassenfeinden“ verhängt worden. (Kurorte, Wirtschaftsstrafverordnung) Im neuen Strafgesetzbuch (§ 57) ist die Vermögenseinziehung als Nebenstrafe vor allem bei politischen Delikten und „schweren Verbrechen gegen die sozialistische Volkswirtschaft“ ebenfalls vorgesehen. Auch durch steuerliche Maßnahmen (Steuern, Erbschaftsteuer) und im Wege des Konkursverfahrens (Konkursrecht) ist die planmäßige E. des Privateigentums betrieben worden. E.-Charakter haben auch viele Maßnahmen des SED-Regimes gegenüber Flüchtlingsvermögen und den Vermögenswerten von Westdeutschen, West-Berlinern und Ausländern (Treuhandvermögen). Obwohl die nach der Verfassung von 1949 „im Interesse des sozialistischen Aufbaus notwendige“ E. grundsätzlich nur gegen angemessene Entschädigung vorgenommen werden sollte, sahen nur einige E.-Gesetze eine ― unzulängliche ― Entschädigung vor (Aufbaugesetz, Leistungsverordnung). Da die enteigneten Vermögenswerte grundsätzlich lastenfrei in das Volkseigentum übergeführt worden sind, bedeuteten diese E. gleichzeitig eine entschädigungslose E. der Inhaber von den Rechten an den enteigneten Grundstücken und beweglichen Sachen. Erst die VO vom 23. 8. 1956 über die Entschädigung ehemaliger Gesellschafter für Beteiligungen an enteigneten Unternehmen und die Befriedigung langfristiger Verbindlichkeiten aus der Zeit nach dem 8. 5. 1945 (GBl. S. 683) und das Gesetz vom 2. 11. 1956 (GBl. S. 1207) über die Regelung der Ansprüche gegen Personen, deren Vermögen nach der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten oder auf Grund rechtskräftiger Urteile in das Eigentum des Volkes übergegangen ist, sehen eine gewisse Entschädigung bis zum Werte der in das Volkseigentum übernommenen Vermögenswerte vor. Nach der Verfassung vom 6. 4. 1968 (Art. 16) sind E. „nur für gemeinnützige Zwecke auf gesetzlicher Grundlage und gegen angemessene Entschädigung zulässig“. Sie dürfen nur erfolgen, wenn auf andere Weise der angestrebte gemeinnützige Zweck nicht erreicht werden kann. Literaturangaben *: Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 3., erg. Aufl. (BMG) 1962. 359 S. m. 78 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 168–169 Energiewirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Entfremdung

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zwischen der E. als „revolutionärer Maßnahme der Werktätigen zur ökonomischen Entmachtung der Ausbeuterklasse durch Überführung von Produktionsmitteln in das Eigentum des Arbeiter- und-Bauern-Staates“ und dem „im Interesse des sozialistischen Aufbaus notwendigen Entzug des Eigentumsrechts durch den Staat“ wird unterschieden. Zur ersten Kategorie gehören die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform, durch die alle…

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Hochschulen (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die H. unterstanden bis 1950 dem Ministerium für Volksbildung und den Volksbildungsministerien der Länder. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein Staatssekretariat für das Hochschulwesen geschaffen, dem 1958 auch die Fachschulen unterstellt wurden. Die Aufgaben des Staatssekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen wurden am 11. 8. 1967 von dem neugebildeten Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen übernommen. Der sog. Demokratisierung in der Zeit der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung (ab 1945/46) folgte die Phase der organisatorischen Vorbereitung der „sozialistischen H.“, in der das traditionelle Hochschulwesen in Orientierung am sowjet. Bildungswesen erheblich verändert worden ist. Die III. Hochschulkonferenz der SED vom 28. 2. bis 2. 3. 1958 leitete dann die 3. Phase der Hochschulpolitik ein. Ihr Leitbild ist die „sozialistische Hochschule“. Das Ergebnis dieser Politik läßt sich durch folgende Merkmale kennzeichnen: 1. Im Gesetz über den Siebenjahrplan (1959–1965) wird den Universitäten und H. die Aufgabe gestellt, wissenschaftlich hochqualifizierte Fachleute auszubilden, die den neuesten Stand der wissenschaftlich-technischen Erkenntnis beherrschen, über die Fähigkeit verfügen, ihre Kenntnisse in die Praxis des sozialistischen Aufbaues einzusetzen, erfolgreich im sozialistischen Kollektiv zu arbeiten und eine leitende Tätigkeit in Staat, Wirtschaft und Kultur auszuüben. Diese Zielsetzung umfaßt auch eine politische Erziehung der Studenten. An die Stelle des traditionellen Postulats der Einheit von Forschung und Lehre ist die Forderung der Einheit von Forschung, Lehre und Erziehung getreten. Sie zielt auf eine „sozialistische Erziehung“ der jungen Intelligenz und mit ihr auf eine Synthese von ergebenem Parteigänger und wissenschaftlich qualifiziertem Fachmann. 2. Der Marxismus-Leninismus besitzt die Monopolstellung. Seit 1950/51 sind die Studierenden verpflichtet, ein Studium der Parteiideologie im Rahmen des gesellschaftswissenschaftlichen ➝Grundstudiums zu absolvieren. Dem entspricht der ständig zunehmende Druck, jene Wissenschaften im Geiste des Marxismus-Leninismus umzugestalten, die der Kategorie der Gesellschaftswissenschaften zugerechnet werden: insbesondere die Philosophie, die Geschichts-, Rechts-, Staats-, Wirtschafts- und Erziehungswissenschaften. Der Einfluß auf die mathematisch-naturwissenschaftlichen Disziplinen ist nicht so tiefgreifend: mehr ihre Voraussetzungen und Horizonte beeinflussend, hat der Marxismus-Leninismus ihre Orientierung an der internationalen Forschung eher begünstigt als gehemmt. 3. Die Gestaltung des Studiums folgt dem Prinzip der Parteilichkeit des Denkens und dem der Einheit von Theorie und „sozialistischer“ Praxis. Beide Prinzipien geben nicht nur eine Richtschnur für die Stoffauswahl, die Wahl der Themen für Prüfungsarbeiten aller Art, sondern auch für die Behandlung der einzelnen Wissenschaftsgebiete. Die H. — vor allem technische Fachrichtungen, Chemie und Wirtschaftswissenschaften — sind dazu übergegangen, Kontakte mit verschiedenen Gebieten der „sozialistischen Praxis“ aufzunehmen. Studenten werden bei verschiedenen praktischen Vorhaben (z. B. bei der „sozialistischen Rekonstruktion“, der betrieblichen Planung usw.) beteiligt: Senate und Fakultäten haben besondere Kommissionen für diese Verbindung des Studiums mit der Praxis geschaffen. Stark auf die Probleme der späteren beruflichen Praxis ausgerichtet, bemüht sich die Hochschulpolitik in Mitteldeutschland um Ausbildungsformen, die eine Teilnahme des Studenten an der für sein Fach relevanten Praxis ermöglichen. So wird das landwirtschaftliche Studium im Wechsel von Direkt- und Fernstudium durchgeführt. Dadurch wird eine Verbindung zwischen der theoretischen Ausbildung und der unmittelbaren Produktionstätigkeit der Studenten in LPG und VEG hergestellt. Entsprechende Bestrebungen in bezug auf die Ausbildung der Technologen, Wirtschafts-, Staats- und Rechtswissenschaftler sind bemerkbar. 4. Die Organisation des Studiums und des studentischen Lebens zielt auf eine Erziehung für und durch das Kollektiv. Neben den obligatorischen Seminargruppen sind seit 1958 zahlreiche wissenschaftliche Studentenzirkel und Forschungsgemeinschaften unter Beteiligung von Studenten gebildet worden. 5. Bei der Auslese der Studenten sind bisher Arbeiter- und Bauernkinder bevorzugt worden. Daneben werden neuerdings „vorrangig“ zugelassen: Bewerber, die mehrere Jahre in der „sozialistischen Wirtschaft“ oder in staatlichen und „gesellschaftlichen“ Einrichtungen gearbeitet haben und von ihren Betrieben zum Studium delegiert werden, sowie Bewerber, die als ehemalige Soldaten von den Einheiten der „bewaffneten Organe“ empfohlen werden. 6. Die Auswahl der Dozenten soll die Schaffung eines parteiergebenen Lehrkörpers [S. 275]gewährleisten, in dem die überzeugten Marxisten-Leninisten dominieren. 7. Das organisatorische Gefüge der H. ist weitgehend dem des sowjet. Hochschulwesens angeglichen worden. Schon die „Vorläufige Arbeitsordnung der Universitäten und wissenschaftlichen H.“ (1949) beseitigte die Kuratorial-Verfassung und erweiterte die Befugnisse des Rektors sowie die Einflußmöglichkeiten der Behörden. Die verheißene akademische Selbstverwaltung konnte sich angesichts der Macht der SED-Führung nicht entwickeln. Alle akademischen Wahlen werden nach Bedarf manipuliert, jede Maßnahme der akademischen Organe ist Produkt der indirekten und direkten Lenkung durch die Partei und das Regime. Diese Steuerung wird dadurch erleichtert, daß die Vors. bzw. die Vertr. der Universitätsparteileitung, der FDJ-Hochschulgruppe und Betriebsgewerkschaftsleitung in Senaten und Fakultäten Sitz und Stimme haben. Neben dem Rektor, der für die gesamte Leitung und Verwaltung der H. verantwortlich ist, stehen ernannte Prorektoren mit bestimmten Funktionen (für das Gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium, die Forschungsangelegenheiten, den wissenschaftlichen Nachwuchs und die Studienangelegenheiten, d.h die Angelegenheiten der „Kaderpolitik“ und das Fernstudium). Die Fakultäten sind in Fachrichtungen aufgegliedert worden (z. B. Geschichte, Germanistik), geleitet von Fachrichtungsleitern. 8. Die H. werden von den Universitätsparteileitungen der SED und den von ihnen „angeleiteten“ FDJ-Hochschulgruppen kontrolliert. Sie besitzen auch die dominierende Stellung bei der Organisation des studentischen Lebens an den H. 9. Vier Studienarten wurden entwickelt: Direkt-, Fern-, Abend- und das kombinierte Studium. 10. Das Studium erfolgt an allen H. nach festen, für Studierende und Dozierende verbindlichen Studienplänen im 10-Monate-Studienjahr. Die Masse der Studenten ist im Interesse des besseren Überwachung in kleine Seminargruppen aufgeteilt worden (20 bis 30 Mitgl.). Das Ergebnis ist ein schulmäßiger Betrieb, der zwar ein regelmäßiges Lernen garantiert, aber das geforderte „Selbststudium“ hemmt. Die „Aneignung“ des Stoffes wird durch alljährliche Zwischenprüfungen kontrolliert. Nach bestandener Diplomprüfung bzw. nach bestandenem Staatsexamen (akademische Grade) erfolgt „Einsatz“ der Absolventen entsprechend dem von der Plankommission zu bestätigenden Plan der Einweisung der Absolventen in die Bereiche der einzelnen „Bedarfsträger“. 11. Die Studierenden haben während des Studiums eine vormilitärische und militärische Ausbildung zu absolvieren (GST, Militärische ➝Studentenausbildung). Mit der Verkündung des Bildungsgesetzes vom 25. 2. 1965 trat die „VO über die weitere sozialistische Umgestaltung des Hoch- und Fachschulwesens in der DDR“ vom 13. 2. 1958 außer Kraft. Anfang Febr. 1967 nahm die IV. Hochschulkonferenz die „Prinzipien zur weiteren Entwicklung der Lehre und Forschung an den Hochschulen der DDR“ (Prinzipien) an, die Ulbricht als das „grundlegende Programm“ zur Durchführung des Bildungsgesetzes auf dem Gebiet des Hochschulwesens bezeichnete. Darin ist ein neues Studiensystem (Grund-, Fach-, Spezial- bzw. Forschungsstudium) vorgesehen, das den bisher üblichen Studienweg bis zur Promotion verkürzen soll. Die Hochschulforschung hat ihr Augenmerk auf solche Forschungsaufgaben zu richten, die „echten wissenschaftlichen Vorlauf für die industrielle Produktion schaffen“. Eine neue Leitungsebene im Hochschulwesen soll die Einheit von Lehre, Erziehung und Forschung sichern. An den Universitäten Berlin und Jena sowie an der TH Magdeburg wurden folgende staatliche Leitungsebenen geschaffen: der Rektor als verantwortlicher staatlicher Einzelleiter der U. bzw. H. und die Direktoren bzw. Vorsitzenden der Sektionen. Als Beratungs- und Kontrollorgane fungieren der Gesellschaftliche Rat, der Wissenschaftliche Rat und die Räte der Sektionen. In den Räten sind außer Wissenschaftlern, Studenten, Arbeitern und Angestellten der Hochschulen auch Abgeordnete, Angehörige gesellschaftlicher Organisationen, der wichtigsten Betriebe (Kombinate, VVB) u.a. vertreten. Anfang Oktober 1968 betrug die Zahl der Sektionen an den mitteldeutschen U. und H. 92. Es bleibt abzuwarten, ob sie den Erwartungen, vor allem im Hinblick auf die Erhöhung der Effektivität in der Leitung der H. und in der Ausbildung, Erziehung und Forschung, gerecht zu worden vermögen. Als Durchführungsbestimmungen zum Bildungsgesetz sind mehrere VO und AO (GBl. 11/1968, Nr. 127) anzusehen, die am 1. 2. 1969 in Kraft traten: die Hochschullehrerberufungs-VO, die Mitarbeiter-VO, die Hochschullehrer- und Mitarbeitervergütungs-VO, die Honorar-O, die AO über die Erteilung und den Entzug der Facultas docendi (Hochschullehrer) und die VO über die akademischen Grade. Bereits am 1. 4. 1966 trat eine neue Prüfungsordnung in Kraft. Danach haben die Prüfungen als eine Form der Leistungskontrolle den Stand der Verwirklichung der im Bildungsgesetz und in den Studienplänen geforderten Bildungs- und Erziehungsziele festzustellen. In den Prüfungen sollen die Studierenden „Rechenschaft vor der sozialistischen Gesellschaft“ über die Erfüllung ihres Studienauftrages ablegen. Die Prüfungen haben die Fähigkeit der Studierenden zu ergründen, „Probleme der sozialistischen Praxis als theoretische Problematik zu erfassen und als wissenschaftliche und gesellschaftliche Aufgabe zu formulieren“; sie haben dazu beizutragen, die „politisch-ideologische und moralische Entwicklung“ der Studierenden festzustellen; sie sollen den Studierenden gleichermaßen deutlich machen, „wie weit sie den Anforderungen an einen sozialistischen Studenten entsprechen und welche Aufgaben sich für sie ergeben, um allseitig dem Profil der Absolventen einer sozialistischen H. zu entsprechen“. Seit dem 1. 9. 1966 gibt es eine neue Aufnahmeanordnung über die Zulassung zum Direkt-, Fern- und Abendstudium an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen, sowie eine „Aufnahmeverfahrensordnung Hochschuldirektstudium“. Der Zulassungskommission der H. gehören u.a. ein Vertreter der zuständigen FDJ-Leitung und ein Vertreter der Gewerkschaftleitung an. An den Sitzungen der Zulassungskommission können mit beratender Stimme teilnehmen: Abgeordnete der Volksvertretungen, Vertreter der Parteien u. Massen[S. 276]organisationen, der bewaffneten Organe, der Ämter für Arbeit u. Berufsberatung, der sozialistischen Betriebe u. staatl. Einrichtungen, der wirtschaftsleitenden Organe, der ABF, Direktoren, Lehrer u. Vertreter der Elternbeiräte der Schulen. Noch immer werden Werktätige, vor allem Arbeiter- und Bauernkinder, Frauen und Mädchen bei den Empfehlungen an Hoch- und Fachschulen bevorzugt. Die Zulassungskommissionen haben zu prüfen, ob die Bewerber zum Studium über eine „gute politisch-moralische Grundhaltung“ verfügen, sich aktiv für den „umfassenden Aufbau des Sozialismus“ einsetzen und zur „Verteidigung der Errungenschaften der DDR“ bereit sind. 1967 betrug die Gesamtzahl der Studierenden an den Universitäten und H. 106.534 (darunter weiblich 31.071), was gegenüber 1965 einen Rückgang um 2.257, im Vergleich zu 1963 einen Rückgang um 9.139 Studierende bedeutet. Im Vergleich zu den 31.167 Studienanfängern 1960 verringerte sich 1967 diese Zahl um 7.307 auf 23.860 Neuzulassungen. Am Direktstudium beteiligten sich 1967 747.05 (darunter weiblich 26.367); 61.818 waren Stipendienempfänger, 34.200 Arbeiter- und Bauernkinder. Im Fernstudium studierten 27.387 (darunter weiblich 4.410), im Abendstudium 3.549 (darunter weiblich 174). Auf 10.000 der Bevölkerung kamen 62,4 Studierende, 1963 waren es 67,4. 1967 studierten Mathematik und Naturwiss. 9.061, Techn. Wiss. 27.238, Land- und Forstwirtschaftswiss., Veterinärmedizin u. Lebensmittelkunde 7.346, Medizin 11.461, Wirtschafts-, Rechtswiss. und Journalistik 16.158, Philosophie, Sprach-, Geschichts-, Kunst- und Musikwiss. 2.771, Kunst 1.611, Körperkultur 1.131, Theologie 580, Pädagogik 29.177. 1967 betrug die Zahl der Studienanfänger 23.860, der Absolventen 18.399 (davon 6.299 Studienanfänger und 4.149 Absolventen im Fernstudium). In einigen Disziplinen ist die Zahl der Fernstudenten größer als die der Direktstudenten: Wirtschafts- und Rechtswiss. und Journalistik 6.127 Direkt-, 8.632 Fernstudenten; Philosophie, Sprach-, Geschichts-, Kunst- und Musikwiss. 1.292 Direkt-, 1.377 Fernstudenten. Hoch ist auch der Anteil der Fernstudenten in der Pädagogik mit 8.462 Studierenden im Vergleich zu 20.688 im Direktstudium. Universitäten und Wissenschaftliche Hochschulen: Humboldt-Universität zu Berlin; Karl-Marx-Universität Leipzig; Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; Friedrich-Schiller-Universität Jena; Universität Rostock; Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald; Technische Universität Dresden; Bergakademie Freiberg. Sie alle sind dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen unterstellt. (Fachhochschulen) Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Kludas, Hertha: Zur Situation der Studenten in der Sowjetzone. (BMG) 1957. 55 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Richert, Ernst: Sozialistische Universität. Die Hochschulpolitik der SED. Berlin 1967, Colloquium-Verlag. 279 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 274–276 Hochschule für Ökonomie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hochschullehrer

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die H. unterstanden bis 1950 dem Ministerium für Volksbildung und den Volksbildungsministerien der Länder. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein Staatssekretariat für das Hochschulwesen geschaffen, dem 1958 auch die Fachschulen unterstellt wurden. Die Aufgaben des Staatssekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen wurden am 11. 8. 1967 von dem neugebildeten Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen…

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Parteischulen der SED (1969)

Siehe auch: Parteischulen: 1953 1954 Parteischulen der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Parteischulung der SED: 1975 1979 1985 Die „Hauptaufgabe der P. besteht darin, die Kader der Partei systematisch mit den Grundfragen des Marxismus-Leninismus vertraut zu machen … Durch die Aneignung und Vertiefung marxistisch-leninistischer Kenntnisse und durch die gesamte politisch- ideologische Arbeit sind vor allem solche Eigenschaften und Merkmale zu vertiefen, wie fester und unerschütterlicher Klassenstandpunkt, Aufgeschlossenheit für neue Fragen und Probleme, enge Verbindung mit den Werktätigen und unerschütterliche Freundschaft zur KPdSU“ (Beschluß des Sekretariats der SED vom 20. 3. 1968 — „Neuer Weg“ Nr. 8/1968 — Beilage). Grundlage für die politisch-ideologische u. theoretische Arbeit der P. „bilden die Werke der Klassiker des Marxismus-Leninismus, das Parteiprogramm sowie die Beschlüsse des VII. Parteitages und des Zentralkomitees der SED“. Für SED-Mitgl. ist der Besuch einer P. Voraussetzung für jede wichtige Funktion. Das System der P. und des Lehrbetriebes ist im Laufe der Zeit mehrfach verändert worden. Nach der Niederlage der Kommunisten bei den Gemeindewahlen im Herbst 1946 wurde der Lehrbetrieb straff zentralisiert, das Netz der Internatsschulen verdichtet. Die damals bestehenden 6 Landes-P. bauten in allen — damals 130 — Kreisen Kreis-P. auf, und in den größeren volkseigenen Betrieben wurden Betriebs-P. eingerichtet, die in 14tägigen Kurzlehrgängen Betriebsfunktionäre für leitende Posten heranbilden sollten. Nach der Verwaltungsreform im Sommer 1951 traten an die Stelle der Landes-P. die Bezirks-P. Später wurde das System der Internatsschulen vor allem aus ökonomischen Gründen stark eingeschränkt. Heute unterscheidet man Kreis- und Betriebsschulen des Marxismus-Leninismus, Sonderschulen der Bezirksleitungen, Bezirks-P. und die Parteihochschule „Karl Marx“. Die Kreis- und Betriebsschulen des Marxismus-Leninismus sollen zur Hauptform der Aus- und Weiterbildung der Parteikader der Grundorganisationen entwickelt werden. Die Lehrgänge an diesen Schulen erstrecken sich nach den neuesten Richtlinien auf die Dauer eines Jahres, wobei in besonderen Klassen auch Funktionäre der FDJ geschult werden. Die Sonderschulen der Bezirksleitungen dienen der Weiterbildung der Nomenklaturkader (Nomenklatursystem) der Bezirks- und Kreisleitungen. Hier werden 3-Monats-Lehrgänge zur umfassenden mar[S. 463]xistisch-leninistischen Grundausbildung sowie spezielle Kurzlehrgänge durchgeführt. Die Hauptaufgabe der Bezirks-P. besteht darin, 1-Jahres-Lehrgänge für Leitungskader durchzuführen, wobei die Beschickung dieser Schulen nach sorgfältiger Auswahl erfolgen soll. 10 v. H. der Kapazität der Bezirks-P. sind für die weitere Qualifizierung der Jugendfunktionäre vorgesehen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 462–463 Parteipresse der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteitage der SED

Siehe auch: Parteischulen: 1953 1954 Parteischulen der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Parteischulung der SED: 1975 1979 1985 Die „Hauptaufgabe der P. besteht darin, die Kader der Partei systematisch mit den Grundfragen des Marxismus-Leninismus vertraut zu machen … Durch die Aneignung und Vertiefung marxistisch-leninistischer Kenntnisse und durch die gesamte politisch- ideologische Arbeit sind vor allem solche Eigenschaften und Merkmale zu vertiefen, wie…

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Rechtsstudium (1969)

Siehe auch: Rechtsstudium: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rechtswissenschaft, Studium der: 1953 1954 1956 Das R. an den juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin, Leipzig, Halle und Jena wurde durch die Anweisung Nr. 11 des Staatssekretariats für Hochschulwesen mit Wirkung vom 1. 9. 1951 völlig umgestaltet. Weitere Reformen der juristischen Ausbildung erfolgten in den Jahren 1955, 1959 und 1963. Einen Unterschied in der Ausbildung zwischen akademischen Juristen und Volksrichtern gibt es nicht mehr. Nach dem in Auswertung einer rechtswissenschaftlichen Konferenz im April 1958 vom Staatssekretariat für Hochschulwesen gemeinsam mit dem ZK der SED im Jahre 1959 erstellten Studienplan sollten die Studenten befähigt werden, „die wissenschaftlichen Lehren des Marxismus-Leninismus in ihrem Tätigkeitsbereich schöpferisch anzuwenden, die Reinheit der marxistisch-leninistischen Theorie zu wahren, unduldsam gegen bürgerliche Ideologien zu kämpfen, Erscheinungen des Revisionismus zu entlarven, bürgerliche und kleinbürgerliche Auffassungen zu überwinden“. Durch einen (nicht veröffentlichten) Beschluß vom 10. 10. 1963 hat das Präsidium des Ministerrates eine erneute Änderung in der juristischen Ausbildung angeordnet (vgl. „Neue Justiz“ 1964, S. 33), die von folgenden Grundgedanken getragen ist: 1. Den Studenten der Rechtswissenschaft müssen weitaus mehr als bisher gründliche Kenntnisse über die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung, über die Ausnutzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus und über das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft vermittelt werden, 2. alle Bewerber zum juristischen Studium sollen schon eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, 3. das juristische Studium wird in eine Grundausbildung und eine Spezialausbildung für Justizjuristen und Wirtschaftsjuristen getrennt, 4. die bisherige Praktikantenzeit wird in das Studium in Form von zwei praktischen Semestern einbezogen. Um diese Prinzipien durchzusetzen, wurde angeordnet, die gesamte Ausbildung organisch mit der gesellschaftlichen Praxis zu verbinden. Neben einer bereits abgeschlossenen anderen Berufsausbildung (Erziehungs- und Bildungswesen) sollen die für die Rechtspflege vorgesehenen Bewerber mindestens zwei Jahre als Facharbeiter tätig gewesen sein und sich in dieser Tätigkeit zum „Spezialisten“ qualifiziert haben. Gleichzeitig sollen sie sich die für ihren späteren Beruf notwendigen Kenntnisse über das ökonomische Grundgesetz des Sozialismus aneignen. Der juristische Beruf wird damit in der Regel also zu einem zweiten Beruf. Das R. beginnt mit einer einheitlichen Grundausbildung, die fünf Semester dauert und mit einem Vorexamen abschließt. Sie umfaßt das gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium, eine gründliche Ausbildung in den Fächern „Staatsrecht“ und „Theorie des Staates und des Rechts“ und die Vermittlung von Grundkenntnissen in einzelnen Rechtszweigen. Von entscheidender Bedeutung in diesem Abschnitt ist die Vorlesung „Politische Ökonomie des Sozialismus“, aus der hervorgehen soll, daß während des gesamten Studiums die Einheit zwischen der juristischen Fachausbildung und der ökonomischen Ausbildung herzustellen ist. In dem nach bestandenem Vorexamen weitergeführten spezialisierten Studium werden die künftigen Justizjuristen vor allem auf den Gebieten Gerichtsverfassung, Zivilrecht, Zivilprozeßrecht, LPG-Recht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Strafprozeßrecht ausgebildet. Hinzu kommen Vorlesungen über Neuerer- und Patentrecht, Urheber- und Verlagsrecht, Internationales Privatrecht, Kriminalistik, Psychologie und gerichtliche Psychiatrie. In diese Ausbildung sind in geeigneter Weise Probleme der Ökonomie, insbesondere der Planung und Leitung der Volkswirtschaft, einzubeziehen. Dieses Studium für die für den Bereich der Rechtspflege vorgesehenen Juristen vollzieht sich nunmehr ausschließlich an den Juristischen Fakultäten der Universitäten in Ost-Berlin und Leipzig, während die anderen beiden Juristischen Fakultäten in Jena und Halle das Studium für die künftigen Wirtschaftsjuristen durchführen. In diesem Studium sollen Kenntnisse über die speziellen staatlichen und rechtlichen Fragen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft und der Leitung nach dem Produktionsprinzip vermittelt werden. Der Schwerpunkt liegt auf folgenden Gebieten: Erfinder- und Neuererrecht, Urheber- und Verlagsrecht, Patent- und Warenzeichenrecht, Zivilrecht der sozialistischen Staaten, Recht des Innen- und Außenhandels einschließlich des Handels- und Gesellschaftsrechts kapitalistischer und nationaldemokratischer Staaten, Internationales Privat- und Finanzrecht. Die bisherige Praktikantenzeit (12 bis 18 Monate), die nach Ablegung des Staatsexamens abzuleisten war, wird in das juri[S. 514]stische Studium in Form von zwei „praktischen Semestern“ einbezogen. Das 1. Praktikum ist im 6. Studiensemester, das 2. Praktikum im 10. Semester abzuleisten. Während das 1. Praktische Semester im Bereich der volkseigenen Wirtschaft, in sozialistischen Genossenschaften und in Massenorganisationen abgeleistet werden soll, ist das Praktikum im 10. Semester im künftigen Einsatzbereich des Studenten — Justiz oder Wirtschaft — zu absolvieren. Es soll die Grundlage für eine Diplomarbeit bilden, deren Ergebnisse der Praxis dienen. Die Dauer des juristischen Studiums einschließlich der beiden praktischen Semester wurde auf fünf Jahre festgesetzt. Mit dem Staatsexamen ist die Ausbildung beendet. Einen juristischen Vorbereitungsdienst gibt es nicht. Bereits im 7. Semester soll die staatliche Berufslenkung den künftigen Einsatzbereich des Studenten bestimmen. Für alle Studienjahre wurden auf der Grundlage der Beschlüsse des VI. Parteitages der SED, des Staatsratsbeschlusses über die Rechtspflege und der Richtlinie des Ministerrates für das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft neue Studienpläne und Lehrprogramme ausgearbeitet. An dieser Aufgabe wirkte insbesondere das Institut für staats- und rechts wissenschaftliche Forschung der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ verantwortlich mit. Struktur und Aufgaben dieser Akademie wurden erheblich verändert, so daß seitdem ein R. dort nicht mehr durchgeführt wird. (Hochschulen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 513–514 Rechtspfleger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtswesen

Siehe auch: Rechtsstudium: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rechtswissenschaft, Studium der: 1953 1954 1956 Das R. an den juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin, Leipzig, Halle und Jena wurde durch die Anweisung Nr. 11 des Staatssekretariats für Hochschulwesen mit Wirkung vom 1. 9. 1951 völlig umgestaltet. Weitere Reformen der juristischen Ausbildung erfolgten in den Jahren 1955, 1959 und 1963. Einen Unterschied in der Ausbildung zwischen akademischen Juristen und…

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Wahlen (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 W. haben in der „DDR“, anders als in demokratischen Staaten, in erster Linie den Charakter von Abstimmungen. So gab es bei allen W., die in Mitteldeutschland seit Gründung der „DDR“, aber auch schon zur Vorbereitung ihrer Gründung stattfanden, eine Einheitsliste der Nationalen Front. Die verschiedenen Änderungen der Wahlgesetze betrafen nur Formalien, und auch die z. Z. gültige Wahlordnung in der Neufassung vom 31. Juli 1961 brachte keine prinzipielle Änderung. Immerhin läßt sie zu, daß in jedem Wahlkreis mehr Kandidaten aufgestellt werden, als Mandate zu besetzen sind. Theoretisch könnte demnach der Wähler durch Streichung der ihm nicht genehmen Kandidaten immerhin einen gewissen Einfluß auf die Zusammensetzung der Volksvertretung ausüben. Doch wird auch diese Möglichkeit durch eine weitere Bestimmung der Wahlordnung entscheidend eingeschränkt. Falls nämlich mehr Kandidaten über 50 v. H. der abgegebenen Stimmen erhalten, als Mandate zu vergeben sind, gelten nicht diejenigen als gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben, sondern es gilt die auf der Einheitsliste angegebene Reihenfolge. Die übrigen Kandidaten sind Nachfolgekandidaten für die Fälle, daß vor ihnen stehende Anwärter während der Wahlperiode ausfallen. So sind nur dadurch Kandidaten auszuschalten, daß sie weniger als 50 v. H. der Wählerstimmen erhalten. Solche Möglichkeiten sind angesichts der durchweg offenen Stimmabgabe, zu der sich Haus- oder Betriebsgemeinschaften vielfach „freiwillig“ verpflichten, so gut wie ausgeschlossen. Vorschläge zu W. dürfen nicht nur die Parteien, sondern auch die Massenorganisationen einreichen. Da in allen Massenorganisationen die SED die beherrschende Position einnimmt, verstärken ihre Fraktionen in der Volkskammer und in den übrigen Volksvertretungen den Einfluß der SED. In Wählerversammlungen oder, in größeren Orten und Städten, in Wählervertreterkonferenzen stellen sich die vorher von der Nationalen Front bestimmten Kandidaten vor, geben Auskunft über ihre bisherige politische Tätigkeit, ihre künftige Parteiarbeit und die Erfüllung der ihnen als Abgeordneten übertragenen Pflichten. Das theoretische Recht der Wählerversammlung, einen Kandidaten von den Wahlvorschlägen abzusetzen, ist angesichts der Machtverhältnisse praktisch bedeutungslos. Die Wählerversammlung kann nach den „Richtlinien für die Tätigkeit der Abgeordneten der örtlichen Volksvertretungen“ vom Nov. 1959 in der Gestalt einer Einwohnerversammlung auch einen bereits gewählten Abgeordneten wieder abberufen, nachdem der Antrag darauf einem Ausschuß der Nationalen Front zugeleitet wurde. Der Ausschuß entscheidet darüber, ob über den Antrag abgestimmt werden darf. In dieser Vorschrift ist in erster Linie eine Möglichkeit zu sehen, einen trotz sorgfältiger Vorauswahl als ungeeignet erkannten Kandidaten wieder auszuschalten, bzw. aber auch seine mögliche Abberufung durch die Wählerversammlung zu verhindern. Den Kandidaten kann von der Wählerversammlung ein Wählerauftrag erteilt werden, der ihn seinen Wählern verantwortlich erscheinen lassen soll. Diese Bindung unterscheidet sich von der in demokratischen Staaten prinzipiell gültigen Bestimmung, daß ein Abgeordneter an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen verantwortlich ist. Nach Art. 54 der neuen Verfassung finden W. in freiem, allgemeinem, gleichem und geheimem Verfahren statt. Die in der alten [S. 695]Verfassung enthaltene Bestimmung, daß sie nach den Grundsätzen der Verhältniswahl stattfinden, fehlte schon im Wahlgesetz von 1963 und fehlt auch in der neuen Verfassung. In sämtlichen bisherigen W. erhielten die Kandidatenlisten der Nationalen Front die fast hundertprozentige Zustimmung. Ausgenommen davon ist lediglich bis zu einem gewissen Grade der Volksentscheid über die Annahme der neuen Verfassung. Literaturangaben Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 100 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 694–695 Waffenbesitz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wählerauftrag

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 W. haben in der „DDR“, anders als in demokratischen Staaten, in erster Linie den Charakter von Abstimmungen. So gab es bei allen W., die in Mitteldeutschland seit Gründung der „DDR“, aber auch schon zur Vorbereitung ihrer Gründung stattfanden, eine Einheitsliste der Nationalen Front. Die verschiedenen Änderungen der Wahlgesetze betrafen nur Formalien, und auch die z. Z. gültige Wahlordnung in der…

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Weinbau (1969)

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 Die volkswirtschaftliche Bedeutung des W., als ein besonderer Produktionszweig der Landwirtschaft, ist sowohl nach Flächenumfang und Ernteertrag als auch nach der Zahl der Betriebe und Beschäftigten unerheblich. Auch der Konsum an Wein und Schaumwein ist im Vergleich zum Bundesgebiet noch relativ bescheiden. Der Pro-Kopf-Verbrauch der mitteldeutschen Bevölkerung stieg zwar von 1,7~l im Jahre 1955 auf 4,7~l im Jahre 1967, er bleibt aber gegenüber dem in der BRD von 9,2~l (1955/56) und 15,0~l (1966/67) sowie gegenüber dem Vorkriegsverbrauch von 6,78~l im Durchschnitt des Deutschen Reiches bemerkenswert zurück und läßt erkennen, daß Wein in der „DDR“ kein Volksgetränk ist. Die Weinerzeugung aus Trauben der heimischen Weinbaugebiete, die im mehrjährigen Durchschnitt etwa 900.000~l beträgt, deckt nur knapp 2 v. H. der derzeitigen mitteldeutschen Verbrauchsmenge. Infolgedessen ist der Wein- und Schaumweinkonsum stark einfuhrabhängig. Die hauptsächlich aus der SU, aus Ungarn, Rumänien und Bulgarien sowie aus Frankreich bezogenen Weine erreichten 1966 und 1967 eine Einfuhrmenge von rd. 78,2 bzw. 85,2 Mill. l. In Mitteldeutschland beschränkt die Natur den W. auf Standorte in den Flußtälern der Elbe, Saale und Unstrut und am Süßen See. 1967 nahm der W. eine Fläche von 366 ha ein. In der Hauptsache handelt es sich um das Weinbaugebiet im Bezirk Dresden mit 137 ha, das sich im Elbetalkessel von Pillnitz östlich von Dresden über die [S. 705]Lößnitz bei Radebeul und Meißen bis nach Seußlitz erstreckt und auf annähernd 20 Orte verteilt, von denen die Städte Radebeul und Meißen den bedeutendsten W. haben, sowie um das 194 ha große Rebflächengebiet im Bezirk Halle, wo der W. auf günstigen Hanglagen an der Saale, Unstrut und am Süßen See, vor allem bei Naumburg, Freyburg und Höhnstedt konzentriert ist. Für die Sortenverteilung ist in der Perspektivplanung in v. H. des Gesamtrebenbestandes folgender Schlüssel vorgesehen: 30 v. H. Müller-Thurgau, 25 v. H. Riesling, 20 v. H. Traminer, 15 v. H. Weißburgunder, 4 v. H. Ruländer und 5 v. H. sonstige Sorten. Außerdem sehen die Pläne eine Ausdehnung der Rebfläche bis über 400 ha im Jahre 1970 vor. Der überwiegende Teil der Rebfläche befindet sich in „sozialistischen“ Betrieben. Das frühere sächsische Staatsweingut und das Weingut der Stadt Radebeul sind heute im VEG Weinbau Radebeul zusammengefaßt, das rd. 79 ha Rebfläche umfaßt. 27 ha entfallen auf das VEG Weinbau Naumburg und 73 ha auf LPG (davon 54 ha gemeinschaftlich und 19 ha individuell genutzt), während rd. 116 ha Rebfläche von privaten Winzern und Kleinwinzern sowie von sonstigen Betrieben (z. B. vom Institut für Obstbau Dresden-Pillnitz der DAL, das den W. wissenschaftlich betreut) eingenommen werden. Für Weintrauben besteht Ablieferungspflicht, die, nach dem Umfang der Rebfläche gestaffelt, 30 bis 90 v. H. der Erntemenge erfaßt. Die Verarbeitung der Traubenernte der LPG und der selbständigen Winzerbetriebe erfolgt in den Kellereien der Winzergenossenschaften in Meißen und Freyburg. In Freyburg befindet sich auch die größte Sektkellerei, die nach dem Transvasierverfahren die „Rotkäppchen“-Sekte herstellt. Die dem VEG Weinbau Radebeul angeschlossene Sektkellerei erzeugt nach dem modernen Tankgärverfahren den „Schloßberg Hoflößnitz“-Sekt. Radebeul ist ferner Sitz der zweitgrößten Sektkellerei Deutschlands, der „Bussard-Sekt-Kellerei“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 704–705 Weimar A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Weißenfels

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 Die volkswirtschaftliche Bedeutung des W., als ein besonderer Produktionszweig der Landwirtschaft, ist sowohl nach Flächenumfang und Ernteertrag als auch nach der Zahl der Betriebe und Beschäftigten unerheblich. Auch der Konsum an Wein und Schaumwein ist im Vergleich zum Bundesgebiet noch relativ bescheiden. Der Pro-Kopf-Verbrauch der mitteldeutschen Bevölkerung stieg zwar von 1,7~l im Jahre 1955 auf 4,7~l im Jahre 1967, er bleibt aber gegenüber dem in…

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Museen (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die M. „spielen bei der sozialistischen Kulturrevolution in der DDR eine große Rolle“ („Jahrbuch der DDR“, 1961); sie unterstehen in ihrer Mehrzahl dem Ministerium für Kultur und dem Ministerium für das Hoch- u. Fachschulwesen. 1966 gab es insgesamt 568 M., darunter 73 Kunst-, 416 heimatkundliche und 74 sonstige, vor allem wissenschaftliche M. Ihre Aufgabe ist, „den großen Reichtum der in ihnen aufbewahrten Kunstschätze auf der Grundlage des historischen Materialismus zu zeigen“ („Jahrbuch der DDR“, 1960). Unter den Kunst-M. sind die bedeutendsten die Staatlichen M. in Berlin und die Staatlichen Kunstsammlungen in Dresden. Die Berliner Staatlichen M. setzen sich zusammen aus dem Pergamon-M., dem z. Z. noch im Bau befindlichen Bode-M. (mit Gemäldegalerie, Skulpturensammlung, Frühchristl.-byzantin. Sammlung und Münzkabinett), der Nationalgalerie, dem im Okt. 1966 mit einer Ausstellung der Kunst des 19. und 20. Jh.s wieder eröffneten Alten M. und dem Schloß Köpenick (Kunstgewerbe); geplant ist ferner der Wiederaufbau des Neuen M., das u.a. die Papyrus-Sammlung und das M. für Ur- und Frühgeschichte aufnehmen soll. Im Etat waren 1966 für M. und Archive 12,3, für Kunstsammlungen rd. 33,9 Mill. M. angesetzt. 1958 erschien der erste Band eines Berichtes, in dem die Leiter der Kunst-M. über deren Geschichte und Entwicklung seit 1945 referieren. Die Heimat- und Naturkunde-M. werden von der Fachstelle für Heimat-M. des Ministeriums für Kultur in Halle (Informationsorgan „Neue Museumskunde“, vj.) angeleitet; eine Zentrale Fachkommission für Heimat-M. mit Bezirksfachkommissionen und verschiedenen „Aktivs“ hat vor allem dahin zu wirken, „daß unsere Heimatmuseen … unter bewußter politischer Parteinahme zu sozialistischen Bildungsstätten werden“. Die M., vor allem die Heimat-M., wirken bei der Auswahl der nach dem Gesetz zu schützenden Denkmale (Denkmalschutz) und bei der Bestimmung der Nutzung geschützter Baudenkmale mit. 1964 wurde die Parole der „Rekonstruktion“ und Profilierung der Heimat-M. ausgegeben. Ziel ist ein „nationales System thematisch aufeinander abgestimmter M.“; die kleinen M. sollen nach Möglichkeit nicht wiederholen, was die großen weiträumiger und attraktiver zeigen können. Zu diesem Zweck werden auf weite Sicht die wichtigeren M. spezialisiert und modernisiert, manche kleineren aber stillgelegt werden. Der höheren Fachausbildung von Mitarbeitern des gesamten Museumswesens (drei Jahre; Abschluß: „Staatlich geprüfter Museologe“) dient die Fachschule für Museologen in Leipzig. Ende Januar 1964 konstituierte sich in Leipzig der „Museumsrat der DDR“. Seine Aufgabe soll sein, die M. international zu vertreten und Kenntnisse über wissenschaftliche, volksbildnerische und künstlerische Leistungen der M. zu verbreiten. Präsident wurde Prof. Dr. Johannes Jahn, Prof. der Bildenden Künste, Leipzig. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 434 Multimoment-Methode A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Museum für Deutsche Geschichte

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die M. „spielen bei der sozialistischen Kulturrevolution in der DDR eine große Rolle“ („Jahrbuch der DDR“, 1961); sie unterstehen in ihrer Mehrzahl dem Ministerium für Kultur und dem Ministerium für das Hoch- u. Fachschulwesen. 1966 gab es insgesamt 568 M., darunter 73 Kunst-, 416 heimatkundliche und 74 sonstige, vor allem wissenschaftliche M. Ihre Aufgabe ist, „den großen Reichtum der in ihnen aufbewahrten…

DDR A-Z 1969

Demarkationslinie (DL) (1969)

Siehe auch: Demarkationslinie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit DL wird im allgemeinen Sprachgebrauch die Trennlinie zwischen dem Bundesgebiet und Mitteldeutschland verstanden. Sie verläuft von der Lübecker Bucht nach Süden bis an die Elbe, folgt den Westgrenzen Mecklenburgs, Sachsen-Anhalts, der West- und Südgrenze Thüringens sowie der Südgrenze Sachsens und trifft ostwärts von Hof auf die deutsch-tschechoslowakische Grenze. Sie ist rund 1.346 km lang und zerschneidet 32 Eisenbahnlinien, 3 Autobahnen, 31 Bundesstraßen, 80 Landstraßen erster Ordnung und etwa 60 der zweiten Ordnung sowie Tausende von öffentlichen Gemeindewegen und privaten Wirtschaftswegen. Der Verlauf der DL wurde im Londoner Protokoll betreffend die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944 festgelegt. Auf Grund einer Vereinbarung zwischen Truman und Stalin zogen sich die amerikanischen und britischen Truppen, die bereits Thüringen, die westlichen Teile Mecklenburgs, Sachsen-Anhalts und Sachsens besetzt hatten, bis zum 1. 7. 1945 hinter die DL zurück. Die sowjetischen Besatzungstruppen rückten in diese Gebiete ein, so daß die DL am 3. 7. 1945 wirksam wurde. Im anderen Teil Deutschlands wurde diese Linie bis zum Erlaß der Grenzmaßnahmen-Verordnung vom 3. 5. 1956 als DL bezeichnet. Seitdem wurde sie amtlich „Grenze“ seit 16. 11. 1957 „Staatsgrenze West“ genannt. Das SED-Regime hat die DL auf östlicher Seite mit Sperranlagen, die aus mehrfachem Stacheldraht, Minen, Gräben, Stol[S. 139]perdrähten, optischen und elektrischen Warnanlagen, Wachttürmen, Erdbunkern, Beobachtungsständen, Lichtsperren und Hundelaufanlagen bestehen, versehen und zur Überwachung der Anlagen und zur Kontrolle der DL das „Kommando Grenze“ der Nationalen Volksarmee (NVA) eingesetzt. Jenseits der DL erstreckt sich das Grenzgebiet (früher: Sperrgebiet), das aus dem etwa 500 m tiefen Schutzstreifen und der etwa 5 km tiefen Sperrzone besteht. Mitteldeutsche, die dieses Gebiet bewohnen oder sich dort vorübergehend aufhalten, sind besonders einschränkenden Genehmigungs-, Registrier-, Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen unterworfen. Angehörige der NVA sind befugt, unter bestimmten Voraussetzungen Personen und Sachen im Grenzgebiet zu durchsuchen, Grundstücke und Räume zu betreten, Personen in Gewahrsam zu nehmen, bei Widerstand „körperliche Einwirkungen“ vorzunehmen und nach den entsprechenden militärischen Bestimmungen der NVA die Schußwaffe anzuwenden. Bis Mai 1969 hat die Zentrale Erfassungsstelle der Landjustizverwaltung in Salzgitter im Bereich der DL 82 Todesfälle im Zusammenhang mit Gewaltakten mitteldeutscher Grenzorgane registriert. Bewohnern des Bundesgebietes ist die Einreise in das Sperrgebiet untersagt. Den Verkehr mit der Bundesrepublik Deutschland läßt das SED-Regime lediglich über die wenigen aus der Skizze auf Seite 138 und der Übersicht auf Seite 139 ersichtlichen Übergänge (Kontrollpunkte) zu. .sp 1969_137_Demarkationslinie_zwischen_sowjetischen_ango-amerikanischen_Truppen.pic .sp 1969_138_Demarkationslinie.pic Durch eine weitere DL wird das Vier-Mächte-Verwaltungsgebiet Groß-Berlin (Berlin) von der sowjetischen Besatzungszone getrennt, da Groß-Berlin in Ziffer~1 des Londoner Protokolls vom 12. 9. 1944 aus der Zoneneinteilung ausgenommen und zu einer „special Berlin area“ unter gemeinsamer Verwaltung der Vereinigten Staaten Großbritanniens und der Sowjetunion erklärt wurde. Diese DL wurde ebenfalls vom 3. 7. 1945 an wirksam, als die Truppen der Westmächte die 12 westlichen Bezirke Ber[S. 140]lins besetzten, die ihnen im Londoner Protokoll vom 12. 9. 1944 und der Ergänzungsvereinbarung vom 14. 11. 1944 zugeteilt worden waren. Der Verlauf der DL zwischen den Besatzungssektoren der Westlichen Alliierten und dem sowjetisch besetzten Sektor in Berlin beruht ebenfalls auf dem Londoner Protokoll vom 12. 9. 1944. Seit dem Bau der Berliner Mauer am 13. 8. 1961 bezeichnet das SED-Regime diese Sektorengrenze als Teil der „Staatsgrenze der DDR“. Zum gleichen Zeitpunkt ließ es nur noch 12 ― vorher rund 80 ―, ab 23. 8. 1961 sogar nur noch 8 Übergänge von West-Berlin nach Ostberlin zu. Auch die Oder-Neiße-Linie ist nach dem Potsdamer Abkommen von 1945 nur eine DL nicht aber eine Staatsgrenze (Grenzübergänge). Literaturangaben Mitten in Deutschland — mitten im 20. Jahrhundert — Die Zonengrenze. 9., überarb. u. erg. Aufl. (BMG) 1966. 96 S. m. 120 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 136–140 DEFA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Demokratie

Siehe auch: Demarkationslinie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit DL wird im allgemeinen Sprachgebrauch die Trennlinie zwischen dem Bundesgebiet und Mitteldeutschland verstanden. Sie verläuft von der Lübecker Bucht nach Süden bis an die Elbe, folgt den Westgrenzen Mecklenburgs, Sachsen-Anhalts, der West- und Südgrenze Thüringens sowie der Südgrenze Sachsens und trifft ostwärts von Hof auf die deutsch-tschechoslowakische Grenze. Sie ist rund 1.346 km lang und…

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Betriebsparteiorganisation (BPO) (1969)

Siehe auch: Betriebsparteiorganisation: 1975 1979 Betriebsparteiorganisation (BPO): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die organisatorische Zusammenfassung aller SED-Mitgl. und Kandidaten eines Betriebes (Grundorganisationen). Eine BPO wird in volkseigenen, genossenschaftlichen, halbstaatlichen und privaten Betrieben gebildet, wenn mindestens 3 Mitglieder im Betrieb tätig sind. Bald nach der Zwangsvereinigung von KPD und SPD zur SED erließ der Parteivorstand Richtlinien zum Aufbau von Betriebsgruppen (18. 9. 1946), um so den Schwerpunkt der Parteiarbeit von den Wohngebieten in die Betriebe zu verlegen und die Erfassung und Kontrolle der Parteiangehörigen am Arbeitsplatz zu sichern. Die BPO wird als „führende gesellschaftliche Kraft, im Betrieb“ bezeichnet. Sie läßt sich in ihrer Tätigkeit vom Programm und Statut der SED sowie von den Beschlüssen des Zentralkomitees und der übergeordneten Parteiinstanzen leiten. Sie organisiert die politische Schulung der Parteimitglieder und Kandidaten sowie das Parteilehrjahr. Die BPO leitet und kontrolliert die Tätigkeit der Massenorganisationen im Betrieb. Sie „mobilisiert die Werktätigen für die Erfüllung und Übererfüllung des [S. 106]Planes“ (Betriebsplan, Volkswirtschaftsplan) und organisiert die sozialistischen ➝Wettbewerbe, Neuererbewegungen, sozialistischen ➝Arbeitsgemeinschaften und Brigaden. Dem Parteistatut nach steht der BPO in den Volkseigenen Betrieben, nicht aber in den Dienststellen und öffentlichen Verwaltungen, das Recht zu, die Werkleitungen zu kontrollieren. Sie arbeitet zu diesem Zweck eng mit der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion zusammen, und der Sekretär der BPO leitet das in den Großbetrieben bestehende Produktionskomitee. Im Zuge der Einführung des Neuen ökonomischen Systems und der Erhöhung der wirtschaftlichen Eigenverantwortung der Betriebe scheint die Rolle der Partei in den Betrieben gewissen Veränderungen zu unterliegen. So wurde anläßlich der Parteiwahlen 1968 die Trennung der politisch-wirtschaftlichen von den fachlich-wirtschaftlichen Fragen und damit eine Abgrenzung der Zuständigkeiten der Parteiorgane von den betrieblichen Führungsorganen betont („Neues Deutschland“ vom 10. 1. 1968, „Leipziger Volkszeitung“ vom 18. 1. 1968). Die BPO wird von einem Sekretär geleitet, der als Nomenklaturfunktionär (Nomenklatursystem) ausnahmslos Vertrauensmann der übergeordneten Parteileitung ist. Einstellungen und Entlassungen dürfen nur mit seiner Zustimmung erfolgen. Bei mehr als 150 Mitgliedern können im Rahmen der BPO Abteilungsparteiorganisationen (APO) gebildet werden. Aufbau, Rechte, Pflichten und Aufgaben der APO entsprechen denen einer BPO mit weniger als 150 Mitgliedern. Innerhalb der APO und der BPO mit weniger als 150 Mitgliedern können Parteigruppen in den Arbeitsgruppen, den Brigaden oder Schichten gebildet werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 104, 106 Betriebsorganisation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebsplan

Siehe auch: Betriebsparteiorganisation: 1975 1979 Betriebsparteiorganisation (BPO): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die organisatorische Zusammenfassung aller SED-Mitgl. und Kandidaten eines Betriebes (Grundorganisationen). Eine BPO wird in volkseigenen, genossenschaftlichen, halbstaatlichen und privaten Betrieben gebildet, wenn mindestens 3 Mitglieder im Betrieb tätig sind. Bald nach der Zwangsvereinigung von KPD und SPD zur SED erließ der Parteivorstand Richtlinien…

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Ostseeküste (1969)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Mit der „VO zum Schutze der Staatsgrenze der DDR“ vom 19. 3. 1964 (GBl. II, S. 255) und der gleichzeitig erlassenen „Grenzordnung“ (GBl. II, S. 257) faßte der Ministerrat alle bisher geltenden Sperr- und Kontrollvorschriften in den Grenzgebieten zusammen. Bereits durch die VO über die Sicherung und den Schutz des Küstengebiets vom 21. 6. 1962 (GBl. II, S. 409) und die vom Innenminister dazu erlassene Anordnung über Maßnahmen zur Sicherung und zum Schutze des Küstengebietes vom 10. 7. 1962 (GBl. II, S. 410) war die Freizügigkeit im Ostseegebiet in derselben Weise eingeschränkt worden wie innerhalb des Sperrgebietes an der Demarkationslinie. Eine 5 km breite Grenzzone entlang der gesamten Küste und ein 500 m breiter Schutzstreifen wurden gebildet. Für das Betreten des Schutzstreifens gelten die gleichen Bestimmungen wie im Sperrgebiet. Alle an der O. stationierten Fahrzeuge der Küstenfischerei, alle Sportsegelboote mit einer Segelfläche von mehr als 8 qm und alle Sportmotorboote ab 3,5 PS Motorenleistung müssen auf bestimmten Liegeplätzen konzentriert werden. Diese Liegeplätze sind bis zum Sonnenuntergang anzulaufen. Die Küstenfischerei ist nur noch innerhalb „der Gewässer der DDR“ zugelassen. Eingeschränkt und besonders überwacht wird der Aufenthalt von Gästen im Grenzgebiet. Eigentümer und Benutzer von Wochenendgrundstücken, die sich länger als zwei Tage auf diesen Grundstücken vorübergehend aufhalten wollen, müssen sich innerhalb 24 Stunden anmelden und beim Verlassen des Gebietes wieder abmelden. Zimmer und Schlafstellen dürfen an Feriengäste nur noch überlassen werden, wenn die Genehmigung des zuständigen Rates der Stadt oder der Gemeinde vorliegt. In der Grenzzone darf nur auf bestimmten Plätzen gezeltet werden. Wer die „Seegrenze der DDR“ ohne Genehmigung oder außerhalb der eingerichteten Kontrollpassierpunkte überschreitet, die Bestimmungen über den Aufenthalt auf See und die Küstenfischerei verletzt, der Registrier- und Stationierungspflicht für Wasserfahrzeuge nicht nachkommt oder gegen die für den Schutzstreifen geltende Ordnung verstößt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bestraft werden. Zimmervermietung, Zelten ohne Genehmigung oder außerhalb der festgelegten Zeltplätze sowie Nichtbeachtung von Fischerei-, Angel- und Badeverboten kann mit Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M geahndet werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 458 Ostblock A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ostseewoche

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Mit der „VO zum Schutze der Staatsgrenze der DDR“ vom 19. 3. 1964 (GBl. II, S. 255) und der gleichzeitig erlassenen „Grenzordnung“ (GBl. II, S. 257) faßte der Ministerrat alle bisher geltenden Sperr- und Kontrollvorschriften in den Grenzgebieten zusammen. Bereits durch die VO über die Sicherung und den Schutz des Küstengebiets vom 21. 6. 1962 (GBl. II, S. 409) und die vom Innenminister dazu erlassene Anordnung über Maßnahmen zur Sicherung und…

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Sachsen (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Mitteldeutsches Land; umfaßt seit 1945 auch die westlich der (Lausitzer) Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Schlesien; 16.910 qkm, 5,7 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 28. 2. 1947, Hauptstadt: Dresden, Landesfarben: Weiß-Grün; Wirtschaft: Stein- und Braunkohlenbergbau, Uranerz-, Kupfer- und Eisengewinnung, bedeutende Textil-, Maschinen-, Zigaretten-, Papier- und chemische Industrie, graphisches Gewerbe, Porzellan-, Musikinstrumenten-, Spielwaren- und Uhrenfabrikation. S. besitzt die vielseitigste Industrie aller deutschen Länder. Landtag, Landesregierung und damit praktisch auch das Land im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung, der Bezirke Karl-Marx-Stadt, Dresden und Leipzig aufgehoben. S. ist hervorgegangen aus der im 10. Jh. entstandenen sächsischen Mark Meißen. Eine wechselvolle Geschichte, die im Stile der Zeit stark dynastisch bestimmt war, vergrößerte und teilte das Land mehrfach. Europäische Bedeutung erlangte S., als der zum Katholizismus zurückgekehrte Kurfürst Friedrich August I. (August der Starke, 1694–1733) zugleich König von Polen wurde (die Personalunion bestand bis 1763). Als Rheinbundmitglied nahm Kurfürst Friedrich August III. 1806 die Königswürde an, verlor jedoch — auch in den Befreiungskriegen auf der Seite Napoleons — [S. 541]1814 den größeren nördlichen Teil seines Landes an Preußen (die Niederlausitz und die östliche Oberlausitz kamen zu den Provinzen Brandenburg und Schlesien, die übrigen Gebiete zur preußischen Provinz Sachsen). Nach der Niederlage auf der Seite Österreichs im preußisch-österreichischen Krieg von 1866 trat S. dem Norddeutschen Bund bei; seit 1871 gehört S. zum Deutschen Reich. S. wurde im Jahre 1918 Freistaat. Nach 1933 verlor das Land im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit. In den letzten Wochen des 2.~Weltkrieges wurde S. von amerikanischen und sowjetischen Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch der westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Landesteil an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung der westlich der (Lausitzer) Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Schlesien (Oder-Neiße-Linie) in das Land und die Errichtung der „Landesverwaltung S.“ unter Präsident Rudolf Friedrichs (SPD), der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massiver sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 49,1 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Dr. h.c. Rudolf Friedrichs (SED) und beschloß am 28. 2. 1947 die „Verfassung des Landes S.“, die am 15. 3. 1947 in Kraft trat. An Stelle des verstorbenen Dr. Friedrichs wurde 1947 Max Seydewitz (SED) Ministerpräsident. Seit Okt. 1949 war S. Land der „DDR“. (Länder) Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 540–541 Sabotage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sachsen-Anhalt

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Mitteldeutsches Land; umfaßt seit 1945 auch die westlich der (Lausitzer) Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Schlesien; 16.910 qkm, 5,7 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 28. 2. 1947, Hauptstadt: Dresden, Landesfarben: Weiß-Grün; Wirtschaft: Stein- und Braunkohlenbergbau, Uranerz-, Kupfer- und Eisengewinnung, bedeutende Textil-, Maschinen-, Zigaretten-, Papier- und chemische Industrie, graphisches Gewerbe,…

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Moral, Sozialistische (1969)

Siehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Als Teil des ideologischen Überbaus (Marxismus-Leninismus) ist nach kommun. Auffassung auch die Moral Ausdruck der Klasseninteressen. Es gibt demnach kein absolut Gutes und kein absolut Böses. Die traditionellen sittlichen Auffassungen der abendländischen Welt werden als einseitiger Niederschlag der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung interpretiert. Der bürgerlich-kapitalistischen M. setzte Lenin die SM. entgegen, die in der Erklärung gipfelt: „Alles, was notwendig ist, um die alte Gesellschaftsordnung der Ausbeuter zu vernichten und die Vereinigung des Proletariats herbeizuführen, ist moralisch.“ Dem entspricht die Erklärung der SED: „Nur der handelt sittlich und wahrhaft menschlich, der sich aktiv für den Sieg des Sozialismus einsetzt.“ Damit wird der schon in der Schule gepflegte Haß gegen die als „kapitalistisches Lager“ interpretierte westliche Welt ebenso wie die disziplinierte Unterordnung unter den Willen der Partei zur Grundlage der SM. Allerdings hat der Begriff der SM. in den fünfziger Jahren, als Chruschtschow die neue Generallinie im Sinn des erbitterten wirtschaftlichen Konkurrenzkampfes mit dem Westen festlegte (Koexistenz), einen bemerkenswerten Wandel durchgemacht. Als Hauptkriterium der SM. gilt nunmehr die Einstellung zur Arbeit; und der Kampf der Partei um die Durchsetzung und Hebung der SM. ist vor allem ein Kampf gegen die „kleinbürgerlichen“ Gewohnheiten, wie Eigenbrötelei, Individualismus, Ressortgeist, Gruppenegoismus. Demgegenüber soll die Bevölkerung zu einem Verhalten erzogen werden, das völlig am Kollektiv orientiert ist, auf maximale Produktionseffekte hinzielt und auf diese Weiso die kommun. Staaten stärken hilft (Sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit). Insbesondere seit dem V.~Parteitag 1958 bemüht sich die SED um die Erziehung des „neuen sozialistischen Menschen“, der sich in seinen ethischen Auffassungen und in seinen Handlungen an den Zehn Geboten der Sozialistischen Moral orientieren soll, die Ulbricht auf dem V.~Parteitag verkündete. Sie besagen: 1. Du sollst dich stets für die internationale Solidarität der Arbeiterklasse und aller Werktätigen sowie für die unverbrüchliche Verbundenheit aller sozialistischen Länder einsetzen. 2. Du sollst dein Vaterland lieben und stets bereit sein, deine ganze Kraft und Fähigkeit für die Verteidigung der Arbeiter- und-Bauern-Macht einzusetzen. 3. Du sollst helfen, die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu beseitigen. 4. Du sollst gute Taten für den Sozialismus vollbringen, denn der Sozialismus führt zu einem besseren Leben für alle Werktätigen. 5. Du sollst beim Aufbau des Sozialismus im Geiste der gegenseitigen Hilfe und der kameradschaftlichen Zusammenarbeit handeln, das Kollektiv achten und seine Kritik beherzigen. 6. Du sollst das Volkseigentum schützen und mehren. 7. Du sollst nach Verbesserung deiner Leistungen streben, sparsam sein und die sozialistische Arbeitsdisziplin festigen. 8. Du sollst deine Kinder im Geiste des Friedens und des Sozialismus zu allseitig gebildeten, charakterfesten und körperlich gestählten Menschen erziehen. 9. Du sollst sauber und anständig leben und deine Familie achten. 10. Du sollst Solidarität mit den um ihre nationale Befreiung kämpfenden und den ihre nationale Unabhängigkeit verteidigenden Völkern üben. Gleichzeitig erklärt die SED-Propaganda, die Zehn Gebote Gottes seien dazu erschaffen, Sklavenhalter und Feudalherren, Kapitalisten und Imperialisten zu unterstützen, und führten zu erbarmungsloser Ausbeutung, zu Unterjochung, zu Eroberungskriegen und zu Ausplünderungen. Ein Sozialist wisse, daß die Zehn Gebote Gottes „im Mund der Kapitalisten, Imperialisten, der Klerikalen und der Militaristen nur Heuchelei sind und dazu dienen, den Werktätigen Sand in die Augen zu streuen“. Die Zehn Gebote der sozialistischen Moral aber würden den Menschen glücklich und frei machen. (Jugendweihe, sozialistische ➝Feiern, Hausgemeinschaften, Wohngebiete) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 433 Monopolkapitalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MTS

Siehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Als Teil des ideologischen Überbaus (Marxismus-Leninismus) ist nach kommun. Auffassung auch die Moral Ausdruck der Klasseninteressen. Es gibt demnach kein absolut Gutes und kein absolut Böses. Die traditionellen sittlichen Auffassungen der abendländischen Welt werden als einseitiger Niederschlag der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung…

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Industrieabgabepreis (IAP) (1969)

Siehe auch: Industrieabgabepreise: 1956 Industrieabgabepreis (IAP): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Seit 1955 hat die Bezeichnung IAP den Namen Herstellerabgabepreis (Industrie) für die Abgabepreise der staatlichen Betriebe abgelöst. Der IAP ist der Preis für Waren der Industriebetriebe bei Abgabe an die abnehmenden Betriebe der Industrie, des Bauwesens, der volkseigenen und genossenschaftlichen Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Verkehrs und des Handels. Die bei weitem größte Zahl der IAP werden durch die Dienststellen des Amtes für Preise als Festpreise festgelegt. Die Kalkulation der Preisvorschläge durch die Betriebe und die Berechnung der für das Wirtschaftsgebiet der „DDR“ gültigen einheitlichen Festpreise durch die Preisbehörden erfolgt nach zentral festgelegten Kalkulationsschemata und Berechnungsverfahren. Der IAP wird z. B. bei denjenigen volkseigenen Industrie- und Baubetrieben, auf die die Anordnungen über das „einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik“ v. 12. 5. 1966 (GBl. II, S. 495) und v. 27. 1. 1967 (GBl. III, S. 5) Anwendung finden, nach folgendem Schema kalkuliert: „Technologische Einzelkosten“ sind solche, die im Zusammenhang mit dem unmittelbaren Produktionsprozeß entstehen (z. B. Material- und Lohnkosten). Außerdem gehören dazu die Aufwendungen für die betriebliche Forschungs-, Entwicklungs- und Projektierungstätigkeit. Zu den technologischen Kosten rechnen auch jene, die unmittelbare Voraussetzung für die Aufnahme des Produktionsprozesses sind (z. B. bei den Baubetrieben die Kosten für die Baustelleneinrichtung). „Technologische Gemeinkosten“ sind z. B. der Energieverbrauch für Beleuchtungs- und Heizzwecke im Werk. „Beschaffungskosten“ sind Kosten für die Organisation der Belieferung des Betriebes mit Material und Leistungen. Der Begriff „Verarbeitungskosten“ wird in der mitteldeutschen Wirtschaftspraxis nicht immer einheitlich definiert, wie z. B. in dem oben angeführten Schema. Durch die Industriereform wurde die PDA bei der Festlegung neuer IAP vor allem bei den Produktionsmitteln stark reduziert oder ganz beseitigt. Bei der Ermittlung der Abgabepreise ist aber nicht nur das Kalkulationsverfahren verbindlich vorgeschrieben, sondern auch in mehr oder minder detaillierter Weise die als solche behördlich anerkannten zum Zwecke der Preisbildung kalkulationsfähigen Kostenelemente. Daher geht bei dem prinzipiell normativen Verfahren der Kostenrechnung und Preiskalkulation auch nicht der gesamte tatsächliche wertmäßige Güter- und Diensteverzehr zur Erstellung von Leistungen in die Planpreise ein. In den nichtvolkseigenen Betrieben wird der IAP kalkuliert, indem zum Betriebspreis noch die Zuschläge auf Grund der an den Staat abzuführenden Verbrauchsabgaben, Umsatz- und Gewerbesteuer hinzuaddiert werden. Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 283 Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industriearbeiter aufs Land

Siehe auch: Industrieabgabepreise: 1956 Industrieabgabepreis (IAP): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Seit 1955 hat die Bezeichnung IAP den Namen Herstellerabgabepreis (Industrie) für die Abgabepreise der staatlichen Betriebe abgelöst. Der IAP ist der Preis für Waren der Industriebetriebe bei Abgabe an die abnehmenden Betriebe der Industrie, des Bauwesens, der volkseigenen und genossenschaftlichen Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Verkehrs und des Handels.…

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Militärpolitik (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Getarnte Anfänge Das Potsdamer Abkommen sah auch für die „DDR“ eine völlige und dauernde Entwaffnung vor. Doch die SU und später in ihrem Auftrage die deutschen kommun. Machthaber in der Zone betrieben eine sehr wirksame Wiederbewaffnung und eine M., indem sie militärische und militärähnliche (paramilitärische) Verbände aufstellten und weite Bereiche des öffentlichen und politischen Lebens in den Dienst der Wiederbewaffnung stellten. — Schon vor Mitte 1948 traf die SU insgeheim einige Vorkehrungen für ihre M.: 1. Sie gab die (seit Aug. 1946 im Gegensatz zu den Polizeien der westlichen Besatzungszonen zentralisierte) nichtmilitärische Volkspolizei schon 1945 in die Hand der SED, um zuverlässige Führungskräfte und [S. 412]Mannschaften für die künftige Armee zu sammeln (Deutsche Volkspolizei); 2. sie baute seit 1. 12. 1946 eine militärähnliche kasernierte Grenzpolizei auf, die bis Mitte 1948 auf 9.100 Mann anwuchs, während in den westlichen Besatzungszonen an derartiges noch nicht zu denken war; 3. sie sammelte unter den deutschen Kriegsgefangenen in der SU Kräfte für die geplante Armee des SED-Regimes. Seit dem 3. 7. 1948 ließ die SU militärische Einheiten, die Kasernierte Volkspolizei (KVP), aufbauen. Sie sollten angeblich nur polizeiliche Bereitschaftsverbände sein, wuchsen aber schon bis Anfang 1951 zu einer einsatzfähigen Armee von rd. 65.000 Mann an, die 24. verstärkte, mit Artillerie und Panzern versehene Regimenter und zahlreiche Ausbildungs- und Sondereinheiten umfaßte. Seit Jan. 1952 wurden aus diesen Regimentern (die bis Jan. 1951 Bereitschaften, danach VP-Dienststellen hießen) 6 motorisierte Divisionen zusammengestellt. Die Errichtung von Seestreitkräften der KVP begann Mitte 1950, die Vorbereitung einer Luftwaffe im März 1951. Seit Mitte 1951 arbeitete geheim unter Willi ➝Stoph eine Stelle zur Organisierung einer Rüstungsindustrie, seit Okt. 1951 unter der Bezeichnung „Büro für Wirtschaftsfragen“. Die Grenzpolizei war am 1. 3. 1951 etwa 17.000 Mann stark; die Transportpolizei war von 1946 bis 1951 auf rd. 8.000 Mann angewachsen; und die seit Frühjahr 1950 aufgestellten Wachverbände des Ministeriums für Staatssicherheit umfaßten 1951 mindestens rd. 6.000 Mann. Diese drei Verbände mit zus. rd. 31.000 Mann waren schon 1951 militärähnliche Polizeitruppen. — Die als „Volkspolizei“ getarnte Armee wurde bis Frühjahr 1952 überwiegend aus Freiwilligen gebildet, die meist glaubten, einer bloßen Polizei beizutreten. Der Dienst in dieser „Volkspolizei“ war um so anziehender, als sie weit besser verpflegt wurde als sehr große Teile der Bevölkerung und eine beträchtliche Löhnung erhielt. Grundlegend und bezeichnend für die Armee und die Polizeitruppen ist die politische Überwachung und Anleitung durch die Politorganisationen der SED in den bewaffneten Kräften (Politverwaltung, Politschulung). Sie will Offiziere und Mannschaften zu dem Bewußtsein erziehen, sie seien wichtige Werkzeuge und Vorkämpfer der SED, als Vorhut der Arbeiterklasse, und der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ (später, seit April 1954, der „Arbeiter-und-Bauern-Macht“). — Von großer Bedeutung ist auch die scharfe Überwachung durch jene Organe und Spitzel des Ministeriums für Staatssicherheit, die innerhalb der Verbände eingesetzt sind. — In der Armee und bei den Polizeitruppen war (und ist bei den Spitzenstäben noch heute) eine dritte Kontrollorganisation tätig, die zugleich anleitend wirkt: die sowjet. Berater für die militärische Ausbildung und Führung der Truppen. Ihre Tätigkeit beweist, daß die bewaffneten Kräfte des SED-Regimes von Anfang an sich eng an die Sowjetarmee anlehnen. In den ersten Jahren wurden die Maßnahmen im Bereich der M. völlig geheimgehalten. Diese Abschirmung wurde dadurch verstärkt, daß die SED behauptete, das von ihr geleitete antifaschistisch-demokratische System lehne eine Bewaffnung völlig ab. Deshalb fehlte in dem (bis zum 5. 4. 1954 geltenden) II. Parteistatut der SED vom 24. 7. 1950 jeder Hinweis auf eine Verteidigungspflicht der Mitglieder. Ebenso verwarf Walter ➝Ulbricht, als er am 9. 5. 1951 als 1. Stellv. des Ministerpräsidenten vor der Volkskammer sprach, jede Rüstung. Er sagte: „Wozu brauchen wir in Deutschland ein Heer, wo wir unsere ganze Kraft benötigen, um unsere deutsche Heimat wiederaufzubauen, und wo es in Europa niemanden gibt, der die Absicht hat, die Beziehungen mit einem friedliebenden Deutschland zu stören?“ Und Ministerpräsident Grotewohl erklärte am 11. 8. 1951: „Die Volkspolizei der DDR hat keinen militärischen Charakter … Sie hat die Aufgabe, den friedlichen Aufbau der DDR gegen Saboteure, Spione und Diversanten zu schützen.“ Wider besseres Wissen stellte er die KVP als nicht-militärische Einrichtung hin. 2. „Nationale Streitkräfte“ (1952--1955) Seit Mai 1952 bezeichnete die SED „nationale Streitkräfte“ als notwendig und betrieb ihre Wiederaufrüstung ziemlich offen. Dies hatte vor allem folgende Gründe: 1. Auf die Dauer ließ sich die Armee nicht verheimlichen; 2. die SU hatte am 10. 3. 1952 einem nach ihren Wünschen neutralisierten, wiedervereinigten und „demokratisierten“ (d.h. auf kaltem Wege kommunist. gewordenen) Deutschland „eigene nationale. Streitkräfte“ in Aussicht gestellt; 3. die Armee sollte offen zur [S. 413]Stärkung der Staatsgewalt der „DDR“ beitragen, die von der 2. Parteikonferenz der SED (am 12. 7. 1952) zum „Hauptinstrument bei der Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ erklärt wurde. Die Regierung der „DDR“ gab das Vorhandensein ihrer Streitkräfte unter Vorwänden bekannt. Sie stellte die Verteidigungsbemühungen der Westmächte gegen die Übermacht der sowjet. Rüstung als „imperialistische Kriegstreibereien“ hin (W. Pieck am 1. 5. 1952) und bezeichnete die immer wieder diskutierte und aufgeschobene Verteidigungsplanung der unbewaffneten BRD als „wiedererstehenden Militarismus in Westdeutschland“ (Ulbricht am 3. 5. 1952). Ulbricht forderte „den bewaffneten Schutz der DDR“. Außenminister Georg Dertinger teilte am 8. 5. 1952 die bevorstehende Errichtung „nationaler Streitkräfte“ mit. — Die SED mußte die Forderung nach einer „nationalen“ Armee im Bereiche des FDGB und auch der FDJ mit Friedenskampf-Losungen bemänteln. Diese Propaganda bewog am 30. 5. 1952 das IV. Parlament der FDJ, in Art. 4 der FDJ-Satzung den Dienst in der Armee zu fordern: „Der Dienst in der Deutschen Volkspolizei ist für die Mitglieder der FDJ Ehrendienst.“ Am 1. 7. 1952 erhielten die milit. Bereitschaften der DVP (d.h. die Armee), die von der „Hauptverw. Ausbildung“ des Innenministeriums geleitet wurden, die Bezeichnung „Kasernierte Volkspolizei“ (KVP). Der Name „Nationale Streitkräfte“ wurde nur gelegentlich gebraucht. Die 2. Parteikonferenz der SED, welche die bisher „antifaschistisch-demokratische DDR“ in eine Volksdemokratie umwandelte und den raschen Übergang zum Sozialismus beschloß, legte auch die Rolle der Streitkräfte beim angedrohten Einwirken auf Westdeutschland fest. In Ulbrichts Referat hieß es: „Die nationalen Streitkräfte werden die Armee des vom Imperialismus befreiten Volkes in der DDR sein … ein Werkzeug zur weiteren Stärkung der volksdemokratischen Grundlagen unserer staatlichen Ordnung … Sie werden erfüllt sein vom Willen zur Wiederherstellung der Einheit unseres Vaterlandes. Die nationalen Streitkräfte werden sich brüderlich verbunden fühlen mit allen patriotischen Kräften Westdeutschlands.“ Bezeichnenderweise hatte Ulbricht vorher in seinem Referat erklärt: „Die Schaffung nationaler Streitkräfte wird der Volksbewegung in Westdeutschland einen stärkeren Rückhalt und Mut in ihrem Kampf für den Sturz der Bonner Vasallenregierung geben“ (Neue Welt 1952, Nr. 15, S. 1810 u. 1925). — Von den „nationalen“ Losungen ihrer M. versprach sich die SED starke Wirkungen auf breite mittelständische Volksteile, auf ehemalige Soldaten und vormalige Nationalsozialisten in Mitteldeutschland und in der Bundesrepublik. Deshalb wurde auch die Nationaldemokratische Partei (NDPD) stark für die Militärpropaganda eingespannt. Um die Vergrößerung der Armee zu erreichen, mußten Regierung und SED immer stärker zu Zwangseinziehungen greifen (Wehrpflicht), die z. B. als Parteiauftrag oder Verbandsauftrag (der FDJ) getarnt wurden. — Schon am 1. 9. 1952 kam es zur Aufstellung des ersten, 3 Divisionen umfassenden Armeekorps, dem bald ein zweites folgte. Ende 1952 war die KVP (mit Luft und See) etwa 110.000 Mann stark. Vorwiegend als Armeeministerium diente nach wie vor das Ministerium des Inneren (MdI). Doch die Bildung eines Staatssekretariats für Innere Angelegenheiten im MdI (am 19. 2. 1953) zeigte, daß die innere Verwaltung nur eine Seite des MdI ausmachte. Neben die Armee, die auch ihre See- und Luftstreitkräfte ausbaute, traten seit Mitte 1951 zwei militärähnliche Milizen: 1. die der vormilitärischen Ausbildung dienende Gesellschaft für Sport und Technik (GST); 2. die Kampfgruppen (KG) der SED. Bis zum 7. 8. 1952, an dem der Ministerrat die GST gründete, lag die vormilitärische Ausbildung bei der FDJ. Diese Ausbildung wurde der FDJ entzogen, da sie auf diesem Gebiet organisatorisch versagt hatte — und da ihre Mitglieder sich noch allzusehr in pazifistischen Vorstellungen bewegten. — Militärisch gewichtig waren wie bisher die Polizeitruppen: 1. die Grenzpolizei, die seit Mai 1952 nicht (mehr dem Innen-, sondern dem Staatssicherheitsministerium (MfS) unterstand; 2. die Transportpolizei, seit Jan. 1953 ebenfalls dem MfS untergeordnet; 3. die Wachverbände des MfS. Während des Juni-Aufstandes 1953 gingen Teile der allgem. Volkspolizei (DVP) [S. 414]zu den revolutionären Kräften des Volkes über, doch die Wacheinheiten des MfS ließen sich von der sowjet. Besatzungsmacht, die das SED-Regime rettete, überall bedenkenlos neben den Sowjettruppen gegen das Volk einsetzen. Die Zuverlässigkeit der Armee (KVP), auf deren Einsatz die SU vorsichtshalber nur in äußersten Notfällen zurückgriff, wurde damals nicht ernstlich erprobt. Die Erfahrungen mit der Volkspolizei (DVP) und der GST sowie die Ungewißheit darüber, wie sich die KVP im Ernstfälle bewähren würde, bewogen die Regierung zu ständiger Prüfung und Härtung der KVP in politischer und militärischer Beziehung. Ferner wurden 1. die DVP überprüft; 2. kasernierte Bereitschaftskommandos der DVP (unabhängig von den Wacheinheiten der Staatssicherheit aufgestellt; 3. bei Wiederbelebung der GST deren politische Schulung mindestens so stark betrieben wie die militärische; 4. neue KG der SED dort errichtet, wo es gegen den stillen Widerstand vieler Industriearbeiter und Behördenangestellten am ehesten möglich war. Noch rücksichtsloser als vor dem 17. Juni 1953 wurde die KVP nach Beendigung des „Neuen Kurses“ zu einer bewußt politischen Armee entwickelt und entsprechend geschult. Die KVP und die SED warben nicht nur mit sozialistischklassenkämpferischen, sondern auch mit „nationalen“ Losungen, aber das allgemeine Mißtrauen der Bevölkerung, vor allem der Jugend, konnte sie nicht überwinden. Nur eine Minderheit ließ sich für den Dienst in der KVP begeistern. Da die SED die Politschulung der KVP lenkte, versuchte sie, diese Minderheit zu ihrem zuverlässigen Werkzeug zu erziehen. Die SED konnte es nicht wagen, die allgemeine Wehrpflicht einzuführen, obgleich diese zu den grundsätzlichen Forderungen der marxistisch-leninistischen M. gehört. Der IV. Parteitag der SED machte (am 5. 4. 1954) im neuen Statut (9. Abs. der Einl.) die „aktive Verteidigung der Heimat, des Staates der Arbeiter und Bauern“ verbindlich. Bei seiner Satzungsänderung am 18. 6. 1955 machte es der FDGB (in Teil 1, § 3) seinen Mitgliedern zur Pflicht, „die DDR und ihre Errungenschaften zu verteidigen“, d.h. in der Armee zu dienen. Auch der Sport wurde für die Militarisierung eingespannt: Manfred ➝Ewald, der Vors. des Staatl. Komitees für Körperkultur und Sport, vertrat, auf der III. Sportkonferenz (25. 11. 1955) die Forderung, den Massensport für die vormilitärische Erziehung einzusetzen. (Sport) Die Propaganda für die M. stieß immer wieder auf Widerstand in der Bevölkerung. Deshalb erachtete es z. B. Innenminister Stoph, Chef der KVP, am 14. 4. 1954 für „erforderlich, den Ungeist des Pazifismus … entschieden zu bekämpfen“. — Auf der gleichen Linie lag die Verfassungsergänzung, die die Volkskammer am 26. 9. 1955 beschlossen hatte. Sie erhob den Verteidigungsdienst zur „nationalen Ehrenpflicht der Bürger der DDR“ und führte damit grundsätzlich die Wehrpflicht ein, auch wenn diese vorläufig noch nicht ausdrücklich und allgemein durchgesetzt wurde. 2. Nationale Volksarmee (1956--1961) Bereits die KVP wurde mit dem Anspruch erzogen, sie sei die eigentliche deutsche Armee, welche die Zuversicht der „demokratischen“ Kräfte auch Westdeutschlands stärke. Seit dem 18. 1. 1956, seit der Umbenennung der KVP in Nationale Volksarmee (NVA) wird dieser Anspruch noch stärker betont. Sie soll „den Interessen des ganzen deutschen Volkes dienen … auf der Wacht für die Sicherung des Friedens“, so erklärte Stoph am 18. 1. 1956, als er die Errichtung des Ministeriums für Nationale Verteidigung ankündigte. Sie soll ein Machtinstrument werden, das entscheidend an der geplanten „demokratischen“ Entwicklung auch der BRD mitwirkt. „Die Arbeiterklasse Deutschlands“, so sagte Stoph am 12. 6. 1957, „verfügt in Gestalt der NVA über eine reguläre, den Anforderungen eines modernen Krieges entsprechende Armee.“ Vor diesem Hintergrund muß die gesamte M. der SED und der von ihr gelenkten „DDR“ gesehen werden, vor allem aber das Dringen auf wirksame Politschulung, Disziplin und militärische Schlagkraft aller bewaffneten Kräfte einschließlich der KG und GST. Die ständige Überwachung der Armee und der anderen Kräfte wird dabei seit 1956 nicht vermindert, denn der Widerspruch zwischen den demokratisch und national klingenden Losungen der „DDR“ einerseits und der Wirklichkeit dieses Gebildes andererseits ist zu groß. Da die Umbenennung der KVP in NVA nicht die allgemeine Wehrpflicht brachte, war die M. des Regimes auch weiterhin [S. 415]auf die Jugend angewiesen. Deshalb verlangte das Statut der FDJ vom 27. 5. 1955 den Einsatz der Mitglieder in der vormilitärischen Erziehung und den Wehrdienst in jeder Form. Das Statut der FDJ vom 15. 5. 1959 forderte dies noch nachdrücklicher (§ 1,11. Abs.). Das SED-Regime sucht den Eindruck zu erwecken, mit der Proklamierung der NVA am 18. 1. 1956 habe die Aufstellung der Armee im wesentlichen erst begonnen. Diese Behauptung wird vor allem durch zwei Umstände widerlegt: 1. Hätte die KVP Ende 1955 nur eine Organisation von kasernierten Polizeibereitschaften im üblichen Wortsinne dargestellt, so hätte eine Armee von der Stärke und Güte der NVA in so kurzer Zeit nie aufgestellt werden können; 2. Der Aufsatz „Zur Aufstellung … der NVA“ (Teil I.), den Karl Greese und andere in der im „Deutschen Militärverlag“ erscheinenden „Zeitschrift für Militärgeschichte“ (1967, Nr. 3) veröffentlichten, enthielt folgendes Eingeständnis: Seit 1952 wurde die KVP „immer stärker auch zu einem möglichen Grundstock für nationale Streitkräfte der DDR entwickelt. So stellten die Bereitschaften der KVP ein geeignetes Reservoir dar, auf das sich die Armeeführung bei der Aufstellung von Verbänden der Landstreitkräfte stützen konnte. Vor allem bestand eine große Leistung der KVP darin, die Grundlagen für ein neues, dem Arbeiter-und-Bauern-Staat treu ergebenes Offizierkorps geschaffen zu haben“ (S. 275). Obwohl K. Greese dort wieder die Ansicht vertrat, es hätten „die ehemaligen KVP-Bereitschaften nicht einfach in Divisionen der NVA umbenannt werden“ können, fuhr er doch fort: „Andererseits wären aber auch die bei der Aufstellung gesteckten Ziele nicht real gewesen, wenn nicht auf die Kräfte und Mittel einer einsatzbereiten und gut ausgebildeten Polizeitruppe hätte zurückgegriffen werden können.“ Die Sorge des Regimes galt nicht nur der NVA. Denn einerseits brachte die Militärpropaganda der NVA nur wenig Rekruten, und andererseits hätte eine starke Entfaltung dieser regulären Armee in der nichtkommun. Welt propagandistisch ungünstig gewirkt. Deshalb wurden neben der NVA die 4 Polizeitruppen ausgebaut. Die Grenzpolizei kam Anfang 1956 auf etwa 34.000 Mann; die Transportpolizei auf rund 9.000; die militärähnlichen Bereitschaftskommandos der Volkspolizei zählten rund 13.000; die aus den Wacheinheiten der Staatssicherheit entstandenen „Inneren Truppen“ etwa 15.000 Mann. Auch die KG fielen seit Mitte 1955, seit der teilweisen Ausstattung mit mittelschweren Infanteriewaffen nicht nur politisch, sondern auch militärisch ins Gewicht; und die GST entlastete die NVA nicht unbeträchtlich. — Die Unterbringung großer Teile des Ministeriums für Nationale Verteidigung und beträchtlicher Wacheinheiten in Ostberlin verletzt wie schon vor 1956 den Viermächte-Status Berlins. Dies gilt auch von den häufigen bewaffneten Aufmärschen und Paraden, nicht zuletzt der KG. (Hinzu kommt, daß seit 23. 8. 1962 die in Ostberlin stehende 1. Grenzbrigade zur NVA gehört.) Die NVA trägt von Anfang an nicht mehr eine der Sowjetuniform ähnliche Uniform, sondern wieder die feldgraue deutsche des Ersten und Zweiten Weltkrieges, aber die Sowjetarmee wird den Soldaten der NVA ständig als Vorbild vorgehalten. Unter Berufung auf den Marxismus-Leninismus soll die NVA zu einem zuverlässigen Teil der Streitkräfte des von der SU geführten sozialistischen Lagers erzogen werden. Diese enge Bindung an die SU wird dadurch verstärkt, daß die NVA seit 28. 1. 1956 dem Vereinten Oberkommando des Warschauer Beistandspaktes untersteht. Nach Umbenennung der KVP in NVA wurde ihre Bewaffnung modernisiert und verstärkt. Im Frühjahr 1957 wurde eine Flugabwehr (Fla)-Div. errichtet. Die Polizeitruppen wurden am 15. 2. 1957 dem MfS entzogen, dem MdI unterstellt und umgegliedert: Die Bereitschaftspolizei (vordem „Innere Truppen“) wurde von Mai bis Okt. 1957 auf 10 mot. Bereitschaften ( = Regimenter) und 1~Lehrbereitsch. gebracht, nachdem sie die kasern. Bereitschaften der allgem. Vopo (außer in Ostberlin) übernommen hatte. Im Herbst 1957 wurde die Grenzpolizei in Abt. (= Btl.), in Bereitschaften (= Rgt.) und Abschnitte, bald als Brigaden ( = Div.) bezeichnet, organisiert. Seit 1956 verstärkte die SED ihre Anstrengungen, aus der Armee (wie auch den Polizeitruppen und Milizen) eine streng kommun. Streitmacht zu machen. Dies vergrößerte die Spannungen in der Armee. Seit Mitte 1956 verschärften sich die Unstimmigkeiten zwischen den Offizieren, die mehr militärisch als parteipolitisch den[S. 416]ken, und jenen, die völlig von der kommun. Schulung beeinflußt sind. Fast alle Offiziere, die aus der Deutschen Wehrmacht stammen und die KVP mitaufgebaut haben, wurden seit 1957 aus Kommandostellen entfernt, nicht wenige entlassen. — Stark blieb bei freiheitlich denkenden Soldaten und Offizieren der Unwille über das polit. System und die M. der SED. Die nicht geringe Zahl von Angehörigen der NVA und der Polizeitruppen, die die Flucht wagen, zeugt davon. — All diesen Spannungen und Widerständen sucht das Regime mit allen Mitteln zu begegnen, auch durch den Aufbau eines politisch zuverlässigen Reserveoffizierskorps. Die Furcht vor dem Emporkommen eines Offizierkorps, das sich von soldatischen Ehrbegriffen, Korpsgeist und nichtkommun, gesamtdeutschem Nationalbewußtsein leiten lassen könnte, bewog die SED dazu, im Juni 1960 die Auflösung der Kadettenschule zu veranlassen. Die starke Entfaltung der KG wird darin sichtbar, daß im März 1958 ihre Durchgliederung in Bataillone bekannt wird, über denen Unterstäbe, Kreisstäbe und Bezirksstäbe stehen. — Im Frühjahr 1958 wird erkennbar, daß die Ausbildung der NVA, die nun chemische Kompanien erhält, den Bedingungen eines Atomkrieges angepaßt wird. Dies zeigt ebenso wie die ständige Verbesserung ihrer Bewaffnung, daß die NVA für ernsten Kriegseinsatz vorbereitet wird. Etwa im Nov. 1958 wurde die 6. mot. Schützen-Div. aufgelöst. Doch wurde dies durch Aufstellung von 3 Ausbildungs-Regimentern und Verstärkung der Feuerkraft der NVA ausgeglichen. Seit 1958 finden weit öfter und stärker als vorher Lehrgänge für Reserveoffiziere, Unterführer und Reservisten der NVA statt. Ein Viertel der „Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ (so bezeichnet seit Juni 1959) wurde seit Herbst 1959 in mot. schwere „Bataillone“ der Bezirksreserve“ umgebildet, während die übrigen drei Viertel leichte Btl. blieben. Damit wurde der Einsatz dieser territorialen Miliz weit über die jeweiligen Kreisgebiete hinaus möglich. Die M. erhielt am 10. 2. 1960 mit der Gründung des Nationalen Verteidigungsrates eine zentrale fachliche Leitung im staatlichen Bereich. 4. Errichtung der Mauer --- erste Jahre unter der Wehrpflicht (1961--1965) Die Errichtung der Mauer und der Sperren um den Westteil Berlins und die Befestigung der Demarkationslinie zwischen „DDR“ und BRD am 13. 8. 1961 war ein Probefall für die M. des SED-Regimes. Die bewaffneten Verbände, die die Sperrmauer erzwangen, hatten als 2. Linie hinter sich die sowjet. Besatzungstruppen. Und sie richteten ihre Waffen gegen die eigene Bevölkerung. Doch die SED bemäntelte diese Gewalttat mit der Behauptung, die Bundesregierung wolle die „DDR“ angreifen. Mit der Mauer versperrte das Regime nicht nur die Flucht unentbehrlicher Arbeitskräfte und Jugendlicher, sondern auch Wehrpflichtiger. Wichtige Schritte der M. folgten: Am 15. 9. 1961 wurde die Grenzpolizei als „Kommando Grenze“ in die NVA eingegliedert, etwa 46.000 Mann stark. Damit wurde sie völlig militarisiert. Das am 20. 9. 1961 von der Volkskammer beschlossene Verteidigungsgesetz verstärkte die Militarisierung. Da das SED-Regime noch immer die formelle Einführung der Wehrpflicht scheute, betrieb es seit dem 17. 8. eine Massenaushebung Wehrfähiger. Sie wurde als Freiwilligenwerbung im Rahmen eines „Kampfauftrages“ der FDJ getarnt. Die etwa 75.000 Mann, welche die FDJ der NVA zuführte, wurden mit allen Mitteln der Propaganda (gegen einen angeblich drohenden Angriff des Westens), der Einschüchterung am Arbeitsplatz und des „freiwilligen“ Zwanges zusammengebracht. — Die zielbewußte Stärkung der NVA führte dazu, daß die Fla-Div. 1961 Fla-Raketen erhielt und von 3 auf 5 Rgt. anwuchs. West-Berlin wurde ab 13. 8. 1961 nicht von Grenztruppen der NVA abgesperrt, sondern von 2 „Grenzbrigaden (B)“ der Bereitschaftspolizei, die ab Juni 1961 aus Kräften der Bereitschaftspolizei wie auch der damaligen Grenzpolizei gebildet worden waren. Erst am 23. 8. 1962, als die sowjet. Kommandantur in Ostberlin durch eine solche der NVA ersetzt wurde, traten diese 2 Brigaden zum Kdo Grenze der NVA. — Wahrscheinlich wegen Rekrutenmangels wurde die Bereitschaftspolizei im Sommer 1962 von 33 Btl. auf 21 Bereitschaften neuer Ordnung ( = Btl.) vermindert. Dabei wurden die 3 mot. Btl. des Präsidiums der VP Berlin (Ost) von der Bereit[S. 417]schaftspolizei übernommen. — Dies wurde durch Aufstellung weiterer „schwerer Btl.“ der KG ausgeglichen. Von Ende 1961 bis Mitte 1962 wurden die „schweren“ Abt. (= Btl. mit Granatwerfern, Pak und Panzern) der Grenzbrigaden aufgelöst. Jeder Brig.-Stab verfügt nun über eine Reihe von Komp. und Zügen (vor allem Inf. auf SPW, Pioniere, Nachrichten, Kraftfahrzeuginstandsetzung). Die milit. Verzahnung des SED-Regimes mit der Militärmacht des Warschauer Beistandspaktes wurde deutlich, als im Herbst 1961 in Westböhmen und im Erzgebirge (Bez. Chemnitz) erstmals gemeinsame Manöver des Paktes stattfanden. Einige Verbände der NVA nahmen an dieser streng geheimgehaltenen kriegsmäßigen Übung teil, neben Truppen der SU, Polens und der Tschechoslowakei. Die allgemeine Wehrpflicht, die der Sache nach schon weitgehend bestanden hatte, wurde mit Gesetz vom 24. 1. 1962 formell eingeführt. Der seit 24. 1. 1962 geltende neue Fahneneid betont auch die Bindung an die Sowjetarmee und die Warschauer Pakt-Armeen. — Auch nach Einführung der Wehrpflicht werden Polizeitruppen, KG und GST sehr sorgfältig geschult und in militärischer Beziehung verbessert. Als eine Ergänzung der KG und der GST wurden auch nach dem Sept. 1961 die FDJ-Ordnungsgruppen beibehalten und ausgebaut. — Die zielbewußte M. der SED hat der Armee und den Polizeitruppen eine beträchtliche Kampfkraft gegeben. Dies gilt auch von großen Teilen der KG und der GST. Ein wichtiges Mittel der M. ist gerade seit dem August 1961 die Militärpropaganda: die unaufhörliche Durchdringung der Bevölkerung mit den Wehrauffassungen des Marxismus-Leninismus (Militarismus, Patriotismus). Mit der allgemeinen Militärpropaganda wird eine lebhafte militärpolitische Agitation gegen die Bundeswehr verbunden. Bei dieser Agitation bedienen sich die SED und das Regime der Behauptung, die Bundesregierung wolle Mitteldeutschland gewaltsam in Besitz nehmen. — Die SED und die Regierung versuchen mehr denn je, die Bevölkerung der „DDR“, vor allem die Jugend, in eine Haß- und Angriffsstimmung gegen die demokratischen Kräfte der BRD und die von ihnen getragene freiheitliche Ordnung zu bringen. Die Bewaffnung und die Schlagkraft der NVA wurden verbessert. Seit Mitte des Jahres 1964 hat die Artillerie des Heeres Raketen-Abschußgestelle, von denen auch Raketen mit Atomsprengköpfen abgefeuert werden können. Zu erwähnen ist auch die Ausstattung der Flugabwehr (Fla) mit Fla-Raketen, die 1962 begonnen hatte, nun aber vermehrt wurde. Auch die Panzerbewaffnung wurde modernisiert. Damit gewann die NVA für die SU bzw. das sowjet. Oberkommando der Streitmacht des Warschauer Beistandspaktes noch an Bedeutung. Seit 1964 hat die NVA auch Luftlandetruppen, mehrere Inf.-Bataillone des Heeres werden zusätzlich als Fallschirmjäger ausgebildet. Die Truppenluftabwehr wurde (wie es im „Neuen Deutschland“ vom 20. 11. 1965 hieß) zu „einer neuen Waffengattung, die ebenso wie die Truppen der Luftverteidigung des Landes mit treffsicheren Fliegerabwehrraketen ausgerüstet sind“. Jene Grenzbrigaden der NVA, die 1961 ihre „schweren Abt.“ verloren hatten, erhielten sie bis etwa 1964 wieder. Die milit. Einsatzfähigkeit der NVA wurde in mehreren Manövern bewiesen, die sie gemeinsam mit Truppen der SU, Polens und der Tschochoslowakei abhielt. Unter völligem Ausschluß der Öffentlichkeit fand im Herbst 1962 eine Landeübung an der pommerschen Küste statt. Im Sept. 1963 hielten in den Gebieten um Dresden 40.000 Mann das Manöver „Quartett“ ab. Im April 1964 riegelten rund 45.000 Mann (der Sowjetarmee und der NVA) West-Berlin manövermäßig von der BRD ab, als Geste gegen die völlig rechtmäßige Sitzung des Bundestages in West-Berlin. Als machtpolitische Drohung gegen den Westen wurde im Okt. 1965 mit fast 60.000 Mann das große Manöver „Oktobersturm“ in Nordwestthüringen veranstaltet. Polnische Luftlandetruppen wurden mitsamt schweren Panzern von Krakau aus im Manövergebiet abgesetzt; Atomschläge wurden (als gedachte Kampfhandlungen) miteinbezogen. Nach Angaben der Presse der „DDR“ (z. B. des „Neuen Deutschland“ vom 22. 10. 1965) arbeitete die Manöverplanung mit der Annahme, die „rote“ Armee werde unterstützt durch „kampfentschlossene Arbeiter, demokratische Kräfte und Gewerkschafter Westdeutschlands“. Diese Patrioten in der BRD förderten, so wurde [S. 418]angedeutet, als Spione, Saboteure und bewaffnete Untergrundkämpfer die gerechte nationale Sache der NVA. Anläßlich dieses Manövers wies die NVA darauf hin, daß sie zur „ersten strategischen Staffel der sozialistischen Militärkoalition“ (d.h. zur 1.~Welle der Streitmacht des Warschauer Paktes) gehört („Neues Deutschland“ vom 20. 11. 1965, Beil.). Dort wurde auch betont: „In allen Teilstreitkräften unserer Armee wurden Raketenwaffen eingeführt.“ Der Hinweis, daß über atomare „strategische Raketentruppen … die Sowjetunion“ allein verfüge, vermag nicht den Tatbestand zu verbergen, daß die NVA für den Atomkrieg ausgebildet wird. Die Rolle der NVA in der Deutschlandpolitik der SED zeigte der Aufsatz, den Oberst Hajo Herbell zu Beginn des Manövers „Oktobersturm“ veröffentlichte („Neues Deutschland“ vom 20. 10. 1965). Er behauptete, daß „nur eine deutsche Armee wahrhaft national ist: … die NVA“. Er beteuerte, „daß der militärische Auftrag der Nationalen Volksarmee dem Bestand und der Zukunft des deutschen Volkes dient, der Wiedergeburt Deutschlands als eines einheitlichen sozialistischen Nationalstaates“. 5. Verstärkte Politisierung und Bindung an den Warschauer Beistandspakt (1966) Im Jahre 1966 begann die Einführung des neuen Kampfpanzers T 55, der den älteren T 34/85 ablösen bzw. neben den T 54 treten soll. Neue Raketen, Geschoßwerfer ( = Mehrfach-Raketenwerfer) und Panzer-Abwehr-Lenkraketen wurden der Truppe zugeführt. Die Luftstreitkräfte erhielten weitere Jagdflugzeuge neuerer Typen, MiG 21. Die militärähnlichen „Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ (KG), die politisch-schulungsmäßig von der SED und militärisch-ausbildungsmäßig vom Ministerium der HVDVP des Ministeriums des Innern geleitet werden, fallen nun auch militärisch immer stärker ins Gewicht. Den Kern dieser Miliz bilden motorisierte Bataillone mit mittelschweren Infanteriebegleitwaffen. Als „KG-Bataillone der Bezirksreserve“ unterstehen sie jeweils dem Einsatzstab der zuständigen Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) bzw. in Ostberlin dem des Präsidiums der VP. Im Jahre 1966 stieg ihre Zahl auf 130, zu denen mehrere noch nicht vollständig aufgebaute Bataillone kamen. Auch unter den erleichterten Rekrutierungsmöglichkeiten der Wehrpflicht betrieben die SED und die zuständigen Organe des Staatsapparates eine planmäßige Militärpropaganda in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, vor allem in Presse, Rundfunk und Fernsehen. Der Leitgedanke dieser militärpolitischen Bewußtseinsbildung wurde am 1. 3. 1966 klar ausgesprochen. An diesem Tage, der (statt des 18. Januar) als 10. Jahrestag der Umbenennung der KVP in die NVA gefeiert wurde, hieß es in dem Gruß des ZK und des Staatsrates an die NVA: „Die Nationale Volksarmee hat in den vergangenen 10 Jahren ihre vaterländische Pflicht ehrenvoll erfüllt. In historisch kurzer Frist wurde unsere Armee ein schlagkräftiges, modernes Machtinstrument des ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staates, das von unseren sozialistischen Waffenbrüdern, den Völkern der sozialistischen Gemeinschaft und auch von den patriotischen Kräften Westdeutschlands als zuverlässiger Verbündeter geachtet und von den Feinden des Volkes gefürchtet und gehaßt wird“ („Neues Deutschland“ vom 1. 3. 1966). Ähnlich schloß Verteidigungsminister Hoffmann seinen Tagesbefehl zum 1. 3. 1966: „Erweisen Sie sich in Ihrem Handeln stets der hohen Ehre würdig, Soldat der ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Armee zu sein. Dienen Sie unserem Volk, der gerechten Sache des Sozialismus, des Friedens und der deutschen Nation auch in Zukunft so treu und hingebungsvoll wie in der Vergangenheit, damit die Deutsche Demokratische Republik ihre historische Mission in Ehren erfüllen kann“ („Volksarmee“ 1966, Nr. 9). Auf dieser propagandistischen Linie, die vor allem gegen die Bundesrepublik gerichtet ist, erklärte Hoffmann Anfang November auf einer Tagung von Kommandeuren und Politoffizieren der NVA u.a.: „Alle Armeeangehörigen müssen begreifen, daß sie mit ihrer vorbildlichen Pflichterfüllung nicht nur bedeutend zur militärischen Stärkung unserer Republik beitragen, sondern auch zu ihrer Stärkung auf poli[S. 419]tischem, ökonomischem und kulturellem Gebiet. Wenn das jeder verstanden hat, so ist eine entscheidende Voraussetzung dafür geschaffen, daß unsere Republik ihre nationale Mission erfüllen kann“ (s. „Volksarmee“ 1966, Nr. 47). Die enge Bindung der NVA an die Militärorganisation des Warschauer Paktes führte auch 1966 zu gemeinsamen Manövern mit Truppen der SU und anderer Ostblockstaaten. Die NVA stellte beträchtliche Seestreitkräfte zu den sowjetisch-polnischen Flottenmanövern, die vom 20.–27. 7. 1966 in der Ostsee stattfanden. Vom 23.–27. 8. 1966 übten in Mecklenburg starke Truppenverbände der „DDR“ gemeinsam mit Sowjettruppen. Mit starken Teilen von 3 Divisionen nahm die NVA, neben Divisionen und Verbänden der SU, der Tschechoslowakei und Ungarns, vom 20.–22. 9. 1966 an dem großen Manöver „Moldau“ teil. Das Oberkommando der Warschauer Pakt-Organisation führte diese Großübung unter Atomkriegsbedingungen mit mehr als 80.000 Mann im südböhmischen Raum um Budweis durch, sehr nahe der Nordgrenze Österreichs und der Südostgrenze Westdeutschlands. 6. Echo des Nahost-Krieges — Mitwirkung an der Besetzung der Tschechoslowakei (1967--1968) Die weitere Verbesserung des Waffenbestandes der NVA wurde für die Militärpropaganda nutzbar gemacht. Dabei wurde vor allem eine großkalibrige Kanone (152 mm) hervorgehoben, die bei Bedarf auch Atomgranaten verschießen kann, und ein schwimmfähiger Schützenpanzerwagen genannt (s. „Neues Deutschland“ v. 7. 5. 1967). Im Rahmen der Warschauer Pakt-Militärorganisation fand auf polnischem Staatsgebiet und im Norden der „DDR“ vom 27. 5.–5. 6. 1967 eine weiträumige Stabsübung von Truppen der SU, Polens und der NVA statt. In den Bezirken Potsdam und Magdeburg hielten vom 14.–18. 8. 1967 Truppen der Sowjetischen Armee und der NVA eine gemeinsame Großübung ab. Ende August nahmen Truppenteile der NVA an einem sowjetisch-polnischen Manöver im Nordwesten des polnischen Staatsgebietes teil. Seit dem Sommer 1967 schaltete sich die FDJ, vor allem mit ihren FDJ-Ordnungsgruppen in die vormilitärische Waffen- und Geländeausbildung der GST ein. Sie begann, Lehreinheiten und Musterzirkel im Bereich der GST aufzustellen und die Tätigkeit dieser Vorschule der NVA stärker anzutreiben. Auch die KG verstärkte ihre Aktivität und hielt große Übungen zusammen mit der Bereitschaftspolizei und der GST ab. Die M. und in ihrem Rahmen vor allem die Militärpropaganda standen seit dem Juni 1967 unter dem Eindruck des Nahost-Krieges. Die SED vertrat dabei die Auffassung, die Araber seien Opfer eines israelischen Angriffes gewesen. Die Auseinandersetzung mit dem Nahost-Krieg beschäftigte auch den Nationalen Verteidigungsrat, der nach der „Volkskammerwahl“ (2. 7. 1967) neu berufen worden war und am 1. 9. 1967 zusammentrat. Auf dieser Sitzung war Gegenstand der Beratungen (s. „Neues Deutschland“ vom 2. 9. 1967) ein „Bericht … über die Lehren aus der Aggression Israels im Rahmen der Globalstrategie der USA. Weiter wurde ein Bericht behandelt über die Einfügung der westdeutschen Bundesrepublik in die Globalstrategie der USA.“ Der Verteidigungsrat forderte Maßnahmen „gegen die psychologische Kampfführung der revanchistischen und militaristischen Kreise Westdeutschlands“; eine härtere „politische und ideologische Erziehungsarbeit in der Nationalen Volksarmee“; moderne Bewaffnung; Ausbildung mit dem Ziel, „selbständig handelnde … Kämpfer“ zu erziehen. Er bezeichnete es als notwendig, daß „das System der Mobilmachung der Nationalen Volksarmee wesentlich vereinfacht und funktionssicherer wird und alle wehrtüchtigen Teile der Bevölkerung verstärkt in die Wehrerziehung einbezogen werden“. Die militärpolitische Schulung trat in der Rede zutage, die Ulbricht am 20. 10. 1967 vor Absolventen (Stabs- und Politoffizieren) der Militärakademie „Friedrich Engels“ hielt (s. „Volksarmee — Beil. Dokumentation“ 1967, Nr. 17). Er erklärte: „Einige wichtige Lehren aus der israelischen Aggression sind für uns: Die Aggression wurde mit einer solchen Perfektion vorbereitet und durchgeführt, wie sie in der bisherigen [S. 420]Geschichte imperialistischer Kriege noch nie erreicht wurde. Das unterstreicht das Anwachsen der Gefährlichkeit des Imperialismus. — Imperialistische Staaten sind auch heute noch in der Lage, die überwiegende Mehrheit des Volkes für den Krieg zu mobilisieren und ihren Streitkräften ein relativ stabiles Wehrmotiv zu geben … Größte politische und militärische Wachsamkeit und eine hohe Gefechtsbereitschaft sind unter modernen Bedingungen erforderlich, um eine Überraschung durch den Gegner zu verhindern.“ Ulbricht entwickelte diese Behauptungen mit der Tendenz, Westdeutschland als Hort eines angriffslüsternen Revanchismus abzustempeln. Militärpsychologisch forderte er „eine sinnvoll gesteigerte, harte Ausbildung, die den Armeeangehörigen alles ab verlangt, und in deren Verlauf sie an die Wirkungsfaktoren moderner Waffen gewöhnt werden. Wir brauchen Soldaten, die dazu erzogen und ausgebildet sind, ihre Kampfaufgaben auch in der schwierigsten Lage, im Sommer wie im Winter, bei Tag und Nacht, ausdauernd und findig, unerschrocken und unbeirrbar zu erfüllen. — Die hohe Verantwortung der Offiziere besteht darin, die Anforderungen einer solchen Gefechtsausbildung allen Armeeangehörigen verständlich zu machen und sie bis an ihre Leistungsgrenze zu führen.“ Ende 1967 und Anfang 1968 fand in allen bewaffneten Kräften eine propagandistisch gelenkte „Diskussion“ des Entwurfes für die neue Verfassung der „DDR“ statt. Sie machte wieder einmal die straffe politische Anleitung der bewaffneten Kräfte durch die SED deutlich. Diese Bindung äußerte sich in dem Tagesbefehl des Verteidigungsministers Hoffmann zum 1. 3. 1968: In dieser Verfassung, so schrieb er, „wird das Wohl des Volkes, sein friedliches und glückliches Leben zum obersten Ziel aller gesellschaftlichen und staatlichen Anstrengungen erklärt. Die Nationale Volksarmee dient diesem Ziel, indem sie die sozialistische Menschengemeinschaft vor äußeren Angriffen schützt. Als wichtigstes bewaffnetes Instrument des sozialistischen Staates deutscher Nation erfüllt sie damit eine zutiefst humanistische Aufgabe, trägt sie eine bedeutende nationale und internationale Verantwortung.“ Zugleich betonte Hoffmann: „Die Genossen der Sowjetarmee sind seit dem ersten Tag des Aufbaus unserer bewaffneten Kräfte unsere klugen Lehrmeister, offenherzigen Ratgeber und hilfsbereiten Freunde gewesen. Die deutsch-sowjetische Freundschaft und Waffenbrüderschaft wird als Grundprinzip unserer Politik auch in der neuen Verfassung staatsrechtlich verankert“ („Volksarmee“ 1968, Nr. 9). Er bezog sich auf Art. 6, Abs. 2, und Art. 7, Abs. 2. Die NVA erhielt bei der Verbesserung ihrer Waffen die neue sowjetische 12,2 cm Kanonenhaubitze „D-30“. Im April begann die Ausbildung an diesem Geschütz, das eine dreiholmige Rundumfeuer-Lafette hat. — Ende März fand im Raum um Magdeburg ein gemeinsames Manöver mitteldeutscher und sowjetischer Truppen statt. Dabei wurden vor allem Elbübergänge geübt — nach dem Vorbild des großen sowjetischen Manövers „Dnjepr“ vom Herbst 1967. Die Zweijahres-Ausbildungsperiode 1966–68 der KG erreichte im Mai ihren Endabschnitt. „Neues Deutschland“ berichtete (am 27. 5. 1968) darüber: „Die schweren Tag- und Nachtübungen wurden mit bewundernswerter Einsatzbereitschaft, starkem Leistungswillen und straffer Disziplin absolviert.“ Beispielhaft erhielt in Schwedt a. d. Oder das dortige mot. KG-Bataillon der Bezirksreserve am 25. 5. 1968 als Auszeichnung ein „Traditionsbanner des Roten Frontkämpferbundes“ (von Greiffenberg/Kr. Angermünde). Wie „Der Kämpfer“, Blatt der KG (1968, Nr. 5) hervorhob, werden die mot. Bataillone der KG nun unter atomaren Bedingungen ausgebildet, erhalten jeweils eine „chemische Aufklärungsgruppe“ und üben zeitweilig in Strahlungsschutz-Anzügen. Im Sommer 1968 nahm die NVA an den weiträumigen Manövern teil, mit denen die Warschauer Pakt-Kräfte die Besetzung der Tschechoslowakei gut getarnt vorbereiteten. So vom 20. 6. bis 11. 7. 1968 an der Übung der Kommandostäbe, die unter dem Namen „Sumawa“ (= Böhmerwald) stattfand: Die NVA stellte dazu von Thüringen aus einen „Armeestab“ (d.h. Korpsstab) und die entsprechenden Stäbe auf Divisions- und Regimentsebene usw. nebst den entsprechenden Nachrichten-, Markierungs- (Darstellungs-) und Versorgungseinheiten. Auch an der weitgespannten „Nachschubübung“, die vom 28. 7. bis 10. 8. 1968 in der [S. 421]westlichen SU, in Polen und im Süden Mitteldeutschlands stattfand, wirkten Stäbe und Versorgungseinheiten der NVA mit. Die NVA war auch — neben den Armeen der SU und Polens — an dem Manöver der Kommandostäbe und Nachrichtentruppen beteiligt, das seit dem 11. 8. 1968 im Süden der „DDR“, im westlichen Polen und Schlesien und in der Westukraine ablief — als unmittelbare Vorstufe zum gewaltsamen Einmarsch in die Tschechoslowakei. Bei dieser Operation am 21. 8. 1968 war die NVA mit einer Panzer- und einer mot. Schützendivision vertreten. Sie befehligte Generalmajor Hans Ernst, Kommandeur des III. Armeekorps (Leipzig), der schon bei der Stabsübung im Juni und Juli als Chef eines Korps-Stabes aufgetreten war. Auch Luftverbände der NVA wurden eingesetzt. Die „Volksmarine“ der NVA wurde (gleich der polnischen Kriegsmarine) in die großen Seemanöver Sewer ( = Nord) einbezogen, welche die militärische Warschauer Pakt-Organisation vom 11. bis 19. 7. 1968 veranstaltete. Das ZK der SED und das Ministerium für nationale Verteidigung hatten sich seit Mitte 1967 mit dem Wirken der GST noch unzufriedener als zuvor gezeigt. Sie bemängelten vor allem 1.) die militärische und technische Seite der vormilitärischen Ausbildung, und 2.) das ideologisch-gesinnungsmäßige Ergebnis der sozialistischen Wehrerziehung. Um eine Straffung und Hebung der GST-Arbeit einzuleiten, wurde am 1. 2. 1968 Kurt Lohberger, Generalmajor d.R. der Volksarmee, abgelöst, der seit März 1963 tätige 1. Vors. des Zentralvorstandes (ZV) der GST. — Nach Vorarbeiten, die Ende 1967 begonnen hatten, wurden im September 1968 auf dem 4. Kongreß der GST eine weitgehende Straffung und Ausweitung der vormilitärischen Tätigkeit der GST beschlossen. Das Jahr 1968 zeigte erneut, daß die M. der SED und ihres Regimes leninistisch-marxistisch sein will. Diese Tendenz bestimmte die Tätigkeit der NVA und aller anderen bewaffneten Kräfte, der GST und der sozialistischen Wehrerziehung. Auf dieser Linie betonte z. B. Admiral Verner, Chef der Politischen Hauptverwaltung der NVA, Mitte Juli auf einer der vielen „Aktivberatungen“ der NVA die entscheidende Stellung der SED für die M.: „Für uns ist es oberstes Gebot, die führende Rolle der Partei in den sozialistischen Streitkräften wie unseren Augapfel zu hüten und die Aktivität und Vorbildlichkeit der Mitglieder unseres Kampfbundes in allen Bereichen des militärischen Lebens stets weiter zu erhöhen“ („Volksarmee“ 1968, Nr. 33). [S. 422] Literaturangaben Arnold, Theodor: Der revolutionäre Krieg. Pfaffenhofen/Ilm 1961, Ilmgau-Verlag. 250 S. *: Die politische Armee der Sowjetzone in den Jahren 1955 bis 1958 (Denkschrift). (BMG) 1959. 45 S. Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Grieneisen, W.: Die sowjetdeutsche Nationalarmee — Aufbau und Entwicklung von 1948 bis 1952 (in „Hefte der Kampfgruppe“). Berlin 1952. 88 S. m. Abb. u. Übers. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 411–422 Militärmissionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militärpolitische Kabinette

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Getarnte Anfänge Das Potsdamer Abkommen sah auch für die „DDR“ eine völlige und dauernde Entwaffnung vor. Doch die SU und später in ihrem Auftrage die deutschen kommun. Machthaber in der Zone betrieben eine sehr wirksame Wiederbewaffnung und eine M., indem sie militärische und militärähnliche (paramilitärische) Verbände aufstellten und weite Bereiche des öffentlichen und politischen Lebens in den Dienst der…

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Marktforschung (1969)

Die M. hat für die mitteldeutsche Wirtschaft erst in den letzten 2 bis 3 Jahren im Zuge der weiteren Entwicklung des Neuen ökonomischen Systems bzw. des Ökonomischen Systems des Sozialismus an Bedeutung gewonnen. Anders als in einer marktwirtschaftlichen Ordnung wird der M. dabei nicht nur die Aufgabe gestellt, die Marktbedingungen zu beobachten und zu untersuchen sowie die herrschenden Tendenzen festzustellen. „Aus der Notwendigkeit, bei der zentralen staatlichen Planung schon die Markterfordernisse zu berücksichtigen und unter Ausnutzung der Wertkategorien den Markt bewußt zu gestalten, und aus der Orientierung der einzelnen Warenproduzenten auf die aktive Nutzung der Marktkategorien im Rahmen der Planung sowie aus ihrer eigenverantwortlichen, volkswirtschaftlichen Optimalitätskriterien berücksichtigenden, marktgestaltenden Funktionen, leiten sich die Aufgaben der M. ab …“ Unter sozialistischen Produktionsverhältnissen hat die M. als unmittelbare Funktion der Planung Aufgaben, von der Prognose ausgehend bis zur operativen Planung, wahrzunehmen“ (Zur Organisation der Marktforschung in der Industrie der DDR „Die Wirtschaft“, Beilage Nr. 23/67). Wichtiger Bestandteil der M. ist die Bedarfsforschung. Sie soll dazu beitragen, „eine bedarfsgerechte Produktion von Konsumtions- und Produktionsmitteln sowie eine reibungslose kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung und der verschiedenen Bereiche der Volkswirtschaft bei niedrigstem Aufwand zu sichern“. Da jedoch der Marxismus-Leninismus von der systematischen Lenkung des gesamten gesellschaftlichen Entwicklungsprozesses ausgeht, wozu natürlich auch das Konsumverhalten der Bevölkerung zählt, findet die M. bzw. die Bedarfsforschung ihre zwangsläufige Ergänzung in der Bedarfslenkung. Hierunter ist die „planmäßige Einflußnahme auf Umfang und Struktur des Bedarfs der Bevölkerung durch Organe des sozialistischen Staates, wirtschaftsleitende Organe, Produktions-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe“ zu verstehen. „Ziel der Bedarfsforschung sind a) die Verwirklichung wichtiger Prinzipien der sozialistischen Lebensweise, b) die Herstellung einer weitgehenden Übereinstimmung zwischen dem Bedarf und den Angebotsmöglichkeiten der Volkswirtschaft“ („Ökonomisches Lexikon“, Ostberlin 1966, Bd. I, S. 273 und 274). Die M. bzw. Bedarfsforschung ist Aufgabe staatlicher Stellen, wirtschaftlicher Vereinigungen, Unternehmen und Betriebe. Vielfach werden zur Lösung spezifischer Aufgaben M.-Institute herangezogen. Das bekannteste dieser Institute ist das dem Ministerium für Handel und Versorgung unterstehende Institut für M. Das Institut wurde 1962 mit Sitz in Leipzig unter der Bezeichnung „Institut für Bedarfsforschung“ gegründet. Mit Statut vom 1. 1. 1967 wurde der Name in „Institut für M.“ geändert und die Aufgabenstellung den Erfordernissen der neuen wirtschaftlichen Zielsetzung angepaßt. Das Institut soll Marktanalysen und Marktinforrnationen erarbeiten, die Methodik der Bedarfsforschung laufend überprüfen und Befragungen durchführen. Zur Auswertung der Ergebnisse für die Perspektivplanung des Lebensstandards arbeitet es mit der Staatlichen Plankommission, dem zuständigen Ministerium und den leitenden Organen von Produktion und Handel eng zusammen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 389 Markt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Marktproduktion

Die M. hat für die mitteldeutsche Wirtschaft erst in den letzten 2 bis 3 Jahren im Zuge der weiteren Entwicklung des Neuen ökonomischen Systems bzw. des Ökonomischen Systems des Sozialismus an Bedeutung gewonnen. Anders als in einer marktwirtschaftlichen Ordnung wird der M. dabei nicht nur die Aufgabe gestellt, die Marktbedingungen zu beobachten und zu untersuchen sowie die herrschenden Tendenzen festzustellen. „Aus der Notwendigkeit, bei der zentralen staatlichen Planung schon die…

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Feiern, Sozialistische (1969)

Siehe auch: Feiern, Sozialistische: 1975 1979 1985 Sozialistische Feiern: 1975 1979 Seit 1957 waren Bestrebungen erkennbar, außer der Konfirmation und der Kommunion (Jugendweihe) auch noch weitere kirchliche Feiern durch pseudosakrale Akte zu ersetzen und dadurch den Einfluß von Christentum und Kirche auch aus dem persönlichen und familiären Leben der Bürger der „DDR“ zu verdrängen. So sollte die Taufe durch die Kindes- oder Namensweihe, die Trauung durch die Sozialistische Eheschließung oder Eheweihe das christliche durch das Sozialistische Begräbnis oder die Grabweihe ersetzt werden. 1958 gab der Rat der Stadt Stalinstadt (heute Eisenhüttenstadt) eine Anleitung zur Ausgestaltung atheistischer Kultfeiern heraus; dieses sogenannte Stalinstadter Dokument bezeichnete den „sozialistischen Humanismus“, „der atheistisch ist und kein höheres Wesen als die für Frieden, Demokratie und Sozialismus kämpfende Menschheit anerkennt“, als ideologische Grundlage der pseudosakralen Akte von Partei und Staat und enthielt u.a. Grundkonzeptionen für Ansprachen an Hochzeitspaare, Kindeseltern und Hinterbliebene; für die Vorbereitung der Feiern wurde die Stelle eines „Sprechers des Rates der Stadt“ eingerichtet, der auch die Erziehungs- und Ehegelöbnisse entgegennehmen sollte. Während dieses Dokument nur lokale und vermutlich vorübergehende Bedeutung hatte, führte die allgemeine antitheistische Propaganda und Agitation der SED und einiger Massenorganisationen doch dazu, daß die Teilnahme an den kultischen Formen des christlichen Gemeindelebens zurückging (Kirchenpolitik); allerdings gewannen die kommunistischen Ersatzriten mit Ausnahme der Jugendweihe bisher keine größere Bedeutung. Die erste „sozialistische Namensgebung“ fand am ersten Weihnachtstag 1957 in Altenburg statt. Bei diesem Akt, heute als Namensweihe bezeichnet, wird das Kind „in die sozialistische Gemeinschaft aufgenommen“, nachdem die Eltern ein „sozialistisches Erziehungsgelöbnis“ abgelegt haben; der Vollzug wird in das Familienstammbuch eingetragen und häufig auch durch ein Sparbuch für das Kind belohnt. Die sozialistische Eheschließung, gelegentlich auch Eheweihe genannt, folgt der standesamtlichen Trauung, ist also einstweilen nicht mit dieser verbunden, obschon sie nicht mehr Sache der Partei, sondern der „staatlichen Organe“ sein soll. Der Weiheakt, für den die Brautleute nach dem Aufgebot durch Funktionäre gewonnen werden, soll möglichst im Betrieb eines der Ehegatten stattfinden; im Rahmen der Pseudoliturgie, an der die Massenorganisationen mitwirken sollen, legen die Eheleute ein „sozialistisches Ehegelöbnis“ ab, mit dem sie sich ― nach dem von der SED aufgesetzten Wortlaut ― verpflichten, „mit gemeinsamer Kraft die sozialistischen Errungenschaften und die Staatsmacht der Arbeiter und Bauern zu stärken“. Am wenigsten hat sich bisher die Grabweihe oder das Sozialistische Begräbnis durchgesetzt. Zunächst hielt die SED ― ähnlich wie die SS im „Dritten Reich“ ― Grabredner bereit; später sollte es Sache der Kreise und Gemeinden sein, die Beerdigungsriten zu gestalten. Literaturangaben *: Pseudosakrale Staatsakte in der Sowjetzone — Namensweihe, Jugendweihe, Eheweihe, Grabweihe. (BMG) 1959. 16 S. m. 22 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 201 Feierabendarbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feiertage

Siehe auch: Feiern, Sozialistische: 1975 1979 1985 Sozialistische Feiern: 1975 1979 Seit 1957 waren Bestrebungen erkennbar, außer der Konfirmation und der Kommunion (Jugendweihe) auch noch weitere kirchliche Feiern durch pseudosakrale Akte zu ersetzen und dadurch den Einfluß von Christentum und Kirche auch aus dem persönlichen und familiären Leben der Bürger der „DDR“ zu verdrängen. So sollte die Taufe durch die Kindes- oder Namensweihe, die Trauung durch die Sozialistische…

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Produktionsberatung, Ständige (1969)

Siehe auch: Produktionsberatung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Produktionsberatungen, Ständige: 1985 Produktionsberatungen, Ständige (StPB): 1975 1979 Produktionsberatung, Ständige: 1965 1966 a) Beratung einer Gruppe von Arbeitern zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und des Arbeitsprozesses, um vor allem die Arbeitsproduktivität zu steigern. Durch die StP. sollen das Interesse der Arbeiter an der Produktion und das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge geweckt werden. Nach Einstellung des Experimentes mit den Arbeiterkomitees wurden Ausschüsse für StP. und die StP. als gewerkschaftliche Organe gebildet. Durch Beschluß des Ministerrats vom 9. 4. 1959 (GBl. S. 329) wurde der Beschluß des Bundesvorstands des FDGB über StP. für verbindlich erklärt. Seitdem mußten in sämtlichen Betrieben bis zu 100 Belegschaftsmitgliedern von diesen StP. abgehalten werden. In den größeren Betrieben werden StP. in Stärke von 50 bis 100 Teilnehmern auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. § 19 des Gesetzbuches der Arbeit bezeichnet sie als eine wichtige Form der Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung der Betriebe (Mitbestimmungsrecht). Sie haben jedoch nicht das Recht, bindende Beschlüsse zu fassen. Die StP. unterbreitet vielmehr ihre Beschlüsse über die Betriebsgewerkschaftsleitung dem Betriebsleiter als Empfehlung. Der Betriebsleiter hat über deren Verwirklichung zu berichten. Lassen sich die Empfehlungen nicht verwirklichen, hat er dies vor der StP. zu begründen (§ 19 Abs. 3 Gesetzbuch d. Arbeit). (Produktionskomitee, Arbeitspolitik) b) In der vollkollektivierten Landwirtschaft ist mit dem Übergang der totalen Organisation der Agrarproduktion auf den zentralen Machtapparat, dessen Eingriffe zu der Zeit bäuerlicher Einzelbetriebe auf einzelne wirtschaftspolitische Akte beschränkt waren, die landwirtschaftliche Wirtschaftsberatung, deren Träger ursprünglich die VdgB und später die MTS waren, im Zuge des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft dem Landwirtschaftsrat mit seinen Produktionsleitungen bei den Kreisbehörden übertragen worden. Als Organisatoren der Agrarproduktion sollen die Inspekteure der Produktionsleitungen in enger Zusammenarbeit mit den LPG-Vorständen, den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen sowie mit den Agrarwissenschaftlern die Beschlüsse des ZK der SED und der Regierung in den LPG erläutern, ihnen den wissenschaftlich-technischen Fortschritt übermitteln und sie in der Anwendung der „Prinzipien sozialistischer Betriebswirtschaft unterstützen“. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 497 Produktionsabgabe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsfondsabgabe (PFA)

Siehe auch: Produktionsberatung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Produktionsberatungen, Ständige: 1985 Produktionsberatungen, Ständige (StPB): 1975 1979 Produktionsberatung, Ständige: 1965 1966 a) Beratung einer Gruppe von Arbeitern zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und des Arbeitsprozesses, um vor allem die Arbeitsproduktivität zu steigern. Durch die StP. sollen das Interesse der Arbeiter an der Produktion und das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge…