DDR A-Z 1969

Produktionsberatung, Ständige (1969)

Siehe auch: Produktionsberatung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Produktionsberatungen, Ständige: 1985 Produktionsberatungen, Ständige (StPB): 1975 1979 Produktionsberatung, Ständige: 1965 1966 a) Beratung einer Gruppe von Arbeitern zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und des Arbeitsprozesses, um vor allem die Arbeitsproduktivität zu steigern. Durch die StP. sollen das Interesse der Arbeiter an der Produktion und das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge geweckt werden. Nach Einstellung des Experimentes mit den Arbeiterkomitees wurden Ausschüsse für StP. und die StP. als gewerkschaftliche Organe gebildet. Durch Beschluß des Ministerrats vom 9. 4. 1959 (GBl. S. 329) wurde der Beschluß des Bundesvorstands des FDGB über StP. für verbindlich erklärt. Seitdem mußten in sämtlichen Betrieben bis zu 100 Belegschaftsmitgliedern von diesen StP. abgehalten werden. In den größeren Betrieben werden StP. in Stärke von 50 bis 100 Teilnehmern auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. § 19 des Gesetzbuches der Arbeit bezeichnet sie als eine wichtige Form der Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung der Betriebe (Mitbestimmungsrecht). Sie haben jedoch nicht das Recht, bindende Beschlüsse zu fassen. Die StP. unterbreitet vielmehr ihre Beschlüsse über die Betriebsgewerkschaftsleitung dem Betriebsleiter als Empfehlung. Der Betriebsleiter hat über deren Verwirklichung zu berichten. Lassen sich die Empfehlungen nicht verwirklichen, hat er dies vor der StP. zu begründen (§ 19 Abs. 3 Gesetzbuch d. Arbeit). (Produktionskomitee, Arbeitspolitik) b) In der vollkollektivierten Landwirtschaft ist mit dem Übergang der totalen Organisation der Agrarproduktion auf den zentralen Machtapparat, dessen Eingriffe zu der Zeit bäuerlicher Einzelbetriebe auf einzelne wirtschaftspolitische Akte beschränkt waren, die landwirtschaftliche Wirtschaftsberatung, deren Träger ursprünglich die VdgB und später die MTS waren, im Zuge des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft dem Landwirtschaftsrat mit seinen Produktionsleitungen bei den Kreisbehörden übertragen worden. Als Organisatoren der Agrarproduktion sollen die Inspekteure der Produktionsleitungen in enger Zusammenarbeit mit den LPG-Vorständen, den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen sowie mit den Agrarwissenschaftlern die Beschlüsse des ZK der SED und der Regierung in den LPG erläutern, ihnen den wissenschaftlich-technischen Fortschritt übermitteln und sie in der Anwendung der „Prinzipien sozialistischer Betriebswirtschaft unterstützen“. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 497 Produktionsabgabe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsfondsabgabe (PFA)

Siehe auch: Produktionsberatung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Produktionsberatungen, Ständige: 1985 Produktionsberatungen, Ständige (StPB): 1975 1979 Produktionsberatung, Ständige: 1965 1966 a) Beratung einer Gruppe von Arbeitern zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und des Arbeitsprozesses, um vor allem die Arbeitsproduktivität zu steigern. Durch die StP. sollen das Interesse der Arbeiter an der Produktion und das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge…

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Zentralkomitee der SED (ZK) (1969)

Siehe auch: Zentralkomitee der SED: 1963 1965 1966 Zentralkomitee (ZK) der SED: 1975 1979 1985 1. Entwicklung, politische und soziale Zusammensetzung Die Umbenennung des früheren Parteivorstandes der SED in ZK im Juli 1950 erfolgte im Zuge der Angleichung der Struktur der SED an die der KPdSU. Der bis Juli 1950 als höchstes Organ amtierende Parteivorstand zählte 80 Mitglieder. Das danach gebildete ZK zeigte nach Anzahl seiner Angehörigen folgende Entwicklung: Während der auf dem Vereinigungsparteitag 1946 (SED) gebildete Parteivorstand eine paritätische Zusammensetzung aus ehemaligen SPD- und KPD-Mitgliedern aufwies, sind in dem im April 1967 gewählten ZK nur noch 4 ehemalige Sozialdemokraten vertreten. Die Anzahl der ehemaligen Mitglieder der NSDAP beträgt unter den ZK-Mitgliedern sechs, unter den Kandidaten sieben. Bei zwei Kandidaten des ZK steht die ehemalige Zugehörigkeit zur NSDAP nicht mit voller Sicherheit fest. Nach dem tatsächlich ausgeübten Beruf der Mitglieder und Kandidaten weist das ZK die folgende soziale Gliederung auf: Mit der Neubildung des ZK auf dem VII. Parteitag war entgegen vielfach geäußerten Ansichten eine Verjüngung nicht verbunden. Das Durchschnittsalter der Mitglieder und Kandidaten des ZK lag 1963 im Zeitpunkt der Wahl bei 45 Jahren und 1967 bei 48 Jahren. Gleichzeitig wurde die bereits auf dem VI. Parteitag erkennbare Tendenz fortgesetzt, Fachleute aus Wirtschaft, Wirtschaftsverwaltung sowie Wissenschaft und Technik hereinzunehmen und so die Arbeit und Entscheidungen der obersten Führungsgremien fachlich ausreichend zu fundieren. Neben den Fachkräften aus dem wirtschaftlichen Bereich rückte eine beträchtliche Zahl von Parteiideologen und Propagandisten und solcher Funktionäre in das ZK ein, die sich in der zurückliegenden Zeit um den von der SED verfolgten Kurs der Außen- und Deutschlandpolitik sowie die ideologische Erziehung besonders verdient gemacht hatten. Man wird nicht fehlgehen, hierin die Ausbildung eines Gegengewichtes gegen die zahlenmäßig verstärkte Beteiligung der Wirtschaftsfachleute an der Arbeit des ZK zu sehen. Und schließlich wurde eine erhebliche Anzahl hauptamtlicher Funktionäre des Parteiapparates in das ZK gewählt. Dabei ist besonders hervorzuheben, daß jetzt sämtliche Ersten Sekretäre der 15 SED-Bezirksleitungen Mitglieder des ZK sind. Der 1. Sekretär der Gebietsleitung „Wismut“ ist Kandidat des ZK. 2. Funktion des ZK, Politbüro und Sekretariat Das ZK ist lt. Statut „zwischen den Parteitagen das höchste Organ der Partei“. Es wählt das Politbüro, das Sekretariat des ZK der SED und die Zentrale Parteikontrollkommission. Nach dem auf dem VI. Parteitag angenommenen neuen Statut tagt es „mindestens einmal in sechs Monaten“ (früher alle vier Monate). Gemäß Statut soll das ZK die Vertreter der Partei in die leitenden Stellen des Staatsapparates und der Wirtschaft entsenden und ihre Kandidaten für die Volkskammer bestätigen. Die eigentliche Parteiführung und politische Macht liegen jedoch nicht bei diesem, lediglich vorgefaßte Beschlüsse annehmenden, repräsentativen erweiterten Vorstand, sondern in den Händen des Politbüros, des Sekretariats und der nicht gewählten Abteilungsleiter und Mitarbeiter des ZK. Dennoch ist das ZK keineswegs nur Deklamations- und Akklamationsorgan. Viele der gewählten Angehörigen des ZK sind auch Mitglieder von Arbeitsgruppen und Kommissionen des ZK oder bekleiden wichtige Funktionen im Regierungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsapparat oder in gesellschaftlichen Organisationen, sind also auf diese Weise an der Arbeit des Apparates und am Zustandekommen der Beschlüsse der Parteiführung beteiligt. Die Sitzungen des ZK haben den Charakter von Arbeitstagungen, in deren Rahmen das Politbüro die von ihm ausgearbeitete jeweilige „Parteilinie“ zum Beschluß erheben läßt und ein Erfahrungsaustausch der Funktionäre über Erfolge und Schwierigkeiten stattfindet. Zu bestimmten Zwecken werden Kommissionen gegründet. Diesen Kommissionen gehören sowohl die jeweils zuständigen Mitgl. und Kandidaten des ZK als auch Mitarbeiter des ZK-Apparates und Fachleute aus dem Staatsapparat, den Massenorganisationen und anderen Institutionen an. Politbüro und Sekretariat des ZK sind die obersten politischen Führungsorgane. Sie stellen innerhalb der von der sowjetischen Besatzungsmacht abgesteckten Grenzen die eigentlichen Macht- und Befehlszentren dar. Die Tendenzen bei der Neubildung der obersten Führungsorgane der SED auf dem VI. und VII. Parteitag liefen auf Festigung der Position Ulbrichts, Verstärkung des Einflusses der Ulbricht-Gruppe, verstärkten Einfluß der Fachleute und Nachrücken der jüngeren Generation hinaus. Mit der Neubildung des Politbüros und [S. 747]Sekretariats nach dem VII. Parteitag ließen sich die gleichen Tendenzen wie bei der Neuwahl des ZK beobachten. Mit der Wahl zum Vollmitglied des Politbüros setzte der 1. Sekretär der Bezirksleitung der SED Halle, Sindermann, seinen Aufstieg in der obersten Partei-Hierarchie fort. Die Wahl des Leiters des Preisamtes, Halbritter, und des Staatssekretärs für die Datenverarbeitung, Kleiber, zu Kandidaten des Politbüros läßt sowohl die Schwerpunkte, aber auch die Hauptprobleme und Hauptsorgen der zukünftigen Arbeit erkennen. Als Vorsitzender der Zentralen Parteikontrollkommission wurde Hermann ➝Matern wiedergewählt, so daß damit dieses für die gesamte Personalpolitik und die Überwachung der politischen Arbeit der nachgeordneten Parteiinstanzen wichtige Amt in den Händen eines Ulbricht ergebenen Funktionärs verbleibt. 3. Der zentrale Parteiapparat Zu Beginn des Jahres 1957 belief sich der Personalbestand des zentralen Parteiapparates auf 2.200 bis 2.500 Personen, von denen mindestens 1.000 politische Mitarbeiter waren. Danach wurde der hauptamtliche Apparat durch Zusammenlegung und Verkleinerung der Abteilungen und Sektoren sowie durch systematische Heranziehung von ehrenamtlichen Funktionären reduziert. Nach Mitteilung von Paul ➝Verner auf der 15. ZK-Tagung (März 1962) konnte der zentrale Parteiapparat bis zu diesem Zeitpunkt um 15 v. H. verringert werden, so daß seine Stärke heute zwischen 1800 und 2.000 liegen dürfte. In seiner Struktur ist der zentrale Parteiapparat im Laufe der Zeit mehr und mehr dem Regierungsapparat angeglichen worden. Die Zahl der Abteilungen bewegt sich um 30 herum. Sie gliedern sich in „Sektoren“. Die Abteilungen und ihre Sektoren entsprechen den Ministerien und nachgeordneten Dienststellen des Regierungs- und Verwaltungsapparates, soweit sie nicht spezifische Parteiaufgaben wahrnehmen. Dem ZK unterstehen unmittelbar die folgenden Institute: Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED, Direktor: Prof. Hanna ➝Wolf, stellvertr. Direktor: Prof. Helmut Neef. Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, Direktor: Prof. Otto ➝Reinhold, stellvertr. Direktor: Dr. Wolfgang Schumann. Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED, Direktor: Prof. Lothar Berthold, stellvertr. Direktor: Dr. Heinrich Genkow. Institut für Meinungsforschung, Direktor: Karl ➝Maron. Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung, Direktor: Dr. Helmut Koziolek. Zentrag, Direktor: Paul Kubach. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 746–747 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralrat der FDJ

Siehe auch: Zentralkomitee der SED: 1963 1965 1966 Zentralkomitee (ZK) der SED: 1975 1979 1985 1. Entwicklung, politische und soziale Zusammensetzung Die Umbenennung des früheren Parteivorstandes der SED in ZK im Juli 1950 erfolgte im Zuge der Angleichung der Struktur der SED an die der KPdSU. Der bis Juli 1950 als höchstes Organ amtierende Parteivorstand zählte 80 Mitglieder. Das danach gebildete ZK zeigte nach Anzahl seiner Angehörigen folgende Entwicklung: Während…

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Europapolitik der SED (1969)

Siehe auch: Europa: 1963 1965 Europapolitik der SED: 1966 1975 1979 Das SED-Regime sucht seine eigene enge Bindung an den sowjet. Machtblock zu verhüllen. Deshalb greift es den staatenbündischen Zusammenschluß der Staaten E.s scharf an. Es bezeichnet diesen Zusammenschluß als gefährliche Machenschaft des nordamerikanischen Imperialismus und Kolonialismus. Zugleich wird erklärt, die gemeinsamen europäischen Einrichtungen und die europäischen Teile der NATO seien getarnte Werkzeuge eines bundesrepublikanischen Großmacht- und Blockstrebens in E. wie in Afrika. So behauptete Winzer im „Neuen Deutschland“ am 15. 7. 1962, daß „die antinationale Europapolitik den Revanchezielen des deutschen Imperialismus dient … Aufgabe der Außenpolitik der DDR und der Friedensbewegung in beiden deutschen Staaten ist es, dafür zu sorgen, daß weder das deutsche Volk noch die Völker Europas die Erfahrungen der Vergangenheit vergessen und sich von Europadeklamationen irreführen lassen.“ Mit solchen Angriffen auf den E.-Gedanken soll die BRD bei ihren Verbündeten wie bei den anderen Ländern der nichtkommun. Welt verleumdet und isoliert werden. — Zugleich erhob Winzer den oft angewandten Vor[S. 181]wurf, daß die BRD mit ihrer E.-Politik „die Nation, das Nationalbewußtsein und den Nationalstaat zu Grabe trägt“. Seit 1966, seit der stärkeren Diskussion einer Koexistenz, begnügen sich die SU und das SED-Regime nicht damit, die E.- Bemühungen der Westmächte zu verurteilen. Sie berücksichtigen den E.-Gedanken in ihren Plänen für die Sicherheit Europas. So schlug die „DDR“ am 22. 1. 1966 die „Gewährleistung der europ. Sicherheit“ vor (Abrüstung). Und die Staaten des Warschauer Beistandspaktes beschlossen am 5. 7. 1966 (in Bukarest) eine „Erklärung über europ. Sicherheit“. Auf der Linie dieser Bemühungen um ein ganz E. umfassendes System einer kollektiven Sicherheit bewegte sich Ulbricht, als er am 25. 4. 1967 auf der Karlsbader Konferenz der europ. Kommun. Parteien u. a. ausführte: „Die Hauptform des Kampfes des westdeutschen Imperialismus gegen die europäische Sicherheit ist gegenwärtig der Kampf gegen die DDR, seine Hauptmethode ist die aggressive Alleinvertretungsanmaßung. … Damit wird die Anerkennung des Status quo zur Grundlage jeder Friedensordnung in Europa, die Anerkennung der DDR zum Kernproblem …“ („Neues Deutschland“ v. 27. 4. 1967, S. 3). Er bejahte es, daß die Warschaupakt-Staaten am 17. 3. 1969 in Budapest bei ihrem Vorschlag für europ. Sicherheitskonferenz forderten: „Unantastbarkeit … der Oder-Neiße-Grenze sowie der Grenze zwischen der DDR und der westd. Bundesrepublik, die Anerkennung der DDR …“ („Neues Deutschland“ v. 18. 3. 1969, S. 1). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 180–181 Erziehungswissenschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Exportbüros und -kontore

Siehe auch: Europa: 1963 1965 Europapolitik der SED: 1966 1975 1979 Das SED-Regime sucht seine eigene enge Bindung an den sowjet. Machtblock zu verhüllen. Deshalb greift es den staatenbündischen Zusammenschluß der Staaten E.s scharf an. Es bezeichnet diesen Zusammenschluß als gefährliche Machenschaft des nordamerikanischen Imperialismus und Kolonialismus. Zugleich wird erklärt, die gemeinsamen europäischen Einrichtungen und die europäischen Teile der NATO seien getarnte Werkzeuge…

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Bezirk (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die B. sind Verwaltungseinheiten und Territorien, die bei der Verwaltungsneugliederung 1952 durch den Zusammenschluß von jeweils etwa 15 Kreisen gebildet wurden. Sie sind also nicht, wie die früheren Länder, eigenständige Gebietskörperschaften und werden auch nicht wie die Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte als Gemeinschaften von Bürgern (Art. 41 der Verfassung) betrachtet. Die Organe des B. sind örtliche Organe der Staatsmacht. Die Volksvertretung ist der Bezirkstag, der je nach Größe des B. aus 160 bis 200 Abgeordneten besteht. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben wählt der Bezirkstag den Rat des B. und Kommissionen. Die Aufgaben und die Befugnisse des Bezirkstages und seiner Organe sind durch die vom Staatsrat erlassene „Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Bezirkstages und seiner Organe“ vom 28. 6. 1961 (GBl. I, S. 52) und durch den „Erlaß des Staatsrates über Aufgaben und Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe unter den Bedingungen des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft vom 2. 7. 1965 (GBl. I, S. 159) festgelegt. Ihnen zufolge nehmen die Bezirkstage zu den Grundfragen der Entwicklung in ihrem Territorium Stellung. Sie beschließen zur Durchführung des Volkswirtschaftsplanes und Haushaltsplanes über die Aufgaben der ihnen in eigener Verantwortung unterstehenden örtlichen Bereiche und besondere Aufgaben, die dem Bezirkstag zur Unterstützung der führenden Zweige der Volkswirtschaft erwachsen, und bestätigen die Hauptaufgaben der bezirksgeleiteten Industrie und Landwirtschaft. Sie wählen die Richter und Schöffen des Bezirksgerichts und berufen sie gegebenenfalls ab. Für die Räte der B. empfahl der Staatsrat folgende Struktur: 1. Vors. des Rates 2. Erster Stellv. des Vors.; Org.-Instrukteur-Abteilung; Kaderabteilung 3. Stellv. des Vors. und Vors. der Bezirkskommission 4. Vors. des Wirtschaftsrates des B. 5. Vors. des Bezirkslandwirtschaftsrates 6. Bezirksbaudirektor 7. Stellv. des Vors. für Inneres; Abteilung Innere Angelegenheiten; Liegenschaftswesen; Referat für Kirchenfragen 8. Stellv. des Vors. für Handel und Versorgung, zugleich Vors. der Versorgungskommission und Leiter der Abt. Handel und Versorgung 9. Abteilungsleiter örtliche Versorgungswirtschaft 10. Abteilungsleiter Finanzen 11. Hauptplanträger komplexer Wohnungsbau und Leiter der Abt. Wohnungspolitik 12. Bezirksschulrat 13. Bezirksarzt 14. Abteilungsleiter Kultur 15. Abteilungsleiter Verkehr, Straßenwesen und Wasserwirtschaft, zugleich Vors. des Transportausschusses 16. Abteilungsleiter für Jugendfragen, Körperkultur und Sport 17. Sekretär des Rates; Unterstützung der Arbeit der Volksvertretung, ihrer ständigen Kommissionen und der Abgeordneten; Abgeordnetenkabinett; Büro des Rates; Allgemeine Verwaltung. Danach gehören dem Rat alle wichtigen Fachgebietsleiter an. Ehrenamtliche Mitglieder gibt es nicht mehr. Der Staatsrat empfahl, daß die bisher ehrenamtlich tätigen Mitglieder künftig in den Kommissionen der Bezirkstage mitarbeiten sollten. Eine Erweiterung des Rates über die Empfehlungen des Staatsrates hinaus ist nur mit Zustimmung des Ministers für Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte gestattet. Die Räte der B. haben die Aufgabe, die „Durchführung der Beschlüsse der Partei- und Staatsführung“ entsprechend den konkreten örtlichen Bedingungen zu organisieren. Sie sind für ihre gesamte Tätigkeit dem jeweiligen Bezirkstag und dem Ministerrat verantwortlich und rechenschaftspflichtig, also nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus doppelt unterstellt (doppelte Unterstellung). Dem Vorsitzenden des Rates des B. obliegt „eine hohe Verantwortung für die einheitliche Durchführung der Beschlüsse des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates und der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates“. Er ist dem Vorsitzenden des Ministerrates und dem Bezirkstag unmittelbar verantwortlich und rechenschaftspflichtig sowie gegenüber den Mitgliedern des Rates und den Vorsitzenden der Räte und der Kreise weisungsberechtigt, die ihm rechenschaftspflichtig sind. Organe der Räte der B. sind die Bezirksplankommissionen, die gleichzeitig Organ der Staatlichen Plankommission sind, die Wirtschaftsräte der B., die dem Ministerium für bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie unterstehen, die Bezirkslandwirtschaftsräte, die gleichzeitig Organ des Landwirtschaftsrates sind, sowie die Bezirksbauämter, die gleichzeitig Organe des Ministeriums für Bauwesen sind. Der Vorsitzende des Ministerrates ist gegenüber dem Ministerrat für die Anleitung und Kontrolle der Vorsitzenden der Räte der B. „zur einheitlichen Durchführung der Politik der Partei- und Staatsführung“ verantwortlich. Er ist allein gegenüber den Vorsitzenden der Räte der B. weisungsberechtigt. Am 4. 6. 1964 war ein neues Ministerium „für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte“ gebildet worden. Der Minister für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte hat nach dem Staatsratserlaß vom 2. 7. 1965 (GBl. I, [S. 120]S. 159) nur noch die Aufgabe, den Ministerrat und seine Vorsitzenden bei der Ausarbeitung der Grundfragen und bei der Anleitung und Kontrolle der örtlichen Räte zur einheitlichen Durchführung der Beschlüsse der Partei- und Staatsführung zu unterstützen und die Durchsetzung der Grundsätze einer wissenschaftlichen Führungstätigkeit in den örtlichen Räten zu kontrollieren. Er soll „die besten Erfahrungen der Führungstätigkeit der örtlichen Räte bei der Plandurchführung und Verwirklichung der Beschlüsse des Ministerrates“ auswerten. Er ist auch verantwortlich für die Gewährleistung einer einheitlichen Kaderpolitik (Kader) in den Ratskollektiven der B. Er soll Maßnahmen mit Hilfe der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ ausarbeiten, die der Qualifizierung der Vorsitzenden, Ersten Stellvertreter und Sekretäre der Räte der Bezirke und Kreise dienen sollen. Es bestehen 14 Bezirke: Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt/Oder, Gera, Halle, Leipzig, Karl-Marx-Stadt, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin, Suhl. Die „Hauptstadt der DDR“, Berlin (Ostsektor der Stadt), hat die „Funktion“ eines B. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 119–120 Bewußtsein, Sozialistisches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die B. sind Verwaltungseinheiten und Territorien, die bei der Verwaltungsneugliederung 1952 durch den Zusammenschluß von jeweils etwa 15 Kreisen gebildet wurden. Sie sind also nicht, wie die früheren Länder, eigenständige Gebietskörperschaften und werden auch nicht wie die Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte als Gemeinschaften von Bürgern (Art. 41 der Verfassung) betrachtet. Die Organe des B. sind…

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Deutscher Kulturbund (1969)

Siehe auch: Deutscher Kulturbund: 1975 1979 Kulturbund der DDR: 1975 1979 Kulturbund der DDR (KB): 1985 Kulturbund, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands: 1953 1954 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands (KB): 1956 Der DK. wurde als „Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands“ im Juli 1945 auf Initiative der SMAD gegründet und hatte nach einem Beschluß seines 3. Bundeskongresses 1951 „die Aufgabe, alle Angehörigen der Intelligenzberufe zu vereinigen“. Er betätigte sich zunächst interzonal und dem Anschein nach überparteilich, doch traten früh kommun. Tendenzen hervor, so daß die Nichtkommunisten den DK. nach und nach verließen und sein Wirken im amerikanischen und britischen Sektor von Berlin im Nov. 1947 von den Kommandanten untersagt wurde. In den Folgejahren, vor allem unmittelbar nach der Proklamation des Neuen Kurses im Sommer 1953, trat der DK. immer dann in Erscheinung, wenn es sich darum handelte, die westdeutsche oder ausländische Geisteswelt im Sinne der Propaganda des realen Humanismus anzusprechen. Andererseits war er aber auch häufig „Brutstätte“ revisionistischer Tendenzen (Abweichungen) und darum ein Gegenstand der Sorge und des Mißtrauens für die SED-Führung. Im ZK der SED wurde er wiederholt scharf kritisiert und vor allem für die geringen Fortschritte in der Heranbildung einer „sozialistischen Intelligenz“ verantwortlich gemacht. Auf dem 5. Bundeskongreß im Febr. 1958 trug der DK. dieser Kritik durch ein neues Programm, umfangreiche Veränderungen in seinen Führungsgremien und Annahme seines neuen Namens Rechnung. In dem Programm heißt es jetzt u.a.: Der DK. „arbeitet für eine reiche und vielgestaltige sozialistische Kultur“, „fördert … besonders das Schaffen nach der schöpferischen Methode des sozialistischen ➝Realismus“, „dient der Durchführung der sozialistischen Kulturrevolution im Dorf“, „arbeitet im Geiste des sozialistischen Patriotismus“, „bekennt sich zur unverbrüchlichen Freundschaft … mit dem Lager sozialistischer Völker und Staaten, das vom ersten, erfahrensten und stärksten sozialistischen Land, der Sowjetunion, geführt wird“. Für 1963 stellte der DK. sich zur Hauptaufgabe, „in Stadt und Land ein frohes und kulturvolles Leben entwickeln zu helfen“ (der 1. Sekretär des DK., K. H. Schulmeister, im „Sonntag“ vom 25. 11. 1962). Im Frühjahr 1967 beschäftigte sich eine mehrtägige Konferenz des Präsidiums in Dresden mit dem Thema „Sozialistische Persönlichkeit und Freizeit“. Zusammen mit dem Ministerium für Kultur und dem ZK der SED war der DK. Träger der Kulturkonferenz von 1960. Einrichtungen des DK. sind vor allem die Klubs der Intelligenz; daneben hat er Hochschulgruppen, Ortsgruppen (1966: 1.384) und Stützpunkte (1966: 166). Die Zahl der Mitglieder wurde 1966 mit rd. 185.000 angegeben (davon 34,9 v. H. Intelligenz, 17,8 v. H. Arbeiter und Bauern). Je eine zentrale Kommission steuert die Hauptarbeitsgebiete „Natur- und Heimatfreunde“ und Philatelie; zum Aufgabenbereich der ersteren gehören auch die von Bezirkskommissionen herausgegebenen Heimatzeitschriften; auch die Fotografen werden in 500 Fotogruppen vom DK. „betreut“. Der DK. veranstaltet Vorträge, Diskussionen, Dichterlesungen, Konzerte, Führungen, Ausstellungen und Wettbewerbe. Die ihm früher angegliederten Fachverbände der Schriftsteller, bildenden Künstler und Musiker wurden am 1. 4. 1952 selbständig. (Deutscher Schriftstellerverband, Verband Bildender Künstler Deutschlands, Verband deutscher Komponisten und Musikwissenschaftler) Präsident des DK. ist seit dem 5. Bundeskongreß der Generalintendant Max ➝Burghardt. Der DK. ist Eigentümer des Aufbau-Verlages; seine Zeitschriften sind „Aufbau“ und „Sonntag“. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Der Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands (Rote Weißbücher 8). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 143 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 153 Deutscher Jugendring A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutscher Schriftstellerverband

Siehe auch: Deutscher Kulturbund: 1975 1979 Kulturbund der DDR: 1975 1979 Kulturbund der DDR (KB): 1985 Kulturbund, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands: 1953 1954 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands (KB): 1956 Der DK. wurde als „Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands“ im Juli 1945 auf Initiative der SMAD gegründet und hatte nach einem Beschluß seines 3. Bundeskongresses…

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Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (WTZ) (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Mit WTZ wird die Überlassung wissenschaftlich-technischer Dokumentation über bestimmte Produktionsanlagen und Produktionsprozesse; Überlassung von Unterlagen über erfolgreich abgeschlossene Forschungs- und Entwicklungsaufgaben; Übernahme der Ausbildung von technischen Fachkräften des Partnerstaates in den eigenen Industriebetrieben und wissenschaftlichen industriellen Einrichtungen; Entsendung eigener Fachkräfte zur technischen Hilfeleistung beim wirtschaftlichen und vor allem industriellen Aufbau in das Land des Vertragspartners und Zusammenarbeit in den wirtschaftlichen und industriellen Forschungs- und Entwicklungszentren bezeichnet. Die ersten Abkommen über WTZ wurden nach dem Beitritt der „DDR“ zum RGW in den Jahren 1951–1952 geschlossen. Heute vollzieht sich die WTZ sowohl auf multilateraler als auch auf bilateraler Basis. Im RGW besteht eine „Ständige Kommission für die Koordinierung der wissenschaftlichen und technischen Forschung“ mit Sitz in Moskau. Diese versucht, die einzelnen Forschungsvorhaben abzustimmen, wobei sowohl Gesichtspunkte wirtschaftlicher Rationalität als auch politische Erwägungen — Wahrung der sowjetischen Hegemonie im RGW — bestimmend sind. Von entscheidender Bedeutung für die WTZ sind die zweiseitigen Abmachungen. Zu ihrer Verwirklichung bildete die „DDR“ mit den übrigen Ostblockländern die folgenden zweiseitigen Organe: 1. Paritätische Kommission für ökonomische und WTZ der DDR und der UdSSR; 2. Gemeinsamer deutsch-tschechoslowakischer Ausschuß für wirtschaftliche und WTZ; 3. Deutsch-polnischer Ausschuß für wirtschaftliche und WTZ; 4. Deutsch-ungarischer Ausschuß für wirtschaftliche und WTZ; 5. Gemeinsame Regierungskommission für wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der DDR und der Sozialistischen Republik Rumänien; 6. Deutsch-bulgarischer Ausschuß für WTZ; 7. Deutsch-jugoslawisches Komitee für wirtschaftliche und WTZ; 8. Ständige Kommission für WTZ zwischen der DDR und der Volksrepublik China; 9. Ständige Kommission für WTZ zwischen der DDR und der Demokratischen Republik Vietnam. Lange Zeit konnte von wirklicher WTZ innerhalb des RGW nicht gesprochen werden. Es handelte sich primär vielmehr darum, das wissenschaftlich-technische Potential der vergleichsweise hochentwickelten „DDR“ in größtmöglichem Maße für die übrigen Ostblockstaaten nutzbar zu machen; für die Sowjets ging es ferner darum, unter der Tarnbezeichnung WTZ die Sowjetisierung Mitteldeutschlands möglichst weit voranzutreiben. Schließlich sah sich der RGW im Jahre 1956 gezwungen einzugreifen, nachdem vor allem Polen und die Balkanstaaten in uferloser Weise technische Dokumentation angefordert hatten und Fälle eklatanten Mißbrauchs, wie z. B. der Weiterverkauf der im Rahmen des RGW angeforderten Dokumentation an das westliche Ausland gegen Devisen, bekanntgeworden waren. Indes blieben auch diese Beschlüsse im wesentlichen auf dem Papier, und erst mit der Durchsetzung der Wirtschaftsreform im Zuge des Neuen Ökonomischen Systems konnten die bestehenden Mißstände nach und nach abgestellt werden. Dazu erklärte der sowjetrussische RGW-Experte Bogomolow Anfang 1966: „In der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der sozialistischen Länder ist bislang das Prinzip der unentgeltlichen Übergabe der Dokumentationen und der Lizenzen für die Herstellung von Maschinen und Ausrüstungen sowie für technologische Verfahren vorherrschend … Mit der Zeit traten jedoch auch die schwachen Seiten dieses Prinzips zutage. Die Tatsache, daß praktisch jede Dokumentation zugänglich war, brachte ungewollt die Versuchung mit sich, eine eigene Fertigung jener Erzeugnisse aufzunehmen, deren Produktion bereits in anderen Ländern im Gange war, wobei die Länder, die uneigennützig ihre technischen Errungenschaften weitergegeben haben, dann oft nicht nur die bisherigen Abnehmer ihrer Produktion verloren haben, sondern auch auf den Außenmärkten auf die Konkurrenz analoger Waren stießen, die nach ihrer Dokumentation und ihren Lizenzen hergestellt worden waren“ („Woprossy Ekonomiki“ Nr. 2/1966, deutsche Übersetzung in „Außenhandel“, Ost-Berlin Nr. 7/1966, S. 10). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 738 Wissenschaftlich-technische Zentren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftliche Industriebetriebe

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Mit WTZ wird die Überlassung wissenschaftlich-technischer Dokumentation über bestimmte Produktionsanlagen und Produktionsprozesse; Überlassung von Unterlagen über erfolgreich abgeschlossene Forschungs- und Entwicklungsaufgaben; Übernahme der Ausbildung von technischen Fachkräften des Partnerstaates in den eigenen Industriebetrieben und wissenschaftlichen industriellen Einrichtungen; Entsendung eigener Fachkräfte zur technischen Hilfeleistung beim…

DDR A-Z 1969

1969: M

Magdeburg MAI Maifeier Malerei Mark der Deutschen Notenbank Markgraf, Martin Markowitsch, Erich Markt Marktforschung Marktproduktion Maron, Karl Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Marxismus-Leninismus MAS Maschinenbau Maschinenbau, Allgemeiner Maschinen-Traktoren-Station (MTS) Masseninitiative Massenkontrolle Massenorganisationen Materialistische Geschichtsauffassung Materialwirtschaft Materielle Interessiertheit Materielle Verantwortlichkeit Matern, Hermann Mathematik Mathematik-Olympiade Matthes, Heinz Mauer MDN Mecklenburg Medaille Medaille für ausgezeichnete Leistungen Medaille für treue Dienste Medizinische Akademien Medizinische Ausbildung Medizinische Berufe Medizinische Forschung Medizinische Kräfte, Mittlere Medizinische Schulen Mehrleistungslohn Mehrwerttheorie Meinungsforschung Meißen Meister Meisterbauer Meister der genossenschaftlichen Produktion Meister des Sports Meister des Sports, Verdienter Meisterhauer Meister, Verdienter Meldewesen, polizeiliches Meliorationswesen Menschenhandel, Staatsfeindlicher Menschenraub Menschenrechte Menschlichkeit, Verbrechen gegen die Merke, Else Merseburg Messen Messen der Meister von Morgen Metallverarbeitende Industrie Mewis, Karl MfNV MfS Mielke, Erich Mieten Mietermitverwaltung Militärakademie „Friedrich Engels“ Militärbezirk Militärgerichtsbarkeit Militarismus Militärklubs Militärmissionen Militärpolitik Militärpolitische Kabinette Militärräte der SED Militärstaatsanwaltschaft Militärstrafrecht Militärtechnische Kabinette Mindestlohn Mindestrente Mindesturlaub Minister für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte Ministerium der Finanzen Ministerium der Justiz Ministerium des Innern (MdI) Ministerium für Außenwirtschaft (MfA) Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Ministerium für Bauwesen Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie Ministerium für Chemische Industrie Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali Ministerium für Gesundheitswesen Ministerium für Grundstoffindustrie Ministerium für Handel und Versorgung Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen Ministerium für Kultur Ministerium für Leichtindustrie Ministerium für Materialwirtschaft Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) Ministerium für Post- und Fernmeldewesen Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau Ministerium für Staatssicherheit (MfS) Ministerium für Verarbeitungsmaschinen- und Fahrzeugbau Ministerium für Verkehrswesen Ministerium für Volksbildung Ministerium für Wissenschaft und Technik Ministerrat Mitbestimmungsrecht Mitropa Mittag, Günther, Dr. Mitteldeutschland Mittlere Medizinische Fachkräfte Mitwirkungsrecht MMM Möbelindustrie Mode Moderne Grenze Modrow, Hans, Dr. Mönch, Harry Monopolkapitalismus Moral, Sozialistische MTS Mückenberger, Erich Mühlhausen Müller, Margarete Multimoment-Methode Museen Museum für Deutsche Geschichte Musik Musikschulen Mutterschutz Mutter und Kind

Magdeburg MAI Maifeier Malerei Mark der Deutschen Notenbank Markgraf, Martin Markowitsch, Erich Markt Marktforschung Marktproduktion Maron, Karl Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Marxismus-Leninismus MAS Maschinenbau Maschinenbau, Allgemeiner Maschinen-Traktoren-Station (MTS) Masseninitiative Massenkontrolle Massenorganisationen Materialistische Geschichtsauffassung Materialwirtschaft Materielle Interessiertheit Materielle…

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Selbstkosten (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der Definition der Politökonomie in der „DDR“ sind S. abweichend von der Begriffsbestimmung der westlichen Betriebswirtschaftslehre die in Geld ausgedrückten Aufwendungen des Betriebes an verbrauchten Produktionsmitteln (Abschreibungen und Materialverbrauch) und an Löhnen für die Herstellung und den Absatz der Erzeugnisse, vermehrt um die Gemeinkosten für die Leitung, Planung, Abrechnung, Kontrolle und die Sicherung des Betriebes. Eine Unterscheidung zwischen Kosten und Geldausgaben kennt das mitteldeutsche Rechnungswesen nicht. Das Rechnungswesen als Instrument der staatlichen Wirtschaftslenkung bestimmt nicht den gesamten tatsächlichen Güter- und Dienstverkehr zur Erstellung von Leistungen als S., sondern nur denjenigen Teil, der betriebsextern durch die zuständige Wirtschaftsbehörde (Ministerium der Finanzen) dazu ausersehen und normativ als Kosten anerkannt worden ist. Der Ausgangspunkt für die S.-Erfassung sind in der sozialistischen (sowjetischen) Zentralplanwirtschaft daher die „gesellschaftlich notwendigen Produktionskosten“ für die Erstellung von Leistungen. Die „gesellschaftlich notwendigen S.“ erscheinen als durchschnittliche S. für eine in der Volkswirtschaft hergestellte Einheit einer Erzeugnis- oder Leistungsart. Sie werden häufig als eine Durchschnittsgröße im Bereich der Betriebe einer VVB ermittelt. Die von den Wirtschaftsbehörden (Ministerium der Finanzen, Amt für Preise) anerkannten durchschnittlichen S. sind die Ausgangsgröße für die Bestimmung der Fest- oder Planpreise (Wertpreisbildung, Preissystem). Von den „gesellschaftlich notwendigen S.“ sind die „betriebsnotwendigen S.“, die individuellen S. und die Plan- und/oder Istkosten zu unterscheiden. Die „betrieblich notwendigen S.“ sind ebenfalls eine normative Kostengröße. Sie berücksichtigen die spezifischen Produktionsbedingungen eines bestimmten Betriebes, wobei ein reibungsloser Produktions- und Zirkulationsprozeß vorausgesetzt wird. In der Regel werden daher die „betrieblich notwendigen S.“ durch die geplanten betrieblich notwendigen S. ausgedrückt. Die „betrieblich notwendigen S.“ werden ebenfalls zur Grundlage der Festsetzung von Betriebs- und Industrieabgabepreisen gemacht, und zwar dienen sie der Bestimmung der betriebsindividuellen Kalkulationspreise. Die individuellen S. sind die in einem Betrieb für eine Periode geplanten und/oder effektiv angefallenen Kosten. Diese Kostenerfassung spiegelt nicht die unter idealen Produktions- und Zirkulationsbedingungen angenommenen Normkosten wider, sondern sie gibt die S. an, die bei gegebenen Standortbedingungen, technischem Ausrüstungsstand, Qualifikation der Betriebsorganisation und der Belegschaft entstanden sind. Dennoch bleiben auch die individuellen S. z. B. bei einer Ist-Kostenermittlung „normative“ Kosten, da die gültige S.-Definition von vornherein bestimmte Kostenelemente aus der Betrachtung ausschließt. So wird in der „DDR“ der Aufwand vorwiegend als Mengengröße und nicht auch als Wertgröße gesehen. Demnach werden in der mitteldeutschen Kostenrechnung kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, Wagnisse, Risiken usw. nicht oder nur in einem behördlich begrenzten Umfang berücksichtigt (vgl. die Anordnung über die Planung und Verwendung des Handelsrisikos vom 11. 10. 1967, GBl. III, S. 85). Steuern, wie z. B. die Produktions- und Dienstleistungsabgabe, gelten ebenfalls nicht als Kostenbestandteile und werden daher im betrieblichen Rechnungswesen als Durchlaufposten behandelt. Da der Kostenbegriff der Politökonomie in hohem Maße technologisch bestimmt wird, weist man es in der „DDR“ auch als Besonderheit aus, daß heute zwecks besserer Messung der Wirtschaftlichkeit im Gegensatz zu früheren Etappen des Rechnungswesens auch Aufwendungen in die S. einbezogen werden, die im Sinne der technologisch bestimmten Kostendefinition eigentlich bereits eine „Verwendung von Reineinkommensbestandteilen“ darstellen, wie z. B. die zu zahlenden Bankzinsen, bestimmte Sozialausgaben und Vertragsstrafen. Ein erheblicher Unterschied besteht zwischen der Ist-Kostenrechnung z. B. zur Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung eines Betriebes bei Jahres- oder Quartalsabschluß und der Plan-Kostenrechnung insbesondere zum Zwecke der Preiserstellung. Zwar hat auch die Ist-Kostenrechnung auf Grund des besonderen politökonomischen Kostenbegriffs einen „normativen“ Charakter, dennoch ist dieser bei weitem nicht so ausgeprägt wie bei der Plan-Kostenrechnung zur Bildung der Industrieabgabepreise. In besonderer Weise offenbarte sich dieser „normative“ Charakter in dem in der S.-VO vom 12. 7. 1962 (GBl. II, S. 445) festgelegten Verfahren der Plankostenermittlung und Preiskalkulation. In der VO wurde bei der Verrechnung der Kosten unterschieden a) in planbare und für die Zwecke der Preisbildung kalkulierbare Kosten, b) in planbare, jedoch für die Preisplanung nicht kalkulierbare Kosten und c) in nicht planbare und nicht kalkulierbare Kosten. Auf Grund dieser vorgeschriebenen Aussonderung von Kostenelementen bei der Preiskalkulation ist es möglich, daß durch den Verkauf von Erzeugnissen zu den auf Grund dieses Kalkulationsverfahrens zustandegekommenen Preisen unter Umständen ein Teil der den Betrieben bei der Produktion effektiv entstandenen Kosten durch die erzielten Erlöse nicht gedeckt wird. Die S.-VO von 1962 wurde am 9. 11. 1967 (GBl. II, S. 757) aufgehoben. Ihre Vorschriften wurden sinngemäß von anderen VO übernommen. Die Grundsätze und Praktiken der Plan- und Ist-Kostenrechnung und Preiskalkulation änderten sich nicht wesentlich. Ziel der S.-Planung (als Teilbereich der Finanzplanung) ist die S.-Senkung. Bis 1967 erhielten die VEB durch die Planbehörden S.-Senkungsauf[S. 559]lagen zwecks Erhöhung der Rentabilität verbindlich vorgeschrieben. Da der verlangte Prozentsatz der S.-Senkung den Betrieben ohne die erforderliche Berücksichtigung der individuellen Produktionsbedingungen der Werke oktroyiert wurde, sind diese Auflagen in den meisten Fällen nicht realisiert worden. Vom Wirtschaftsjahr 1967 an hat man deshalb dieses Verfahren der befehlswirtschaftlichen Erzwingung einer höheren Wirtschaftlichkeit aufgegeben. Nunmehr müssen die VEB und die VVB die ihnen voraussichtlich möglichen S.-Senkungen selbst ermitteln, die dann nach Bestätigung durch die zuständigen Planbehörden für die Wirtschaftseinheiten verpflichtendes Planziel werden. Durch die auch nach der Wirtschaftsreform beibehaltene „normative“ Kostenrechnung bleiben in der mitteldeutschen Wirtschaft zwei Größen sehr problematisch, denen als Leistungsmaßstab und Lenkungsinstrument im „eigentlichen wirtschaftlichen System des Sozialismus“, wie das mitteldeutsche Wirtschaftssystem ab 1966 genannt wird, eine zentrale Bedeutung zukommt, nämlich dem Gewinn und den Preisen. (Grundmittel, Abschreibungen, Arbeitsnormen, Arbeitsproduktivität, Rechnungswesen, Preispolitik) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 558–559 Selbstbestimmungsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Selbstkritik

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der Definition der Politökonomie in der „DDR“ sind S. abweichend von der Begriffsbestimmung der westlichen Betriebswirtschaftslehre die in Geld ausgedrückten Aufwendungen des Betriebes an verbrauchten Produktionsmitteln (Abschreibungen und Materialverbrauch) und an Löhnen für die Herstellung und den Absatz der Erzeugnisse, vermehrt um die Gemeinkosten für die Leitung, Planung, Abrechnung, Kontrolle und die…

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Oder-Neiße-Linie (1969)

Siehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Demarkationslinie zwischen der „DDR“ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Beginnt an der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde, verläuft westlich Stettin und südlich davon an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze. Im Febr. 1945 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine Entschädigung Polens für die von der SU annektierten polnischen Ostgebiete auf Kosten Deutschlands anerkannt, ohne daß Vereinbarungen über den Umfang des Gebietes getroffen worden wären. Nach Abschnitt IX des Potsdamer Abkommens wurde die diesbezügliche Meinung der Provisorischen polnischen Regierung lediglich „geprüft“, doch „bekräftigten die Häupter der drei Regierungen die Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zurück[S. 453]gestellt werden solle“. Ferner ergab die Potsdamer Konferenz darin Übereinstimmung, daß die in Frage stehenden deutschen Gebiete „unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen“. In der Folgezeit wurde von seiten der Westmächte bei jedem diplomatischen Anlaß der vorläufige Charakter der ONL. betont, während Polen und die SU die Vereinbarungen des Potsdamer Abkommens als endgültige Regelung betrachteten. Polen paßte den Verwaltungs- und Wirtschaftsaufbau den polnischen Verhältnissen an und begann mit einer polnischen Besiedlung der deutschen Gebiete. Bemerkenswert ist u.a. die Tatsache, daß die ONL. in erster Linie ein Produkt der Diskussion zwischen den Kriegsalliierten um die polnische Westgrenze war, die ihrerseits wegen der sowjetischen Ansprüche auf ostpolnisches Gebiet nach Westen verschoben werden mußte („Westverschiebung Polens“). Die Haltung der SED wandelte sich gegenüber der ONL. im Laufe der Zeit nach den sowjet. Wünschen bis zu ihrer Anerkennung als endgültige „Staatsgrenze“. Am 16. 10. 1945 erklärte z. B. Pieck: „Wir werden alles tun, damit bei den Alliierten die Grenzfrage nachgeprüft und eine ernste Korrektur an der jetzt bestehenden Ostgrenze vorgenommen wird“ („Berliner Zeitung“ Nr. 243 vom 17. 10. 1946). Dagegen heißt es in der Regierungserklärung Grotewohls vom 12. 10. 1949: „Die ONL. ist für uns eine Friedensgrenze …“ Im „Abkommen der DDR mit der Republik Polen“ vom 6. 7. 1950 wird die ONL. als „unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze“ bezeichnet und damit der Versuch unternommen, die ONL. völkerrechtlich festzulegen. In der Regierungserklärung der Bundesregierung vom 13. 12. 1966 wurde der „lebhafte Wunsch nach einer Aussöhnung mit Polen“ betont. Darin wurde u.a. ausgeführt: „Aber die Grenzen eines wiedervereinigten Deutschlands können nur in einer frei vereinbarten Regelung mit einer gesamtdeutschen Regierung festgelegt werden, einer Regelung, die die Voraussetzungen für ein von beiden Völkern gebilligtes, dauerhaftes und friedliches Verhältnis guter Nachbarschaft schaffen soll.“ Die Frage der deutschen Ostgrenze ist zu einer Kernfrage einer Friedensregelung mit Deutschland geworden; sie problematisiert insbesondere auch jeden Versuch, die Beziehungen zwischen der BRD und Polen zu verbessern. (Außenpolitik) Literaturangaben Volker, Hagen: Sibirien liegt in Deutschland. Berlin 1958, arani-Verlag. 207 S. (Schildert Terrorlager der SMAD.) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 452–453 Obligationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Offenstall

Siehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Demarkationslinie zwischen der „DDR“ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Beginnt an der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde, verläuft westlich Stettin und südlich davon an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze. Im Febr. 1945 wurde auf der…

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Ärzte (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Niederlassung von Ä. in freier Praxis wurde 1949 auf seltene Ausnahmefälle beschränkt. Man versuchte den Ä. die haupt- oder „nebenberufliche“ Tätigkeit in Polikliniken und Ambulatorien durch Privilegien schmackhaft zu machen. Anfang 1960 waren von rd. 11.700 Ä. noch rd. 3.200 in eigener Praxis niedergelassen, davon etwa die Hälfte über 65 Jahre alt. Der Anteil der freien Praxen an den Behandlungsfällen betrug aber mehr als 50 v. H., mit der Folge höchster Anspannung der Arbeitskraft der Ä. Die Einschränkung der beruflichen Unabhängigkeit, Schwierigkeiten in der Erziehung der eigenen Kinder! veranlaßten viele Ä. trotz guter Einnahmen zur Abwanderung, besonders seit 1957.) Steigerung der Neuzulassungen zum Medi[S. 49]zinstudium (von 500 im Jahre 1950 auf 2.250 im Jahre 1961) und Vermehrung der Ausbildungsstätten (Medizinische Akademien) konnten die Verluste, vor allem aber den Mangel an berufserfahrenen Ä. nicht kompensieren. Ein großer Teil der jüngeren Ä. wurde zudem von den militärischen Einrichtungen und von Verwaltungsaufgaben absorbiert. So entstanden Ende 1958 krisenhafte Schwierigkeiten in der ärztlichen Versorgung, zumal in ländlichen Gebieten. Der Versuch einer Entlastung durch Arzthelfer blieb unergiebig. Im Sept. 1958 entschloß sich das ZK der SED, die Linie der Zentralisation ambulanter ärztlicher Behandlung in Polikliniken und Ambulatorien preiszugeben, die Tätigkeit der Ä. durch die Einrichtung von Staatlichen Praxen aufzulockern und damit einem Teil der Ä. eine gewisse Selbständigkeit zu belassen. Die Ärzteflucht hielt jedoch trotz zahlreichen Zugeständnissen an: Die Altersversorgung der freipraktizierenden Ä. wurde verbessert. Im „Perspektivplan“ Juli 1960 wurde den „Ä. in eigener Praxis“ weitere freie Berufsausübung zugesichert und im „Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ä.“ (Dez. 1960) „langjährig erfahrenen Ä. und Zahnärzten“ die Praxisausübung in den staatl. Einrichtungen in eigener Verantwortung („Halbstaatliche Praxis“), selbst die neue Niederlassung in eigener Praxis (Änderung der Niederlassungsordnung von 1949 am 15. 2. 1961) und die Weiterführung der Praxis durch ihre Nachkommen zugestanden. Dazu traten Erleichterungen und Privilegien wie die Erlaubnis der Behandlung auf Kosten des Kranken (auch wenn er der Sozialversicherung angehört). Ein „Bund Deutscher Ä., Zahnärzte und Apotheker“ wurde als Berufsorganisation angekündigt, jedoch nicht gebildet. Die Titel „Medizinalrat“ und „Sanitätsrat“ und neue Auszeichnungen wurden eingeführt. Alles das änderte sich mit der Abschnürung gegen die BRD am 13. 8. 1961. Die Zugeständnisse verschwanden stillschweigend. Doch ist der soziale Status der Ä., Zahnärzte und Apotheker bisher nicht so gesenkt worden wie in der SU. Die Zahl der Hochschulabsolventen, also der Zugänge der Ä., stieg von 1962 an steil bis auf etwa 2.300 jährlich (der Nettozugang allerdings blieb bei etwa 1800 als Folge hoher Zahlen von Abgängen aus Altersgründen); der Bestand näherte sich infolgedessen rasch dem Soll (1970: 15 Ä. auf 10.000 Einw., d.i. 1 A. auf etwa 670 Einw. in der BRD rd. 620). Die Zulassung zum Medizinstudium wurde deshalb schon von 1966 an stark gedrosselt. Das Ziel der Verstaatlichung aller ärztlichen Tätigkeit ist von der Krise unberührt geblieben. Ä. und Zahnärzte sollen künftig in einem System fest abgegrenzter „Versorgungsbereiche“ arbeiten (Bereichsarztsystem), unter Einbeziehung auch jener A., die bisher noch eine eigene Praxis führen dürfen. Alle ambulanten Behandlungen sollen in Staffelung von Staatlichen (auch „Halbstaatlichen“ wie „eigenen“) Praxen über Ambulatorien zu übergeordneten Polikliniken erfolgen, unter der zentralen Steuerung und Überwachung durch zentrale Poliklinik und Betriebspoliklinik. Die ärztliche Ausbildung ist frühzeitig nach sowjetischem Muster (Hochschulen) umgestaltet worden und hat dessen Wandlungen mitgemacht. Das Ziel des allseitig gebildeten A. westlicher Prägung wurde anfangs aufgegeben und die Spezialisierung mit dem Ende des Studiums begonnen. Für einen Praktischen Arzt ließ diese Spezialisierung keinen Raum. Nach einer längeren Periode der Unsicherheit fiel dennoch die Entscheidung für die Beibehaltung des Praktischen A. Das Programm des Gesundheitswesens (Perspektivplan 1960) setzt für das Grundgefüge der ambulanten Behandlung voraus, daß ein beträchtlicher Teil der Ä. als Praktischer A. tätig bleibt. Eine Studienreform befindet sich in Vorbereitung. Praktische Ausbildung soll künftig nahezu die Hälfte des medizinischen Studiums ausmachen. An die Approbation (am Ende der „prägraduellen Ausbildung“) schließt sich dann aber für jeden A. eine weitere Ausbildungsstufe, eine „graduelle Ausbildung“, an. Sie kann nach der neuen Facharztordnung (1. 2. 1967) in einer von insgesamt 33 Sparten (in der BRD 16) durchlaufen werden. Eine davon ist „Allgemeinmedizin (Praktischer Arzt)“, eine weitere „Allgemeine Stomatologie (Praktischer Zahnarzt)“; sodann gibt es u. a. die Facharztsparten Arbeitshygiene, Physiotherapie, Sportmedizin, Sozialhygiene. In der Regel ist nur eine Facharztausbildung zulässig. Jede Fachausbildung dauert 5 Jahre. Sie ist nur auf besonderen „Ausbildungsstellen“ in eigens zugelassenen Krankenhäusern und Polikliniken erlaubt; diese Stellen sind kontingentiert, so daß der Zugang zu allen Fachsparten gelenkt werden kann. 55 v. H. der neu zugehenden Ä. sollen künftig Praktischer A. werden. In Zukunft wird also jeder A. als „Facharzt“ gelten, sei es auch nur als „Facharzt für Allgemeinmedizin (Praktischer Arzt)“. Die Fachausbildung schließt (seit 1952) mit einer Staatlichen Prüfung unter Kontrolle der Akademie für ärztliche Fortbildung ab. Aber auch die Fachärzte unterliegen noch weiteren Ausbildungsverpflichtungen in der Form der „postgraduellen Ausbildung“ (Weiterbildung), mit der der Bedarf an hochspezialisierten Kräften gedeckt werden soll. Auch sie gehört zum Aufgabenkreis der Akademie für Ärztliche Fortbildung. Zu vielen ihrer Lehrgänge werden die Teilnehmer einberufen (von der Abteilung Gesundheitswesen ihres Kreises „delegiert“). Die Zahl der Ä. beträgt (Anfang 1968) 19.950, d.i. 1 A. auf 800 Einw., die Zahl der Hochschulabsolventen (1967) 1.700, die Zahl der Zulassungen zum Medizinstudium rd. 1.000. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 48–49 Arzt des Volkes, Verdienter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ärzteberatungskommission

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Niederlassung von Ä. in freier Praxis wurde 1949 auf seltene Ausnahmefälle beschränkt. Man versuchte den Ä. die haupt- oder „nebenberufliche“ Tätigkeit in Polikliniken und Ambulatorien durch Privilegien schmackhaft zu machen. Anfang 1960 waren von rd. 11.700 Ä. noch rd. 3.200 in eigener Praxis niedergelassen, davon etwa die Hälfte über 65 Jahre alt. Der Anteil der freien Praxen an den Behandlungsfällen betrug aber mehr als…

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Besatzungspolitik (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Entsprechend den Vereinbarungen der Kriegskonferenzen der Alliierten und dem Potsdamer Abkommen sollte in Deutschland eine einheitliche B. getrieben werden. Da jedoch die Oberbefehlshaber der vier Mächte in ihren Besatzungszonen allein verantwortlich waren und nur einstimmig gefaßte Beschlüsse des Kontrollrates in ganz Deutschland zur Durchführung gelangen konnten, hat die unterschiedliche B. der vier Mächte seit Kriegsende entscheidend zur Teilung Deutschlands beigetragen. In der SBZ bestand seit der deutschen Kapitulation eine „Sowjetische Militäradministration in Deutschland“ (SMAD) in Berlin-Karlshorst, die 1949 aufgelöst wurde. Soweit ihre Aufgaben nicht an Regierungsbehörden der DDR übertragen wurden und mit der„Kontrolle der Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den vier Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“ in Zusammenhang standen, war die neugebildete „Sowjetische Kontrollkommission“ (SKK) für die sowjetische B. verantwortlich. An die Stelle der SKK trat im Mai 1953 eine sowjetische „Hohe Kommission“, die im Anschluß an den „Vertrag über die Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR“ am 20. 9. 1955 aufgelöst wurde. Rechte und Pflichten aus bestehenden Vier-Mächte-Vereinbarungen, die sich die UdSSR weiter vorbehalten hatte, nahmen nun der sowjetische Botschafter in Ost-Berlin und der Oberbefehlshaber der sowjetischen Besatzungstruppen wahr. Da der Alliierte Kontrollrat nur in seltenen Fällen einstimmige und präzise Beschlüsse fassen konnte und alliierte Beschlüsse von allen Beteiligten unterschiedlich ausgelegt wurden, trieb die SMAD von 1945 an eine B., die auf eine vollkommene politische, ökonomische und sozialstrukturelle Umwandlung ihrer Besatzungszone und auf deren Eingliederung in den Ostblock hinauslief. Hauptziele der sowjetischen B. waren die Sicherstellung von Reparationen, Aufbau eines kommunistischen Verwaltungsapparates (DWK), Einleitung einer Boden- und Währungsreform, Enteignung von privatem Industriebesitz und Aufbau einer volksdemokratischen Wirtschaftsordnung zentralverwaltungswirtschaftlichen Charakters. Die Durchführung dieser B. war weitgehend unabhängig von der Arbeit des Alliierten Kontrollrates, dessen faktische Auflösung am 20. 3. 1948 (Auszug der sowjetischen Vertreter) für die sowjetische B. ohne besondere Bedeutung ist. Für den Zeitraum von 1945–1949, als die SMAD volle Regierungsgewalt ausübte und durch „Befehle“ das gesamte Leben in ihrer Zone bis in Einzelheiten kontrollierte, kann man von B. im engeren Sinne sprechen. Sowohl bis 1955 als auch nach Proklamierung der vollen Souveränität der DDR unterliegt sie jedoch einer B. im weiteren Sinne, da sich u.a. im Truppenvertrag von 1957 die Sowjets Sonderrechte vorbehalten haben und alle militärpolitischen und militärwirtschaftlichen Entscheidungen einer sowjetischen Einflußnahme unterliegen. (Außenpolitik, Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik der SED) Literaturangaben Balfour, Michael: Viermächtekontrolle in Deutschland 1945–1946 (a. d. Engl.). Düsseldorf 1959, Droste Verlag. 408 S., 1 Kt. Faust, Fritz: Das Potsdamer Abkommen und seine völkerrechtliche Bedeutung. Frankfurt a. M. 3., neubearb. Aufl. 1964, Alfred Metzner. 262 S. Hubatsch, Walther (in Verb. m. W. Heidelmeyer, W. John, K.-E. Murawski u. J. Schomerus): Die deutsche Frage. 2., erw. Aufl., Würzburg 1964, Ploetz. 348 S., 5 Kt. Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. Weber, Hermann: Von der SBZ zur „DDR“. Bd. 1. 1944–1955. Hannover 1966, Verlag für Literatur und Zeitgeschehen. 176 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 102 Berufswettbewerb A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Besatzungstruppen, Sowjetische

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Entsprechend den Vereinbarungen der Kriegskonferenzen der Alliierten und dem Potsdamer Abkommen sollte in Deutschland eine einheitliche B. getrieben werden. Da jedoch die Oberbefehlshaber der vier Mächte in ihren Besatzungszonen allein verantwortlich waren und nur einstimmig gefaßte Beschlüsse des Kontrollrates in ganz Deutschland zur Durchführung gelangen konnten, hat die unterschiedliche B. der vier…

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Fernsehen (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach mehrjährigen Versuchen verbreitet der „Deutsche Fernsehfunk“ als Teil des Staatlichen Rundfunk-Komitees (Rundfunk) unter der Intendanz von Heinz Adameck (SED) seit Jan. 1956 von Berlin-Adlershof aus ein offizielles Programm. Sender: Berlin, Görlitz, Dresden, Katzenstein (bei Chemnitz), Leipzig, Inselsberg, Brocken, Schwerin, Marlow (Mecklenburg), Cottbus und Helpterberg (bei Neubrandenburg). Der erste massive Richtfunkturm wurde 1958 bei Roitzsch errichtet. Der „Deutsche Fernsehfunk“ (DFF) gehört der „Organisation der internationalen Rundfunkverbände (OIRT)“ des Ostblocks an, innerhalb dessen die Vertreter der Tschechoslowakei, Polens und der „DDR“ im Jan. 1959 Vereinbarungen über die Erweiterung des Austausches von Direktsendungen getroffen haben. Diese bildeten nach Beitritt Ungarns 1960 die Grundlage zum Aufbau eines Fernsehnetzes zwischen den sozialistischen Ländern unter der Bezeichnung „Intervision“, dem sich 1960 auch die SU angeschlossen hat. Das F.-Programm steht im Dienst der Agitation und Propaganda. „Die ständige Verbindung mit den Arbeitern in den Betrieben, den Bauern im Dorf verleiht auch dem F. den Charakter eines kollektiven Propagandisten, Agitators und Organisators“ („Unser Rundfunk“, Nr. 19/1954, S. 19). Das F. wurde zunächst auf dem Lande propagiert, weil Presse und Rundfunk dort die geringste Resonanz haben. Auf die Möglichkeit des Empfangs in der BRD wird mit technischen Mitteln und Sondersendungen hingezielt; andererseits empfängt ein beträchtlicher Teil (wahrscheinlich 70 v. H.) der F.-Teilnehmer in Mitteldeutschland westdeutsche Sendungen. Durch den Bau von Gemeinschaftsantennen, die ausschließlich auf den Kanal des Ostfernsehens ausgerichtet sind, versucht man, den Empfang westdeutscher Sendungen zu verhindern. Das mitteldeutsche F. kann auf 80 v. H. des Gebietes der DDR empfangen werden. Über das künftige Farb-Fernseh-System ist noch nicht entschieden. Am 31. 12. 1967 wurden 3,9 Mill. F.-Teilnehmer gezählt. Damit gibt es drüben im Verhältnis zur Bevölkerungszahl ungefähr die gleiche Fernsehdichte wie in der BRD (13,8 Mill. F.-Teilnehmer). Seit April 1965 wird täglich 10 Minuten am Abend eine Werbefernsehsendung ausgestrahlt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 203 Fernsehakademie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fernstudium

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach mehrjährigen Versuchen verbreitet der „Deutsche Fernsehfunk“ als Teil des Staatlichen Rundfunk-Komitees (Rundfunk) unter der Intendanz von Heinz Adameck (SED) seit Jan. 1956 von Berlin-Adlershof aus ein offizielles Programm. Sender: Berlin, Görlitz, Dresden, Katzenstein (bei Chemnitz), Leipzig, Inselsberg, Brocken, Schwerin, Marlow (Mecklenburg), Cottbus und Helpterberg (bei Neubrandenburg). Der erste…

DDR A-Z 1969

Psychologie (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die „Wissenschaft von der Seele und den seelischen Vorgängen, deren Hauptaufgabe die Erkenntnis bestimmter Gesetzmäßigkeiten des menschlichen Seelenlebens ist“ („Lexikon in einem Band“, 1953), ist bis vor einigen Jahren vernachlässigt worden. Als Gründe für die geringe Beachtung der P. wurden angegeben: Mangelhafte Parteilichkeit und Wissenschaftlichkeit bei der Verwendung der bürgerlichen psychologischen Literatur und der Ergebnisse der Sowjet-P. sowie ungenügende Anwendung einiger wissenschaftlicher Prinzipien des dialektischen Materialismus und ungenügende Darstellung des Zusammenhanges mit der Erziehung. Zwar gilt eine marxistische P. für den Aufbau des Sozialismus als unentbehrlich, doch sind wichtige weltanschaulich-philosophische Grundfragen noch ungeklärt (z. B. die exakte Bestimmung des Gegenstandes der P.). Die Frage nach der Stellung der P. im System der Wissenschaften und insbesondere nach ihrem Verhältnis zur Philosophie ist nicht beantwortet. Als grundlegender Fehler der Forschung wird es angesehen, daß sich manche Psychologen einseitig als reine Naturwissenschaftler fühlen und die marxistische Philosophie vernachlässigen. Verlangt wird, daß „bei der Aufdeckung der Widersprüchlichkeit und Kompliziertheit des Wechselverhältnisses von Denken und Fühlen im Prozeß der Bildung des sozialistischen Bewußtseins in seiner konkret spezifischen Erscheinungsform in einzelnen Schichten und Gruppen der Bevölkerung marxistisch-leninistisch fundierte soziologische Untersuchungen eine wichtige Rolle spielen“ sollen. Die verschiedenen Tendenzen haben erst in letzter Zeit publizistischen Niederschlag gefunden. In Zusammenhang mit der wachsenden Beachtung der P. in der SU ist die Bemühung zu beobachten, das Übergewicht „bürgerlicher Auffassungen“ zu beseitigen. Ulbricht forderte auf dem VI. Parteitag 1963 eine „intensive Förderung der Entwicklung der P.“. In gleichem Sinne äußerte das 10. Plenum des ZK der SED: „Die Entwicklung der materiell-technischen Basis des Sozialismus und die Erziehung und Ausbildung des sozialistischen Menschen fordert eine größere Beachtung der Forschung auf dem Gebiet der P., die ihrem Charakter nach zu den Wissenschaften vom Menschen gehört und neben ihrer engen Verzahnung mit Problemen der Naturwissenschaften und Technik auch aufs engste mit vielen gesellschaftswissenschaftlichen Problemstellungen verbunden ist.“ Inzwischen sind 7 Institute für P. errichtet worden. An 4 Instituten werden Diplom-Psychologen ausgebildet. In der Ausbildung genießen folgende Richtungen den Vorzug: Ingenieur- u. Arbeits-P., Sozial-P., pädagog. u. medizin. P. Im Herbst 1962 wurde eine „Gesellschaft für P.“ mit Sitz in Berlin und im Mai 1964 eine „Forschungsgemeinschaft Sozialpsychologie“ in Jena gegründet. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 502 Provokation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Psychotherapie

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die „Wissenschaft von der Seele und den seelischen Vorgängen, deren Hauptaufgabe die Erkenntnis bestimmter Gesetzmäßigkeiten des menschlichen Seelenlebens ist“ („Lexikon in einem Band“, 1953), ist bis vor einigen Jahren vernachlässigt worden. Als Gründe für die geringe Beachtung der P. wurden angegeben: Mangelhafte Parteilichkeit und Wissenschaftlichkeit bei der Verwendung der bürgerlichen psychologischen Literatur und der…

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Familie (1969)

Siehe auch: Familie: 1975 1979 1985 Familienpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Familienideologie. Seit Bestehen ihrer Herrschaft ist die SED bemüht, die F.-Struktur zu ändern. Oberstes und seit der Verabschiedung des Familiengesetzbuches (FGB) offiziell unangetastetes Ziel ist die Erhaltung und Förderung der F. Das wird ideologisch untermauert a) durch den Rückgriff auf die marxistisch-leninistische Tradition, wobei gewisse Axio[S. 184]me („Abschaffung“ der F.) uminterpretiert werden; b) durch die Absetzung von der „bürgerlichen“ F.-Auffassung. Wesentliches Charakteristikum der angezielten F.-Ordnung ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau, von Eltern und Kindern im Sinne des Kollektivgedankens. Die F. erhält ihren Platz in der Gesellschaft als „kleinste Zelle“, als „Organisationsform des persönlichen Lebensbereichs“, der jedoch nicht gegenüber der Gesellschaft abgeschlossen ist, sondern „gleiche Ziele, Wünsche, Interessen wie die Gesellschaft“ hat. Die F. soll sich in größere Kollektivs, wie die Hausgemeinschaften und die Arbeitsbrigaden (Brigaden der sozialistischen Arbeit, Brigaden der LPG), einreihen. Solchen Kollektiven wie auch den schulischen Organisationsformen (Elternbeiräte) u.a. wird ein Mitspracherecht in familiären Angelegenheiten eingeräumt. Mit ihrer F.-Politik ist der SED in gewissem Sinne ein über die industriegesellschaftlich bedingten Veränderungen in Ost und West hinausgehender Einbruch in die traditionell-bürgerliche F.-Struktur gelungen — vor allem durch die Eingliederung der Frauen in das Berufsleben und die frühzeitige Einschaltung gesellschaftlicher Organisationen in den Erziehungsprozeß (Erziehungs- und Bildungswesen, Vorschulerziehung). Die Desorganisation der F. wird stärker vorangetrieben, die Privatheit der F. bedenkenloser abgebaut, als dies westliche F.-Ideologie zulassen würde. Familienpolitik. Konkrete, im Selbstverständnis familienfördernde Maßnahmen der SED-F.-Politik sind: Steuererleichterungen (Steuerklassen u.a. nach F.-Stand und Kinderzahl); staatlicher ➝Kinderzuschlag; staatliches Kindergeld; Hausarbeitstag für Frauen; Geburtsbeihilfe (für alle Mütter bei Geburt des 1. Kindes: 500,– M, des 2.: 600,– M, des 3.: 700,– M, des 4.: 850,– M, des 5. und jedes weiteren: 1.000,– M, deren Auszahlung die Konsultation der Schwangeren- und später der Mütterberatungsstellen (Schwangerenberatung) voraussetzt. Ferner sind die Ehe- und F.- bzw. Ehe- und Sexualberatungsstellen, die unter der Verantwortung der Räte der Kreise stehen und mit den gesellschaftlichen Organisationen in den Kreisen zusammenarbeiten sollen, zu erwähnen. Ihre Einrichtung ist im FGB (§ 4 und 1. DB zum FGB vom 17. 2. 1966) verankert. Sie arbeiten mit ehrenamtlichen Kräften (vorgeschrieben sind: ein Arzt, ein Jurist, ein Pädagoge für jede Beratungsstelle). Schließlich ist hinzuweisen auf die arbeitsrechtlichen Sonderregelungen für werdende Mütter und ihre Wiedereingliederung in den Produktionsprozeß (§§ 123–133 Gesetzbuch der Arbeit [GBA], vgl. auch Frauen) sowie auf den Ausbau der Fürsorge- und Erziehungseinrichtungen für Kinder im Vorschul- und Schulalter (Kinderkrippen). Auch die gesetzlichen Regelungen über die Eheschließung, die Ehescheidung usw. im FGB werden als familienfördernd angesehen. Familienwirklichkeit. Ein Urteil darüber, wie stark sich die F.-Struktur tatsächlich verändert hat, ist beim gegenwärtigen Stand der Forschung nicht möglich. Eine umfassendere empirische familiensoziologische Untersuchung ist bisher noch nicht vorhanden, es gibt jedoch einige, z. T. auch umfangreichere Spezialstudien (zusammenfassende Übersicht und umfangreiche Bibliographie bei A. Geißler, in: „Probleme und Ergebnisse der Psychologie“, Hefte 13, 14/1965). In vielen jugendsoziologischen Arbeiten (Jugendsoziologie) ist die F.-Situation mit thematisiert. Schließlich sind den „Statistischen Jahrbüchern“ einige aufschlußreiche Zahlen zu entnehmen. Nach dem Stand der Volkszählung 1964 lebte die Bevölkerung von 17.003.646 Personen in 1.806.700 Einpersonen-, 4.831.600 Mehrpersonen- und 6.700 Anstaltshaushalten. Die durchschnittliche Größe aller Ein- und Mehrpersonenhaushalte betrug 2,5 Personen, bei Mehrpersonenhaushalten 3,1 Personen. Zwischen 1950 und 1964 haben die Einpersonenhaushalte um 27,1 v. H. zu- und die Mehrpersonenhaushalte um 7,9 v. H. abgenommen, bedingt durch die Überalterung der Bevölkerung. In 2,4 Mill. der 4,8 Mill. Mehrpersonenhaushalte leben Kinder unter 17 Jahren, und zwar 1~Kind in 1,2 Mill., 2 Kinder in 0, 7 Mill., 3 und mehr Kinder in 0,5 Mill. Haushalten. Auch hier ist also, neben der kinderlosen F., die Klein-F. (Vater, Mutter, 1 oder 2 nichterwachsene Kinder) vorherrschend. Charakteristisch ist die hohe Zahl frühgeschlossener Ehen (gesetzliches Mindestheiratsalter: das vollendete 18. Lebensjahr). Das durchschnittliche Heiratsalter ist bei ledigen Männern von 25,2 (im Jahre 1953) auf 24,2 (1965) gesunken; bei ledigen Frauen von 23,5 (1953) auf 22,9 Jahre (1965). Die Scheidungsziffem liegen, im internationalen Vergleich, hoch (Ehescheidungen), der Anteil junger an den geschiedenen Ehen ist groß. Literaturangaben Friesen, Marie, und Wolfgang Heller: Das Familienrecht in Mitteldeutschland. (BMG) 1968. 228 S. Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Weber, Gerda: Das Familiengesetz der SBZ. (BMG) 1966. 76 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 183–184 Falkensee A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Familiengesetzbuch

Siehe auch: Familie: 1975 1979 1985 Familienpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Familienideologie. Seit Bestehen ihrer Herrschaft ist die SED bemüht, die F.-Struktur zu ändern. Oberstes und seit der Verabschiedung des Familiengesetzbuches (FGB) offiziell unangetastetes Ziel ist die Erhaltung und Förderung der F. Das wird ideologisch untermauert a) durch den Rückgriff auf die marxistisch-leninistische Tradition, wobei gewisse Axio[S. 184]me („Abschaffung“ der F.)…

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Gartenbau (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Rahmen der Landwirtschaft nimmt der G. eine Sonderstellung ein. Neben intensivem Gemüse- und Obstbau gehören dazu Blumen- und Zierpflanzenbau, Baumschulwesen sowie Gemüse- und Blumensamenerzeugung. Von den 6,4 Mill. ha landwirtschaftlicher Nutzfläche umfassen (1966) Haus- und Kleingärten 129.016 ha, Obstanlagen 75.099 ha, Weingärten 315 ha (Weinbau) und Baumschulen 3.200 ha. Über die Erwerbsgartenbaubetriebe liegen Zahlen nur für Mitte 1954 vor. Sie weisen eine Anbaufläche von 52.757 ha und 676 ha Flächen unter Glas aus. An der ersten waren beteiligt: mit 6.696 ha (12,7 v. H.) private Erwerbsgartenbaubetriebe; mit 29.345 ha (55,6 v. H.) Wirtschaften von Einzelbauern; mit 12.256 ha (28,2 v. H.) gemeinschaftlich und individuell genutzte Flächen der LPG; mit 4.460 ha (8,5 v. H.) die Volkseigenen Güter und sonstige öffentliche und Volkseigene Betriebe. Von den Flächen unter Glas entfielen 1956 noch 84,5 v. H. auf den privaten, 15,5 v. H. auf den „sozialistischen“ Sektor. 1958 waren 11.714 Mitgl. in 291 Obstbaugemeinschaften der VdgB zusammengeschlossen. Die politischen Bestrebungen verstärkten sich immer mehr, die Gärtnereien am Rande der Großstädte zu Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften (GPG) zusammenzuschließen und die Kleinstadt- und Dorfgärtnereien in die LPG überzuführen. Am 30. 11. 1959 bestanden bereits 98 GPG mit insgesamt 1.534 Mitgl. und einer gärtnerisch genutzten Fläche von rd. 1.087 ha, darunter rd. 23 ha unter Glas. Die Zwangskollektivierung bedeutete auch das Ende der privaten Erwerbsgartenbaubetriebe. Im 2. Halbjahr 1967 bestanden 354 GPG mit 18.626 Mitgliedern und 18.085 ha landwirtschaftlicher Nutzfl.; davon wurden rd. 98 v. H. genossenschaftlich genutzt. Von der gesamten Gemüseanbaufläche aller „sozialistischen“ Betriebe im Jahre 1967 mit 43.386 ha entfielen auf LPG 35.976 ha, GPG 4.632 ha, VEG 2.533 ha und auf sonst, volkseigene Betriebe 246 ha. Bei den wichtigsten Obstkulturen werden für 1966 folgende Bestandszahlen an ertragsfähigen Bäumen ausgewiesen: Äpfel 12 Mill., Birnen (einschl. Quitten) 3,9 Mill., Süßkirschen 2,2 Mill., Sauerkirschen 3,5 Mill., Pflaumen (einschl. Zwetschen, Mirabellen und Renekloden) 6,7 Mill., Aprikosen und Pfirsiche 455.070, Walnüsse 121.049 Stück. Vom gesamten Obstbaumbestand standen 1967 noch ⅔ bis ¾ außerhalb der „sozialistischen“ Betriebe (genossenschaftlich und individuell genutzt). Auf der „Ersten Internationalen Gartenbauausstellung der sozialistischen Länder“ (IGA) tauschten vom 29. 4. bis 15. 10. 1961 auf einem 55 ha großen Gelände in Erfurt die Gärtner des Ostblocks Erfahrungen aus und demonstrierten zum Westen hin die „Überlegenheit des sozialistischen Gartenbaus“. Diese Internationale Gartenbauausstellung der sozialistischen Länder soll in einem gewissen Turnus zur ständigen Einrichtung werden. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 231 Ganztagsschule A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gärtnerische Produktionsgenossenschaft (GPG)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Rahmen der Landwirtschaft nimmt der G. eine Sonderstellung ein. Neben intensivem Gemüse- und Obstbau gehören dazu Blumen- und Zierpflanzenbau, Baumschulwesen sowie Gemüse- und Blumensamenerzeugung. Von den 6,4 Mill. ha landwirtschaftlicher Nutzfläche umfassen (1966) Haus- und Kleingärten 129.016 ha, Obstanlagen 75.099 ha, Weingärten 315 ha (Weinbau) und Baumschulen 3.200 ha. Über die Erwerbsgartenbaubetriebe liegen…

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Lohnpolitik (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach marxistischer Definition ist im Kapitalismus der Lohn „der Preis der Ware Arbeitskraft“, den der Unternehmer nach Einbehaltung des vom Arbeiter erzeugten „Mehr an Wert“ (Mehrwert) an den Arbeiter auszahlt; die Lohnarbeit gilt als ein Kennzeichen der Ausbeutung, als „Lohnsklaverei“. In Mitteldeutschland arbeiten die Arbeiter und Angestellten zwar auch gegen Lohn bzw. Gehalt, aber der Lohn soll hier eine ganz andere Bedeutung als in westlichen Ländern haben. Der „Werktätige“ würde zwar auch hier nicht das volle von ihm erzeugte „Mehr an Wert“ erhalten, dafür aber habe sich der Charakter der Arbeit gewandelt, weil es „keine Ausbeuter und keine Ausgebeuteten mehr gibt“. Der Lohn gilt entsprechend dem „Lehrbuch der Politischen Ökonomie“ als „der in Geld ausgedrückte Anteil des Werktätigen an dem Teil des gesellschaftlichen Produkts, der den Aufwand an notwendiger Arbeit ersetzt und an die Arbeiter und Angestellten in Übereinstimmung mit der Quantität und Qualität ihrer Arbeit vom Staat ausgezahlt wird“. Solche und ähnliche Erklärungen ändern nichts an der Tatsache, daß auch in der „DDR“ der Lohn das Maß für geleistete Arbeit ist und im Mittelpunkt aller Arbeitspolitik steht. Die wichtigsten Grundsätze der L. der SED sind: 1. Der Arbeitslohn ist ein wichtiger „Hebel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität“. Die SED fordert daher Anwendung von Lohnformen, die die Arbeiter praktisch zu einer ständigen Erhöhung ihrer Arbeitsleistung zwingen. 2. Die Lohnbemessung soll „der Verwirklichung des ökonomischen Gesetzes der Verteilung nach der Arbeitsleistung“ dienen. Auf diesem Grundsatz beruhen die Rangfolgen der Lohntarife nach Industriezweigen und die Eingruppierung der Beschäftigten in die Lohngruppen 1–8. Zur Verwirklichung dieser Grundsätze ihrer L. hat die SED folgendes System der Lohnformen eingeführt: 1. Zeitlohn A. Einfacher Zeitlohn B. Prämienzeitlohn a) individueller b) kollektiver 1. Leistungsstücklohn A. Proportionaler Leistungsstücklohn a) individueller b) kollektiver A. Prämienstücklohn <Erläuterungen.> Einfacher Zeitlohn: Der Lohn wird nach dem Zeitgrundlohn (z. B. tarifl. Stundenlohn) und der Anwesenheitszeit bemessen. — Prämienzeitlohn: Verbindung des Zeitlohnes mit einem Prämiensystem (z. B. Prämien für Energie- und Materialeinsparungen, für Einhaltung von Qualitätsmerkmalen usw.). — Proportionaler Leistungsstücklohn: Für in der Regel nach Arbeitsnormen ausgeführte Arbeiten; lohnbestimmend sind der Leistungsgrundlohn (d.i. der tarifliche Zeitlohn zuzügl. eines Zuschlags) und der Erfüllungsgrad der Arbeitsnormen. Bei z. B. 5 v. H. Übererfüllung der Arbeitsnormen steigt auch der Lohn um 5 v. H. Prämienstücklohn: Verbindung des Leistungsstücklohnes mit einem Prämiensystem (z. B. für Senkung des Ausschusses und der Ausfallzeiten oder für Materialeinsparungen usw.). Der Prämienstücklohn in seinen verschiedenen Abwandlungen ist für Industriearbeiter die häufigste Lohnform. Dieses ausgeklügelte System von Lohn[S. 381]formen, das — in Verbindung mit den Sozialistischen ➝Wettbewerben — ausschließlich dazu dient, durch die Intensivierung der Leistungen jedes einzelnen Arbeitnehmers das Arbeitsergebnis ständig zu steigern, hat ein dauerndes Zurückbleiben der Durchschnittslöhne hinter der Entwicklung der Arbeitsproduktivität zur Folge. Während die Produktivität je Arbeiterstunde in der Industrie zwischen 1955 und 1967 um 151 v. H. anstieg, erhöhte sich der Durchschnittslohn in der gleichen Zeit nur um 52 v. H. In der BRD hingegen hat die Lohnentwicklung mit der Produktivitätsentwicklung annähernd Schritt gehalten. Die L. der SED führte dazu, daß die Durchschnittslöhne der Arbeiter und Angestellten hinter der Entwicklung in der BRD in den letzten Jahren zunehmend zurückblieben. In der amtlichen Statistik werden seit 1959 keinerlei Angaben über die Lohnentwicklung für Arbeiter und Angestellte veröffentlicht. Statt dessen enthält die Statistik Angaben über „Arbeitseinkommen der vollbeschäftigten Arbeiter und Angestellten in sozialistischen Betrieben der materiellen Produktion“. Die darin enthaltenen Zahlen sind für Vergleiche mit der BRD nicht brauchbar: sie sind erheblich überhöht, weil sie Zuwendungen einschließen, die keine Lohnbestandteile entsprechend der westdeutschen statistischen Erfassung sind. „Die nachstehende Tabelle beruht auf Berechnungen westdeutscher Fachleute, wobei die Vergleichbarkeit der Zahlen der BRD mit denen der „DDR“ hergestellt wurde: Die geringere Kaufkraft des Geldes in der „DDR“ erhöht den Rückstand der Löhne gegenüber der BRD zusätzlich. Aus Angaben im „Statistischen Jahrbuch der DDR, 1968“, geht hervor, daß der reale Nettolohn der Arbeitnehmer sich von 1961 bis 1967 nur um 12 v. H. erhöht hat. In der BRD betrug im gleichen Zeitraum der reale Nettolohnzuwachs aller Arbeitnehmer 45 v. H. Für leitende Angestellte (einschl. Werkmeister) ist die Entlohnung auf der Basis des sog. „Prämiengehaltes“ weitgehend eingeführt worden. Nur etwa 80 v. H. des Monatsgehaltes gelten dabei als garantiertes Gehalt, die restlichen 20 v. H. sind „an die Erfüllung von Leistungskennziffern gebunden“, d.h. sie werden nur im Verhältnis zur Erfüllung der Betriebspläne (Produktionsplan usw.) ausgezahlt. In der amtlichen Richtlinie für das Neue ökonomische System der Planung und Leitung wurde verfügt, daß mehr noch als vorher „Lohn und Prämien als ökonomische Hebel der materiellen Interessiertheit wirksam“ sein sollen. Das Instrumentarium zur Verwirklichung dieser Forderung des SED-Regimes sind eine Vielzahl sog. „neuer Lohnformen“, die so ausgeklügelt sind, daß die Arbeiter empfindliche Lohneinbußen haben, wenn sie nicht ihr Arbeitstempo und ihre Arbeitsintensität wesentlich steigern. Bei allen diesen „neuen Lohnformen“ ist der Lohn aufgegliedert in einen Grundlohnteil und einen „leistungsgebundenen“ Teil. Der Grundlohn wird dabei stets niedriger angesetzt als der von den Arbeitern vorher erzielte Effektivlohn; der „leistungsgebundene“ Lohnteil wird nur ausgezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählen auch Faktoren, auf die der einzelne Arbeiter überhaupt keinen Einfluß nehmen kann, z. B. die Erfüllung des betrieblichen Produktionsplanes, des Planes der Arbeitsproduktivität und des Planes der Selbstkostensenkung. Das bedeutet, daß ein Teil des Lohnes von dem Betriebsergebnis abhängig gemacht wird. Damit wird der einzelne Arbeiter haftbar gemacht für Mängel in der Planung und in der Leitung der Betriebe. Die neu eingeführten Lohnformen haben zu einer großen Lohnunsicherheit geführt. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 380–381 Lohngruppenkatalog A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lohnsteuer

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach marxistischer Definition ist im Kapitalismus der Lohn „der Preis der Ware Arbeitskraft“, den der Unternehmer nach Einbehaltung des vom Arbeiter erzeugten „Mehr an Wert“ (Mehrwert) an den Arbeiter auszahlt; die Lohnarbeit gilt als ein Kennzeichen der Ausbeutung, als „Lohnsklaverei“. In Mitteldeutschland arbeiten die Arbeiter und Angestellten zwar auch gegen Lohn bzw. Gehalt, aber der Lohn soll hier eine ganz andere Bedeutung als in…

DDR A-Z 1969

Ästhetik (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Allgemeine Grundlagen Die in der DDR gelehrte Ä. ist ein Teil der marxistischen Erkenntnistheorie. Sie beruht auf Lenins Widerspiegelungstheorie einerseits („Marxismus und Empiriokritismus“) und dem historischen Materialismus andererseits. Es wird dabei unterschieden zwischen der Untersuchung des allgemeinen ästhetischen Phänomens der sinnlichen Wahrnehmung (Widerspiegelung) und der Untersuchung von dessen „höchster Form“, der Kunst. Die objektive Welt ist vom Subjekt unabhängig. Sie wird im subjektiven Bewußtsein widergespiegelt. Für das Bewußtsein gelten daher dieselben Gesetze der Dialektik, die in der objektiven Realität gelten. Die gesellschaftliche Umwelt jedoch in historischen Gesetzmäßigkeiten. Die einzelnen Subjekte sind in dieser historisch-gesellschaftlichen Umwelt Teile und spiegeln sie daher entsprechend ihrem Stand innerhalb der historischen Entwicklung der Gesellschaft wider. Da die Geschichte eine Geschichte von Klassenkämpfen ist, nimmt auch die Widerspiegelung einen jeweils bestimmten Platz innerhalb dieser Klassenkämpfe ein. Es gibt keine neutrale Position; die Kunst ist parteilich. Bei der Vermittlung von Erkenntnis unterscheidet sich die Ä. von der Wissenschaft darin, daß sie das Wesen der Dinge nicht isoliert von ihrer subjektiv konkreten Erscheinung analysiert, sondern das Allgemeine, Typische in der sinnlich wahrnehmenden Gegenständlichkeit aufsucht. Der Gegenstand wird in seiner Ganzheit erfaßt, also auch durch Empfindung, Gefühl, usw. Stärker als die wissenschaftliche ist die ästhetische Wahrnehmung daher durch die ideologische Position des Wahrnehmenden beeinflußt. Die Ä. ist daher nicht nur deskriptiv, sondern auch präskriptiv. Sie schreibt vor, wie richtige ästhetische Empfindung oder wie Kunst zustande kommen soll. Die Kunst ist die höchste Form des ästhetischen Bewußtseins und der ästhetischen Tätigkeit. Ihre Entwicklung wird letztlich bestimmt durch die Entwicklung der materiellen Basis der Gesellschaft. Allerdings nicht streng determiniert, sie kennt eine relativ unabhängige Eigenentwicklung. Erst dies ermöglicht, innerhalb eines ideologisch-klassenbedingten Rahmens Werke unterschiedlicher Qualität zu schaffen. [S. 51]Das Bewußtsein spiegelt das Sein nicht einfach wider, sondern lenkt die Tätigkeit des Menschen und wird zu einer subjektiven Voraussetzung für die praktische Veränderung der Welt. Damit ist zweierlei gesetzt: a) Die Kunst ist jeweils auch die Widerspiegelung eines bestimmten politischen Standpunkts und ordnet sich in das Schema von Fortschritt und Reaktion ein. b) Die Kunst hat als Form des Bewußtseins eine handlungsanleitende und damit erzieherische Funktion. In der Geschichte ist die Kunst immer ein Ausdruck der Ideologie der sie tragenden Klasse und des Standortes, den diese Klasse im Geschichtsverlauf einnimmt. Solange z. B. die „Bourgeoisie“ noch fortschrittlich gewesen ist und gegen die Feudalaristokratie um demokratische Rechte gekämpft hat, hatte die bürgerliche Kunst Malerei, Literatur, Musik eine hohe Blüte erlebt. Mit dem Aufkommen der „Arbeiterklasse“ jedoch wurde die „Bourgeoisie“ historisch in die Defensive gedrängt, ihre Kunst verfiel. Besonders stark zeigt sich dies in der Zeit des „Imperialismus“. Die Verachtung der „Massen“ und damit des Menschen zeigte sich in ihrer Esoterik (l'art pour l'art, Formalismus), in ihrer Unverständlichkeit und Inhaltsleere (Formalismus). Wie die „Bourgeoisie“ ihren Sinn in der Geschichte eingebüßt hat, hat der reaktionäre bürgerliche Künstler keinen Sinn mehr widerzuspiegeln. Kunst ist sinnliche Widerspiegelung der Realität. Die adäquate Methode dazu ist die des Realismus, in der das künstlerische Material so bearbeitet wird, daß die objektiven und sinnlich wahrnehmbaren Erscheinungen in ihm wiedererkannt werden können. Dabei wird unterschieden zwischen dem bürgerlichen kritischen Realismus, der die Realität der bürgerlichen Gesellschaft kritisiert, ohne schon ihre Ursachen und das in ihr ruhende Neue zu entdecken, dem dekadenten Naturalismus, der sich in der genauen Wiedergabe der Oberfläche der Phänomene erschöpft, und dem sozialistischen Realismus, der zum historisch-fortschrittlichen Wesen der Erscheinungen vorstößt. Das Aufzeigen dieses Sinnes in den sinnlich-konkreten Erscheinungen wird mit dem Begriff des Typischen belegt. Durch das Aufzeigen des Typischen, das in einem Auswählen und Umstrukturieren der Vorgefundenen Realität besteht, erfüllt die Kunst ihre erkenntnisvermittelnde Funktion. Gleichzeitig ist durch die Erfahrung des Typischen ein normatives und kontrollierbares Element in die Kunst integriert: es unterliegt der Bewertung als „falsch“ oder „richtig“. Typisch kann nur etwas sein, was das Wesen der (sozialistischen) Gesellschaft „richtig“ zeigt. Die künstlerische Qualität eines Werkes erschöpft sich jedoch nicht in der richtigen Wiedergabe des Typischen. Gleichzeitig muß das Problem des Verhältnisses von Form und Inhalt in harmonischer Weise gelöst sein. Dabei ist der Inhalt das Primäre in der Kunst. Ein bestimmter Inhalt zieht eine bestimmte Form nach sich. Allerdings ist die Abhängigkeit nicht einseitig determiniert. Auch ein historisch richtiger Inhalt kann in eine schlechte Form gefaßt sein. Vollkommen ist ein Kunstwerk, in dem Inhalt und Form harmonisch übereinstimmen. Wo der Inhalt ein historisches Verfallsprodukt ist, wie z. B. in der reaktionären bürgerlichen Literatur und Kunst von Joyce bis Beckett, von den Futuristen bis zu den Gegenstandslosen, besteht diese Harmonie auch, aber sie ist künstlerisch wertlos, da der Inhalt falsch ist. Ein zentraler Begriff innerhalb der Ä., der dem Typischen einerseits und dem der Empfindung andererseits nahesteht, ist der der Schönheit. Hauptquelle des Schönen in der Kunst ist das Schöne im Leben. Schön ist etwas, das ein positives ästhetisches Urteil hervorruft. Damit ist Schönheit jedoch nicht bloß subjektive Empfindung. Ihre Wahrnehmung ist nichts anderes als eine Widerspiegelung bestimmter objektiver Eigenschaften der Wirklichkeit, des objektiv Schönen. Zwar hat es in der Geschichte verschiedene Schönheitsbegriffe gegeben. Diese beleuchteten aber nur jeweils verschiedene Seiten des An-sich-Schönen, das damit also eine ahistorische Kategorie darstellt. Das Schöne ist kein ausschließliches Merkmal der Kunst. Jede beliebige und vergegenständlichte Arbeit des Menschen schließt Momente der Schönheit ein. Neben diesem ahistorischen Schönheitsbegriff existiert ein mit dem des Wesens, des Typischen, verbundener historischer Begriff. Schönheit kommt dem Wesen der fortschrittlichen Gesellschaft zu; in seiner subjektiven und künstlerischen Widerspiegelung ruft auch es positive ästhetische Urteile hervor. [S. 52]Dieser Begriff von Ä. ist der allgemeine Rahmen, innerhalb dessen sich die Ä.-Diskussion in der DDR gehalten hat. Er dient in ihr jeweils als Berufungsinstanz für verschiedene Konzeptionen; gleichwohl gibt es auch von ihm bedeutsame Abweichungen. 2. Historische Entwicklung Die historische Entwicklung läßt sich in drei Hauptetappen untergliedern. a) Bis 1956 drei Hauptrichtungen: die dogmatische mit einem besonders engen Realismusbegriff, die verschiedener Tendenzen im Umkreis von Lukács, die im Umkreis von Brecht. b) Bis etwa 1962 vor allem der Versuch, den Einfluß von Lukács zurückzudämmen und einen neuen Realismusbegriff zu finden. c) Bis heute eine Fortführung dieser Diskussion und gleichzeitig eine stärkere Konzentrierung auf das Verhältnis von Kunstwerk und seiner Wirkung. a) Die dogmatische Richtung in der Ä. (vertreten unter anderem durch W. Girnus und A. Kurella), die Grundlage der offiziellen Kunstpolitik war, ging aus von einem engen Realismusbegriff. Als Norm für die Widerspiegelung der Realität wurden die historischen Formen des bürgerlichen Realismus des 19. Jahrhunderts angesehen. Dies galt sowohl für die Malerei als auch für die Literatur sowie für die Architektur und die Musik. Als das spezifisch Neue des sozialistischen Realismus galt der neue Inhalt. Eine starke Betonung des Typusbegriffs innerhalb des sozialistischen Realismus verleiht der Kunst einen symbolhaften Charakter: Typus erscheint als die Illustration von Begriffen. Die neuen Beziehungen der Menschen, denen Schönheit, Kraft usw. zukommen soll, müssen im Kunstwerk zum Ausdruck gebracht werden. Daher rührt der stark monumentale, emblematische Charakter der bildenden Kunst und der typisierende, „schönfärbende“ der Literatur. Daher z. B. die Fassung des positiven Helden, der Heroismus, Klugheit, Fleiß, Hingabe an die Sache des Sozialismus usw. in sich vereinigt. Die andere Richtung war die der Lukácsschen Tradition, die vor allem nach dem XX. Parteitag der KPdSU großen Einfluß gewann. Sie bildete allerdings keine einheitliche Schule, sondern vertrat jeweils eigene Konzeptionen. Deren Hauptvertreter waren Lukács, Ernst Bloch, Wolfgang Harich, Hans Mayer u. a. Sie gingen von einem freieren Verhältnis von Basis und Überbau aus, damit letztlich auch von einem anderen Geschichtsbegriff, der aber nicht einheitlich war. Die einzelnen, die in der Geschichte stehen, sind ideologisch zwar an ihre Klasse gebunden. Die Äußerungen in geistigen Schöpfungen aber schaffen eine neue Realität, die ihre eigenen Gesetze hat, mittels derer sich ein Schöpfer aus seiner Klassengebundenheit lösen kann. Damit wurde sowohl die Rolle des schöpferischen Subjekts als auch die des Geistigen gegenüber der gesellschaftlichen Basis stärker betont. Obwohl Lukács selbst einen engen, besonders Balzac als Richtmaß nehmenden Realismusbegriff hatte, wurde von dieser Position her Kritik an der Praxis des sozialistischen Realismus geübt, da er die Rolle des schöpferischen Subjekts im Verhältnis zum Material unterschätzte und eine kritische Position gegenüber dem Bestehenden nicht zuließ. Nach dem ungarischen Aufstand von 1956 mußte diese Richtung in der DDR vorläufig verstummen. Eine dritte Richtung, die relativ unabhängig, wenn auch auf die Literatur beschränkt, sich seit jener Zeit durchhielt, ist die der Brechtschen Konzeption. Auch sie kannte eine stärkere Betonung der Rolle des Subjekts. Das Schauspiel sollte keine Autorität sein, der sich das Publikum kritiklos unterordnet, sondern Gegenstand kritischen Überlegens. Um dies zu erleichtern, wurde der Ablauf der Spielhandlung „verfremdet“. Weder Schauspieler noch Zuschauer sollten sich mit den dargestellten Personen identifizieren. Diese Art der Darstellung stand in jener Zeit noch im Gegensatz zur offiziellen Konzeption des Realismus, konnte aber in der Folgezeit weitgehend integriert werden. b) Nach dem XX. Parteitag der KPdSU veränderten sich auch die ästhetischen Auffassungen in der DDR. In der ästhetischen Theorie setzte sich eine neue Konzeption des sozialistischen Realismus durch. Hatte die dogmatische Richtung im Anschluß an Shdanow die Kunstgeschichte noch als Kampf zwischen Realismus und Antirealismus betrachtet und sie dem Kampf zwischen Idealismus und Materialismus in der Philosophiegeschichte gleichgesetzt, so wurde nun der Realismusbegriff [S. 53]historisiert. Als seine Entstehungszeit wurde meist das Aufkommen des Bürgertums angegeben. Gleichzeitig wurde eine größere Autonomie des Inhalts gegenüber der Form postuliert. Der Akzent der Forderungen verschob sich von „getreuer Wiedergabe der Realität“ auf „wahrheitsgetreue Wiedergabe“. Darin war impliziert, daß ein richtiger Inhalt sich erst seine eigene Form suchen müsse. Allerdings wurde mittels der Betonung des Inhalts zugleich die formale Einheit des Kunstwerkes gefordert. Die Details sollten sich nicht verselbständigen, weder wie in der photographischen Wiedergabe der Realität noch im formalistischen Sinn. Die zweite wichtige Neuerung in der ästhetischen Theorie war eine begrifflich exaktere Differenzierung der Kunst von der Wissenschaft. In Anlehnung an die Konzeption des sowjetischen Ästhetikers Alexander Iwanowitsch Burow wurde postuliert, daß Kunst und Wissenschaft einen je anderen Gegenstand hätten. Dieser eigentliche Gegenstand der Kunst ist das menschliche Wesen, der Mensch als gesellschaftliches Wesen, das als jeweilig individuelles und gesellschaftliches von den Gesellschaftswissenschaften nicht erfaßt werde. Erst auf dieser Basis ist der Typusbegriff relevant (Koch, Pracht). Eine andere Richtung betonte stärker die Rolle des Subjekts und seine Arbeit beim künstlerischen Schaffen (Horst Redeker, Friedrich Bassenge). Sie insistierte auf dem analogen Charakter von materieller und geistiger, künstlerischer Arbeit. Kunst ist Praxis. Sie ist mehr als bloß Erkenntnis, und dieses Mehr gewährleistet erst echten Realismus, der vom Naturalismus, der bloßen Widerspiegelung der Erscheinungen, unterschieden wird. c) Beide Richtungen entwickelten sich in gegenseitiger Abhängigkeit in den folgenden Jahren weiter. Die eine verband sich stärker mit den seit den Bitterfelder Konferenzen vertretbaren Konzeptionen zur Hebung des Kulturniveaus der Bevölkerung. Einerseits wurde die Frage der „Volksverbundenheit“ in neuer Weise gestellt. Volksverbundenheit bedeutete sowohl, daß die Kunst erzieherischen Charakter besitze, dessen Vorbedingung Verständlichkeit, Vermittlung von Erkenntnis und eines bestimmten Lebensgefühls, Parteilichkeit usw. ist; andererseits, daß die Kunst nach der Methode des sozialistischen Realismus geschaffen sein sollte. Dieses sollte keine Illustration von Begriffen mehr sein, sondern die neuen oder überlebten Beziehungen und Charaktere der Menschen in typischen Situationen darstellen. Daher wurden in der Kulturpolitik zunehmend Auftragsarbeiten zwischen Gewerkschaften, Betrieben und Schriftstellern vereinbart, die jene auch unter verschiedensten Formen über das gesellschaftliche Leben, vor allem die Arbeit der Bevölkerung informieren sollten. Gleichzeitig implizierte diese Konzeption die Aufhebung der Trennung von hoher Kunst und Volkskunst, die auf der ersten Bitterfelder Konferenz durch die Initiierung der Bewegung „schreibender Arbeiter“ unterstrichen wurde. Diese Bewegung wurde allerdings auf der zweiten Bitterfelder Konferenz durch eine stärkere Betonung der Arbeitsteilung zwischen Berufs- und Laienkünstler wieder zurückgenommen. Diese Konzeption fügt sich ein in die Entwicklung der kulturpolitischen Diskussion, die vor allem durch das Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED getragen wird (Fred Staufenbiel). Die Kultur darf nicht von der Gesamtentwicklung der Gesellschaft isoliert gesehen werden. Das Kulturniveau ist der Entwicklungsgrad der menschlichen Herrschaft über die Gesetze der Natur und der Gesellschaft, die für die Vervollkommnung des menschlichen Daseins wesentlich ist. Der Prozeß der Vervollkommnung des Menschen ist nur in diesem Rahmen zu sehen. Die Abkehr von einer einseitig ästhetisierenden Auffassung der Kultur ermöglicht es, die Kulturentwicklung planbar zu machen (Erhard John, Fred Staufenbiel, Hans Koch, Erwin Pracht). Die andere Richtung, die einen starken Akzent darauf gelegt hatte, daß das Kunstwerk ein Arbeitsprodukt ist, betonte zunehmend die Anwendung moderner empirisch-wissenschaftlicher Methoden bei der Entwicklung der Ä. Das Kunstwerk ist im Hinblick auf seine Wirkung auf das Publikum mit den Methoden der Kybernetik, Informationstheorie, Sozialpsychologie, Soziologie usw. zu untersuchen. Diese Konzeption, die das Kunstwerk der ebenfalls sich stark entwickelnden Gebrauchs-Ä. und industriellen Formgestaltung vergleichbar macht, hat ihrerseits eine Rück[S. 54]wirkung auf die ästhetische Theorie, besonders auf das Problem der Widerspiegelung. Unter kybernetischem Aspekt (Horst Redeker) ist das Kunstwerk zu verstehen als Modell wesentlicher historischer Prozesse oder bestimmter Seiten dieser Prozesse in ihrer historischen Bewegungsrichtung. Modelle im kybernetischen Sinn sind dabei nicht Muster oder Vorbild, sondern Abbildung eines strukturellen Zusammenhanges in einem anderen Bereich durch eine isomorphe Struktur. Ein solches Modell dient primär der Erkenntnisgewinnung. Die Rolle des Subjekts ist groß: verschiedene Beobachter können im selben Modell Verschiedenes aufdecken. Ein weitergehender Ansatz, der soziologische und sozialpsychologische Begriffe verwendet (Günter K. Lehmann), nimmt ästhetische Qualitäten, die bisher als objektive Dingeigenschaften gesehen wurden, in ein gesellschaftlich verstandenes Subjekt zurück. Ästhetische Kriterien rühren von einem sozial sanktionierten Wertmuster her, das teils als individuelle, teils als öffentliche Meinung erscheint. Ästhetische Wertungen sind immer sozial nominierte Interessen und Forderungen, keine Wesenheiten an sich. Die Konsequenz der bisherigen Ä. ist ein Auseinanderklaffen von ästhetischer Norm und gesellschaftlichen Erfordernissen. Kunsttheoretische Untersuchungen müssen bei den wirklichen, d.h. empirisch nachprüfbaren Voraussetzungen beginnen. Kunst ist eine soziale Institution, deren Rolle und Funktion durch den Charakter des sozial-ökonomischen Gesamtsystems bestimmt wird. Ihr Zusammenwirken mit anderen Institutionen des Überbaus wird durch Normen sanktioniert und geregelt, die auch definieren, was Kunst ist und wie Kunst vorgetragen werden muß, um als Kunst vernommen und anerkannt zu werden. Kunstwerke sind Widerspiegelungen von Anschauungen und Interessen von Klassen, Schichten, Gruppen. Der Künstler folgt bewußt oder unbewußt deren Rollenerwartungen. Die wichtigsten Institutionen, an denen ästhetische Theorie betrieben wird, sind das Institut für Ä. der Humboldt-Universität in Berlin (Dir. Erwin Pracht), das Institut für Ä. und Kulturtheorie der Universität Leipzig (Dir. Erhard John), der Lehrstuhl für Theorie und Geschichte der Kunst am Institut für Gesellschaftswissenschaften (Hans Koch), am selben Institut die Fachrichtung Kulturtheorie (E. John, Fred Staufenbiel). Die Vertreter der zweiten Richtung befinden sich meist in wenig bedeutenden Positionen. Redeker z. B. hat eine Professur an der Hochschule für Gestaltung in Berlin, Lehmann einen Lehrauftrag am Literaturinstitut „Johannes R. Becher“ in Leipzig. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 50–54 Aspirantur, Wissenschaftliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Atheismus

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Allgemeine Grundlagen Die in der DDR gelehrte Ä. ist ein Teil der marxistischen Erkenntnistheorie. Sie beruht auf Lenins Widerspiegelungstheorie einerseits („Marxismus und Empiriokritismus“) und dem historischen Materialismus andererseits. Es wird dabei unterschieden zwischen der Untersuchung des allgemeinen ästhetischen Phänomens der sinnlichen Wahrnehmung (Widerspiegelung) und der Untersuchung von dessen „höchster Form“, der Kunst. Die…

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Sozialstruktur (1969) Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Allgemeines Als S. kann die Gesamtheit der Einzelstrukturen einer Gesellschaft bezeichnet werden. Dazu gehören, bezogen auf die DDR-Gesellschaft, vor allem die soziale Struktur der Partei und der Massenorganisationen sowie die Klassen- und Schichtstruktur mit verschiedenen Einzelaspekten: Beschäftigten- und Berufsstruktur, Einkommensstruktur, Religions-, Familien-, Bildungs- und Ausbildungsstruktur u.a. Die S. der DDR-Gesellschaft ist vor allem durch Erscheinungen des sozialen Wandels gekennzeichnet. Diese liegen einmal in der hohen vertikalen (Aufstiegs-/Abstiegs-)-Mobilität und der hohen horizontalen (besonders Berufs-)Mobilität. Der soziale Wandel wird, besonders seit 1961, zweitens in einem Wandel der Gesellschaftspolitik der SED-Führung und der Reaktionen der Bevölkerung sichtbar: Eine Teilanpassung zahlreicher Gruppen der Bevölkerung an das Regime, besonders in der beruflichen Sphäre, ist nicht zu übersehen. Schließlich sind Erscheinungen des Generationenwechsels, besonders in ihren Auswirkungen auf den Parteiapparat der SED und den Staatsapparat, hervorzuheben. Die neuen Eliten, jüngere Fachleute in so gut wie allen Bereichen der Gesellschaft, prägen der Gesellschaft immer stärker Züge einer Laufbahngesellschaft auf. Weitere Merkmale des sozialen Wandels sind die starke Überalterung, ferner der Rückgang der selbständig Berufstätigen, der beträchtliche Frauenüberschuß sowie der starke Anteil von weiblichen Berufstätigen (1967: 47,2 v. H. aller Beschäftigten). Ferner ist die hohe Erwerbsquote hervorzuheben: 85 v. H. aller im arbeitsfähigen Alter stehenden Personen waren 1967 tatsächlich in den Arbeitsprozeß eingegliedert. 2. Die Sozialstruktur im Spiegel der DDR-Literatur In der offiziellen sozialstatistischen Literatur der DDR bleibt die S. weitgehend auf die Klassen- und Schichtstruktur beschränkt. Man geht, der marxistischen und leninistischen Tradition folgend, noch immer davon aus, daß die Klassen (und Schichten) der Gesellschaft durch ihre Stellung zu den Produktionsmitteln bestimmt werden. Mit der Eigentumsverfassung müssen sich damit auch die Strukturen der Klassen und Schichten verändern. Die Unterscheidung in Besitzer und Nichtbesitzer von Produktionsmitteln gilt für die DDR-Gesellschaft, als sozialistische Gesellschaft, nicht. Die Klasse der „Kapitalisten“ ist „verschwunden“. Damit wird die Festlegung eines Unterscheidungskriteriums für die verschiedenen sozialen Gruppen zum theoretischen Problem. In der empirischen sozialstatischen Literatur, die stets nur den wirtschaftlich tätigen Teil der Bevölkerung berücksichtigt, wird dieses meist wie folgt gelöst: Es gibt zwei die Gesamtgesellschaft prägende Klassen, die sogenannten Grundklassen, d.i. die Klasse der Arbeiter und Angestellten und die Klasse der Genossenschaftsbauern. Unter Arbeitern und Angestellten, die zusammen die „Arbeiterklasse“ bilden, sind — gemäß dem „Statistischen Jahrbuch der DDR, 1968“ — alle Arbeitskräfte zu verstehen, „die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Betrieb, einer Einrichtung, einem Verwaltungsorgan, einer Produktionsgenossenschaft, einem freiberuflich Tätigen oder einem privaten Haushalt stehen. Hierzu gehören auch Heimarbeiter und nicht ständig Beschäftigte, jedoch nicht die Lehrlinge“. Von den 7,714 Mill. Berufstätigen im Jahre 1967 waren, lt. „Stat. Jahrbuch, 1968“, 6,339 Mill. Arbeiter und Angestellte (ohne Lehrlinge). Genossenschaftsbauern sind die wirtschaftlich tätigen Mitglieder in den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPGs). Ihre Zahl betrug im Jahre 1967 1,065 Mill. Neben diesen Klassen werden folgende Schichten unterschieden: die Intelligenz, die [S. 567]Genossenschaftshandwerker, die privaten Handwerker, Kleingewerbetreibende, Einzelhändler und sonstige Selbständige. Aus der offiziellen Sozialstatistik können Einzelheiten und Einzeltendenzen der S. entnommen werden. Dazu gehören: die soziale Struktur der wirtschaftlich Tätigen, ihre Gliederung nach Wirtschaftsbereichen und Eigentumsformen der Betriebe sowie nach Berufen, ferner ihre Altersstruktur. 3. Einzelstrukturen a) Die soziale Struktur der wirtschaftlich Tätigen Als Ergebnisse der Volks- und Berufszählung aus dem Jahre 1964 sind folgende Zahlen publiziert worden: Die Gliederung der wirtschaftlich Tätigen nach dem Anteil von Personen im arbeitsfähigen Alter und im Rentenalter läßt beträchtliche Differenzen in den einzelnen sozialen Schichten und Gruppen erkennen. Dem unterdurchschnittlich niedrigen Anteil der im Rentenalter stehenden Personen aus den sozialen Schichten der Intelligenz und der Genossenschaftshandwerker steht die weit überdurchschnittliche Überalterung der selbständig Erwerbstätigen gegenüber. Die Mitglieder der „Arbeiterklasse“, die im Rentenalter sind, kommen mit 6,7 v. H. dem errechneten Durchschnitt von 7,4 v. H. am nächsten, während die Gruppe der Genossenschaftsbauern zwischen den ermittelten Werten der anderen Schichten liegt. Die überdurchschnittlich hohe Überalterung der Selbständigen ist auf verschiedene Ursachen zurückzuführen: Die starke Fluchtbewegung dieser sozialen Gruppe ist ebenso zu berücksichtigen wie die Tatsache, daß Kinder von Eltern aus diesen Gruppen nach dem Abschluß ihrer Ausbildung in der Regel nicht mehr im elterlichen Betrieb mitarbeiten oder gar diesen übernehmen. Die Aufgliederung der wirtschaftlich Tätigen nach sozialen Schichten und nach 7 Wirtschaftsbereichen vermittelt einige Einsichten. So ist es aufschlußreich, daß es der SED-Führung trotz aller Anstrengungen zum Erhebungszeitpunkt nicht gelungen war, die Hälfte aller wirtschaftlich Tätigen und auch nicht die Hälfte aller Arbeiter und Angestellten im Bereich der Industrie zu beschäftigen. Die relativ hohen Beschäftigtenzahlen in den Bereichen Verkehr, Post und Fernmeldewesen, Handel sowie Kultur, Gesundheits- und Sozialwesen sind bemerkenswert. Dagegen sind 55 v. H. der Genossenschaftshandwerker in der Industrie und 35,9 v. H. in der Bauwirtschaft beschäftigt. Nur 22,8 v. H. der Angehörigen der Intelligenz sind in der Industrie, indessen 46,9 v. H. im Bereich Kultur, Gesundheits- und Sozialwesen tätig. Dagegen sind die privaten Handwerker und Kleingewerbetreibenden zum Erhebungszeitpunkt überwiegend in der Industrie und im Bauwesen beschäftigt gewesen. Schwerpunkte der selbständig Tätigen liegen in der Industrie (private Betriebe), in der Land- und Forstwirtschaft (vor allem private Gärtner) und im Verkehrswesen (private Beförderungsunternehmen). [S. 568] [S. 569] [S. 570] [S. 571]Die Aufgliederung der wirtschaftlich Tätigen nach der sozialen Zugehörigkeit und nach den Eigentumsformen der Betriebe, in denen sie arbeiten (Tabelle IV), läßt erkennen, daß zum Erhebungszeitpunkt noch fast 900.000 Arbeiter und Angestellte in privaten und halbstaatlichen Unternehmen beschäftigt waren. Der Anteil der in solchen Betrieben arbeitenden Angehörigen der Intelligenz dagegen ist mit 5,2 v. H. gering. Mit Ausnahme der Einzelhändler, der Kleingewerbetreibenden und der sonstigen Selbständigen ist die Masse der im Arbeitsprozeß Stehenden in volkseigenen und genossenschaftlichen Betrieben tätig gewesen. b) Die Beschäftigten- und Berufsstruktur In bezug auf die Beschäftigten- und Berufsstruktur wird in der DDR nach Berufsgruppen und Berufsabteilungen (Berufe nach Wirtschaftsbereichen) unterschieden. Für zahlreiche Berufe (1967: rd. 1.000) sind vom Ministerium für Volksbildung in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Pädagogischen Zentralinstitut (DPZI) und der Staatlichen Plankommission „Berufsbilder“ ausgearbeitet worden, d.h. genaue Beschreibungen der Anforderungen, der Ausbildungswege und des Ausbildungszeitraumes für die einzelnen Berufe. Im übrigen lassen sich in der Entwicklung der Berufsstruktur drei Tendenzen feststellen, die auch in der BRD zu beobachten sind: Aus universalen Berufen (Maschinenschlosser) werden Spezialberufe (Maschinenmontierer); aus traditionellen Berufen (Dreher) werden durch Umschulungen neue Berufe (Chemiefacharbeiter); neue Berufe entstehen durch den technischen Fortschritt (Programmierer) und den Aufbau neuer Industrien (Werftarbeiter). Für die Volks- und Berufszählung am 31. Dezember 1964 wurde eine spezielle „Systematik der Berufe und Tätigkeiten“ mit insgesamt 487 Berufen, die zu 170 „Berufsordnungen“, 39 „Berufsgruppen“ und schließlich 8 „Berufsabteilungen“ zusammengefaßt wurden, ausgearbeitet. Auf dieser Grundlage gliedern sich die wirtschaftlich Tätigen wie folgt: Die Aufgliederung der wirtschaftlich Tätigen nach 8 Berufsabteilungen und Geschlecht (Tab.~V) zeigt, daß zum Erhebungszeitpunkt nur rd. 34 v. H. der Berufstätigen in Bereichen der Grundstoffindustrie, der stoffbe- und -verarbeitenden Industrie und des Bauwesens tätig, während rd. 28 v. H. in den Bereichen Bildung usw., Wirtschaftsleitung usw. sowie Dienstleistungen u. a. beschäftigt waren. In der Land- und Forstwirtschaft arbeiteten 12,5 v. H. aller Berufstätigen und in der Berufsabteilung Verkehr, Nachrichtenwesen und Handel 18,7 v. H. Der Anteil der arbeitenden Frauen dominiert eindeutig in den Berufsabteilungen 5, 6, 7 und 8, während der Anteil der in der Land- und Forstwirtschaft arbeitenden Frauen rd. 47 v. H. erreicht. Auch die Aufgliederung der wirtschaftlich Tätigen nach Berufsabteilungen und Altersgruppen führt zu aufschlußreichen Ergebnissen: [S. 572]Sie zeigt die überdurchschnittliche Überalterung in den Berufsabteilungen 4 und 7 Während in den Berufsabteilungen 3, 6 und 8 der Anteil der 25- bis 50jährigen bemerkenswert hoch ist, ist hier der der 60jährigen und älteren relativ niedrig. In den Berufsabteilungen 1, 2 und 6 ist zudem der Anteil der unter 25jährigen überdurchschnittlich hoch. Die Altersstruktur der Berufsabteilungen 1 und 5 entspricht etwa den Durchschnittswerten. Im Jahre 1967 waren insgesamt 7.715.000 Beschäftigte (Männer: rd. 4.071.000; Frauen: rd. 3.643.000) registriert. In den einzelnen Wirtschaftsbereichen waren die weiblichen Berufstätigen im gleichen Jahre wie folgt vertreten: c) Sozialstruktur der SED Die SED ist in der DDR bisher noch nicht zum Gegenstand veröffentlichter sozialistischer oder soziologischer Untersuchungen gemacht worden. Einige Daten jedoch werden meist auf den Parteitagen bekanntgegeben. Nach ihrer sozialen Zusammensetzung gliederte sich die SED Ende 1966 wie folgt: Die einzelnen Schichten bzw. sozialen Gruppen wurden für diese Zusammenstellung möglicherweise anders definiert als in der offiziellen Sozialstatistik. Der hohe Anteil von Angehörigen der Intelligenz ist vermutlich nicht nur darauf zurückzuführen, daß in diese Gruppe viele Parteifunktionäre eingestuft wurden, sondern auch darauf, daß Personen, die in der offiziellen Sozialstatistik zur Gruppe der Angestellten gerechnet werden, hier der der Intelligenz zugeschlagen wurden. Der Anteil der Arbeiter ist zwar gegenüber früheren Zeitpunkten (1961) erheblich gestiegen. Dennoch gehören kaum mehr als zwei Drittel der Mitglieder der SED den „Grundklassen“ (Arbeiter und Angestellte, Genossenschaftsbauern) der Gesellschaft in der DDR zu. Die altersmäßige Zusammensetzung der Partei wurde für Ende Dezember 1966 wie folgt ausgewiesen: Der starke Anteil der Gruppe der 31- bis 40jährigen Parteimitglieder ist besonders auffällig. Sie stellen gegenwärtig über 25 v. H. aller Mitglieder der SED. Diese Altersgruppe spielt nicht nur zahlenmäßig in der Partei — wie in anderen Bereichen der Gesellschaft, besonders der Wirtschaft — eine entscheidende Rolle. [S. 573] d) Sozialstruktur der Massenorganisationen Über die soziale Zusammensetzung, den altersmäßigen Aufbau u. a. m. der wichtigsten Massenorganisationen gibt es keine zusammenfassenden Übersichten. Auch in bezug auf einzelne Massenorganisationen sind die Angaben äußerst spärlich. Bekannt ist lediglich die jeweilige Gesamtmitgliederzahl, die im „Statistischen Jahrbuch“ veröffentlicht wird. Für 1967 lauten die abgerundeten Zahlen wie folgt: e) Familienstruktur Die Situation der Familie läßt sich durch einen Funktionsabbau kennzeichnen. Dies ist einmal eine Auswirkung der immer stärkeren Einbeziehung der Frauen in den Arbeitsprozeß. Darüber hinaus ist die Erziehungsfunktion der Familien mehr und mehr auf die gesellschaftlichen Institutionen und Organisationen verlagert worden. Bie Ursachen für den Funktionsabbau liegen einmal im verstärkten Druck der SED auf die Erziehung. Andererseits waren bereits im Jahre 1966 in rd. 70 v. H. aller Ehen beide Ehepartner berufstätig. In diesem Zusammenhang steht auch der relativ hohe — und in den meisten Bezirken tendenziell wachsende — Anteil der Ehescheidungen. Das Verhältnis von Ehescheidungen zu Eheschließungen betrug im Jahre 1966 etwa 1:6. Die Gründe für die relativ hohen Ehescheidungsziffern sind vielfacher Natur: Das Eheschließungsalter liegt, bedingt durch die Herabsetzung der Volljährigkeit auf 18 Jahre, relativ niedrig (verglichen mit dem in der BRD). Ehen sind nach dem Gesetz leichter zu scheiden (§ 24 Abs. 1; „Zerrüttungsprinzip“; kein Rechtsanwaltszwang). Schließlich ist die hohe Mobilität der Bevölkerung als Faktor, der die Familienstruktur beeinflußt, zu berücksichtigen. (Familie, Familienrecht) f) Sozialstruktur der Jugend Seit dem Inkrafttreten des Jugendgesetzes (1963) und der Institutionalisierung des Leistungsprinzips bei der Zulassung der Studenten an Universitäten und Hochschulen ist der Anteil der Kinder, die ihrer Herkunft nach aus den sozialen Schichten der Intelligenz und der Angestellten stammen, ständig gestiegen; der Anteil der Kinder, die aus Arbeiterfamilien stammen, ist ständig gesunken. Bereits 1964 hatten 54 v. H. aller Studenten an Universitäten und Hochschulen bei der Frage nach der sozialen Herkunft „Angestellter“ oder „Intelligenz“ angegeben (Fachschulen 1964: 42,2 v. H.; die Kinder von Angestellten allein nahmen im Jahre 1966 einen Anteil von 44,5 v. H. ein). Im übrigen ist die Jugend auf Grund zahlreicher empirischer Untersuchungen in der DDR berufsorientiert und familienbewußt. Die Schere zwischen den Berufswünschen und dem volkswirtschaftlichen Bedarf an bestimmten Berufen ist außerordentlich groß. So stehen bei 18- bis 20jährigen Mädchen im Jahre 1966 folgende „Modeberufswünsche“ im Vordergrund: Verkäuferin, Schneiderin, Büroberufe, Friseuse, Kosmetikerin, Säuglingsschwester und Lehrerin. Gesucht werden dagegen, auch unter der weiblichen Jugend, vor allem Facharbeiter für den Maschinenbau und die Chemieindustrie sowie für die elektrotechnische und die elektronische Industrie. (Jugend) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 565–573 Sozialprodukt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialversicherungsausweis

Sozialstruktur (1969) Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Allgemeines Als S. kann die Gesamtheit der Einzelstrukturen einer Gesellschaft bezeichnet werden. Dazu gehören, bezogen auf die DDR-Gesellschaft, vor allem die soziale Struktur der Partei und der Massenorganisationen sowie die Klassen- und Schichtstruktur mit verschiedenen Einzelaspekten: Beschäftigten- und Berufsstruktur, Einkommensstruktur, Religions-, Familien-, Bildungs- und Ausbildungsstruktur u.a. Die S. der…

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Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (1969)

Siehe auch: Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen: 1985 Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (GdA): 1975 1979 Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen: 1965 1966 Unter diesem Titel erschien im Frühjahr 1966 ein 8bändiges Werk mit vielen Bild- und Dokumentarbeilagen. Es war seit einem ZK-Beschluß vom 29. 7. 1956 vorbereitet worden. Eine Vorstufe war der sehr stark von Ulbricht geprägte „Grundriß der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“. (Er wurde am 26. 6. 1962 auf der 16. ZK-Tagung vorgelegt und nach Änderungen auf der 2. ZK-Tagung am 12. 4. 1963 bestätigt.) Gemäß der Tendenz der SED lag das Ergebnis dieser einseitig gesehenen „Geschichtsdarstellung“ in den Hauptzügen schon vorher fest. Auf der 10. Vollsitzung des ZK (23.–25. 6. 1965) legte Prof. Dr. Lothar Berthold, Direktor des Instituts für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED, die Linie der noch in Arbeit befindlichen G. dar. Er betonte, es gehe um die „Hauptfrage der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, die Frage, wie es gelang, eine revolutionäre Partei des deutschen Proletariats zu schaffen, wie es diese Partei vermochte, sich selbst auf den Kampf um die politische Macht vorzubereiten …“. Er sagte weiter, es solle das Werk, „gestützt auf die Beschlüsse der Partei, die Reden und Aufsätze ihrer führenden Funktionäre und die bisherigen Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung, die historische Wahrheit über die Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung auf marxistisch-leninistischer Grundlage, parteilich und in der dem vorliegenden Werk entsprechenden Weise darlegen“ (Tribüne vom 29. 6. 1965). Ulbricht leitete auch das Autorenkollektiv der 8bändigen G., doch weist dieses Werk nicht mehr die allzu krassen stalinistischen Geschichtsverfälschungen auf, die der „Grundriß …“ von 1962 enthielt. Die 8bändige G. verzichtet weitgehend auf Fälschung von Parteibeschlüssen, Faksimiles und Fotos, ferner auf Weglassung der Namen von Parteiverrätern und Abweichlern. — Dennoch darf nicht übersehen werden, daß auch sie manche geschichtlichen Tatsachen übergeht, Dokumentarquellen totschweigt und viele Fakten einseitig beurteilt. So werden die geschichtlichen Vorgänge nicht quellen- und zeitgetreu wiedergegeben, sondern zurechtgebogen, um die leninistische Parteilehre zu rechtfertigen und die „Richtigkeit“ der Parteistrategie von einst und von heute zu beweisen. Daher werden sozialdemokratische und auch abweichende kommun. (einem Revisionismus anhängende) Bestrebungen nicht nur abgeurteilt, sondern auch herabgesetzt. Die SED will ihre Behauptung unterbauen, es gebe eine politisch-strategische Linie von K. Marx und F. Engels, Bebel und Wilhelm Liebknecht zu Ulbricht, die mehr noch über <Lenin> als über Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg verlaufe. Die G. soll nachweisen, es bestünde eine „Kontinuität der Entwicklung der deutschen Arbeiterbewegung von ihren Anfängen bis zur SED“ (Bd. 1, S. 12). Diese Deutung des geschichtlichen Ablaufs führt zu einer sehr schiefen Gliederung der G., die den Stoff und den Strom der wirklichen Geschichte verlagert: Der Zeit 1847 bis 1898 wird nur 1~Band gewidmet, der wichtigen Entwicklung 1899–1917 ebenfalls nur 1~Band, doch die Jahre 1918 bis 1944 werden gleich den Jahren 1945–1963 in 3~Bänden behandelt. Schon diese Periodisierung zeigt, daß die G. das Wirken der SED als Erfüllung des Ringens der deutschen Arbeiterparteien darstellen soll. Die G. dient als Unterlage für die politische Schulung in allen Bereichen und in den Schulen und Hochschulen, also nicht nur in der SED, FDJ, NVA und den bewaffneten Kräften. Das ZK der SED erließ am 19. 1. 1966 den „Maßnahmeplan zur Propagierung der ‚Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung‘“. Darin wird von der G. gesagt: Sie „erleichtert das Verständnis für die Strategie und Taktik der SED im Kampf um die Herstellung der Aktionseinheit der Arbeiterklasse und den Zusammenschluß aller demokratischen Kräfte in ganz Deutschland gegen Imperialismus und Militarismus, für den Sieg des Sozialismus in der DDR und für die friedliche demokratische Wiedervereinigung Deutschlands … Das Studium des Geschichtswerkes und die vielfältige Verbreitung des marxistisch-leninistischen Geschichtsbildes stärkt die Zuversicht und die unerschütterliche Gewißheit vom Sieg des Sozialismus in ganz Deutschland und in der ganzen Welt …“ („Neuer Weg“ 1966, Nr. 4, S. 205 ff.). Die Forderung, die G. als Propagandawaffe im Kampf um Westdeutschland einzusetzen, wird oft erhoben. Im „Neuen Deutschland“ vom 11. 1. 1966 heißt es z. B., für die Bürger der „DDR“ sei die G. „ein wichtiger Faktor der sozialistischen Bewußtseinsbildung“, nach Westdeutschland aber strahle „das Werk aus als neuerlicher Beweis der nationalen Rolle der deutschen Arbeiterklasse in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft“. Literaturangaben Weber, Hermann: Ulbricht fälscht Geschichte — Ein Kommentar mit Dok. zum „Grundriß der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“. Köln 1964, Neuer Deutscher Verlag. 179 S. m. Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 30 Arbeiterbewegung, Gedenkstätten der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiterfestspiele

Siehe auch: Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen: 1985 Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (GdA): 1975 1979 Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen: 1965 1966 Unter diesem Titel erschien im Frühjahr 1966 ein 8bändiges Werk mit vielen Bild- und Dokumentarbeilagen. Es war seit einem ZK-Beschluß vom 29. 7. 1956 vorbereitet worden. Eine Vorstufe war der sehr stark von Ulbricht geprägte „Grundriß der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“. (Er wurde…

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Gnadenrecht (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das G. war bis zum 12. 9. 1960 dem Präsidenten der Republik vorbehalten. Nach dem Tode Piecks wurde es durch Art. 106 der geänderten Verfassung dem neugebildeten Staatsrat übertragen. Jetzt bestimmt Art. 77 der Verfassung vom 6. 4. 1968, daß der Staatsrat das G. ausübt. In einem nicht veröffentlichten Erlaß hat der Staatsrat die Ausübung des G. neu geregelt. Nach §~1 übt der Staatsrat das G. durch den Vors. des Staatsrates aus. Gnadengesuche können von dem Verurteilten oder seinem Ehegatten, einem in gerader Linie Verwandten oder den Geschwistern des Verurteilten eingereicht werden. Bei Todesurteilen kann das Gnadengesuch auch durch einen in der „DDR“ zugelassenen Rechtsanwalt eingereicht werden. Daraus ergibt sich eindeutig, daß in anderen Fällen Gnadengesuche nicht von Anwälten eingereicht werden dürfen. Von Angehörigen eingereichte Gnadengesuche sollten auch die Mitwirkung eines Rechtsanwalts nicht erkennen lassen. Die Vorprüfung des Gesuches erfolgt durch eine Kommission unter Leitung des Sekretärs des Staatsrates. Dieser Kommission gehören der Minister der Justiz, der Generalstaatsanwalt, der Minister des Innern oder der Minister für Staatssicherheit an. Über Gnadengesuche, die sich nur auf Geldstrafen oder Nebenfolgen erstrecken, entscheidet eine Gnadenkommission in den Bezirken, der Direktor des Bezirksgerichts, der Bezirksstaatsanwalt und der 1. Stellv. des Vors. des Rates des Bezirkes angehören. Der Minister der Justiz und der Generalstaatsanwalt sind berechtigt, durch gemeinsamen Beschluß die Entscheidungen der Gnadenkommission abzuändern oder aufzuheben. Einen Gnadenerweis gegen den Willen der Staatsanwaltschaft gibt es in der Praxis nicht. Neben einem Gnadenerweis gibt es während des Strafvollzuges noch die Möglichkeit der Strafaussetzung auf ➝Bewährung, von der besonders im Zuge der vom Staatsrat angeordneten [S. 256]Gnadenaktionen (Amnestie) Gebrauch gemacht wurde. (Rechtswesen, politische ➝Häftlinge) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 255–256 Gleichberechtigung der Frau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gomulkaplan

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das G. war bis zum 12. 9. 1960 dem Präsidenten der Republik vorbehalten. Nach dem Tode Piecks wurde es durch Art. 106 der geänderten Verfassung dem neugebildeten Staatsrat übertragen. Jetzt bestimmt Art. 77 der Verfassung vom 6. 4. 1968, daß der Staatsrat das G. ausübt. In einem nicht veröffentlichten Erlaß hat der Staatsrat die Ausübung des G. neu geregelt. Nach §~1 übt der Staatsrat das G. durch den Vors. des…

DDR A-Z 1969

Berufsausbildung (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 a) Die B. wird durch die Erfordernisse der Wirtschaftsplanung bestimmt und unterliegt umfassenden gesetzlichen Bestimmungen. Alljährlich ergeht eine Anordnung über die Durchführung des Planes „Berufsausbildung“, der eindeutig die volkseigenen Betriebe bevorzugt. Die Schulabgänger werden durch eine besondere Werbekampagne beeinflußt, die von der Wirtschaftsleitung gewünschten Berufe zu ergreifen. Wichtigstes Mittel der Berufslenkung ist die Registrierpflicht für alle Lehr- und Arbeitserträge mit Schülern, Jugendlichen und Studienbewerbern bei dem jeweiligen Amt für Arbeit und Berufsberatung. Berufsausbildungsverträgen mit Handwerkern oder selbständigen Gewerbetreibenden wird vielfach die Genehmigung versagt. Ziel der B. ist, in möglichst kurzer Zeit qualifizierte Arbeitskräfte heranzubilden. Die B. soll „zugleich feste weltanschauliche sowie politisch-moralische Überzeugungen entwickeln“, die Lehrlinge also im Sinne der SED erziehen. Die Lehrausbilder sollen die Jugendlichen in die sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit einführen. Die gesetzlichen Bestimmungen über die B. wurden in dem im Febr. 1965 in Kraft getretenen „Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ zusammengefaßt und zum Teil neu geregelt. Dieses Gesetz betrifft alle Ebenen der Bildung und Ausbildung von der Normalschule über die Berufsausbildung bis hin zu den Hochschulen und Universitäten. Die B. wird darin einheitlich geregelt. (In der BRD gibt es für die verschiedenen Berufsgruppen — also gewerbliche Lehrlinge der Industrie, Handwerkslehrlinge, kaufmänn. Lehrlinge usw. — voneinander abweichende Regelungen.) Die B. baut auf der Normalschule auf und ist eng mit ihr verbunden. Zwar sind viele Regelungen des neuen „Bildungsgesetzes“ noch bloßes Programm, aber an dessen Realisierung wird gearbeitet. Diesem Programm zufolge beginnt eine allgemeine Einführung in das Berufsleben bereits im 7. Schuljahr der Normalschule, der zehnklassigen „Polytechnischen Oberschule“. Diese Berufseinführung in der 7. und 8. Klasse ist überwiegend theoretischer Art und wird ergänzt durch Werkunterricht und praktische Tätigkeit in einem Betrieb. Für die praktische Unterweisung ist wöchentlich ein Unterrichtstag vorgesehen. Diese Unterweisungen werden getrennt für die Berufsrichtungen Industrie und Landwirtschaft veranstaltet. Teil des polytechnischen Unterrichts soll die Weckung von Neigungen und Eignungen für einen bestimmten Beruf sein, um die Berufsentscheidung der Schüler und Eltern zu erleichtern. Vom 9. Schuljahr ab erfolgt neben dem allgemeinbildenden Unterricht eine theoretische und praktische berufliche Grundausbildung, letztere in Verbindung mit einem Betrieb. Auch dabei handelt es sich noch nicht um die Ausbildung für einen bestimmten Beruf. Während des 9. und 10. Schuljahrs sollen vielmehr die Grundlagen für jeweils mehrere verwandte Berufe vermittelt werden, z. B. für „Metallarbeiter“ oder „Elektriker“. Erst nach Abschluß der zehnklassigen Normalschule folgt die B. in einem ganz bestimmten Beruf in einem Lehrbetrieb. Die praktische Lehrzeit beträgt dann in der Regel nur noch zwei Jahre. Während der Lehrzeit besuchen die Lehrlinge die Berufsschule. Durch dieses Ausbildungssystem sollen künftig rund vier Fünftel der in Lehrberufen ausgebildeten Jugendlichen nach Vollendung des 17. Lebensjahres ins Berufsleben eintreten. (Auch in der BRD treten die Jugendlichen in diesem Alter ins Berufsleben, und zwar nach in der Regel 8jährigem Volksschulbesuch und anschließender dreijähriger Lehrzeit. In der BRD werden jedoch noch ungefähr 60 v. H. der gewerblichen Lehrlinge in Handwerksbetrieben ausgebildet, in der „DDR“ sind es nur noch rund 10 v. H.) Von einem kleinen Teil der Schüler — den offensichtlich geringer begabten — wird der Abschluß der Normalschule nach dem 10. Schuljahr nicht verlangt. Man rechnet dabei mit etwa 15 v. H. der Schüler, die nach dem 8. Schuljahr die Schule verlassen und anschließend eine zwei- bis dreijährige Betriebslehre mit gleichzeitigem Besuch einer Berufsschule aufnehmen. Die praktische B. in den Betrieben erfolgt nach einheitlichen, aber für die verschiedenen Berufe doch weitestgehend spezialisierten Vorschriften, die in einer amtlichen Berufssystematik und in den für die meisten Lehrberufe vorliegenden allgemeinverbindlichen Berufsbildern niedergelegt sind. Darin worden Ausbildungsziele und die zu vermittelnden Fertigkeiten genau beschrieben. Geeignete Schüler haben die Möglichkeit, [S. 98]im Anschluß an die 10.~Klasse der Normalschule in die „Erweiterte Oberschule“ einzutreten. Nach weiteren zwei Schuljahren wird dort das Abitur abgelegt. Bis Ende 1966 bestand die Absicht, an den „Erweiterten Oberschulen“ den Schülern in Verbindung mit Lehrbetrieben auch eine Facharbeiterausbildung zu vermitteln. Das Abitur sollte nach diesen Plänen gleichzeitig mit der Facharbeiterprüfung abgelegt werden. Von dieser Absicht ist man wieder abgekommen. Die versuchsweise Einführung der Koppelung von Abitur mit Facharbeiterprüfung hat sich nicht bewährt. Die schulische Ausbildung kam dabei zu kurz. Die Vorbereitung auf die Facharbeiterprüfung an den „Erweiterten Oberschulen“ fällt ab Sept. 1969 wieder weg. Die Schüler erhalten dann nach neuen Lehrplänen auch auf den „Erweiterten Oberschulen“ nur einen allgemein-berufsvorbereitenden Unterricht. Auch für den polytechnischen Unterricht der 7.–10. Klassen der Normalschulen sind neue Lehrpläne (ab 1. Sept. 1968) vorgesehen, da die bisherigen Erfahrungen auf absinkende Schulleistungen hinwiesen. Es hat sich gezeigt, daß die zu weitgehende Übernahme von Aufgaben der B. durch die Schule den Charakter der allgemeinbildenden Schule zu stark verändert. Hinzu kamen organisatorische Probleme, die sich aus der engen Zusammenarbeit zwischen Schule und Betrieben ergaben. Ab Sept. 1967 werden die neuen Lehrpläne auch für die Normalschule, die Polytechnische Oberschule, eine stärkere Betonung der allgemein-berufsvorbereitenden Elemente enthalten. Die neuen Lehrpläne sollen neue berufliche Grundlagenfächer enthalten, insbesondere Grundlagen der Datenverarbeitung, der Betriebsmeß-, Steuer- und Regelungstechnik und der Elektronik. Auch Grundfragen der Kybernetik sollen einbezogen werden. Die Einführung eines neuen Typs der Ausbildungsberufe, des Grundberufs, soll ebenfalls schrittweise ab Sept. 1968 erfolgen. Zunächst sind folgende Grundberufe vorgesehen: Facharbeiter für Datenverarbeitung, Baufacharbeiter, Metallurge für Stahlerzeugung, Metallurge für Stahlformung, Zerspanungsfacharbeiter. Für die herkömmlichen Ausbildungsberufe, die ihre volkswirtschaftliche Bedeutung beibehalten, werden die Berufsbilder überarbeitet unter Einbeziehung der modernen Technik und Technologie und der neuesten Erkenntnisse der Pädagogik. Programmierter Unterrichts wird angestrebt. Im Rahmen des Systems der B. gibt es einige zusätzliche Einrichtungen: Spezialschulen und Spezialklassen für besonders Begabte, für den Nachwuchs an Führungskräften in Wirtschaft, Wissenschaft, Sport und Kultur; Sonderschulen für Körperbehinderte und Beschädigte verschiedener Art; Einrichtungen für die berufliche Weiterbildung Erwachsener (Qualifizierung, Fernstudium, Betriebsakademien). Nach einem Ministerratsbeschluß vom Mai 1964 waren der Staatlichen Plankommission die Planung und Leitung der B. übertragen worden. Durch einen neuen Ministerratsbeschluß vom 22. 12. 1965 ist die Zuständigkeit der Staatl. Plankommission auf das Staatl. Amt für Berufsausbildung übertragen worden. Eine (Mitte 1968) in Vorbereitung befindliche neue gesetzliche Regelung macht die Betriebe und die VVB für die Durchführung der B. und die Weiterbildung Berufstätiger verantwortlich. Auffällig an der neuen Verordnung ist, daß die Lehrlinge wieder stärker als in den letzten Jahren „klassenmäßig“ erzogen werden sollen. Sie sollen „zur festen Freundschaft mit der Sowjetunion, zum proletarischen Internationalismus … sowie zur konsequenten Klassenauseinandersetzung mit dem westdeutschen Imperialismus erzogen werden“ („Tribüne“, Ostberlin, vom 4. 4. 1968). Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. b) Wie das gesamte Erziehungswesen dient auch die B. in der Landwirtschaft, unabhängig von wirtschaftlich-technischen Zielen, der „sozialistischen Umbildung des Bewußtseins“. Die Fachausbildung gewann aber in letzter Zeit aus pragmatischen Gründen sehr stark an Bedeutung. Gegenwärtig ist die landwirtschaftliche B. starken Veränderungen hinsichtlich Inhalts und Dauer unterworfen. 1) Mit Einführung der Zehnklassenschule wird für alle landwirtschaftlichen Lehrberufe dieser Schulabschluß vorausgesetzt. Der Abschluß kann auch während der Lehrzeit in bestimmten Berufsschulen erreicht werden. Bis 1965 war die B. stark spezialisiert. Seit dieser Zeit wird für bestimmte Berufsgruppen eine gemeinsame „Grundausbildung“ durchgeführt. Die „Spezialausbildung“ erfolgt erst während der zweiten Hälfte der Lehrzeit. Die Dauer der Lehrlingsausbildung ist von der Vorbildung abhängig. Für die wichtigsten landwirtschaftlichen Berufe ergibt sich folgende Lehrzeit: zweijährige Ausbildung für Abgänger der zehnten Klasse (ein Jahr Grundausbildung, ein Jahr Spezialausbildung); Grundausbildung in der neunten und zehnten Klasse der Oberschule, anschließend einjährige Spezialausbildung; vierjährige Berufsausbildung in den Erweiterten Oberschulen (zwei Jahre Grund-, zwei Jahre Spezialausbildung) bei gleichzeitigem Erwerb des Abiturs; dreijährige Ausbildung für Abgänger der achten Klasse (in der Berufsschule werden die letzten zwei Jahre der zehnklassigen Oberschule nachgeholt); dreijährige Ausbildung mit Abiturabschluß für Abgänger der zehnten Klasse. 2) Meisterausbildung erfolgt in zwei Formen: in geschlossenen Lehrgängen an Abteilungen der landwirtschaftlichen Fachschulen (5 Monate) und im Fachschulabendstudium (2 Jahre). Die Meisterlehrgänge können auch unter Leitung einer Fachschule an Dorfakademien und Winterschulen durchgeführt werden. Voraussetzungen der Teilnahme sind abgeschlossene Lehrlingsausbildung und mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit. Die Meisterausbildung ist ebenfalls weitgehend spezialisiert. (3) Fachschulausbildung zum „Staatlich geprüften Landwirt“ erfolgt in einem dreijährigen kombinierten Studium (Direkt- und Fernstudium gekoppelt) oder in einem vierjährigen Fernstudium. Während des kombinierten Studiums sind die Studenten vorwiegend im Sommerhalbjahr auf ausgesuchten Landwirtschaftsbetrieben tätig und studieren im Fernstudium. Voraussetzung für die Zulassung sind der Abschluß der 10.~Klasse, Facharbeiterbrief und einjährige praktische Tätigkeit. Das Studium [S. 99]spezialisiert sich im dritten Studienjahr in die Fachrichtungen Betriebsökonomie und Produktionstechnik (Feld- und Viehwirtschaft). Außer in der Landwirtschaft kann ein dreijähriges Ingenieur (Fachschul-) Studium noch in den Fachrichtungen Landtechnik, Finanzwirtschaft (Landwirtschaft), Saat- und Pflanzgut, Pflanzenschutz, Gartenbau, Veterinärmedizin (2 Jahre), Forstwirtschaft, Finanzwirtschaft (Forstwirtschaft), Binnenfischerei, Gärungs- und Getränketechnologie, Gemüseverarbeitende Industrie, Back- und Süßwaren, Öl- und Margarineherstellung, Getreideverarbeitung, Milchverarbeitende Industrie und Fleischindustrie erfolgen. 4) Hochschulstudium der Landwirtschaft ist an den Universitäten Berlin, Rostock, Halle, Leipzig und Jena als kombiniertes Studium, Fern- und Abendstudium möglich. Das kombinierte Studium wurde aus dem Direktstudium entwickelt, dauert fünf Jahre und endet mit dem akademischen Grad Diplomlandwirt. Das Studium am Hochschulort wechselt mit praktischen Arbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb. In dieser Zeit wird ein Fernstudium durchgeführt. Nach einer dreijährigen Grundausbildung erfolgt eine Spezialisierung in den Richtungen Feld- und Viehwirtschaft. Außer an den genannten Universitäten kann der akademische Grad eines Diplomlandwirtes auch an der Hochschule für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft Bernburg in einem vierjährigen kombinierten Studium erworben werden. Eine Spezialisierung erfolgt im vierten Studienjahr in den Richtungen Agrarökonomie, Pflanzliche und Tierische Produktion. Diese Hochschulausbildung ist besonders für Absolventen der Fach- und Ingenieurschulen geeignet. Die Ausbildung eines Diplom-Betriebswirtschaftlers erfolgt an der Hochschule für Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften in Meißen und dauert im Direktstudium zweieinhalb Jahre. Für das Hochschulstudium sind das Abitur oder der erfolgreiche Abschluß einer Fachschule sowie der Facharbeiterbrief Voraussetzung. 5) Die Erwachsenenbildung (Erwachsenenqualifizierung) im landwirtschaftlichen Bereich erfolgt, außer an den bisher genannten Institutionen, an Dorfakademien, Volkshochschulen und den 1958 wieder eingerichteten Winterschulen. Außer allgemeinbildenden Kursen werden auch Lehrgänge zur Ausbildung von Spezialisten für Bereiche innerhalb der Landwirtschaft durchgeführt. Für ältere Landwirte besteht sogar die Möglichkeit, einen Facharbeiterbrief zu erwerben. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 97–99 Bernburg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berufsbilder

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 a) Die B. wird durch die Erfordernisse der Wirtschaftsplanung bestimmt und unterliegt umfassenden gesetzlichen Bestimmungen. Alljährlich ergeht eine Anordnung über die Durchführung des Planes „Berufsausbildung“, der eindeutig die volkseigenen Betriebe bevorzugt. Die Schulabgänger werden durch eine besondere Werbekampagne beeinflußt, die von der Wirtschaftsleitung gewünschten Berufe zu ergreifen. Wichtigstes…

DDR A-Z 1969

Grundeigentum (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Grundstücke, die lediglich „der Befriedigung eigener Lebensbedürfnisse des Eigentümers dienen“, können persönliches Eigentum sein. Daneben gibt es in der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus noch Privateigentum an Grund und Boden. Auch die Verfassung vom 6. 4. 1968 verbietet nicht privates G. In Art. 15 heißt es lediglich, daß „der Boden der DDR zu ihren kostbarsten Naturreichtümern gehört. Er muß geschützt und rationell genutzt werden. Land- und forstwirtschaftlich genutzter Boden darf nur mit Zustimmung der verantwortlichen staatlichen Organe seiner Zweckbestimmung entzogen werden.“ Das private G. ist allerdings schon seit 1945 durch Enteignung stark dezimiert worden (Bodenreform, Aufbaugesetz). Die Grundstücksverkehrsordnung vom 11. 1. 1963 (GBl. II, S. 159) war ein weiterer Schritt zur Sozialisierung des G. Durch diese VO soll sichergestellt werden, daß die „Nutzung des Grund und Bodens in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Interessen zur allseitigen Stärkung der ökonomischen Grundlagen der Arbeiter- und Bauern-Macht“ erfolgt. Nach § 2 ist jede Übertragung des Eigentums an einem Grundstück oder Gebäude oder dessen Belastung oder Übertragung dieser Belastung durch Rechtsgeschäft genehmigungspflichtig. Dasselbe gilt für den Grunderwerb im Wege der Erbfolge, wenn eine juristische Person, also z. B. die Kirche, erben soll. Die Genehmigung erteilt der Rat des Kreises. Wenn „spekulative Gründe“ vorliegen oder [S. 259]wenn „durch den Erwerb eine Konzentration von Grundbesitz entsteht“ oder „in anderer Weise gesellschaftliche Interessen verletzt werden“, ist die Genehmigung zu versagen. Das geschieht vor allem dann, wenn der Erwerber im Westen lebt oder er selbst oder ein naher Angehöriger bereits Eigentümer eines Hausgrundstücks ist. „Um den Grundstücksverkehr entsprechend den Erfordernissen des sozialistischen Aufbaus zu lenken und die staatlichen Interessen durch den Erwerb von Grundstücken wahrzunehmen“, ist den Räten der Kreise durch die VO vom 11. 1. 1963 ein sogenanntes Vorerwerbsrecht eingeräumt worden, das allen sonstigen Verkaufsrechten vorgeht. Mit der Ausübung dieses Vorerwerbsrechts und der Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch entsteht Volkseigentum. Alle auf dem Grundstück ruhenden Belastungen erlöschen. Für die Gläubiger, deren dringliche Rechte erloschen sind, tritt der Erlös an die Stelle des Grundstücks. Steht ein Grundstück teils in Privateigentum, teils in „Volkseigentum“, so hat der private Miteigentümer kein Recht auf Beteiligung an der Verwaltung des Grundstücks. G. von Flüchtlingen wird unter staatliche Treuhandverwaltung gestellt (Flüchtlingsvermögen). Die Behandlung sonstigen westlichen G. richtet sich danach, ob der Eigentümer in der BRD oder in West-Berlin lebt. In der BRD wohnende Eigentümer können für ihre Grundstücke einen Verwalter einsetzen. Nur wenn das nicht geschieht, wird das Grundstück in staatliche Treuhandverwaltung genommen (Treuhandvermögen). Demgegenüber werden Grundstücke, die West-Berlinern gehören, seit Errichtung der Mauer generell in staatliche Treuhandverwaltung genommen. Die Verwaltungsvollmachten der West-Berliner Grundstückseigentümer gelten als erloschen. Wie auch aus den von den Dienststellen der DDR genannten Gründen hervorgeht, sind diese und ähnliche gegen West-Berliner gerichteten Schikanen ein Teil der Bemühungen des SED-Regimes, West-Berlin von der übrigen BRD zu trennen. (Berlin) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 258–259 Grundbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grundmittel

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Grundstücke, die lediglich „der Befriedigung eigener Lebensbedürfnisse des Eigentümers dienen“, können persönliches Eigentum sein. Daneben gibt es in der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus noch Privateigentum an Grund und Boden. Auch die Verfassung vom 6. 4. 1968 verbietet nicht privates G. In Art. 15 heißt es lediglich, daß „der Boden der DDR zu ihren kostbarsten Naturreichtümern gehört. Er muß geschützt und…

DDR A-Z 1969

Strafvollzug (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Der St. bis zum 30. 6. 1968 Auf Grund einer VO vom 16. 11. 1950 (GBl. S. 1165) ist der St. auf das Ministerium des Innern, also auf die Polizei übergegangen. Durch die 1. DB vom 23. 12. 1950 (MinBl. S. 215) wurden die größeren Strafanstalten, durch die 2. DB vom 5. 5. 1952 (MinBl. S. 47) alle restlichen Justizhaftanstalten, Justizjugendhäuser und Haftkrankenhäuser dem Ministerium des Innern unterstellt. Durch die Übertragung des St. auf die Polizei wurde angestrebt, die Arbeitskraft der Gefangenen in möglichst großem Umfange auszubeuten, so vor allem in Haftarbeitslagern. Durch die „VO über den Arbeitseinsatz von Strafgefangenen“ vom 10. 6. 1954 (GBl. S. 567) wurde „das Ministerium des Innern ermächtigt, im Ein[S. 623]vernehmen mit dem Generalstaatsanwalt der DDR, dem Ministerium der Justiz, dem Ministerium der Finanzen den Arbeitseinsatz von Strafgefangenen in eigener Zuständigkeit neu zu regeln“. Damit hatte die Volkspolizei — das Referat „Produktion“ in den Bezirksverwaltungen St. — eine Generalvollmacht zur Festsetzung der Arbeitsbedingungen für Strafgefangene und der Vergünstigungen erhalten. Mit dem Erlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl.~I, S. 21) ordnete der Staatsrat eine Umorganisation des St. an, für die die notwendigen Voraussetzungen bis zum 1. 1. 1964 zu schaffen waren. Seitdem gibt es drei verschiedene Vollzugsarten (Kategorie I–III), die sich durch die Ordnungs- und Disziplinarbestimmungen, die Formen der Organisation und die Art der Arbeit sowie die politisch-kulturelle Erziehung unterscheiden. 2. Die gesetzliche Grundlage des St. seit dem 1. 7. 1968 Seit dem 1. 7. 1968 regelt sich der St. nach dem „Gesetz über den Vollzug von Strafen mit Freiheitsentzug und über die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben (Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz — SVWG)“ vom 12. 1. 1968 (GBl.~I, S. 109). Danach sollen die Strafgefangenen durch eine den Besonderheiten der einzelnen Straftaten und deren Strafzweck entsprechende, nach ihrer Tat, Persönlichkeit und Strafdauer differenzierte Ordnung, kollektive gesellschaftlich nützliche Arbeit, staatsbürgerliche Erziehung und Bildung sowie durch berufliche und allgemeinbildende Förderungsmaßnahmen zu gewissenhafter Beachtung der sozialistischen Gesetzlichkeit und gesellschaftlich verantwortungsbewußter Gestaltung ihres Lebens erzogen werden. Im Mittelpunkt des St. steht die Heranziehung zu gesellschaftlich nützlicher Arbeit. Alle arbeitsfähigen Strafgefangenen sind zur Arbeitsleistung verpflichtet. Besondere Erziehungs- und Bildungsmaßnahmen sind für jugendliche Strafgefangene vorgesehen. Die Aufsicht über den St. wird, wie dies bereits das StA-Gesetz vorsieht, der Staatsanwaltschaft übertragen (§ 7). Hier ergibt sich jedoch ein bemerkenswerter Unterschied in den im 9. Kapitel des SVWG geregelten Befugnissen der StA zum StA-Gesetz. Der Generalstaatsanwalt, dessen Zustimmung zu den vom Minister des Innern beabsichtigten Durchführungsbestimmungen zum SVWG erforderlich ist, hat daneben nur noch das Recht, dem Minister des Innern Vorschläge zur Durchführung den St. und zur Tätigkeit der Vollzugsorgane zu unterbreiten. Das Gesetz erwähnt die einzelnen Aufsichtsfunktionen der Staatsanwaltschaft über den St. sowie die Rechte und Pflichten der Staatsanwälte. Es fehlt jedoch die im § 31, Abs. 2 StA-Gesetz enthaltene Bestimmung, wonach die Staatsanwälte die Pflicht, hatten, „die Leiter der St.-Einrichtungen anzuweisen, Ungesetzlichkeiten zu beseitigen“. Das SVWG nimmt insoweit eine erhebliche Beschränkung der staatsanwaltschaftlichen Aufsichtsbefugnisse vor. Oberstes Vollzugsorgan ist die im Ministerium des Innern bestehende „Verwaltung St.“. Ihr unterstehen die verschiedenen St.-Einrichtungen: St.-Anstalten, St.-Kommandos, Jugendstrafanstalten, Arbeitserziehungskommandos, Jugendhäuser, Haftkrankenhäuser St.-, Strafhaft-, Jugendhaft-, Arbeitserziehungsabteilungen und Militärstrafarrestabteilungen. Die Verwaltung St. ist für die Auswahl, Ausbildung und Erziehung sowie den zweckmäßigen Einsatz der St.-Angehörigen verantwortlich. Diese „müssen für den Vollzugsdienst geeignet sein, über ein gutes politisches und Allgemeinwissen verfügen sowie pädagogische und psychologische Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen“. Die mit dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 eingeführte Differenzierung des St. in drei Kategorien wird im SVWG beibehalten. Es gibt nunmehr die „strenge“, „allgemeine“ und „erleichterte Vollzugsart“. Die Einweisung erfolgt durch die Vollzugsorgane. Dabei sieht § 14 vor, daß „zur Bestimmung eines individuellen Erziehungsprogramms“ ein nicht näher beschriebenes „Aufnahmeverfahren“ durchgeführt werden kann. Die Vollzugsarten unterscheiden sich nach der Art der Unterbringung der Strafgefangenen, ihrer Beaufsichtigung und Bewegungsfreiheit, den Ordnungs- und Disziplinarbestimmungen, unterschiedlichen Vergütungen für Arbeitsleistungen und unterschiedlicher Behandlung beim Umfang der persönlichen Verbindungen mit der Außenwelt. Es sind einzuweisen in die allgemeine Vollzugsart: wegen Verbrechens mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder wegen eines vorsätzlichen Vergehens mit Freiheitsstrafe bestrafte Verurteilte, in die strenge Vollzugsart: wegen eines Verbrechens mit mehr als 2 Jahren Verurteilte, wegen eines Verbrechens bis zu 2 Jahren Verurteilte, die wegen einer vorsätzlichen Straftat mit Freiheitsstrafe von mehr als 1~Jahr oder mit Arbeitserziehung vorbestraft sind, und wegen eines vorsätzlichen Vergehens mit Freiheitsstrafe Verurteilte, die mindestens zweimal mit Freiheitsstrafe oder Arbeitserziehung vorbestraft sind, in die erleichterte Vollzugsart: wegen eines fahrlässigen Vergehens mit Freiheitsstrafe Verurteilte und alle Verurteilten mit Freiheitsstrafe von 3–6 Monaten, die nicht wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat vorbestraft sind. Innerhalb der strengen Vollzugsart sind bereits zweimal wegen Verbrechens gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, das Eigentum, die Sicherheit und die staatliche Ordnung Vorbestrafte sowie die nach den speziellen Rückfallbestimmungen Verurteilten getrennt von den übrigen Gefangenen unterzubringen. Der Leiter der St.-Einrichtung kann aus eigenem Ermessen Überweisungen in eine leichtere Vollzugsart verfügen. Der Staatsanwalt ist darüber zu informieren. In Ausnahmefällen kann auch Überweisung in eine strengere Vollzugsart erfolgen, allerdings nur durch Entscheidung des obersten Vollzugsorgans, wozu die Zustimmung des Staatsanwalts erforderlich ist. Haftstrafen, Verurteilungen zu Jugendhaus oder zu Jugendhaft sind in jeweils gesonderten Vollzugsarten zu vollziehen, ebenso der Vollzug des Strafarrestes gegen Militärpersonen. Zusammenfassend nennt das Gesetz folgende Unterbringungsmöglichkeiten von Strafgefangenen entsprechend der rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichts: „1. zu Freiheitsstrafe verurteilte Erwach[S. 624]sene in St.-Anstalten, Str.-Kommandos und St.-Abteilungen; 2. zu Arbeitserziehung Verurteilte in Arbeitserziehungskommandos und Arbeitserziehungsabteilungen ; 3. zu Haftstrafe Verurteilte in Strafhaftabteilungen; 4. zu Freiheitsstrafe verurteilte Jugendliche in Jugendstrafanstalten; 5. zu Einweisung in ein Jugendhaus Verurteilte in Jugendhäusern; 6. zu Jugendhaft Verurteilte in Jugendhafteinrichtungen; 7. zu Strafarrest verurteilte Militärpersonen in Militärstrafarrestabteilungen.“ Bei dem Arbeitseinsatz der Strafgefangenen sollen ihre berufliche Qualifikation sowie ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten berücksichtigt werden. Der Arbeitseinsatz erfolgt in volkseigenen Betrieben und ihnen gleichgestellten Einrichtungen. Neben dem Arbeitseinsatz soll eine staatsbürgerliche Erziehung und Bildung für die Strafgefangenen erfolgen. Auch Maßnahmen zur fachlichen Aus- und Weiterbildung sind vorgesehen. Gesellschaftliche Kräfte sind in den St. einzubeziehen, wodurch vor allem die staatsbürgerliche Erziehung und Bildung, die kulturelle Arbeit, die allgemeine und berufliche Qualifizierung unterstützt werden sollen. Das Gesetz sieht Anerkennung für Strafgefangene und Disziplinarmaßnahmen vor. Für vorbildliche Arbeitserfüllung und Arbeitsdisziplin und andere hervorragende Ergebnisse können Anerkennungen erfolgen: Ausspruch eines Lobes, Gewährung von Vergünstigungen, Streichung früher ausgesprochener Disziplinarmaßnahmen, Prämiierung, Überweisung in eine leichtere Vollzugsart. Disziplinarmaßnahmen, die bei schuldhaften Verstößen gegen die Pflichten und sonstigen Verhaltensregeln in der St.-Einrichtung angeordnet werden können, sind: Ausspruch einer Mißbilligung, Einschränkung oder Entzug von Vergünstigungen, Arrest, Überweisung in eine strengere Vollzugsart. Der Arrest, kann Freizeit-, Einzel- oder strenger Einzelarrest sein. Er ist nur gegenüber erwachsenen Strafgefangenen zulässig und darf höchstens 21 Tage betragen. Gegen gefährliche Strafgefangene sind Sicherungsmaßnahmen zulässig: Absonderung in Einzelhaft, Entzug von Einrichtungs- oder sonstigen Gegenständen (mit Ausnahme des Entzuges der Beleuchtung), Anwendung körperlicher Gewalt mit oder ohne Hilfsmittel, Anwendung der Schußwaffe entsprechend den Schußwaffengebrauchsbestimmungen. Besondere Bestimmungen gelten für den St. an Jugendlichen. In den Jugendstrafanstalten ist die Erfüllung der Berufsschulpflicht zu gewährleisten. Die Jugendlichen sind zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Jugendliche, die während des St. das 18. Lebensjahr vollenden, verbleiben in der Jugendstrafanstalt, es sei denn, sie üben einen schädlichen Einfluß auf Mitgefangene aus. Vollzug in einer Jugendstrafanstalt ist auch bei einem Verurteilten möglich, der zur Tatzeit bereits 18, aber noch nicht 21 Jahre alt war, wenn seine Persönlichkeitsentwicklung erhebliche Erziehungs- oder Bildungsmängel auf weist. Jeweils besonders geregelt ist der St. in den Jugendhäusern und der Vollzug der Jugendhaft. Das SVWG stellt einen Katalog der Pflichten und Rechte der Strafgefangenen auf. Sie sind u.a. verpflichtet, die ihnen zugewiesene Arbeit ordnungsgemäß zu verrichten und an den staatsbürgerlichen Erziehungs- und Bildungsmaßnahmen sowie am Unterricht zur Vervollkommnung der Allgemeinbildung teilzunehmen. Es wird ihnen u. a. angemessene Verpflegung, Unterbringung und Ausstattung und eine „nach den Grundsätzen des Leistungsprinzips und nach der Vollzugsart differenzierte Vergütung für die geleistete Arbeit“ gewährt. Bei Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft (sonst also nicht 1) soll auf Wunsch religiöse Betätigung „in angemessener Form“ ermöglicht werden. Beschwerden von Strafgefangenen sind an den Leiter der St.-Einrichtung zu richten. Hilft dieser der Beschwerde nicht ab, ist sie dem obersten Vollzugsorgan zur Entscheidung vorzulegen. Der Staatsanwalt ist über die Beschwerden zu informieren, hat aber entgegen § 30, Abs. 2 StA-Gesetz darüber nicht mehr zu entscheiden. Im 8. Kapitel regelt das Gesetz die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben (Resozialisierung). 3. Die Situation der Strafgefangenen Bei der Verpflegung der Gefangenen wird zwischen Arbeiter- und Nichtarbeiterverpflegung unterschieden. Nichtarbeiter erhalten die Hälfte der Arbeiterverpflegung. Arbeiter erhalten (das ist nicht in allen Strafanstalten völlig einheitlich) pro Tag 60 g Margarine oder Schmalz, selten Butter, 50–60 g Kochwurst, 1~Löffel Marmelade oder Zucker, außerdem zwei- bis dreimal in der Woche morgens einen Teller Mehlsuppe. Die warme Verpflegung besteht in der Regel aus einem ziemlich dünnen Eintopfgericht, an einem Wochentag gibt es ein Gericht mit Kartoffeln, sonntags ein Fleischgericht mit Kartoffeln oder Nudeln. An Staatsfeiertagen erhalten die Gefangenen zusätzlich zwei Stück Kuchen. Seit Sommer 1955 wurde nach und nach in den großen Strafanstalten die Regelung eingeführt, daß die Gefangenen keine Lebensmittelpakete von ihren Angehörigen mehr erhalten durften. Es durfte den Gefangenen zunächst aber noch Geld geschickt werden, für das sie sich in den HO-Verkaufsstellen in den Strafanstalten die dort vorhandenen Lebens- und Genußmittel kaufen konnten. Dann wurde auch diese zusätzliche Hilfe mehr und mehr eingeschränkt, bis im Dez. 1962 wieder eine gewisse Lockerung eintrat. Jetzt kann dem Gefangenen bei guter Führung und Erfüllung der Arbeitsnorm gestattet werden, zu Weihnachten und zum Geburtstag ein Lebensmittelpaket von seinen Angehörigen zu empfangen. Verschiedentlich ist auch der Empfang eines zusätzlichen Paketes mit Obst oder Kosmetika erlaubt. Die Angehörigen dürfen den Gefangenen in jedem Vierteljahr einmal besuchen. Bei diesem Besuch darf Obst mitgebracht werden. Zu Weihnachten darf (und soll 1) der Gefangene ein Geschenkpäckchen an seine Angehörigen schicken. Monatlich darf der Gefangene in der allgemeinen und strengen Vollzugsart je einen Brief von grundsätzlich 20 Zeilen schreiben und empfangen und zusätzlich eine Postkarte empfangen; der Gefangene der erleichterten Vollzugsart darf zwei Briefe schreiben und empfangen sowie eine Postkarte empfangen. Nach Einführung der verschiedenen Kategorien in den Strafanstalten wurde die politische Erziehungsarbeit und ideologische [S. 625]Schulung gegenüber den Gefangenen (von diesen „Rotlichtbestrahlung“ genannt) erheblich intensiviert. Neben Vorträgen pp. für alle Inhaftierten wurden spezielle Lehrgänge eingerichtet, die zur politischen Schulung und Umerziehung bestimmter Häftlinge gedacht sind. Diese Gefangenen werden von der Kommandoleitung in der Strafanstalt ausgesucht und müssen, wenn sie nicht die Vergünstigungen für arbeitende Gefangene verlieren wollen, am Lehrgang teilnehmen. Unterrichtsmaterial ist in erster Linie das SED-Zentralorgan „Neues Deutschland“, das von den Kursusteilnehmern abonniert werden muß, ferner Bücher, Fernsehsendungen und Filme. Den Gefangenen wird zur Vorbereitung auf den Unterricht auch das Lehrbuch für Staatsbürgerkunde für die 9. und 10. Klasse und „Die Geschichte der KPdSU“ zur Verfügung gestellt. Der Unterricht wird von dazu besonders geschulten und dialektisch gewandten Offizieren gehalten, die es verstehen, Fangfragen zu stellen und den Gefangenen eine feindliche oder rückständige „ideologische Position“ vorzuhalten. Neben dieser rein politischen Schulung werden Kurse zur Weiterbildung besonders für diejenigen Gefangenen durchgeführt, die den Abschluß der 8. Schulklasse nicht erreicht haben. In der Strafanstalt Berlin-Rummelsburg wird von Lehrkräften der Volkshochschule Berlin-Lichtenberg in Deutsch, Geschichte, Mathematik und Physik unterrichtet. Obwohl die „VO über Kosten im Strafverfahren“ vom 15. 3. 1956 (GBl. S. 273) ausdrücklich vorschreibt, daß Kosten, die beim Vollzug einer Freiheitsstrafe entstehen; (Haftkosten), nicht mehr erhoben werden, werden den arbeitenden Gefangenen sehr erhebliche Abzüge vom Arbeitslohn für „Unterkunft, Verpflegung und Bewachung“ gemacht, die bis zu 75 v. H. des Arbeitslohnes erreichen. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 622–625 Strafvollstreckung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stralsund

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Der St. bis zum 30. 6. 1968 Auf Grund einer VO vom 16. 11. 1950 (GBl. S. 1165) ist der St. auf das Ministerium des Innern, also auf die Polizei übergegangen. Durch die 1. DB vom 23. 12. 1950 (MinBl. S. 215) wurden die größeren Strafanstalten, durch die 2. DB vom 5. 5. 1952 (MinBl. S. 47) alle restlichen Justizhaftanstalten, Justizjugendhäuser und Haftkrankenhäuser dem Ministerium des Innern…

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Verwaltungsneugliederung (1969)

Siehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Verwaltungsreform: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Bezeichnung für die Umwandlung der Verwaltung von einem gegliederten in einen zentralistischen Aufbau. Die entscheidende Phase der V. wurde eingeleitet durch das auf den Beschlüssen der II. Parteikonferenz der SED (9. bis 12. 7. 1952) beruhende „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR“ vom 23. 7. 1952 (GBl. S. 613), das die Länder an wies, eine Neugliederung ihrer Gebiete vorzunehmen, und die Überleitung der bisher von den Länderregierungen wahrgenommenen Aufgaben auf die Organe der zu bildenden Bezirke anordnete. Auf Grund dieser Weisung beschlossen die Landtage bereits am 25. 7. 1952 gleichlautende Gesetze „über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe“ in den Ländern (Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen). Die „DDR“ stellt sich seither als zentralistischer Einheitsstaat dar. (Verfassung, Staatsapparat) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen und 1 Karte. Nachdr. 1964. Taschenausgabe, 3., durchges. Aufl. (1961). 322 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1964. 228 S. u. 4 Taf. Leissner, Gustav: Verwaltung und öffentlicher Dienst in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands … Stuttgart 1961, Kohlhammer. 483 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 683 Verwaltungsgerichtsbarkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Veteranenklubs

Siehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Verwaltungsreform: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Bezeichnung für die Umwandlung der Verwaltung von einem gegliederten in einen zentralistischen Aufbau. Die entscheidende Phase der V. wurde eingeleitet durch das auf den Beschlüssen der II. Parteikonferenz der SED (9. bis 12. 7. 1952) beruhende „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in…

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Hauptbuchhalter (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der H. wird einerseits von den übergeordneten Staats- und Wirtschaftsbehörden zur Inspektion in den Betrieben und VVB eingesetzt, um die Wirtschaftstätigkeit der VEB und „sozialistischen Konzerne“ (VVB) ständig zu überprüfen, die Einhaltung der Betriebs- und VVB-Pläne zu überwachen, die Befolgung der Gesetze, Anordnungen und Anweisungen sicherzustellen und für die Erfüllung der Wirtschaftlichkeitsauflagen zu sorgen. Zum anderen ist der H. in den VVB und VEB ein dem Generaldirektor oder dem Werkleiter direkt unterstellter Kontrolleur, der seine Überwachungsfunktion mit Hilfe des Rechnungswesens ausübt. Stellung und Aufgaben des H. sind in gesetzlichen Bestimmungen festgelegt (VO v. 17. 2. 1955, GBl.~I, S.~139). Der H. ist im allgemeinen der verantwortliche Leiter für die Durchsetzung des „einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik“ im Betriebe, wobei die Schwerpunkte seiner Tätigkeit auf dem Gebiet des Finanz- und Kreditwesens, der Kostenrechnung, der Information der Planbehörden und der Planabrechnung liegen (DB betreffend die Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten des Leiters der Rechnungsführung und Statistik vom 7. 11. 1967, GBl. II, S. 729). Er ist für die Aufstellung der Jahresabschlußbilanz und die der Gewinn- und Verlustrechnung verantwortlich. Der H. hat den gesamten betrieblichen Reproduktionsprozeß (bzw. den der VVB) rechnerisch und statistisch zu erfassen und aufzubereiten, um sowohl für operative als auch für prognostische Leitungsentscheidungen die erforderlichen Informationen zu liefern. Ihm unterstehen alle im Rechnungswesen, der Revision und in der Regel auch die in den Fachabteilungen für Statistik Beschäftigten. Die technische Durchführung der Buchhaltung ist die Aufgabe des ersten Finanzbuchhalters. Für seine Tätigkeit im Betrieb oder der VVB ist der H. der übergeordneten Behörde rechenschaftspflichtig und verantwortlich. Diese Stelle setzt ihn auch ein oder beruft ihn von seinem Posten ab. Zur Zeit wird die H.-VO von 1955 überarbeitet, da sie nicht mehr den durch die Wirtschaftsreform ab 1963 bedingten wirtschaftsorganisatorischen Veränderungen in den VEB und VVB gerecht wird. Insbesondere ist durch die Verabschiedung der VO über das „einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik“ v. 12. 5. 1965 (GBl. II, S. 445) und durch die nachfolgenden zweigspezifizierten Verordnungen eine Überarbeitung der H.-VO erforderlich geworden. So sind z. B. bisher gesetzlich nicht eindeutig die Kompetenzen und Aufgabenbereiche des Direktors für Ökonomie in den Großbetrieben und VVB, die eines neuerdings berufenen Hauptökonomen und die des H. und meist gleichzeitigen „Leiters der Rechnungsführung und Statistik“ gegeneinander abgegrenzt. Diese Abgrenzung nimmt bisher der Werkleiter oder der Generaldirektor der VVB nach eigenem Ermessen vor, was verschiedentlich zu Kritik von seiten der Wirtschaftsbehörden geführt hat. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 270 Hans-Beimler-Medaille A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hausarbeitstag für Frauen

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der H. wird einerseits von den übergeordneten Staats- und Wirtschaftsbehörden zur Inspektion in den Betrieben und VVB eingesetzt, um die Wirtschaftstätigkeit der VEB und „sozialistischen Konzerne“ (VVB) ständig zu überprüfen, die Einhaltung der Betriebs- und VVB-Pläne zu überwachen, die Befolgung der Gesetze, Anordnungen und Anweisungen sicherzustellen und für die Erfüllung der Wirtschaftlichkeitsauflagen zu…

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Einzelhandel (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Der sozialökonomischen Struktur Mitteldeutschlands entsprechend wird nach den Eigentumsformen zwischen dem sozialistischen E. (volkseigener E. — HO und konsumgenossenschaftlicher E.), dem Kommissionshandel (halbsozialistischer Handel) und dem privaten E. unterschieden. Dabei hat der sozialistische Sektor auch im E. die führende Rolle (Binnenhandel). Nach der sozialistischen Binnenhandelsökonomie, einer speziellen wirtschaftswissenschaftlichen Disziplin, wird der E. als wichtigstes Glied in der Warenzirkulation angesehen. Demnach hat sich der Großhandel in vielen entscheidenden Fragen den Belangen des E. unterzuordnen. Neben HO und Konsum spielt der „sonstige sozialistische E.“ für die Versorgung der Bevölkerung eine beträchtliche Rolle. Sein Anteil am gesamten E.-Umsatz belief sich 1966 auf 10,2 v. H. Zum „sonstigen sozialistischen E.“, dessen Betriebe den Fachministerien, VVB, VEB und der VdgB unterstehen, zählen u.a.: Industrieläden, Volkseigene Apotheken, Postzeitungsvertrieb, Volksbuchhandel sowie Produktionsgenossenschaften des Handwerks mit Einzelhandelstätigkeit. Die 1959 in verschiedenen Großstädten eingerichteten Einkaufsquellen haben inzwischen an Bedeutung verloren. Es handelte sich bei diesen um dem Staatlichen Vermittlungskontor unterstehende E.-Betriebe, die wert- und qualitätsgeminderte Waren an die Bevölkerung verkauften. Mit der Abkehr von der stalinistischen Praxis (Entstalinisierung) rückte die Frage der Versorgung der Bevölkerung stärker in den Vordergrund. Dies erforderte [S. 165]auch eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Handelsapparates. Heute wird im Zuge der Durchführung des Neuen ökonomischen Systems versucht, durch Rationalisierung der E.-Betriebe sowie durch organisatorische Maßnahmen die Leistungsfähigkeit zu steigern. Dabei greift man zumeist auf die im Westen seit langem geläufigen Betriebsformen wie Filialsystem, Fachhandel, Warenhäuser und Versandhandel zurück. Zum E. gehören auch die Exquisit-Verkaufsstellen und die Intershops. Die Exquisitläden bieten der Bevölkerung hochwertige Konsumgüter und vor allem auch Waren aus der westlichen Produktion zu Preisen an, die weit über dem allgemeinen Preisniveau liegen und vielfach dem Umrechnungskurs Ostmark/Westmark im freien Wechselkurs (Währung) entsprechen. Die Intershops (internationale Läden) hat man an einigen Kontrollpunkten und in der Messestadt Leipzig eingerichtet. Sie geben an Reisende aus der BRD oder dem westlichen Ausland ausländische Waren, speziell Genußmittel, nur gegen Devisen zu besonders günstigen Preisen ab, um den Devisenbestand aufzubessern. Zum Einkauf dieser Waren wurde die Intershop-GmbH gegründet, die dem Ministerium für Verkehrswesen unterstellt ist. An den Messetagen werden die Intershops von der Genex GmbH in Leipzig unterstützt. Große Schwierigkeiten bereitete im E. die Einführung der Fünf-Tage-Arbeitswoche. Die Bestrebungen gehen z. Z. dahin, durch Änderung der Ladenöffnungszeiten sich den Bedürfnissen der arbeitenden Bevölkerung anzupassen und gleichzeitig den Freitag jeder Woche durch Verlängerung der Öffnungszeiten zum Haupteinkaufstag zu machen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 164–165 Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einzelhandelsverkaufspreis (EVP)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Der sozialökonomischen Struktur Mitteldeutschlands entsprechend wird nach den Eigentumsformen zwischen dem sozialistischen E. (volkseigener E. — HO und konsumgenossenschaftlicher E.), dem Kommissionshandel (halbsozialistischer Handel) und dem privaten E. unterschieden. Dabei hat der sozialistische Sektor auch im E. die führende Rolle (Binnenhandel). Nach der sozialistischen Binnenhandelsökonomie, einer…

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FDJ-Ordnungsgruppen (1969)

Siehe auch: FDJ-Ordnungsgruppe: 1975 1979 FDJ-Ordnungsgruppen: 1960 1962 1963 1965 1966 Wie das „Programm der jungen Generation für den Sieg des Sozialismus“ der FDJ (Mai 1959) vorsah, wurde eine Anzahl von freiwilligen O. aufgestellt. Die O. sollten „mithelfen, die Überreste der kapitalistischen Lebensweise unter der Jugend Rowdytum, Trunksucht … Schundschriften usw. — zu beseitigen“. Wie Harald Winter (ZR der FDJ) in der „Neuen Justiz“ (1960, Nr. 7) betont, sind die O. „Organe der Leitungen der FDJ“ und werden nur „von den zuständigen Leitungen der FDJ ausgewählt und eingesetzt“. Auf „alle Jugendlichen“ sollen sie „durch kameradschaftliche Gespräche“ wirken. Zwar hätten sie mit der Deutschen Volkspolizei, Jugendhilfe, Gericht und Staatsanwaltschaft und auch Massenorganisationen zusammenzuarbeiten, sollten aber nicht bloße Hilfskräfte der Polizei werden. Die O. ahmen die „Trupps der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ des sowjet. Komsomol nach. Der Kampfauftrag der FDJ ließ seit dem 17. 8. 1961 die O. zu einer Hauptformation der FDJ anwachsen. Sie wurden, teilweise bewaffnet, zur Abschnürung des Westteiles von Berlin (Mauer) herangezogen. Vor allem wirkten sie bei Aufstellung der FDJ-Regimenter der NVA, bei Abreißen der Antennen für Westempfang und bei Aufmärschen mit. Ende 1963 gab es mehr als 3.980 örtliche O. mit ca. 40.000 Mitgliedern. Die O. tragen schwarze Uniformen und rote Armbinden und bilden Hundertschaften, die aus Zehnergruppen bestehen. Die „Neue Justiz“ 1962, Nr. 11, bestätigt die Zielsetzung der O. von 1959–60 und fordert von ihr auch „den Kampf gegen alle ideologischen Einflüsse des Imperialismus und des westdeutschen Militarismus“. Dort wird über den Einsatz der O. mitgeteilt: Ordnungsverletzer „übergeben sie den Staatsorganen. Sie setzen die Arbeitskollektive oder die Konfliktkommissionen“ ins Bild. Seit 1962 erhalten die O., wie Winter berichtet, „1. die politische Ausbildung; 2. eine volkspolizeiliche Ausbildung; 3. eine vormilitärische Ausbildung für alle Jungen; für Mädchen entsprechend den örtlichen Möglichkeiten eine Ausbildung als Funker, Fernschreiberinnen u.ä.“ — Die O. sind somit eine Art von politischer (und auch antikrimineller) Hilfspolizei und eine Parallelorganisation zu der Gesellschaft für Sport und Technik. Die vormilit. Ausbildung wird sehr betont. Im Frühjahr 1968 führte die FDJ-Bezirksleitung Berlin „einen militärsportlichen Leistungsvergleich ihrer FDJ-Ordnungsgruppen durch“ („Junge Welt“ v. 25. 3. 1968). O., die den Kreisleitungen der FDJ unterstehen, leisten einen Eid auf SED und FDJ. Darin geloben sie „in treuer Pflichterfüllung für mein Vaterland und den Frieden jeden Auftrag zu erfüllen“. „Das gelobe ich“, so heißt es, „dem Genossen … Walter Ulbricht.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 200 FDJ-Kontrollposten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-Schulung

Siehe auch: FDJ-Ordnungsgruppe: 1975 1979 FDJ-Ordnungsgruppen: 1960 1962 1963 1965 1966 Wie das „Programm der jungen Generation für den Sieg des Sozialismus“ der FDJ (Mai 1959) vorsah, wurde eine Anzahl von freiwilligen O. aufgestellt. Die O. sollten „mithelfen, die Überreste der kapitalistischen Lebensweise unter der Jugend Rowdytum, Trunksucht … Schundschriften usw. — zu beseitigen“. Wie Harald Winter (ZR der FDJ) in der „Neuen Justiz“ (1960, Nr. 7) betont, sind die O. „Organe…

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Volkseigene Betriebe (VEB) (1969)

Siehe auch: Volkseigene Betriebe: 1956 1958 1975 1979 Volkseigene Betriebe (VEB): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nach 1945 enteignete und verstaatlichte Betriebe; desgleichen die seitdem neu errichteten Staatsbetriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD nach drei Gruppen gegliedert wurden. Einer „Liste~A“ wurden solche Betriebe zugeteilt, die einem Volksentscheid über eine Enteignung unterworfen werden sollten. Ein solcher Volksentscheid fand jedoch nur im Lande Sachsen (Juni 1946) statt. — In eine „Liste~B“ waren solche Betriebe aufgenommen worden, die für die Enteignung kein großes Interesse boten (kleinere gewerbliche Unternehmen). Sie wurden unter großem propagandistischem Aufwand den Inhabern „wegen ungenügender Belastung“ zurückgegeben. — Die „Liste~C“ enthielt schließlich diejenigen Betriebe, die für den Übergang in sowjet. Eigentum als SAG-Betriebe vorgesehen waren und durch den Befehl 167 vom 5. Juni 1946 „auf Grund der Reparationsansprüche der SU in sowjetisches Eigentum“ übergingen (Eigentum). Als Rechtsträger der VE-Betriebe waren „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“, Kreis- und Kommunalbehörden, Genossenschaften und die VdgB vorgesehen. In[S. 685]zwischen sind organisatorische Veränderungen vorgenommen worden (Volkseigene Industrie). Nach Aussage des damaligen stellv. Vors. der DWK, Fritz Selbmann, in einer Rede vom 4. 7. 1948, wurden insgesamt 9.281 gewerbliche Unternehmungen, darunter zahlreiche kleine und mittlere Handwerks-, Transport- und Handelsunternehmen, enteignet. Bis 1951 waren die VEB unselbständige Filialbetriebe der ihnen vorgeordneten VVB. Zum 1. 1. 1952 wurden sie in selbständig wirtschaftende Einheiten umgewandelt. Sie erhielten eigene finanzielle Grundausstattung und einen eigenen Umlaufmittelfonds; sie entrichteten seitdem auch selbständig die Abgaben an den Staatshaushalt. (Volkseigene Wirtschaft, Wirtschaftliche Rechnungsführung) Nach der Einführung des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft im Jahre 1963 sind die VEB wieder weitgehend lediglich Teilbetriebe der erneut reorganisierten Vereinigungen Volkseigener Betriebe. Die Betriebsleiter der VEB müssen Weisungen des Generaldirektors der VVB ausführen. Der Generaldirektor hat das Recht, Finanzmittel von den VEB abzuziehen, in VVB-Fonds zu konzentrieren und neu an die angeschlossenen Betriebe umzuverteilen. Betriebsleiter der VEB dürfen Investitionen nur mit Zustimmung der vorgeordneten VVB vornehmen. (Betriebsverfassung) VEB gibt es in allen Wirtschaftsbereichen. Am größten ist der Anteil in der Industrie. Damit waren 65 v. H. aller Berufstätigen der „DDR“ in VEB tätig. Der Anteil der VEB am Aufkommen des gesellschaftlichen Gesamtprodukts betrug 1967 knapp 73 v. H. VEB gelten als juristische Personen. Sie werden von einem Direktor nach dem „Prinzip der Einzelverantwortung“ geleitet. Seine Befugnisse sind indessen weitgehend eingeschränkt durch Befugnisse vorgeordneter Wirtschafts- und Staatsorgane sowie durch Befugnisse der SED und gesellschaftlicher Organisationen und Organe. (Betriebsorganisation, Gesellschaftliche Räte, Produktionskomitees, ständige ➝Produktionsberatung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 684–685 Volksdemokratie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB)

Siehe auch: Volkseigene Betriebe: 1956 1958 1975 1979 Volkseigene Betriebe (VEB): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nach 1945 enteignete und verstaatlichte Betriebe; desgleichen die seitdem neu errichteten Staatsbetriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD…

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Berufsschulen (1969)

Siehe auch: Berufsschulen: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Berufsschulwesen: 1956 1958 Institution der Berufsausbildung. Sie dienen einmal unmittelbar der Vorbereitung auf einen Beruf, zum anderen sind sie seit der Neuordnung des Schulwesens (1959) Durchgangsstufe zum Fach- und Hochschulstudium (Fachschulen, Hochschulen). Es gibt B. herkömmlicher Art, Betriebs-B. (BBS), Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung (ABA), Medizinische Schulen (MS). Bei den B. herkömmlicher Art, den kommunalen B., die den örtlichen Räten unterstehen, unterscheidet man gewerbl., landwirtschaftl., kaufm. und allgemeine B. In ihnen wird sowohl der berufstheoretische als auch der allgemeinbildende Unterricht erteilt. Unter allgemeinen B. versteht man solche Schulen, in denen Lehrlinge aus verschiedenen Wirtschaftszweigen unterrichtet werden. An die Stelle der B. für Splitterberufe traten am 15. 8. 1958 die Zentral-B. (ZBS), denen Lehrlingswohnheime angeschlossen sind. Die für den Wohnsitz der Lehrlinge zuständige B. delegiert die Lehrlinge an die ZBS, wenn in den kommunalen B. und in den BBS des Kreises oder Bezirkes keine Beschulung möglich ist. Die Dauer der Lehrgänge beträgt: für alle Berufe (außer kaufmänn. und Fachverkäufer) im 1., 2. und 3. Lehrjahr je 40 Unterrichtstage in 2 Lehrgängen, bei 2½jähriger Lehrzeit wird im 5. Lehrhalbjahr ein Lehrgang von 20 Tagen durchgeführt; für kaufmänn. Berufe (außer Fachverkäufer) im 1. Lehrjahr 48 Unterrichtstage in 2 Lehrgängen, im 2. Lehrjahr 56 Unterrichtstage in 3 Lehrgängen; für Fachverkäufer im 1., 2. und 3. Lehrjahr je 20 Unterrichtstage in einem Lehrgang. In der amtlichen Statistik werden die kommunalen B. und die ZBS unter dem Begriff „Allgemeine B.“ zusammengefaßt. 1967 gab es 435 Allgemeine B., was im Vergleich zum Jahre 1950 einen Rückgang von 374 Schulen bedeutet. Die BBS sind staatliche Bildungsstätten in „sozialistischen“ Betrieben, in die sie eingegliedert sind. Hier erhalten die Lehrlinge nicht nur ihre allgemeinbildende und theoretische, sondern auch ihre berufspraktische Ausbildung. Der Direktor der BBS ist für die praktische und theoretische Unterrichts- sowie für die Erziehungsarbeit dem Leiter des Betriebes verantwortlich, dem zuständigen Berufsschulinspektor rechenschaftspflichtig. Der Leiter des Betriebes trägt die Gesamtverantwortung für die Arbeit der Schule gegenüber den Vorgesetzten Dienststellen. Die Zahl der BBS im Jahre 1967 betrug 684 und war gegenüber 1950 um 90 geringer. Die ABA, mit deren Aufbau am 1. 9. 1959 begonnen wurde, führen Absolventen der zehnkl. Oberschule zur Facharbeiterprüfung und zur Hochschulreife. Die Bewerber für diese Klassen müssen die 10. Oberschulklasse mit Erfolg absolviert haben. Das Abitur der ABA ist dem der Erweiterten Oberschule völlig gleichwertig. Durch diese Art von Berufsausbildung soll nicht nur der Nachwuchs für die Hochschulen sichergestellt, sondern es soll versucht werden, „der Produktion hochqualifizierte Facharbeiter zur Verfügung zu stellen, die in der Lage sind, komplizierte Produktionsprozesse zu meistern, sehr disponibel sind und mithelfen, die Produktionsmittel, entsprechend dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt, weiterzuentwickeln“ („Pädagogische Enzyklopädie“, Bd. 1, S. 94). Über die Aufnahme in die ABA entscheiden betriebliche Kommissionen. Im Schul- und Lehrjahr 1959/60 betrugen die Aufnahmekontingente 1.030, 1965/66 rund 6.000 Schüler. Bisher führten die ABA die Absolventen der zehnkl. Oberschule in 3 Jahren zur Hochschulreife und zum Abschluß der Facharbeiterausbildung. Am 1. 9. 1965 begann man in einigen Betrieben mit der Einrichtung von Klassen für eine zweijährige Ausbildung. Den MS obliegt die Ausbildung in den mittleren medizin. Berufen. Bis 1961 wurden sie in der amtl. Statistik als „Fachschulen“ ausgewiesen. Lt. „Beschluß zur Neuordnung der Ausbildung in den mittleren medizinischen Berufen und zur Bildung der MS“ vom 13. 7. 1961 wurden die MS den BBS gleichgesetzt und mit Wirkung vom 1. 1. 1962 als Einrichtung der Berufsbildung in den Volkswirtschaftsplan und in den Haushaltsplan der Gesundheitseinrichtung, bei der sie gebildet wurden, einbezogen. Die an kommunalen B. bestehenden Fachklassen des Gesundheitswesens können je nach Möglichkeit der Kapazitätserweiterung an MS übernommen werden. 1967 gab es 53 MS. An den Allgemeinen B., BBS und MS gab es 1967 15.170 vollbeschäftigte Lehrkräfte, die insgesamt 468.684 Schüler unterrichteten. Der allgemeinbildende Unterricht wird als wesentlicher Bestandteil der Berufsausbildung angesehen und soll den Lehrlingen, die nach Abschluß der 8. Klasse der Oberschule die Berufsausbildung aufnehmen, das Niveau der 9. und 10. Klasse vermitteln. Das Hauptgewicht liegt auf der staatsbürgerlichen Erziehung der Lehrlinge und Berufsschüler, die in den kommunalen B. unterrichtet werden. Die sozialistische Wehrerziehung ist fester Bestandteil der Bildung und Erziehung an den B. (Erziehungs- und Bildungswesen) Literaturangaben *: Das Berufsschulwesen in der Sowjetzone. 4. Aufl. (FB) 1964. 50 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 101 Berufspraktikum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berufswettbewerb

Siehe auch: Berufsschulen: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Berufsschulwesen: 1956 1958 Institution der Berufsausbildung. Sie dienen einmal unmittelbar der Vorbereitung auf einen Beruf, zum anderen sind sie seit der Neuordnung des Schulwesens (1959) Durchgangsstufe zum Fach- und Hochschulstudium (Fachschulen, Hochschulen). Es gibt B. herkömmlicher Art, Betriebs-B. (BBS), Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung (ABA), Medizinische Schulen (MS). Bei den B.…

DDR A-Z 1969

Sowjetische Streitkräfte (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Den SSt. fiel in der von ihnen besetzten Zone Deutschlands die Aufgabe zu, die systematische Umgestaltung des politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens abzusichern und so die Schaffung der Grundlagen für den Aufbau eines kommu[S. 562]nistisch geführten Staates und einer kommunistischen Gesellschaftsordnung zu ermöglichen. Das ZK der SED dankte am 8. 5. 1958 „den tapferen Helden der Sowjetarmee, die … die Voraussetzung für die Gründung des ersten Arbeiter-und-Bauern-Staates in der Geschichte Deutschlands schufen“. Während des Juni-Aufstandes und im November 1956 wurde deutlich, wie sehr die Herrschaft der SED auf die SSt. angewiesen ist. Das amtliche Blatt „Die Volksarmee“ erklärte zur Stellung der SSt. am 16. 9. 1958: „Die Sowjetarmee … sichert gemeinsam mit uns, der Nationalen Volksarmee, den Aufbau des Sozialismus in der DDR.“ Seit dem 9. 5. 1957 (also lange nach der formellen Beendigung der Besatzungspolitik) gilt für die SSt. der (am 12. 3.) zwischen der SU und der „DDR“ abgeschlossene Truppenvertrag. In dessen Einleitung findet sich die Erklärung, er regele die „zeitweilige Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR“. Im Vertrag wird u.a. behauptet, 1. die Anwesenheit der SSt. beeinträchtige nicht die „Souveränität der DDR“; 2. die Stärken, Standorte und zusätzliche Manövergebiete der SSt. würden mit der Regierung der „DDR“ beraten und vereinbart; 3. strafbare Handlungen von Angehörigen der SSt. (und von deren Familienmitgliedern) würden von Gerichten der „DDR“ abgeurteilt, sofern sie nicht bei Dienstobliegenheiten geschähen. Diese scheinbaren Zugeständnisse entwertet der § 18: „Im Falle der Bedrohung der Sicherheit der SSt., die auf dem Territorium der DDR stationiert sind, kann das Oberkommando der SSt. in der DDR bei entsprechender Konsultation der Regierung der DDR und unter Berücksichtigung der entstandenen Lage … Maßnahmen zur Beseitigung einer derartigen Bedrohung treffen.“ Dieser § 18 legt auch formell die Macht in die Hand der SSt., sofern deren Oberkommando oder die Sowjetregierung es für notwendig halten. Die strenge Geheimhaltung der SSt. und ihre Absperrung gegen die Bevölkerung machen genaue Angaben über Stärke und Standorte unmöglich. „Die zeitweilig auf dem Territorium der DDR stationierten SSt.“ (Hauptquartier Wünsdorf, südl. Berlins) zählen unter Armeegeneral Koschewoi (seit Febr. 1965) mindestens 350.000 Mann; einschl, aller Nachschubverbände, Stabs- und Verwaltungskräfte wahrscheinlich sogar 390.000 Köpfe. So sind die SSt. doppelt so stark wie die NVA. Ihre Zahl entspricht 2,3 v. H. der Bevölkerung der „DDR“, während ein Wehrpflicht-Heer herkömmlich etwa 1 v. H. der Bevölkerung ausmacht. Im Herbst 1967 umfaßten die SSt. 10 Panzer- und 10 mot. Schützen-Divisionen (mit rd. 7.500 Panzern, einschl. der leichten); 1~Luftarmee (mit rd. 1.100 Flugzeugen); ferner viele Raketen-Einheiten. Die Ausstattung der SSt. mit Atomwaffen ist seit etwa Anfang 1965 beträchtlich verstärkt worden. Dies wiegt die ohnehin geringe Abnahme der Kopfstärke der SSt. bei weitem auf. Teile der SSt. führten im Sept. 1963 mit Truppen der „DDR“, Polens und der Tschechoslowakei sechstägige Feldmanöver mit rd. 40.000 Mann (Leitwort „Quartett“) unter kriegsmäßigen Bedingungen durch. Im April 1965 fand ein großes Manöver der SSt. statt, zusammen mit Teilen der NVA nahmen 45.000 Mann teil. Es galt der blitzartigen Abschnürung Berlins unter eiliger Massierung von Angriffskräften an der Demarkationslinie zur BRD. — Im Okt. 1965 hielten die SSt. wieder ein gemeinsames Manöver mit Streitkräften der „DDR“, Polens und der ČSSR ab. Unter dem Leitwort „Oktobersturm“ übten ca. 60.000 Mann kriegsmäßig hart. Auch am Manöver „Moldau“, das im Sept. 1966 in Südböhmen rd. 80.000 Mann vereinigte, wirkten neben Truppen der NVA, der ČSSR und Ungarns starke Verbände der SSt. mit. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 561–562 Sowjetische Kontrollkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetisches Militärtribunal (SMT)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Den SSt. fiel in der von ihnen besetzten Zone Deutschlands die Aufgabe zu, die systematische Umgestaltung des politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens abzusichern und so die Schaffung der Grundlagen für den Aufbau eines kommu[S. 562]nistisch geführten Staates und einer kommunistischen Gesellschaftsordnung zu ermöglichen. Das ZK der SED dankte am 8. 5. 1958 „den tapferen Helden der Sowjetarmee, die … die Voraussetzung für die Gründung…

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Jugendförderungsplan (1969)

Siehe auch: Jugendförderungsplan: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Jugendförderungspläne: 1975 1979 Der J. wurde eingerichtet am 4. 2. 1954 durch die „5. AO zur Durchführung des Gesetzes über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung“, das am 8. 2. 1950 erlassen worden war. Seit 4. 5. 1964 beruht der J. auf dem § 39 des „Jugendgesetzes“. Alljährlich wird die Rahmen-VO der Regierung, die auch die Finanzierung des J. ordnet, ergänzt durch je einen örtlichen J. in den Betrieben, LPG, Städten und Gemeinden. Daran wirken neben der SED die FDJ und andere Massenorganisationen mit. Anfänglich sollte der J., wie es §~1 der AO vorsah, der „Förderung der Jugend bei ihrer beruflichen, kulturellen und gesellschaftlichen Entwicklung“ dienen. Bald gelang es der SED (s. amtl. „Presse-Informationen“ vom 12. 5. 1958), „in die Pläne aufzunehmen, wie die Jugend durch gute Taten den Aufbau des Sozialismus unterstützt, während in den Jahren vorher oft nur einseitig festgehalten war, was zur Förderung der Jugend getan werden kann“. Laut „Junge Welt“ vom 4. 4. 1958 führt der J. zu „neuen Jugendbrigaden in unseren sozialistischen Betrieben, dem Abschluß von Brigadeverträgen als Grundlage für die Brigadearbeit und einer Erhöhung der Arbeitsproduktivität“. Er soll „Wettbewerb anspornen und die Arbeit der FDJ-Kontrollposten in den sozialistischen Betrieben der Industrie und Landwirtschaft als eine Form der Teilnahme der Jugend an der Lenkung und Leitung des Staates“ verstärken. — Der J. dient der parteipolitischen Lenkung der Jugend. Seit 3. 2. 1956 vermeidet es die Regierung, über den J. Zahlen zu bringen. Seit Ausarbeitung des J. für 1959 (17. 12. 1958) wird er örtlich als Teil des Betriebskollektivvertrages abgeschlossen und möglichst mit der Gesamtplanung der Betriebe, Kreise, Städte und Gemeinden verbunden. Er soll die Jugendlichen auch dazu bringen, „ihre Freizeit nutzbringend zu verwenden“ („Morgen“, 20. 1. 1959), soll sie formen nach den Zehn Geboten der sozialistischen Moral (so Werner Zscheile in „Junge Welt“, 19. 12. 1958). Die AO des 1. Stellv. des Ministerrates [S. 312]für den J. 1963 legt fest „es sei „die Arbeit in Jugendbrigaden, Jugendabteilungen, Jugendschichten und anderen ständigen und zeitweiligen Jugendkollektiven die beste, tausendfach bewährte Form für die Förderung der Initiative und für die sozialistische Entwicklung unserer Jugend“ („Presse-Informationen“ vom 28. 1. 1963). Literaturangaben Lücke, Peter R.: Das Schulbuch in der Sowjetzone — Lehrbücher im Dienst totalitärer Propaganda. 11., veränd. u. erw. Aufl. (BMG) 1966. 143 S. Möbus, Gerhard: Unterwerfung durch Erziehung — Zur politischen Pädagogik im sowjetisch besetzten Deutschland. Mainz 1965, von Hase und Koehler. 434 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 311–312 Jugendbrigade der DDR, Hervorragende A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendforschung

Siehe auch: Jugendförderungsplan: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Jugendförderungspläne: 1975 1979 Der J. wurde eingerichtet am 4. 2. 1954 durch die „5. AO zur Durchführung des Gesetzes über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung“, das am 8. 2. 1950 erlassen worden war. Seit 4. 5. 1964 beruht der J. auf dem § 39 des „Jugendgesetzes“. Alljährlich wird die Rahmen-VO der Regierung, die auch die…

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Weltfriedensrat (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Ständiger Ausschuß der Weltfriedensbewegung, hieß zunächst Weltfriedenskomitee. Wurde im Nov. 1950 in W. umbenannt. Sitz des W. und seines ständigen Exekutivbüros: Prag. Die überparteiliche Zusammensetzung und die teils allgemein humanitäre, teils christliche Tonart des W. kann nicht verbergen, daß er sowjetisch gesteuert wird und als Tarnorganisation dient. Seit 1957, seitdem die NATO sich um ein atomares Gegengewicht gegen die Rüstung und Atombewaffnung der SU bemühen muß, sucht der W. die Diskussion über diese Fragen zugunsten der SU auszulegen. — Seit 1961 bemüht sich der W., die [S. 706]Christliche Friedenskonferenz u.ä. Organisationen für seine sowjet. Agitation heranzuziehen. Mit allgemein pazifist. Formeln hielt der W. vom 9. bis 14. 7. 1962 in Moskau den „Weltkongreß für Abrüstung und Frieden“ ab. Der W. ist, wie der WGB, eine getarnte Ersatzorganisation für die Komintern bzw. das Kominform. Seit Jahren regt sich im W. eine linke Gruppe, die im Chinesisch-Sowjetischen Konflikt für die KP Chinas eintritt. Doch stand der „Weltkongreß für Frieden, nationale Unabhängigkeit und allgemeine Abrüstung“ in Helsinki (10.–15. 7. 1965) überwiegend unter sowjet. Einfluß. Er bezichtigte die USA, imperialistische Kriege zu führen (Südvietnam und Kongo), und warf der BRD Kriegsvorbereitung vor (Revanchismus). Auf diesem Kongreß, der auch von Delegierten kleiner Pazifistengruppen der BRD und einer Abordnung des Deutschen Friedensrates beschickt war, wurde die heftige Opposition der um Peking gescharten Minderheit lahmgelegt. Dennoch findet Peking bei vielen Linken, vor allem in Südamerika, Afrika und Südostasien, Anhänger. Über die Tagung des W. in Genf (13.–16. 6. 1966), die sich vor allem mit Südostasien und dem angeblichen Militarismus der BRD beschäftigte, schrieb der liberale Historiker Walther Hofer in der „Neuen Zürcher Zeitung“ v. 8. 9. 1966 (Fernausg., Bl. 14) u. a.: „Alle Resolutionen und anderen offiziellen Verlautbarungen sowie die weitaus meisten Reden vertreten Auffassungen, die sich von denjenigen des Sowjetkommunismus nicht einmal in Nuancen unterscheiden. Zwar gab es durchaus auch einige Redner, die nicht Kommunisten, sondern ehrliche Pazifisten sein mögen; doch findet sich von ihren nichtkonformen Ansichten in den Resolutionen der Tagung keine Spur.“ Präsident des W. war bis 15. 7. 1965 der britische Physiker Prof. John Bernal. Er trat krankheitshalber zurück, blieb aber für 4 Monate im Amt, da die Wahl eines Nachfolgers mißlang. Vor allem wegen der chines. Opposition im W. wurde auch weiterhin die Neuwahl eines Präsidenten vermieden. Statt dessen leitet ein mehrköpfiges Präsidialkomitee, das vom 32köpfigen Präsidium des W. gewählt wird, zusammen mit dem Sekretariat den W. — Die „koordinierende Präsidentin“ ist seit 1966 Isabelle Blume (KP Belgiens); Generalsekretär ist Romesh Chandra (KP Indiens). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 705–706 Weltfestspiele der Jugend A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Weltgewerkschaftsbund (WGB)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Ständiger Ausschuß der Weltfriedensbewegung, hieß zunächst Weltfriedenskomitee. Wurde im Nov. 1950 in W. umbenannt. Sitz des W. und seines ständigen Exekutivbüros: Prag. Die überparteiliche Zusammensetzung und die teils allgemein humanitäre, teils christliche Tonart des W. kann nicht verbergen, daß er sowjetisch gesteuert wird und als Tarnorganisation dient. Seit 1957, seitdem die NATO sich um ein atomares…

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Gemeinschaftsarbeit, Sozialistische (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Seit 1958 üblicher Sammelbegriff für die in Industrie und Landwirtschaft praktizierte neue Form kollektiver Zusammenarbeit, insbesondere in Kollektiven der sozialistischen Arbeit (KdsA) und den sozialistischen Arbeits- und Forschungsgemeinschaften (SAuF). Nach § 17, Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit übernehmen die Arbeitskollektive, die im sozialistischen ➝Wettbewerb den Kampf um den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ führen, Verpflichtungen zur Erreichung hoher ökonomischer Ergebnisse, zur Vertiefung ihres politischen und fachlichen Wissens und zur Entfaltung des geistig-kulturellen Lebens. „Sie vervollkommnen die sozialistischen Beziehungen der kameradschaftlichen Zusammenarbeit und Hilfe, entfalten die Fähigkeiten ihrer Mitglieder und fördern die Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten, indem sie den Grundsatz Sozialistisch arbeiten, lernen und leben verwirklichen.“ Über die SAuF bestimmt § 17 Abs. 3, in ihnen vereinigten sich Arbeiter, Angestellte und Angehörige der Intelligenz mit dem Ziele, einen Vorlauf für die Lösung der wissenschaftlichen und technischen Aufgaben zu schaffen, bei volkswirtschaftlich entscheidenden Erzeugnissen den wissenschaftlich-technischen Höchststand zu erreichen und weltmarktfähige Produkte zu entwickeln sowie die komplexe sozialistische Rationalisierung durchzusetzen. Sie sollen das Bündnis der Arbeiterklasse mit der Intelligenz (Bündnispolitik) und das sozialistische ➝Bewußtsein festigen. Die Fortschritte in der SG. sind nicht allzu groß. Am 16. 6. 1967 sagte dazu Ulbricht in Leipzig: „Die Schaffung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus fordert mit zwingender Notwendigkeit, daß in immer mehr sozialistischen Gemeinschaften überall die Aktivität erhöht und die wissenschaftliche Zielstrebigkeit weiterentwickelt wird“ („Neues Deutschland“ v. 17. 6. 1967). Anfang Mai 1960 forderten einige Mitbestimmungsrechte. Das ZK der SED tadelte sie darauf wegen Abweichung im Sinne des Syndikalismus. Von 1960 bis Anfang 1962 wurden die Ehrentitel „Brigade der sozialistischen Arbeit“ und „Gemeinschaft der sozialistischen Arbeit“, seitdem wird der Ehrentitel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ als staatliche Auszeichnung verliehen, wenn die Verpflichtungen vorbildlich erfüllt werden. (Arbeitspolitik) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 233 Gemeindevertretung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generalauftragnehmer

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Seit 1958 üblicher Sammelbegriff für die in Industrie und Landwirtschaft praktizierte neue Form kollektiver Zusammenarbeit, insbesondere in Kollektiven der sozialistischen Arbeit (KdsA) und den sozialistischen Arbeits- und Forschungsgemeinschaften (SAuF). Nach § 17, Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit übernehmen die Arbeitskollektive, die im sozialistischen ➝Wettbewerb den Kampf um den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ führen,…

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VVB (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 VVB ist die Abkürzung für Vereinigungen Volkseigener Betriebe, die den volkseigenen Betrieben übergeordneten wirtschaftlichen Leitungsorgane, deren Funktion und Organisationsstruktur sich mehrfach geändert haben. 1. Entwicklung der VVB Von 1948 bis 1951 waren Leitung und Kontrolle der verstaatlichten Betriebe Aufgabe der VVB. Es gab damals ca. 75 VVB unterschiedlicher Fachbereiche, denen jeweils eine größere Anzahl von juristisch und finanziell abhängigen Betrieben unterstellt war. Die VVB stellte aus den Teilbilanzen der einzelnen VEB eine Gesamtbilanz zusammen, in der Gewinne bzw. Verluste gegeneinander aufgerechnet werden konnten. Anfang 1952 wurden im Rahmen der ersten größeren Reorganisation die VEB selbständig wirtschaftende Einheiten. Die VVB wurden in „Verwaltungen Volkseigener Betriebe“ umbenannt. Sie verloren ihre direkten Leitungs- und Kontrollbefugnisse und galten nur noch als Anleitungs- und Aufsichtsorgane der zugeordneten, fachlich übereinstimmenden Betriebe; die Weisungen der Hauptverwaltungen der zuständigen Industrieministerien waren für ihre Tätigkeit bindend. Mit der Reform des Jahres 1958, deren Hauptmerkmal die Konzentration der [S. 691]Planungs- und Leitungsbefugnisse bei der Staatlichen Plankommission war, wurden die Verwaltungen Volkseigener Betriebe wieder in Vereinigungen Volkseigener Betriebe umbenannt und den Fachabteilungen der Staatlichen Plankommission unterstellt. Im Unterschied zu den VVB vom Jahr 1948 waren sie nun keine direkt wirtschaftenden Organe mehr, sondern wurden zu zentralen Staatsorganen. Sie übernahmen die Aufgaben der aufgelösten Industrieministerien, d.h. die operative und produktionsnahe Anleitung der unterstellten „volkseigenen“ Industriebetriebe. 1959 wurden die VVB dem neugebildeten Volkswirtschaftsrat unterstellt; sie leiteten die zentralgeleitete Industrie an, doch waren bereits Ansätze zur Zusammenarbeit mit der örtlichen Industrie vorhanden. An dieser Form der VVB wurde kritisiert, sie arbeiteten zu sehr „administrativ“ und zu wenig „ökonomisch“, und ihre bürokratische Struktur stehe einer Anpassung an die wachsenden Bedürfnisse der Volkswirtschaft häufig entgegen. Im Zuge der Einführung des Neuen ökonomischen Systems (1963) wurden die VVB in „ökonomische Führungsorgane“ ihres Industriezweiges umgewandelt. Neben den ihnen unterstellten zentralgeleiteten volkseigenen und gleichgestellten Betrieben wurden auch private und halbstaatliche Betriebe durch Zuordnung in den Leitungsbereich der VVB einbezogen. 2. Gegenwärtige Funktionen der VVB Die neue Rolle der VVB soll darin bestehen, eine engere Verbindung der gesamtwirtschaftlichen Zielsetzungen mit den realen Produktionsmöglichkeiten herzustellen. Im einzelnen bedeutet dies: a) Planung der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Industriezweiges unter Berücksichtigung des Standes der Technik in den fortgeschrittensten Industrieländern der Welt; b) Einordnung der eigenen zweigspezifischen Prognose in die gesamtvolkswirtschaftliche Konzeption von den „führenden Wirtschaftszweigen“ und der vorrangigen Förderung der wissenschaftlich-technischen Entwicklung wichtiger Erzeugnisgruppen und der Haupterzeugnisse; c) Planung und Koordinierung des Einsatzes der technischen und ökonomischen Intelligenz im Industriezweig, Organisation der Aus- und Weiterbildung der technisch-ökonomischen Kader; d) Planung und Leitung der Fertigungstechnik; e) Kontrolle der Tätigkeit der zugeordneten Betriebe, wobei sie u.a. von der Industrie- und Handelsbank der DDR und der staatlichen Finanzrevision unterstützt wird; f) Erarbeitung bilanzierter und abgestimmter Planvorschläge entsprechend dem innen- und außenwirtschaftlichen Bedarf bei gleichzeitiger Sicherung der gemeinsamen Richtlinien für den Absatz der Produkte sowohl auf dem inländischen als auch auf dem Weltmarkt; g) Sicherung der allseitigen Planerfüllung des Industriezweiges; h) Erarbeitung von Konzeptionen auf der Grundlage der Rationalisierungsprogramme für die Wettbewerbe, die sozialistische Gemeinschaftsarbeit, das Neuererwesen; i) einheitliche Behandlung der Probleme der Berufslenkung und -qualifizierung, Entlohnung und sozialen Betreuung innerhalb des Zweiges. 3. Finanzen der VVB Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sollen die VVB nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten. Als neuartige Produktionsverbände, auch zeitweilig „sozialistische Konzerne“ genannt, führen die VVB die materielle Produktion nicht unmittelbar durch. Finanziell sind sie das Zwischenglied zwischen dem Staatshaushalt und den einzelnen unterstellten Betrieben. In der ersten Etappe des NÖS mußten die VEB ihre Nettogewinne an die VVB abführen, die sie ihrerseits an den Volkswirtschaftsrat Weitergaben, der über die Umverteilung dieser Mittel entschied. Das Inkrafttreten der „VO über die Vorbereitung und Durchführung der Investitionen“ am 1. 1. 1965 leitete eine neue Phase ein. Die Akzente wurden auf das Prinzip der „Eigenerwirtschaftung“ verlagert, was eine weitere Verselbständigung der VVB gegenüber dem zentralen Leitungsapparat zur Folge hatte. Die von der VVB erwirtschafteten Gewinnanteile wurden nicht mehr von den Industrieabteilungen des Volkswirtschaftsrates bzw. seit 1966 von den Industrieministerien auf die einzelnen VVB umverteilt, sondern verblieben bei der VVB, die sie auf die ihr unterstellten [S. 692]VEB aufschlüsselte. Dies brachte eine stärkere Abhängigkeit der VEB gegenüber der VVB mit sich. Die VVB entschied über die auf die VEB entfallenden Anteile an den erwirtschafteten Gewinnen und Amortisationen, über die obere Grenze bei der Inanspruchnahme eines Investitionskredits durch den Einzelbetrieb. Mit der weiteren Anwendung des Prinzips der Eigenerwirtschaftung wurde die finanzielle Selbständigkeit der VEB gegenüber der VVB wieder erweitert. Die Möglichkeiten der VVB wurden eingeschränkt, mit dem Gewinn eines VEB den Verlust eines anderen Betriebes zu decken. Bereits 1968 konnten die VEB über einen bestimmten Teil der eigenerwirtschafteten Überplangewinne frei verfügen. Ganz im Zeichen der Verlagerung der Verantwortung bei der Reproduktion an Einzelbetriebe stehen die für das Jahr 1969 getroffenen neuen ökonomischen Regelungen. Eine Differenzierung der Abgabennormative sowie deren Festlegung auf längere Perioden sollen u.a. den gut wirtschaftenden, VEB eine Vermehrung ihrer eigenen finanziellen Mittel ermöglichen. 4. Instrumente der VVB Um ihrer Verantwortung für die Führung ihres Industriezweiges gerecht werden zu können, wurden die VVB mit einer Reihe finanzieller Fonds ausgestattet. Obwohl die Bedeutung dieser VVB-Fonds geringer geworden ist, sind sie weiterhin vor allem deshalb von volkswirtschaftlicher Relevanz, weil sie die Finanzierungsgrundlage für die Entwicklungs- und zugleich Schwerpunktprojekte des Industriezweiges bilden. Die sachlichen und personellen Verwaltungskosten der VVB-Zentrale werden aus der VVB-Umlage gedeckt, die die einzelnen unterstellten VEB an die VVB monatlich abführen müssen. Neben den Amortisationsverwendungsfonds, Umlaufmittelverwendungsfonds, Kreditreservefonds und Außenwirtschaftsfonds verfügt die VVB über folgende Fonds: a) Gewinnverwendungsfonds, der aus der Gewinnabführung der einzelnen Betriebe und aus den Zuschüssen des Staatshaushaltes besteht. Der Gewinnverwendungsfonds wurde als Preis- und Verluststützung für die VEB gedacht, er dient der Deckung von Investitionen (auch Projektierung) der Betriebe und der VVB-Zentrale, notfalls wird er zur Aufstockung der eigenen Umlaufmittel der Betriebe verwendet und zum Teil an den Staatshaushalt abgeführt. Bei Überplangewinn erweitert sich der Verwendungszweck. b) Fonds Technik bringt die neuartigen innerzweiglichen ökonomischen Beziehungen zwischen der VVB und ihren Betrieben zum Ausdruck. Unabhängig vom Staatshaushalt wird der Fonds Technik aus Beiträgen gebildet, die nach vorherigem, planmäßig berechnetem Finanzbedarf als Selbstkostenanteile aus den eigenerwirtschafteten Mitteln durch die Zweigbetriebe an die VVB abgeführt werden müssen. Zweck dieses Fonds ist die Hebung des Produktionsniveaus unter Berücksichtigung der Eigenverantwortung der Betriebe, wie sie im Plan Neue Technik festgelegt ist. Aus dem Fonds Technik werden in dem gesamten Industriezweig die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (wirtschaftlich-technische Forschung, Investitionen), Ausgaben für Standardisierungsarbeiten, Anlaufkosten und die Ausgaben für Lizenzen gedeckt. c) Der Verfügungsfonds ist ein Geld-Sonderfonds der VVB, über den der Generaldirektor verfügt. Dieser Fonds geht „in bestätigter Höhe“ und unverbunden mit der Planerfüllung zu Lasten der betrieblichen Selbstkosten. Obwohl die Größenordnung nicht belegt werden kann, liegt eine unterschiedliche Handhabung in der Bildung des Verfügungsfonds sehr nahe. Es steht jedoch fest, daß er Bestandteil der VVB-Umlage ist und in erster Linie dazu dient, die Werkleiter, Leiter von sozialistischen Arbeitskollektiven, die Kollektive selbst und auch Einzelpersonen für hervorragende Leistungen bei der Ausführung volkswirtschaftlich wichtiger Plan- und Forschungsvorhaben im Zweigbereich materiell zu belohnen. d) Die Prämien-, Kultur- und Sozialfonds wurden zu dem Zweck der Erhöhung der materiellen Interessiertheit der Werktätigen an der optimalen Erfüllung des Produktionsplanes (Planmäßigkeit, Rentabilität, Qualität zusammen mit Quantität) gebildet. Die Prämiierungen erfolgen jährlich oder für einmalige, im Rahmen der sozialistischen Wettbewerbe gezeigte Höchstleistungen. Daneben werden aus diesem Fonds auch die sozialen und kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen finanziert. [S. 693] 5. Organisationsstruktur der VVB Die VVB wird von einem Generaldirektor nach dem „Prinzip der Einzelleitung“ geleitet. Er wird auf diesen Posten von dem zuständigen Industrieminister berufen und ist nur diesem gegenüber weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig. Weisungen und Auflagen von anderer Seite sind nur dann bindend für den GD, wenn diese auf gesetzlichen Bestimmungen beruhen. In seiner Arbeit soll er sich auf die grundsätzlichen Fragen des Zweiges konzentrieren. Dem Generaldirektor stehen die stellvertretenden Direktoren als Berater und Führungshilfen zur Seite. Diese Direktoren sind meistens zugleich Leiter einer bestimmten Fachabteilung der VVB wie die der Technik, der Produktion, der Materialversorgung, der Absatz- und Bilanzierung und der Planung und Ökonomie. VVB-Organe sind weiterhin: a) die Perspektivplangruppe; b) das Leitbüro für das Neuererwesen; c) der Justitiar; d) der Hauptbuchhalter. — Die Arbeit der Perspektivplangruppen richtet sich unter der Führung des Generaldirektors auf die kontinuierliche, perspektivische Entwicklung des Zweiges, auf die Entwicklung der Erzeugnisgruppen, auf die Information und Koordinierung der Arbeit mit den territorial-bilanzierenden Organen sowie auf die methodische und wissenschaftliche Vervollkommnung des Perspektivplanes. Der Justitiar berät nicht nur den Generaldirektor juristisch, er betreut gegebenenfalls auch Betriebe ohne Justitiar bzw. leitet und koordiniert die Tätigkeit der Justitiare bei den VEB. Der Hauptbuchhalter faßt das Rechnungswesen des Industriezweiges zusammen und fungiert zugleich als staatlicher Kontrolleur über die Finanzwirtschaft der VVB. Zur VVB gehören weitere spezielle Organe wie das „wissenschaftlich-technische Zentrum“, das „Ingenieurbüro für Betriebswirtschaft“, die Einkaufs- und Absatzorgane und die Leitbetriebe der Erzeugnisgruppen. Als gesamtgesellschaftliches Kontroll- und Mitwirkungsorgan wurden 1966 die gesellschaftlichen Räte bei den VVB eingerichtet. 6. Übersicht Im Bereich der Industrie (ohne Bauwesen) bestanden Anfang 1968 85 VVB, die den acht neugebildeten Industrieministerien unterstellt waren. Außerdem haben einige volkseigene Betriebe als Kombinate den Status einer VVB (wie die VEB Kombinat Kabelwerke Oberspree, Mansfeld-Kombinat „Wilhelm Pieck“, Vereinigte NE-Halbzeugwerke, Leuna-Werke „Walter Ulbricht“) und unterstehen direkt dem zuständigen Industrieministerium. Bereich Ministerium für Grundstoffindustrie: 6 VVB; Bereich Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali: 6 VVB; Bereich Ministerium für Chemische Industrie: 10 VVB; Bereich Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau: 13 VVB; Bereich Ministerium für Verarbeitungsmaschinen- und Fahrzeugbau: 11 VVB; Bereich Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik: 11 VVB; Bereich Ministerium für Leichtindustrie: 22 VVB; Bereich Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie: 6 VVB. 20 weitere VVB bestehen mit prinzipiell gleicher Aufgabenstellung in anderen Bereichen der Volkswirtschaft: Ministerium für Bauwesen: 7 VVB; Staatssekretariat für Geologie: 1 VVB; Landwirtschaftsrat beim Ministerrat: 10 VVB; Amt für Wasserwirtschaft beim Ministerrat: 1 VVB; Staatliche Zentralverwaltung für Statistik beim Ministerrat: 1 VVB. (Wirtschaft, Planung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 690–693 VPKA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VVB-Binnenfischerei

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 VVB ist die Abkürzung für Vereinigungen Volkseigener Betriebe, die den volkseigenen Betrieben übergeordneten wirtschaftlichen Leitungsorgane, deren Funktion und Organisationsstruktur sich mehrfach geändert haben. 1. Entwicklung der VVB Von 1948 bis 1951 waren Leitung und Kontrolle der verstaatlichten Betriebe Aufgabe der VVB. Es gab damals ca. 75 VVB unterschiedlicher Fachbereiche, denen jeweils eine…

DDR A-Z 1969

Polytechnische Bildung und Erziehung (PE) (1969)

Siehe auch: Polytechnische Bildung und Erziehung (PE): 1965 1966 Polytechnische Bildung und Erziehung (PE.): 1962 1963 Die heute praktizierte PE orientiert sich an Grundgedanken von Marx und Engels. Die SU war im Anschluß an die Oktoberrevolution bemüht, die Anregungen beider Klassiker zu verwirklichen. In der Stalin-Ära sind die entsprechenden Bestrebungen praktisch aufgegeben worden, wurden aber seit 1953 erneut aufgenommen. Diese Reformversuche führten 1958 in der SU zu einer Reorganisation des gesamten Schulwesens unter dem Aspekt der Verbindung des Unterrichts mit der produktiven Arbeit in der Industrie und Landwirtschaft. Nach dem „Schulgesetz der DDR“ vom 2. 12. 1959 ist die PE „Grundzug und Bestandteil“ des Unterrichts und der Erziehung in allen Schuljahren; sie zielt mit der Umgestaltung des traditionellen Unterrichts auf die „sozialistische Arbeitserziehung“, d.h. die Verinnerlichung der vom Regime als notwendig erachteten Arbeitstugenden. Die Verbindung der Schule mit dem Betrieb wird dabei nicht nur als das entscheidende Kettenglied der PE, sondern auch der weiteren Entwicklung des kommun. Erziehungswesens angesehen. Der polytechnische Unterricht setzt mit der in den Klassen 1 bis 6 im Werk- und Schulgartenunterricht vermittelten Elementarbildung ein, die die Grundlagen für eine systematische allgemeintechnische Ausbildung schafft; diese beginnt in der 7. Klasse in Verbindung mit dem Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion (UP) in den Fächern „Einführung in die sozialistische Produktion“ und „Technisches Zeichnen“. Der Forderung des VI. Parteitages der SED nach einer höheren Qualität der Allgemeinbildung, besonders der mathematischnaturwissenschaftlichen, der polytechnischen Bildung und der beruflichen Ausbildung, entsprach der „Beschluß über die Grundsätze der weiteren Systematisierung des polytechnischen Unterrichts, der schrittweisen Einführung der beruflichen Grundausbildung und der Entwicklung von [S. 488]Spezialschulen und -klassen“ vom 3. 7. 1963. Darin wurde gefordert, daß im Werkunterricht der Klassen 1 bis 6 bereits elementare Kenntnisse über wichtige Produktionsprozesse in Industrie und Landwirtschaft vermittelt werden, im Werkunterricht der 4. bis 6. Klassen die Schüler Arbeitsaufträge von Betrieben und Genossenschaften durchzuführen haben. Der Vorbereitung auf Berufe der Industrie und Landwirtschaft dienten ein „Grundlehrgang Industrie“ und ein „Grundlehrgang Landwirtschaft“ am UP für die 7. bis 10. Klassen; die Schüler der 9. und 10. Klassen sollten entsprechend dem „Kaderbedarf“ der Betriebe und den Berufswünschen über längere Zeit in bestimmten Produktionsberufen tätig sein und in der Produktion arbeiten. In der 9. Klasse begann die berufliche Grundausbildung, vor allem in den Berufssparten der Chemie, Metallurgie, Elektrotechnik-Energiewirtschaft, Landwirtschaft, des Maschinenbaus, Verkehrs- und Bauwesens. Am 1. 9. 1964 nahmen rd. 13.000 Schüler (gegenüber 5.000 im Jahre 1963) die Grundausbildung auf, die bis 1961 „erprobt“, dann wieder aufgegeben wurde, weil nach Auffassung des Ministeriums für Volksbildung die „frühzeitige Orientierung auf die Ausbildung in speziellen Berufen zu einer Verengung des Bildungsprofils führte und den polytechnischen Charakter der Schule nicht mehr gewährleistete“. Auf Grund eines Beschlusses vom 24. 3. 1966 wurden daher die seit 1964 gültigen Lehrpläne für den polytechnischen Ünterricht in den Klassen 7 bis 10 erneut überarbeitet. Die neuen Lehrpläne dienten im Schuljahr 1967/68 der Vorbereitung und sind ab 1. 9. 1968 als verbindlich anzusehen. Der berufsvorbereitende Unterricht in den Klassen 7 bis 10 gliedert sich in die Fächer „Einführung in die sozialistische Produktion“ (die bisherige Einteilung in Industrie und Landwirtschaft wird beseitigt); Technisches Zeichnen; produktive Arbeit der Schüler im sozialistischen Betrieb (Schülerwerkstätten, -lehrecken, -produktionsabteilungen oder Polytechnische Zentren). Die „Einführung in die sozialistische Produktion“ erfolgt in den Lehrgängen Mechanische Technologie, Maschinenkunde, Grundlagen der Produktion des sozialistischen Betriebes, Elektrotechnik. Für die produktive Arbeit der Schüler der 9. und 10. Klassen wird nach vier Richtungen (Metallverarbeitung, Elektroindustrie, Bauwesen, Landwirtschaft) differenziert. Es ist geplant, ab 1. 9. 1969 wissenschaftlich-technische Zirkel in Großbetrieben einzuführen, in denen die Schüler der 11. Klassen der Erweiterten Oberschule, ab 1970 auch die der 12. Klassen 4 Wochenstunden kleine Forschungsaufgaben lösen sollen. Diese Maßnahme soll der Vorbereitung auf das Hochschulstudium dienen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 487–488 Polizeitruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Postleitzahlen

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Strafpolitik (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Eine richtige St. soll gewährleisten, daß die noch vorhandene Kriminalität mehr und mehr verschwindet und daß sich das sozialistische ➝Bewußtsein in vollem Umfange entfaltet. Um in der richtigen Weise mit strafrechtlichen Mitteln auf bestimmte Handlungen oder Unterlassungen reagieren zu können — um also eine richtige St. zu treiben —, bedarf es einer ständigen Analyse der jeweiligen Situation im Klassenkampf. Anleitungen an die Richter für eine im Sinne der SED liegende St. hat es wiederholt gegeben, so z. B. vor allem im Zusammenhang mit dem Neuen Kurs 1953 und mit der Entstalinisierung 1956. Auch verschiedene Amnestien sind als Erscheinungsformen wechselnder St. zu werten. Von besonderer Bedeutung war dann der Beschluß des Staatsrates „über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“ vom 30. 1. 1961 (GBl. I, S. 3). Dieser ordnet an, daß „gegenüber Feinden der Arbeiter-und-Bauern-Macht und solchen Personen, die schwere Verbrechen im Auftrage oder unter dem Einfluß imperialistischer Agenturen begehen, die Gesetze mit aller Härte“ anzuwenden sind, während bei den anderen straffällig gewordenen Personen, deren Straftat zu ihrem sonstigen — politisch-sozialistischen — Verhalten in Widerspruch steht, „in der richtigen Weise zu differenzieren“ ist. Damit ist also das entscheidende Kriterium für eine strafrechtliche Sanktion und für die einer Straftat innewohnende Gesellschaftsgefährlichkeit darin zu sehen, ob der Täter als „Feind der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ zu bezeichnen ist oder nicht. In der Richtlinie Nr. 12 vom 22. 4. 1961 (GBl. III, S. 223) erklärte das OG die Freiheitsstrafe als härteste staatliche Zwangsmaßnahme (neben der Todesstrafe) für notwendig „bei Verbrechen gegen den Frieden und die Deutsche Demokratische Republik, bei anderen schweren Verbrechen, insbesondere gegen das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung, und bei Verbrechen von Tätern, die aus bisherigen Bestrafungen keine Lehren gezogen haben oder sich hartnäckig einem geordneten Leben in der sozialistischen Gesellschaft entziehen“. Der Hauptinhalt dieser Richtlinie bestand darin, den Gerichten eine Anleitung zu geben, wann kurzfristige Freiheitsstrafen zu verhängen sind und unter welchen Voraussetzungen auf Strafen ohne Freiheitsentzug (bedingte Verurteilung, öffentlicher Tadel, Geldstrafe) erkannt werden kann. Dieser Richtlinie begegneten die beiden maßgebenden Strafrechtswissenschaftler Lekschas und Renneberg mit Bedenken. Sie meinten, daß jeglicher Kriminalität die Tendenz innewohne, „als Element gesellschaftlicher Anarchie und Zersetzung und damit zugleich als Anknüpfungspunkt und Reservoir innerer konterrevolutionärer Bestrebungen die politische Macht der Arbeiter und Bauern zu untergraben und namentlich unter den äußeren Einwirkungen des Klassenfeindes auch selbst in konterrevolutionäre, staatsfeindliche Aktivität umzuschlagen“ („Neue Justiz“ 1962, S. 76). Das Bemühen, die St. mit diesen Hinweisen auf die objektiven Merkmale der Tat und die in ihr zum Ausdruck kommende Gesellschaftsgefährlichkeit zu orientieren, schlug fehl. Gerade nach den Sperrmaßnahmen des 13. 8. 1961 (Mauer) erschien es notwendig, einen anderen Standpunkt einzunehmen, hätte man doch sonst eingestanden, daß sich die Zahl der tatsächlichen oder potentiellen „Staatsfeinde“ an der (leicht ansteigenden!) Kriminalitätsziffer ablesen ließe. Den Rechtswissenschaftlern [S. 616]wurde von Ulbricht persönlich Dogmatismus vorgeworfen, und sie mußten Selbstkritik üben. Mit einem weiteren Beschluß vom 24. 5. 1962 (GBl. I, S. 53) legte der Staatsrat die St. in folgender Weise fest: „Die große Mehrzahl der in der DDR begangenen Gesetzesverletzungen beruht nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den Arbeiter-und-Bauern-Staat. Die Anwendung der neuen Strafarten (bedingte Verurteilung, öffentlicher Tadel) und die Behandlung geringfügiger Gesetzesverletzungen durch Konfliktkommissionen gewinnen daher immer größere Bedeutung.“ Mit diesen gesetzlich formulierten Äußerungen hatte der Staatsrat bei den Gerichten eine erhebliche Verwirrung angerichtet, die sich insbesondere in der Rechtsprechung gegen Gewalt- und Sittlichkeitsverbrecher zeigte. Richter und Staatsanwälte „faßten die Staatsratsbeschlüsse als Aufforderung zu einer allgemeinen Milde in der Strafpolitik auf“ („Neue Justiz“ 1963, S. 422, wo auch erschütternde Beispiele dieser unverständlich milden Rechtsprechung dargelegt sind). Mit seinem Beschluß vom 30. 7. 1959 („Neue Justiz“, S. 538) „zu Fragen der Gewaltverbrechen“ weist das OG die Gerichte an, diese Verbrechen als schwere Verbrechen anzusehen, die Täter nicht ungerechtfertigt milde zu bestrafen und damit die sozialistische Gesellschaftsordnung und die Rechte und Sicherheit der Bürger besser zu schützen als bisher. Die allgemeine Tendenz der St. kam nach dem Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) (Justizreform) verstärkt zum Ausdruck. Weil die Richtlinie Nr. 12 „nicht mehr der gewachsenen Bereitschaft der Bürger zur kollektiven Selbsterziehung entspricht und die Stärke unserer sozialistischen Gesellschaft bei der Bekämpfung und schrittweisen Zurückdrängung der Kriminalität nicht berücksichtigt“, wurde sie durch Beschluß des Plenums des OG vom 6. 5. 1964 (GBl. II, S. 422) aufgehoben. Die Gerichte wurden angewiesen, in breiterem Umfang Sachen an die Konfliktkommissionen zu übergeben (gesellschaftliche Gerichte) und vermehrt Strafen ohne Freiheitsentziehung anzuwenden. Auch die Richtlinie Nr. 13 (GBl. 1962 II, S. 303) entsprach nach Auffassung des Plenums des OG „nicht mehr den neuen gesellschaftlichen Bedingungen“ und wurde aufgehoben (GBl. 1964 II, S. 423). Die durch den Staatsrat vorgenommene gesetzliche Regelung zur Frage der Gesellschaftsgefährlichkeit und der Übergabe von Sachen an die Konfliktkommissionen gehe schon über den Inhalt der Richtlinie hinaus, so daß letztere nur noch eine einengende — d.h. also falsche — Wirkung haben könne. Klar kommt auch in der Aufhebung dieser beiden Richtlinien die Tendenz zum Ausdruck, die „Gesellschaft“ noch mehr als früher in die St. einzubeziehen und mit dieser St. auf die sozialistische Bewußtseinsbildung einzuwirken. Diese Tendenz wird durch den Beschluß des Präsidiums des OG vom 21. 4. 1965 („Neue Justiz“, S. 337) über Einbeziehung des Vertreters des Kollektivs in das Strafverfahren (gesellschaftliche Erziehung), Stellung und Aufgaben des gesellschaftlichen Anklägers und Verteidigers und die gesellschaftliche ➝Bürgschaft klar unterstrichen. Auch die diesen Beschluß aufhebende, seinen Inhalt aber nicht entscheidend verändernde Richtlinie Nr. 22 des Plenums des OG vom 14. 12. 1966 (GBl. 1967 II, S. 17) geht für eine richtige St. von der Auffassung aus, daß die Kriminalität „ein Erbe der alten Gesellschaft, ein Ausdruck alter Gewohnheiten, rückständiger Denk- und Lebensweise (sei), die vom Klassenfeind täglich neu belebt weiden“ (Streit in „Neue Justiz“ 1967, S. 34). Damit wird an der Unterscheidung zwischen „antagonistischer“ und „nichtantagonistischer“ Kriminalität festgehalten, um den Schwerpunkt in der St. je nach Bedarf zwischen Zwang und Erziehung verlagern zu können. Weil mit dem Inkrafttreten des StGB die gesetzlichen Grundlagen für die vom OG erlassenen Richtlinien entfallen seien, wurde durch Beschluß des Plenums des OG vom 12. 6. 1968 (GBl. II, S. 535) auch die Richtlinie Nr. 22 aufgehoben. Die in ihr enthaltene Tendonz ist jedoch auch im neuen Strafgesetzbuch und in der Strafprozeßordnung zu erkennen, vor allem in der Einführung der neuen Kategorie der Verfehlungen, in der Definition der Straftaten (Strafrecht, Ziff. 1) und in der weiteren Ausdehnung der Befugnisse der gesellschaftlichen Gerichte. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 615–616 Strafgesetzbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafprozeßordnung

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Eine richtige St. soll gewährleisten, daß die noch vorhandene Kriminalität mehr und mehr verschwindet und daß sich das sozialistische ➝Bewußtsein in vollem Umfange entfaltet. Um in der richtigen Weise mit strafrechtlichen Mitteln auf bestimmte Handlungen oder Unterlassungen reagieren zu können — um also eine richtige St. zu treiben —, bedarf es einer ständigen Analyse der jeweiligen Situation im Klassenkampf. Anleitungen an die Richter…

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Exportpreis (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 E. ist der für eine in das Ausland gelieferte Ware oder Leistung erzielte oder erzielbare Preis. Der E. ist in der Regel nicht identisch mit dem Inlandspreis (Außenwirtschaft, Preispolitik). Bei der Bildung der E. ist von dem Grundtatbestand der Isolierung der Preisbildung und des Zahlungsverkehrs im Währungsinland gegenüber dem Ausland auszugehen. Die Trennung wird durch das staatliche Außenhandels- und Valutamonopol erreicht. Sie ist vor allem durch zwei Faktoren geboten: 1) Das inländische Preissystem ist durch planwirtschaftliche Manipulationen verzerrt und spiegelt die effektiven Produktionskosten nur unvollkommen wider. 2) Die Währungen der Ostblockstaaten einschließlich derjenigen der „DDR“ sind reine Binnenwährungen, daher nicht konvertierbar und nur mit besonderen Hilfskonstruktionen verrechenbar. Die Verbindung zwischen den Inlandspreisen und den E. wurde früher durch den sog. Preisausgleich hergestellt. Positive Preisunterschiede wurden als Einnahmen, negative als Ausgaben verbucht. Die Differenz zwischen beiden stellte die tatsächliche Belastung des Staatshaushalts durch den Preisausgleich dar (Subventionierung des Exports). Mit Einführung des Neuen ökonomischen Systems in der Außenwirtschaft wird versucht, die früher strikte Trennung zwischen Binnen- und Außenmarkt nach und nach abzubauen und die Produktionsbetriebe durch Umorganisation und Umfunktionierung der AHU mit dem Außenmarkt zu konfrontieren. So trat an die Stelle des Preisausgleichs das sog. Normativ-Außenhandelsergebnis (Außenhandelsgewinn bzw. -verlust) als ökonomischer Hobel (Exportprämie). Die bisherigen Ergebnisse dieser Reformversuche wird man noch nicht bewerten können. Da vielfach die Konkurrenzfähigkeit der mitteldeutschen Industrie auf dem Weltmarkt nicht gegeben ist, läuft der Ersatz des Preisausgleichs durch das Normativ-Außenhandelsergebnis zur Zeit darauf hinaus, daß die nach wie vor erforderlichen Subventionen für den Export an anderer Stelle des Staatshaushalts erscheinen (Verringerung der Gewinnabführung der Betriebe bzw. Subventionierung solcher Betriebe, deren Produktionskosten über den auf dem Außenmarkt erzielbaren Preisen liegen). Die bisher ungelösten Fragen der Außenwirtschaft, Bildung der E. und Verringerung der Subventionierungskosten bildeten das Generalthema der 3. Tagung des SED-Zentralkomitees im Nov. 1967. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 181 Exportprämie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Exquisit-Verkaufsstellen

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 E. ist der für eine in das Ausland gelieferte Ware oder Leistung erzielte oder erzielbare Preis. Der E. ist in der Regel nicht identisch mit dem Inlandspreis (Außenwirtschaft, Preispolitik). Bei der Bildung der E. ist von dem Grundtatbestand der Isolierung der Preisbildung und des Zahlungsverkehrs im Währungsinland gegenüber dem Ausland auszugehen. Die Trennung wird durch das staatliche Außenhandels- und Valutamonopol erreicht. Sie ist vor allem…

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Mauer (1969)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Die Berliner M. (der Begriff steht hier stellvertretend auch für alle Sperrmaßnahmen, die am oder nach dem 13. 8. 1961 in und um Berlin sowie an der Demarkationslinie und auf See getroffen wurden) ist als der politische Höhepunkt jener Berlin-Krise anzusehen, die mit der Ansprache Chruschtschows am 10. 11. 1958 und dem am 27. 11. 1958 gestellten, auf ein halbes Jahr befristeten Ultimatum von der SU heraufbeschworen wurde (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik). Politische Ziele 1. Innenpolitisch: Durch die M. sollten die ständig anhaltende, 1961 sogar erheblich angestiegene Fluchtbewegung (Flüchtlinge) abgestoppt, der Verkehr mit dem freien Berlin (West) wegen seiner mancherlei psychologischen Auswirkungen unterbrochen und die kommun. Innenpolitik „störfrei“ gemacht werden. 2. Außenpolitisch: Die M. sollte die in dem Berlin-Ultimatum vom 27. 11. 1958 enthaltene und seitdem oftmals wiederholte, auch variierte Forderung nach Errichtung einer „entmilitarisierten Freien Stadt Westberlin“ und Abschluß eines Friedensvertrages mit der DDR dadurch verstärken, daß sie einerseits im Hinblick auf die Abschließung der DDR vollendete Tatsachen schuf und andererseits West-Berlin vorbereitend in einen Zustand der totalen Abschnürung versetzte. Hierdurch hoffte die SU, dem Westen die Aussichtslosigkeit seiner Position in Berlin (West) klarzumachen. Tatsächlich war durch alle diese Maßnahmen zunächst eine Versteifung der westlichen Haltung herbeigeführt worden, die in immer wiederholten Garantieerklärungen ihren Ausdruck fand (<➝Zeittafel>). Entstehung und Ausbau Nachdem Ulbricht auf einer Pressekonferenz am 15. 6. 1961 erklärt hatte: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten“, richteten die Regierungen der Staaten des Warschauer Beistandspaktes am 11. 8. an die Regierung der „DDR“ den „Vorschlag, an der Westberliner Grenze [S. 403]eine solche Ordnung einzuführen, durch die … eine verläßliche Bewachung und eine wirksame Kontrolle gewährleistet wird“. Der Bau der M. wurde in einem Beschluß des Ministerrates vom 12. 8., veröffentlicht am 13. 8. (GBl. S. 332), formuliert. Darin wird zum ersten Male die Sektorengrenze als Staatsgrenze bezeichnet. Zu diesem Beschluß hatte sich der Ministerrat am 11. 8. von der Volkskammer ermächtigen lassen (GBl. S. 167). Am 13. 8. gegen 2 Uhr nachts besetzten Deutsche Volkspolizei, Bereitschaftspolizei sowie Kampfgruppen die Sektorengrenze und riegelten sie mit Stacheldrahtverhauen und spanischen Reitern ab. Straßen wurden aufgerissen, Barrikaden errichtet und Gräben ausgehoben. Von 81 Sektorenübergängen blieben vorerst noch 12 unter strenger Kontrolle geöffnet. Allen Bewohnern des Sowjetsektors und der DDR wurde das Betreten von West-Berlin untersagt, ebenso wurden den Bewohnern Mitteldeutschlands Besuchsreisen nach Ostberlin verboten. Am 23. 8. 1961 wurden weitere 5 kontrollierte Übergangsstellen geschlossen. Von den verbleibenden sieben ist einer für Ausländer, Angehörige des diplomatischen Korps und der alliierten Streitkräfte, sind zwei für Bürger der BRD und vier für West-Berliner bestimmt, die einen Sonderausweis besitzen und im Ostsektor arbeiten. Der Grenzgängerverkehr von Ostberlinern, die in Berlin (West) arbeiteten, wurde völlig unterbunden. Ebenfalls am 23. 8. 1961 wurde für West-Berliner der Passierscheinzwang eingeführt (Grenzgänger). Nach dem 13. 8. wurden die Sperrmaßnahmen laufend verstärkt. Eine fast durchgehende Betonmauer wurde errichtet, die nicht nur die Sektorengrenze, sondern vielfach auch die Zonengrenze rund um Berlin (West) abriegelt. Die Mauer- und Stacheldrahtsperren haben, ähnlich wie an der Demarkationslinie, den Charakter von Feldbefestigungen angenommen. Der Bau der M. und der Stacheldrahtsperren wurde durch vielfältige Maßnahmen ergänzt, so durch Zumauern der Fenster an Grenzhäusern, Räumung und Abreißen solcher Häuser, Legung eines sog. Todesstreifens ähnlich der Demarkationslinie, Bau von Wachttürmen. Der Fluchtweg über See, der mehrfach teils mit, teils ohne Erfolg gewählt wurde, ist durch Einrichtung einer See-Grenzsperre ebenfalls nahezu unpassierbar geworden. <Schießbefehl und Rechtslage an der M.> Das Bewachungspersonal hat rücksichtslosen Schießbefehl, der auch befolgt wird, wenngleich anzunehmen ist, daß viele Angehörige der Grenztruppen absichtlich keine gezielten Schüsse abgeben. Trotz Lebensgefahr bei Fluchtversuchen gelang bis Ende 1967 27.518 Personen die Flucht nach dem Westen. Zwischen dem 13. August 1961 und 31. Dezember 1968 büßten nachweislich mindestens 64 Personen, darunter Jugendliche und sogar Kinder, ihren Fluchtversuch mit dem Tode. Zahlreiche weitere Fluchtversuche scheiterten, teils unter Waffeneinwirkung, teils durch sonstige Festnahme, ohne daß sich ihre Zahl kontrollieren läßt. In allen Fällen der Vereitelung von Fluchtversuchen handelt es sich um Verletzungen von Menschenrechten. Ungeachtet der Rechtswidrigkeit der Sperrmaßnahmen bezeichnen die DDR-Behörden jede Verletzung der M., die praktisch nur zur Flucht oder Fluchthilfe und Demonstration vorgekommen ist, als „Provokation“. (Staatsfeindlicher ➝Menschenhandel, Republikflucht) Durch die M. ist die völkerrechtliche Lage Berlins nicht verändert worden. Die M. hat jedoch den Charakter des SED-Regimes als einer Zwangsherrschaft aller Welt offenkundig gemacht. Bei der Erörterung der Berliner M. darf indessen nicht vergessen werden, daß die DDR-Behörden schon seit 1952 entlang der Demarkationslinie („Zonengrenze“) ein Sperrgebiet mit ähnlichen Verhältnissen geschaffen haben. Literaturangaben Die Mauer oder der 13. August (hrsg. v. Hans Werner Richter) (rororo Tb. 482). Reinbek b. Hamburg, 1961. Rowohlt. 196 S. Speier, Hans: Die Bedrohung Berlins. Eine Analyse der Berlin-Krise von 1958 bis heute. Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 156 S. *: Die Flucht aus der Sowjetzone und die Sperrmaßnahmen des kommunistischen Regimes vom 13. August 1961 in Berlin. — Dokumentarbericht. (BMG) 1961. 159 S. m. 2 Taf. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 402–403 Mathematik-Olympiade A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MDN

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Die Berliner M. (der Begriff steht hier stellvertretend auch für alle Sperrmaßnahmen, die am oder nach dem 13. 8. 1961 in und um Berlin sowie an der Demarkationslinie und auf See getroffen wurden) ist als der politische Höhepunkt jener Berlin-Krise anzusehen, die mit der Ansprache Chruschtschows am 10. 11. 1958 und dem am 27. 11. 1958 gestellten, auf ein halbes Jahr befristeten Ultimatum von der SU heraufbeschworen wurde (Teilung Deutschlands…

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Genossenschaften, Ländliche (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Den 1945 im Raiffeisenverband zusammengeschlossenen LG wurde durch SMAD-Befehl Nr. 14 vom 20. 11. 1945 die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit gestattet. Anzahl, Mitglieder und Leistungen der LG stiegen schnell. Die Gründe lagen in der durch die Bodenreform gestiegenen Zahl von landwirtschaftlichen Betrieben, in der Förderung durch die Verwaltungen und in der Tatsache, daß die LG alleinige Kreditgeber der Bauern (Banken) und für deren Versorgung mit Produktionsmitteln durch Ausschaltung des privaten Landhandels (Großhandel) mehr und mehr zuständig waren. Auch die Abnahme landwirtschaftlicher Produkte im Rahmen der Ablieferungspflicht lag überwiegend in ihren Händen. Bis 1948 konnten sich die LG entsprechend ihren traditionellen ― demokratischen ― Prinzipien entwickeln (Genossenschaften). Ihre alte Struktur blieb erhalten: Spezial-LG für Geld- und Kreditgeschäfte, für Versorgung der Betriebe, für Absatz, Verarbeitung und Lagerung landwirtschaftlicher Produkte und für weitere Spezialaufgaben (z. B. Meliorations-G., Elektrizitäts-G. ). Kredit- und Handels-G. waren auf Länderebene (Landesgenossenschaftsbanken und Haupt-G.) zusammengeschlossen, die Handels-G. auch auf Zonenebene in einer zentralen Waren-G. G.-Verbände gab es auf Landesebene (Landesprüfungsverbände). Nicht erlaubt wurden ein Zentralverband und ein zentrales Bankinstitut. Seit 1948 versuchte die SED auf die LG Einfluß zu gewinnen. Auf einem „Kongreß der LG Deutschlands“ (16.–18. 3. 1949 in Berlin) wurde ein kommunistisch bestimmter „Zentralverband der landwirtschaftlichen G. Deutschlands“ gegründet mit der Aufgabe, die LG in eine Massenorganisation umzugestalten und ihre Mitglieder für die (wirtschafts-)politischen Ziele der SED einzuspannen. Die Struktur der LG sollte der neuen Aufgabe angepaßt werden: universale Dorf-G. sollten die bisherigen Spezial-G. ersetzen, Organe und Leitungen der F. sollten mit im Sinne der SED linientreuen Personen besetzt werden. Als dieses Ziel am Widerstand der Bauern und G.-Leiter scheiterte, wurden die LG am 20. 11. 1950 mit der VdgB „vereinigt“. Von der gesamten G.-Organisation blieben nur noch die örtlichen Dorf-G. unter dem Namen „Bäuerliche Handels-G.“ (BHG) als „organisatorische Bestandteile“ der VdgB, die seitdem VdgB (BHG) hieß, und einzelne Spezial-G. (vor allem die Molkerei-G.) erhalten. Die G.-Verbände gingen in der VdgB unter. 1954 wurde zwar die VdgB (BHG) wieder in VdgB umbenannt, die BHG und Molkerei-G. blieben jedoch Bestandteile dieser Massenorganisation und sollten durch ihre wirtschaftliche (Monopol-)Stellung die Bauern an die VdgB binden. Gleichzeitig mit der organisatorischen Umgestaltung verloren die G. den größten Teil ihrer wirtschaftlichen Aufgaben. Der Absatz landwirtschaftlicher Produkte ging an die VEAB über, die Landwirtschafts[S. 236]bank (damals Deutsche Bauernbank, DBB) übernahm die Landesgenossenschaftsbanken, die BHG wurden ihr unterstellt, waren aber nur noch für die Geld- und Kreditgeschäfte der Einzelbauern zuständig, während die LPG mit der DBB direkt verkehrten. Die Mittel- und Zentralinstitute der G. für die Versorgung mit Produktionsmitteln wurden liquidiert, die staatlichen Kreiskontore für landwirtschaftlichen Bedarf belieferten seit 1951 die örtlichen G. Fortan waren die G. nur für die Versorgung der Einzelbauern mit Produktionsmitteln und ― immer seltener ― mit Krediten verantwortlich. Daneben hatten sie im Rahmen der VdgB die Kollektivierung vorzubereiten, indem sie die Hauptverantwortung und ― zu Lasten ihrer Gewinne ― einen großen Teil der Kosten für die Gründung von Teilproduktionsgenossenschaften und Teilproduktionsgemeinschaften zu tragen hatten. Von dieser Möglichkeit hat die SED-Agrarpolitik in einem nicht mehr zu steigernden Ausmaß Gebrauch gemacht. Im einzelnen wurden gegründet: Jungviehaufzuchtgemeinschaften, Weidegemeinschaften, Schafhüte- und Schafhaltegemeinschaften und -G., Saatzuchtgemeinschaften, Obstbau-G., Wald-G. und -gemeinschaften, „Gemeinschaftseinrichtungen“ (z. B. Brütereien, Kükenaufzuchtstationen, Waschanlagen, Dämpfkolonnen) und — vorübergehend — „ständige Arbeitsgemeinschaften“. Der Sinn all dieser genossenschaftlichen oder genossenschaftsähnlichen Produktionseinrichtungen war, eine möglichst gute Vorbereitung für die Gründung der LPG zu schaffen, in welchem Falle die genannten Institutionen von der LPG übernommen wurden. Je offenkundiger die schlechte wirtschaftliche Entwicklung bestehender LPG wurde, desto größerer Wert wurde auf ihre Vorbereitung gelegt. Möglichst viele Produktionsbereiche sollten ― auf Kosten der Bauern und der G. ― in leistungsfähigem Zustand von den LPG übernommen werden können. Am 31. 12. 1964 bestanden noch 1.129 BHG gegenüber 2.430 im Jahre 1956. Während nach dem ursprünglichen Konzept der mitteldeutschen Agrarpolitik die BHG mit der Vollkollektivierung sämtlich in den LPG aufgehen sollten, sah man sich zur Vermeidung von größeren Produktionsrückgängen nach der Vollkollektivierung und infolge der mangelhaften Leistungsfähigkeit des staatlichen Landhandels gezwungen, 1960/1961 dieses Konzept zu ändern. Es wurde eine erneute Umwandlung der BHG in „LPG-Gemeinschaftseinrichtungen zur Beschaffung landwirtschaftlicher Produktionsmittel (LPG-GE)“ beschlossen. Die LPG-GE sind wie andere „zwischengenossenschaftliche Einrichtungen“ Nebenbetriebe der LPG im Sinne des § 23 des LPG-Gesetzes und haben im wesentlichen die Aufgaben der früheren BHG, aus denen sie hervorgegangen sind. Die Umwandlung wurde jedoch nicht konsequent verwirklicht, so daß heute BHG und LPG-GE nebeneinander bestehen. Auch die LPG-GE dürften nur eine Übergangslösung sein. Im Zuge der Bildung von Kooperationsverbänden werden sowohl die BHG als auch die LPG-GE verschwinden. Die Mitarbeiter der genannten genossenschaftlichen Einrichtungen und ihre Anlagen (Läger, Fuhrpark usw.) werden in den LPG aufgehen. (Landwirtschaft, Agrarpolitik) Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 235–236 Genossenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaftler, Hervorragender

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Den 1945 im Raiffeisenverband zusammengeschlossenen LG wurde durch SMAD-Befehl Nr. 14 vom 20. 11. 1945 die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit gestattet. Anzahl, Mitglieder und Leistungen der LG stiegen schnell. Die Gründe lagen in der durch die Bodenreform gestiegenen Zahl von landwirtschaftlichen Betrieben, in der Förderung durch die Verwaltungen und in der Tatsache, daß die LG alleinige Kreditgeber der Bauern (Banken) und für deren…

DDR A-Z 1969

Fernstudium (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Seit 1950 bestehende Einrichtung zur fachlichen und politischen Aus- und Weiterbildung von Berufstätigen. In einer fast jährlich wachsenden Zahl von Hochschulen und Fachrichtungen nahmen 1967 27.387 Studierende (davon 4.410 weiblich) am F., 3.549 (davon 174 weiblich) an dem seit 1959 möglichen Abendstudium teil. Möglichkeiten des F. und Abendstudiums gibt es in besonders großem Umfange an Fachschulen. Politische Funktionäre haben die Möglichkeit zum F. an [S. 204]der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und der Parteihochschule der SED. Voraussetzung für die Teilnahme am F. an den Hochschulen: Hochschulreife oder eine diese ersetzende Sonderprüfung. Dauer: fünf bis sieben Jahre mit dem Abschluß eines Staatsexamens. Am F. der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ nahmen auch alle die Volksrichter teil, die gemäß den Qualifizierungsrichtlinien das Staatsexamen bis zum Jahre 1960 abgelegt haben mußten. Besonders entwickelt ist das F. für Lehrer (Lehrerbildung). Es ermöglicht den Aufstieg von einer Kategorie zur nächsthöheren. Grundform des Studiums: Selbständiges Durcharbeiten der Lehrbriefe und vorgeschriebenen Lehrbücher, regelmäßige Konsultation, Anfertigung von Kontrollarbeiten, direkter Unterricht in Seminarkursen, Seminaren, Übungen, dann Praktika, Prüfungstagungen. Die Anleitung und Kontrolle der Fernstudenten erfolgt durch Außenstellen der Abt. F. der jeweiligen Hochschule. Der direkte Unterricht wird durch einen zusätzlichen bezahlten Urlaub von mehreren Wochen in jedem Jahr ermöglicht. Zur Vorbereitung und Ablegung der Staatsexamina (Diplom-Prüfungen) sind die Fernstudenten für eine vom Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen zu „bestätigende“ Zeitdauer von der Arbeit freizustellen. Die Institution des F. orientiert sich an sowjet. Erfahrungen. Seit 1959 gibt es eine neue Studienart: das kombinierte Studium, die Verbindung von Direkt- und F. Eine Modernisierung des F. wird angestrebt, da die Methoden und Organisationsformen von der wissenschaftlich-technischen Revolution kaum beeinflußt wurden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 203–204 Fernsehen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fertigungstechnik

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Seit 1950 bestehende Einrichtung zur fachlichen und politischen Aus- und Weiterbildung von Berufstätigen. In einer fast jährlich wachsenden Zahl von Hochschulen und Fachrichtungen nahmen 1967 27.387 Studierende (davon 4.410 weiblich) am F., 3.549 (davon 174 weiblich) an dem seit 1959 möglichen Abendstudium teil. Möglichkeiten des F. und Abendstudiums gibt es in besonders großem Umfange an Fachschulen.…

DDR A-Z 1969

Grundrechte, Sozialistische (1969)

Siehe auch: Grundrechte: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grundrechte, Sozialistische: 1975 1979 1985 Die G. haben sich nach kommunistischer Lehre in der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung in SG., auch sozialistische Persönlichkeitsrechte genannt, verwandelt. Sie sind nicht als Rechte des einzelnen [S. 260]gegenüber dem Staat konzipiert. „Die sozialistische Gesellschaft bedarf nicht der verlogenen bürgerlichen Fiktion von einer staatsfreien Sphäre, die durch die Bürgerrechte gesichert sein soll. Der Staat ist das Machtinstrument der Werktätigen selbst, sie brauchen nicht vor der Macht geschützt zu werden, die sie selbst revolutionär geschaffen haben und nach ihrem Willen und in ihrem Interesse ausüben“ (Poppe, Sozialistische Demokratie, Ausgabe 9/1968 vom 9. 2. 1968). Die G. seien zu Rechtsnormen geworden, die aktiv die Persönlichkeit, den sozialistischen Menschen formten, das heißt zu Persönlichkeitsrechten würden. Mit der Entwicklung des sozialistischen Eigentums, der Überwindung der Ausbeutung der Arbeitskraft könne jeder unmittelbar an der Gestaltung der neuen Gesellschaft mitschaffen (Hilde Benjamin, Neues Deutschland, Nr. 215 vom 9. 9. 1958). Die sozialistischen Persönlichkeitsrechte werden daher vorwiegend als Gestaltungsrechte begriffen (Haney, Staat und Recht, 1962, S. 117/118). Sie „orientierten“ verbindlich auch die Verwirklichung der Persönlichkeit, die auf der Einsicht der Notwendigkeit beruhende Herrschaft über die Menschen, über sich selbst und über die Natur (Klenner, Studien über die Grundrechte, Ostberlin 1964, S. 64). Die SG. verkörperten die organische Verbindung von Individuum und Gemeinschaft, brächten das sozialistische Mit- und Füreinander zur Geltung und seien alles andere als Rechte zur Abkapselung und zu einem gegen die Gesellschaft oder einzelne Mitglieder gerichteten Verhalten (Büchner/Uhder — Poppe — Schüsseler, Staat und Recht, 1966, S. 563). Die SG. werden als Einheit mit den sozialistischen Grundpflichten begriffen. „Die Gesellschaft kann den einzelnen nur schützen, wenn er ihren Bestand schützt und festigt. Sie kann die Ansprüche des einzelnen nur mit den Mitteln befriedigen, die er für das gesellschaftliche Wohl mit erarbeitet hat.“ Deshalb scheute sich der Verfassungsentwurf auch nicht, in Verbindung mit großartigen Rechten einige unverzichtbare Pflichten der Bürger herauszuarbeiten“, schrieb Poppe a.a.O. zum Entwurf der Verfassung von 1968. Die Verfassung von 1968 formuliert die G. und Grundpflichten der Bürger in der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der „DDR“. Die Bürger haben die gleichen Rechte und Pflichten und sind vor dem Gesetz gleich. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau wird besonders betont. Die Förderung der Frauen und der Jugendlichen in ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Entwicklung durch Gesellschaft und Staat wird besonders hervorgehoben. Als grundlegend werden das Recht auf und die Pflicht zur Mitgestaltung (Art. 21 der Verf.), das Recht auf und die Pflicht zur Arbeit (Art. 24) (Arbeitspolitik), so wie das Recht auf Bildung und die Pflicht der Jugendlichen, einen Beruf zu erlernen (Art. 25) (Erziehungs- und Bildungswesen) angesehen. Zu den Grundpflichten gehört auch die Pflicht zum Dienst und zu Leistungen für die Verteidigung der „DDR“ (Art. 23 Abs.~1 der Verf.). Das Recht zur Mitgestaltung wird in Art. 21 nicht schlechthin gewährt, sondern zur Gestaltung des Lebens der „sozialistischen Gemeinschaft und des sozialistischen Staates“. Da die sozialistische Gemeinschaft (Gesellschaft) und der sozialistische Staat unter Führung der SED, also unter der Suprematie dieser Partei stehen, kann das Recht auf Mitgestaltung nur so ausgeübt werden, wie die SED das verlangt. Das Recht auf Arbeit und das Recht auf Bildung können nur innerhalb der Grenzen ausgeübt werden, die die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung zieht. Das ergibt sich daraus, daß nach Art. 2 Abs. 2 der Verf. in der „DDR“ der Grundsatz der Planung und Leitung aller gesellschaftlichen Bereiche gilt. Die Freiheitsrechte werden nur innerhalb der durch die Verfassung gezogenen Grenzen gewährt, sind also ebenfalls durch die Planung und Leitung der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung unter Führung der SED beschränkt. So wird das Recht auf freie und öffentliche Meinungsäußerung nur „den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß“ (Art. 27), das Versammlungsrecht nur „im Rahmen der Grundsätze und Ziele der Verfassung“ (Art. 28), das Vereinigungsrecht nur „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Zielen der Verfassung“ (Art. 29) garantiert. Auf gesetzlicher Grundlage sind einschränkbar der Schutz der Persönlichkeit und die Freiheit jedes Bürgers (Art. 30) und das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 31 der Verf.). (Das Recht auf Freizügigkeit Freizügigkeit.) Gewissens- und Glaubensfreiheit sind in Art. 20 Abs. 2 zwar ohne Schranken proklamiert. Indessen finden auch sie ihre Begrenzung durch die der Verfassung immanenten Schranken, die durch die Leitung und Planung der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung unter der Führung der SED, gesetzt sind. Die sozialen G. sind weit ausgebaut. Es werden proklamiert das Recht auf Freizeit und Erholung (Art. 34), das Recht auf Schutz der Gesundheit und der Arbeitskraft (Art. 35), das Recht auf Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität (Art. 36) und das Recht auf Wohnraum und auf Unverletzbarkeit der Wohnung (Art. 37). Ehe, Familie und Mutterschaft werden unter den besonderen Schutz des Staates gestellt (Art. 38). Die Verfassung gibt im einzelnen an, wie das Recht auf Arbeit, das Recht auf Bildung und die anderen sozialen G. verwirklicht werden sollen. Die Mittel dazu sind wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen des Staates sowie die Bereitstellung von Bildungseinrichtungen durch den Staat. Außerhalb des Kapitels über die G. und Grundpflichten der Bürger werden durch Art. 11 das persönliche Eigentum der Bürger und das Erbrecht gewährleistet sowie die Rechte von Urhebern und Erfindern unter den Schutz des sozialistischen Staates gestellt. Indessen dürfen der Gebrauch des Eigentums sowie von Urheber- und Erfinderrechten den Interessen der Gesellschaft nicht zuwiderlaufen. Einen Schutz der G. durch eine Verwaltungsgerichtsbarkeit oder eine Verfassungsgerichtsbarkeit besteht nicht. Die Verfassung von 1968 kennt weder ein Streikrecht (Streik), noch das Auswanderungsrecht, noch das Recht auf freie Berufswahl. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Entwicklung der Verfassungsordnung in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands von 1945 bis 1963 (Sonderdr. a. d. Jahrb. d. öffentl. Rechts, Bd. 13) Tübingen 1964. 125 S. Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Text u. Kommentar. 2., neubearb. u. erg. Aufl., Frankfurt a. M. 1966, Alfred Metzner. 516 S. Mampel, Siegfried: Die Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland. Texte zur verfassungsrechtlichen Situation. 3., neubearb. Aufl., Frankfurt a. M. 1967, Alfred Metzner. 175 S. Müller-Römer, Dietrich: Die Grundrechte in Mitteldeutschland (Abhandlungen des Bundesinstituts zur Erforschung des Marxismus-Leninismus, Bd. 9). Köln 1965, Verlag Wissenschaft und Politik. 256 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 259–260 Grundorganisationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grundrente

Siehe auch: Grundrechte: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grundrechte, Sozialistische: 1975 1979 1985 Die G. haben sich nach kommunistischer Lehre in der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung in SG., auch sozialistische Persönlichkeitsrechte genannt, verwandelt. Sie sind nicht als Rechte des einzelnen [S. 260]gegenüber dem Staat konzipiert. „Die sozialistische Gesellschaft bedarf nicht der verlogenen bürgerlichen Fiktion von einer staatsfreien Sphäre, die durch die…

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Arbeitszeit (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach § 40 des Gesetzes der ➝Arbeit betrug die A. 8 Stunden, für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren 7½ und für Jugendliche von 14 bis 16 Jahren 7 Stunden täglich. Durch Gesetz vom 19. 1. 1957 (GBl. I, S. 73) wurde in den VEB sowie im Verkehrs- und Nachrichtenwesen die A. auf 45 Stunden durch Verringerung der täglichen A. um ½ Stunde verkürzt. Nach § 87 des Gesetzbuches der Arbeit wird die A. entsprechend dem Stand der Arbeitsproduktivität im Volkswirtschaftsplan festgelegt. Die Verkürzung der A. wird von der Steigerung der Arbeitsproduktivität abhängig gemacht. Mit dem 1. 4. 1966 wurde für alle Werktätigen unter allgemeiner Verkürzung der A. auf 45 Stunden (für Schichtarbeiter auf 44 Stunden) die „5-Tage-Arbeitswoche für jede zweite Woche“ eingeführt. Die frühere Verpönung des freien Sonnabends, zum Beispiel durch § 72 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit, demzufolge nur ein arbeitsfreier Tag in der Woche zu gewähren ist, galt damit nicht mehr. Durch die „VO über die durchgängige 5-Tage-Arbeitswoche und die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Neuregelung der Arbeitszeit in einigen Wochen mit Feiertagen“ vom 3. 5. 1967 (GBl. II, S. 237) wurde mit Wirkung vom 28. 8. 1967 die allgemeine A. von wöchentlich 45 Stunden auf 43¾ Stunden und die A. für Werktätige, die ständig im Dreischicht- oder durchgehenden Schichtsystem arbeiten, von wöchentlich 44 Stunden auf 42 Stunden im Wochendurchschnitt verkürzt. Die wöchentliche A. wurde auf die Arbeitstage Montag bis Freitag verteilt. Für im Dreischicht- oder durchgehenden Schichtsystem arbeitende Werktätige muß im Prinzip die gleiche zusammenhängende arbeitsfreie Zeit wie für die anderen Werktätigen gesichert werden. Für Werktätige, deren tägliche A. nicht auf einheitlich 8¾ Stunden festgelegt oder denen der arbeitsfreie Sonnabend nicht gewährt werden kann, weil sie für die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung verantwortlich sind, ist der arbeitsfreie Tag [S. 45]an einem anderen Werktag der Woche zu gewähren, der nicht mit dem Sonntag Zusammenhängen muß. Einzelheiten werden in Rahmenkollektivverträgen geregelt. Abweichende Regelungen können auch für Werktätige in den Bereichen getroffen werden, in denen auf Grund der Besonderheit der Produktion oder der Arbeit bzw. der Vegetationsperiode nicht in jeder Woche der arbeitsfreie Sonnabend gewährt werden kann, insbesondere also für die Landwirtschaft. Der Unterricht in Schulen und Hochschulen bleibt auf 6 Tage verteilt. Gleichzeitig wurde die Zahl der gesetzlichen Feiertage vermindert. Die Verkürzung der A. erfolgte bei gleicher Leistung ohne Lohnminderung. Überstunden müssen von der Gewerkschaft genehmigt werden, mehr als 120 Überstunden im Jahr dürfen nicht geleistet werden. Diese Bestimmung wird jedoch vielfach mißachtet, da wegen der ungleichmäßigen Belieferung mit Material insbesondere an Quartalsenden mehr gearbeitet werden muß, um das Produktionssoll zu erfüllen. Die A.-Verkürzung wird ferner sehr oft dadurch aufgehoben, daß die ständigen ➝Produktionsberatungen außerhalb der A. stattfinden, Feierabendarbeit geleistet werden muß und „freiwillige“ Sonderschichten für das Nationale Aufbauwerk zu leisten sind. Für Überstundenarbeit wird ein Zuschlag in Höhe von 25 v. H. des Tariflohns, also nicht des Effektivlohns, gezahlt. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 44–45 Arbeitsverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Architekten

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach § 40 des Gesetzes der ➝Arbeit betrug die A. 8 Stunden, für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren 7½ und für Jugendliche von 14 bis 16 Jahren 7 Stunden täglich. Durch Gesetz vom 19. 1. 1957 (GBl. I, S. 73) wurde in den VEB sowie im Verkehrs- und Nachrichtenwesen die A. auf 45 Stunden durch Verringerung der täglichen A. um ½ Stunde verkürzt. Nach § 87 des Gesetzbuches der Arbeit wird die A. entsprechend dem Stand der…

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Passierscheinabkommen (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Am 17. 12. 1963 wurde erstmals seit Errichtung der Mauer ein P. zwischen einem Beauftragten des West-Berliner Senats und einem Bevollmächtigten der Regierung der „DDR“ abgeschlossen. Danach konnten innerhalb der festgelegten Zeiträume West-Berliner mit Passierscheinen ihre Verwandten in Ostberlin besuchen. Antragsberechtigt waren Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel, Tanten und Onkel, Nichten und Neffen sowie Ehepaare dieses Personenkreises und getrennt lebende Ehegatten. Die Ausstellung von Passierscheinen für Westdeutsche, die seit 1960 zum Betreten des Berliner Sowjetsektors erforderlich sind, wurde von diesem Abkommen nicht berührt. Das P. für West-Berliner war politisch umstritten. Im abschließenden Protokoll wird für West-Berlin die geographische Bezeichnung „Berlin (West)“ verwendet, Ost-Berlin dagegen wird als „Berlin (Ost)/Hauptstadt der DDR“ bezeichnet. Auf den Passierscheinen heißt es nur „Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik“. (Die Passierscheine, die die Bundesbürger seit 1960 zum Betreten Ost-Berlins benötigen, tragen die gleiche Bezeichnung.) Unterschrieben wurde das P. auf östlicher Seite „auf Weisung des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik“ vom Staatssekretär Erich Wendt, auf westlicher Seite „auf Weisung des Chefs der [S. 464]Senatskanzlei, die im Auftrage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin gegeben wurde“, von Senatsrat Horst Korber. Der im Westen nicht anerkannte kommun. Standpunkt, daß Ost-Berlin die Hauptstadt der „DDR“ sei und in die Zuständigkeit ihrer Regierung falle, wurde in das P. aufgenommen. Eine De-jure-Anerkennung des SED-Regimes ist sowohl durch eine Klausel im P., daß eine Einigung über gemeinsame Orts-, Behörden- und Amtsbezeichnungen nicht erzielt werden konnte, als auch durch eine Erklärung des Senats und der Bundesregierung eindeutig ausgeschlossen worden. Selbst Ulbricht räumte in einer Rede vom 3. 1. 1964 ein: „Es wäre eine Übertreibung, das vereinbarte P. als Staatsvertrag zu bezeichnen.“ Er versuchte aber gleichzeitig, seine kommun. „Dreistaatentheorie“ zu untermauern, indem er erklärte, mit dem „Berliner Abkommen“ sei „ein Stück Selbstbestimmungsrecht für West-Berlin“ durchgesetzt worden, weil der Berliner Senat, „der dort das führende Staatsorgan ist“, reguläre Verhandlungen mit Vertretern der „Staatsmacht der DDR“ geführt und dabei „die nicht zu bezweifelnde völkerrechtliche wie faktische Existenz der Deutschen Demokratischen Republik“ respektiert habe. Als wichtigstes Ergebnis wertete er, „daß DDR-Vertreter in Westberlin zeitweise für die Annahme von Passierschein-Anträgen und Ausgabe von Grenz-Passierscheinen, die zum Grenzübertritt in die Hauptstadt der DDR berechtigten, tätig werden und diese ihre Tätigkeit mit Unterstützung der Organe des Westberliner Senats durchführen“. Von der Westpresse wurde deshalb das P. vielfach als „Geschäft mit der Menschlichkeit“ bezeichnet. Immerhin war es den Einwohnern West-Berlins, die seit dem 13. 8. 1961 völlig aus Ost-Berlin ausgesperrt waren, möglich, im Laufe von zwei Wochen ihre Familienangehörigen jenseits der Mauer zu besuchen. Nach Ostberliner Angaben sollen 1.318.519 Passierscheine für West-Berliner ausgegeben worden sein, während an den Übergangsstellen 1.242.810 Besucher (darunter ein erheblicher Teil Mehrfachbesucher) gezählt wurden. Viele Einwohner der „DDR“ waren nach Ost-Berlin gekommen, um sich dort mit Verwandten und Freunden aus West-Berlin zu treffen. Ungeachtet der unterschiedlichen politischen und rechtlichen Standpunkte wurde am 24. 9. 1964 auf der bisherigen Basis ein zweites P. abgeschlossen. Hiernach wurden, vom 30. 10. bis 12. 11. 1964 und vom 19. 12. 1963 bis zum 3. 1. 1965 jeweils während eines Zeitraumes von 14 Tagen, den Westberlinern Besuche im Sowjetsektor ermöglicht. Für Ostern und Pfingsten 1965 waren gleichartige Regelungen vorgesehen. Die Passierscheine galten für den beantragten Tag während der Zeit von 7.00 bis 24.00 Uhr. Bei dringenden Familienangelegenheiten sollten die Antragsteller bevorzugt abgefertigt werden. Das zweite P. hatte eine Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten. Spätestens drei Monate vor Ablauf dieses Zeitraumes wollten beide Seiten Besprechungen über eine Verlängerung der Gültigkeit auf nehmen. Auch nach Abschluß des zweiten P. wurden von den Behörden der „DDR“ Schwierigkeiten gemacht. Zunächst gab es erhebliche Differenzen, weil die in West-Berlin tätigen Postbeamten der „DDR“ für bestimmte Tage die Besuchsgenehmigungen kontingentieren wollten. Danach wurde behauptet, die Besucher aus West-Berlin würden illegal getauschte Mark der West-Berliner Wechselstuben einschmuggeln. Dazu wurde schließlich die Schließung der Wechselstuben in West-Berlin verlangt, da andernfalls die Fortführung des P. in Frage gestellt sei. Ungeachtet dessen wurden aber die Besucher aus West-Berlin an den Übergangsstellen aufgefordert, 3 DM in 3 M im Verhältnis 1:1 umzutauschen. Mit Wirkung vom 1. 12. 1964 wurde ein verbindlicher Mindestumtausch in Höhe von 3 DM je Person und Aufenthaltstag eingeführt; ab 1. 7. 1968 ist diese Umtauschgebühr auf 5 DM erhöht worden; ausgenommen sind Kinder und Rentner. Bei der Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln müssen die Fahrkarten in DM bezahlt werden. Erstmalig wurde im zweiten P. eine besondere Stelle für dringende Familienangelegenheiten (Geburten, Eheschließungen, lebensgefährliche Erkrankungen, Todesfälle) eingerichtet. In diesen Härtefällen konnten Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel sowie die Ehepartner dieses Personenkreises Passierscheine erhalten. Bis zum 23. 9. 1965 hat diese Stelle 36.416 Passierscheine ausgegeben. In der dritten Besuchsperiode des zweiten P. vom 12. bis 25. 4. 1965 und in der vierten Besuchsperiode vom 31. 5. bis 13. 6. 1965 sind Schikanen und sogar Verhaftungen vorgekommen. Daher haben viele Besitzer von Passierscheinen von einem Besuch in Ost-Berlin abgesehen. In der Zeit vom 12. bis 24. 4. 1965 sind 12 v. H. und in der Zeit vom 31. 5. bis 13. 6. 1965 sind 20 v. H. der ausgegebenen Passierscheine nicht genutzt worden. Am 25. 11. 1965 wurde nach langwierigen Verhandlungen ein drittes P. unterzeichnet. Auch diesmal wurde keine Einigung über die Bezeichnung der Orts-, Behörden- und Amtsbezeichnungen erzielt. Während der festgelegten Besuchszeit vom 18. 12. 1965 bis 2. 1. 1966 wurden zwei Besuchstermine, jedoch an zwei verschiedenen Tagen, bewilligt. Die im zweiten P. vereinbarte Stelle für Härtefälle wurde, nachdem sie vorübergehend am 4. 10. 1965 geschlossen wurde, am 29. 11. 1965 wieder eingerichtet. Sie sollte bis zum Auslauf des dritten P. am 31. 3. 1966 beibehalten werden. Nach langwierigen Verhandlungen kam im Frühjahr 1966 das vierte P. vom 7. 3. 1966 zustande. Die unterschiedliche Resonanz der Westberliner Bürger auf die einzelnen Passierscheinabkommen mit ihren jeweiligen Besuchszeiträumen ist wie folgt darzustellen: Erstes P. vom 17. 12. 1963 Besuchszeitraum vom 19. 12. 1963 bis 5. 1. 1964 1.242.800 Besucher in 18 Tagen = 69.044 Besucher je Tag Zweites P. vom 24. 8. 1964 Besuchszeitraum vom 30. 10. 1964 bis 12. 11. 1964 571.000 Besucher in 14 Tagen = 40.785 Besucher je Tag Besuchszeitraum vom 19. 12. 1964 bis 3. 1. 1965 823.500 Besucher in 16 Tagen = 51.469 Besucher je Tag Besuchszeitraum vom 12. 4. 1965 bis 25. 4. 1965 581.500 Besucher in 14 Tagen = 41.535 Besucher je Tag Besuchszeitraum vom 31. 5. 65 bis 13. 6. 65.498500 Besucher in 14 Tagen = 35.607 Besucher je Tag [S. 465]36.416 Besucher in dringenden Familienangelegenheiten Drittes P. vom 25. 11. 1965 Besuchszeitraum vom 18. 12. 1965 bis 2. 1. 1966 824.000 Besucher in 16 Tagen = 51.500 Besucher je Tag 13.539 Besucher in dringenden Familienangelegenheiten Viertes P. vom 7. 3. 1966 Besuchszeitraum vom 7. 4. 66 bis 20. 4. 66 510.400 Besucher in 19 Tagen = 26.863 Besucher je Tag Besuchszeitraum vom 23. 5. 66 bis 5. 6. 66 468.000 Besucher in 14 Tagen = 33.428 Besucher je Tag 8.009 Besucher in dringenden Familienangelegenheiten Trotz Bemühungen der zuständigen Stellen des Westberliner Senats kam für Herbst und Winter 1966/67 kein weiteres P. zustande. Die SED machte von Anfang an kein Hehl daraus, daß sie die P. nur als Mittel zur Bekräftigung ihrer Drei-Staaten-These und zur Ausübung politischen Drucks auf West-Berlin benutzen will. Immerhin konnte am 6. 10. 1966 vereinbart werden, daß die Passierscheinstelle für dringende Familienangelegenheiten vom 10. 10. 1964 bis 31. 1. 1967 tätig blieb. Die Vereinbarung wurde durch ein Schreiben des Stellvertretenden Ministerpräsidenten der DDR, Alexander ➝Abusch, an den Regierenden Bürgermeister von Berlin vom 12. 1. 1967 und eine Erklärung des Senats von Berlin vom 24. 1. 1967 bis zum 31. 3. 1965 verlängert. Seit dieser Zeit arbeitet die Stalle ohne Vereinbarung weiter. Vom 10. 10. 1966 bis 30. 6. 1969 konnten 181.305 Westberliner ihre Angehörigen in Ostberlin in dringenden Familienangelegenheiten besuchen, seit Einrichtung der Härtestelle waren es 239.269. Im Jahre 1967 erklärte sich der Berliner Senat wiederholt bereit, über ein allgemeines P. zu verhandeln. Ein entsprechender Brief an Abusch blieb jedoch unbeantwortet, ein weiteres Schreiben an den Ostberliner Oberbürgermeister Herbert Fechner wurde ungeöffnet zurückgeschickt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 463–465 Parteiwahlen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Paßwesen

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Am 17. 12. 1963 wurde erstmals seit Errichtung der Mauer ein P. zwischen einem Beauftragten des West-Berliner Senats und einem Bevollmächtigten der Regierung der „DDR“ abgeschlossen. Danach konnten innerhalb der festgelegten Zeiträume West-Berliner mit Passierscheinen ihre Verwandten in Ostberlin besuchen. Antragsberechtigt waren Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel, Tanten und Onkel, Nichten und Neffen sowie Ehepaare dieses…

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FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND) (1969)

Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 [S. 194]Als einzige zugelassene Jugendorganisation nimmt die FDJ einen wichtigen Platz im System der Massenorganisationen ein. In ihrem Statut bekennt sie sich zur führenden Rolle der SED und zum wissenschaftlichen Sozialismus, sieht in den jeweiligen Partei- und Regierungsbeschlüssen die Grundlage ihrer Arbeit und bezeichnet sich selbst als „sozialistische“ Massenorganisation. Der ganzen Jugend gegenüber, auch soweit diese nicht in ihren Reihen organisiert ist, reklamiert sie einen Erziehungs- und Führungsanspruch. Die Kinderorganisation Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ wird von ihr verantwortlich geleitet. Die FDJ ist wesentlich ein Erziehungsinstrument zur Heranbildung einer das Gesellschafts- und Herrschaftssystem bejahenden jungen Generation. Sie hat 1) den Nachwuchs für die Partei heranzubilden (Kaderreserve der Partei), 2) in ihren eigenen Reihen den Marxismus-Leninismus zu verbreiten, um auf dieser Grundlage zu einem staatsbürgerlichen Bewußtsein zu erziehen, das die Bereitschaft zur Verteidigung der politischen und gesellschaftlichen Ordnung in der DDR einschließt, 3) die Aneignung fachlicher Kenntnisse in der Schule, im Beruf und im Studium zu unterstützen, 4) für erwünschte Formen der Gestaltung der Freizeit zu werben und selbst eine entsprechende kulturpolitische Arbeit zu leisten, 5) in ihrer Organisation bestimmte soziale Verhaltensweisen einzuüben, wie sie dem Leitbild des sozialistischen Menschen entsprechen, 6) über die eigenen Reihen hinaus alle Jugendlichen in diesen Erziehungsprozeß einzubeziehen, 7) auf die anderen Erziehungseinrichtungen und auf die Familie einzuwirken, damit diese gleichen Zielen folgen, 8) im Rahmen dieser Aufgabenstellungen die Interessen der Jugend in der Partei und gegenüber den Staats-, Wirtschafts- und Erziehungsinstitutionen zu vertreten. Obwohl die FDJ ihren überwiegenden Rückhalt unter der Schuljugend und den Studenten hat, sieht sie in der Arbeiterjugend den „Kern“ ihres Verbandes. Sie will damit an die Traditionen der revolutionären Arbeiterjugendbewegung, insbesondere des kommunistischen Jugendverbandes (KJVD), anknüpfen, um den emotionalen Impuls kämpferischer Auseinandersetzung für die Mobilisierung und Integration der Jugend zu nutzen. Der Begriff der Revolution wird in diesem Zusammenhang mit neuem Inhalt gefüllt, indem die sich aus der „wissenschaftlich-technischen Revolution“ ergebenden Aufgaben als „revolutionäres Neuerertum“ in direkter Fortsetzung der klassenkämpferischen Tradition gesehen werden. Das verpflichtende Vorbild der SU auf der einen Seite und die Angriffe auf die politische und soziale Ordnung der BRD sowie der weltweit gesehene Kampf gegen den „Imperialismus“ andererseits sind weitere Elemente, die zur Parteinahme auffordern sollen. Die Betonung der Rolle der Jugend als „Schrittmacher“ des Fortschritts und als „Hausherren von morgen“ dienen der Festigung der Überzeugung, daß die Jugendlichen in der DDR eine aussichtsreiche Zukunft haben. (Jugend) 1. Zur Geschichte In Fortsetzung der Beschlüsse der sogenannten Brüsseler Konferenz der KPD von 1935 stellte Ulbricht auf der 1. Funktionärkonferenz der KPD am 25. 6. 1945 fest, daß es eine kommunistische Jugendorganisation nicht geben werde, sondern eine „einheitliche, freie Jugendbewegung“. Zu deren Vorbereitung bildeten sich bei den kommunalen Verwaltungen antifaschistische Jugendausschüsse, die durch Bekanntmachung der SMAD im Juli 1945 sanktioniert wurden. Sie umfaßten alle weltanschaulichen Richtungen, standen aber von Anbeginn unter starkem Einfluß der KPD. Aus dem Zusammenschluß der örtlichen Jugendausschüsse auf Landesebene ging im Dezember 1945 der Zentrale Jugendausschuß in Berlin hervor, der am 26. 2. 1946 bei der SMAD unter Einreichung der Satzung und des Programms die Genehmigung zur Gründung der FDJ beantragte. Die SMAD stimmte diesem Antrag vom 5. 3. 1946 zu, und am 7. 3. wurde die FDJ unter Vorsitz von Erich ➝Honecker gegründet. Das I. Parlament der FDJ (8.–10. 6. 1946) in Brandenburg/Havel schloß den Gründungsvorgang mit der Verabschiedung der Verfassung, den Grundsätzen und Zielen der FDJ und der Proklamation der Grundrechte der jungen Generation ab. Obwohl die SED-Mitglieder im Zentralrat (ZR) die Mehrheit bildeten, wurde jede Bezugnahme auf die Partei und den Sozialismus vermieden. Im Vordergrund standen vielmehr allgemeine demokratische Forderungen nach einer stärkeren Berücksichtigung der Ju[S. 195]gend im politischen Leben, der Herabsetzung des Wahlalters auf 18 Jahre, der Verbesserung des Arbeitsschutzes, nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit, dem Recht auf Bildung für alle usw. Das II.~Parlament der FDJ (23.–26. 5. 1947) in Meißen verstärkte die politische Akzentuierung des Verbandes und beschloß die Uniformierung (Blauhemd, blaue Fahne mit der aufgehenden Sonne). Die Beteiligung an der Kampagne zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, an der Aktivistenbewegung und an der Volkskongreßbewegung führte zu einer Straffung der Organisationsstruktur, deren Schwergewicht von den Wohngebietsorganisationen in die Betriebe und Schulen verlagert wurde. Das III.~Parlament (27. 5.–30. 5. 1949) in Leipzig verabschiedete eine neue Verfassung, in der sich die FDJ die Ziele der SED zu eigen machte, die geheimen Verbandswahlen abschaffte und die Voraussetzungen für ein straffes Schulungssystem für alle Verbandsmitglieder schuf. Um die Bedeutung erfolgreicher Teilnahme an den Schulungen zu unterstreichen, wurde am 1. 12. 1949 das „Abzeichen für gutes Wissen“ eingeführt. Die auf dem IV. Parlament (27.–30. 5. 1952) in Leipzig verabschiedete Verfassung spiegelt den bis dahin zurückgelegten Weg der FDJ wider: Anerkennung der führenden Rolle der SED; Verbreitung der Lehren von Marx, Engels, Lenin und Stalin; Aufbau der FDJ nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus; Anerkennung des Dienstes in der Deutschen Volkspolizei (der Vorform der Nationalen Volksarmee) als Ehrendienst für jedes Mitglied. Bereits am 6. 7. 1950 war die FDJ in den Demokratischen Block aufgenommen worden. Damit war die Umformung der FDJ zur Massenorganisation im wesentlichen abgeschlossen. Nach dem V.~Parlament (25.–27. 5. 1955; Erich Honecker wird von Karl Namokel als 1. Sekretär abgelöst) in Erfurt setzt, besonders im Jahr 1956, noch einmal eine Diskussion über die Aufgaben des Verbandes ein. Da die FDJ sichtbar an Mitgliedern und an Einfluß unter der Jugend verloren hatte, war zu entscheiden, ob sie sich im Interesse einer größeren Breitenarbeit mehr der Aufgabe, „ein fröhliches Jugendleben“ zu organisieren, zuwenden und damit stärker entpolitisieren sollte oder nicht. Die 16. ZR-Tagung am 25. 4. 1957 schloß diese Auseinandersetzungen, die bis in die Partei hineingereicht hatten (Ausschaltung von Schirdewan), ab: die FDJ erklärte sich zur „sozialistischen“ Jugendorganisation. Die Mitgliedschaft in der FDJ wurde ähnlich wie die in der SED an die Verpflichtung geknüpft, aktiv für die Verbandsziele zu „kämpfen“. Durch diese „enge“ Lösung, die den Avantgarde-Charakter der FDJ unterstrich, konnte sie am ehesten ihren Auftrag, „Reserve und zuverlässiger Helfer der SED“ zu sein, erfüllen. Das VI. Parlament (12.–15. 5. 1959; Karl Namokel wird durch Horst ➝Schumann als 1. Sekretär abgelöst) nimmt diese Beschlüsse in die Satzung auf, die in ihren Grundzügen auf dem VII. Parlament (28. 5.–1. 6. 1963) in Berlin und auf dem I. Parlament (10. 5.–13. 5. 1967; Horst Schumann wird durch Günther ➝Jahn als 1. Sekretär abgelöst) in Leipzig bestätigt wurde. 2. Organisation Grundlage des Verbandsaufbaus sind die Grundorganisationen (GO), die in allen Erziehungsstätten, Betrieben, Genossenschaften, den Einheiten der Nationalen Volksarmee, Wohngebieten usw. gebildet werden, wenn mindestens drei Mitglieder vorhanden sind. Die GO untergliedern sich je nach Größe in FDJ-Gruppen. In Betrieben mit mehr als 100 FDJ-Mitgliedern werden als mittlere Leitungsebene der GO FDJ-Organisationen (FDJ-Org.) gebildet. An den Schulen bestehen grundsätzlich in allen Klassen (von der 8. an) FDJ-Org. mit je nach Mitgliederzahl umfangreichen Leitungen (3–15 Mitglieder). Die FDJ verfolgt damit das in den Statuten festgelegte Ziel, möglichst viele Mitglieder aktiv in die Verbandsarbeit einzubeziehen. In Leitungen mit 15 Mitgliedern werden folgende Funktionen besetzt: Sekretär, Organisationsleiter und Stellvertreter des Sekretärs, Funktionär für Agitation, Funktionär für Propaganda, Kulturfunktionär, Kassierer, Funktionär für sozialistische Gemeinschaftsarbeit (in Schulen: für Zusammenarbeit mit sozialistischen Betrieben; an Universitäten, Hoch- und Fachschulen: Funktionär für wissenschaftliche Arbeit), Literaturobmann, Funktionär für Pionierarbeit, Sportfunktionär, Funktionär für sozialistische Wehrerziehung, Leiter des Kontrollpostenstabes (in Schulen: Funktionär [S. 197]für politische und fachliche Bildung), Touristik- und Wanderleiter, Wandzeitungsredakteur sowie ein Singeleiter. (Anfang 1967 in den GO: 314.466 Funktionäre, davon 59,2 v. H. unter 18 Jahre bzw. 50,1 v. H. Mädchen.) Die Fluktuation der Leitungsmitglieder ist außerordentlich hoch; etwa 50 v. H. scheiden innerhalb eines Jahres (einer Wahlperiode) aus. Die Grundorganisationen unterstehen, entsprechend der territorialen Gliederung, Stadt-, Kreis- und Bezirksleitungen. Führungsstäbe dieser Leitungen sind die Sekretariate, deren Zusammensetzung von der jeweils übergeordneten Leitung bestätigt werden muß. In kleineren Orten mit mehreren GO können auch Ortsleitungen (OL) gebildet werden. In den Universitäten und Großkombinaten bestehen FDJ-Kreisleitungen. Die GO in der NVA besitzen eine eigene organisatorische Anleitungsstruktur innerhalb der Streitkräfte. An der Spitze des Verbandes steht der Zentralrat (140 Mitglieder, 59 Kandidaten), der seinerseits das Büro mit dem Sekretariat als eigentliches Leitungsorgan der FDJ wählt (27 Mitglieder, davon 10 Sekretäre. 1.~Sekretär: Dr. Günther Jahn, 2.~Sekretär: Dieter Itzerott). Die Vorsitzenden der Kreis- und Bezirksverbände sowie der Vorsitzende des Gesamtverbandes der Pionierorganisation sind Mitglieder des FDJ-Sekretariats der entsprechenden Leitungsobene. Bei allen Organisationseinheiten, mit Ausnahme der Ortsleitungen, bestehen Revisionskommissionen, die die Einhaltung der Finanzrichtlinien, des Statuts und die Durchführung der Beschlüsse der übergeordneten Leitungen zu prüfen haben. Als höchste Organe bezeichnet das Statut die Mitgliederversammlung und die Delegiertenkonferenzen sowie das Parlament der FDJ. Die Leitungen in den GO und OL werden jährlich, die Stadt-, Kreis- und Bezirksleitungen alle 2 Jahre, der ZR alle 4 Jahre gewählt. Die Kandidatenaufstellung wird mit den jeweiligen SED-Parteileitungen abgesprochen; ferner sieht das Statut nur offene Wahlen vor. Das Bestätigungsrecht der übergeordneten Leitungen für die Sekretariate der nachgeordneten und das Prinzip des demokratischen Zentralismus schaffen die Sicherheit für ein kontrolliertes Arbeiten der FDJ-Organisation im Rahmen der jeweiligen Verbands- und Parteibeschlüsse. Die 1. Sekretäre der FDJ-Kreis- und -Bezirksleitungen sind in der Regel Mitglied des Sekretariats der entsprechenden SED-Leitung. Die FDJ verfügt über zwei Verlage. Im Verlag „Junge Welt“ erscheinen als Tageszeitung die „Junge Welt“, als Monatszeitschrift das Funktionärsorgan „Junge Generation“, 14täglich das „Forum“ als Zeitschrift für die Studenten und die junge Intelligenz sowie eine Reihe anderer Jugendzeitschriften. Der Verlag „Neues Leben“ veröffentlicht vor allem Jugendliteratur und Belletristik. Die Mitgliedschaft in der FDJ ist freiwillig und vom 14. Lebensjahr an möglich. Eine obere Altersgrenze ist nicht mehr festgesetzt, sie lag früher bei 25 bzw. 26 Jahren. Die Funktionäre der FDJ sind jedoch vielfach älter. Im Mai 1967 hatte die FDJ 1.401.296 Mitglieder, davon 56,7 v. H. unter 18 Jahren. (Zum Vergleich: am 31. 12. 1967 gab es rd. 2,4 Mill. Jugendliche im Alter zwischen 14–25 Jahren.) Von den etwa 600.000 Schülern der 8.–12. Klassen sind rd. 98 v. H. Mitglieder der FDJ. Sehr hoch ist auch der Anteil an FDJ-Mitgliedern bei den Direktstudenten an den Universitäten und Hoch- und Fachschulen (31. 12. 1967 rd. 130.000) sowie bei den Jugendlichen in der NVA. Wenn man die FDJ-Mitgliedschaft in der NVA mit etwa 100.000 annimmt, zeigt sich, daß über 800.000 Mitglieder der FDJ nicht berufstätig sind. Berücksichtigt man, daß die in den staatlichen Organen Beschäftigten sich nur schwer einer Mitgliedschaft in der FDJ entziehen können, so bleibt für den „Kern“ der FDJ, die junge Arbeiterschaft in Industrie und Landwirtschaft, nur ein verhältnismäßig kleiner Anteil. Es ist der FDJ bisher nicht gelungen in der Landwirtschaft in allen LPG GO zu bilden. Mitte 1968 waren 103.815 Mitglieder in 6.893 GO in der Landwirtschaft erfaßt (am 31. 12. 1967 bestanden 13.313 LPG und 650 VEG). Vergleichsweise hat der FDGB, der Studenten, Angehörige der NVA und Mitglieder von Produktionsgenossenschaften nicht erfaßt, rd. 1~Mill. berufstätige Jugendliche organisiert. Die für die SED verhältnismäßig unbefriedigenden Ergebnisse der Arbeit unter der Jugend haben zu einer Forcierung der Jugendforschung geführt. Die FDJ erhebt Mitgliedsbeiträge, gestaffelt nach der Höhe des Einkommens bzw. [S. 198]des Stipendiums zwischen 0,30 und 5,– M. Überwiegend wird sie jedoch aus staatlichen und betrieblichen Mitteln finanziert. 3. Formen der FDJ-Arbeit Die FDJ stellt ihre Jahresarbeit unter eine bestimmte Losung und leitet aus ihr die speziellen Aufgaben ab. Seit 1965 richtet sie ihre Tätigkeit in Jahresetappen auf den 20. Jahrestag der Gründung der DDR aus. 1967/68 stand der 50. Jahrestag der deutschen Novemberrevolution im Mittelpunkt, für das Jahr 1968/69 wird unter der Losung „Unsere Liebe, unsere Treue und unsere Kraft dem sozialistischen Vaterland“ der Jahrestag unmittelbar vorbereitet. Die Wettbewerbe werden sowohl zeitlich wie inhaltlich und agitatorisch auf diesen Tag ausgerichtet. In der Schule unterstützt die FDJ die Lehrtätigkeit der Erzieher, um möglichst gute Lernergebnisse zu erzielen. Sie organisiert schulische und außerschulische Arbeitsgemeinschaften, wobei der Vermittlung naturwissenschaftlicher, mathematischer und technischer Kenntnisse besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. 1967 soll jeder 3. Schüler der 6.–10. Klasse Mitglied einer solchen Arbeitsgemeinschaft gewesen sein. Staatsbürgerliche Erziehung und die Vorbereitung der Jugendweihe werden durch Veranstaltungen der FDJ unterstützt. In Zusammenarbeit mit der GST fördert sie die Wehrertüchtigung, seit 1967 werden wehrsportliche „Hans-Beimler-Wettkämpfe“ ausgetragen (Wehrerziehung). Mit den Mitteln des inner- und zwischenschulischen Wettbewerbs (Mathematik-Olympiade) und durch mannigfache Auszeichnungen (Abzeichen, Urkunden, Wimpel) versucht die FDJ besondere Anreize zu schaffen. Die Verbindung von GO in den Schulen mit solchen aus Produktionsbetrieben dient der Vertiefung des bereits mit dem polytechnischen Unterricht angestrebten Kontaktes mit der Arbeitssphäre des Betriebes. Die Einschaltung der FDJ in die Feriengestaltung in eigenen oder betrieblichen Lagern gibt ihr die Möglichkeit, auch in dieser Zeit auf die Kinder und Jugendlichen einzuwirken. Die Arbeit der FDJ an den Universitäten und Hochschulen dient gleichfalls der Erzielung optimaler fachlicher Leistungen; zugleich soll sie jedoch Sorge tragen, daß diese in ein ideologisch-politisches Bekenntnis zur DDR und zum Marxismus-Leninismus eingebettet sind. Mit Seminargruppen, Arbeitsgruppen und Gemeinschaften versucht sie, den Lernprozeß unmittelbar zu beeinflussen, nicht zuletzt mit dem Ziel, ein vorzeitiges Abbrechen des Studiums (5,7 v. H. der Studierenden) zu verhindern. In wissenschaftlichen Studentenzirkeln (1967: 609) wird versucht, bereits während des Studiums den Studenten Aufgaben aus der Praxis zu stellen, deren Lösungen in der Produktion Verwendung finden können. Der Wettbewerb um den Titel „Sozialistisches Studentenkollektiv“ entspricht in seinem Wesen dem um den Titel Kollektiv der sozialistischen Arbeit. Entsprechend den Messen der Meister von morgen, die wesentlich von den Klubs der Jungen Techniker bzw. Jungen Agronomen und von den Klubs der Jungen Neuerer beschickt werden, finden „Leistungsschauen der Studenten und jungen Wissenschaftler“ statt. Die FDJ ist in den Leitungsgremien der Schulen, Universitäten, Hoch- und Fachschulen mit ihren Sekretären vertreten. In den Betrieben unterstützt die FDJ die Übertragung wichtiger und kontrollierbarer Aufgaben an Jugendkollektive und -brigaden als Jugendobjekte, um die Jugendlichen bereits frühzeitig an der Verantwortung zu beteiligen und ihren Ehrgeiz zu wecken. Mit dem Appell an die Schrittmacherrolle der Jugend will sie beispielhafte Leistungen erzielen, die auch für ältere Beschäftigte Maßstäbe setzen. Die Beteiligung der Jugendlichen an den „Klubs Junger Neuerer“, den sozialistischen ➝Arbeitsgemeinschaften, der beruflichen Aus- und Weiterbildung soll fachliche Kenntnisse vertiefen und zugleich zu meßbaren ökonomischen Ergebnissen führen. Für besondere Leistungen verleiht die FDJ den Titel hervorragender ➝Jungaktivist sowie Ehrenurkunden u.a. Mit den FDJ-Kontrollposten beteiligt sie sich an den Arbeiten der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Die eigentliche Interessenvertretung der Jugend im Betrieb liegt jedoch bei den gewerkschaftlichen Jugendausschüssen. Die FDJ ist also auf eine enge Zusammenarbeit mit dem FDGB verwiesen. Die FDJ arbeitet in den Produktionskomitees und den <➝gesellschaftlichen Räten> der VVB mit. Die Kulturarbeit der FDJ stützt sich auf die staatlichen, verbandseigenen und ge[S. 199]werkschaftlichen Kultur- und Klubhäuser. Indem sie dort Tanzveranstaltungen, allgemeinbildende, politische und jugendnahe Vorträge sowie mannigfaltige Interessengemeinschaften organisiert, versucht sie auf die unorganisierten Jugendlichen in den Wohngebieten einzuwirken. Mit dem „Buchclub 65“ verfügt die FDJ auch über eine eigene Buchgemeinschaft. Als Teil der Volkskunstbewegung fördert die FDJ das Laienschaffen. Als spezielle Form haben sich dabei die Treffen junger Talente herausgebildet, die über Kreis- und Bezirksvergleiche die Möglichkeit bieten, an einem Zentralen Leistungsvergleich teilzunehmen. In Zusammenarbeit mit dem DTSB veranstaltet die FDJ Jugendsportfeste und ist als eine Trägerorganisation des Komitees für Touristik und Wandern am Jugendwandern beteiligt. Die Erich-Weinert-Medaille wird als Kunstpreis der FDJ jährlich an junge Künstler und Laienschaffende verliehen. Die in Artikel~20, 3 der Verfassung der Jugend zugesagten „Möglichkeiten, an der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen“, nimmt die FDJ durch die Beteiligung in den Beratungsgremien des Staatsapparates, die sich mit jugendpolitischen Fragen beschäftigen, wahr. Außerdem ist sie in den Volksvertretungen mit Fraktionen vertreten (31. 12. 1967 — Volkskammer: 40 von 500; Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen: 1.428 von 16.949; Gemeindevertretungen: 13.303 von 183.268; Stadtbezirksverordnetenversammlungen: 289 von 2.955). 4. Schulung In der Schulung der FDJ sind zwei Formen zu unterscheiden, die Funktionärsschulung und die Massenschulung der Mitglieder. Die große Zahl jährlich neugewählter Funktionäre in den GO, verbunden mit der hohen Fluktuation in den Leitungen, macht die Kaderschulung zu einem besonderen Problem. Angestrebt wird die Erfassung aller Funktionäre bereits zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine Aufgabe als Mitglied eines Gruppenrates in der Pionierorganisation übernehmen. In einer festen Nomenklatur sollen ihr Weg und die erfahrene Ausbildung in der Organisation festgehalten werden. Eine genaue Festlegung der Anforderungen an die verschiedenen Funktionen auf den verschiedenen Leitungsebenen soll die Voraussetzung für ein entsprechend spezifiziertes Ausbildungssystem sowie für eine perspektivische Kaderplanung schaffen. Bisher erfolgt die Schulung der Funktionäre der GO durch die FDJ-Kreisleitungen u.a. in Wochenendkursen und 14tägigen Kurzlehrgängen. Für ihre leitenden Funktionäre verfügt die FDJ über 4 Sonderschulen und die Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ in Bogensee. An der Jugendhochschule haben bisher 18 Einjahreslehrgänge stattgefunden. Die Massenschulung beginnt mit einer Vorstufe, die die Schüler der 7. und 8. Klassen auf den Eintritt in die FDJ insbesondere an Hand des Statuts vorbereitet. Auf ihr bauen die „Zirkel Junger Sozialisten“ in drei Stufen auf: 1) Studium des Kommunistischen Manifests, 2) Studium der Bände 6–8 der „Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“ innerhalb von 3 Jahren, 3) Studium von Lenins „Der Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus“ und „Staat und Revolution“, des Programms der SED, der Rede Walter Ulbrichts „Der Weg zum künftigen Vaterland der Deutschen“. Die Schulung soll durch, die Vorträge von Veteranen, durch Besichtigung von Gedenkstätten und die Behandlung aktueller Themen aufgelockert werden. Trotz der Bedeutung, die der Massenschulung innerhalb der FDJ als der eigentlichen Form ideologischer Wissensvermittlung zukommt, ist die Beteiligung immer recht niedrig gewesen, und viele Zirkel haben ihre Arbeit nicht zu Ende geführt. Für Anfang 1967 werden folgende Zahlen genannt: 23.640 Zirkel mit 423.653 Teilnehmern. Die Propagandisten als Zirkelleiter sind vielfach SED-Funktionäre, Lehrer, Studenten und nur zu einem geringen Teil FDJ-Funktionäre. Auf Grund einer Prüfung wird als Nachweis für das „selbständige und systematische Studium“ der marxistisch-leninistischen Theorie und der SED-, Regierungs- und Verbandsbeschlüsse das Abzeichen „Für gutes Wissen“ in drei Stufen verliehen. Bis Anfang 1967 soll es 314.000-mal verliehen worden sein. [S. 200] 5. Arbeit in der Bundesrepublik und internationale Verbindungen Die FDJ, seit dem 26. 6. 1951 in der BRD verboten, hat seitdem immer wieder versucht, im Rahmen der Deutschlandpolitik der SED auf einzelne Jugendliche, Jugendgruppen und -verbände Einfluß zu gewinnen. In jüngster Zeit sind solche Kontakte vor allem mit dem Verband Deutscher Studentenschaften regelmäßig zustande gekommen. Auch andere Jugend- und Studentenverbände der BRD haben durch Delegationen, die Veranstaltung gemeinsamer Seminare usw. versucht, Verbindungen mit der FDJ herzustellen. Die mangelnde Bereitschaft der FDJ, die eigene Position überhaupt zum Gegenstand kritischer Diskussion zu machen, die Versuche, Tagungsprogramme usw. vorzuschreiben, haben diese Begegnungen meist rasch unfruchtbar werden lassen. Seit 1958 finden analog zu den Deutschen Arbeiterkonferenzen „Kongresse der Arbeiterjugend beider deutscher Staaten“ unter maßgeblicher Beteiligung der FDJ statt. Der 1954 gegründete Deutsche Jugendring trat seit der „Gesamtdeutschen Jugendberatung für Abschluß eines Friedensvertrages“ am 25. 6. 1961 in Dresden nicht mehr wesentlich in Erscheinung. Die FDJ ist Mitglied der beiden kommunistisch gelenkten internationalen Jugendverbände, des Weltbundes der Demokratischen Jugend (WBDJ, seit 1948) und des Internationalen Studentenbundes (ISB, seit 1949). Mit dem sowjetischen Jugendverband Komsomol, der das Vorbild für die Organisationsarbeit der FDJ war und teilweise noch immer ist, hat die FDJ besonders enge Beziehungen; einzelne Funktionäre sind an der Hochschule des Komsomol in Moskau ausgebildet worden. In Unterstützung der Außenpolitik bemüht sich die FDJ um Kontakte zu nichtkommunistischen Jugendverbänden in den Entwicklungsländern und in neutralen bzw. blockfreien Staaten. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Froese, Leonhard: Sowjetisierung der deutschen Schule — Entwicklung und Struktur des mitteldeutschen Bildungswesens. Freiburg 1962, Herder. 84 S. Gutsche, Heinz: Die Erwachsenenqualifizierung in Mitteldeutschland. Überarb. Sonderdruck aus „Kulturarbeit“ Juli 1965. Köln 1968, Kohlhammer. 20 S. Hartung, Hermann, und Gottfried Paulsen: Was liest die Jugend der Sowjetzone? 2. Aufl. (BMG) 1961. 107 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. 2., erw. Aufl., München 1965, Juventa-Verlag. 159 S. Hetmann, Frederik: Enteignete Jahre — Junge Leute berichten von drüben. München 1961, Juventa-Verlag. 191 S. König, Helmut: Rote Sterne glühn — Lieder im Dienste der Sowjetisierung, 3., erw. Aufl., Godesberg 1962, Voggenreiter. 128 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 194–200 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-Kontrollposten

Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 [S. 194]Als einzige zugelassene Jugendorganisation nimmt die FDJ einen wichtigen Platz im System der Massenorganisationen ein. In ihrem Statut bekennt sie sich zur führenden Rolle der SED und zum wissenschaftlichen Sozialismus, sieht in den jeweiligen Partei- und…

DDR A-Z 1969

Steuern (1969)

Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Ähnlich wie in der westlichen Finanzwirtschaft wird auch durch die Polit[S. 611]ökonomie die St. definiert als „auf gesetzlicher Grundlage von natürlichen und juristischen Personen und von Personenvereinigungen zu erbringende, mit Eigentumswechsel verbundene einmalige oder laufende Pflichtleistung (in der Regel in Geldform) an staatliche Organe, der keine spezielle Gegenleistung gegenübersteht“ („ökonomisches Lexikon“, Bd. II, L–Z, Berlin [Ost] 1967, S. 737). Nach herrschender Lehre werden die Haupteinnahmearten des Staatshaushalts der „DDR“, die Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA), die Gewinnabführung und die Produktionsfondsabgabe, nicht zu den St. oder Abgaben im Sinne der obigen Definition gerechnet, da bei ihrer Überweisung an den Staat durch die volkseigenen Betriebe kein Eigentumswechsel stattfindet. Auf Grund des nahezu ausschließlichen staatlichen Eigentums an den Produktionsmitteln verfügt der Staat kraft seiner Eigentümerstellung über den größten Teil des Gesellschaftlichen ➝Gesamtprodukts und Nationaleinkommens. Daher finanziert der Staat nach Ansicht der Politökonomie seine Ausgaben überwiegend aus seinem „eigenen Einkommen“, d.h. durch das in der VEW geschaffene und realisierte „Reineinkommen“. Von diesem in den Betrieben geschaffenen Reineinkommen wird ein Teil durch ein „Drei-Kanäle-Abführsystem“ im Staatshaushalt zentralisiert. Bei der in diesem Zusammenhang vorgenommenen Interpretation der PDA als Teil des „Reineinkommens“ darf allerdings eines nicht übersehen werden. Infolge der Einrechnung dieser Abgabe in die Verkaufspreise hat diese Haupteinnahmeart des Staatshaushalts gleichzeitig den Charakter einer den Verbrauch belastenden Umsatz-St. Bei den übrigen Einnahmearten des Haushalts handelt es sich um St., Gebühren und Beiträge. (Die Einnahmen der Sozialversicherung, die ebenso wie die Sozialversicherungsausgaben voll in den Staatshaushalt einbezogen werden, sowie einige sonstige rechnungstechnische Besonderheiten des mitteldeutschen Haushaltswesens, die die Haushaltssumme aufblähen, bleiben bei dieser Gliederung unberücksichtigt.) Je nachdem, welcher Eigentumsform die einzelnen Betriebe und Institutionen sowie deren Mitglieder angehören, werden diese in unterschiedlicher Weise bei der Mittelbeschaffung für den Haushalt herangezogen. Diese Unterschiedlichkeit in der Einnahmebeschaffung beruht einmal auf der verschiedenen (steuerlichen) Leistungsfähigkeit der Abgabepflichtigen; zum zweiten aber auf dem immer noch nicht aufgegebenen Einsatz des St.-Systems als Instrument des Klassenkampfes. Soweit das St.-System bisher zur Beseitigung privatwirtschaftlicher Wirtschaftsformen und zur Ausschaltung privater Kapitalbildung benutzt wurde, blieben die Grundsätze der Gleichmäßigkeit und Gerechtigkeit unberücksichtigt. Die Gesamtzahl der leistungs- und abgabepflichtigen Betriebe, Einrichtungen und Personen teilt man zweckmäßigerweise in acht Gruppen ein: a) die volkseigenen Betriebe, b) die „sozialistischen Genossenschaften“ (u.a. LPG, Konsumgenossenschaften, BHG, PGH), c) die „einfachen Warenproduzenten“ (Handwerker, Einzelbauern, Einzelhändler), d) die „halbstaatlichen Betriebe“, e) private Betriebe und Bezieher von Einkommen auf Grund von Kapitalbesitz, f) Bezieher von „Arbeitseinkommen“ (einschließlich steuerbegünstigte „freischaffende Intelligenz“), g) Abgabepflichtige, die der St.-Pflicht bei den Gemeinde-St. unterliegen, und h) Abgabepflichtige, die zur Zahlung von Verbrauchssteuern verpflichtet sind. Nach der Ablösung der aus der Zeit vor 1945 überkommenen St. für die VEW durch die Einführung der PDA, Gewinnabführung und Handelsabgabe blieben für den volkseigenen Sektor der Wirtschaft nur noch die Grund-St. und die Kraftfahrzeugsteuer erhalten. Die Kraftfahrzeug-St. wurde für die Betriebe und Einrichtungen der VEW und die Haushaltsorganisationen durch die VO vom 16. 11. 1961 zum 1. 1. 1962 grundsätzlich aufgehoben (GBl. II, S. 505, sowie die DB zu dieser VO, S. 506). Für die Jahre 1962/63 mußten die VEB aber die an sich eingesparten Abgabebeträge noch an den Haushalt abführen. Die LPG zahlen bisher auf die Einkünfte der Genossenschaften selbst keine St. Zur Förderung dieser kollektiven Wirtschaftsform erhalten deren Mitglieder neben dieser allgemeinen Vergünstigung St.-Ermäßigungen, die bei der Einkommen-St. 25 v. H., bei der Umsatz-St. 75 v. H. und bei der Vermögens-St. 50 v. H. des Betrages ausmachen, den sie vor Eintritt in die LPG als Einzelbauern für den eigenen landwirtschaftlichen Betrieb zu entrichten hatten. Bei den LPG Typ III können bei einem teilweisen oder gänzlichen Verzicht auf die Auszahlungen von „Bodenanteilen“ für den in die LPG eingebrachten Bodenbesitz die bereits ermäßigten St. der Genossenschaftsmitglieder im entsprechenden Verhältnis weiter vermindert werden. Bekommen die Mitglieder Bodenanteile ausbezahlt, so müssen sie häufig entweder an Stelle der oben genannten St.-Arten oder neben diesen eine Landwirtschaftssteuer zahlen. Die Genossenschaftsbauern der LPG Typ~I und II zahlen ferner nur 75 v. H. und die vom Typ III sogar nur 25 v. H. der normalerweise erhobenen Grund-St. Bei den Konsumgenossenschaften, BHG, Molkereigenossenschaften und bestimmten Genossenschaften innerhalb der „Vereinigung gegenseitiger Bauernhilfe“ (VdgB) werden Abgaben sowohl von den Einkünften der Genossenschaften selbst als auch von den Einnahmen ihrer Mitglieder erhoben. Die genannten Genossenschaftstypen haben eine Gewinn- und eine Umsatz-St. zu zahlen. Als Bemessungsgrundlage für die Gewinn-St. dient das entsprechend den Richtlinien des Rechnungswesens für die jeweilige Gruppe der Genossenschaften ermittelte „Jahresbetriebsergebnis“. Der St.-Satz beträgt bei den Konsumgenossenschaften 15 v. H. des Gewinns aus eigener Wirtschaftstätigkeit und 75 v. H. der Einnahmen aus dem Kommissionshandel. Die Molkereigenossenschaften müssen 55 v. H. des Gewinns als St. abführen. Für die BHG gilt ein gestaffelter Tarif. Dieser Tarif sieht bei 5.000 M Jahresgewinn einen St.-Satz von 5 v. H. und über 52.000 M einen St.-Satz von 15 v. H. vor. Zwischen diesen beiden Extremwerten liegen die einzelnen St.-Satzstaffelungen. Abgesehen von den Molkereigenossenschaften müssen alle genannten Genossenschaftstypen eine Umsatz-St. zahlen. St.-Objekt ist der Wert der [S. 612]umgesetzten Waren und Dienstleistungen; Bemessungsgrundlage der Jahresumsatz. Bei den Konsumgenossenschaften beträgt der St.-Satz 1,38 v. H. für den eigenen Umsatz und 2 v. H. für den Umsatz im Kommissionshandel. Die BHG zahlen 1 v. H. des Umsatzerlöses aus dem Absatz von Waren und 3 v. H. des Umsatzerlöses für die Durchführung von Dienstleistungen als St. Neben der Gewinn- und Umsatz-St. müssen diese Genossenschaften noch Grund-St. (in Höhe von 1 v. H. der Bruttobilanzwerte der Grundstücke und Gebäude) und Kraftfahrzeug-St. zahlen. Die Konsumgenossenschaften sind zudem noch beim Erwerb von Grundstücken zur Zahlung einer Grunderwerb-St. verpflichtet. Die PGH entrichten seit dem Gesetz vom 30. 11. 1962 eine Gewinn- und eine Umsatz-St. (GBl. I, S. 119). Die Gewinn-St. wird auf der Grundlage des Betriebsergebnisses der Genossenschaft am Ende des Rechnungsjahres an Hand einer St.-Tabelle bemessen. Ausgangsgröße für die Ermittlung der St.-Schuld an Hand der von 2 v. H. bis 45 v. H. gestaffelten Sätze ist der Gewinn je Mitglied der Genossenschaft. Mit der Neuordnung der Besteuerung der PGH 1962 wurden diese ab 1. 1. 1963 von der Zahlung einer Körperschafts-St., Grunderwerb-St., Kapitalertrags-St. und Erbschafts-St. befreit. Die Mitglieder der PGH unterliegen mit ihrem Einkommen aus ihrer Tätigkeit in der Genossenschaft einer speziellen „St. der Mitglieder in der PGH“. Die Einnahmen für die in der Genossenschaft geleistete Arbeit werden unterschiedlich besteuert je nachdem, ob es sich um Leistungsgrund- und Zeitvergütungen oder um Mehrleistungsvergütungen handelt. Gewinnausschüttungen an die Mitglieder der PGH werden mit 10 v. H. versteuert. Seit dem mit Wirkung vom 1. 4. 1966 in Kraft getretenen „Gesetz über die Besteuerung der Handwerker“ zahlen die Einzelhandwerker eine Gewinn-St., eine Lohnsummen-St. und eine Umsatz-St. (GBl. I, S. 71, sowie die DB zu diesem Gesetz, GBl. II, S. 183, Handwerkssteuer). Außerdem sind sie zur Zahlung von Grund- und Kraftfahrzeug-St. verpflichtet. Einzelhändler, Gastwirte und Handwerker mit Einzelhandelstätigkeit, die mit dem staatlichen und genossenschaftlichen Handel einen Kommissionsvertrag geschlossen haben, unterliegen einer besonderen „St. des Kommissionshandels“. Besteuert wird der Gewinn aus dem Kommissionshandel (im Kalenderjahr erzielter Überschuß der Provision über die Handelskosten vermindert um die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung). Die Mitarbeit des Ehegatten wird durch einen Freibetrag, um den der Überschuß (Gewinn) zu kürzen ist, berücksichtigt. Der St.-Tarif entspricht in etwa dem Lohnsteuertarif (St. vom Arbeitseinkommen). Umsatz-St. und Gewerbe-St. brauchen die Kommissionshändler nicht zu bezahlen. Bei einem Betriebsvermögen von über 2.000 M und Grundstückseigentum wird noch eine Vermögens-St. erhoben. Die Betriebe mit staatlicher Beteiligung (halbstaatliche Betriebe) zahlen ähnlich den privaten Wirtschaftsunternehmen, wenn auch mit bestimmten Vergünstigungen, eine Gewerbe-St., teilweise noch eine Beförderungs-St., eine Umsatz-St., Grund-St. und Kraftfahrzeug-St. sowie Verbrauchsabgaben. Die Vergütungen der mitarbeitenden privaten Komplementäre in halbstaatlichen Betrieben werden wie die Arbeitseinkommen der Lohnempfänger (Lohn-St.) besteuert. Die den privaten Gesellschaftern zufließenden Gewinnanteile unterliegen der Einkommen-St. Für ihren Anteil am Betriebsvermögen haben die privaten Gesellschafter Vermögens-St. zu zahlen. Der auf die staatliche Beteiligung entfallende Gewinnanteil wird an das zuständige Finanzorgan abgeführt. Die vereinzelt noch bestehenden privaten Kapitalgesellschaften zahlen eine Körperschafts-St. auf den steuerpflichtigen Gewinn. Der Tarif steigt stark progressiv an bis zu einem Höchstsatz von 95 v. H. bei einem Jahresgewinn von 250.000 M. Für den an sie ausgeschütteten Gewinn müssen die Aktionäre noch einmal Einkommen-St. zahlen (Doppelbesteuerung). Die Körperschafts-St. spielt kaum noch eine Rolle, da die Kapitalgesellschaften bis auf wenige Ausnahmen in Personengesellschaften und Einzelbetriebe umgewandelt wurden, bei denen dann der Gewinn der Einkommen-St. unterliegt. Ferner zahlen die privaten Unternehmer Gewerbe-St. St.-Gegenstand ist der Gewerbebetrieb. Besteuerungsobjekt sind das Vermögen (Gewerbekapital) und die Einkünfte (Gewerbeertrag). Die Gewerbe-St. ist im Gegensatz zur BRD, wo sie die wichtigste Gemeinde-St. ist, eine Republik-St. Außerdem müssen die privaten Eigentümer Vermögen-St. zahlen. Die Vermögen-St. ist eine Personen-St. Die Sätze richten sich nach der Größe des Gesamtvermögens. Ausgenommen von der Vermögen-St. sind Spareinlagen, der Besitz an Wohnungsbauobligationen (Wertpapiere) und für 10 Jahre der Wertzuwachs durch die Schaffung privaten Wohnraums. Der Wert des Vermögens wird gemäß den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes ermittelt. Bis 25.000 M sind 0,5 v. H., von 25.000 bis 500.000 M sind 1,5 v. H. und über 500.000 M sind 2,5 v. H. des Vermögenswertes als Abgabe zu entrichten. Zur Verhinderung staatlich unerwünschter privater Vermögensbildung werden Erbschaften und Schenkungen mit einer stark progressiven Erbschafts- und Schenkungs-St. belegt. Freibeträge gibt es für den überlebenden Ehegatten und für die Kinder. Die wichtigste St. im privatwirtschaftlichen Bereich ist die Einkommen-St. Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten (z. B. aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit usw.) unterliegen einer hohen St.-Progression. Ausgenommen von dieser harten Form der Besteuerung sind Angehörige der freischaffenden Intelligenz (Schriftsteller, Ärzte, Architekten, dagegen nicht Rechtsanwälte, Steuerberater u.ä. Selbständige), die nach einem Vorzugstarif im Rahmen der Besteuerung des Arbeitseinkommens (nicht zu verwechseln mit der Einkommen-St.) besteuert werden. Von der Einkommen-St. getrennt ist die St. vom Arbeitseinkommen (darunter die Lohnsteuer). Als Arbeitseinkommen zählen der Gesamtbetrag der innerhalb eines Jahres erzielten Lohneinkünfte und die Einkommen der steuerlich begünstigten freiberuflich Tätigen. Der über die festgelegte normative Entlohnung für besondere Leistungen zusätzlich gezahlte Lohn (Mehrleistungslohn) und die tariflich verankerten Prämienzahlungen werden mit einem proportionalen St.-Satz von 5 v. H. [S. 613]belegt. Prämien aus dem Prämienfonds, die an die Arbeitnehmer in Anerkennung überdurchschnittlicher individueller und kollektiver Leistungen im sozialistischen Wettbewerb, in der Neuererbewegung sowie als Jahresendprämien auf Grund der Erfüllung und Übererfüllung der Aufgaben der staatlichen Pläne gezahlt werden, sind steuerfrei. Die St. vom Arbeitseinkommen bemißt sich nach der Höhe der Einnahmen nach Abzug der berufsbedingten Ausgaben, der Anrechnung außergewöhnlicher Belastungen sowie unter Berücksichtigung des Familienstandes, des Alters und der Kinderzahl (Einteilung der St.-Pflichtigen in St.-Klassen mit jeweils besonderen St.-Tarifen). Bei vergleichbaren Einkommen sind die St.-Sätze für das Arbeitseinkommen grundsätzlich niedriger als die bei der Einkommen-St. Die Lohn-St. der Lohn- und Gehaltsempfänger wird im Lohnabzugsverfahren eingezogen. Der für die steuerbegünstigten freiberuflichen Einkünfte gültige St.-Satz beträgt in der Regel 20 v. H. der Einnahmen. Den Gemeinden wurden für ihre speziellen Aufgaben das Einzugsrecht und die Verwendung der Einkünfte aus folgenden St. und Abführungen zugebilligt (Gemeinde- oder Kommunal-St.): a) Grund-St., b) Kraftfahrzeug-St, c) Vergnügungs-St., d) Kino-St., e) Hunde-St. und f) sonstige Gemeindeeinnahmen (z. B. Gebühren, Beiträge, Kurtaxe, Kulturabgabe). Detaillierte Angaben über den Anteil der einzelnen St.-Arten an den Gesamteinnahmen des Haushalts können nicht vorgelegt werden, da ebenso wie in den anderen kommunistischen Ländern der Staatshaushalt Geheimsache ist. In den meisten westlichen Ländern wird dagegen der jährliche Haushaltsplan zur Beschlußfassung durch das Parlament und zur Kontrolle der Regierung nahezu in allen Einzelheiten veröffentlicht. In den Jahren 1960 bis 1963 betrug der Anteil der „Ist-Einnahmen aus der VEW“ (die sich bis auf einen verschwindend kleinen Betrag aus dem Aufkommen aus der PDA und der Gewinnabführung zusammensetzen) nicht ganz drei Viertel der Gesamteinnahmen des Haushalts. Nach den Haushaltsplänen für 1964 und 1965 sollten knapp zwei Drittel der Gesamteinnahmen durch die Abführungen aus der VEW aufgebracht werden. Nicht ganz vier Fünftel der Haushaltseinnahmen aus der VEW wurden im Durchschnitt in dieser Zeit durch die PDA aufgebracht. Das St.-Aufkommen der privaten Wirtschaft betrug 1963 bis 1965 etwa um 3 v. H. der gesamten Haushaltseinnahmen. Der Anteil der Lohn-St. an den Gesamteinnahmen ist infolge der hohen Umsatzsteuerbelastung durch die PDA geringer als in der BRD. Er betrug in den Jahren 1963 bis 1965 zwischen 2 und 5 v. H. Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 610–613 Stern der Völkerfreundschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StFB

Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Ähnlich wie in der westlichen Finanzwirtschaft wird auch durch die Polit[S. 611]ökonomie die St. definiert als „auf gesetzlicher Grundlage von natürlichen und juristischen Personen und von Personenvereinigungen zu erbringende, mit Eigentumswechsel verbundene einmalige oder laufende Pflichtleistung (in der Regel in Geldform) an staatliche Organe, der keine spezielle Gegenleistung…

DDR A-Z 1969

Leipzig (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1951 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Nordwestteil von Sachsen sowie sachsen-anhaltischen und thüringischen Gebietsteilen; 4.966 qkm mit (1967) 1.507.873 Einwohnern (1950: 1.630.395). 1~Stadtkreis: Leipzig; 12 Landkreise: Altenburg, Borna, Delitzsch, Döbeln, Eilenburg, Geithain, Grimma, Leipzig, Oschatz, Schmölln, Torgau, Wurzen. [S. 372]Vors. des Rates des Bezirkes: Erich ➝Grützner (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Paul ➝Fröhlich. Der Bezirk L. hat eine außerordentlich vielgestaltige Industrie. Während die Grundstoffindustrie sich im wesentlichen auf den Braunkohlentagebau beschränkt, ist der Bezirk der wichtigste Produzent an vielerlei Gießerei- und Schmiedeerzeugnissen, nach Berlin vorherrschend bei Druckerzeugnissen sowie bei der Leder-, vorwiegend Pelzproduktion. Auch in der Fabrikation von vielen Spezialmaschinen nimmt L. eine führende Stellung ein. 2. Stadtkreis im sächsischen Bezirk L., Bezirksstadt, Kreisstadt, in der Leipziger Tieflandsbucht, am Zusammenfluß von Weißer Elster, Pleiße und Parthe, mit (1967) 591.538 Einwohnern (1950: 617.574) größte Stadt Sachsens und der „DDR“; alte Handels- und Kunststadt (im 2. Weltkrieg stark zerstört): Thomaskirche (um 1200 gegr., mit Grab J. S. Bachs), Nikolaikirche (13./16. Jh.), Altes Rathaus (15./16. Jh.), Völkerschlachtdenkmal (1913), wichtiger Verkehrsknotenpunkt, der größte Bahnhof Deutschlands, Autobahn, Endhafen des Elster-Saale-Kanals, Flughafen); bis zur Spaltung Deutschlands bedeutendster deutscher, seitdem wichtigster Messeplatz der „DDR“ (die Leipziger Messen gehen auf das 12. Jh. zurück); Hauptsitz des deutschen Buchhandels (über 400 Verlage) und Pelzhandels; bedeutende Industrie: Eisen-, Schwer-, Land- und Druckmaschinen, Textilien, graphische Betriebe, Postscheckamt; seit 1409 Universitätsstadt (Universitas Lipsiensis, nach Schließung der deutschen Universität in Prag gegründet, seit 1953 „Karl-Marx-Universität“), Sächsische Akademie der Wissenschaften zu L., Hochschulen für Musik, Körperkultur, Graphik und Buchkunst, Binnenhandel, Bauwesen, Theaterhochschule, Pädagogisches Institut, Institut für Literatur, Deutsche Bücherei (mit 2,5 Mill. Bänden), Universitätsbibliothek, Sender des „Radio DDR“, Theater (Städtische Theater, Schauspielhaus, „Theater der Jungen Welt“), Gewandhausorchester, Thomanerchor, Zentralleitung des Gustav-Adolf-Werkes für die ev. Diaspora-Gemeinden, Zentralhaus für Volkskunst, Museum der bildenden Künste, Museum des Kunsthandwerks (Grassi-Museum), „Georgi-Dimitroff-Museum“ (im Reichsgerichtsgebäude), Deutsches Institut für Länderkunde, Museum für Völkerkunde, Zoologischer Garten. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 371–372 Leihbüchereien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leipziger Messe

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1951 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Nordwestteil von Sachsen sowie sachsen-anhaltischen und thüringischen Gebietsteilen; 4.966 qkm mit (1967) 1.507.873 Einwohnern (1950: 1.630.395). 1~Stadtkreis: Leipzig; 12 Landkreise: Altenburg, Borna, Delitzsch, Döbeln, Eilenburg, Geithain, Grimma, Leipzig, Oschatz, Schmölln, Torgau, Wurzen. [S. 372]Vors. des Rates des Bezirkes: Erich ➝Grützner…

DDR A-Z 1969

Literatur (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Als wichtiges Instrument der Bildung des sozialistischen ➝Bewußtseins, der Agitation und Propaganda ist die gesamte L. den Direktiven, Apparaturen und Mechanismen der Kulturpolitik unterworfen. Nach kommun. Auffassung sollen die Schriftsteller „Rädchen und Schräubchen im Mechanismus der Parteiarbeit“ (Lenin 1905), „Ingenieure der menschlichen Seele“ (Stalin 1932), „aktive Kämpfer für den Kommunismus“ (Chruschtschow 1957) sein; „Literatur und bildende [S. 376]Künste sind der Politik untergeordnet …, die Idee der Kunst muß der Marschrichtung des politischen Kampfes folgen“ (Grotewohl 1951). Zur Lenkung und Kontrolle der L. bedient sich die SED mannigfacher Methoden, die Autor, Verlag, Manuskript, Verbreitung und Publikum betreffen. Die Schriftsteller sind im Deutschen Schriftstellerverband organisiert. Die Mitgliedschaft ist kein Zwang, aber praktisch unumgänglich zur Wahrnehmung der beruflichen Möglichkeiten und sozialen Rechte (Urheberrecht). Verlage (Verlagswesen), Buchhandel und Bibliotheken werden politisch, wirtschaftlich und personell von Regime und Partei kontrolliert. Die Rezensionen und die L.-Propaganda in der Presse unterliegen den Prinzipien, die für die Presselenkung im allgemeinen gelten. Schließlich werden die gesamte L. und der mit ihr verbundene Apparat von den Parteiorganen kontrolliert, d Ja. in diesem Falle von der Ideologischen Kommission beim Politbüro und der Abt. Kultur (Leiter: Dr. Arno Hochmuth) des ZK der SED. Die wichtigsten SED-Funktionäre, die sich mit Fragen der Literatur befassen, sind Alexander ➝Abusch, Kurt ➝Hager, Alfred Kurella, Wilhelm Girnus, Hans Koch. Dieses komplizierte und vielschichtige System der Zensur funktioniert so gut, daß nur selten noch bereits publizierte Bücher eingestampft zu werden brauchen. Die Verwaltung der L. in ein Instrument der Staats- und Parteipolitik hat eine wichtige, agitatorisch gern hervorgekehrte Sonnenseite: die großzügige Förderung genehmer Bücher und willfähriger Autoren. Das wird vor allem durch den institutionell gesicherten Absatz und durch staatliche Subventionen für propagandistisch oder wissenschaftlich nützliche Werke bewirkt. Bevorzugte Autoren beziehen aus hohen Auflagen beträchtliche Einnahmen, dazu kommen Lizenzgebühren aus Übersetzungen, vornehmlich in Sprachen des Ostblocks, u. U. auch Einkünfte aus der Zugehörigkeit zu den kulturellen Gremien und Institutionen, aus der Mitwirkung an der Kulturellen Massenarbeit und aus der Arbeit für Presse, Rundfunk, Fernsehen und Filmwesen, denen Förderung und Propagierung der regimetreuen L. auf erlegt sind. Für politisch wichtige Unternehmungen, z. B. Studien in VEB und LPG, stellen Verlage, Organisationen und Institutionen Vorschüsse und Stipendien zur Verfügung. Die Schriftsteller genießen alle Privilegien der sog. fortschrittlichen Intelligenz. Das gesellschaftliche Ansehen arrivierter Schriftsteller geht weit über das im Westen Übliche hinaus; die obersten Staats- und Parteifunktionäre würdigen sie ihrer Aufmerksamkeit und freundschaftlichen Umgangs. Für literarische Leistungen sind zahlreiche Auszeichnungen und Preise ausgesetzt, als höchster der Nationalpreis. Besondere Förderung erfährt die L. der Sorben (Cisinski-Preis). Gremien, die die mitteldeutsche L. repräsentieren, sind die Deutsche Akademie der Künste in Ostberlin und das PEN-Zentrum der DDR. Nachwuchsschriftsteller werden im Institut für Literatur in Leipzig geschult. Die L. konnte nach 1945 zunächst internationales Ansehen gewinnen, weil sich eine Reihe bedeutender deutscher Schriftsteller — ehemalige Emigranten oder „Innere Emigranten“ — in Mitteldeutschland niederließen und mit dem kommun. Regime solidarisierten, unter ihnen die Dramatiker Bert Brecht († 1956), Friedrich Wolf († 1953) und Arnolt Bronnen († 1959), die Epiker Arnold Zweig, Anna ➝Seghers, Ludwig Renn, Stefan Heym, Bernhard Kellermann († 1951) und Ehm Welk († 1966), die Lyriker Johannes R. Becher († 1958), Stephan Hermlin, Peter Huchel und Erich Arendt; zu schweigen von kommun. Tendenzautoren zweiten und dritten Ranges wie Erich Weinert († 1953), Willi Bredel († 1964), Bodo Uhse († 1963), Hans Marchwitza († 1965), Otto ➝Gotsche, Eduard Claudius, Karl Grünberg, F. C. Weiskopf († 1955), Louis Fürnberg († 1957), Kurt Bartel († 1967). Soweit es sich nicht um alte Kommunisten handelte, die der SED von vornherein verbunden waren, wurde die Annäherung an das Regime zunächst durch die geschickte, materiell großzügige und einigermaßen liberale Kulturpolitik gefördert, die Becher als Präsident des Deutschen Kulturbundes in den ersten Jahren nach 1945 betrieb. Nach der Gründung der „DDR“ 1949 und insbesondere unter den Auspizien des Kampfes gegen den Formalismus 1951/1952 wurde die geistige Bewegungsfreiheit in Mitteldeutschland aber immer mehr gedrosselt, so daß die Schriftsteller, auch die berühmten, in eine verzweifelte Lage gerieten. Kaum einer von ihnen hat noch ein Werk geschaffen, das seinen früheren ebenbürtig gewesen wäre. Einige, wie Brecht und Hermlin, ver[S. 377]stummten ganz, andere, Becher und Seghers, fielen auf das Niveau primitiver Agitationsliteratur, wieder andere, wie Zweig und Renn, zogen sich auf historische und exotische Themen zurück. Die Demoralisierung war so stark, daß sich die Veteranen der linken L. selbst in der relativ liberalen Periode des Neuen Kurses und des „Tauwetters“ 1953–1956 nicht wieder erholten. Immerhin haben in dieser Periode einige der Schriftsteller, darunter auch Becher und Brecht, in Reden und Aufzeichnungen zum Teil heftige Kritik an der kommun. Kulturpolitik und Politik geübt. Namhafte marxistische Theoretiker: Georg Lukács, Ernst Bloch und Hans Mayer, traten als Fürsprecher liberaler Bestrebungen hervor (Revisionismus). Richtungweisend für das literarische Schaffen ist die Doktrin des sozialistischen ➝Realismus. Es gibt zahllose, kaum unterscheidbare Autoren, die in Vers und Prosa den Kommunismus verherrlichen, den Kapitalismus anprangern, SED-Beschlüsse illustrieren und Produktionspropaganda treiben. Aus der Masse der Parteischriftsteller ragen Erwin Strittmatter und Franz Fühmann heraus; mit seinem letzten Roman „Ole Bienkopp“ (1963), der monatelang diskutiert wurde, scheint Strittmatter sich von der Parteilinie um einiges entfernt zu haben. Erfolgreich und beachtenswert waren „Nackt unter Wölfen“ (1958) von Bruno Apitz, „Die Abenteuer des Werner Holt“ (1960) von Dieter Noll und „Beschreibung eines Sommers“ (1961) von Karl-Heinz Jakobs, ein KZ-, ein Kriegs- und ein Aufbauroman. Im Tauwetter 1956/1957 trat eine ganze Schar junger Lyriker auf, unter ihnen Heinz Kahlau, Günter Kunert, Armin Müller, Peter Jokostra, Wolfgang Hädecke, die moderne Formen und kühne, gesellschaftskritische Aussagen hervorbrachten. Andere Autoren, unter ihnen Harry Thürk („Die Stunde der toten Augen“), Karl Mundstock, Egon Günther, Hans Pfeiffer, Manfred Gregor-Dellin, schrieben eindrucksvolle „harte“ Kriegsromane und -erzählungen. Alle diese Schriftsteller wurden nach Abbruch des Tauwetters von der SED zur Ordnung gerufen, die einen wegen Revisionismus, die anderen wegen Pazifismus. Eine neue Periode der L.-Politik dekretierte Ulbricht 1959 auf der Bitterfelder Konferenz (Schreibende ➝Arbeiter); einerseits verlangte er von den Schriftstellern, sie sollten unmittelbar am Aufbau des Sozialismus teilnehmen, andererseits forderte er die Arbeiter auf, selber eine L. zu schaffen (Laienkunst, Brigadetagebücher). In den Jahren zwischen 1963 und 1965 entstand eine spezifische DDR-L., in der sich zum erstenmal Ansätze des von der SED geforderten DDR-Nationalbewußtseins zeigten: z. B. die Romane „Spur der Steine“ (1964) von Erik Neutsch und „Die Aula“ (1965) von Hermann Kant; die Erzählungen „Der geteilte Himmel“ (1963) von Christa Wolf und „Die Geschwister“ (1963) von Brigitte Reimann; die Gedichtbände „Provokation für mich“ (1965) von Volker Braun und „Gespräch mit dem Saurier“ (1965) von Rainer und Sarah Kirsch. Bei den Protagonisten dieser L., vorwiegend der jüngeren Generation zugehörig, handelt es sich ausschließlich um Parteiintellektuelle. Ihre Werke behandeln die Fragen der Republikflucht, der deutschen Teilung, des Lebens im SED-Staat, des sozialistischen Aufbaus. Dabei kommen erstmals echte menschliche Probleme, Kritik an politischer Gängelei und an den Mängeln der Planwirtschaft ins Spiel. Jedoch werden alle Konflikte unter ideologischen Aspekten betrachtet und im Sinne der Partei gelöst. Es handelte sich bei diesen Büchern nicht um eine revolutionäre, sondern um eine Reform-L., die den Schutz der Abriegelung nach Westen nutzte, um durch öffentliche Kritik das SED-Regime zu läutern und damit zu stabilisieren. Die Bücher der Reform-L. wurden wegen ihrer Offenheit zu Publikumserfolgen, während die SED sie, trotz der grundsätzlichen Systemfreundlichkeit, mit gemischten Gefühlen betrachtete. Nach langen Diskussionen, insbesondere um Christa Wolfs „Der geteilte Himmel“, gewann die stalinistische Fraktion in der SED die Oberhand. Auf dem 11. Plenum des ZK der SED, im Dezember 1965, wurde die Reform-L. offiziell verurteilt und damit beendet. Die vergleichsweise liberale Atmosphäre, die die Reform-L. verbreitete, kam auch solchen Dichtern zugute, die sich nicht der Kulturpolitik des Systems, sondern der Poesie und der Wahrheit verpflichtet fühlten. Die meisten der Werke, die den mitteldeutschen Beitrag zur Welt-L. darstellen, wurden freilich erst im Osten verlegt, wenn eine erfolgreiche westdeutsche Ausgabe vorangegangen war; einige Autoren [S. 378]blieben auch dann von einer Publikation ausgeschlossen. So z. B. Peter Huchel, der seine zuvor vereinzelt in der Zeitschrift „Sinn und Form“ abgedruckten Gedichte 1963 in der BRD veröffentlichte („Chausseen Chausseen“, 1963). Der Lyriker und Erzähler Johannes Bobrowski († 1965) aus Ostpreußen gestaltete Wesen, Geschichte und politische Problematik der verlorenen ostdeutschen Heimat. Seine Gedichtbände („Sarmatische Zeit“, 1961; „Schattenland Ströme“, 1962; „Wetterzeichen“, 1796), seine Romane und Erzählungen („Levins Mühle“, 1964; „Boehlendorff und Mäusefest“, 1965; „Litauische Claviere“, 1966) gelten in beiden Teilen Deutschlands als bedeutende Dichtung. Unter den jüngeren Lyrikern ragen hervor Reiner Kunze („Widmungen“, 1964) und Karl Mickel („Vita nova mea“, 1966). Als faszinierendste Gestalt der nicht parteigelenkten mitteldeutschen Dichtung gilt Wolf Biermann, der die in Deutschland seltene Tradition der politisch-satirischen Lyrik pflegt und seine Lieder zur Gitarre vorträgt. Die SED belegte den Protestsänger mit Parteiausschluß, Auftritts- und Publikationsverbot, Ausreisesperren. Sein einziger Gedichtband („Die Drahtharfe“, 1965) erschien in West-Berlin. Die erzählende L. der nicht parteigebundenen Gruppe ist nicht sehr umfangreich. Ihre Vertreter sind, von Bobrowski abgesehen, Rolf Schneider („Brücken und Gitter“, 1965), Günter Kunert („Im Namen der Hüte“, 1967; „Kramen in Fächern“, 1968), Manfred Bieler, der nach dem 11. ZK-Plenum nach Prag übersiedelte und anläßlich der Warschauer-Pakt-Intervention 1968 nach Westen flüchtete („Bonifaz oder der Matrose in der Flasche“, 1963; „Märchen und Zeitungen“, 1966). Die Aussichten der nicht parteigebundenen Autoren haben sich seit 1966 zunehmend verschlechtert. Am 12. 1. 1966 forderte der Deutsche Schriftstellerverband alle Schriftsteller dazu auf, das Prinzip durchzusetzen, daß „die Weltrechte für Werke unserer Autoren in die Verlage unserer Republik gehören“, und mißbilligte, „daß in letzter Zeit Autoren der DDR außerhalb der Grenzen der DDR Arbeiten veröffentlichten, die zur Politik und Kulturpolitik unserer Republik im Widerspruch stehen“. Ein Büro für Urheberrechte in Leipzig sorgt seit Anfang 1966 dafür, daß die Schriftsteller westdeutsche Verlage als Ausweg oder als Umweg in die mitteldeutschen Verlage nicht mehr unkontrolliert in Anspruch nehmen können. (Über die Dramatik in Mitteldeutschland Theater.) Das literarische Leben ist, wie es unter dem politischen Druck nicht anders sein kann, außerordentlich einförmig. Eine unpolitische L. gibt es im Grunde nicht; auch die Unterhaltungs-, Abenteuer- und Kriminal-L. ist von Tendenz durchsetzt. Die moderne Weltliteratur wird als „dekadent“ und „spießbürgerlich-skeptizistisch“ den Lesern tunlichst vorenthalten; Werke von Kafka, Musil, Hamsun, Proust, Gide, Sartre, Camus, Faulkner, Steinbeck sind überaus schwer zu erhalten, obschon von einigen dieser Autoren neuerdings Einzeltitel in Lizenzausgaben erschienen sind. Die Literaturfunktionäre wachen scharf darüber, ob diese Prototypen der Weltliteratur unserer Zeit bei den eigenen Autoren Schule machen. Trotz der Überfülle von Übersetzungen aus dem Russischen werden auch sowjet. Autoren nicht veröffentlicht, wenn sie nicht mit der Linie übereinstimmen, z. B. Dudinzew, Pasternak, Solshenizyn. Dem mitteldeutschen Lesepublikum bleiben als Zuflucht die Klassiker des Kulturellen Erbes, die zwar in Vor- und Nachworten kommunistisch interpretiert, im übrigen aber reichlich und preiswert ediert werden; außerdem die Frühwerke der in Mitteldeutschland verstummten Altmeister und die Werke solcher westlichen Autoren, die von den Kommunisten als Verbündete in Anspruch genommen und in begrenztem Umfang aufgelegt werden. Zahlreiche Schriftsteller haben sich der Reglementierung durch die Flucht oder „legale“ Übersiedlung nach dem Westen entzogen, aus der älteren Generation Ricarda Huch, Theodor Plievier, Hermann Kasack, Rudolf Hagelstange, Alfred Kantorowicz, Hans Mayer; aus der jüngeren Heinz Rein, Horst Lommer, Heinz-Winfried Sabais, Horst Bienek, Gerhard Zwerenz, Peter Jokostra, Wolfgang Hädecke, Manfred Gregor-Dellin, Herbert A. W. Kasten, Heinar Kipphardt, Uwe Johnson, Christa Reinig. Der Leiter des führenden Verlages, des Aufbau-Verlages in Ostberlin, Walter Janka, und die Schriftsteller Wolfgang Harich und Erich Loest wurden 1957 bzw. 1958 als Revisionisten verurteilt und haben hohe Zuchthausstrafen verbüßt. (Kinder- und Jugendliteratur, Sprache, Kultureller Austausch) [S. 379]Der VI. Parteitag der SED leitete, korrespondierend mit ähnlichen Vorgängen in der SU, eine neue Verfolgungswelle gegen die Schriftsteller ein, die in Ausmaß und Schärfe nur mit den Kampagnen gegen Formalismus (1951/52) und Revisionismus (1956/57) vergleichbar ist. Den Schriftstellern wurde vorgeworfen, ideologische Koexistenz zu treiben (Verbundenheit mit den Kollegen in der BRD und Anlehnung an westliche Stilformen) und den Kampf gegen den Personenkult zur Verleumdung des Sozialismus und der „DDR“ zu mißbrauchen. Ziel der Angriffe waren vor allem die Zeitschrift „Sinn und Form“, das im Deutschen Theater Berlin aufgeführte Stück „Die Sorgen und die Macht“ des aus dem Westen zugewanderten Peter Hacks, ein Lyrikabend der Akademie der Künste, einige Gedichte und Fernsehstücke Günter Kunerts sowie in der BRD veröffentlichte Arbeiten des Literaturkritikers Hans Mayer. Die Kampagne führte zur Absetzung von Peter Huchel als Chefredakteur von „Sinn und Form“ (Nachfolger: Bodo Uhse, gest. 1963; danach Wilhelm Girnus), Wolfgang Langhoff (gest. 1966) als Intendant des Deutschen Theaters (Nachf.: Wolfgang ➝Heinz), Stephan Hermlin als Sekretär der Sektion Dichtkunst der Akademie der Künste (Nachfolger: Alfred Kurella, danach Wieland Herzfelde) und Otto Braun als 1.~Sekretär des Deutschen Schriftstellerverbandes (Nachfolger: Prof. Hans Koch, danach Gerhard Henniger). Nachdem in den letzten Jahren der Eindruck entstanden war, als ob das Streben nach Weltniveau eine gewisse Liberalisierung auch der Kunstpolitik mit sich gebracht habe, übte auf der Tagung des ZK der SED im Dezember 1965 der Berichterstatter Erich ➝Honecker wieder scharf Kritik an den Versäumnissen der „ideologisch-politischen Führungsarbeit … seitens der leitenden Genossen des Ministeriums für Kultur, die die Aufgaben der Staatsmacht beim Aufbau des Sozialismus verkennen“, und am Deutschen Schriftstellerverband, der „die Entwicklung dem Selbstläufe überlasse“, und forderte, „daß in den Parteiorganisationen der künstlerischen Institutionen und Verbände … die ideologische Kampfbereitschaft und die Parteierziehung mit Unterstützung der leitenden Parteiorgane wesentlich verstärkt werden“. Der schärfere Kurs, der damit in der L.-Politik angekündigt wurde, erfuhr Bestätigung und Zuspitzung auf der 13. Sitzung des Staatsrats und der 9. Tagung des ZK der SED im Oktober 1968, beides Veranstaltungen zur Abwehr der Einflüsse des Prager Reformkommunismus auf die DDR-Kunst. Die programmatischen Reden hielten Ulbricht („Es liegen nun genügend praktische Erfahrungen vor, daß die ideologische Koexistenz nichts anderes ist als ein Werkzeug des psychologischen Krieges des westlichen Monopolkapitals“) und der Minister für Kultur Klaus ➝Gysi („In den letzten Jahren ist geschichtlich eine neue gesellschaftspolitische Rolle und Funktion der Kultur, Kunst und Literatur in der weltweiten Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Kapitalismus herangereift. Das Feld kultureller Arbeit ist zu einem strategisch entscheidenden Abschnitt an den Fronten dieses Kampfes geworden“). (Kulturpolitik) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Reich-Ranicki, Marcel: Deutsche Literatur in Ost und West — Prosa seit 1945. München 1963, Piper. 498 S. Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 375–379 Linie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Literatur-Institut

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Als wichtiges Instrument der Bildung des sozialistischen ➝Bewußtseins, der Agitation und Propaganda ist die gesamte L. den Direktiven, Apparaturen und Mechanismen der Kulturpolitik unterworfen. Nach kommun. Auffassung sollen die Schriftsteller „Rädchen und Schräubchen im Mechanismus der Parteiarbeit“ (Lenin 1905), „Ingenieure der menschlichen Seele“ (Stalin 1932), „aktive Kämpfer für den Kommunismus“ (Chruschtschow 1957) sein;…

DDR A-Z 1969

Fachschulen (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zu den F. zählen auch die Ingenieurschulen. Aufgabe der F. ist es, ihre Schüler zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ zu erziehen, sie zu „hochqualifizierten Spezialisten und talentvollen Organisatoren der Volkswirtschaft auszubilden, die die wissenschaftliche Denkweise beherrschen und ökonomisch und schöpferisch für die Erreichung des höchsten gesellschaftlichen Nutzens arbeiten“. Diesem Erziehungs- und Ausbildungsziel liegen das „neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft und der Höchststand in Wissenschaft und Technik als eine Einheit“ zugrunde. Diesem System entspricht auch die „Anordnung über die Neugestaltung der Ausbildung von Ökonomen an den Ingenieur- und Fachschulen der DDR“ vom 1. Juni 1965. Mit Beginn des Studienjahres 1965/66 werden Ingenieurökonomen in 12 Fachrichtungen ausgebildet (Ökonomie der Energetik, des Bergbaus, des Hütten- und Gießereiwesens, der chemischen Industrie, des Maschinenbaus, der Elektrotechnik, des Bauwesens, des Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesens, der Wasserwirtschaft, der Leichtindustrie und der Lebensmittelindustrie). „Mittlere ökonomische Kader ohne ingenieurökonomisches Profil“, die für eine Tätigkeit in der Industrie, im Bau-, Transport- und Nachrichtenwesen nicht in Frage kommen, erhalten eine Ausbildung in den Fachrichtun[S. 183]gen Volkswirtschaft, Statistik, Finanzökonomie, Organisationstechnik und Datenverarbeitung, Außen-, Produktionsmittel- und Konsumgüterhandel, Gaststätten und Hotelwesen sowie Ökonomie des Gesundheits- und Sozialwesens. Das amtliche Verzeichnis der F. vom 1. 1. 1966 weist 202, die Statistik zum 31. 12. 1967 dagegen nur 188 F. aus, von denen der überwiegende Teil auf die Ingenieurschulen und die F. für die Landwirtschaft entfällt. Zu den F. zählen u.a. die Institute für Lehrerbildung, die Pädagogischen Sch. f. Kindergärtnerinnen, die dem Ministerium des Innern unterstehenden F. für Offiziere der Deutschen Volkspolizei, der Kriminalpolizei, des Strafvollzugs und der Bereitschaften. Die Offiziers-Schule der Landstreitkräfte „Ernst Thälmann“ (Löbau), die Offiziers-Schule der Grenztruppen „Rosa Luxemburg“ (Plauen), die Offiziers-Schule der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung „Franz Mehring“ (Kamenz) und die Offiziers-Schule der Volksmarine „Karl Liebknecht“ (Stralsund) sind dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstellt. 1967 betrug die Zahl der Schüler an den F. 123.283 (darunter 45.200 weiblich). 50.800 erhielten ein Stipendium. Im Direktstudium studierten 54.724 (darunter 25.400 weiblich), im Fernstudium 43.825 (darunter 13.900 weiblich), im Abendstudium 24.734 (davon 5.900 weiblich). Im Juni 1967 erließ der Minister für Hoch- und Fachschulwesen eine „Anordnung über die Ausbildung von Frauen in Sonderklassen“, die die Ausbildung von häuslich besonders belasteten Frauen und Müttern zum Ingenieur, Ökonom u.a. fördert. 1967 wurden über 4.000 Frauen an 220 Frauensonderklassen ausgebildet. Für die Zulassung zum Direkt-, Fern- und Abendstudium an den F. wird in der Regel eine abgeschlossene zehnklassige Oberschulbildung bzw. eine dieser entsprechende Ausbildung, die Facharbeiterprüfung und eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit als Facharbeiter verlangt. Bewerber zum Meisterstudium sollen nach der Berufsausbildung mindestens 5 Jahre als Facharbeiter gearbeitet haben. Abiturienten sollen für ein Hochschulstudium interessiert werden. Studierende an F. und Ingenieurschulen (ausgenommen sind die Medizin. Schulen, die nach 1961 zu den Berufsschulen zählen, erwerben nach dreijährigem Fachschulstudium mit der Abschlußprüfung ebenfalls die Hochschulreife. (Hochschulen, Erziehungs- und Bildungswesen) Fachschullehrern kann bei „hervorragenden“ Leistungen auf Grund einer Anweisung des Staatssekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen vom 15. 1. 1966 der Titel Fachschuldozent, Studiendirektor oder Oberstudiendirektor, bei „besonders hohen“ wissenschaftlichen Leistungen der Titel Professor verliehen werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 182–183 Fachhochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fahneneid

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zu den F. zählen auch die Ingenieurschulen. Aufgabe der F. ist es, ihre Schüler zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ zu erziehen, sie zu „hochqualifizierten Spezialisten und talentvollen Organisatoren der Volkswirtschaft auszubilden, die die wissenschaftliche Denkweise beherrschen und ökonomisch und schöpferisch für die Erreichung des höchsten gesellschaftlichen Nutzens arbeiten“. Diesem Erziehungs-…