DDR A-Z 1969

Vermessungs- und Kartenwesen (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Nach Kriegsende waren fast sämtliche Originalunterlagen der Landesvermessung zerstört oder verlagert. 1954 wurde das VuK. unter dem Gesichtspunkt neu aufgebaut, „daß die Ergebnisse der Geodäsie, Topographie und Kartographie dem Aufbau des Sozialismus dienen müssen“. Das oberste Organ des VuK. ist die Verwaltung VuK. (VVK) im MdI. Zum wissenschaftlich-technischen Zentrum ist der 1954 eingerichtete Geodätische Dienst in Leipzig entwickelt worden. Zu unterscheiden sind zwei große Bereiche: die allg. Landesvermessung u. die Durchführung ingenieur-geodätischer Arbeiten für die verschiedensten Zweige der Volkswirtschaft. Die zweite Aufgabe fällt besonders dem Industriezweigverband V. und Kartographie (IZV) in der Kammer der Technik zu. Für die Betriebe des VuK. wurde 1961 beim Geodätischen Dienst die Zentrale wissenschaftlich-technische Information für Geodäsie, Photogrammetrie und Kartographie (ZWI) geschaffen. Der bis 1970 laufende Perspektivplan stellt dem Geodätischen Dienst als Hauptaufgabe die „Schaffung eines geschlossenen geodätischen u. kartographischen Systems u. Bereitstellung desselben für den Bedarf der staatlichen Leitung und der Volkswirtschaft“. Mit der „Anordnung über die Koordinierung der geodätischen, aerophotogrammetrischen, topographischen und kartographischen Arbeiten“ vom 12. 5. 1964 war versucht worden, die einzelnen Arbeitsvorgänge besser aufeinander abzustimmen. Zwischen dem VI. und dem VII. Parteitag der SED waren die Arbeiten am trigonometrischen Netz III. Ordnung abgeschlossen. Damit wurde im staatlichen trigonometrischen Netz eine Punktdichte von 1 TP auf 23 km² erreicht. Die Bearbeitung des trigonometrischen Aufnahmenetzes mit 1 TP auf 2 km² ist in Angriff genommen. Die vermessungstechnischen Kader sind in den VEB Ingenieur-Vermessungswesen zusammengefaßt. 1960 ist auch bei den Betrieben des VuK. die wirtschaftliche Rechnungsführung eingeführt worden. Das im Jahre 1954 begonnene topographische Kartenwerk 1:10.000 für das ganze Gebiet der „DDR“ ist im wesentlichen beendet. Die unterschiedliche Qualität der einzelnen Karten und die allgemein erhöhten Anforderungen zwingen zu laufender Weiterbearbeitung der Topographischen Karte, die jetzt ausschließlich auf der Grundlage von Luftbildern erfolgt. Die verbesserten topographischen Karten bilden die Grundlage für die großmaßstäbigen Spezialkarten 1:500 bis 1:2.000 zur Befriedigung der Bedürfnisse der Industrie, des Bauwesens, der Land- u. Forstwirtschaft sowie der Wasserwirtschaft u. des Bergbaues. — Eine Weltkarte 1:2.500.000 ist in Arbeit, bisher wurden 23 Blatt dieser Karte hergestellt. Der wichtigste Betrieb für die Kartenherstellung ist der VEB Hermann Haack Geographisch-Kartographische Anstalt Gotha/Leipzig. Die Ein- u. Ausfuhr sämtlicher für den öffentlichen Vertrieb bestimmten kartograph. Erzeugnisse ist genehmigungspflichtig. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 676 Verluste A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vermögenseinziehung

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Nach Kriegsende waren fast sämtliche Originalunterlagen der Landesvermessung zerstört oder verlagert. 1954 wurde das VuK. unter dem Gesichtspunkt neu aufgebaut, „daß die Ergebnisse der Geodäsie, Topographie und Kartographie dem Aufbau des Sozialismus dienen müssen“. Das oberste Organ des VuK. ist die Verwaltung VuK. (VVK) im MdI. Zum wissenschaftlich-technischen Zentrum ist der 1954 eingerichtete Geodätische Dienst in Leipzig entwickelt…

DDR A-Z 1969

Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA) (1969)

Siehe auch: Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA): 1975 1979 1985 Die DABA wurde am 1. 7. 1966 durch die Ausgliederung: des innerhalb der Deutschen Notenbank für die finanzielle Abwicklung von Außenhandelsgeschäften mit den sozialistischen Ländern zuständigen Bankenbereichs geschaffen. Infolge des erreichten Umfangs außenhandelsbedingter Bankarbeiten bei der Deutschen Notenbank empfahl es sich, zwecks Rationalisierung eine Spezialbank für den kommerziellen und nichtkommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehr mit dem Ausland einzurichten. Sitz der Bank ist Ost-Berlin. Das Aktienkapital beträgt 300 Mill. M. Der Aktienbesitz wurde 1966 der Deutschen Notenbank (Staatsbank) und den staatlichen Außenhandelsunternehmen (darunter den Deutschen Innen- und Außenhandelsfachanstalten) übertragen. Ein Teil der Aktien soll auch von bestimmten Großbetrieben der volkseigenen Wirtschaft übernommen worden sein. Diese Verteilung der Besitzverhältnisse ist allerdings wirtschaftlich ohne Bedeutung. Rechte und Aufgaben der Organe der Bank (Hauptversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand, Verwaltungsrat) lassen sich nur sehr entfernt mit denen der gleichen Organe bei einer Aktiengesellschaft in einer westlichen Marktwirtschaft vergleichen. Leitung, Kompetenzen und Arbeitsbereich der Bank werden durch die Wirtschaftsführung in einem Statut zentral festgelegt. Ihre laufende Tätigkeit wird durch die Weisungen der Staatsbank und des Ministeriums der Finanzen gesteuert. Innerhalb des durch das Valutamonopol und den Wirtschaftsplan gesetzten wirtschafts-organisatorischen Rahmens gewährt die Bank Kredite, nimmt Einlagen, Schecks, Wechsel und Zahlungsdokumente entgegen, eröffnet, bestätigt und meldet Akkreditive an, geht Verpflichtungen aus Bürgschaften, Garantien oder Wechsel ein, leistet und empfängt Zahlungen in allen Währungen, beteiligt sich im In- und Ausland an Unternehmen und führt im übrigen alle sonstigen banküblichen Geschäfte durch. Die Finanzierung und Kontrolle der Außenhandelsgeschäfte obliegen ihr nicht nur im Verkehr mit westlichen Ländern, sondern auch gegenüber den kommunistischen Staaten. Zunächst deutete alles darauf hin (z. B. die ungewöhnliche Rechtsform der AG), daß die Deutsche Handelsbank AG mit der DABA zu einem Institut zusammengelegt worden war. Nunmehr (1968) steht fest, daß die Deutsche Handelsbank doch noch existiert, obwohl sich ihre Aufgaben mit denen der DABA überschneiden. Inwieweit eine Kompetenzabgrenzung zwischen beiden Instituten vorgenommen wurde, ist nicht bekannt. Die DABA hat das Recht, ebenso wie im Inland auch im Ausland Niederlassungen zu gründen. Innerhalb des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe wickelt sie in Zusammenarbeit mit der Internationalen Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Moskau die multilaterale Verrechnung der gegenseitigen Warenlieferungen in transferablen Rubeln ab. Im Auftrage der Staatsbank führt die DABA auch den Verrechnungsverkehr im Rahmen des Interzonenhandels durch. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 146 Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Bauakademie (DBA)

Siehe auch: Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA): 1975 1979 1985 Die DABA wurde am 1. 7. 1966 durch die Ausgliederung: des innerhalb der Deutschen Notenbank für die finanzielle Abwicklung von Außenhandelsgeschäften mit den sozialistischen Ländern zuständigen Bankenbereichs geschaffen. Infolge des erreichten Umfangs außenhandelsbedingter Bankarbeiten bei der Deutschen Notenbank empfahl es sich, zwecks Rationalisierung eine Spezialbank für den kommerziellen und…

DDR A-Z 1969

Bibliotheken (1969)

Siehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bibliothekswesen: 1953 1954 1956 1958 Das Bibliothekswesen zerfällt zur Zeit noch in die beiden Komplexe Wissenschaftliche B. und Allgemeinbildende B. Der erste Schritt zu einer Zusammenfassung aller selbständigen B. ist der Deutsche Bibliotheksverband (Präsident Prof. Horst Kuntze, Generaldirektor der Deutschen Staatsbibliothek), der — entsprechend der Tendenz, alle gesamtdeutschen Institutionen aufzulösen — im März 1964 gegründet wurde. Der Verband, dem nur die B. als Institutionen beitreten können, hatte Ende 1964 543 Mitglieder (193 wissenschaftl. B., 260 Allg. öffentl. B., 73 Gewerkschafts-B., 17 Institutionen). Da es an einem zentralen staatlichen Leitungsorgan für alle B. fehlt — ein Ansatz dazu ist die Arbeitsgruppe Bibliothekswesen beim Stellv. des Vors. des Ministerrates — nimmt der Verband teils beratend, teils exekutiv koordinierende Funktionen wahr. 1965 arbeitete er Grundzüge für das angestrebte „einheitliche sozialistische Bibliothekssystem“ aus; sie sehen die Zusammenfassung aller B. unter einem „Staatlichen Komitee beim Ministerrat“ und die Durchgliederung nach dem Regionalprinzip einerseits, dem Fachprinzip andererseits vor, ein Projekt, das nur schrittweise und in langen Fristen zu verwirklichen sein wird. 1. Wissenschaftliche B. Die größeren Wissenschaftlichen B. (darunter als wichtigste die Deutsche — früher Preußische — Staats-B. in Berlin, die früher vom Börsenverein der deutschen Buchhändler getragene Deutsche Bücherei in Leipzig, 5 Landes-B., 7 Universitäts-B. und 12 Hochschul-B.) unterstehen dem Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen. In den „Anleitungsbereich“ der Universitäts-B. gehören ferner annähernd 750 Fakultäts- und Instituts-B.; schließlich sind dem genannten Ministerium nachgeordnet rd. 70 technische und ökonomische Fach-B. Diese insgesamt rd. 820 Wissenschaftlichen B. verwalteten 1967 einen Bestand von rd. 27,7 Mill. Bänden; davon entfielen auf die 5 Landes-B. 2,7 Mill., auf die 7 Universitäts-B. 9,8 Mill. und auf die 12 Hochschul-B. 1,3 Mill. Bände. Der Rest der insgesamt auf 2.500 geschätzten wissenschaftlichen B. ist statistisch noch nicht erschlossen; diese wissenschaftlichen Fach-B. (der Akademien, Institute, Verwaltungen, Gerichte, Betriebe usw.) unterstehen den Unterhaltsträgern der betreffenden Institution. Im Staatshaushalt 1966 sind für die wissenschaftlichen B. insgesamt rd. 23,6 Mill. M ausgewiesen. Dem Ministerium steht ein Beirat für das wissenschaftliche Bibliothekswesen (Vorsitzender ebenfalls Prof. Kuntze) zur Seite, außerdem verfügt es über ein Methodisches Zentrum für wissenschaftliche B.; die kleineren wissenschaftlichen B. sollen durch die Landes-B. koordiniert werden, und die Rogierungs-B. sind in einem Arbeitsausschuß zusammengeschlossen. 1962 wurde der Aufbau regionaler Zentralkataloge für die wissenschaftlichen Bestände eines Bereiches bei den Univ.-B. in Ostberlin, Halle, Jena, Leipzig, Rostock und der Landes-B. in Dresden angeordnet. Die B. der TU Dresden wird zur technischen Zentral-B. entwickelt und gilt heute schon als größte technische B. der „DDR“; sie soll auch über die gesamte in der SU veröffentlichte technische und naturwissenschaftliche Literatur verfügen. Wie von allen B. wird auch von den wissenschaftlichen die Bevorzugung des Fachgebietes „Wissenschaftlicher Sozialismus“, Ausschaltung „antimarxistischer“ Literatur und vor allem „parteiliche“ Arbeit der Bibliothekare gefordert, und das B.-Wesen hat sich daher, obschon durch den Leihverkehr und gewisse Katalogarbeiten noch mit dem der BRD verbunden, weitgehend von der gemeinsamen Basis gelöst. West[S. 122]deutsche und ausländische Literatur wird im Rahmen zugeteilter Kontingente durch den Leipziger Kommissions- und Großbuchhandel (LKG, Buchhandel) beschafft. Zentrale für den internationalen Leihverkehr ist die Benutzungsabteilung der Deutschen Staatsbibliothek. Die Deutsche Bücherei, die zentrale B. des Buchhandels, wird vom Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen getragen; sie gibt eine „Nationalbibliographie“ in zwei Reihen und die Jahresverzeichnisse des deutschen Schrifttums und der deutschen Hochschulschriften heraus. Für die Ausbildung der Bibliothekare gibt es ein Institut für Bibliothekswissenschaft an der Humboldt-Universität sowie 2 Fachschulen. 2. Allgemeinbildende B. Stärker noch als die wissenschaftlichen unterliegen die allgemeinbildenden B. der ideologischen Ausrichtung im kommun. Sinne; zu ihnen zählen die Allgemeinen öffentlichen B. (AÖB, Volksbüchereien), die Gewerkschafts-, Heim- und Anstalts-B., die der FDGB unterhält, die Schüler- und Kinder-B. Zentral gesteuert werden diese B. durch das Ministerium für Kultur, und zwar seit 1963 durch die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel; Bezirks-B. leiten die Kreis-B., diese wiederum die AÖB und die Gewerkschafts-B. an, und zwar nach Materialien, die das 1950 gegründete Zentralinstitut für Bibliothekswesen bereitstellt. Die Ausbildung der Bibliothekare erfolgt auf der Fachschule für Bibliothekare „Erich Weinert“ in Leipzig sowie auf einer Schule für die Weiterbildung von Bibliothekaren an Allgemeinbildenden B. Der FDGB unterhält ein Methodisches Kabinett für Bibliotheksarbeit. Sonderausbildungslehrgänge finden seit 1958 nicht mehr statt, alle Bibliothekare müssen jetzt die Fachschule besucht haben; außerdem gibt es Möglichkeiten des Fernstudiums. Als Instrument der politischen Bewußtseinsbildung (sozialistisches ➝Bewußtsein) werden die allgemeinbildenden B. zwar stark gefördert, doch reichen Beschaffungsmittel und Personal nicht aus, um den Anforderungen zu entsprechen, die man an die B. stellt. 1966 waren im Staatshaushalt rd. 42 Mill. M für die AÖB vorgesehen. Von den 20.826 Allgemeinbildenden B. mit rd. 23,9 Mill. Bänden und 59 Mill. Entleihungen waren AÖB 12.799 (mit 17,4 Mill. Bänden und 49,2 Mill. Entleihungen), Gewerkschaftsb. 8.027 (mit 6,5 Mill. Bänden und 9,9 Mill. Entleihungen); von den ersteren waren 3.617 hauptamtlich, 9.182 nebenamtlich geleitet, von den letzteren 3.725 hauptamtlich, 4.302 nebenamtlich. Rund ein Fünftel (bei den nebenberuflich geleiteten B. und den Gewerkschafts-B. sogar 40–50 v. H.) des Bestandes werden jedoch für „moralisch veraltet“, politisch oder fachlich überholt oder zerschlissen gehalten. Der Bestandsaufbau wird in erheblichem Maße zentral dirigiert und berücksichtigt nur die „fortschrittlichen“ Wünsche und Bedürfnisse der Leserschaft; insbesondere die neuere Literatur des Westens wird nur in einer sorgfältig gesiebten Auswahl angeboten; die B. machen dagegen vielerlei und keineswegs erfolglose Anstrengungen, das „sozialistische Buch“ ihren Lesern nahezubringen. (Kulturpolitik, Literatur, Verlagswesen, Leihbüchereien) Literaturangaben Thilo, Martin: Das Bibliothekswesen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erg. Aufl. (BB) 1965. 243 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 121–122 BHZ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bilanzen, volkswirtschaftliche

Siehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bibliothekswesen: 1953 1954 1956 1958 Das Bibliothekswesen zerfällt zur Zeit noch in die beiden Komplexe Wissenschaftliche B. und Allgemeinbildende B. Der erste Schritt zu einer Zusammenfassung aller selbständigen B. ist der Deutsche Bibliotheksverband (Präsident Prof. Horst Kuntze, Generaldirektor der Deutschen Staatsbibliothek), der — entsprechend der Tendenz, alle gesamtdeutschen Institutionen aufzulösen —…

DDR A-Z 1969

Exportpreis (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 E. ist der für eine in das Ausland gelieferte Ware oder Leistung erzielte oder erzielbare Preis. Der E. ist in der Regel nicht identisch mit dem Inlandspreis (Außenwirtschaft, Preispolitik). Bei der Bildung der E. ist von dem Grundtatbestand der Isolierung der Preisbildung und des Zahlungsverkehrs im Währungsinland gegenüber dem Ausland auszugehen. Die Trennung wird durch das staatliche Außenhandels- und Valutamonopol erreicht. Sie ist vor allem durch zwei Faktoren geboten: 1) Das inländische Preissystem ist durch planwirtschaftliche Manipulationen verzerrt und spiegelt die effektiven Produktionskosten nur unvollkommen wider. 2) Die Währungen der Ostblockstaaten einschließlich derjenigen der „DDR“ sind reine Binnenwährungen, daher nicht konvertierbar und nur mit besonderen Hilfskonstruktionen verrechenbar. Die Verbindung zwischen den Inlandspreisen und den E. wurde früher durch den sog. Preisausgleich hergestellt. Positive Preisunterschiede wurden als Einnahmen, negative als Ausgaben verbucht. Die Differenz zwischen beiden stellte die tatsächliche Belastung des Staatshaushalts durch den Preisausgleich dar (Subventionierung des Exports). Mit Einführung des Neuen ökonomischen Systems in der Außenwirtschaft wird versucht, die früher strikte Trennung zwischen Binnen- und Außenmarkt nach und nach abzubauen und die Produktionsbetriebe durch Umorganisation und Umfunktionierung der AHU mit dem Außenmarkt zu konfrontieren. So trat an die Stelle des Preisausgleichs das sog. Normativ-Außenhandelsergebnis (Außenhandelsgewinn bzw. -verlust) als ökonomischer Hobel (Exportprämie). Die bisherigen Ergebnisse dieser Reformversuche wird man noch nicht bewerten können. Da vielfach die Konkurrenzfähigkeit der mitteldeutschen Industrie auf dem Weltmarkt nicht gegeben ist, läuft der Ersatz des Preisausgleichs durch das Normativ-Außenhandelsergebnis zur Zeit darauf hinaus, daß die nach wie vor erforderlichen Subventionen für den Export an anderer Stelle des Staatshaushalts erscheinen (Verringerung der Gewinnabführung der Betriebe bzw. Subventionierung solcher Betriebe, deren Produktionskosten über den auf dem Außenmarkt erzielbaren Preisen liegen). Die bisher ungelösten Fragen der Außenwirtschaft, Bildung der E. und Verringerung der Subventionierungskosten bildeten das Generalthema der 3. Tagung des SED-Zentralkomitees im Nov. 1967. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 181 Exportprämie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Exquisit-Verkaufsstellen

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 E. ist der für eine in das Ausland gelieferte Ware oder Leistung erzielte oder erzielbare Preis. Der E. ist in der Regel nicht identisch mit dem Inlandspreis (Außenwirtschaft, Preispolitik). Bei der Bildung der E. ist von dem Grundtatbestand der Isolierung der Preisbildung und des Zahlungsverkehrs im Währungsinland gegenüber dem Ausland auszugehen. Die Trennung wird durch das staatliche Außenhandels- und Valutamonopol erreicht. Sie ist vor allem…

DDR A-Z 1969

Familie (1969)

Siehe auch: Familie: 1975 1979 1985 Familienpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Familienideologie. Seit Bestehen ihrer Herrschaft ist die SED bemüht, die F.-Struktur zu ändern. Oberstes und seit der Verabschiedung des Familiengesetzbuches (FGB) offiziell unangetastetes Ziel ist die Erhaltung und Förderung der F. Das wird ideologisch untermauert a) durch den Rückgriff auf die marxistisch-leninistische Tradition, wobei gewisse Axio[S. 184]me („Abschaffung“ der F.) uminterpretiert werden; b) durch die Absetzung von der „bürgerlichen“ F.-Auffassung. Wesentliches Charakteristikum der angezielten F.-Ordnung ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau, von Eltern und Kindern im Sinne des Kollektivgedankens. Die F. erhält ihren Platz in der Gesellschaft als „kleinste Zelle“, als „Organisationsform des persönlichen Lebensbereichs“, der jedoch nicht gegenüber der Gesellschaft abgeschlossen ist, sondern „gleiche Ziele, Wünsche, Interessen wie die Gesellschaft“ hat. Die F. soll sich in größere Kollektivs, wie die Hausgemeinschaften und die Arbeitsbrigaden (Brigaden der sozialistischen Arbeit, Brigaden der LPG), einreihen. Solchen Kollektiven wie auch den schulischen Organisationsformen (Elternbeiräte) u.a. wird ein Mitspracherecht in familiären Angelegenheiten eingeräumt. Mit ihrer F.-Politik ist der SED in gewissem Sinne ein über die industriegesellschaftlich bedingten Veränderungen in Ost und West hinausgehender Einbruch in die traditionell-bürgerliche F.-Struktur gelungen — vor allem durch die Eingliederung der Frauen in das Berufsleben und die frühzeitige Einschaltung gesellschaftlicher Organisationen in den Erziehungsprozeß (Erziehungs- und Bildungswesen, Vorschulerziehung). Die Desorganisation der F. wird stärker vorangetrieben, die Privatheit der F. bedenkenloser abgebaut, als dies westliche F.-Ideologie zulassen würde. Familienpolitik. Konkrete, im Selbstverständnis familienfördernde Maßnahmen der SED-F.-Politik sind: Steuererleichterungen (Steuerklassen u.a. nach F.-Stand und Kinderzahl); staatlicher ➝Kinderzuschlag; staatliches Kindergeld; Hausarbeitstag für Frauen; Geburtsbeihilfe (für alle Mütter bei Geburt des 1. Kindes: 500,– M, des 2.: 600,– M, des 3.: 700,– M, des 4.: 850,– M, des 5. und jedes weiteren: 1.000,– M, deren Auszahlung die Konsultation der Schwangeren- und später der Mütterberatungsstellen (Schwangerenberatung) voraussetzt. Ferner sind die Ehe- und F.- bzw. Ehe- und Sexualberatungsstellen, die unter der Verantwortung der Räte der Kreise stehen und mit den gesellschaftlichen Organisationen in den Kreisen zusammenarbeiten sollen, zu erwähnen. Ihre Einrichtung ist im FGB (§ 4 und 1. DB zum FGB vom 17. 2. 1966) verankert. Sie arbeiten mit ehrenamtlichen Kräften (vorgeschrieben sind: ein Arzt, ein Jurist, ein Pädagoge für jede Beratungsstelle). Schließlich ist hinzuweisen auf die arbeitsrechtlichen Sonderregelungen für werdende Mütter und ihre Wiedereingliederung in den Produktionsprozeß (§§ 123–133 Gesetzbuch der Arbeit [GBA], vgl. auch Frauen) sowie auf den Ausbau der Fürsorge- und Erziehungseinrichtungen für Kinder im Vorschul- und Schulalter (Kinderkrippen). Auch die gesetzlichen Regelungen über die Eheschließung, die Ehescheidung usw. im FGB werden als familienfördernd angesehen. Familienwirklichkeit. Ein Urteil darüber, wie stark sich die F.-Struktur tatsächlich verändert hat, ist beim gegenwärtigen Stand der Forschung nicht möglich. Eine umfassendere empirische familiensoziologische Untersuchung ist bisher noch nicht vorhanden, es gibt jedoch einige, z. T. auch umfangreichere Spezialstudien (zusammenfassende Übersicht und umfangreiche Bibliographie bei A. Geißler, in: „Probleme und Ergebnisse der Psychologie“, Hefte 13, 14/1965). In vielen jugendsoziologischen Arbeiten (Jugendsoziologie) ist die F.-Situation mit thematisiert. Schließlich sind den „Statistischen Jahrbüchern“ einige aufschlußreiche Zahlen zu entnehmen. Nach dem Stand der Volkszählung 1964 lebte die Bevölkerung von 17.003.646 Personen in 1.806.700 Einpersonen-, 4.831.600 Mehrpersonen- und 6.700 Anstaltshaushalten. Die durchschnittliche Größe aller Ein- und Mehrpersonenhaushalte betrug 2,5 Personen, bei Mehrpersonenhaushalten 3,1 Personen. Zwischen 1950 und 1964 haben die Einpersonenhaushalte um 27,1 v. H. zu- und die Mehrpersonenhaushalte um 7,9 v. H. abgenommen, bedingt durch die Überalterung der Bevölkerung. In 2,4 Mill. der 4,8 Mill. Mehrpersonenhaushalte leben Kinder unter 17 Jahren, und zwar 1~Kind in 1,2 Mill., 2 Kinder in 0, 7 Mill., 3 und mehr Kinder in 0,5 Mill. Haushalten. Auch hier ist also, neben der kinderlosen F., die Klein-F. (Vater, Mutter, 1 oder 2 nichterwachsene Kinder) vorherrschend. Charakteristisch ist die hohe Zahl frühgeschlossener Ehen (gesetzliches Mindestheiratsalter: das vollendete 18. Lebensjahr). Das durchschnittliche Heiratsalter ist bei ledigen Männern von 25,2 (im Jahre 1953) auf 24,2 (1965) gesunken; bei ledigen Frauen von 23,5 (1953) auf 22,9 Jahre (1965). Die Scheidungsziffem liegen, im internationalen Vergleich, hoch (Ehescheidungen), der Anteil junger an den geschiedenen Ehen ist groß. Literaturangaben Friesen, Marie, und Wolfgang Heller: Das Familienrecht in Mitteldeutschland. (BMG) 1968. 228 S. Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Weber, Gerda: Das Familiengesetz der SBZ. (BMG) 1966. 76 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 183–184 Falkensee A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Familiengesetzbuch

Siehe auch: Familie: 1975 1979 1985 Familienpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Familienideologie. Seit Bestehen ihrer Herrschaft ist die SED bemüht, die F.-Struktur zu ändern. Oberstes und seit der Verabschiedung des Familiengesetzbuches (FGB) offiziell unangetastetes Ziel ist die Erhaltung und Förderung der F. Das wird ideologisch untermauert a) durch den Rückgriff auf die marxistisch-leninistische Tradition, wobei gewisse Axio[S. 184]me („Abschaffung“ der F.)…

DDR A-Z 1969

Maifeier (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach 1945 wurde die M. zunächst wieder wie vor 1933 begangen: als Kampf- und Feiertag für internat. Solidarität der Werktätigen, Achtstundentag u. Gewerkschaftsziele. Doch mehr und mehr gebrauchten die SED und der FDGB die M. für ihre Agitationszwecke. Der 1.~Mai 1952 wurde hingestellt als Tag des „Friedenskampfes“ (Frieden) im sowjet. Sinne, als Werbetag für eine Aktionseinheit der Arbeiterklasse. Schon damals nahm die Armee (bis 1955 KVP) einen breiten Raum bei den Aufmärschen zur M. ein, die von Jahr zu Jahr militärischer wurden. Die Losungen zum 1.~Mai bezeugen alljährlich, daß die M. ein Mittel der Parteiagitation und der alles lenkenden Staatsmacht ist. — So hieß es in den M.-Losungen 1967 unter anderem: „3. Alle Kraft für die Verwirklichung der Beschlüsse des VII. Parteitages der SED … 12. Vorwärts im sozialistischen Wettbewerb zu Ehren des 50. Jahrestages der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution! …“ Bezeichnend war die Meldung: „Wie in jedem Jahr seit 1956 wurde die Maidemonstration in der DDR-Hauptstadt mit der nun schon traditionellen Ehrenparade der Nationalen Volksarmee eröffnet“ („Neues Deutschland“ vom 2. 5. 1967, S. 3). Im Jahre 1968 wurde die Einspannung der M. für die Tages- und Parteipolitik noch deutlicher. So forderten viele Losungen den Einsatz für die Hebung der Produktion in der Wirtschaft: z. B. „10. Rationeller produzieren, für Dich, für Deinen Betrieb, für unseren sozialistischen Friedensstaat … 15. Werktätige in Arbeits- und Forschungsgemeinschaften! Erhöht das Tempo bei der Schaffung des wissenschaftlichen Vorlaufs für die Produktion weltmarktfähiger Erzeugnisse!“ — Nicht weniger als sechs Losungen wiesen auf die linksradikale Opposition in der BRD hin, die den Beifall der SED findet: z. B.: „36. Gruß den Werktätigen Westdeutschlands, die gegen Notstandsdiktatur, Renazifizierung und Revanchismus kämpfen … 38. Gruß den jungen Arbeitern, Studenten und Schülern, die mutig gegen Neonazismus und Notstandsdiktatur kämpfen … 41. Gruß den aufrechten Demokraten Westberlins, die sich in der antifaschistischen Einheitsfront zusammenschließen. Nieder mit den Mordgesellen der Reaktion!“ In den Berichten der Presse Mitteldeutschlands wurden die Paraden der NVA und der „Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ besonders hervorgehoben. So im „Neuen Deutschland“ (vom 2. 5. 1968, S. 2) unter der Überschrift „Moderne Waffen — hervorragende Soldaten — Traditionelle Maiparade der Nationalen Volksarmee“. — In der Rede zur M. 1968, die Günther Kleiber namens des Politbüros der SED verlas, hieß es: „Auf deutschem Boden triumphiert der Sozialismus. In der Deutschen Demokratischen Republik hat die Zukunft der ganzen deutschen Nation begonnen.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 388 MAI A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Malerei

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach 1945 wurde die M. zunächst wieder wie vor 1933 begangen: als Kampf- und Feiertag für internat. Solidarität der Werktätigen, Achtstundentag u. Gewerkschaftsziele. Doch mehr und mehr gebrauchten die SED und der FDGB die M. für ihre Agitationszwecke. Der 1.~Mai 1952 wurde hingestellt als Tag des „Friedenskampfes“ (Frieden) im sowjet. Sinne, als Werbetag für eine Aktionseinheit der Arbeiterklasse. Schon damals nahm die Armee…

DDR A-Z 1969

Staatsanwaltschaft (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Entwicklung Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Landesstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) außer dem Obersten Gericht auch eine Oberste St. geschaffen, deren durch die Volkskammer zu wählender Leiter als Generalstaatsanwalt der DDR Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der Länder erhielt. Durch die „VO über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz“ vom 27. 9. 1951 (GBl. S. 877) wurde die St. unter der Leitung des Generalstaatsanwalts der „DDR“ „ein in seiner Organisation und Tätigkeit selbständiges Organ der Justiz“ (§ 1). Ihren Abschluß fand die Herauslösung der St. aus der Justiz mit dem „Gesetz über die St. der DDR“ (StAG) vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 408), „das für die St. der DDR die Krönung ihrer Entwicklung bedeutete“ (Benjamin/Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1955, S. 264). Seither entsprechen Organisation und Aufgaben der St. im wesentlichen dem sowjet. Vorbild. 2. Aufbau Der Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) beschäftigt sich auch eingehend mit der Stellung und den Aufgaben der St. Am 17. 4. 1963 erließ die Volkskammer zur Konkretisierung dieses Erlasses ein neues „Gesetz über die St. der DDR“ (GBl. I, S. 57). Danach hat die St. für die einheitliche Verwirklichung des sozialistischen Rechts zu sorgen und einen entschiedenen Kampf gegen alle Verbrechen und Vergehen zu führen. Sie wird als ein „Organ der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht“ bezeichnet. Die St. wird vom Generalstaatsanwalt geleitet, der auf Vorschlag des Staatsrates von der Volkskammer für die Dauer von 4 Jahren gewählt wird und dem in den Bezirken der Staatsanwalt des Bezirks (Bezirksstaatsanwalt) und in den Kreisen der Staatsanwalt des Kreises (Kreisstaatsanwalt) unterstehen. Er ist der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich und hat dem Staatsrat über die Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben zu berichten. Alle Staatsanwälte werden vom GenStA. berufen und abberufen, sie sind ihm ver[S. 599]antwortlich und an seine Weisungen gebunden (§ 9 StA.-Ges.). In derselben Weise werden Stellung und Organisation der St. in der neuen Verfassung (Art. 97, 98) beschrieben. Die Stellvertreter des GenStA. sind vom Staatsrat zu bestätigen; einer der Stellvertreter ist der Militäroberstaatsanwalt (Militärstaatsanwaltschaft). Der Ostberliner „Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin“ hat seit der Eingliederung der Justiz des Sowjetsektors in die Zonenjustiz (Gerichtsverfassung) die Stellung eines Bezirksstaatsanwalts. Ihm sind die Staatsanwälte der 8 Stadtbezirke unterstellt. Alle Staatsanwälte sind Mitglieder der SED, zum großen Teil stammen sie aus den früheren Volksrichter-Lehrgängen. Generalstaatsanwalt der „DDR“ war seit Schaffung dieses Amtes bis zu seinem Tode (25. 3. 1960) Ernst Melsheimer (SED). Am 24. 1. 1962 wählte die Volkskammer Josef ➝Streit zum neuen Generalstaatsanwalt. 3. Personelle und fachliche Voraussetzungen „Staatsanwalt kann sein, wer nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bietet, daß er seine Funktion gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt, sich vorbehaltlos für den Sozialismus einsetzt und der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben ist“ (§ 13 StA.-Ges.). Juristische Ausbildung (Rechtsstudium) ist grundsätzlich Voraussetzung; es kann jedoch auch ohne eine solche Ausbildung zum Staatsanwalt berufen werden, wer „auf Grund seiner Persönlichkeit und Fähigkeit für die Tätigkeit eines Staatsanwalts geeignet“ ist. Ein Staatsanwalt muß praktische Erfahrungen und gute politische und fachliche Kenntnisse besitzen, sich im gesellschaftlichen Leben betätigt haben und ständig an seiner Weiterbildung arbeiten. 4. Aufgaben Von besonderer Bedeutung unter den der St. gesetzlich zugewiesenen Aufgaben ist die Aufgabe, „Verstöße gegen die sozialistische Gesetzlichkeit und Übergriffe gegen die sozialistische Rechtsordnung zu unterbinden und über die Einhaltung der Rechte der Bürger zu wachen“ (§ 2, o StA.-Ges.). In dieser Tätigkeit wird die St. als Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit bezeichnet („Neue Justiz“ 1955, S. 11). Stellt die St. bei dieser Gesetzlichkeitsaufsicht Gesetzesverletzungen fest, so hat sie dagegen Protest einzulegen oder andere geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Gesetzesverletzungen einzuleiten. Der Protest ist bei dem Organ einzulegen, in dessen Bereich die Gesetzesverletzung begangen wurde. Dieses Organ hat zu dem Protest binnen 2 Wochen Stellung zu nehmen, muß sich also nicht etwa sofort der von der St. vertretenen Auffassung beugen. Wird dem Protest nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, so kann der übergeordnete Staatsanwalt den Protest bei der dem betreffenden Organ übergeordneten Stelle einlegen (§ 39, Abs. 3 StGes.). Bleibt auch diese Stelle bei dem von der St. für ungesetzlich gehaltenen Standpunkt, gibt es keine weiteren Möglichkeiten; der Protest ist abgelehnt. Im Zuge der Gesetzlichkeitsaufsicht kann die St. die Einleitung von Ordnungsstrafverfahren (Ordnungswidrigkeiten) oder Disziplinarverfahren verlangen. Die St. hat ferner das Ermittlungsverfahren zu leiten und dabei die Aufsicht über alle Ermittlungen und die Untersuchungsorgane zu führen. Sie erhebt Anklage und vertritt diese vor den Strafgerichten, sie kann geringfügige Verletzungen der Strafgesetze den Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen (gesellschaftliche Gerichte zur Beratung und Entscheidung übergeben. Erhebliche Befugnisse hat die St. auch in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren. Hier kann sie an Verhandlungen teilnehmen, Schriftsätze einreichen, Protest gegen Urteile einlegen und sogar „nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Klage erheben (ausgenommen Eheverfahren)“ (§ 22). Diese Bestimmung kündigt eine entsprechende Vorschrift in der künftigen Zivilprozeßordnung (Zivilprozeß) an. Schließlich können der GenStA. und die Bezirksstaatsanwälte die Kassation rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen beantragen. Die St. übt die Aufsicht aus über die Strafvollstreckung und die Durchführung des Strafvollzuges, wirkt im Gnadenverfahren (Gnadenrecht) mit, führt beim GenStA. das Strafregister und ist verantwortlich für die einheitliche Kriminalstatistik und die analytische Auswertung der Kriminalität. (Rechtswesen) Literaturangaben Hellbeck, Hanspeter: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BMG) 1955. 104 S. m. 7 Anlagen. Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Text u. Kommentar. 2., neubearb. u. erg. Aufl., Frankfurt a. M. 1966, Alfred Metzner. 516 S. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 598–599 Staatsangehörigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsapparat

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Entwicklung Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Landesstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949…

DDR A-Z 1969

Krankenhaus (1969)

Siehe auch: Krankenhaus: 1965 1966 1975 1979 Krankenhäuser: 1953 1954 Der Bedarf an K.-Betten ist infolge der ungünstigen Altersstruktur der Bevölkerung, hohen Anteils erwerbstätiger Frauen und Wohnraumenge (Wohnungswesen) sehr hoch. Der Zahl nach ist mit (Anfang 1968) 181.000 Betten, d.s. 11, 3 auf 1.000 Einwohner, das Soll des Siebenjahrplans für 1965 (12,0 auf 1.000 Einw.) noch nicht erreicht; zusätzlich wird ein Teil der 17.520 K.-Betten in Ostberlin (16,2 auf 1.000 Einw.) mit Kranken aus der „DDR“ belegt. Die Verteilung der Anstalten und [S. 347] Betten entspricht an vielen Stellen nicht der Bevölkerungsballung und die Qualität der Anstalten nicht den Behandlungserfordernissen. Schließung vieler kleinerer konfessioneller und fast aller privaten Anstalten (Anfang 1968 nur noch 78 Anstalten mit 11.000 Betten bzw. 28 Anstalten mit 1.180 Betten) wie auch Verwaltungskonzentration haben die Mängel verstärkt. Der Wiederaufbau nach Kriegszerstörungen ist spät abgeschlossen worden; eine Umstrukturierung im Sinne moderner K.-Technik und -Betriebswirtschaft wurde dabei nicht erreicht. Für eine Rationalisierung, besonders zur Minderung des Personalbedarfs, wären zahlreiche Neubauten erforderlich. Sie kommen nur langsam zustande. Statt dessen wird versucht, die K.-Führung durch eine „Vergleichsbewegung“ wirtschaftlicher zu gestalten. Die medizinisch-technische Ausrüstung der großen K. dagegen hat in den letzten Jahren beträchtliche Verbesserungen erfahren. Die 1954 erlassene „Rahmen-K.-Ordnung“ hat dem K. die Funktion eines Gesundheitszentrums zugewiesen. Sie war die erste Formulierung eines neuen Programms der gesamten ärztlichen Versorgung der Bevölkerung (zunächst mit Ausnahme des Betriebsgesundheitswesens): „Das K. ist das medizinische Zentrum seines Versorgungsbereiches und leitet fachlich die medizinische Arbeit innerhalb seines Bereiches an“, indem bei ihm „die stationäre und die poliklinische Betreuung der Bevölkerung mit den Maßnahmen der gesundheitlichen Vorbeugung und Nachsorge verbunden“ werden. Die Krankenanstalten werden in der Rahmen-K.-Ordnung nach Größe und Aufgabenkreis in 4 Klassen gruppiert (Land-, Kreis-, Bezirks-Krankenhäuser, wissenschaftliche Anstalten). Entsprechend sind auch Ausstattung und fachliche Besetzung gestaffelt. Jedes K. hat danach festumrissene Aufgaben zu erfüllen und sich dafür zu „profilieren“ (Pj.). Dem Ärztlichen Direktor jeder Anstalt sollte die Poliklinik mit allen ihr nach- oder zugeordneten Einrichtungen der ambulanten ärztlichen Versorgung des „Versorgungsbereichs“ unterstellt, der Ärztliche Direktor dabei auch für die Verwaltung verantwortlich sein; der Verwaltungsleiter „steht ihm beratend zur Seite“. Das Programm hat sich als nicht praktikabel erwiesen, und gegen eine Führungsposition der „stationären“ (K.-) gegenüber der „ambulanten“ (Sprechstunden-)Behandlung mit der daraus folgenden Vorrangstellung der K.-Ärzte hat sich offene Kritik gestellt. In dem seit 1965 in Entwicklung begriffenen System der Vereinigten Gesundheitseinrichtungen ist die Vorrangstellung des K. wieder beseitigt. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 346–347 Krankengeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Krankenstand

Siehe auch: Krankenhaus: 1965 1966 1975 1979 Krankenhäuser: 1953 1954 Der Bedarf an K.-Betten ist infolge der ungünstigen Altersstruktur der Bevölkerung, hohen Anteils erwerbstätiger Frauen und Wohnraumenge (Wohnungswesen) sehr hoch. Der Zahl nach ist mit (Anfang 1968) 181.000 Betten, d.s. 11, 3 auf 1.000 Einwohner, das Soll des Siebenjahrplans für 1965 (12,0 auf 1.000 Einw.) noch nicht erreicht; zusätzlich wird ein Teil der 17.520 K.-Betten in Ostberlin (16,2 auf 1.000 Einw.)…

DDR A-Z 1969

Moral, Sozialistische (1969)

Siehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Als Teil des ideologischen Überbaus (Marxismus-Leninismus) ist nach kommun. Auffassung auch die Moral Ausdruck der Klasseninteressen. Es gibt demnach kein absolut Gutes und kein absolut Böses. Die traditionellen sittlichen Auffassungen der abendländischen Welt werden als einseitiger Niederschlag der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung interpretiert. Der bürgerlich-kapitalistischen M. setzte Lenin die SM. entgegen, die in der Erklärung gipfelt: „Alles, was notwendig ist, um die alte Gesellschaftsordnung der Ausbeuter zu vernichten und die Vereinigung des Proletariats herbeizuführen, ist moralisch.“ Dem entspricht die Erklärung der SED: „Nur der handelt sittlich und wahrhaft menschlich, der sich aktiv für den Sieg des Sozialismus einsetzt.“ Damit wird der schon in der Schule gepflegte Haß gegen die als „kapitalistisches Lager“ interpretierte westliche Welt ebenso wie die disziplinierte Unterordnung unter den Willen der Partei zur Grundlage der SM. Allerdings hat der Begriff der SM. in den fünfziger Jahren, als Chruschtschow die neue Generallinie im Sinn des erbitterten wirtschaftlichen Konkurrenzkampfes mit dem Westen festlegte (Koexistenz), einen bemerkenswerten Wandel durchgemacht. Als Hauptkriterium der SM. gilt nunmehr die Einstellung zur Arbeit; und der Kampf der Partei um die Durchsetzung und Hebung der SM. ist vor allem ein Kampf gegen die „kleinbürgerlichen“ Gewohnheiten, wie Eigenbrötelei, Individualismus, Ressortgeist, Gruppenegoismus. Demgegenüber soll die Bevölkerung zu einem Verhalten erzogen werden, das völlig am Kollektiv orientiert ist, auf maximale Produktionseffekte hinzielt und auf diese Weiso die kommun. Staaten stärken hilft (Sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit). Insbesondere seit dem V.~Parteitag 1958 bemüht sich die SED um die Erziehung des „neuen sozialistischen Menschen“, der sich in seinen ethischen Auffassungen und in seinen Handlungen an den Zehn Geboten der Sozialistischen Moral orientieren soll, die Ulbricht auf dem V.~Parteitag verkündete. Sie besagen: 1. Du sollst dich stets für die internationale Solidarität der Arbeiterklasse und aller Werktätigen sowie für die unverbrüchliche Verbundenheit aller sozialistischen Länder einsetzen. 2. Du sollst dein Vaterland lieben und stets bereit sein, deine ganze Kraft und Fähigkeit für die Verteidigung der Arbeiter- und-Bauern-Macht einzusetzen. 3. Du sollst helfen, die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu beseitigen. 4. Du sollst gute Taten für den Sozialismus vollbringen, denn der Sozialismus führt zu einem besseren Leben für alle Werktätigen. 5. Du sollst beim Aufbau des Sozialismus im Geiste der gegenseitigen Hilfe und der kameradschaftlichen Zusammenarbeit handeln, das Kollektiv achten und seine Kritik beherzigen. 6. Du sollst das Volkseigentum schützen und mehren. 7. Du sollst nach Verbesserung deiner Leistungen streben, sparsam sein und die sozialistische Arbeitsdisziplin festigen. 8. Du sollst deine Kinder im Geiste des Friedens und des Sozialismus zu allseitig gebildeten, charakterfesten und körperlich gestählten Menschen erziehen. 9. Du sollst sauber und anständig leben und deine Familie achten. 10. Du sollst Solidarität mit den um ihre nationale Befreiung kämpfenden und den ihre nationale Unabhängigkeit verteidigenden Völkern üben. Gleichzeitig erklärt die SED-Propaganda, die Zehn Gebote Gottes seien dazu erschaffen, Sklavenhalter und Feudalherren, Kapitalisten und Imperialisten zu unterstützen, und führten zu erbarmungsloser Ausbeutung, zu Unterjochung, zu Eroberungskriegen und zu Ausplünderungen. Ein Sozialist wisse, daß die Zehn Gebote Gottes „im Mund der Kapitalisten, Imperialisten, der Klerikalen und der Militaristen nur Heuchelei sind und dazu dienen, den Werktätigen Sand in die Augen zu streuen“. Die Zehn Gebote der sozialistischen Moral aber würden den Menschen glücklich und frei machen. (Jugendweihe, sozialistische ➝Feiern, Hausgemeinschaften, Wohngebiete) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 433 Monopolkapitalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MTS

Siehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Als Teil des ideologischen Überbaus (Marxismus-Leninismus) ist nach kommun. Auffassung auch die Moral Ausdruck der Klasseninteressen. Es gibt demnach kein absolut Gutes und kein absolut Böses. Die traditionellen sittlichen Auffassungen der abendländischen Welt werden als einseitiger Niederschlag der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung…

DDR A-Z 1969

Forstwirtschaft (1969)

Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 <1. Waldbesitzstruktur> Auf 28 v. H. der Fläche Mitteldeutschlands wächst Wald. Er bedeckt rd. 2.949.000 ha. Er setzt sich zusammen aus: 5 v. H. Eiche, 10 v. H. Buche, 6 v. H. anderes Laubholz, 55 v. H. Kiefer und 24 v. H. Fichte. Vor dem Zusammenbruch im Jahre 1945 verteilte sich der Waldbesitz auf 37 v. H. Staatsforsten = 1.125.000 ha; 14 v. H. Kommunal-, Genossenschafts- und Kirchenforsten = 437.000 ha und 49 v. H. Privatforsten = 1.504.000 ha. Das waren insgesamt 3.066.000 ha. Heute zeigt die Besitzstruktur folgendes Bild: 65 v. H. zu „Volkseigentum“ erklärter Wald einschließlich Wald der VEG = 1.911.000 ha; 29 v. H. Waldwirtschaften der LPG = 853.000 ha, 6 v. H. Privatwald einschließlich Kirchenwald = 185.000 ha. Für die Besitzstruktur ist der Privatwald also nur noch von untergeordneter Bedeutung. In Gestalt der lebenden Holzvorräte stellt der Wald im ganzen gegenwärtig ein Volksvermögen von etwa 15 Mrd. M dar. 2. Forstorganisation Die Forstorganisation wurde nach 1945 in einem sieben Jahre sich hinziehenden Entwicklungsprozeß dem neuen Wirtschaftssystem und seiner regionalen Gliederung angepaßt. Mit der AO vom 29. 10. 1945 wurden die forstlichen Mittelinstanzen beseitigt, in der Ortsinstanz am 1. 4. 1946 Einheitsforstämter gebildet, die am 1. 4. 1949 durch Kreisforstämter und diese ab 1. 1. 1952 durch die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe (StFB) abgelöst wurden. Die Aufgaben der fortgefallenen Mittelinstanzen wurden bis zur Verwaltungsneugliederung (1952) von den Landesforstämtern bei den Regierungen der fünf Länder wahrgenommen. Die zentrale Stelle der F. ist heute das staatliche Komitee für F. in der Produktionsleitung des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat (SKF). In ihm sind unter dem Vorsitz des Generalforstmeisters Vertreter der Verwaltung, der Forstwissenschaft und forstlichen Praxis, der Holzwirtschaft, der LPG, der Gewerkschaft und der Landwirtschaftsbank zusammengefaßt. Das SKF ist das Organ des Landwirtschaftsrates für die einheitliche Leitung der F., des Jagdwesens und des Naturschutzes. Es tagt vierteljährlich. Das SKF ist zugleich das zentrale Lenkungsorgan, Absatz- und Versorgungsorgan für Rohholz, Rinden, Harze, Möbel, Kulturwaren und sonstige Holzerzeugnisse. Ihm obliegt u.a. die Organisierung des planmäßigen Holzabsatzes der StFB sowie der Versorgung der Bedarfsträger durch Herstellung günstiger Lieferbeziehungen auf der Grundlage entsprechender Liefer- und Bezugspläne einschl. des überbezirklichen Ausgleichs. Es hat auf die StFB einzuwirken, die Lieferung des Rohholzes nach den Holzeinschlagplänen sortiments-, bedarfs- und termingerecht vorzunehmen. Es arbeitet mit den fünf VVB Forstwirtschaft. Daneben besteht bei der Staatlichen Plankommission eine Holzinspektion mit der [S. 218]speziellen Aufgabe, die Durchführung der Volkswirtschaftsplanes auf dem Gebiete der Forst- und Holzwirtschaft mit Hilfe der bei den Wirtschaftsräten der Bezirke eingesetzten Beauftragten zu überwachen örtliche Instanzen sind die nach VO vom 1. 1. 1952 gebildeten staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe (StFB) als juristische Personen des öffentlichen Rechts und Rechtsträger von Volkseigentum. Sie haben drei Aufgabenbereiche: a) Verwaltungsaufgaben hoheitlicher Art über sämtliche Forstflächen. Sie erteilen Planauflagen für Aufforstung, Waldpflege, Forstschutz und achten auf fristgemäße Ablieferung von Rohholz, Rinde und Harz, b) Bewirtschaftung des in ihrem Besitz befindlichen Volkswaldes, c) Wirtschaftliche Betreuung des Waldes der LPG und des Privatwaldes aufgrund von Wirtschaftsverträgen. Zur Zeit bestehen neben dem FB Berlin (Kommunalverwaltung) 94 StFB mit einer Durchschnittsgröße von etwa 20.000 ha Volkswald in Eigenbewirtschaftung und zusätzlich durchschnittlich 10.000 ha Betreuungswaldfläche (LPG und Privatwald) und mit Oberforstmeistern als Direktoren. Die verwaltungsmäßige innere Gliederung der StFB ist nach Sachgebieten ausgerichtet. Die kleinsten territorialen Leitungs-, Planungs- und Abrechnungseinheiten sind die Oberförstereien (5.000–8.000 ha). Die Revierförster sind Funktionsrevierförster mit Zuständigkeit für Spezialaufgaben über eine oder mehrere Oberförstereien (z. B. für Holzeinschlag, Wegebau, Forstschutz usw.). Das Betriebsleitungskollektiv, bestehend aus Direktor, Hauptbuchhalter, Produktionsleiter, Planungsleiter, kaufmännischem Leiter und Kaderleiter, übt die plan- und verwaltungsrechtlichen Verfügungsrechte des Betriebes aus. Trotzdem ist der Direktor für Planverzögerungen, Planwidrigkeiten und das gesamte Betriebsgeschehen persönlich verantwortlich. Als Regionalinstanzen sind unter Zusammenfassung von durchschn. je 19 StFB nach Beschluß des Ministerrates vom 10. 10. 1963 an die Stelle der damaligen bei den Bezirksräten tätigen Unterabt. F. fünf Vereinigungen volkseigener Betriebe Forstwirtschaft (VVB-Forstwirtschaft) mit Oberlandforstmeistern als Generaldirektoren getreten. Sie unterstehen unmittelbar dem SKF. Die VVB-Forstwirtschaft üben in ihren Bereichen als von der allgemeinen Verwaltung losgelöste Koordinierungsstellen ihre Aufgaben aus. Sie sind wirtschaftliche Führungs- und Leitungsorgane ohne Weisungsberechtigung und geben den ihnen zugehörigen StFB nur Anleitungen. Jeder VVB-Forstwirtschaft steht ein „gesellschaftlicher Rat“ aus Parteien und Organisationen einschl. Wissenschaft sowie ein „Ingenieurbüro“ zur Seite. 3. Volkswald Zu Volkseigentum und damit zu Volkswald wurde nach 1945 erklärt: Der Besitz des Deutschen Reiches und der Länder und der durch Enteignungen während der Bodenreform in den Bodenfonds gefallene, nicht an Neubauern und landarme Bauern aufgeteilte Wald von gemischten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit über 99 ha Größe, von reinen forstwirtschaftlichen Betrieben mit über 100 ha Größe und derjenige von „Kriegsverbrechern und Nazi-Aktivisten“ jeglicher Flächengröße. In die Rechtsträgerschaft der StFB wurden außerdem übernommen: sämtliche Gemeindewaldungen, Forstflächen der Bergbaubetriebe, volkseigener Wasserwirtschaftsbetriebe, waldbesitzender volkseigener Industriebetriebe usw. In verwaltungsmäßige Zuständigkeit der StFB wurden die ehemaligen preußischen Staatswaldungen gegeben, die nur in geringem Ausmaß zur Aufteilung an landarme Bauern und zur Rodung herangezogen wurden. Im Walde gelegene Truppenübungsplätze und militärische Einrichtungen der Roten Armee und der Nationalen Volksarmee sind dem Ministerium des Innern unterstellt, das über eine eigene Forstorganisation verfügt. Seiner Herkunft nach besteht der Volkswald zu 57 v. H. aus ehemaligem Staatswald, zu 29 v. H. aus enteignetem Privatwald, zu 14 v. H. aus früherem Kommunalwald und anderen Waldungen der öffentlichen Hand. Zum Volkswald gehört auch der Wald „Volkseigener Güter“. Er steht i.a. in der Rechtsträgerschaft der VEG. 4. Forstliche Planung, Planvollzug und Planabrechnung Für die Wirtschaftsführung ist verbindlich der jeweilige auf der Basis des Volkswirtschaftsplanes aufgestellte Betriebsplan. Die StFB sind verpflichtet, im Rahmen des Betriebs- und Finanzplanes nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichen Rechnungsführung in eigener Verantwortung selbständig zu planen, zu wirtschaften und abzurechnen (Rechnungswesen). Jeder StFB gibt sich ein Statut im Rahmen der auch für die StFB geltenden VO vom 9. 2. 1967 über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Produktionsbetriebe. Um die Durchführung des sozialistischen Aufbaus auf dem Lande zu gewährleisten, gehören zu Schwerpunktaufgaben der StFB, die Einbeziehung des restlichen Privatwaldes in die LPG, die Kontrolle der Planerfüllung des Holzeinschlages, der Walderneuerung und Waldpflege in LPG und Privatwald sowie die Abschußplanerfüllung. (Jagd) 5. LPG-Wald Als Vorstufe für die Eingliederung des Bauernwaldes in die LPG wurden auf freiwilliger Grundlage seit dem Jahre 1953 Waldgemeinschaften gebildet als örtliche Organisationen der VdgB mit Vorstand und Mitgliedern. Sie haben ihre Aufgabe nicht erfüllt und wurden 1959 mit der Kollektivierung der Landwirtschaft aufgelöst, um die Einbringung des noch individuell bewirtschafteten Waldes in die LPG zu erreichen. Die Waldeinbringung kann von der Mitgliederversammlung bei, Aufnahme in die LPG Typ~I und Typ II beschlossen werden; bei LPG Typ III muß nach Statut der Wald mit Beitrittserklärung eingebracht werden. Bisher wurden 853.150 ha eingebracht. In den LPG Typ I bis III werden gegenwärtig 314.396 (37 v. H.) ha Wald noch individuell bewirtschaftet, 538.754 (63 v. H.) ha Wald in LPG Typ I–III stehen bereits in genossenschaftlicher Bewirtschaftung. Das Eigentumsrecht der LPG-Mitglieder am Grund und Boden des eingebrachten Waldes bleibt formell bestehen. Nur der Waldbestand wird in genossenschaftl. Eigentum überführt. Er wird nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen bewertet. Der festgesetzte Wert wird unter Abzug des von der Mitgliederversammlung beschlossenen Inventarbeitrages als sog. „zusätzlicher Inventarbeitrag“ erklärt und in einem Tilgungszeit[S. 219]raum, der etwa 20 Jahre beträgt, an den einbringenden LPG-Genossen ausgezahlt. Der Wald dient der Eigenbedarfsdeckung der LPG und ihrer Genossen sowie der wirtschaftlichen Stärkung der LPG. Sie erhält außerdem eine Holzeinschlagumlage zur Lieferung von Rohholz an die Wirtschaft. Die genossenschaftlich bewirtschaftete Waldfläche umfaßt im Durchschnitt je LPG 60 ha, eine Fläche die für nachhaltige E. zu klein ist. Die Möglichkeit der Zusammenarbeit benachbarter LPG-Waldwirtschaften bis zur Zusammenfassung der LPG-Waldflächen zu Wirtschaftseinheiten von 400–800 ha Größe ist durch die AO v. 6. 7. 1966 gegeben, die ein Musterstatut für „Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen Waldwirtschaft“ (ZEW) geschaffen hat. Die Form der Zusammenarbeit reicht vom gemeinsamen Einsatz der Arbeitskräfte bis zu selbständigen zwischengenossenschaftlichen Produktionsgenossenschaften (ZPW). Durch Kooperationsverträge üben die StFB weitgehend Einfluß aus auf den forsttechnischen Ablauf der Waldwirtschaften der LPG, ZEW und ZPW. 6. Leistung des Waldes Im ersten Jahrzehnt nach 1945 war der Wald Gegenstand der Ausnutzung ohne Rücksicht auf seine natürliche nachhaltige Leistungsfähigkeit. Nach diesen Übernutzungen großen Ausmaßes ist der Waldzustand durch den Mangel an Vorräten nutzbaren Holzes, Durchbrechung des Bestandesgefüges und ein erheblich gestörtes Altersklassenverhältnis gekennzeichnet. Der Einschlag, der 1953 noch 11 Mill. fm o.R. betrug, ist bis 1966 auf 6 2 Mill. fm o. R. gesenkt und bewegt sich in den letzten Jahren auf dieser annähernd gleich niedrigen Höhe. Die Leistungsfähigkeit des Waldes ist durch Neueinrichtungen sämtlicher Forstbetriebe nach moderner Methode ermittelt und kann mit 8,0 Mill. fm o.R. Jahreszuwachs angenommen werden. Von dem Zuwachs sind jedoch nur rd. 5,0 Mill. fm o.R. nutzbar. Mehr als ein Drittel wächst in noch nicht nutzbaren Jungbeständen zu. Es wird versucht, Einschlag und Zuwachs in Einklang zu bringen. Die Übernutzungen der Vergangenheit haben den Vorrat der über 80-jährigen Bestände am stärksten betroffen. Die in Kriegs- und Nachkriegszeiten entstandenen Großkahlflächen sind inzwischen wieder bewaldet. 1950–1966 sind auf 1,024 Mill. ha Neukulturen und Wiederaufforstungen mit Nachbesserungen durchgeführt, d. h. ⅓ der Waldfläche ist erneuert worden. Dabei sind überwiegend wieder Mono-Kulturen von Kiefer und Fichte entstanden. Das Bemühen, einen holzartenreichen, standortgemäßen Mischwald aufzubauen, ist an der Forderung der Wirtschaft nach vorrangiger Lieferung der von ihr benötigten Holzsortimente (Einschlagumlage), am Mangel eines reichhaltigen Sortiments von Laub und Nadelholzpflanzen und Mängeln bei der Ausführung der Kulturen oft nur unbefriedigend gelungen. Zur Schließung der Lücke in der Rohholzversorgung soll der verstärkte Anbau schnell wachsender Holzarten, insbesondere Pappel, beitragen. Sie wird vorzugsweise zur Rekultivierung von Kippen und Halden in den Braunkohle-Bergbaugebieten und in der freien Flur außerhalb des Waldes angebaut. Außerdem wird der Holzimport von Jahr zu Jahr gesteigert. Er betrug 1966 3,5 Mill. fm o.R. in Rohholz-Äquivalenten, während 234.900 fm o.R. exportiert wurden. Im Import sind neben Schnittholz und Schwellen vor allem Furnierplatten und Faserholz (in Rohholz fm umgerechnet) enthalten. Im Verlauf der letzten 20 Jahre hat die mitteldeutsche F. durchschnittlich jährlich 9.600 t Rohharz und 19.100 t Gerbrinde gewonnen. 7. Forstwissenschaftliche und forstfachliche Ausbildung An der Fakultät für F. Tharandt der Technischen Universität Dresden werden in neunsemestrigem Studium die Diplom-Forstingenieure ausgebildet. In Eberswalde und bei Tharandt bestehen außerdem Institute für Forstwissenschaften der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (DAL). Sie pflegt insbesondere in ihrer Sektion Forstwesen die Verbindung zwischen Forstwissenschaft und forstlicher Praxis und ist beratendes Organ des Staatlichen Komitees für F. beim Landwirtschaftsrat. Die Forstwissenschaftler Mitteldeutschlands genießen internationales Ansehen in Ost und West. Der forsttechnische Nachwuchs erhält in dreijährigen Internatsaufenthalten seine Ausbildung an den Forstschulen Schwarzburg und Rabensteinfeld. Aus den Abschlußprüfungen gehen die Forstingenieure hervor. Die Qualifizierung kann auch noch im Fernstudium von 6jähriger Dauer erworben werden. Fortbildungslehrkurse kürzerer Dauer finden an der früheren Forstfachschule Ballenstedt statt, in die auch die Betriebsberufsschule Lychen zur Ausbildung von Buchhaltern eingegliedert ist. Die drei Forstfachschulen unterstehen den zuständigen VVB Forstwirtschaft. Der StFB Neuhaus, das forstwirtschaftliche Institut Potsdam als wissenschaftlich-technisches Zentrum, der VEB Forsttechnik Oberlichtenau und die Zentrale Zuchtbuchstelle für Hundesport Halle sind dem SKF unterstellt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 217–219 Forst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fotoindustrie

Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 <1. Waldbesitzstruktur> Auf 28 v. H. der Fläche Mitteldeutschlands wächst Wald. Er bedeckt rd. 2.949.000 ha. Er setzt sich zusammen aus: 5 v. H. Eiche, 10 v. H. Buche, 6 v. H. anderes Laubholz, 55 v. H. Kiefer und 24 v. H. Fichte. Vor dem Zusammenbruch im Jahre 1945 verteilte sich der Waldbesitz auf 37 v. H. Staatsforsten = 1.125.000 ha; 14 v. H. Kommunal-,…

DDR A-Z 1969

Bereitschaftspolizei (1969)

Siehe auch: Bereitschaftspolizei: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Bereitschaftspolizei, Deutsche: 1958 1959 Kasernierte militärähnliche Polizeitruppe, seit Ende 1954 aus den Wachverbänden des SfS hervorgegangen. Bis 1. 10. 1956 als Innere Truppen bezeichnet. Untersteht seit 15. 2. 1957 nicht mehr dem MfS, sondern dem [S. 84]Ministerium des Innern. Als Mitte 1957 die kasernierten Bereitschaften der Deutschen Volkspolizei (außer jenen in Berlin) zur Auflösung kamen, wurde nur der kleinere Teil in die B. einbezogen, der größere Teil wurde an die Deutsche Grenzpolizei angegliedert. Seit Mitte 1959 heißt die B. nicht mehr „Deutsche B.“. — Von Juni 1961 bis Aug. 1962 unterstanden der B. 2 neu aufgestellte Grenzbrigaden, die Berlins Westsektoren seit 13. 8. 1961 abriegeln. Sie wurden am 23. 8. 1962 dem Kommando Grenze der Nationalen Volksarmee eingegliedert. Bis Anfang 1963 war die B. in mot. Bereitschaften gegliedert, die etwa modernen mot. Infanterieregimentern entsprachen. Anfang 1963 führten vermutlich Nachwuchsmangel der B. und erhöhter Kräftebedarf der NVA zu einer Umgliederung auf schwächere Bereitschaften (= Bataillone) neuer Art (s. Tafel). Die drei bataillonsstarken Bereitschaften des Präsidiums der Volkspolizei in Ostberlin wurden gleichzeitig der B. unter Nr. 17–19 eingegliedert. — Jeder Bezirk hat mindestens eine Bereitschaft. Die Bezirke mit mehreren Industriestädten haben zwei. Die Bereitschaften der B. haben folgende Standorte: Nr. 1: Schwerin Nr. 2: Neustrelitz (Bez. Neubrandenburg) Nr. 3: Potsdam Nr. 20: Potsdam (ist Ausbildungs-Btl.) Nr. 4: Magdeburg Nr. 11: Magdeburg Nr. 5: Leipzig Nr. 14: Leipzig Nr. 6: Halle Nr. 12: Halle Nr. 7: Erfurt Nr. 8: Dresden Nr. 9: Chemnitz (Karl-Marx-Stadt) Nr. 10: Rudolstadt-Cumbach (Bez. Gera) Nr. 13: Meiningen (Bez. Suhl) Nr. 15: Eisenhüttenstadt (Bez. Frankfurt) Nr. 16: Cottbus Nr. 17: Basdorf (nördl. Berlin) Nr. 18 Basdorf (nördl. Berlin) Nr. 19: Basdorf (nördl. Berlin) Nr. 21: Stralsund (Bez. Rostock) Die B. wird seit 1962 großenteils aus politisch vertrauenswürdigen Wehrpflichtigen rekrutiert. — Zur politischen Ausrichtung der B. hieß es in einem Bericht über eine der nördl. von Ostberlin liegenden Bereitschaften: „Der klassenmäßigen Erziehung der jungen Genossen kommt große Bedeutung zu. Dies wird besonders deutlich im Politkabinett der Garnison … Den jungen Wehrpflichtigen wird anschaulich gezeigt, gegen wen es zu kämpfen gilt“ („Neues Deutschland“ vom 12. 10. 1967). Die Offiziere der B. werden großenteils auf Offiziersschulen der NVA ausgebildet. Uniform: graugrün wie die Volkspolizei, Stärke: rund 16.000 Mann. Chef des Kommandos der B. (in Ostberlin) ist seit 15. 8. 1959 Gen.-Major Claus Mansfeld. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 83–84 Bereichsarztsystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bergakademie Freiberg

Siehe auch: Bereitschaftspolizei: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Bereitschaftspolizei, Deutsche: 1958 1959 Kasernierte militärähnliche Polizeitruppe, seit Ende 1954 aus den Wachverbänden des SfS hervorgegangen. Bis 1. 10. 1956 als Innere Truppen bezeichnet. Untersteht seit 15. 2. 1957 nicht mehr dem MfS, sondern dem [S. 84]Ministerium des Innern. Als Mitte 1957 die kasernierten Bereitschaften der Deutschen Volkspolizei (außer jenen in Berlin) zur Auflösung kamen, wurde nur…

DDR A-Z 1969

Säuberungen (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seit Lenin 1921 erstmals für die KPdSU eine generelle Überprüfung der Mitglieder auf soziale und politische Herkunft sowie parteimäßiges Verhalten anordnete, dienen die S. bzw. die sog. Parteiüberprüfungen zur Durchsetzung der jeweiligen Parteilinie gegen alle oppositionellen Mitglieder und Gruppen, zur Aktivierung der gesamten Mitgliedschaft und, durch die Bestrafung von Sündenböcken, als Mittel, um den Unfehlbarkeitsanspruch der Partei aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig benutzen die Parteiführer die S., um sich persönlicher Widersacher oder politischer Opponenten in der Führung zu entledigen. Eine besonders terroristische Variante erfuhren die S. in der SU nach der Ermordung des Leningrader Parteisekretärs Kirow am 1. 12. 1934. Von diesem Ereignis führte eine direkte Linie zu den Schauprozessen gegen ehemalige Partei-, Staats- und Armeeführer in der SU (KPdSU). Demgegenüber sind die S. in der DDR unblutig verlaufen. Kriterien der S. in der SED waren vor allem die Einstellung der Parteimitglieder und Funktionäre zur SU und zum Titoismus, die Einstellung zu Ulbricht und seinem Kurs sowie zu den Normen der „Partei neuen Typus“. Dies schließt die Ablehnung des sog. Sozialdemokratismus, des Revisionismus, des Nationalkommunismus ein. Die erste S. in der SED wurde 1948/49 mit dem Ziel veranstaltet, „klassenfremde Elemente“ und „antibolschewistische Gruppierungen“ aus der Partei zu entfernen. Die erste große S. in der Parteiführung erfolgte im Sommer 1950 mit dem Ausschluß der Funktionäre Merker, Bauer, Goldhammer, Kreikemeyer, Ende und weiterer („Noel-H.-Field-Affäre). Zwei Monate später beschloß das ZK eine Überprüfung aller Mitglieder in der Zeit vom 15. 1. 1951 bis 30. 6. 1951. Nach offiziellen Angaben sind im Verlauf dieser S. 150.696 Personen aus der SED ausgeschlossen worden. Im Laufe der nächsten zwei Jahre wurden u. a. folgende Funktionäre in speziellen und kollektiven S. abgesetzt, gerügt bzw. ausgeschlossen: Dahlem, Lohagen, Uschner, Lauter, Lena Fischer, Wilhelm Koenen. Nach dem Juni-Aufstand wurden, zum Teil unter der Beschuldigung der „Fraktionsmacherei“, Opfer von S.: Zaisser, Herrnstadt, Fechner, Jendretzky, Elli Schmidt, Weinberger und andere. Eine neue Säuberungswelle richtete sich nach dem Ungarn-Aufstand gegen Anhänger des Revisionismus (Harich); im Zusammenhang mit dieser Aktion wurde im Okt. 1957 Wandel seiner Funktionen enthoben. Auf dem 35. Plenum des ZK im Febr. 1958 richtete sich eine S. gegen die „parteifeindliche Gruppe Schirdewan, Wollweber und andere“ (Ziller, Dritter Weg). Wegen Unterstützung dieser Gruppe wurde Oelßner aus dem Politbüro ausgeschlossen, nachdem vorher Wollweber und Schirdewan aller Funktionen enthoben worden waren. Auch Selbmann wurde scharf angegriffen. — Neben den bereits genannten Funktionären sind seit der Gründung der SED aus dem Zentralsekretariat bzw. Politbüro entfernt worden: Ackermann, Beling, Buchwitz, Gniffke, Karsten, Käthe Kern, Helm. Lehmann, Otto Meier, Steinhoff u. a. Prominenteste Opfer von S. im Staatsapparat sind: Dertinger, Hamann. S. haben auch in den übrigen Parteien und in den Massenorganisationen wiederholt stattgefunden. (Entstalinisierung, Rehabilitierungen) Literaturangaben Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 542 Sachversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SBZ

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seit Lenin 1921 erstmals für die KPdSU eine generelle Überprüfung der Mitglieder auf soziale und politische Herkunft sowie parteimäßiges Verhalten anordnete, dienen die S. bzw. die sog. Parteiüberprüfungen zur Durchsetzung der jeweiligen Parteilinie gegen alle oppositionellen Mitglieder und Gruppen, zur Aktivierung der gesamten Mitgliedschaft und, durch die Bestrafung von Sündenböcken, als Mittel, um den Unfehlbarkeitsanspruch der Partei…

DDR A-Z 1969

Berufsschulen (1969)

Siehe auch: Berufsschulen: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Berufsschulwesen: 1956 1958 Institution der Berufsausbildung. Sie dienen einmal unmittelbar der Vorbereitung auf einen Beruf, zum anderen sind sie seit der Neuordnung des Schulwesens (1959) Durchgangsstufe zum Fach- und Hochschulstudium (Fachschulen, Hochschulen). Es gibt B. herkömmlicher Art, Betriebs-B. (BBS), Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung (ABA), Medizinische Schulen (MS). Bei den B. herkömmlicher Art, den kommunalen B., die den örtlichen Räten unterstehen, unterscheidet man gewerbl., landwirtschaftl., kaufm. und allgemeine B. In ihnen wird sowohl der berufstheoretische als auch der allgemeinbildende Unterricht erteilt. Unter allgemeinen B. versteht man solche Schulen, in denen Lehrlinge aus verschiedenen Wirtschaftszweigen unterrichtet werden. An die Stelle der B. für Splitterberufe traten am 15. 8. 1958 die Zentral-B. (ZBS), denen Lehrlingswohnheime angeschlossen sind. Die für den Wohnsitz der Lehrlinge zuständige B. delegiert die Lehrlinge an die ZBS, wenn in den kommunalen B. und in den BBS des Kreises oder Bezirkes keine Beschulung möglich ist. Die Dauer der Lehrgänge beträgt: für alle Berufe (außer kaufmänn. und Fachverkäufer) im 1., 2. und 3. Lehrjahr je 40 Unterrichtstage in 2 Lehrgängen, bei 2½jähriger Lehrzeit wird im 5. Lehrhalbjahr ein Lehrgang von 20 Tagen durchgeführt; für kaufmänn. Berufe (außer Fachverkäufer) im 1. Lehrjahr 48 Unterrichtstage in 2 Lehrgängen, im 2. Lehrjahr 56 Unterrichtstage in 3 Lehrgängen; für Fachverkäufer im 1., 2. und 3. Lehrjahr je 20 Unterrichtstage in einem Lehrgang. In der amtlichen Statistik werden die kommunalen B. und die ZBS unter dem Begriff „Allgemeine B.“ zusammengefaßt. 1967 gab es 435 Allgemeine B., was im Vergleich zum Jahre 1950 einen Rückgang von 374 Schulen bedeutet. Die BBS sind staatliche Bildungsstätten in „sozialistischen“ Betrieben, in die sie eingegliedert sind. Hier erhalten die Lehrlinge nicht nur ihre allgemeinbildende und theoretische, sondern auch ihre berufspraktische Ausbildung. Der Direktor der BBS ist für die praktische und theoretische Unterrichts- sowie für die Erziehungsarbeit dem Leiter des Betriebes verantwortlich, dem zuständigen Berufsschulinspektor rechenschaftspflichtig. Der Leiter des Betriebes trägt die Gesamtverantwortung für die Arbeit der Schule gegenüber den Vorgesetzten Dienststellen. Die Zahl der BBS im Jahre 1967 betrug 684 und war gegenüber 1950 um 90 geringer. Die ABA, mit deren Aufbau am 1. 9. 1959 begonnen wurde, führen Absolventen der zehnkl. Oberschule zur Facharbeiterprüfung und zur Hochschulreife. Die Bewerber für diese Klassen müssen die 10. Oberschulklasse mit Erfolg absolviert haben. Das Abitur der ABA ist dem der Erweiterten Oberschule völlig gleichwertig. Durch diese Art von Berufsausbildung soll nicht nur der Nachwuchs für die Hochschulen sichergestellt, sondern es soll versucht werden, „der Produktion hochqualifizierte Facharbeiter zur Verfügung zu stellen, die in der Lage sind, komplizierte Produktionsprozesse zu meistern, sehr disponibel sind und mithelfen, die Produktionsmittel, entsprechend dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt, weiterzuentwickeln“ („Pädagogische Enzyklopädie“, Bd. 1, S. 94). Über die Aufnahme in die ABA entscheiden betriebliche Kommissionen. Im Schul- und Lehrjahr 1959/60 betrugen die Aufnahmekontingente 1.030, 1965/66 rund 6.000 Schüler. Bisher führten die ABA die Absolventen der zehnkl. Oberschule in 3 Jahren zur Hochschulreife und zum Abschluß der Facharbeiterausbildung. Am 1. 9. 1965 begann man in einigen Betrieben mit der Einrichtung von Klassen für eine zweijährige Ausbildung. Den MS obliegt die Ausbildung in den mittleren medizin. Berufen. Bis 1961 wurden sie in der amtl. Statistik als „Fachschulen“ ausgewiesen. Lt. „Beschluß zur Neuordnung der Ausbildung in den mittleren medizinischen Berufen und zur Bildung der MS“ vom 13. 7. 1961 wurden die MS den BBS gleichgesetzt und mit Wirkung vom 1. 1. 1962 als Einrichtung der Berufsbildung in den Volkswirtschaftsplan und in den Haushaltsplan der Gesundheitseinrichtung, bei der sie gebildet wurden, einbezogen. Die an kommunalen B. bestehenden Fachklassen des Gesundheitswesens können je nach Möglichkeit der Kapazitätserweiterung an MS übernommen werden. 1967 gab es 53 MS. An den Allgemeinen B., BBS und MS gab es 1967 15.170 vollbeschäftigte Lehrkräfte, die insgesamt 468.684 Schüler unterrichteten. Der allgemeinbildende Unterricht wird als wesentlicher Bestandteil der Berufsausbildung angesehen und soll den Lehrlingen, die nach Abschluß der 8. Klasse der Oberschule die Berufsausbildung aufnehmen, das Niveau der 9. und 10. Klasse vermitteln. Das Hauptgewicht liegt auf der staatsbürgerlichen Erziehung der Lehrlinge und Berufsschüler, die in den kommunalen B. unterrichtet werden. Die sozialistische Wehrerziehung ist fester Bestandteil der Bildung und Erziehung an den B. (Erziehungs- und Bildungswesen) Literaturangaben *: Das Berufsschulwesen in der Sowjetzone. 4. Aufl. (FB) 1964. 50 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 101 Berufspraktikum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berufswettbewerb

Siehe auch: Berufsschulen: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Berufsschulwesen: 1956 1958 Institution der Berufsausbildung. Sie dienen einmal unmittelbar der Vorbereitung auf einen Beruf, zum anderen sind sie seit der Neuordnung des Schulwesens (1959) Durchgangsstufe zum Fach- und Hochschulstudium (Fachschulen, Hochschulen). Es gibt B. herkömmlicher Art, Betriebs-B. (BBS), Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung (ABA), Medizinische Schulen (MS). Bei den B.…

DDR A-Z 1969

Soziologie und Empirische Sozialforschung (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Begriff und Funktionen Mit erheblicher Verspätung gegenüber der SU und anderen Ländern des Ostblocks ist die S. in der DDR erstmals auf dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 parteioffiziell positiv erwähnt und ihre Institutionalisierung gefordert worden. Während in der SU seit 1958 eine Gesellschaft für S. besteht und in Polen seit 1956 empirisch-soziologische Forschungen durchgeführt werden, waren in der DDR größere ideologische und politische Schwierigkeiten zu überwinden, ehe S. und ES. neben dem historischen und dialektischen Materialismus institutionalisiert werden konnten — war doch in der DDR die S. jahrelang besonders scharf als Werkzeug des „staatsmonopolistischen Kapitalismus und Imperialismus“ angegriffen worden. Jedoch auch nach ihrer Institutionalisierung blieb die marxistische S. zunächst unter der Kontrolle der Kulturfunktionäre der SED. Sie hatte in erster Linie Informationen über die differenzierte Entwicklung der DDR-Gesellschaft für die SED-Führung bereitzustellen. Darauf verweisen unter anderem die Äußerungen von Kurt ➝Hager, Mitglied des Politbüros der SED und Leiter der Ideologischen Kommission beim Politbüro, vor dem VI. Parteitag der SED: „Durch soziologische Massenforschungen zu grundlegenden und umfassenden Problemen unserer gesellschaftlichen Entwicklung wird ein wichtiger Beitrag zur politischen Führungs- und Leitungstätigkeit der Partei und des Staates geleistet. In der gegenwärtigen Periode des umfassenden Aufbaus des Sozialismus stehen vor allem jene Probleme und Prozesse im Mittelpunkt der soziologischen Forschung, die der wissenschaftlich-technische Fortschritt in Industrie und Landwirtschaft für das Leben und die Entwicklung der verschiedenen sozialen Gruppen mit sich bringt.“ Demgemäß ist auch bis in die Gegenwart hinein umstritten, ob S. und historischer Materialismus identisch sind bzw. wie die marxistische S. vom historischen und dialektischen Materialismus abzugrenzen ist. Die vorherrschende Auffassung nicht nur in der DDR, sondern auch in der SU ist, daß der historische Materialismus eine „all[S. 578]gemein-soziologische Theorie“ sei, neben der freilich eine Reihe von Spezialsoziologien und empirischen Forschungsmethoden und -techniken bestehen. Der historische Materialismus wird nach wie vor als „Wissenschaft von den allgemeinen Gesetzen der Gesellschaft“ begriffen. Als solche ist er sowohl Gesellschaftsphilosophie wie S. Die marxistische S. wird damit als eine Art Universal Wissenschaft verstanden. Sie fußt auf der im historischen Materialismus enthaltenen theoretischen „Reproduktion des Ganzen der Gesellschaft“. Dabei spielt der in Anlehnung an das Marxsche Begriffsgerüst gewonnene Begriff der „sozialökonomischen Formation“ eine zentrale Rolle. Von ihm werden auch die marxistischen Kategorien der „Produktivkräfte“, „Produktionsverhältnisse“ usw. abgeleitet. Andererseits hat die marxistische S. in den letzten Jahren zahlreiche Begriffe aus der westlichen S., u.a. die Begriffe „Gruppe“, „Rolle“, „Sozialstruktur“, „Mobilität“, „soziales Handeln“, „Interaktion“, „System“, „Subsystem“ usw., übernommen. Daraus resultieren zahlreiche, bis heute nicht gelöste Probleme. Die Grundfunktionen der marxistischen soziologischen Theorie im Rahmen des historischen Materialismus können wie folgt zusammengefaßt werden: Zunächst hat sich die marxistische soziologische Theorie einerseits auf die Grundaxiome des historischen und dialektischen Materialismus zu stützen, andererseits ein eigenes Kategoriensystem, in das durchaus Begriffe aus der westlichen S. eingehen können, zu entwickeln. Zweitens hat die marxistische soziologische Theorie das „Wesen“ des sozialen Ganzen zu erfassen. Die Gesellschaft soll als System wechselseitig aufeinander wirkender Elemente begriffen werden. Drittens hat die marxistische S. alle Spezialsoziologien in einem einheitlichen Wissenschaftssystem zu integrieren. Viertens dient sie als methodologische Grundlage für empirisch-soziologische Untersuchungen. Diesen Funktionen der marxistischen S. im theoretischen Bereich entsprechen bestimmte praktische Aufgaben der soziologischen Forschung. Allgemein können diese Aufgaben der S. dahingehend definiert werden, daß sie zusammen mit anderen Sozialwissenschaften die wissenschaftlichen Grundlagen für die Planung und Leitung der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung der DDR zu schaffen hat. Die Einzelaspekte dieser Aufgaben sind in einem Katalog zusammengefaßt worden. Er enthält folgende fünf Untersuchungsgebiete, denen sich die soziologische Forschung bis 1970 in. erster Linie widmen soll: „soziale und ideologische Bedingungen und Triebkräfte der Qualifizierung der Werktätigen in der wissenschaftlich-technischen Revolution; soziale Probleme der Entwicklung und Leitung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit in der wissenschaftlich-technischen Revolution; die Entwicklung der Einstellung der Werktätigen zur Arbeit; die Entwicklung des Verhältnisses von geistiger und körperlicher Arbeit in der wissenschaftlich-technischen Revolution; die Veränderung der Sozialstruktur in der DDR als Ergebnis des umfassenden Aufbaus des Sozialismus.“ Die Begriffsbestimmung der marxistischen S., die Festlegung ihrer Funktionen und Aufgabenbereiche weisen bereits darauf hin, daß auch die SED sich bestimmter neuer sozialwissenschaftlicher Denkformen und Methoden bedienen muß, um das komplizierter gewordene Gesellschaftssystem, vor allem die zahlreichen durch die hohe Mobilität verursachten sozialen Konflikte, noch überschauen und analysieren zu können. Politisch-soziale Planung und Kontrolle, Informationen über Einzelbereiche der Gesellschaft, Rationalisierung und Integration der auseinanderfallenden Teile des ideologischen Dogmas des Marxismus-Leninismus — alle diese Probleme sollen mit Hilfe der S. und der ES. effektiver gelöst werden. 2. Entwicklungsgeschichte Obwohl die marxistische S. als eigenständige Disziplin in der DDR noch jung ist, sind auch vor dem Jahr 1963 bereits soziologische, sozialpsychologische und sozialgeschichtliche Arbeiten in Gang gesetzt worden. Etwa seit 1954 sind Überlegungen zu einer eigenständigen marxistischen S., die sich vom historischen Materialismus zu unterscheiden hat, angestellt worden. Die zunächst besonders von Jürgen Kuczynski vertretene Konzeption spezieller soziologisch-historischer „Gesetze“, die von den allgemeinen Gesetzmäßigkeiten des historischen Materialismus abzuheben sind, ist nach 1963 Allgemeingut der marxistischen S. in der DDR geworden. Seit 1958 sind zahlreiche empirische sozialpsychologische und sozialpädagogische Arbeiten auf dem [S. 579]Gebiet der Jugendforschung durchgeführt worden. Seit 1961 wurde die Kritik der westlichen („bürgerlichen“) S. erheblich intensiviert. Sie erfüllt im Prozeß der Herausbildung einer marxistischen Soziologie in der DDR verschiedene Aufgaben: Einmal wird die westliche S. als „Apologetik des Kapitalismus“ abgewertet. Im Zuge dieser abwertenden Kritik werden jedoch wesentliche Begriffe, Fragestellungen und Methoden der westlichen S. übernommen. Die Kritik hat also nicht nur Abwehr-, sondern auch Orientierungs- und Selbstverständigungsfunktion für die Soziologen in der DDR. Schließlich soll die Kritik an der westlichen S. dazu dienen, das ideologische Dogma des Marxismus-Leninismus vor „revisionistischen“ Interpretationen zu schützen (Machtsicherungsfunktion). Seit 1963/64, dem eigentlichen Beginn soziologischer Forschungen in der DDR, hat sich die S. auf zahlreichen Gebieten schnell entwickelt. Neben Grundproblemen der marxistischen S. werden vor allem folgende Spezialsoziologien ausgebaut: S. der sozialen Gruppen und Schichtung, Industrie- und Betriebs-S., Organisations-S., Jugend-S., Religions-S., S. der Kultur, Kunst und Literatur, empirische Methoden und Verfahren der S. 3. Organisatorischer Aufbau Seit den Jahren 1963/64 sind z. T. mehrere Lehrstühle bzw. Lektorate für S. an den sechs Universitäten und 2 Technischen Hochschulen der DDR geschaffen worden. So wurden z. B. am Institut für Philosophie wie am Institut für Politische Ökonomie an der Humboldt-Universität zu Berlin Lehrstühle eingerichtet bzw. Lehraufträge für S. erteilt. Jedoch auch an den direkt von der SED kontrollierten Institutionen: der Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED, dem Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, dem Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED, der Hochschule für Ökonomie und der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ ist die S. in dieser oder jener Form institutionell vertreten. Dasselbe gilt für die Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin, das Deutsche Pädagogische Zentralinstitut, das Deutsche Institut für Berufsausbildung sowie für zahlreiche Fachhoch- und Fachschulen. Neben diesen Formen der Institutionalisierung sind „soziologische Labors“ in einigen Großbetrieben eingerichtet worden. Hier arbeiten Wissenschaftler, Wirtschaftsfunktionäre und „Arbeiterforscher“ gemeinsam an industrie- und betriebssoziologischen Fragestellungen. Die bereits 1961 gegründete „Sektion Soziologie bei der Vereinigung Philosophischer Institutionen der DDR“ wurde im Jahre 1963 als „nationale Vertretung der Soziologen in der DDR“ in die International Sociological Association (ISA) aufgenommen. Seit dem IV. Weltkongreß für S. in Mailand und Stresa (1959) nahmen Soziologen aus der DDR an den Weltkongressen der ISA, in Washington (1963) und in Evian (1967), teil. Die Sektion S. sowie der 1965 gegründete „Wissenschaftliche Rat für Soziologische Forschung beim Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED“ nehmen vor allem folgende Aufgaben wahr: die Förderung und den Ausbau des -Studiums an Universitäten, Hochschulen, Fachhoch- und Fachschulen; die Ausarbeitung eines Programms zur Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses; die Abstimmung der Forschungsprogramme der einzelnen Institutionen; die Organisation und Vorbereitung von Konferenzen; die Organisierung der internationalen Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustausches mit Soziologen in Ost und West. Eine eigene soziologische Fachzeitschrift existiert in der DDR bisher nicht. Soziologische Abhandlungen erscheinen vor allem in der „Einheit“, der „Deutschen Zeitschrift für Philosophie“ und der „Wirtschaftswissenschaft“. Seit 1964 erscheint (in unregelmäßigen Abständen) eine „Referatekartei Soziologie“, die über die wichtigsten Neuerscheinungen des In- und Auslandes berichtet. Sie wird von der „Zentralstelle für Wirtschaftswissenschaftliche Dokumentation und Information“ beim Institut für Wirtschaftswissenschaften der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin herausgegeben. 4. Spezialsoziologien <a) Soziologie der Gruppen und der sozialen Schichtung.> In enger Verbindung mit der Sozialpsychologie sowie der Arbeits- und Berufspsychologie versucht die Gruppen-S. Gesetzmäßigkeiten des Zusammenhanges zwischen der sozialökonomischen Klassen- und Schichtenstruktur der Gesellschaft sowie der Beschäftigten-, Berufs- und Bil[S. 580]dungsstruktur herauszuarbeiten. Die soziale Gruppe wird dabei als Grundelement der einzelnen Strukturen und Organisationen angesehen. Auch die marxistischen Soziologen gehen davon aus, daß Gruppen durch bestimmte Verhaltensweisen zu charakterisieren sind. Im einzelnen werden formelle und informelle Gruppen unterschieden (vgl. unten: Industrie- und Betriebs-S.). Die Gruppen- in Verbindung mit der Schichtenanalyse soll vor allem die sozialökonomischen Strukturen der Gesellschaft und ihre Veränderungen untersuchen. Sie betrachtet soziale Gruppen deshalb unter dem Gesichtspunkt ihrer gesamtgesellschaftlichen Wirksamkeit, nicht so sehr als Einheiten in Einzelbereichen von Wirtschaft und Gesellschaft. Besonders zwei Spezialaspekte stehen im Vordergrund des Interesses: einmal das Gesamtsystem der Leitbilder und Normen von Gruppen in der Gesellschaft; zum anderen die Fluktuation von Arbeitskräften. Sie wird nicht nur unter dem Aspekt eines Industriebetriebes oder Industriezweiges gesehen, sondern vor allem hinsichtlich der durch sie bedingten Probleme der sozialen Mobilität. Diese Probleme betreffen die Gesellschaft als Ganzes und weisen weit über Einzelprobleme der „industriezweigbestimmten“ Produktion hinaus. <b) Industrie- und Betriebssoziologie [IBS].> In enger Verbindung mit der S. der Gruppe und der sozialen Schichtung steht die IBS. Ihr Arbeitsfeld sind der einzelne Industriebetrieb, Produktionszweige sowie die Gesamtindustrie als Teilsystem der Gesellschaft. Wie alle Spezialsoziologien in der DDR ist auch die IBS von bestimmten Axiomen des historischen Materialismus abhängig. Vor allem ist ihr „Praxis“-Bezug, ihre „produktive Funktion“ hervorzuheben. Auch die IBS arbeitet mit dem Konzept der formellen und informellen Gruppen im Betrieb. Formelle Gruppen sind, nach K. Braunreuther, dem führenden Industrie- und Betriebssoziologen in der DDR, Gruppen, „die dem Betriebszweck dienen“, und zwar als „rechtlich oder traditionell legitimierte und dann gesellschaftlich anerkannte Einheiten“. Als Beispiele werden Neuerergruppen, jedoch auch Gruppen der SED, des FDGB, der FDJ sowie anderer Massenorganisationen im Betrieb herangezogen. Demgegenüber werden informelle Gruppen unterschieden, deren Einfluß auf das Produktionsziel des Betriebes positiv, negativ und ambivalent usw. sein kann und von den Industrie- und Betriebssoziologen zu erfassen gesucht wird. Die marxistische IBS wendet den Gruppen im Betrieb besonders deshalb Aufmerksamkeit zu, weil sich in ihnen Entscheidungen vollziehen. Darüber hinaus werden formelle und informelle Gruppen als Grundeinheiten des Kommunikationsnetzes eines Betriebes angesehen. Daneben werden im Rahmen der IBS vor allem folgende Themen behandelt: die Analyse sozialer Verhaltensweisen sowie der sozialen Rollen und Positionen einzelner und von Gruppen; das Betriebsklima; Fluktuation und Disponibilität von Arbeitern; das Verhältnis zwischen älteren und jüngeren Arbeitern und Funktionären; die Autoritätsstruktur im Betrieb; die Motive menschlichen Handelns; die „Arbeitsfreude“ im Betrieb sowie Rationalisierungsprobleme. Der Aufgabenbereich der IBS geht allerdings über diese Forschungsbereiche noch hinaus. Die sozialen Verhältnisse und die Beziehungen der Menschen im Industriebetrieb haben auch ihre Auswirkungen auf das Zusammenleben in den Wohngebieten, auf die Freizeitgestaltung usw. Es ist nicht zu übersehen, daß die IBS zur wichtigsten Einzeldisziplin unter den Spezialsoziologien in der DDR geworden ist. Dies gilt um so mehr, als arbeitspsychologische und sozialpolitische Fragestellungen in die IBS eingegangen sind und als ein legitimer Bestand dieses Forschungszweiges angesehen werden. Der arbeitspsychologische und der sozialpolitische Einschlag sind besonders deutlich an folgenden Themen, die im Rahmen empirischer Untersuchungen auf dem Gebiet der IBS gegenwärtig eine große Rolle spielen, zu erkennen: Arbeitsplatzmerkmale, Erleichterung der Arbeit, Arbeitszufriedenheit, Arbeitsfreude, Arbeitszeitprobleme, Bedingungen des Arbeitsschutzes u.a.m. (Industrie) <c) Organisationssoziologie.> In den letzten Jahren hat sich neben der Gruppen-S. und der IBS und von ihnen stark beeinflußt eine neue spezielle S. herausgebildet, der in der DDR von Soziologen, Ökonomen, Juristen und Psychologen starke Beachtung gezollt wird: die „sozialistische Leitungs- und Organisationswissenschaft“, auch „soziologische Organisationsanalyse“ genannt. Die Organisations-S. ist nicht nur von der IBS, sondern auch von der kybernetischen [S. 581]Systemtheorie und der Organisationswissenschaft, wie sie im Westen entwickelt worden sind, beeinflußt. Darauf weisen schon die Begriffe „System“, „Entscheidung“, „Information“, „Kommunikation“ usw. hin, die in der marxistischen Organisations-S. gegenwärtig eine immer größere Rolle spielen. Obwohl der Begriff Organisation bisher nicht klar definiert wordon ist, wird er doch in theoretischen und empirischen Untersuchungen vielfach verwandt. Besonders in Industriebetrieben sind Organisationsformen der verschiedensten Art untersucht worden: Arbeitsgruppen, Werkabteilungen, ganze Industriebetriebe. Die Organisations-S. in der DDR beschäftigt sich im einzelnen vor allem mit folgenden Fragen: wie sich die Ziele der Organisation in den Vorstellungen der Mitglieder einer formellen oder informellen Gruppe darstellen; wie Information und Kommunikation in Organisationen tatsächlich funktionieren; wie sich die offizielle Leitungspyramide in einem Organisationssystem von der „Autoritätspyramide“ unterscheidet; wie schließlich die sozialen Positionen der einzelnen Mitglieder einer Gruppe bestimmt werden, <d) Jugendsoziologie,> auch pädagogisch-psychologische Jugendforschung oder marxistische Jugendforschung genannt. Sie soll in erster Linie der heranwachsenden Generation helfen, „in dem Ringen zwischen der neuen und der alten Welt die Fronten zu erkennen“. Auch in der marxistischen Jugend-S. ist der praktisch-politische Bezug immer noch stark ausgeprägt. Sie soll — nach der Aussage zweier führender Jugendpsychologen, Walter Friedrich und Adolf Kossakowski — Wege auf zeigen, die zur Veränderung der Lebenslage und des Bewußtseins der Jugendlichen im Sinne der gesellschaftspolitischen Ziele der SED beitragen. Die marxistische Jugend-S. geht von drei Voraussetzungen aus: Sie betrachtet einmal den Jugendlichen als „Produkt seiner Wechselwirkung mit der Umwelt“; sie bezieht sich auf „jugendspezifische Verhaltensweisen“, wie sie sich aus der „Zwischenlage“ der Jugendlichen ergeben, und sie analysiert die komplexen Umweltbedingungen, denen der Jugendliche ausgesetzt ist. Entsprechend dieser Aufgabenstellung und diesen Voraussetzungen sind die zahlreichen empirischen jugendsoziologischen und -psychologischen Untersuchungen ausgerichtet. Im einzelnen werden vor allem folgende Themen behandelt: Jugend und Elternhaus (Einflüsse des Elternhauses, Verhältnis der Jugendlichen zu ihren Eltern; Sexualerziehung; Verhältnis zum anderen Geschlecht); Jugend und (Berufs-)Schule/Universität (Lernhaltung, Lernmotivation, Leistungsverhalten, Leistungsversagen; die Lehrerpersönlichkeit in der Sicht des Schülers; Unterrichtstag in der Produktion (UTP), Einstellung der Schüler zum UTP, Einflüsse des UTP, sozialistische Arbeitsmoral (Kollektiverziehung), gesellschaftlich nützliche Arbeit, polytechische Kabinette; Schüler-, Studenten-Kollektiverziehung); Jugend und Beruf (Probleme der Berufswahl, Einstellung zu verschiedenen Berufen, Berufswünsche, Qualifizierungsprobleme); gesellschaftliche (ideologische) Orientierung der Jugendlichen (Interessen, Zukunftspläne, Vorbilder, Perspektiv- und Idealerleben, Lebensideologie); Jugend und Freizeit (Freie Zeit, Freizeitgestaltung, Freizeitwünsche; Jugend und FDJ/Pioniere, Kollektiverziehung im Rahmen der Jugendorganisation). (Jugend) <e) Religionssoziologie.> Die marxistische Religions-S. hat sich zusammen mit den Versuchen, eine allgemeine marxistische Kultur-S. zu begründen, entwickelt. Sie hat nicht nur den sozialen Ursachen der Religion in sozialistischen Gesellschaftssystemen nachzugehen, sondern auch speziellere Fragen zu analysieren: Kann die Religion als isolierte Erscheinung oder muß sie im Zusammenhang mit dem politischen Denken und Handeln im allgemeinen, mit anderen Bewußtseinsformen im besonderen, begriffen werden? Auch die „religiöse Intensität“ verschiedener sozialer Gruppen und Schichten (der Jugend, der Intelligenz, der Bauern, der Invaliden und Rentner) soll von der marxistischen Religions-S. empirisch analysiert werden. Schließlich ist die These, daß die Religion ein Produkt der „Entfremdung“ des Menschen ist und sich erst in der Reflexion der sozialen Differenzierung bei Verschwinden der Urgemeinschaft aus der Mythologie gebildet hat, ein gegenwärtig diskutiertes Thema: „Dadurch, daß sie die Zusammenhänge von Religion und Gesellschaft in ihrer Totalität, auch in ihren allgemeinsten und wesentlichsten Aspekten, erfaßt, wird Religionssoziologie in der vollen Bedeutung des Wortes möglich. Sie studiert die religiösen Phänomene im gesetzmäßigen, materiellen Bedingungen entspringenden Prozeß [S. 582]ihres Entstehens, Wandels und Vergehens. Die allgemeinste Bedingung dieses Prozesses ist die unter bestimmten geschichtlichen Bedingungen auftretende Entfremdung des Menschen gegenüber den Gesetzmäßigkeiten und Resultaten seines Tuns. Die religiöse Verhaltens- und Bewußtseinsform reproduziert ideell und institutionalisiert die wirkliche Entfremdung, der sie entspringt. Sie stützt dadurch in der Klassengesellschaft die Macht der Herrschenden; ihre Verankerung in den Volksmassen schließt jedoch auch die Möglichkeit ein, religiöse Ideale im Sinne progressiver Veränderungen zu aktualisieren. Dieser Doppelaspekt religiöser Ideologie verlangt die exakte Analyse der sozialen Motive religiöser Ideen, Bewegungen und Auseinandersetzungen, die Berücksichtigung ihrer Verquickung mit der Sozial-, politischen und Geistesgeschichte. Neben den hier skizzierten Aufgaben obliegt es auch der marxistischen Religions-S., vor allem die „theologisierenden Tendenzen der bürgerlichen Religionssoziologie“ zurückzuweisen und ihre Funktion im System des staatsmonopolistischen Kapitalismus zu enthüllen. <f) Kultur-, Literatur- und Kunstsoziologie.> Nach bedeutenden frühen Ansätzen besonders der marxistischen Literatur-S. (Georg Lukács) ist eine intensive Diskussion um Gegenstand, Fragestellungen, Begriffe und Methoden einer marxistischen Kultur-, Literatur- und Kunst-S. in der DDR erst in den Jahren 1966/67 in Gang gekommen. Die Auseinandersetzungen sind noch dadurch erschwert worden, daß zum Gegenstand einer marxistischen Kultur-S. stets auch Kulturgeschichte und Ästhetik gezählt werden. Die „kritische Aneignung des kulturgeschichtlich bedeutsamen Erbes“, die Diskussionen um den Begriff des Realismus, der abstrakte, konzeptionslose Universalismus der marxistischen Kulturdeutung haben die Herausbildung einer eigenen marxistischen Kultur-S. eher belastet als befruchtet. Die marxistische Kultur-S. in der DDR geht davon aus, daß sich mit der fortschreitenden sozialen Integration der Künste in die Gesellschaft die Position des Künstlers ebenso verändert hat wie die Stellung von Kultur und Kunst in der Gesellschaft. Kultur und Kunst sind heute einer Masse von Konsumenten ausgeliefert. Sie werden deshalb als allgemeine ideologie- und persönlichkeitsbildende Faktoren angesehen. Deshalb wird eine nur immanente Analyse des Kunstwerkes als esoterisch abgelehnt. Es wird davon ausgegangen, daß die Massen im Kunstwerk unbefangen den Ausdruck ihrer eigenen Lebenssituation suchen. Allerdings soll damit die ästhetische Wertung der Kunst nicht aufgehoben werden. Auch in der DDR müssen Kunstwerke als „schön“, „häßlich“, „tragisch“ usw. bezeichnet werden können. Die soziologische Analyse im engeren Sinne soll die Ursachen für das Abweichen des Urteils bestimmter sozialer Gruppen von der ästhetischen Norm herausarbeiten. Die ästhetische Analyse des Kunstwerks soll deshalb mit der soziologischen Zusammengehen. Unter der Voraussetzung, daß die ästhetischen Grundprobleme aus der „Dialektik der materiellen Arbeitsprozesse“ zu erklären sind, und daß deshalb die Produktionsweise einer Gesellschaft als übergreifender Bezugspunkt für kultur- und kunstsoziologische Untersuchungen zu gelten hat, werden gegenwärtig folgende soziologische Komponenten am Kunstwerk untersucht: Kunstwerke fördern ein bestimmtes National-, Klassen- und Gruppenbewußtsein ebenso wie sie die Anschauungen und Interessen sozialer Gruppen und Schichten widerspiegeln. Sie formen Leitbilder, die die Verhaltensstruktur des einzelnen und von Gruppen beeinflussen. Sie fördern schöpferische Antriebe. Sie sind Mittel der Sozialisation, d.h. sie vermitteln dem Menschen die Möglichkeit, neue „Rollenerfahrungen“ zu übernehmen. Schließlich werden Kultur, Kunst und Literatur als „Freizeitfaktoren“ untersucht. Neben der kultur- und kunstsoziologischen Analyse steht, besonders im literarischen Bereich, die soziologische „Wirkungsforschung“ Sie hat folgende Komponenten der „literarischen Wirkung“ zum Gegenstand: die konkrete Situation, in der ein sprachliches Kunstwerk zur Wirkung gelangt; die Gruppen, die ein Buch vorzugsweise lesen, und jene Gruppen, die es eindeutig ablehnen; die Reaktionen der öffentlichen Literaturkritik; Motive, Gestalten, Bilder, Symbole u.a. dieses Werkes, die häufig zitiert und verwendet werden; den Einfluß, den das Buch auf die zeitgenössische Literatur hat, erkennbare Nachahmungen und Nachfolgen; das soziale Ansehen und den Ruf, den das Buch erlangt, differenziert nach verschiedenen Lesergruppen; die Rückwirkungen, die die Publikation dieses Werkes auf das literarische Prestige seines Autors hat. (Kulturpolitik, Literatur, Ästhetik) [S. 583] 5. Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung Das Methoden Verständnis der marxistischen S. in der DDR ist durch zwei Tendenzen zu charakterisieren. Einmal wird die Aufgabe der marxistischen Sozialforschung darin gesehen, die für die wissenschaftliche Analyse und die wissenschaftliche Leitung der „sozialistischen Gesellschaft objektiv wichtigen Formen der praktischen gesellschaftlichen Tätigkeit, deren Bedingungen, Erfordernisse und Auswirkungen zu untersuchen. Die Problemstellung für soziologische Untersuchungen ist abzuleiten von den Hauptrichtungen der gesamtgesellschaftlichen Prozesse, vor allem in der Sphäre der materiellen Produktion, wie sie in den Beschlüssen der SED und unserer Regierung festgelegt sind.“ In diesem Zusammenhang ist auch der Aufgabenbereich des empirischen Forschers festgelegt. Er soll nicht „bloßer Registrator“ sozialer Erscheinungen sein. Seine Erkenntnisse hat der Soziologe vielmehr stets auch durch „aktive Teilnahme an der revolutionären gesellschaftlichen Praxis“ zu gewinnen. Dieses Postulat weist unverkennbar den Einfluß des marxistischen Theorie-Praxis-Axioms auf. Jede empirisch-soziologische Untersuchung hat die „Einheit von qualitativer und quantitativer Analyse“ herzustellen. Unter qualitativer Analyse wird in diesem Zusammenhang sowohl die persönlich engagierte Teilnahme des Forschers am gesellschaftlichen Prozeß wie die Berücksichtigung des umfassenden Zusammenhanges sozialer Erscheinungen in jeder Einzelstudie verstanden. Der programmatisch-normative und der Ausarbeitung empirischer Methoden abträgliche Gehalt dieser Konzeption liegt auf der Hand. Andererseits werden jedoch, trotz der nach wie vor scharfen Kritik am „bloßen Empirismus der bürgerlichen Soziologie“, in zunehmendem Maße Methoden und Techniken der ES., wie sie im Westen üblich sind, verwandt. Besonders im Rahmen der Industrie- und Betriebs-S. und der empirischen Jugendforschung sind empirische Methoden und Techniken gebräuchlich. Dies gilt für Beobachtung, Inhaltsanalyse, Exploration und Experiment, primär- und sekundärstatistische Analysen, die verschiedenen Formen des Interviews, der Faktorenanalyse, der Korrelations- und Skalierungsverfahren. Auch bewährte qualitative Methoden, so z. B. die Dokumentenanalyse, werden benutzt. Bestimmte Methoden jedoch, die vor allem im Rahmen der betriebssoziologischen Mikroanalyse im Westen verwendet werden (soziometrische Tests, Rollen- und Interaktionsanalyse), werden, offenbar aus ideologischen Gründen, nach wie vor nicht verwendet. (Sozialstruktur) Literaturangaben Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 577–583 Sozialversicherungs- und Versorgungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SP

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Begriff und Funktionen Mit erheblicher Verspätung gegenüber der SU und anderen Ländern des Ostblocks ist die S. in der DDR erstmals auf dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 parteioffiziell positiv erwähnt und ihre Institutionalisierung gefordert worden. Während in der SU seit 1958 eine Gesellschaft für S. besteht und in Polen seit 1956 empirisch-soziologische Forschungen durchgeführt werden, waren in der DDR größere ideologische und…

DDR A-Z 1969

Freundschaftsgesellschaften (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Sammelbegriff für Einrichtungen, die der Auslandspropaganda vor allem in nichtkommunistischen Staaten dienen, angeleitet von oder in Zusammenarbeit mit der außenpolitischen Abteilung im Apparat des ZK der SED, der Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, der Liga für Völkerfreundschaft, der Deutschen Liga für die Vereinten Nationen. Neben den F. bestehen als ähnlich organisierte und wirkende Instrumente der Auslandspropaganda zahlreiche Freundschaftskomitees; im gleichen Rahmen sind Solidaritätsorganisationen und Solidaritätskomitees aktiv; schließlich sind solche Organisationen zu erwähnen, die in Partnerländern von nationalen Gruppen gebildet wurden, die mit der „DDR“ sympathisieren und von Ostberlin unterstützt werden. Im einzelnen sind besonders hervorgetreten: 1. Freundschaftsgesellschaften Deutsch-Afrikanische Gesellschaft, gegr. 1961 „zur Vertiefung und Pflege der freundschaftlichen Verhältnisses zwischen der DDR und … den jungen Nationalstaaten Afrikas“. Präs.: Prof. Dr. Markow, Vizepräs.: Gerald Götting. Deutsch-Arabische Gesellschaft, gegr. 1958, besonders aktiv in der VAR, Syrien, Irak. Hauptaufgaben auf kulturellem Gebiet. Präs.: Ernst Scholz. Deutsch-Britische Gesellschaft, gegr. 1963, organisiert Freundschaftstreffen und Besuche britischer Parlamentarier in der „DDR“. Präs.: Greta Kuckhoff. Deutsch-Französische Gesellschaft, gegr. 1962, hat vor allem Verbindung mit der gegen die BRD arbeitenden Vereinigung „Echanges Franco-Allemands“, die eine „Reorientierung der französischen Deutschlandpolitik“ und die „Anerkennung der DDR“ fordert. Präs. der DFG: Franz ➝Dahlem. Deutsch-Italienische Gesellschaft, gegr. 1963. Präs.: Prof. Gerhard Reintanz (CDU). Deutsch-Lateinamerikanische Gesellschaft, gegr. 1961. Diese Gesellschaft tritt vor allem mit politischen Erklärungen für revolutionäre Bewegungen Lateinamerikas hervor, umwirbt aber in jüngster Zeit auch bürgerliche Politiker und Gruppen, vornehmlich in Chile. Präs.: Prof. Johann-Lorenz Schmidt-Radvani von der Deutschen Akademie der Wissenschaften (Schmidt-Radvani ist der frühere Ehemann von Anna Seghers). Deutsch-Nordische Gesellschaft, gegr. 1961, hauptbeteiligt an der Veranstaltung der Ostseewochen, aktiv vor allem in Finnland, Schweden, auch in Dänemark. Präs.: Prof. Dr. Hans-Jürgen Geerdts (Univ. Greifswald). Deutsch-Südostasiatische Gesellschaft, gegr. 1961, aktiv besonders in Burma, Ceylon, Indien. Präs.: Max ➝Sefrin. 1. Freundschaftskomitees Hierzu gehören Organisationen, die betont bilateral arbeiten, vor allem auf kulturpolitischem Gebiet, so: „F. DDR–Irak“, „F. DDR–Japan“, „F. DDR–Uruguay“. 2. Solidaritätsorganisationen und -komitees Hierzu gehören vor allem das Afro-asiatische Solidaritätskomitee der DDR, das eng mit dem sowjetisch beeinflußten Kairoer Generalsekretariat der „Afro-Asian Peoples' Solidarity Organisation“ zusammenarbeitet; das 1961 gegründete Komitee für Solidarität mit dem kubanischen Volk; der Vietnamausschuß im Afro-asiatischen Solidaritätskomitee, der vor allem mit der Organisation von Solidaritätsspenden für Vietnam hervortritt. 3. Partnergesellschaften Hier handelt es sich um Vereinigungen, die von Persönlichkeiten aus anderen Staaten gegründet wurden und von außen her mit der „DDR“ zusammenarbeiten; sie sind vornehmlich kulturpolitisch tätig, befürworten aber generell auch die politische Zusammenarbeit und die offizielle Anerkennung der „DDR“ durch ihre nationalen Regierungen. Zu erwähnen sind die bereits genannte Vereinigung „Échanges Franco-Allemands“ in Paris und einzelnen französischen Departements sowie Vereinigungen in Indien, der VAR und Syrien. Die erste allindische Konferenz der „Freunde der DDR“ fand im November 1966 in Neu Delhi statt, zur zweiten Tagung im Mai 1966 sandte Premierminister Indira Gandhi ein Begrüßungstelegramm. Einige dieser Partnergesellschaften unterhalten Zweigstellen, so die Gesellschaft in Chile in zwei Großstädten, andere Gesellschaften haben Klubs gebildet, so in Chile das „Instituto Chileno Alemán Democratico de cultura“. Eng verbunden mit der Arbeit der F. und ihrer Nachbar- und Unterorganisationen ist die Tätigkeit der „Kultur- und Informationszentren der DDR“, von denen Mitte 1965 sechs existierten (Helsinki, Kairo, Alexandria, Stockholm, Damaskus, Bagdad). In Rom unterhält die „DDR“ das „Centro Thomas Mann“, das als Vorbild für ähnliche Institute in Lateinamerika gilt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 227 Fremdenverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freundschaftskomitees

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Sammelbegriff für Einrichtungen, die der Auslandspropaganda vor allem in nichtkommunistischen Staaten dienen, angeleitet von oder in Zusammenarbeit mit der außenpolitischen Abteilung im Apparat des ZK der SED, der Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, der Liga für Völkerfreundschaft, der Deutschen Liga für die Vereinten Nationen. Neben den F. bestehen als ähnlich organisierte und wirkende Instrumente der Auslandspropaganda…

DDR A-Z 1969

Kammer der Technik (1969)

Siehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 Kammer der Technik (KdT): 1975 1979 1985 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1975 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1946 durch den FDGB gegründete, durch Beauftragte der SED angeleitete Organisation, deren Aufgabe es ist, die Ingenieure, Techniker und Wissenschaftler für die Durchführung der Wirtschaftspläne zu gewinnen und aktiv tätig werden zu lassen. Die Tätigkeit der KdT liegt überwiegend auf dem Gebiet der Produktionspropaganda. Als Aufgaben werden genannt: Anleitung der Sozialistischen ➝Gemeinschaftsarbeit; Förderung des sozialistischen ➝Wettbewerbs; Verbreitung und Weiterentwicklung der Erfahrungen der Neuererbewegung; „Unterstützung der Organisierung der nationalen Verteidigung“, besonders bei der „Ausrüstung der nationalen Streitkräfte mit der neuesten Technik“; „Heranbildung einer neuen technischen Intelligenz aus den Reihen der Jugend und der Aktivisten“; Durchführung der Nachwuchsplanung; Förderung der Qualifizierung; Weckung des Interesses bei Frauen für technische Berufe; Mitwirkung bei der Auswertung und Verbreitung technischer Literatur, insbesondere aus der SU; Aufklärung der technischen Intelligenz über die Anwendung der Methoden der Planwirtschaft; Mitarbeit an der Entwicklung der Normung, Typisierung und der Gütevorschriften bei der Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Qualität der Erzeugnisse; „Aufklärung der technischen Intelligenz Westdeutschlands“. Die KdT veranstaltet Lehrgänge zur beruflichen Fortbildung des ingenieurtechnischen Personals und zur Qualifizierung von Facharbeitern und Meistern. Die organisatorischen Grundeinheiten der KdT sind sog. „Betriebssektionen“, deren es Ende 1967 etwa 2.100 gab. Die 15 Bezirksorganisationen sind in 15 zentrale Fachverbände untergliedert, denen mehrere hundert Fachausschüsse, Fachunterausschüsse und regionale Arbeitsgemeinschaften angeschlossen sind. Die KdT soll etwa 151.000 aktive Mitgl. haben; sie ist der Herausgeber von 26 technischen Fachzeitschriften. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 321 Kaliindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kammer für Außenhandel (KfA)

Siehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 Kammer der Technik (KdT): 1975 1979 1985 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1975 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1946 durch den FDGB gegründete, durch Beauftragte der SED angeleitete Organisation, deren Aufgabe es ist, die Ingenieure, Techniker und Wissenschaftler für die Durchführung der Wirtschaftspläne zu gewinnen und aktiv tätig werden zu lassen. Die Tätigkeit der KdT liegt überwiegend…

DDR A-Z 1969

Landwirtschaft (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Agrarpolitik der SED hat sich den „Aufbau des Sozialismus auf dem Lande“ und die Steigerung des Produktionspotentials der L. zur immer besseren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und landwirtschaftlichen Rohstoffen aus der Eigenproduktion zum Ziele gesetzt. Vom „Sozialisierungsprozeß“ in Mitteldeutschland wurde kaum ein anderer Berufsstand so entscheidend betroffen wie die Landwirte. In der L. sind nicht nur die Eigentumsverhältnisse und die Betriebsstruktur, sondern auch die Bewirtschaftungsform grundlegend gewandelt worden. Die Agrar[S. 365]struktur wird heute von „sozialistischen“ Betriebsformen (LPG, VEG) geprägt. Innerhalb dieser Landwirtschaftsbetriebe, zwischen ihnen und mit Betrieben anderer Wirtschaftszweige soll ein Kooperationssystem errichtet werden, das sich über die gesamte Gesellschaft erstreckt (Kooperation in der Landwirtschaft). Eng mit dieser Zielsetzung sind die Forderungen nach erhöhter Arbeitsproduktivität, Senkung der Produktionskosten und Verbesserung der Qualität der landw. Erzeugnisse verbunden. Als besonderer Produktionsfaktor zur Erreichung eines optimalen Reproduktionsprozesses der L. wird die industriemäßige Leitung der Agrarproduktion angesehen. Mit diesen Zielen wird das Weltniveau bei der Erzeugung landw. Produkte angestrebt. Dabei wird als selbstverständlich angenommen, daß der technische Fortschritt nur in großen Produktionseinheiten voll zur Entfaltung kommen kann. Ein wissenschaftlicher Nachweis, daß nur große Produktionseinheiten die höchste Produktivität haben können und welche Betriebsgrößen anzustreben sind, wird nicht erbracht. Die Bodennutzung zeigt gegenüber der Vorkriegszeit und im Vergleich der beiden Teile Deutschlands folgendes Bild: Die Hektarerträge der einzelnen Kulturen stiegen gegenüber dem Vorkriegsniveau in Mitteldeutschland weniger an als in Westdeutschland: Insgesamt betrachtet blieb die Flächenproduktivität der mitteldeutschen Pflanzenproduktion beachtlich unter der des Bundesgebietes zurück, wie die Brutto-Bodenproduktion, die Summe aller auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche erzeugten und mit Getreideeinheiten (GE) bewerteten Früchte je ha LN ausweist: Auch in der tierischen Produktion sind Leistungsrückstände gegenüber der westdeutschen L. festzustellen. Für Mitteldeutschland ist zunächst die starke Steigerung der Bestände aller wichtigen Nutzvieharten über den Vorkriegsumfang charakteristisch: [S. 366]Die faktisch erreichte Bestandsvermehrung ist für sich allein aber noch kein Ausdruck einer ökonomisch sinnvollen tierischen Produktionssteigerung. Offenbar ist es bis heute nicht gelungen, Viehbestand und Futterversorgung miteinander in Einklang zu bringen, wie die gegenüber der L. im Bundesgebiet sehr viel geringeren Einzeltierleistungen erkennen lassen: Berechnet man die Nahrungsmittelproduktion, d.h. die Gesamtheit der für den menschlichen Verzehr von der L. im Inland erzeugten Agrarprodukte, so weist das Mengenergebnis erhebliche Erfolgsunterschiede zwischen den beiden Teilen Deutschlands aus: Bis zum Jahre 1967 ist die Nahrungsmittelproduktion der „DDR“ um 27 v. H., diejenige der BRD um 76 v. H. über das Vorkriegsniveaus angestiegen. In beiden Teilen Deutschlands erreichte die Nahrungsmittelproduktion im Jahre 1967 ein bisheriges Spitzenergebnis. Dabei stammten von der tierischen Produktion in Mitteldeutschland 16 v. H., im Bundesgebiet 20 v. H. aus importierten Futtermitteln. In Mitteldeutschland war auch die durchschnittliche jährliche Zuwachsrate der Nahrungsmittelproduktion kleiner als in Westdeutschland. Auf den Kopf der Bevölkerung bezogen, liegt die Agrarproduktion der „DDR“ dennoch etwas höher als die der BRD. Das macht die wesentlich günstigeren Bedingungen Mitteldeutschlands im Nahrungsspielraum deutlich. 1967 entfielen nämlich auf 100 ha LN in der „DDR“ 269 Personen, in der BRD dagegen 428 (Bevölkerung). Dementsprechend lag der Selbstversorgungsgrad, d.h. der Anteil des Verbrauchs aus der Inlandsproduktion am Gesamtverbrauch von Nahrungs- und Futtermitteln, in Mitteldeutschland bei 86 v. H., in Westdeutschland bei 77 v. H. Eine über das Ganze des Nahrungsmittelverbrauchs gehende Kalorien- und Nährstoffberechnung ergibt, daß die „DDR“ von allen kommunistischen Volkswirtschaften den höchsten Ernährungsstandard aufweist. Wie relativ hoch dieser ist, geht auch aus einem Vergleich mit der BRD hervor. So erreicht die „DDR“ gegenwärtig in etwa den westdeutschen Durchschnittsverbrauch an Kalorien und Kohlehydraten, liegt aber im Verbrauch von Gesamteiweiß (um rd. 10 v. H.) und ins[S. 367]besondere von tierischem Eiweiß (um rd. 25 v. H.) unter dem Verbrauchsniveau der BRD. Auch im Fettverbrauch bleibt sie (um etwa 12 v. H.) darunter, was allerdings unter dem Blickpunkt der Volksgesundheit sicherlich kein Nachteil ist. Über das Ganze gesehen konnte in der mitteldeutschen L., nach vielen Wandlungen und Experimenten, das neue System zwar bis zu einem gewissen Grad konsolidiert werden, aber das Ziel des gut organisierten, spezialisierten sozialistischen Großbetriebes ist keineswegs erreicht worden. Dem stehen nicht nur Planungs- und Leitungsprobleme entgegen, sondern es gibt auch immer noch eine ganze Anzahl technischer Schwierigkeiten zu lösen. Letztere erstrecken sich vor allem auf die Schließung der eine rationelle tierische Produktion verhindernden großen Eiweißfutterlücke, während im Einsatz mineralischer ➝Düngemittel und in der Mechanisierung der L. vergleichsweise größere Fortschritte erzielt werden konnten. Mit 138.739 Schleppern und einer durchschnittlichen Motorleistung von 40,8 PS standen 1963 der L. in der „DDR“ je ha LN immerhin 0,89 Schlepper-PS zur Verfügung. Die entsprechenden Zahlen der BRD liegen bei 1.256.544 Schleppern mit durchschnittlich 23,4 PS und 2,10 Schlepper-PS je ha LN, wobei man allerdings anmerken muß, daß die westdeutsche L., bei ihren Strukturproblemen hinsichtlich des hohen Anteils von Kleinbetrieben, in manchen Produktionsvorgängen übermechanisiert ist. Stärker als in anderen Sektoren der Volkswirtschaft wirkt sich die zentrale administrative Organisation nachteilig auf die Entwicklung der L. auch in der „DDR“ aus. Mit dem Neuen ökonomischen System bzw. dem ökonomischen System des Sozialismus ist die Planung zwar etwas effizienter geworden, was in den seit 1963 feststellbaren Fortschritten der Agrarproduktion zum Ausdruck kommt, am herrschenden Wirtschaftssystem hat sich damit jedoch für die L. und die in ihr tätigen Menschen nichts Grundsätzliches geändert. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 364–367 Landtechnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Landwirtschaftsbank der DDR (LB)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Agrarpolitik der SED hat sich den „Aufbau des Sozialismus auf dem Lande“ und die Steigerung des Produktionspotentials der L. zur immer besseren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und landwirtschaftlichen Rohstoffen aus der Eigenproduktion zum Ziele gesetzt. Vom „Sozialisierungsprozeß“ in Mitteldeutschland wurde kaum ein anderer Berufsstand so entscheidend betroffen wie die Landwirte. In…

DDR A-Z 1969

Frauen (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Die SED hat sich von Anfang an die traditionelle marxistisch-leninistische Auffassung von der Gleichberechtigung der F. als unerläßlicher Voraussetzung für den Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung zu eigen gemacht und diese Gleichberechtigung politisch-propagandistisch und mit praktischen Maßnahmen durchzusetzen versucht. Dabei muß sie nach wie vor gegen noch vorhandene traditionelle Einstellungen ankämpfen und in Rechnung stellen, daß eine Vielzahl auf längere Sicht nicht behebbarer realer Schwierigkeiten die F. daran hindern, ihre Gleichberechtigung auch tatsächlich und in dem von der Partei gewünschten Umfang wahrzunehmen. Art. 20 Abs. 2 der Verfassung von 1968 nimmt die bereits in Art. 7 Abs.~1 der Verfassung von 1949 enthaltene Bestimmung über die Gleichberechtigung der Frau in erweiterter Form auf und legt fest: „Mann und Frau sind gleichberechtigt und haben die gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der F., besonders in der beruflichen Qualifizierung, ist eine gesellschaftliche und staatliche Aufgabe.“ Aus ideologischen Gründen („Selbstverwirklichung“, „Entwicklung zur sozialistischen Persönlichkeit“) wie aus pragmatischen (Arbeitskräftemangel) wird die in weiteren Verfassungsartikeln näher spezifizierte Gleichberechtigung vor allem unter dem Aspekt der Teilnahme der F. am Produktionsprozeß gesehen. Hierbei ist in der Förderung der weiblichen Berufstätigkeit durch die SED im Verlauf der Jahre eine Akzentverschiebung deutlich geworden. Während es ihr zu Beginn des ersten Fünfjahrplanes vor allem darum ging, möglichst viele weibliche Arbeitskräfte für die Volkswirtschaft zu gewinnen, stehen in jüngerer Zeit hauptsächlich Fragen der beruflichen Qualifizierung und des beruflichen Aufstiegs der F. im Vordergrund. 1. Frauenpolitik Unter den Verlautbarungen und gesetzlichen Bestimmungen zur F.-Politik der SED, die die Verschiebung widerspiegeln, kommt dem Kommuniqué des Politbüros des ZK der SED vom 23. 12. 1961 „Die Frau — der Frieden und der Sozialismus“ zentrale Bedeutung zu. Auf Veranlassung der F.-Kommission beim Politbüro entstanden, kritisierte das sogenannte „F.-Kommuniqué“ die unzureichende Durchsetzung der Forderungen der SED hinsichtlich Rolle und Stellung der F. in der sozialistischen Gesellschaft. Den veränderten wirtschaftlichen und politischen Notwendigkeiten und Bedingungen gemäß, präzisierte es die Verantwortung von Partei, Massenorganisationen und Leitungen der Staats- und Wirtschaftsorgane für die Förderung der F. und trug ihnen auf, sich stärker um die Qualifizierung der F. zu kümmern und mehr F. für naturwissenschaftlich-technische Berufe und für Leitungsfunktionen zu gewinnen. Die normierende Wirkung des F.-Kommuniqués kommt vor allem in den Bereichen Familie, Arbeit und Bildung zum Ausdruck. 1. Das Familiengesetzbuch von 1966 fixiert nicht nur die Gleichstellung der F. in Ehe und Familie, sondern auch ihr Recht, über Ausübung bzw. Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit trotz familiärer Verpflichtungen selbständig und ohne bindende Einspruchsmöglichkeiten des Ehemannes zu entscheiden (Familie). 2. Der bereits im Befehl Nr. 253 der SMAD aufgestellte, im Gesetz der Arbeit vom 19. 4. 1950 (GBl. S. 349) wiederholte Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ [S. 221]wurde mit weiteren Bestimmungen des Arbeitsgesetzes und des Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der F. vom 27. 9. 1950 (GBl. S. 1037) im Gesetzbuch der Arbeit (GBA) von 1962 zusammengefaßt. Die Bestimmungen beziehen sich u. a. auf die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für die Teilnahme der F. am Produktionsprozeß. Dazu zählen die Einrichtung von Kinderkrippen, -gärten und -horten, von betrieblichen Verkaufsstellen, Wäschereien und anderen Dienstleistungen. Sie betreffen weiterhin arbeitszeitliche Sonderregelungen und Kündigungsschutz für Schwangere und stillende Mütter (Verbot von Überstunden und Nachtarbeit, Schwangerschafts- und Wochenurlaub von sechs bzw. acht Wochen Stillpausen während der Arbeitszeit, Kündigungsverbot bis zum Ablauf des sechsten Monats nach der Entbindung) und Gewährung von Hausarbeitstagen unter bestimmten Voraussetzungen für vollbeschäftigte F. Ferner sollen besondere Maßnahmen zum F.-Arbeitsschutz wie Verbot von schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten sowie eine entsprechende technisch-organisatorische Gestaltung der Arbeitsplätze den Einsatz der F. in einer weiten, auch nichttypischen F.-Berufe umfassenden Tätigkeitsskala ermöglichen. In von den Betriebsleitern in Zusammenarbeit mit den Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) als Bestandteil des Betriebskollektivvertrages (BKV) aufzustellenden F.-Förderungsplänen sind außerdem detaillierte Weiterbildungsmaßnahmen festzulegen. 3. Das Bildungsgesetz (Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem) vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) garantiert den F. und Mädchen gleiche Bildungsmöglichkeiten und den gleichberechtigten Zugang zu allen Bildungsinstitutionen. Es fordert die Hinlenkung der Mädchen auf eine Ausbildung in technischen und landwirtschaftlichen Berufen, die Qualifizierung der F. zu Facharbeitern und ihre Vorbereitung auf Kaderfunktionen. Wichtige Durchführungsbestimmungen der jüngeren Zeit zum Bildungsgesetz, durch das die F. in das allgemeine System der abschnittsweisen Qualifizierung einbezogen werden, sind die „Anordnung über die Aus- und Weiterbildung von F. für technische Berufe und den Einsatz in mittlere und leitende Tätigkeiten“ vom 7. 7. 1966 (GBl. 1966, Sonderdruck Nr. 545) und die „Anordnung zur Ingenieurausbildung von F. in Sonderklassen an den Fachschulen der DDR“ vom 15. 7. 1967 (GBl. II, S. 506). Erstgenannte Anordnung enthält für alle Staats- und Wirtschaftsorgane verbindliche konkrete Anweisungen über Ausweitung und Forcierung der F.-Qualifizierung, zu deren Durchsetzung die Leiter verpflichtet sind Letztere trifft eine spezifische organisatorische Regelung hinsichtlich der Weiterbildung von F. zu Ingenieuren und Ökonomen, die sich in der Produktion bewährt haben und besonderen häuslichen Belastungen ausgesetzt sind. In erster Linie für F. in landwirtschaftlichen Berufen bestimmt, bestehen seit einiger Zeit vom Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) gegründete F.-Akademien, die auf Vortrags- und Kursusbasis für eine allgemeine Weiterbildung sorgen sollen. 2. Probleme der Frauenarbeit Der SED ist die Eingliederung der F. in den Produktionsprozeß in beachtlichem Umfang gelungen. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten ist seit 1949 kontinuierlich gestiegen, der F.-Beschäftigungsgrad ist einer der höchsten der Welt. Als Ursachen des Anstiegs sind die im Schnitt relativ niedrigen Einkommen der Männer und wachsendes Konsumbedürfnis ebenso zu nennen wie die Überzeugungswirkung der SED-Propaganda. Einer wesentlichen Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten stehen für geraume Zeit — bei offensichtlicher Bereitschaft vieler F., trotz Ehe und Familie und der damit verbundenen Mehrfachbelastungen eine Berufsarbeit aufzunehmen oder in den erlernten Beruf zurückzukehren — noch ungelöste Probleme der F.-Arbeit entgegen. Weder sind genügend Plätze in Einrichtungen der Kinderbetreuung vorhanden, noch steht ein qualitativ wie quantitativ ausreichendes Waren- und Dienstleistungsangebot zur Verfügung, um die Hausarbeit für die F. spürbar zu erleichtern. Weitere Schwierigkeiten, die z. T. aus der mangelhaften Erfüllung staatlicher Förderungsauflagen durch die Betriebsleiter resultieren bzw. Ausdruck des der Gleichberechtigung der F. entgegengebrachten Widerstandes der Männer sind, bilden z. B. ungünstige betriebliche Arbeitsbedingungen und der dem Ausbildungsniveau nicht gemäße Einsatz der weiblichen Arbeitskräfte. Letzteres trifft vor allem auf F. [S. 222]mit Hoch- und Fachschulabschluß zu, die auf den höheren Leitungsebenen von Betrieben und Verwaltungen deutlich unterrepräsentiert sind. Der gesetzlich geförderte Kompromiß der Teilbeschäftigung (Halbtagsarbeit), vor einigen Jahren noch begrüßt, erweist sich in zunehmendem Maße als unbefriedigend und von zweifelhaftem ökonomischem Nutzen, da er der völligen Eingliederung der F. in den Arbeits-, besonders aber in den Qualifizierungsprozeß im Wege steht. Zumal bei weiblichen Führungskräften ergibt sich die Problematik, daß eine Teilbeschäftigung sowohl die Kontinuität der Leitungstätigkeit wie die von Weiterbildungsmaßnahmen unterbricht. 3. Die Frau in Bevölkerung, Wirtschaft und öffentlichem Leben a) Die F. in der Bevölkerung Nach den Angaben des „Statistischen Jahrbuches der DDR“ waren 1967 von den insgesamt 17.089.884 Mill. Einwohnern 9.259.979 weiblich, das entspricht einem Anteil von 54,2 v. H. Der Altersaufbau der weiblichen Bevölkerung zeigte im großen und ganzen eine ähnlich ungünstige Struktur wie der der Gesamtbevölkerung. Durch den hohen F.-Überschuß, der sich von der Altersgruppe der 40jährigen an bemerkbar macht, war die Zahl der weiblichen Rentner allerdings ungleich höher als die der männlichen. Da die F. bereits mit 60 Jahren in das Rentenalter eintreten, die Männer dagegen erst mit 65 Jahren, erscheint der Unterschied besonders groß: 2.263.747 Rentnerinnen standen 996.800 Rentnern gegenüber. In den unteren Altersgruppen bis hinauf zu der der 35jährigen war ein leichter Männerüberschuß zu vermerken. (Bevölkerung) <b) Die F. in der Wirtschaft> (Berufs- und Qualifikationsstruktur) Im arbeitsfähigen Alter befanden sich 1967 5073.523 F. Bei einer Gesamtzahl von rd. 7,7 Mill. (mit Lehrlingen rd. 8,2 Mill.) Beschäftigten waren rd. 3,6 Mill. (mit weiblichen Lehrlingen rd. 3,8 Mill.) F. Ihr Beschäftigtenanteil betrug demnach 47,2 v. H. (1964: 44,2 v. H.), der Beschäftigungsgrad der F. im arbeitsfähigen Alter 76,3 v. H. (1964: 66,5 v. H.). Der hohe Anteil an der Gesamtzahl der Berufstätigen ließ sich nur durch die Mitarbeit einer großen Anzahl verheirateter F. mit Kindern erreichen. 1967 waren in 74,2 v. H. aller Familienhaushalte von Arbeitern und Angestellten die Ehe-F. in den Altersgruppen von 18 bis 60 Jahre und älter mit berufstätig, in der Hälfte der Fälle sogar vollbeschäftigt. Schlüsselt man die Haushalte, in denen die Ehe-F. berufstätig war, nach der Kinderzahl auf, so ergibt sich folgende Verteilung: Neben der Kinderzahl richtete sich der Teilnahmegrad der Ehe-F. an der Berufstätigkeit nach dem Einkommen des Ehemannes. In der niedrigsten Einkommensgruppe (Nettoeinkommen des Ehemannes unter 400~M) arbeiteten in 81,3 v. H. aller Familienhaushalte von Arbeitern und Angestellten die Ehe-F. mit. Gliedert man die Haushalte mit berufstätiger Ehe-F., in denen das Nettoeinkommen des Ehemannes unter 400~M liegt, nach der Anzahl der Kinder auf, ist folgende Verteilung festzustellen: Selbst in der höchsten Einkommensgruppe (Nettoeinkommen des Ehemannes 1.000~M und darüber) arbeiteten in über der Hälfte der in Frage kommenden Familienhaus[S. 223]halte die Ehe-F. mit, lediglich bei drei und mehr Kindern sank der Anteil auf 40,2 v. H. Die Berufsstruktur der F. ist nach den offiziellen Angaben nur grob nach Berufsgruppen aufzuschlüsseln. Für 1967 wie bereits für die vorhergehenden Jahre galt, daß nur knapp ein Drittel berufstätiger F. einschließlich der weiblichen Lehrlinge in der Industrie, fast die Hälfte aber in Bereichen tätig war, in denen die Anzahl der F.-Berufe traditionellerweise am größten ist. An den in der Industrie Beschäftigten haben die F. unterdurchschnittlichen, an den in Bereichen von Handel, Post- und Fernmeldewesen sowie in den Bereichen „außerhalb der materiellen Produktion“ Beschäftigten dagegen überdurchschnittlichen Anteil. Die Verteilung der weiblichen Berufstätigen (mit Lehrlingen) auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche zeigte 1967 folgendes Bild: Von den in den angeführten Wirtschaftsbereichen beschäftigten F. hatten 1967 54.914 einen Hochschulabschluß, davon waren nur 2.976 (gegenüber 31.525 Männern) in der Industrie, 188 in der Bauindustrie und 576 auf dem landwirtschaftlichen Sektor, aber 49.666 in den Bereichen außerhalb der materiellen Produktion tätig. Einen Fachschulabschluß wiesen insgesamt 129.598 F. auf, davon arbeiteten 11.931 in der Industrie (gegenüber 123.805 Männern), 810 in der Bauindustrie, 3.089 in der Landwirtschaft und 108.345 in den Bereichen außerhalb der materiellen Produktion. Der geringe Facharbeiteranteil der F., vor allem in der Industrie, Grund für verstärkte Qualifizierungsbemühungen der SED, bedeutet, daß der Anteil der F. an den niedrigen Lohngruppen unverhältnismäßig hoch ist. 2.000 F. sollen 1967 in der zentralgeleiteten Industrie als Meister, 1.300 als Werkdirektoren bzw. in den Leitungen der VEB beschäftigt gewesen sein. 1900 F. waren Direktoren bzw. Schulleiter von polytechnischen und erweiterten polytechnischen Oberschulen (bei einer Gesamtzahl von 7.789 Schulen der genannten Art). An Qualifizierungsmaßnahmen aller Art nahmen 1967 Insgesamt 167.294 F. teil. 32.228 legten die Facharbeiterprüfung ab, davon 14.691 im Bereich der Landwirtschaft. Ab September 1968 sollen in rd. 380 Sonderklassen an den Fachschulen etwa 2.500 F. ein Ingenieur- bzw. Ökonomiestudium aufnehmen. c) die F. im öffentlichen Leben Die geforderte gleichberechtigte Teilnahme der F. am staatlichen und gesellschaftlichen Leben ist verhältnismäßig groß in den Massenorganisationen. In politischen Entscheidungsgremien von Staat und Partei, in denen ein hoher Anteil von F. wirksame Gleichberechtigung bedeuten könnte, sind sie weder ihrer zahlenmäßigen Stärke in der Gesamtbevölkerung noch ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entsprechend vertreten. Im Politbüro des ZK der SED ist unter den auf dem VII. Parteitag 1967 neugewählten 15 Mitgliedern keine, unter den 6 Kandidaten eine F. Im ZK der SED sind bei insgesamt 131 Mitgliedern nur 16 F., von den 50 Kandidaten nur 6. 5 F. gehören dem aus 22 Mitgliedern bestehenden Staatsrat an. Unter den 26 Ministern gibt es nur eine F. (Minister f. Volksbildung, M. ➝Honecker). In den Volksvertretungen ist der Anteil der F. höher. In der Volkskammer (5. Wahl[S. 224]periode, 1967) sind von den 500 Abgeordneten 153 (30,6 v. H.) F., in den Bezirkstagen (Stand: 2. 9. 1967) von insgesamt 2.840 Abgeordneten 923 (32,1 v. H.), in den Kreistagen der Landkreise und Stadtverordnetenversammlungen der Stadtkreise sind von insgesamt 16.949 Abgeordneten 5.262 (31,0 v. H.) F. 1.082 F. sind Bürgermeister. -In den 62.692 Ständigen Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen (Stand: 1965) mit 355.345 Mitgliedern arbeiten 97.432 F. mit. Von den Richtern sind ein Drittel, von den Schöffen 42 v. H. weiblich. Im DFD waren 1967 etwa 1,3 Mill., im FDGB etwa 3,1 Mill. F. organisiert. Um Aufschluß über Rolle und Probleme vor allem der berufstätigen F. zu gewinnen, arbeitet seit 1964 als Organ des Ministerrates der Wissenschaftliche Beirat „Die Frau in der sozialistischen Gesellschaft“ bei der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAW). Zusammen mit der Staatlichen Plankommission erarbeitet er Forschungsvorschläge, die in die staatlichen Pläne Wissenschaft und Technik eingehen und koordiniert die Forschungsvorhaben zentraler Staats- und Wirtschaftsorgane (vgl. GBl. 1966, II, S. 777). Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. : Argumente und Zitate aus sowjetischen und sowjetzonalen Quellen (zusammengestellt von Hans Schütze). 4., erw. Aufl. (BMG) 1966. 192 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. —— Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 220–224 Franz-Carl-Weiskopf-Preis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Frauenausschüsse

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Die SED hat sich von Anfang an die traditionelle marxistisch-leninistische Auffassung von der Gleichberechtigung der F. als unerläßlicher Voraussetzung für den Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung zu eigen gemacht und diese Gleichberechtigung politisch-propagandistisch und mit praktischen Maßnahmen durchzusetzen versucht. Dabei muß sie nach wie vor gegen noch vorhandene traditionelle Einstellungen ankämpfen und in Rechnung…

DDR A-Z 1969

Erbrecht (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 In der Verfassung vom 6. 4. 1968 wird das E. gewährleistet (Art. 11). Das im wesentlichen jetzt noch geltende E. des BGB wird als ein Produkt der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft bezeichnet, das auf die Erhaltung des kapitalistischen Privateigentums (Eigentum) zugeschnitten sei. Mit der Neuregelung des Zivilrechts soll auch ein neues sozialistisches E. geschaffen werden, das die Verhältnisse der Familie im Sozialismus zur Geltung bringen soll (Zivilgesetzbuch). Durch das Einführungsgesetz zum Familiengesetzbuch vom 20. 12. 1965 (GBl. 1966 I, S. 19) ist das E. des unehelichen Kindes und des überlebenden Ehegatten (Familienrecht) erweitert worden. Grundlage des künftigen E. soll das vererbbare persönliche Eigentum sein. Während der „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ soll außerdem auch das Privateigentum in entsprechender Weise vererbbar sein. Mittels der Erbschaftsteuer wird die Vererbung privaten und privatkapitalistischen Eigentums stark beschränkt. Befindet sich der Nachlaß in der BRD, so muß der in der „DDR“ lebende Erbe seine [S. 172] Erbansprüche bei der Staatsbank der DDR anmelden (Zahlungsverkehr). Die Einfuhr der Nachlaßgegenstände muß vom Rat des Bezirkes genehmigt werden. Zur Zeit können noch West-Berliner und Westdeutsche Erben eines in der Zone befindlichen Nachlasses einschließlich des Grundvermögens werden. Der im Westen lebende Erbe kann jedoch über den Nachlaß nicht frei verfügen. Er muß einen Bevollmächtigten mit der Verwaltung des Nachlasses beauftragen. Zur Ausfuhr von Erbschaftsgut bedarf es der Genehmigung des Rates des Bezirks (3. DB zum Zollgesetz vom 25. 1. 1963 — GBl. II, S. 51). Zum Nachlaß gehörendes Geld ist auf ein Sperrkonto einzuzahlen, über das der westdeutsche Kontoinhaber nur mit Genehmigung der Staatsbank der DDR verfügen kann. Die Freigabe darf nur für bestimmte, in den Richtlinien zum Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen Zahlungsverkehrs vom 5. 3. 1955 (GBl. II, S. 105), genannte Zwecke erfolgen. Ist der Erbe geflüchtet, so wird der ihm zufallende Nachlaß wie sein zurückgelassenes Vermögen behandelt, d.h. Grundstücke unterliegen der Zwangsverwaltung, die bewegliche Habe wird veräußert. (Flüchtlingsvermögen) Ein Erbschein darf einem westdeutschen oder West-Berliner Erben zum Zwecke der Anmeldung nach dem Lastenausgleichsgesetz nicht erteilt werden. Erbscheinanträge von Erben enteigneter Großgrundbesitzer sind ebenfalls abzulehnen. Die von den Erblassern errichteten Testamente sind gemäß einer vertraulichen Rundverfügung des Ministeriums der Justiz vom 3. 7. 1954 zu vernichten. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 171–172 Entwicklungshilfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erbschaftsteuer

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 In der Verfassung vom 6. 4. 1968 wird das E. gewährleistet (Art. 11). Das im wesentlichen jetzt noch geltende E. des BGB wird als ein Produkt der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft bezeichnet, das auf die Erhaltung des kapitalistischen Privateigentums (Eigentum) zugeschnitten sei. Mit der Neuregelung des Zivilrechts soll auch ein neues sozialistisches E. geschaffen werden, das die Verhältnisse der Familie…

DDR A-Z 1969

1969: L

Laienkunst Lamberz, Werner Landambulatorium Länder Landesverrat Landflucht Landkarten Landklubs der Intelligenz Landschaftspflege Landtechnik Landwirtschaft Landwirtschaftsbank der DDR (LB) Landwirtschaftsrat der DDR Landwirtschaftssteuer Lange, Erich Lange, Ingeburg, geb. Rosch Lange, Marianne, Prof. Dr. Lastschriftverfahren Lauchhammer LDPD Lebensmittelkarten Lebensstandard Lebensversicherung Leder-, Schuh- und Rauchwarenindustrie Lehrerbildung Lehrer des Volkes, Verdienter Lehrlingsausbildung Lehrmittel Lehrproduktion Leichtindustrie Leihbüchereien Leipzig Leipziger Messe Leistungsabzeichen Leistungslohn Leistungsprinzip Leistungsvergleich Leistungsverordnung Leitbetrieb Leitungssystem Leitungswissenschaft Lektorat Leninismus Leopoldina Lesezirkel Lessing-Preis Leuna Liberal-Demokratische Partei Deutschlands Liberman-Diskussion Liegenschaftsdienst Liga für Völkerfreundschaft Limbach-Oberfrohna Linie Literatur Literatur-Institut Lizenzen LKG Lohnausgleich Lohnfonds Lohngruppe Lohngruppenkatalog Lohnnormen Lohnpolitik Lohnsteuer Losungen Lotterie Lotto LPG LPG-Gemeinschaftseinrichtungen zur Beschaffung landwirtschaftlicher Produktionsmittel LPG-Gesetz Lübbenau Luckenwalde Luftschutz Luftsicherheitszentrale Luftverkehr Luftwaffe

Laienkunst Lamberz, Werner Landambulatorium Länder Landesverrat Landflucht Landkarten Landklubs der Intelligenz Landschaftspflege Landtechnik Landwirtschaft Landwirtschaftsbank der DDR (LB) Landwirtschaftsrat der DDR Landwirtschaftssteuer Lange, Erich Lange, Ingeburg, geb. Rosch Lange, Marianne, Prof. Dr. Lastschriftverfahren Lauchhammer LDPD Lebensmittelkarten Lebensstandard Lebensversicherung Leder-, Schuh- und Rauchwarenindustrie …

DDR A-Z 1969

Maschinenbau (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zusammenfassende Bezeichnung für zwei Industriezweige der Metallverarbeitenden Industrie: den Schwer-M. und den Allgemeinen M. a) Schwermaschinenbau Dazu zählen die Industriegruppen Energie-M., Werkzeug-M. sowie Schmiede- und Preßausrüstungen, Ausrüstungen für die Chem. Industrie, den Bergbau und die Kohleindustrie und für die Metallurgie, Transportausrüstungen. b) Allgemeiner Maschinenbau Dazu zählen der Bau von Maschinen und Apparaten für die Grundstoffindustrie, die metallverarbeitende Industrie, die Leichtindustrie, die Lebensmittelindustrie, die Bauwirtschaft und die Land- und Forstwirtschaft. Oberste Anleitungsorgane für den M. sind das Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau und das Ministerium für Verarbeitungsmaschinen- und Fahrzeugbau. Für die verschiedenen Zweige und Erzeugnisgruppen des M. gibt es 25 Vereinigungen Volkseigener Betriebe als Anleitungs- und Kontrollorgane der rd. 1.270 Betriebe, in denen über 390.000 Arbeiter und Angestellte tätig sind (d.s. 14 v. H. der in der Industrie Beschäftigten). Neun Zehntel davon arbeiten in volkseigenen Betrieben. Der Anteil des M. am Produktionswert der Industrie betrug 1967 rd. 13 v. H. In Mitteldeutschland war der M. bereits vor 1945 stark entwickelt (Textilmaschinen, Lebensmittelmaschinen, Werkzeugmaschinen, leichtere Elektromaschinen usw.). — Die Kriegsschäden und Demontageverluste des M. waren sehr erheblich (Reparationen). Sie betrugen mehr als die Hälfte der Kapazitäten von 1936. Der Wiederaufbau führte zu Strukturveränderungen, da das SED-Regime gleichzeitig einen eigenen Schwer-M. entwickelte. Die Erzeugnisse des Energiemaschinenbaus sind für die Entwicklung der mitteldeutschen Industrie von großer Bedeutung. Die Produktionsleistungen des Energie-M. konnten zwischen 1955 und 1966 zwar verdoppelt werden, gleichwohl konnte damit der wachsende Bedarf — vor allem für den Ausbau und die Modernisierung vorhandener und den Aufbau neuer Großkraftwerke — in keinem Jahr voll abgedeckt werden. Die Jahresergebnisse lagen stets unter den Planzielen. Wegen der Importabhängigkeit bei hochwertigen Materialien (Turbinenschaufeln) beschloß die Staatliche Plankommission, daß aus Eigenproduktion keine größeren Kraftwerk-Blocks als solche [S. 399]mit 100 Megawatt Leistung erstellt werden sollen. Erforderliche größere Anlagen sollen komplett importiert werden. (Vergleich BRD: hier werden Kraftwerkblocks bis zu 300 Megawatt gebaut.) (Energiewirtschaft) Ebenfalls von großer Bedeutung für die Entwicklung der mitteldeutschen Industrie ist der Werkzeugmaschinenbau. Zwar ist auch auf diesem Gebiete die Produktion nach Mengen sehr erheblich angestiegen und qualitativ in Orientierung auf den Weltstand der Technik verbessert worden, aber auch hier konnte der wachsende Bedarf nicht befriedigt werden. Die Produktionsausrüstungen in der mitteldeutschen Industrie sind noch immer als weitgehend überaltert zu bezeichnen (Technologie). Das ist nicht zuletzt auf die außerordentlich hohe Exportquote bei Erzeugnissen des Werkzeug-M. zurückzuführen, die bei den wichtigsten Erzeugnissen zwischen 55 und 90 v. H. liegt. Hauptempfänger ist die SU. Von der Gesamtproduktion der beiden Zweige des M. wird mehr als die Hälfte exportiert, und dieser Export entspricht annähernd der Hälfte des Gesamtexports der „DDR“. Im Rahmen der Zusammenarbeit im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe soll der mitteldeutsche M. vorwiegend Werkzeugmaschinen herstellen, während andere Länder des RGW sich auf andere Maschinen spezialisieren sollen. Bisher ist jedoch nur ein geringer Spezialisierungsgrad der M.-Industrien der Mitgliedsländer erreicht worden. Er wurde amtlich für die einzelnen Länder mit 3 bis 30 v. H. beziffert. Dieser geringe Spezialisierungsstand weist auf die Interessengegensätze zwischen den RGW-Ländern hin, besonders in Fragen der Großserienproduktion. Der Handel mit Erzeugnissen des M. zwischen den RGW-Ländern wächst seit Jahren langsamer als der entsprechende Handel zwischen den westlichen Industrieländern. Literaturangaben *: Der allgemeine und spezielle Maschinenbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1954. 48 S. m. 13 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 398–399 MAS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Maschinenbau, Allgemeiner

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zusammenfassende Bezeichnung für zwei Industriezweige der Metallverarbeitenden Industrie: den Schwer-M. und den Allgemeinen M. a) Schwermaschinenbau Dazu zählen die Industriegruppen Energie-M., Werkzeug-M. sowie Schmiede- und Preßausrüstungen, Ausrüstungen für die Chem. Industrie, den Bergbau und die Kohleindustrie und für die Metallurgie, Transportausrüstungen. b) Allgemeiner Maschinenbau Dazu zählen der…

DDR A-Z 1969

Zins (1969)

Siehe auch das Jahr 1975 Ebenso wie in den privatwirtschaftlich organisierten Marktwirtschaften existiert auch in der Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs die ökonomische Kategorie des Z. Im mitteldeutschen Wirtschaftssystem wird der für die zeitweilige Nutzung geliehener Geldmittel zu zahlende Z. gemäß der Marxschen Interpretation der Kategorie des Z. grundsätzlich als Teil des „Reineinkommens“ (also als Bestandteil des Gewinns oder Mehrwerts) angesehen, obwohl heute aus Gründen der „wirtschaftlichen Rechnungsführung“ zwecks besserer Messung der Wirtschaftlichkeit und Rentabilität der Staatsbetriebe und -konzerne der Z. als Kostenelement im betrieblichen Rechnungswesen und bei der Preiskalkulation verrechnet wird (Selbstkosten). Z. müssen für Kredite an VEB, Kombinate, VVB usw. von diesen an die kreditgewährenden Banken gezahlt werden. Ebenso müssen Einwohner für Konsumentenkredite, Darlehen zur Instandsetzung von Wohnungen und für Hypothekarkredite zum Bau der in geringem Umfang errichteten Eigenheime Z. zahlen (Sollzinsen der Banken). Z. werden den VEB, VVB, Kombinaten, Genossenschaften usw. für ihre Einlagen bei den Banken gewährt (Habenzinsen der Banken). Ebenso erhalten Sparer für ihre Depositen bei den Sparkassen und Banken Z., wobei der Z.-Fuß nach der Länge der Kündigungsfrist differenziert wird. Neben den Z. für Kredite und Einlagen existieren noch die Verspätungs-Z., die bei Verstößen gegen Vereinbarungen gemäß dem Vertragsgesetz vom Schuldner gezahlt werden müssen. Die wirtschafts- und finanzpolitische Bedeutung der Z. in einer zentralgelenkten Wirtschaft rührt u.a. daher, daß diese dort als „Mittel zur Festigung der wirtschaftlichen Rechnungsführung und zur Durch[S. 748]setzung der Finanzdisziplin genutzt“ werden können. Die Soll- und Haben-Z. der Banken sollen in Übereinstimmung mit den geplanten übrigen Finanzgrößen und -beziehungen festgelegt werden, wobei diese wiederum mit den güterwirtschaftlichen Zielen des Perspektiv- und des Volkswirtschaftsplanes abzustimmen sind. Bei der Schaffung eines die Effizienz der Wirtschaftstätigkeit stimulierenden „Systems in sich geschlossener ökonomischer Hebel“ im „Neuen ökonomischen System“ wurde besonderes Gewicht auf die Erhöhung des Lenkungseffekts des Z. gelegt. Eine zielgerichtete Z.-Differenzierung erhöht das Interesse der Kreditnehmer an einer hohen Effektivität der kreditierten Maßnahmen. Die Z.-Differenzierung in der Kreditpolitik gegenüber den VEB, VVB, Kombinaten, Genossenschaften usw. beruht dabei auf dem Prinzip, für die zwangsweise aufzunehmenden „Plankredite“ Mindest-Z. anzusetzen und für „Zusatzkredite“ höhere Z. zu verlangen, die für die Betriebe eine Gewinnschmälerung bedeuten. Innerhalb der Gruppe der „Zusatzkredite“ sind die Z. für Kredite, mit denen „im volkswirtschaftlichen Interesse liegende“ Aufgaben finanziert werden, niedriger als die Z. für Kredite zur Deckung eines Finanzbedarfs, der auf Grund von Planwidrigkeiten entstanden ist. Bei der Festlegung der Z. in gesonderten Kreditverträgen zwischen den Kreditinstituten und den Wirtschaftseinheiten müssen die Banken natürlich darauf achten, daß die Gewinnschmälerung durch die relativ höheren Z. nicht größer ist als der Gewinn aus den durch die Kreditvergabe unterstützten Investitions- und sonstigen Maßnahmen. Ferner wird durch die Z.-Differenzierung die Verwirklichung der von der Wirtschaftsführung beschlossenen volkswirtschaftlichen Schwerpunktaufgaben, wie z. B. die komplexe Rationalisierung der Produktionsprozesse, mit Hilfe von relativ niedrigen Z. gefördert. Zu den Mitteln der Z.-Politik gehört im Bereich der gewerblichen Wirtschaft in Mitteldeutschland auch die Möglichkeit, daß die Bank vertraglich mit dem Betrieb vereinbart, daß sie ihm die höheren Z. durch eine Kreditverschuldung infolge von Planverstößen (z. B. auf Grund der Überschreitung von Inbetriebnahmeterminen bei Neubauten, Überplanbeständen bei Materialien, eingetretener Verluste) rückerstattet, wenn er innerhalb einer bestimmten Frist die Ursachen der Planwidrigkeiten beseitigt. (Kredit) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 747–748 ZGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zinspolitik

Siehe auch das Jahr 1975 Ebenso wie in den privatwirtschaftlich organisierten Marktwirtschaften existiert auch in der Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs die ökonomische Kategorie des Z. Im mitteldeutschen Wirtschaftssystem wird der für die zeitweilige Nutzung geliehener Geldmittel zu zahlende Z. gemäß der Marxschen Interpretation der Kategorie des Z. grundsätzlich als Teil des „Reineinkommens“ (also als Bestandteil des Gewinns oder Mehrwerts) angesehen, obwohl heute aus Gründen der…

DDR A-Z 1969

Potsdam (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Westteil von Brandenburg unter Austausch sachsen-anhaltischer Gebietsteile: 12.568 qkm, (1967) 1.134.388 Einwohner (1950: 1.221.698). 2 Stadtkreise: Brandenburg, Potsdam; 15 Landkreise: Belzig, Brandenburg, Gransee, Jüterbog, Königs Wusterhausen, Kyritz, Luckenwalde, Nauen, Neuruppin, Oranienburg, Potsdam, Pritzwalk, Rathenow, Wittstock, Zossen. Vorsitzender des Rates des Bezirkes Pucherl (SSD). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: W. ➝Wittig. Der Bezirk hat vornehmlich landwirtschaftliche Bedeutung, doch bestehen in einigen Zentren wichtige Industrien: in Brandenburg ein Stahl- und Walzwerk, in und um Rathenow optische Werke. In Brandenburg und den Randgebieten von Berlin befinden sich Fahrzeugwerke, Lokomotiv- und Schwermaschinenbaubetriebe, ferner in Hennigsdorf ein Stahl- und Walzwerk, in Oranienburg ein Kaltwalzwerk. 2. Stadtkreis im brandenburgischen Bezirk P., Bezirksstadt, Kreisstadt, zwischen Havelseen am Zusammenfluß von Havel u. Nuthe, mit (1967) 110.617 Einwohnern (1950: 118.180) größte Stadt Brandenburgs; ehem. neben Berlin Residenz der Hohenzollern, bis 1952 Landeshauptstadt (Brandenburg), mit zahlreichen geschichtlichen Bauten im klassisch gemäßigten Barock (im 2. Weltkrieg stark zerstört: Stadtschloß, 1745 bis 1751 umgebaut, nach Kriegsschäden 1960 völlig abgerissen), Garnisonkirche (1731 bis 1735, mit Gruft Friedrich Wilhelms I. und Friedrichs d. Gr., nach Kriegsschäden 1968 gesprengt), Neues Palais (1763 bis 1769), Park und Schloß Sanssouci; mit den DEFA-Studios in P.-Babelsberg Mittelpunkt der Filmproduktion, chemisch-pharmazeutische Industrie und Lokomotivwerke „Karl Marx“; Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften „Walter Ulbricht“ (seit 1952/53), Pädagogische Hochschule, Hochschule für Filmkunst (seit 1954), Institut für Agrarökonomie, Institut für Archivwissenschaft, Brandenburgische Landes- und Hochschulbibliothek, Theater („Hans-Otto-Theater“), Forschungsstelle für Ur- und Frühgeschichte, Sternwarte, meteorologisches, geodätisches und astrophysikalisches Observatorium; Sitz des ev. Bibelwerkes. — Im Schloß Cecilienhof bei P. tagte vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 die Potsdamer Konferenz, die zum Potsdamer Abkommen führte. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 489 Postzensur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Potsdamer Abkommen

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Westteil von Brandenburg unter Austausch sachsen-anhaltischer Gebietsteile: 12.568 qkm, (1967) 1.134.388 Einwohner (1950: 1.221.698). 2 Stadtkreise: Brandenburg, Potsdam; 15 Landkreise: Belzig, Brandenburg, Gransee, Jüterbog, Königs Wusterhausen, Kyritz, Luckenwalde, Nauen, Neuruppin, Oranienburg, Potsdam, Pritzwalk, Rathenow, Wittstock, Zossen.…

DDR A-Z 1969

Gesellschaft für Sport und Technik (GST) (1969)

Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Organisation zur vormilitärischen Ausbildung von Jugendlichen und jüngeren Einwohnern beiderlei Geschlechts, (Vorbild ist der sowjet. vormilit. Verband „DOSAAF“.) Gegründet durch Regierungsverordnung vom 7. 8. 1952 als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Beitritt, obwohl geltendes Statut darüber nichts sagt, ab 14. Lebensjahr, formell freiwillig. Unterstand bis 1. 3. 1956 dem Innen-, nun dem Ministerium für Nationale Verteidigung, das jährlich etwa 30 Mill. M zuschießt und die hauptamtlichen Funktionäre besoldet. Sitz: Neuenhagen (14 km westl. Strausberg). Das 5. umformulierte Statut der GST wurde am 11. 4. 1964 vom III. Kongreß beschlossen und am 27. 5. von dem Ministerrat bestätigt (GBl. S. 553). Nach §~1 ist sie „eine Massenorganisation der Werktätigen … unter Führung der SED … arbeitet sie eng mit allen in der Nationalen Front … vereinigten Parteien und Massenorganisationen sowie mit den staatlichen Organen zusammen“. — Sie „sieht in der sozialistischen Wehrerziehung der Werktätigen und vor allem der Jugend ihre Hauptaufgabe. Sie unterstützt durch ihre Tätigkeit die [S. 241]Vorbereitung der Jugend auf den Ehrendienst in der Nationalen Volksarmee“. — Die GST erzieht einerseits „ihre Mitglieder im Geiste des sozialistischen Internationalismus“, betont andererseits die „Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes“. Laut § 5 des Statuts können Förderer der GST-Arbeit wie bisher als „Freunde der GST“ der Organisation angehören. — Neu ist, daß (gemäß § 18, d) in den Grundorganisationen (d.h. Ortsgruppen) auch „Arbeitsgemeinschaften, Zirkel usw. gebildet werden“ sollen. Ähnliche Ziele enthielt schon das 1. Statut der GST vom Aug. 1952. Da motorsportliche Möglichkeiten lockten und auf offene Bindung an die SED verzichtet wurde, hatte die GST bis Ende 1952 starken Zulauf. Die Einführung einer Pflichtausbildung in Schießen und Geländedienst und einer Politschulung drosselte den Zulauf und brachte Austritte. Dennoch veranlaßte die SED das 2. Statut vom Nov. 1954, das den militärähnlichen Charakter verstärkte und sie „der Führung der Arbeiterklasse und ihres Vortrupps, der SED“, unterstellte. Seit Sommer 1955 wird die GST auch an Normalkaliberwaffen ausgebildet. Die Erziehung zum Patriotismus und zum Kommunismus wird in der GST seit 1957 offen gefordert. Seit 1955 darf die GST, obwohl ihre Funktionäre meist älter sind, nur 14- bis 24jährige ausbilden. Die Ausbildung der älteren Männer ist den Kampfgruppen vorbehalten. Einheiten der GST wirken meist an den großen Kampfübungen der Kampfgruppen mit. Seit dem 13. 8. 1961 (Mauer) und dem Verteidigungsgesetz nahm die Tätigkeit der GST sehr zu. In den Oberklassen fast aller Schulen wurde die Teilnahme an der Ausbildung der GST Zwang. Die allg. Wehrpflicht brachte die GST nicht zum Erliegen, sondern führte zur Verdichtung ihrer Organisation. In vielen Orts- und Kreisorganisationen wurde die Vorschulung von Rekruten für die Nachrichten- und Panzertruppe, die Luft- und Marinekräfte verbreitert und verbessert. Der III. Kongreß der GST (April 1964) drängte darauf, die Arbeit der Wehrertüchtigung in Betrieben und Schulen aller Art zu verstärken. Er sah vor, die Tätigkeit der GST auf die Wohngebiete auszudehnen, überall massenwirksamer und anziehender zu arbeiten. Wieder einmal stellte auch der III. Kongreß fest, der Erfolg der GST hänge „wesentlich davon ab, wie die Leitungen der FDJ- und GST-Grundorganisationen gemeinsam beraten und zusammenarbeiten“. — Seitdem wird an Schulen aller Art die Aufstellung vormilit. Schülerhundertschaften angestrebt und die Errichtung von Lehrlings-Hdsch. in großen Betrieben. Der § 44 des Jugendgesetzes (vom 4. 5. 1964) verpflichtete alle Verwaltungsfunktionäre und Betriebsleiter zur Unterstützung der GST: Sie haben den Jugendlichen unter Heranziehung der FDJ, der GST und des Deutschen Roten Kreuzes es „zu ermöglichen, sich bereits vor Ableistung des Wehrdienstes militärische, technische und medizinische Kenntnisse anzueignen“. Seit Februar 1968, seit der Auswechslung der Spitzengruppe im ZV der GST, leiteten das ZK der SED und die NVA eine Straffung und stärkere Militarisierung der GST-Tätigkeit ein. In den Bezirksverbänden der GST wurden neue, stärker disziplinierte und besser ausgebildete Lehr-Hundertschaften aufgestellt, um die Zöglinge der GST für die Zwecke der NVA sorgfältiger vorzubereiten. Ein Teil dieser Lehreinheiten wurde von den FDJ-Ordnungsgruppen aufgestellt. Der IV. Kongreß (12.–14. 9. 1968) beschloß ein neues Statut der GST und solche Richtlinien, die den Anforderungen der NVA stärker als bisher entsprechen. Während die vormilitärische Ausbildung in der GST bisher als freiwillige Leistung galt, soll sie nunmehr Vordienst-Pflicht sein. Eine Hauptaufgabe der GST sei, in engem Zusammenwirken mit der FDJ alle Jugendlichen zu einem festen Klassenbewußtsein zu erziehen. In Verbindung damit sollen sie ideologisch und körperlich „auf den Ehrendienst“ in der NVA vorbereitet werden. Deshalb soll die GST noch enger mit der entscheidenden Kraft, mit der NVA, verflochten werden. Alles hänge letztlich von der ständigen Bemühung um die sozialistische Wehrerziehung ab. Eine zugleich sozialistisch und patriotisch erzogene Jugend werde die Wehrbereitschaft und Wehrbefähigung des ganzen Volkes entwickeln. Die GST soll seit 1968 möglichst vielen der von ihr erfaßten Jugendlichen, die nun de facto Vordienst-Rekruten sind, jeweils eine bestimmte militärtechnische Ausbildung (z. B. als Funker, Kanonier, Panzerfahrer, Flieger) zukommen lassen: eine in Halbtags- oder Ganztags-Kursen erfolgende Ausbildung über längere Zeiträume hin. Die Zahl und die Güte der Ausbilder soll zielbewußt gesteigert werden. Neben der Heranbildung von Ausbildern in ihren eigenen Gliederungen soll die GST immer mehr Reservisten der NVA, der Bereitschaftspolizei und der Deutschen Volkspolizei gewinnen. Auch dieso Reservisten sollen ständig weiter in der Waffenkunde geschult werden. Formell ist die GST von unten nach oben aufgebaut, doch der 1. Vors. des ZV, der ein ständiges Sekretariat leitet, lenkt sie in Wirklichkeit von oben nach unten, über die Bezirks- und Kreisorganisationen bis zu den Grundorganisationen. Diese bestehen in Verwaltungen, Betrieben, LPG, Hochschulen, Schulen und Wohngebieten. Dort wird die Ausbildung betrieben. Soweit dies möglich, in 6 Sektionen: Allgemeine vormilitärische Ausbildung; Schießsport; Motorsport; Flugsport (Segel- und Motorflug, Fallschirm); Nachrichtensport (Funk und Drahtspruch); Seesport (mit Tauchen). — Tiersport (bes. Brieftauben, Meldehunde, Reiten) und Jagd wurden aus der GST ausgegliedert. — Diese Ausbildung wird geleitet und überwacht von Funktionären der GST und Reservisten der NVA, die wiederum von aktiven Offizieren und Unteroffizieren der NVA in Lehrgängen auf dem jeweils letzten technischen Stand gehalten werden. Die Verbindung zur NVA wird sehr gepflegt, Mittelpunkte der Ausbildung sind 5 ständige Lager, in denen vor allem Zwölftageskurse abgehalten werden. Die allg. Ausbildung (Geländesport, Schußwaffen, Kartenlesen, Sanität, Atomschutz) ist verbindlich für alle Mitglieder. Erst nach 80 allg. Lehrstunden ist Eintritt in 1 oder 2 der anderen Fach-Sektionen erlaubt. Schießen bleibt stets (wie auch die eingehende Politschulung) Pflicht. — Die GST hat 4 [S. 242]eigene Schulen (Motorflug, Segelflug, Seesport, Nachrichten). Die GST zählt rd. 500.000 Mitgl., davon sind etwa 350.000 aktiv. Seit Sept. 1968 hat die GST eine graue Uniform. 1. Vors.: bis Februar 1963 Generalmajor d.R. Richard Staimer; seit 1. 2. 1968 Generalmajor Günther ➝Teller. (Militärpolitik, militärische ➝Studentenausbildung) Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 240–242 Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“

Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Organisation zur vormilitärischen Ausbildung von Jugendlichen und jüngeren Einwohnern beiderlei Geschlechts, (Vorbild ist der sowjet. vormilit. Verband „DOSAAF“.) Gegründet durch Regierungsverordnung vom…

DDR A-Z 1969

Staatsverleumdung (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Strafrechtswissenschaft und Strafrechtsprechung zählen St. nicht zu den Staatsverbrechen. Folgerichtig wird vom neuen Strafgesetzbuch der Straftatbestand der St. auch nicht im 2. Kapitel des Besonderen Teils („Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik“), sondern im 8. Kapitel („Straftaten gegen die staatliche Ordnung“) geregelt. § 220 StGB bestimmt: „(1) Wer in der Öffentlichkeit 1. die staatliche Ordnung oder staatliche Organe, Einrichtungen oder gesellschaftliche Organisationen oder deren Tätigkeit oder Maßnahmen; 2. einen Bürger wegen seiner staatlichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit, wegen seiner Zugehörigkeit zu einem staatlichen oder gesellschaftlichen Organ oder einer gesellschaftlichen Organisation verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe oder mit öffentlichem Tadel bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer in der Öffentlichkeit Äußerungen faschistischen oder militaristischen Charakters kundtut.“ Mit dieser Regelung knüpft das StGB an die bis zu seinem Inkrafttreten (1. 7. 1968) geltende Bestimmung des § 20 StEG an. Neu ist der zweite Absatz, womit das Kundtun faschistischer oder militaristischer Äußerungen in der Öffentlichkeit aus dem Tatbestand der staatsfeindlichen Hetze herausgenommen wurde. „Verherrlichung“ des Faschismus oder Militarismus bleibt aber staatsfeindliche Hetze (§ 106, Abs. 1, Ziff. 4 StGB). Zum Erfordernis der „Öffentlichkeit“ der St., hat das OG bereits in früherer Zeit entschieden, daß Öffentlichkeit auch dann gegeben sei, „wenn die verleumderische Äußerung auch nur einer Person gegenüber gemacht wird“ und „wenn in einer an sich nicht als öffentliche Örtlichkeit zu bezeichnenden Umgebung, wie privatem Wohnraum, Werkstätten u.dgl., die persönliche Atmosphäre. durch den Charakter der betreffenden Äußerung und der völlig unpersönlichen Beziehungen, in denen sich der Kundgebende und der Empfänger der Mitteilung gegenüberstehen, beseitigt ist“ (Urteil in „Neue Justiz“ 1958, S. 68/69). Nach der Mitte 1962 verkündeten neuen Strafpolitik soll „nicht jede dumme Bemerkung, nicht jedes dumme Gerede, wenn jemandem einmal — wie man so schön sagt — der Kragen platzt“, St. sein (Ulbricht in „Neues Deutschland“ vom 20. 6. 1962). Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 607 Staatsverlag der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsverrat

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Strafrechtswissenschaft und Strafrechtsprechung zählen St. nicht zu den Staatsverbrechen. Folgerichtig wird vom neuen Strafgesetzbuch der Straftatbestand der St. auch nicht im 2. Kapitel des Besonderen Teils („Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik“), sondern im 8. Kapitel („Straftaten gegen die staatliche Ordnung“) geregelt. § 220 StGB bestimmt: „(1) Wer in der Öffentlichkeit 1. die staatliche Ordnung…

DDR A-Z 1969

Hochschullehrer (1969)

Siehe auch: Hochschullehrer, Wissenschaftliche Mitarbeiter: 1975 1979 Das Bildungsgesetz und die H.-Berufungs-VO (HBVO), die am 1. 2. 1969 in Kraft trat (GBl. 11/1968, Nr. 127), enthalten einen umfangreichen Katalog von Aufgaben und Pflichten des H., der u.a. hochqualifizierte sozialistische Persönlichkeiten heranbilden, Spitzenleistungen in der Forschung vollbringen, sich ständig auf seinem Fachgebiet qualifizieren, seine fachliche Weiterbildung mit der Vertiefung der marxistisch-leninistischen Kenntnisse verbinden, eng mit den gesellschaftlichen Organisationen zusammenarbeiten, die Einheit von Forschung und Lehre und von Theorie und Praxis verwirklichen soll. Von der seit Mai 1949 bestehenden stufenförmigen Gliederung der Professoren (mit Lehrstuhl, mit vollem Lehrauftrag, mit Lehrauftrag) wird abgegangen und der ordentliche Professor eingeführt. Die ordentlichen Professoren, Hochschuldozenten und Professoren mit künstlerischer Lehrtätigkeit sind hauptamtliche H. Honorarprofessoren und -dozenten sind nebenamtliche H. und nicht Angehörige der Hochschule. Neu geschaffen wurde auch die außerordentliche Professur, die keine „Zweitprofessur“ oder eine „Art Anwartstellung“ auf einen Lehrstuhl, vielmehr eine Auszeichnung für solche hauptamtlich tätigen Dozenten und wissenschaftlichen Mitarbeiter der Hochschulen sein soll, die sich in Forschung, Ausbildung, Erziehung, Weiterbildung und bei der Leitung wissenschaftlicher Kollektive „hervorragend bewährt“ haben. Zu den Voraussetzungen der Berufung zum H. gehört neuerdings die Facultas docendi (Lehrbefähigung); sie gilt als Nachweis der Befähigung für eine Tätigkeit als H. und wird vom Bewerber beantragt. Zuständig hierfür ist der Wissenschaftliche Rat der für das Fachgebiet zuständigen Hochschule. Seine Beschlüsse über die Erteilung bzw. Nichterteilung der Lehrbefähigung bedürfen der Bestätigung durch den Rektor. Für Einsprüche gegen seine Entscheidung ist der Minister für Hoch- und Fachschulwesen zuständig. Treten Mängel in der Tätigkeit eines H. auf, kann die Facultas docendi für eine bestimmte Zeit (ein Jahr) ausgesetzt werden. Bestrebungen, die Erteilung der Lehrbefähigung von dem Besitz des neueingeführten Doktors der Wissenschaften (Dr. sc.) abhängig zu machen oder ihn als einzig mögliche Form des Nachweises der für einen H. notwendigen Qualifikation anzusehen, haben sich nicht durchsetzen können (Akademische Grade). , Berufungen von H. erfolgen durch den Minister für Hoch- und Fachschulwesen, Berufungsvorschläge berät und beschließt der Rat der Sektion. Für die Berufung zum ordentlichen Professor, die einen vorhandenen Lehrstuhl voraussetzt, unterbreitet der Rat der Sektion im Regelfall einen Vorschlag mit drei Kandidaten, aus denen der Minister einen auswählt. Er kann jedoch nach Anhörung des Rates der Sektion die Berufung auf einen neuerrichteten Lehrstuhl ohne das vorgeschriebene Verfahren vornehmen. Mit der HBVO zusammen trat die Mitarbeiter-VO (MVO) in Kraft. Wissenschaftliche Mitarbeiter an den Universitäten, wissenschaftlichen Hochschulen und Instituten mit Hochschulcharakter sind nach der MVO: wissenschaftliche Assistenten mit befristetem und unbefristetem Arbeitsrechtsverhältnis sowie Assistenzärzte bzw. Assistenzärzte in der Fachausbildung oder mit Facharztanerkennung; Lehrer im Hochschuldienst; Lektoren, wissenschaftliche Oberassistenten und Oberärzte; wissenschaftliche Sekretäre. Zu der Kategorie „weitere wissenschaftliche Mitarbeiter“ gehören die Kustoden sowie das mittlere wissenschaftliche Personal (wissenschaftliche Bibliothekare, Archivare, Museologen, Dokumentalisten, Übersetzer). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 276 Hochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hochverrat

Siehe auch: Hochschullehrer, Wissenschaftliche Mitarbeiter: 1975 1979 Das Bildungsgesetz und die H.-Berufungs-VO (HBVO), die am 1. 2. 1969 in Kraft trat (GBl. 11/1968, Nr. 127), enthalten einen umfangreichen Katalog von Aufgaben und Pflichten des H., der u.a. hochqualifizierte sozialistische Persönlichkeiten heranbilden, Spitzenleistungen in der Forschung vollbringen, sich ständig auf seinem Fachgebiet qualifizieren, seine fachliche Weiterbildung mit der Vertiefung der…

DDR A-Z 1969

Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (1969)

Siehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1975 1979 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Gegr. 1946; zunächst in Liebenwalde (1946), später in Berlin-Kleinmachnow (1948–1955), danach in Ost-Berlin. Direktor: seit 1950 ohne Unterbrechung Prof. Hanna ➝Wolf; stellv. Direktoren: Prof. Dr. rer. oec. Manfred Herold (geb. 1930) sowie Dr. Ernst Haak (gleichzeitig Leiter der Abt. Fernunterricht); Parteisekretär der zentralen Parteileitung: Otto Nowak. Der Lehrkörper umfaßt etwa 80 Professoren, Dozenten, Assistenten und wissenschaftliche Mitarbeiter. Häufig werden Gastvorlesungen von Spitzenfunktionären des Politbüros und des ZK sowie von leitenden Funktionären aus der SU und den Volksdemokratien gehalten. Die Hauptaufgaben der PH.: 1) Ausbildung und Weiterbildung von Führungspersonal der SED, das häufig bereits wichtige Parteifunktionen in den Sekretariaten der Kreis- und Bezirksleitungen wahrgenommen und in der Regel auch schon eine Kreis- und Bezirksparteischule erfolgreich absolviert a hat; 2) Veranstaltung von Kongressen, Kolloquien und Seminaren unter Beteiligung der Lehrstuhlinhaber und Dozenten; 3) Forschung. <Organisation:> An der PH. bestehen gegenwärtig (z. T. doppelt besetzte) Lehrstühle auf folgenden Gebieten: Marxistisch-leninistische Philosophie; Allgemeine Geschichte; Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung; Geschichte der KPdSU; Geschichte der internationalen Arbeiterbewegung; Politische Ökonomie des Kapitalismus; Politische Ökonomie des Sozialismus; Wirtschaftspolitik der DDR-Industrie; Wirtschaftspolitik der DDR-Landwirtschaft; Grundfragen der staatlichen Leitung und des sozialistischen Rechts in der DDR; Partei/Parteileben; Literatur und Kulturpolitik: deutsche und russische Sprache. Jeder Lehrstuhl betreut außerdem eine Reihe von Dozenten, Assistenten und wissenschaftlichen Mitarbeitern. [S. 461]Seit 1950 gibt es Ein- und Zweijahrlehrgänge, ab 1954/1955, in Anlehnung an die Struktur der PH. beim ZK der KPdSU in Moskau, Dreijahrlehrgänge. Stärke der Jahrgänge: etwa 150–200 Studenten. Die Dreijahrlehrgänge schließen mit dem Staatsexamen („Dipl.-Gesellschaftswissenschaftler“) auf Grund der Staatsexamensordnung des ZK der SED ab (Beschluß des ZK der SED vom 8. 10. 1953). Seit 1953 besitzt die PH. Promotions- und Habilitationsrecht für die Grade des Dr. phil. und des Dr. rer. oec. Die erste Dissertation wurde 1955 abgeschlossen. Bereits 1950 ist an der PH. die Abt. Fernunterricht eingerichtet worden. An der PH. besteht eine eigene SED-Parteileitung sowie eine Hochschulgewerkschaftsleitung. Anfang der fünfziger Jahre ist eine eigene Publikationsabt. eingerichtet worden, die seit 1952 die Zeitschrift „Theorie und Praxis“ (6mal jährlich) herausgibt. Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 460–461 Parteigruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteiinformation

Siehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1975 1979 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Gegr. 1946; zunächst in Liebenwalde (1946), später in Berlin-Kleinmachnow (1948–1955), danach in Ost-Berlin. Direktor: seit 1950 ohne Unterbrechung Prof. Hanna ➝Wolf; stellv. Direktoren: Prof. Dr. rer. oec. Manfred Herold (geb. 1930) sowie Dr. Ernst Haak (gleichzeitig Leiter der Abt.…

DDR A-Z 1969

Karl-Marx-Universität Leipzig (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die am 2. 12. 1409 gegründete U. wurde nach dem Zweiten Weltkrieg am 5. 2. 1946 wiedereröffnet. Ihre Namensgebung erfolgte am 5. 5. 1953. Folgende, nach 1945 geschaffene Fakultäten wurden wieder aufgelöst: Gesellschaftswiss. F., am 15. 4. 1947 eröffnet, am 10. 9. 1951 geschlossen; Pädagog. F., im Oktober 1946 eröffnet, im Oktober 1955 geschlossen; ABF, Anfang Oktober 1949 zur F. erhoben, am 14. 7. 1962 geschlossen. Im Studienjahr 1967/68 bestanden folgende F.: Philosophische (mit „Franz-Mehring-Institut“, das Diplom-Lehrer für Marxismus-Leninismus ausbildet, 1951 in die F. eingegliedert, und Institut für Pädagogik, 1955 in die F. eingegliedert); Philologische (1965 aus der Philosoph. F. herausgelöst); Theologische; Juristen-F.; Medizinische: Veterinärmedizinische (hervorgegangen aus der Tierarzneischule (1780), späteren Tierärztl. Hochsch. Dresden (1889), 1923 als F. an die U. Leipzig angegliedert); Mathemat.-Naturwiss. (1951) aus der Philosoph. F. herausgelöst); Landwirtschaftliche (1951 als Landwirtschaftl.-Gärtnerische F. aus der Philosoph. F. herausgelöst, 1958 Auflösung der Fachrichtung Gartenbau); Wirtschaftswiss. (ehemalige Handelshochsch. Leipzig, 1946 als Wirtschafts- u. Sozialwiss. F. der U. eingegliedert, 1949 zunächst in die Gesellschaf tswiss. F. übernommen, die 1951 aufgelöst wurde); F. für Journalistik (selbst. F. seit 20. 9. 1954, hervorgegangen aus dem 1916 gegr. Deutschen Institut für Zeitungskunde, das 1948 als Inst, für Publizistik zur Gesellschaftswiss. F., Anfang 1951 als Inst, für Publizistik und Zeitungswiss. zur Philosoph. F. gehörte). An der U. befinden sich ein Inst. für Sozialistische Wirtschaftsführung und das seit 1956 bestehende „Johann-Gottfried-Herder-Inst.“, Vorstudienanstalt für ausländische Studierende in der „DDR“ und Stätte zur Förderung deutscher Sprachkenntnisse im Ausland (Ausländerstudium). Die U. Leipzig ist nach Berlin die zweitgrößte U. in Mitteldeutschland, an der im Studienjahr 1965–66 13.269 Studenten (darunter 962 Ausländer) immatrikuliert waren. Rektor der U. ist der Historiker Prof. Dr. phil. habil. Ernst Werner, der Anfang Dezember 1967 in sein Amt eingeführt wurde. Bereits 1967 wurde mit der schrittweisen Einführung des neuen Studiensystems, das drei Phasen der Ausbildung vorsieht (Grund-, Fach-, Spezial- bzw. Forschungsstudium) an der Juristen-F., der Landwirtschaftl. F. und der F. für Journalistik begonnen, Ende 1967 zwischen der U. und dem Rat des Bezirkes Leipzig ein Vertrag über die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung abgeschlossen, der die Ü. in die Perspektivplanung des Bezirkes einbezieht. In Lehre und Forschung wird sich die U. u.a. auf die Lehrerbildung, Chemie/Physik und Medizin konzentrieren. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 325 Karl-Marx-Stadt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kartenwesen

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die am 2. 12. 1409 gegründete U. wurde nach dem Zweiten Weltkrieg am 5. 2. 1946 wiedereröffnet. Ihre Namensgebung erfolgte am 5. 5. 1953. Folgende, nach 1945 geschaffene Fakultäten wurden wieder aufgelöst: Gesellschaftswiss. F., am 15. 4. 1947 eröffnet, am 10. 9. 1951 geschlossen; Pädagog. F., im Oktober 1946 eröffnet, im Oktober 1955 geschlossen; ABF, Anfang Oktober 1949 zur F. erhoben, am 14. 7. 1962 geschlossen. Im Studienjahr 1967/68 bestanden…

DDR A-Z 1969

Parteilichkeit der Rechtsprechung (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von sozialistischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und durchzusetzen“ (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1958, S. 368). Immer wieder wird gefordert, daß die Richter der Straf- und Ziviljustiz mit „bewußter Parteilichkeit“ arbeiten und daß sie nicht einem Hang zum „Objektivismus“ erliegen. „In der richterlichen Entscheidung muß sich die Bereitschaft widerspiegeln, die von der Partei der Arbeiterklasse und von der Regierung gefaßten Beschlüsse durchzusetzen (Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1956, S. 295). PdR. bedeutet also in der Praxis nichts anderes, als daß der Wille der SED beachtet wird. „Die Beschlüsse der Partei sind das feste Fundament, auf dem das sozialistische Recht aufbaut. Sie bestimmen sein inneres Wesen. Deshalb ist eben das sozialistische Recht nicht von der marxistisch-leninistischen Partei zu trennen“ (Petzold in „Staat und Recht“ 1961, S. 658). Die Beschlüsse der SED haben auch am Anfang des Erkenntnisprozesses zu stehen, in dessen Ergebnis der Arbeitsplan für die gesamte gerichtliche Tätigkeit festgelegt wird („Neue Justiz“ 1967, S. 478). Nach Prof. Karl Polak ist die Frage der Parteilichkeit des Rechts „die Frage nach dem Wirklichkeitsgehalt des Rechts, die Frage danach, ob es der Gesetzmäßigkeit der gesellschaftlichen Entwicklung entspricht oder nicht — die Frage, ob es zu einer bewußten wirklichkeitsgestaltenden Kraft emporsteigt oder nicht. Und das ist das Verhältnis des Rechts zur marxistisch-leninistischen Wissenschaft: Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit des Rechts sind somit identisch“ („Staat und Recht“ 1961, S. 630). Dabei werden Schwankungen und Brüche in der Rechtsprechung aus politischen Zweckmäßigkeitserwägungen nicht nur in Kauf genommen, sondern für richtig und notwendig gehalten. (Rechtswesen) Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 462 Parteilichkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteipresse der SED

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von sozialistischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und…

DDR A-Z 1969

Gewinn (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Der G. ist im System der sozialistischen Zentralplanwirtschaft bei den volkseigenen Betrieben derjenige Teil des „Reineinkommens“ der Gesellschaft, der als solcher von der staatlichen Wirtschaftsführung dazu deklariert wird. Da in einer Zentralplanwirtschaft Löhne, Steuern, Gebühren, Zinsen, Preise und damit die Kosten zentral festgelegt werden, bestimmen diese Daten und das gesetzlich verankerte Verfahren der Reineinkommens- und G.-Verteilung in der Volkswirtschaft und in den VEB und VVB maßgeblich die Höhe des G. Der G. ergibt sich als Differenz zwischen der Preissumme der abgesetzten Erzeugnisse und Leistungen (Umsatzerlös unter Zugrundelegung von Industrieabgabepreisen) und den zu ihrer Herstellung erforderlichen Kosten sowie der als Durchlaufposten behandelten Produktions- und Dienstleistungsabgabe. Die Politökonomie definiert den G. „als jenen Teil des in der materiellen Produktion geschaffenen und über den Erlös reali[S. 254]sierten Mehrprodukts …, über den die Betriebe bzw. VVB nach staatlichen Festlegungen und Normen verfügen“. Die im Gegensatz zur Marktwirtschaft zentral regulierte G.-Verteilung folgt unmittelbar dem Staatseigentum an den Produktionsmitteln, da dem Staat als Eigentümer der Betriebe das Recht zusteht, eine ihm zweckmäßig erscheinende Aneignung und Verteilung des geschaffenen Mehrprodukts vorzunehmen. Durch die Wirtschaftsreform ab 1963 wurde der G. zur „Hauptkennziffer“ der staatlichen Planaufgaben und zum wichtigsten Maßstab der Leistungen von Betrieben und VVB aufgewertet. Ab 1962 entdeckten nämlich die östlichen Ökonomen, daß der G. in sich die Gesamtheit der betrieblichen und VVB-Leistungen zusammenfaßt und ausdrückt und seine Veränderungen bei gegebenem Preissystem mit den güterwirtschaftlichen Leistungen der Wirtschaftseinheiten korreliert. Die ab 1963 in der „DDR“ und in der Folgezeit auch in anderen osteuropäischen kommun. Ländern durchgeführten Wirtschaftsreformen führten daher zur Auswechselung der bis dahin im Mittelpunkt der Planerfüllung stehenden Ziele des Produktionsplanes durch die Richtgröße G. Durch die Beseitigung der Ausrichtung der Betriebe vor allem auf rein mengenmäßige Produktionssteigerungen soll die bis dahin ganz oder teilweise erfolgte Vernachlässigung wichtiger Leistungskomponenten (Qualität, Orientierung am Bedarf usw.) beendet werden. Den Anstoß zu dieser Aufwertung des G. gaben die Veröffentlichungen des sowjetischen Wirtschaftswissenschaftlers E. Liberman, dessen Aufsatz am 9. Sept. 1962 in der Prawda die Reformdiskussion im Ostblock auslöste. Da je höher der G. ist, desto schneller und umfangreicher Investitionen durchgeführt, die Produktion erhöht, der technische Fortschritt gefördert und der Lebensstandard gesteigert werden können, entspricht die Erhöhung des G. der Staatsbetriebe und -konzerne nach den heute herrschenden Auffassungen in der Politökonomie sowohl den gesamtgesellschaftlichen als auch den individuellen Interessen der Mitglieder der sozialistischen Gesellschaft. Da nach den Leitsätzen Libermans jede wirtschaftliche Leistung, die der Gesellschaft nützt, auch dem einzelnen nützen muß, wurde der G. zur alleinigen Bezugsbasis für die Prämiierung der Belegschaften der Betriebe und Konzerne. (Materielle Interessiertheit, Prämien) Die Bestimmung des G. zum Hauptkriterium der wirtschaftlichen Leistungen von VEB und VVB verlangte in der „DDR“ und in den anderen Ostblockländern die Beseitigung der gröbsten, diesen Leistungsmaßstab verfälschenden ökonomischen Mißstände. Erst die Neubewertung der Grundmittel, der Abschluß der Industriepreisreform Ende 1967 (Preispolitik) und die Neufestsetzung der Abschreibungssätze und Zinsen schufen bessere Voraussetzungen für eine aussagekräftigere Kostenrechnung und G.-Ermittlung sowie eine mehr ökonomische Verwendung der verfügbaren Ressourcen (Abschreibungen). Die Subtraktion der gesamten Herstellungskosten und der Abführungen aus der Produktions- und Dienstleistungsabgabe vom Umsatzerlös ergibt den Brutto-G. Durch Abzug der seit dem 1. 1. 1967 von allen Industrie- und Baubetrieben erhobenen Produktionsfondsabgabe vom Brutto-G. erhält man den Netto-G. des Betriebes. Die Abführungen aus der Produktionsfondsabgabe rangieren an erster Stelle bei der G.-Verwendung. Im Gegensatz zur Zeit zwischen 1963 und 1967, wo nur der Rest-G., der nach Abzug der planmäßigen G.-Verwendung durch VEB und VVB übrigblieb, als Nettogewinnabführung an den Staatshaushalt überwiesen wurde, müssen die VVB-Zentralen und Betriebe ab 1968 wieder normativ festgelegte Nettogewinnabführungen an den Staat leisten. Der übrige G. wird gemäß einem staatlich festgelegten Verteilungsschema zur Tilgung und Verzinsung von Krediten, zur planmäßigen Finanzierung der betrieblichen Projektierungen und Investitionsvorhaben, zur planmäßigen Erhöhung der Umlaufmittel und zur Auffüllung des Prämien- und des Kultur- und Sozialfonds verwendet. Einen bestimmten Teil ihres G., der häufig zwischen den Betrieben und VVB ausgehandelt wird, führen die VEB an den G.-Verwendungsfonds der VVB-Zentrale ab. Dieser Fonds dient der Finanzierung derjenigen Betriebe im Verband einer VVB, deren G.-Erzielung zur planmäßigen Finanzierung ihrer Betriebsaufgaben nicht ausreicht. Außerdem finanziert die VVB-Leitung aus diesem Fonds die in eigener Regie durchgeführten Investitionsprogramme sowie sonstige Konzernaufgaben, soweit sie nicht durch Mittel aus der VVB-Umlage bezahlt werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 253–254 Gewerkschaftsleitungen, betriebliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gewinnverwendungsfonds

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Der G. ist im System der sozialistischen Zentralplanwirtschaft bei den volkseigenen Betrieben derjenige Teil des „Reineinkommens“ der Gesellschaft, der als solcher von der staatlichen Wirtschaftsführung dazu deklariert wird. Da in einer Zentralplanwirtschaft Löhne, Steuern, Gebühren, Zinsen, Preise und damit die Kosten zentral festgelegt werden, bestimmen diese Daten und das gesetzlich verankerte Verfahren der Reineinkommens- und…

DDR A-Z 1969

Banken (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Von der Beendigung des Krieges bis zur Währungsreform im Juni 1948 stand die Bankpolitik in der SBZ im Zeichen der Liquidation des früheren B.-Systems, der Verstaatlichung der privaten B. und einer gegenüber den späteren Jahren verhältnismäßig lockeren Staatskontrolle über die Tätigkeit der nach und nach neu errichteten Bankinstitute sowie über die als einzige von den früheren Kreditinstituten wieder zugelassenen Genossenschafts-B. Zunächst wurden auf Grund des Befehls Nr. 1 des Chefs der sowjetischen Truppen der Stadt Berlin vom 28. 4. 1945 alle Geld- und Kreditinstitute geschlossen. Ihre Aktiva (Bargeld, Wertpapiere, sonstige Werte) wurden beschlagnahmt und die Einlagen auf dem Stand vom 1. 5. 1945 blockiert. Obwohl in der Folgezeit eine formale Liquidation in der Regel nicht erfolgte, wurden durch die Übereignung der Aktiva der B. an die Besatzungsmacht (in Einzelfällen nach vorheriger Aufstellung von Liquidationsbilanzen) und die gleichzeitig vorgenommene Enteignung der früheren privaten Eigentümer praktisch die Auflösung der alten B. vollzogen. Die Enteignung der Eigentümer der Kreditinstitute wurde ab Nov. 1947 durch Ländergesetze bestätigt. Die früheren staatlichen und kommunalen Kreditinstitute wurden in das Eigentum der neu errichteten Verwaltungen der Länder übergeführt. Im Juli 1945 wurden dann auf der Grundlage des Befehls Nr. 01 der SMAD über die „Neuorganisation der Deutschen Finanz- und Kreditorgane“ vom 23. 7. 1945 auf Anordnung der Länderregierungen in den fünf Ländern der SBZ Länder- und Provinzial-B. in der Rechtsform von öffentlichen Anstalten errichtet. Vom Banktyp her waren diese „Landes- bzw. Provinzialbanken“ (wie z. B. die Sächsische Landeskreditbank, die Thüringische Landeskreditbank, das Berliner Stadtkontor) Universalbanken, die sämtliche Geld- und Kreditgeschäfte ausführten. Diese gründeten in größeren Orten Filialen. Außerdem eröffneten die Länderbehörden in den kreisfreien Städten eine Reihe von kommunalen B. (Stadt-B.) und Sparkassen. Sämtliche neuen Geld- und Kreditinstitute traten nicht die Rechtsnachfolge früherer ähnlicher Institute am Ort an, selbst wenn sie deren Einrichtungen und Gebäude übernahmen. Im November 1945 durften die ländlichen Kreditgenossenschaften (Raiffeisenkassen) (ländliche ➝Genossenschaften) und im Januar 1946 die früheren „Volksbanken“ (gewerbliche Kreditgenossenschaften), letztere unter dem Namen Banken für Handwerk und Gewerbe, ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Den Anstoß zur Wiedereröffnung der ländlichen Kreditgenossenschaften gab der Befehl der SMAD Nr. 146 vom 20. 11. 1945 und für die B. für Handwerk und Gewerbe der Befehl Nr. 14 vom 15. 1. 1946. Auch etwa zwei Dutzend Privat-B., die in den westlichen Teilen Thüringens und Sachsens kurz nach der amerikanischen Besetzung entstanden waren, konnten sich trotz der allmählichen Sowjetisierung des Wirtschaftssystems noch eine Zeitlang behaupten. Drei von diesen Privatbanken existierten sogar noch eine gewisse Zeit über die Währungsreform 1948 hinaus. Im Februar 1947 wurden in den einzelnen Ländern fünf „Emissions- und Girobanken“ gegründet, die in etwa die Funktionen von Landeszentral-B. übernahmen (SMAD-Befehl Nr. 37 vom 19. 2. 1947). Obwohl der Name der Institute darauf hinzudeuten scheint, besaßen die „Emissions- und Girobanken“ nicht das Recht zur Notenemission. Als übergeordnetes Institut dieser zentralen Landes-B. schuf man am 26. 5. 1948 die „Deutsche Emissions- und Girobank“ (SMAD-Befehl Nr. 94 vom 21. 5. 1948; ZVOB 1. 1948, S. 209). Die B. übernahm die Aufgabe, die Tätigkeit der Emissions- und Giro-B. der Länder zu koordinieren und den Geldumlauf, das Kreditvolumen und den Zahlungsverkehr zentral zu regulieren. Die Notenemission wurde diesem Spitzeninstitut nicht übertragen. Nach der Währungsreform wurde das B.-System zunehmend zentralisiert und den Erfordernissen einer zentralen Wirtschaftslenkung angepaßt. (DWK, Zweijahrplan) Zwei Organisationsprinzipien kristallisierten sich heraus: 1. Schaffung von Spezialbankinstituten jeweils nur für bestimmte bankpolitische Aufgaben (z. B. die Investitionsfinanzierung); 2. Schaffung von Universalbankinstituten nur für bestimmte Kundenkreise. Neben einer gesonderten Anwendung dieser Organisationsprinzipien findet man häufig auch die kombinierte Anwendung dieser Prinzipien. An die Spitze des mitteldeutschen B.-Apparates trat am 20. 7. 1948 durch Umwandlung der „Deutschen Emissions- und Girobank“ die Deutsche Notenbank (SMAD-Befehl Nr. 122 vom 20. 7. 1948; ZVOBl. 1948, S.~320). Im Laufe der Jahre von 1948 bis 1967 bildete sich dann folgende Struktur des B.-Apparates heraus: Der Deutschen Notenbank oblagen neben den Funktionen einer Zentralbank gegenüber der VEW auch die Aufgaben einer Geschäftsbank. Als reine Geschäfts-B. bestanden bis zur letzten B.-Reform in der „DDR“ Ende 1967 die Deutsche Landwirtschaftsbank, die Deutsche Investitionsbank, die Deutsche Außenhandelsbank AG, die Deutsche Handelsbank AG, die Banken für Handwerk und Gewerbe und außerdem die Sparkassen. In einer Zentralplanwirtschaft mit staatlichem Eigentum an den Produktionsmitteln [S. 80]leiten sich Existenz und Aufgabenbestimmung der Bankinstitute von den Erfordernissen zur Erreichung der zentral gesetzten Wirtschaftsziele ab. Eine Konkurrenz der Bankinstitute untereinander ist ausgeschlossen, worauf bereits die staatliche Zuweisung bestimmter Kundenkreise an die verschiedenen Institute hinweist. Aufbau und Arbeitsweise des B.-Apparates im Rahmen der zentralen Wirtschaftssteuerung werden im wesentlichen durch zwei Aufgaben bestimmt: a) die Kontroll- und b) die Lenkungsfunktion der B. Bis zur Wirtschaftsreform 1963/64 war die Kontrollfunktion der B. („Kontrolle durch die Mark“) von ausschlaggebender Bedeutung für die Gestaltung der einzelnen finanz- und bankpolitischen Instrumente. Diese Instrumente sollten Planabweichungen bei der Erfüllung der Betriebspläne sofort registrieren, worauf dann die B. verpflichtet waren und noch heute sind, mit den Betrieben Maßnahmen zur Beseitigung der Planwidrigkeiten einzuleiten. So sind die B. noch heute gehalten, den festgelegten Umfang der Kredite und ihre Verwendung zu kontrollieren. (Währung, Zahlungsverkehr, Kontenführungspflicht) Bei festgestellten Planwidrigkeiten und Verstößen der Betriebe gegen die Vereinbarungen geschlossener Kreditverträge mußten die B. vor 1967 die gesetzlich festgelegten, je nach der Schwere der Verstöße gestaffelten Sanktionen (Strafzinsen, Kreditsperre, Einschaltung der staatlichen Kontrollinstanzen) verhängen. Heute sollen die B. bei Kreditanträgen der Betriebe in privatrechtlichen Kreditverträgen mit diesen vereinbaren, welche Bußen die Betriebe leisten müssen, wenn sie ihre Vertragsverpflichtungen nicht erfüllen. Der Inhalt dieser Kreditverträge basiert maßgeblich auf den den Betrieben übergebenen staatlichen Betriebsplanzielen. Durch die Verlagerung des Schwergewichts von der güterwirtschaftlichen zentralen Planung auf die finanzwirtschaftliche staatliche Steuerung der Wirtschaft seit Beginn der Wirtschaftsreform versucht man heute, die Wirtschaft vor allem durch den geeigneten Einsatz von verbesserten und neuen bank- und finanzpolitischen Instrumenten zu lenken. Durch diese Belebung der Lenkungsfunktion der B. sind ihre Aufgaben und ihre Verantwortung für das Funktionieren der zentralen Wirtschaftslenkung sehr gewachsen. Von besonderer Bedeutung sind die lenkungstechnisch neuartige Ausrichtung der Staatsbetriebe auf die Gewinnmaximierung, die weitgehende Umstellung der Haushaltsfinanzierung der Investitionen auf die Kredit- und Selbstfinanzierung, die Einführung der Produktionsfondsabgabe, die Bemühungen zur Entwicklung einer „aktiven Kreditpolitik“ zum Anreiz von Rationalisierungsinvestitionen und zwecks Ausschöpfung von Leistungsreserven und die Einführung flexiblerer Formen des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs in der Wirtschaft. Trotz der vielfältigen Verbesserungen finanz- und bankpolitischer Instrumente häuften sich Ende 1966 und 1967 die Klagen der politischen Führung darüber, daß die B. den durch die Wirtschaftsreform erhöhten Ansprüchen an eine flexible und dennoch am Plan orientierte Bankpolitik nicht gewachsen wären. Die gegebenen Mängel führten Ende 1967/Anfang 1968 zu einer umfassenden B.-Reform, bei der erstmals seit der Wende der vierziger zu den fünfziger Jahren erhebliche institutionelle Umbauten im B.-Apparat vorgenommen wurden. Die innerhalb der Deutschen Notenbank bis Ende 1967 zusammengefaßten Arbeitsbereiche für Zentralbank- und für Geschäftsbankaufgaben wurden ab 1968 getrennt und zwei verschiedenen Bankinstituten eingegliedert. Für die Wahrnehmung der Zentralbankaufgaben wurde die Staatsbank der DDR gegründet. Derjenige Arbeitsbereich der Notenbank, der sich mit Geschäftsbankaufgaben befaßte, wurde mit der Deutschen Investitionsbank vereinigt und auf diese Weise ein neues Großbankinstitut, die Industrie- und Handelsbank der DDR, geschaffen. Die Filialen beider Institute in den Bezirken und bei den wirtschaftsleitenden Organen werden 1968 zusammengelegt. Bedeutsamste bankorganisatorische Neuerung ist die gesetzliche Anweisung, die Tätigkeit der Geschäfts-B. in Zukunft nach dem Rentabilitätsprinzip („Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung“) auszurichten (GBl., II, vom 4. 1. 1968). Dieses Prinzip verlangt von den Geschäfts-B., ihre Ausgaben für Verwaltungskosten, Zinsen und sonstige Kosten der Geldwirtschaft durch Einnahmen in Form von Kreditzinsen und Gebühren für Dienstleistungen mindestens zu decken und möglichst einen Gewinn zu erwirtschaften. Bis Ende 1967 arbeiteten die B. mit Ausnahme der Sparkassen wie staatliche Verwaltungsbehörden. Sie waren Haushaltsorganisationen und mit dem Staatshaushalt teils nach dem Netto- und teils nach dem Bruttoprinzip verbunden. Ziel der Umwandlung der Geschäftsbanken von Verwaltungsbehörden zu finanziell verselbständigten Bankinstituten ist das Bestreben, die wirtschaftliche Beratung gegenüber den Betrieben und „sozialistischen Konzernen“ (Vereinigungen Volkseigener Betriebe) und die bankmäßige Steuerung der Wirtschaftseinheiten vor allem durch eine „aktive Kreditpolitik“ so zu verbessern, daß dadurch die Effizienz der VEB, Kombinate und VVB erhöht wird. Um das persönliche Interesse des Bankpersonals an seiner Tätigkeit zu wecken, werden ab 1968 bei den B. und Sparkassen leistungsabhängige Prämiierungsverfahren eingeführt (GBl., II, vom 9. 1. 1968). Noch nicht zufriedenstellend gelöst wurden bisher das Problem der Entwicklung einer die Rentabilität der B. sichernden Zins- und Gebührenkonzeption und die Aufstellung einer geeigneten Erfolgsrechnung für die staatlichen B. Da die Erreichung von zweckmäßigen Näherungslösungen für diese Probleme in einer Zentralplanwirtschaft äußerst komplizierte Probleme aufwirft, dürften hierfür erst im Laufe des Jahres 1968 konkrete Pläne vorgelegt werden. Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Sawitzki, Eberhard: Das Geld- und Kreditwesen in Mitteldeutschland (Taschenbücher für Geld, Bank und Börse, Bd. 29). Frankfurt a. M. 1964, Fritz Knapp. 83 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 79–80 Bank Sozialistischer Länder A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Banken für Handwerk und Gewerbe

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Von der Beendigung des Krieges bis zur Währungsreform im Juni 1948 stand die Bankpolitik in der SBZ im Zeichen der Liquidation des früheren B.-Systems, der Verstaatlichung der privaten B. und einer gegenüber den späteren Jahren verhältnismäßig lockeren Staatskontrolle über die Tätigkeit der nach und nach neu errichteten Bankinstitute sowie über die als einzige von den früheren Kreditinstituten wieder zugelassenen Genossenschafts-B. Zunächst wurden…

DDR A-Z 1969

Festlandsockel (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die Genfer Konvention über den F. vom 29. 4. 1958 bezeichnet damit „a) den Meeresgrund und den Meeresuntergrund der an die Küste grenzenden Unterwasserzonen außerhalb des Küstenmeeres bis zu einer Tiefe von 200 Metern und darüber hinaus, soweit die Tiefe des darüber befindlichen Wassers die Ausbeutung der Naturschätze dieser Zonen gestattet; b) den Meeresgrund und den Meeresuntergrund der entsprechenden an die Küste von Inseln grenzenden Unterwasserzonen“. Das Genfer Abkommen ist zwar nicht in Kraft getreten, weil nicht die erforderliche Anzahl von 22 Staaten das Abkommen ratifiziert hat oder ihm beigetreten ist. Sein Inhalt wird aber als Völkergewohnheitsrecht angesehen. Nach ihm verfährt die Staatenpraxis. Mit der Proklamation über den F. an der Ostseeküste der „DDR“ vom 26. 5. 1964 (GBl. I, S. 99) erklärte die Regierung, daß für alle Maßnahmen zur Erforschung und Nutzung des F. der „DDR“ eine ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Behörden der „DDR“ notwendig sei. Die Regierung behält sich vor, gegen Handlungen, die ohne Zustimmung der zuständigen Behörden vorgenommen werden, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Gleichzeitig wurde die Bereitschaft zu zwischenstaatlichen Vereinbarungen über die Abgrenzung des F. der „DDR“ gegenüber dem F. benachbarter Staaten an der Ostseeküste erklärt. Ein Ziel der Proklamation ist, über derartige Vereinbarungen zur Anerkennung der „DDR“ als Völkerrechtssubjekt zu gelangen. Durch Gesetz vom 20. 2. 1967 (GBl. I, S. 5) wurden aus der Proklamation die Konsequenzen für den inneren Bereich des Herrschaftssystems gezogen. Die Naturreichtümer des F. wurden zu Volkseigentum erklärt. (Diese Erklärung wurde in Art. 12, Abs.~1 der Verfassung aufgenommen.) Die Abgrenzung des F. im Verhältnis zu anderen Staaten, deren Küsten der „DDR“ gegenüberliegen oder die an die „DDR“ angrenzen, erfolgte in der Weise, daß die Grenze von der Mittellinie gebildet wird, die in jedem Punkte gleich weit von den nächsten Punkten auf der Basislinie entfernt liegt, von denen aus die Breite der Territorialgewässer eines jeden der Staaten gemessen wird. Eine derartige Festlegung läßt Art. 6 der Genfer Konvention für den Fall zu, daß eine Einigung zwischen den Anliegerstaaten nicht zustande kommt. Der Schutz der Hoheitsrechte der „DDR“ an den Naturreichtümern des F. und der zu seiner Erforschung und Ausbeutung außerhalb der Territorialgewässer errichteten Anlagen wurde den zuständigen Behörden der „DDR“ übertragen. Das Gesetz enthält ferner Strafbestimmungen für Verstöße gegen die Schutzbestimmungen des Gesetzes. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 204 Festival A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feuerschutzpolizei

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die Genfer Konvention über den F. vom 29. 4. 1958 bezeichnet damit „a) den Meeresgrund und den Meeresuntergrund der an die Küste grenzenden Unterwasserzonen außerhalb des Küstenmeeres bis zu einer Tiefe von 200 Metern und darüber hinaus, soweit die Tiefe des darüber befindlichen Wassers die Ausbeutung der Naturschätze dieser Zonen gestattet; b) den Meeresgrund und den Meeresuntergrund der entsprechenden an die Küste von Inseln grenzenden…

DDR A-Z 1969

Kriminalität (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach Auffassung des Marxismus-Leninismus beruht die K. nicht auf der Natur des Menschen, sondern auf den gesellschaftlichen Verhältnissen. Sie ist keine unausweichliche Gesetzmäßigkeit der menschlichen Existenz, sondern der gesellschaftlichen Entwicklung unterworfen, in deren Endphase des Kommunismus die K. überwunden sein werde. In der sozialistischen Gesellschaft brauche niemand zum Verbrecher zu werden. „Eine solche Entwicklung, die das Verbrechen aus dem Leben der Gesellschaft systematisch ausschaltet, kann es in der bürgerlichen Klassengesellschaft nicht geben. Hier erzeugen die kapitalistischen Ausbeutungsverhältnisse immer wieder das Verbrechen“ („Beschluß des Staatsrates der DDR über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“ vom 30. 1. 1961, GBl. I, S. 3). In der „DDR“ habe sich „die sozialistische Gesellschaftsordnung ständig gefestigt und in steigendem Maße die Reste des egoistischen menschenfeindlichen Denkens und Handelns aus der kapitalistischen Gesellschaft überwunden und neue sozialistische Beziehungen der Menschen untereinander entwickelt“. Dadurch werde der Begehung von Verbrechen und Vergehen immer mehr der Boden entzogen und die „bewußte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit gewährleistet“ („Beschluß des Staatsrates der DDR über die Gewährung von Straferlaß durch Gnadenerweis“ vom 1. 10. 1960, GBl. I, S. 533). Der Stand der K. kann also als objektiver Maßstab für den Grad der sozialistischen Umwälzung betrachtet werden. Das erklärt den beim Kampf gegen die K. betriebenen propagandistischen Aufwand und die Bemühungen des SED-Regimes, einen kontinuierlichen Rückgang der K. in der „DDR“ nachzuweisen. Diese Erkenntnis rechtfertigt ein besonderes Mißtrauen gegenüber den recht spärlichen und unvollständigen Angaben der K.-Statistik zusätzlich zu den Vorbehalten, die grundsätzlich gegenüber Ergebnissen sowjetzonaler Statistiken angebracht sind. Die veröffentlichten Zahlen sollen vielfach nicht objektiv informieren, sondern die These der SED beweisen, daß die sozialistische Gesellschaftsordnung dem kapitalistischen Staatswesen überlegen ist. Die Zahl der festgestellten Straftaten ist laut Statistik von 500.446 im Jahre 1946 bis 1967 auf 116.080, also auf 23,2 v. H. gegenüber 1946, zurückgegangen. Dem entspricht eine Abnahme der Belastungsziffer (Straftaten je 100.000 der Bevölkerung) von 2.771 (1946) auf 680 im Jahre 1967. Diese Entwicklung war bis 1960 mit Ausnahme einer geringfügigen Zunahme im Jahre 1958 stetig verlaufen. Für 1961 bis 1963 mußte dann aber eine nicht unerhebliche Zunahme von 139.021 Straftaten im Jahre 1960 auf 163.999 (1963) und damit ein Ansteigen der Belastungsziffer von 806 (1960) auf 956 (1963) zugegeben werden. Dieses Eingeständnis der Zunahme der K. in den ersten Jahren nach Errichtung der Mauer in Berlin war um so bemerkens[S. 352]werter, als die SED-Propaganda stets die — seitdem weitgehend ausgeschalteten — negativen Einflüsse des „Frontstadtsumpfes Westberlin“ als die wichtigste Ursache für die K. in der „DDR“ bezeichnet hatte. Seit 1964 weist die Statistik wieder einen erheblichen Rückgang der K. aus. Mit den für 1966 angegebenen 124.524 Straftaten und der Belastungsziffer 730 ist der bisher niedrigste Stand der K. erreicht worden. In der BRD ist die Belastungsziffer 1966 auf 3.213 und damit auf das viereinhalbfache der K. in Mitteldeutschland gestiegen. Ein echter Vergleich der K. in beiden Teilen Deutschlands ist jedoch nicht möglich, weil die drüben veröffentlichten Zahlen viele Widersprüche und Lücken enthalten, die zu erheblichen Zweifeln Anlaß geben. Schon die angegebenen sprunghaften Veränderungen der Gesamt-K. innerhalb kurzer Zeiträume lassen die Zahlen fragwürdig erscheinen. Auch die für die einzelnen Bezirke genannten Zahlen berechtigten zu erheblichen Zweifeln an der Richtigkeit der Statistik. So soll z. B. 1964 ähnlich wie in den vorangegangenen Jahren der überwiegend ländliche Bezirk Frankfurt/Oder mit einer K.-Ziffer von 1082 fast gleichauf mit Ostberlin (1119) an zweiter Stelle gestanden haben, während der Industriebezirk Chemnitz mit einer K.-Ziffer von 593 nur 54,8 v. H. der K. des Bezirks Frankfurt/Oder und damit überhaupt den niedrigsten Stand der K. in Mitteldeutschland aufweist. Auffällig sind ebenfalls die starken Schwankungen bei einzelnen Deliktgruppen. Z. B. soll die Zahl der Straftaten gegen das persönliche Eigentum von 68.869 im Jahre 1957 zunächst bis 1960 um etwa 37 v. H. auf 43.436 zurückgegangen, dann bis 1963 um mehr als 45 v. H. auf 63.163 gestiegen und seitdem erneut um mehr als 50 v. H. auf 30.747 im Jahre 1967 abgenommen haben. Der angegebene starke Rückgang in dieser zahlenmäßig größten Deliktsgruppe seit 1963 ist besonders auffällig, weil damals die Behandlung geringfügiger Delikte, insbesondere kleinere Vergehen gegen das persönliche Eigentum den Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen übertragen worden ist (gesellschaftliche Gerichte). Es ist anzunehmen, daß seitdem zahlreiche geringfügige Straftaten nicht mehr in den Berichten der örtlichen Strafverfolgungsorgane aufgeführt sind, weil diese die Entwicklung der K. und damit den Stand der gesellschaftlichen Umwälzung in ihrem Bereich möglichst günstig erscheinen lassen wollen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuchs (StGB) am 1. 7. 1968 fällt eine große Gruppe geringfügiger Eigentumsdelikte und anderer Verstöße gegen Strafbestimmungen (Hausfriedensbruch, Beleidigung und Verleumdung) als Verfehlungen aus dem Bereich der K. Diese Verfehlungen gelten nicht mehr als Straftaten, sondern nur als „Verletzung rechtlich geschützter Interessen der Gesellschaft oder der Bürger“. Diese neue Kategorie wird also künftig auch nicht mehr von der K.-Statistik erfaßt, die damit einen erheblichen Rückgang der K. verzeichnen kann, dem eine entsprechende Abnahme an Straftaten in Wirklichkeit nicht zu Grunde liegt. Bis 1965 hatte die Verkehrs-K. trotz des wachsenden Kraftverkehrs angeblich eine sinkende Tendenz. Für 1966 ist gegenüber 1965 eine Zunahme von mehr als 18 v. H. angegeben worden. Diesem Eingeständnis steht jedoch die merkwürdige Behauptung gegenüber, daß die Unfall-K. trotz zunehmender Unfälle weiterhin rückläufig sei. Während für die Zahl der Unfälle seit 1960 eine Zunahme auf 143,4 v. H. und für die sonstige Verkehrs-K. eine Zunahme auf 212,8 v. H. angegeben wird, soll zur gleichen Zeit die Unfall-K. auf 60 v. H. zurückgegangen sein. Von 100 Verkehrsunfällen sollen 1966 nur noch 2,7 durch eine strafbare Handlung verursacht worden sein, 1960 waren es angeblich noch 6,4. Diese den Erfahrungen in westlichen Ländern widersprechenden Zahlen erscheinen angesichts der weiteren Feststellung, daß 67,7 v. H. aller Verkehrsdelikte unter Alkoholeinwirkung begangen worden sind, noch fragwürdiger. Seit einigen Jahren werden in der K.-Statistik die Zahlen der wesentlichen kriminellen Straftaten, der Verkehrsdelikte und der stark zurückgegangenen Wirtschaftsvergehen aufgeführt. Zieht man die Zahl dieser Delikte von der Gesamtzahl der festgestellten Straftaten ab, so bleibt jeweils eine erhebliche Zahl von Delikten, 1961: 38.000, 1963 etwa 25.000 und seit 1964 jährlich mehr als 22.000, über die keinerlei Angaben gemacht werden. Es kann nur angenommen werden, daß es sich bei diesen nicht bezeichneten Straftaten überwiegend um politische Delikte handelt, deren Zahl man verschweigen will (politische ➝Häftlinge). Das Fortbestehen der K. unter sozialistischen Lebensverhältnissen wird seit 1962 in völliger Abkehr von der bis dahin von allen Strafrechtlern einhellig vertretenen Auffassung vom Wesen der K. damit erklärt, daß zwischen antagonistischen und nicht-antagonistischen Widersprüchen unterschieden wird. Danach sollen die auf dem Klassenantagonismus beruhenden Verbrechen „in der DDR keine sozialökonomische Basis“ mehr haben. Ihre Ursache liege in der „subversiven Tätigkeit des untergehenden imperialistischen Systems in Westdeutschland und der NATO gegen den siegreichen sozialistischen Aufbau in der DDR“ (Neue Justiz 1962, S. 213). Von diesen „klassenfeindlichen Verbrechen“ müsse die große Mehrzahl der in der „DDR“ begangenen Gesetzesverletzungen unterschieden werden, die „nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den Arbeiter- und-Bauern-Staat“ beruhe. „Diese Verbrechen und Vergehen haben ihre Wurzel in den Überresten der alten Denk- und Lebensgewohnheiten der Menschen, dem ‚geistigen‘ Erbe des Kapitalismus. Das heißt, sie gehen auf Ursachen zurück, die im nichtantagonistischen Widerspruch zwischen dem zurückgebliebenen Bewußtsein mancher Menschen und der sozialistischen Wirklichkeit zu suchen sind“ (Neue Justiz, a.a.O.) (Strafpolitik, Gesellschaftsgefährlichkeit, gesellschaftliche Erziehung). „Ursachen der K. sind unter den Bedingungen des entfalteten sozialistischen Aufbaus ein Komplex von gesellschaftlichen und individuellen Erscheinungen materieller, ideologischer, individuell-bewußtseinsmäßiger Natur, die dem Wesen des Sozialismus fremd sind und kraft des eignen Widerspruchs Personen zur Begehung von Straftaten bestimmen“ (Neue Justiz 1964, S. 301). Als solche die K. hervorrufenden [S. 353]Ursachen gelten weiterhin negative Einwirkungen aus Westdeutschland und West-Berlin, und zwar sollen vor allem „imperialistische Rundfunk- und Fernsehstationen, eingeschleuste Literatur, Zeitschriften, aber auch Briefe und Pakete“ die Entwicklung ungünstig beeinflussen. Auch Rückkehrern und Umsiedlern, die durch längeren Aufenthalt in Westdeutschland noch mit „ausgeprägt individualistischen Ansichten und Gewohnheiten behaftet sind“, wird ein negativer Einfluß auf die K. zugeschrieben. Nach statistischen Feststellungen soll 1962 die K. unter den Umsiedlern das Vierfache des „DDR“-Durchschnitts betragen und damit fast die K. in der BRD erreicht haben. Der Alkoholmißbrauch gilt als eine der Hauptursachen der K. Die Alkohol-K. weist seit Jahren Tendenz auf. Der Anteil der Täter, die unter Alkoholeinfluß gehandelt haben, wird für 1967 mit 31,0 v. H. angegeben. Besondere Sorge bereitet der SED die Jugendkriminalität. Diese konnte bisher nicht wesentlich eingedämmt werden und ist in bestimmten Altersgruppen und bei verschiedenen Delikten sogar angestiegen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 351–353 Kriegsverbrecherprozesse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Krise

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach Auffassung des Marxismus-Leninismus beruht die K. nicht auf der Natur des Menschen, sondern auf den gesellschaftlichen Verhältnissen. Sie ist keine unausweichliche Gesetzmäßigkeit der menschlichen Existenz, sondern der gesellschaftlichen Entwicklung unterworfen, in deren Endphase des Kommunismus die K. überwunden sein werde. In der sozialistischen Gesellschaft brauche niemand zum Verbrecher zu werden. „Eine solche…

DDR A-Z 1969

Finanzsystem (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das als „einheitliches sozialistisches F.“ bezeichnete Finanzwesen des kommun. Staates umfaßt die Gesamtheit der Geldfonds und Geldbeziehungen, deren Existenz und Art sich bestimmt nach den Erfordernissen, die die Erfüllung der Ziele des Volkswirtschafts- und Perspektivplanes verlangt. Das „einheitliche F.“ hat im Rahmen des zentral gelenkten Wirtschaftsablaufs insbesondere die Aufgabe, durch Bereitstellung von Finanzmitteln sowie durch ständige Umverteilung und Kontrolle der sich im Reproduktionsprozeß bei den Planträgern (u.a. den Finanzorganen) bildenden Geldfonds die Erfüllung der güterwirtschaftlichen und finanziellen Einzelpläne und damit im Idealfall auch die des Volkswirtschaftsplanes sicherzustellen. Neben der Verteilungs- und Kontrollfunktion ist dem F. vor allem seit der Wirtschaftsreform 1963/64 eine „Stimulierungsfunktion“ übertragen worden. Zur Erfüllung dieser Funktion gestaltet die Wirtschaftsführung die Finanzbeziehungen und Finanzgrößen (z. B. Kreditzinsen, Kreditrückzahlungsbedingungen, Verzugszinsen im Zahlungsverkehr) zu „ökonomischen Hebeln“ um, die dazu beitragen sollen, zwischen den Staatsinteressen und den privaten Interessen der Arbeitnehmer und Betriebsbelegsahaften Übereinstimmung herzustellen und ferner einen hohen ökonomischen Nutzeffekt beim Einsatz der verfügbaren Ressourcen zu gewährleisten. In enger Beziehung mit der Finanzpolitik steht die Preispolitik. In einer Zentralplanwirtschaft mit staatlichem Eigentum an den Produktionsmitteln wird der Begriff des F. viel weiter gefaßt als in einer Marktwirtschaft westlichen Musters. In der „DDR“ umfaßt das „einheitliche sozialistische F.“ 1) die Finanzen der sozialistischen Betriebe, Kombinate und VVB, nicht dagegen die der Privatbetriebe, 2) den Staatshaushalt (Einnahmen und Ausgaben der zentralen und örtlichen Organe), 3) das Kreditwesen, 4) die Bargeldzirkulation, den Zahlungs-, und Verrechnungsverkehr (innerhalb der „DDR“ und mit anderen Staaten) sowie die sich dabei bildenden Bar- und Giralgeldbestände, 5) das Versicherungswesen (System der staatlichen Sach- und Personenversicherung sowie der Sozialversicherung) und 6) die Finanzen der Einrichtungen der „gesellschaftlichen Kon[S. 209]sumtion“ (u.a. Sozial- und Gesundheitswesen und Kultur) einschließlich der gesellschaftlichen Organisationen sowie den Verteidigungshaushalt. Die Einbeziehung der Finanzorgane und ihrer internen Verwaltungsorganisation in den Begriff des F. ist heute aufgegeben worden. (Staatshaushalt, Banken, Währung, Kredite, Steuern, Investitionen, Planung, Deutsche Versicherungsanstalt, Verrechnungsverfahren) Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 208–209 Finanzschulden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzwissenschaft

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das als „einheitliches sozialistisches F.“ bezeichnete Finanzwesen des kommun. Staates umfaßt die Gesamtheit der Geldfonds und Geldbeziehungen, deren Existenz und Art sich bestimmt nach den Erfordernissen, die die Erfüllung der Ziele des Volkswirtschafts- und Perspektivplanes verlangt. Das „einheitliche F.“ hat im Rahmen des zentral gelenkten Wirtschaftsablaufs insbesondere die Aufgabe, durch Bereitstellung von…

DDR A-Z 1969

Produktionsprinzip (1969)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Allgemeines Organisationsprinzip für verschiedene Bereiche der Gesellschaft. 1) Das vor 1963 den Aufbau der SED bestimmende Territorialprinzip wurde auf Beschluß des VI. Parteitages der SED (Jan. 1962) durch die Einführung des P. ergänzt, um die Anleitung und Kontrolle des Wirtschaftsablaufes durch die Partei effektiver zu gestalten. Das P. gliedert den Parteiapparat nach den Produktionsbereichen Industrie, Bauwesen, Landwirtschaft und Ideologie. (Da die Grundorganisationen der SED innerhalb der Betriebe immer in den Betriebsparteiorganisationen zusammengefaßt waren, war das Territorialprinzip auch schon vor 1963 durchbrochen.) Ende Februar 1963 wurden beim Politbüro der SED das Büro für Industrie und Bauwesen und das Büro für Landwirtschaft neu eingerichtet und die schon bestehende Ideologische Kommission sowie die Kommission für Agitation reorganisiert. Diese Büros bzw. Kommissionen des zentralen Parteiapparates, denen weitgehende organisatorische Selbständigkeit eingeräumt wurde, hatten die Aufgabe, für die Durchführung der Parteibeschlüsse in ihren jeweiligen Produktionsbereichen zu sorgen und die Grundorganisationen der ihnen unterstellten Betriebe anzuleiten. Auch auf Bezirks- und Kreisebene wurden Büros für Industrie und Bauwesen bzw. für Landwirtschaft gebildet. Sie wurden allerdings nach dem weiterhin gültigen Territorialprinzip von den neugeschaffenen Sekretariaten der Bezirks- u. Kreisleitungen geführt. Die Einführung des P. ist gekennzeichnet durch eine Verlagerung der Schwerpunkte der Parteiarbeit von der allgemein-politischen Agitation und Propaganda auf die Lösung von konkreten wirtschaftlich-technischen Sachproblemen durch sorgfältig ausgebildete Parteifachleute. Auf dem 7. Plenum des ZK der SED (Dezember 1964) übte Ulbricht Kritik an der einseitig auf fachliche Lösung ökonomischer Fragen gerichtete Tätigkeit der Büros für Industrie und Bauwesen bzw. für Landwirtschaft und forderte eine verstärkte politisch-ideologische „Massenarbeit“ und die „richtige Kombination“ von Territorial- und P. In der Folgezeit wurde der Aufgabenbereich der Büros ständig eingeschränkt, bis sie während des Jahres 1966 stillschweigend aufgelöst und ihre Funktionen den Sekretariaten übertragen wurden. Auf dem VI. Parteitag der SED (April 1967) wurde der das P. betreffende Absatz des Parteistatuts zwecks Stärkung des Territorialprinzips geändert. 2) Zusammenfassender Begriff für die vertikale Gliederung und Anleitung der Volkswirtschaft innerhalb der einzelnen Branchen durch VVB, Erzeugnisgruppen und Kooperationsverbände. Proklamiertes Ziel der SED ist die optimale Verbindung von P. und Territorialprinzip in der Organisation der Volkswirtschaft, d.h. die wirksamste Form der vertikalen und horizontalen Anleitung der Betriebe. Dieses Problem ist bisher von der SED nicht befriedigend gelöst worden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 499 Produktionsmittelhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionspropaganda

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Allgemeines Organisationsprinzip für verschiedene Bereiche der Gesellschaft. 1) Das vor 1963 den Aufbau der SED bestimmende Territorialprinzip wurde auf Beschluß des VI. Parteitages der SED (Jan. 1962) durch die Einführung des P. ergänzt, um die Anleitung und Kontrolle des Wirtschaftsablaufes durch die Partei effektiver zu gestalten. Das P. gliedert den Parteiapparat nach den Produktionsbereichen Industrie, Bauwesen, Landwirtschaft…

DDR A-Z 1969

Verkehr (1969)

Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 1985 Der V. wurde durch Kriegseinwirkungen und Demontagen stark in Mitleidenschaft gezogen. Der Wiederaufbau ging nur langsam vonstatten. Der Güter-V. erhöhte sich erst ab 1950 in nennenswertem Maße. [S. 674] Verkehrsanteile 1960 (in v. H.) Beim Güter-V. ist der Anteil der Eisenbahn zugunsten des steigenden Güterkraft-V. (Kraftverkehr) in den letzten Jahren zurückgegangen. Die Leistung des Güterkraft-V. soll durch eine noch straffere Organisation weiter erhöht werden. Voraussetzung für das Gelingen dieses Plans sind auch die Produktionssteigerung der Kraftfahrzeugindustrie und die Verbesserung der Straßenverhältnisse. (Straßen) Der Güter-V. wird zentral geplant. Die Verteilung der Transporte auf die Verkehrsträger geschieht durch Bezirks-, Kreis- und Stadttransportausschüsse (Transportausschüsse). Der Werk-V. mit Kraftfahrzeugen auf kurze und mittlere Entfernungen hat steigende Tendenz. Der Berufs- und Reise-V. ist in den letzten Jahren zwar verbessert worden, aber in beiden Bereichen bestehen noch erhebliche Mängel; besonders der Berufs-V. bedarf noch des Ausbaus. Im organisatorischen Aufbau des V. steht das Ministerium für Verkehrswesen an der Spitze mit seinen Hauptverwaltungen für die Reichsbahn — aufgegliedert nach Fachbereichen — und je einer Hauptverwaltung für Kraft-V., Straßenwesen, Binnenschiffahrt und Wasserstraße, See-V, und Hafenwirtschaft und zivile Luftfahrt. Der private Sektor im Güter-V. betrug 1967 noch 11 v. H. der Transportmenge; der Anteil privater Unternehmer am Personen-V. betrug 1–2 v. H. Die Pläne für die Entwicklung des V. bis zum Jahre 1970 sehen vor: Im Personen-V. wird im Nah-V. die Zahl der zu befördernden Personen etwa gleich bleiben. Der Berufs-V. im Nahbereich wird von der Eisenbahn übernommen. Der Motorisierungsgrad der Bevölkerung soll zwar verbessert Werden, wird aber auch 1970 nur einen Bruchteil des Standes in der BRD ausmachen. Die Eisenbahn bleibt wichtigstes Personen-Beförderungsmittel. Der Güter-V. wird bis 1970 gegenüber 1965 um wahrscheinlich 25 v. H. ansteigen. Die Eisenbahn übernimmt alle Transporte über 40 km Entfernung, bei Massengütern auch auf geringere Entfernung. Der Güterkraft-V. arbeitet nur im Nahbereich, er besorgt den Vor- und Nachlauf für die Eisenbahn, Binnenschiffahrt und den Luft-V.; er übernimmt Ferntransporte nur für leichtverderbliche und hochwertige Güter. Der Güterumschlag soll rationalisiert werden. Etwa ein Drittel des Aufwandes für den Gütertransport entfällt auf die Be- und Entladung. Daher werden technisch gut ausgebaute Verkehrsknotenpunkte für den Güterumschlag errichtet. Die Binnenschiffahrt übernimmt weiter die Massengütertransporte im Binnenland. Die Hochseeschiffahrt fährt die Transporte von Außenhandelsgütern, vorwiegend große Partien in Entfernungen von über 500 km. (Schiffahrt, Häfen, Wasserstraßen) Der Luftverkehr fliegt Personen und hochwertige, leichtverderbliche und eilige Güter in kleinen Partien auf große und größte Entfernung. Er wird im Gebiet der „DDR“ nicht weiter ausgebaut. Den steigenden Anforderungen kann der V. nur durch Überbeanspruchung der Menschen und des Materials nachkommen. Für die Entwicklung des V. in den nächsten 15–20 Jahren ist ein Generalverkehrsschema erarbeitet worden. Darauf basierend gibt es Generalverkehrspläne für die V.-Entwicklung in den Bezirken. Folgende Rangordnung der Aufgaben im Verkehrswesen wurden festgelegt: 1. Bau von Autobahnen. 2. Umstellung der Eisenbahn von Dampf- auf Diesel- und elektrische Lokomotiven (Deutsche Reichsbahn), 3. Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Eisenbahnhauptstrecken und der Rangierbahnhöfe. 4. Modernisierung und Automatisierung der Betriebsführung einschl. der Planungs- und Leitungstätigkeit. 4. Einführung des Behälterverkehrs. 5. Entwicklung von Stadtschnellverkehrssystemen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 673–674 Verkaufsnormen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verlagswesen

Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 1985 Der V. wurde durch Kriegseinwirkungen und Demontagen stark in Mitleidenschaft gezogen. Der Wiederaufbau ging nur langsam vonstatten. Der Güter-V. erhöhte sich erst ab 1950 in nennenswertem Maße. [S. 674] Verkehrsanteile 1960 (in v. H.) Beim Güter-V. ist der Anteil der Eisenbahn zugunsten des steigenden Güterkraft-V. (Kraftverkehr) in den letzten Jahren…

DDR A-Z 1969

Produktionsfondsabgabe (PFA) (1969)

Siehe auch: Produktionsfondsabgabe: 1975 1979 1985 Produktionsfondsabgabe (PFA): 1965 1966 Im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft wird der Verwendung der Kapitalgüter in den VVB und VEB besondere Bedeutung beigemessen. Bisher erfolgte die Bereitstellung der Anlagengüter, die ganz überwiegend aus dem Staatshaushalt finanziert wurden, für die Betriebe kostenlos (zinslos). Nun müssen die Betriebe die PFA, praktisch eine Art Zins, zahlen. Die Bemessungsgrundlage für die Errechnung dieser Abgabe, der Produktionsfonds, ist der Durchschnittsbestand des innerhalb eines Jahres im Betrieb befindlichen Anlage- und Umlaufkapitale, bewertet zu Anschaffungspreisen bzw. den bei der Grundmittel-Umbewertung 1963 festgesetzten Werten. Stillgelegte Anlagen und unverwertete Materialien werden bei der Berechnung der tatsächlich abzuführenden PFA mit zum Kapitalbestand hinzugezählt. Dadurch soll ein Druck auf die Betriebe ausgeübt werden, ungenutzte Produktionsmittel weiter zu verkaufen. Erhebungsmethode und Höhe der PFA wurden nach vierjähriger Diskussion und Erprobung der praktischen Anwendung dieser Abgabe in den Grundzügen in den VO vom 3. 3. 1966 (GBl. II, S. 216) und vom 2. 2. 1967 (GBl. II, S. 115) festgelegt. Die für Industriezweige und -gruppen, VVB, Kombinate und Großbetriebe jeweils gültigen Abgabesätze werden nicht veröffentlicht, sondern den Wirtschaftseinheiten von den für sie zuständigen Plan- und Finanzbehörden intern vorgeschrieben. Die im wesentlichen nach Kapitalintensität und Rentabilitätslage der Wirtschaftszweige differenzierten Abgabesätze bei der PFA liegen zwischen 1,4 und 6 v. H. Als Hauptgrund für diese 1966/67 bestimmte Differenzierung wird von der Wirtschaftsführung angegeben, daß die im Zuge der Industriepreisreform errechneten neuen Planpreise, welohe die Kapitalkosten noch nicht berücksichtigen, die Festlegung eines einheitlichen Abgabesatzes nicht zuließen. Mit der Einführung der PFA will die Wirtschaftsführung der „DDR“ auf eine systemadäquate Art der Tatsache Rechnung tragen, daß im Verhältnis zur Fülle der Verwendungsmöglichkeiten die verfügbaren Kapitalgüter knapp sind und daher auch einen Preis haben müssen. Der Sinn der PFA ist es deshalb, die Betriebe zu einer sparsameren Verwendung des Sachkapitals zu veranlassen. Die Investitionen sollen auf das für den Produktionsprozeß notwendige Maß beschränkt werden, und eine sinnvolle Kombination von Kapitalgütern soll erreicht werden. Dadurch soll eine größere Rationalität des volkswirtschaftlichen Produktionsprozesses, also die Steigerung des Nutzeffektes des investierten Sachkapitals (Produktivitätssteigerung), erzielt werden. Diese wohnt der PFA deswegen inne, weil sie den Gewinn der Betriebe schmälert; sie schmälert ihn aber um so weniger, je geringer der abzuführende Betrag, je geringer also der Wert der in Anspruch genommenen Produktionsgüter ist („materieller Anreiz“, „ökonomischer Hebel“). Die PFA könnte also durchaus ein Instru[S. 498]ment zur Förderung der gesamtwirtschaftlichen Produktivität sein, wie es in der Marktwirtschaft Zins und Dividende schon immer gewesen sind. Die Ausgestaltung der PFA zeigt jedoch, daß die Wirkungsweise dieses Instrumentes sehr verwässert worden ist: die Sätze sind nach Industrie- bzw. Erzeugnisgruppen sowie nach der Quantität und Qualität der Produktionsfondsausstattung differenziert. Damit bleibt für den einzelnen Betrieb zwar ein gewisser Anreiz zur sparsamen Verwendung von Kapitalgütern erhalten, eine rationelle Kapitalverwendung im volkswirtschaftlichen Rahmen jedoch wird verhindert, die Lenkung der Kapitalströme in den Bereich optimalen Nutzens ist nicht möglich. Schwierigkeiten, die der Wirksamkeit der PFA entgegenstehen, ergeben sich auch aus dem mitteldeutschen Preissystem (Preispolitik). Schließlich hat die Einführung der PFA auch Rückwirkungen auf das Steuersystem (Steuern) und den Staatshaushalt. Die PFA ist eine staatliche Abgabe, die im Gegensatz zur Nettogewinnabführung der VEW ungeschmälert in den Haushalt der „Republik“ fließt. Ihre Einführung bedingte neben anderen Auswirkungen der Wirtschaftsreform die Änderung des bis 1963/64 praktizierten Systems der Gewinnverteilung in den VEB und der Nettogewinnabführung an den Staat. Nunmehr konzentriert der Staat den von ihm beanspruchten Teil des „Reineinkommens“ in der Volkswirtschaft (volkswirtschaftlicher Gewinn plus Umsatzsteueraufkommen) nicht mehr auf zwei „Kanälen“ im Staatshaushalt (d.h. in Form der PDA und der Nettogewinnabführung), sondern auf drei „Kanälen“ (Drei-Kanäle-Abführungssystem). Die Auswirkungen der Industriepreisreform und die Erhebung der PFA waren die Hauptursachen dafür, daß sich in den Jahren 1963 bis 1967 die dem Haushalt zufließenden Beträge an Nettogewinnen aus der VEW im Verhältnis zu denen in der Zeit davor verringerten. (Preissystem, Preispolitik) Es ist bemerkenswert, daß die Einführung der PFA beschlossen wurde, ohne die Entwicklung in der SU abzuwarten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 497–498 Produktionsberatung, Ständige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsgenossenschaften des Handwerks

Siehe auch: Produktionsfondsabgabe: 1975 1979 1985 Produktionsfondsabgabe (PFA): 1965 1966 Im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft wird der Verwendung der Kapitalgüter in den VVB und VEB besondere Bedeutung beigemessen. Bisher erfolgte die Bereitstellung der Anlagengüter, die ganz überwiegend aus dem Staatshaushalt finanziert wurden, für die Betriebe kostenlos (zinslos). Nun müssen die Betriebe die PFA, praktisch eine Art Zins, zahlen.…

DDR A-Z 1969

Rückführungsbetrag (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Seit 1. 1. 1969 werden für alle landwirtschaftlichen Produkte „einheitliche Erzeugerpreise“ gezahlt. Da für pflanzliche Erzeugnisse seit dem 1. 6. 1964 und für Geflügelfleisch und Wolle seit dem 1. 1. 1966 schon einheitliche Preise bestehen, wurden die Erzeugerpreise für Schweine-, Rind- und sonstiges Fleisch (Schafe, Kälber), Milch und Eier neu festgelegt. Die bis dahin bestehende Ablieferungspflicht und das gestaffelte Agrarpreissystem wurden mit dieser Neuregelung aufgehoben. Die „neuen einheitlichen Erzeugerpreise“ für diese Produkte wurden bei geringer Änderung der Preisrelationen etwa auf die Höhe der alten Aufkaufpreise angehoben. Der R. besteht aus folgenden Teilen: 1) Differenz aus bisherigen Durchschnittspreisen des staatlichen ➝Aufkommens der landwirtschaftlichen Betriebe und den „neuen einheitlichen Erzeugerpreisen“. 2) Differenz aus den bisherigen Aufkaufpreisen und den neuen einheitlichen Erzeugerpreisen. Zu 1): Durch die Ablieferungspflicht hatte jeder Landwirtschaftsbetrieb entsprechend den Anteilen der Erfassungs- und Aufkauf-Mengen am staatlichen Aufkommen und ihren verschiedenen Preisen einen anderen Durchschnittspreis, und damit ist auch der R. jedes Betriebes unterschiedlich. Betriebe unter guten Standortbedingungen hatten in der Regel eine hohe Ablieferungspflicht. Ihr Durchschnittspreis je Produkteinheit war niedrig. Die Differenz von Durchschnittspreis zu neuem Erzeugerpreis ist groß und der R. entsprechend hoch. Für standortlich [S. 537]benachteiligte Betriebe trifft das Gegenteil zu. Zu 2): Die Preisrelationen zwischen den Produkten wurden geringfügig verändert. Sie sollen den „gesellschaftlich notwendigen Kosten der Erzeugung“ gerechter werden. Gegenüber den bisherigen Aufkaufpreisen sind die neuen Erzeugerpreise für Schlachtschweine gesenkt, für Schlachtrinder und Milch erhöht worden. Der R. wurde einmalig auf der Grundlage des staatlichen Aufkommens von 1968 festgelegt und bleibt auch bei Änderung der bisherigen Produktionsrichtung konstant. Er ist jährlich an den Staatshaushalt abzuführen. Der R. ist für jeden landwirtschaftlichen Betrieb gesondert zu errechnen. Auch für persönliche ➝Hauswirtschaften der LPG vom Typ~I und II ist er individuell festzulegen. Bedingt durch den differenzierten R. ist für jeden Landwirtschaftsbetrieb der Erzeugerpreis individuell verschieden, obwohl die Bezeichnung „Neuer einheitlicher Erzeugerpreis“ in Mitteldeutschland benutzt wird. Es bleibt abzuwarten, ob der R. seine Funktion nur in einer Übergangsphase bis zu tatsächlich einheitlichen Erzeugerpreisen ausübt oder als versteckte Preisabschöpfung vorgesehen ist. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 536–537 RTS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rückkehrer

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Seit 1. 1. 1969 werden für alle landwirtschaftlichen Produkte „einheitliche Erzeugerpreise“ gezahlt. Da für pflanzliche Erzeugnisse seit dem 1. 6. 1964 und für Geflügelfleisch und Wolle seit dem 1. 1. 1966 schon einheitliche Preise bestehen, wurden die Erzeugerpreise für Schweine-, Rind- und sonstiges Fleisch (Schafe, Kälber), Milch und Eier neu festgelegt. Die bis dahin bestehende Ablieferungspflicht und das gestaffelte Agrarpreissystem wurden mit dieser…

DDR A-Z 1969

Halle (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen-Anhalt sowie thüringischen Gebietsteilen; 8.771 qkm, (1967) 1.932.938 Einwohner, (1950: 2.118.874). 2 Stadtkreise: Dessau, Halle (Saale); 20 Landkreise: Artern, Aschersleben, Bernburg, Bitterfeld, Eisleben, Gräfenhainichen, Hettstedt, Hohenmölsen, Köthen, Merseburg, Naumburg, Nebra, Quedlinburg, Querfurt, Roßlau, Saalekreis, Sangerhausen, Weißenfels, Wittenberg, Zeitz. Vors. des Rates des Bezirkes: Helmut ➝Klapproth (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Horst ➝Sindermann. H. ist sowohl landwirtschaftlich als auch industriell einer der führenden Bezirke. Die Grundstoffindustrie beruht auf dem seit alters her bekannten Kupfervorkommen sowie auf den reichen Braunkohle- (Kohlenindustrie) und [S. 266]Kalisalzlagern, aus denen die bedeutende chemische Industrie hervorgegangen ist. Der Bezirk H. ist der wichtigste Lieferant von Elektroenergie und von Zement. 2. Stadtkreis im sachsen-anhaltischen Bezirk H., Bezirksstadt, Kreisstadt des Saalekreises, am Nordwestrand der Leipziger Tieflandsbucht, an der Saale, mit 278.632 Einwohnern (1967), (1950: 289.119), größte Stadt Sachsen-Anhalts und viertgrößte Stadt Mitteldeutschlands (1945/47–1952 Landeshauptstadt); alte Hansestadt, spätgotische Markt- oder Marienkirche (16. Jh.), Moritzkirche (12. bzw. 15. Jh.), Domkirche (16. Jh.), Rathaus (14./16. Jh., im 2. Weltkriege schwer beschädigt und nach dem Kriege völlig abgebrochen), Roter Turm (15. Jh.), Ruinen der Moritzburg (15. Jh.) und der Burg Giebichenstein (10. Jh.); wichtiger Verkehrsknotenpunkt (Eisenbahn, Autobahn sowie der Saalehafen in H.-Trotha). Als Mittelpunkt bedeutender Braunkohlen-, Salz- und Kalilager eines der Zentren des mitteldeutschen Industriegebietes (außerdem bedeutende chemische, Zement-, Bekleidungs- und Metallindustrie, Maschinen- und Waggonbau), Reichsbahndirektion; seit 1694 Universitätsstadt (Martin-Luther-Universität H.-Wittenberg, 1817 vereinigt), war die Universität Zentrum des Pietismus und später der Aufklärung in Deutschland, Hochschule für Musik, Technische Hochschule für Chemie Leuna-Merseburg, Sitz der Dt. Akademie der Naturforscher „Leopoldina“ von 1652 sowie der 1946 der Universität angegliederten Franckeschen Stiftungen, Pädagogisches Institut, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, Theater („Theater des Friedens“, „Theater der Jungen Garde“), Staatl. Sinfonieorchester, Händel-Festspiele (Pflege des Händelschen Gesamtwerkes), Zoologischer Garten, Staatl. Galerie Moritzburg, Landesmuseum für Vorgeschichte. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 265–266 Halbstaatliche Praxis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handel

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen-Anhalt sowie thüringischen Gebietsteilen; 8.771 qkm, (1967) 1.932.938 Einwohner, (1950: 2.118.874). 2 Stadtkreise: Dessau, Halle (Saale); 20 Landkreise: Artern, Aschersleben, Bernburg, Bitterfeld, Eisleben, Gräfenhainichen, Hettstedt, Hohenmölsen, Köthen, Merseburg, Naumburg, Nebra, Quedlinburg, Querfurt, Roßlau, Saalekreis,…

DDR A-Z 1969

Kader (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1975 Der Begriff K. stammt aus der Militärsprache, bedeutet dort Stammpersonal militärischer Formationen. Als K. werden alle Personen in Partei, staatlicher Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur, Massenorganisationen und Militär verstanden, die in wichtigen Positionen zur Erhaltung und Festigung des totalitären Systems beitragen sollen. In diesem Sinne bedeutet K. soviel wie Elite. (Funktionäre) In dem 1963 beschlossenen Parteistatut wurde der im Entwurf ursprünglich verwendete Begriff K. durch Parteiarbeiter ersetzt. Die SED ist sowohl eine Massen- als auch K.-Partei. Im Hinblick auf die 1,7 Mill. Parteiangehörigen und die organisatorische Erfassung von etwa 10 v. H. der Bevölkerung Mitteldeutschlands hat sie den Charakter einer Massenpartei. Der Charakter der K.-Partei wird betont durch die künstliche Differenzierung der Mitgliederschaft, die Ausschaltung der Mitgliederversammlungen von der politischen Willensbildung und echten Entscheidungsbefugnissen und durch die beherrschende Rolle des zentralistischen Funktionärapparates. Die Auswahl, Ausbildung und den Einsatz der K. bezeichnet man als K.-Politik. Kriterien für die Auswahl der K. waren lange Zeit ausschließlich die Anerkennung „der führenden Rolle der SED“ und ihrer Ideologie, der Parteidisziplin und der Kritik und Selbstkritik; nach neueren SED-Beschlüssen werden von Funktionären erwartet: „Treue zur Arbeiterklasse, Verantwortungsfreude, Schöpfertum und Kühnheit verbunden mit geschäftlicher Sachlichkeit, nüchternem Kalkulieren, eiserner Arbeitsdisziplin, Kämpfertum und Unduldsamkeit gegenüber Mängeln und Fehlern“ („Neuer Weg“, 6/1965). Nach einem Beschluß des ZK der SED vom Juni 1965 sollen jetzt vor allem jüngere Funktionäre mit wiss.-techn. Ausbildung und soliden wirtschaftl. Kenntnissen, also Fachleute, verantwortl. Funktionen übernehmen. Funktionäre in wichtigen Stellen, die bisher keine entsprechende Ausbildung besitzen, sollen Hoch- oder Fachschulen besuchen. Wesentliche Bedeutung für die Auswahl der K. haben die Parteiwahlen. Mit den dazu herausgegebenen Direktiven gibt die Parteiführung regelmäßig bekannt, welche Kategorien von K. aufgestellt und „gewählt“ werden sollen. Im Bericht des ZK an den VII. Parteitag heißt es über die K.-Arbeit im Berichtszeitraum: „In die neuen Leitungen der Grundorganisationen, in die Kreis- und Bezirksleitungen wurden Parteimitglieder gewählt, die die Politik der Partei prinzipiell und konsequent vertreten, die bei den Menschen hohes Ansehen genießen, Erfahrungen in der politischen Massenarbeit und der marxistisch-leninistischen Erziehung haben und über [S. 321]die notwendigen Fachkenntnisse verfügen. … Sie sind in der Lage, Kollektive zu leiten, die die ökonomischen, politischen und kulturellen Aufgaben lösen“ („Neues Deutschland“ v. 17. 4. 1967, S. 12). Die politische Ausbildung der K. ist in erster Linie Aufgabe der Schulung. Von unteren Funktionären wird mindestens der Besuch einer Kreisparteischule (Parteischulen), von leitenden Funktionären der Besuch der Parteihochschule verlangt. Über die fachliche Qualifizierung der Parteifunktionäre veröffentlichte die „Kommission für Partei- und Organisationsfragen“ beim Politbüro im Febr. 1964 einen Bericht. Die Partei hatte zum damaligen Zeitpunkt 57.198 Mitglieder und Kandidaten mit abgeschlossener Hoch- und 132.534 Mitglieder und Kandidaten mit abgeschlossener Fachschulausbildung. Und im o.a. Bericht des ZK an den VII. Parteitag heißt es über die Qualifikation der Parteifunktionäre: „Von den vor dem VII. Parteitag in den Grundorganisationen und Abteilungsparteiorganisationen gewählten Leitungsmitgliedern haben 33,7 Prozent einen Hoch- bzw. Fachschulabschluß, das heißt, jedes dritte Leitungsmitglied in den Grundorganisationen unserer Partei besitzt Hoch- oder Fachschulausbildung.“ Die Sicherung eines einheitlichen K. obliegt den K.-Abt., die mit besonders zuverlässigen SED-Mitgliedern besetzt sind. K.-Abt. bestehen in allen Organisationen, Institutionen und Betrieben. Sie müssen auch bei der Einstellung von Parteilosen und Mitgl. anderer Parteien die Genehmigung der zuständigen SED-Dienststelle einholen. Die K.-Abt. des SED-Apparates haben bestimmenden Einfluß auf die K.-Politik aller Organisationen und Institutionen, einschließlich der „Blockparteien“. (Nomenklatursystem) Die K.-Abt. sollen die Beschäftigten hinsichtlich ihrer Einstellung überwachen. Sie führen „Entwicklungskarteien“, in die neben dem fachlichen Werdegang die Teilnahme an politischen Schulungen sowie Vermerke über das politische und „moralische“ Verhalten eingetragen werden. Regelmäßig sollen mit allen Beschäftigten „Entwicklungsgespräche“ geführt werden. Bei Arbeitsplatzwechsel wird die sog. K.-Akte des Beschäftigten der K.-Abt. des neuen Arbeitsplatzes übersandt. Schon vor Neueinstellung wird regelmäßig bei der K.-Abt. des Betriebes bzw. der Dienststelle, bei der der Betreffende bisher beschäftigt war, Nachfrage gehalten. So werden bei Kündigungen aus politischen Gründen (Kündigungsrecht) unerwünschte Neueinstellungen verhindert. Der leitende Funktionär einer K.-Abt. wird K.-Leiter genannt. Er ist verpflichtet, dem Staatssicherheitsdienst jederzeit Einblick in alle K.-Akten zu gewähren und alle gewünschten Auskünfte zu erteilen. Die große Bedeutung, die der K.-Politik zugeschrieben wird, entspricht dem militärischen Organisationsprinzip der Kommunisten: „Die Kader entscheiden alles“ (Stalin). Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 320–321 Kabinette Neue Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kaliindustrie

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1975 Der Begriff K. stammt aus der Militärsprache, bedeutet dort Stammpersonal militärischer Formationen. Als K. werden alle Personen in Partei, staatlicher Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur, Massenorganisationen und Militär verstanden, die in wichtigen Positionen zur Erhaltung und Festigung des totalitären Systems beitragen sollen. In diesem Sinne bedeutet K. soviel wie Elite. (Funktionäre) In dem 1963 beschlossenen…

DDR A-Z 1969

Renten (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Jeder Sozialversicherte hat Anspruch auf R. im Alter und bei Invalidität, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem Hinterbliebene eines Sozialversicherten. Ein höherer R.-Anspruch kann durch eine freiwillige Versicherung auf Zusatz-R. bei der Sozialversicherung erworben werden. In besonderen Fällen besteht zusätzlich ein Anspruch auf Pflegegeld. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Mit dem Staatsratserlaß über die Weiterentwicklung des R.-Rechts und zur Verbesserung der materiellen Lage der Rentner sowie zur Verbesserung der Leistungen der Sozialfürsorge vom 15. 3. 1968 (GBl. I, S. 187) und den aufgrund dieses Erlasses ergangenen Verordnungen des Ministerrates vom 15. 3. 1968 (GBl. II, S. 135–166) wurde das R.-Recht mit Wirkung vom 1. 7. 1968 auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Es ist deshalb zu unterscheiden zwischen R., auf die der Anspruch vor dem 1. 7. 1968 entstanden war, und R., auf die am 1. 7. 1968 und später ein Anspruch entstand oder entsteht. Das neue R.-Recht nahm eine Reihe von Bestimmungen des alten R.-Rechts auf. Dazu gehören: Altersrente: Anspruch auf Alters-R. haben Frauen ab Vollendung des 60. Lebensjahres, Männer ab Vollendung des 65. Lebensjahres. Invalidenrente: Invalidität liegt vor, wenn durch Krankheit, Unfall oder sonstige geistige oder körperliche Schädigung das Leistungsvermögen und der Verdienst um mindestens zwei Drittel gemindert sind. Ein Drittel des Verdienstes gilt als nicht überschritten, wenn monatlich nicht mehr als 150 M Verdienst erzielt werden. Hinterbliebenenrente: Anspruch auf Witwen-(Witwer-) R. besteht a) für die Witwe ab Vollendung des 60. Lebensjahres und den Witwer ab Vollendung des 65. Lebensjahres, b) die Witwe (den Witwer) bei vorliegender Invalidität, [S. 527]c) die Witwe, die 1~Kind unter 3 Jahren oder 2 Kinder unter 8 Jahren hat, wenn der Verstorbene die finanziellen Aufwendungen für die Familie überwiegend erbracht und zum Zeitpunkt seines Todes die Voraussetzungen zum Bezug einer Alters- oder Invaliden-R. erfüllt hatte. Anspruch auf Waisen-R. haben leibliche oder an Kindes Statt angenommene Kinder des Verstorbenen, wenn dieser zum Zeitpunkt seines Todes die Voraussetzungen zum Bezug einer Alters- oder einer Invaliden-R. erfüllt hatte. Waisen-R. wird gezahlt für Kinder a) bis zur Vollendung des Besuches der 10klassigen bzw. erweiterten allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule, mindestens bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, b) bis zur Beendigung der Lehrausbildung, wenn das Lehrverhältnis unmittelbar im Anschluß an die Schulentlassung oder vor Vollendung des 18. Lebensjahres beginnt, c) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn eine Fachschule, Universität oder Hochschule besucht wird, d) solange das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis aufzunehmen, längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, e) für die Dauer der Invalidität, wenn diese vor Vollendung des 18. Lebensjahres eintritt und kein R.-Anspruch aus eigener Versicherung besteht. Unfallrente: Anspruch auf Unfall-R. besteht für den Versicherten, der durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit einen Körperschaden von mindestens 20 v. H. erlitten hat. Unfallhinterbliebenenrente: Anspruch auf Unfallhinterbliebenen-R. besteht, wenn der Versicherte an den Folgen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit verstorben ist, für die Witwe (den Witwer) und die Kinder des Verstorbenen. Geändert wurden die Vorschriften über die Versicherungszeiten. Anspruch auf Alters-R. besteht, wenn der Versicherte mindestens 15 Jahre eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt hat. Die Versicherungszeit braucht nicht zusammenhängend zu sein. Die Vorschriften über die Zweidritteldeckung, die schon zuvor stark gelockert waren, entfielen. Der Anspruch auf Invaliden-R. besteht, wenn unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der versicherungspflichtigen Tätigkeit mindestens 5 Jahre ununterbrochen eine solche Tätigkeit ausgeübt wurde. Es gibt jedoch Ausnahmen. Anspruch auf Invaliden-R. besteht auch, wenn mindestens während der Hälfte der Zeit von der Schulentlassung bzw. spätestens ab Vollendung des 16. Lebensjahres bis zum Ausscheiden aus der versicherungspflichtigen Tätigkeit eine solche ausgeübt wurde, davon mindestens 1~Jahr während der letzten 3 Jahre vor dem Ausscheiden aus dieser Tätigkeit, oder wenn mindestens während der vor dem Anspruch auf Alters-R. erforderlichen Zeit von 15 Jahren eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wurde, die nicht zusammenhängend zu sein braucht, davon aber mindestens 1~Jahr während der letzten 3 Jahre vor dem Ausscheiden aus dieser Tätigkeit. Anspruch besteht auch, wenn der Versicherte mindestens zwei Drittel des Zeitraumes vom Abschluß der Schulausbildung bis zum Eintritt der Invalidität sozialpflichtversichert war, wenn mindestens 15 Jahre eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wurde. Wesentlich geändert wurden die Bestimmungen über die Berechnung der R. Die R. wurden bis 30. 6. 1968 wie folgt berechnet: Die Alters- und Invaliden-R. setzen sich aus einem Grundbetrag von jährlich 360,– M, aus Zuschlägen, die seit 1950 als R.-Erhöhungen nach und nach insgesamt mit einem Betrag von 50,– M monatlich gewährt wurden, und einem Steigerungsbetrag von 1 v. H. des gesamten Lebensverdienstes des Versicherten und einer weiteren R.-Erhöhung, die in Abhängigkeit von der Anzahl der Jahre der versicherungspflichtigen Tätigkeit mit 1,50 M monatlich für jedes Jahr, mindestens jedoch 5,– M monatlich, gewährt wurde, zusammen. Die so errechneten R. wurden mit Wirkung vom 1. 7. 1968 an durch eine gestaffelte Aufwertung des in der Zeit bis zum 31. 12. 1945 erzielten beitragspflichtigen monatlichen Durchschnittsverdienstes und durch eine zusätzliche Anrechnung von monatlich 1,50 M für jedes Jahr der Arbeitslosigkeit, der Mitgliedschaft zu einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft, die vor der gesetzlich geregelten Pflichtversicherung liegen, sowie für den Ausgleich der im Arbeitsleben der Frauen wirkenden Besonderheiten umgerechnet und erhöht. Der Teuerungszuschlag, der in Höhe von 9, — M (in Ost-Berlin 12,– M) nach Aufhebung der Lebensmittelrationierung seit dem 1. 6. 1958 gezahlt wurde, entfiel. Ab 1. 7. 1968 gilt für die R.-Berechnung folgendes: Als Zurechnungszeiten werden bei der Berechnung der Alters-R. angerechnet für jeden Versicherten nachgewiesene Zeiten der Arbeitslosigkeit bis zum 31. 12. 1945. Ist der Nachweis nicht möglich, wird für jedes Jahr der versicherungspflichtigen Tätigkeit bis zum 31. 12. 1945 für Zeiten der Arbeitslosigkeit 1~Monat angerechnet, soweit dadurch die bis zum 31. 12. 1945 möglichen Jahre der versicherungspflichtigen Tätigkeit nicht überschritten werden. Für Frauen gibt es weitere Zurechnungszeiten. Es handelt sich zunächst einmal um die Jahre, die schon nach § 7 der VO vom 5. 9. 1963 (GBl. II, S. 639) zum Ausgleich für die um 5 Jahre geringere Arbeitsmöglichkeit angerechnet wurden, und zwar 1~Jahr bei 20 bis 24 Jahren, 2 Jahre bei 25 bis 29 Jahren, 3 Jahre bei 30 bis 34 Jahren, 4 Jahre bei 35 bis 39 Jahren, 5 Jahre bei 40 und mehr Jahren versicherungspflichtiger Tätigkeit. Indessen muß künftig eine versicherungspflichtige Tätigkeit von mindestens 20 Jahren nachgewiesen werden. Außerdem wird Frauen ab 1. 7. 1968 1~Jahr für jedes von ihnen geborene bzw. vor Vollendung des 3. Lebensjahres an Kindes Statt angenommene Kind zugerechnet. Alters- und Invaliden-R. worden errechnet a) aus einem Festbetrag von 110,– M, b) einem Steigerungsbetrag von 1 v. H. des Durchschnittsverdienstes für jedes Jahr der versicherungspflichtigen Tätigkeit ab 1. 1. 1946 und 0,7 v. H. dieses Durchschnitts Verdienstes für jedes Jahr der Versicherungspflichtigen Tätigkeit bis zum 31. 12. 1945 sowie für jedes Jahr der Zurechnungszeit. Wurden Beiträge zur freiwilligen R.-Versicherung der Sozialversicherung gezahlt, erhöht sich die R. um einen weiteren Steigerungsbetrag in Höhe von 0,85 v. H. der insgesamt zur freiwilligen R.-Versicherung der Sozialversicherung gezahlten Beiträge. Die Witwen-(Witwer-)R. beträgt ab 1. 7. [S. 528]1968 sowohl für Alt- als auch für Neu-R. 60 v. H. der R. des Verstorbenen ohne Zuschläge (vorher 50 v. H.), die R. für Halbwaisen 30 v. H. der R. ohne Zuschläge des verstorbenen Elternteiles (zuvor 25 v. H.) und für Vollwaisen 40 v. H. (zuvor 35 v. H.) der R. ohne Zuschläge des verstorbenen Elternteiles mit dem höheren R.-Anspruch. Zu den Alters- und Invaliden-R. werden Zuschläge gezahlt, und zwar für den arbeitsunfähigen Ehegatten in Höhe von 40,– M monatlich (vor dem 1. 7. 1968 15,– M) und für Kinder unter den gleichen Voraussetzungen wie die Waisen-R. in Höhe von ebenfalls 40,– M monatlich wie bisher. Erreicht die errechnete R. einen bestimmten Betrag nicht, so wird dieser gezahlt (Mindest-R.). Die Mindest-R. beträgt ab 1. 7. 1968 für Alters- und Invalidenrentner sowie für Witwen (Witwer) 150,– M (zuvor für Alters- und Invalidenrentner 120,– M und für Witwen [Witwer] 110,– M), für Halbwaisen 55,– M (zuvor 50,– M), für Vollwaisen 80,– M (zuvor 75,– M). Unfall-R. werden nach dem letzten beitragspflichtigen Jahresarbeitsverdienst vor dem Unfall berechnet. Sie betragen bei völliger Erwerbsminderung zwei Drittel des beitragspflichtigen monatlichen Durchschnittsverdienstes (Unfallvoll-R.). Unfallteil-R. werden in Höhe des Teiles der Unfallvoll-R. gezahlt, der dem Grad des körperlichen Schadens entspricht. Bei den Alt-R. wird ab 1. 7. 1968 eine Aufwertung vorgenommen. Sind die Unfall-R. nach einem beitragspflichtigen Jahresarbeitsverdienst von weniger als 1.440,– M berechnet, werden sie auf der Grundlage von 1.440,– M neu berechnet und erhöht. Unfall-R., die nach einem beitragspflichtigen Jahresarbeitsverdienst aus der Zeit vor dem 1. 1. 1946 berechnet wurden, werden durch eine Aufwertung des Jahresarbeitsverdienstes aufgerechnet und erhöht. Zu den Unfall-R., auf die nach dem 1. 7. 1968 Anspruch entsteht, wird ein Festbetrag von 80,– M monatlich bei einem Körperschaden von 66⅔ v. H. und mehr, 20,– M monatlich bei einem Körperschaden von mehr als 50 v. H. bis unter 66⅔ v. H. gewährt. Die Unfallwitwen-(witwer)R. beträgt für die arbeitsunfähige Witwe 40 v. H., für die arbeitsfähige Witwe 20 v. H., für die Halbwaise 20 v. H., für die Vollwaise 30 v. H. des beitragspflichtigen monatlichen Durchschnittsverdienstes des Verstorbenen. Zu den Unfallwaisen-R. wird für die ab 1. 7. 1968 fälligen R. ein Festbetrag von 25,– M monatlich für Halbwaisen und von 35, — M monatlich für Vollwaisen gezahlt. Der Ehegattenzuschlag und der Kinderzuschlag betragen ebenfalls 40,– M. Die Mindest-R. betragen 150,– M für den Vollunfallrentner und die Witwe (den Witwer), für die Unfallhalbwaisen 55,– M und für die Unfallvollwaisen 80,– M. Gewisse Sonderregelungen gelten für die Alters- und Invaliden-R. der Bergleute. Außer einer Bergmannsalters-R. und einer Bergmannsinvaliden-R., die mit einem höheren Prozentsatz des Durchschnitts Verdienstes als Steigerungsbetrag berechnet wird, gibt es eine Bergmannsvoll-R. für Bergleute, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, mindestens 25 Jahre bergbaulich versichert und während dieser Zeit mindestens 15 Jahre unter Tage tätig waren, sowie eine Bergmanns-R. für Bergleute, die mindestens 5 Jahre bergbaulich versichert waren und ihre bisherige bergmännische Tätigkeit wegen Berufsunfähigkeit nicht mehr ausüben können. Eine besondere Versorgung gibt es für Eisenbahner und Beschäftigte bei der Deutschen Post, die sich nach der Beschäftigungszeit richtet. Grundlage ist der Monatsgrundlohn der letzten 5 Jahre vor Eintritt des Versorgungsfalles. (Kriegsopferversorgung) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 526–528 Rentabilität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rentensparen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Jeder Sozialversicherte hat Anspruch auf R. im Alter und bei Invalidität, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem Hinterbliebene eines Sozialversicherten. Ein höherer R.-Anspruch kann durch eine freiwillige Versicherung auf Zusatz-R. bei der Sozialversicherung erworben werden. In besonderen Fällen besteht zusätzlich ein Anspruch auf…

DDR A-Z 1969

Arbeitsschutz (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die VO zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Werktätigen im Betrieb (Arbeitsschutzverordnung) vom 22. 9. 1962 (GBl II, S. 703), die die VO zum Schutz der Arbeitskraft vom 5. 10. 1951 (GBl. S. 957) ablöste, bildet mit ihren Neben- und Ergänzungsbestimmungen an sich eine ausreichende gesetzliche Grundlage für den A., wenn man vom Schutz für Frauen und Jugendliche absieht. Der ständige Druck zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität und die Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung haben sehr häufig zur Folge, daß die gesetzlichen Bestimmungen verletzt werden. Dazu kommt der Mangel an Material, der verhindert, daß A.-Einrichtungen geschaffen werden, und der die Versorgung mit A.-Kleidung gefährdet. Für den A. in den Betrieben sind die Betriebsleiter verantwortlich. Die Werktätigen sind verpflichtet, an der Verbesserung des A. mitzuwirken. Die Kontrolle über den A. übt der FDGB aus (§ 88 des Gesetzbuches der Arbeit). Der Bevollmächtigte für A. wird in den Betrieben von der [S. 44]Gewerkschaftsgruppe gewählt. Er soll die Durchführung aller gesetzlichen Bestimmungen des A. durch den Meister und die Brigadiere kontrollieren und die Kollegen der Gewerkschaftsgruppe zur Einhaltung der Bestimmungen anhalten. Zwischen dem Betriebsleiter und der BGL wird als Anlage zum Betriebskollektivvertrag eine A.-Vereinbarung abgeschlossen. Sie faßt die Maßnahmen im Betrieb zusammen, die im Planjahr für den A. getroffen werden sollen. (Unfälle) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 43–44 Arbeitssanitätsinspektion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsstil, Operativer

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die VO zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Werktätigen im Betrieb (Arbeitsschutzverordnung) vom 22. 9. 1962 (GBl II, S. 703), die die VO zum Schutz der Arbeitskraft vom 5. 10. 1951 (GBl. S. 957) ablöste, bildet mit ihren Neben- und Ergänzungsbestimmungen an sich eine ausreichende gesetzliche Grundlage für den A., wenn man vom Schutz für Frauen und Jugendliche absieht. Der ständige Druck zur…

DDR A-Z 1969

Entfremdung (1969)

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 In der marxistischen Philosophie der Gegenwart spielt der Begriff der E. eine wesentliche Rolle. In der anthropologischen, der literaturwissenschaftlichen und der allgemein-ideologischen Diskussion wurde immer stärker in den Vordergrund gestellt, daß auch in sozialistischen Gesellschaftssystemen eine „entfremdete, immer wieder entgleitende, in Verlust geratene Wirklichkeit“ nur durch eine „sinnvolle Entscheidung“ (Ernst Fischer) aufzufangen sei. Politisch ist die Diskussion um den Begriff der E. deshalb von Bedeutung, weil in ihr die Forderungen der osteuropäischen Intelligenz sichtbar werden, endlich auch im kulturellen Bereich Reformen zuzulassen. Historisch sind Konzeption und Begriff der E. vor allem von Rousseau, Fichte, Hegel, Schelling, Feuerbach und Marx ausgebildet worden. E. geht jedoch letztlich auf gnostische und orphisch-platonische Vorstellungen zurück. In zahlreichen naturrechtlichen Vertragstheorien steht der Begriff der E. für den Verlust bzw. die Übertragung der ursprünglichen Freiheit an eine durch Vertrag entstandene Gesellschaft. Besonders der junge Marx hat, im Anschluß an Hegel, den ökonomischen und politischen Kern der E. des Menschen herausgearbeitet: Dem Arbeiter ist seine Tätigkeit als Produzent wie das Produkt seiner Arbeit entfremdet (Arbeit). Das entfremdete Produkt der Arbeit, niedergeschlagen in Kapital und Eigentum, weist auf die in der kapitalistischen Gesellschaft allseitig herrschende „Habgier“ hin. Das Privateigentum an Produktionsmitteln entfremdet für Marx nicht nur die Individualität des Menschen, sondern auch die der Dinge. Für Marx trifft die durch die Arbeitsteilung bedingte E. nicht nur den arbeitenden Menschen, sondern „Herrn“ und „Knecht“ gleichermaßen und damit die gesamte Menschheit. Die E. ist der Ausdruck einer konfliktgeladenen Welt. Sie manifestiert sich in der Teilung der Gesellschaft in antagonistische Klassen, in Stadt und Land, in Kopfarbeiter und Handarbeiter. Die E. kann deshalb letztlich nur aufgehoben worden durch die universale Revolution. In der marxistischen Philosophie der Gegenwart lassen sich heute zwei Gruppen hinsichtlich des E.-Problems unterscheiden: die Revisionisten (Ernst Fischer, Wolfgang Heise, Georg Klaus), die behaupten, daß der Mensch auch in der „sozialistischen Gesellschaftsordnung“ sich selbst, den von ihm produzierten Gegenständen und damit der Gesellschaft entfremdet sei. Solange das „Wertgesetz“ seine Gültigkeit besitze und verschiedene Eigentumsformen nebeneinander existierten, neben dem Staatseigentum etwa das Genossenschaftseigentum, solange seien die ökonomischen Wurzeln der E. nicht überwunden. In der marxistischen Philosophie der letzten Jahre ist der Begriff der E. sowohl differenziert wie, gegenüber der Fülle seiner Merkmale bei Marx, verengt worden. Der Technikphilosoph Georg Klaus (Ost-Berlin) unterscheidet zwischen gesellschaftlicher und technischer E. „Die gesellschaftliche E. des Menschen und seiner Arbeit ist dadurch gegeben, daß der Mensch gezwungen ist, seine Arbeitskraft zu verkaufen und die Produkte seiner Arbeit dem zu überlassen, der diese Arbeitskraft gekauft hat. Die technische E. hängt mit dieser gesellschaftlichen E. zwar eng zusammen, ist aber nicht mit ihr identisch. Technische E. des Menschen ist der durch einen bestimmten Stand der Entwicklung der Produktivkräfte vorhandene Zwang, monotone körperliche und gei[S. 170]stige Arbeit zu verrichten, sich dem Takt des Fließbandes zu unterwerfen“ (Georg Klaus, „Kybernetik in philosophischer Sicht“, 2. Aufl., S. 430). Klaus hat neben der angegebenen Differenzierung Marx' Begriff der E. auch als „Entäußerung“ im Sinne Hegels gefaßt. Entäußerung wird als eine Form der unendlichen schöpferischen Lern-)Möglichkeit des Menschen begriffen (Kybernetik). Die Revisionisten haben mit Hilfe des Begriffs der E. die bürokratischen Erstarrungen des Parteiapparates der SED zu kritisieren gesucht. Die Dogmatiker (Alfred Kurella, E. M. Sitnikov, T. I. Ojzerman) behaupten dagegen, daß es nicht darauf ankomme, wie viele Eigentumsformen in der „sozialistischen Gesellschaft“ noch bestehen, sondern darauf, für wen der Werktätige arbeite, für den kapitalistischen Unternehmer oder für die „sozialistische Gesellschaft“. Ferner ist nach Ansicht der Dogmatiker der Begriff der E. eine „historische Kategorie“ und somit nur auf die kapitalistische Gesellschaftsordnung anzuwenden. Erscheinungen des Personenkults und Entartungen der Bürokratie seien mit diesem Begriff nicht zu erfassen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 169–170 Enteignung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Entnazifizierung

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 In der marxistischen Philosophie der Gegenwart spielt der Begriff der E. eine wesentliche Rolle. In der anthropologischen, der literaturwissenschaftlichen und der allgemein-ideologischen Diskussion wurde immer stärker in den Vordergrund gestellt, daß auch in sozialistischen Gesellschaftssystemen eine „entfremdete, immer wieder entgleitende, in Verlust geratene Wirklichkeit“ nur durch eine „sinnvolle Entscheidung“ (Ernst Fischer) aufzufangen sei.…

DDR A-Z 1969

Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (1969)

Siehe auch: Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen: 1985 Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (GdA): 1975 1979 Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen: 1965 1966 Unter diesem Titel erschien im Frühjahr 1966 ein 8bändiges Werk mit vielen Bild- und Dokumentarbeilagen. Es war seit einem ZK-Beschluß vom 29. 7. 1956 vorbereitet worden. Eine Vorstufe war der sehr stark von Ulbricht geprägte „Grundriß der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“. (Er wurde am 26. 6. 1962 auf der 16. ZK-Tagung vorgelegt und nach Änderungen auf der 2. ZK-Tagung am 12. 4. 1963 bestätigt.) Gemäß der Tendenz der SED lag das Ergebnis dieser einseitig gesehenen „Geschichtsdarstellung“ in den Hauptzügen schon vorher fest. Auf der 10. Vollsitzung des ZK (23.–25. 6. 1965) legte Prof. Dr. Lothar Berthold, Direktor des Instituts für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED, die Linie der noch in Arbeit befindlichen G. dar. Er betonte, es gehe um die „Hauptfrage der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, die Frage, wie es gelang, eine revolutionäre Partei des deutschen Proletariats zu schaffen, wie es diese Partei vermochte, sich selbst auf den Kampf um die politische Macht vorzubereiten …“. Er sagte weiter, es solle das Werk, „gestützt auf die Beschlüsse der Partei, die Reden und Aufsätze ihrer führenden Funktionäre und die bisherigen Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung, die historische Wahrheit über die Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung auf marxistisch-leninistischer Grundlage, parteilich und in der dem vorliegenden Werk entsprechenden Weise darlegen“ (Tribüne vom 29. 6. 1965). Ulbricht leitete auch das Autorenkollektiv der 8bändigen G., doch weist dieses Werk nicht mehr die allzu krassen stalinistischen Geschichtsverfälschungen auf, die der „Grundriß …“ von 1962 enthielt. Die 8bändige G. verzichtet weitgehend auf Fälschung von Parteibeschlüssen, Faksimiles und Fotos, ferner auf Weglassung der Namen von Parteiverrätern und Abweichlern. — Dennoch darf nicht übersehen werden, daß auch sie manche geschichtlichen Tatsachen übergeht, Dokumentarquellen totschweigt und viele Fakten einseitig beurteilt. So werden die geschichtlichen Vorgänge nicht quellen- und zeitgetreu wiedergegeben, sondern zurechtgebogen, um die leninistische Parteilehre zu rechtfertigen und die „Richtigkeit“ der Parteistrategie von einst und von heute zu beweisen. Daher werden sozialdemokratische und auch abweichende kommun. (einem Revisionismus anhängende) Bestrebungen nicht nur abgeurteilt, sondern auch herabgesetzt. Die SED will ihre Behauptung unterbauen, es gebe eine politisch-strategische Linie von K. Marx und F. Engels, Bebel und Wilhelm Liebknecht zu Ulbricht, die mehr noch über <Lenin> als über Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg verlaufe. Die G. soll nachweisen, es bestünde eine „Kontinuität der Entwicklung der deutschen Arbeiterbewegung von ihren Anfängen bis zur SED“ (Bd. 1, S. 12). Diese Deutung des geschichtlichen Ablaufs führt zu einer sehr schiefen Gliederung der G., die den Stoff und den Strom der wirklichen Geschichte verlagert: Der Zeit 1847 bis 1898 wird nur 1~Band gewidmet, der wichtigen Entwicklung 1899–1917 ebenfalls nur 1~Band, doch die Jahre 1918 bis 1944 werden gleich den Jahren 1945–1963 in 3~Bänden behandelt. Schon diese Periodisierung zeigt, daß die G. das Wirken der SED als Erfüllung des Ringens der deutschen Arbeiterparteien darstellen soll. Die G. dient als Unterlage für die politische Schulung in allen Bereichen und in den Schulen und Hochschulen, also nicht nur in der SED, FDJ, NVA und den bewaffneten Kräften. Das ZK der SED erließ am 19. 1. 1966 den „Maßnahmeplan zur Propagierung der ‚Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung‘“. Darin wird von der G. gesagt: Sie „erleichtert das Verständnis für die Strategie und Taktik der SED im Kampf um die Herstellung der Aktionseinheit der Arbeiterklasse und den Zusammenschluß aller demokratischen Kräfte in ganz Deutschland gegen Imperialismus und Militarismus, für den Sieg des Sozialismus in der DDR und für die friedliche demokratische Wiedervereinigung Deutschlands … Das Studium des Geschichtswerkes und die vielfältige Verbreitung des marxistisch-leninistischen Geschichtsbildes stärkt die Zuversicht und die unerschütterliche Gewißheit vom Sieg des Sozialismus in ganz Deutschland und in der ganzen Welt …“ („Neuer Weg“ 1966, Nr. 4, S. 205 ff.). Die Forderung, die G. als Propagandawaffe im Kampf um Westdeutschland einzusetzen, wird oft erhoben. Im „Neuen Deutschland“ vom 11. 1. 1966 heißt es z. B., für die Bürger der „DDR“ sei die G. „ein wichtiger Faktor der sozialistischen Bewußtseinsbildung“, nach Westdeutschland aber strahle „das Werk aus als neuerlicher Beweis der nationalen Rolle der deutschen Arbeiterklasse in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft“. Literaturangaben Weber, Hermann: Ulbricht fälscht Geschichte — Ein Kommentar mit Dok. zum „Grundriß der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“. Köln 1964, Neuer Deutscher Verlag. 179 S. m. Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 30 Arbeiterbewegung, Gedenkstätten der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiterfestspiele

Siehe auch: Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen: 1985 Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (GdA): 1975 1979 Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen: 1965 1966 Unter diesem Titel erschien im Frühjahr 1966 ein 8bändiges Werk mit vielen Bild- und Dokumentarbeilagen. Es war seit einem ZK-Beschluß vom 29. 7. 1956 vorbereitet worden. Eine Vorstufe war der sehr stark von Ulbricht geprägte „Grundriß der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“. (Er wurde…

DDR A-Z 1969

1969: G

Gallerach, Ernst Ganztagsschule Garling, Adolf Gartenbau Gärtnerische Produktionsgenossenschaft (GPG) Gastarbeiter Gaststättengewerbe GDSF Gebietsplanung Gebrauchsmuster Geburtsbeihilfe Gedenkstätten Gedenktage Gegenwartskunde Gehaltsgruppenkatalog Geheimer Informant (GI) Geheimer Mitarbeiter (GM) Geld Geldstrafe Geldumtausch (1957) Gemeinde Gemeindesteuern Gemeindevertretung Gemeinschaftsarbeit, Sozialistische Generalauftragnehmer Generaldirektor Generalinvestor Generallinie Generalprojektant Generalstaatsanwalt der DDR Generalverkehrspläne Generalverkehrsschema Genex GmbH Genossenschaften Genossenschaften, Ländliche Genossenschaftler, Hervorragender Genossenschaftsbauer Georgi, Rudi, Dr. Gera Gerichtskritik Gerichtsverfassung Gerichtsvollzieher Gerlach, Manfred, Dr. Gerster, Ottmar, Prof. Gesamtprodukt, Gesellschaftliches Geschenkpaketversand Geschichtsbetrachtung Gesellschaft Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland Gesellschaft für Sport und Technik (GST) Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger Gesellschaftliche Büros Gesellschaftliche Erziehung Gesellschaftliche Gerichte Gesellschaftliche Räte Gesellschaftliche Tätigkeit Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“ Gesellschaftsformation Gesellschaftsgefährlichkeit Gesellschaftswissenschaften Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse Gesetzbuch der Arbeit Gesetzgebung Gesetzlichkeitsaufsicht Geständniserpressung Gesundheitswesen Gewerbebanken Gewerkschaften Gewerkschaftsaktiv Gewerkschaftsgruppe Gewerkschaftskomitee Gewerkschaftsleitungen, betriebliche Gewinn Gewinnverwendungsfonds GHG Gießmann, Ernst, Prof. Dr. Glauchau Gleichberechtigung der Frau Gnadenrecht Goethe-Gesellschaft Goethe-Preis Goldenbaum, Ernst Gomulkaplan Görbing, Rolf Görlitz Gosplan Gost Gotha Gothe, Richard Gotsche, Otto Götting, Gerald GPG Grabweihe Graduelle Ausbildung Grauer Plan Greifswald Greif zur Feder, Kumpel Greiz Grenzen Grenzgänger Grenzgebiet Grenzpolizei Grenzpolizeihelfer Grenztruppenhelfer Grenzübergangsstellen Grenzübertritt, ungesetzlicher Großhandel Großhandelsgesellschaften Großhandelskontore Großhandelspreise Grundausbildung, berufliche Grundbuch Grundeigentum Grundig, Lea, geb. Langer, Prof. Grundmittel Grundorganisationen Grundrechte, Sozialistische Grundrente Grundstoffindustrie Grundstudium, Gesellschaftswissenschaftliches Grüneberg, Gerhard Grünert, Bernhard Gruppenbildung, staatsfeindliche Gruppen für wissenschaftlich-ökonomische Leitung Gruppensieger im Wettbewerb Gruppe Ulbricht Grützner, Erich GST Guben Güterstand Gütesicherung Gütezeichen Guts-Muths-Preis GVG Gysi, Klaus

Gallerach, Ernst Ganztagsschule Garling, Adolf Gartenbau Gärtnerische Produktionsgenossenschaft (GPG) Gastarbeiter Gaststättengewerbe GDSF Gebietsplanung Gebrauchsmuster Geburtsbeihilfe Gedenkstätten Gedenktage Gegenwartskunde Gehaltsgruppenkatalog Geheimer Informant (GI) Geheimer Mitarbeiter (GM) Geld Geldstrafe Geldumtausch (1957) Gemeinde Gemeindesteuern Gemeindevertretung Gemeinschaftsarbeit, Sozialistische Generalauftragnehmer …

DDR A-Z 1969

Genossenschaften, Ländliche (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Den 1945 im Raiffeisenverband zusammengeschlossenen LG wurde durch SMAD-Befehl Nr. 14 vom 20. 11. 1945 die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit gestattet. Anzahl, Mitglieder und Leistungen der LG stiegen schnell. Die Gründe lagen in der durch die Bodenreform gestiegenen Zahl von landwirtschaftlichen Betrieben, in der Förderung durch die Verwaltungen und in der Tatsache, daß die LG alleinige Kreditgeber der Bauern (Banken) und für deren Versorgung mit Produktionsmitteln durch Ausschaltung des privaten Landhandels (Großhandel) mehr und mehr zuständig waren. Auch die Abnahme landwirtschaftlicher Produkte im Rahmen der Ablieferungspflicht lag überwiegend in ihren Händen. Bis 1948 konnten sich die LG entsprechend ihren traditionellen ― demokratischen ― Prinzipien entwickeln (Genossenschaften). Ihre alte Struktur blieb erhalten: Spezial-LG für Geld- und Kreditgeschäfte, für Versorgung der Betriebe, für Absatz, Verarbeitung und Lagerung landwirtschaftlicher Produkte und für weitere Spezialaufgaben (z. B. Meliorations-G., Elektrizitäts-G. ). Kredit- und Handels-G. waren auf Länderebene (Landesgenossenschaftsbanken und Haupt-G.) zusammengeschlossen, die Handels-G. auch auf Zonenebene in einer zentralen Waren-G. G.-Verbände gab es auf Landesebene (Landesprüfungsverbände). Nicht erlaubt wurden ein Zentralverband und ein zentrales Bankinstitut. Seit 1948 versuchte die SED auf die LG Einfluß zu gewinnen. Auf einem „Kongreß der LG Deutschlands“ (16.–18. 3. 1949 in Berlin) wurde ein kommunistisch bestimmter „Zentralverband der landwirtschaftlichen G. Deutschlands“ gegründet mit der Aufgabe, die LG in eine Massenorganisation umzugestalten und ihre Mitglieder für die (wirtschafts-)politischen Ziele der SED einzuspannen. Die Struktur der LG sollte der neuen Aufgabe angepaßt werden: universale Dorf-G. sollten die bisherigen Spezial-G. ersetzen, Organe und Leitungen der F. sollten mit im Sinne der SED linientreuen Personen besetzt werden. Als dieses Ziel am Widerstand der Bauern und G.-Leiter scheiterte, wurden die LG am 20. 11. 1950 mit der VdgB „vereinigt“. Von der gesamten G.-Organisation blieben nur noch die örtlichen Dorf-G. unter dem Namen „Bäuerliche Handels-G.“ (BHG) als „organisatorische Bestandteile“ der VdgB, die seitdem VdgB (BHG) hieß, und einzelne Spezial-G. (vor allem die Molkerei-G.) erhalten. Die G.-Verbände gingen in der VdgB unter. 1954 wurde zwar die VdgB (BHG) wieder in VdgB umbenannt, die BHG und Molkerei-G. blieben jedoch Bestandteile dieser Massenorganisation und sollten durch ihre wirtschaftliche (Monopol-)Stellung die Bauern an die VdgB binden. Gleichzeitig mit der organisatorischen Umgestaltung verloren die G. den größten Teil ihrer wirtschaftlichen Aufgaben. Der Absatz landwirtschaftlicher Produkte ging an die VEAB über, die Landwirtschafts[S. 236]bank (damals Deutsche Bauernbank, DBB) übernahm die Landesgenossenschaftsbanken, die BHG wurden ihr unterstellt, waren aber nur noch für die Geld- und Kreditgeschäfte der Einzelbauern zuständig, während die LPG mit der DBB direkt verkehrten. Die Mittel- und Zentralinstitute der G. für die Versorgung mit Produktionsmitteln wurden liquidiert, die staatlichen Kreiskontore für landwirtschaftlichen Bedarf belieferten seit 1951 die örtlichen G. Fortan waren die G. nur für die Versorgung der Einzelbauern mit Produktionsmitteln und ― immer seltener ― mit Krediten verantwortlich. Daneben hatten sie im Rahmen der VdgB die Kollektivierung vorzubereiten, indem sie die Hauptverantwortung und ― zu Lasten ihrer Gewinne ― einen großen Teil der Kosten für die Gründung von Teilproduktionsgenossenschaften und Teilproduktionsgemeinschaften zu tragen hatten. Von dieser Möglichkeit hat die SED-Agrarpolitik in einem nicht mehr zu steigernden Ausmaß Gebrauch gemacht. Im einzelnen wurden gegründet: Jungviehaufzuchtgemeinschaften, Weidegemeinschaften, Schafhüte- und Schafhaltegemeinschaften und -G., Saatzuchtgemeinschaften, Obstbau-G., Wald-G. und -gemeinschaften, „Gemeinschaftseinrichtungen“ (z. B. Brütereien, Kükenaufzuchtstationen, Waschanlagen, Dämpfkolonnen) und — vorübergehend — „ständige Arbeitsgemeinschaften“. Der Sinn all dieser genossenschaftlichen oder genossenschaftsähnlichen Produktionseinrichtungen war, eine möglichst gute Vorbereitung für die Gründung der LPG zu schaffen, in welchem Falle die genannten Institutionen von der LPG übernommen wurden. Je offenkundiger die schlechte wirtschaftliche Entwicklung bestehender LPG wurde, desto größerer Wert wurde auf ihre Vorbereitung gelegt. Möglichst viele Produktionsbereiche sollten ― auf Kosten der Bauern und der G. ― in leistungsfähigem Zustand von den LPG übernommen werden können. Am 31. 12. 1964 bestanden noch 1.129 BHG gegenüber 2.430 im Jahre 1956. Während nach dem ursprünglichen Konzept der mitteldeutschen Agrarpolitik die BHG mit der Vollkollektivierung sämtlich in den LPG aufgehen sollten, sah man sich zur Vermeidung von größeren Produktionsrückgängen nach der Vollkollektivierung und infolge der mangelhaften Leistungsfähigkeit des staatlichen Landhandels gezwungen, 1960/1961 dieses Konzept zu ändern. Es wurde eine erneute Umwandlung der BHG in „LPG-Gemeinschaftseinrichtungen zur Beschaffung landwirtschaftlicher Produktionsmittel (LPG-GE)“ beschlossen. Die LPG-GE sind wie andere „zwischengenossenschaftliche Einrichtungen“ Nebenbetriebe der LPG im Sinne des § 23 des LPG-Gesetzes und haben im wesentlichen die Aufgaben der früheren BHG, aus denen sie hervorgegangen sind. Die Umwandlung wurde jedoch nicht konsequent verwirklicht, so daß heute BHG und LPG-GE nebeneinander bestehen. Auch die LPG-GE dürften nur eine Übergangslösung sein. Im Zuge der Bildung von Kooperationsverbänden werden sowohl die BHG als auch die LPG-GE verschwinden. Die Mitarbeiter der genannten genossenschaftlichen Einrichtungen und ihre Anlagen (Läger, Fuhrpark usw.) werden in den LPG aufgehen. (Landwirtschaft, Agrarpolitik) Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 235–236 Genossenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaftler, Hervorragender

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Den 1945 im Raiffeisenverband zusammengeschlossenen LG wurde durch SMAD-Befehl Nr. 14 vom 20. 11. 1945 die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit gestattet. Anzahl, Mitglieder und Leistungen der LG stiegen schnell. Die Gründe lagen in der durch die Bodenreform gestiegenen Zahl von landwirtschaftlichen Betrieben, in der Förderung durch die Verwaltungen und in der Tatsache, daß die LG alleinige Kreditgeber der Bauern (Banken) und für deren…

DDR A-Z 1969

Enteignung (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zwischen der E. als „revolutionärer Maßnahme der Werktätigen zur ökonomischen Entmachtung der Ausbeuterklasse durch Überführung von Produktionsmitteln in das Eigentum des Arbeiter- und-Bauern-Staates“ und dem „im Interesse des sozialistischen Aufbaus notwendigen Entzug des Eigentumsrechts durch den Staat“ wird unterschieden. Zur ersten Kategorie gehören die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform, durch die alle landwirtschaftlichen Privatbetriebe über 100 Hektar entschädigungslos enteignet wurden, sowie die E. der wichtigsten Industriebetriebe. Unter dem Vorwand der Bestrafung von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ wurden zahlreiche gewerbliche Unternehmungen beschlagnahmt und in Volkseigentum (Eigentum) übergeführt. Gesetzliche Grundlage waren der Befehl Nr. 124 der SMAD vom 30. 10. 1945 und der Befehl Nr. 64 vom 17. 4. 1948, sowie in Sachsen der am 30. 6. 1946 durchgeführte „Volksentscheid über die entschädigungslose E. der sequestrierten Betriebe der Kriegsverbrecher und aktiven [S. 169]Faschisten“. Alle Bodenschätze sowie alle Heil- und Mineralquellen wurden durch die im Mai/Juni 1947 in den fünf Ländern erlassenen fast gleichlautenden „Gesetze über die Überführung der Bodenschätze und Bergwerkbetriebe in die Hand des Volkes“ entschädigungslos zu Gunsten des jeweiligen Landes enteignet. Der E. verfielen auch alle Apotheken und die meisten Filmtheater (Filmwesen). Auch die in politischen Strafverfahren verhängte Vermögenseinziehung ist von der SED-Justiz als Maßnahme zur ökonomischen Entmachtung politischer Gegner benutzt worden. In den Kriegsverbrecherprozessen und in Tausenden anderen politischen Strafverfahren nach Art. 6 der Verfassung (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) und der Kontrollratsdirektive 38 (Friedensgefährdung) sowie in zahlreichen Wirtschaftsstrafverfahren ist die Vermögenseinziehung als Nebenstrafe gegenüber „Klassenfeinden“ verhängt worden. (Kurorte, Wirtschaftsstrafverordnung) Im neuen Strafgesetzbuch (§ 57) ist die Vermögenseinziehung als Nebenstrafe vor allem bei politischen Delikten und „schweren Verbrechen gegen die sozialistische Volkswirtschaft“ ebenfalls vorgesehen. Auch durch steuerliche Maßnahmen (Steuern, Erbschaftsteuer) und im Wege des Konkursverfahrens (Konkursrecht) ist die planmäßige E. des Privateigentums betrieben worden. E.-Charakter haben auch viele Maßnahmen des SED-Regimes gegenüber Flüchtlingsvermögen und den Vermögenswerten von Westdeutschen, West-Berlinern und Ausländern (Treuhandvermögen). Obwohl die nach der Verfassung von 1949 „im Interesse des sozialistischen Aufbaus notwendige“ E. grundsätzlich nur gegen angemessene Entschädigung vorgenommen werden sollte, sahen nur einige E.-Gesetze eine ― unzulängliche ― Entschädigung vor (Aufbaugesetz, Leistungsverordnung). Da die enteigneten Vermögenswerte grundsätzlich lastenfrei in das Volkseigentum übergeführt worden sind, bedeuteten diese E. gleichzeitig eine entschädigungslose E. der Inhaber von den Rechten an den enteigneten Grundstücken und beweglichen Sachen. Erst die VO vom 23. 8. 1956 über die Entschädigung ehemaliger Gesellschafter für Beteiligungen an enteigneten Unternehmen und die Befriedigung langfristiger Verbindlichkeiten aus der Zeit nach dem 8. 5. 1945 (GBl. S. 683) und das Gesetz vom 2. 11. 1956 (GBl. S. 1207) über die Regelung der Ansprüche gegen Personen, deren Vermögen nach der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten oder auf Grund rechtskräftiger Urteile in das Eigentum des Volkes übergegangen ist, sehen eine gewisse Entschädigung bis zum Werte der in das Volkseigentum übernommenen Vermögenswerte vor. Nach der Verfassung vom 6. 4. 1968 (Art. 16) sind E. „nur für gemeinnützige Zwecke auf gesetzlicher Grundlage und gegen angemessene Entschädigung zulässig“. Sie dürfen nur erfolgen, wenn auf andere Weise der angestrebte gemeinnützige Zweck nicht erreicht werden kann. Literaturangaben *: Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 3., erg. Aufl. (BMG) 1962. 359 S. m. 78 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 168–169 Energiewirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Entfremdung

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zwischen der E. als „revolutionärer Maßnahme der Werktätigen zur ökonomischen Entmachtung der Ausbeuterklasse durch Überführung von Produktionsmitteln in das Eigentum des Arbeiter- und-Bauern-Staates“ und dem „im Interesse des sozialistischen Aufbaus notwendigen Entzug des Eigentumsrechts durch den Staat“ wird unterschieden. Zur ersten Kategorie gehören die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform, durch die alle…

DDR A-Z 1969

Zwangsvollstreckung (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Rechtliche Grundlage der Z. sind die Vorschriften des 8. Buches der immer noch gültigen deutschen ZPO (Zivilprozeß). Zuständig für fast alle Maßnahmen und Entscheidungen in Z.-Sachen einschließlich der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung ist gemäß §§ 29 und 31 der „VO zur Angleichung von Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz“ v. 4. 10. 1952 (GBl. S.~988) der Sekretär beim Kreisgericht (Gerichtsverfassung, Angleichungsverordnung, Sekretär des Gerichts). Die Z. in das Vermögen staatlicher juristischer Personen ist unzulässig. Zur Sicherung der planmäßigen Arbeit der volkseigenen Betriebe ist eine Befriedigung des Gläubigers nur im Wege des Anweisungsverfahrens des dem schuldenden VEB übergeordneten Organs zulässig. Die Pländung von Arbeitseinkommen erstreckt sich auch auf den künftigen Arbeitslohn des Schuldners in einem anderen Betrieb (2. DB zur VO über die Pfändung von Arbeitseinkommen v. 12. 10. 1965, GBl. II, S. 757). Das Offenbarungseidverfahren hat praktisch an Bedeutung dadurch verloren, daß Haftbefehle gegen Schuldner, die die Vermögenserklärung nicht abgeben wollen, nicht mehr vollstreckt werden. Das Gerichtsvollzieherwesen ist durch die VO vom 4. 10. 1952 (GBl. S. 993) neu geregelt worden (Gerichtsvollzieher). Aus Entscheidungen der Konfliktkommissionen über Geldforderungen und Einigungen der Parteien, die vor diesen gesellschaftlichen Gerichten oder den Schiedskommissionen erzielt worden sind, kann die Z. betrieben werden, wenn das zuständige Kreisgericht die Vollstreckbarkeit durch Beschluß erklärt hat. Die Z. aus Entscheidungen der Staatlichen Vertragsgerichte ist in der VO vom 9. 9. 1965 über die Aufgaben und Arbeitsweise dieser Staatsorgane besonders geregelt. Die Z. aus Schuldtiteln westdeutscher und Westberliner Gerichte war bis 1967 nur mit Genehmigung des Direktors des Bezirksgerichts zulässig. Ein Geldanspruch in DM West wird im Verhältnis 1:1 in M vollstreckt. Das eingezogene Geld ist für den West-Gläubiger auf ein Sperrkonto bei [S. 752]der Staatsbank einzuzahlen. Ein Transfer dieses Geldes nach dem Westen ist nicht zulässig. Neuerdings bedürfen Urteile westdeutscher und Westberliner Gerichte in der „DDR der Bestätigung durch das dortige Justizministerium. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 751–752 Zwangskollektivierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zweijahrplan

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Rechtliche Grundlage der Z. sind die Vorschriften des 8. Buches der immer noch gültigen deutschen ZPO (Zivilprozeß). Zuständig für fast alle Maßnahmen und Entscheidungen in Z.-Sachen einschließlich der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung ist gemäß §§ 29 und 31 der „VO zur Angleichung von Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz“ v. 4. 10. 1952 (GBl. S.~988) der…