DDR A-Z 1969
Polytechnische Bildung und Erziehung (PE) (1969)
Siehe auch: Polytechnische Bildung und Erziehung (PE): 1965 1966 Polytechnische Bildung und Erziehung (PE.): 1962 1963 Die heute praktizierte PE orientiert sich an Grundgedanken von Marx und Engels. Die SU war im Anschluß an die Oktoberrevolution bemüht, die Anregungen beider Klassiker zu verwirklichen. In der Stalin-Ära sind die entsprechenden Bestrebungen praktisch aufgegeben worden, wurden aber seit 1953 erneut aufgenommen. Diese Reformversuche führten 1958 in der SU zu einer Reorganisation des gesamten Schulwesens unter dem Aspekt der Verbindung des Unterrichts mit der produktiven Arbeit in der Industrie und Landwirtschaft. Nach dem „Schulgesetz der DDR“ vom 2. 12. 1959 ist die PE „Grundzug und Bestandteil“ des Unterrichts und der Erziehung in allen Schuljahren; sie zielt mit der Umgestaltung des traditionellen Unterrichts auf die „sozialistische Arbeitserziehung“, d.h. die Verinnerlichung der vom Regime als notwendig erachteten Arbeitstugenden. Die Verbindung der Schule mit dem Betrieb wird dabei nicht nur als das entscheidende Kettenglied der PE, sondern auch der weiteren Entwicklung des kommun. Erziehungswesens angesehen. Der polytechnische Unterricht setzt mit der in den Klassen 1 bis 6 im Werk- und Schulgartenunterricht vermittelten Elementarbildung ein, die die Grundlagen für eine systematische allgemeintechnische Ausbildung schafft; diese beginnt in der 7. Klasse in Verbindung mit dem Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion (UP) in den Fächern „Einführung in die sozialistische Produktion“ und „Technisches Zeichnen“. Der Forderung des VI. Parteitages der SED nach einer höheren Qualität der Allgemeinbildung, besonders der mathematischnaturwissenschaftlichen, der polytechnischen Bildung und der beruflichen Ausbildung, entsprach der „Beschluß über die Grundsätze der weiteren Systematisierung des polytechnischen Unterrichts, der schrittweisen Einführung der beruflichen Grundausbildung und der Entwicklung von [S. 488]Spezialschulen und -klassen“ vom 3. 7. 1963. Darin wurde gefordert, daß im Werkunterricht der Klassen 1 bis 6 bereits elementare Kenntnisse über wichtige Produktionsprozesse in Industrie und Landwirtschaft vermittelt werden, im Werkunterricht der 4. bis 6. Klassen die Schüler Arbeitsaufträge von Betrieben und Genossenschaften durchzuführen haben. Der Vorbereitung auf Berufe der Industrie und Landwirtschaft dienten ein „Grundlehrgang Industrie“ und ein „Grundlehrgang Landwirtschaft“ am UP für die 7. bis 10. Klassen; die Schüler der 9. und 10. Klassen sollten entsprechend dem „Kaderbedarf“ der Betriebe und den Berufswünschen über längere Zeit in bestimmten Produktionsberufen tätig sein und in der Produktion arbeiten. In der 9. Klasse begann die berufliche Grundausbildung, vor allem in den Berufssparten der Chemie, Metallurgie, Elektrotechnik-Energiewirtschaft, Landwirtschaft, des Maschinenbaus, Verkehrs- und Bauwesens. Am 1. 9. 1964 nahmen rd. 13.000 Schüler (gegenüber 5.000 im Jahre 1963) die Grundausbildung auf, die bis 1961 „erprobt“, dann wieder aufgegeben wurde, weil nach Auffassung des Ministeriums für Volksbildung die „frühzeitige Orientierung auf die Ausbildung in speziellen Berufen zu einer Verengung des Bildungsprofils führte und den polytechnischen Charakter der Schule nicht mehr gewährleistete“. Auf Grund eines Beschlusses vom 24. 3. 1966 wurden daher die seit 1964 gültigen Lehrpläne für den polytechnischen Ünterricht in den Klassen 7 bis 10 erneut überarbeitet. Die neuen Lehrpläne dienten im Schuljahr 1967/68 der Vorbereitung und sind ab 1. 9. 1968 als verbindlich anzusehen. Der berufsvorbereitende Unterricht in den Klassen 7 bis 10 gliedert sich in die Fächer „Einführung in die sozialistische Produktion“ (die bisherige Einteilung in Industrie und Landwirtschaft wird beseitigt); Technisches Zeichnen; produktive Arbeit der Schüler im sozialistischen Betrieb (Schülerwerkstätten, -lehrecken, -produktionsabteilungen oder Polytechnische Zentren). Die „Einführung in die sozialistische Produktion“ erfolgt in den Lehrgängen Mechanische Technologie, Maschinenkunde, Grundlagen der Produktion des sozialistischen Betriebes, Elektrotechnik. Für die produktive Arbeit der Schüler der 9. und 10. Klassen wird nach vier Richtungen (Metallverarbeitung, Elektroindustrie, Bauwesen, Landwirtschaft) differenziert. Es ist geplant, ab 1. 9. 1969 wissenschaftlich-technische Zirkel in Großbetrieben einzuführen, in denen die Schüler der 11. Klassen der Erweiterten Oberschule, ab 1970 auch die der 12. Klassen 4 Wochenstunden kleine Forschungsaufgaben lösen sollen. Diese Maßnahme soll der Vorbereitung auf das Hochschulstudium dienen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 487–488 Polizeitruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PostleitzahlenSiehe auch: Polytechnische Bildung und Erziehung (PE): 1965 1966 Polytechnische Bildung und Erziehung (PE.): 1962 1963 Die heute praktizierte PE orientiert sich an Grundgedanken von Marx und Engels. Die SU war im Anschluß an die Oktoberrevolution bemüht, die Anregungen beider Klassiker zu verwirklichen. In der Stalin-Ära sind die entsprechenden Bestrebungen praktisch aufgegeben worden, wurden aber seit 1953 erneut aufgenommen. Diese Reformversuche führten 1958 in der SU zu einer…
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Bürgschaft, Gesellschaftliche (1969)
Siehe auch: Bürgschaft: 1975 1979 1985 Bürgschaft, Gesellschaftliche: 1966 In dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (-GBl.~1, S.~2) wird bestimmt, daß „sozialistische Kollektive der Werktätigen dem Gericht vorschlagen können, eine Strafe ohne Freiheitsentzug (Bedingte Verurteilung, Verurteilung auf ➝Bewährung, öffentlicher Tadel, Geldstrafe) auszusprechen, und sich verpflichten können, die Bürgschaft für den Angeklagten zu übernehmen“. Das Gericht kann, wenn es eine Strafe ohne Freiheitsentzug ausspricht, die Übernahme der GB. bestätigen. Die durch die GB. übernommene Verpflichtung erlischt nach Ablauf von einem Jahr, im Falle einer bedingten Verurteilung mit Ablauf der Bewährungszeit. Die GB. soll nicht nur allgemein erklärt werden, sondern mit konkreten Verpflichtungen und Maßnahmen inhaltlich ausgestaltet sein. Die GB. soll durch das Kollektiv übernommen werden, zu dem der Angeklagte die stärksten Bindungen hat (Beschluß des OG vom 21. 4. 1965 in „Neue Justiz“ 1965, S. 343 und Richtlinie Nr. 22 des OG vom 14. 12. 1966 — GBl. 1967 II, S. 17). Weil die Erfahrungen der Praxis bestätigt haben, „daß die Bürgschaft als eine spezifische Form der Führung des Rechtsverletzers zu verantwortungsbewußtem, ehrlichem und ordentlichem Verhalten große Bedeutung hat“ („Neue Justiz“ 1967, S. 121), wurde die Regelung über Beantragung und Bestätigung der GB. auch in das neue Strafgesetzbuch [§ 31] übernommen. Ihr Anwendungsbereich soll sich auf die Fälle konzentrieren, in denen der Täter der besonderen Führung durch das bürgende Kollektiv bedarf. Stärker als bisher soll der Inhalt der GB. auf die Bewährungs- und Wiedergutmachungspflicht des Rechtsverletzers ausgerichtet sein. Eine mit einer Verurteilung auf Bewährung angedrohte Freiheitsstrafe ist zu vollstrecken, wenn sich der Verurteilte böswillig der Bewährung und Wiedergutmachung entzieht. Das bürgende Kollektiv oder ein einzelner Bürger kann in einem solchen Fall den Antrag auf Vollzug der Freiheitsstrafe stellen. Im Unterschied zur bisherigen Regelung sieht das StGB vor, daß ausnahmsweise auch „befähigte und geeignete Bürger“ die Bürgschaft übernehmen können, so daß es also neben der GB. jetzt auch die Einzelbürgschaft gibt, etwa nach Art des Bewährungshelfers. Das soll vor allem bei jungen Straftätern in Erwägung gezogen werden. Das Schwergewicht liegt indessen weiterhin bei der Bürgschaft durch ein Kollektiv. Dieses ist verpflichtet, die Erziehung des Rechtverletzers zu gewährleisten. Die Verpflichtung erlischt in der Regel nach Ablauf eines Jahres. Bei Verurteilung auf Bewährung kann sie für eine längere Dauer, jedoch nicht über die Bewährungszeit hinaus, bestätigt werden. Auf Antrag des Kollektivs oder des Einzelbürgen bestätigt das Gericht das Erlöschen der B., wenn die Voraussetzungen für die Erfüllung der mit der B. verbundenen Verpflichtungen weggefallen sind. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 131 Bürgermeister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Büro des Präsidiums des MinisterratesSiehe auch: Bürgschaft: 1975 1979 1985 Bürgschaft, Gesellschaftliche: 1966 In dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (-GBl.~1, S.~2) wird bestimmt, daß „sozialistische Kollektive der Werktätigen dem Gericht vorschlagen können, eine Strafe ohne Freiheitsentzug (Bedingte Verurteilung, Verurteilung auf ➝Bewährung, öffentlicher Tadel, Geldstrafe) auszusprechen, und sich verpflichten können, die Bürgschaft für den Angeklagten zu übernehmen“. Das Gericht kann, wenn es…
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Stoph, Willi (1969)
Siehe auch: Stoph, Willi: 1954 1960 1962 1963 1965 1966 Stoph, Willy: 1953 1956 1958 1959 * 9. 7. 1914 in Berlin. 1. Stellv. des Vors. des Staatsrates seit 13. 11. 1963. Vors. des Ministerrates seit 21. 9. 1964. Mitgl. der SED seit 1946, des ZK der SED seit 1950, des Politbüros seit 1953. Abg. der Volkskammer seit 1950. Volksschule. Maurer. 1928 KJVD, 1931 KPD. 1933–1939 in Berlin Bauhandwerker und illegale Arbeit. 1935–1937 und während des 2. Weltkrieges Soldat. Stabsgefreiter in der Artillerie. 1945 für die KPD tätig. 1945–1947 Leiter der Abt. [S. 773]Baustoffindustrie u. Bauwirtschaft, 1947 bis 1948 Leiter der Hauptabt. Grundstoffindustrie der Deutschen Zentralverwaltung für Industrie in der SBZ. 1948 Leiter der Abt. Wirtschaft im Parteivorstand bzw. ZK der SED. März 1951–Mai 1952 Leiter des Büros für Wirtschaftsfragen beim Ministerpräsidenten: damit zuständig für die gesamte Wiederbewaffnung. Im Mai 1952 als Nachf. Steinhoffs Minister des Innern, zuständig vor allem für die als KVP bezeichnete Armee. Ab Nov. 1954 außerdem stellv. Vors. des Ministerrates und Mitgl. des Präsidiums des Ministerrates. Am 21. 6. 1949 von Maron als Minister abgelöst, da nur noch als Befehlshaber der KVP tätig. — 19. 1. 1956 Generaloberst der Nationalen Volksarmee und Minister für Nationale Verteidigung. Ab 29. 1. 1956 war er auch Stellv. des Oberkommandierenden der Vereinigten Streitkräfte der Warschauer Paktstaaten (Warschauer Beistandspakt). Am 1. 10. 1959 vom Ministerrat zum Armeegeneral befördert. Am 14. 7. 1960 als Verteidigungsminister abberufen und als Stellv. des Vors. des Ministerrates verantwortlich für die Koordinierung der SED- und Regierungsbeschlüsse im Staatsapparat und f. ihre Verwirklichung. Seit 4. 7. 1962 Erster Stellv. d. Vors. d. Ministerrates u. amtierender Ministerpräsident an Stelle des schwerkranken Grotewohl. Auszeichnungen: Vaterl. Verdienstorden in Gold und dessen Ehrenspange, Banner der Arbeit und viele andere Orden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 772–773 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/stoph-willi verwiesen. Stief, Albert, Dr. A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Storch, HermannSiehe auch: Stoph, Willi: 1954 1960 1962 1963 1965 1966 Stoph, Willy: 1953 1956 1958 1959 * 9. 7. 1914 in Berlin. 1. Stellv. des Vors. des Staatsrates seit 13. 11. 1963. Vors. des Ministerrates seit 21. 9. 1964. Mitgl. der SED seit 1946, des ZK der SED seit 1950, des Politbüros seit 1953. Abg. der Volkskammer seit 1950. Volksschule. Maurer. 1928 KJVD, 1931 KPD. 1933–1939 in Berlin Bauhandwerker und illegale Arbeit. 1935–1937 und während des 2. Weltkrieges Soldat. Stabsgefreiter…
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Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin (DAL) (1969)
Siehe auch: Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR: 1975 1979 Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 DAL: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin: 1975 Am 11. 1. 1951 durch Beschluß des Ministerrates gegründet und am 17. 10. 1951 eröffnet. Nach 10jährigem Bestehen erfolgte ihre Umgestaltung von einer Gesellschaft von Wissenschaftlern zu einer sozialistischen Akademie, die auf der Grundlage der Perspektiv- und Volkswirtschaftspläne angewandte Forschung und Grundlagenforschung in eigenen Instituten betreibt, alle Arbeiten auf dem Gebiet der Landwirtschaftswissenschaften plant und koordiniert, ihre Durchführung organisiert und überwacht, sich an der Aufstellung der Perspektiv- und Volkswirtschaftspläne sowie des zentralen Forschungsplans auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft beteiligt und die Ergebnisse der Agrarforschung in die sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe überträgt. Die DAL ist dem Vors. des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat unterstellt; ihre Organe sind das Plenum, das Präsidium, das Erweiterte Präsidium und die Sektionen. Höchstes Organ ist das aus den Ordentl. Mitgliedern und Kandidaten bestehende Plenum. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten (Prof. Rübensam), drei Vizepräsidenten, dem Wissenschaftlichen Direktor (Prof. Dr. Erwin Plachy) und einem Stellv. des Vors. des Landwirtschaftsrates. Dem Erweiterten Präsidium gehören das Präsidium und die Sekretäre der 10 Sektionen an. Die Bearbeitung und Koordinierung wichtiger Aufgaben obliegt den beiden Ständigen Kommissionen für Landwirtschaftspflege und Naturschutz sowie für ländliches Bauwesen. Die 1951 bestehenden 14 Institute wurden um 21 auf 35 Institute mit mehr als 100 Stützpunkten vermehrt, an denen über 1.000 Wissenschaftler und wissenschaftl.-techn. Kräfte beschäftigt sind. Die Zahl der Ordentl. Mitglieder (die mit Vollendung des 65. Lebensjahres emeritiert werden) soll höchstens 40, die der Kandidaten (das sind Nachwuchswissenschaftler) 20 betragen. Die DAL besitzt seit 1962 das Promotionsrecht und kann den Titel „Professor der DAL“ verleihen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 142 Deutsche Akademie der Künste A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina zu Halle/SaaleSiehe auch: Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR: 1975 1979 Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 DAL: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin: 1975 Am 11. 1. 1951 durch Beschluß des Ministerrates gegründet und am 17. 10. 1951 eröffnet. Nach 10jährigem Bestehen erfolgte ihre Umgestaltung von einer Gesellschaft von Wissenschaftlern zu einer…
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Amt für Preise (1969)
Siehe auch das Jahr 1975 Das AfP. ist entsprechend der mit nahezu eineinhalbjähriger Verspätung erlassenen VO über das Statut dieser Institution vom 6. 12. 1967 (GBl. II, 1968, S. 17) Organ des Ministerrates und für die Ausarbeitung der Grundsätze der Preispolitik sowie für die Sicherung der einheitlichen Arbeit aller mit der Preisplanung, -festsetzung und -kontrolle befaßten Instanzen zuständig. Das AfP. und seine untergeordneten Stellen sind verantwortlich für eine am Warenwert und an den Marktbedingungen orientierte Preisfestsetzung, die gleichzeitig auch die wirtschaftspolitischen Ziele des Staates bei der Preisplanung oder -bestätigung berücksichtigt. Das AfP. legt die Grundsätze und Methoden fest, die bei der Planung, Bildung, Analyse und Kontrolle der Preise vom Instanzenzug des Amtes, von den übrigen Staats- und Wirtschaftsbehörden, den VVB und Betrieben zu berücksichtigen sind. Die vom AfP. federführend ausgearbeiteten preispolitischen Konzeptionen werden nach Abstimmung mit den betroffenen Staats- und Wirtschaftsorganen auf dem Verordnungswege vom Ministerrat als Gesetz erlassen. Der vorherigen Zustimmung des Amtes bedürfen insbesondere gesetzliche Bestimmungen über die Einbeziehung von Aufwendungen in die Selbstkosten (Rechnungswesen), die Festlegung von Produktions-, Dienstleistungs- und Verbrauchsabgaben und die Fixierung der Höhe der Produktionsfondsabgabe, soweit sich hieraus Auswirkungen auf die Preise ergeben. Das Amt verteilt die Zuständigkeit für die Preisfestsetzung innerhalb seines Verwaltungsapparates und der hierarchischen Organisation der allgemeinen Wirtschaftsverwaltung nach der volkswirtschaftlichen Wichtigkeit der Güter. Nach dem „Beschluß (des Ministerrates) über das System der Ausarbeitung, Bestätigung und Kontrolle der Industrie- und Einzelhandelsverkaufspreise“ vom 16. 3. 1966 (GBl. II, S. 153 ff.) sind für die Zuordnung der Erzeugnisse nach einer pyramidenförmig gegliederten Verantwortung auf die verschiedenen Preisorgane folgende Kriterien maßgebend: a) Die strukturbestimmende Bedeutung der Erzeugnisse, b) das mengen- und wertmäßige Volumen der hergestellten Produkte und c) die hersteller- und abnehmerseitigen Verflechtungen der Erzeugnisse. Die Abgrenzung der Verantwortlichkeit der Betriebe, Staats- und Wirtschaftsorgane für die Bestätigung der Industrieabgabe- und Einzelhandelsverkaufspreise wurde nach Erzeugnisgruppen vorgenommen und in einer Nomenklatur festgelegt. (Vgl. die AO Nr. Pr. 2 vom 11. 8. 1967 über das Preisantragsverfahren einschließlich Anlage 1 dieser AO, GBl. II, S. 594 ff.) Entsprechend den im Neuen ökonomischen System gültigen preispolitischen Richtlinien wird gegenwärtig, so weist es die in der Nomenklatur festgelegte Kompetenzverteilung aus, die Masse der Einzelpreise durch die VVB auf der Grundlage staatlicher Direktiven und Kalkulationsrichtlinien bestätigt. Den VVB obliegt unter fachlicher Anleitung des AfP. die Prüfung und Koordinierung der von den Betrieben eingereichten Preisanträge. Dagegen erfolgt die Bestätigung des Preisniveaus für strukturbestimmende Erzeugnisgruppen vorwiegend durch den Ministerrat. Ähnliche Regelungen, wie sie bezüglich der Ausarbeitung, Prüfung und Bestätigung der Güterpreise bestehen, sind auch für die Preise bei kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungen, bei handwerklichen Reparaturleistungen, Mieten für Wohnungen, für Hotelzimmerpreise, Personentarife bei den Verkehrsbetrieben, Eintrittspreise in Museen, Ausstellungen usf. und für die Preisfestsetzung bei allen sonstigen Dienstleistungen erlassen worden. Bis zum 7. 7. 1966 war für die Planung und Überwachung der Preise die Regierungskommission für Preise mit ihrem Ständigen Büro zuständig. Die Regierungskommission war ebenfalls Organ des Ministerrates. Vorsitzender der Kommission war der Minister der Finanzen. Die Regierungskommission und das Ständige Büro legten für die volkswirtschaftlich wichtigen Güter die Planpreise fest. Für die Bestimmung der übrigen Masse der zentralgeplanten oder -bestätigten Preise waren die der Regierungskommission angegliederten Zentralreferate zuständig. Für die Festsetzung der Einzelhandelsverkaufspreise für Konsumgüter und die Bestimmung der Groß- und Einzelhandelsspannen für diese Erzeugnisse zeichnete das Ministerium für Handel und Versorgung verantwortlich. Mitte 1966 wurde die Regierungskommission für Preise mit ihren Nebenstellen aufgelöst. Ihre auf Grund des Neuen Ökonomischen Systems modifizierten Aufgaben wurden auf das neugebildete AfP. übertragen. Die Hauptverwaltung des AfP. in Ostberlin gliedert sich in Branchenabteilungen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung lokaler Besonderheiten wurden in den Bezirken und Kreisen Außenstellen des AfP. gegründet, die aus den früheren Zentralreferaten der Regierungskommission für Preise hervorgingen. Der Leiter des AfP. im Ministerrang ist Halbritter. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 26 Amt für Kirchenfragen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amt für StandardisierungSiehe auch das Jahr 1975 Das AfP. ist entsprechend der mit nahezu eineinhalbjähriger Verspätung erlassenen VO über das Statut dieser Institution vom 6. 12. 1967 (GBl. II, 1968, S. 17) Organ des Ministerrates und für die Ausarbeitung der Grundsätze der Preispolitik sowie für die Sicherung der einheitlichen Arbeit aller mit der Preisplanung, -festsetzung und -kontrolle befaßten Instanzen zuständig. Das AfP. und seine untergeordneten Stellen sind verantwortlich für eine am Warenwert und an…
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Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (1969)
Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Wirtschaftsblock der osteuropäischen Länder, am 25. 1. 1949 auf einer Konferenz von Vertretern Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens, der SU und der Tschechoslowakei gegründet. Im gleichen Jahr trat Albanien dem Rat bei; 1950 wurden die „DDR“ und 1962 die Mongolische Volksrepublik Mitglieder. Albanien wurde im Dez. 1962 ausgeschlossen. China, Korea und Vietnam sind ständige Beobachter der Ratstagungen. Verschiedentlich nahm auch Jugoslawien daran teil. Über den RGW übt die SU maßgeblichen Einfluß auf die weitere Entwicklung in den angeschlossenen Ländern aus. Die Organe des RGW sind: die Ratstagung, die Tagung der Ländervertreter, die Ständigen Kommissionen und (seit Juni 1962) das Exekutivkomitee. Sitz des organisatorischen Zentrums der RGW die Hauptstadt der SU, Moskau. Der Rat tagt im Turnus in einer der Hauptstädte der Mitgliedsländer. Auf der 16. Tagung vom Juni 1962, die mit einer Tagung der kommun. Parteiführer aller RGW-Länder verbunden war, wurden die „Grundprinzipien der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung“ beschlossen. Danach sollte die Entwicklung im RGW nicht mehr auf der Grundlage von „Empfehlungen“, sondern von Verpflichtungen beruhen. Die Bildung eines Exekutivkomitees war der Ausdruck dieses neuen Kurses im RGW. Es war geplant, die Volkswirtschaftspläne aller Mitgliedsländer vollständig zu koordinieren und ihre Industrieproduktion zu spezialisieren. Weitgehende Spezialisierungspläne auf dem Gebiet des Maschinenbaus waren vorgesehen. Grundsätzlich sollte dasjenige Land die Produktion übernehmen, in dem die günstigsten Bedingungen dafür vorhanden sind. Tatsächlich sind seitdem nur verhältnismäßig wenige für alle Mitgliedsländer gültige Produktionsabsprachen wirksam geworden. Die Verflechtung vollzieht sich nicht ohne Reibungen und Widerstände, da auch in Planwirtschaftssystemen nationale Interessen bestehen. Der Widerstand gegen eine volle Koordinierung der Wirtschaftspläne resultiert nicht zuletzt daraus, daß die SU sich nicht daran beteiligt. Die SU nimmt für sich in Anspruch, die Industrie universell zu entwickeln, da sie imstande sei, die Spezialisierung und Koordinierung innerhalb des eigenen Landes zu organisieren. Der Umfang der gegenseitigen Lieferungen von Erzeugnissen des Maschinenbaus zwischen den Sowjetblockländern ist bisher in geringerem Maße gestiegen als die Produktion solcher Erzeugnisse in diesen Ländern. Seit 1963 ist der Trend zu zweiseitigen Vereinbarungen von Jahr zu Jahr mehr in den Vordergrund getreten. Jedes der Mitgliedsländer des RGW unterhält für jedes andere Mitgliedsland einen „Wirtschaftsausschuß“ zur Aushandlung von zweiseitigen Absprachen. Solche Absprachen betrafen bisher nur in einem Falle die Spezialisierung eines ganzen Industriezweiges (Schiffbau), im übrigen jedoch bestimmte Erzeugnisgruppen oder Einzelerzeugnisse (z. B. Erzeugnisse des Maschinenbaus, der Kraftfahrzeug- und Traktorenindustrie). Indessen ist bekannt, daß die beteiligten Länder sich keineswegs immer strikt an solche Vereinbarungen halten. In der Tschechoslowakei und in Polen sind außerordentlich kritische Stimmen über die [S. 507]geringe Funktionsfähigkeit des RGW laut geworden. Der tschechoslowakische Volkswirtschaftler Prof. Sik erklärte Anfang 1968 öffentlich, die Schwierigkeiten im RGW beruhten in erster Linie darauf, daß sich die Mitgliedsländer auf verschiedenen wirtschaftlichen Entwicklungsstufen befänden. Die ČSSR und die „DDR“ seien mit einem durchschnittlichen Nationaleinkommen von 1.000 bis 1.100 Dollar je Kopf der Bevölkerung die am weitesten entwickelten Länder des RGW. Die SU, Ungarn und Polen seien demgegenüber weit schwächer entwickelt. Bulgarien und Rumänien mit einem durchschnittlichen Nationaleinkommen von nur 400 bis 600 Dollar pro Kopf seien gegenüber den anderen RGW-Ländern unterentwickelte Länder. Weitere Schwierigkeiten entstünden dadurch, daß es im RGW keinen gemeinsamen Markt mit allseitiger Verrechnungsmöglichkeit der Außenhandelsguthaben gebe. Es bestünde vorwiegend ein primitiver Naturalaustausch von Waren gegen Waren. In den letzten Jahren hat der Warenumsatz zwischen den RGW-Ländern in geringerem Umfange zugenommen als der Handel zwischen den entwickelten westlichen Industrieländern. Am 1. Jan. 1964 nahm die Internationale Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Moskau ihre Tätigkeit auf. Damit sind jedoch nur in begrenztem Maße multilaterale Verrechnungen zwischen den beteiligten Ländern möglich. Eine echte Integration dieser Länder ist auch solange nicht möglich, wie unterschiedliche Produktionsbedingungen in den einzelnen Ländern unterschiedliche Produktionskosten zur Folge haben, so daß ein einheitliches Preissystem nur auf der Grundlage der Subventionierung der industriell weniger entwickelten Mitgliedsländer des RGW beruhen könnte. Die Situation im RGW ist also auf dem Gebiet der Preise ganz ähnlich wie in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), wo das Problem der unterschiedlichen Produktivität ― und damit das der unterschiedlichen Preise ― durch sog. „Abschöpfungen“ gelöst wird. In der ersten Hälfte des Jahres 1968 haben zwei Mitgliedsländer des RGW, die Tschechoslowakei und Rumänien, die Meinung ausgedrückt, die bisherige Form der Zusammenarbeit im RGW habe ihre wirtschaftliche Entwicklung eher behindert als gefördert. Sie erklärten, daß sie künftig entschlossen seien, bei dieser Zusammenarbeit in erster Linie ihre nationalen wirtschaftlichen Interessen zu berücksichtigen. Insbesondere seien sie gewillt, den einseitig betonten Handel mit den anderen RGW-Ländern zu korrigieren und künftig mit westlichen Ländern stärker Handel zu betreiben. Literaturangaben Hoffmann, Emil: Comecon — der gemeinsame Markt in Osteuropa (Die großen Märkte der Welt, Bd. 3). Opladen 1961, Leske. 174 S. Klinkmüller, Erich, und Maria E. Ruban: Die wirtschaftliche Zusammenarbeit der Ostblockstaaten (Wirtschaftswissensch. Veröff. d. Osteuropa-Instituts a. d. Freien Univ. Berlin, Bd. 12). Berlin 1960, Duncker und Humblot. 319 S. Pritzel, Konstantin: Die wirtschaftliche Integration der SBZ in den Ostblock und ihre politischen Aspekte. 2., erw. Aufl. (BB) 1965. 296 S. Uschakow, Alexander: Der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (Comecon) (Dokumente zum Ostrecht, Bd. 2). Köln 1962, Verlag Wissenschaft und Politik. 206 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 506–507 Rat des Stadtbezirks A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rat für GestaltungSiehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Wirtschaftsblock der osteuropäischen Länder, am 25. 1. 1949 auf einer Konferenz von Vertretern Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens, der SU und der Tschechoslowakei gegründet. Im gleichen Jahr trat Albanien dem Rat bei; 1950 wurden die „DDR“ und…
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Kriegsverbrecherprozesse (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjet. Konzentrationslager wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil nach Verurteilung durch Sowjetische Militärtribunale in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt. Als Richter amtierten besonders ausgewählte und linientreue SED-Volksrichter. Ebenso ausgesucht waren Staatsanwälte und sonstiges Personal. Grundlage zur Verurteilung bildete in der Regel die Übersetzung eines in russischer Sprache abgefaßten Protokolls, das meist nicht ganz eine Seite füllte und die angeblich von dem Beschuldigten begangenen Straftaten erwähnte. Im Ermittlungsverfahren in Waldheim wurden die Beschuldigten durch besonders geschulte Polizeikräfte noch einmal vernommen und mußten einen Lebenslauf und eine Vermögenserklärung abgeben. Auf diese Unterlagen stützte sich die Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Anklageschrift durfte von den Angeklagten durchgelesen, mußte dann aber wieder abgegeben werden. Verteidiger wurden nicht zugelassen, desgleichen keine Zeugen. Am Schluß der gesamten Aktion, die unter Leitung von Dr. Hildegard Heinze und vier anderen SED-Funktionären stand, wurden etwa 10 öffentliche Prozesse gegen Angeklagte durchgeführt, denen wirklich Straftaten vorgeworfen werden konnten. In allen anderen Verfahren in Waldheim war die Öffentlichkeit ausgeschlossen (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Von 36 Todesurteilen wurden in der Nacht zum 4. 11. 1950 24 vollstreckt (Todesstrafe). Im übrigen wurden Strafen zwischen 6 Jahren Gefängnis und lebenslänglichem Zuchthaus verhängt. Nach der Verurteilung erhielten die Angehörigen der Verurteilten teilweise nach über 5 Jahren das erste Lebenszeichen von den Inhaftierten. Seitdem wurde es den Verurteilten gestattet, monatlich einen Brief von 15 Zeilen zu schreiben und zu empfangen sowie in längeren unregelmäßigen Abständen ein Lebensmittelpaket mit genau vorgeschriebenem Inhalt zu erhalten. Im Herbst 1952 wurde, unter dem Druck der öffentlichen Meinung der freien Welt, ein Teil der Verurteilten vor Ablauf der Strafzeit entlassen. Weitere vorzeitige Haftentlassungen erfolgten im Juli 1954 und 1956. In den folgenden Jahren wurden einzelne Verurteilte vorzeitig oder nach voller Verbüßung der ihnen auf erlegten Strafe entlassen, so daß jetzt alle Waldheim-Verurteilten die Freiheit zurückerlangt haben. Das West-Berliner Kammergericht hat in einem nach § 15 des „Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen“ durchgeführten Überprüfungsverfahren erkannt, daß die Waldheim-Urteile wegen der im Verfahren und bei der Urteilsfindung festzustellenden Rechtsverletzungen schlechthin als nichtig, also als Nicht-Urteile angesehen werden müssen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 351 Kriegsverbrechen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriminalitätSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjet. Konzentrationslager wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil nach Verurteilung durch Sowjetische Militärtribunale in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12…
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Gesellschaft für Sport und Technik (GST) (1969)
Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Organisation zur vormilitärischen Ausbildung von Jugendlichen und jüngeren Einwohnern beiderlei Geschlechts, (Vorbild ist der sowjet. vormilit. Verband „DOSAAF“.) Gegründet durch Regierungsverordnung vom 7. 8. 1952 als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Beitritt, obwohl geltendes Statut darüber nichts sagt, ab 14. Lebensjahr, formell freiwillig. Unterstand bis 1. 3. 1956 dem Innen-, nun dem Ministerium für Nationale Verteidigung, das jährlich etwa 30 Mill. M zuschießt und die hauptamtlichen Funktionäre besoldet. Sitz: Neuenhagen (14 km westl. Strausberg). Das 5. umformulierte Statut der GST wurde am 11. 4. 1964 vom III. Kongreß beschlossen und am 27. 5. von dem Ministerrat bestätigt (GBl. S. 553). Nach §~1 ist sie „eine Massenorganisation der Werktätigen … unter Führung der SED … arbeitet sie eng mit allen in der Nationalen Front … vereinigten Parteien und Massenorganisationen sowie mit den staatlichen Organen zusammen“. — Sie „sieht in der sozialistischen Wehrerziehung der Werktätigen und vor allem der Jugend ihre Hauptaufgabe. Sie unterstützt durch ihre Tätigkeit die [S. 241]Vorbereitung der Jugend auf den Ehrendienst in der Nationalen Volksarmee“. — Die GST erzieht einerseits „ihre Mitglieder im Geiste des sozialistischen Internationalismus“, betont andererseits die „Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes“. Laut § 5 des Statuts können Förderer der GST-Arbeit wie bisher als „Freunde der GST“ der Organisation angehören. — Neu ist, daß (gemäß § 18, d) in den Grundorganisationen (d.h. Ortsgruppen) auch „Arbeitsgemeinschaften, Zirkel usw. gebildet werden“ sollen. Ähnliche Ziele enthielt schon das 1. Statut der GST vom Aug. 1952. Da motorsportliche Möglichkeiten lockten und auf offene Bindung an die SED verzichtet wurde, hatte die GST bis Ende 1952 starken Zulauf. Die Einführung einer Pflichtausbildung in Schießen und Geländedienst und einer Politschulung drosselte den Zulauf und brachte Austritte. Dennoch veranlaßte die SED das 2. Statut vom Nov. 1954, das den militärähnlichen Charakter verstärkte und sie „der Führung der Arbeiterklasse und ihres Vortrupps, der SED“, unterstellte. Seit Sommer 1955 wird die GST auch an Normalkaliberwaffen ausgebildet. Die Erziehung zum Patriotismus und zum Kommunismus wird in der GST seit 1957 offen gefordert. Seit 1955 darf die GST, obwohl ihre Funktionäre meist älter sind, nur 14- bis 24jährige ausbilden. Die Ausbildung der älteren Männer ist den Kampfgruppen vorbehalten. Einheiten der GST wirken meist an den großen Kampfübungen der Kampfgruppen mit. Seit dem 13. 8. 1961 (Mauer) und dem Verteidigungsgesetz nahm die Tätigkeit der GST sehr zu. In den Oberklassen fast aller Schulen wurde die Teilnahme an der Ausbildung der GST Zwang. Die allg. Wehrpflicht brachte die GST nicht zum Erliegen, sondern führte zur Verdichtung ihrer Organisation. In vielen Orts- und Kreisorganisationen wurde die Vorschulung von Rekruten für die Nachrichten- und Panzertruppe, die Luft- und Marinekräfte verbreitert und verbessert. Der III. Kongreß der GST (April 1964) drängte darauf, die Arbeit der Wehrertüchtigung in Betrieben und Schulen aller Art zu verstärken. Er sah vor, die Tätigkeit der GST auf die Wohngebiete auszudehnen, überall massenwirksamer und anziehender zu arbeiten. Wieder einmal stellte auch der III. Kongreß fest, der Erfolg der GST hänge „wesentlich davon ab, wie die Leitungen der FDJ- und GST-Grundorganisationen gemeinsam beraten und zusammenarbeiten“. — Seitdem wird an Schulen aller Art die Aufstellung vormilit. Schülerhundertschaften angestrebt und die Errichtung von Lehrlings-Hdsch. in großen Betrieben. Der § 44 des Jugendgesetzes (vom 4. 5. 1964) verpflichtete alle Verwaltungsfunktionäre und Betriebsleiter zur Unterstützung der GST: Sie haben den Jugendlichen unter Heranziehung der FDJ, der GST und des Deutschen Roten Kreuzes es „zu ermöglichen, sich bereits vor Ableistung des Wehrdienstes militärische, technische und medizinische Kenntnisse anzueignen“. Seit Februar 1968, seit der Auswechslung der Spitzengruppe im ZV der GST, leiteten das ZK der SED und die NVA eine Straffung und stärkere Militarisierung der GST-Tätigkeit ein. In den Bezirksverbänden der GST wurden neue, stärker disziplinierte und besser ausgebildete Lehr-Hundertschaften aufgestellt, um die Zöglinge der GST für die Zwecke der NVA sorgfältiger vorzubereiten. Ein Teil dieser Lehreinheiten wurde von den FDJ-Ordnungsgruppen aufgestellt. Der IV. Kongreß (12.–14. 9. 1968) beschloß ein neues Statut der GST und solche Richtlinien, die den Anforderungen der NVA stärker als bisher entsprechen. Während die vormilitärische Ausbildung in der GST bisher als freiwillige Leistung galt, soll sie nunmehr Vordienst-Pflicht sein. Eine Hauptaufgabe der GST sei, in engem Zusammenwirken mit der FDJ alle Jugendlichen zu einem festen Klassenbewußtsein zu erziehen. In Verbindung damit sollen sie ideologisch und körperlich „auf den Ehrendienst“ in der NVA vorbereitet werden. Deshalb soll die GST noch enger mit der entscheidenden Kraft, mit der NVA, verflochten werden. Alles hänge letztlich von der ständigen Bemühung um die sozialistische Wehrerziehung ab. Eine zugleich sozialistisch und patriotisch erzogene Jugend werde die Wehrbereitschaft und Wehrbefähigung des ganzen Volkes entwickeln. Die GST soll seit 1968 möglichst vielen der von ihr erfaßten Jugendlichen, die nun de facto Vordienst-Rekruten sind, jeweils eine bestimmte militärtechnische Ausbildung (z. B. als Funker, Kanonier, Panzerfahrer, Flieger) zukommen lassen: eine in Halbtags- oder Ganztags-Kursen erfolgende Ausbildung über längere Zeiträume hin. Die Zahl und die Güte der Ausbilder soll zielbewußt gesteigert werden. Neben der Heranbildung von Ausbildern in ihren eigenen Gliederungen soll die GST immer mehr Reservisten der NVA, der Bereitschaftspolizei und der Deutschen Volkspolizei gewinnen. Auch dieso Reservisten sollen ständig weiter in der Waffenkunde geschult werden. Formell ist die GST von unten nach oben aufgebaut, doch der 1. Vors. des ZV, der ein ständiges Sekretariat leitet, lenkt sie in Wirklichkeit von oben nach unten, über die Bezirks- und Kreisorganisationen bis zu den Grundorganisationen. Diese bestehen in Verwaltungen, Betrieben, LPG, Hochschulen, Schulen und Wohngebieten. Dort wird die Ausbildung betrieben. Soweit dies möglich, in 6 Sektionen: Allgemeine vormilitärische Ausbildung; Schießsport; Motorsport; Flugsport (Segel- und Motorflug, Fallschirm); Nachrichtensport (Funk und Drahtspruch); Seesport (mit Tauchen). — Tiersport (bes. Brieftauben, Meldehunde, Reiten) und Jagd wurden aus der GST ausgegliedert. — Diese Ausbildung wird geleitet und überwacht von Funktionären der GST und Reservisten der NVA, die wiederum von aktiven Offizieren und Unteroffizieren der NVA in Lehrgängen auf dem jeweils letzten technischen Stand gehalten werden. Die Verbindung zur NVA wird sehr gepflegt, Mittelpunkte der Ausbildung sind 5 ständige Lager, in denen vor allem Zwölftageskurse abgehalten werden. Die allg. Ausbildung (Geländesport, Schußwaffen, Kartenlesen, Sanität, Atomschutz) ist verbindlich für alle Mitglieder. Erst nach 80 allg. Lehrstunden ist Eintritt in 1 oder 2 der anderen Fach-Sektionen erlaubt. Schießen bleibt stets (wie auch die eingehende Politschulung) Pflicht. — Die GST hat 4 [S. 242]eigene Schulen (Motorflug, Segelflug, Seesport, Nachrichten). Die GST zählt rd. 500.000 Mitgl., davon sind etwa 350.000 aktiv. Seit Sept. 1968 hat die GST eine graue Uniform. 1. Vors.: bis Februar 1963 Generalmajor d.R. Richard Staimer; seit 1. 2. 1968 Generalmajor Günther ➝Teller. (Militärpolitik, militärische ➝Studentenausbildung) Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 240–242 Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Organisation zur vormilitärischen Ausbildung von Jugendlichen und jüngeren Einwohnern beiderlei Geschlechts, (Vorbild ist der sowjet. vormilit. Verband „DOSAAF“.) Gegründet durch Regierungsverordnung vom…
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Wasserstraßen (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das W.-Netz ist etwa 2.500 km lang und wird von einer Binnenflotte mit etwa 600.000 Tonnen Schiffsraum befahren. Der Güterumschlag der Binnenhäfen betrug 1967 15,5 Mill. t, entsprechend rd. 2 v. H. des gesamten Gütertransports in Mitteldeutschland. Das bedeutet gegenüber der Vorkriegszeit einen Rückgang des Anteils auf etwa ein Fünftel. Dieser Rückgang beruht im wesentlichen auf der nach der Spaltung Deutschlands ungünstigen Lage der W. zu den Industriezentren. Die wichtigsten W. sind die Elbe — mit den beiden Anschlüssen an den Weser-Elbe-Kanal und an die Saale — und die Oder, ferner die zwischen Oder und Elbe liegenden Flüsse und Kanäle. Die Länge dieser Haupt-W. beträgt etwa 1900 km, auf denen rd. 90 v. H. der Transportleistungen der Binnenschiffahrt gefahren werden. Die Neben-W. liegen in den Bezirken Schwerin, Neubrandenburg und Potsdam. Von großem Nachteil ist, daß keine der W. einen direkten Anschluß an die mitteldeutschen Seehäfen (Häfen) hat. Der Schiffahrtsweg über Oder, Haff, Peene und Greifswalder Bodden ist lang und für Binnenschiffe nur bei günstiger Witterung befahrbar. Die Elbe mit ihren 566 km auf dem Gebiet der „DDR“ ist für 1.350-t-Schiffe befahrbar. Der Schiffsverkehr ist aber von der schwankenden Wasserführung abhängig. Im Mittel der letzten Jahre konnten auf der Elbe Schiffe mit 2 m Tiefgang nur an 200 Tagen im Jahr voll genutzt werden. Die Saale ist bis Halle-Trotha befahrbar für Schiffe bis 750 t Tragfähigkeit; trotz weitgehender Kanalisierung hat die Saale jedoch beträchtliche jahreszeitliche Schwankungen in der Wasserführung. Die Oder als die zweitgrößte natürliche Wasserstraße ist in noch stärkerem Maße als die Elbe den Tauchtiefenschwankungen unterworfen. Der schiffbare Teil der Oder auf mitteldeutschem Gebiet ist 163 km lang; bei Mittelwasserstand kann er von Schiffen bis 750 t Tragfähigkeit befahren werden. Das Kanal- und Flußsystem zwischen Elbe und Oder ist bei annähernd konstanten Tauchtiefen bis zu 2 m für Schiffe von 750 bis 1.000 t Tragfähigkeit befahrbar. Der alte Plan, den Häfen Wismar und Rostock durch Ausbau der bestehenden Gewässer eine Verbindung zum Hinterland zu verschaffen, ist Ende 1957 neu aufgegriffen worden. Das Projekt eines Nord-Süd-Kanals sieht vor, im Zusammenhang mit dem Ausbau des Seehafens Rostock einen 150 km langen Kanal zu bauen, der über Sternberg-Crivitz zum Elbe-Müritz-Kanal führen, ab Neustadt-Glowe in südöstlicher Richtung verlaufen und bei Wittenberge „in das Elbe-Wasserstraßennetz“ einmünden soll. Die Bauzeit würde etwa 13 Jahre betragen. Um den Bau dieses Kanals ist es in den letzten Jahren still geworden. Von anderen Projekten ist nach 1945 nur der aus politischen Gründen zur Umgehung von West-Berlin gebaute Kanal Paretz-Nieder-Neuendorf mit einer Länge von 35 km ausgeführt worden. Im Zusammenhang mit der Einführung der Schubschiffahrt sollen nunmehr die W. durch Baggerungen, Erhöhung der Deiche, Begradigungen usw. ausgebaut werden. Zu diesen Vorhaben gehört auch der Plan der schrittweisen Kanalisierung der Elbe bei Magdeburg; schließlich soll auch Leipzig an das W. angeschlossen werden. Die Verwirklichung dieser Pläne wird mindestens 10 Jahre dauern. Es gibt einige weitere Zukunftspläne: z. B. soll ein Verbindungskanal von der Elbe zur Oder gebaut werden. so daß über einen weiteren Kanal zwischen Kosel an der Oder und Preßburg an [S. 702]der Donau — unter Einbeziehung der March — der Anschluß an das Schwarze Meer gewonnen werden kann. (Schiffahrt, Verkehr) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 701–702 Wartezeiten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WasserwirtschaftSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das W.-Netz ist etwa 2.500 km lang und wird von einer Binnenflotte mit etwa 600.000 Tonnen Schiffsraum befahren. Der Güterumschlag der Binnenhäfen betrug 1967 15,5 Mill. t, entsprechend rd. 2 v. H. des gesamten Gütertransports in Mitteldeutschland. Das bedeutet gegenüber der Vorkriegszeit einen Rückgang des Anteils auf etwa ein Fünftel. Dieser Rückgang beruht im wesentlichen auf der nach der Spaltung Deutschlands…
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Ulbricht, Walter (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 30. 6. 1893 in Leipzig. Vors. des Staatsrates seit 1960, Vors. des Verteidigungsrates, Mitgl. und stellv. Vors. der SED sowie Mitgl. des Parteivorstandes bzw. ZK und des Zentralsekretariates bzw. Politbüros seit 1946. Seit Juli 1950 Generalsekretär, seit Juli 1953 1. Sekretär des ZK der SED. Abg. der Volkskammer seit 1949. Volksschule. Tischler. 1908 Mitgl. der Arbeiterjugend. 1912 SPD. 1919 KPD, Mitgl. d. KPD-Bezirksleitung Mitteldeutschland, 1919 Sekretär der KPD-Bezirksleitung Groß-Thüringen in Jena. 1923 in das ZK der KPD gewählt und in die KPD-Zentrale nach Berlin gerufen; Mitgl. des Organisationsbüros und des Militärrates der KPD. 1923 Besuch der Leninschule in Moskau, anschl. im Ressort Zellenwesen der Organisationsabteilung der Komintern, Instrukteur des Exekutivkomitees der Komintern (EKKI) in Wien und Prag; Spezialist für Betriebsgruppen. Sept. 1925 Rückkehr in die Organisationsabt. der KPD, 1926/27 Vertreter der KPD beim EKKI. 1926 Mitgl. des sächs. Landtages, 1928 MdR und ab Juni 1929 Pol. Leiter des KPD-Bezirkes Berlin-Brandenburg-Grenzmark. Im Okt. 1930 Emigration, bis 1938 in der Auslandszeitung der KPD in Paris; häufig auch in Prag und Moskau. Jan. 1938 Übersiedlung nach Moskau. Trat während des deutsch-sowjetischen Nichtangriffspaktes 1939/40 in Zeitungsartikeln mit besonderem Nachdruck für das Bündnis der SU mit Hitler ein. Während des deutsch-sowjetischen Krieges Tätigkeit für die Politische Verwaltung der Roten Armee, insbes. Propagandaarbeit unter deutschen Kriegsgefangenen, 1943 Mitbegründer des Nationalkomitees Freies Deutschland. 29. 4. 1945 Rückkehr nach Deutschland (Gruppe Ulbricht). Maßgeblich beteiligt am Aufbau der KPD und des FDGB; organisierte die erste Stadtverwaltung in Berlin. Seit Okt. 1947 stellv. Ministerpräsident bzw. 1. Stellv. des Vors. des Ministerrates der „DDR“. Seit 12. 9. 1960 Vors. des Staatsrates und von seinem Amt als stellv. Ministerpräsident auf eigenen Wunsch entbunden. Als Parteiführer der SED, als faktischer Regierungschef im Amt des Staatsratsvorsitzenden sowie als Vors. des Verteidigungsrates hat U. die entscheidendsten Herrschaftsfunktionen in der „DDR“ auf sich vereint. Auszeichnungen: Held der SU, Leninorden, Karl-Marx-Orden, Ehrenspange zum Vaterl. Verdienstorden in Gold, Großer Stern der Völkerfreundschaft in Gold, dreimal „Held der Arbeit“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 774 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/ulbricht-walter-ernst-paul verwiesen. Tomuschat, Manfred A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verner, PaulSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 30. 6. 1893 in Leipzig. Vors. des Staatsrates seit 1960, Vors. des Verteidigungsrates, Mitgl. und stellv. Vors. der SED sowie Mitgl. des Parteivorstandes bzw. ZK und des Zentralsekretariates bzw. Politbüros seit 1946. Seit Juli 1950 Generalsekretär, seit Juli 1953 1. Sekretär des ZK der SED. Abg. der Volkskammer seit 1949. Volksschule. Tischler. 1908 Mitgl. der Arbeiterjugend. 1912 SPD. 1919 KPD, Mitgl. d.…
DDR A-Z 1969
Prämien (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Durch die Gewährung von P. für besondere Leistungen soll ein Anreiz zur Leistungssteigerung gegeben werden, der noch über den bereits durch die Lohngestaltung gegebenen hinausgeht (Lohnpolitik). P. werden vor allen Dingen gegeben an Sieger in den Wettbewerben (Sozialistischer ➝Wettbewerb) sowie an Aktivisten und Neuerer (Neuererbewegung). Die Auszeichnungen für Erfolge in der Produktion sind in der Regel mit einer P. verbunden. Aus dem Betriebsprämienfonds erfolgt ferner individuelle und kollektive Prämiierung von Arbeitnehmern. Es [S. 491]sind solche Leistungen zu prämiieren, die quantitativ über das normale Arbeitsmaß hinausgehen. Dazu sollen vor allem Leistungen gehören, die dazu beitragen, Rückstände zum Weltniveau zu beseitigen und die Selbstkosten zu senken. Materialeinsparung wird entsprechend der Führung der Persönlichen Konten prämiiert. An das ingenieur-technische und leitende kaufmännische Personal und an Meister sind P. zu zahlen, wenn zwei oder drei festgelegte Kennziffern, die „auf eine allseitige und kontinuierliche Erfüllung der staatlichen Aufgaben im Betrieb und in der VVB orientieren“, erfüllt sind. P. sind ferner für Verbesserungsvorschläge und Erfindungen zu zahlen. Die Verteilung der P. erfolgt gemäß der Betriebsprämienordnung. Eine besondere Form der Prämiierung ist die Jahresend-P., die im Laufe der 2. Etappe des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung eingeführt wurde. Durch sie sollen die Anstrengungen der Werktätigen zur Planerfüllung, insbesondere des Gewinnplanes, mit den gesellschaftlichen Interessen, z. B. die Erfüllung qualitativer Kennziffern, verbunden werden. Die Prämiierung erfolgt am Schluß eines jeden Jahres. Dadurch soll die kontinuierliche Arbeit in den Betrieben gefördert werden. Die Jahresend-P. soll zur Hauptform der Prämiierung entwickelt weiden. Der Mindestbetrag der individuellen Jahresend-P. soll ein Drittel des Monatsverdienstes nicht unterschreiten und der Höchstbetrag das Zweifache nicht übersteigen. Werden die für die Zahlung der Jahresend-P. maßgebenden Kriterien nicht erfüllt und sind deshalb die Zuführungen zum P.-Fond zu gering, um den Mindestbetrag zu zahlen, darf keine Jahresend-P. gezahlt werden. In diesem Falle sind hervorragende Initiativleistungen einzelner bzw. von den Kollektiven anzuerkennen. Anspruch auf Jahresend-P. hat, falls eine Ausschüttung der Jahresend-P. möglich ist, jeder Betriebsangehörige, der mindestens ein Jahr im Betrieb tätig ist. Seit dem 1. 10. 1963 erhalten die in der Produktion Tätigen, die im Dreischichtsystem oder im durchgängigen Schichtsystem Nachtarbeit leisten, für jede Nachtschicht eine P. bis zu 7 M. Der Nachtzuschlag entfällt sodann (VO über die Gewährung von Schicht-P. vom 5. 9. 1963 — GBl. II, S. 635). Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 490–491 Praktischer Arzt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PrämienfondsSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Durch die Gewährung von P. für besondere Leistungen soll ein Anreiz zur Leistungssteigerung gegeben werden, der noch über den bereits durch die Lohngestaltung gegebenen hinausgeht (Lohnpolitik). P. werden vor allen Dingen gegeben an Sieger in den Wettbewerben (Sozialistischer ➝Wettbewerb) sowie an Aktivisten und Neuerer (Neuererbewegung). Die Auszeichnungen für Erfolge in der Produktion sind in der Regel mit einer P. verbunden. Aus…
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Bauwirtschaft (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Wirtschaftsbereich für den Hoch- und Tiefbau sowie für Bauinstandsetzungen. Zur B. gehören 1. die volkseigene Bauindustrie, 2. die Produktionsgenossenschaften des Handwerks, 3. Baubetriebe mit staatlicher Beteiligung, 4. das private Bauhandwerk und 5. private Baubetriebe. Der Anteil der B. am Bruttosozialprodukt beträgt etwa 6 v. H. Sie steht damit an vierter Stelle in der Rangfolge der Wirtschaftsbereiche. In der B. gibt es einen noch relativ hohen Anteil von Privatbetrieben. Vor allem der Ausbau wird durch Handwerksbetriebe bzw. -Genossenschaften ausgeführt. Das Schwergewicht der Bautätigkeit liegt bei den sog. Investitionsbauten, also Industriebauten, Verwaltungsgebäuden und militärischen Bauten. Etwa 40 v. H. der Bauleistung betreffen direkt oder indirekt den Industriebau. Der Wohnungsbau wird vernachlässigt. Baustoffmangel und technische Rückständigkeit führten zu der amtlichen Feststellung: „Wir bauen nicht gut genug, wir bauen zu langsam und vor allem zu teuer.“ Oberstes Planungs- und Leitungsorgan ist das Ministerium für Bauwesen, dem auch die zentralgeleiteten Betriebe der Baumaterialindustrie unterstehen. Als Anleitungs- und Kontrollorgan in der B. ist die dem Ministerium für Bauwesen unterstellte Staatliche Bauaufsicht tätig. Die Bauämter bei den Räten der Bezirke und Kreise sind ausführende Organe der Staatlichen Bauaufsicht. Die Staatliche Bauaufsicht ist nicht nur für die Prüfung von Bauanträgen und die Genehmigung von Bauaufträgen zuständig, sondern auch für die Förderung moderner Bauweisen, die bautechnische Beratung der Bauauftraggeber und die Einhaltung der Termine. — Die Bauämter bei den Räten der Bezirke, Kreise und kreisfreien Städte üben die Funktion von Baupolizeibehörden aus. Den Bauämter unterstehen sämtliche volkseigenen örtlichen Baubetriebe. Sie kontrollieren auch die noch bestehenden Privatbetriebe. Die B. hat bisher in keinem Jahr die ihr gestellten Produktionsziele erreicht. Insbesondere der Industriebau konnte den an ihn gestellten Anforderungen wegen des Mangels an modernen Baumaschinen nicht genügen. Andererseits wurden vorhandene Maschinen wegen Planungs- und Organisationsmängel nur ungenügend ausgenutzt. Die Bauleistung insgesamt hat sich in den letzten Jahren unterschiedlich entwickelt. [S. 83]Während in den Jahren 1963/64 die verfügbaren Kapazitäten in erster Linie für Investitionsbauten eingesetzt worden waren, wurden in den letzten Jahren für Reparaturen wieder größere Kapazitäten freigegeben, insbesondere an den überalterten Wohngebäuden und an gewerblichen Bauten. Die Bauleistungen je Kopf der Bevölkerung sind im Vergleich zur BRD mit etwa zwei Dritteln anzunehmen. Der Wohnungsbau betrug 1967, bezogen auf die neugeschaffene Wohnfläche, nur etwa ein Viertel des westdeutschen Wohnungsbaus. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 82–83 Bau- und Montagekombinate A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BDASiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Wirtschaftsbereich für den Hoch- und Tiefbau sowie für Bauinstandsetzungen. Zur B. gehören 1. die volkseigene Bauindustrie, 2. die Produktionsgenossenschaften des Handwerks, 3. Baubetriebe mit staatlicher Beteiligung, 4. das private Bauhandwerk und 5. private Baubetriebe. Der Anteil der B. am Bruttosozialprodukt beträgt etwa 6 v. H. Sie steht damit an vierter Stelle in der Rangfolge der Wirtschaftsbereiche. In der B. gibt es…
DDR A-Z 1969
Boykott-, Kriegs- und Mordhetze (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Begriffe aus Art. 6 Abs. 2 der alten Verfassung vom 7. 10. 1949: „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer Rechte im Sinne der Verfassung ist keine Boykotthetze.“ Obwohl dieser Verfassungsartikel keinen Strafrahmen enthielt, war er vom Obersten Gericht zum unmittelbar anwendbaren Strafgesetz erklärt worden (Urteil gegen leitende Persönlichkeiten der Sekte Zeugen Jehovas vom 4. 10. 1950. — „Neue Justiz“ 1950, S. 452 ff.). Seitdem wurden aus Art. 6, meist in Verbindung mit Art. III A III der Kontrollratsdirektive 38 (Friedensgefährdung), ständig schwerste Strafen bis zur Todesstrafe verhängt. Die Grenze zwischen Vorbereitungshandlung, Versuch und Vollendung wurde immer mehr aufgehoben; Unterlassungen wurden dem aktiven Handeln gleichgesetzt. Auf Grund des Art. 6 wurden auch die als Spionage bezeichneten Handlungen bestraft. Am 11. 12. 1957 erließ die Volkskammer das Strafrechtsergänzungsgesetz, das in angeblich konkretisierter Form die Tatbestände für die Staatsverbrechen formuliert. Trotzdem hatte aber Art. 6 seinen Charakter als unmittelbar anzuwendendes Strafgesetz nicht etwa verloren („Neue Justiz“, 1958, S. 80 und S. 83). Die früher von der Rechtsprechung als B. nach Art. 6 beurteilten Sachverhalte fallen jetzt unter die im 2. Kapitel des Besonderen Teils des neuen Strafgesetzbuches zusammengefaßten Tatbestände (Spionage, Hetze, Terror). Die Bestimmung des Art. 6, Abs. 5 der neuen Verfassung vom 6. 4. 1968, „Militaristische und revanchistische Propaganda in jeder Form, Kriegshetze und Bekundung von Glaubens-, Rassen- und Völkerhaß werden als Verbrechen geahndet“, hat angesichts der neuen Straftatbestände nur deklamatorischen Charakter. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 127 Bourgeoisie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BPKKSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Begriffe aus Art. 6 Abs. 2 der alten Verfassung vom 7. 10. 1949: „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung…
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Verkehr (1969)
Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 1985 Der V. wurde durch Kriegseinwirkungen und Demontagen stark in Mitleidenschaft gezogen. Der Wiederaufbau ging nur langsam vonstatten. Der Güter-V. erhöhte sich erst ab 1950 in nennenswertem Maße. [S. 674] Verkehrsanteile 1960 (in v. H.) Beim Güter-V. ist der Anteil der Eisenbahn zugunsten des steigenden Güterkraft-V. (Kraftverkehr) in den letzten Jahren zurückgegangen. Die Leistung des Güterkraft-V. soll durch eine noch straffere Organisation weiter erhöht werden. Voraussetzung für das Gelingen dieses Plans sind auch die Produktionssteigerung der Kraftfahrzeugindustrie und die Verbesserung der Straßenverhältnisse. (Straßen) Der Güter-V. wird zentral geplant. Die Verteilung der Transporte auf die Verkehrsträger geschieht durch Bezirks-, Kreis- und Stadttransportausschüsse (Transportausschüsse). Der Werk-V. mit Kraftfahrzeugen auf kurze und mittlere Entfernungen hat steigende Tendenz. Der Berufs- und Reise-V. ist in den letzten Jahren zwar verbessert worden, aber in beiden Bereichen bestehen noch erhebliche Mängel; besonders der Berufs-V. bedarf noch des Ausbaus. Im organisatorischen Aufbau des V. steht das Ministerium für Verkehrswesen an der Spitze mit seinen Hauptverwaltungen für die Reichsbahn — aufgegliedert nach Fachbereichen — und je einer Hauptverwaltung für Kraft-V., Straßenwesen, Binnenschiffahrt und Wasserstraße, See-V, und Hafenwirtschaft und zivile Luftfahrt. Der private Sektor im Güter-V. betrug 1967 noch 11 v. H. der Transportmenge; der Anteil privater Unternehmer am Personen-V. betrug 1–2 v. H. Die Pläne für die Entwicklung des V. bis zum Jahre 1970 sehen vor: Im Personen-V. wird im Nah-V. die Zahl der zu befördernden Personen etwa gleich bleiben. Der Berufs-V. im Nahbereich wird von der Eisenbahn übernommen. Der Motorisierungsgrad der Bevölkerung soll zwar verbessert Werden, wird aber auch 1970 nur einen Bruchteil des Standes in der BRD ausmachen. Die Eisenbahn bleibt wichtigstes Personen-Beförderungsmittel. Der Güter-V. wird bis 1970 gegenüber 1965 um wahrscheinlich 25 v. H. ansteigen. Die Eisenbahn übernimmt alle Transporte über 40 km Entfernung, bei Massengütern auch auf geringere Entfernung. Der Güterkraft-V. arbeitet nur im Nahbereich, er besorgt den Vor- und Nachlauf für die Eisenbahn, Binnenschiffahrt und den Luft-V.; er übernimmt Ferntransporte nur für leichtverderbliche und hochwertige Güter. Der Güterumschlag soll rationalisiert werden. Etwa ein Drittel des Aufwandes für den Gütertransport entfällt auf die Be- und Entladung. Daher werden technisch gut ausgebaute Verkehrsknotenpunkte für den Güterumschlag errichtet. Die Binnenschiffahrt übernimmt weiter die Massengütertransporte im Binnenland. Die Hochseeschiffahrt fährt die Transporte von Außenhandelsgütern, vorwiegend große Partien in Entfernungen von über 500 km. (Schiffahrt, Häfen, Wasserstraßen) Der Luftverkehr fliegt Personen und hochwertige, leichtverderbliche und eilige Güter in kleinen Partien auf große und größte Entfernung. Er wird im Gebiet der „DDR“ nicht weiter ausgebaut. Den steigenden Anforderungen kann der V. nur durch Überbeanspruchung der Menschen und des Materials nachkommen. Für die Entwicklung des V. in den nächsten 15–20 Jahren ist ein Generalverkehrsschema erarbeitet worden. Darauf basierend gibt es Generalverkehrspläne für die V.-Entwicklung in den Bezirken. Folgende Rangordnung der Aufgaben im Verkehrswesen wurden festgelegt: 1. Bau von Autobahnen. 2. Umstellung der Eisenbahn von Dampf- auf Diesel- und elektrische Lokomotiven (Deutsche Reichsbahn), 3. Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Eisenbahnhauptstrecken und der Rangierbahnhöfe. 4. Modernisierung und Automatisierung der Betriebsführung einschl. der Planungs- und Leitungstätigkeit. 4. Einführung des Behälterverkehrs. 5. Entwicklung von Stadtschnellverkehrssystemen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 673–674 Verkaufsnormen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerlagswesenSiehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 1985 Der V. wurde durch Kriegseinwirkungen und Demontagen stark in Mitleidenschaft gezogen. Der Wiederaufbau ging nur langsam vonstatten. Der Güter-V. erhöhte sich erst ab 1950 in nennenswertem Maße. [S. 674] Verkehrsanteile 1960 (in v. H.) Beim Güter-V. ist der Anteil der Eisenbahn zugunsten des steigenden Güterkraft-V. (Kraftverkehr) in den letzten Jahren…
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Jugendweihe (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Pseudosakraler Festakt, mit dem alle Jugendlichen beim Verlassen der Schule in das „aktive gesellschaftliche Leben“ aufgenommen werden sollen. Der Akt wird durch Jugendstunden vorbereitet, in denen die Jugendlichen im Geiste der [S. 317]Parteilichkeit in die pseudo-wissenschaftliche materialistische Weltanschauung des Kommunismus eingeführt werden. Ihr Themenplan stützt sich vorwiegend auf sowjet. Literatur; aus ihm und aus den Anweisungen für die Leiter geht der atheistische Charakter der Jugendstunden eindeutig hervor. Bei der J. geloben die Mädchen und Jungen, „bereit zu sein, als treue Söhne und Töchter unseres Arbeiter- und Bauern-Staates für ein glückliches Leben zu arbeiten und zu kämpfen, gemeinsam mit den Erwachsenen für die große Sache des Sozialismus ihre ganze Kraft einzusetzen, für die Freundschaft der Völker einzutreten, mit dem Sowjetvolk und allen friedliebenden Menschen der Welt den Frieden zu sichern und zu verteidigen“ („Neues Deutschland“ vom 9. 3. 1967). Die Veranstaltungen werden von Ausschüssen getragen, in denen die SED vorherrscht, und von „Betriebsaktivs für J.“ unterstützt. Die J. soll freiwillig und mit den Kirchenpflichten (Konfirmation, Kommunion) vereinbar sein. Tatsächlich verstehen maßgebliche Kommentare die J. als eine Verpflichtung auf die materialistische Weltanschauung und den Atheismus, und die Teilnahme aller Kinder an den Jugendstunden und der J. wird durch vielfältigen Druck (vor allem über die Volksbildungsabt. der Räte) erzwungen (vgl. Rede Ulbrichts in Sonneberg vom 29. 9. 1957); nach dem Jugendgesetz von 1964 (Jugend) ist die J. „ein fester Bestandteil der Vorbereitung der jungen Menschen auf das Leben und die Arbeit in der sozialistischen Gesellschaft“, und zumal in den Städten kann sich nur noch ein geringer Prozentsatz der Jugendlichen diesem Zwang entziehen. Eine vom Zentralen Ausschuß für J. 1961 veröffentlichte Materialsammlung bezeichnet die J. als „wichtiges Element im System der sozialistischen Bildung und Erziehung“ und als „festen Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat“. Im Sinne der seit 1957 unverkennbaren Tendenz, das Weltanschauungsmonopol des kommun. geführten Regimes durchzusetzen („es gibt keine ideologische Koexistenz“), sollen die kirchlichen Feste und Amtshandlungen durch ein atheistisches Feierjahr und atheistische Riten ersetzt und verdrängt werden. Bei den J.-Feiern erhalten die „Weihlinge“ seit 1953 (mit Ausnahme des Jahres 1957) meist ein „Sammelwerk zur Entwicklungsgeschichte von Natur und Gesellschaft“ mit dem Titel „Weltall, Erde, Mensch“, mit dem man das Weltbild der jungen Generation im Sinne des Historischen Materialismus zu bestimmen sucht. Der Band erreichte 1967 die Auflage von 2 Mill. Exemplaren. Seit 1956 wird die J. in das Familienstammbuch eingetragen. Die Zahl der Jugendlichen, die zur J. gingen, wurde 1968 mit 225.000 angegeben. (Sozialistische ➝Feiern) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 316–317 Jugendstunden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendwerkhöfeSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Pseudosakraler Festakt, mit dem alle Jugendlichen beim Verlassen der Schule in das „aktive gesellschaftliche Leben“ aufgenommen werden sollen. Der Akt wird durch Jugendstunden vorbereitet, in denen die Jugendlichen im Geiste der [S. 317]Parteilichkeit in die pseudo-wissenschaftliche materialistische Weltanschauung des Kommunismus eingeführt werden. Ihr Themenplan stützt sich vorwiegend auf sowjet. Literatur; aus…
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Nation (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die definitorische Schwierigkeit des Begriffes N. besteht für die Kommunisten darin, daß einerseits nach der Lehre des Historischen Materialismus die N. Übergangscharakter hat, weil die Entwicklung auf den Internationalismus weist, und daß sie andrerseits für die Revolutionsstrategie in den nationalen Befreiungskämpfen eine unentbehrliche Rolle spielt. Gelöst wird diese Schwierigkeit dadurch, daß an die Stelle der alten, bürgerlichen N. die „sozialistische N.“ tritt, wie sie in der neuen Verfassung bezeichnet wird. Bis zum Jahre 1956 hielt sich die SED an die Begriffsbestimmung, die Stalin im Jahre 1913 in seiner Schrift „Marxismus und nationale Frage“ gegeben hatte: „Eine N. ist eine historisch entstandene stabile Gemeinschaft von Menschen, entstanden auf der Grundlage der Gemeinschaft der Sprache, des Territoriums, des Wirtschaftslebens und der sich in der Gemeinschaft der Kultur offenbarenden psychischen Wesensart.“ Diese Definition wird ergänzt durch Stalins Auffassung, daß die „bürgerlichen Nationen … mit dem Sturz des Kapitalismus“ umgeschmolzen und abgelöst würden durch „sozialistische N. … Diese neuen N. entstanden und entwickelten sich auf der Grundlage der alten, bürgerlichen N. im Ergebnis der Liquidierung des Kapitalismus — auf dem Wege ihrer radikalen Umgestaltung im Geiste des Sozialismus“ („Der Marxismus und die nationale und koloniale Frage“, 2. Aufl. 1952, S. 327–329). Auch nach 1956 galt diese Definition noch, meist ohne Erwähnung Stalins, doch wird ebenfalls festgestellt, Stalins Definition genüge nicht, denn sie zeige nicht „die Wandlung der N. unter Führung der Arbeiterklasse zur sozialistischen N.“ (A. Kosing in „Einheit“ 1962, Nr. 5, S. 15). Aus den nuancierten Veröffentlichungen Kosings in der Folgezeit ragt jene im „Kleinen Politischen Wörterbuch“ aus dem Jahre 1967 heraus, weil sie nach dem VII. Parteitag der SED erschienen ist und die dort gefaßten Formeln zur Deutschlandpolitik widerspiegelt (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik): Danach ist die N. eine „Struktur- und Entwicklungsform der Gesellschaft, die gesetzmäßig im allgemeinen mit der Herausbildung des ökonomischen Gesellschaftsformation des Kapitalismus entsteht und in dem langen historischen Zeitraum bis zum vollen Sieg der ökonomischen Gesellschaftsformation des Kommunismus im Weltmaßstab die für den Fortschritt der Gesellschaft notwendige Funktion hat, die Menschen zu großen und beständigen Gemeinschaften zusammenzuschließen, in deren Rahmen sich Produktivkräfte, Kultur und Wissenschaft in hohem Grade entwickeln können. Die gemeinschaftsbildenden Faktoren im Entwicklungsprozeß der N. sind vor allem die Gemeinsamkeit des Wirtschaftslebens, des Territoriums, der Sprache, der Kultur und der sozialen Psychologie. Obwohl sich in Europa die meisten dieser Faktoren schon lange vor der kapitalistischen Gesellschaftsformation herausgebildet hatten, erlangten sie erst im Zusammenhang mit der sich entwickelnden kapitalistischen Produktionsweise ihre starke gemeinschaftsbildende Kraft und wurden zugleich zu wesentlichen Merkmalen der N.“ In dieser Fassung enthält die Definition [S. 438]mittelbar die Feststellung, daß die N. die durch Klassenkämpfe gekennzeichneten Geschichtsperioden überdauere, doch beruhe die bürgerliche N. „auf der kapitalistischen Produktionsweise“, weshalb sie in „antagonistische Klassen gespalten“ und „durch Klassenkämpfe erschüttert“ werde. Erst „die Arbeiterklasse, mit deren Kampf um die Beseitigung des Imperialismus und die Errichtung des Sozialismus die weitere Entwicklung der N. untrennbar verbunden ist, vertritt die wahren Interessen der N. Sie verbindet ihre soziale Aufgabe (die Befreiung der Werktätigen von Ausbeutung und Unterdrückung) mit der nationalen Aufgabe, die N. von der Bedrohung durch den Imperialismus zu befreien. So vollzieht die Arbeiterklasse die Schaffung „eines qualitativ höheren Typs der nationalen Gemeinschaft“. Die von ihr erkämpfte „sozialistische N. beruht auf der sozialistischen Produktionsweise, sie kennt keine Klassenantagonismen, sondern ist durch die wachsende politisch-moralische Einheit des ganzen Volkes gekennzeichnet, weshalb sie wesentlich stabiler als die bürgerliche N. ist. Ihre führende Kraft ist die Arbeiterklasse, die im Bündnis mit der Klasse der Genossenschaftsbauern, der Intelligenz und allen anderen Schichten unter Leitung der marxistisch-leninistischen Partei die sozialistische Gesellschaft auf baut.“ Dieses harmonische Modell einer „sozialistischen N.“ wird noch erweitert durch die Feststellung, daß eine neue, selbstlose Gemeinschaft im Kreise der „sozialistischen N.“ bestehe, weil im Gegensatz zu den feindseligen Beziehungen zwischen den bürgerlichen N. „die Beziehungen zwischen den sozialistischen N. durch solidarische Zusammenarbeit, gegenseitige Unterstützung, Freundschaft und zunehmende Annäherung bestimmt“ werden. In dem zitierten Artikel fehlt ein Absatz aus einem Beitrag des gleichen Verfassers, der wenige Monate zuvor erschienen war („Kleines Wörterbuch der marxistischen Philosophie“, Anfang 1967), nach dem auch die „sozialistische N.“ „allmählich aufhört“, sobald im Kommunismus die „höhere, umfassendere Gemeinschaft der ganzen Menschheit“ entsteht. Daraus ist zu schließen, daß zu den Ergebnissen des VI. Parteitages der SED eine Vorstellung von der N. gehört, die dieser einen dauerhaften Platz in der Struktur auch der künftigen Geschichte zuweist. Die revolutionsstrategische Bedeutung des N.-Begriffes wird in dem „Politischen Wörterbuch“ auch auf Deutschland bezogen: Die deutsche N. sei „durch die deutsche Großbourgeoisie und durch ausländische Imperialisten, insbesondere der USA, gespalten, um die fortschrittliche Entwicklung der ganzen N. zu verhindern“. Die deutsche N. bestehe gegenwärtig aus zwei Staatsvölkern: „Während in der DDR die Bedingungen für die freie Entfaltung der N. gemäß den Gesetzen des gesellschaftlichen Fortschritts geschaffen wurden, besteht in Westdeutschland nach wie vor der tiefe Gegensatz zwischen den Interessen der N. und denen des Monopolkapitals.“ Die Hauptgedanken dieser Lehre von der N. sind Bestandteil der neuen Verfassung, so im Vorspruch die „geschichtliche Tatsache, daß der Imperialismus unter Führung der USA … Deutschland gespalten hat“, und im Art. 8, in dem es u.a. heißt, die „DDR und ihre Bürger erstreben … die Überwindung der vom Imperialismus der deutschen N. aufgezwungenen Spaltung Deutschlands, die schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zu ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus“. In dem zitierten Artikel über die N. im „Politischen Wörterbuch“ wird die Lehre von der einen deutschen N., die derzeit in zwei Staaten lebe und deren Entwicklung für die Zukunft wie folgt formuliert: „Indem die DDR den Aufbau der sozialistischen Gesellschaft vollendet, vertritt sie die wahren Interessen der ganzen deutschen N., denn sie trägt durch ihre eigene Stärkung zur Veränderung des Kräfteverhältnisses in Deutschland maßgeblich bei und ebnet der ganzen N. den Weg in die sozialistische Zukunft. Mit der Vollendung des Sozialismus schaffen die Werktätigen der DDR das große Beispiel für die Arbeiter, die Bauern, die Intellektuellen, für alle friedliebenden Menschen in der westdeutschen Bundesrepublik. Die Vereinigung der deutschen N. kann nur in einem längeren, heute nicht fixierbaren Entwicklungsprozeß erreicht werden.“ Indem so einerseits der Fortbestand der einen deutschen N. und andrerseits die Beispielhaftigkeit der „DDR“ konstatiert wird, ist auch die ideologisierte Begriffsbestimmung der N. Bestandteil der Deutschlandpolitik der SED. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 437–438 Namensweihe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationaldemokratische Partei DeutschlandsSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die definitorische Schwierigkeit des Begriffes N. besteht für die Kommunisten darin, daß einerseits nach der Lehre des Historischen Materialismus die N. Übergangscharakter hat, weil die Entwicklung auf den Internationalismus weist, und daß sie andrerseits für die Revolutionsstrategie in den nationalen Befreiungskämpfen eine unentbehrliche Rolle spielt. Gelöst wird diese Schwierigkeit dadurch, daß an die Stelle der alten,…
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FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND) (1969)
Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Der FDGB ist die Einheitsorganisation für alle abhängig Beschäftigten. Seine Monopolstellung als Gewerkschaft wird durch die ausschließliche Erwähnung in der Verfassung vom 6. 4. 1968 (Art. 44) und im Gesetzbuch der Arbeit auch verfassungsrechtlich fixiert. Als der „umfassenden Klassenorganisation der Arbeiterklasse“ und dem zahlenmäßig größten Verband kommt dem FDGB zentrale Bedeutung im System der Massenorganisationen zu. Die in der Verfassung (Art. 44,2) betonte Unabhängigkeit des FDGB wird aufgehoben durch die in seiner Satzung ausgesprochene Anerkennung der führenden Rolle der SED und das Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus als Grundlage gewerkschaftlicher Arbeit. Der FDGB versteht sich als „Schule des Sozialismus“, d.h. er beteiligt sich an der Erziehung seiner Mitglieder zum sozialistischen ➝Bewußtsein (sozialistische ➝Moral) und zu entsprechenden Formen sozialen Verhaltens (Arbeitsdisziplin, sozialistische Hilfe usw.). Er verpflichtet sich einerseits, seine Mitglieder zur Durchführung der Parteibeschlüsse und insbesondere zur Erfüllung der Wirtschaftspläne zu mobilisieren, bekennt sich aber andererseits zur Vertretung der Interessen seiner Mitglieder besonders auf sozial- und kulturpolitischem sowie arbeitsrechtlichem Gebiet. Der in dieser Aufgabenstellung deutlich werdende Gegensatz führt in der täglichen Arbeit der Gewerkschaftsorganisation zu mannigfachen Schwierigkeiten. Die Vorrangigkeit der ökonomischen Zielsetzungen, die eindeutige Abhängigkeit des FDGB von der SED und die geschlossene Entscheidungs- und Leitungspyramide in Staat und Wirtschaft, in die die Gewerkschaft nicht unmittelbar eingreifen kann, fördern eine ständige Tendenz zur Vernachlässigung der Aufgaben als Interessenvertretung. Immerhin ist seit dem VI. FDGB-Kongreß 1963 diese Seite der Gewerkschaftsarbeit immer wieder betont und auf dem VII. Kongreß 1968 erneut mit der Feststellung: „Die Gewerkschaftsfunktionäre sind die Vertrauensleute der Arbeiterklasse, sie sind nicht die Assistenten der Werkleiter“ bekräftige worden. Das Abgehen von der zentralen Detailplanung, die daraus resultierende größere Selbständigkeit der VVB, VEB und regionalen Staatsorgane im NÖS haben zudem die Möglichkeit der Einwirkung und die Notwendigkeit der Kontrolle und Mitwirkung durch die Gewerkschaften vergrößert. 1. Zur Geschichte Als der SMAD-Befehl Nr.~2 vom 10. 6. 1945 die Gründung von Gewerkschaften erlaubte und am 15. 6. 1945 der vorbereitende Gewerkschaftsausschuß für Groß-Berlin zur Schaffung freier Gewerkschaften aufrief, hatten sich erstmals in der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung unter dem Eindruck des Versagens der verschiedenen Gewerkschaftsrichtungen vor dem Nationalsozialismus und angesichts des totalen Zusammenbruchs von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft alle bedeutenden weltanschaulichen Richtungen (sozialdemokratisch, kommunistisch, christlich und liberal) zusammengefunden, um eine überparteiliche Einheitsgewerkschaft ins Leben zu rufen. Damit war es der KPD gelungen, aus der Außenseiterrolle, die sie in den freien Gewerkschaften und mit den Roten Gewerkschaftsorganisationen (RGO) in der Weimarer Republik gespielt hatte, herauszutreten und sich von Anbeginn maßgeblich an der Führung der neuen Gewerkschaftsbewegung zu beteiligen. Der Gründungsvorgang fand im Februar 1946 auf der I. zentralen Delegiertenkonferenz des FDGB seinen Abschluß. Die Schaffung des FDGB bildete eine wichtige Voraussetzung für die Vereinigung von KPD und SPD, da letztere ihres traditionellen Rückhalts in den sozialdemokratisch orientierten freien Gewerkschaften verlustig gegangen war. Der Zusammenschluß von KPD und SPD zur SED förderte seinerseits die Umgestaltung des FDGB in eine Gewerkschaft kommunistischen Typs; er drängte die Vertreter der früheren [S. 187]christlichen und Hirsch-Dunckerschen Gewerkschaften von vornherein in eine aussichtslose Minderheitenposition. Die Ausschaltung ehemals sozialdemokratischer Gewerkschaftsfunktionäre, soweit sie an ihren Vorstellungen festhielten, wurde zu einem innerparteilichen Problem der SED, das diese im Zuge ihrer Entwicklung zu einer „bolschewistischen Partei neuen Typs“ lösen konnte. Die Auflösung der Betriebsräte und die Übertragung des Vertretungsrechts der Belegschaften gegenüber den Werkleitungen an die Betriebsgewerkschaftsorganisationen auf Grund der Bitterfelder Beschlüsse 1948 war ein weiterer entscheidender Schritt in der Formung des FDGB zu seiner heutigen Gestalt. Die Herausbildung des Planungssystems, die Konzentrierung der Gewerkschaftsarbeit auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität mit Hilfe der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung, das Fehlen des traditionellen Gegenspielers in Form der Arbeitgeberverbände, die verboten blieben, bestimmten sehr bald die Tätigkeit des FDGB. Auf dem III. FDGB-Kongreß 1950 wurde in der Satzung der Führungsanspruch der SED auch öffentlich anerkannt, der traditionellen Gewerkschaftsarbeit als „Nur-Gewerkschaftertum“ der Kampf angesagt und der demokratische Zentralismus als Organisationsprinzip festgelegt. 2. Organisationsaufbau Der Organisationsaufbau des FDGB beruht auf dem Industriegewerkschaftsprinzip: „Ein Betrieb — eine Gewerkschaft“. Gegenwärtig bestehen 15 Industriegewerkschaften (IG) bzw. Gewerkschaften (Gew.): Metall; Chemie; Bau/Holz; Bergbau und Energie; Wismut; Transport- und Nachrichtenwesen; Land und Forst; Handel, Nahrung und Genuß; Druck und Papier; Textil, Bekleidung, Leder; Wissenschaft; Unterricht und Erziehung; Gesundheitswesen; Kunst; Gew. der Mitarbeiter der Staatsorgane und der Kommunalwirtschaft. Die IG/Gew. sind jedoch keine selbständigen Organisationen, vielmehr fungieren sie als ausgegliederte Fachabteilungen des FDGB, der keinen „Bund“ von Gewerkschaften, sondern eine Einheitsorganisation darstellt. Aufgabe der IG/Gew. ist es, die bindenden Beschlüsse der zentralen Organe des FDGB durchzuführen. Ihre Abhängigkeit zeigt sich u.a. in dem Recht des Bundesvorstandes (BV), über Veränderungen im Organisationsaufbau verbindlich zu beschließen (z. B. IG/Gew. aufzulösen oder neu zu gründen), und in der Unterstellung der regionalen Vorstände der IG/Gew. unter die jeweiligen FDGB-Leitungen. Kleinste Organisationseinheit des FDGB sind die gewerkschaftlichen Grundorganisationen: Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO bestehen in allen Betrieben mit mehr als 20 Mitgliedern) und Orts- bzw. Dorfgewerkschaftsorganisationen (OGO fassen die Mitglieder in Kleinstbetrieben ohne BGL, Hausangestellte, Heimarbeiter, Rentner usw. zusammen). An der Spitze der BGO stehen die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) (betriebliche ➝Gewerkschaftsleitungen); sie untergliedern sich in Gewerkschaftsgruppen. In größeren Betrieben mit mehr als 500 Mitgliedern werden für die einzelnen Betriebsabschnitte Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL) als mittlere Leitungsebene der BGO gebildet. Die zahlenmäßige Stärke der AGL (3–13 Mitglieder) und der BGL (5–25 Mitglieder) wird in Abhängigkeit von der Zahl der im Betrieb Beschäftigten festgelegt. Die Arbeit der BGL und AGL wird durch eine je nach Größe und spezieller Aufgabenstellung des Betriebes unterschiedliche Zahl von Kommissionen und Arbeitsgruppen unterstützt. Den OGO stehen Ortsgewerkschaftsleitungen (OGL) in gleicher zahlenmäßiger Zusammensetzung wie bei den BGO vor. Im Verlauf der Veränderungen des NÖS sind die Leitungsstruktur des FDGB auf Kreis- und Bezirksebene sowie die Anleitung der BGL ständig geändert worden. 1963/1964 wurden die Bezirksleitungen der IG/Gew. aufgelöst und die BGL in den VEB (Z) den Gewerkschaftskomitees bei den VVB und zugleich teils den Bezirksvorständen des FDGB, teils den Kreisvorständen unterstellt. Räumliche Entfernung der Leitungen von den anzuleitenden Betrieben, mangelnde Qualifikation der Funktionärskader und Überschneidungen in den Kompetenzen haben diese Experimente scheitern lassen. 1967 hat der BV des FDGB ein neues Leitungsschema entworfen, das den Gewerkschaftswahlen 1967/1968 zugrunde gelegt wurde. Nunmehr sind ausschließlich die Kreisvorstände der IG/Gew. (15–45 Mitglieder) für die „operative Anleitung“ aller BGL ihres Industriezweiges zuständig. Um diesem [S. 188]Funktionszuwachs gerecht werden zu können, ist die Zusammensetzung der Gewerkschaftsvorstände auf Kreisebene zahlenmäßig verstärkt und qualitativ verbessert worden. Die geringe Zahl von Kommissionen bei den Kreisvorständen der IG/Gew. (Arbeit und Löhne, Sozialpolitik, Gesundheits- und Arbeitsschutz, Kultur und Bildung) macht deutlich, daß diese Leitungen sich in ihrer Arbeit auf die spezifischen Fragen ihres Wirtschaftsbereiches konzentrieren sollen. In gleicher Weise ist die Unterstützung der Kreisvorstände durch die Bezirksvorstände der IG/Gew. (20 bis 35 Mitglieder) zu deuten. Als relativ kleine und möglichst qualifizierte Arbeitsstäbe sollen sie die Kreisvorstände bei der Anleitung der BGL unterstützen. Zu ständigen und eigentlichen Führungsorganen werden innerhalb der Vorstände der IG/Gew. sowohl auf Kreis- als auch auf Bezirksebene Sekretariate gewählt. Die Kreis- bzw. die Bezirksvorstände der IG/Gew. unterstehen den Kreis- (30 bis 60 Mitglieder) bzw. Bezirksvorständen (50–90 Mitglieder) des FDGB, die jeweils für ihren regionalen Bereich die ausschließliche Verantwortung tragen und die Arbeit der Einzelgewerkschaften koordinieren. Insbesondere vertreten die FDGB-Vorstände die Gewerkschaften gegenüber den regionalen Staatsorganen. Zahl und Art der Kommissionen bei den Kreisvorständen des FDGB spiegeln ihren Aufgabenbereich wider: Kultur und Sport, Bildungswesen und Qualifizierung, Sozialpolitik, Recht, Frauen, Jugendausschuß, Westkommission, Finanzkommission, Arbeitskreis verdienter Gewerkschaftsveteranen, Rat der Sozialversicherung. Es fehlen dagegen Kommissionen für Arbeit und Löhne, Gesundheits- und Arbeitsschutz mit ausgesprochen betriebsnaher Aufgabenstellung. Die eigentliche Führungstätigkeit obliegt bei den Kreis- bzw. Bezirksvorständen des FDGB den Sekretariaten. Die Vorsitzenden der Vorstände sind in der Regel Mitglied des Sekretariats der regionalen SED-Leitung. Kombinatsgewerkschaftsleitungen (KGL) werden vor allem auf Großbaustellen gewählt. In Kombinaten der bezirks- bzw. zentralgeleiteten Industrie wird im Unterschied dazu die Wahl von KGL von der Zustimmung der jeweiligen FDGB-Leitung abhängig gemacht. In diesen Wirtschaftsbereichen soll das Schwergewicht der Gewerkschaftsarbeit nach Möglichkeit bei den in den selbständigen Betriebseinheiten gewählten BGL liegen und die KGL nur eine koordinierende Funktion wahrnehmen. In Großkombinaten, wie z. B. Leuna, Buna, Carl Zeiss Jena, werden IG-Kreisvorstände gewählt, die den FDGB-Kreisvorständen unterstehen und von den Bezirksvorständen der IG in industriezweigspezifischen Fragen angeleitet werden. Die bei allen VVB bestehenden Gewerkschaftskomitees (9–15 Mitglieder) üben keine operativen Funktionen aus. Sie sollen vor allem an den verschiedenen Planungen für den gesamten Industriezweig mitarbeiten, industriezweigspezifische Lohnformen und Rahmenkollektivverträge ausarbeiten, Wettbewerbskonzeptionen entwickeln und die Zentralvorstände (ZV) der IG/Gew. in deren Arbeit mit den zuständigen Ministerien unterstützen. An der Spitze der IG/Gew. stehen die ZV (50–90 Mitglieder), die von einem Präsidium geleitet werden, deren hauptamtlichen Führungskern die Sekretariate bilden. Ihre Aufgabe ist es, die allgemeinen, die IG/Gew. bindenden Beschlüsse des BV des FDGB bzw. seines Präsidiums auf die Problematik des eigenen Wirtschaftsbereichs anzuwenden sowie die damit verbundenen Verhandlungen mit den zuständigen Ministerien zu führen. An der Spitze des FDGB steht der BV (200 Mitglieder, 40 Nachfolgekandidaten). Die laufende Arbeit der Gewerkschaft wird durch das 31köpfige Präsidium bzw. dessen Sekretariat (9 Mitglieder; Leiter des Sekretariats: Rolf ➝Berger; Sekretäre: Wolfgang Beyreuther, Werner Heilemann, Horst ➝Heintze, Margarete ➝Müller, Heinz Neukrantz, Fritz Rösel, Helmut Thiele, Alfred Wilke) geleitet. Vorsitzender des FDGB ist Herbert ➝Warnke, seine Stellvertreter sind Rolf Berger und Johanna Töpfer. Zur Kontrolle des Finanzgebarens, der Einhaltung der Satzung des FDGB sowie der Durchführung der Beschlüsse der jeweils übergeordneten Organe bestehen bei allen Leitungen (mit Ausnahme der Gewerkschaftskomitees bei den VVB) Revisionskommissionen. Anläßlich der Rechenschaftslegungen durch die Vorstände bei den Gewerkschafts wählen erstatten sie Bericht. [S. 189]Die Satzung betont, daß die Mitgliederversammlungen in den Betrieben, die Delegiertenkonferenzen bzw. der FDGB-Kongreß als Wahlgremien die jeweils „höchsten“ Gewerkschaftsorgane seien. Da die Gewerkschaftswahlen bis zur Bezirksebene jedoch nur alle zwei Jahre, die Wahl des Bundesvorstandes alle vier Jahre erfolgen, kann schon von daher nicht mit einer effektiven Einflußnahme auf die Zusammensetzung (Ablösungen und Kooptationen von Leitungsmitgliedern sind in den Vorständen häufig) und die Tätigkeit der Vorstände durch die Delegiertenkonferenzen gerechnet werden. Die Wahl der AGL, BGL, OGL und der Delegierten zu den Kreisdelegiertenkonferenzen erfolgt direkt und geheim in den Betrieben auf Grund von Listen, die von den amtierenden Leitungen vorgelegt und in vorbereitenden Wahlversammlungen diskutiert werden. Die Ablehnung von Kandidaten und die Streichung einzelner Namen auf den Listen sowie die Hinzufügung anderer sind grundsätzlich möglich. Eine Möglichkeit, organisiert Gegenvorschläge zu unterbreiten, besteht jedoch nicht. Die Streichung oder Ablehnung einzelner Kandidaten verändert kaum das Bild der gesamten Liste. Die Delegierten einer Organisationsebene wählen die Delegierten für die nächsthöhere Stufe. Die Bekleidung von Wahlfunktionen ist an eine mehrjährige Mitgliedschaft im FDGB gebunden (Kreis: 2 Jahre, Bezirk: 3 Jahre, BV: 6 Jahre). Die SED nimmt auf die Gewerkschaftswahlen unmittelbar Einfluß. Zur Wahlkampagne 1967/68 faßte das Politbüro der SED einen Beschluß, der alle SED-Leitungen und insbesondere deren Abteilung Gewerkschaften und Sozialpolitik zur unmittelbaren Anleitung der FDGB-Organe während des Wahlverlaufs verpflichtete. Der Politbüro-Beschluß bildete die Grundlage für die vom BV des FDGB verabschiedete „Kaderrichtlinie“, die an erster Stelle betont, daß „politisch zuverlässige Kader auszuwählen“ seien, „die die führende Rolle unserer Partei anerkennen und vertreten“; zweitens gelte es die fachliche Qualifikation zu berücksichtigen, drittens solle die soziale Zusammensetzung (Arbeiter-, Intelligenz-, Frauen- und Jugendanteil) der jeweiligen Gewerkschaftsorganisation in den Vorständen widergespiegelt werden, viertens müsse die Kontinuität der FDGB-Arbeit durch die Wiederwahl der bewährten Funktionäre bzw. ihre Wahl in ein höheres Leitungsorgan gesichert werden (H. Warnke: Über Probleme der Gewerkschaftsarbeit nach dem VII. Parteitag, Berlin 1967, S. 32). Die gewählten Vorstände tagen in relativ großen Zeitabständen (Bezirk: dreimonatlich, BV: viermonatlich, ZV: sechsmonatlich), so daß die eigentliche Führungstätigkeit bei den Präsidien und Sekretariaten liegt. Das Prinzip des demokratischen Zentralismus, das die nachgeordneten Instanzen an die Beschlüsse der übergeordneten bindet, vervollständigt das organisatorische Instrumentarium, das das Bild des FDGB als einer autoritär geführten, an die Partei- und Regierungsbeschlüsse gebundenen Organisation bestimmt. Dabei soll nicht verkannt werden, daß der sich in den Kommissionen und Arbeitsgruppen äußernde Sachverstand die Entscheidungen der Leitungen beeinflußt. In den Betrieben wirken Kritik am Arbeitsplatz, Unzufriedenheiten, die die Arbeitsleistungen mindern, Fluktuation von Betriebsangehörigen usw. beeinflussend und korrigierend auf die Gewerkschaftsarbeit. Im Verlag des FDGB erscheint als Organ des BV die Tageszeitung „Tribüne“ und als Funktionärsorgan die Monatszeitschrift „Die Arbeit“. Daneben werden eine Reihe von speziellen Zeitschriften herausgegeben wie z. B. „Sozialversicherung und Arbeitsschutz“, „Kulturelles Leben“ u.a. Die IG/Gew. unterhalten eigene, auf die Spezialproblematik ihres Industriezweiges abgestellte Zeitschriften. Mit Broschüren, umfangreichen Handbüchern und Monographien unterstützt der Verlag Tribüne die Anleitung sowie die politische und fachliche Qualifizierung der Gewerkschaftskader. Der Vertrieb der Gewerkschaftsliteratur erfolgt weitgehend über die Kulturobleute in den Betrieben durch den Literatur- und Vordruckvertrieb des FDGB in Markranstädt. Die Mitgliedschaft im FDGB ist grundsätzlich freiwillig; sie ist jedoch Voraussetzung für beruflichen und sozialen Aufstieg. Ein Anreiz für den Beitritt sind auch die Vergünstigungen, die mit der Mitgliedschaft im FDGB verbunden sind (Ferienreisen, Fahrgeldermäßigungen, Unterstützungszahlungen usw.). Mitglied kann jeder [S. 190]abhängig Beschäftigte werden, nicht jedoch Mitglieder von LPG und PGH. Während des Studiums und der Zugehörigkeit zur NVA ruht die Mitgliedschaft. Rentner können die Mitgliedschaft aufrechterhalten. Am 31. 12. 1967 hatte der FDGB rund 6,8 Mill. Mitglieder, davon 3,1 Mill. Frauen. Rund 1~Mill. Mitglieder waren Jugendliche unter 25 Jahren. Die Finanzierung des FDGB erfolgt durch Mitgliedsbeiträge (1 bis 1,5 v. H. des Bruttoeinkommens) und den Verkauf von Spendenmarken. Ein beträchtlicher Teil der Ausgaben für die betriebliche Gewerkschaftsarbeit wird aus Mitteln der Betriebe bestritten. Für das Jahr 1967 weist der FDGB Leistungen in Höhe von 311,3 Mill. M aus (die Ausgaben für den Unterhalt der Organisation werden nicht bekanntgemacht). Die Ausgaben gliedern sich in 43,9 Mill. M für die Kulturarbeit, 28,3 Mill. M für fachliche und berufliche Qualifizierung (Schulung der Gewerkschaftsfunktionäre), 113,7 Mill. M für Unterstützungen und Ehrungen, 41,2 Mill. M für Jugend und Sport, 84,2 Mill. M für Urlaub und Erholung. 3. Aufgaben Es gehört zu den Axiomen des Marxismus-Leninismus, daß sich die Überlegenheit des sozialistischen Gesellschaftssystems gegenüber dem kapitalistischen vor allem durch eine „höhere Arbeitsproduktivität -freiwillig, bewußt, vereint schaffender Menschen, die sich der vorgeschrittenen Technik bedienen“, erweist. Entsprechend versteht der FDGB unter Interessenvertretung vorrangig die Schaffung optimaler Bedingungen für die Erreichung maximaler Produktionsergebnisse. Seine Aktivitäten richten sich zu diesem Zweck sowohl auf die Verbesserung der objektiven Bedingungen des Produktionsablaufs seiner Planung und Organisation (Mitwirkung in der Planung, „gesellschaftliche“ Kontrolle der Werkleitungen, Förderung des technisch-wissenschaftlichen Fortschritts) als auch auf die Erziehung seiner Mitglieder zur „sozialistischen Arbeitsmoral“ und zu dementsprechenden Verhaltensweisen, die diese zur „bewußten Teilnahme am Kampf um die Erhöhung der Arbeitsproduktivität befähigen“ (Gewerkschaften als „Schulen des Sozialismus“). Die Schutzfunktionen der Gewerkschaften, ihre Bemühungen um die Verbesserung der materiellen, sozialen und kulturellen Lebensbedingungen sind dieser primären Aufgabenstellung zu- bzw. nachgeordnet. Das Verhältnis der Gewerkschaften zu den Wirtschaftsleitungen wird nicht als gegeneinander gerichtet verstanden; vielmehr richten beide Leitungsstränge ihre Aktivität auf die Erreichung des gleichen Ziels, jedoch mit unterschiedlichen Kompetenzen, Arbeitsmethoden und -formen. Die Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaften und Wirtschaftsleitungen wird zwar durchaus als konfliktreich angesehen; die Lösung der Konflikte soll jedoch im Sinne einer optimalen Förderung der volkswirtschaftlichen Leistung erfolgen. Die Kompetenzen der Gewerkschaftsleitungen bei der Aufstellung der Jahres- bzw. Zweijahrespläne, bei der Festsetzung der Perspektivpläne und Aufstellung von Entwicklungsprognosen (Planung) sind verstärkt worden. Auf den verschiedenen Ebenen der Wirtschaftsorganisation sollen sich die B GL, Gewerkschaftskomitees bei den VVB, die ZV der IG/Gew. und der BV des FDGB bereits in die Planvorarbeiten einschalten. Großer Wert wird auf die eigenständige Erarbeitung von Analysen und daraus abgeleiteten Vorschlägen durch die Gewerkschaftsorgane gelegt. Dem entspricht die schriftliche Vorlage einer gewerkschaftlichen Stellungnahme zu den Planvorschlägen, die mit dem von der Werkleitung beschlossenen Plan der übergeordneten Wirtschaftsleitung vorgelegt werden muß. Die Gewerkschaftsleitungen nehmen an der Verteidigung der Planvorschläge auf den verschiedenen Stufen des Wirtschaftsaufbaus teil. Plandiskussionen mit der gesamten Belegschaft sollen zu optimaler Plangestaltung führen, Reserven aufdecken und die Belegschaftsmitglieder über die Lage des Betriebes und seine Produktionsziele informieren. Ziel der Plandiskussion ist es, jeden Betriebsangehörigen zu „bewußter“ Teilnahme am Produktionsgeschehen zu befähigen. Ergänzt werden diese Formen der Mitwirkung und Mobilisierung durch die Wettbewerbsbewegungen, Förderung des Neuererwesens (Neuererbewegung), der sozialistischen ➝Arbeitsgemeinschaften und die Produktionspropaganda. Auf der Grundlage des Jahres- bzw. Zweijahresplanes des Betriebes wird zwischen der BGL und der Werkleitung ein Betriebskollektivvertrag (BKV) abgeschlossen. Im BKV [S. 191]verpflichten sich beide Seiten zur Planerfüllung; ferner werden der Ausbau der sozialen und kulturellen Einrichtungen sowie Maßnahmen für die Qualifizierung und die Förderung der Frauen und Jugendlichen festgelegt. Die Pflicht der Werkleiter und Generaldirektoren, über den Stand der Planerfüllung zu berichten, die Arbeit der ständigen ➝Produktionsberatungen, die Mitarbeit der Gewerkschaftsleitungen in den Produktionskomitees der VEB und den Gesellschaftlichen Räten der VVB bieten den Gewerkschaften die Möglichkeit, auch im Verlauf des Planjahres kritisch auf die Werkleitungen einzuwirken und die Belegschaften zu neuen Leistungen aufzufordern. Das Prinzip der Einzelleitung, d. h. das alleinige Entscheidungsrecht und die Alleinverantwortung der Werkdirektoren, Generaldirektoren und Minister, wird durch die Gewerkschaften nicht angetastet. Gegenüber den wirtschaftsleitenden Organen beschränkt sich die Aktivität der Gewerkschaften auf Informations-, Kontroll-, Mitberatungs- und Mitwirkungsrechte; eine Mitbestimmung findet nicht statt. Die Tätigkeit der Gewerkschaften im Bereich der Lohnpolitik und bei der Gewährung von Prämien dient ebenfalls der Steigerung der Arbeitsproduktivität. Die Förderung leistungsstimulierender Lohnformen bedeutet, daß überdurchschnittliche Arbeitsleistungen überproportional entlohnt werden, um Beschäftigte mit minderer Leistung zur Verbesserung ihrer Arbeitsergebnisse anzureizen. Der FDGB fördert und schützt ein stark differenziertes, hierarchisch aufgebautes Lohngefüge sowie die privilegierte Stellung der technischen, ökonomischen und wissenschaftlichen Intelligenz. Eine weitere Spezifizierung der Lohnformen und der Abschluß von Rahmenkollektivverträgen in den VVB-Bereichen mit Unterstützung der Gewerkschaftskomitees bei den VVB ist vorgesehen. Die Schutzfunktionen des FDGB im Bereich des Arbeitsrechts, der staatlichen und betrieblichen Sozialpolitik sind unter doppeltem Aspekt zu sehen: Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowohl durch die Wirtschaftsleitungen als auch durch die Belegschaften soll gleichermaßen erreicht, bestehende Rechte sollen nicht verkürzt, aber auch nicht „mißbräuchlich“ zu Gunsten der Betroffenen ausgeweitet werden. Rechtsberatungsstellen bei den Rechtskommissionen der Kreisvorstände des FDGB gewähren unter Berücksichtigung dieser Aufgabenstellung den Gewerkschaftsmitgliedern Rechtsschutz bei den Gerichten. Ferner leitet der FDGB die Konfliktkommissionen an, schult deren Mitglieder, die auf Mitgliederversammlungen gewählt werden. Die BGL besitzt ein Mitwirkungsrecht bei der Begründung, Änderung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Die betriebliche Sozialpolitik umfaßt das betriebliche Gesundheitswesen, Kindergärten und -horte, Betriebsferienlager, die Werkverpflegung, betriebliche Einkaufsmöglichkeiten usw. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Betriebe nimmt die BGL auf die Ausgestaltung dieser Einrichtungen über seine Kommissionen, die Jugend- und Frauenausschüsse Einfluß. Eine starke Stellung hat sich der FDGB durch die Vermittlung von verbilligten Ferienreisen (1967: 1,1 Mill.) in organisationseigene oder Vertragsheime verschafft. Ferner wird den FDGB-Mitgliedern und ihren Familienangehörigen jährlich einmal eine um ein Drittel ermäßigte Fahrt mit der Reichsbahn gewährt. Im Zeichen der „technisch-wissenschaftlichen Revolution“ (technische Revolution), aus der sich ständig neue und erhöhte Anforderungen an die fachliche Ausbildung der Berufstätigen herleiten, wirbt die Gewerkschaft verstärkt für eine Beteiligung an der Qualifizierung (Betriebsakademie). Notwendige Umsetzungen von Arbeitskräften in oder zwischen Betrieben als Auswirkung von Rationalisierungsmaßnahmen oder bedingt durch den Ausbau bzw. die Einschränkung bestimmter Wirtschaftszweige unterstützt der FDGB durch aufklärende Propaganda und versucht die sozialen Auswirkungen zu mildern. Die den langfristigen Arbeitskräftebedarf des Betriebs bzw. Wirtschaftszweiges berücksichtigenden Qualifizierungspläne werden unter Mitarbeit der zuständigen Gewerkschaftsleitungen ausgearbeitet, wobei die Jugend- und Frauenausschüsse die Interessen der von ihnen vertretenen Gruppen zu Gehör bringen. Die gewerkschaftliche ➝Kulturarbeit dient der Werbung der Gewerkschaftsmitglieder zur rezeptiven und „schöpferischen“ Teilnahme am kulturellen Leben. Sie soll die Heranbildung des „allseitig gebildeten sozialistischen Menschen“ fördern und [S. 192]ist ein wichtiges Instrument zur Beeinflussung der Freizeitgestaltung (Freizeit). Die gewerkschaftliche Kulturarbeit trägt dazu bei, die volkseigenen Großbetriebe auch für die Ausgestaltung des kulturellen Lebens in den Wohngebieten mitbestimmend zu machen. Mit der Übergabe der Sozialversicherung in die Alleinverwaltung des FDGB auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen sind den Gewerkschaften erstmals staatliche Aufgaben zugewiesen worden, die sie in Zukunft ohne Einsatz staatlicher Zwangsmittel lösen müssen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Mit der Übertragung der Kontrolle über den Arbeitsschutz und der Einrichtung der Arbeitsschutzinspektionen bei den Gewerkschaftsleitungen ist dieser Prozeß fortgesetzt worden. Die Verantwortung, die die Gewerkschaften für die Anleitung, Wahl und Schulung der Konfliktkommissionen haben, kann ebenfalls als eine Ablösung staatlichen Zwangs durch Organisationszwänge (gegenüber den eigenen Mitgliedern und den Wirtschaftsleitungen) verstanden werden. Gegenüber staatlichen Organen hat der FDGB auch außerhalb der Plandiskussionen besonders in arbeitsrechtlichen, sozial- und kulturpolitischen Fragen ein Beratungs- und Mitwirkungsrecht, das durch die gewerkschaftliche Beteiligung an Beiräten, Arbeitsgruppen, durch schriftliche Stellungnahmen usw. ausgeübt wird. Das Prinzip der Einzelleitung wird jedoch auch hier durch die Gewerkschaften nicht eingeschränkt. Die Kreis- und Bezirksvorstände des FDGB wirken an der Vorbereitung und Festlegung der regionalen Pläne mit. Mit den in den Betrieben gewählten Arbeiterkontrolleuren (1 Arbeiterkontrolleur auf 30–50 Gewerkschaftsmitglieder) beteiligt sich der FDGB an den Aufgaben der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Die Arbeiterkontrolleure werden vor allem für die innerbetriebliche Kontrolle und für die Inspektion in Handel, Versorgung und Wohnungswesen eingesetzt. Die Bedeutung, die dem FDGB im Herrschaftssystem zugemessen wird, spiegelt sich u.a. darin, daß er die nach der SED größte Anzahl von Mitgliedern in die Volksvertretungen entsendet (Volkskammer: 68 von 500; Bezirkstage: 395 von 2.840; Kreistage: 1945 von 16.949; Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen: 23.558 von 183.268; Stadtbezirksversammlungen: 442 von 2.955). 4. Schulung Die mannigfachen Funktionen des FDGB bieten die Möglichkeit, eine große Zahl von Mitgliedern tätig in die Gewerkschaftsarbeit einzubeziehen. So sollen Mitte 1967 auf betrieblicher Ebene in den Leitungen, Kommissionen, Ausschüssen und Arbeitsgruppen 1,3 Mill. Mitglieder Funktionen übernommen haben. Bei der Beurteilung dieser Zahlen wird man an eine große Zahl von Doppelzählungen denken müssen; auch sagt die Tatsache der Übernahme einer Funktion noch nichts aus über die Intensität, mit der sie ausgeübt wird. Trotzdem demonstrieren diese Zahlenangaben die starke, integrierende Kraft einer Großorganisation. Die Funktionstüchtigkeit des FDGB, die Effektivität, mit der er seine Kontroll-, Mitwirkungs- und Beratungsrechte wahrnehmen kann, das Ansehen der Gewerkschaftsfunktionäre bei den Belegschaften und Werkleitungen und die darauf gründende Chance zu erziehen und zu mobilisieren, hängt von den Fähigkeiten und Kenntnissen der Kader ab. Die Mathematisierung der Planung, die Einführung der Datenverarbeitung, Kybernetik, operations research usw. haben die Anforderungen an die Gewerkschaftsfunktionäre in den letzten Jahren ansteigen lassen und das bisherige Schulungssystem sowie die Schulungsinhalte infragegestellt. Auf den Bundesvorstandssitzungen 1967 und dem 7. Kongreß des FDGB stand immer wieder die Frage der Verbesserung der Ausbildung der Funktionäre im Vordergrund der Diskussion, da ein Teil der Ineffektivität der Arbeit des FDGB auf die mangelnde Qualifikation der Funktionäre zurückzuführen ist. Die ideologische Schulung im herkömmlichen Sinne bedarf der Ergänzung bzw. teilweisen Ablösung durch die Vermittlung positiven Fachwissens auf wissenschaftlichem Niveau. Dabei stehen moderne Leitungsmethoden (Leitungswissenschaft) und betriebs- und volkswirtschaftliche Kenntnisse im Vordergrund der geplanten Erneuerung der Schulungsprogramme. Das Schulungssystem bietet insofern günstige Möglichkeiten, als die Kurse schon immer sehr stark nach Spezialgebieten (Arbeitsrecht, Sozial Versicherung, Arbeitsschutz, Kultur usw.) gegliedert waren. [S. 193]Die Formen der gewerkschaftlichen Schulungsarbeit sind mannigfaltig: Einzelvorträge, Wochenendschulungen und 14tägige Kurzschulungen in den Betrieben und den Kreisbildungsstätten der FDGB-Kreisleitungen, vierwöchige Kurse in jahreszeitlich nicht genutzten FDGB-Heimen, dreimonatige Lehrgänge in Schulen der ZV der wichtigsten IG (1966: 5) bzw. bei den Bezirksschulen des FDGB (1966: 6, angestrebt wird die Einrichtung in allen Bezirken). Daneben bestehen Zentralschulen des FDGB mit spezieller Aufgabenstellung (z. B. Zentralschule für Kultur in Leipzig). Zentrale Bildungs- und Forschungsstätte des FDGB ist die Hochschule der Deutschen Gewerkschaften „Fritz Heckert“ in Bernau. Neben kürzeren Lehrgängen findet dort seit 1956 ein dreijähriges Studium für Funktionäre statt, das mit der Prüfung zum Diplom-Gesellschaftswissenschaftler abgeschlossen wird. Von 1952 bis 1965 haben 2.546 Gewerkschaftsfunktionäre an der Hochschule Ein- oder Mehrjahreslehrgänge absolviert. Die Bestrebungen, fachlich besser qualifizierte Funktionäre in Führungspositionen zu bringen, und erste Erfolge der Verbesserung der Schulungsarbeit zeigen sich in der Tendenz, ältere Funktionäre durch jüngere, diplomierte abzulösen. 5. Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtungen Der FDGB verfügt über eine Anzahl von Unterstützungseinrichtungen für seine Mitglieder. Die Höhe der Leistungen variiert je nach Dauer der Mitgliedschaft und z. T. der Höhe der entrichteten Mitgliedsbeiträge. Ein Anspruch entsteht in der Regel nach einjähriger Mitgliedschaft. In Höhe eines Wochenbeitrages wird bei Erkrankung nach Wegfall des Lohnausgleichs aus der Sozialversicherung für 6 bis 9 Wochen eine tägliche Krankengeldunterstützung gewährt. Ferner zahlt der FDGB Geburtsbeihilfen (30 M) und Sterbegelder (100–370 M). Rentner mit langjähriger Mitgliedschaft in den Gewerkschaften (mindestens 35 Jahre) erhalten eine vierteljährliche Unterstützung von 30–50 M. Für Darlehen in Notfällen und für größere Anschaffungen bestehen Kassen der gegenseitigen Hilfe, die durch Sonderbeiträge finanziert werden. Im Verkehrswesen tätige Gewerkschaftsmitglieder erhalten durch die „Fakulta“ Rechtsschutz und Familienunterstützung bei Verkehrsunfällen. 6. Politik gegenüber den Gewerkschaften der Bundesrepublik und internationale Verbindungen Im Rahmen der Deutschlandpolitik der SED (Wiedervereinigungspolitik der SED), die sich um eine Einflußnahme auf die Gewerkschaften des DGB bemüht, spielt der FDGB eine bedeutsame Rolle. Diese Arbeit wird von der Abteilung für westdeutsche Arbeit beim BV des FDGB und den nachgeordneten Westkommissionen bei den FDGB-Vorständen geleitet. Der FDGB wird dabei im wesentlichen im Auftrage der zuständigen Abteilungen des SED-Apparates tätig. Einladungen an Delegationen aus der BRD, Zusendung von Propagandamaterial und mannigfache Formen der Kontaktsuche und -pflege werden als Mittel zur Einflußnahme angewendet. In Buchpublikationen und Broschüren, in seinen Zeitungen und Zeitschriften beschäftigt sich der FDGB ständig mit den Entwicklungen in den DGB-Gewerkschaften. Er versucht, zwischen Gewerkschaftsleitungen auf der einen Seite und den örtlichen Funktionären sowie der Mitgliedschaft auf der anderen zu differenzieren mit dem Ziel, vorhandene Gegensätze zu verschärfen und neue Fronten zu bilden. Bei grundsätzlicher Ablehnung der Politik des DGB und seiner Gewerkschaften als „reformistisch“ unterstützt der FDGB Einzelforderungen, z. B. die Ablehnung der Notstandsgesetze, die Forderung nach Ausdehnung der Mitbestimmung, um sich so Gehör bei oppositionellen Gruppen zu verschaffen. Offizielle Kontakte zwischen dem FDGB und den Gewerkschaften im DGB bestehen bisher nicht. (Deutsche Arbeiterkonferenz) Der FDGB ist Mitglied des Weltgewerkschaftsbundes, die IG/Gew. gehören den jeweils zuständigen Berufsorganisationen des WGB, den „Internationalen Vereinigungen der Gewerkschaften“, an. Seine internationalen Verbindungen nutzt der FDGB zur Unterstützung der Außenpolitik der DDR, besonders in ihrer Forderung nach diplomatischer Anerkennung und in ihren Angriffen auf die Politik der Bundesregierung. Die Kontakte zu den im Aufbau befindlichen Gewerkschaften in den Entwicklungsländern werden besonders gepflegt. Seit Mai 1959 werden an der Hochschule des FDGB laufend Gewerkschaftsfunktionäre aus afrikanischen und asiatischen Ländern in 18-Monats-Lehrgängen ausgebildet. Literaturangaben *: Der FDGB. (FB) 1959. 19 S. Haas, Gerhard: Der FDGB 1954. (BMG) 1954. 48 S. m. 1 Plan. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 186–193 Faschismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND)Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Der FDGB ist die Einheitsorganisation für alle abhängig Beschäftigten. Seine Monopolstellung als Gewerkschaft wird durch die ausschließliche Erwähnung in der Verfassung vom 6. 4. 1968 (Art. 44) und im Gesetzbuch der Arbeit auch verfassungsrechtlich…
DDR A-Z 1969
Warschauer Beistandspakt (1969)
Siehe auch: Warschauer Beistandspakt: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Warschauer Pakt: 1975 1979 1985 Zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, der „DDR“, Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und Ungarn wurde in Warschau am 14. 5. 1955 auf 20 Jahre ein Vertrag zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung vereinbart. Dieser WB. soll im Falle eines Angriffs auf einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten in Europa gelten. Die Teilnehmer des WB. behaupten seit je, er sei allein hervorgerufen durch Angriffsvorbereitungen des NATO-Blocks und die (am 5. 5. 1955 besiegelte) Einfügung der BRD in die NATO. In Wirklichkeit aber ergänzt der WB. nur: 1. die Beistandspakte, die die SU 1943 mit der Tschechoslowakei, 1945 mit Polen und 1948 mit Rumänien, Ungarn und Bulgarien schloß; 2. einige Beistandsverträge zwischen den Satelliten (1947–1948). Und tatsächlich ist die NATO nur eine Verteidigungsorganisation, die durch die gewaltsame Außenpolitik der von Stalin geprägten und geführten SU verursacht worden war. (Hier sind vor allem zu nennen: die Sowjetisierung der Länder Ost- und Südosteuropas, die Blockade West-Berlins, die Unterstützung der griechischen KP im Bürgerkrieg und Nordkoreas.) Wesentlich ist, daß der WB. die milit. und polit. Vorherrschaft der SU über die europäischen „Volksdemokratien“ beträchtlich verstärkt. Die §§ 3 und 4 sehen gegenseitige „Konsultation“ bei drohender Gefahr eines bewaffneten Angriffs vor. Dafür besteht (lt. § 6) der „Politische Beratende Ausschuß“. Seit Jan. 1956 hat dieser an sich nichtständige Ausschuß zwei Hilfsorgane: eine „Ständige Kommission“ und ein „Vereintes Sekretariat“. Der WB. trat mit Hinterlegung aller Ratifizierungsurkunden am 6. 7. 1955 in Kraft. Erst am 28. 1. 1956 wurde die „DDR“ als Militärverbündeter des WB. voll anerkannt; denn ihre Streitkräfte waren bis zum 18. 1. 1956 nur als Kasernierte Volkspolizei aufgetreten. Nun aber brachte die „DDR“ ihre gesamte Nationale Volksarmee in den WB. ein. Nach den nichtdeutschen Textfassungen des § 4, Abs. 1 des WB. bestimmt „jeder Teilnehmerstaat des Vertrages“ die Art, in der er im Bündnisfall „sofortigen Beistand individuell und in Vereinbarung mit den anderen Teilnehmerstaaten des Vertrages mit allen Mitteln, die ihm erforderlich scheinen“, leistet. Der deutsche, für die „DDR“ maßgebende Text des WB. lautet „… mit allen Mitteln, die ihnen erforderlich scheinen“. Dieser Unterschied zeigt, daß die „DDR“ schon formell mindere Rechte hat, da nur sie dem Willen der anderen Mitgl. des WB. unterliegt. Seit 28. 6. 1956 hat der Minister für Nationale Verteidigung der „DDR“ die Stellung eines der Stellv. des Oberkommandierenden der Vereinigten Streitkräfte der Teilnehmerstaaten des WB. (Militärpolitik) Unter der Bezeichnung „Vereintes Kommando“ hat (lt. § 5) der WB. ein eigenes zentrales Oberkommando für jene Teile der Streitkräfte der Teilnehmerstaaten, die dem WB. zur Verfügung gestellt sind; denn nur die Streitkräfte der „DDR“ gehören als ganze den „Vereinigten Streitkräften“ des WB. an. Sitz: Moskau. An der Spitze des „Vereinten Kommandos“ wirkt ein Oberbefehlshaber, den ein Stab der „Vereinten Streitkräfte“ unterstützt. Seine 8 Stellv. sind Verteidigungsminister oder andere Generale der Mitgliedstaaten. Seit Jan. 1956 ist die Stelle des Oberbefehlshabers stets von einem Sowjetgeneral besetzt. Oberbefehlshaber ist seit 7. 7. 1967 Marschall Iwan I. Jakubowski. (Vorgänger: Marschall Iwan St. Konjew bis 22. 7. 1960; danach Marschall Andrej A. Gretschko.) Er ist zugleich einer der Stellv. des Verteidigungsmin. der SU. Die milit. Stärke des WB. ist, verglichen mit jener der NATO, unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahlen der NATO-Staaten, sehr beträchtlich. Dieses machtpolit. Gewicht des WB. nahm in den letzten Jahren wesentlich zu. Seit 1963 erhielten die Armeen des WB. stärkere Panzer, Geschütze und Flugzeuge, großenteils Modelle, die auch die Sowjetarmee besitzt. Die Bewaffnung und die Kaliber der Armeen des WB. sind fast völlig vereinheitlicht worden. Dennoch erhielten die „verbündeten“ Satelliten der SU weder strategische Bombenflugzeuge noch strategische Raketen. Ebenso behielt die SU die Atomwaffen und die Atomsprengköpfe für die leichten Raketen, die die anderen Mitglieder des WB. besitzen dürfen. Auch wurde die gesamte Luftverteidigung der Mitgliedstaaten mit jener der SU eng verbunden und ihr unterstellt. Die militärische Schlagkraft des WB. wurde noch dadurch vergrößert, daß die Aufmarscheisenbahnen und -straßen, Nachschublinien und Erdöl-Röhrenleitungen zwischen der SU und den Satellitenstaaten in den letzten Jahren sehr verbessert wurden. Viel stärker als bisher ist die SU in der Lage, Großverbände über weite Entfernungen schnell durch die Luft zu befördern. — Die Einsetzbarkeit des WB. wurde erprobt und erhöht in den gemeinsamen Manövern (Quartett 1963 und Oktobersturm 1965 in Mitteldeutschland; dreiseitige Manöver 1964 in Bulgarien; Moldau 1966 in der Tschechoslowakei). Die Hebung der militärischen Schlagkraft und des Rüstungsstandes der NVA führte 1965 zu ihrer Einfügung in die „1. Strategische Staffel“ des WB., in die Gruppierung von Kräften, die für eine offensive Mitwirkung an einer bewaffneten Auseinandersetzung bestimmt sind. Im Juni 1967 fanden in Mecklenburg, Pommern und Nordpolen mehrstufige Übungen von Armee-, Armeekorps- und Divisionsstäben statt, an denen die Armeen der SU, Polens und der „DDR“ beteiligt waren. An der Kommandostabs-Übung „Böhmerwald“ (Sumava) vom 20. 6.–11. 7. 1968 waren die Armeen der SU, Polens, der CS SR, der „DDR“ und Ungarns beteiligt. Diese große Rahmenübung gehörte zu der Vorbereitung des Handstreiches gegen die ČSSR. Diesem Vorbereitungszweck dienten vom 29. 7. bis etwa 10. 8. 1968 ebenfalls die „Nachschub-Manöver“ von Truppen der SU, Polens und der „DDR“ auf polnischem, polnisch besetztem und mitteldeutschem [S. 701]Gebiet und die Übungen von Nachrichtentruppen der SU, Polens und der „DDR“, die seit 11. 8. 1968 in der Westukraine und im Süden Polens, in Schlesien und im Süden der „DDR“ abgehalten wurden. Diese Nachrichtenübung leitete am 21. 8. 1967 unmittelbar in die Besetzung der ČSSR über, an der alle Armeen des Warschauer Pakt-Blockes mitwirkten, außer denen Rumäniens und der ČSSR. Die Besetzungsoperation vom 21. 8. 1968 bewies wiederum das gefährliche Gewicht der Kerngruppe des Paktblockes. Fast unbemerkt vollzog sich vom 11. bis 19. 7. 1968 das große Seemanöver „Nord“ (= Sewer) in der Ost- und Nordsee, im Nordatlantik und im Nördlichen Eismeer. Außer der Sowjetmarine nahmen die Seestreitkräfte Polens und der „DDR“ teil. Dieses Großmanöver, das als Kommando-Stabsübung bezeichnet wurde, war mit Landungsübungen und Luftoperationen verbunden. Die Streitkräfte Albaniens stehen seit der Verschärfung des Chinesisch-Sowjetischen Konfliktes (1962) dem WB. nicht mehr zur Verfügung. Am 13. 9. 1968 trat Albanien aus dem WB. aus. Doch schmälert der Ausfall dieser nur geringfügigen Kräfte nicht das Gewicht des WB. Die Operativplanung des Oberkommandos des WB. zielt darauf ab, kriegerische Lösungen durch angriffsweise Maßnahmen schnell zu erreichen. Wie das Manöver 1965 zeigte, will der WB. auch kommun. und sympathisierende Partisanenkräfte einsetzen. Die zweiseitigen Beistandspakte, die formell unabhängig vom WB. seit 1964 die meisten Mitgliedstaaten des WB. untereinander abgeschlossen haben, so z. B. auch die „DDR“ mit der SU, Polen, Tschechoslowakei, Ungarn und Bulgarien (Außenpolitik, Teil 3), ergänzen den WB. Sie würden auch bei etwaiger Auflösung des WB. sein Weiterwirken sichern. Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Dallin, David J.: Die sowjetische Außenpolitik seit Stalins Tod (a. d. Amerik.). Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 640 S. Meissner, Boris: Das Ostpaktsystem (Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle für Völkerrecht … der Universität Hamburg, H. 18). Frankfurt a. M. 1955, Alfred Metzner. 208 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 700–701 Warnemünde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WartburgSiehe auch: Warschauer Beistandspakt: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Warschauer Pakt: 1975 1979 1985 Zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, der „DDR“, Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und Ungarn wurde in Warschau am 14. 5. 1955 auf 20 Jahre ein Vertrag zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung vereinbart. Dieser WB. soll im Falle eines Angriffs auf einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten in Europa gelten. Die Teilnehmer des WB. behaupten seit je, er sei…
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Presse (1969)
Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Die P. ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Agitation und Propaganda) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte P., über die eine Postzeitungsliste herausgegeben wird, ist Lizenz-P. Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für Information, seit 1963 durch das Presseamt beim Vors. des Ministerrats. Zeitungslizenzen erhalten ausschließlich die SED, die Massenorganisationen und die durch die Blockpolitik gleichgeschalteten Parteien. Einzige Ausnahmen: „Berliner Zeitung“ und „BZ am Abend“; Herausgeber: Hermann Leupold, SED. Der „Berliner Verlag“, in dem beide Zeitungen erscheinen, befindet sich im Besitz der Holdinggesellschaft der SED, Zentrag. Sprachregelung erfolgt mit Hilfe langfristiger „Perspektivpläne“, aus denen Quartals-, Monats- und Wochenpläne abgeleitet werden, und täglicher „Argumentationsanweisungen“. Zentrale Lenkungsinstanz ist die Abt. Agitation und Propaganda des ZK der SED, nachgeordnete Instanzen sind das Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats, die P.-Abt. der zentralen Leitungen der Blockparteien und der Massenorganisationen und die entsprechenden Instanzen in den Bezirken. Die Einheit der Nachrichtenpolitik wird durch den ADN gewährleistet. Von der in der Verfassung (Art. 9) proklamierten freien öffentlichen Meinungsäußerung kann in keinem Falle die Rede sein. Gegenwärtig erscheinen in der „DDR“ 40 Tageszeitungen mit einer Auflage von 6,5 Mill. Exemplaren. Darunter befinden sich 15 Zeitungen der SED, von denen „Neues Deutschland“ als Zentralorgan der SED zugleich die führende Tageszeitung ist. Eigene Tageszeitungen geben auch die anderen Parteien des Demokratischen Blocks heraus: die LDPD fünf (Zentralorgan: „Der Morgen“), die CDU sechs (Zentralorgan: „Neue Zeit“), die NDPD sechs (Zentralorgan: „National-Zeitung“), die DBD das „Bauern-Echo“. Die größten Massenorganisationen geben ebenfalls Tageszeitungen heraus: der FDGB die „Tribüne“, die FDJ die „Junge Welt“, der DTSB das „Sport-Echo“, die Organisation der sorbischen Bevölkerung in der „DDR“, Domowina, die Zeitung „Nowa Doba“. Zur Parteipresse der SED gehören außer „Neues Deutschland“ 15 Bezirkszeitungen (Organe der Bezirksleitungen der SED mit Lokalteilen für jeden Kreis), „Tribüne“ des FDGB und „Junge Welt“ der FDJ. Zur P. zählen das Wochenblatt „Neue Deutsche Bauernzeitung“, die Kreiszeitungen und die Betriebszeitungen. Auflagenhöhe: „Neues Deutschland“ und die Bezirkszeitungen haben eine tägliche Auflage von etwa 4,2 Mill., das Wochenblatt „Neue Deutsche Bauernzeitung“ und die Kreiszeitungen eine Auflagenhöhe von 1,3 Mill., die Betriebszeitungen eine Gesamtauflage von 1,4 Mill. Bei den Auflagen der SED-Presse ist zu berücksichtigen, daß ganze Berufsstände zum Abonnieren von SED-Blättern verpflichtet sind und daß der Abonnentenkreis der „bürgerlichen“ Presse durch Papierzuteilung wirkungsvoll begrenzt wird. So beläuft sich bei 15 SED-Bezirkszeitungen die Zahl der Kreisausgaben auf 221, während 5 CDU-Bezirkszeitungen nur 20 Nebenausgaben, 4 LDP-Bezirkszeitungen 24 Nebenausgaben und 5 NDPD-Bezirks-Zeitungen 21 Nebenausgaben verzeichnen. Die von den Kreisleitungen der SED und den Kreisausschüssen der Nationalen Front herausgegebenen Kreiszeitungen erscheinen seit 1961 in 216 Kreisen der „DDR“ und seit 1964 in den 8 Stadtbezirken Ostberlins. Sie haben die Arbeit der seit 1954 in den Bereichen der MTS verbreiteten Dorfzeitungen übernommen. Inhaltlich unterscheiden sich die Zeitungen kaum. Der Nachrichten teil unterliegt in gleicher Weise wie die redaktionellen Meinungsäußerungen der zentralen Lenkung. Auslandsmeldungen dürfen nur vom ADN übernommen werden. Neben den uniform-tendenziösen Nachrichten nehmen umfangreiche Leitartikel, mehrseitige Wiedergaben von Reden der Funktionäre und von Parteibeschlüssen, Kritik und Selbstkritik im Rahmen des kommun. Überwachungssystems, Anprangerungen nicht erfüllter Normen, Aufrufe zu sozialistischen ➝Wettbewerben und Selbstverpflichtungen und gelenkte Leserzuschriften den Hauptraum der Zeitungen ein. Auch der kulturelle Teil wird von den Maximen der Partei bestimmt. Ebenso wie die Tagespresse sind die Wochenzeitungen, Illustrierten, Magazine und Journale gelenkt. Sie erscheinen in 28 Titeln mit einer Gesamtauflage von 7,7 Mill. Exemplaren. Zu den populärsten gehören die „Wochenpost“ (860.000), die „für dich“ (833.000), die „Trommel“ (410.000), „Funk und Fernsehen“ (1,3 Mill.), das „Magazin“ (425.000) und die Rätselzeitung „Troll“ (325.000). Auch Fach- und Sport-P. haben einen umfangreichen politischen und ideologischen Teil. Das Fehlen von objektiven Nachrichten und der eintönige Stil und Inhalt der mitteldeutschen P. begründen ein starkes Bedürfnis nach westlicher Publizistik. Die Verbreitung westlicher P. wird teils als Hetze gegen die „sozialistische Ordnung“ aufgefaßt und mit Zuchthausstrafen bedroht, teils wird sie unterbunden gem. VO zum Schutze der Jugend, da westdeutsche Tageszeitungen als Schund- und Schmutzliteratur behandelt werden. Der journalistische Nachwuchs — soweit er nicht in die [S. 497]Kategorie der Volkskorrespondenten fällt — wird an der Fakultät für Journalistik der Universität Leipzig (Dekan: Prof. Dr. Hermann Budzislawski, SED) ausgebildet. Volontäre dürfen nicht mehr eingestellt werden. „Politisch bewährte“ Kräfte, die von Redaktionen eingestellt werden, müssen ihre Qualifikation in Prüfungen, die der Verband der deutschen Journalisten durchführt, nachweisen. Literaturangaben Herrmann, Elisabeth M.: Die Presse in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., überarb. Aufl. (BB) 1962. 180 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 496–497 Preissystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Presseamt beim Vorsitzenden des MinisterratsSiehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Die P. ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Agitation und Propaganda) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte P., über die eine Postzeitungsliste herausgegeben wird, ist Lizenz-P. Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für Information, seit 1963 durch das Presseamt beim Vors. des…
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Strafregister (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bis Ende Mai 1953 wurde das St. gemäß der St.-VO vom 8. 3. 1926 bei der für den Geburtsort eines Bestraften zuständigen Staatsanwaltschaft geführt. Auf Grund des § 26 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 23. 5. 1952 erließ der Generalstaatsanwalt am 3. 6. 1953 eine „Anordnung über die Einrichtung eines zentralen St.“ (ZBl. S. 270): „Ab 1.~Juni 1953 werden alle in der Deutschen Demokratischen Republik bestehenden St. zu einem einzigen St. vereinigt, das unmittelbar dem Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik unterstellt wird. Das St. befindet sich in Berlin. Die Anschrift lautet: Der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik — Strafregister — Berlin C 2, Littenstraße 16/17.“ § 33 des Staatsanwaltsgesetzes vom 17. 4. 1963 (GBl.~I, S. 57) bestimmt: „Das St. der DDR wird beim Generalstaatsanwalt geführt.“ Das am 1. 2. 1958 in Kraft getretene „Gesetz über Eintragung und Tilgung im St. — Strafregistergesetz (StRG)“ vom 11. 12. 1957 (GBl. S. 647) wurde durch ein neues St.-Gesetz vom 11. 6. 1968 (GBl.~I, S. 273) ersetzt. In das St. werden alle Verurteilungen durch „DDR“-Gerichte und sonstige eintragungspflichtige Maßnahmen eingetragen, gleichgültig, ob es sich bei den verurteilten Personen um „Bürger der DDR“ (Staatsbürgerschaft) handelt oder nicht. Damit greift das Gesetz stark in die Zuständigkeit des westlichen St. ein. Die „beschränkte Auskunft“ aus dem St. ist weggefallen. Die Fristen, nach deren Ablauf ein Strafvermerk getilgt wird, waren schon durch das St.-Gesetz von 1957 ganz erheblich verkürzt worden. Die längste Straftilgungsfrist — bei Freiheitsstrafen von über 5 Jahren — beträgt 10 Jahre. Vorzeitige Tilgung aus dem St. kann der Generalstaatsanwalt anordnen, „wenn der Verurteilte durch sein verantwortungsbewußtes und vorbildliches Verhalten im gesellschaftlichen und persönlichen Leben, insbesondere durch die Achtung der sozialistischen Gesetzlichkeit gezeigt hat, daß er auch künftig seine Pflichten gegenüber der Gesellschaft gewissenhaft erfüllen wird“ (§ 34 St. Ges.). Auskunft aus dem St. erhalten die Untersuchungsorgane, die Staatsanwaltschaft, die Gerichte, die Dienststellen der Deutschen Volkspolizei, die Dienststellen des Ministeriums für Nationale Verteidigung sowie die Dienststellen des Strafvollzugs. Zu den vom St.-Gesetz erwähnten eintragungspflichtigen Maßnahmen gehört auch der öffentliche Tadel, wenn nicht vom Gericht ausdrücklich festgelegt wird, daß keine Eintragung erfolgen soll. Dasselbe gilt für Einweisung in ein Jugendhaus. In das St. sind auch Verfügungen auf vorläufige oder endgültige Verfahrenseinstellung durch die Untersuchungsorgane und die Staatsanwaltschaft einzutragen, wenn die Einstellung wegen Abwesenheit, Geisteskrankheit oder sonstiger schwerer Erkrankung des Beschuldigten erfolgt, [S. 620]wenn die zu erwartende Strafe neben einer anderen Strafe nicht ins Gewicht fällt, oder wenn die Auslieferung des Beschuldigten an einen anderen Staat erfolgt. Eintragungspflichtige Entscheidungen sind neben dem St. auch dem für den Wohnsitz des Betroffenen zuständigen Wehrpolizeikreisamt mitzuteilen, so daß also auch die VP-Dienststellen eine vollständige Übersicht über gerichtliche und sonstige Maßnahmen gegen die in ihrem Bereich wohnenden Personen erhalten. Registerpflichtige Mitteilungen, die Wehrpflichtige betreffen, sind auch an das zuständige Wehrkreiskommando zu geben. Der Staatssicherheitsdienst hat durchgesetzt, daß die nach den neuen Fristen zu tilgenden Strafvermerke nicht verzichtet, sondern ihm zur Kenntnis zugeleitet werden. Damit hat der SSD die Möglichkeit, im Bedarfsfalle immer wieder einmal auf alte und im St. bereits getilgte Strafvermerke zurückzukommen und ein lückenloses Bild über das Vorleben aller Bürger zu besitzen, wodurch die verkürzten Straftilgungsfristen ihre Bedeutung praktisch wieder verloren haben. (Rechtswesen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 619–620 Strafrechtsergänzungsgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafverfahrenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bis Ende Mai 1953 wurde das St. gemäß der St.-VO vom 8. 3. 1926 bei der für den Geburtsort eines Bestraften zuständigen Staatsanwaltschaft geführt. Auf Grund des § 26 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 23. 5. 1952 erließ der Generalstaatsanwalt am 3. 6. 1953 eine „Anordnung über die Einrichtung eines zentralen St.“ (ZBl. S. 270): „Ab 1.~Juni 1953 werden alle in der Deutschen Demokratischen Republik…
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Terror (1969)
Siehe auch: Terror: 1975 1979 Terrorismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Straftatbestand nach den §§ 101, 102 des neuen Strafgesetzbuchs, der an die Stelle des im Pj. verwendeten Begriffs „Terrorismus“ für die Tatbestände des § 17 („staatsgefährdende Gewaltakte“) und § 18 („Angriffe gegen örtliche Organe der Staatsmacht“) des Strafrechtsergänzungsgesetzes getreten ist. In Anwendung des StEG durch das OG und die Bezirksgerichte war in zahlreichen Fällen der Versuch, nach dem 13. 8. 1961 aus der „DDR“ zu flüchten („Grenzdurchbruch“) oder von West-Berlin aus Fluchthilfe zu leisten, als Terrosismus gewertet und mit z. T. sehr harten Strafen geahndet worden (z. B. in zwei Schauprozessen im Juli und August 1962 gegen 10 Angeklagte 2 lebenslange Zuchthausstrafen und 69 Jahre Zuchthaus). Nach § 101 StGB liegt T. vor, wenn der Täter mit Sprengungen, Brandstiftungen, Zerstörungen oder anderen Gewaltakten das Ziel verfolgt, Widerstand gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung oder gegen die Ordnung an der „Staatsgrenze der DDR“ zu leisten oder hervorzurufen. In dieser Zielsetzung liegt das entscheidende Abgrenzungsmerkmal zu anderen Straftatbeständen (Brandstiftungen, Widerstand gegen die Staatsgewalt). Bevorzugtes Schutzobjekt dieser Strafbestimmung sollen die Mauer und die Sperren an der Demarkationslinie sein. Strafrechtlichen Schutz vor terroristischen Angriffen genießen nach § 102 StGB auch die Funktionäre, und zwar nicht nur die im Staatsapparat tätigen, sondern auch diejenigen, die ausschließlich „gesellschaftliche“ Tätigkeiten ausüben, z. B. hauptamtliche SED-, FDGB- und FDJ-Funktionäre. Auch hier muß beim Täter die Zielvorstellung bestehen, daß er mit seinem Angriff die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der „DDR“ schädigen will. Ein aus rein persönlichen Motiven, etwa aus Neid oder Eifersucht geführter Angriff gegen einen Parteifunktionär wird also nicht als T. bestraft werden können, wohl aber nach anderen Bestimmungen. In besonders schweren Fällen des T. kann auf lebenslange Freiheitsstrafe oder Todesstrafe erkannt werden. Literaturangaben Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 649 Territorialprinzip A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TextilindustrieSiehe auch: Terror: 1975 1979 Terrorismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Straftatbestand nach den §§ 101, 102 des neuen Strafgesetzbuchs, der an die Stelle des im Pj. verwendeten Begriffs „Terrorismus“ für die Tatbestände des § 17 („staatsgefährdende Gewaltakte“) und § 18 („Angriffe gegen örtliche Organe der Staatsmacht“) des Strafrechtsergänzungsgesetzes getreten ist. In Anwendung des StEG durch das OG und die Bezirksgerichte war in zahlreichen Fällen der Versuch, nach dem…
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Kommissionsverträge (1969)
Siehe auch: Kommissionsvertrag: 1975 1979 1985 Kommissionsverträge: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die K., überwiegend als Kommissionshandelsverträge bezeichnet, sind eine Form der Einbeziehung der Mittelschichten in die sozialistische Umgestaltung der Wirtschaft und gehen auf 1956 zurück. Vorläufer waren die Agenturverträge, mit denen schon 1949 einzelnen privaten Einzelhändlern u. Gastwirten der Verkauf von HO-Waren gestattet wurde. Wenn das Eigentum des privaten Einzelhändlers an den Grundmitteln von den K. zunächst auch nicht berührt wird, so wird er doch in engste Abhängigkeit zum sozialistischen Handel gebracht. Zuerst erfolgte der Abschluß von K. mit den Großhandelskontoren und später mit den Großhandelsgesellschaften oder HO und Konsumgenossenschaften. Mit Abschluß eines K. verpflichten sich die Einzelhändler, keine Geschäfte mehr auf eigene Rechnung durchzuführen und die Bestimmungen zum Schutze des Volkseigentums zu beachten, da die Kommissionsware zumeist Volkseigentum bleibt. Dem Einzelhändler wird eine versorgungsmäßige Gleichstellung mit dem staatlichen Einzelhandel in Aussicht gestellt. Für die Kommissionsware hat der Einzelhändler eine Kaution von 50 v. H. des Warenwertes zu stellen, die sich auf 33⅓ v. H. ermäßigt, wenn sie in Form eines Sperrguthabens hinterlegt wird. Die Ware bleibt bis zum Verkauf Eigentum des Vertragspartners. Durch diese Verträge wird der bisher selbständige Händler praktisch Angestellter des staatlichen Großhandels bzw. von HO und Konsum. Als Kommissionshändler ist er nicht mehr einkommensteuerpflichtig, sondern wird zur Lohnsteuer herangezogen. Das Reineinkommen soll nicht unter dem früheren Einkommen bei gleicher Arbeitsleistung liegen, aber bei Übererfüllung der vereinbarten Warenumsätze wird die Provision degressiv gestaffelt. Seit 1957 wurden auch private Gaststätten, Buchhändler und der Kohlenhandel einbezogen. Als halbsozialistische Handelsbetriebe werden den Kommissionshändlern zur Modernisierung des Handelsnetzes und Umstellung auf Selbstbedienung Rationalisierungskredite wie dem sozialistischen Handel über den Kommissionspartner gewährt. Mit einer neuen Kommissionshandelsverordnung vom 26. 5. 1966 wurden die Bestimmungen über das Kommissionsgeschäft des alten Handelsgesetzbuches außer Kraft gesetzt und damit das „sozialistische“ Kommissionsgeschäft dem Weg zum Sozialismus angepaßt. Der Anteil des Kommissionshandels am Gesamteinzelhandelsumsatz steigerte sich von 6,5 v. H. im Jahre 1960 auf 9,1 v. H. im Jahre 1967 (Binnenhandel). Die Zahl der unter K. stehenden Einzelhandelsbetriebe hat sich von 45 im Jahre 1956 auf 22.848 Ende 1966 erhöht. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 337 Kommissionshandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KommunismusSiehe auch: Kommissionsvertrag: 1975 1979 1985 Kommissionsverträge: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die K., überwiegend als Kommissionshandelsverträge bezeichnet, sind eine Form der Einbeziehung der Mittelschichten in die sozialistische Umgestaltung der Wirtschaft und gehen auf 1956 zurück. Vorläufer waren die Agenturverträge, mit denen schon 1949 einzelnen privaten Einzelhändlern u. Gastwirten der Verkauf von HO-Waren gestattet wurde. Wenn das Eigentum des privaten…
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Oder-Neiße-Linie (1969)
Siehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Demarkationslinie zwischen der „DDR“ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Beginnt an der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde, verläuft westlich Stettin und südlich davon an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze. Im Febr. 1945 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine Entschädigung Polens für die von der SU annektierten polnischen Ostgebiete auf Kosten Deutschlands anerkannt, ohne daß Vereinbarungen über den Umfang des Gebietes getroffen worden wären. Nach Abschnitt IX des Potsdamer Abkommens wurde die diesbezügliche Meinung der Provisorischen polnischen Regierung lediglich „geprüft“, doch „bekräftigten die Häupter der drei Regierungen die Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zurück[S. 453]gestellt werden solle“. Ferner ergab die Potsdamer Konferenz darin Übereinstimmung, daß die in Frage stehenden deutschen Gebiete „unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen“. In der Folgezeit wurde von seiten der Westmächte bei jedem diplomatischen Anlaß der vorläufige Charakter der ONL. betont, während Polen und die SU die Vereinbarungen des Potsdamer Abkommens als endgültige Regelung betrachteten. Polen paßte den Verwaltungs- und Wirtschaftsaufbau den polnischen Verhältnissen an und begann mit einer polnischen Besiedlung der deutschen Gebiete. Bemerkenswert ist u.a. die Tatsache, daß die ONL. in erster Linie ein Produkt der Diskussion zwischen den Kriegsalliierten um die polnische Westgrenze war, die ihrerseits wegen der sowjetischen Ansprüche auf ostpolnisches Gebiet nach Westen verschoben werden mußte („Westverschiebung Polens“). Die Haltung der SED wandelte sich gegenüber der ONL. im Laufe der Zeit nach den sowjet. Wünschen bis zu ihrer Anerkennung als endgültige „Staatsgrenze“. Am 16. 10. 1945 erklärte z. B. Pieck: „Wir werden alles tun, damit bei den Alliierten die Grenzfrage nachgeprüft und eine ernste Korrektur an der jetzt bestehenden Ostgrenze vorgenommen wird“ („Berliner Zeitung“ Nr. 243 vom 17. 10. 1946). Dagegen heißt es in der Regierungserklärung Grotewohls vom 12. 10. 1949: „Die ONL. ist für uns eine Friedensgrenze …“ Im „Abkommen der DDR mit der Republik Polen“ vom 6. 7. 1950 wird die ONL. als „unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze“ bezeichnet und damit der Versuch unternommen, die ONL. völkerrechtlich festzulegen. In der Regierungserklärung der Bundesregierung vom 13. 12. 1966 wurde der „lebhafte Wunsch nach einer Aussöhnung mit Polen“ betont. Darin wurde u.a. ausgeführt: „Aber die Grenzen eines wiedervereinigten Deutschlands können nur in einer frei vereinbarten Regelung mit einer gesamtdeutschen Regierung festgelegt werden, einer Regelung, die die Voraussetzungen für ein von beiden Völkern gebilligtes, dauerhaftes und friedliches Verhältnis guter Nachbarschaft schaffen soll.“ Die Frage der deutschen Ostgrenze ist zu einer Kernfrage einer Friedensregelung mit Deutschland geworden; sie problematisiert insbesondere auch jeden Versuch, die Beziehungen zwischen der BRD und Polen zu verbessern. (Außenpolitik) Literaturangaben Volker, Hagen: Sibirien liegt in Deutschland. Berlin 1958, arani-Verlag. 207 S. (Schildert Terrorlager der SMAD.) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 452–453 Obligationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z OffenstallSiehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Demarkationslinie zwischen der „DDR“ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Beginnt an der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde, verläuft westlich Stettin und südlich davon an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze. Im Febr. 1945 wurde auf der…
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Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA) (1969)
Siehe auch: Produktions- und Dienstleistungsabgaben: 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Im Zuge der Anpassung der Preispolitik und des Haushaltswesens an das sowjetische Vorbild Anfang der fünfziger Jahre wurde mit der Einführung der PDA die in der SU bestehende „differenzierte Umsatzsteuer“ nachgeahmt. Die PDA wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1954 erstmals in einigen Zweigen der Genußmittelindustrie eingeführt. Verbindlich für die gesamte VEW wurde sie dann durch die „VO über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe (PDAVO)“ vom 6. 1. 1955 (GBl., S. 37). Mit der Erhebung der PDA entfiel die Erhebung der Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beförderungssteuer und der Verbrauchsabgaben. Die P. ist untrennbarer Bestandteil des Industrieabgabepreises. Sie ist in ihrer jeweiligen Höhe an das betreffende Produkt gebunden. Zahlungspflichtige sind die Betriebe der VEW. Berechnungsgrundlage ist der Umsatz an Produkten. Die Zahlungspflicht entsteht im Zeitpunkt des Umsatzes. Diesem Umsatz sind gleichgestellt die Verwendung produzierter Erzeugnisse für Investitionen und Generalreparaturen, die von den Zahlungspflichtigen für eigene Zwecke durchgeführt werden, sowie ferner die Verwendung für Werbe-, Probe-, Forschungs- und Untersuchungszwecke, für nichtbetriebliche Zwecke und als Deputate. Die PDA wird für ein Produkt bzw. eine Dienstleistung nur einmal erhoben. Entsteht jedoch in der Produktion durch Be- und Verarbeitung ein völlig neuartiges Produkt mit anderen Eigenschaften, so wird die P. noch einmal eingezogen. Die PDA wird in 3 verschiedenen Formen erhoben: a) in einem Vonhundertsatz des Industrieabgabepreises oder des sonstigen [S. 500]gesetzlich festgelegten Abgabepreises; b) in einem festen Betrag vom Industrieabgabepreis je Mengeneinheit des Erzeugnisses und c) in Form des Unterschiedsbetrages zwischen den Selbstkosten zuzüglich Gewinnzuschlag (Betriebspreis) und dem Industrieabgabepreis. Zur Lenkung des Absatzes und Steuerung des Verbrauches können die Sätze der P. differenziert werden a) nach einzelnen Produkten oder Produktgruppen, b) nach der Zweckbestimmung der Produkte bzw. nach Abnehmern und c) nach betrieblichen Merkmalen (Hersteller bzw. Art des Produktionsverfahrens). Die D. wird bei reinen Dienstleistungsbetrieben sowie bei den Betrieben der Industrie, Bauwirtschaft und Land- und Forstwirtschaft erhoben, die Einnahmen aus Dienstleistungen beziehen. Da die Preise für die gleichen Dienstleistungen vielfach sehr uneinheitlich sind, legen die Finanzbehörden den Prozentsatz der abzuführenden D. jeweils nach der Höhe der ermittelten Entgelte fest (PDAVO, GBl. 1957, I, S. 138). Seit Einführung des Neuen ökonomischen Systems 1963 erfolgt die Abführung der PDA durch die Betriebe der zentralgeleiteten und bezirksgeleiteten Industrie an den Staat nicht mehr direkt von den Betrieben an die Finanzabteilungen der örtlichen Räte der Kreise und Bezirke, sondern über die VVB und Bezirkswirtschaftsräte an die Industrieministerien. Diese wirtschaftsleitenden Organe haben mit der Weiterleitung der PDA auch die Aufgabe der Kontrolle über die Einhaltung der staatlicherseits bestätigten Planziele für Produktion und Absatz gegenüber den Betrieben ihres Zuständigkeitsbereiches übernommen. Nur die Betriebe der örtlich geleiteten Wirtschaft führen ihre Haushaltsverpflichtungen aus der PDA noch direkt an die örtlichen Finanzabteilungen ab. Bis 1967 war die PDA vor der Gewinnabführung der Staatsbetriebe die wichtigste Einnahmequelle des Haushaltes der „DDR“ (Zwei-Kanäle-Abführungssystem). Die Bedeutung der PDA als Einnahmeart hat sich aber durch die Industriepreisreform beträchtlich vermindert, da zwecks Absorption der Kosten- und Preiserhöhungen durch den Wegfall der Subventionen vor allem in der Grundstoffindustrie die PDA als Bestandteil der Produktionsmittelpreise entweder stark gekürzt wurde oder ganz fortgefallen ist (Preispolitik). Heute ist die Erhebung der P. im wesentlichen auf Konsumtionsmittel beschränkt. Zum anderen ging mit der Einführung der Produktionsfondsabgabe die Wirtschaftsführung von dem bis dahin vorherrschenden „Zwei-Kanäle-Abführungssystem“ zum „Drei-Kanäle-Abführungssystem“ über. Da heute die Festsetzung der P. nicht mehr zum erheblichen Teil unter dem Aspekt der Mittelbeschaffung für den Staatshaushalt erfolgen soll, sondern für die Festlegung der Abgabenhöhe primär preispolitische Überlegungen eine Rolle spielen sollen, spricht man davon, die PDA zu einer „Regulierungsabgabe“ zwecks Steuerung der Struktur des Verbrauchs umzubilden und weiterzuentwickeln. Durch die PDA, die Gewinnabführung und seit 1966/1967 durch die Einführung der Produktionsfondsabgabe wird ein Teil der „Geldakkumulation“ der VEW im Staatshaushalt zentralisiert. Dieses „Drei-Kanäle-Abführungssystem“ erlaubt der staatlichen Wirtschaftsverwaltung, Planmäßigkeit und Effizienz der Wirtschaftstätigkeit bei verschiedenen Leistungskomponenten zu überwachen. Durch die laufende Kontrolle der Abführungshöhe und der Einzahlungstermine bei der PDA wird gleichzeitig auch die Erfüllung der Produktions- und Absatzpläne der VEB, Kombinate und VVB (nach Umfang und in Sonderfällen auch nach Sortiment) überprüft. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Gewinnabführungen an den Haushalt und der Verpflichtungen auf Grund der zu zahlenden Produktionsfondsabgabe zeigt, ob die Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitätsziele erfüllt worden sind. In welchen Anteilen diese 3 Haupteinnahmearten des Staatshaushaltes gegenwärtig an der Mittelbeschaffung beteiligt sind, darüber lassen sich zur Zeit keine exakten Angaben machen. Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 499–500 Produktionspropaganda A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsverhältnisseSiehe auch: Produktions- und Dienstleistungsabgaben: 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Im Zuge der Anpassung der Preispolitik und des Haushaltswesens an das sowjetische Vorbild Anfang der fünfziger Jahre wurde mit der Einführung der PDA die in der SU bestehende „differenzierte Umsatzsteuer“ nachgeahmt. Die PDA wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1954 erstmals in einigen Zweigen der Genußmittelindustrie eingeführt. Verbindlich…
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Produktionsberatung, Ständige (1969)
Siehe auch: Produktionsberatung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Produktionsberatungen, Ständige: 1985 Produktionsberatungen, Ständige (StPB): 1975 1979 Produktionsberatung, Ständige: 1965 1966 a) Beratung einer Gruppe von Arbeitern zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und des Arbeitsprozesses, um vor allem die Arbeitsproduktivität zu steigern. Durch die StP. sollen das Interesse der Arbeiter an der Produktion und das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge geweckt werden. Nach Einstellung des Experimentes mit den Arbeiterkomitees wurden Ausschüsse für StP. und die StP. als gewerkschaftliche Organe gebildet. Durch Beschluß des Ministerrats vom 9. 4. 1959 (GBl. S. 329) wurde der Beschluß des Bundesvorstands des FDGB über StP. für verbindlich erklärt. Seitdem mußten in sämtlichen Betrieben bis zu 100 Belegschaftsmitgliedern von diesen StP. abgehalten werden. In den größeren Betrieben werden StP. in Stärke von 50 bis 100 Teilnehmern auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. § 19 des Gesetzbuches der Arbeit bezeichnet sie als eine wichtige Form der Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung der Betriebe (Mitbestimmungsrecht). Sie haben jedoch nicht das Recht, bindende Beschlüsse zu fassen. Die StP. unterbreitet vielmehr ihre Beschlüsse über die Betriebsgewerkschaftsleitung dem Betriebsleiter als Empfehlung. Der Betriebsleiter hat über deren Verwirklichung zu berichten. Lassen sich die Empfehlungen nicht verwirklichen, hat er dies vor der StP. zu begründen (§ 19 Abs. 3 Gesetzbuch d. Arbeit). (Produktionskomitee, Arbeitspolitik) b) In der vollkollektivierten Landwirtschaft ist mit dem Übergang der totalen Organisation der Agrarproduktion auf den zentralen Machtapparat, dessen Eingriffe zu der Zeit bäuerlicher Einzelbetriebe auf einzelne wirtschaftspolitische Akte beschränkt waren, die landwirtschaftliche Wirtschaftsberatung, deren Träger ursprünglich die VdgB und später die MTS waren, im Zuge des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft dem Landwirtschaftsrat mit seinen Produktionsleitungen bei den Kreisbehörden übertragen worden. Als Organisatoren der Agrarproduktion sollen die Inspekteure der Produktionsleitungen in enger Zusammenarbeit mit den LPG-Vorständen, den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen sowie mit den Agrarwissenschaftlern die Beschlüsse des ZK der SED und der Regierung in den LPG erläutern, ihnen den wissenschaftlich-technischen Fortschritt übermitteln und sie in der Anwendung der „Prinzipien sozialistischer Betriebswirtschaft unterstützen“. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 497 Produktionsabgabe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsfondsabgabe (PFA)Siehe auch: Produktionsberatung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Produktionsberatungen, Ständige: 1985 Produktionsberatungen, Ständige (StPB): 1975 1979 Produktionsberatung, Ständige: 1965 1966 a) Beratung einer Gruppe von Arbeitern zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und des Arbeitsprozesses, um vor allem die Arbeitsproduktivität zu steigern. Durch die StP. sollen das Interesse der Arbeiter an der Produktion und das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge…
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Verbrauchsabgaben (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Produktbezogene Abgaben auf bestimmte Erzeugnisse, die der Durchsetzung preispolitischer Ziele, der Einkommensregulierung und der Mittelbeschaffung für den Staatshaushalt dienen. Die V. haben teils den Charakter einer direkten Gewinnsteuer und teils den Charakter einer indirekten Verbrauchssteuer, soweit im letzteren Fall der Abgabesatz zusammen mit der Preishöhe der betreffenden Erzeugnisse zwecks Lenkung des Verbrauchs festgelegt wird. Historisch sind sie aus den früheren Verbrauchssteuern, Haushaltsaufschlägen und HO-Akzisen hervorgegangen. Die Abgaben werden vorwiegend in der nichtvolkseigenen Wirtschaft (Genossenschaften, halbstaatliche Betriebe, Privatbetriebe) erhoben, und zwar in der Regel auf der Stufe der Produktion. Demnach sind die V. in gewissem Sinne eine Parallelabgabe zu der in der VEW ebenfalls auf der Stufe der Produktion erhobenen Produktions- und Dienstleistungsabgabe. Nur soweit produktgebundene Abgaben in der VEW auf der Handelsstufe eingezogen werden (z. B. bei importierten Südfrüchten oder weil, wie im Falle der Braunkohlenbriketts, der Preis von dem erst auf der Handelsstufe endgültig bestimmbaren Verwendungszweck abhängt), können auch Betriebe der VEW Abgabeschuldner für die V. sein. Abgabeschuldner sind im allgemeinen die Inhaber der Betriebe oder VEB, die verbrauchsabgabepflichtige Güter herstellen, bei Lohnaufträgen die Auftraggeber. V. werden von Erzeugnissen erhoben, die in der „DDR“ hergestellt, gewonnen oder gehandelt werden und in deren Preisen nach dem geltenden Recht V. enthalten sind. Die von den Produzenten und Handelsbetrieben in der Nicht-VEW eingezogenen V. schöpfen einen Teil der bei den einzelnen Erzeugnissen in der Regel unterschiedlich hohen Spanne zwischen den staatlich festgesetzten Preisen oder Erlösen einerseits und den Selbstkosten andererseits ab. Bei einem staatlich bestimmten Festpreissystem kann es nämlich dazu kommen, daß die üblichen Preisverzerrungen in Verbindung mit besonderen Rationalisierungsanstrengungen der Betriebe der Nicht-VEW zu einer unerwünschten Stärkung z. B. der Privatbetriebe führen, was der angestrebten Sozialisierung entgegenwirkt. Diese durch die besonderen ökonomischen Verhältnisse einer Zentralplanwirtschaft bedingte Sonderrendite soll aus Klassenkampfgesichtspunkten abgeschöpft und im Haushalt erfaßt werden. Die Sätze der V. werden nach Erzeugnissen, Verwendungszwecken und nach betrieblichen Merkmalen differenziert. Auf diese Weise wird der Gewinn der betroffenen Betriebe reguliert. Die Sätze der V. werden von den für die Preisbildung zuständigen Behörden festgelegt (Amt für Preise). Die fälligen V. sind vom Abgabeschuldner selbst zu errechnen. Durch den Abbau der Subventionen in der Grundstoffindustrie und in anderen Zweigen der Wirtschaft durch die Industriepreisreform 1964 bis 1967 (Preispolitik) hat sich zum Teil die Spanne zwischen den Planpreisen und den Selbstkosten in der weiterverarbeitenden nichtvolkseigenen Industrie vermindert. Zum Ausgleich der hierdurch entstandenen unzumutbaren Nettoeinkommensschmälerungen wurden ebenso wie in der VEW bezüglich der Produktions- und Dienstleistungsabgabe auch die V. ermäßigt oder z. T. ganz beseitigt. (Einzelhandelsverkaufspreis) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 665 Verbraucherpreise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerbrauchssteuernSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Produktbezogene Abgaben auf bestimmte Erzeugnisse, die der Durchsetzung preispolitischer Ziele, der Einkommensregulierung und der Mittelbeschaffung für den Staatshaushalt dienen. Die V. haben teils den Charakter einer direkten Gewinnsteuer und teils den Charakter einer indirekten Verbrauchssteuer, soweit im letzteren Fall der Abgabesatz zusammen mit der Preishöhe der betreffenden Erzeugnisse zwecks Lenkung des Verbrauchs…
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Volkskammer (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die V. ist die Volksvertretung für die gesamte „DDR“. Sie wird in Art. 48, Abs. 1, Satz~1 der Verfassung als das oberste staatliche Machtorgan der „DDR“ bezeichnet. In der Verfassung von 1949 (Art. 50) wurde sie das „höchste“ Organ der Republik genannt. Die neue Formulierung spiegelt die Unterscheidung von politischer und staatlicher Macht wider, wie sie die Verfassung von 1967 vornimmt. Nach Art. 5, Abs.~1 üben die Bürger ihre politische Macht durch demokratisch gewählte Volksvertretungen aus. Die politische Macht bestimmt also, wie die staatliche Macht auszuüben ist (Verfassung, Ziff. 4). Weil die politische Macht nach Art. 2, Abs. 1, Satz~1 von den Werktätigen ausgeübt wird, deren politische Organisation die „DDR“ ist und die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen (Art. 1, Abs. 1), muß die Wahl zur V. zwingend so angelegt sein, daß die führende Rolle der marxistisch-leninistischen SED, ihre Suprematie, gewährleistet ist. Wenn nach Art. 54 die Abgeordneten der Volkskammer vom Volk in freier, allgemeiner gleicher und geheimer Wahl gewählt werden sollen, so ist deshalb das Wahlgesetz vom 31. 7. 1963 (GBl.~I, S. 97) mit Änderungen vom 13. 9. 1965 (GBl.~I, S. 207) und vom 2. 5. 1967 (GBl.~I, S. 57) so gestaltet, daß die SED die V. völlig in den Griff bekommt (Wahlen). Die Abgeordneten der V. sind deshalb entweder Mitglieder der SED oder, soweit sie Mitglieder der anderen Parteien oder Massenorganisationen sind, deren Parteigänger. [S. 687]Die V. besteht aus 500 Abgeordneten, die auf die Dauer von 4 Jahren gewählt werden (Art. 54). Als Grundkompetenz der V. wird in Art. 48, Abs. 1, Satz 2 festgelegt, daß sie in ihren Plenarsitzungen über die Grundfragen der Staatspolitik entscheidet. Art. 48, Abs. 2 bestimmt, daß sie das einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ ist. Das Prinzip der Gewaltenkonzentration spiegelt sich in Art. 48, Abs. 2, Satz 3 wider, der den Leninschen Grundsatz der Einheit von Beschlußfassung und Durchführung enthält, den die V. in ihrer Tätigkeit zu verwirklichen hat. Im einzelnen sind die Kompetenzen der V. in den Art. 49 bis 53 festgelegt. Sie hat a) durch Gesetze und Beschlüsse endgültig und für jedermann verbindlich die Ziele der Entwicklung zu bestimmen; b) die Hauptregeln für das Zusammenwirken der Bürger, Gemeinschaften und Staatsorgane sowie deren Aufgaben bei der Durchführung der staatlichen Pläne der gesellschaftlichen Entwicklung festzulegen; c) die Verwirklichung ihrer Gesetze und Beschlüsse zu gewährleisten; d) die Grundsätze der Tätigkeit des Staatsrates, des Ministerrates, des Nationalen Verteidigungsrates, des Obersten Gerichts und des Generalstaatsanwalts zu bestimmen; e) den Vorsitzenden und die Mitglieder des Staatsrates, den Vorsitzenden und die Mitglieder des Ministerrates, den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates, den Präsidenten und die Richter des Obersten Gerichts und den Generalstaatsanwalt zu wählen und abzuberufen; f) den Abschluß von Staatsverträgen, soweit durch sie Gesetze der V. geändert werden, zu bestätigen und über die Kündigung solcher Verträge zu entscheiden; g) den Verteidigungszustand (Notstandsgesetzgebung) zu beschließen (jedoch kann der Staatsrat im Dringlichkeitsfall den Verteidigungszustand beschließen); h) die Durchführung von Volksabstimmungen zu beschließen. Die starke Stellung der V. an der Spitze der Staatsorgane wird jedoch durch die umfangreichen Kompetenzen des Staatsrates beeinträchtigt. Art. 48, Abs. 2, Satz 2, demzufolge niemand ihre Rechte einschränken darf, kann mit der Stellung des Staatsrates nur dadurch in Einklang gebracht werden, daß dieser als Organ der V. konstruiert ist, das an ihrer Stelle handeln kann (Art. 66). Für die Dauer der Wahlperiode wählt die V. ein Präsidium, das aus dem Präsidenten, einem Stellvertreter des Präsidenten und weiteren Mitgliedern besteht. Dem Präsidium obliegt die Tagesleitung der Plenarsitzungen (Art. 55). Aus ihrer Mitte bildet die V. Ausschüsse, denen die Beratung von Gesetzentwürfen (Gesetzgebung) und die ständige Kontrolle der Durchführung der Gesetze obliegen (Art. 61). Es bestehen 16 Ausschüsse. Als Aufgaben der Abgeordneten werden in Art. 56 bezeichnet: a) ihre verantwortungsvollen Aufgaben im Interesse und zum Wohl des gesamten Volkes zu erfüllen; b) die Mitwirkung der Bürger an der Vorbereitung und Verwirklichung der Gesetze in Zusammenarbeit mit den Ausschüssen der Nationalen Front, den gesellschaftlichen Organisationen und den staatlichen Organen zu fördern; c) enge Verbindung zu ihren Wählern zu halten, wobei sie verpflichtet werden, deren Vorschläge, Hinweise und Kritiken zu beachten und für eine gewissenhafte Behandlung Sorge zu tragen; d) den Bürgern die Politik des sozialistischen Staates zu erläutern. Die Abgeordneten sind nach Art. 57 verpflichtet, regelmäßig Sprechstunden und Aussprachen durchzuführen sowie den Wählern über ihre Tätigkeit Rechenschaft abzulegen (Rechenschaftslegung). Ein Abgeordneter, der seine Pflichten gröblich verletzt, kann abberufen werden. An den Tagungen der örtlichen ➝Volksvertretungen können die Abgeordneten mit beratender Stimme teilnehmen (Art. 58). Sie haben das Recht, Anfragen an den Ministerrat und jedes seiner Mitglieder zu richten (Art. 59). Alle staatlichen Organe sind verpflichtet, die Abgeordneten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen (Art. 60, Abs. 1). Die Abgeordneten genießen Immunität haben das Recht der Aussageverweigerung über Personen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete Tatsachen anvertrauen oder denen sie in Ausübung ihrer Abgeordnetentätigkeit solche Tatsachen anvertraut haben, sowie über diese Tatsachen selbst, und ihnen dürfen aus ihrer Abgeordnetentätigkeit keinerlei berufliche oder persönliche Nachteile entstehen. Sie sind von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt, soweit die Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Abgeordnete es erfordert. Gehälter und Löhne sind weiter zu zahlen. Über das Recht der Abgeordneten, sich zu Fraktionen zusammenzuschließen, enthält die Verfassung keine Bestimmung. Indessen bestehen in der V. Fraktionen. Die letzten Wahlen fanden am 2. 7. 1967 statt. 434 Abgeordnete wurden in den 13 Bezirken der „DDR“ unmittelbar gewählt, 66 Vertreter von der Stadtverordnetenversammlung des Ostsektors von Berlin. Letztere gehören der V. nur mit beratender Stimme an. Die Fraktionen der V. haben folgende Stärke: SED 110 und 17 Berliner Vertreter = 127, FDGB 60 und 8 Berliner Vertreter = 68, FDJ 35 und 5 Berliner Vertreter = 40, DFD 30 und 5 Berliner Vertreter = 35, Deutscher Kulturbund 19 und 3 Berliner Vertreter = 22, DBP 45 und 7 Berliner Vertreter = 52, NDPD 45 und 7 Berliner Vertreter = 52, CDU 45 und 7 Berliner Vertreter = 52, LDPD 45 und 7 Berliner Vertreter = 52. Da mit geringen Ausnahmen die Vertreter der Massenorganisationen Mitglieder der SED sind, hat diese Partei in der V. außer ihrer Fraktion eine in der Geschäftsordnung der V. nicht vorgesehene Parteigruppe in einer Stärke von weit über die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der V. 347 Abgeordnete sind Männer, 153 Frauen. Nach der sozialen Herkunft soll sich die V. aus 287 Arbeitern, 44 werktätigen Bauern, 52 Handwerkern und Gewerbetreibenden, 71 Angestellten, 34 Angehörigen der Intelligenz und 12 „übrigen“ zusammensetzen („Statistisches Jahrbuch der DDR 1968“, S. 575). Über die zur Zeit ausgeübten Berufe der Abgeordneten sagt die Statistik nichts aus. Auch Partei-, Staats-, Wirtschafts- und Gewerkschafts-Funktionäre erscheinen in ihr als Arbeiter. Präsident der V. war von 1949 bis zu seinem Tode Johannes ➝Dieckmann. Literaturangaben Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 686–687 Volkshochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkskongreßSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die V. ist die Volksvertretung für die gesamte „DDR“. Sie wird in Art. 48, Abs. 1, Satz~1 der Verfassung als das oberste staatliche Machtorgan der „DDR“ bezeichnet. In der Verfassung von 1949 (Art. 50) wurde sie das „höchste“ Organ der Republik genannt. Die neue Formulierung spiegelt die Unterscheidung von politischer und staatlicher Macht wider, wie sie die Verfassung von 1967 vornimmt. Nach Art. 5,…
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Planung (1969) Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Aufgaben und Probleme P. ist der Prozeß der Überlegungen und Entscheidungen im Hinblick auf die Ausarbeitung von Plänen bzw. Programmen und die Organisierung und Kontrolle ihrer Durchführung. Sie ist Hauptbestandteil der Wirtschaftspolitik. Rationalität und Zukunftsbezogenheit sind ihre typischen Merkmale. Die allgemeinen Aufgaben der P. sind: a) die Analyse der Gegenwart und die rationale Durchdringung der Zukunft, b) die Festlegung von untereinander abgestimmten volkswirtschaftlichen Wachstumszielen und von branchenmäßigen, territorialen und betrieblichen Entwicklungs- und Produktionsaufgaben, c) die Auswahl der Strategien und Mittel, d) die Vorbereitung der Kontrollen durch die Fixierung von Sollgrößen als Maßstab für Soll-Ist-Vergleiche, e) das Zusammenwirken der Wirtschaftseinheiten untereinander und mit staatlichen Verwaltungsstellen. Die P. wird inhaltlich bestimmt durch die politischen Ziele der SED, die ökonomischen und sozialen Entwicklungsbedingungen der Volkswirtschaft (z. B. Arbeitskräftepotential, Mechanisierungsgrad der Produktion, Forschungslage), den Stand der innerdeutschen und internationalen Wirtschaftsbeziehungen, wobei im Vordergrund die Verflechtung mit der Wirtschaft der SU steht, und schließlich die allgemeine innen-, außen- und militärpolitische Lage. Die Hauptprobleme der P. entstehen durch die Ungewißheit der zukünftigen Entwicklung und durch ein wanderndes Gestaltungsoptimum, das in erster Linie die Beziehungen zwischen P.-Zentrale und Wirtschaftseinheiten betrifft. Durch eine Verbesserung des Verhältnisses von notwendigen zu vorhandenen Informationen und eine Anhebung der Informationsqualität wird versucht, die Ungewißheit zu verringern. Im Mittelpunkt der Gestaltungsproblematik steht die Frage nach dem mengenmäßig adäquaten Umfang der P. mit den Aspekten: a) Intensität der P. hinsichtlich der Ausführlichkeit und Genauigkeit, b) Kontinuität und Zeitraum (kurz-, mittel- und langfristige P.) und c) Verbindlichkeitsgrad. Des weiteren ist die P.-Organisation zu bestimmen, d.h. die Hierarchie der P.-Behörden und die Form des P.-Ablaufs. Für das Funktionieren der Wirtschaft ist die Lösung bzw. Regelung von existierenden Gegensätzen zwischen volkswirtschaftlichen, betrieblichen und individuellen Interessen von besonderer Bedeutung. Zusätzlich zu einer die Interessengegensätze einfach leugnenden dogmatischen Behauptung der Interessenidentität wird die Methode angewendet, die Beschäftigten bei der Konkretisierung der erteilten Planziele mitwirken zu lassen, um so möglichst zu erreichen, daß der Plan „dem einzelnen nicht als ein ihn manipulierendes Instrument erscheint, sondern als eigenschöpferisches Dokument“ (P. Liehmann, „Die Arbeit“, H. 2, 1967). 2. Planarten Planentscheidungen werden in einem Plan, dem wichtigsten wirtschaftspolitischen Instrument, zusammengefaßt. Der Plan enthält Ziele und Mittel zu ihrer Erreichung. Er ist ein System von Aufforderungen (Direktiven, Normen oder Empfehlungen), das den Zweck hat, eine Folge von Handlungen hervorzurufen und koordinierend [S. 474]zu leiten. Zu unterscheiden sind Perspektiv- und Jahrespläne der Volkswirtschaft, der Ministerien, VVB, Bezirke, Kreise und Betriebe. Der Perspektivplan der Volkswirtschaft enthält Wachstumsziele für 5–7 Jahre und Strategien und Mittel zu ihrer Erreichung. Gegenwärtig wird der Perspektivplan zum wichtigsten Lenkungsinstrument ausgebaut. Der Perspektivplan bestimmt als Gesetz: a) die allgemein einzuschlagende Richtung von Wissenschaft und Technik, b) die grundlegende Zusammensetzung des Produktionssortiments, c) einzelne volkswirtschaftlich bedeutsame Entwicklungs- und Produktionsziele sowie -Vorhaben. In die Ausarbeitung des Planes gehen ein: Programme zur Entwicklung einzelner Branchen, „wissenschaftlich-technische Konzeptionen“ von Erzeugnissen und Erzeugnisgruppen und eine Prognose der erkennbaren sozialen und ökonomischen Prozesse und der Trends von Wissenschaft und Technik in den nächsten 15–20 Jahren. Diese Prognose wird nicht als Hilfsmittel der P. verstanden, sondern als eigenständige Phase der volkswirtschaftlichen Entscheidungsfindung. Sie soll kontinuierlich die Entwicklungslinien insbesondere auf ihre Nutzungsmöglichkeiten hin untersuchen. Ihre Ergebnisse beeinflussen die Aufgaben von Forschung und Entwicklung, das Investitionsprogramm und die Schwerpunkte fachlicher Aus- und Weiterbildung. Der Jahresplan der Volkswirtschaft (Volkswirtschaftsplan) stellt das verbindliche wirtschaftspolitische, in den Güter- und Finanzströmen abgestimmte Programm für ein Jahr dar. Er ist die Präzisierung der im Perspektivplan erfaßten Grundrichtung der Wirtschaftsentfaltung. Zu den im Jahresplan gesetzlich festgelegten Aufgaben gehören: a) industrielle und landwirtschaftliche Produktion, darunter die Produktion wichtiger Positionen in Mengenangaben, b) Nationaleinkommen, Kapitalbildung und -rentabilität, o) Investitionen, hierbei auch Einzelvorhaben der Entwicklung und Rationalisierung (Plan Neue Technik), d) Export und Import, e) Arbeitsproduktivität, Lohnaufwendungen und Anzahl der Beschäftigten. Der Betriebsplan umfaßt die wichtigeren, aufeinander abgestimmten Plankennziffern der VEB für ein Jahr oder ein Quartal. Er gliedert sich in Teilpläne, die sich vor allem beziehen auf den mengen- und wertmäßigen Produktionsumfang, die Modernisierung der Fertigungsverfahren, die Fortentwicklung des Sortiments, das Investitions- und Finanzierungsprogramm einschließlich des Gewinnzieles sowie die Beschäftigtenmobilität und die sozialen Einrichtungen. Neben den Betriebszielen enthält der Betriebsplan auch Regelungen zur Organisation der materiellen (Produktion) und formalen Prozesse (Leitung, Kontrolle, Kommunikation) innerhalb eines Betriebes. 3. Historische Entwicklung Seit 1948 gab es folgende langfristige, gesamtwirtschaftliche Pläne: a) Halbjahresplan 1948 (Juli–Dezember). Dieser Übergangsplan der „Deutschen Wirtschaftskommission“ betraf nur die Grundstoffindustrie. Prozentuale Steigerungsraten wurden bereits als Planziele benutzt. b) Zweijahrplan 1949–1950. Unterteilt in zwei Volkswirtschaftspläne 1949 und 1950, war der Zweijahrplan der Deutschen Wirtschaftskommission und der Staatlichen Plankommission der erste umfassendere Wirtschaftsplan. Er wurde aufgestellt ohne ausreichende Kenntnis der Produktionskapazitäten. c) Erster Fünfjahrplan 1951–1955. Ausgearbeitet von der Staatlichen Plankommission und vorbereitet durch den Zweijahrplan, zielte dieser langfristige Plan auf eine Verdoppelung der Industrieproduktion gegenüber 1950 sowie eine Beseitigung der durch die Teilung Deutschlands begründeten und durch Kriegszerstörungen und Reparationsleistungen verstärkten Disproportionen in der volkswirtschaftlichen Grundstruktur. Im Vordergrund stand der Auf- und Ausbau der Energieerzeugung (Braunkohlenindustrie), der Schwerindustrie (Erzbergbau, Hütten- und Walzwerke), der chemischen Industrie und des Schwermaschinenbaus. Bei den wichtigsten Positionen der Grundstoffindustrie konnten die Planziele nicht erreicht und der Bedarf der Verarbeitungsindustrien nicht gedeckt werden. Der Plan wurde während der Planperiode viermal geändert, u. a. als Folge der Abmachungen innerhalb des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe. d) Zweiter Fünfjahrplan 1956 (–1960). Dieser Plan wurde 1955 und 1956 vorbereitet, [S. 475]jedoch als Gesetz erst 1958 beschlossen. Er galt von 1956 bis 1958 und wurde dann abgebrochen. Die restlichen 2 Jahre zählten als die ersten Jahre des neuen Siebenjahrplans. Ziel des Zweiten Fünfjahrplans war die stärkere Förderung des Schwermaschinenbaus wie des allgemeinen Maschinenbaus zuungunsten der Grundstoffindustrie. Rohstoffe sollten in größerem Umfang importiert werden, e) Siebenjahrplan 1959 (–1965). In Anlehnung an die Periodisierung des sowjetischen Siebenjahrplans 1959–1965 wurden die 2 Restjahre des laufenden Fünfjahrplans mit dem schon vorbereiteten dritten Fünfjahrplan zusammengefaßt. Eine steigende Verflechtung mit der SU-Wirtschaft sollte erleichtert werden. Der Plan wurde 1961/1962 abgebrochen. Seine wichtigen Planziele waren die Steigerung der Grundstofferzeugung um 90 v. H., des Maschinenbaus um mindestens 110 v. H., der Konsumgüterproduktion um 84 v. H. und der Arbeitsproduktivität um 85 v. H. Die beabsichtigte außergewöhnliche Erhöhung der Arbeitsproduktivität sollte in entscheidendem Maße helfen, das Niveau westlicher Volkswirtschaften zu erreichen, und gleichzeitig die überlegenen Möglichkeiten eines sozialistischen Systems demonstrieren. In der Realität der Planjahre bis 1962 zeigte sich, wie fehlerhaft der Plan vorbereitet worden war (z. B. falsche Einschätzung der Kapazitäten und der Kostenstrukturen). Mitte 1962 ergaben sich u.a. folgende Planrückstände: Investitionen 25 v. H., Industrieproduktion 35 v. H., Industriebau 30 v. H. f) Perspektivplan bis 1970; Schwerpunktplanung 1969/1970. Nach dem Scheitern des Siebenjahrplans wurden auf dem VI.~Parteitag der SED im Jan. 1963 ein „Perspektivplan 1964–1970“ angekündigt und von Walter Ulbricht einige Planziele genannt. Erst im Mai 1967 konnte der Plan als Gesetz vorgelegt und verabschiedet werden, so daß die Volkswirtschaftspläne 1964, 1965 und 1966 ohne Bezug zu einer verbindlichen wirtschaftspolitischen Strategie entstanden. Die im Vergleich zum Siebenjahrplan kleineren Zuwachsquoten spiegeln das Bemühen der SED und der staatlichen Verwaltung um eine realistischere Wirtschaftspolitik im Zeichen des NÖS. Die einzelnen Wachstumsraten für 1970 sind, bezogen auf das Jahr 1965 (= 100 v. H.): Des weiteren fixiert der Plan die Zweige, die aus Struktur- und außenhandelspolitischen Gründen besonders zu fördern sind: Elektrotechnik und Elektronik, wissenschaftlicher Gerätebau, chemische Industrie, einzelne Branchen der Metallverarbeitung, des Maschinenbaus, der Leichtindustrie und der bezirksgeleiteten Industrie. Im Bereich von Forschung und Entwicklung sind umfangreiche Investitionen geplant. Die Ausgaben hierfür sollen um mindestens 180 v. H. gesteigert werden. Damit zusammen hängen neue Anforderungen an das Bildungswesen. So sollen die Anzahl der Studenten je 10.000 Einwohner von 129 auf etwa 150 steigen und 19.500 Absolventen von Hoch- und Fachschulen in der Forschung und Entwicklung tätig werden. Die Perspektiv-P. wird seit 2 Jahren als das Mittel angesehen, mit dem trotz wechselnder Entscheidungssituationen, die hervorgerufen werden durch die dynamische Entwicklung von Wissenschaft und Technik, des Bedarfs und des Außenhandels, volkswirtschaftliche Entscheidungen möglich sind, die unter Berücksichtigung auch der natürlichen und politischen Bedingungen der Volkswirtschaft Annäherungen an das Optimum darstellen. Im Vordergrund steht gegenwärtig das Interesse an strukturpolitisch günstigen Entschlüssen. Dagegen dominierte in der Vergangenheit die Jahres-P. gegenüber der Perspektiv-P., indem die Aufgaben weitgehend aus dem [S. 476]erreichten Stand abgeleitet und fortgeschrieben wurden. Begleitet ist die neue Stellung der Perspektiv-P. von Veränderungen im P.-Prozeß. Die Veränderungen weisen einerseits die Tendenz auf, die Bestimmung der wirtschaftlichen Grundproportionen und der damit verbundenen Vorhaben stärker zu zentralisieren („zentrale P.“, „erzeugnisgebundene P.“, „P. volkswirtschaftlich strukturbestimmender Aufgaben“), andererseits das Bemühen, die Präzisierung der Pläne abgestuft zu dezentralisieren, um so den Sachverstand der Wirtschaftseinheiten ausnutzen zu können. Die im Juni 1968 im Rahmen der Reorganisation des P.-Systems für 1969/70 beschlossene P. volkswirtschaftlich strukturbestimmender Aufgaben bedeutet, daß Schwerpunktaufgaben erneut gesondert geplant und durchgeführt werden. Sie soll sichern, daß die strukturpolitische Entwicklung der Volkswirtschaft den Anschluß an die technischen, ökonomischen und wissenschaftlichen Veränderungen in den führenden Industrieländern er- bzw. behält. Die strukturpolitischen Aufgaben werden vom Ministerrat nach Vorschlägen der SPK in einer Nomenklatur einzeln festgelegt. Zuvor können die Ministerien eigene Vorschläge unterbreiten. Für jedes Vorhaben bestimmt der Ministerrat einen federführenden, mit besonderen Vollmachten ausgestatteten Minister. Er ist verantwortlich für die P. und Durchführung der übertragenen Aufgabe. Der Minister wählt seinerseits verantwortliche VVB, Kombinate und VEB aus, versieht sie mit Vollmachten und Informationen und setzt ihre Leiter als Auftragsleiter ein. Von den Betrieben ausgearbeitete Programme und Konzeptionen („strukturkonkrete Planunterlagen“) werden den übergeordneten Organen übergeben und vor dem zuständigen Minister „verteidigt“. Ausgehend von Vorschlägen der Minister legt der Ministerrat zusammen mit der SPK mehrjährige staatliche Planauflagen für die beteiligten Betriebe und Verwaltungsorgane fest. Über sie wird bei der Ausarbeitung der jährlichen Volkswirtschaftspläne nicht erneut entschieden. Strukturbestimmende Aufgaben werden mit Vorrang geplant und realisiert. Davon werden durch die wirtschaftliche Verflechtung (Zuliefer- und Exportbetriebe) erheblich mehr Betriebe berührt, als für die Auftragsleitung ausgewählt wurden. Die auf die Eigenerwirtschaftung der Mittel zielenden Dispositionen der Betriebe sowie die angestrebte verbesserte Abstimmung der Interessen zwischen unterer und mittlerer Ebene (VVB, Bezirkswirtschaftsrat) können durch die zentral gesetzten Planprioritäten beeinträchtigt werden. Das System der Schwerpunktplanung verstärkt zentralistische Tendenzen. Insbesondere die Industrieministerien übernehmen zusätzliche Funktionen. 4. Zentrale und territoriale Planungskommissionen a) Staatliche Plankommission (SPK) Die SPK ist das zentrale Organ des Ministerrates für die P. der Volkswirtschaft mit dem „Charakter eines ökonomischen Generalstabes“ (Ulbricht), d.h. sie ist verantwortlich dafür, daß dem Ministerrat volkswirtschaftlich koordinierte und bilanzierte Perspektiv- und Jahrespläne vorgelegt werden. Sie wird vom Ministerrat gebildet und bedarf in ihrer Organisationsgestaltung der Bestätigung durch ihn. Sie ist ein dem Ministerrat nachgeordnetes Organ im Sinne des Gesetzes über den Ministerrat vom 14. 1. 1963 (GBl. I, S. 89) und hat im Prinzip die gleiche Rechtsstellung wie ein Ministerium oder andere dem Ministerrat unmittelbar unterstellte zentrale Organe. Nachdem die SPK bis Mitte 1961 oberstes weisungsberechtigtes Organ für die P., Leitung und Kontrolle der Wirtschaft war, wurden im Juli 1961 die mit der Anleitung der Industrie befaßten Hauptabteilungen aus der SPK ausgegliedert und unter der Bezeichnung Volkswirtschaftsrat zu einem neuen Industrie-Leitungsorgan zusammengefaßt. Die neueste Entwicklung nach dessen Auflösung Ende 1965 führte dazu, daß die SPK wieder — wie bis 1961 — zur allein federführenden P.-Instanz wurde. Allerdings stützt sie sich in ihren Planarbeiten auf die von den VVB und den Industrieministerien in eigener Verantwortung ausgearbeiteten Planentwürfe auf der Grundlage der staatlichen Aufgaben. In ihrer Perspektiv-P. ist die SPK den Industrieministerien übergeordnet, während diesen wiederum die VVB und Bezirkswirtschaftsräte unterstehen. Die SPK hat nicht die Aufgabe, die gesamte P. der Volkswirtschaft durchzuführen; insbesondere obliegt ihr nicht die Leitung der Plandurchführung auf den einzelnen [S. 477]Gebieten. Die laufende Planaufstellung, -durchführung und -kontrolle erfolgt durch die jeweiligen Zweig- oder territorialen Leitungsorgane. Die SPK hat vielmehr für die wissenschaftliche Erarbeitung und Durchsetzung der Grundprobleme der Perspektiv- und Jahresvolkswirtschafts-P. zu sorgen. Dabei ergeben sich vier große Aufgabenkomplexe: 1. Die Ausarbeitung der Perspektivpläne und prinzipieller Probleme der ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft. Im Einvernehmen mit den Ministerien und auf der Grundlage materieller und finanzieller Bilanzierungen wählt die SPK diejenigen Projekte aus, die in den Perspektivplan aufgenommen werden. Speziell für die Zwecke der Perspektiv-P. bedient sich die SPK besonderer Gruppen bzw. Abteilungen für Perspektiv-P., die bei den einzelnen wirtschaftsleitenden Staatsorganen gebildet wurden. 2. Die Zusammenfassung und Gesamtbilanzierung der Jahresvolkswirtschaftspläne auf Grund der Planvorschläge der zentralen staatlichen Organe und der Räte der Bezirke. Die SPK erläßt zu diesem Zweck die entsprechenden planmethodischen Bestimmungen und Plandirektiven, um eine Koordinierung der Gesamt-P. von Grundsatzfragen zu erreichen. Dabei hat sie die Entwürfe der Perspektiv- und Jahresvolkswirtschaftspläne und darüber hinaus auch alle wichtigen wirtschaftspolitischen Entwicklungskonzeptionen, volkswirtschaftlichen Bilanzen sowie Wirtschaftsanalysen dem Ministerrat vorzulegen, der dies alljährlich durch entsprechende Beschlüsse zu bestimmten Terminen anfordert. 3. Die Erstellung gesamtwirtschaftlicher Prognosen. Neuerdings besteht eine der Hauptaufgaben der SPK in der Ausarbeitung und Analyse volkswirtschaftlicher Entwicklungsprognosen und -trends. 4. Die SPK ist zugleich die wichtigste Institution des Ministerrates bei der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit den Staaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe. Sie ist verantwortlich für die internationale Abstimmung und Koordinierung der Perspektivplanentwürfe und der Konzeptionen für die Arbeitsteilung innerhalb des RGW. Der Vorsitzende der SPK ist daher auch der Vertreter der DDR im Exekutivkomitee des RGW. Für die Lösung ihrer Aufgaben weist die SPK folgende Struktur bzw. unterstellten Organe auf: 1. Der Vorsitzende (gegenwärtig: Gerhard ➝Schürer). Er ist für die gesamte Tätigkeit der SPK und der ihr nachgeordneten Organe und Einrichtungen gegenüber der Volkskammer, dem Staatsrat, dem Ministerrat sowie dem ZK der SED verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Als beratendes Gremium für den Vorsitzenden die Plankommission. Ihr gehören an: der Vorsitzende, die Stellvertreter des Vorsitzenden, der Sekretär, die Abteilungsleiter der SPK, daneben der Minister für Wissenschaft und Technik, der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik und der Leiter des Amtes für Preise. 2. Die stellvertretenden Vorsitzenden (z. B. für Perspektiv-P., für Jahres-P.). 3. Die Hauptabteilungen, Abteilungen und selbständigen Sektoren (z. B. Abt. Territoriale P., Abt. Investitionen, Abt. Information und Dokumentation). Sie werden von Stellvertretern des Vorsitzenden, Abteilungs- und Sektorenleitern geführt. Diese haben auf ihren Gebieten für eine Zusammenarbeit mit den anderen zentralen Organen des Staatsapparates, den wirtschaftsleitenden Organen, den wissenschaftlichen Gremien und Institutionen, den örtlichen Staatsorganen und Betrieben zu sorgen. 4. Das staatliche Büro für die Begutachtung der Investitionen (SBBI). Es ist das Organ der SPK für die Vorbereitung und Koordinierung der Investitionen. Es begutachtet die vom Ministerrat gelenkten Investitionen und leitet andere Gutachterstellen an. Es faßt die Erfahrungen der Gutachterstellen zusammen, informiert die SPK und unterbreitet gleichzeitig Vorschläge zur Verbesserung der Investitionstätigkeit. 5. Das Zentralinstitut für Information und Dokumentation (ZIID). Um die Information über wissenschaftlich-technische und ökonomische Erkenntnisse des In- und Auslandes zu vergrößern, wurde der SPK das ZIID unterstellt. 6. Das Ökonomische Forschungsinstitut (ÖFI). Es wurde als Organ der SPK 1960 gegründet. Seine Forschungsarbeit dient der Verbesserung der Volkswirtschafts-P. und [S. 478]der Erforschung grundlegender volks- u. gebietswirtschaftlicher Strukturprobleme. Ein wesentlicher Tätigkeitsbereich ist die Einführung der elektronischen Datenverarbeitung in die P.-Arbeit der SPK. Daneben nimmt es über die Arbeitskreise des Beirates für ökonomische Forschung bei der SPK maßgeblichen Einfluß auf die Wirtschaftsforschung (Einbeziehung von Universitäten, Forschungseinrichtungen usw.) auf Gebieten wie z. B. Bilanzierung, (territoriale) P., Strukturforschung und Datenverarbeitung. 7. Der Beirat für ökonomische Forschung. Er existiert seit September 1963 als beratendes Organ für die Leitung der SPK. Die Aufgabe des Beirates und seiner Arbeitskreise besteht darin, die Arbeit von ökonomischen Forschungsinstitutionen und Wirtschaftswissenschaftlern zu koordinieren und eine Verbindung zu schaffen zwischen Forschung und wirtschaftspolitischer Arbeit (z. B. bei Erstellung eines Perspektivplanes). 8. Als beratende Organe werden häufig für bestimmte Probleme Arbeitsgruppen bzw. Kommissionen (z. B. Prognosegruppen) hinzugezogen. 9. Die Bezirks- und Kreisplankommissionen (BPK, KPK). Sie sind der SPK unterstellt und bilden auf der territorialen Ebene die Verbindung zwischen SPK und der bezirksgeleiteten Industrie sowie der örtlichen Versorgungswirtschaft. Auf die Mitwirkung folgender Staatsorgane ist die SPK besonders angewiesen: a) Das Ministerium für Wissenschaft und Technik und der Forschungsrat beim Ministerrat. Ihre Arbeitsergebnisse bilden die naturwissenschaftlich-technische Grundlage der Arbeit der SPK. b) Das Ministerium der Finanzen. Es ist verantwortlich für die Ausarbeitung des Staatshaushaltsplanes, des Kreditplanes und des Valutaplanes, auf denen die materielle P. der SPK basiert. c) Die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS). In Zusammenarbeit mit ihr gewinnt die SPK statistische Informationen und Materialien, die ihr die Abrechnung und Kontrolle der Planaufgaben ermöglichen (z. B. Bilanzabrechnungen). Sämtliche Forderungen statistischen Materials sind daher durch die SZS zu genehmigen. b) Bezirksplankommission (BPK) Die Anfang November 1961 errichteten BPK sind die für die Territorial-P. zuständigen Fachorgane der Räte der Bezirke (RdB). Gleichzeitig sind sie der SPK nachgeordnet und somit „doppelt unterstellt“. Im Unterschied zum Bezirkswirtschaftsrat sind der BPK hauptsächlich plankoordinierende Tätigkeiten übertragen. Daneben ist sie zuständig für das Konzipieren von Vorschlägen für die ökonomische Entwicklungsperspektive des Bezirkes. Im einzelnen sind der BPK folgende Aufgabenbereiche zugewiesen: 1) Differenzierung der Planaufgaben auf die dem RdB unterstellten Bereiche. 2) Planabstimmungen mit den im Bezirk liegenden, dem RdB nicht unterstellten Einrichtungen. 3) Analyse der ökonomischen Entwicklung des Bezirkes, auf Grund deren der SPK Vorschläge unterbreitet werden. 4) Die BPK veranlaßt, daß die Arbeiten zu den Perspektiv- und Jahresplänen in den Fachorganen des RdB nach einheitlichen Methoden und Terminen durchgeführt werden (s. Ausarbeitung eines Netzwerkplanes zur Erstellung des Perspektivplanes des Bezirkes Rostock 1967). 5) Territoriale Koordinierung der Investitionstätigkeit im Bezirk. (Voraussetzung: eigene Gebietskonzeption und K Kenntnis von Investitionsabsichten der Zweige.) 6) Berechnung der Entwicklung der Bevölkerung, der Arbeitskräfte und des Berufsnachwuchses im Bezirk und Festlegung von Arbeitskräftezahlen und Beschäftigungslimiten für Betriebe. 7) Aufteilung der Flächenarten (z. B. Wohnungsbau-, Verkehrs-, Produktionsfläche und landwirtschaftliche Nutzfläche). 8) Bilanz zur Entwicklung der Geldeinlagen und -ausgaben K der Bevölkerung des Bezirkes (zur P. des Warenumsatzes und der Versorgung der Bevölkerung sowie der Entwicklung der Zweige mit Dienstleistungscharakter). 9) Durchführung von Standortgenehmigungsverfahren und Erteilung von Standortgenehmigungen, z. B. für Investitionen und Maßnahmen der Industrie, der Bauwirtschaft, des Post- und Fernmeldewesens, des Produktionsmittel- und Konsumgütergroßhandels, des Hoch- u. Fachschulwesens, der Berufsbildung, des Verkehrswesens mit Ausnahme des kommunalen Verkehrs. Die Aufgaben der BPK berühren stets [S. 479]die Belange mehrerer Zweige und Bereiche, deren Betriebe bzw. Einrichtungen im Wirtschaftsgebiet des Bezirkes angesiedelt sind oder neu in dieses Gebiet aufgenommen werden sollen. Deshalb ist die BPK ständig auf die Zusammenarbeit mit VVB, Wirtschafts- und Landwirtschaftsräten der Bezirke, mit den Fachabteilungen der RdB und anderen Fachorganen (z. B. Wasserwirtschafts- und Reichsbahndirektionen, Bezirksstellen der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik) angewiesen. Diese Organe arbeiten mit der BPK dergestalt zusammen, daß sie die für die P. notwendigen Unterlagen und Angaben aus ihren Entwicklungskonzeptionen der BPK übergeben und sich zusätzlich an Untersuchungen bestimmter Probleme durch Arbeitsgruppen beteiligen. Die Struktur einer BPK hat folgendes Aussehen: 1. Der Vorsitzende. Er ist Mitglied des RdB und zugleich stellvertretender Vorsitzender des RdB. 2. Die Abteilungen. Sie sind nach Querschnittsgebieten aufgegliedert und werden von Abteilungsleitern geleitet (z. B. Amt für Arbeit und Berufsberatung als Abt. der BPK). 3. Büro für Territorial-P. Diese Einrichtung wurde am 1. 1. 1965 gegründet und den BPK zugeordnet. Mit umfangreichen Untersuchungen werden dort Unterlagen, über die territorialen Auswirkungen der Entwicklung gebietsbestimmender Betriebe, über die Senkung des bezirkswirtschaftlichen Aufwandes bei wichtigen Investitionsvorhaben, über die Entwicklung des Siedlungsnetzes ausgewählter Städte und ländlicher Gemeinden u.a.m. erarbeitet und Entscheidungen vorbereitet. Außerdem führt das Büro für Territorial-P. den Planungskataster — die maßgebende Unterlage für den Generalbebauungs- und den Generalverkehrsplan eines Bezirkes — und bereitet Standortgenehmigungen vor. c) Kreisplankommission (KPK) Die KPK ist das für die örtliche Territorial-P. zuständige Fachorgan des <➝Rates des Kreises> (RdK). Gleichzeitig ist sie ein der Bezirksplankommission (BPK) sachlich nachgeordnetes Organ und somit „doppelt unterstellt“. Insbesondere sind für ihre Tätigkeit Kenntnisse über die Entwicklung der örtlichen Industriezweige und der Landwirtschaft notwendig. Durch ständige Zusammenarbeit mit der BPK, durch eigene Analysen (z. B. Anfertigung von Standortstudien) sowie mit Hilfe von Untersuchungsergebnissen des Büros für Territorial-P. bei der BPK (z. B. aus Analysen über Pendler) verschafft sich die KPK Unterlagen über die Möglichkeiten ihres P.-Gebietes. Zu den Aufgaben der KPK gehören: 1) Ausarbeitung von wirtschaftlichen Entwicklungskonzeptionen für die Städte. 2) Aufschlüsselung der Verteilung der Arbeitskräfte. 3) „Bilanzierung“ des Baureparaturbedarfs und der bereitzustellenden Baureparaturkapazitäten. 4) Standortverteilung für die Industrie; einerseits macht die KPK der BPK Vorschläge für die Zuordnung von Standorten, andererseits kann sie in eigener Verantwortung das Verfahren zur Standortfestlegung durchführen (z. B. für die Landwirtschaft, den Wohnungsbau, das kommunale Verkehrswesen, die örtliche Versorgungswirtschaft, Volksbildung und Kultur). Darüber hinaus kann der KPK von Fall zu Fall die Festlegung von Standorten auch für andere Zweige und Bereiche übertragen werden. 5) Erarbeitung von Hinweisen über territoriale Erfordernisse für die P.-Arbeit der Fachorgane des RdK (z. B. Fertigstellungstermine für den Wohnungsbau, Standorte von Versorgungseinrichtungen). 6) Koordinierung der Arbeit der einzelnen Ressorts am Kreisplan nach den von SPK und BPK vorgegebenen methodischen Richtlinien und Terminen. (<➝Örtliche Industrie>) 5. Planungsablauf Im Anschluß an im April 1968 vom Staatsrat festgelegte wirtschaftpolitische Richtlinien beschloß der Ministerrat im Juni 1968 ein verändertes P.-System (GBl. II, Nr. 66 und 67). Im Mittelpunkt der Veränderungen steht die zentrale Jahres-P. für 1969 und 1970. (Für die Schwerpunkte wurde ein besonderes Vorfahren eingeführt.) Nach der bisherigen, seit dem Planjahr 1967 gültigen Regelung entstand der Volkswirtschaftsplan in zwei Etappen. In der ersten Etappe wurden auf der Basis von staatlichen Vorgaben und von Entwicklungskonzeptionen der an der Planausarbei[S. 480]tung beteiligten Wirtschaftseinheiten und staatlichen Behörden Planangebote (auch Planentwürfe und Planprojekte genannt) ausgearbeitet. Die Planangebote mußten vor dem Leiter des jeweils übergeordneten Leitungsorgans „verteidigt“ werden, abschließend vor dem Vorsitzenden der SPK. Auf der Grundlage der staatlichen Vorgaben und der eingereichten Planangebote erarbeitete die SPK in einer zweiten Phase einen Planentwurf, der nach der Bestätigung durch den Ministerrat, aufgegliedert in staatliche Aufgaben, die Basis für Plandiskussionen in den Betrieb abgab. Zu dieser Zeit sollten gleichzeitig die erforderlichen Geschäftsbeziehungen eingeleitet und Wirtschaftsverträge und Koordinierungsvereinbarungen geschlossen werden. Die endgültige Zusammenfassung der in den Betrieben und staatlichen Einrichtungen aufgestellten Planvorschläge erfolgte wiederum in der SPK. Der von der SPK vorgelegte Planentwurf wurde durch Beschlüsse des Ministerrats, Staatsrats und der Volkskammer zum verbindlichen Volkswirtschaftsplan. Die für die Jahre 1969 und 1970 beschlossenen Veränderungen sollen die Jahres-P. vereinfachen, indem die Pläne in nur noch einer Phase ausgearbeitet — die staatlichen Vorgaben entfallen — und die Zahl der Kennziffern der staatlichen Aufgaben noch verringert werden. Der P.-Ablauf für den Jahresplan der Volkswirtschaft soll regelmäßig im April mit der Herausgabe der staatl. Aufgaben beginnen und im Dezember des gleichen Jahres mit der Übergabe der staatl. Planauflagen enden. Dazwischen sollen im Juli und August die Planentwürfe auf der VVB-Ebene zusammengestellt werden. Im Oktober folgen dann Beratungen beim Ministerrat und im November soll der Entwurf der SPK dem Ministerrat zugestellt werden. a) Staatliche Aufgaben Der P.-Prozeß der neuen Regelung beginnt mit der Übergabe der von der SPK formulierten und vom Ministerrat bestätigten staatlichen Aufgaben an die Ministerien, VVB, Räte der Bezirke und Betriebe. Betriebe, bei denen sich keine Veränderungen zum Perspektivplan oder zu weiteren wirtschaftspolitischen Entscheidungen ergeben, erhalten keine staatlichen Aufgaben. Die staatlichen Aufgaben sind aus dem wirtschaftspolitischen Programm (z. B. dem Perspektivplan bis 1970) und aus der Analyse der volkswirtschaftlichen Entwicklung abgeleitete Kennziffern, die den Rahmen für den gesamtwirtschaftlichen Fortgang der kommenden Planperiode kennzeichnen, Sie beziehen sich u.a. auf die Produktion „strukturbestimmender“ Erzeugnisse und Rohstoffe, wichtige Lieferverpflichtungen der Außenwirtschaft, auf Vorhaben der Mechanisierung und Automatisierung sowie der Spezialisierung und Konzentration, die Entwicklung der Effektivität der Einsatzfaktoren (Kapital und Arbeit) und der Rentabilität, der Bildung von Reserven. Ihre Anzahl wurde verringert, um den Adressaten zusätzliche Möglichkeiten für eigene Vorschläge zu geben. Andererseits wurden zur Erleichterung langfristiger technischer und kaufmännischer Dispositionen Kennziffern mit zweijähriger Gültigkeit eingeführt, und zwar für die Produktionsfondsabgabe, die Verwendung von Amortisationen und Abführung aus dem Nettogewinn an den Staatshaushalt und die betrieblichen Prämienfonds. b) Planentwürfe und Plandiskussionen Ausgehend von den staatl. Aufgaben und auf der Basis eigener Konzeption arbeiten die wirtschaftenden Einheiten und die Behörden Planentwürfe aus. Sie müssen vor dem Leiter der übergeordneten Leitungsinstanz „verteidigt“ werden, soweit sie auf staatl. Aufgaben Bezug nehmen oder aber die eigenen Plankonzeptionen vom Perspektivplan abweichen. Bei Klein- und Mittelbetrieben, die nicht einer VVB angehören, entscheiden die Räte der Bezirke bzw. Bezirkswirtschaftsräte, ob und in welchem Umfang Planentwürfe einzureichen sind. Generell sind in den Betrieben jedoch Konzeptionen für eine eigenverantwortliche komplexe P. (betriebliche P.) zu entwickeln und Plandiskussionen durchzuführen. Ausgangsdaten für die Entwürfe der Betriebspläne sind die in Perspektivplänen festgelegten Aufgaben, besondere Entscheidungen der staatlichen Wirtschaftspolitik und die staatl. Aufgaben. Die Plandiskussionen werden gewöhnlich von den Betriebsorganisationen der Gewerkschaften und der SED geleitet. Durch sie sollen die Werktätigen über die Planziele informiert und die Erfüllung des Betriebsplanes durch Vereinbarungen über Wett[S. 481]bewerbe und sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit gesichert worden. Die Veränderung der staatl. Aufgaben ist nicht das Ziel der Plandiskussion. Die Planentwürfe sollen in sich und mit den territorialen Bedingungen (z. B. Anzahl der Arbeitskräfte und der Schulabgänger) abgestimmt sein und die Stellungnahmen der zuständigen Banken berücksichtigen. Sie werden stufenweise den jeweils nächsthöheren Leitungsorganen übergeben und dort zusammengefaßt. Stimmen die Entwürfe mit den staatl. Aufgaben überein, werden sie bereits von diesen Organen — unter dem Vorbehalt der endgültigen Verabschiedung des Volkswirtschaftsplans — bestätigt. Wichtige Probleme der Entwürfe werden auf der Leitungsebene der VVB in den Gesellschaftlichen Räten, Kooperationsräten und Erzeugnisgruppenräten beraten. Nachdem die Ministerien die Entwürfe untereinander und mit anderen zentralen Behörden abgestimmt haben, entwirft die SPK einen zusammenfassenden Jahresplan. Zusätzlich schlägt sie volkswirtschaftlich bedeutsame Problembereiche zur Beratung in Arbeitsgruppen des Ministerrats vor. Danach werden dem Ministerrat der Entwurf des Volkswirtschaftsplanes zusammen mit dem Entwurf des Staatshaushaltsplanes des Ministeriums der Finanzen und der Kreditbilanz der Staatsbank übergeben. Sind der Volkswirtschaftsplan und der Staatshaushaltsplan vom Ministerrat beraten und beschlossen worden, folgen die Beratung durch den Staatsrat und die Verabschiedung als Gesetz durch die Volkskammer. Einen Sonderfall der Planentwürfe stellen die „strukturkonkreten Planunterlagen“ dar. Dies sind Konzeptionen zur Entwicklung volkswirtschaftlich relevanter Erzeugnissortimente und Fertigungsverfahren, zur Rationalisierung von Exportbetrieben, Investitionsprogramme und Vorschläge für die naturwissenschaftliche Grundlagenforschung. Die Unterlagen werden von den Betrieben und VVB eingereicht, die im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Struktur- und Wachstumspolitik des Ministerrats und der SPK mit „strukturbestimmenden Aufgaben“ (z. B. Sortimente mit hohem technisch-wirtschaftlichem Niveau, Ausnutzung vorhandener Wachstumsressourcen, Forschungen von allgemeiner Bedeutung) beauftragt wurden. c) Staatliche Planauflagen Auf Grund der Positionen des beschlossenen Jahresplanes der Volkswirtschaft und des Staatshaushaltes erhalten die Behörden, staatlichen Einrichtungen und wirtschaftenden Einheiten staatliche Planauflagen von dem jeweils übergeordneten Leitungsorgan. Das sind verbindliche Aufträge, die in Art und Umfang den staatl. Aufgaben gleichen und sich u. a. auf Produktions- und Exportaufgaben, Investitionen, Rationalisierungen, Entwicklung der Rentabilität und Bestimmungen über die Gewinnverwendung beziehen. Für die P. „volkswirtschaftlich strukturbestimmender Aufgaben“ werden bereits mehrjährige staatl. Planauflagen erteilt. Die verringerte Anzahl der staatl. Planauflagen läßt den Produzenten einen Spielraum für die eigenverantwortliche Wirtschaftstätigkeit, d.h. sie stellt den Adressaten unterschiedliches Handeln in bestimmten Grenzen frei. Die Leiter der Wirtschaftseinheiten und Behörden sind berichts- und rechenschaftspflichtig hinsichtlich der Erfüllung der staatl. Planauflagen. d) Planinformationen Indem die für 1969 und 1970 gültige Regelung bei Konzentration der P. auf struktur- und wachstumspolitisch wichtige Entwicklungen der Gesamtwirtschaft die Anzahl der Kennziffern beschränkte, entfielen für die zentralen Organe ein Teil der Informationen aus den früheren umfassenderen Planentwürfen. Um trotzdem den Informationsbedarf der zentralen Organe (z. B. der SPK und der Ministerien der Finanzen, für Wissenschaft und Technik, für Außenwirtschaft) decken zu können, wird, beginnend mit der Jahres-P. 1969, ein System von Planinformationen bzw. ökonomischen Planinformationen aufgebaut. Die Planinformationen sollen Angaben enthalten über a) die Fertigungs-, Absatz- und Finanzsituation und b) die technischen und kaufmännischen Dispositionen der „volkswirtschaftlichen Teilsysteme“ für das folgende Jahr. Der verstaatlichten Industrie sind bei der Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes für 1969 für die Planinformation 167 Kennziffern vorgegeben worden, u.a. auch solche (neue), die sich auf die Preisentwicklung und die Eigenfinanzierung von Importen bezogen. Planinformationen von privaten und halbstaatlichen [S. 482]Betrieben sollen von den Räten der Bezirke bzw. den Bezirkswirtschaftsräten berücksichtigt werden. Wenn die Planentwürfe eingereicht werden, müssen auch die Planinformationen übergeben werden. Sie sind jedoch kein Gegenstand der Plan-Verteidigung. Einsetzend mit der P. für 1970 sollen die Planinformationen zusammen mit den Aufgaben des Perspektivplanes, weiteren Entscheidungen der Wirtschaftspolitik und den mehrjährigen staatlichen Planauflagen eine Grundlage bilden für die Bestimmung der staatlichen Aufgaben des folgenden Planjahres. 6. Hilfsmittel der Planung Da zwischen dem Erfolg einer P. und den dabei benutzten Hilfsmitteln ein enger Zusammenhang besteht, wird fortwährend eine Verbesserung dieser Mittel angestrebt. In jüngster Zeit wird vor allem versucht, neuere mathematische Verfahren (z. B. der Optimierungsrechnung, der kybernetischen Modelltheorie, der Netzplantechnik) auf ihre Anwendbarkeit hin zu überprüfen. Ebenso wird an der Konstruktion von komplexen Kennziffern wie von relevanten Kriterien für Effektivitätsberechnungen (z. B. bei Investitionsentscheidungen) gearbeitet. Wichtige Hilfsmittel der P.-Praxis sind zur Zeit: a) Volkswirtschaftliche Bilanz. Sie ist eine zahlenförmige Gegenüberstellung, die Zusammenhänge des volkswirtschaftlichen Güter- und Geldkreislaufs beschreibt. Verbreitet sind zweiseitige Bilanzen, die Aufkommen und Verwendung ökonomischer Größen enthalten. Daneben werden Bilanzen aufgestellt, die als input-output-Tabellen gleichzeitig mehrere ökonomische Größen auf nehmen. Volkswirtschaftliche Bilanzen werden von der Staatlichen Plankommission zur Vorbereitung von P.-Entscheidungen erstellt. Ihre Aussagefähigkeit ist abhängig von der Qualität der Wirtschaftsstatistik und der Bilanzen vorgelagerten Bilanzebenen (z. B. VVB, Bezirk, VEB). Maßgebende volkswirtschaftliche Bilanzen sind Bilanzen 1) des „gesellschaftlichen Gesamtprodukts“, des Nationaleinkommens und des Volksvermögens, 2) der Produktionsfaktoren (Kapital und Arbeitskräfte), 3) der Konsumtion, 4) der Geldströme und 5) des Außenhandels. Die volkswirtschaftlichen Bilanzen erscheinen zusammengefaßt in der Volkswirtschaftsbilanz. b) Verflechtungsbilanz. Sie ist eine Methode, mit der die materiellen Beziehungen zwischen den Produktionszweigen einerseits und zwischen Produktion und Konsumtion, Investition, Außenhandel andererseits in input-output-Tabellen dargestellt werden. Sie ist zur Rationalisierung der Planausarbeitung geeignet, indem sie durch die Anwendung mathematischer Verfahren und der elektronischen Rechentechnik das Berechnen von Entscheidungsalternativen erlaubt. Verflechtungsbilanzen ermöglichen es, die Auswirkungen des technischen Fortschritts, der Spezialisierung und Konzentration und anderer Faktoren auf die Produktion zu erfassen. Die insgesamt angebotsmäßig orientierte P. kann auf diese Weise mit einer verbesserten Bedarfsermittlung ergänzt werden. Verflechtungsbilanzen werden verstärkt seit 1966 aufgestellt. Die verbreitetste Form sind Teilverflechtungsbilanzen, mit denen die technisch-ökonomischen Verbindungen zwischen den Erzeugnissen eines wirtschaftlichen Teilsystems (z. B. VVB, VEB) über mehrere Fertigungsstufen hinweg analysiert werden. c) Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur; Staatsplannomenklatur. Die Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur ist eine zahlenförmige Systematisierung aller produzierten und importierten Erzeugnisse bzw. Leistungen der Industrie, Bauwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft nach Einzelerzeugnissen oder Gruppen ähnlicher Erzeugnisse (Erzeugnisgruppen) bzw. Leistungen. Sie ist verbindlich für die P. und Abrechnung der Produktion, der Materialwirtschaft und des Außenhandels. Sie wird seit 1967 schrittweise eingeführt und löst das zuvor bestehende „Allgemeine Warenverzeichnis“ und die frühere „Schlüsselliste für Produktion, Materialwirtschaft und Außenhandel“ ab. Sie enthält achtstellige Schlüsselzahlen für rd. 80.000 Erzeugnisse bzw. Leistungen. Die Zahlenposition, die ein Erzeugnis bzw. eine Gruppe von Erzeugnissen kennzeichnet, wird auch Planposition genannt. Planpositionen im weiteren Sinne sind dagegen die im Volkswirtschaftsplan aufgeführten volkswirtschaftlich wichtigen Erzeugnisse der Staatsplannomenklatur. Diese umfaßt außerdem einzeln aufgeführte Investitionsvorhaben von gesamtwirtschaftlicher Bedeu[S. 483]tung (Staatsplanvorhaben). In die Staatsplannomenklatur aufgenommene Erzeugnisse und Leistungen heißen Staatsplanpositionen. d) Kennziffern und Normen. Kennziffern sind zahlenförmige Angaben über eindeutig definierte Merkmale wirtschaftlicher Vorgänge. Sie dienen der P., Leitung und Abrechnung. Die Angabe kann in Mengeneinheiten (Natural- oder Mengenkennziffern, z. B. Stahlproduktion in Tonnen), in Werteinheiten (Wertkennziffern, z. B. Warenproduktion in Mark), in Zeiteinheiten (Zeitkennziffern, z. B. Produktionsarbeiterstunden) oder mit Hilfe von Bezugsgrößen (relative Kennziffern) erfolgen. In relativen Kennziffern werden zwei ökonomisch verbundene Größen gegenübergestellt und eine Verhältniszahl gebildet (z. B. „Technische Kennziffern“ und „Technisch-wirtschaftliche Kennziffern“ für Arbeitsproduktivität, Investitionsnutzen u. a. Im NÖS bzw. ÖSS werden häufiger relative Kennziffern verwendet. Die in der Vergangenheit bevorzugten Mengenkennziffern hatten zu einseitigen Orientierungen (z. B. „Tonnenideologie“) geführt. Kennziffern können in einem Bestätigungsverfahren „Normativcharakter“ erhalten und für verbindlich erklärt werden. Sie sind maximal ein Jahr gültig. Von Bedeutung sind die Vorratsnormen der Materialwirtschaft. Sie legen die durchschnittliche Höhe an Materialien und Fertigerzeugnissen fest und sollen den kontinuierlichen Fertigungsprozeß sichern sowie zum anderen das Entstehen von Überplanbeständen verhindern. e) Konstante Preise. Sie sind Meßwerte, mit denen wirtschaftliche Kennziffern (z. B. „industrielle Produktion“, „Fondsintensität“) unbeeinflußt von der Preisentwicklung langfristig beobachtet werden sollen. Sie werden für alle industriellen Erzeugnisse gebildet und sollen den Kostenaufwand nach dem Stand vom 1. 1. 1967 widerspiegeln. Im Zusammenhang der Industriepreisreform lösen sie ab 1968 die „Unveränderlichen Planpreise“ ab. (Wirtschaft, Neues Ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft) Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 473–483 Planträger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Planungskataster
Planung (1969) Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Aufgaben und Probleme P. ist der Prozeß der Überlegungen und Entscheidungen im Hinblick auf die Ausarbeitung von Plänen bzw. Programmen und die Organisierung und Kontrolle ihrer Durchführung. Sie ist Hauptbestandteil der Wirtschaftspolitik. Rationalität und Zukunftsbezogenheit sind ihre typischen Merkmale. Die allgemeinen Aufgaben der P. sind: a) die Analyse der Gegenwart und die rationale…
DDR A-Z 1969
Investitionen (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die I. werden langfristig geplant und sind wichtige Bestandteile der Volkswirtschaftspläne; auch die langfristigen Planungen im Rahmen des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe sind von Bedeutung. Diese I.-Lenkung ist das wichtigste Instrument zur Umgestaltung der Struktur der Volkswirtschaft entsprechend den Vorstellungen der SED (Wirtschaft) und den Erfordernissen der Sowjetwirtschaft (Außenwirtschaft). Seit Beginn der Wirtschaftsplanung ist der Anteil der I. am Sozialprodukt ständig gestiegen, ist aber auch heute noch niedriger als in der BRD. Die vergleichsweise hohen Wachstumsraten des Sozialproduktes erklären sich daraus, daß der Schwerpunkt der I.-Tätigkeit auf dem Gebiet der Grundstoff- und I.-Güterindustrien liegt. In den letzten Jahren entfielen zwischen 17 und 49 v. H. der I. auf die Industrie, gegenüber nur 26 bis 27 v. H. in der BRD. Völlig vernachlässigt wurden I. auf dem Gebiet der Konsumgüterindustrie (Versorgung, Lebensstandard). Für die Periode des ersten Fünfjahrplanes waren staatliche I. im Gesamtumfang von 20.564,5 Mill. M. geplant (ohne Lizenzen und Kredite). Eine Erhöhung erfolgte jedoch in den einzelnen Volkswirtschaftsplänen auf insgesamt 22.413,9 Mill. M, von denen dann 20.879 Mill. M von der zentral geleiteten und örtlichen Wirtschaft in Anspruch genommen wurden (48,5 v. H. von der Industrie, 9,5 v. H. von der Landwirtschaft, 1,2 v. H. vom Handel, 13,1 v. H. vom Verkehr, 1,9 v. H. vom Gesundheitswesen, 3,8 v. H. von der Volksbildung). Von den I. der zentral geleiteten „volkseigenen“ Industrie gingen 68 v. H. vorrangig in die Grundstoffindustrie, 14,7 v. H. in den Maschinenbau und 6,3 v. H. in die Leichtindustrie. Im vorzeitig abgebrochenen 1. Siebenjahrplan waren I. in Höhe von 142 Mrd. M vorgesehen, davon für die Industrie rd. 60 Mrd. M, für Verkehr 14 Mrd. M, für die Landwirtschaft 14 Mrd. M, für Wohnungs- und Städtebau rd. 30 Mrd. M. Nach eigenen Angaben sollten 77 Mrd. M für die sozialistische ➝Rekonstruktion verwandt werden. Diese Plangrößen sind jedoch bei weitem nicht erreicht worden. Die I. sind von 1959 bis 1963 anstatt um rd. 80 v. H. — wie geplant — nur um rd. 33 v. H. gestiegen; von den im 1. Siebenjahrplan bis 1965 geplanten I. in Höhe von 142 Mrd. M konnten bis einschließlich 1963 also in 5 Jahren — nur rd. 87 Mrd. M realisiert werden. In der Periode von 1964 bis 1970 war eine Steigerung der Gesamt-I. auf 166 v. H. (1963 = 100) vorgesehen. Dabei soll der überwiegende Anteil — wie schon bisher — im Grundstoff- bzw. Investitionsgüterbereich investiert werden, während I. im Konsumgüterbereich noch stärker als bisher vernachlässigt werden. Für die einzelnen Sektoren der Volkswirtschaft sind die Finanzierungsquellen der I. genau festgelegt (VO vom 26. 7. 1962, GBl. II, S. 481; vom 13. 9. 1962, GBl. II, S. 609; vom 5. 9. 1963, GBl. II, S. 651; vom 30. 1. 1964, GBl. II, S. 120; vom 15. 6. 1967, GBl. II, S. 459). Danach werden die I. der VVB und VEB aus Zuführungen aus dem Staatshaushalt, aus Gewinnen, aus Amortisationen und aus weniger bedeutenden Spezialfonds sowie durch Kredite finanziert. Die I. der sozialistischen Genossenschaften müssen finanziert werden aus Eigenmitteln, Gewinnen, Krediten und in bestimmten Bereichen (z. B. LPG) aus Haushaltsmitteln. Die Wohnungsbaufinanzierung erfolgt aus Eigenmitteln und durch Obligationen (Wertpapiere). Halbstaatliche Betriebe können investieren aus Amortisationen, durch die Erhöhung der staatlichen Beteiligung und in Einzelfällen durch Kredite. Die private Wirtschaft ist nahezu ausschließlich auf die Eigenfinanzierung angewiesen. Für die Durchführung und Kontrolle der I. sind im „volkseigenen“ Bereich die „staatliche Finanzkontrolle“ des Ministeriums der Finanzen, die Staatsbank der DDR und die Industrie- u. Handelsbank zuständig. Der Landwirtschaftsbank obliegen die gleichen Aufgaben im Bereich der Landwirtschaft, den Banken für Handwerk und Gewerbe im Handwerk, den Sparkassen im Wohnungsbau. Trotz der detaillierten Vorplanung und Planung und der intensiven Kontrolle der I. klagen die verantwortlichen Stellen immer wieder über die „Vergeudung“ von I.-Mitteln (Fehl-I., Bau von Anlagen mit niedrigem technischem Niveau). In den letzten Jahren ist eine Umgestaltung der I.-Finanzierung insbesondere für die VVB vorangetrieben worden. Danach sollen die VVB — zu Lasten der bisherigen Haushaltsfinanzierung — die erforderlichen I.-Mittel in erster Linie selbst erwirtschaften (Gewinne, Amortisationen) bzw. auf dem Kreditwege beschaffen. Von dieser Neuordnung erhofft man eine rationellere Verwendung der I.-Mittel. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 306 Interzonenverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JagdSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die I. werden langfristig geplant und sind wichtige Bestandteile der Volkswirtschaftspläne; auch die langfristigen Planungen im Rahmen des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe sind von Bedeutung. Diese I.-Lenkung ist das wichtigste Instrument zur Umgestaltung der Struktur der Volkswirtschaft entsprechend den Vorstellungen der SED (Wirtschaft) und den Erfordernissen der Sowjetwirtschaft…
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Binnenhandel (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Entwicklung. Wie die Entwicklung der übrigen Bereiche der mitteldeutschen Wirtschaft, so ist auch die des B. durch Enteignung der privaten Betriebe, fortschreitende Vergrößerung des genossenschaftlichen und staatlichen Sektors und Imitation des sowjetischen Vorbildes gekennzeichnet. Nachdem aus zwingenden ökonomischen Gründen anfänglich die Entwicklung des privaten Groß- und Einzelhandels toleriert worden war, wurden 1946 bereits die „Industrie- und Handelskontore“ als Großhandelsunternehmen mit einer staatlichen Beteiligung von 51 v. H. geschaffen. Gleichzeitig begann die sowjetische Besatzungsmacht durch bevorzugte Warenzuteilungen und andere Maßnahmen die Konsumgenossenschaften zu fördern, während dem privaten Einzelhandel verschiedene Beschränkungen auferlegt wurden (Auflösung der Kreiseinkaufsgenossenschaften, Liquidierung des Edeka-Verbandes im Juni 1947). Die folgende Zeitspanne von 1948 bis 1953 ist durch ein weiteres Vordringen der staatlichen Handelsorgane gekennzeichnet. Mit der Begründung, daß sich die Industrie- und Handelskontore zu „Monopolen des privaten Großhandels“ entwickelt hätten, wurden sie von der neugegründeten „Deutschen Handelsgesellschaft“ (DHG) übernommen, die nunmehr als Dachorganisation für den gesamten Großhandel fungierte. Da die DHG ihre Aufgaben nicht erfüllen konnte, wurde sie durch die Deutschen Handelszentralen (DHZ) abgelöst, die als öffentlich rechtliche Anstalten in den Jahren 1949 bis 1951 errichtet wurden. In der Folgezeit ist der staatliche Großhandel mehrfach umorganisiert worden, bis er seine heutige Struktur erreichte (Großhandelsgesellschaften, Großhandelskontore, Staatliche Kontore). Während die Jahre 1948 bis 1953 praktisch [S. 124]zur Ausschaltung des privaten Großhandels führten, lag in bezug auf den Einzelhandel das Charakteristische dieser Etappe in der Gründung der staatlichen Einzelhandelsorganisation HO. Im Zuge des 1952 verkündeten Aufbaus des Sozialismus wurde der private Sektor im Einzelhandel zugunsten der HO reduziert, zahlreiche Einzelhändler wurden zur Aufgabe ihrer Betriebe gezwungen, enteignet oder zur Flucht getrieben. Nachdem der Neue Kurs (1953 bis 1954) eine Unterbrechung im Prozeß der Sozialisierung des Handels gebracht hatte, wurde ab 1955 die Ausschaltung des privaten Handels wieder forciert. Neben der kontinuierlichen Verringerung des privaten Anteils am Gesamteinzelhandelsumsatz erfolgte seit 1956 die Einbeziehung der privaten Einzelhändler und Gastwirte in den sozialistischen Aufbau auf dem Wege des Kommissionshandels. Für 1967 wird der Anteil des sozialistischen Einzelhandels mit 78,8 v. H., davon 34 v. H. konsumgenossenschaftlicher Handel, angegeben. Auf den privaten Sektor entfielen 12,1 und den Kommissionshandel 9,1 v. H. („Statistisches Jahrbuch der DDR 1968“, Seite 346). 2. Gegenwärtige Struktur des Binnenhandels. Die organisatorische Gliederung und Leitung des B. geschieht nach dem Produktions- und Territorialprinzip. Dabei ist zwischen Konsumgüterhandel und Produktionsmittelhandel zu unterscheiden, a) Wichtigste Organe des Konsumgüterhandels nach ihrem Unterstellungsverhältnis: Dem Ministerium für Handel und Versorgung unterstehen: Vereinigung Volkseigener Warenhäuser Zentrum; Versandhaus Leipzig (Versandhandel); Zentrale Warenkontore; GHK Obst und Gemüse-Importleitgroßhandel; Intershop. Dem Rat des Bezirks bzw. dem Rat des Kreises unterstehen: Großhandelsgesellschaften; HO-Kreisbetriebe. Dem Verband Deutscher Konsumgenossenschaften unterstehen: Zentrales Konsum-Handels- und Produktionsunternehmen konsument; Konsumgenossenschaften. Den VVB der Konsumgüterindustrie unterstehen: Industrieläden; VEB-Industrievertrieb für Rundfunk-Fernsehen; -Waschmaschinen; -Kühlschränke; -Fahrzeuge. Ferner gehören zum Konsumgüterhandel die Betriebe des privaten Einzelhandels, Gaststätten sowie den Kommunen unterstehende Handelsorgane. b) Organe des Produktionsmittelhandels: Vor allem sind die den Ministerien der Produktionsverwaltung bzw. den VVB unterstehenden Staatlichen Kontore, Deutsche Handelszentralen, Leitstellen und Absatzkontore zu nennen, ferner die dem Landwirtschaftsrat unterstellten Betriebe des Landhandels (Handelskontore, VEAB, VdgB) sowie der den Wirtschaftsräten der Bezirke unterstellte VEB-Altstoffhandel. 3. Die Funktion des B. — Das Neue Ökono[S. 125]mische System. Der B. hat die ihm obliegenden Aufgaben und Funktionen — Belieferung der Produktion mit bedarfsgerechten Produktionsmitteln, Einwirkung auf die Produktion und Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Industriewaren — nur unvollkommen zu erfüllen vermocht. Die vielfachen Mängel, z. B. in der Materialversorgung der Betriebe sowie in der Versorgung der Bevölkerung haben ihre Ursache oftmals auch in des Schwächen und Fehlleistungen des Verteilungsapparates. Diese Unzulänglichkeiten fanden ihren Ausdruck insbesondere in den ständigen Änderungen der Organisationsstruktur des Handelsapparates, personellen Umbesetzungen und Maßregelungen der verantwortlichen Funktionäre sowie im Erlaß einer Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen, administrativer Vorschriften und in der Errichtung immer neuer Kontrollinstanzen (Kontrolle). Von diesen Maßnahmen seien hier als charakterisierende Beispiele die folgenden angeführt: 5. 8. 1954: Beschluß des Ministerrats über Maßnahmen zur weiteren Entwicklung des Handels (stärkere Einwirkung des Handels auf die Produktion, Ausbildung von Handelskadern, Mobilisierung der Masseninitiative der Bevölkerung zur Verbesserung der Arbeit des Handels durch Käuferversammlungen, Führung von Beschwerdebüchern u.a.m.). 3. 5. 1956: Bildung der Staatlichen ➝Handelsinspektion. 7. 1. 1957: Bildung der Staatlichen Güteinspektion des Ministeriums für Handel und Versorgung (Qualität der Erzeugnisse). 15. 10. 1960: Anordnung über die Zusammenarbeit zwischen Handel und Produktion (Regelung der Einkaufstätigkeit, Bildung von Fachkollektiven und Einkaufskollektiven). 26. 3. 1960 und 20. 2. 1961: Anordnungen über die Versorgung in wichtigen Industriezentren und Großbetrieben. 26. 5. 1966: Verordnung über die Versorgungsinspektion. Seit 1963 wird im Zuge des Neuen Ökonomischen Systems versucht, die vorwiegend administrative Leitungstätigkeit und Anwendung von Zwangs- und Kontrollmaßnahmen einzuschränken und durch Berücksichtigung ökonomischer Faktoren und Gesetzmäßigkeiten die Arbeit der Organe des B. zu verbessern. Die wichtigsten dabei getroffenen Reformen sind die folgenden: a) Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Handelsbetrieben und ökonomischen Führungszentren des Handels; b) Entwicklung echter ökonomischer Beziehungen zwischen Industrie und Handel; c) Materielle Interessiertheit der im Handel Tätigen; d) Konzentration der Handelstätigkeit und Entwicklung moderner Organisationsformen (Warenhausvereinigungen, Versandhandel, Filialsystem, Sortimentsgroßhandel); e) Rationalisierung der Handelsbetriebe und Verbesserung der materiell-technischen Basis des Handels (Selbstbedienungsläden, Entwicklung der Verpackungsindustrie); f) Verbesserung der Planung und Leitung des B. durch fundierte wissenschaftliche Führungstätigkeit. Bis zur Stunde ist man von der Erreichung der gesteckten Ziele allerdings noch recht weit entfernt. Dies gilt insbesondere für die Anwendung des Systems der ökonomischen Hebel, die vielfach in einer den angestrebten Zielen entgegengesetzten Richtung wirken. Als Beispiel hierfür kann die zu Beginn des Jahres 1968 im B. eingeführte Handelsfondsabgabe dienen. Sie entspricht der Produktionsfondsabgabe der Industriebetriebe. So sinnvoll die Einführung der Produktionsfondsabgabe in der Industrie war, um z. B. nicht benötigte Maschinen und überflüssige Lagerbestände abzubauen, so schädigend war die schematische Übertragung dieser Maßnahme auf den B. Sie führte zu einer Verringerung des Warensortiments, Verkleinerung des Warenlagers, Beschränkung des Handelsrisikos und damit zu einer Verschlechterung der Versorgung (Quelle: „Handelswoche“ vom 2. April 1968). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 123–125 Bildungsstätten der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BinnenschiffahrtSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Entwicklung. Wie die Entwicklung der übrigen Bereiche der mitteldeutschen Wirtschaft, so ist auch die des B. durch Enteignung der privaten Betriebe, fortschreitende Vergrößerung des genossenschaftlichen und staatlichen Sektors und Imitation des sowjetischen Vorbildes gekennzeichnet. Nachdem aus zwingenden ökonomischen Gründen anfänglich die Entwicklung des privaten Groß- und Einzelhandels toleriert worden war, wurden 1946 bereits die „Industrie- und…
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Jagd (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 307]Am 21. 11. 1953 wurde das Gesetz zur Regelung des Jagdwesens erlassen. Das Gesetz mit der Durchführungsbestimmung vom 14. 4. 1962 erklärt alle jagdbaren Tiere zum „Eigentum des Volkes“ und stellt die Ausübung der J. im wesentlichen unter den Leitgedanken der Bekämpfung von Raubwild und des Schutzes der Landwirtschaft gegen Wildschäden unter Festsetzung von J.- und Schonzeiten. Das Staatliche Komitee für Forstwirtschaft beim Landwirtschaftsrat als Oberste J.-Behörde und die VVB-Forstwirtschaft sind für die Durchführung und Kontrolle der Bestimmungen des J.-Gesetzes und die Überwachung der Erfüllung der Abschußpläne zuständig. Die J.-Bewirtschaftung ist Aufgabe der StFB. Als Berater der J.-Behörden bestehen bei den Bezirksräten J.-Beiräte mit hauptamtlichen Sekretären und bei den Räten der Kreise J.-Beiräte mit ehrenamtlichen Sekretären. Sie setzen sich zusammen aus Vertretern der Forstwirtschaft, der Volkspolizei, der Parteien und Organisationen. Den ehrenamtlichen, von den Bezirksräten eingesetzten J.-Leitern obliegt die Führung des Abschußbuches und die Aufstellung des Abschußplanes, der Nachweis über Munitionsempfang und -verbrauch, die Wildablieferung und -Verteilung in den ihnen zugeteilten J.-Gebieten. Die J.-Ausübung ist grundsätzlich nur im Kollektiv den Inhabern von J.-Teilnahmescheinen, die Einzel-J.- nur „Jagdberechtigten mit besonderer Jagderlaubnis“ möglich. Die J.-Ausübenden müssen jagdhaftpflichtversichert sein und müssen der J.-Gesellschaft, die von der Kreis-J.-Behörde gebildet wird, angehören. Die J.-Teilnahmescheine und unpersönlichen Waffenscheine für Teilnehmer an Kollektivjagden gelten nur für die Zeit der Kollektiv-J. Waffen und Munition werden an den von der J.-Behörde bestimmten Aufbewahrungsstellen unter Kontrolle der Volkspolizei und der StFB. unter Verschluß gehalten. Als J.-Waffen werden Feuerwaffen mit glatten Läufen verwendet. Selbst Hochwild wird mit Flintenlaufgeschossen erlegt; nur einzelne bevorzugte Personen sind zur Führung von Waffen mit gezogenen Läufen berechtigt. Das erlegte Wild, auch Decken und Bälge, wird den Wilderfassungsstellen oder den zentralen Schlachthöfen der VVEAB zugeleitet. Der Oberste J.-Beirat und die Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften unterstützen die Arbeitsgemeinschaft Wildforschung und die Wildmarkenforschung. Es bestehen 11 Wildforschungsgebiete, die sich mit der Entwicklung des Wildstandes, der Wildbretstärke, Rassenstudien und Trophäen der einzelnen Wildarten befassen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 307 Investitionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JahresendprämieSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 307]Am 21. 11. 1953 wurde das Gesetz zur Regelung des Jagdwesens erlassen. Das Gesetz mit der Durchführungsbestimmung vom 14. 4. 1962 erklärt alle jagdbaren Tiere zum „Eigentum des Volkes“ und stellt die Ausübung der J. im wesentlichen unter den Leitgedanken der Bekämpfung von Raubwild und des Schutzes der Landwirtschaft gegen Wildschäden unter Festsetzung von J.- und Schonzeiten. Das Staatliche Komitee für…
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Gewerkschaftsleitungen, betriebliche (1969)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Die BG. sind die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) und die Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL). Eine BGL ist die Leitung der betrieblichen Organisation des FDGB. AGL bestehen in den großen Betrieben. Sie haben die Aufgaben der BGL in den Betriebsabteilungen. § 11,2 des Gesetzbuches der Arbeit bezeichnet die von der Gewerkschaftsorganisation gewählten Vertrauensleute (Vertrauensmann) und die BG. als Interessenvertreter aller Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz im Betrieb. Die BGL nimmt seit 1948 die Stelle der früheren Betriebsräte ein, die für überlebt erklärt wurden. Sie besteht nur aus Mitgl. des FDGB und wird ausschließlich von den FDGB-Mitgliedern im Betrieb gewählt. Eine Vertretung für die nicht im FDGB organisierten Arbeitnehmer gibt es nicht. Die BGL ist an die Beschlüsse des FDGB und der einzelnen Industriegewerkschaften gebunden. Sie ist also im Gegensatz zu den früheren unabhängigen Betriebsräten Weisungen außerbetrieblicher Gremien unterworfen. Nach § 12 des Gesetzbuches der Arbeit sollen die Werktätigen ihr Recht auf Mitbestimmung im Betrieb vor allem durch die BG. verwirklichen. „Die BG. organisieren die schöpferische Mitwirkung aller Werktätigen an der Ausarbeitung und Erfüllung der Pläne sowie an der Leitung des Betriebes und erziehen sie zu einem hohen sozialistischen Bewußtsein (Planung, Mitbestimmung, sozialistisches ➝Bewußtsein). So haben sie vor allem im sozialistischen ➝Wettbewerb die sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit zu organisieren, die Neuererbewegung zu fördern und die Ständigen ➝Produktionsberatungen anzuleiten. Durch die Novelle vom 23. 11. 1966 zum Gesetzbuch der Arbeit wurden die Rechte der BG. erweitert. So können Lohnformen (Lohnpolitik) nur noch im Einvernehmen mit den BG. in Kraft gesetzt werden. Sie können jetzt an den Gesprächen über den Abschluß von Arbeitsverträgen teilnehmen, zu Beurteilungen Stellung nehmen, beim Abschluß von Änderungsverträgen mitwirken und in Personalunterlagen einsehen. Ferner haben sie das Recht, „entsprechend den ökonomischen Möglichkeiten“ Vorschläge zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen im Betrieb zu unterbreiten und Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes vorschlagen, Vorschläge für die Auszeichnung von Werktätigen unterbreiten und die Beseitigung von Mängeln „im Rahmen der Möglichkeiten“ verlangen. Auch können sie bei mangelhafter Erfüllung der Aufgaben, bei Verletzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Mißachtung der Rechte der Gewerkschaften durch Betriebsleiter oder leitende Mitarbeiter von dem übergeordneten Leiter fordern, daß der Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen wird. Das Recht, eine Entscheidung mitzutreffen, haben die BG. bei der Verwendung der Mittel aus dem Lohnfonds, dem Prämien- und dem Kultur- und Sozialfonds. Die BGL ist der Vertragspartner der Betriebsleitung beim Abschluß des Betriebskollektivvertrages (Betriebsverfassung). Trotz der Erweiterung der Rechte der BG. kann wegen der institutionellen Stellung des FDGB und in ihm der BG. von einer echten Mitbestimmung nicht gesprochen werden (Arbeitspolitik) Die BGL bildet verschiedene Kommissionen. So die Kommission für Arbeit und Löhne, die K. für kulturelle Massenarbeit, die Kaderkommission, die Arbeitsschutzkommission, die Feriendienstkommission (Feriendienst des FDGB). In den Privatbetrieben sind den BGL durch die Betriebsvereinbarungen weitgehende Rechte gegenüber dem Betriebsinhaber eingeräumt. Literaturangaben *: Der FDGB. (FB) 1959. 19 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 253 Gewerkschaftskomitee A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GewinnSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Die BG. sind die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) und die Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL). Eine BGL ist die Leitung der betrieblichen Organisation des FDGB. AGL bestehen in den großen Betrieben. Sie haben die Aufgaben der BGL in den Betriebsabteilungen. § 11,2 des Gesetzbuches der Arbeit bezeichnet die von der Gewerkschaftsorganisation gewählten Vertrauensleute (Vertrauensmann) und die BG. als Interessenvertreter aller…
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Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen (1969)
Siehe auch: Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Mantelbestimmungen, Arbeitsrechtliche: 1956 1958 Die Arbeitsbedingungen, in der BRD Gegenstand tarifvertraglicher Vereinbarungen, sind durch Gesetz geregelt (Kündigungsrecht, Urlaub). Das Gesetzbuch der Arbeit regelt ferner: 1. Die äußere Ordnung der Lohnzahlungen (Zahlung im Betrieb und innerhalb der Arbeitszeit, Zahltage, Berechnung auf Lohnzetteln). 2. Bezahlung von Überstunden. 3. Entlohnung an gesetzlichen Feiertagen. 4. Zuschläge für Arbeit an Sonntagen (50 v. H. des Tariflohnes, wenn Sonntagsarbeit nicht regelmäßig ist), für Nachtarbeit (10 v. H. für planmäßige, 50 v. H. für nicht planmäßige Nachtarbeit), für schwere, gefährliche oder gesundheitsschädigende Arbeiten (Erschwerniszuschläge). 5. Bezahlung bei Betriebsstörungen (Verpflichtung, jede zumutbare Arbeit zu übernehmen). 6. Entlohnung bei Arbeiten in verschiedenen Gehalts- und Lohngruppen. 7. Entlohnung bei Ausschuß in der Produktion. 8. Bezahlung bei Betriebsunfällen, bei Krankheit und Quarantäne (Lohnausgleich). 9. Entlohnung bei Wahrnehmung „staatspolitischer Funktionen“ während der Arbeitszeit (Zahlung des Durchschnittslohnes). 10. Freizeit zur Wahrnehmung persönlicher Interessen. 11. Hausarbeitstag für Frauen. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 43 Arbeitsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitssanitätsinspektionSiehe auch: Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Mantelbestimmungen, Arbeitsrechtliche: 1956 1958 Die Arbeitsbedingungen, in der BRD Gegenstand tarifvertraglicher Vereinbarungen, sind durch Gesetz geregelt (Kündigungsrecht, Urlaub). Das Gesetzbuch der Arbeit regelt ferner: 1. Die äußere Ordnung der Lohnzahlungen (Zahlung im Betrieb und innerhalb der Arbeitszeit, Zahltage, Berechnung auf Lohnzetteln). 2. Bezahlung von Überstunden. 3.…
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Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1969) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Grundsätze Nach Art. 36 der Verfassung hat jeder Bürger das Recht auf Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität. Dieses Recht soll durch eine steigende materielle, soziale und kulturelle Versorgung und Betreuung alter und arbeitsunfähiger Bürger gewährleistet werden. Nach Art. 35, Abs. 3 der Verfassung werden auf der Grundlage eines sozialen Versicherungssystems bei Krankheit und Unfällen materielle Sicherheit, unentgeltliche ärztliche Hilfe, Arzneimittel und andere medizinische Sachleistungen gewährt. Die Fassung der Art. 36 und 35, Abs. 3 scheint darauf hinzudeuten, daß für das [S. 574]Risiko des Alters und der Invalidität das Versorgungsprinzip gelten soll, während für die Risiken der Krankheit und des Unfalls das Versicherungsprinzip angewendet werden soll. Dem ist jedoch nicht so. Seit 1945 besteht eine einheitliche Sozialversicherung, die gegen einen einheitlichen Beitrag die Risiken des Alters, der Invalidität, des Todes des Versicherten, der Krankheit, der Mutterschaft, des Arbeitsunfalles und der Berufskrankheit sowie der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenversicherung) trägt. Das durch die Sozialversicherung gewährleistete System der sozialen Sicherheit hat den Charakter eines Mischsystems. Es weist also sowohl Züge der Versorgung als auch der Versicherung auf. Freilich dominiert das Prinzip der Versorgung. So besteht zwar eine gewisse Entsprechung zwischen Beiträgen und Leistungen, aber diese Entsprechung ist zu Gunsten einer gewissen Nivellierung der Leistungen nicht konsequent durchgeführt. Die einheitliche Sozialversicherung ist das Kernstück des Systems der sozialen Sicherung. 2. Entwicklung Die Sozialversicherung wurde 1945/46 in eine zentralgelenkte Einheitsversicherung umgewandelt, in der alle früheren Versicherungsträger aufgegangen sind. Durch die VO über die Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947, erlassen auf Grund des Befehls Nr. 28 der SMAD („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 92/47), wurde das Sozialversicherungswesen auf eine einheitliche Grundlage gestellt, nachdem bereits ab Herbst 1945 in jedem Lande der SBZ durch Gründung einer Sozialversicherungsanstalt die Voraussetzung hierfür geschaffen worden war. Art. 16, Abs. 3 der Verf. von 1949 legte fest, daß der Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und sonstige Wechselfälle des Lebens sowie der Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der arbeitenden Bevölkerung und dem Schutze der Mutterschaft ein einheitliches, umfassendes Sozialversicherungswesen auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten dienen sollte. Durch die VO über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1951 (GBl. S. 325) wurde die Verantwortung für die Leitung und die Kontrolle der Sozialversicherung dem FDGB übergeben. Die 5 Sozialversicherungsanstalten der Länder wurden zu einer einheitlichen „Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechtes“, mit dem Sitz in Berlin vereinigt, die vom Zentralrat der Sozialversicherung geleitet und verwaltet wurde. Dem Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung oblag seitdem nur noch die Aufsicht über die Sozialversicherung. Der Zentralrat der Sozialversicherung wurde gesetzlicher Vertreter der Sozialversicherung und ihr oberstes Organ. Auf einer Tagung des FDGB-Bundesvorstandes am 15. und 16. 2. 1956 wurde in Ausführung der bereits im Juni 1954 entworfenen „Politischen Grundsätze der Sozialversicherung für den zweiten Fünfjahrplan“ beschlossen, die „Sozialversicherung“, zu der in Zukunft nur noch die Arbeiter und Angestellten gehören sollten, vollständig dem FDGB zu übergeben. Zunächst ohne Änderung der gesetzlichen Bestimmungen wurde aus der Zentralverwaltung der Sozialversicherung und der Abteilung Sozialversicherung des FDGB-Bundesvorstandes eine „Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstandes des FDGB“ gebildet und der Zentralrat sowie die Räte für Sozialversicherung in den Bezirken und Kreisen, die bis dahin als „Selbstverwaltungsorgane“ galten, obwohl sie nicht von den Versicherten gewählt, sondern von den FDGB-Vorständen bestellt worden waren, aufgelöst. Durch VO vom 2. 3. 1956 (GBl. S. 257) wurden rückwirkend vom 1. Januar an die Selbständigen (Bauern, Handwerker, Kleinunternehmer usw.) aus der Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechtes, ausgegliedert. Träger der Sozialversicherung wurde für diese Berufsgruppen die Deutsche Versicherungs-Anstalt. Ihr wurde später auch die Sozialversicherung der Mitglieder der sozialistischen Produktionsgenossenschaften übertragen. Die völlige Übernahme durch den FDGB wurde durch VO vom 23. 8. 1956 legalisiert (GBl. S. 687). In Art. 45, Abs. 3 der Verf. fand die Leitung der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten durch die Gewerkschaften ihre verfassungsrechtliche Grundlage. 3. Die Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB Träger der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten ist die Verwaltung der [S. 575]Sozialversicherung des FDGB, die zur „juristischen Person“ erklärt wurde. Sie gliedert sich in die Verwaltung des Bundesvorstandes, der Bezirksvorstände und der Kreisvorstände des FDGB, die nacheinander Sozialversicherungskassen (SVK), Kreisgeschäftsstellen der Sozialversicherung und Außenstellen der Sozialversicherung hießen. Der FDGB hat gleichzeitig das Recht erhalten, den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften die volle Verantwortung für die Sozialversicherung für ihren Bereich zu übertragen. Von dieser Befugnis ist weitgehend Gebrauch gemacht worden. Die Staatsaufsicht entfiel. In den volkseigenen Betrieben (VEB) und Verwaltungen bestehen Räte, in den Privatbetrieben Kommissionen der Sozialversicherung. Die Räte in den VEB und in den Verwaltungen haben die Bevollmächtigten für Sozialversicherung anzuleiten und zu kontrollieren. Die Bevollmächtigten für Sozialversicherung in den VEB und Verwaltungen sowie auch in den Privatbetrieben müssen u.a. Kranke innerhalb von drei Tagen in der Wohnung besuchen. In den VEB und den Verwaltungen wählen die Bevollmächtigten für Sozialversicherung die Räte, in den Privatbetrieben bestehen die Kommissionen aus den Bevollmächtigten. Die Bevollmächtigten werden auf Vorschlag der jeweiligen BGL von den Betriebsangehörigen gewählt. Die Übertragung der Sozialversicherung auf den FDGB und das System der Räte und der Bevollmächtigten sollen die Selbstverwaltung der Sozialversicherung durch die Versicherten verwirklichen, in Wahrheit bedeutet es jedoch, daß die Versicherten keinerlei Einfluß haben. Die FDGB-Vorstände sind nicht die Vertreter aller Versicherten, sondern bestenfalls der FDGB-Mitgl., wobei schon dies bei der Fragwürdigkeit der Wahlen zu den Vorständen bezweifelt werden muß. Da die Räte in den VEB und Verwaltungen sowie die Kommissionen in den Privatbetrieben von den BGL angeleitet werden oder ihnen sogar, wie in den Privatbetrieben, unterstehen, ist auch hier der Einfluß der Versicherten praktisch ausgeschaltet. Die kurzfristigen Barleistungen (Krankengeld, Hausgeld, Schwangerschafts- und Wochenhilfe, Sterbegeld) werden meist in den Betrieben ausgezahlt (Anordnungen vom 2. 8. 1951, GBl. S. 113). Die BGL in den Betrieben sind befugt, über Leistungen zu entscheiden, wenn der Betrieb die Leistungen auszahlen darf. 4. Haushalt und Beitragseinzug Der Haushaltsplan der Sozialversicherung ist Bestandteil des Haushaltsplans der „DDR“. Die Beiträge werden von den Unterabteilungen Abgaben der Abteilungen Finanzen bei den Räten der Kreise (Stadtkreise) (Finanzämter) eingezogen (VO vom 14. 2. 1950, GBl. S. 1195). Der Versicherungsträger (Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB, Deutsche Versicherungs-Anstalt) bildet Sozialversicherungsfonds, zu denen aus dem Staatshaushalt Zuschüsse gewährt werden. 5. Umfang der Versicherungspflicht Der Sozialversicherungspflicht unterliegen ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens alle Arbeiter und Angestellten, die Angehörigen der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, der Produktionsgenossenschaften des Handwerks und der Produktionsgenossenschaften der werktätigen Fischer und gärtnerischen Produktionsgenossenschaften, die Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte, die persönlich haftenden Gesellschafter von halbstaatlichen Betrieben und ihre mitarbeitenden Ehefrauen, die Handwerker, andere selbständige Erwerbstätige ebenfalls ohne Rücksicht auf ihr Einkommen, falls sie nicht mehr als 5 Arbeitskräfte beschäftigen, Studenten, Hoch- und Fachschüler. Befreit von der Versicherungspflicht sind Personen, die weniger als 75, — M monatlich verdienen sowie die Geistlichen und Mitglieder religiöser Orden, ferner Ausländer, die zur Aus- und Weiterbildung beschäftigt sind und nur eine Beihilfe zum Lebensunterhalt bekommen. 6. Leistungen Gesetzliche Grundlage der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten sind die VO über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten vom 31. 12. 1961 (GBl. II, S. 533), für die übrigen Versicherten die VO über Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947 (Arbeit und Sozialfürsorge, S. 92), für alle Versicherten die VO über die Gewährung und Berechnung von Renten der Sozialversicherung vom 15. 3. 1968 [S. 576](GBl. II, S. 135), die VO über die Umrechnung und Erhöhung der Renten der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten und der Sozialversicherten bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt vom 15. 3. 1968 (GBl. II, S. 162) sowie zahlreiche Einzelverordnungen und Durchführungsbestimmungen. Die Leistungen der Sozialversicherung bestehen a) im Krankheitsfalle aus freier ➝Heilbehandlung, Krankengeld, Hausgeld für die Zeit der Behandlung in einem Krankenhaus oder Sanatorium; b) aus Schwangerschafts- und Wochenhilfe; c) aus Bestattungsbeihilfe (Sterbegeld); d) aus Renten bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten und für Hinterbliebene und Pflegegeld; e) aus Kuren für Rekonvaleszenten und Erholungsbedürftige, vor allem Aktivisten. Der Betriebsleiter, die betriebliche Gewerkschaftsleitung (BGL) und der Rat für Sozialversicherung haben das Recht, bei Vermutung einer mißbräuchlichen Ausnutzung der Leistungen der Sozialversicherung bei den zuständigen Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens die sofortige Überprüfung des Gesundheitszustandes des Werktätigen zu beantragen. Bei Verstößen gegen die Krankenordnung können der Betriebsleiter, die BGL oder die Verwaltung der Sozialversicherung anweisen, daß der Lohnausgleich und die Leistungen der Sozialversicherung ganz oder teilweise nicht gewährt werden (§ 105 des Gesetzbuches der Arbeit). Die ehemaligen Beamten und Berufssoldaten sowie deren Witwen und Hinterbliebene werden von der Sozialversicherung und nach deren Grundsätzen versorgt (Beamtenversorgung). Das gleiche gilt für Kriegsinvalide und Kriegshinterbliebene (Kriegsopferversorgung). Bergleute erhalten entsprechend den höheren Beiträgen erhöhte Leistungen (Bergmannsrenten), desgleichen Eisenbahner und Angehörige der Post, soweit sie sich bei Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen (1. 1. 1956 und 1. 7. 1956) im Dienst befanden, ohne daß sie höhere Beiträge zu zahlen hätten. Ausgeschiedene können sich die bessere Versorgung verdienen, wenn sie die Arbeit für ein Jahr wieder auf nehmen. Für die technische ➝Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben ist eine zusätzliche Altersversorgung geschaffen worden. Eine entsprechende Regelung gilt für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen. (Altersversorgung) 7. Beiträge Die Pflichtversicherungsbeiträge betragen für Arbeiter und Angestellte 20 v. H. — im Bergbau 30 v. H. — des lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverdienstes bis zu 600 M monatlich. Die Beiträge sind je zur Hälfte von den Versicherten und den Betrieben zu tragen, im Bergbau tragen die Betriebe zwei Drittel. Selbständig Erwerbstätige zahlen 17 v. H. des steuerpflichtigen Einkommens bis zu 600 M monatlich, privilegierte Gruppen 14 v. H. Der Mindestbeitrag beträgt für diese 8 M. Handwerker und Bauern zahlen gestaffelte Beiträge nach besonderen Tabellen. Außerdem wird von den Betrieben eine besondere Unfallumlage erhoben, deren Höhe sich nach der Lohnsumme und nach den Unfallgefahren des jeweiligen Betriebes richtet. 8. Rechtsweg Gegen Entscheidungen über Leistungen der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Über sie entscheidet die Kreisbeschwerdekommission beim Kreisvorstand des FDGB. (Wegen der früheren Zuständigkeit Konfliktkommission.) Gegen die Entscheidung einer Beschwerdekommission konnte bis 30. 6. 1961 entweder das Bezirksarbeitsgericht durch Anfechtungsklage oder die Beschwerdekommission des Bezirks durch weitere Beschwerden angerufen werden. Seit dem 1. 7. 1961 ist nur noch die weitere Beschwerde an die Bezirksbeschwerdekommission gegeben. Der Beschluß der Bezirksbeschwerdekommission ist endgültig. Eine Zentrale Beschwerdekommission kann indessen auf Antrag des Bundesvorstandes des FDGB im Wege der Kassation tätig werden. Gegen Entscheidungen über Leistungen der Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt ist ebenfalls das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Über diese entscheiden Beschwerdekommissionen für die Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt. Gegen deren Entscheidung ist der Einspruch bei den Bezirksbeschwerdekommissionen bei den Bezirksdirektionen der Deutschen [S. 577]Versicherungs-Anstalt zulässig. Bei der Hauptverwaltung der Deutschen Versicherungs-Anstalt besteht eine zentrale Beschwerdekommission für die Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt, die rechtskräftige Beschlüsse der Kreis- und Bezirksbeschwerdekommission aufheben kann, wenn sie der sozialistischen Gesetzlichkeit widersprechen. 9. Freiwillige, zusätzliche Versicherung Seit dem 1. 7. 1968 kann bei den Trägern der Sozialversicherung (Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB, Deutsche Versicherungs-Anstalt) eine freiwillige Versicherung auf Zusatzrente nach folgenden Möglichkeiten abgeschlossen werden: a) freiwillige Versicherung auf Zusatzalters-, Zusatzinvaliden- und Zusatzhinterbliebenenrente nach Tarif A, b) freiwillige Versicherung auf Zusatzalters- und Zusatzhinterbliebenenrente nach Tarif B. Der Tarif kann vom Versicherten gewählt werden. Der monatliche Beitrag beträgt mindestens 10,– M oder einen um jeweils 5,– M höheren Betrag, höchstens 200,– M. Die Höhe des Beitrages wird vom Versicherten bestimmt, kann jedoch nur jeweils mit Beginn des Kalenderjahres verändert werden. Wegen der niedrigen Beitragsbemessungsgrenze von 600,– M monatlich, die auch den für die Rentenberechnung maßgebenden monatlichen Durchschnittsverdienst begrenzt (Renten), sind die Sozialversicherungsrenten relativ niedrig. Durch die Einführung der freiwilligen Versicherung auf Zusatzrente (Höherversicherung) besteht die Möglichkeit, eine bessere Versorgung im Falle des Alters, der Invalidität und für Hinterbliebene zu erhalten. Die relativ niedrige allgemeine auf Pflichtversicherung beruhende Versorgung wird so durch die Möglichkeit einer Selbstvorsorge ergänzt. Die Beiträge für die Zusatzversicherung werden einem einheitlichen Fonds zugeführt, die mit 5 v. H. zu verzinsen sind. Der Fonds wird von der Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB verwaltet. Er ist zweckgebunden und zur Finanzierung der freiwilligen Versicherung auf Zusatzrente zu verwenden. Staatszuschüsse erhält er nicht. (freiwillige ➝Rentenversicherung) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Bosch, Werner: Die Sozialstruktur in West- und Mitteldeutschland. (FB) 1958. 240 S. m. 43 Tab. Caesar, Paul: Das Sozialversicherungsrecht in der Bundesrepublik und in der sowjetischen Besatzungszone. (FB) 1958. 120 S. mit 2 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 573–577 Sozialversicherungsausweis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Soziologie und Empirische Sozialforschung
Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1969) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Grundsätze Nach Art. 36 der Verfassung hat jeder Bürger das Recht auf Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität. Dieses Recht soll durch eine steigende materielle, soziale und kulturelle Versorgung und Betreuung alter und arbeitsunfähiger Bürger gewährleistet werden. Nach Art. 35, Abs. 3 der Verfassung werden auf der Grundlage eines…
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Resozialisierung (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der R. straffällig gewordener und rechtskräftig zu Freiheitsstrafe verurteilter Personen sollen zunächst die Erziehung durch Arbeit, die staatsbürgerliche Erziehung und Bildung, die Erziehung zu Ordnung und Disziplin und die Anerkennungen und Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug dienen. Darüber hinaus schreibt das Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 109) „Maßnahmen zur Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben“ vor. Verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung der Wiedereingliederung, den Nachweis geeigneter Arbeits- und Ausbildungsplätze, die Bereitstellung von Wohnraum sowie für die Kontrolle der Durchführung der Wiedereingliederung sind die Räte der Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden, in deren Bereich der Entlassene seinen Wohnsitz hat. Zur unmittelbaren Hilfe sind ehrenamtliche Mitarbeiter zu gewinnen, die den Strafentlassenen beratend und unterstützend zur Seite stehen. Die Ämter für Arbeit und Berufsausbildung haben Arbeitsplätze bereitzustellen. Die Arbeitsaufnahme soll möglichst in der früheren Arbeitsstelle oder in solchen Betrieben, Einrichtungen und Arbeitskollektiven erfolgen, in denen die günstigsten Bedingungen für die weitere Gesellschaftliche Erziehung vorhanden sind (§ 63, Abs. 2 SVWG). Bei Strafentlassenen Jugendlichen ist die Weiterführung einer begonnenen Berufsausbildung zu sichern. Erforderlichenfalls soll schon vor der Entlassung ein Lehrvertrag abgeschlossen werden. Der Staatsanwaltschaft obliegt die Aufsicht nicht nur über den Strafvollzug, sondern auch über die Wiedereingliederung. Wenn sich bei Verurteilung eines bereits mit Freiheitsstrafe bestraften Täters herausstellt, „daß die erneute Straftat wesentlich durch seine Disziplinlosigkeit bei der Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben begünstigt wurde“, kann das erkennende Gericht besondere Maßnahmen im Urteil festlegen (§§ 47, 48 StGB). Es kann ein Kollektiv beauftragen, dem Verurteilten bei der Wiedereingliederung zu helfen und erzieherisch auf ihn einzuwirken; der Verurteilte kann verpflichtet werden, einen ihm zuzuweisenden Arbeitsplatz nicht zu wechseln oder sich in bestimmten Gebieten nicht aufzuhalten sowie den für seinen Aufenthalt von den staatlichen Organen erteilten Auflagen strikt nachzukommen. Alle diese Maßnahmen dürfen für die Dauer von einem bis zu drei Jahren festgesetzt werden. Bei Verurteilung wegen eines Verbrechens kann auf die Zulässigkeit staatlicher Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Deutschen Volkspolizei erkannt werden (Polizeiaufsicht). Wenn sich der unter diese Maßnahmen gestellte Strafentlassene böswillig den Verpflichtungen und Auflagen entzieht, kann er nach § 238 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, Verurteilung auf Bewährung oder mit Geldstrafe bestraft werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 532 Reservistenkollektive A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RettungsdienstSiehe auch die Jahre 1975 1979 Der R. straffällig gewordener und rechtskräftig zu Freiheitsstrafe verurteilter Personen sollen zunächst die Erziehung durch Arbeit, die staatsbürgerliche Erziehung und Bildung, die Erziehung zu Ordnung und Disziplin und die Anerkennungen und Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug dienen. Darüber hinaus schreibt das Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 109) „Maßnahmen zur Wiedereingliederung Strafentlassener in das…
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Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) (1969)
Siehe auch: Ministerium für Nationale Verteidigung: 1959 1960 1962 1963 1975 1979 1985 Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV): 1965 1966 So heißt das Oberkommando der Kasernierten Volkspolizei (KVP) seit 18. 1. 1956, als die KVP in Nationale Volksarmee (NVA) umbenannt wurde. Minister: seit 14. 7. 1960 Armeegeneral Hoffmann. 1. Stellv.: Generaloberst Keßler; 2. Stellv.: Admiral Waldemar Verner; weitere Stellv.: die Generalleutnante Siegfried Weiß und Walter Allenstein und Generalmajor Werner Fleißner. Kern des MfNV ist der Hauptstab der NVA, zugleich Oberkommando des Heeres. Chef des Hauptstabes: Generaloberst Keßler. — Die Organisation des MfNV zeigt die Tafel auf den Seiten 428 und 429. Bemerkenswert ist: Die dem Minister unmittelbar unterstellte Polithauptverwaltung (Chef: Admiral Verner) untersteht zugleich dem ZK der SED und leitet a) die vom ZK der SED und der NVA eingesetzten Politoffiziere und Politorgane; b) die Organisationen der SED und FDJ in der NVA. Die Polithauptverwaltung leitet auch jene als „Selbständige Abteilung“ bezeichnete Verwaltung des MfNV, die (mit Sitz in Berlin-Oberschöneweide) der Infiltration dient. Diese Verw. soll die Bundeswehr, die wehrpflichtige Jugend und männliche Bevölkerung Westdeutschlands wie auch ehemalige Soldaten politisch beeinflussen. Sie bedient sich dabei aller Techniken der Unterwühlung und Verleumdung. Mit fingierten Briefen und Schriftstücken, mit Zeitschriften, die meist aus Mitteldeutschland eingeschmuggelt werden, bearbeitet sie die Verteidigungskräfte der BRD. Die Verw. Aufklärung wertet die Nachrichten bzw. die Spionageergebnisse gegenüber ausländischen, nicht dem Warschauer Beistandspakt angehörenden Streitkräften aus. — Die Verw. Koordinierung (Sitz Berlin-Grünau, leitet, sorgfältig durchgegliedert und 500 Köpfe stark, die milit. und techn. Spionage gegen die BRD, NATO-Staaten und Westeuropa). — Die Verw. 2.000 leitet als Verbindungsstelle zum Ministerium für Staatssicherheit die Sicherung bzw. die Spionageabwehr der NVA. Die Verw. Militärwissenschaft hat unter sich das Institut für deutsche Militärgeschichte (Potsdam) und die Deutsche Militärbibliothek (Strausberg). Außerhalb des MfNV sitzen die dem Minister direkt unterstellten Chefs und Kommandos der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung, der Volksmarine und der Grenztruppen. — Das MfNV befindet sich zum größten Teil in Strausberg (ostwärts Berlin). In ihm sind rd. 3.200 Offiziere und Angehörige der NVA tätig, ferner rd. 80 Sowjetoffiziere und 900 Angestellte. [S. 428] Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 427–428 Ministerium für Materialwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Post- und FernmeldewesenSiehe auch: Ministerium für Nationale Verteidigung: 1959 1960 1962 1963 1975 1979 1985 Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV): 1965 1966 So heißt das Oberkommando der Kasernierten Volkspolizei (KVP) seit 18. 1. 1956, als die KVP in Nationale Volksarmee (NVA) umbenannt wurde. Minister: seit 14. 7. 1960 Armeegeneral Hoffmann. 1. Stellv.: Generaloberst Keßler; 2. Stellv.: Admiral Waldemar Verner; weitere Stellv.: die Generalleutnante Siegfried Weiß und Walter Allenstein und…
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Schulung (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die Sch. untergliedert sich in Internats- und Externats-Sch. Wichtigste Form der Externats-Sch.: Parteilehrjahr der SED und Lehrjahr der FDJ. Des weiteren gehören zur Externats-Sch. die innerbetriebliche Sch. in den öffentlichen Dienststellen, Organisationen und Verwaltungen sowie der Politunterricht in den Einheiten der NVA und den Organen der Deutschen Volkspolizei. Im weiteren Sinne muß zur Externats-Sch. auch das Gesellschaftswissenschaftliche ➝Grundstudium an den regulären Hochschulen gerechnet werden. Die Externats-Sch. ist Massenbetrieb und dazu bestimmt, die Kandidaten, Parteimitglieder und Parteilose mit der marxistisch-leninistischen Theorie, der Geschichte der Arbeiterbewegung (Nationale Geschichtsbetrachtung) und den Grundzügen und Tagesfragen der sowjetischen und SED-Politik vertraut zu machen. Der Internats-Sch. sind „höhere Aufgaben“ zugewiesen. Ein sorgfältig abgestuftes System von Instituten dient zur Erziehung u. Qualifizierung der Funktionäre (Kader). Die wichtigsten Internatsschulen sind die Parteischulen, Sonderschulen und Lehrinstitute der SED, des weiteren sind als Einrichtungen zur politischen Sch. die folgenden zu nennen: Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und 6 Verwaltungsschulen, Jugendhochschule der FDJ „Wilhelm Pieck“ und etwa 20 FDJ- und Pionierleiter-Schulen, FDGB-Hochschule „Fritz Heckert“ und die Zentralschulen der Industriegewerkschaften, ferner die Zentralschulen der übrigen Parteien und Massenorganisationen. Daneben spielen heute in der Sch.-Arbeit der SED die Bildungsstätten der Bezirks- und Kreisleitungen sowie der Großbetriebe eine wichtige Rolle. Sie werden als „Einrichtungen zur marxistisch-leninistischen Qualifizierung der propagandistischen Kader“ bezeichnet. In Internatsschulen vor allem Vermittlung des Marxismus-Leninismus und der Geschichte der ➝KPdSU, der Geschichte der deutschen und der internationalen Arbeiterbewegung in kommun. Interpretation sowie Behandlung von aktuellen Problemen und der sich aus der SED-Politik für die einzelnen Organisationen ergebenden speziellen Aufgaben. Vermittlung des Stoffes an den Internatsschulen durch Lektionen. Selbststudium, Konsultationen, Seminare, Übungen. Sehr wenig Freizeit, sehr wenig Urlaub, Verbindung zur Außenwelt weit[S. 548]gehend unterbrochen. Wichtigstes Erziehungsmittel: Kritik und Selbstkritik. In der Externatssch. überwiegen Themen der aktuellen SED-Politik. Vermittlung des Stoffes vor allem in Zirkeln. Ein Zirkel umfaßt etwa 10 bis 20 Personen aus dem gleichen Betrieb bzw. Wohnbezirk von ungefähr gleicher politisch-ideologischer Vorbildung. An den Zirkelabenden wird der vorgeschriebene Lehrstoff mit einem Zirkelleiter seminaristisch durchgearbeitet. In der FDJ und bei den Jungen Pionieren bestehen Spezial-Zirkel, so z. B. die Zirkel junger Sozialisten, junger Techniker, Agronomen usw. Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 547–548 Schülerzeitungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schund- und SchmutzliteraturSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die Sch. untergliedert sich in Internats- und Externats-Sch. Wichtigste Form der Externats-Sch.: Parteilehrjahr der SED und Lehrjahr der FDJ. Des weiteren gehören zur Externats-Sch. die innerbetriebliche Sch. in den öffentlichen Dienststellen, Organisationen und Verwaltungen sowie der Politunterricht in den Einheiten der NVA und den Organen der Deutschen Volkspolizei. Im weiteren Sinne muß zur Externats-Sch.…
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Vermessungs- und Kartenwesen (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Nach Kriegsende waren fast sämtliche Originalunterlagen der Landesvermessung zerstört oder verlagert. 1954 wurde das VuK. unter dem Gesichtspunkt neu aufgebaut, „daß die Ergebnisse der Geodäsie, Topographie und Kartographie dem Aufbau des Sozialismus dienen müssen“. Das oberste Organ des VuK. ist die Verwaltung VuK. (VVK) im MdI. Zum wissenschaftlich-technischen Zentrum ist der 1954 eingerichtete Geodätische Dienst in Leipzig entwickelt worden. Zu unterscheiden sind zwei große Bereiche: die allg. Landesvermessung u. die Durchführung ingenieur-geodätischer Arbeiten für die verschiedensten Zweige der Volkswirtschaft. Die zweite Aufgabe fällt besonders dem Industriezweigverband V. und Kartographie (IZV) in der Kammer der Technik zu. Für die Betriebe des VuK. wurde 1961 beim Geodätischen Dienst die Zentrale wissenschaftlich-technische Information für Geodäsie, Photogrammetrie und Kartographie (ZWI) geschaffen. Der bis 1970 laufende Perspektivplan stellt dem Geodätischen Dienst als Hauptaufgabe die „Schaffung eines geschlossenen geodätischen u. kartographischen Systems u. Bereitstellung desselben für den Bedarf der staatlichen Leitung und der Volkswirtschaft“. Mit der „Anordnung über die Koordinierung der geodätischen, aerophotogrammetrischen, topographischen und kartographischen Arbeiten“ vom 12. 5. 1964 war versucht worden, die einzelnen Arbeitsvorgänge besser aufeinander abzustimmen. Zwischen dem VI. und dem VII. Parteitag der SED waren die Arbeiten am trigonometrischen Netz III. Ordnung abgeschlossen. Damit wurde im staatlichen trigonometrischen Netz eine Punktdichte von 1 TP auf 23 km² erreicht. Die Bearbeitung des trigonometrischen Aufnahmenetzes mit 1 TP auf 2 km² ist in Angriff genommen. Die vermessungstechnischen Kader sind in den VEB Ingenieur-Vermessungswesen zusammengefaßt. 1960 ist auch bei den Betrieben des VuK. die wirtschaftliche Rechnungsführung eingeführt worden. Das im Jahre 1954 begonnene topographische Kartenwerk 1:10.000 für das ganze Gebiet der „DDR“ ist im wesentlichen beendet. Die unterschiedliche Qualität der einzelnen Karten und die allgemein erhöhten Anforderungen zwingen zu laufender Weiterbearbeitung der Topographischen Karte, die jetzt ausschließlich auf der Grundlage von Luftbildern erfolgt. Die verbesserten topographischen Karten bilden die Grundlage für die großmaßstäbigen Spezialkarten 1:500 bis 1:2.000 zur Befriedigung der Bedürfnisse der Industrie, des Bauwesens, der Land- u. Forstwirtschaft sowie der Wasserwirtschaft u. des Bergbaues. — Eine Weltkarte 1:2.500.000 ist in Arbeit, bisher wurden 23 Blatt dieser Karte hergestellt. Der wichtigste Betrieb für die Kartenherstellung ist der VEB Hermann Haack Geographisch-Kartographische Anstalt Gotha/Leipzig. Die Ein- u. Ausfuhr sämtlicher für den öffentlichen Vertrieb bestimmten kartograph. Erzeugnisse ist genehmigungspflichtig. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 676 Verluste A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VermögenseinziehungSiehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Nach Kriegsende waren fast sämtliche Originalunterlagen der Landesvermessung zerstört oder verlagert. 1954 wurde das VuK. unter dem Gesichtspunkt neu aufgebaut, „daß die Ergebnisse der Geodäsie, Topographie und Kartographie dem Aufbau des Sozialismus dienen müssen“. Das oberste Organ des VuK. ist die Verwaltung VuK. (VVK) im MdI. Zum wissenschaftlich-technischen Zentrum ist der 1954 eingerichtete Geodätische Dienst in Leipzig entwickelt…
DDR A-Z 1969
KPD (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Abk. für Kommunistische Partei Deutschlands, gegr. am 30. 12. 1918. Hauptforderung: Errichtung der Diktatur des Proletariats in Deutschland, Mitgl. der III. (kommun.) Internationale (Komintern), anfangs in Programm und Politik unabhängig von Moskau. Nach mehreren Führungskrisen übernahm 1925 Thälmann die Parteiführung. Unter seinem Vorsitz geriet die KPD trotz Widerstand und Abspaltungen in immer größere Abhängigkeit von der KPdSU. In der NS-Zeit verboten, illegale Weiterarbeit. Am 11. 6. 1945 trat die KPD in Ostberlin mit einem völlig neuen Parteiprogramm vor die Öffentlichkeit: „Wir sind der Auffassung, daß der Weg, Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen, falsch wäre … Wir sind vielmehr der Auffassung, daß die entscheidenden Interessen des deutschen Volkes in der gegenwärtigen Lage … den Weg der Aufrichtung eines antifaschistischen demokratischen Regimes, einer parlamentarisch-demokratischen Republik … vorschreiben.“ Unter dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht und der KP-Führung am 19./20. 4. 1946 Zwangsvereinigung von SPD und KPD zur SED. Nach dem Scheitern der kommun. Vereinigungsbestrebungen in Westdeutschland am 14. 2. 1947 Gründung einer „Arbeitsgemeinschaft“ von SED und westdeutscher KPD mit Sitz in Ostberlin. Im Januar 1949 kündigte die KPD die Arbeitsgemeinschaft und vollzog die organisatorische Trennung von der SED. Sie wird jedoch auch weiterhin vom ZK der SED angeleitet. Nach dem 13. 8. 1961 wurde die Organisation der Zusammenarbeit SED/KPD geändert. Verschiedene höhere SED-Funktionäre aus der Westkommission des ZK (heute: Westabteilung, Leiter Heinz Geggel) wechselten offiziell in die illegale Parteiführung der KPD über. So z. B. Erich Glückauf. Die KPD nahm im Parlamentarischen Rat an der Beratung des Grundgesetzes für die BRD teil, ihre Vertreter verweigerten jedoch bei der Verabschiedung des Grundgesetzes ihre Unterschrift. Trotzdem beteiligte sich die KPD an den Wahlen und war im ersten Bundestag mit 13 Abgeordneten vertreten. Bei den Wahlen zum zweiten Bundestag erhielt sie nur 2,2 v. H. aller abgegebenen Stimmen. Am 17. 8. 1956 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich verboten, seitdem illegal. Der 1. Sekretär Reimann, die übrigen Mitglieder des Politbüros und der gesamte Apparat des ZK der KPD befinden sich im Sowjetsektor von Berlin. Im Bundesgebiet befinden sich 16 Bezirksleitungen. Zur Anleitung werden deren Funktionäre in den Sowjetsektor von Berlin oder auch in das benachbarte Ausland bestellt. Die in der kommun. Presse erscheinenden Berichte über KPD-Veranstaltungen in der BRD sollen den Eindruck [S. 343]erwecken, es existiere eine intakte Parteiorganisation. In Wirklichkeit finden alle größeren Zusammenkünfte und Parteitage in Mitteldeutschland statt. Die KPD unterhält in Mitteldeutschland 4 eigene Schulen: 1. In Oderberg Krs. Eberswalde zur Durchführung von Wochenlehrgängen für einfache Parteimitglieder und Kleinfunktionäre; 2. In Odersee bei Finowfurt, Bezirk Frankfurt-Oder zur Durchführung von Vorbereitungslehrgängen auf die Jahresschule; 3. In Woltersdorf bei Berlin zur Durchführung von Halbjahreslehrgängen; 4. In Groß-Dölln in der Schorfheide zur Durchführung von Jahreslehrgängen („Ernst-Thälmann-Schule“). Zur Zeit ihres Verbots hatte die KPD zwischen 60.000 und 70.000 Mitgl. Die gegenwärtige Mitgliederzahl kann (Ende 1968) mit 7.500 angenommen werden. Das Beitragsaufkommen der KPD ist gering. Ihre Finanzierung erfolgt durch die SED. Der finanzielle Gesamtaufwand der SED für die kommun. Arbeit in der BRD wird jährlich auf 25 Mill. DM West und 250 Mill. M geschätzt. Als Schwerpunkte der Arbeit der KPD zeichnen sich die folgenden ab: a) Infiltration der Gewerkschaften des DGB und der SPD; b) Zersetzung der Wehrkraft und der Bundeswehr; c) Agitation für eine Umgestaltung von Staat und Gesellschaft im Sinne sowjetsozialistischer Vorstellungen; d) Unterstützung der Deutschlandpolitik der SU und der „DDR“ — Anerkennung der „DDR“ und Isolierung West-Berlins von der BRD; e) Unterstützung der sowjetischen Außenpolitik — Schwächung der NATO und Verringerung des amerikanischen Engagements in Europa; f) Unterstützung der KPdSU gegen alle Abweichungen im internationalen Kommunismus. Als wichtigste Aufgabe wird die Arbeit in den Betrieben angesehen, und wiederholt wurden die Parteiorganisationen im Bundesgebiet angewiesen, neue Betriebsgruppen zu bilden und Betriebszeitungen herauszugeben. Dennoch war die Arbeit rückläufig. Während 1965 in etwa 200 Betrieben kommunistische Tätigkeit beobachtet werden konnte, war dies 1966 nur noch in 100 Betrieben der Fall. Insbesondere gelang es den Kommunisten kaum, Einfluß auf Sozialdemokraten, Gewerkschafter und Betriebsräte zu gewinnen. Rückläufig war auch die Zahl der in der BRD erscheinenden kommunistischen Betriebszeitungen. Sie ging von 71 im Jahre 1963 auf 49 im Jahre 1966 zurück, von denen 25 regelmäßig in Auflagen von 300 bis 600 Stück erscheinen. Daneben wird umfangreiches Propagandamaterial eingeschleust und z. T. über den Briefversandapparat der illegalen KPD verteilt. Die Arbeit der KPD wird durch die Agitationstätigkeit zahlreicher aus Mitteldeutschland einreisender Funktionäre der SED sowie durch den Freiheitssender 904 unterstützt (Bericht des Bundesinnenministeriums über „Kommunistische Tätigkeit in der BRD im Jahre 1966“). Nachdem die Führung der illegalen KPD durch Bildung von „Aktionsausschüssen für die Wiederzulassung der KPD“ versucht hatte, das Verbot der Partei zu umgehen, konstituierte sich im Sept. 1968 eine neue kommun. Partei unter dem Namen Deutsche Kommunistische Partei (DKP). Aus taktischen, vor allem verfassungsrechtlichen Gründen gibt sich die DKP den Anschein, eine selbständige Partei zu sein. In Wirklichkeit besteht die Mehrheit der Leitungsorgane aus Funktionären des KPD-Apparates. Hauptaufgabe der KPD ist zur Zeit die Sammlung aller links von der SPD stehenden Kräfte unter ihrer Führung („Aktionsbündnis für die Bundestagswahl 1969“). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 342–343 Köthen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPdSUSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Abk. für Kommunistische Partei Deutschlands, gegr. am 30. 12. 1918. Hauptforderung: Errichtung der Diktatur des Proletariats in Deutschland, Mitgl. der III. (kommun.) Internationale (Komintern), anfangs in Programm und Politik unabhängig von Moskau. Nach mehreren Führungskrisen übernahm 1925 Thälmann die Parteiführung. Unter seinem Vorsitz geriet die KPD trotz Widerstand und Abspaltungen in immer größere Abhängigkeit von der KPdSU.…
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Finanzrevision (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der Begriff F. umfaßt zwei Einrichtungen des mitteldeutschen Wirtschaftssystems: 1) Die Prüfung der Wirtschaftstätigkeit und die Kontrolle und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Planung und Abrechnung der Einzelpläne (insbesondere der Finanzpläne) sowie der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch besondere staatliche Revisionsorgane. 2) Die Staatliche F. ist ein besonderer Kontrollapparat des Ministeriums der Finanzen. Als Sonderverwaltungsapparat ist sie unabhängig von den Wirtschaftseinheiten, Staats- und Wirtschaftsorganen. Die Revisionsinstanzen sind im gesamten Wirtschaftsgebiet einheitlich organisiert. Der Staatlichen F. obliegt die Revision aller Wirtschaftseinheiten in sämtlichen Wirtschaftsbereichen und die der staatlichen Organe und Institutionen. Zu den Aufgaben dieser Revisionsinstanzen gehören: a) die jährliche Prüfung und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Jahresbilanzen sowie der Gewinn- und Verlustrechnungen bei allen den Wirtschaftseinheiten, die nach dem Rentabilitätsprinzip (Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung) arbeiten (z. B. VEB, VVB, Banken); b) die Prüfung und Bestätigung der Jahreshaushaltsrechnungen der zentralen und örtlichen staatlichen Organe, die Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie des Prinzips der Sparsamkeit bei der Aufstellung, Durchführung und Abrechnung der Finanz-, Haushalts-, Kredit- und Valutapläne sowie der ökonomischen Nutzung der Fonds und des staatlichen Vermögens. Sofern die Revisionsinstanzen gemäß ihren Kompetenzen nicht sofort die Beseitigung aufgedeckter Unwirtschaftlichkeiten und Unregelmäßigkeiten, die Einschaltung der Gerichte oder sonstige Abhilfemaßnahmen bei ermittelten Plan- und Ordnungswidrigkeiten veranlassen können, erfolgen diese Interventionen durch den Minister der Finanzen. Die Gründe für die Schaffung eines selbständigen Verwaltungsapparates von Revisionsinstanzen auf dem Gebiet der Finanzwirtschaft Anfang 1966 waren die infolge der Wirtschaftsreform stattgefundenen Veränderungen vor allem im Status der „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ (VVB) und die Umorganisationen in der Wirtschaftslenkung (vgl. VO vom 5. 3. 1966; GBl. II, S. 167). Zunächst war bei der Einführung des Neuen ökonomischen Systems den VVB die Finanzrevision gegenüber ihren VEB übertragen worden. Die Finanzkontrolle und -➝revision gegenüber den VVB übten die 1963/64 neu eingerichteten „Industrie-Bankfilialen“ der Deutschen Notenbank und die Industrieabtei[S. 208]lungen des bis Ende 1965 bestehenden Volkswirtschaftsrates aus. (Industrieministerien) Da durch die Umwandlung der VVB zu Organen mit wirtschaftlicher Rechnungsführung diese mit ihren Betrieben zu einer Gewinn- und Verlustgemeinschaft mit vielfach gleichen Interessen zusammenwuchsen, übten die VVB ihre Kontroll- und Revisionsbefugnisse gegenüber den Betrieben nicht in der von den Staats- und Wirtschaftsbehörden gewünschten Weise aus (Durchsetzung der staatlichen Interessen ausgedrückt in Plänen und Anweisungen). Deshalb wurde Anfang 1966 das Revisionswesen als eine von den wirtschaftsleitenden Organen unabhängige staatliche Instanz unter der fachlichen Anleitung des Ministeriums der Finanzen neu konstituiert. Die Staatliche F. stellt nach den inzwischen zum Revisionswesen ergangenen Verordnungen eine Art „Bundesrechnungshof“ dar, allerdings mit erheblich mehr Befugnissen und einem wesentlich erweiterten Betätigungsfeld. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 207–208 Finanzorgane A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzschuldenSiehe auch die Jahre 1975 1979 Der Begriff F. umfaßt zwei Einrichtungen des mitteldeutschen Wirtschaftssystems: 1) Die Prüfung der Wirtschaftstätigkeit und die Kontrolle und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Planung und Abrechnung der Einzelpläne (insbesondere der Finanzpläne) sowie der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch besondere staatliche Revisionsorgane. 2) Die Staatliche F. ist ein besonderer Kontrollapparat des Ministeriums der Finanzen. Als Sonderverwaltungsapparat…
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Halle (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen-Anhalt sowie thüringischen Gebietsteilen; 8.771 qkm, (1967) 1.932.938 Einwohner, (1950: 2.118.874). 2 Stadtkreise: Dessau, Halle (Saale); 20 Landkreise: Artern, Aschersleben, Bernburg, Bitterfeld, Eisleben, Gräfenhainichen, Hettstedt, Hohenmölsen, Köthen, Merseburg, Naumburg, Nebra, Quedlinburg, Querfurt, Roßlau, Saalekreis, Sangerhausen, Weißenfels, Wittenberg, Zeitz. Vors. des Rates des Bezirkes: Helmut ➝Klapproth (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Horst ➝Sindermann. H. ist sowohl landwirtschaftlich als auch industriell einer der führenden Bezirke. Die Grundstoffindustrie beruht auf dem seit alters her bekannten Kupfervorkommen sowie auf den reichen Braunkohle- (Kohlenindustrie) und [S. 266]Kalisalzlagern, aus denen die bedeutende chemische Industrie hervorgegangen ist. Der Bezirk H. ist der wichtigste Lieferant von Elektroenergie und von Zement. 2. Stadtkreis im sachsen-anhaltischen Bezirk H., Bezirksstadt, Kreisstadt des Saalekreises, am Nordwestrand der Leipziger Tieflandsbucht, an der Saale, mit 278.632 Einwohnern (1967), (1950: 289.119), größte Stadt Sachsen-Anhalts und viertgrößte Stadt Mitteldeutschlands (1945/47–1952 Landeshauptstadt); alte Hansestadt, spätgotische Markt- oder Marienkirche (16. Jh.), Moritzkirche (12. bzw. 15. Jh.), Domkirche (16. Jh.), Rathaus (14./16. Jh., im 2. Weltkriege schwer beschädigt und nach dem Kriege völlig abgebrochen), Roter Turm (15. Jh.), Ruinen der Moritzburg (15. Jh.) und der Burg Giebichenstein (10. Jh.); wichtiger Verkehrsknotenpunkt (Eisenbahn, Autobahn sowie der Saalehafen in H.-Trotha). Als Mittelpunkt bedeutender Braunkohlen-, Salz- und Kalilager eines der Zentren des mitteldeutschen Industriegebietes (außerdem bedeutende chemische, Zement-, Bekleidungs- und Metallindustrie, Maschinen- und Waggonbau), Reichsbahndirektion; seit 1694 Universitätsstadt (Martin-Luther-Universität H.-Wittenberg, 1817 vereinigt), war die Universität Zentrum des Pietismus und später der Aufklärung in Deutschland, Hochschule für Musik, Technische Hochschule für Chemie Leuna-Merseburg, Sitz der Dt. Akademie der Naturforscher „Leopoldina“ von 1652 sowie der 1946 der Universität angegliederten Franckeschen Stiftungen, Pädagogisches Institut, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, Theater („Theater des Friedens“, „Theater der Jungen Garde“), Staatl. Sinfonieorchester, Händel-Festspiele (Pflege des Händelschen Gesamtwerkes), Zoologischer Garten, Staatl. Galerie Moritzburg, Landesmuseum für Vorgeschichte. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 265–266 Halbstaatliche Praxis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HandelSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen-Anhalt sowie thüringischen Gebietsteilen; 8.771 qkm, (1967) 1.932.938 Einwohner, (1950: 2.118.874). 2 Stadtkreise: Dessau, Halle (Saale); 20 Landkreise: Artern, Aschersleben, Bernburg, Bitterfeld, Eisleben, Gräfenhainichen, Hettstedt, Hohenmölsen, Köthen, Merseburg, Naumburg, Nebra, Quedlinburg, Querfurt, Roßlau, Saalekreis,…
DDR A-Z 1969
Parteilehrjahr der SED (1969)
Siehe auch: Parteilehrjahr: 1953 1954 Parteilehrjahr der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Dient in Angleichung an das Schulungswesen der KPdSU der Schulung der Mitgl. und Kandidaten. Eingeführt auf Beschluß des ZK der SED vom Juni 1950. Während in den ersten vier Parteilehrjahren der Stalin-Kult in der SED auf dem Höhepunkt stand, setzte sich im 5. und 6. Lehrjahr die Forderung durch, „in der propagandistischen Tätigkeit ernste Erscheinungen des abstrakten Dogmatismus und der Buchstabengelehrtheit zu überwinden“. Seit 1956 stärkere Orientierung auf Fragen der praktischen Parteipolitik, wobei im Lehrstoff die politische Ökonomie, die Stärkung und Festigung der „DDR“ und die militärpolitische Propaganda in den Vordergrund gerückt wurden. Eine neue Etappe der innerparteilichen Schulungsarbeit begann 1968. Mit dem Beschluß des ZK der SED vom 24. 4. 1968 wurde das P. erstmals auf 2 Jahre ausgedehnt (1968/70) und die innerparteiliche Schulungsarbeit damit konsequent der volkswirtschaftlichen Gesamtplanung angepaßt. Darüber hinaus wurde auch die Thematik des P. den gegenwärtigen ideologischen sowie innen- und außenpolitischen Bedürfnissen und Zielsetzungen der SED angepaßt. Für die Partei geht es darum, durch eine verstärkte Indoktrination der ideologischen Erosion innerhalb des Ostblocks sowie der Auflockerung der Bündnissysteme entgegenzutreten und die absolute Führungsrolle der Partei sowie die Einheit der kommunistischen Weltbewegung bei gleichzeitiger Anerkennung der Führungsrolle der KPdSU zu verteidigen. Dementsprechend sind die folgenden Themen in den Mittelpunkt des P. zu stellen: [S. 462]„Die DDR — der sozialistische Staat deutscher Nation; die Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus; theoretische und praktische Grundprobleme des ökonomischen Systems des Sozialismus; Strategie und Taktik der SED im Kampf gegen das staatsmonopolistische System in Westdeutschland; die Sowjetunion, die entscheidende Kraft im sozialistischen Weltsystem.“ Teilnahme am P. ist für alle Mitgl. und Kandidaten Pflicht. Die Beteiligung von Parteilosen ist erwünscht. Der Unterricht findet einmal monatlich statt. Unterrichtsformen: Lektionen, Seminare, Zirkel und für höhere Funktionäre Vorträge, Konsultationen und wissenschaftliche Konferenzen. Über Anwesenheit und Beteiligung am Unterricht werden genaue Aufzeichnungen geführt. Diese gehen an die Parteileitungen und werden den Personalakten zugefügt. (Kader) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 461–462 Parteikontrollkommissionen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ParteilichkeitSiehe auch: Parteilehrjahr: 1953 1954 Parteilehrjahr der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Dient in Angleichung an das Schulungswesen der KPdSU der Schulung der Mitgl. und Kandidaten. Eingeführt auf Beschluß des ZK der SED vom Juni 1950. Während in den ersten vier Parteilehrjahren der Stalin-Kult in der SED auf dem Höhepunkt stand, setzte sich im 5. und 6. Lehrjahr die Forderung durch, „in der propagandistischen Tätigkeit ernste Erscheinungen des abstrakten…
DDR A-Z 1969
Kündigungsrecht (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach § 31 des Gesetzbuches der Arbeit soll die Auflösung eines Arbeitsvertrages grundsätzlich zwischen dem Betrieb und den Werktätigen vereinbart werden. Nur wenn ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, soll gekündigt werden. Die Kündigung durch einen Betrieb setzt voraus, daß die Übernahme einer anderen Arbeit im Betrieb nicht vereinbart werden kann. Der Betrieb darf kündigen, wenn es infolge Änderung der Produktion, der Struktur oder des Stellen- bzw. Arbeitskräfteplans (Arbeitskräfte) notwendig ist oder der Beschäftigte für die vereinbarte Arbeit nicht geeignet ist oder Mängel eines Arbeitsvertrages nicht beseitigt werden können. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 14 Tage, während früher diese Frist zwingend vorgeschrieben war. Im Arbeitsvertrag können jetzt Kündigungsfristen bis zu 3 Monaten und besondere Kündigungstermine vereinbart werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Gründe der Kündigung müssen angegeben werden. Das verhindert nicht, daß unter dem Vorwand einer Strukturänderung des Betriebes Kündigungen aus politischen Gründen ausgesprochen werden. Jede Kündigung bedarf der Zustimmung der Betrieblichen ➝Gewerkschaftsleitung. Diese Schutzbestimmung ist jedoch in ihrer Wirkung fraglich, soweit sich die Betrieblichen Gewerkschaftsleitungen in Abhängigkeit von der SED befinden (FDGB). Der Betrieb kann fristlos entlassen bei „schwerwiegender Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten oder der sozialistischen Arbeitsdisziplin“ (§ 32). Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist nicht vorgesehen. Zur Kündigung und fristlosen Entlassung von anerkannten Verfolgten des Naziregimes (VVN), Schwerbeschädigten, Tuberkulosekranken und Rekonvaleszenten ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Rates des Kreises erforderlich. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens einen Monat. Wegen des Kündigungsschutzes von werdenden Müttern und Müttern nach der Niederkunft Mutterschutz. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 360 Kultur- und Sozialfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KunstpolitikSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach § 31 des Gesetzbuches der Arbeit soll die Auflösung eines Arbeitsvertrages grundsätzlich zwischen dem Betrieb und den Werktätigen vereinbart werden. Nur wenn ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, soll gekündigt werden. Die Kündigung durch einen Betrieb setzt voraus, daß die Übernahme einer anderen Arbeit im Betrieb nicht vereinbart werden kann. Der Betrieb darf kündigen, wenn es infolge Änderung…
DDR A-Z 1969
1969: L
Laienkunst Lamberz, Werner Landambulatorium Länder Landesverrat Landflucht Landkarten Landklubs der Intelligenz Landschaftspflege Landtechnik Landwirtschaft Landwirtschaftsbank der DDR (LB) Landwirtschaftsrat der DDR Landwirtschaftssteuer Lange, Erich Lange, Ingeburg, geb. Rosch Lange, Marianne, Prof. Dr. Lastschriftverfahren Lauchhammer LDPD Lebensmittelkarten Lebensstandard Lebensversicherung Leder-, Schuh- und Rauchwarenindustrie Lehrerbildung Lehrer des Volkes, Verdienter Lehrlingsausbildung Lehrmittel Lehrproduktion Leichtindustrie Leihbüchereien Leipzig Leipziger Messe Leistungsabzeichen Leistungslohn Leistungsprinzip Leistungsvergleich Leistungsverordnung Leitbetrieb Leitungssystem Leitungswissenschaft Lektorat Leninismus Leopoldina Lesezirkel Lessing-Preis Leuna Liberal-Demokratische Partei Deutschlands Liberman-Diskussion Liegenschaftsdienst Liga für Völkerfreundschaft Limbach-Oberfrohna Linie Literatur Literatur-Institut Lizenzen LKG Lohnausgleich Lohnfonds Lohngruppe Lohngruppenkatalog Lohnnormen Lohnpolitik Lohnsteuer Losungen Lotterie Lotto LPG LPG-Gemeinschaftseinrichtungen zur Beschaffung landwirtschaftlicher Produktionsmittel LPG-Gesetz Lübbenau Luckenwalde Luftschutz Luftsicherheitszentrale Luftverkehr LuftwaffeLaienkunst Lamberz, Werner Landambulatorium Länder Landesverrat Landflucht Landkarten Landklubs der Intelligenz Landschaftspflege Landtechnik Landwirtschaft Landwirtschaftsbank der DDR (LB) Landwirtschaftsrat der DDR Landwirtschaftssteuer Lange, Erich Lange, Ingeburg, geb. Rosch Lange, Marianne, Prof. Dr. Lastschriftverfahren Lauchhammer LDPD Lebensmittelkarten Lebensstandard Lebensversicherung Leder-, Schuh- und Rauchwarenindustrie …
DDR A-Z 1969
Hauptbuchhalter (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der H. wird einerseits von den übergeordneten Staats- und Wirtschaftsbehörden zur Inspektion in den Betrieben und VVB eingesetzt, um die Wirtschaftstätigkeit der VEB und „sozialistischen Konzerne“ (VVB) ständig zu überprüfen, die Einhaltung der Betriebs- und VVB-Pläne zu überwachen, die Befolgung der Gesetze, Anordnungen und Anweisungen sicherzustellen und für die Erfüllung der Wirtschaftlichkeitsauflagen zu sorgen. Zum anderen ist der H. in den VVB und VEB ein dem Generaldirektor oder dem Werkleiter direkt unterstellter Kontrolleur, der seine Überwachungsfunktion mit Hilfe des Rechnungswesens ausübt. Stellung und Aufgaben des H. sind in gesetzlichen Bestimmungen festgelegt (VO v. 17. 2. 1955, GBl.~I, S.~139). Der H. ist im allgemeinen der verantwortliche Leiter für die Durchsetzung des „einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik“ im Betriebe, wobei die Schwerpunkte seiner Tätigkeit auf dem Gebiet des Finanz- und Kreditwesens, der Kostenrechnung, der Information der Planbehörden und der Planabrechnung liegen (DB betreffend die Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten des Leiters der Rechnungsführung und Statistik vom 7. 11. 1967, GBl. II, S. 729). Er ist für die Aufstellung der Jahresabschlußbilanz und die der Gewinn- und Verlustrechnung verantwortlich. Der H. hat den gesamten betrieblichen Reproduktionsprozeß (bzw. den der VVB) rechnerisch und statistisch zu erfassen und aufzubereiten, um sowohl für operative als auch für prognostische Leitungsentscheidungen die erforderlichen Informationen zu liefern. Ihm unterstehen alle im Rechnungswesen, der Revision und in der Regel auch die in den Fachabteilungen für Statistik Beschäftigten. Die technische Durchführung der Buchhaltung ist die Aufgabe des ersten Finanzbuchhalters. Für seine Tätigkeit im Betrieb oder der VVB ist der H. der übergeordneten Behörde rechenschaftspflichtig und verantwortlich. Diese Stelle setzt ihn auch ein oder beruft ihn von seinem Posten ab. Zur Zeit wird die H.-VO von 1955 überarbeitet, da sie nicht mehr den durch die Wirtschaftsreform ab 1963 bedingten wirtschaftsorganisatorischen Veränderungen in den VEB und VVB gerecht wird. Insbesondere ist durch die Verabschiedung der VO über das „einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik“ v. 12. 5. 1965 (GBl. II, S. 445) und durch die nachfolgenden zweigspezifizierten Verordnungen eine Überarbeitung der H.-VO erforderlich geworden. So sind z. B. bisher gesetzlich nicht eindeutig die Kompetenzen und Aufgabenbereiche des Direktors für Ökonomie in den Großbetrieben und VVB, die eines neuerdings berufenen Hauptökonomen und die des H. und meist gleichzeitigen „Leiters der Rechnungsführung und Statistik“ gegeneinander abgegrenzt. Diese Abgrenzung nimmt bisher der Werkleiter oder der Generaldirektor der VVB nach eigenem Ermessen vor, was verschiedentlich zu Kritik von seiten der Wirtschaftsbehörden geführt hat. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 270 Hans-Beimler-Medaille A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hausarbeitstag für FrauenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der H. wird einerseits von den übergeordneten Staats- und Wirtschaftsbehörden zur Inspektion in den Betrieben und VVB eingesetzt, um die Wirtschaftstätigkeit der VEB und „sozialistischen Konzerne“ (VVB) ständig zu überprüfen, die Einhaltung der Betriebs- und VVB-Pläne zu überwachen, die Befolgung der Gesetze, Anordnungen und Anweisungen sicherzustellen und für die Erfüllung der Wirtschaftlichkeitsauflagen zu…
DDR A-Z 1969
Gesetzgebung (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und ihrer Kontrolle unterworfene G.-Befugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Durch die Verfassung vom 7. 10. 1949 wurde der „Republik“ das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigeren Gebieten übertragen (Art. 112). Daneben wurde ihr zugestanden (Art. 111), auch auf allen übrigen Gebieten einheitliche Gesetze zu erlassen. Nur soweit sie von ihrem Recht keinen Gebrauch machten, hatten die Länder G.-Befugnis. Seit der Verwaltungsneugliederung (1952) gibt es nur noch G.-Befugnisse der Zentralinstanz. Nach der Verfassung vom 6. 4. 1968 ist die Volkskammer das „einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ in der DDR“ (Art. 48). G.-Befugnisse üben nach der Verfassung aber auch der Staatsrat mit rechtsverbindlichen Erlassen und Beschlüssen sowie der Ministerrat aus, der im Rahmen der Gesetze und Erlasse der [S. 245]Volkskammer und des Staatsrates Verordnungen erlassen und Beschlüsse fassen kann. Der Staatsrat hat außerdem das Recht, die Verfassung und die Gesetze rechtsverbindlich auszulegen, soweit dies nicht durch die Volkskammer selbst erfolgt. Nach dem „Gesetz über den Ministerrat der DDR“ vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 89) hat auch das Präsidium des Ministerrates die Befugnis, Rechtsnormen zu erlassen. „Auf der Grundlage und zur Durchführung der Beschlüsse des ZK der SED, die die staatliche Tätigkeit betreffen, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates sowie der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates“ sind nach diesem Gesetz auch die Mitglieder des Ministerrates berechtigt, allgemeinverbindliche Anordnungen und Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Den Leitern staatlicher Organe, die dem Ministerrat unmittelbar unterstellt sind, kann dieses Recht im Einzelfall oder generell übertragen werden. Nach Art. 53 der Verfassung kann die Volkskammer die Durchführung von Volksabstimmungen beschließen, durch die über die Annahme von Gesetzen entschieden wird. Ein Beispiel dafür ist die am 6. 4. 1968 durchgeführte „Volksabstimmung über die neue sozialistische Verfassung“. Eine Quasi-G. übt das Oberste Gericht aus mit den zur Leitung der Rechtsprechung erlassenen Richtlinien und Beschlüssen seines Plenums und den Beschlüssen seines Präsidiums, die für alle Gerichte verbindlich sind (Gerichtsverfassung). Nach dem Erlaß des Staatsrates über die Form der Verkündung gesetzlicher Bestimmungen vom 15. 10. 1960 (GBl. I, S. 531) werden Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, Erlasse, Beschlüsse und Mitteilungen des Staatsrates und des Vorsitzenden des Staatsrates in Teil I, VO und Beschlüsse des Ministerrates und seines Präsidiums sowie Anordnungen der Leiter der zentralen Organe in Teil II und Anordnungen der Leiter der staatlichen Organe, die staatliche Organe, Betriebe und Einrichtungen betreffen, in Teil III des Gesetzblattes veröffentlicht. Außerdem gibt es das Zentralblatt mit amtlichen Bekanntmachungen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 244–245 Gesetzbuch der Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesetzlichkeitsaufsichtSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und ihrer Kontrolle unterworfene G.-Befugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Durch die Verfassung vom 7. 10. 1949 wurde der „Republik“ das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigeren Gebieten übertragen (Art. 112). Daneben wurde ihr zugestanden (Art. 111), auch auf allen übrigen Gebieten einheitliche Gesetze zu erlassen. Nur…
DDR A-Z 1969
Karl-Marx-Universität Leipzig (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die am 2. 12. 1409 gegründete U. wurde nach dem Zweiten Weltkrieg am 5. 2. 1946 wiedereröffnet. Ihre Namensgebung erfolgte am 5. 5. 1953. Folgende, nach 1945 geschaffene Fakultäten wurden wieder aufgelöst: Gesellschaftswiss. F., am 15. 4. 1947 eröffnet, am 10. 9. 1951 geschlossen; Pädagog. F., im Oktober 1946 eröffnet, im Oktober 1955 geschlossen; ABF, Anfang Oktober 1949 zur F. erhoben, am 14. 7. 1962 geschlossen. Im Studienjahr 1967/68 bestanden folgende F.: Philosophische (mit „Franz-Mehring-Institut“, das Diplom-Lehrer für Marxismus-Leninismus ausbildet, 1951 in die F. eingegliedert, und Institut für Pädagogik, 1955 in die F. eingegliedert); Philologische (1965 aus der Philosoph. F. herausgelöst); Theologische; Juristen-F.; Medizinische: Veterinärmedizinische (hervorgegangen aus der Tierarzneischule (1780), späteren Tierärztl. Hochsch. Dresden (1889), 1923 als F. an die U. Leipzig angegliedert); Mathemat.-Naturwiss. (1951) aus der Philosoph. F. herausgelöst); Landwirtschaftliche (1951 als Landwirtschaftl.-Gärtnerische F. aus der Philosoph. F. herausgelöst, 1958 Auflösung der Fachrichtung Gartenbau); Wirtschaftswiss. (ehemalige Handelshochsch. Leipzig, 1946 als Wirtschafts- u. Sozialwiss. F. der U. eingegliedert, 1949 zunächst in die Gesellschaf tswiss. F. übernommen, die 1951 aufgelöst wurde); F. für Journalistik (selbst. F. seit 20. 9. 1954, hervorgegangen aus dem 1916 gegr. Deutschen Institut für Zeitungskunde, das 1948 als Inst, für Publizistik zur Gesellschaftswiss. F., Anfang 1951 als Inst, für Publizistik und Zeitungswiss. zur Philosoph. F. gehörte). An der U. befinden sich ein Inst. für Sozialistische Wirtschaftsführung und das seit 1956 bestehende „Johann-Gottfried-Herder-Inst.“, Vorstudienanstalt für ausländische Studierende in der „DDR“ und Stätte zur Förderung deutscher Sprachkenntnisse im Ausland (Ausländerstudium). Die U. Leipzig ist nach Berlin die zweitgrößte U. in Mitteldeutschland, an der im Studienjahr 1965–66 13.269 Studenten (darunter 962 Ausländer) immatrikuliert waren. Rektor der U. ist der Historiker Prof. Dr. phil. habil. Ernst Werner, der Anfang Dezember 1967 in sein Amt eingeführt wurde. Bereits 1967 wurde mit der schrittweisen Einführung des neuen Studiensystems, das drei Phasen der Ausbildung vorsieht (Grund-, Fach-, Spezial- bzw. Forschungsstudium) an der Juristen-F., der Landwirtschaftl. F. und der F. für Journalistik begonnen, Ende 1967 zwischen der U. und dem Rat des Bezirkes Leipzig ein Vertrag über die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung abgeschlossen, der die Ü. in die Perspektivplanung des Bezirkes einbezieht. In Lehre und Forschung wird sich die U. u.a. auf die Lehrerbildung, Chemie/Physik und Medizin konzentrieren. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 325 Karl-Marx-Stadt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KartenwesenSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die am 2. 12. 1409 gegründete U. wurde nach dem Zweiten Weltkrieg am 5. 2. 1946 wiedereröffnet. Ihre Namensgebung erfolgte am 5. 5. 1953. Folgende, nach 1945 geschaffene Fakultäten wurden wieder aufgelöst: Gesellschaftswiss. F., am 15. 4. 1947 eröffnet, am 10. 9. 1951 geschlossen; Pädagog. F., im Oktober 1946 eröffnet, im Oktober 1955 geschlossen; ABF, Anfang Oktober 1949 zur F. erhoben, am 14. 7. 1962 geschlossen. Im Studienjahr 1967/68 bestanden…
DDR A-Z 1969
Konfliktkommission (1969)
Siehe auch: Konfliktkommission: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Konfliktkommissionen: 1975 1979 Im Jahre 1953 wurden K. in den Volkseigenen Betrieben und Verwaltungen erstmals gebildet. Sie hatten die Aufgabe, Arbeitsstreitigkeiten im Betrieb zu entscheiden. — Auf dem 4. Plenum des ZK der SED forderte Ulbricht, den K. größere Verantwortung und größere Rechte zu übertragen. Ohne gesetzliche Grundlage wurden daraufhin in vielen Betrieben erweiterte K. gebildet, die sich mit Verstößen gegen die sozialistische ➝Arbeitsmoral, gegen die Arbeitsdisziplin und mit kleineren kriminellen Delikten, die mit dem Betrieb in Zusammenhang standen, befaßten. Durch eine VO vom 28. 4. 1960 (GBl. I, S. 347) wurde sodann eine Richtlinie, die zwischen dem FDGB und der Staatlichen Plankommission vereinbart war, bestätigt, gleichzeitig wurde die VO vom [S. 338]30. 4. 1953 (GBl. I, S. 695) aufgehoben. Gesetzliche Grundlagen sind seit 1. 7. 1961 §§ 142–146 Gesetzbuch der Arbeit, ab 18. 4. 1963 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzbuches der Arbeit vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 63). Nach Art. 92 der Verfassung üben die gesellschaftlichen Gerichte wie die staatlichen Gerichte Rechtsprechung aus. Auf seiner Grundlage erging das Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik — GGG — vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229), nach dessen § 2, Abs.~1 die K. und Schiedskommissionen im Rahmen der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben Rechtsprechung ausüben. Das Gesetzbuch der Arbeit wurde durch § 21 GGG angepaßt. Nach § 8 GGG sind die K. zuständig für Arbeitsrechtssachen, Vergehen, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen der Übergabe vorliegen (Strafrecht), Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen der Übergabe vorliegen, Verletzungen der Schulpflicht, einfache zivilrechtliche und andere Rechtsstreitigkeiten. Die Behandlung weiterer Rechtsstreitigkeiten und Rechtsverletzungen kann durch gesetzliche Bestimmungen übertragen werden. Mit dem GGG schieden aus dem Geschäftsbereich der K. die Behandlung von Verstößen gegen die Arbeitsmoral und von Sozialversicherungsstreitigkeiten (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) aus. Die Bildung, Wahl, Aufgaben, Arbeitsweise und Befugnisse der K. sollen durch Erlaß des Staatsrates näher bestimmt werden, für den der FDGB vorschlagsberechtigt ist (§ 23 GGG). Bis Ende August 1966 war ein solcher Erlaß nicht ergangen. Es gilt zunächst die VO vom 17. 4. 1963 mit Richtlinie vom 30. 3. 1963 (GBl. II, S. 237) weiter. Die K. kann nur Erziehungsmaßnahmen auferlegen, jedoch keine fristlosen Entlassungen anordnen oder Freiheitsstrafen verhängen. Sie kann u.a. eine Rüge aussprechen, einen Beschuldigten verpflichten, sich beim Geschädigten oder vor dem gesamten Kollektiv zu entschuldigen, und ihn verpflichten, einen Schaden durch eigene Arbeit zu beheben. Mit Inkrafttreten des neuen StGB am 1. 7. 1968 können sie auch Geldbußen in Höhe von 5,– bis 50,– M, bei Eigentumsvergehen oder ←Verfehlungen> eine Geldbuße bis zum dreifachen Wert des verursachten Schadens, höchstens jedoch 150,– M, verhängen. Die K. werden als hervorragende Mittel der Erziehung der Arbeiter und Angestellten zu Menschen mit sozialistischem ➝Bewußtsein angesehen. Die K. werden von der Belegschaft gewählt. Die Wahl erfolgt auf zwei Jahre und soll mit den Gewerkschaftswahlen koordiniert werden. Die K. bestehen nach § 143 Gesetzbuch der Arbeit in der Fassung von § 21 GGG in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben, in Betrieben mit staatlicher Beteiligung, in Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kultur und der Volksbildung, in staatlichen Organen und Einrichtungen sowie in gesellschaftlichen Organisationen. Die K. bestehen aus 8–12 Mitgliedern, von denen mindestens 4 an den Beratungen teilzunehmen haben. Die Beratungen der K. sind öffentlich und sollen im großen Kreis stattfinden. Auf jeden Fall sollen die Angehörigen des Kollektivs teilnehmen, die mit dem betr. Werktätigen zusammenarbeiten. Jeder Teilnehmer an der Beratung ist berechtigt, vor der K. seine Auffassung darzulegen. Im übrigen wird die Verhandlung formlos geführt. Sie findet außerhalb der Arbeitszeit statt. Für die Entscheidung ist eine einfache Mehrheit erforderlich. Gegen den Beschluß einer K. ist der Einspruch beim Kreisgericht (Gerichtsverfassung) zulässig. (Gesellschaftliche Erziehung, Gesellschaftliche Gerichte) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 339, 338 Konfessionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KonföderationSiehe auch: Konfliktkommission: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Konfliktkommissionen: 1975 1979 Im Jahre 1953 wurden K. in den Volkseigenen Betrieben und Verwaltungen erstmals gebildet. Sie hatten die Aufgabe, Arbeitsstreitigkeiten im Betrieb zu entscheiden. — Auf dem 4. Plenum des ZK der SED forderte Ulbricht, den K. größere Verantwortung und größere Rechte zu übertragen. Ohne gesetzliche Grundlage wurden daraufhin in vielen Betrieben erweiterte K. gebildet, die sich mit…