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Volkseigene Betriebe (VEB) (1969)
Siehe auch: Volkseigene Betriebe: 1956 1958 1975 1979 Volkseigene Betriebe (VEB): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nach 1945 enteignete und verstaatlichte Betriebe; desgleichen die seitdem neu errichteten Staatsbetriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD nach drei Gruppen gegliedert wurden. Einer „Liste~A“ wurden solche Betriebe zugeteilt, die einem Volksentscheid über eine Enteignung unterworfen werden sollten. Ein solcher Volksentscheid fand jedoch nur im Lande Sachsen (Juni 1946) statt. — In eine „Liste~B“ waren solche Betriebe aufgenommen worden, die für die Enteignung kein großes Interesse boten (kleinere gewerbliche Unternehmen). Sie wurden unter großem propagandistischem Aufwand den Inhabern „wegen ungenügender Belastung“ zurückgegeben. — Die „Liste~C“ enthielt schließlich diejenigen Betriebe, die für den Übergang in sowjet. Eigentum als SAG-Betriebe vorgesehen waren und durch den Befehl 167 vom 5. Juni 1946 „auf Grund der Reparationsansprüche der SU in sowjetisches Eigentum“ übergingen (Eigentum). Als Rechtsträger der VE-Betriebe waren „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“, Kreis- und Kommunalbehörden, Genossenschaften und die VdgB vorgesehen. In[S. 685]zwischen sind organisatorische Veränderungen vorgenommen worden (Volkseigene Industrie). Nach Aussage des damaligen stellv. Vors. der DWK, Fritz Selbmann, in einer Rede vom 4. 7. 1948, wurden insgesamt 9.281 gewerbliche Unternehmungen, darunter zahlreiche kleine und mittlere Handwerks-, Transport- und Handelsunternehmen, enteignet. Bis 1951 waren die VEB unselbständige Filialbetriebe der ihnen vorgeordneten VVB. Zum 1. 1. 1952 wurden sie in selbständig wirtschaftende Einheiten umgewandelt. Sie erhielten eigene finanzielle Grundausstattung und einen eigenen Umlaufmittelfonds; sie entrichteten seitdem auch selbständig die Abgaben an den Staatshaushalt. (Volkseigene Wirtschaft, Wirtschaftliche Rechnungsführung) Nach der Einführung des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft im Jahre 1963 sind die VEB wieder weitgehend lediglich Teilbetriebe der erneut reorganisierten Vereinigungen Volkseigener Betriebe. Die Betriebsleiter der VEB müssen Weisungen des Generaldirektors der VVB ausführen. Der Generaldirektor hat das Recht, Finanzmittel von den VEB abzuziehen, in VVB-Fonds zu konzentrieren und neu an die angeschlossenen Betriebe umzuverteilen. Betriebsleiter der VEB dürfen Investitionen nur mit Zustimmung der vorgeordneten VVB vornehmen. (Betriebsverfassung) VEB gibt es in allen Wirtschaftsbereichen. Am größten ist der Anteil in der Industrie. Damit waren 65 v. H. aller Berufstätigen der „DDR“ in VEB tätig. Der Anteil der VEB am Aufkommen des gesellschaftlichen Gesamtprodukts betrug 1967 knapp 73 v. H. VEB gelten als juristische Personen. Sie werden von einem Direktor nach dem „Prinzip der Einzelverantwortung“ geleitet. Seine Befugnisse sind indessen weitgehend eingeschränkt durch Befugnisse vorgeordneter Wirtschafts- und Staatsorgane sowie durch Befugnisse der SED und gesellschaftlicher Organisationen und Organe. (Betriebsorganisation, Gesellschaftliche Räte, Produktionskomitees, ständige ➝Produktionsberatung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 684–685 Volksdemokratie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB)Siehe auch: Volkseigene Betriebe: 1956 1958 1975 1979 Volkseigene Betriebe (VEB): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nach 1945 enteignete und verstaatlichte Betriebe; desgleichen die seitdem neu errichteten Staatsbetriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD…
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Deutscher Friedensrat (seit Mitte 1966 auch „F. der DDR“) (1969)
Siehe auch: Deutscher Friedensrat: 1975 1979 Friedensrat der DDR: 1975 1979 1985 Friedensrat, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Zweigstelle des Weltfriedensrates, leitet die (angeblich 20.000) örtlichen Friedensräte, die einen Zweig der Weltfriedensbewegung bilden. Der DF. wurde unter der Bezeichnung „Deutsches Komitee der Kämpfer für den Frieden“ am 10. 5. 1949 gegründet. Diese Organisation wurde am 12. 1. 1953 umbenannt in DF., die örtlichen Zweige erhielten den Namen „Friedensräte“. Den DF. leitet von Anfang an sein Generalsekretär, der Altkommunist Heinz Willmann (SED). Seit dem 9. 12. 1950 ist der Präsident des DF. der parteilose Strahlenforscher Prof. Dr. Walter Friedrich. Die Agitation des DF. wird in Richtung auf die Kirchen durch sog. „Christliche Arbeitskreise“ ergänzt. — An den Ostseewochen in Rostock ist der DF. mitbeteiligt. [S. 153]Seit 1957 wirkt der DF. vor allem gegen die atomare Bewaffnung der NATO. Dabei schweigt er aber von der Atomrüstung der Sowjetarmee. Auf Veranlassung des Politbüros der SED wurden im April 1962 die F. in Bezirken und Kreisen mit den Bezirks- und Kreisausschüssen der Nationalen Front verschmolzen. Der DF. selbst wirkt weiter. Der DF. stützt und bearbeitet seit 1949 die Friedenskomitees in der BRD. Deren Spitze hieß bis zum 17. 6. 1956: „Deutsches Friedenskomitee“, seitdem „Friedenskomitee der Bundesrepublik Deutschland“. — Mit dieser westdeutschen Organisation und dem DF. arbeitet eng zusammen die nominell unabhängige „Deutsche Friedensgesellschaft“ (DFG), die in der BRD den Gedanken einer bewaffneten Verteidigung des Staates bekämpft. Diese DFG beschloß am 28. 1. 1962, mit dem DF. Gespräche und Fühlung aufzunehmen. Am 4. 5. 1963 stiftete der DF. eine „Carl-von-Ossietzky-Medaille“. Diese Probleme und Fragen der verstärkten Solidarität und Unterstützung für das vietnamesische Volk stehen im Mittelpunkt vieler Tagungen. Seit Januar 1969 ist Prof. Dr. Günther Drefahl Präsident des DF. Vom 11.–12. 3. 1967 veranstaltete der DF. ein Rundgespräch „mit Bürgern der Bundesrepublik zu Problemen der europäischen Sicherheit“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 152–153 Deutscher Buch-Export und -Import (DB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutscher JugendringSiehe auch: Deutscher Friedensrat: 1975 1979 Friedensrat der DDR: 1975 1979 1985 Friedensrat, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Zweigstelle des Weltfriedensrates, leitet die (angeblich 20.000) örtlichen Friedensräte, die einen Zweig der Weltfriedensbewegung bilden. Der DF. wurde unter der Bezeichnung „Deutsches Komitee der Kämpfer für den Frieden“ am 10. 5. 1949 gegründet. Diese Organisation wurde am 12. 1. 1953 umbenannt in DF., die örtlichen Zweige erhielten…
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Amt für Preise (1969)
Siehe auch das Jahr 1975 Das AfP. ist entsprechend der mit nahezu eineinhalbjähriger Verspätung erlassenen VO über das Statut dieser Institution vom 6. 12. 1967 (GBl. II, 1968, S. 17) Organ des Ministerrates und für die Ausarbeitung der Grundsätze der Preispolitik sowie für die Sicherung der einheitlichen Arbeit aller mit der Preisplanung, -festsetzung und -kontrolle befaßten Instanzen zuständig. Das AfP. und seine untergeordneten Stellen sind verantwortlich für eine am Warenwert und an den Marktbedingungen orientierte Preisfestsetzung, die gleichzeitig auch die wirtschaftspolitischen Ziele des Staates bei der Preisplanung oder -bestätigung berücksichtigt. Das AfP. legt die Grundsätze und Methoden fest, die bei der Planung, Bildung, Analyse und Kontrolle der Preise vom Instanzenzug des Amtes, von den übrigen Staats- und Wirtschaftsbehörden, den VVB und Betrieben zu berücksichtigen sind. Die vom AfP. federführend ausgearbeiteten preispolitischen Konzeptionen werden nach Abstimmung mit den betroffenen Staats- und Wirtschaftsorganen auf dem Verordnungswege vom Ministerrat als Gesetz erlassen. Der vorherigen Zustimmung des Amtes bedürfen insbesondere gesetzliche Bestimmungen über die Einbeziehung von Aufwendungen in die Selbstkosten (Rechnungswesen), die Festlegung von Produktions-, Dienstleistungs- und Verbrauchsabgaben und die Fixierung der Höhe der Produktionsfondsabgabe, soweit sich hieraus Auswirkungen auf die Preise ergeben. Das Amt verteilt die Zuständigkeit für die Preisfestsetzung innerhalb seines Verwaltungsapparates und der hierarchischen Organisation der allgemeinen Wirtschaftsverwaltung nach der volkswirtschaftlichen Wichtigkeit der Güter. Nach dem „Beschluß (des Ministerrates) über das System der Ausarbeitung, Bestätigung und Kontrolle der Industrie- und Einzelhandelsverkaufspreise“ vom 16. 3. 1966 (GBl. II, S. 153 ff.) sind für die Zuordnung der Erzeugnisse nach einer pyramidenförmig gegliederten Verantwortung auf die verschiedenen Preisorgane folgende Kriterien maßgebend: a) Die strukturbestimmende Bedeutung der Erzeugnisse, b) das mengen- und wertmäßige Volumen der hergestellten Produkte und c) die hersteller- und abnehmerseitigen Verflechtungen der Erzeugnisse. Die Abgrenzung der Verantwortlichkeit der Betriebe, Staats- und Wirtschaftsorgane für die Bestätigung der Industrieabgabe- und Einzelhandelsverkaufspreise wurde nach Erzeugnisgruppen vorgenommen und in einer Nomenklatur festgelegt. (Vgl. die AO Nr. Pr. 2 vom 11. 8. 1967 über das Preisantragsverfahren einschließlich Anlage 1 dieser AO, GBl. II, S. 594 ff.) Entsprechend den im Neuen ökonomischen System gültigen preispolitischen Richtlinien wird gegenwärtig, so weist es die in der Nomenklatur festgelegte Kompetenzverteilung aus, die Masse der Einzelpreise durch die VVB auf der Grundlage staatlicher Direktiven und Kalkulationsrichtlinien bestätigt. Den VVB obliegt unter fachlicher Anleitung des AfP. die Prüfung und Koordinierung der von den Betrieben eingereichten Preisanträge. Dagegen erfolgt die Bestätigung des Preisniveaus für strukturbestimmende Erzeugnisgruppen vorwiegend durch den Ministerrat. Ähnliche Regelungen, wie sie bezüglich der Ausarbeitung, Prüfung und Bestätigung der Güterpreise bestehen, sind auch für die Preise bei kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungen, bei handwerklichen Reparaturleistungen, Mieten für Wohnungen, für Hotelzimmerpreise, Personentarife bei den Verkehrsbetrieben, Eintrittspreise in Museen, Ausstellungen usf. und für die Preisfestsetzung bei allen sonstigen Dienstleistungen erlassen worden. Bis zum 7. 7. 1966 war für die Planung und Überwachung der Preise die Regierungskommission für Preise mit ihrem Ständigen Büro zuständig. Die Regierungskommission war ebenfalls Organ des Ministerrates. Vorsitzender der Kommission war der Minister der Finanzen. Die Regierungskommission und das Ständige Büro legten für die volkswirtschaftlich wichtigen Güter die Planpreise fest. Für die Bestimmung der übrigen Masse der zentralgeplanten oder -bestätigten Preise waren die der Regierungskommission angegliederten Zentralreferate zuständig. Für die Festsetzung der Einzelhandelsverkaufspreise für Konsumgüter und die Bestimmung der Groß- und Einzelhandelsspannen für diese Erzeugnisse zeichnete das Ministerium für Handel und Versorgung verantwortlich. Mitte 1966 wurde die Regierungskommission für Preise mit ihren Nebenstellen aufgelöst. Ihre auf Grund des Neuen Ökonomischen Systems modifizierten Aufgaben wurden auf das neugebildete AfP. übertragen. Die Hauptverwaltung des AfP. in Ostberlin gliedert sich in Branchenabteilungen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung lokaler Besonderheiten wurden in den Bezirken und Kreisen Außenstellen des AfP. gegründet, die aus den früheren Zentralreferaten der Regierungskommission für Preise hervorgingen. Der Leiter des AfP. im Ministerrang ist Halbritter. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 26 Amt für Kirchenfragen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amt für StandardisierungSiehe auch das Jahr 1975 Das AfP. ist entsprechend der mit nahezu eineinhalbjähriger Verspätung erlassenen VO über das Statut dieser Institution vom 6. 12. 1967 (GBl. II, 1968, S. 17) Organ des Ministerrates und für die Ausarbeitung der Grundsätze der Preispolitik sowie für die Sicherung der einheitlichen Arbeit aller mit der Preisplanung, -festsetzung und -kontrolle befaßten Instanzen zuständig. Das AfP. und seine untergeordneten Stellen sind verantwortlich für eine am Warenwert und an…
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Kommissionsverträge (1969)
Siehe auch: Kommissionsvertrag: 1975 1979 1985 Kommissionsverträge: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die K., überwiegend als Kommissionshandelsverträge bezeichnet, sind eine Form der Einbeziehung der Mittelschichten in die sozialistische Umgestaltung der Wirtschaft und gehen auf 1956 zurück. Vorläufer waren die Agenturverträge, mit denen schon 1949 einzelnen privaten Einzelhändlern u. Gastwirten der Verkauf von HO-Waren gestattet wurde. Wenn das Eigentum des privaten Einzelhändlers an den Grundmitteln von den K. zunächst auch nicht berührt wird, so wird er doch in engste Abhängigkeit zum sozialistischen Handel gebracht. Zuerst erfolgte der Abschluß von K. mit den Großhandelskontoren und später mit den Großhandelsgesellschaften oder HO und Konsumgenossenschaften. Mit Abschluß eines K. verpflichten sich die Einzelhändler, keine Geschäfte mehr auf eigene Rechnung durchzuführen und die Bestimmungen zum Schutze des Volkseigentums zu beachten, da die Kommissionsware zumeist Volkseigentum bleibt. Dem Einzelhändler wird eine versorgungsmäßige Gleichstellung mit dem staatlichen Einzelhandel in Aussicht gestellt. Für die Kommissionsware hat der Einzelhändler eine Kaution von 50 v. H. des Warenwertes zu stellen, die sich auf 33⅓ v. H. ermäßigt, wenn sie in Form eines Sperrguthabens hinterlegt wird. Die Ware bleibt bis zum Verkauf Eigentum des Vertragspartners. Durch diese Verträge wird der bisher selbständige Händler praktisch Angestellter des staatlichen Großhandels bzw. von HO und Konsum. Als Kommissionshändler ist er nicht mehr einkommensteuerpflichtig, sondern wird zur Lohnsteuer herangezogen. Das Reineinkommen soll nicht unter dem früheren Einkommen bei gleicher Arbeitsleistung liegen, aber bei Übererfüllung der vereinbarten Warenumsätze wird die Provision degressiv gestaffelt. Seit 1957 wurden auch private Gaststätten, Buchhändler und der Kohlenhandel einbezogen. Als halbsozialistische Handelsbetriebe werden den Kommissionshändlern zur Modernisierung des Handelsnetzes und Umstellung auf Selbstbedienung Rationalisierungskredite wie dem sozialistischen Handel über den Kommissionspartner gewährt. Mit einer neuen Kommissionshandelsverordnung vom 26. 5. 1966 wurden die Bestimmungen über das Kommissionsgeschäft des alten Handelsgesetzbuches außer Kraft gesetzt und damit das „sozialistische“ Kommissionsgeschäft dem Weg zum Sozialismus angepaßt. Der Anteil des Kommissionshandels am Gesamteinzelhandelsumsatz steigerte sich von 6,5 v. H. im Jahre 1960 auf 9,1 v. H. im Jahre 1967 (Binnenhandel). Die Zahl der unter K. stehenden Einzelhandelsbetriebe hat sich von 45 im Jahre 1956 auf 22.848 Ende 1966 erhöht. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 337 Kommissionshandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KommunismusSiehe auch: Kommissionsvertrag: 1975 1979 1985 Kommissionsverträge: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die K., überwiegend als Kommissionshandelsverträge bezeichnet, sind eine Form der Einbeziehung der Mittelschichten in die sozialistische Umgestaltung der Wirtschaft und gehen auf 1956 zurück. Vorläufer waren die Agenturverträge, mit denen schon 1949 einzelnen privaten Einzelhändlern u. Gastwirten der Verkauf von HO-Waren gestattet wurde. Wenn das Eigentum des privaten…
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Karikatur (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach dem Vorbild der KPdSU unterscheidet die SED 2 Arten von K.: 1. die „fortschrittlich-sozialistische“, 2. die „reaktionär-kapitalistische“. Eine Unzahl von sowjetischen offiziellen Verlautbarungen der Partei und des Staates bestimmen die „fortschrittliche“ K. als „eine scharfe Waffe der politischen Agitation“, die „mit der Flamme der Satire alles Negative, Vermoderte, Überlebte, all das, was die Vorwärtsbewegung hemmt, aus dem Loben ausbrennen“ müsse. In seinem Buch „Über das Komische“ (deutsche Übersetzung 1960, Aufbauverlag Ostberlin) vergleicht Juri Borew den fortschrittlichen Karikaturisten mit einem „Chirurg am gesellschaftlichen Organismus, und er führt seine Operation ohne Narkose und ohne Besteck aus. Aber der Schmerz, der vom Chirurgen hervorgerufen wird, ist heilsam. Er ist der Beweis der mächtigen Kräfte des Organismus, die sich von innen her gegen die Krankheitserscheinungen wehren, gegen die der Satiriker die Schärfe seines Spottes richtet. Es könnte sein, daß im Kommunismus die einzige Art, das einzige Mittel der Bestrafung von Übertretungen der Gesetze der gesellschaftlichen Ordnung, die einzige Möglichkeit zur Unterbindung des Bösen die Satire sein wird. Und das wird ein sehr mächtiges und sehr wirksames Mittel sein. Wer möchte schon vor der ganzen Welt bloßgestellt und verspottet sein?“ Eine sowjetische K. ist niemals das Produkt subjektiven Künstlertums, sondern in allen zugelassenen und kontrollierten Publikationen eine konzentrierte, absolut linientreue politische Äußerung, die das Ziel verfolgt, sowohl dem Politiker wie dem Laien auf einen Blick — buchstäblich in einigen Sekunden — den derzeit offiziellen und damit einzig richtigen Standpunkt der Partei zu einem bestimmten Problem zu vermitteln. Da nach kommunistischer Auffassung alle menschlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Unzulänglichkeiten, Ungereimtheiten und Nichtswürdigkeiten vor allem beim Klassenfeind anzutreffen sind, ist allein die „fortschrittlich-sozialistische“ K. in der Lage, die Verworfenheit der Kapitalisten und Imperialisten täglich neu zu entlarven. Was in der SU als verbindliche Erkenntnis und als Gebot verkündet wurde, übernahm Fred Oelßner für die DDR: „Unsere fortschrittliche K. hat die Aufgabe, die leidenschaftliche Auseinandersetzung mit den Bonner Spaltern, ihrem Gefolge und ihren überseeischen Hintermännern zu führen.“ — „Die Stärke unserer fortschrittlichen K. liegt in ihrer Unversöhnlichkeit, in der vernichtenden Schärfe ihres Witzes, in der Entlarvung der ihr feindlich Gesinnten. Sie ist nicht mehr bloß eine humorvolle Zeichnung, die amüsieren will, sondern sie ist eine furchtbare Waffe gegen alle antihumanistischen Bestrebungen der reaktionären Kräfte der Gesellschaft. Das Lachen, das sie hervorruft, leiht dem, der sich der Vergänglichkeit aller reaktionären Kräfte bewußt geworden ist, Kraft und Mut, wie sie andererseits den Feind des Fortschritts demaskiert, erschreckt und lähmt.“ — „Unsere fortschrittlichen Karikaturen sind ein leidenschaftliches Bekenntnis zum Frieden und Humanismus. Sie sind von Künstlern geschaffen, die das Ohr am Puls der Zeit haben und sich mit ihrem ganzen Können für den gesellschaftlichen Fortschritt einsetzen. Sie kämpfen für eine gute Sache.“ (J. Uhlitzsch in „Volkskunst“ H. 9/1953.) In diesem Kampf um den gesellschaftlichen Fortschritt mußten die Karikaturisten, „die das Ohr am Puls der Zeit haben“, jedoch bald erkennen, daß die Angriffe auf den Klassenfeind — und vorzugsweise auf die BRD — allein nicht ausreichten, einer aktuellen und wirksamen „fortschrittlichen“ K. Geltung zu verschaffen. Die sich monoton wiederholenden Figurationen und Motivschemen der zu Popanzen versimpelten „Ausbeuter“, „Faschisten“, „Revanchisten“, „Militaristen“, „Kriegshetzer“ ließen trotz graphisch teilweise einfallsreicher Qualitäten das „tödlich unerbittliche Lachen“ zu einer grinsenden Grimasse erstarren. Anwürfe und Angriffe auf die Erscheinungen des kapitalistischen Systems allein vermochten es nicht, die Unzulänglichkeiten auch des sozialistischen Systems zu erklären, zu deuten und zu verbessern. Die „innere Satire der Personalisierung“ mußte herhalten, um Schuldvorwürfe auf einzelne Träger negativer Verhaltensweisen im eigenen Bereich abzuwälzen. Peter Nelken, der langjährige Chefredakteur des „Eulenspiegel“, der wöchentlich in Ostberlin erscheinenden Zeitschrift für Satire und Humor — er starb 1966 — unterscheidet in seinem „Ernsthaften Buch über Humor und Satire“, das unter dem Titel erschien „Lachen will gelernt sein“, beim jeweiligen Sujet zwischen dem „alten Dreck der Vergangenheit“ und dem jeweiligen „neuen Staub, der sich aus Trägheit, Gedankenfaulheit bei manchem sonst recht fortschrittlichen Menschen angesammelt hat“. Diese sozialistisch ungeratenen Träger und Verbreiter des „neuen Staubes“ werden angeklagt, geschurigelt und gehöhnt als „Meckerer“, „Säufer“, „Simulanten“, „Riashörer“, „Bummelanten“, „Pfuscher“, „Unpünktliche“, „Karrieristen“, „Wichtigmacher“, „Schönfärber“, „Bürokraten“, „Klatschtanten“ usf. Derzeit — durch die SED zu neuer agitatorischer Koexistenz vereint — bemühen sich die Figurenbilder des „alten kapitalistischen Dreckes“ mit den Bildschemen des „neuen sozialistischen Staubes“ der „fortschrittlichen K.“ endlich zu Glaubwürdigkeit und politischer Wirkung zu verhelfen. Dieser Sorgen ist die von den Kommunisten so benannte „reaktionär-kapitalistische“ K. (die immer wieder als eine „formalistische“, „sinnlose“, „antihumanistische Witzelei“ abqualifiziert wird) deshalb enthoben, weil sie auch heute noch willens und fähig ist, die Unzulänglichkeiten und Mißstände sowohl ihrer Gesellschaftsform als auch ihrer Parteien und Regierungen in schonungsloser Offenheit zu entlarven, zu verspotten, aufs Korn zu nehmen und anzugreifen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 324 Kandidatengruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Karl-Marx-OrdenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach dem Vorbild der KPdSU unterscheidet die SED 2 Arten von K.: 1. die „fortschrittlich-sozialistische“, 2. die „reaktionär-kapitalistische“. Eine Unzahl von sowjetischen offiziellen Verlautbarungen der Partei und des Staates bestimmen die „fortschrittliche“ K. als „eine scharfe Waffe der politischen Agitation“, die „mit der Flamme der Satire alles Negative, Vermoderte, Überlebte, all das, was die Vorwärtsbewegung hemmt, aus…
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Psychologie (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die „Wissenschaft von der Seele und den seelischen Vorgängen, deren Hauptaufgabe die Erkenntnis bestimmter Gesetzmäßigkeiten des menschlichen Seelenlebens ist“ („Lexikon in einem Band“, 1953), ist bis vor einigen Jahren vernachlässigt worden. Als Gründe für die geringe Beachtung der P. wurden angegeben: Mangelhafte Parteilichkeit und Wissenschaftlichkeit bei der Verwendung der bürgerlichen psychologischen Literatur und der Ergebnisse der Sowjet-P. sowie ungenügende Anwendung einiger wissenschaftlicher Prinzipien des dialektischen Materialismus und ungenügende Darstellung des Zusammenhanges mit der Erziehung. Zwar gilt eine marxistische P. für den Aufbau des Sozialismus als unentbehrlich, doch sind wichtige weltanschaulich-philosophische Grundfragen noch ungeklärt (z. B. die exakte Bestimmung des Gegenstandes der P.). Die Frage nach der Stellung der P. im System der Wissenschaften und insbesondere nach ihrem Verhältnis zur Philosophie ist nicht beantwortet. Als grundlegender Fehler der Forschung wird es angesehen, daß sich manche Psychologen einseitig als reine Naturwissenschaftler fühlen und die marxistische Philosophie vernachlässigen. Verlangt wird, daß „bei der Aufdeckung der Widersprüchlichkeit und Kompliziertheit des Wechselverhältnisses von Denken und Fühlen im Prozeß der Bildung des sozialistischen Bewußtseins in seiner konkret spezifischen Erscheinungsform in einzelnen Schichten und Gruppen der Bevölkerung marxistisch-leninistisch fundierte soziologische Untersuchungen eine wichtige Rolle spielen“ sollen. Die verschiedenen Tendenzen haben erst in letzter Zeit publizistischen Niederschlag gefunden. In Zusammenhang mit der wachsenden Beachtung der P. in der SU ist die Bemühung zu beobachten, das Übergewicht „bürgerlicher Auffassungen“ zu beseitigen. Ulbricht forderte auf dem VI. Parteitag 1963 eine „intensive Förderung der Entwicklung der P.“. In gleichem Sinne äußerte das 10. Plenum des ZK der SED: „Die Entwicklung der materiell-technischen Basis des Sozialismus und die Erziehung und Ausbildung des sozialistischen Menschen fordert eine größere Beachtung der Forschung auf dem Gebiet der P., die ihrem Charakter nach zu den Wissenschaften vom Menschen gehört und neben ihrer engen Verzahnung mit Problemen der Naturwissenschaften und Technik auch aufs engste mit vielen gesellschaftswissenschaftlichen Problemstellungen verbunden ist.“ Inzwischen sind 7 Institute für P. errichtet worden. An 4 Instituten werden Diplom-Psychologen ausgebildet. In der Ausbildung genießen folgende Richtungen den Vorzug: Ingenieur- u. Arbeits-P., Sozial-P., pädagog. u. medizin. P. Im Herbst 1962 wurde eine „Gesellschaft für P.“ mit Sitz in Berlin und im Mai 1964 eine „Forschungsgemeinschaft Sozialpsychologie“ in Jena gegründet. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 502 Provokation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PsychotherapieSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die „Wissenschaft von der Seele und den seelischen Vorgängen, deren Hauptaufgabe die Erkenntnis bestimmter Gesetzmäßigkeiten des menschlichen Seelenlebens ist“ („Lexikon in einem Band“, 1953), ist bis vor einigen Jahren vernachlässigt worden. Als Gründe für die geringe Beachtung der P. wurden angegeben: Mangelhafte Parteilichkeit und Wissenschaftlichkeit bei der Verwendung der bürgerlichen psychologischen Literatur und der…
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Erwachsenenqualifizierung (1969)
Siehe auch: Erwachsenenbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Erwachsenenqualifizierung: 1966 1975 1979 Neuerdings immer mehr gebräuchliche Bezeichnung für Erwachsenenbildung. Der rasche Wiederaufbau des Volkshochschulwesens nach dem Zusammenbruch war von sowjetischen Konzeptionen bestimmt, d. h. einerseits von der alten Arbeiterbildungsparole „Wissen ist Macht“, zum anderen, wenn auch für viele deutsche Mitarbeiter zunächst nicht erkennbar, von der alle Erziehungsbereiche durchdringenden ideologischen Ausrichtung auf die bolschewistische Doktrin (Marxismus-Leninismus). Von vornherein wurde das Erziehungsmonopol des Regimes auch für die E. geltend gemacht und das Volkshochschulwesen damit der Lenkung durch die den Verwaltungsapparat mehr und mehr beherrschende kommun. Partei unterstellt. Nach einer kurzen Periode, in der ― wie auf anderen Erziehungsgebieten ― der Idealismus deutscher Reformpädagogen von der Besatzungsmacht zugelassen worden war, das Volkshochschulprogramm sich aber mehr oder weniger in berufsfördernden Fortbildungskursen erschöpft hatte, begann 1948 die bewußte Lenkung der E. im Sinne ideologischer Planaufgaben; dementsprechend wurde die E. auch selbst Objekt der Planpolitik („Die Hörerzahl der Volkshochschulen ist von 305.000 auf eine Million zu erhöhen“). Im Sinne der Bedeutung, die das Regime der E. für die Erfüllung der Wirtschaftspläne und für die „Qualifizierung“ der „mittleren Kader“ in Staat, Partei und Wirtschaft beimaß, wurde aber nicht nur der Apparat des Volkshochschulwesens zentralisiert, seine ideologische Ausrichtung institutionell und personalpolitisch gesichert, sondern es wurden auch erhebliche Mittel für den Ausbau des Volkshochschulnetzes, die Vermehrung der vollamtlichen Leiter und Dozenten, ihre Schulung und angemessene Honorierung aufgewendet. Die E. näherte sich allerdings in Stoff und Methode mehr und mehr der kulturellen Massenarbeit und war von 1954–1957 auch der gleichnamigen Hauptabt. des Ministeriums für Kultur, danach wieder dem Ministerium für Volksbildung unterstellt. Zu einem gewissen Abschluß gelangte die Entwicklung mit der VO „über die Bildungseinrichtungen zur E.“ vom 27. 9. 1962 und dem „Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ vom 25. 2. 1965. Entsprechend der Präambel dieses Gesetzes („Das einheitliche sozialistische Bildungssystem … gibt neue Impulse für die große Lernbewegung des ganzen Volkes. Millionen Menschen qualifizieren sich und erreichen ein höheres Bildungsniveau. Indem sie lernend arbeiten und arbeitend lernen, haben sie den Weg zur gebildeten, sozialistischen Nation beschritten.“) sind die Institutionen der E. nun Teil des „einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“, arbeiten nach staatlichen Plänen und werden aus dem Staatshaushalt unterhalten, der 1966 für die Volkshochschulen rd. 52 Mill. M. auswies. Institutionen der E. sind neben den Volkshochschulen die Betriebsakademien, die Bildungseinrichtungen auf dem Lande (Dorfakademien u.a.), das Vortragswesen der Urania, auch das des Deutschen Kulturbundes und der Kulturhäuser. Die Volkshochschulen veranstalten vor allem Lehrgänge, in denen Erwachsene zum Abschluß der Oberschule, der Erweiterten Oberschule oder einzelner Lehrfächer, aber auch bis zur Hochschulreife geführt werden, ferner Lehrgänge zur beruflichen Weiterbildung, soweit solche nicht von anderen Einrichtungen geboten werden. Die Kurse folgen im allgemeinen den Lehrplänen und der Methodik der allgemeinbildenden Schulen und schließen mit einem „Qualifizierungsnachweis“ (Zeugnis) ab. Die Teilnahme ist zwar freiwillig, doch werden die meisten Teilnehmer von ihren Betrieben delegiert, damit sie sich entweder für die Anforderungen ihres Arbeitsplatzes oder für spezielle technische Aufgaben oder für eine höhere Funktion qualifizieren. Lehrpläne und Prüfungsanforderungen werden von staatlichen Stellen kontrolliert. Die von den Anforderungen der Wirtschaft und des Berufslebens bestimmten Aufgaben haben das allgemeinbildende Vortragsprogramm aus den Volkshochschulen nahezu völlig verdrängt. Schon 1955 war das Einzelvortragswesen in Stadt und Land an die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse (seit 1966: „Urania“) übergegangen; auf schöngeistigem Gebiet wird ihre Tätigkeit durch den Deutschen Kulturbund — auch mit Ausstellungen, Führungen usw. — ergänzt. Es gibt etwas mehr Volkshochschulen als Kreise (216). Im Lehrabschnitt 1966/67 hatten sie insgesamt 303.023 Lehrgangsteilnehmer, von denen 47.511 an „Gesamtlehrgängen“ mit Abschluß teilnahmen (9.114 mit Abschluß der 8., 16.682 mit Abschluß der 10., 7.026 mit Abschluß der 12. Klasse, 13.861 zur Vorbereitung auf ein Fachschulstudium, 828 zur Vorbereitung auf die Sonderreifeprüfung); die Einzellehrgänge mit Abschlußziel der 8., 10. oder 12. Klasse hatten 73.842 Teilnehmer; außerdem nahmen noch 181.670 Hörer an Einzellehrgängen ohne Abschluß teil. Literaturangaben Gutsche, Heinz: Die Erwachsenenqualifizierung in Mitteldeutschland. Überarb. Sonderdruck aus „Kulturarbeit“ Juli 1965. Köln 1968, Kohlhammer. 20 S. Knoll, Joachim H., und Horst Siebert: Erwachsenenbildung — Erwachsenenqualifizierung. Darstellung und Dokumente der Erwachsenenbildung in der DDR. Heidelberg 1967, Quelle und Meyer. 216 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 174 Erschwerniszuschlag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErzeugnisgruppenSiehe auch: Erwachsenenbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Erwachsenenqualifizierung: 1966 1975 1979 Neuerdings immer mehr gebräuchliche Bezeichnung für Erwachsenenbildung. Der rasche Wiederaufbau des Volkshochschulwesens nach dem Zusammenbruch war von sowjetischen Konzeptionen bestimmt, d. h. einerseits von der alten Arbeiterbildungsparole „Wissen ist Macht“, zum anderen, wenn auch für viele deutsche Mitarbeiter zunächst nicht erkennbar, von der alle…
DDR A-Z 1969
Thüringen (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Mitteldeutsches Land, wegen seines Waldreichtums und seiner Lage „das grüne Herz Deutschlands“ genannt, umfaßt seit 1944 auch den Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen und den Kreis Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau; 15.598 qkm, 2,8 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 20. 12. 1946, Hauptstadt Weimar (von 1948 bis 1952 Erfurt); Landesfarben: Weiß-Rot; Wirtschaft: Kali-, Erdöl- und Braunkohlengewinnung, Metall-, Textil-, Papier, Glas-, Porzellan-, optische und Spielzeugindustrie, Gemüse- und Gartenbau, Forstwirtschaft. Landtag, Landesregierung und damit praktisch auch das Land wurden im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Erfurt, Gera und Suhl aufgehoben. Die thüringische Geschichte ist in ganz besonderem Maße typisch für die deutsche Kleinstaaterei. Mehrfach mit Sachsen und sächsischen Teilfürstentümern verbunden und wieder aufgeteilt, wurde Th. erst 1920 zum Land Th. zusammengeschlossen, wobei das Gebiet mit und um Coburg (Herzogtum Sachsen–Coburg) durch Volksabstimmung an Bayern fiel. Nach 1933 verlor das Land im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit; 1944 wurde der Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen (unter Einbeziehung des Kreises Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau) dem Reichsstatthalter in Th. unterstellt. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde das Land von amerikanischen Truppen besetzt; die US-Militärregierung errichtete die „Provinzialverwaltung für das Land Th.“ unter Regierungspräsident Dr. Hermann Brill (SPD), die sich auch auf die westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegenen sächsischen Gebietsteile erstreckte. Am 1. 7. 1945 fiel Th. auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Errichtung der „Landesverwaltung Th.“ unter Präsident Dr. Rudolf Paul, der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen die SED trotz massiver Wahlbeeinflussung nur 49,3 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag betätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Dr. Rudolf Paul (inzwischen SED) und beschloß die „Verfassung des Landes Th. vom 20. 12. 1946“, die am 23. 1. 1947 in Kraft trat. An Stelle des in die Westzonen geflüchteten Dr. Paul wurde im Okt. 1947 Werner Eggerath (SED) Ministerpräsident. Seit Okt. 1949 war Th. Land der „DDR“. (Länder) Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 651 Theodor-Neubauer-Medaille A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Tierarzt, VerdienterSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Mitteldeutsches Land, wegen seines Waldreichtums und seiner Lage „das grüne Herz Deutschlands“ genannt, umfaßt seit 1944 auch den Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen und den Kreis Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau; 15.598 qkm, 2,8 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 20. 12. 1946, Hauptstadt Weimar (von 1948 bis 1952 Erfurt); Landesfarben: Weiß-Rot; Wirtschaft: Kali-, Erdöl- und…
DDR A-Z 1969
Patriotismus (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der Marxismus verwirft das Nationale als klassenbedingten Atavismus. Doch die SED arbeitet seit 1952 mit Apellen an das Nationalbewußtsein, für die sie ideologische Stützen bei Marx, Engels, Lenin und vor allem Stalin fand. Sie bezeichnet diesen neuen Nationalismus als P. Sein Wesen wurde u.a. von Fred Oelßner 1951 in seiner (1955 neuaufgelegten) Schrift „Die heutige Bedeutung der nationalen Frage“ (S. 31 f.) bestimmt. Er betonte, die SED könne „deutschen Patriotismus nur auf der Grundlage des proletarischen Internationalismus entwickeln“. Man müsse an die geschichtlichen Leistungen und „an das ganze fortschrittliche kulturelle Erbe unseres deutschen Volkes anknüpfen“, zugleich aber müßten wir „besonders die Kulturgüter des fortschrittlichsten Volkes der Welt, des Sowjetvolkes, in uns aufnehmen, um ein neues deutsches Nationalgefühl auf wahrhaft ethischer Grundlage zu entwickeln“. Weiterhin wird der P. nicht mehr auf Land und Volk oder auf das Kulturelle Erbe, sondern auf die „DDR“ als „Staat“ einerseits, auf die künftige ganze deutsche Nation andererseits bezogen: „Als Sozialisten sind wir natürlich deutsche Patrioten, und daher wollen wir ja auch, daß ganz Deutschland einmal das wahre Vaterland aller Deutschen und auch der ganzen deutschen Jugend sein kann …, auch für die westdeutsche Jugend ist die DDR das wahre Vaterland. Die Loyalität der ganzen deutschen Jugend kann nur der DDR gehören. Denn die DDR steht auch nicht im Gegensatz zu den Interessen der westdeutschen Jugend, sondern ist im Gegenteil der stärkste Vorkämpfer zur Erfüllung aller ihrer berechtigten, sozialen und kulturellen Wünsche“ (Gerhart Eisler am 4. 6. 1958 in der „Jungen Welt“). Dieser P., der z. B. 1962 im „Nationalen Dokument“ (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik der SED) entfaltet wurde, ist auf gewisse Weise gesamtdeutsch, denn die „DDR“ soll nur deshalb mit P. verehrt werden, weil sie Vorstufe für einen kommun. Staat sei, der ganz Deutschland umfassen werde. Auf dieser Linie heißt es in „Meyers Neuem Lexikon“ (Leipzig 1963, Bd. 6, S. 432): Es „rettet heute die DDR als erster Arbeiter- und-Bauern-Staat im Bündnis mit den patriotischen Kräften des ganzen deutschen Volkes die nationale Ehre Deutschlands, indem sie gegen den wiedererstandenen deutschen Imperialismus und Militarismus kämpft und eine humanistische und konsequente Friedenspolitik betreibt. Der sozialistische P. ist ein fester Bestandteil der sozialistischen Weltanschauung und hat die Bereitschaft und die Tat zur Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes zum Inhalt …“. Sehr bezeichnend ist die Formulierung, die das parteioffiziöse Lexikon „Kleines politisches Wörterbuch“ (Dietz-V. Ostberlin 1967, S. 486) in seinem Artikel „P.“ findet: „Der sozialistische P. … ist bewußter P., weil in ihm das patriotische Gefühl des Volkes, die Treue zum Vaterland mit den wissenschaftlichen Ideen des Marxismus-Leninismus verbunden ist. Er ist tätiger P., der sich in der schöpferischen Aktivität der Werktätigen, im zielbewußten Kampf für [S. 468]den Frieden und den Sieg des Sozialismus äußert.“ Es heißt dort ferner, der P. sei „organisch mit der brüderlichen Freundschaft und der internationalen Solidarität der Werktätigen aller Länder im Kampf für Frieden und Sozialismus, insbesondere mit der gegenseitigen brüderlichen Hilfe der marxistisch-leninistischen Parteien und der Völker im sozialistischen Weltsystem, verbunden“. Literaturangaben Kopp, Fritz: Die Wendung zur „nationalen“ Geschichtsbetrachtung in der Sowjetzone. 2., erw. Aufl., München 1962, Günter Olzog. 120 S. Rauch, Georg von: Das Geschichtsbild der Sowjetzone (aus: Jahrb. d. Ranke-Gesellschaft 1954). Frankfurt a. M., Moritz Diesterweg. 19 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 467–468 Patentrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PazifismusSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der Marxismus verwirft das Nationale als klassenbedingten Atavismus. Doch die SED arbeitet seit 1952 mit Apellen an das Nationalbewußtsein, für die sie ideologische Stützen bei Marx, Engels, Lenin und vor allem Stalin fand. Sie bezeichnet diesen neuen Nationalismus als P. Sein Wesen wurde u.a. von Fred Oelßner 1951 in seiner (1955 neuaufgelegten) Schrift „Die heutige Bedeutung der nationalen Frage“ (S. 31 f.)…
DDR A-Z 1969
Qualität der Erzeugnisse (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 504]Die QdE. entspricht sehr häufig nicht dem Weltniveau wegen des ungeeigneten oder minderwertigen Materials und der technischen Rückständigkeit der Fertigungseinrichtungen (Technologie). Auch das Fehlen einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz führt dazu, daß viele Erzeugnisse in veralteter Ausführung die Herstellungsbetriebe verlassen. Selbst in amtlichen Verlautbarungen spricht man von einer „Vernachlässigung der eigenen wissenschaftlich-technischen Arbeit in den vergangenen Jahren und ungenügenden Berücksichtigung des internationalen Standes“. Zur Steigerung der Exportfähigkeit ist die Regierung ernsthaft bemüht, die QdE. durch eine Vielzahl von gesetzlichen und organisatorischen Maßnahmen zu erhöhen. Zu unterscheiden sind dabei vorausschauende Maßnahmen der Gütesicherung und nachfolgende Maßnahmen der Gütekontrolle für Vor-, Zwischen- und Enderzeugnisse. Alle diese Maßnahmen wurden Ende 1966 zusammengefaßt und ― in Anlehnung an die Bezeichnung solcher Maßnahmen in der SU ― als „System der fehlerfreien Arbeit“ für alle Betriebe und Einrichtungen für verbindlich erklärt. Weisunggebend dafür ist das Deutsche Amt für Meßwesen und Warenprüfung. Das „System der fehlerfreien Arbeit“ geht davon aus, daß alle die QdE. beeinflussenden Fehler ihre Ursachen letztlich in fehlerhafter Arbeit der am Produktionsprozeß Beteiligten hätten und somit vermeidbar seien. Jeder Beteiligte wird daher voll verantwortlich gemacht für die Qualität der von ihm ausgeführten Tätigkeiten. Keinerlei Abweichungen von den amtlich festgesetzten Qualitätskennziffern und -merkmalen werden zugelassen. Fehlerhafte Arbeitsergebnisse mindern den Lohn bzw. die Erlöse des Betriebes und damit die Prämien. Als moralische Anreize gelten öffentliches Lob durch den Leiter, Kenntlichmachung des Arbeitsplatzes durch ein Qualitätssymbol usw. Die vorausschauende Gütesicherung betrifft die Forschung und Entwicklung, die Technologie und die Materialbeschaffung. Die Gütekontrolle in der Produktion erfolgt durch ein umfassendes System der Fehlererfassung und -auswertung in jeder Stufe der Fertigung. Formblätter und Kontrollkarten, die jedes Werkstück im Betrieb begleiten, sind die Grundlage für Fehlerstatistiken. Für die geschlossene Einführung des „Systems der fehlerfreien Arbeit“ sind die Werkleiter persönlich verantwortlich. Die Direktoren für Technik haben für jedes Erzeugnis einen für die Qualität verantwortlichen Konstrukteur und Technologen einzusetzen. Konstrukteure haben die Qualität, Funktionstüchtigkeit und Fehlerfreiheit der von ihnen erarbeiteten Unterlagen zu verantworten. Die Technologen und Hauptmechaniker haben die Effektivität der Arbeitsvorgänge und die Arbeitsgenauigkeit und Zuverlässigkeit der Produktionsausrüstungen zu verantworten. Der Direktor für Produktion sowie alle anderen am Arbeitsprozeß Beteiligten sind für die Qualität der Fertigung verantwortlich. Kontrollorgan in den Betrieben ist die Technische Kontrollorganisation (TKO). — Alle diese Maßnahmen werden die QdE. nur schrittweise verbessern können, da diose nicht in erster Linie von fehlerhaftem Verhalten der Menschen, sondern von dem technischen Stand und der Beschaffenheit der Produktionseinrichtungen und von der Qualität des verfügbaren Rohmaterials abhängt. Bereits seit Jahren besteht für alle Erzeugnisse eine gesetzliche Vorlagepflicht bei dem „Deutschen Amt für Meßwesen und Warenprüfung“, das die Erzeugnisse durch Gütezeichen in drei Güteklassen einteilt. Dieses „Gütezeichen der Deutschen Demokratischen Republik“ erhalten Erzeugnisse von hervorragender Qualität, die das Weltniveau bestimmen bzw. mitbestimmen. Dieses Zeichen „Güteklasse 1“ erhalten Erzeugnisse von guter Qualität, die dem Durchschnitt des Weltmarkts entsprechen. Zeichen für „Güteklasse 2“, denen die Beurteilung einer „Mindestgüte“ zuerkannt wurde. Grundstoffen, Halbfabrikaten und Fertigerzeugnissen, die nicht klassifiziert werden, sowie Dienstleistungsbetrieben, die besonders gut arbeiten, werden Überwachungszeichen zuerkannt. Nach amtlichen Angaben sollen 1966 12 v. H. der Erzeugnisse mit dem Gütezeichen für Spitzenerzeugnisse mit Weltmarktniveau ausgezeichnet gewesen sein. Etwa 73 v. H. der Erzeugnisse trugen das Gütezeichen 1, entsprachen also auch nach amtlicher Einschätzung nur dem Durchschnitt des Weltniveaus und waren daher nach westlichen Ländern nur begrenzt exportfähig. Die Gütezeichen sollen die Herstellbetriebe zur Steigerung der Qualität anregen. Auch durch die Koppelung der neuen Lohnbemessungsgrundlagen (Arbeitsnormen, Lohnpolitik) mit Qualitätsmerkmalen versucht neuerdings das Regime, die QdE. zu verbessern. Seit Anfang 1964 sind für ausgewählte Erzeugnisse der Industrie Erzeugnispässe vorgeschrieben. Das sind Dokumente, in denen Angaben über den technischen Stand, die Fertigungsreife, die Funktionstüchtigkeit und das Verhalten bei der Benutzung eingetragen sind. Auch der Vergleich zum Weltstand soll darin dargestellt sein. Die Erzeugnispässe sollen bereits bei Beginn der Entwicklung neuer Erzeugnisse begonnen und in den nachfolgenden Stufen der Entwicklung und der Fertigung er[S. 505]gänzt werden. Die Erzeugnispässe sind die Voraussetzung für die Erteilung des Gütezeichens „Q“ und verbleiben beim Fertigungsbetrieb; Abschriften dienen vorgeordneten Organen und den Handelsorganen zur Beurteilung der QdE. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 504–505 Qualifizierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z QuedlinburgSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 504]Die QdE. entspricht sehr häufig nicht dem Weltniveau wegen des ungeeigneten oder minderwertigen Materials und der technischen Rückständigkeit der Fertigungseinrichtungen (Technologie). Auch das Fehlen einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz führt dazu, daß viele Erzeugnisse in veralteter Ausführung die Herstellungsbetriebe verlassen. Selbst in amtlichen Verlautbarungen spricht man von einer „Vernachlässigung der…
DDR A-Z 1969
Karl-Marx-Stadt (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Bis 10. 5. 1953 Chemnitz. 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen; 6.010 qkm, (1967) 2.074.000 Einwohner (1950: 2.332.988). 3 Stadtkreise: K.-M.-St., Plauen, Zwickau; 21 Landkreise: Annaberg, Aue, Auerbach, Brand-Erbisdorf, K.-M.-St., Flöha, Freiberg, Glauchau, Hainichen, Hohenstein-Ernstthal, Klingenthal, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Reichenbach, Rochlitz, Schwarzenberg, Stollberg, Werdau, Zschopau, Zwickau, Vors. des Rates des Bezirkes: Heinz ➝Arnold (SED), 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Paul ➝Roscher. K.-M.-St. ist der Bezirk mit der stärksten Industrie- und Bevölkerungsballung. Die reichhaltigen Erzlagerstätten des Erzgebirges bilden eine der industriellen Grundlagen (Kobalt, Wolfram, Wismut, Blei, Zinn, Zink, Silber, Nickel und Uranbergbau). Bei Zwickau und Lugau-Oelsnitz befinden sich die einzigen größeren Steinkohlevorkommen (Kohlenindustrie). Abgesehen davon beherrscht die Verarbeitungsindustrie die Wirtschaft des Bezirks, Textilindustrie, Textilmaschinen, Fahrzeugbau sind vorherrschend, doch ist im ganzen die Vielgestaltigkeit der Industrie charakteristisch. 2. Stadtkreis im sächsischen Bezirk K.-M.-St., Bezirksstadt, Kreisstadt, im erzgebirgischen Becken, an der Chemnitz, mit (1967) 294.942 Einwohnern (1950: 293.373) drittgrößte Stadt Sachsens und der „DDR“ (im 2. Weltkrieg erheblich zerstört); arm an historischen Bauten: Jakobikirche (14/15. Jh.), Schloßkirche (16. Jh.); als Hauptsitz der sächsischen Textil- und Maschinenindustrie eines der bedeutendsten Industrie- und Handelszentren Deutschlands (bis 1939 Weltmonopol für Strümpfe und Trikotagen), außerdem Kraftfahrzeug- (vorm. Auto-Union) und Fahrradfabrikation; Hochschule f. Maschinenbau, Pädagogisches Institut, Städtische Theater und Museen. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 325 Karl-Marx-Orden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Karl-Marx-Universität LeipzigSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Bis 10. 5. 1953 Chemnitz. 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen; 6.010 qkm, (1967) 2.074.000 Einwohner (1950: 2.332.988). 3 Stadtkreise: K.-M.-St., Plauen, Zwickau; 21 Landkreise: Annaberg, Aue, Auerbach, Brand-Erbisdorf, K.-M.-St., Flöha, Freiberg, Glauchau, Hainichen, Hohenstein-Ernstthal, Klingenthal, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Reichenbach, Rochlitz,…
DDR A-Z 1969
Jugendweihe (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Pseudosakraler Festakt, mit dem alle Jugendlichen beim Verlassen der Schule in das „aktive gesellschaftliche Leben“ aufgenommen werden sollen. Der Akt wird durch Jugendstunden vorbereitet, in denen die Jugendlichen im Geiste der [S. 317]Parteilichkeit in die pseudo-wissenschaftliche materialistische Weltanschauung des Kommunismus eingeführt werden. Ihr Themenplan stützt sich vorwiegend auf sowjet. Literatur; aus ihm und aus den Anweisungen für die Leiter geht der atheistische Charakter der Jugendstunden eindeutig hervor. Bei der J. geloben die Mädchen und Jungen, „bereit zu sein, als treue Söhne und Töchter unseres Arbeiter- und Bauern-Staates für ein glückliches Leben zu arbeiten und zu kämpfen, gemeinsam mit den Erwachsenen für die große Sache des Sozialismus ihre ganze Kraft einzusetzen, für die Freundschaft der Völker einzutreten, mit dem Sowjetvolk und allen friedliebenden Menschen der Welt den Frieden zu sichern und zu verteidigen“ („Neues Deutschland“ vom 9. 3. 1967). Die Veranstaltungen werden von Ausschüssen getragen, in denen die SED vorherrscht, und von „Betriebsaktivs für J.“ unterstützt. Die J. soll freiwillig und mit den Kirchenpflichten (Konfirmation, Kommunion) vereinbar sein. Tatsächlich verstehen maßgebliche Kommentare die J. als eine Verpflichtung auf die materialistische Weltanschauung und den Atheismus, und die Teilnahme aller Kinder an den Jugendstunden und der J. wird durch vielfältigen Druck (vor allem über die Volksbildungsabt. der Räte) erzwungen (vgl. Rede Ulbrichts in Sonneberg vom 29. 9. 1957); nach dem Jugendgesetz von 1964 (Jugend) ist die J. „ein fester Bestandteil der Vorbereitung der jungen Menschen auf das Leben und die Arbeit in der sozialistischen Gesellschaft“, und zumal in den Städten kann sich nur noch ein geringer Prozentsatz der Jugendlichen diesem Zwang entziehen. Eine vom Zentralen Ausschuß für J. 1961 veröffentlichte Materialsammlung bezeichnet die J. als „wichtiges Element im System der sozialistischen Bildung und Erziehung“ und als „festen Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat“. Im Sinne der seit 1957 unverkennbaren Tendenz, das Weltanschauungsmonopol des kommun. geführten Regimes durchzusetzen („es gibt keine ideologische Koexistenz“), sollen die kirchlichen Feste und Amtshandlungen durch ein atheistisches Feierjahr und atheistische Riten ersetzt und verdrängt werden. Bei den J.-Feiern erhalten die „Weihlinge“ seit 1953 (mit Ausnahme des Jahres 1957) meist ein „Sammelwerk zur Entwicklungsgeschichte von Natur und Gesellschaft“ mit dem Titel „Weltall, Erde, Mensch“, mit dem man das Weltbild der jungen Generation im Sinne des Historischen Materialismus zu bestimmen sucht. Der Band erreichte 1967 die Auflage von 2 Mill. Exemplaren. Seit 1956 wird die J. in das Familienstammbuch eingetragen. Die Zahl der Jugendlichen, die zur J. gingen, wurde 1968 mit 225.000 angegeben. (Sozialistische ➝Feiern) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 316–317 Jugendstunden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendwerkhöfeSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Pseudosakraler Festakt, mit dem alle Jugendlichen beim Verlassen der Schule in das „aktive gesellschaftliche Leben“ aufgenommen werden sollen. Der Akt wird durch Jugendstunden vorbereitet, in denen die Jugendlichen im Geiste der [S. 317]Parteilichkeit in die pseudo-wissenschaftliche materialistische Weltanschauung des Kommunismus eingeführt werden. Ihr Themenplan stützt sich vorwiegend auf sowjet. Literatur; aus…
DDR A-Z 1969
Auszeichnungen (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zur Würdigung besonderer Verdienste im Sinne und im Dienste des kommun. Herrschaftssystems wurden zahlreiche A. geschaffen. So verleiht das ZK der SED die Ehrenplakette für hervorragende Leistungen mit dem Bildnis Lenins an Kollektive aus volkseigenen Betrieben und Handelseinrichtungen, aus volkseigenen Gütern, landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und Kooperationsgemeinschaften. Auch die Massenorganisationen verleihen A., so die Nationale Front die Ernst-Moritz-Arndt-Medaille und eine Ehrennadel, der FDGB die Fritz-Heckert-Medaille, die FDJ die Arthur-Becker-Medaille, das Abzeichen „Für gutes Wissen“ und das Pionierabzeichen „Für gutes Wissen“, der Verband der Deutschen Journalisten die Franz-Mehring-Ehrennadel, die Gesellschaft für Sport und Technik den Ehrentitel „Kollektiv für sozialistische Wehrerziehung“. Die Stiftung staatlicher A. ist Sache des Staatsrates oder des Ministerrates. Welches Organ eine A. verleiht, ist in der für jede A bestehenden Ordnung geregelt. Auch die örtlichen Organe der Staatsmacht haben für ihren Bereich Preise und Wanderfahnen gestiftet, so 1959 der Rat der Stadt Leipzig den Gutenbergpreis. Die Deutsche Akademie der Künste verleiht den Heinrich-Mann-Preis. Staatliche A. können verliehen werden an Einzelpersonen und Kollektive, einige auch an ausländische Staatsangehörige sowie an Betriebe, Institutionen und gesellschaftliche Organisationen und Teile dieser Einrichtungen, wenn sie organisatorische Einheiten bilden. Einzelheiten regeln die erwähnten „Ordnungen“. Die A. sind meist mit hohen Prämien verbunden (bis zu 100.000 M). Bis zum 1. 9. 1968 waren folgende staatliche A. gestiftet: I. Orden: 1. Karl-Marx-Orden, 2. Vaterländischer Verdienstorden, 3. Banner der Arbeit, 4. Stern der Völkerfreundschaft, 5. Scharnhorst-Orden, 6. Kampforden „Für Verdienste um Volk und Nation“. II. Preise: 1. Nationalpreis, 2. Cisinski-Preis, 3. Heinrich-Greif-Preis, 4. Heinrich-Heine-Preis, 5. Lessing-Preis, 6. Preis für künstlerisches Volksschaffen, 7. Kunstpreis der DDR, 8. Johannes-R.-Becher-Preis, 9. Rudolf-Virchow-Preis, 10. Guts-Muths-Preis. III. Medaillen: 1. Verdienstmedaille a) der Deutschen Demokratischen Republik, b) der Deutschen Reichsbahn, c) der Seeverkehrswirtschaft, d) der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik, e) der Nationalen Volksarmee, f) der Kampfgruppen der Arbeiterklasse; 2. Medaille für treue Dienste a) bei der Deutschen Reichsbahn, b) in der Seeverkehrswirtschaft, c) in der zivilen Luftfahrt, d) in der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik, e) in der Nationalen Volksarmee, f) in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern (früher in der Deutschen Volkspolizei), g) in der freiwilligen Feuerwehr, h) in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse; 3. Treuedienstmedaille der Deutschen Post; 4. Pestalozzi-Medaille für treue Dienste; 5. Medaille a) für Verdienste in der Rechtspflege, b) für vorbildlichen Grenzdienst, c) für Verdienste um das Grubenrettungswesen, d) für den selbstlosen Einsatz bei der Bekämpfung von Katastrophen, e) der Waffenbrüderschaft, f) für Verdienste im Brandschutz, g) für ausgezeichnete Leistungen aa) auf dem Gebiete der Verwaltungsarbeit, bb) in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern und der Zollverwaltung, cc) in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse, dd) im Wettbewerb ee) im Berufswettbewerb, ff) in den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften; 6. Clara-Zetkin-Medaille; 7. Hans-Beimler-Medaille; 8. Medaille für Teilnahme an den bewaffneten Kämpfen der deutschen Arbeiterklasse in den Jahren 1918–1923; 9. Medaille für Kämpfer gegen den Faschismus 1933–1945; 10. Hufeland-Medaille; 11. Carl-Friedrich-Wilhelm-Wander-Medaille; 12. Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei; 13. Ehrennadel der Organe der Rechtspflege; 14. Rettungsmedaille; 15. Ehrennadel für besondere Leistungen im Jagdwesen der Deutschen Demokratischen Republik. Nur einmalig verliehen: 16. (Dr.) Theodor-Neubauer-Medaille; 17. Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954; 18. Erinnerungsmedaille 20. Jahrestag --- demokratische Bodenreform. IV. Ehrentitel: 1. Held der Arbeit; 2. Hervorragender a) Wissenschaftler, b) Genossenschaftler, c) Jungaktivist; 3. Verdienter a) Aktivist, b) Arzt des Volkes, c) Bergmann des Volkes, d) Eisenbahner der DDR, e) Erfinder, f) Meister, g) Meister des Sports, h) Seemann, i) Techniker des Volkes, j) Tierarzt, k) Züchter, l) Volkspolizist der Deutschen Demokratischen Republik; 4. Meister a) der genossenschaftlichen Produktion, b) des Sports; 5. Meisterhauer; 6. Aktivist des Siebenjahrplanes; 7. Hervor[S. 78]ragende ➝Jugendbrigade der DDR; 8. Kollektiv der sozialistischen Arbeit. Nicht mehr verliehen: Meisterbauer; Brigade a) der besten Qualität, b) der hervorragenden Leistungen, c) der kollektiven aktivsten Arbeit, d) der sozialistischen Arbeit; Gemeinschaft der sozialistischen Arbeit. V. Diplom für besondere Leistungen bei der Herstellung hochwertiger Güter für den Bedarf der Bevölkerung. VI. Wanderfahnen: 1. des Ministerrates, 2. der Ministerien, Staatssekretariate oder VVB, 3. des Bezirks, 4. des Ministerrates für Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und Bezirke. VII. Leistungsabzeichen: 1. der Nationalen Volksarmee, 2. der Grenztruppen. VIII. Titel: 1 a) Oberlehrer, b) Studienrat, c) Oberstudienrat, d) Studiendirektor, e) Oberstudiendirektor, f) Professor; 2. Sanitätsrat; 3 a) Medizinalrat, b) Obermedizinalrat; 4 a) Pharmazierat, b) Oberpharmazierat. A. insbesondere auf dem Gebiete der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegungen haben unterschiedlichen Rang. Mit ihrer Hilfe wird eine unter sich differenzierte Elite entsprechend den Leistungen, für die sie verliehen werden, aus der Masse hervorgehoben. Über die auf dem Gebiete der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung verliehenen staatlichen Auszeichnungen liegt eine Statistik vor. Es wurden verliehen die A.: A. aus der Zeit vor 1945, insbesondere Kriegsauszeichnungen, dürfen nicht getragen werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 77–78 Ausweisung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AutobahnenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zur Würdigung besonderer Verdienste im Sinne und im Dienste des kommun. Herrschaftssystems wurden zahlreiche A. geschaffen. So verleiht das ZK der SED die Ehrenplakette für hervorragende Leistungen mit dem Bildnis Lenins an Kollektive aus volkseigenen Betrieben und Handelseinrichtungen, aus volkseigenen Gütern, landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und Kooperationsgemeinschaften. Auch die…
DDR A-Z 1969
Fischerei (1969)
Siehe auch: Fischerei: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Fischwirtschaft: 1975 1979 1985 Die F. hat im Rahmen der Ernährungswirtschaft und zur Entlastung des Devisenaufwandes für Einfuhren besondere Bedeutung. Hochseefischerei Die Hochsee-F. wird durch die volkseigenen Fischkombinate Rostock-Marienehe und Saßnitz auf Rügen betrieben und von der VVB Hochsee-F. mit dem zugeordneten Inst. für Hochsee-F. in Rostock geleitet, die dem Ministerium für bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie untersteht. Wissenschaftl. und techn.-ökonom. Fragen werden in den Zeitschriften „Seeverkehr“ und „Schiffbautechnik“ veröffentlicht. Schiffsbestand: Lt. Bestandsaufnahme per 31. 12. 1966 fuhren mit Klasse der „Deutschen Schiffsrevision und -klassifikation“ der „DDR“ unter dieser Flagge 12 Fang- und Verarbeitungsschiffe (Trawler) mit insgesamt 43.847,23 BRT, 2~Kühl- und Transportschiffe mit insgesamt 5.169,58 BRT, 399 Fischereifahrzeuge (Kutter, Seiner, Logger) mit insgesamt 58.583,86 BRT, 8~F.-Hilfsschiffe mit insgesamt 3.113,75 BRT. See- und Küstenfischerei Die See- und Küsten-F. wird von Fischereiproduktionsgenossenschaften (FPG), privaten F.-Betrieben sowie Einzelfischern betrieben und von dem Wirtschaftsrat beim Bezirk Rostock angeleitet. Nach 1960 waren im Bereich der See- und Küsten-F. des Bezirks Rostock 92 v. H. der werktätigen Fischer in 55 FPG mit 2.500 Mitgl. zusammengeschlossen. Etwa 35 FPG befassen sich mit der Reusen-, Stellnetz- und Angel-F. in den küstennahen und inneren Küstengewässern, die restlichen FPG betreiben die Kutter-F. auf Hering. Dorsch, Makrelen und Sprotten in der Ost- und Nordsee. Die politische und ökonomische Betreuung der FPG erfolgt durch sog. Fischerei-Geräte-Stationen (FGS), in denen ― ähnlich den MTS ― Fangschiffe und Großgeräte konzentriert sind, die gegen Gebühren bereitgestellt werden. Insgesamt bestehen 4 FGS in Wismar, Warnemünde, Stralsund und Wolgast, die über etwa 120 Kutter verfügen und mit Anlandehallen, Kühlhäusern sowie Ausrüstungslagern und Reparaturwerkstätten ausgestattet sind. Seit 1965 wird die Vereinigung der FPG zu Groß-FPG betrieben zur besseren Ausnutzung der Fangflotten und des F.-Geräts sowie zur Verwaltungsvereinfachung. Dabei soll die schrittweise Übernahme der volkseigenen F.-Fahrzeuge, der Reparaturwerkstätten und der Abt. Erfassung der FGS erfolgen. Gleichzeitig wird der z. Z. noch vorhandene private Anteil an F.-Gerät in genossenschaftliches Eigentum überführt. Der Fang unterliegt zu einem bestimmten Prozentsatz der Ablieferungspflicht und wird in einer Jahresfangauflage, die quartalsmäßig zu erfüllen ist, nach Menge, Qualität und Sorten vorausgeplant. Die Fangauflagen müssen in Wirtschaftsverträgen zwischen FPG und FGS als Erfassungsorganen für beide Partner verbindlich festgelegt werden. Grundlage für den Abschluß der Verträge ist der bestätigte Fischfangplan der FGS, die ihrerseits das Fangaufkommen an die „Volkseigene Absatzorganisation der Fischwirtschaft“ bei der VVB Hochsee-F. abliefern. Die VE-Absatzorganisation ist verantwortlich für die Übernahme und vertragliche Bindung des gesamten Aufkommens der Fischkombinate und der See- und Küsten-F. Fangergebnisse (einschl. Futterfisch) 1967: Hochsee- und Küsten-F. = 279.688 t. Die gesamte Bruttoproduktion der Fischwirtschaft stieg von 60 Mill. im Jahre 1949 auf 310 Mill. DM Ost im Jahre 1958 und betrug 1967 = rd. 494 Mill. MDN. Bis 1970 sollen die Fangergebnisse auf 400.000 t gesteigert werden durch Neubau von Fangeinheiten, Erschließung neuer Fanggebiete (u.a. in den Tropen) und Anwendung neuer Fangmethoden. Pro-Kopf-Verbrauch an Fisch und Fischerzeugnissen 1967: 8,4 kg (1966 = 8,8 kg!). 1953 begann die Entwicklung neuer Schiffstypen. Durch den o. a. Neubau von Fang- und Verarbeitungsschiffen soll 1970 der Stand der F.-Technik der „kapitalistischen“ Länder überholt und die Vollversorgung der Bevölkerung mit Fisch aus eigenen Anlandungen erreicht werden. 1949 bestanden 117 Fischverarbeitungsbetriebe, Klein- und Kleinstbetriebe mit insgesamt 1900 Beschäftigten. 1967 126 Fischfang- und -Verarbeitungsbetriebe mit insgesamt 15.898 Beschäftigten in 20 volkseigenen, 45 genossenschaftlichen, 28 halbstaatlichen und 33 privaten Betrieben. Belieferung des Einzelhandels 1967: 51.288 t Frischfisch (Effektivgew.) und 83.762 t Fischwaren (Effektivgew.). Import 1967 = 53.137 t Frischfisch und F.-Waren (1966 75.274 t). Binnenfischerei Die ehemals zentralgeleiteten 15 VEB der Binnen-F. unterstellte man 1955 den Räten der Bezirke und mit Wirkung v. 1. 9. 1964 einer neugebildeten VVB Binnen-F. als Ökonom. Führungsorgan, das dem Landwirtschaftsrat untersteht. Die wissenschaftl. Betreuung obliegt dem Inst, für Binnen-F. der DAL. Als Fachliteratur erscheinen die „Deutsche Fischerei-Ztg.“ und die „Zeitschrift für F. und deren Hilfswissenschaften“. Die Binnen-F. erreichte 1967 Fangergebnisse von 10.272 t Speisefisch. 1967 bestanden in der Binnen-F. 59 PwF und Fischereigemeinschaften mit 828 Mitgl. Durch Wettbewerbe, Prämien und Bereitstellung von Krediten soll die Produktion gesteigert werden. Von etwa 14.000 ha vorhandenen Teichflächen werden etwa 11.000 ha durch die VEB der Binnen-F. und etwa 3.000 ha durch PwF, LPG, VEG und StFB bewirtschaftet. Die Seen- und Fluß-F. mit einer F.-Nutzfläche von etwa 130.000ha wird vorwiegend durch PwF und VEB der Binnen-F. betrieben. Nutzfläche der Küsten-F. = 159.900 ha. — In der Binnen-F. wendet man auch die Elektro-F. an (vgl. [S. 210]AO über die Elektro-F. im Bereich der Binnen-F. vom 11. 11. 1958, GBl. I, S. 844). Die 500-Kilogramm-Hektar-Bewegung fordert, daß jeder Teichwirt bestrebt sein soll, bei durchschnittlicher Produktivität der Teiche diesen Ertrag zu erreichen. (Neuererbewegung) Fischereirecht Das F.-Recht ist neu geregelt durch das Gesetz über die Binnen- und Küsten-F. ― F.-Gesetz ― vom 2. 12. 1959 (GBl. I, S. 864) und nachfolgende Ordnungen und Durchführungsbestimmungen. Mit diesem neuen F.-Gesetz sind die landesrechtlichen Bestimmungen, u.a. auch das in den früheren Landesteilen gültig gewesene F.-Gesetz vom 11. 5. 1916, außer Kraft gesetzt. Ziel dieser Neuordnung des F.-Rechts war, wie es heißt, „der neuen sozialistischen Entwicklung in der Fischwirtschaft gerecht zu werden“. Durch die „VO über die Sicherung und den Schutz des Küstengebietes der DDR“ vom 20. 6. 1962 und die „Anordnung über Maßnahmen zur Sicherung und zum Schutz des Küstengebietes der DDR“ vom 10. 7. 1962 (beide in GBl. II, S. 409, 410) wurde die See- und Küsten-F. erheblich in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt. Wesentlicher Inhalt dieser VO ist u.a.: Schaffung einer 5 km breiten Grenzzone von der Küste in das Landinnere, innerhalb dieser Festlegung eines 500 m breiten Schutzstreifens von der Küste in das Landinnere. Die Bewohner des Schutzstreifens müssen vom zuständigen Volkspolizei-Kreisamt einen Sonderstempel im Personalausweis bei sich führen, der sie zum Aufenthalt innerhalb des Schutzstreifens berechtigt. Sämtliche F.-Fahrzeuge der Küsten-F. müssen in Zukunft auf bestimmten Liegeplätzen konzentriert werden. Ferner müssen alle Eigner und Benutzer von Wasserfahrzeugen ihr Aus- und Einlaufen sowie das Anlaufen anderer Liegeplätze im Küstengebiet den Kontrollorganen der Volkspolizei unverzüglich melden. Das Überschreiten der Seegrenze von Personen mit Seefahrtsbüchern ist an den eingerichteten Kontrollpassierpunkten bzw. Kontrollstellen der „Grenzbrigade Küste“ ab 20. 9. 1962 nur noch gestattet, wenn im Seefahrtsbuch ein Sichtvermerk der Volkspolizei eingetragen ist. Sichtvermerke erteilt die Bezirksbehörde der Volkspolizei in Rostock. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 209–210 Finanzwissenschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FischereibeiräteSiehe auch: Fischerei: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Fischwirtschaft: 1975 1979 1985 Die F. hat im Rahmen der Ernährungswirtschaft und zur Entlastung des Devisenaufwandes für Einfuhren besondere Bedeutung. Hochseefischerei Die Hochsee-F. wird durch die volkseigenen Fischkombinate Rostock-Marienehe und Saßnitz auf Rügen betrieben und von der VVB Hochsee-F. mit dem zugeordneten Inst. für Hochsee-F. in Rostock geleitet, die dem Ministerium für bezirksgeleitete Industrie und…
DDR A-Z 1969
Richtsatzplan (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Der R. ist Bestandteil des Betriebsplanes der volkseigenen Betriebe und der zusammengefaßten Pläne ihrer leitenden Organe (VVB). Im R. werden die Höhe der erforderlichen betrieblichen „Umlaufmittel“ (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halb- und Fertigfabrikate), soweit diese genormt und richtsatzgebunden sind, und der Finanzbedarf zur Deckung der Bestände an Materialien, Halb- und Fertigfabrikaten sowie die Finanzierungsquellen dieses Bedarfes (angesammelte Eigenmittel und Richtsatzplankredite) festgelegt. Im R. wird der durchschnittliche Jahresbedarf an Umlaufmitteln sowie der durchschnittliche Bedarf in den einzelnen Quartalen aufgeführt. In Betrieben, in denen die Material-, Halb- und Fertigwarenbestände während eines Jahres oder auch innerhalb der Quartale stark schwanken (z. B. bei Saisonproduktionen), muß der R. durch operative Finanzierungspläne der Umlaufmittel ergänzt werden. Voraussetzung für die Aufstellung ökonomisch begründeter R. und operativer Finanzierungspläne ist die Bestandsnormierung, d.h. die Planung der unbedingt notwendigen Höhe der Umlaufmittel auf der Basis technisch-wirtschaftlicher Kennziffern der Materialwirtschaft, des Produktionsdurchlaufes und der Absatztätigkeit. Die Festlegung eines R.-Bestandes bei einer bestimmten Materialart erfolgt durch die Multiplikation der Tagesselbstkosten (täglicher Verbrauch oder Werteverzehr) ‚T‘ dieses Materials laut Kostenplan mit der Zahl der „Richttage“ ‚R‘, woraus sich als Produkt der Normativbestand ‚N‘ dieser Materialart in Mark ergibt. N = R x T. Unter Richttagen versteht man eine bestimmte Anzahl von Tagen, für die aus betriebstechnischen sowie aus versorgungsmäßigen Gründen stets Umlaufmittel der betreffenden Materialart vorrätig sein müssen, wenn eine kontinuierliche Produktion gesichert sein soll. Die Richttage werden von den Bestandsnormen abgeleitet, die für jeden Betrieb ermittelt werden. Es gibt Vorratsnormen für Materialien, Bestandsnormen für die unvollendete Produktion und Lagernormen für Fertigerzeugnisse. Im Mittelpunkt der technisch-ökonomischen Untersuchungen bei der Festlegung der Richttage steht die Bestimmung der Zeitdauer, während der die einzelnen Umlaufmittel in einem Zustand (als Rohstoffe, Halbfabrikate, Fertigerzeugnisse) verharren. Bei den Materialvorräten wird diese Zeitdauer durch den Lieferzyklus und die Durchlaufzeit (vom Entladen über die Wareneingangskontrolle bis zum Verbrauch) unter Berücksichtigung einer bestimmten Sicherheitszeit bestimmt. Außerdem sind noch die Art und die Häufung der mengenmäßigen, zeitlichen und wertmäßigen Abweichungen von der üblichen notwendigen Materialversorgung in etwa durch die Festlegung zeitlich variabler Durchschnittsbestandsnormen zu berücksichtigen. Die durch die Multiplikation der Tagesselbstkosten der einzelnen Materialarten, Halb- und Fertigfabrikate mit der Zahl der Richttage errechneten Planbestände bei allen Umlaufmittelpositionen ergeben den Umlaufmittelplanbestand des Betriebes insgesamt. Ein solcher Planbestand oder die Planbestände für einzelne Gruppen von Umlaufmitteln werden jeweils als Durchschnittsplanbestände für ein Quartal oder für ein Jahr ermittelt und festgelegt. Sie bilden die Grundlage für die Ermittlung des Finanzbedarfs an Eigenmitteln und R.-Krediten entsprechend der gesetzlich fixierten Anteilsfinanzierung. Da im R. sowohl die Höhe als auch die Veränderung der materiellen Bestände ausgewiesen wird, ist dieser Plan die Grundlage zur Planung und Durchführung der Umlaufmittelfinanzierung durch den Betrieb und die zuständige Bank. Im R. spiegelt sich die Bestandsbewegung finanziell wider und ermöglicht daher den Betrieben, Wirtschaftsbehörden und Finanzorganen, den Umschlag der Umlaufmittel ständig zu kontrollieren, Überplanbestände aufzudecken und durch verschiedene Sanktionen oder finanzielle Vergünstigungen die Bestandshaltung zu beeinflussen. (Kredit, Banken) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 535 Richter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RichttageSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Der R. ist Bestandteil des Betriebsplanes der volkseigenen Betriebe und der zusammengefaßten Pläne ihrer leitenden Organe (VVB). Im R. werden die Höhe der erforderlichen betrieblichen „Umlaufmittel“ (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halb- und Fertigfabrikate), soweit diese genormt und richtsatzgebunden sind, und der Finanzbedarf zur Deckung der Bestände an Materialien, Halb- und Fertigfabrikaten sowie die Finanzierungsquellen dieses Bedarfes…
DDR A-Z 1969
Landwirtschaftsrat der DDR (1969)
Siehe auch: Landwirtschaftsrat: 1963 1965 1966 Landwirtschaftsrat der DDR: 1975 1979 Zentralorgan des Ministerrats zur einheitlichen Planung, Leitung und Organisation der „sozialistischen“ Landwirtschaft. Entspricht dem Volkswirtschaftsrat in der übrigen Wirtschaft (Produktionsprinzip). Der L. wurde im Zuge der „Auswertung des VI. Parteitages der SED“, nach dem seit Herbst 1962 in der SU bestehenden Vorbild, durch Beschluß des Ministerrats geschaffen und durch Erlaß des Staatsrates vom 11. 2. 1963 (GBl. I, S. 1) verkündet. Er tritt an die Stelle des Min. f. Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, das zugleich aufgelöst wurde und ist für die Durchführung der Beschlüsse des ZK der SED und der Regierung sowie für alle landwirtschaftlichen Planerfüllungen verantwortlich. Die Forstwirtschaft wird durch die Produktionsleitung des L. zentral geleitet. Die Bildung des L. wird mit der Beendigung der sozialistischen Umgestaltung auf dem Lande begründet, die einer „Reorganisation der Leitung der Landwirtschaft entsprechend der neuen Entwicklungsetappe“ bedürfe. Die „veraltete Organisationsform des Ministeriums und seiner unteren Organe, die den Verhältnissen entsprach, als in der Landwirtschaft noch das Privateigentum vorherrschte“, habe „zu einem bürokratischen und eng administrativen Arbeitsstil geführt“, dem es nicht gelungen sei, den „landw. Betrieben wirksame Hilfe zu leisten. Anstatt ständig und unmittelbar an Ort und Stelle zu arbeiten“, hätten „sich die Mitarbeiter des Ministeriums … häufig nur auf die Ausarbeitung von Direktiven, Instruktionen, Empfehlungen und Statistiken beschränkt, die in den Büros angefertigt wurden“. Die neue zentrale Organisationsform des L. werde „eine wissenschaftliche, sachkundige und einheitliche Leitung der Landwirtschaft sichern, die imstande ist, die neue verantwortungsvolle Aufgabe bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Landwirtschaft erfolgreich zu lösen“. Dem L. beim Ministerrat mit seiner Produktionsleitung unterstehen die L. und Produktionsleitungen in den Bezirken und Kreisen direkt. Die Bezirks-L. sollen sich besonders mit der „wissenschaftlichen Ausarbeitung der bezirkstypischen Entwicklungsprobleme der Landwirtschaft wie überhaupt mit der Einführung der Wissenschaft in die Produktion“ beschäftigen, während den Kreis-L. die „uneingeschränkte Verantwortung für die direkte staatliche Leitung aller sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe“ übertragen wurde. (Ständige ➝Produktionsberatung) Es können auch — unabhängig von den Kreisgrenzen — L. für bestimmte Produktionsgebiete gebildet werden. Mitglieder der L. sollen sein: LPG-Vorsitzende, Direktoren von VEG, Agronomen sowie Viehzüchter, Wissenschaftler und Techniker. Die L. werden in ihrer Arbeit angeleitet von den „Büros für Landwirtschaft“, die beim Politbüro und den Bezirks- und Kreisleitungen der SED gebildet wurden. Vors. des L. beim Ministerrat und Leiter der Produktionsleitung: Georg ➝Ewald. Im Zuge der Verwirklichung des ökonomischen Systems in der Landwirtschaft kündigte der Beschlußentwurf des X. Deutschen Bauernkongresses vom 13. bis 15. 6. 1968 in Leipzig ein einheitliches System der „komplexen Leitung und Planung“ für die Zusammenarbeit in Kooperationsgemeinschaften und -verbänden an (Kooperation in der Landwirtschaft, Agrarpolitik), das inzwischen realisiert worden ist: Die L. wurden zu Räten für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) umgebildet. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 368 Landwirtschaftsbank der DDR (LB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LandwirtschaftssteuerSiehe auch: Landwirtschaftsrat: 1963 1965 1966 Landwirtschaftsrat der DDR: 1975 1979 Zentralorgan des Ministerrats zur einheitlichen Planung, Leitung und Organisation der „sozialistischen“ Landwirtschaft. Entspricht dem Volkswirtschaftsrat in der übrigen Wirtschaft (Produktionsprinzip). Der L. wurde im Zuge der „Auswertung des VI. Parteitages der SED“, nach dem seit Herbst 1962 in der SU bestehenden Vorbild, durch Beschluß des Ministerrats geschaffen und durch Erlaß des…
DDR A-Z 1969
Warschauer Beistandspakt (1969)
Siehe auch: Warschauer Beistandspakt: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Warschauer Pakt: 1975 1979 1985 Zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, der „DDR“, Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und Ungarn wurde in Warschau am 14. 5. 1955 auf 20 Jahre ein Vertrag zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung vereinbart. Dieser WB. soll im Falle eines Angriffs auf einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten in Europa gelten. Die Teilnehmer des WB. behaupten seit je, er sei allein hervorgerufen durch Angriffsvorbereitungen des NATO-Blocks und die (am 5. 5. 1955 besiegelte) Einfügung der BRD in die NATO. In Wirklichkeit aber ergänzt der WB. nur: 1. die Beistandspakte, die die SU 1943 mit der Tschechoslowakei, 1945 mit Polen und 1948 mit Rumänien, Ungarn und Bulgarien schloß; 2. einige Beistandsverträge zwischen den Satelliten (1947–1948). Und tatsächlich ist die NATO nur eine Verteidigungsorganisation, die durch die gewaltsame Außenpolitik der von Stalin geprägten und geführten SU verursacht worden war. (Hier sind vor allem zu nennen: die Sowjetisierung der Länder Ost- und Südosteuropas, die Blockade West-Berlins, die Unterstützung der griechischen KP im Bürgerkrieg und Nordkoreas.) Wesentlich ist, daß der WB. die milit. und polit. Vorherrschaft der SU über die europäischen „Volksdemokratien“ beträchtlich verstärkt. Die §§ 3 und 4 sehen gegenseitige „Konsultation“ bei drohender Gefahr eines bewaffneten Angriffs vor. Dafür besteht (lt. § 6) der „Politische Beratende Ausschuß“. Seit Jan. 1956 hat dieser an sich nichtständige Ausschuß zwei Hilfsorgane: eine „Ständige Kommission“ und ein „Vereintes Sekretariat“. Der WB. trat mit Hinterlegung aller Ratifizierungsurkunden am 6. 7. 1955 in Kraft. Erst am 28. 1. 1956 wurde die „DDR“ als Militärverbündeter des WB. voll anerkannt; denn ihre Streitkräfte waren bis zum 18. 1. 1956 nur als Kasernierte Volkspolizei aufgetreten. Nun aber brachte die „DDR“ ihre gesamte Nationale Volksarmee in den WB. ein. Nach den nichtdeutschen Textfassungen des § 4, Abs. 1 des WB. bestimmt „jeder Teilnehmerstaat des Vertrages“ die Art, in der er im Bündnisfall „sofortigen Beistand individuell und in Vereinbarung mit den anderen Teilnehmerstaaten des Vertrages mit allen Mitteln, die ihm erforderlich scheinen“, leistet. Der deutsche, für die „DDR“ maßgebende Text des WB. lautet „… mit allen Mitteln, die ihnen erforderlich scheinen“. Dieser Unterschied zeigt, daß die „DDR“ schon formell mindere Rechte hat, da nur sie dem Willen der anderen Mitgl. des WB. unterliegt. Seit 28. 6. 1956 hat der Minister für Nationale Verteidigung der „DDR“ die Stellung eines der Stellv. des Oberkommandierenden der Vereinigten Streitkräfte der Teilnehmerstaaten des WB. (Militärpolitik) Unter der Bezeichnung „Vereintes Kommando“ hat (lt. § 5) der WB. ein eigenes zentrales Oberkommando für jene Teile der Streitkräfte der Teilnehmerstaaten, die dem WB. zur Verfügung gestellt sind; denn nur die Streitkräfte der „DDR“ gehören als ganze den „Vereinigten Streitkräften“ des WB. an. Sitz: Moskau. An der Spitze des „Vereinten Kommandos“ wirkt ein Oberbefehlshaber, den ein Stab der „Vereinten Streitkräfte“ unterstützt. Seine 8 Stellv. sind Verteidigungsminister oder andere Generale der Mitgliedstaaten. Seit Jan. 1956 ist die Stelle des Oberbefehlshabers stets von einem Sowjetgeneral besetzt. Oberbefehlshaber ist seit 7. 7. 1967 Marschall Iwan I. Jakubowski. (Vorgänger: Marschall Iwan St. Konjew bis 22. 7. 1960; danach Marschall Andrej A. Gretschko.) Er ist zugleich einer der Stellv. des Verteidigungsmin. der SU. Die milit. Stärke des WB. ist, verglichen mit jener der NATO, unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahlen der NATO-Staaten, sehr beträchtlich. Dieses machtpolit. Gewicht des WB. nahm in den letzten Jahren wesentlich zu. Seit 1963 erhielten die Armeen des WB. stärkere Panzer, Geschütze und Flugzeuge, großenteils Modelle, die auch die Sowjetarmee besitzt. Die Bewaffnung und die Kaliber der Armeen des WB. sind fast völlig vereinheitlicht worden. Dennoch erhielten die „verbündeten“ Satelliten der SU weder strategische Bombenflugzeuge noch strategische Raketen. Ebenso behielt die SU die Atomwaffen und die Atomsprengköpfe für die leichten Raketen, die die anderen Mitglieder des WB. besitzen dürfen. Auch wurde die gesamte Luftverteidigung der Mitgliedstaaten mit jener der SU eng verbunden und ihr unterstellt. Die militärische Schlagkraft des WB. wurde noch dadurch vergrößert, daß die Aufmarscheisenbahnen und -straßen, Nachschublinien und Erdöl-Röhrenleitungen zwischen der SU und den Satellitenstaaten in den letzten Jahren sehr verbessert wurden. Viel stärker als bisher ist die SU in der Lage, Großverbände über weite Entfernungen schnell durch die Luft zu befördern. — Die Einsetzbarkeit des WB. wurde erprobt und erhöht in den gemeinsamen Manövern (Quartett 1963 und Oktobersturm 1965 in Mitteldeutschland; dreiseitige Manöver 1964 in Bulgarien; Moldau 1966 in der Tschechoslowakei). Die Hebung der militärischen Schlagkraft und des Rüstungsstandes der NVA führte 1965 zu ihrer Einfügung in die „1. Strategische Staffel“ des WB., in die Gruppierung von Kräften, die für eine offensive Mitwirkung an einer bewaffneten Auseinandersetzung bestimmt sind. Im Juni 1967 fanden in Mecklenburg, Pommern und Nordpolen mehrstufige Übungen von Armee-, Armeekorps- und Divisionsstäben statt, an denen die Armeen der SU, Polens und der „DDR“ beteiligt waren. An der Kommandostabs-Übung „Böhmerwald“ (Sumava) vom 20. 6.–11. 7. 1968 waren die Armeen der SU, Polens, der CS SR, der „DDR“ und Ungarns beteiligt. Diese große Rahmenübung gehörte zu der Vorbereitung des Handstreiches gegen die ČSSR. Diesem Vorbereitungszweck dienten vom 29. 7. bis etwa 10. 8. 1968 ebenfalls die „Nachschub-Manöver“ von Truppen der SU, Polens und der „DDR“ auf polnischem, polnisch besetztem und mitteldeutschem [S. 701]Gebiet und die Übungen von Nachrichtentruppen der SU, Polens und der „DDR“, die seit 11. 8. 1968 in der Westukraine und im Süden Polens, in Schlesien und im Süden der „DDR“ abgehalten wurden. Diese Nachrichtenübung leitete am 21. 8. 1967 unmittelbar in die Besetzung der ČSSR über, an der alle Armeen des Warschauer Pakt-Blockes mitwirkten, außer denen Rumäniens und der ČSSR. Die Besetzungsoperation vom 21. 8. 1968 bewies wiederum das gefährliche Gewicht der Kerngruppe des Paktblockes. Fast unbemerkt vollzog sich vom 11. bis 19. 7. 1968 das große Seemanöver „Nord“ (= Sewer) in der Ost- und Nordsee, im Nordatlantik und im Nördlichen Eismeer. Außer der Sowjetmarine nahmen die Seestreitkräfte Polens und der „DDR“ teil. Dieses Großmanöver, das als Kommando-Stabsübung bezeichnet wurde, war mit Landungsübungen und Luftoperationen verbunden. Die Streitkräfte Albaniens stehen seit der Verschärfung des Chinesisch-Sowjetischen Konfliktes (1962) dem WB. nicht mehr zur Verfügung. Am 13. 9. 1968 trat Albanien aus dem WB. aus. Doch schmälert der Ausfall dieser nur geringfügigen Kräfte nicht das Gewicht des WB. Die Operativplanung des Oberkommandos des WB. zielt darauf ab, kriegerische Lösungen durch angriffsweise Maßnahmen schnell zu erreichen. Wie das Manöver 1965 zeigte, will der WB. auch kommun. und sympathisierende Partisanenkräfte einsetzen. Die zweiseitigen Beistandspakte, die formell unabhängig vom WB. seit 1964 die meisten Mitgliedstaaten des WB. untereinander abgeschlossen haben, so z. B. auch die „DDR“ mit der SU, Polen, Tschechoslowakei, Ungarn und Bulgarien (Außenpolitik, Teil 3), ergänzen den WB. Sie würden auch bei etwaiger Auflösung des WB. sein Weiterwirken sichern. Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Dallin, David J.: Die sowjetische Außenpolitik seit Stalins Tod (a. d. Amerik.). Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 640 S. Meissner, Boris: Das Ostpaktsystem (Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle für Völkerrecht … der Universität Hamburg, H. 18). Frankfurt a. M. 1955, Alfred Metzner. 208 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 700–701 Warnemünde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WartburgSiehe auch: Warschauer Beistandspakt: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Warschauer Pakt: 1975 1979 1985 Zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, der „DDR“, Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und Ungarn wurde in Warschau am 14. 5. 1955 auf 20 Jahre ein Vertrag zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung vereinbart. Dieser WB. soll im Falle eines Angriffs auf einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten in Europa gelten. Die Teilnehmer des WB. behaupten seit je, er sei…
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Bezirk (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die B. sind Verwaltungseinheiten und Territorien, die bei der Verwaltungsneugliederung 1952 durch den Zusammenschluß von jeweils etwa 15 Kreisen gebildet wurden. Sie sind also nicht, wie die früheren Länder, eigenständige Gebietskörperschaften und werden auch nicht wie die Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte als Gemeinschaften von Bürgern (Art. 41 der Verfassung) betrachtet. Die Organe des B. sind örtliche Organe der Staatsmacht. Die Volksvertretung ist der Bezirkstag, der je nach Größe des B. aus 160 bis 200 Abgeordneten besteht. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben wählt der Bezirkstag den Rat des B. und Kommissionen. Die Aufgaben und die Befugnisse des Bezirkstages und seiner Organe sind durch die vom Staatsrat erlassene „Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Bezirkstages und seiner Organe“ vom 28. 6. 1961 (GBl. I, S. 52) und durch den „Erlaß des Staatsrates über Aufgaben und Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe unter den Bedingungen des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft vom 2. 7. 1965 (GBl. I, S. 159) festgelegt. Ihnen zufolge nehmen die Bezirkstage zu den Grundfragen der Entwicklung in ihrem Territorium Stellung. Sie beschließen zur Durchführung des Volkswirtschaftsplanes und Haushaltsplanes über die Aufgaben der ihnen in eigener Verantwortung unterstehenden örtlichen Bereiche und besondere Aufgaben, die dem Bezirkstag zur Unterstützung der führenden Zweige der Volkswirtschaft erwachsen, und bestätigen die Hauptaufgaben der bezirksgeleiteten Industrie und Landwirtschaft. Sie wählen die Richter und Schöffen des Bezirksgerichts und berufen sie gegebenenfalls ab. Für die Räte der B. empfahl der Staatsrat folgende Struktur: 1. Vors. des Rates 2. Erster Stellv. des Vors.; Org.-Instrukteur-Abteilung; Kaderabteilung 3. Stellv. des Vors. und Vors. der Bezirkskommission 4. Vors. des Wirtschaftsrates des B. 5. Vors. des Bezirkslandwirtschaftsrates 6. Bezirksbaudirektor 7. Stellv. des Vors. für Inneres; Abteilung Innere Angelegenheiten; Liegenschaftswesen; Referat für Kirchenfragen 8. Stellv. des Vors. für Handel und Versorgung, zugleich Vors. der Versorgungskommission und Leiter der Abt. Handel und Versorgung 9. Abteilungsleiter örtliche Versorgungswirtschaft 10. Abteilungsleiter Finanzen 11. Hauptplanträger komplexer Wohnungsbau und Leiter der Abt. Wohnungspolitik 12. Bezirksschulrat 13. Bezirksarzt 14. Abteilungsleiter Kultur 15. Abteilungsleiter Verkehr, Straßenwesen und Wasserwirtschaft, zugleich Vors. des Transportausschusses 16. Abteilungsleiter für Jugendfragen, Körperkultur und Sport 17. Sekretär des Rates; Unterstützung der Arbeit der Volksvertretung, ihrer ständigen Kommissionen und der Abgeordneten; Abgeordnetenkabinett; Büro des Rates; Allgemeine Verwaltung. Danach gehören dem Rat alle wichtigen Fachgebietsleiter an. Ehrenamtliche Mitglieder gibt es nicht mehr. Der Staatsrat empfahl, daß die bisher ehrenamtlich tätigen Mitglieder künftig in den Kommissionen der Bezirkstage mitarbeiten sollten. Eine Erweiterung des Rates über die Empfehlungen des Staatsrates hinaus ist nur mit Zustimmung des Ministers für Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte gestattet. Die Räte der B. haben die Aufgabe, die „Durchführung der Beschlüsse der Partei- und Staatsführung“ entsprechend den konkreten örtlichen Bedingungen zu organisieren. Sie sind für ihre gesamte Tätigkeit dem jeweiligen Bezirkstag und dem Ministerrat verantwortlich und rechenschaftspflichtig, also nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus doppelt unterstellt (doppelte Unterstellung). Dem Vorsitzenden des Rates des B. obliegt „eine hohe Verantwortung für die einheitliche Durchführung der Beschlüsse des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates und der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates“. Er ist dem Vorsitzenden des Ministerrates und dem Bezirkstag unmittelbar verantwortlich und rechenschaftspflichtig sowie gegenüber den Mitgliedern des Rates und den Vorsitzenden der Räte und der Kreise weisungsberechtigt, die ihm rechenschaftspflichtig sind. Organe der Räte der B. sind die Bezirksplankommissionen, die gleichzeitig Organ der Staatlichen Plankommission sind, die Wirtschaftsräte der B., die dem Ministerium für bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie unterstehen, die Bezirkslandwirtschaftsräte, die gleichzeitig Organ des Landwirtschaftsrates sind, sowie die Bezirksbauämter, die gleichzeitig Organe des Ministeriums für Bauwesen sind. Der Vorsitzende des Ministerrates ist gegenüber dem Ministerrat für die Anleitung und Kontrolle der Vorsitzenden der Räte der B. „zur einheitlichen Durchführung der Politik der Partei- und Staatsführung“ verantwortlich. Er ist allein gegenüber den Vorsitzenden der Räte der B. weisungsberechtigt. Am 4. 6. 1964 war ein neues Ministerium „für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte“ gebildet worden. Der Minister für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte hat nach dem Staatsratserlaß vom 2. 7. 1965 (GBl. I, [S. 120]S. 159) nur noch die Aufgabe, den Ministerrat und seine Vorsitzenden bei der Ausarbeitung der Grundfragen und bei der Anleitung und Kontrolle der örtlichen Räte zur einheitlichen Durchführung der Beschlüsse der Partei- und Staatsführung zu unterstützen und die Durchsetzung der Grundsätze einer wissenschaftlichen Führungstätigkeit in den örtlichen Räten zu kontrollieren. Er soll „die besten Erfahrungen der Führungstätigkeit der örtlichen Räte bei der Plandurchführung und Verwirklichung der Beschlüsse des Ministerrates“ auswerten. Er ist auch verantwortlich für die Gewährleistung einer einheitlichen Kaderpolitik (Kader) in den Ratskollektiven der B. Er soll Maßnahmen mit Hilfe der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ ausarbeiten, die der Qualifizierung der Vorsitzenden, Ersten Stellvertreter und Sekretäre der Räte der Bezirke und Kreise dienen sollen. Es bestehen 14 Bezirke: Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt/Oder, Gera, Halle, Leipzig, Karl-Marx-Stadt, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin, Suhl. Die „Hauptstadt der DDR“, Berlin (Ostsektor der Stadt), hat die „Funktion“ eines B. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 119–120 Bewußtsein, Sozialistisches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die B. sind Verwaltungseinheiten und Territorien, die bei der Verwaltungsneugliederung 1952 durch den Zusammenschluß von jeweils etwa 15 Kreisen gebildet wurden. Sie sind also nicht, wie die früheren Länder, eigenständige Gebietskörperschaften und werden auch nicht wie die Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte als Gemeinschaften von Bürgern (Art. 41 der Verfassung) betrachtet. Die Organe des B. sind…
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Sorben (1969)
Siehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Sorben (Minderheitenpolitik): 1975 1979 1985 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die kleine wendische Volksgruppe in den Gebieten um Bautzen und Hoyerswerda und im Spreewaldgebiet, die ihre kulturelle Eigenart bis in die Gegenwart bewahrt hat, nennt sich selbst „Serbja“ und wird seit 1945 von den Kommunisten und dem SED-Regime als S. bezeichnet. Obschon sich kaum 5 v. H. der Bevölkerung zum wendischen Volkstum bekennen, die Volksgruppe (1925: 62.000, heute wahrscheinlich nur noch 38.000) ständig abnimmt und ihr von der benachbarten Tschechoslowakei her genährter Nationalismus niemals ernstliche Bedeutung gewann, drängt das SED-Regime den vorwiegend kirchlich-protestantisch und antikommun. eingestellten S. die Autonomie geradezu auf; Ausdruck dieser mit schwankender Entschiedenheit betriebenen Politik waren das am 23. 3. 1948 vom sächsischen Landtag beschlossene S.-Gesetz und das Gesetz zum Schutze der niederlausitzischen Bevölkerung und ihrer Kultur vom 12. 9. 1950. Beim Ministerium für Kultur gibt es einen Beirat für S.-Fragen; Vors. Robert Lehmann, einer der Stellvertreter des Ministers. Vier S. gehören der Volkskammer an. Die S. haben eine kommunistisch gesteuerte Heimatbewegung, die Domowina, einen Verlag, den VEB Domowina-Verlag, eine Tageszeitung „Nowa Doba“ („Neue Zeit“) und eine (niedersorbische) Wochenzeitung „Nowy Casnik“. Der Sender Cottbus strahlt sonntags für die Dauer einer knappen Stunde in sorbischer Sprache aus. Ein „Institut für sorbische Volksforschung“ wird von der Deutschen Akademie der Wissenschaften betreut; es bereitet eine dreibändige „Geschichte der S.“ und ein großes „Deutsch-Obersorbisches Wörterbuch der Gegenwartssprache“ vor. An der Leipziger Universität besteht ein Sorbisches Institut, und neben einigen weiteren Instituten gibt es in Bautzen und Cottbus sorbische Oberschulen, in Crosta (Kr. Bautzen) eine Sorbische Heimvolkshochschule, in Bautzen ein (zweisprachiges) Deutsch-Sorbisches Volkstheater. Die Zweisprachigkeit in amtlichen Veröffentlichungen und Beschilderungen wird systematisch gefördert. Im Deutschen Schriftstellerverband gibt es einen Arbeitskreis sorbischer Schriftsteller, und seine Zeitschrift „Neue Deutsche Literatur“ brachte im März 1967 eine Auswahl sorbischer Literatur in deutscher Sprache. Im Mai 1968 fand das zweite „Festival der sorbischen Kultur“ statt. Die Entwicklung der Volksgruppe wird nicht nur in der Tschechoslowakei, sondern auf Grund der These, daß S. und Serben miteinander verwandt seien, auch in Jugoslawien beobachtet. Die Volksgruppe fühlt sich in jüngster Zeit durch deutsche „Unterwanderung“ im Gefolge der Errichtung des Industriekombinats Schwarze Pumpe bedroht. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 560 Sonneberg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SorgerechtSiehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Sorben (Minderheitenpolitik): 1975 1979 1985 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die kleine wendische Volksgruppe in den Gebieten um Bautzen und Hoyerswerda und im Spreewaldgebiet, die ihre kulturelle Eigenart bis in die Gegenwart bewahrt hat, nennt sich selbst „Serbja“ und wird seit 1945 von den Kommunisten und dem SED-Regime als S. bezeichnet. Obschon sich kaum 5 v. H. der Bevölkerung zum…
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Oberstes Gericht (1969)
Siehe auch: Oberstes Gericht: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Oberstes Gericht (OG): 1966 Das OG ist das höchste Organ der Rechtsprechung (Art. 93 der Verfassung). Es leitet die Rechtsprechung der Gerichte auf der Grundlage der Verfassung, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften, sichert die einheitliche Rechtsanwendung durch alle Gerichte und ist der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich. Das OG ist mit dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und der erforderlichen Anzahl von Oberrichtern und Richtern besetzt. Alle diese Richter werden von der Volkskammer auf Vorschlag des Staatsrates für vier Jahre gewählt. Beim OG bestehen das Plenum, das Präsidium und die Kollegien, in denen die Senate für Straf-, Militärstraf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen gebildet werden. Das höchste Organ ist das Plenum, das zur Wahrnehmung seiner Aufgaben — Leitung der Rechtsprechung — Richtlinien und Beschlüsse mit verbindlicher Wirkung für alle Gerichte erlassen kann. Antragsberechtigt auf Erlaß einer Richtlinie sind der Präsident des OG, der Generalstaatsanwalt und der Minister der Justiz. Der Staatsrat kann dem Plenum den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen empfehlen. Die Richtlinien werden im Gesetzblatt (Teil II) veröffentlicht. Bisher sind 24 Richtlinien ergangen, von denen allerdings ein großer Teil wieder aufgehoben ist. (Strafpolitik) Als das kollektive Organ zur Organisierung der Tätigkeit des OG, insbesondere des Plenums, wird das Präsidium bezeichnet. Da es im Unterschied zum Plenum ständig vorhanden und aktionsfähig ist, ist es das für die Praxis der Rechtsprechung wichtigste Organ. Es hat die Aufgabe, Tagungen des Plenums vorzubereiten und einzuberufen, Richtlinien und Beschlüsse des Plenums vorzubereiten, Beschlüsse mit verbindlicher Wirkung für alle Gerichte zu erlassen, die Tätigkeit der Kollegien des OG zu leiten, die Rechtsprechung der Gerichte und die an das OG gerichteten Eingaben der Bürger auszuwerten sowie über Beschwerden gegen die erstinstanzlichen Beschlüsse des Disziplinarausschusses bei dem OG zu entscheiden. Eine besonders wichtige Funktion ist dem Präsidium schließlich mit der Entscheidung über die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen der Senate des OG oder der Präsidien der BG übertragen. Beschlüsse der Plenen oder Präsidien der BG oder Militärobergerichte (Militärgerichtsbarkeit) können vom Präsidium aus eigener Initiative aufgehoben oder abgeändert werden. Es entscheidet auch, wenn ein Senat des OG in einer grundsätzlichen Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats oder des Präsidiums abweichen will. Zur Unterstützung bei der Leitung der Rechtsprechung wurde die Inspektionsgruppe gebildet. Dem Präsidium gehören an: der Präsident und der Vizepräsident des OG, die drei Vorsitzenden der Kollegien für Straf-, Militärstraf- und Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen, je zwei Richter aus dem Kollegium für Straf- und Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen und der Leiter der Inspektionsgruppe, insgesamt also zehn Personen, die auf Vorschlag des Präsidenten des OG vom Staatsrat berufen werden. Der Generalstaatsanwalt und der Minister der Justiz können an den Sitzungen des Präsidiums teilnehmen. (Gerichtsverfassung, Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 452 Oberste Bergbehörde der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ObjektSiehe auch: Oberstes Gericht: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Oberstes Gericht (OG): 1966 Das OG ist das höchste Organ der Rechtsprechung (Art. 93 der Verfassung). Es leitet die Rechtsprechung der Gerichte auf der Grundlage der Verfassung, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften, sichert die einheitliche Rechtsanwendung durch alle Gerichte und ist der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich. Das OG ist mit dem Präsidenten, dem…
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Luftverkehr (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Bis 1956 wurde der L. ausschließlich von den L.-Gesellschaften der SU und der Volksdemokratien betrieben. Durch die Gründung einer eigenen L.-Gesellschaft 1954 mit dem traditionellen Namen „Deutsche Lufthansa“ wurde der Aufbau eines eigenen L. vorbereitet. Die „Deutsche Lufthansa“ wurde zunächst dem Ministerium des Innern, 1957 dem Ministerium für Nationale Verteidigung und schließlich 1958 dem Ministerium für Verkehrswesen unterstellt. Der regelmäßige Flugdienst wurde 1956 mit der Eröffnung der Linie Berlin–Warschau aufgenommen. Auf Grund von Gerichtsentscheidungen durfte kein Flugzeug mit dem Zeichen der alten Deutschen Lufthansa (stilisierter fliegender Kranich) und unter dem Namen „Deutsche Lufthansa“ einen Flughafen eines westlichen Landes anfliegen. In Ostberlin wurde deshalb im Sept. 1958 eine neue Fluggesellschaft mit dem Namen Interflug GmbH gegründet, die, nachdem sie fünf Jahre lang neben der „Lufthansa“ bestanden hatte, am 1. 9. 1963 nach Auflösung der „Lufthansa“ den Gesamtluftbetrieb übernahm. Der Inlands-L. mit eigenen Maschinen war im Sommer 1957 aufgenommen worden. Von Berlin-Schönefeld aus werden regelmäßig angeflogen: Leipzig, Barth (Ostsee), Dresden und Erfurt. Ferner bestehen von Leipzig, Dresden und Erfurt ebenfalls Luftverbindungen nach Barth. In Rostock und Chemnitz wurden neue Flughäfen angelegt. Im internationalen Verkehr werden von der „Interflug“ gegenwärtig Fluglinien nach Moskau, Kiew, Budapest, Bukarest, Prag, Warschau, Sofia, Tirana, Zagreb, Belgrad, Nicosia, Bagdad, Algier, Bamako (Mali) und Kairo bedient. Neben den planmäßigen Flügen führt die „Interflug“ auch Bedarfsflüge durch, besonders für politische und diplomatische Delegationen. Der Bestand der „Interflug“ an Flugzeugen umfaßt etwa 30 Maschinen, größtenteils aus sowjet. Produktion vom Typ IL 14 mit einer Reisegeschwindigkeit von 320 km/Std. und 32 Sitzplätzen. 1960 sind 5 sowjet. Maschinen des Typs IL 18 (Propeller-Turbinen-Antrieb) gekauft und für den Auslandsverkehr in Dienst gestellt worden. Da Ersatzteile [S. 387]aus der SU bezogen werden müssen, fallen reparaturbedürftige Maschinen oft längere Zeit für den Verkehr aus. Der L. ist unwirtschaftlich und muß subventioniert werden. 1968 wurden 731.718 Passagiere befördert, davon etwa die Hälfte im Inlandsverkehr. (Vergleich dazu: Die Lufthansa der BRD hat 1968 insgesamt 4,7 Mill. Fluggäste befördert und einen Jahresgewinn von 20,7 Mill. DM erzielt.) Seit 1966 werden die IL 14-Maschinen abgelöst durch den rentableren sowjet. Typ AN 24, der eine Reisegeschwindigkeit von 450 km hat und 52 Passagiere befördern kann; die AN 24 hat ebenfalls Propeller-Turbinen-Antrieb. Für den internationalen Verkehr sollen ab 1968 zwei neue sowjetische Typen eingesetzt werden: im Mittelstreckenverkehr drei Düsenmaschinen TU 134 (950 km/Std., 64–72 Passagiere) und für den Langstreckenverkehr zwei Maschinen des Typs IL 18 D. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 386–387 Luftsicherheitszentrale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LuftwaffeSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Bis 1956 wurde der L. ausschließlich von den L.-Gesellschaften der SU und der Volksdemokratien betrieben. Durch die Gründung einer eigenen L.-Gesellschaft 1954 mit dem traditionellen Namen „Deutsche Lufthansa“ wurde der Aufbau eines eigenen L. vorbereitet. Die „Deutsche Lufthansa“ wurde zunächst dem Ministerium des Innern, 1957 dem Ministerium für Nationale Verteidigung und schließlich 1958 dem Ministerium für…
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Kohlenindustrie (1969)
Siehe auch: Kohleindustrie: 1979 Kohlenbergbau: 1953 1954 Kohlenindustrie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Zweig der Grundstoffindustrie. Die K. umfaßt die Kohlegewinnung im Bergbau u. die Kohleaufbereitung in Kokereien und Brikettfabriken. Die in Mitteldeutschland weit verbreitete Kohleveredelung in Schwel-, Hydrier- und Synthesewerken gehört zur Chemischen Industrie. Die größere Bedeutung hat die Braun-K. mit ihren rd. 109.000 Beschäftigten. In der Stein-K. sind nur noch etwa 18.000 Arbeitnehmer tätig. Sämtliche Werke und Betriebe der K. sind volkseigen. a) Braunkohle Mitteldeutschland ist verhältnismäßig reich an Braunkohlenvorkommen: Die erschließbaren Vorräte werden auf 15 bis 20 Mrd. t geschätzt. 1967 entfielen über zwei Drittel der deutschen Braunkohlenförderung auf dieses Gebiet. Die Sowjets demontierten im Braunkohlenbergbau annähernd 40 v. H., in den Brikettfabriken etwa 37 v. H. der Erzeugungskapazitäten. Der Wiederaufbau ging trotz größter Materialschwierigkeiten verhältnismäßig rasch vonstatten: Trotz der beträchtlichen Braunkohlenförderung war Mitteldeutschland bereits vor 1945 Kohlenzuschußgebiet. Nach 1945 erhöhte sich der Zuschußbedarf. Neun Zehntel der Elektroenergie müssen mangels anderer Primärenergieträger aus Braunkohle bei hohen Umwandlungsverlusten erzeugt werden. Für viele Industriezweige ist Braunkohle unentbehrlicher Rohstoff. Braunkohle gehört aber auch zu den attraktivsten Ausfuhrgütern. Die BRD und West-Berlin beziehen im Interzonenhandel beträchtliche Mengen. Braunkohle ist noch immer bewirtschaftet. An letzter Stelle in der Rangfolge der Belieferung steht der Bevölkerungsbedarf, der zu einem erheblichen Teil mit Braunkohlenabfällen gedockt wird. (Energiewirtschaft, Bergbau) Hauptgebiet der Braun-K. ist der Bezirk Cottbus, aus dem über 40 v. H. der Braunkohlenförderung kommen. — Zwischen 1972 und 1975 wird die optimale Grenze der Förderung erreicht. Nach diesem Zeitpunkt werden keine Kraftwerke mehr auf Braunkohlenbasis errichtet. Die Kraftstofferzeugung soll dann schrittweise auf Erdöl (Erdölindustrie) umgestellt sein. [S. 334] b) Steinkohle Mitteldeutschland verfügt nur noch über geringe Steinkohlenvorkommen. Die Förderung ist rückläufig: 1950 2,8 Mill. t, 1967 nur noch 1,8 Mill. t. Die abbauwürdigen Vorräte werden in absehbarer Zeit erschöpft sein. Am Rohenergieaufkommen war die St. 1966 nur noch mit 2 v. H. beteiligt. (Braunkohle mit 90 v. H., Erdöl mit 2 v. H.) Die Eigenförderung deckt nur noch etwa ein Sechstel des Bedarfs. Zur Versorgung der Industriebetriebe, die nicht auf Braunkohle ausweichen können (z. B. Eisen- und Stahlwerke, Werke der Baustoff- und der chemischen Industrie, ferner die Gaswerke), müssen deshalb in großem Umfange Steinkohle oder Steinkohlenkoks eingeführt werden (1967 8,8 Mill. t Steinkohle und 2,9 Mill. t Steinkohlenkoks). Zur Verminderung der Einfuhrabhängigkeit bei Steinkohlenkoks für metallurgische Zwecke wurde in Lauchhammer bei Riesa eine Großkokerei errichtet, in der nach neuartigem Verfahren Braunkohlenhartkoks erzeugt wird. Dieser Hartkoks ist jedoch nur als Beimischung zu Steinkohlenkoks verwendbar. Literaturangaben Karden, Erich: Der Bergbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 44 S. m. 13 Anlagen. *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 333–334 Koexistenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KolchosSiehe auch: Kohleindustrie: 1979 Kohlenbergbau: 1953 1954 Kohlenindustrie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Zweig der Grundstoffindustrie. Die K. umfaßt die Kohlegewinnung im Bergbau u. die Kohleaufbereitung in Kokereien und Brikettfabriken. Die in Mitteldeutschland weit verbreitete Kohleveredelung in Schwel-, Hydrier- und Synthesewerken gehört zur Chemischen Industrie. Die größere Bedeutung hat die Braun-K. mit ihren rd. 109.000 Beschäftigten. In der Stein-K.…
DDR A-Z 1969
Maifeier (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach 1945 wurde die M. zunächst wieder wie vor 1933 begangen: als Kampf- und Feiertag für internat. Solidarität der Werktätigen, Achtstundentag u. Gewerkschaftsziele. Doch mehr und mehr gebrauchten die SED und der FDGB die M. für ihre Agitationszwecke. Der 1.~Mai 1952 wurde hingestellt als Tag des „Friedenskampfes“ (Frieden) im sowjet. Sinne, als Werbetag für eine Aktionseinheit der Arbeiterklasse. Schon damals nahm die Armee (bis 1955 KVP) einen breiten Raum bei den Aufmärschen zur M. ein, die von Jahr zu Jahr militärischer wurden. Die Losungen zum 1.~Mai bezeugen alljährlich, daß die M. ein Mittel der Parteiagitation und der alles lenkenden Staatsmacht ist. — So hieß es in den M.-Losungen 1967 unter anderem: „3. Alle Kraft für die Verwirklichung der Beschlüsse des VII. Parteitages der SED … 12. Vorwärts im sozialistischen Wettbewerb zu Ehren des 50. Jahrestages der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution! …“ Bezeichnend war die Meldung: „Wie in jedem Jahr seit 1956 wurde die Maidemonstration in der DDR-Hauptstadt mit der nun schon traditionellen Ehrenparade der Nationalen Volksarmee eröffnet“ („Neues Deutschland“ vom 2. 5. 1967, S. 3). Im Jahre 1968 wurde die Einspannung der M. für die Tages- und Parteipolitik noch deutlicher. So forderten viele Losungen den Einsatz für die Hebung der Produktion in der Wirtschaft: z. B. „10. Rationeller produzieren, für Dich, für Deinen Betrieb, für unseren sozialistischen Friedensstaat … 15. Werktätige in Arbeits- und Forschungsgemeinschaften! Erhöht das Tempo bei der Schaffung des wissenschaftlichen Vorlaufs für die Produktion weltmarktfähiger Erzeugnisse!“ — Nicht weniger als sechs Losungen wiesen auf die linksradikale Opposition in der BRD hin, die den Beifall der SED findet: z. B.: „36. Gruß den Werktätigen Westdeutschlands, die gegen Notstandsdiktatur, Renazifizierung und Revanchismus kämpfen … 38. Gruß den jungen Arbeitern, Studenten und Schülern, die mutig gegen Neonazismus und Notstandsdiktatur kämpfen … 41. Gruß den aufrechten Demokraten Westberlins, die sich in der antifaschistischen Einheitsfront zusammenschließen. Nieder mit den Mordgesellen der Reaktion!“ In den Berichten der Presse Mitteldeutschlands wurden die Paraden der NVA und der „Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ besonders hervorgehoben. So im „Neuen Deutschland“ (vom 2. 5. 1968, S. 2) unter der Überschrift „Moderne Waffen — hervorragende Soldaten — Traditionelle Maiparade der Nationalen Volksarmee“. — In der Rede zur M. 1968, die Günther Kleiber namens des Politbüros der SED verlas, hieß es: „Auf deutschem Boden triumphiert der Sozialismus. In der Deutschen Demokratischen Republik hat die Zukunft der ganzen deutschen Nation begonnen.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 388 MAI A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MalereiSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach 1945 wurde die M. zunächst wieder wie vor 1933 begangen: als Kampf- und Feiertag für internat. Solidarität der Werktätigen, Achtstundentag u. Gewerkschaftsziele. Doch mehr und mehr gebrauchten die SED und der FDGB die M. für ihre Agitationszwecke. Der 1.~Mai 1952 wurde hingestellt als Tag des „Friedenskampfes“ (Frieden) im sowjet. Sinne, als Werbetag für eine Aktionseinheit der Arbeiterklasse. Schon damals nahm die Armee…
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Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das MfAA. entstand erst im Okt. 1949 mit der DDR, als zu den Staaten des Ostblocks diplomatische Beziehungen (Außenpolitik) aufgenommen wurden. Es dient von Anfang an dem Streben des SED-Regimes, für seinen Anspruch auf Souveränität auch außerhalb des Ostblocks Anerkennung zu finden. Um diesen Anspruch bei nichtkommun. Staaten leichter anzubringen, blieb die formelle Leitung des MfAA. lange Zeit einem Nichtmitgl. der SED vorbehalten: Dr. Dertinger bis 15. 1. 1953, danach Dr. Bolz bis 24. 6. 1965, als er (ernstlich erkrankt) verzichtete. Seit 25. 6. 1965 amtiert Winzer als Leiter des MfAA. Der Organisationsplan sieht 6 Hauptabt. (HA) vor: I. UdSSR und volksdemokratische Länder; II. Kapitalistisches Ausland; III. Deutschland- und Europapolitik; IV.~Presse und Information; V.~Konsularwesen; VI. Organisation. Daneben stehen einige selbständige Abt. wie Kultur; Wirtschaft; Abrüstung. — Die Leiter der HA und fast aller Abt., unter denen nur wenige Juristen sind, gehören der SED an, ebenso alle diplomatischen Vertreter im Ausland (Auslandsvertretungen). — Innerhalb der HA arbeiten solche Abt. wie Afrika-Abt., Arabische Länder, Lateinamerika, Westeuropa, Skandinav. Länder, Südostasien. Die Staatssekretäre (mit dem Titel „Stellv. des Min.“) gehören sämtlich der SED an. Seit dem 24. 2. 1966 gibt es zwei Staatssekretäre, die den Rang eines 1. Stellv. des Ministers haben: Josef Hegen und Günter Kohrt. Dem Titel nach stehen unter ihnen als weitere „Stellv. des Min. und Staatssekr.“: Oskar Fischer, Gustav Hertzfeld, Kiesewetter, Krolikowski, Georg Stibi. — Der Leiter der Abt. Außenpolitik und Internationale Verbindungen im ZK der SED, Florin, gehört dem Kollegium des MfAA. mit beratender Stimme an. Neben dem beratenden „Kollegium“ hat das MfAA. (s. Statut vom 14. 12. 1959) noch einen „Wissenschaftlichen Beirat, dem hervorragende Vertreter der Rechts-, Geschichts- und Wirtschaftswissenschaften angehören“, und eine „Kommission für kulturelle Beziehungen zum Ausland“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 425 Ministerium für Außenwirtschaft (MfA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für BauwesenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das MfAA. entstand erst im Okt. 1949 mit der DDR, als zu den Staaten des Ostblocks diplomatische Beziehungen (Außenpolitik) aufgenommen wurden. Es dient von Anfang an dem Streben des SED-Regimes, für seinen Anspruch auf Souveränität auch außerhalb des Ostblocks Anerkennung zu finden. Um diesen Anspruch bei nichtkommun. Staaten leichter anzubringen, blieb die formelle Leitung des MfAA. lange Zeit einem Nichtmitgl. der SED…
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Zentralkomitee der SED (ZK) (1969)
Siehe auch: Zentralkomitee der SED: 1963 1965 1966 Zentralkomitee (ZK) der SED: 1975 1979 1985 1. Entwicklung, politische und soziale Zusammensetzung Die Umbenennung des früheren Parteivorstandes der SED in ZK im Juli 1950 erfolgte im Zuge der Angleichung der Struktur der SED an die der KPdSU. Der bis Juli 1950 als höchstes Organ amtierende Parteivorstand zählte 80 Mitglieder. Das danach gebildete ZK zeigte nach Anzahl seiner Angehörigen folgende Entwicklung: Während der auf dem Vereinigungsparteitag 1946 (SED) gebildete Parteivorstand eine paritätische Zusammensetzung aus ehemaligen SPD- und KPD-Mitgliedern aufwies, sind in dem im April 1967 gewählten ZK nur noch 4 ehemalige Sozialdemokraten vertreten. Die Anzahl der ehemaligen Mitglieder der NSDAP beträgt unter den ZK-Mitgliedern sechs, unter den Kandidaten sieben. Bei zwei Kandidaten des ZK steht die ehemalige Zugehörigkeit zur NSDAP nicht mit voller Sicherheit fest. Nach dem tatsächlich ausgeübten Beruf der Mitglieder und Kandidaten weist das ZK die folgende soziale Gliederung auf: Mit der Neubildung des ZK auf dem VII. Parteitag war entgegen vielfach geäußerten Ansichten eine Verjüngung nicht verbunden. Das Durchschnittsalter der Mitglieder und Kandidaten des ZK lag 1963 im Zeitpunkt der Wahl bei 45 Jahren und 1967 bei 48 Jahren. Gleichzeitig wurde die bereits auf dem VI. Parteitag erkennbare Tendenz fortgesetzt, Fachleute aus Wirtschaft, Wirtschaftsverwaltung sowie Wissenschaft und Technik hereinzunehmen und so die Arbeit und Entscheidungen der obersten Führungsgremien fachlich ausreichend zu fundieren. Neben den Fachkräften aus dem wirtschaftlichen Bereich rückte eine beträchtliche Zahl von Parteiideologen und Propagandisten und solcher Funktionäre in das ZK ein, die sich in der zurückliegenden Zeit um den von der SED verfolgten Kurs der Außen- und Deutschlandpolitik sowie die ideologische Erziehung besonders verdient gemacht hatten. Man wird nicht fehlgehen, hierin die Ausbildung eines Gegengewichtes gegen die zahlenmäßig verstärkte Beteiligung der Wirtschaftsfachleute an der Arbeit des ZK zu sehen. Und schließlich wurde eine erhebliche Anzahl hauptamtlicher Funktionäre des Parteiapparates in das ZK gewählt. Dabei ist besonders hervorzuheben, daß jetzt sämtliche Ersten Sekretäre der 15 SED-Bezirksleitungen Mitglieder des ZK sind. Der 1. Sekretär der Gebietsleitung „Wismut“ ist Kandidat des ZK. 2. Funktion des ZK, Politbüro und Sekretariat Das ZK ist lt. Statut „zwischen den Parteitagen das höchste Organ der Partei“. Es wählt das Politbüro, das Sekretariat des ZK der SED und die Zentrale Parteikontrollkommission. Nach dem auf dem VI. Parteitag angenommenen neuen Statut tagt es „mindestens einmal in sechs Monaten“ (früher alle vier Monate). Gemäß Statut soll das ZK die Vertreter der Partei in die leitenden Stellen des Staatsapparates und der Wirtschaft entsenden und ihre Kandidaten für die Volkskammer bestätigen. Die eigentliche Parteiführung und politische Macht liegen jedoch nicht bei diesem, lediglich vorgefaßte Beschlüsse annehmenden, repräsentativen erweiterten Vorstand, sondern in den Händen des Politbüros, des Sekretariats und der nicht gewählten Abteilungsleiter und Mitarbeiter des ZK. Dennoch ist das ZK keineswegs nur Deklamations- und Akklamationsorgan. Viele der gewählten Angehörigen des ZK sind auch Mitglieder von Arbeitsgruppen und Kommissionen des ZK oder bekleiden wichtige Funktionen im Regierungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsapparat oder in gesellschaftlichen Organisationen, sind also auf diese Weise an der Arbeit des Apparates und am Zustandekommen der Beschlüsse der Parteiführung beteiligt. Die Sitzungen des ZK haben den Charakter von Arbeitstagungen, in deren Rahmen das Politbüro die von ihm ausgearbeitete jeweilige „Parteilinie“ zum Beschluß erheben läßt und ein Erfahrungsaustausch der Funktionäre über Erfolge und Schwierigkeiten stattfindet. Zu bestimmten Zwecken werden Kommissionen gegründet. Diesen Kommissionen gehören sowohl die jeweils zuständigen Mitgl. und Kandidaten des ZK als auch Mitarbeiter des ZK-Apparates und Fachleute aus dem Staatsapparat, den Massenorganisationen und anderen Institutionen an. Politbüro und Sekretariat des ZK sind die obersten politischen Führungsorgane. Sie stellen innerhalb der von der sowjetischen Besatzungsmacht abgesteckten Grenzen die eigentlichen Macht- und Befehlszentren dar. Die Tendenzen bei der Neubildung der obersten Führungsorgane der SED auf dem VI. und VII. Parteitag liefen auf Festigung der Position Ulbrichts, Verstärkung des Einflusses der Ulbricht-Gruppe, verstärkten Einfluß der Fachleute und Nachrücken der jüngeren Generation hinaus. Mit der Neubildung des Politbüros und [S. 747]Sekretariats nach dem VII. Parteitag ließen sich die gleichen Tendenzen wie bei der Neuwahl des ZK beobachten. Mit der Wahl zum Vollmitglied des Politbüros setzte der 1. Sekretär der Bezirksleitung der SED Halle, Sindermann, seinen Aufstieg in der obersten Partei-Hierarchie fort. Die Wahl des Leiters des Preisamtes, Halbritter, und des Staatssekretärs für die Datenverarbeitung, Kleiber, zu Kandidaten des Politbüros läßt sowohl die Schwerpunkte, aber auch die Hauptprobleme und Hauptsorgen der zukünftigen Arbeit erkennen. Als Vorsitzender der Zentralen Parteikontrollkommission wurde Hermann ➝Matern wiedergewählt, so daß damit dieses für die gesamte Personalpolitik und die Überwachung der politischen Arbeit der nachgeordneten Parteiinstanzen wichtige Amt in den Händen eines Ulbricht ergebenen Funktionärs verbleibt. 3. Der zentrale Parteiapparat Zu Beginn des Jahres 1957 belief sich der Personalbestand des zentralen Parteiapparates auf 2.200 bis 2.500 Personen, von denen mindestens 1.000 politische Mitarbeiter waren. Danach wurde der hauptamtliche Apparat durch Zusammenlegung und Verkleinerung der Abteilungen und Sektoren sowie durch systematische Heranziehung von ehrenamtlichen Funktionären reduziert. Nach Mitteilung von Paul ➝Verner auf der 15. ZK-Tagung (März 1962) konnte der zentrale Parteiapparat bis zu diesem Zeitpunkt um 15 v. H. verringert werden, so daß seine Stärke heute zwischen 1800 und 2.000 liegen dürfte. In seiner Struktur ist der zentrale Parteiapparat im Laufe der Zeit mehr und mehr dem Regierungsapparat angeglichen worden. Die Zahl der Abteilungen bewegt sich um 30 herum. Sie gliedern sich in „Sektoren“. Die Abteilungen und ihre Sektoren entsprechen den Ministerien und nachgeordneten Dienststellen des Regierungs- und Verwaltungsapparates, soweit sie nicht spezifische Parteiaufgaben wahrnehmen. Dem ZK unterstehen unmittelbar die folgenden Institute: Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED, Direktor: Prof. Hanna ➝Wolf, stellvertr. Direktor: Prof. Helmut Neef. Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, Direktor: Prof. Otto ➝Reinhold, stellvertr. Direktor: Dr. Wolfgang Schumann. Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED, Direktor: Prof. Lothar Berthold, stellvertr. Direktor: Dr. Heinrich Genkow. Institut für Meinungsforschung, Direktor: Karl ➝Maron. Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung, Direktor: Dr. Helmut Koziolek. Zentrag, Direktor: Paul Kubach. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 746–747 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralrat der FDJSiehe auch: Zentralkomitee der SED: 1963 1965 1966 Zentralkomitee (ZK) der SED: 1975 1979 1985 1. Entwicklung, politische und soziale Zusammensetzung Die Umbenennung des früheren Parteivorstandes der SED in ZK im Juli 1950 erfolgte im Zuge der Angleichung der Struktur der SED an die der KPdSU. Der bis Juli 1950 als höchstes Organ amtierende Parteivorstand zählte 80 Mitglieder. Das danach gebildete ZK zeigte nach Anzahl seiner Angehörigen folgende Entwicklung: Während…
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Europapolitik der SED (1969)
Siehe auch: Europa: 1963 1965 Europapolitik der SED: 1966 1975 1979 Das SED-Regime sucht seine eigene enge Bindung an den sowjet. Machtblock zu verhüllen. Deshalb greift es den staatenbündischen Zusammenschluß der Staaten E.s scharf an. Es bezeichnet diesen Zusammenschluß als gefährliche Machenschaft des nordamerikanischen Imperialismus und Kolonialismus. Zugleich wird erklärt, die gemeinsamen europäischen Einrichtungen und die europäischen Teile der NATO seien getarnte Werkzeuge eines bundesrepublikanischen Großmacht- und Blockstrebens in E. wie in Afrika. So behauptete Winzer im „Neuen Deutschland“ am 15. 7. 1962, daß „die antinationale Europapolitik den Revanchezielen des deutschen Imperialismus dient … Aufgabe der Außenpolitik der DDR und der Friedensbewegung in beiden deutschen Staaten ist es, dafür zu sorgen, daß weder das deutsche Volk noch die Völker Europas die Erfahrungen der Vergangenheit vergessen und sich von Europadeklamationen irreführen lassen.“ Mit solchen Angriffen auf den E.-Gedanken soll die BRD bei ihren Verbündeten wie bei den anderen Ländern der nichtkommun. Welt verleumdet und isoliert werden. — Zugleich erhob Winzer den oft angewandten Vor[S. 181]wurf, daß die BRD mit ihrer E.-Politik „die Nation, das Nationalbewußtsein und den Nationalstaat zu Grabe trägt“. Seit 1966, seit der stärkeren Diskussion einer Koexistenz, begnügen sich die SU und das SED-Regime nicht damit, die E.- Bemühungen der Westmächte zu verurteilen. Sie berücksichtigen den E.-Gedanken in ihren Plänen für die Sicherheit Europas. So schlug die „DDR“ am 22. 1. 1966 die „Gewährleistung der europ. Sicherheit“ vor (Abrüstung). Und die Staaten des Warschauer Beistandspaktes beschlossen am 5. 7. 1966 (in Bukarest) eine „Erklärung über europ. Sicherheit“. Auf der Linie dieser Bemühungen um ein ganz E. umfassendes System einer kollektiven Sicherheit bewegte sich Ulbricht, als er am 25. 4. 1967 auf der Karlsbader Konferenz der europ. Kommun. Parteien u. a. ausführte: „Die Hauptform des Kampfes des westdeutschen Imperialismus gegen die europäische Sicherheit ist gegenwärtig der Kampf gegen die DDR, seine Hauptmethode ist die aggressive Alleinvertretungsanmaßung. … Damit wird die Anerkennung des Status quo zur Grundlage jeder Friedensordnung in Europa, die Anerkennung der DDR zum Kernproblem …“ („Neues Deutschland“ v. 27. 4. 1967, S. 3). Er bejahte es, daß die Warschaupakt-Staaten am 17. 3. 1969 in Budapest bei ihrem Vorschlag für europ. Sicherheitskonferenz forderten: „Unantastbarkeit … der Oder-Neiße-Grenze sowie der Grenze zwischen der DDR und der westd. Bundesrepublik, die Anerkennung der DDR …“ („Neues Deutschland“ v. 18. 3. 1969, S. 1). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 180–181 Erziehungswissenschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Exportbüros und -kontoreSiehe auch: Europa: 1963 1965 Europapolitik der SED: 1966 1975 1979 Das SED-Regime sucht seine eigene enge Bindung an den sowjet. Machtblock zu verhüllen. Deshalb greift es den staatenbündischen Zusammenschluß der Staaten E.s scharf an. Es bezeichnet diesen Zusammenschluß als gefährliche Machenschaft des nordamerikanischen Imperialismus und Kolonialismus. Zugleich wird erklärt, die gemeinsamen europäischen Einrichtungen und die europäischen Teile der NATO seien getarnte Werkzeuge…
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1969: F
Fachhochschulen Fachschulen Fahneneid Fahrenkrog, Heinz Fakultäten, Ingenieurökonomische Falkensee Familie Familiengesetzbuch Familienname Familienrecht Familienzusammenführung Faschismus FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND) FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND) FDJ-Kontrollposten FDJ-Ordnungsgruppen FDJ-Schulung Feierabendarbeit Feiern, Sozialistische Feiertage Feinmechanische und Optische Industrie Felfe, Werner Feriendienst des FDGB Feriengestaltung Ferienscheck Fernsehakademie Fernsehen Fernstudium Fertigungstechnik Festival Festlandsockel Feuerschutzpolizei FGB FGS Fichtner, Kurt, Dr. Filmaktiv Filmarchiv Filmwesen Finalproduktion Finanzamt Finanzausgleich Finanzbeirat Finanzberichterstattung Finanzkontrolle Finanzökonomik Finanzorgane Finanzrevision Finanzschulden Finanzsystem Finanzwissenschaft Fischerei Fischereibeiräte Fischereirecht Fischer, Martin Flagge Flegel, Manfred Florin, Peter Flüchtlinge Flüchtlingsvermögen Flugverkehr Fluktuation Fonds Fonds der Volksvertretungen Fonds-Technik Forderungseinzugsverfahren Formalismus Formgestaltung, Industrielle Forschung Forschungsgemeinschaft Forschungsrat der DDR Forst Forstwirtschaft Fotoindustrie FPG Fraktionsbildung Frankfurt (Oder) Franz-Carl-Weiskopf-Preis Frauen Frauenausschüsse Frauenbrigaden Freiberg Freie Berufe Freie Deutsche Jugend Freier Deutscher Gewerkschaftsbund Freie Spitzen Freiheit Freiheitssender 904 Freiheitsstrafe Freilichtmuseen Freital Freiwillige Gerichtsbarkeit Freizeit Freizeitarbeit Freizügigkeit Fremdenverkehr Freundschaftsgesellschaften Freundschaftskomitees Freundschaftsvertrag Frieden Friedensfahrt Friedensgefährdung Friedensgrenze Friedenskampf Friedenskämpfer Friedensrat Friedensschutzgesetz Friedensvertrag Friedrich-Schiller-Universität Jena Fröhlich, Paul Frost, Gerhard Fuchs, Klaus, Prof. Dr. Fünfjahrplan Fünf-Tage-Arbeitswoche Funkdienst Funke, Otto Funktionalismus Funktionäre Fürstenwalde FuttermittelwirtschaftFachhochschulen Fachschulen Fahneneid Fahrenkrog, Heinz Fakultäten, Ingenieurökonomische Falkensee Familie Familiengesetzbuch Familienname Familienrecht Familienzusammenführung Faschismus FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND) FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND) FDJ-Kontrollposten FDJ-Ordnungsgruppen FDJ-Schulung Feierabendarbeit Feiern, Sozialistische Feiertage Feinmechanische und Optische Industrie Felfe, Werner Feriendienst des FDGB …
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Krankenhaus (1969)
Siehe auch: Krankenhaus: 1965 1966 1975 1979 Krankenhäuser: 1953 1954 Der Bedarf an K.-Betten ist infolge der ungünstigen Altersstruktur der Bevölkerung, hohen Anteils erwerbstätiger Frauen und Wohnraumenge (Wohnungswesen) sehr hoch. Der Zahl nach ist mit (Anfang 1968) 181.000 Betten, d.s. 11, 3 auf 1.000 Einwohner, das Soll des Siebenjahrplans für 1965 (12,0 auf 1.000 Einw.) noch nicht erreicht; zusätzlich wird ein Teil der 17.520 K.-Betten in Ostberlin (16,2 auf 1.000 Einw.) mit Kranken aus der „DDR“ belegt. Die Verteilung der Anstalten und [S. 347] Betten entspricht an vielen Stellen nicht der Bevölkerungsballung und die Qualität der Anstalten nicht den Behandlungserfordernissen. Schließung vieler kleinerer konfessioneller und fast aller privaten Anstalten (Anfang 1968 nur noch 78 Anstalten mit 11.000 Betten bzw. 28 Anstalten mit 1.180 Betten) wie auch Verwaltungskonzentration haben die Mängel verstärkt. Der Wiederaufbau nach Kriegszerstörungen ist spät abgeschlossen worden; eine Umstrukturierung im Sinne moderner K.-Technik und -Betriebswirtschaft wurde dabei nicht erreicht. Für eine Rationalisierung, besonders zur Minderung des Personalbedarfs, wären zahlreiche Neubauten erforderlich. Sie kommen nur langsam zustande. Statt dessen wird versucht, die K.-Führung durch eine „Vergleichsbewegung“ wirtschaftlicher zu gestalten. Die medizinisch-technische Ausrüstung der großen K. dagegen hat in den letzten Jahren beträchtliche Verbesserungen erfahren. Die 1954 erlassene „Rahmen-K.-Ordnung“ hat dem K. die Funktion eines Gesundheitszentrums zugewiesen. Sie war die erste Formulierung eines neuen Programms der gesamten ärztlichen Versorgung der Bevölkerung (zunächst mit Ausnahme des Betriebsgesundheitswesens): „Das K. ist das medizinische Zentrum seines Versorgungsbereiches und leitet fachlich die medizinische Arbeit innerhalb seines Bereiches an“, indem bei ihm „die stationäre und die poliklinische Betreuung der Bevölkerung mit den Maßnahmen der gesundheitlichen Vorbeugung und Nachsorge verbunden“ werden. Die Krankenanstalten werden in der Rahmen-K.-Ordnung nach Größe und Aufgabenkreis in 4 Klassen gruppiert (Land-, Kreis-, Bezirks-Krankenhäuser, wissenschaftliche Anstalten). Entsprechend sind auch Ausstattung und fachliche Besetzung gestaffelt. Jedes K. hat danach festumrissene Aufgaben zu erfüllen und sich dafür zu „profilieren“ (Pj.). Dem Ärztlichen Direktor jeder Anstalt sollte die Poliklinik mit allen ihr nach- oder zugeordneten Einrichtungen der ambulanten ärztlichen Versorgung des „Versorgungsbereichs“ unterstellt, der Ärztliche Direktor dabei auch für die Verwaltung verantwortlich sein; der Verwaltungsleiter „steht ihm beratend zur Seite“. Das Programm hat sich als nicht praktikabel erwiesen, und gegen eine Führungsposition der „stationären“ (K.-) gegenüber der „ambulanten“ (Sprechstunden-)Behandlung mit der daraus folgenden Vorrangstellung der K.-Ärzte hat sich offene Kritik gestellt. In dem seit 1965 in Entwicklung begriffenen System der Vereinigten Gesundheitseinrichtungen ist die Vorrangstellung des K. wieder beseitigt. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 346–347 Krankengeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KrankenstandSiehe auch: Krankenhaus: 1965 1966 1975 1979 Krankenhäuser: 1953 1954 Der Bedarf an K.-Betten ist infolge der ungünstigen Altersstruktur der Bevölkerung, hohen Anteils erwerbstätiger Frauen und Wohnraumenge (Wohnungswesen) sehr hoch. Der Zahl nach ist mit (Anfang 1968) 181.000 Betten, d.s. 11, 3 auf 1.000 Einwohner, das Soll des Siebenjahrplans für 1965 (12,0 auf 1.000 Einw.) noch nicht erreicht; zusätzlich wird ein Teil der 17.520 K.-Betten in Ostberlin (16,2 auf 1.000 Einw.)…
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Entwicklungshilfe (1969)
Siehe auch: Entwicklungshilfe: 1975 1979 1985 Entwicklungsländer: 1963 1965 1966 1975 1979 Entwicklungsländer, Hilfe für: 1962 Entwicklungsländer, Wirtschaftshilfe für: 1960 Der Begriff wird in der „DDR“ offiziell selten verwendet. Nach der gültigen Sprachregelung ist E. lediglich eine „in den kapitalistischen Ländern gebräuchliche Bezeichnung“ (ökon. Lexikon, Bd. 1, S. 570). E. wird als „besondere Form der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern“ umschrieben. Dabei wird nach Ulbricht davon ausgegangen, daß „die beiderseitig vorhandenen günstigen ökonomischen Möglichkeiten erst dann vorteilhaft genutzt werden können, wenn die staatlichen Beziehungen normalisiert sind und Übereinstimmung in politischen Grundfragen besteht“ (Referat auf dem VII. SED-Parteitag). Nach der Auslegung dieses Referates durch den für E. in besonderem Maße zuständigen stellvertr. Ministerratsvors. Dr. Gerhard ➝Weiß „besteht also eine enge Wechselwirkung zwischen unserer Außenpolitik und unserer Außenhandelspolitik“. Weiß hob hervor: „Neben dem politischen Ziel steht für die DDR als zweiter Ausgangspunkt für die Erweiterung der Zusammenarbeit der ökonomische Nutzen“ (Referat i. d. Bergakademie Freiberg, publ. in „Die Hochschulstadt“, Freiberg, 10. 7. 1967). Im Gegensatz zur BRD leistet die „DDR“ E. nur an wenige Staaten: „Es ist nicht möglich, daß die DDR in den rund 80 Entwicklungsländern Initiativen zur Herstellung und zum Ausbau politischer und wirtschaftlicher Beziehungen ergreifen kann“ (Dr. Gerhard Weiß, a.a.O.). Entsprechend der von der SU und vom RGW erarbeiteten Linie werden Staaten bevorzugt, die den „nichtkapitalistischen Weg“ eingeschlagen haben. Da andererseits einige dieser Staaten Korrekturen ihres ursprünglichen Kurses vorgenommen oder radikale politische Veränderungen erfahren haben (so Ceylon, Guinea und Ghana, Indonesien), sind Rückwirkungen auf die E. und Schwankungen der Politik der E. sozialistischer Länder zwangsläufig. Konstante Partner bei der E. der „DDR“ bilden seit einem Jahrzehnt lediglich die VAR, Mali, Tansania (Sansibar), Algerien, Syrien, der Irak. Der Schwerpunkt liegt also eindeutig im arabischen Raum, vor allem seit dem Staatsbesuch Ulbrichts in der VAR 1966 (Kreditzusagen aufgestockt auf 25 Mill. Pfund Sterling) und dem arabisch-israelischen Konflikt vom Juni 1967. Die E. der „DDR“ beruht auf ökonomischem Gebiet in erster Linie auf der kreditierten Lieferung industrieller Ausrüstungen und Waren. Die überwiegend langfristigen Warenkredite werden von der Staatsbank der DDR bereitgestellt. Eine Vergabe von Kapitalkrediten findet grundsätzlich nicht statt, vor allem wegen des Fehlens einer konvertierbaren Währung. Bis Juni 1968 beläuft sich die Gesamtsumme von Warenkrediten der „DDR“ an Entwicklungsländer auf rd. 1,3 Mrd. M; davon dürften erst etwa 40 v. H. in Anspruch genommen worden sein. Ein Pro-Kopf-Vergleich weist 1967 eine Relation von 20 M („DDR“) zu 465 M (BRD) aus. Neben der wirtschaftlich-technischen E. gewährt die „DDR“ in größerem Umfang Unterstützung auf den Gebieten wissenschaftlich-kultureller Zusammenarbeit, der Zusammenarbeit im Erziehungs- und Gesundheitswesen und bei der Heranbildung wirtschaftlicher Fachkräfte aus Entwicklungsländern (Ausländerstudium). Parallel zum Deutschen Entwicklungsdienst (DED) der BRD wurde seit 1964 die Organisation der „Freundschaftsbrigaden“ aufgebaut. Diesen Brigaden, die vom Zentralrat der FDJ angeleitet werden, gehören vor allem Agronomen, Viehzüchter, Landmaschinentechniker, Bauspezialisten, Klempner, Elektriker und Angehörige ähnlicher Berufe an. Jede dieser Brigaden besteht aus 15 Mitgliedern im Alter von 20 bis 30 Jahren. Die Vorbereitungszeit in Intensivkursen beträgt drei Monate. Aus Teilveröffentlichungen der „DDR“-Presse ergibt sich, daß bis Mitte 1967 etwa 200 Entwicklungshelfer in solchen „Freundschaftsbrigaden“ tätig wurden. Einsatzländer waren: Algerien, Ägypten, Ghana, Mali, Tansania. (Außenwirtschaft, Außenpolitik, Auslandspropaganda, Freundschaftsgesellschaften) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 171 Entstalinisierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErbrechtSiehe auch: Entwicklungshilfe: 1975 1979 1985 Entwicklungsländer: 1963 1965 1966 1975 1979 Entwicklungsländer, Hilfe für: 1962 Entwicklungsländer, Wirtschaftshilfe für: 1960 Der Begriff wird in der „DDR“ offiziell selten verwendet. Nach der gültigen Sprachregelung ist E. lediglich eine „in den kapitalistischen Ländern gebräuchliche Bezeichnung“ (ökon. Lexikon, Bd. 1, S. 570). E. wird als „besondere Form der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern“ umschrieben. Dabei wird…
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Westgeldeinnahmen (1969)
Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Die genaue Höhe der W. der DDR ist nicht bekannt. Fundierten Schätzungen zufolge betrugen die W. im Jahre 1967 rd. 240 Mill. DM. Dieser Betrag setzt sich u. a. aus folgenden Einnahmen zusammen: Die seit Sept. 1951 erhobenen Straßenbenutzungsgebühren im Verkehr von und nach West-Berlin brachten der DDR bis 1967 rd. 550 Mill. DM, davon im Jahre 1967 53 Mill. DM ein. Durch Verordnung wurde mit Wirkung vom 1. Dez. 1964 ein Zwangsumtausch von 5,– DM je Besuchstag für Besucher der BRD in der DDR und Ostberlin eingeführt (mit Wirkung vom 20. 6. 1968 auf 10,– DM erhöht). Der gleiche Betrag ist auch von Reisenden aus dem nichtsozialistischen Ausland umzutauschen. Von dem verbindlichen Mindestumtausch sind nur Personen im Rentenalter und Kinder unter 16 Jahren ausgenommen. Hieraus ergaben sich für 1967 W. von ca. 50 Mill. DM. Gleichzeitig wird jedoch für Besucher der Leipziger Frühjahrs- und Herbstmesse ein Zwangsumtausch von 25,– DM je Besucher und Tag beibehalten, der einschließlich der Standgebühren für Aussteller und für Messeausweise im Jahre 1967 einen Betrag von etwa 10 Mill. DM erbrachte. Ein weiterer Betrag von 17 Mill. DM wurde aus den Tageseinnahmen der Ostberliner S-Bahn in West-Berlin erzielt. Für Leistungen im Berlin-Verkehr sind von der Reichsbahn im Jahre 1967 etwa 13 Mill. DM für den Personenverkehr und etwa 30 Mill. DM für den Güterverkehr vereinnahmt worden. Ein weiterer, mit rd. 10 Mill. DM anzusetzender Einnahmebetrag setzte sich 1967 aus verschiedenen Posten zusammen. Dazu gehören die von der Volkspolizei erhobenen Straf- und Bußgelder, Lizenzgebühren für westliche Busunternehmen, Transitgebühren der Kfz-Haftpflichtversicherungsprämien. Die international gültige grüne Versicherungskarte wird nicht anerkannt. Ferner gehören hierzu Einnahmen der Reisebüros der DDR, Erlöse der MITROPA sowie der Intershop-Läden und der Intertank für Benzinverkauf an den Interzonenautobahnen. Außerdem erzielt die DDR W. aufgrund von Zahlungen von Einwohnern der BRD für mitteldeutsche Waren, die von der „Genex-GmbH“ an Empfänger in der DDR ausgeliefert werden. Ein gewisser Einnahmeausfall war durch das Nichtzustandekommen weiterer Passierscheinvereinbarungen in Berlin entstanden. Ein Zwangsumtausch von 3,– DM war je Besuchstag und Person im Ostsektor der Stadt vorgeschrieben (mit Wirkung vom 20. 6. 1968 auf 5,– DM erhöht). Aufgrund der durch die „Härtestelle“ ausgestellten Besuchsgenehmigungen in dringenden Familienangelegenheiten dürften 1967 nur Einnahmen in einer Größenordnung von 100.000 DM erzielt worden sein. 1966 dürften es aber noch rd. 2 Mill. DM gewesen sein. Den Einnahmen in Höhe von etwa 240 Mill. DM standen im Jahre 1967 Ausgaben in Höhe von 52 Mill. DM gegenüber. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um Löhne der in West-Berlin wohnenden Bediensteten der Reichsbahn, Strom-, Gas- und Wasserzahlungen der in West-Berlin liegenden Reichsbahnhöfe und das „Reisegeld“ von 5,– DM (Umtausch 1: 1) für jeden in die BRD reisenden Rentner sowie die Westmarkzuteilungen für sonstige Reisende (Funktionäre, Wissenschaftler usw.). Der DDR verblieben somit 1967 W. in einer Größenordnung von 190 Mill. DM zur freien Verfügung. Im Juni 1968 wurden von der DDR im Interzonen- und Berlin-Verkehr Paß- und Visumzwang und eine Steuerausgleichsabgabe eingeführt sowie der Zwangsumtausch erhöht. Die Visumgebühr beträgt für die Einreise in die DDR 15,– DM und für den Transit (auch im Berlin-Verkehr) 10,– DM für den Hin- und Rückweg. Aus den Visagebühren erzielt die DDR eine jährliche Einnahme von 70 Mill. DM (Reiseumfang 1968). Nach der Erhöhung des Zwangsumtausches für Besuchsreisende in die DDR von 5,– DM auf 10,– DM je Besuchstag erzielt die DDR jährlich Einnahmen in Höhe von 90 Mill. DM, d.h. gegenüber 1967 Mehreinnahmen von etwa 30 Mill. DM (Reiseumfang 1968). Die Steuerausgleichsabgabe im Güterverkehr auf dem Landwege beträgt 3 Pf/tkm und im Personenverkehr 0,8 Pf/Personen-km. Für die Güterbeförderung auf dem Wasserwege werden auf dem Mittellandkanal 35 Pf/t und auf anderen Wasserstraßen 70 Pf/t erhoben. Für sog. „gefährliche Güter“ gelten auf dem Land- und Wasserwege höhere Sätze. Aus der Steuerausgleichsabgabe erzielt die DDR eine jährliche Einnahme von etwa 40 Mill. DM (Verkehrsvolumen 1967). Gegenüber den geschätzten W. der DDR im Jahre 1967 in Höhe von rd. 240 Mill. DM erzielt die DDR seit den Maßnahmen vom Juni 1968 somit jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 140 Mill. DM. Mit Wirkung vom 1. Januar 1969 hat die DDR „Genehmigungsgebühren“ (Zoll) für die Mitnahme von Geschenken im Reiseverkehr eingeführt, die einen bestimmten Freibetrag überschreiten. Die Höhe der jährlichen W. aufgrund der Erhebung der „Genehmigungsgebühren“ ist nicht bekannt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 708 Westdeutsche Bundesrepublik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WestorientierungSiehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Die genaue Höhe der W. der DDR ist nicht bekannt. Fundierten Schätzungen zufolge betrugen die W. im Jahre 1967 rd. 240 Mill. DM. Dieser Betrag setzt sich u. a. aus folgenden Einnahmen zusammen: Die seit Sept. 1951 erhobenen Straßenbenutzungsgebühren im Verkehr von und nach West-Berlin brachten der DDR bis 1967 rd. 550 Mill. DM, davon im Jahre 1967 53 Mill. DM ein. Durch Verordnung wurde mit Wirkung vom 1. Dez. 1964 ein Zwangsumtausch von 5,– DM je…
DDR A-Z 1969
Leipziger Messe (1969)
Siehe auch: Leipziger Messe: 1965 1966 1975 1979 1985 Messe, Leipziger: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die LM. ist mit ihrer 800jährigen Tradition (Gründung 1165) die älteste internationale Messe. Und sie gehört heute wieder nach Zahl der Aussteller und Größe der Ausstellungsfläche zu den bedeutendsten internationalen Messen. Die LM. findet jährlich zweimal, im Frühjahr und im Herbst, statt. Die Frühjahrsmesse ist Technische und Konsumgütermesse, die Herbstmesse nur Konsumgütermesse, ergänzt durch Fachausstellungen. An der Vergrößerung der Ausstellungsfläche und der wachsenden Zahl der Aussteller läßt sich die Entwicklung der LM. erkennen. Bei diesen von östlicher Seite gemachten Angaben ist allerdings zu berücksichtigen, daß man bestrebt ist, die Zahl der Aussteller, besonders derjenigen aus dem Ausland, möglichst hoch erscheinen zu lassen. So werden dann Ausstellungen von Firmengruppen und Gemeinschaften sowohl im Messekatalog als auch in der Statistik als Einzelaussteller ausgewiesen. Gegenüber 1963 wies die Zahl der an der Frühjahrsmesse 1968 beteiligten Länder einen Rückgang von 75 auf 65 auf. Von östlicher Seite wird die Bedeutung der LM. für die „Förderung des Internationalen Leistungsvergleiches“ sowie für den Ost-West-Handel (Außenwirtschaft) hervorgehoben. Seit 1963 werden die besten technischen Erzeugnisse und Konsumgüter mit Goldmedaillen und Diplomen ausgezeichnet. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß die tatsächliche wirtschaftliche Bedeutung der LM. kaum an den von östlicher Seite gemeldeten Abschlußzahlen abgelesen werden kann, da es sich vielfach nicht um echte Vertragsabschlüsse handelt. Die Umsätze sind planmäßig gebunden, und bereits abgeschlossene Verträge werden oft nur im Rahmen der Messe unterzeichnet. Zusätzliche echte Abschlüsse außerhalb der Planung lassen sich nicht abgrenzen, da nicht zu überprüfen ist, inwieweit die „DDR“ die erforderlichen Reserven für zusätzliche Leistungen freimachen kann. Für die Ostberliner Partei- und Regierungsstellen liegt die Bedeutung der LM. nicht nur auf wirtschaftlichem, sondern vor allem auch auf politischem Gebiet. Erstens geht es ihnen darum, der eigenen Bevölkerung die Erfolge des sozialistischen Aufbaus vor Augen zu führen. Dazu werden Besuche aus Betrieben, Organisationen und Dienststellen zur LM. organisiert, woraus sich die hohen Besucherzahlen erklären: Vor allem aber sehen die Veranstalter der LM. in ihr ein geeignetes Forum, die Zielsetzungen der kommunistischen Außen- u. Deutschlandpolitik zu propagieren und zu praktizieren. Diesen Zielsetzungen war auch die Ausgestaltung der Frühjahrs- und Herbstmesse 1965 als Jubiläumsmesse anläßlich des 800jährigen Bestehens Leipzigs untergeordnet. Auf der Frühjahrsmesse 1968 erklärte in Fortsetzung dieser Politik der stellvertretende Ministerratsvorsitzende Rauchfuß: „Auch hier zur Leipziger Messe können Sie sich davon überzeugen, daß die DDR als souveräner Staat auf stabilen Fundamenten ruht und sich kontinuierlich entwickelt … Mit Interesse verfolgt die Regierung der DDR, daß sich in den führenden Wirtschaftskreisen der kapitali[S. 373]stischen Industrieländer verstärkt die Einsicht durchsetzt, wonach die umfassende Gestaltung der ökonomischen Beziehungen zur DDR den Abschluß langfristiger staatlicher Abkommen und die Errichtung offizieller Handelsvertretungen in den Hauptstädten der Partnerländer erfordert.“ Zwar waren auf den letzten Messen die in früheren Jahren üblichen polemischen Ausfälle der mitteldeutschen Partei- und Regierungsfunktionäre gegen die BRD und die Repräsentanten der westdeutschen Öffentlichkeit weniger laut zu hören, und das gesamte Messeklima wurde von westlichen Beobachtern übereinstimmend als sachlicher bezeichnet, dennoch fehlte es zum Beispiel auch auf der Frühjahrsmesse 1963 nicht an politischen Nadelstichen und Diskriminierungsversuchen gegenüber Westberliner Firmen sowie Firmen aus dem übrigen Bundesgebiet. So durften z. B. zwei Automobilfirmen die von ihnen mitgebrachten Prospekte nicht verteilen, weil darin die Verkaufspreise der Waren genannt waren und damit ein Vergleich mit Kraftfahrzeugpreisen in Mitteldeutschland zuungunsten der „DDR“ ausfiel. Anderen Firmen wurden die ausgelegten Unterlagen versiegelt, weil darin von einem „deutschen Energieverbundnetz in Verbindung zum westlichen Ausland“ die Rede war, während nach Meinung der DDR-Kontrolleure die Bezeichnung „westdeutsches Verbundnetz“ hätte lauten müssen. Verteilungsverbot erhielten in Einzelfällen auch Prospekte, in denen die West-Berliner Firmen in alphabetischer Reihenfolge neben den übrigen Firmen aus dem Bundesgebiet, z. B. aus Köln, Hamburg und München, aufgeführt waren. Geradezu grotesk war es, daß die Druckschriften einer West-Berliner Firma aus der Schlesischen Straße für die Verteilung gesperrt wurden, weil, wie die DDR-Zollbehörden meinten, Schlesien heute nicht mehr existiere. Hinzu kommt, daß die Messestände der rd. 1.200 deutschen Firmen nur von wenigen Funktionären besucht wurden, die wirtschaftlichen und technischen Fachleute auf der östlichen Seite offensichtlich jedoch am Besuch gehindert wurden. So mußte bei einer Reihe von Firmen der Gedanke auftauchen, zukünftig auf die Errichtung aufwendiger Repräsentationsstände zu verzichten und sich, ähnlich wie Firmen des westlichen Auslands, mit einem Gemeinschaftsstand zu begnügen. Die Organisationsleitung der LM. liegt in den Händen des Leipziger Messeamtes, das an die Weisungen der Kammer für Außenhandel bzw. des Ministeriums für Außenhandel und Innerdeutschen Handel gebunden ist und Außenstellen im Ausland sowie in der BRD unterhält. Aufgabe der Außenstellen ist nicht nur Werbung und Verkauf von Messeausweisen. Sie stellen auch Stützpunkte für die Ausweitung wirtschaftlicher und politischer Beziehungen dar. Bürger der BRD erhalten Messeausweise bei den Vertragsreisebüros der „DDR“ in der BRD sowie an den Kontrollpunkten bei der Anreise nach Leipzig. Hin- und Rückfahrt müssen über denselben Passierpunkt führen, andernfalls ist ein Antrag beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten erforderlich. Nach wie vor besteht für Messebesucher aus der BRD ein Mindestgeldumtauschzwang von täglich 25,– DM West, der nur bei Vorzeigen von „Voucher“ entfällt, das sind Hotel- und Reisegutscheine, die bereits in Westmark bei den Vertragsreisebüros in der BRD bezahlt werden müssen und so zur Erhöhung des Westmarkbestandes beitragen. Für die West-Berliner Bevölkerung wurde erstmalig zur Frühjahrsmesse 1968 die Ausgabe von Messeausweisen von dem Nachweis eines besonderen wirtschaftlichen Interesses abhängig gemacht und damit die Zahl der nach Leipzig fahrenden West-Berliner drastisch reduziert. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 372–373 Leipzig A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LeistungsabzeichenSiehe auch: Leipziger Messe: 1965 1966 1975 1979 1985 Messe, Leipziger: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die LM. ist mit ihrer 800jährigen Tradition (Gründung 1165) die älteste internationale Messe. Und sie gehört heute wieder nach Zahl der Aussteller und Größe der Ausstellungsfläche zu den bedeutendsten internationalen Messen. Die LM. findet jährlich zweimal, im Frühjahr und im Herbst, statt. Die Frühjahrsmesse ist Technische und Konsumgütermesse, die Herbstmesse nur…
DDR A-Z 1969
Souveränität (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Unter S. verstehen Völkerrechtler der DDR ein Grundprinzip des allgemeinen Völkerrechts. S. wird — im Unterschied zu den neuen, seit der sowjetischen Oktoberrevolution gültigen Völkerrechtsprinzipien des proletarischen und sozialistischen Internationalismus — als Merkmal aller Staaten in allen historischen Epochen angesehen. „Realer Inhalt und ideologische Motivierung“ der S. hängen jedoch vom Klassencharakter des konkreten Staates ab. S. wird definiert als „Unabhängigkeit eines Staates, die ihren Ausdruck in dem Recht des Staates findet, frei, nach eigenem Ermessen über seine inneren und auswärtigen [S. 561]Angelegenheiten zu entscheiden, ohne die Rechte anderer Staaten und die Grundsätze und Normen des Völkerrechts zu verletzen“ („Meyers Neues Lexikon“, Bd. 7, Leipzig 1964, S. 591). Diese Definition ist im wesentlichen identisch mit der der sowjetischen Völkerrechtslehre (Koshewnikow, Tunkin). S. wird als Ausdruck des Rechtes auf nationale Selbstbestimmung angesehen. Demzufolge wird auch zwischen staatlicher und nationaler S. unterschieden. Da die Völkerrechtler ihren Staat als vollwertiges Völkerrechtssubjekt ansehen und S. als „wichtigste Eigenschaft“ eines Völkerrechtssubjektes bezeichnet wird, ist die Außenpolitik Ostberlins seit dem 25. 3. 1954 unablässig, mit Unterstützung der UdSSR, darauf gerichtet, der Anerkennung ihrer S. internationale Geltung zu verschaffen. Der dritte Aspekt der S., die Volks-S., kann nach ihrer Völkerrechtslehre nur im „Arbeiter-und-Bauern-Staat“ mit seiner „umfassenden Beteiligung der Volksmassen am gesamten politischen und gesellschaftlichen Leben unter Führung der Partei der Arbeiterklasse“ zur Geltung kommen. „Monopolkapital und Großgrundbesitz“ haben, so wird behauptet, im bürgerlichen Staat jede Form der Volks-S. zur Farçe gemacht. Obwohl die DDR die „Einheit des sozialistischen Lagers“ als wirkungsvollste Garantie ihrer so verstandenen S. ansieht hat sie bei der Gestaltung ihrer Beziehungen zu anderen kommunistischen Ländern vielfach auf die Ausübung bestimmter S.-Rechte „freiwillig verzichtet“. Da die Forderung nach S. andererseits, insbesondere in der weltweiten Auseinandersetzung der Systeme und in ihrem Wettbewerb um Einfluß in den Staaten der „Dritten Welt“, als wirksame propagandistische Waffe gegen die vermeintliche und/oder tatsächliche Hegemonie „imperialistischer Mächte“ eingesetzt werden kann, hat die DDR wiederholt gegen jede Einschränkung nationalstaatlicher S. protestiert. Soweit eine solche Einschränkung der S. auf Grund supranationaler Integrationsbestrebungen von westlichen Völkerrechtlern diskutiert oder für notwendig erklärt wird, ist sie al „Manipulation imperialistischer Mächte“ zwecks Ausdehnung ihres Einflußbereiches gewertet worden. Da S. eines Staates gleichfalls absolute Entscheidungsfreiheit über die Art und Weise seiner gesellschaftspolitischen Entwicklung bedeutet, sieht die DDR in der Weigerung westlicher und neutraler Staaten, sie als „souveräner deutscher Staat“ anzuerkennen, eine indirekte, permanente Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten. Dieser Herausforderung glaubt sie durch starke außenpolitische Anlehnung an die UdSSR begegnen zu können. Während DDR-Völkerrechtler die Völkerrechtssubjektivität ihres Staates auf Grund formaler Kriterien (Territorium, Staatsmacht, Fähigkeit zur Einhaltung internationaler Verpflichtungen) als gegeben annehmen und in außenpolitischer Hinsicht die Notwendigkeit einer demokratischen Legitimation der Staatsmacht — als Definitionsmerkmal für diese Völkerrechtssubjektivität — ablehnen, machen sie die völkerrechtliche Anerkennung der S. der DDR als Merkmal ihrer völkerrechtlichen Existenz gegenüber der BRD (und anderen nichtsozialistischen Staaten) zur Vorbedingung einer politischen Normalisierung der Verhältnisse in Mitteleuropa. Gegenüber den sozialistischen Staaten und bei der Gestaltung der Beziehungen zu ihnen spielt die S. nicht die gleiche hervorragende Rolle. „Volle Gleichberechtigung, territoriale Integrität, staatliche Unabhängigkeit und Souveränität und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des anderen“ gelten zwar als „wichtige Prinzipien“, jedoch wird darüber hinaus als „unabdingbarer Bestandteil ihrer Beziehungen … die brüderliche gegenseitige Hilfe“ angesehen (M. A. Kaplan, N.d.B. Katzenbach, G. I. Tunkin, Modernes Völkerrecht, Form oder Mittel der Außenpolitik, Berlin 1965, S. 366). Von westlichen Kommentatoren wird dies als Einschränkung der als universal postulierten Geltung des S.-Prinzips und als verschleierte Rechtfertigung interventionistischer Absichten erachtet, falls Intervention zum Zwecke der Erhaltung der „Einheit des sozialistischen Lagers“ notwendig wird. Damit erscheint S. als formale Norm des Völkerrechts, deren Erfüllung die DDR je nach den konkreten politischen Erfordernissen entweder fordert oder — wie im Falle ČSSR im August 1968 — durch vorrangige blockpolitische Rücksichten faktisch in den Hintergrund treten läßt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 560–561 Sorgerecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SovexportfilmSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Unter S. verstehen Völkerrechtler der DDR ein Grundprinzip des allgemeinen Völkerrechts. S. wird — im Unterschied zu den neuen, seit der sowjetischen Oktoberrevolution gültigen Völkerrechtsprinzipien des proletarischen und sozialistischen Internationalismus — als Merkmal aller Staaten in allen historischen Epochen angesehen. „Realer Inhalt und ideologische Motivierung“ der S. hängen jedoch vom Klassencharakter des konkreten…
DDR A-Z 1969
Nation (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die definitorische Schwierigkeit des Begriffes N. besteht für die Kommunisten darin, daß einerseits nach der Lehre des Historischen Materialismus die N. Übergangscharakter hat, weil die Entwicklung auf den Internationalismus weist, und daß sie andrerseits für die Revolutionsstrategie in den nationalen Befreiungskämpfen eine unentbehrliche Rolle spielt. Gelöst wird diese Schwierigkeit dadurch, daß an die Stelle der alten, bürgerlichen N. die „sozialistische N.“ tritt, wie sie in der neuen Verfassung bezeichnet wird. Bis zum Jahre 1956 hielt sich die SED an die Begriffsbestimmung, die Stalin im Jahre 1913 in seiner Schrift „Marxismus und nationale Frage“ gegeben hatte: „Eine N. ist eine historisch entstandene stabile Gemeinschaft von Menschen, entstanden auf der Grundlage der Gemeinschaft der Sprache, des Territoriums, des Wirtschaftslebens und der sich in der Gemeinschaft der Kultur offenbarenden psychischen Wesensart.“ Diese Definition wird ergänzt durch Stalins Auffassung, daß die „bürgerlichen Nationen … mit dem Sturz des Kapitalismus“ umgeschmolzen und abgelöst würden durch „sozialistische N. … Diese neuen N. entstanden und entwickelten sich auf der Grundlage der alten, bürgerlichen N. im Ergebnis der Liquidierung des Kapitalismus — auf dem Wege ihrer radikalen Umgestaltung im Geiste des Sozialismus“ („Der Marxismus und die nationale und koloniale Frage“, 2. Aufl. 1952, S. 327–329). Auch nach 1956 galt diese Definition noch, meist ohne Erwähnung Stalins, doch wird ebenfalls festgestellt, Stalins Definition genüge nicht, denn sie zeige nicht „die Wandlung der N. unter Führung der Arbeiterklasse zur sozialistischen N.“ (A. Kosing in „Einheit“ 1962, Nr. 5, S. 15). Aus den nuancierten Veröffentlichungen Kosings in der Folgezeit ragt jene im „Kleinen Politischen Wörterbuch“ aus dem Jahre 1967 heraus, weil sie nach dem VII. Parteitag der SED erschienen ist und die dort gefaßten Formeln zur Deutschlandpolitik widerspiegelt (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik): Danach ist die N. eine „Struktur- und Entwicklungsform der Gesellschaft, die gesetzmäßig im allgemeinen mit der Herausbildung des ökonomischen Gesellschaftsformation des Kapitalismus entsteht und in dem langen historischen Zeitraum bis zum vollen Sieg der ökonomischen Gesellschaftsformation des Kommunismus im Weltmaßstab die für den Fortschritt der Gesellschaft notwendige Funktion hat, die Menschen zu großen und beständigen Gemeinschaften zusammenzuschließen, in deren Rahmen sich Produktivkräfte, Kultur und Wissenschaft in hohem Grade entwickeln können. Die gemeinschaftsbildenden Faktoren im Entwicklungsprozeß der N. sind vor allem die Gemeinsamkeit des Wirtschaftslebens, des Territoriums, der Sprache, der Kultur und der sozialen Psychologie. Obwohl sich in Europa die meisten dieser Faktoren schon lange vor der kapitalistischen Gesellschaftsformation herausgebildet hatten, erlangten sie erst im Zusammenhang mit der sich entwickelnden kapitalistischen Produktionsweise ihre starke gemeinschaftsbildende Kraft und wurden zugleich zu wesentlichen Merkmalen der N.“ In dieser Fassung enthält die Definition [S. 438]mittelbar die Feststellung, daß die N. die durch Klassenkämpfe gekennzeichneten Geschichtsperioden überdauere, doch beruhe die bürgerliche N. „auf der kapitalistischen Produktionsweise“, weshalb sie in „antagonistische Klassen gespalten“ und „durch Klassenkämpfe erschüttert“ werde. Erst „die Arbeiterklasse, mit deren Kampf um die Beseitigung des Imperialismus und die Errichtung des Sozialismus die weitere Entwicklung der N. untrennbar verbunden ist, vertritt die wahren Interessen der N. Sie verbindet ihre soziale Aufgabe (die Befreiung der Werktätigen von Ausbeutung und Unterdrückung) mit der nationalen Aufgabe, die N. von der Bedrohung durch den Imperialismus zu befreien. So vollzieht die Arbeiterklasse die Schaffung „eines qualitativ höheren Typs der nationalen Gemeinschaft“. Die von ihr erkämpfte „sozialistische N. beruht auf der sozialistischen Produktionsweise, sie kennt keine Klassenantagonismen, sondern ist durch die wachsende politisch-moralische Einheit des ganzen Volkes gekennzeichnet, weshalb sie wesentlich stabiler als die bürgerliche N. ist. Ihre führende Kraft ist die Arbeiterklasse, die im Bündnis mit der Klasse der Genossenschaftsbauern, der Intelligenz und allen anderen Schichten unter Leitung der marxistisch-leninistischen Partei die sozialistische Gesellschaft auf baut.“ Dieses harmonische Modell einer „sozialistischen N.“ wird noch erweitert durch die Feststellung, daß eine neue, selbstlose Gemeinschaft im Kreise der „sozialistischen N.“ bestehe, weil im Gegensatz zu den feindseligen Beziehungen zwischen den bürgerlichen N. „die Beziehungen zwischen den sozialistischen N. durch solidarische Zusammenarbeit, gegenseitige Unterstützung, Freundschaft und zunehmende Annäherung bestimmt“ werden. In dem zitierten Artikel fehlt ein Absatz aus einem Beitrag des gleichen Verfassers, der wenige Monate zuvor erschienen war („Kleines Wörterbuch der marxistischen Philosophie“, Anfang 1967), nach dem auch die „sozialistische N.“ „allmählich aufhört“, sobald im Kommunismus die „höhere, umfassendere Gemeinschaft der ganzen Menschheit“ entsteht. Daraus ist zu schließen, daß zu den Ergebnissen des VI. Parteitages der SED eine Vorstellung von der N. gehört, die dieser einen dauerhaften Platz in der Struktur auch der künftigen Geschichte zuweist. Die revolutionsstrategische Bedeutung des N.-Begriffes wird in dem „Politischen Wörterbuch“ auch auf Deutschland bezogen: Die deutsche N. sei „durch die deutsche Großbourgeoisie und durch ausländische Imperialisten, insbesondere der USA, gespalten, um die fortschrittliche Entwicklung der ganzen N. zu verhindern“. Die deutsche N. bestehe gegenwärtig aus zwei Staatsvölkern: „Während in der DDR die Bedingungen für die freie Entfaltung der N. gemäß den Gesetzen des gesellschaftlichen Fortschritts geschaffen wurden, besteht in Westdeutschland nach wie vor der tiefe Gegensatz zwischen den Interessen der N. und denen des Monopolkapitals.“ Die Hauptgedanken dieser Lehre von der N. sind Bestandteil der neuen Verfassung, so im Vorspruch die „geschichtliche Tatsache, daß der Imperialismus unter Führung der USA … Deutschland gespalten hat“, und im Art. 8, in dem es u.a. heißt, die „DDR und ihre Bürger erstreben … die Überwindung der vom Imperialismus der deutschen N. aufgezwungenen Spaltung Deutschlands, die schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zu ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus“. In dem zitierten Artikel über die N. im „Politischen Wörterbuch“ wird die Lehre von der einen deutschen N., die derzeit in zwei Staaten lebe und deren Entwicklung für die Zukunft wie folgt formuliert: „Indem die DDR den Aufbau der sozialistischen Gesellschaft vollendet, vertritt sie die wahren Interessen der ganzen deutschen N., denn sie trägt durch ihre eigene Stärkung zur Veränderung des Kräfteverhältnisses in Deutschland maßgeblich bei und ebnet der ganzen N. den Weg in die sozialistische Zukunft. Mit der Vollendung des Sozialismus schaffen die Werktätigen der DDR das große Beispiel für die Arbeiter, die Bauern, die Intellektuellen, für alle friedliebenden Menschen in der westdeutschen Bundesrepublik. Die Vereinigung der deutschen N. kann nur in einem längeren, heute nicht fixierbaren Entwicklungsprozeß erreicht werden.“ Indem so einerseits der Fortbestand der einen deutschen N. und andrerseits die Beispielhaftigkeit der „DDR“ konstatiert wird, ist auch die ideologisierte Begriffsbestimmung der N. Bestandteil der Deutschlandpolitik der SED. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 437–438 Namensweihe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationaldemokratische Partei DeutschlandsSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die definitorische Schwierigkeit des Begriffes N. besteht für die Kommunisten darin, daß einerseits nach der Lehre des Historischen Materialismus die N. Übergangscharakter hat, weil die Entwicklung auf den Internationalismus weist, und daß sie andrerseits für die Revolutionsstrategie in den nationalen Befreiungskämpfen eine unentbehrliche Rolle spielt. Gelöst wird diese Schwierigkeit dadurch, daß an die Stelle der alten,…
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Konsumorientierung (1969)
Siehe auch: Konsumneigung: 1975 1979 Bereits die nach dem Tode Stalins von seinen Nachfolgern eingeleitete Politik des Neuen Kurses beinhaltete unter anderem eine Verbesserung der Lebenslage der Bevölkerung und stärkere Berücksichtigung ihrer materiellen Bedürfnisse (Entstalinisierung). Aber während auch danach die Fragen der Produktion und Konsumtion ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des ökonomischen Grundgesetzes des Sozialismus betrachtet wurden, gewann mit der weiteren theoretischen Vervollkommnung und praktischen Durchführung des Neuen ökonomischen Systems bzw. des ökonomischen Systems des Sozialismus die Auffassung Raum, daß die Konsumtion [S. 340]nicht nur Ziel und Vollendung des Reproduktionsprozesses (Reproduktion) sei. Danach ist die Konsumtion — ohne den Primat der Produktion zu bestreiten — ein mitbestimmendes, aktives Element der Reproduktion. Dieser Modifizierung der ursprünglichen Doktrin liegt die Erkenntnis zugrunde, daß die komplizierten Aufgaben der wissenschaftlich-technischen Revolution nur von „allseitig gebildeten Menschen bewältigt werden können“, was wiederum mit gesteigerten Anforderungen hinsichtlich der individuellen Konsumtion verbunden ist („Produktion und individuelle Konsumtion beeinflussen und bedingen sich gegenseitig“ — Wörterbuch der Ökonomie — Sozialismus, Dietz-Verlag Ostberlin 1967, S. 339). Daraus leitet sich für die wirtschaftspolitische Praxis die Schlußfolgerung ab, „die volkswirtschaftliche Perspektivplanung so zu gestalten, daß die komplexe Planung des Lebensstandards eine maßgebliche Ausgangsgröße der proportionalen volkswirtschaftlichen Entwicklung wird“ (W. Ulbricht: „Probleme des Perspektivplanes bis 1970“, Dietz-Verlag, Ostberlin 1966, S. 83). Des weiteren gehört zu den praktisch-wirtschaftlichen Konsequenzen aus der K. die Entwicklung der Verkaufskultur. Dazu zählen einmal die formschöne und zweckmäßige Ladeneinrichtung, hygienische Lagerräume und eine ansprechende Verpackung, die für die sprunghafte Entwicklung der Selbstbedienungsläden besondere Bedeutung hat. Zum anderen gehören dazu fachmännische Kundenberatung, höfliche Kundenbetreuung und Bedarfsermittlung auf dem Binnenmarkt, um einen Ausgleich zwischen Produktion und Käuferwünschen zu erzielen. In einer zentralen Planwirtschaft ist dies jedoch nur in geringem Maße möglich. Es bleibt Aufgabe des Handels, mit geschickter Werbung die Kunden auf die Erzeugnisse der Planproduktion hinzulenken. (Lebensstandard, Versorgung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 339–340 Konsumgüterversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KontakteSiehe auch: Konsumneigung: 1975 1979 Bereits die nach dem Tode Stalins von seinen Nachfolgern eingeleitete Politik des Neuen Kurses beinhaltete unter anderem eine Verbesserung der Lebenslage der Bevölkerung und stärkere Berücksichtigung ihrer materiellen Bedürfnisse (Entstalinisierung). Aber während auch danach die Fragen der Produktion und Konsumtion ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des ökonomischen Grundgesetzes des Sozialismus betrachtet wurden, gewann mit der weiteren…
DDR A-Z 1969
Nationale Geschichtsbetrachtung (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 In der KPD waren nationale Züge der deutschen Geschichte nahezu einmütig und fast immer abgelehnt worden. Dementsprechend wurde in den Jahren nach 1945 in der SBZ verfahren. Erst seit 1949 wurden nationale Kulturleistungen als solche anerkannt: Am 10. 3. 1949 äußerte z. B. der Parteivorstand der SED in seinem Beschluß „Unsere Aufgaben im Goethe-Jahr“ folgendes: „Es gehört zum Wesen einer wirklichen marxistisch-leninistischen Partei, die großen kulturellen Traditionen des eigenen Volkes zu fördern.“ Dies gelte durchaus von den „fortschrittlichen Ideen Goethes“. Seit Frühjahr 1952 würdigt die SED gewisse nationale Elemente und Seiten der deutschen Geschichte — wenn auch unter ihrem Blickwinkel. Ulbricht gab auf der 1. Parteikonferenz der SED am 9. 7. 1952 die Leitlinie: „Das patriotische Bewußtsein, der Stolz auf die großen Traditionen unseres Volkes beginnen sich zu entwickeln. Jeder versteht, welche große Bedeutung das wissenschaftliche Studium der deutschen Geschichte für den Kampf um die nationale Einheit Deutschlands und für die Pflege aller großen Traditionen des deutschen Volkes hat, besonders gegenüber dem Bestreben der amerikanischen Okkupanten, die großen Leistungen unseres Volkes vergessen zu machen“ („Neue Welt“ 1952, Nr. 15, S. 1850). Ulbrichts Referat wurde am 12. 7. 1952 zum Parteibeschluß erhoben, und damit wurde diese NG. verbindlich für alle staatlichen, politischen und wissenschaftlichen Bereiche. [S. 440]— Im Sinne dieser Forderung erklärte der kommun. Historiker Leo Stern: „Die vornehmste Aufgabe aller wahrhaft patriotischen deutschen Historiker besteht darin, das Nationalbewußtsein des deutschen Volkes, vor allem der deutschen Arbeiterklasse als der führenden Kraft der deutschen Nation, zu wecken und zu entwickeln“ („Tägliche Rundschau“ v. 14. 12. 1953). Als nationale Geschichtsleistungen stellt man vor allem dar: Bauern- und Handwerkeraufstände des Mittelalters, Reformation und Bauernkrieg, die Stein-Hardenbergschen Reformen, die Befreiungskriege und radikaldemokratisch-nationale Züge der Bewegung für Wiederherstellung der Reichseinheit zwischen 1817 und 1871. Neben Ulbricht sind dabei besonders hervorgetreten die Universitätsprofessoren Leo Stern, Meusel, Kamnitzer, seit 1962 auch Engelberg; und die SED-Politiker Norden und Fritz Lange. Sehr scharf und parteilich herausgearbeitet wurde die NG. 1962 im Nationalen Dokument (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik). — Auf dem II. Kongreß der Deutschen Historikergesellschaft (Okt. 1962) forderte Prof. Engelberg, die Historiker sollten „die Ausarbeitung eines neuen nationalen Geschichtsbildes und der Geschichte der deutschen Arbeiterklasse“ fortführen („Neues Deutschland“ v. 24. 10. 1962). — Anlässe zur Anwendung der NG. boten vor allem die 150-Jahrfeier des Freiheitskrieges von 1813 (1963) und die 450-Jahrfeier der Lutherischen Reformation (Okt. 1967). (Nationalismus, Patriotismus) Literaturangaben Kopp, Fritz: Kurs auf ganz Deutschland? Die Deutschlandpolitik der SED. Stuttgart 1965, Seewald. 346 S. Kopp, Fritz: Die Wendung zur „nationalen“ Geschichtsbetrachtung in der Sowjetzone. 2., erw. Aufl., München 1962, Günter Olzog. 120 S. Rauch, Georg von: Das Geschichtsbild der Sowjetzone (aus: Jahrb. d. Ranke-Gesellschaft 1954). Frankfurt a. M., Moritz Diesterweg. 19 S. Stadtmüller, Georg: Die Umdeutung der deutschen Geschichte in der Sowjetzone (Sonderdr. aus „Sowjetstudien“, München, 1957, H. 3) 1958. 36 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 439–440 Nationale Gedenkstätten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale StreitkräfteSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 In der KPD waren nationale Züge der deutschen Geschichte nahezu einmütig und fast immer abgelehnt worden. Dementsprechend wurde in den Jahren nach 1945 in der SBZ verfahren. Erst seit 1949 wurden nationale Kulturleistungen als solche anerkannt: Am 10. 3. 1949 äußerte z. B. der Parteivorstand der SED in seinem Beschluß „Unsere Aufgaben im Goethe-Jahr“ folgendes: „Es gehört zum Wesen einer wirklichen…
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Deutsche Handelszentralen (DHZ) (1969)
Siehe auch: Deutsche Handelszentralen: 1975 1979 Handelszentralen: 1975 Handelszentralen, Deutsche (DHZ): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1949–1951 gegr. staatliche Großhandelsorgane mit der Aufgabe, die „volks[S. 148]eigene“ Wirtschaft mit Roh- und Hilfsstoffen sowie Fertigfabrikaten zu versorgen, deren Erzeugnisse zu verteilen und den privaten Großhandel aus diesem Sektor auszuschalten. Die DHZ übernahmen 1950 z. T. auch den Aufkauf und den Absatz von Erzeugnissen der SAG-Betriebe und der privaten Industrie, soweit sie für den 1. Fünfjahrplan von Bedeutung waren. Die DHZ wurden ab 1. 1. 1952 den Produktionsministerien und Staatssekretariaten mit eig. Geschäftsbereich unterstellt, um die Sortimentsproduktion dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Mit der Einführung des Allgemeinen Vertragssystems verminderte sich die Zuständigkeit der DHZ für einen Großteil der Warenbewegungen. Ihre Tätigkeit beschränkte sich auf die Versorgung des staatlichen, genossenschaftlichen und privaten Einzelhandels. 1953 schwenkte die Handelspolitik erneut um. Durch VO vom 22. 1. 1953 wurden die Absatzabteilungen bei den Produktionsministerien und die Großhandelskontore für Konsumgüter errichtet. Die Aufgaben der DHZ beschränkten sich seitdem auf Warenbewegungen, die nicht im Direktverkehr abgewickelt werden konnten. 1960 auf dem Konsumgütersektor von den Großhandelsgesellschaften abgelöst. 1958 wurden die zentralen Leitungen der DHZ aufgelöst; die örtlichen Niederlassungen des Produktionsmittelhandels wurden den neuen Staatlichen Kontoren unterstellt. Die von diesen übernommenen Niederlassungen firmieren zum Teil weiter als „Deutsche Handelszentralen“, zum Teil weist ihre Firmierung nicht auf das Unterstellungsverhältnis hin, sondern ist neutral, z. B. „Leipziger Eisen- und Stahlhandel“. (Binnenhandel, Großhandel.) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 147–148 Deutsche Handelsbank AG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche HistorikergesellschaftSiehe auch: Deutsche Handelszentralen: 1975 1979 Handelszentralen: 1975 Handelszentralen, Deutsche (DHZ): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1949–1951 gegr. staatliche Großhandelsorgane mit der Aufgabe, die „volks[S. 148]eigene“ Wirtschaft mit Roh- und Hilfsstoffen sowie Fertigfabrikaten zu versorgen, deren Erzeugnisse zu verteilen und den privaten Großhandel aus diesem Sektor auszuschalten. Die DHZ übernahmen 1950 z. T. auch den Aufkauf und den Absatz von…
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Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1969) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Grundsätze Nach Art. 36 der Verfassung hat jeder Bürger das Recht auf Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität. Dieses Recht soll durch eine steigende materielle, soziale und kulturelle Versorgung und Betreuung alter und arbeitsunfähiger Bürger gewährleistet werden. Nach Art. 35, Abs. 3 der Verfassung werden auf der Grundlage eines sozialen Versicherungssystems bei Krankheit und Unfällen materielle Sicherheit, unentgeltliche ärztliche Hilfe, Arzneimittel und andere medizinische Sachleistungen gewährt. Die Fassung der Art. 36 und 35, Abs. 3 scheint darauf hinzudeuten, daß für das [S. 574]Risiko des Alters und der Invalidität das Versorgungsprinzip gelten soll, während für die Risiken der Krankheit und des Unfalls das Versicherungsprinzip angewendet werden soll. Dem ist jedoch nicht so. Seit 1945 besteht eine einheitliche Sozialversicherung, die gegen einen einheitlichen Beitrag die Risiken des Alters, der Invalidität, des Todes des Versicherten, der Krankheit, der Mutterschaft, des Arbeitsunfalles und der Berufskrankheit sowie der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenversicherung) trägt. Das durch die Sozialversicherung gewährleistete System der sozialen Sicherheit hat den Charakter eines Mischsystems. Es weist also sowohl Züge der Versorgung als auch der Versicherung auf. Freilich dominiert das Prinzip der Versorgung. So besteht zwar eine gewisse Entsprechung zwischen Beiträgen und Leistungen, aber diese Entsprechung ist zu Gunsten einer gewissen Nivellierung der Leistungen nicht konsequent durchgeführt. Die einheitliche Sozialversicherung ist das Kernstück des Systems der sozialen Sicherung. 2. Entwicklung Die Sozialversicherung wurde 1945/46 in eine zentralgelenkte Einheitsversicherung umgewandelt, in der alle früheren Versicherungsträger aufgegangen sind. Durch die VO über die Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947, erlassen auf Grund des Befehls Nr. 28 der SMAD („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 92/47), wurde das Sozialversicherungswesen auf eine einheitliche Grundlage gestellt, nachdem bereits ab Herbst 1945 in jedem Lande der SBZ durch Gründung einer Sozialversicherungsanstalt die Voraussetzung hierfür geschaffen worden war. Art. 16, Abs. 3 der Verf. von 1949 legte fest, daß der Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und sonstige Wechselfälle des Lebens sowie der Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der arbeitenden Bevölkerung und dem Schutze der Mutterschaft ein einheitliches, umfassendes Sozialversicherungswesen auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten dienen sollte. Durch die VO über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1951 (GBl. S. 325) wurde die Verantwortung für die Leitung und die Kontrolle der Sozialversicherung dem FDGB übergeben. Die 5 Sozialversicherungsanstalten der Länder wurden zu einer einheitlichen „Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechtes“, mit dem Sitz in Berlin vereinigt, die vom Zentralrat der Sozialversicherung geleitet und verwaltet wurde. Dem Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung oblag seitdem nur noch die Aufsicht über die Sozialversicherung. Der Zentralrat der Sozialversicherung wurde gesetzlicher Vertreter der Sozialversicherung und ihr oberstes Organ. Auf einer Tagung des FDGB-Bundesvorstandes am 15. und 16. 2. 1956 wurde in Ausführung der bereits im Juni 1954 entworfenen „Politischen Grundsätze der Sozialversicherung für den zweiten Fünfjahrplan“ beschlossen, die „Sozialversicherung“, zu der in Zukunft nur noch die Arbeiter und Angestellten gehören sollten, vollständig dem FDGB zu übergeben. Zunächst ohne Änderung der gesetzlichen Bestimmungen wurde aus der Zentralverwaltung der Sozialversicherung und der Abteilung Sozialversicherung des FDGB-Bundesvorstandes eine „Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstandes des FDGB“ gebildet und der Zentralrat sowie die Räte für Sozialversicherung in den Bezirken und Kreisen, die bis dahin als „Selbstverwaltungsorgane“ galten, obwohl sie nicht von den Versicherten gewählt, sondern von den FDGB-Vorständen bestellt worden waren, aufgelöst. Durch VO vom 2. 3. 1956 (GBl. S. 257) wurden rückwirkend vom 1. Januar an die Selbständigen (Bauern, Handwerker, Kleinunternehmer usw.) aus der Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechtes, ausgegliedert. Träger der Sozialversicherung wurde für diese Berufsgruppen die Deutsche Versicherungs-Anstalt. Ihr wurde später auch die Sozialversicherung der Mitglieder der sozialistischen Produktionsgenossenschaften übertragen. Die völlige Übernahme durch den FDGB wurde durch VO vom 23. 8. 1956 legalisiert (GBl. S. 687). In Art. 45, Abs. 3 der Verf. fand die Leitung der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten durch die Gewerkschaften ihre verfassungsrechtliche Grundlage. 3. Die Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB Träger der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten ist die Verwaltung der [S. 575]Sozialversicherung des FDGB, die zur „juristischen Person“ erklärt wurde. Sie gliedert sich in die Verwaltung des Bundesvorstandes, der Bezirksvorstände und der Kreisvorstände des FDGB, die nacheinander Sozialversicherungskassen (SVK), Kreisgeschäftsstellen der Sozialversicherung und Außenstellen der Sozialversicherung hießen. Der FDGB hat gleichzeitig das Recht erhalten, den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften die volle Verantwortung für die Sozialversicherung für ihren Bereich zu übertragen. Von dieser Befugnis ist weitgehend Gebrauch gemacht worden. Die Staatsaufsicht entfiel. In den volkseigenen Betrieben (VEB) und Verwaltungen bestehen Räte, in den Privatbetrieben Kommissionen der Sozialversicherung. Die Räte in den VEB und in den Verwaltungen haben die Bevollmächtigten für Sozialversicherung anzuleiten und zu kontrollieren. Die Bevollmächtigten für Sozialversicherung in den VEB und Verwaltungen sowie auch in den Privatbetrieben müssen u.a. Kranke innerhalb von drei Tagen in der Wohnung besuchen. In den VEB und den Verwaltungen wählen die Bevollmächtigten für Sozialversicherung die Räte, in den Privatbetrieben bestehen die Kommissionen aus den Bevollmächtigten. Die Bevollmächtigten werden auf Vorschlag der jeweiligen BGL von den Betriebsangehörigen gewählt. Die Übertragung der Sozialversicherung auf den FDGB und das System der Räte und der Bevollmächtigten sollen die Selbstverwaltung der Sozialversicherung durch die Versicherten verwirklichen, in Wahrheit bedeutet es jedoch, daß die Versicherten keinerlei Einfluß haben. Die FDGB-Vorstände sind nicht die Vertreter aller Versicherten, sondern bestenfalls der FDGB-Mitgl., wobei schon dies bei der Fragwürdigkeit der Wahlen zu den Vorständen bezweifelt werden muß. Da die Räte in den VEB und Verwaltungen sowie die Kommissionen in den Privatbetrieben von den BGL angeleitet werden oder ihnen sogar, wie in den Privatbetrieben, unterstehen, ist auch hier der Einfluß der Versicherten praktisch ausgeschaltet. Die kurzfristigen Barleistungen (Krankengeld, Hausgeld, Schwangerschafts- und Wochenhilfe, Sterbegeld) werden meist in den Betrieben ausgezahlt (Anordnungen vom 2. 8. 1951, GBl. S. 113). Die BGL in den Betrieben sind befugt, über Leistungen zu entscheiden, wenn der Betrieb die Leistungen auszahlen darf. 4. Haushalt und Beitragseinzug Der Haushaltsplan der Sozialversicherung ist Bestandteil des Haushaltsplans der „DDR“. Die Beiträge werden von den Unterabteilungen Abgaben der Abteilungen Finanzen bei den Räten der Kreise (Stadtkreise) (Finanzämter) eingezogen (VO vom 14. 2. 1950, GBl. S. 1195). Der Versicherungsträger (Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB, Deutsche Versicherungs-Anstalt) bildet Sozialversicherungsfonds, zu denen aus dem Staatshaushalt Zuschüsse gewährt werden. 5. Umfang der Versicherungspflicht Der Sozialversicherungspflicht unterliegen ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens alle Arbeiter und Angestellten, die Angehörigen der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, der Produktionsgenossenschaften des Handwerks und der Produktionsgenossenschaften der werktätigen Fischer und gärtnerischen Produktionsgenossenschaften, die Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte, die persönlich haftenden Gesellschafter von halbstaatlichen Betrieben und ihre mitarbeitenden Ehefrauen, die Handwerker, andere selbständige Erwerbstätige ebenfalls ohne Rücksicht auf ihr Einkommen, falls sie nicht mehr als 5 Arbeitskräfte beschäftigen, Studenten, Hoch- und Fachschüler. Befreit von der Versicherungspflicht sind Personen, die weniger als 75, — M monatlich verdienen sowie die Geistlichen und Mitglieder religiöser Orden, ferner Ausländer, die zur Aus- und Weiterbildung beschäftigt sind und nur eine Beihilfe zum Lebensunterhalt bekommen. 6. Leistungen Gesetzliche Grundlage der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten sind die VO über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten vom 31. 12. 1961 (GBl. II, S. 533), für die übrigen Versicherten die VO über Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947 (Arbeit und Sozialfürsorge, S. 92), für alle Versicherten die VO über die Gewährung und Berechnung von Renten der Sozialversicherung vom 15. 3. 1968 [S. 576](GBl. II, S. 135), die VO über die Umrechnung und Erhöhung der Renten der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten und der Sozialversicherten bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt vom 15. 3. 1968 (GBl. II, S. 162) sowie zahlreiche Einzelverordnungen und Durchführungsbestimmungen. Die Leistungen der Sozialversicherung bestehen a) im Krankheitsfalle aus freier ➝Heilbehandlung, Krankengeld, Hausgeld für die Zeit der Behandlung in einem Krankenhaus oder Sanatorium; b) aus Schwangerschafts- und Wochenhilfe; c) aus Bestattungsbeihilfe (Sterbegeld); d) aus Renten bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten und für Hinterbliebene und Pflegegeld; e) aus Kuren für Rekonvaleszenten und Erholungsbedürftige, vor allem Aktivisten. Der Betriebsleiter, die betriebliche Gewerkschaftsleitung (BGL) und der Rat für Sozialversicherung haben das Recht, bei Vermutung einer mißbräuchlichen Ausnutzung der Leistungen der Sozialversicherung bei den zuständigen Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens die sofortige Überprüfung des Gesundheitszustandes des Werktätigen zu beantragen. Bei Verstößen gegen die Krankenordnung können der Betriebsleiter, die BGL oder die Verwaltung der Sozialversicherung anweisen, daß der Lohnausgleich und die Leistungen der Sozialversicherung ganz oder teilweise nicht gewährt werden (§ 105 des Gesetzbuches der Arbeit). Die ehemaligen Beamten und Berufssoldaten sowie deren Witwen und Hinterbliebene werden von der Sozialversicherung und nach deren Grundsätzen versorgt (Beamtenversorgung). Das gleiche gilt für Kriegsinvalide und Kriegshinterbliebene (Kriegsopferversorgung). Bergleute erhalten entsprechend den höheren Beiträgen erhöhte Leistungen (Bergmannsrenten), desgleichen Eisenbahner und Angehörige der Post, soweit sie sich bei Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen (1. 1. 1956 und 1. 7. 1956) im Dienst befanden, ohne daß sie höhere Beiträge zu zahlen hätten. Ausgeschiedene können sich die bessere Versorgung verdienen, wenn sie die Arbeit für ein Jahr wieder auf nehmen. Für die technische ➝Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben ist eine zusätzliche Altersversorgung geschaffen worden. Eine entsprechende Regelung gilt für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen. (Altersversorgung) 7. Beiträge Die Pflichtversicherungsbeiträge betragen für Arbeiter und Angestellte 20 v. H. — im Bergbau 30 v. H. — des lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverdienstes bis zu 600 M monatlich. Die Beiträge sind je zur Hälfte von den Versicherten und den Betrieben zu tragen, im Bergbau tragen die Betriebe zwei Drittel. Selbständig Erwerbstätige zahlen 17 v. H. des steuerpflichtigen Einkommens bis zu 600 M monatlich, privilegierte Gruppen 14 v. H. Der Mindestbeitrag beträgt für diese 8 M. Handwerker und Bauern zahlen gestaffelte Beiträge nach besonderen Tabellen. Außerdem wird von den Betrieben eine besondere Unfallumlage erhoben, deren Höhe sich nach der Lohnsumme und nach den Unfallgefahren des jeweiligen Betriebes richtet. 8. Rechtsweg Gegen Entscheidungen über Leistungen der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Über sie entscheidet die Kreisbeschwerdekommission beim Kreisvorstand des FDGB. (Wegen der früheren Zuständigkeit Konfliktkommission.) Gegen die Entscheidung einer Beschwerdekommission konnte bis 30. 6. 1961 entweder das Bezirksarbeitsgericht durch Anfechtungsklage oder die Beschwerdekommission des Bezirks durch weitere Beschwerden angerufen werden. Seit dem 1. 7. 1961 ist nur noch die weitere Beschwerde an die Bezirksbeschwerdekommission gegeben. Der Beschluß der Bezirksbeschwerdekommission ist endgültig. Eine Zentrale Beschwerdekommission kann indessen auf Antrag des Bundesvorstandes des FDGB im Wege der Kassation tätig werden. Gegen Entscheidungen über Leistungen der Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt ist ebenfalls das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Über diese entscheiden Beschwerdekommissionen für die Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt. Gegen deren Entscheidung ist der Einspruch bei den Bezirksbeschwerdekommissionen bei den Bezirksdirektionen der Deutschen [S. 577]Versicherungs-Anstalt zulässig. Bei der Hauptverwaltung der Deutschen Versicherungs-Anstalt besteht eine zentrale Beschwerdekommission für die Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt, die rechtskräftige Beschlüsse der Kreis- und Bezirksbeschwerdekommission aufheben kann, wenn sie der sozialistischen Gesetzlichkeit widersprechen. 9. Freiwillige, zusätzliche Versicherung Seit dem 1. 7. 1968 kann bei den Trägern der Sozialversicherung (Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB, Deutsche Versicherungs-Anstalt) eine freiwillige Versicherung auf Zusatzrente nach folgenden Möglichkeiten abgeschlossen werden: a) freiwillige Versicherung auf Zusatzalters-, Zusatzinvaliden- und Zusatzhinterbliebenenrente nach Tarif A, b) freiwillige Versicherung auf Zusatzalters- und Zusatzhinterbliebenenrente nach Tarif B. Der Tarif kann vom Versicherten gewählt werden. Der monatliche Beitrag beträgt mindestens 10,– M oder einen um jeweils 5,– M höheren Betrag, höchstens 200,– M. Die Höhe des Beitrages wird vom Versicherten bestimmt, kann jedoch nur jeweils mit Beginn des Kalenderjahres verändert werden. Wegen der niedrigen Beitragsbemessungsgrenze von 600,– M monatlich, die auch den für die Rentenberechnung maßgebenden monatlichen Durchschnittsverdienst begrenzt (Renten), sind die Sozialversicherungsrenten relativ niedrig. Durch die Einführung der freiwilligen Versicherung auf Zusatzrente (Höherversicherung) besteht die Möglichkeit, eine bessere Versorgung im Falle des Alters, der Invalidität und für Hinterbliebene zu erhalten. Die relativ niedrige allgemeine auf Pflichtversicherung beruhende Versorgung wird so durch die Möglichkeit einer Selbstvorsorge ergänzt. Die Beiträge für die Zusatzversicherung werden einem einheitlichen Fonds zugeführt, die mit 5 v. H. zu verzinsen sind. Der Fonds wird von der Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB verwaltet. Er ist zweckgebunden und zur Finanzierung der freiwilligen Versicherung auf Zusatzrente zu verwenden. Staatszuschüsse erhält er nicht. (freiwillige ➝Rentenversicherung) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Bosch, Werner: Die Sozialstruktur in West- und Mitteldeutschland. (FB) 1958. 240 S. m. 43 Tab. Caesar, Paul: Das Sozialversicherungsrecht in der Bundesrepublik und in der sowjetischen Besatzungszone. (FB) 1958. 120 S. mit 2 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 573–577 Sozialversicherungsausweis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Soziologie und Empirische Sozialforschung
Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1969) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Grundsätze Nach Art. 36 der Verfassung hat jeder Bürger das Recht auf Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität. Dieses Recht soll durch eine steigende materielle, soziale und kulturelle Versorgung und Betreuung alter und arbeitsunfähiger Bürger gewährleistet werden. Nach Art. 35, Abs. 3 der Verfassung werden auf der Grundlage eines…
DDR A-Z 1969
Sowjetisches Militärtribunal (SMT) (1969)
Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur sowjet. Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjet. Recht verurteilt (Politische ➝Häftlinge). Das Verfahren war der Justiz der „DDR“ entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Sowjets, ein Geständnis zu erlisten oder zu erpressen. Die Protokolle wurden in russischer Sprache abgefaßt. Die Akten der Voruntersuchung hatten in der Gerichtsverhandlung absolute Beweiskraft. Dem Angeklagten konnte das Recht auf mündliche Selbstverteidigung genommen werden. Das Gericht durfte auch Beweisstücke verwenden, die dem Angeklagten unbekannt blieben, konnte also Spitzelmeldungen heranziehen, ohne daß der Angeklagte etwas dagegen Vorbringen konnte. Die Verfahren wurden oft in fünf bis zehn Minuten abgewickelt. Die Anklage stützte sich fast ausschließlich auf eines der „gegenrevolutionären Verbrechen“ (§ 58 StGB der RSFSR, gelegentlich auch § 59). Die Strafe lautete im Regelfälle auf 25 Jahre Zwangsarbeit. Anfechtung des Urteils war bei den wichtigsten „gegenrevolutionären Verbrechen“ ausgeschlossen, in den übrigen Fällen war sie praktisch aussichtslos, weil sie nur Formfehler und „offensichtliche Ungerechtigkeit“ angreifen durfte. Die Verurteilten blieben bis Anfang 1950 zum größten Teil in den Konzentrationslagern. Mit Auflösung dieser Lager wurden nach sowjetamtlichen Angaben 5.504 Verurteilte vorzeitig auf freien Fuß gesetzt, während der größte Teil der Verurteilten in die SU deportiert wurde, der Rest wurde in Strafanstalten der „DDR“ eingeliefert. Die in sowjet. Besserungsarbeitslager (ITL) überführten Verurteilten blieben für ihre Angehörigen verschollen, während den Insassen der Zuchthäuser ein beschränkter Briefverkehr gestattet war. Nachdem die Sowjets Anfang 1954 6.143 Gefangene, die von SMT verurteilt worden waren und ihre Strafen z. T. in Mitteldeutschland, z. T. in der SU verbüßten, vorzeitig aus der Haft entlassen hatten, teilte der sowjet. Hohe Kommissar im Okt. 1954 dem Ministerrat mit, daß alle seit 1945 von SMT verurteilten Deutschen, die zur Zeit ihre Strafe in einer in der „DDR“ gelegenen Strafanstalt verbüßten, in die Zuständigkeit der deutschen Behörden übergeben würden. Damit war die Entscheidungsbefugnis über Begnadigung und Haftentlassung dieser Verurteilten auf die hierfür zuständigen Organe der „DDR“ übertragen worden. (Gnadenrecht, Rechtswesen) Mitte 1955 setzte Wilhelm Pieck einen Teil der unmenschlich hohen Freiheitsstrafen herab. Diese Strafherabsetzungen hatten keine Haftentlassungen zur Folge. Auch nach dem „Gnadenerlaß“ blieben in der Regel noch Reststrafen von zwei bis fünf [S. 563]Jahren Zuchthaus zu verbüßen. Weihnachten 1955 erfolgten dann vorzeitige Haftentlassungen von 2.616 Verurteilten (Amnestie). Weitere Begnadigungen und vorzeitige Haftentlassungen folgten 1956 und 1956, so daß sich heute nur noch wenige SMT-Verurteilte in Haft befinden. Seit dem Inkrafttreten des „Abkommens über Fragen, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjet. Streitkräfte auf dem Territorium der DDR Zusammenhängen“, am 27. 4. 1957 (GBl. S. 237 und S. 285) sind die SMT nur noch für die Aburteilung strafbarer Handlungen von Angehörigen der sowjet. Streitkräfte oder deren Familienangehörigen zuständig, die gegen die SU, gegen Armeeangehörige oder deren Familienangehörige gerichtet oder bei Ausübung dienstlicher Obliegenheiten begangen worden sind. (Rechtshilfeabkommen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 562–563 Sowjetische Streitkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SowjetisierungSiehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur sowjet. Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjet. Recht verurteilt (Politische ➝Häftlinge). Das Verfahren war der Justiz der „DDR“ entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Sowjets, ein Geständnis zu erlisten oder zu erpressen. Die Protokolle wurden in…
DDR A-Z 1969
Rückführungsbetrag (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Seit 1. 1. 1969 werden für alle landwirtschaftlichen Produkte „einheitliche Erzeugerpreise“ gezahlt. Da für pflanzliche Erzeugnisse seit dem 1. 6. 1964 und für Geflügelfleisch und Wolle seit dem 1. 1. 1966 schon einheitliche Preise bestehen, wurden die Erzeugerpreise für Schweine-, Rind- und sonstiges Fleisch (Schafe, Kälber), Milch und Eier neu festgelegt. Die bis dahin bestehende Ablieferungspflicht und das gestaffelte Agrarpreissystem wurden mit dieser Neuregelung aufgehoben. Die „neuen einheitlichen Erzeugerpreise“ für diese Produkte wurden bei geringer Änderung der Preisrelationen etwa auf die Höhe der alten Aufkaufpreise angehoben. Der R. besteht aus folgenden Teilen: 1) Differenz aus bisherigen Durchschnittspreisen des staatlichen ➝Aufkommens der landwirtschaftlichen Betriebe und den „neuen einheitlichen Erzeugerpreisen“. 2) Differenz aus den bisherigen Aufkaufpreisen und den neuen einheitlichen Erzeugerpreisen. Zu 1): Durch die Ablieferungspflicht hatte jeder Landwirtschaftsbetrieb entsprechend den Anteilen der Erfassungs- und Aufkauf-Mengen am staatlichen Aufkommen und ihren verschiedenen Preisen einen anderen Durchschnittspreis, und damit ist auch der R. jedes Betriebes unterschiedlich. Betriebe unter guten Standortbedingungen hatten in der Regel eine hohe Ablieferungspflicht. Ihr Durchschnittspreis je Produkteinheit war niedrig. Die Differenz von Durchschnittspreis zu neuem Erzeugerpreis ist groß und der R. entsprechend hoch. Für standortlich [S. 537]benachteiligte Betriebe trifft das Gegenteil zu. Zu 2): Die Preisrelationen zwischen den Produkten wurden geringfügig verändert. Sie sollen den „gesellschaftlich notwendigen Kosten der Erzeugung“ gerechter werden. Gegenüber den bisherigen Aufkaufpreisen sind die neuen Erzeugerpreise für Schlachtschweine gesenkt, für Schlachtrinder und Milch erhöht worden. Der R. wurde einmalig auf der Grundlage des staatlichen Aufkommens von 1968 festgelegt und bleibt auch bei Änderung der bisherigen Produktionsrichtung konstant. Er ist jährlich an den Staatshaushalt abzuführen. Der R. ist für jeden landwirtschaftlichen Betrieb gesondert zu errechnen. Auch für persönliche ➝Hauswirtschaften der LPG vom Typ~I und II ist er individuell festzulegen. Bedingt durch den differenzierten R. ist für jeden Landwirtschaftsbetrieb der Erzeugerpreis individuell verschieden, obwohl die Bezeichnung „Neuer einheitlicher Erzeugerpreis“ in Mitteldeutschland benutzt wird. Es bleibt abzuwarten, ob der R. seine Funktion nur in einer Übergangsphase bis zu tatsächlich einheitlichen Erzeugerpreisen ausübt oder als versteckte Preisabschöpfung vorgesehen ist. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 536–537 RTS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RückkehrerSiehe auch die Jahre 1975 1979 Seit 1. 1. 1969 werden für alle landwirtschaftlichen Produkte „einheitliche Erzeugerpreise“ gezahlt. Da für pflanzliche Erzeugnisse seit dem 1. 6. 1964 und für Geflügelfleisch und Wolle seit dem 1. 1. 1966 schon einheitliche Preise bestehen, wurden die Erzeugerpreise für Schweine-, Rind- und sonstiges Fleisch (Schafe, Kälber), Milch und Eier neu festgelegt. Die bis dahin bestehende Ablieferungspflicht und das gestaffelte Agrarpreissystem wurden mit dieser…
DDR A-Z 1969
Schule (1969)
Siehe auch: Schule: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Schulen: 1953 1954 Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (1946) bildete bis 1959 die gesetzliche Grundlage der Organisation des Schulwesens (Einheitsschule). An seine Stelle trat das „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR“ (Schulgesetz) vom 2. Dez. 1959, das mit der Verkündung des „Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ (Bildungsgesetz) vom 25. Febr. 1965 außer Kraft gesetzt wurde. Mit dem Gesetz von 1946 wurde ein Einheitsschulsystem geschaffen, dessen erste Stufe der (nicht obligatorische) Kindergarten bildete. Auf die 8klassige Grundschule (mit obligatorischem Fremdsprachenunterricht in Russisch vom 5. Schuljahr an), die von allen Kindern vom 6. bis 14. Lebensjahr besucht wurde, baute die 2-klassige Mittelschule und die zum Abitur führende 4klassige Oberschule auf. Die Privat-Sch. wurden aufgelöst. Schrittweise erfolgte der Abbau der 1klassigen Land-Sch., der 1960 abgeschlossen war. An ihre Stelle traten Zentralschulen, in denen die Schüler der Stufen 5–8 aus mehreren benachbarten Orten zusammengefaßt und in Einstufenklassen unterrichtet wurden. Mit der Gründung der „DDR“ und dem Beschluß über die Durchführung des ersten „Fünfjahresplanes zur Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR“ (1950) begann die zweite Phase des Schulwesens: der Aufbau der „sozialistischen Schule“, die aufs engste mit der „sozialistischen Produktion“ verbunden und die Grundlage für die berufliche Tätigkeit sowie für alle weiterführenden Bildungseinrichtungen sein sollte. Dieser neue Schultyp erhielt im §~1 des Schulgesetzes die Bezeichnung „Zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule“ (Ober-Sch.). Aus der ehemaligen Ober-Sch. wurde die aus 4 Klassen bestehende „Zwölfklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule“ (EOS). Wesentlichster Bestandteil des Unterrichts in allen Schuljahren ist die polytechnische Bildung. Im Mittelpunkt des polytechnischen Unterrichts steht der Unterrichtstag in der [S. 547]Sozialistischen Produktion (vom 7. Schuljahr an). Die Ober-Sch. gliederte sich bisher in eine Unterstufe (Klassen 1–4) und eine Oberstufe (Kl. 5–10); nach § 13 des Bildungsgesetzes ist eine Unterteilung in Unterstufe (Kl. 1–3), Mittelstufe (Kl. 4–6) und Oberstufe (Kl. 7–10) vorgesehen. Die zweite Fremdsprache (in der Regel Englisch), bisher fakultativ ab 7. Kl., soll in Zukunft obligatorisch gelehrt werden. Besondere Aufmerksamkeit wird der Tageserziehung geschenkt sowie dem Auf- und Ausbau von Spezialschulen und Spezialklassen. Die EOS baut auf die 8. Klasse der Ober-Sch. auf und umfaßt 4 Schuljahre. Sie gliedert sich in einen neusprachlichen (A-Klassen), mathematisch-naturwissenschaftlichen (B-Klassen) und altsprachlichen (C-Klassen) Zweig. Die B-Klassen werden z. Z. von 70 v. H. der Schüler der EOS besucht. Das Bildungsgesetz bringt für die EOS einschneidende Veränderungen. Sie wird nur noch aus der 11. und 12. Klasse bestehen. Im Schuljahr 1967/68 wurde damit begonnen, die Schüler für die 2jährige EOS nach der 10. Klasse auszuwählen und in Vorbereitungsklassen vorzubereiten. In die Klassen der EOS mit verstärktem Sprachunterricht können nur solche Schüler aufgenommen werden, die im 9. und 10. Schuljahr besondere Vorbereitungsklassen mit verstärktem Sprachunterricht durchlaufen haben. Die Schuldirektoren schlagen dem Kreisschulrat die besten Schüler der 10. Klassen zur Aufnahme in die EOS vor. Entscheidend sind nicht nur gute Leistungen im Unterricht, sondern einwandfreies Verhalten und der Beweis der „Verbundenheit mit dem Staat“ durch ihre Haltung und ihre gesellschaftliche Tätigkeit. Kinder von Produktionsarbeitern und Genossenschaftsbauern sind besonders zu berücksichtigen. Das Aufnahmekontingent für Vorbereitungsklassen der EOS soll von 27.000 im Jahre 1967 auf 29.000 Schüler im Schuljahr 1968/69 erhöht werden. 1967 nahmen an den Reifeprüfungen der EOS 18.090 Schüler teil, das waren 2.288 weniger als 1962. Im „Gesetz über den Perspektivplan der Volkswirtschaft der DDR bis 1970“ ist vorgesehen, bis 1970 die Anzahl der Abiturienten gegenüber 1965 auf das Einundeinhalbfache zu erhöhen. Die berufliche ➝Grundausbildung an Ober-Sch. (ab 9. Klasse) hat sich nicht bewährt, da nach Hans Kaiser, dem Stellvertreter des Ministers für Volksbildung, die „frühzeitige Orientierung auf die Ausbildung in speziellen Berufen zu einer Verengung des Bildungsprofils“ führte und den polytechn. Charakter der Sch. nicht mehr gewährleistete (Polytechnische Bildung und Erziehung). Die Berufsausbildung (Berufsschulen) knüpft an den polytechn. und berufsvorbereitenden Unterricht der Ober-Sch. an und hat die Aufgabe, die Schüler und Lehrlinge zu „sozialistischen Facharbeitern“ zu erziehen bzw. ihnen eine Ausbildung zu vermitteln, die sie befähigt, eine ihrem Beruf entsprechende Fachschule zu besuchen. Der allgemeinbildende Unterricht wird als wesentlicher Bestandteil der berufl. Ausbildung angesehen und hat für die Lehrlinge, die nach Abschluß der 8. Klasse der Ober-Sch. die Berufsausbildung aufnehmen, die Aufgabe, ihnen das Niveau der 9. und 10. Klasse zu vermitteln. Seit dem 1. 9. 1959 gibt es Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung. Die Erwachsenenqualifizierung, auch „Qualifizierung der Werktätigen“ (Qualifizierung) genannt, wird als eine der „größten volkswirtschaftlichen Reserven zur Steigerung der Arbeitsproduktivität“ angesehen. Es bestehen folgende Qualifizierungseinrichtungen: Betriebsakademien, Dorfakademien und Volkshochschulen (Erziehungs- und Bildungswesen). Zahlenangaben: Schüler der allgemeinbildenden polytechn. Ober-Sch. mit den Stufen I–X im Jahre 1967 2.339.204 in 7.484 Sch. mit 85.132 Klassen; 100.738 Schüler in 305 EOS mit 3.787 Klassen. An den Ober-Sch. (einschl. EOS) unterrichteten 127.664 vollbeschäftigte Lehrkräfte. Literaturangaben Engelhardt, Gerhard: Die Leibeserziehung an den Schulen in der sowjetischen Besatzungszone — Zielsetzung und Entwicklung. (BB) 1965. 158 S. Froese, Leonhard: Sowjetisierung der deutschen Schule — Entwicklung und Struktur des mitteldeutschen Bildungswesens. Freiburg 1962, Herder. 84 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Lücke, Peter R.: Das Schulbuch in der Sowjetzone — Lehrbücher im Dienst totalitärer Propaganda. 11., veränd. u. erw. Aufl. (BMG) 1966. 143 S. Rothmund, Alfons: Der englische und französische Unterricht in den Schulen der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands … in Lehrplan und Lehrbuch. (BB) 1965. 145 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. *: Die Allgemeinbildenden Schulen in der Sowjetzone. Eine Übersicht über Zielsetzung, Aufbau und Methoden und über die Stellung der Lehrerschaft. 7., neubearb. Aufl. d. Bonner Fachber. „Das Schulwesen in der Sowjetzone“. (FB) 1966. 56 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 546–547 Schuldverschreibungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchülerzeitungenSiehe auch: Schule: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Schulen: 1953 1954 Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (1946) bildete bis 1959 die gesetzliche Grundlage der Organisation des Schulwesens (Einheitsschule). An seine Stelle trat das „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR“ (Schulgesetz) vom 2. Dez. 1959, das mit der Verkündung des „Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ (Bildungsgesetz) vom 25. Febr.…
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Industrieministerien (1969)
Siehe auch: Fachministerien: 1953 1954 Industrieministerien: 1966 1975 1979 1985 Produktionsministerien (auch Fachministerien genannt): 1956 Produktionsministerien (auch Industrieministerien genannt): 1958 1959 1960 Ein I. ist das staatliche, politische Organ zur zentralen Leitung eines oder mehrerer Industriezweige. Es arbeitet nicht nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung und verfügt über kein eigenes Grund- und Umlauf kapital. Einem I. sind in der Regel mehrere VVB unterstellt (dem Ministerium für bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie zusätzlich die Bezirkswirtschaftsräte), während die I. auf dem Planungssektor wiederum der Staatlichen Plankommission (SPK) unterstehen. Die Leitung der Industrie war seit 1958 zunächst Aufgabe der SPK, dann von 1961 bis 1965 des Volkswirtschaftsrates. Ende 1965 wurde der VWR aufgelöst; aus seinen Industrieabteilungen entstanden im Januar 1966 acht I.: Ministerium f. bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie (Minister: Erhard ➝Krack), M. f. Chemische Industrie (Minister: Günther ➝Wyschofsky), M. f. Elektronik und Elektrotechnik (Minister: Otfried ➝Steger), M. f. Erzbergbau, Metallurgie und Kali (Minister: Kurt ➝Singhuber), M. f. Grundstoffindustrie (Minister: Klaus ➝Siebold), M. f. Leichtindustrie (Minister: Johann ➝Wittik), M. f. Schwermaschinen- und Anlagenbau (Minister: Gerhard ➝Zimmermann), M. f. Verarbeitungsmaschinen und Fahrzeugbau (Minister: Rudi ➝Georgi). Hinzu kommt das M. f. Materialwirtschaft (Minister: Erich ➝Haase) mit Querschnittsaufgaben, die die Materialversorgung aller I. betreffen. Die I. sind Organe des Ministerrates, ihre Leiter, die Industrieminister, Mitglieder des MR. Ihre Aufgaben liegen in der Leitung, Koordinierung und Kontrolle der zum jeweiligen Industriebereich gehörenden VVB bzw. direkt unterstellten Kombinate. Zu den Aufgaben zählen: 1. Präzisierung der von der SPK erhaltenen „staatlichen Aufgaben“ für die einzelnen Industriezweige und Übergabe an die VVB zur Ausarbeitung eigener Planentwürfe. 2. Anleitung und Kontrolle der VVB bei der Ausarbeitung ihrer Perspektiv- und Jahrespläne. 3. „Verteidigung“ der zusammengefaßten Planvorschläge ihrer Bereiche vor dem Leiter der SPK. 4. Anleitung der VVB bei der Ausarbeitung langfristiger Prognosen der wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Entwicklung der Zweige und Haupterzeugnisse. Gleichzeitig arbeitet das I. eigene Prognosen für den gesamten unterstellten Wirtschaftsbereich aus. 5. Koordinierung der Pläne der wissenschaftlichen Vorbereitung, der Produktions- und Absatzpläne sowie des Investitionsplanes mit anderen Ministerien, besonders mit den Ministerien für Außenwirtschaft und Bauwesen. Die Struktur der I. richtet sich weitgehend nach den Produktionsstrukturen der unterstellten Industriezweige. Neben reinen Führungsstäben (z. B. „Kader“, „Information und Dokumentation“) existieren gegenwärtig noch Fachstäbe (z. B. „Technik und Ökonomie“) in der Art der Fachabteilungen der Industrieabteilung des aufgelösten VWR. Feste Gremien zur Beratung des Ministers wurden bisher kaum gebildet; es können aber Kollegien als fachlich beratende Organe des Ministers einberufen werden (ohne Weisungsrecht), in denen Grundfragen der Leitung und Entwicklung des [S. 285]Industriebereiches untersucht werden. Sie setzen sich aus Personen zusammen, die über entsprechende Sachkenntnis auf dem betreffenden Gebiet verfügen und nicht unbedingt dem Bereich des Ministeriums angehören müssen, z. B. wissenschaftlicher Beirat beim Ministerium für Verarbeitungsmaschinen- und Fahrzeugbau. Der Industrieminister ist der unmittelbare Vorgesetzte der Generaldirektoren der VVB. Er hat diese direkt anzuleiten. Zwischen seinem Ressort und den VVB entstehen Beziehungen sehr unterschiedlichen Inhaltes. Es sind nicht nur die in den planmethodischen Bestimmungen geregelten Formen der Planausarbeitung und -bestätigung als der wichtigsten Leitungsform; es bestehen auch speziell geregelte Weisungsrechte in einer Vielzahl von Normativakten, z. B. der Investitionsordnung, der Bilanzordnung, die für den Minister Genehmigungsvorbehalte enthalten, daneben das Recht zum Erlaß von Normativakten bis hin zur Disziplinarbefugnis gegenüber den Generaldirektoren der unterstellten VVB. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 284–285 Industrieläden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndustriepreisreformSiehe auch: Fachministerien: 1953 1954 Industrieministerien: 1966 1975 1979 1985 Produktionsministerien (auch Fachministerien genannt): 1956 Produktionsministerien (auch Industrieministerien genannt): 1958 1959 1960 Ein I. ist das staatliche, politische Organ zur zentralen Leitung eines oder mehrerer Industriezweige. Es arbeitet nicht nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung und verfügt über kein eigenes Grund- und Umlauf kapital. Einem I. sind in der Regel…
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Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wurde nicht nur die Möglichkeit geschaffen, daß „Vertreter der Kollektive“ (Gesellschaftliche Erziehung, Strafverfahren) an der gerichtlichen Hauptverhandlung teilnehmen, sondern es wurde ebenfalls die Institution des GA. und des GV. geschaffen. Auch in dieser Maßnahme wird das Bestreben erkennbar, die „Gesellschaft“ weit mehr als früher in das Gerichtsverfahren einzubeziehen. Stellung und Aufgaben der GA. und GV. werden nunmehr durch die Strafprozeßordnung in §§ 54 bis 56 gesetzlich geregelt. Als GA. oder GV. können Volksvertreter, Vertreter der Ausschüsse der Nationalen Front, Vertreter der Gewerkschaften, der ehrenamtlichen Organe der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, anderer gesellschaftlicher Organisationen sowie sozialistischer Kollektive in einem Strafverfahren in der Hauptverhandlung mitwirken. Voraussetzung ist, daß sie von ihrem Kollektiv einen entsprechenden Auftrag haben und vom Gericht durch Beschluß zugelassen werden. Die GA. und GV. haben in der Hauptverhandlung eine andere Stellung als die „Vertreter der Kollektive“. Ihre Darlegungen sind keine Beweismittel. Sie sollen dem Gericht die Auffassung des Kollektivs zur Tat und zur Persönlichkeit des Angeklagten vortragen. Sie können Beweisanträge stellen und ihre Ansicht über die Bestrafung und das Strafmaß darlegen (§ 54, Abs. 2 StPO). Das Gericht hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und in seiner Entscheidung zu ihren Vorbringen, Anträgen und Vorschlägen Stellung zu nehmen. (Gesellschaftliche Erziehung) Ein GA. soll insbesondere dann beauftragt werden, wenn der Verdacht einer schwerwiegenden, die sozialistische Gesetzlichkeit im besonderen Maße verletzenden Straftat besteht und dadurch oder auch durch den Verdacht einer weniger schwerwiegenden Straftat besondere Empörung in der Öffentlichkeit oder im betreffenden Kollektiv hervorgerufen wurde (§ 55, Abs. 2 StPO). Ein GV. soll beauftragt werden, wenn nach der Auffassung des Kollektivs oder gesellschaftlichen Organs unter Berücksichtigung der Schwere des bestehenden Tatverdachts und des bisherigen Verhaltens des Beschuldigten oder des Angeklagten eine Strafe ohne Freiheitsentzug oder der Verzicht auf eine Strafe möglich erscheinen (§ 56, Abs. 2 StPO). GA. oder GV. sind zur Hauptverhandlung zu laden, Anklageschrift und Eröffnungsbeschluß sind ihnen jedoch nicht zu übersenden. Sie haben das Recht, nach ihrer Zulassung Einsicht in die Akten zu nehmen. Sie sind in der Hauptverhandlung vorzustellen und im Urteilsrubrum aufzuführen. In einem Strafverfahren kann sowohl ein GA. als auch ein GV. auftreten, die jedoch nicht vom gleichen Kollektiv oder Organ beauftragt sein dürfen. Ein Beschwerderecht gegen die Zulassung oder Ablehnung eines GA. oder GV. besteht nicht (§ 197, Abs. 3 StPO). Dem Staatsanwalt, dem Angeklagten und seinem Verteidiger ist mitzuteilen, wer als GA. oder GV. zugelassen wurde. Begründete Einwendungen gegen die Person des Zugelassenen soll der Angeklagte dem Gericht unverzüglich zur Kenntnis bringen. Ob in diesem Falle, wie dies noch die Richtlinie Nr. 22 des Plenums des OG vom 14. 12. 1966 (GBl. 1967 II, S. 17) vorschrieb, das Gericht den Zulassungsbeschluß aufheben muß, wenn das Kollektiv keinen anderen GA. oder GV. beauftragt, geht aus der StPO nicht eindeutig hervor. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 242 Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche BürosSiehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wurde nicht nur die Möglichkeit geschaffen, daß „Vertreter der Kollektive“ (Gesellschaftliche Erziehung, Strafverfahren) an der gerichtlichen Hauptverhandlung teilnehmen, sondern es wurde ebenfalls die Institution des GA. und des GV. geschaffen. Auch in dieser Maßnahme wird das Bestreben erkennbar, die „Gesellschaft“ weit mehr als früher in das Gerichtsverfahren…
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Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA) (1969)
Siehe auch: Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA): 1975 1979 1985 Die DABA wurde am 1. 7. 1966 durch die Ausgliederung: des innerhalb der Deutschen Notenbank für die finanzielle Abwicklung von Außenhandelsgeschäften mit den sozialistischen Ländern zuständigen Bankenbereichs geschaffen. Infolge des erreichten Umfangs außenhandelsbedingter Bankarbeiten bei der Deutschen Notenbank empfahl es sich, zwecks Rationalisierung eine Spezialbank für den kommerziellen und nichtkommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehr mit dem Ausland einzurichten. Sitz der Bank ist Ost-Berlin. Das Aktienkapital beträgt 300 Mill. M. Der Aktienbesitz wurde 1966 der Deutschen Notenbank (Staatsbank) und den staatlichen Außenhandelsunternehmen (darunter den Deutschen Innen- und Außenhandelsfachanstalten) übertragen. Ein Teil der Aktien soll auch von bestimmten Großbetrieben der volkseigenen Wirtschaft übernommen worden sein. Diese Verteilung der Besitzverhältnisse ist allerdings wirtschaftlich ohne Bedeutung. Rechte und Aufgaben der Organe der Bank (Hauptversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand, Verwaltungsrat) lassen sich nur sehr entfernt mit denen der gleichen Organe bei einer Aktiengesellschaft in einer westlichen Marktwirtschaft vergleichen. Leitung, Kompetenzen und Arbeitsbereich der Bank werden durch die Wirtschaftsführung in einem Statut zentral festgelegt. Ihre laufende Tätigkeit wird durch die Weisungen der Staatsbank und des Ministeriums der Finanzen gesteuert. Innerhalb des durch das Valutamonopol und den Wirtschaftsplan gesetzten wirtschafts-organisatorischen Rahmens gewährt die Bank Kredite, nimmt Einlagen, Schecks, Wechsel und Zahlungsdokumente entgegen, eröffnet, bestätigt und meldet Akkreditive an, geht Verpflichtungen aus Bürgschaften, Garantien oder Wechsel ein, leistet und empfängt Zahlungen in allen Währungen, beteiligt sich im In- und Ausland an Unternehmen und führt im übrigen alle sonstigen banküblichen Geschäfte durch. Die Finanzierung und Kontrolle der Außenhandelsgeschäfte obliegen ihr nicht nur im Verkehr mit westlichen Ländern, sondern auch gegenüber den kommunistischen Staaten. Zunächst deutete alles darauf hin (z. B. die ungewöhnliche Rechtsform der AG), daß die Deutsche Handelsbank AG mit der DABA zu einem Institut zusammengelegt worden war. Nunmehr (1968) steht fest, daß die Deutsche Handelsbank doch noch existiert, obwohl sich ihre Aufgaben mit denen der DABA überschneiden. Inwieweit eine Kompetenzabgrenzung zwischen beiden Instituten vorgenommen wurde, ist nicht bekannt. Die DABA hat das Recht, ebenso wie im Inland auch im Ausland Niederlassungen zu gründen. Innerhalb des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe wickelt sie in Zusammenarbeit mit der Internationalen Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Moskau die multilaterale Verrechnung der gegenseitigen Warenlieferungen in transferablen Rubeln ab. Im Auftrage der Staatsbank führt die DABA auch den Verrechnungsverkehr im Rahmen des Interzonenhandels durch. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 146 Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Bauakademie (DBA)Siehe auch: Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA): 1975 1979 1985 Die DABA wurde am 1. 7. 1966 durch die Ausgliederung: des innerhalb der Deutschen Notenbank für die finanzielle Abwicklung von Außenhandelsgeschäften mit den sozialistischen Ländern zuständigen Bankenbereichs geschaffen. Infolge des erreichten Umfangs außenhandelsbedingter Bankarbeiten bei der Deutschen Notenbank empfahl es sich, zwecks Rationalisierung eine Spezialbank für den kommerziellen und…
DDR A-Z 1969
1969: G
Gallerach, Ernst Ganztagsschule Garling, Adolf Gartenbau Gärtnerische Produktionsgenossenschaft (GPG) Gastarbeiter Gaststättengewerbe GDSF Gebietsplanung Gebrauchsmuster Geburtsbeihilfe Gedenkstätten Gedenktage Gegenwartskunde Gehaltsgruppenkatalog Geheimer Informant (GI) Geheimer Mitarbeiter (GM) Geld Geldstrafe Geldumtausch (1957) Gemeinde Gemeindesteuern Gemeindevertretung Gemeinschaftsarbeit, Sozialistische Generalauftragnehmer Generaldirektor Generalinvestor Generallinie Generalprojektant Generalstaatsanwalt der DDR Generalverkehrspläne Generalverkehrsschema Genex GmbH Genossenschaften Genossenschaften, Ländliche Genossenschaftler, Hervorragender Genossenschaftsbauer Georgi, Rudi, Dr. Gera Gerichtskritik Gerichtsverfassung Gerichtsvollzieher Gerlach, Manfred, Dr. Gerster, Ottmar, Prof. Gesamtprodukt, Gesellschaftliches Geschenkpaketversand Geschichtsbetrachtung Gesellschaft Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland Gesellschaft für Sport und Technik (GST) Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger Gesellschaftliche Büros Gesellschaftliche Erziehung Gesellschaftliche Gerichte Gesellschaftliche Räte Gesellschaftliche Tätigkeit Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“ Gesellschaftsformation Gesellschaftsgefährlichkeit Gesellschaftswissenschaften Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse Gesetzbuch der Arbeit Gesetzgebung Gesetzlichkeitsaufsicht Geständniserpressung Gesundheitswesen Gewerbebanken Gewerkschaften Gewerkschaftsaktiv Gewerkschaftsgruppe Gewerkschaftskomitee Gewerkschaftsleitungen, betriebliche Gewinn Gewinnverwendungsfonds GHG Gießmann, Ernst, Prof. Dr. Glauchau Gleichberechtigung der Frau Gnadenrecht Goethe-Gesellschaft Goethe-Preis Goldenbaum, Ernst Gomulkaplan Görbing, Rolf Görlitz Gosplan Gost Gotha Gothe, Richard Gotsche, Otto Götting, Gerald GPG Grabweihe Graduelle Ausbildung Grauer Plan Greifswald Greif zur Feder, Kumpel Greiz Grenzen Grenzgänger Grenzgebiet Grenzpolizei Grenzpolizeihelfer Grenztruppenhelfer Grenzübergangsstellen Grenzübertritt, ungesetzlicher Großhandel Großhandelsgesellschaften Großhandelskontore Großhandelspreise Grundausbildung, berufliche Grundbuch Grundeigentum Grundig, Lea, geb. Langer, Prof. Grundmittel Grundorganisationen Grundrechte, Sozialistische Grundrente Grundstoffindustrie Grundstudium, Gesellschaftswissenschaftliches Grüneberg, Gerhard Grünert, Bernhard Gruppenbildung, staatsfeindliche Gruppen für wissenschaftlich-ökonomische Leitung Gruppensieger im Wettbewerb Gruppe Ulbricht Grützner, Erich GST Guben Güterstand Gütesicherung Gütezeichen Guts-Muths-Preis GVG Gysi, KlausGallerach, Ernst Ganztagsschule Garling, Adolf Gartenbau Gärtnerische Produktionsgenossenschaft (GPG) Gastarbeiter Gaststättengewerbe GDSF Gebietsplanung Gebrauchsmuster Geburtsbeihilfe Gedenkstätten Gedenktage Gegenwartskunde Gehaltsgruppenkatalog Geheimer Informant (GI) Geheimer Mitarbeiter (GM) Geld Geldstrafe Geldumtausch (1957) Gemeinde Gemeindesteuern Gemeindevertretung Gemeinschaftsarbeit, Sozialistische Generalauftragnehmer …
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Kampflied (1969)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das Lied, die einfachste, jedermann zugängliche und zudem gemeinschaft-erzeugende Form künstlerisch-reproduktiver Betätigung, hat als K. in allen revolutionären Bewegungen von jeher hervorragende Bedeutung gehabt. Im gegenwärtigen Entwicklungsstadium des Kommunismus, und daher auch in Mitteldeutschland, ist das K. mit seinen nach wie vor straßenwirksamen, aber auch vom Singstil der Jugendbewegung und dem „Liedgut“ des Nationalsozialismus beeinflußten textlichen und musikalischen Elementen in den Konzertsaal eingezogen, vor allem aber zum wesentlichen Bestandteil parteilicher Festgestaltung geworden. Das Volkslied wird als Klassenlied verstanden (Volkslieder „müssen in letzter Instanz vom Volk in schöpferischer Tätigkeit ausgegangen“ und „unter Kollektiven von Werktätigen eine längere Zeitspanne volkläufig sein oder gewesen sein“ E. H. Meyer, Prof. f. Musiksoziologie a. d. Humboldt-Universität) und muß als Massenlied wirksam sein; die Unterschiede zwischen Programm- und Gebrauchsmusik, auch zwischen künstlerischer und laienhafter Darbietung werden verwischt, der „Bitterfelder Weg“ (Schreibende ➝Arbeiter, Verband Deutscher Komponisten und Musikwissenschaftler) wird auch in der Musik eingeschlagen. Beim Ministerium für Kultur besteht eine Kommission für Liedschaffen, die als „kollektiver Arbeitgeber“ die „gesamte Neuproduktion und Popularisierung von massenwirksamen Jugend- und Marschliedern“ zu besorgen hat. Das K.-Repertoire wird vom Regime durch Auszeichnungen und Wettbewerbe vermehrt, die Veröffentlichung in den „volkseigenen“ Verlagen (Verlagswesen) unterliegt seiner Steuerung, die Gesang-Ensembles, ohne die kein „volkseigener Betrieb“, keine Formation der bewaffneten Streitkräfte zu denken ist, bringen das K. auf das Podium. Die Tendenz des K., das in Text und Ton Klischee und Banalität nicht scheut, ist heute weniger klassenkämpferisch als „antiwestlich“; Thematik im übrigen: Parteikult, Sowjetfreundschaft, „Friedenskampf“, Fortschrittsglaube („Gagarinismus“), Atheismus, Produktionsaufgebot. (Musik, Agitation und Propaganda, Laienkunst) Literaturangaben König, Helmut: Rote Sterne glühn — Lieder im Dienste der Sowjetisierung, 3., erw. Aufl., Godesberg 1962, Voggenreiter. 128 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 323 Kampfgruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kampforden „Für Verdienste um Volk und Nation“Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das Lied, die einfachste, jedermann zugängliche und zudem gemeinschaft-erzeugende Form künstlerisch-reproduktiver Betätigung, hat als K. in allen revolutionären Bewegungen von jeher hervorragende Bedeutung gehabt. Im gegenwärtigen Entwicklungsstadium des Kommunismus, und daher auch in Mitteldeutschland, ist das K. mit seinen nach wie vor straßenwirksamen, aber auch vom Singstil der Jugendbewegung und dem „Liedgut“ des Nationalsozialismus…
DDR A-Z 1969
Produktionsberatung, Ständige (1969)
Siehe auch: Produktionsberatung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Produktionsberatungen, Ständige: 1985 Produktionsberatungen, Ständige (StPB): 1975 1979 Produktionsberatung, Ständige: 1965 1966 a) Beratung einer Gruppe von Arbeitern zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und des Arbeitsprozesses, um vor allem die Arbeitsproduktivität zu steigern. Durch die StP. sollen das Interesse der Arbeiter an der Produktion und das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge geweckt werden. Nach Einstellung des Experimentes mit den Arbeiterkomitees wurden Ausschüsse für StP. und die StP. als gewerkschaftliche Organe gebildet. Durch Beschluß des Ministerrats vom 9. 4. 1959 (GBl. S. 329) wurde der Beschluß des Bundesvorstands des FDGB über StP. für verbindlich erklärt. Seitdem mußten in sämtlichen Betrieben bis zu 100 Belegschaftsmitgliedern von diesen StP. abgehalten werden. In den größeren Betrieben werden StP. in Stärke von 50 bis 100 Teilnehmern auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. § 19 des Gesetzbuches der Arbeit bezeichnet sie als eine wichtige Form der Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung der Betriebe (Mitbestimmungsrecht). Sie haben jedoch nicht das Recht, bindende Beschlüsse zu fassen. Die StP. unterbreitet vielmehr ihre Beschlüsse über die Betriebsgewerkschaftsleitung dem Betriebsleiter als Empfehlung. Der Betriebsleiter hat über deren Verwirklichung zu berichten. Lassen sich die Empfehlungen nicht verwirklichen, hat er dies vor der StP. zu begründen (§ 19 Abs. 3 Gesetzbuch d. Arbeit). (Produktionskomitee, Arbeitspolitik) b) In der vollkollektivierten Landwirtschaft ist mit dem Übergang der totalen Organisation der Agrarproduktion auf den zentralen Machtapparat, dessen Eingriffe zu der Zeit bäuerlicher Einzelbetriebe auf einzelne wirtschaftspolitische Akte beschränkt waren, die landwirtschaftliche Wirtschaftsberatung, deren Träger ursprünglich die VdgB und später die MTS waren, im Zuge des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft dem Landwirtschaftsrat mit seinen Produktionsleitungen bei den Kreisbehörden übertragen worden. Als Organisatoren der Agrarproduktion sollen die Inspekteure der Produktionsleitungen in enger Zusammenarbeit mit den LPG-Vorständen, den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen sowie mit den Agrarwissenschaftlern die Beschlüsse des ZK der SED und der Regierung in den LPG erläutern, ihnen den wissenschaftlich-technischen Fortschritt übermitteln und sie in der Anwendung der „Prinzipien sozialistischer Betriebswirtschaft unterstützen“. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 497 Produktionsabgabe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsfondsabgabe (PFA)Siehe auch: Produktionsberatung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Produktionsberatungen, Ständige: 1985 Produktionsberatungen, Ständige (StPB): 1975 1979 Produktionsberatung, Ständige: 1965 1966 a) Beratung einer Gruppe von Arbeitern zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und des Arbeitsprozesses, um vor allem die Arbeitsproduktivität zu steigern. Durch die StP. sollen das Interesse der Arbeiter an der Produktion und das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge…
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Verteidigungsgesetz (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Am 20. 9. 1961 beschloß die Volkskammer das „Gesetz zur Verteidigung der Deutschen Demokratischen Republik (Verteidigungsgesetz)“. [S. 682]Im Vorspruch heißt es, „die Einbeziehung Westdeutschlands in das aggressive NATO-Paktsystem“ mache das V. notwendig. § 1, Abs. 3, stützt das V. auf den Warschauer Beistandspakt. § 2 Abs. 2, bestimmt, daß dem Nationalen Verteidigungsrat „die einheitliche Leitung der Verteidigungs- und Sicherheitsmaßnahmen“ zusteht. § 3, Abs. 1, wiederholt wörtlich den (seit 26. 9. 1955 nach Änderung geltenden) Wortlaut des Art. 5, Abs. 1, der Verfassung von 1949: „Der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen ist eine ehrenvolle nationale Pflicht der Bürger der DDR“. (Wehrpflicht) Gemäß § 3, Abs. 2, wird dieser Dienst in der NVA, anderen bewaffneten Organen oder im Luftschutz abgeleistet, doch ist für die Regelung im einzelnen seit dem 24. 1. 1962 das Gesetz über die Wehrpflicht maßgebend. — § 3, Abs. 3 des V. sieht auch andere persönliche Dienstleistungen vor. Lt. § 7 hat die Volkswirtschaft die „materiellen Voraussetzungen für eine … Verteidigung“ zu sichern. §§ 8 bis 18 regeln „Sach- und Dienstleistungen“ im Hinblick auf die Verteidigung. § 19 lautet: „Für Streitigkeiten über Entschädigungsansprüche und Ansprüche auf Bezahlung von Dienstleistungen ist der Rechtsweg ausgeschlossen.“ Bei Nichterfüllung von Leistungen sieht § 20 Strafen bis zu 3 Jahren Gefängnis vor. Am 16. 8. 1963 erließ der Ministerrat die Leistungsverordnung, die die erzwingbare Erbringung von Sach- und Dienstleistungen für „Verteidigung und Schutz der DDR“ regelt. Sehr wichtig ist auch die innenpolitische Seite des V., das in Wirklichkeit ein Stück Notstandsgesetzgebung darstellt. Nach § 4, Abs. 1, erklärt der Staatsrat „im Falle der Gefahr oder der Auslösung eines Angriffes gegen die DDR oder in Erfüllung internationaler Bündnisverpflichtungen den Verteidigungszustand“. Er kann nach § 4, Abs. 3, „für die Dauer des Verteidigungszustandes die Rechte der Bürger und die Rechtspflege … abweichend von der Verfassung regeln“. Dadurch erhält der Staatsrat, d.h. dessen Vors. Ulbricht, unbeschränkte Befehlsgewalt nicht nur für den Kriegsfall, denn 1. läßt sich die Formel „im Falle der Gefahr“ (§ 4, Abs. 1) auch gegen eine antikommun. Volksbewegung an wenden; und 2. fordern Vorspruch und § 1, Abs. 2, und § 3, Abs. 2, die Verteidigung der „sozialistischen Errungenschaften“. (Militärpolitik) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 681–682 Verteidiger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verteidigungsrat, NationalerSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Am 20. 9. 1961 beschloß die Volkskammer das „Gesetz zur Verteidigung der Deutschen Demokratischen Republik (Verteidigungsgesetz)“. [S. 682]Im Vorspruch heißt es, „die Einbeziehung Westdeutschlands in das aggressive NATO-Paktsystem“ mache das V. notwendig. § 1, Abs. 3, stützt das V. auf den Warschauer Beistandspakt. § 2 Abs. 2, bestimmt, daß dem Nationalen Verteidigungsrat „die einheitliche Leitung der Verteidigungs- und…
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Erziehungs- und Bildungswesen (1969)
Siehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 Erziehungswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Die marxistisch-leninistische Pädagogik unterscheidet drei Institutionen der „Erziehung“ der heranwachsenden Jugend: Familie, Schule und Jugendorganisation. Die Schule ― insbesondere die „allgemeinbildende“ im Unterschied zur „berufsbildenden“ ― gilt jedoch als die „Hauptkraft“ der Erziehung. Die FDJ, die Jungen Pioniere und die Familie sind verpflichtet, ihr „Hilfe“ zu leisten. Der Einfluß der Familie ist ― soweit er sich nicht gleichschalten ließ ― trotz gegenteiliger Beteuerungen ständig zurückgedrängt worden. 1. Das Typische der Erziehung Der Marxismus-Leninismus postuliert: Das E. ist auf allen Stufen geschichtlicher Entwicklung eine gesellschaftliche Erscheinung und als Bestandteil des „Überbaus“ von der ökonomischen und somit auch von der Klassenstruktur der jeweiligen Gesellschaftsformation bedingt. Erst die „sozialistische Gesellschaft“ ermögliche eine Erziehung und Bildung im wahren Sinne des Wortes, schaffe die Voraussetzungen [S. 177]für allseitig entwickelte Persönlichkeiten. (Das Typische der Erziehung wird von der kommun. Pädagogik allgemein in der bewußten Einwirkung auf die Veränderung des ganzen Menschen gesehen.) Bildung wird in Abweichung vom traditionellen Begriff als Prozeß und Ergebnis der Aneignung von Kenntnissen, Überzeugungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für die angeblich „wissenschaftliche Weltanschauung“ unerläßlich sind, definiert; sozialistisches ➝Bewußtsein. Das E. in der BRD wird als eine von der Ideologie des Militarismus und Imperialismus durchdrungene Institution diffamiert, das öffentliche E. im eigenen Bereich dagegen als Ausdruck des gesellschaftlichen Fortschritts und eines echten Humanismus hingestellt. Wenn auch seine Ausrichtung auf die Interessen der Arbeiterklasse betont wird, heißt es doch gleichzeitig, daß es mit den Anforderungen des gesellschaftlichen Fortschritts den Interessen „aller Bürger“ gerecht werde (VI. Pädagogischer Kongreß). 2. Der Weg zur „sozialistischen Erziehung“ Der Aufbau des öffentlichen E. erfolgte nach 1945 unter der Parole „der allseitigen Demokratisierung“, wobei vorgegeben wurde, in einer „demokratischen Schulreform“ die schulpolitischen Kampfziele der deutschen Arbeiterbewegung und der „fortschrittlichsten Pädagogen des Bürgertums“ zu verwirklichen. Mit dieser Begründung wurde die relative Autonomie des überlieferten E. radikal beseitigt und das Schul- und Hochschulwesen in ein Instrument der kommun. Führung verwandelt, das von ihr bewußt als Mittel der „revolutionären Umgestaltung“ gehandhabt wird. Sie orientiert sich dabei am sowjet. E. und an der Sowjetpädagogik. Die „demokratische Schulreform“ begann mit der Zerschlagung der überlieferten Schulorganisation und mit deren Neugestaltung durch das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (Sommer 1946). Es schuf die Einheitsschule. Sie beseitigte den Parallelismus von Volksschule und höherer Schule und führte die radikale Trennung von Kirche und Schule durch, die später auch in der Verfassung der „DDR“ verankert wurde. Die Schaffung der einheitlichen „deutschen demokratischen Schule“ wird heute noch als Liquidierung des Bildungsprivilegs der alten besitzenden Klasse gefeiert. Mit der traditionellen Schule wurden auch die Bedingungen der funktionalen Erziehung im Rahmen einer pluralistischen Gesellschaft zerstört. Das in der Stalin-Ära aufgebaute öffentliche E., dessen Kern die damals geschaffene kommun. Lernschule war, ist seit 1955 weitgehend reorganisiert worden. Die seitdem durchgeführten Maßnahmen erhielten ihre organisatorische Form in dem „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR“ (2. 12. 1959). An die Stelle der 8klassigen Grundschule trat die 10klassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule als Pflichtschule (Abschluß des Umbaus Herbst 1964). Sie hat zusammen mit den sonstigen Formen des Schul- und Hochschulwesens die Aufgabe, Erziehung und Bildung aufs engste mit dem „Leben“, vor allem mit der gesellschaftlichen Produktion, zu verbinden. Am stärksten kommt das in der Polytechnischen Bildung und Erziehung zur Geltung. 3. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem Den von einer „Staatlichen“ Kommission ausgearbeiteten „Grundsätzen für die Gestaltung des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“, die Anfang Mai 1964 der Öffentlichkeit zur Diskussion vorgelegt wurden, folgte das „Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ (Bildungsgesetz) vom 25. Febr. 1965. In der Präambel zum Bildungsgesetz werden die wichtigsten Ziele beim „umfassenden Aufbau des Sozialismus“ umrissen: Meisterung der technischen Revolution, Entwicklung der „sozialistischen Volkswirtschaft“, Steigerung der Produktion und der Arbeitsproduktivität auf der Grundlage des höchsten Standes von Wissenschaft und Technik, insbesondere in den führenden Zweigen und durch die Anwendung des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft. Diesen Erfordernissen soll das „einheitliche sozialistische System des Bildungs- und Erziehungswesens“ dienen, das von der Kinderkrippe über den Kindergarten und die Schule, die Berufsausbildung, die Fach- und Hochschule bis zu den verschiedenen Formen der Erwachsenenqualifizierung reicht. Komm. Pädagogen erklären Bildung mit Fähigmachen und Erziehung mit Bereit[S. 179]machen. Wissen und Können sollen die jungen Menschen befähigen, beim „Aufbau des Sozialismus“ tatkräftig mitzuarbeiten. Sie sollen zu „sozialistischen Verhaltensweisen“ geführt werden; mit anderen Worten ist es Aufgabe der Lehrer und Erzieher, die Bereitschaft der Schüler zu wecken, ihre ganze Kraft für den „Sieg des Sozialismus“ einzusetzen, die Errungenschaften ihrer „sozialistischen Heimat“ zu mehren und zu verteidigen. So umschließt die Patriotische Erziehung (Patriotismus) die Forderung, daß alle Schüler(innen) die „DDR“ als das „wahre Vaterland aller friedliebenden Deutschen“ anzusehen haben, das der „ganzen deutschen Nation“ den Weg weise. Fester Bestandteil der staatsbürgerlichen Erziehung der Schuljugend (Staatsbürgerkunde) ist die Sozialistische Wehrerziehung, die darüber hinaus als ein Bestandteil der gesamten politisch-ideologischen Erziehungsarbeit betrachtet wird. Sie soll das „bewußte Bekenntnis aller Bürger der DDR zur Verteidigung ihres sozialistischen Vaterlandes und damit der Lebensinteressen der Nation entwickeln und festigen“. Die schrittweise Einführung eines „Systems langfristiger vormilitärischer Ausbildung der ganzen Jugend“ kündigte der Vorsitzende des Zentralvorstandes der GST, Generalmajor Günther ➝Teller, im Frühjahr 1966 an. Der Weg von der Oberschule über die Berufsausbildung soll, wie schon im Schulgesetz von 1959 festgelegt wurde, der Hauptweg zur Entwicklung des Fach- und Hochschulnachwuchses sein, und die Vorbereitung auf die Reifeprüfung ohne Unterbrechung der beruflichen Ausbildung ermöglicht werden. Das zum Hochschulstudium erforderliche Abitur kann gemäß § 25 der „Anordnung über die Beratung, Bewerbung, Auswahl und Zulassung zum Direkt-, Fern- und Abendstudium an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen“ ― Aufnahmeanordnung ― vom 1. 9. 1966 an einer Erweiterten Oberschule, einer Spezialschule, einer Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (z. Z. gibt es nur noch zwei), den Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung, einer Betriebsakademie (Abiturlehrgang) und einer Volkshochschule (Abiturlehrgang) erworben worden. Die an einer Volkshochschule, Betriebsakademie oder Hochschule abgelegte Sonderreifeprüfung berechtigt innerhalb von zwei Jahren nach Abschluß der Prüfung zur Aufnahme des Hochschulstudiums in der Fachrichtung, für die die Prüfung abgelegt wurde. Die Studierenden an Ingenieur- und Fachschulen erwerben nach dreijährigem Fachschulstudium mit der Abschlußprüfung ebenfalls die Hochschulreife. Die auf das Hochschulstudium vorbereitenden Lehrgänge an Universitäten und Hochschulen können im Direkt- und Abendstudium durchgeführt werden. Wie die Verfassung vom 7. 10. 1949 sichert auch die neue Verfassung vom 6. 4. 1968 (Art. 25 und 26) jedem Bürger der „DDR“ das „gleiche Recht auf Bildung“ und die „Möglichkeit des Übergangs zur nächsthöheren Bildungsstufe“ bis zu den Universitäten und Hochschulen zu — und zwar nicht nur entsprechend dem Leistungsprinzip, sondern entsprechend den „gesellschaftlichen Erfordernissen und unter Berücksichtigung der sozialen Struktur der Bevölkerung“. Auf die Praxis übertragen heißt das nichts anderes, als daß für die Aufnahme in die Erweiterte Oberschule bzw. in die Vorbereitungsklassen Kinder von Produktionsarbeitern und Mitgliedern der Landwirtschaftl. Produktionsgenossenschaften „besonders zu berücksichtigen“ sind; die vorgeschlagenen Schüler sollen auch ihre „Verbundenheit mit der Republik durch ihre Haltung und ihre gesellschaftl. Tätigkeit bewiesen“ haben (Richtlinie vom 10. 6. 1966). Die Zulassungskommissionen an den Hoch- und Fachschulen haben zu prüfen, ob die Studienbewerber „eine gute politisch-moralische Grundhaltung, aktiven Einsatz beim umfassenden Aufbau des Sozialismus, die Bereitschaft zur Verteidigung der Errungenschaften der DDR“ nachweisen können (§ 20 der Aufnahmeanordnung vom 1. 9. 1966). 4. Erziehungswissenschaft Die Erziehungswissenschaft oder Pädagogik in Mitteldeutschland gehört nach der marxistisch-leninistischen Wissenschaftstheorie zu den Gesellschaftswissenschaften; sie ist die Wissenschaft von der Bildung und Erziehung der heranwachsenden Generation. Ihre Aufgabe ist es, die Gesetzmäßigkeit der Erziehung und Bildung unter dem Aspekt der Entwicklung der bestehenden Sozial- und Herrschaftsstruktur in Richtung auf die Endphase des Kommunismus zu erforschen. Diese Aufgabe hat [S. 180]sie in strenger Bindung an den vom Dialektischen und Historischen Materialismus geformten Aspekt der Weltbetrachtung zu bewältigen, d.h. auch unter Anwendung der dialektischen Methode. Verpflichtet auf das Prinzip der Parteilichkeit. liefert die kommun. Erziehungswissenschaft in Mitteldeutschland alles andere als objektive Analysen des erzieherischen Geschehens; vielmehr hat sie der pädagogischen Praxis bei der Realisierung der ihr gesetzten politisch-pädagogischen Ziele in Übereinstimmung mit der Politik der SED zu helfen. Zu den Disziplinen der Erziehungswissenschaft gehören: Allgemeine Pädagogik, pädagog. Psychologie, Geschichte der Erziehung, Vorschulpädagogik, Pädagogik der allgemeinb. Schule, Sonderschul- und Berufspädagogik, Familienpädagogik. Als neue wissenschaftliche Disziplin entstand die Bildungsökonomie, die, „ausgehend vom Wirken des Gesetzes der Ökonomie der Zeit, die Beziehungen zwischen Bildungswesen und volkswirtschaftlichem Reproduktionsprozeß theoretisch und praktisch zu durchdringen hat“. Gegenwärtig bemüht man sich um die Lösung folgender Hauptaufgaben: Herausarbeitung der „nationalen Rolle“ des sozialistischen Schulwesens; Auseinandersetzung mit der „imperialistischen“ Pädagogik; Verbesserung der sozialistischen Erziehung der Schuljugend, vor allem der staatsbürgerlichen Erziehung; Klärung der Probleme der Tagesschule; Verbesserung der Unterrichtsmethodik, des polytechnischen Unterrichts, der Leitungstätigkeit an der Schule, der Vorschulerziehung; Erschließung der schulpolitischen und pädagogischen Erkenntnisse und Erfahrungen der SU und anderer sozialistischer Länder sowie des progressiven „nationalen pädagogischen Erbes“; Ausarbeitung neuer, präzisierter Lehrpläne, die den Anforderungen des Bildungsgesetzes entsprechen. Die Zahl der Veröffentlichungen auf diesem Gebiet hat sich in den letzten Jahren erheblich vermehrt. Es erschienen Methodische Handbücher für den Lehrer, Beiträge zur Geschichte der Erziehung, Pädagogische Studientexte u.a. Von den wichtigsten Zeitschriften seien genannt: „Pädagogik“, „Deutsche Lehrerzeitung“, „Polytechnische Bildung und Erziehung“, „Berufsbildung“, „Die Fachschule“, „Das Hochschulwesen“, „Neue Erziehung im Kindergarten“, „Elternhaus und Schule“, „Ganztägige Bildung und Erziehung“ (früher „Sozialistische Erziehung“), „Ärztliche Jugendkunde“, „Zeitschrift für Psychologie“, „Jugendforschung“. Spezielle Zeitschriften befassen sich mit den wichtigsten Unterrichtsfächern; über die Fachgebiete Pädagogik, Berufsbildung und Hochschulpädagogik existieren Dokumentationsdienste. Zum führenden Zentrum der E. entwickelte sich das Deutsche Pädagogische Zentralinstitut in Ost-Berlin; das wissenschaftliche Zentrum der Jugendforschung ist das Leipziger Zentralinstitut für Jugendforschung. Die aus der Deutschen Lehrerbücherei Berlin hervorgegangene Pädagogische Zentralbibliothek in Ostberlin, zu der die Außenstellen Comenius-Bücherei und die bisherige Bibliothek des Deutschen Museums für Taubstummenkunde (beide in Leipzig) gehören, dient der Forschung und Lehre sowie dem Studium und der Praxis; sie sammelt und erschließt das pädagogische Schrifttum des In- und Auslandes und übernahm lt. Statut vom 25. 3. 1968 die methodische Anleitung aller pädagog. Fachbibliotheken und der wiss. Bibliotheken in den Lehrerbildungseinrichtungen im Bereich des Ministeriums für Volksbildung. Literaturangaben Froese, Leonhard: Die ideengeschichtlichen Triebkräfte in der russischen und sowjetischen Pädagogik. Heidelberg 1956, Quelle und Meyer. 198 S. Kopp, Fritz: Die Wendung zur „nationalen“ Geschichtsbetrachtung in der Sowjetzone. 2., erw. Aufl., München 1962, Günter Olzog. 120 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Anweiler, Oskar: Die Sowjetpädagogik in der Welt von heute. Heidelberg 1968, Quelle und Meyer. 200 S. Baske, Siegfried, und Martha Engelbert (Hrsg.): Zwei Jahrzehnte Bildungspolitik in der Sowjetzone Deutschlands. Dokumente. 1. Teil: 1945–1958; 2. Teil: 1959–1965. Berlin 1966, Quelle und Meyer. XL, 414 S., XI, 484 S. Dies.: Dokumente zur Bildungspolitik in der Sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1966. XXXVI, 462 S. *: Das Berufsschulwesen in der Sowjetzone. 4. Aufl. (FB) 1964. 50 S. Boerner, Susanne: Arbeitserziehung oder Kinderarbeit? (BMG) 1964. 64 S. Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1960. 115 S. Dübel, Siegfried: Dokumente zur Jugendpolitik der SED. München 1964, Juventa-Verlag. 192 S. Engelhardt, Gerhard: Die Leibeserziehung an den Schulen in der sowjetischen Besatzungszone — Zielsetzung und Entwicklung. (BB) 1965. 158 S. *: Das Fachschulwesen in der Sowjetzone. (FB) 1958. 22 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Froese, Leonhard: Sowjetisierung der deutschen Schule — Entwicklung und Struktur des mitteldeutschen Bildungswesens. Freiburg 1962, Herder. 84 S. Gutsche, Heinz: Die Erwachsenenqualifizierung in Mitteldeutschland. Überarb. Sonderdruck aus „Kulturarbeit“ Juli 1965. Köln 1968, Kohlhammer. 20 S. Hartung, Hermann, und Gottfried Paulsen: Was liest die Jugend der Sowjetzone? 2. Aufl. (BMG) 1961. 107 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. 2., erw. Aufl., München 1965, Juventa-Verlag. 159 S. Hetmann, Frederik: Enteignete Jahre — Junge Leute berichten von drüben. München 1961, Juventa-Verlag. 191 S. Ihmels, Karl: Sport und Spaltung in der Politik der SED. Köln 1965, Verlag Wissenschaft und Politik. 144 S. *: Zur Lage der Jugend im anderen Teil Deutschlands. Auszug aus dem zweiten Bericht der Bundesregierung über die Lage der Jugend und die Bestrebungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe gemäß § 25 Abs. 2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes — Jugendbericht. (BMG) 1968. 54 S. Knecht, Willi: Die geteilte Arena. Nürnberg 1968, Bahr. 98 S. Knoll, Joachim H., und Horst Siebert: Erwachsenenbildung — Erwachsenenqualifizierung. Darstellung und Dokumente der Erwachsenenbildung in der DDR. Heidelberg 1967, Quelle und Meyer. 216 S. König, Helmut: Rote Sterne glühn — Lieder im Dienste der Sowjetisierung, 3., erw. Aufl., Godesberg 1962, Voggenreiter. 128 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Lücke, Peter R.: Das Schulbuch in der Sowjetzone — Lehrbücher im Dienst totalitärer Propaganda. 11., veränd. u. erw. Aufl. (BMG) 1966. 143 S. Lücke, Peter R.: Lehrbücher der Erdkunde in der Sowjetzone. 2., veränd. u. erw. Aufl. (BMG) 1966. 71 S. u. Abb. Lücke, Peter R.: Die neueste Zeit (1917–1963) in den Geschichtsbüchern der sowjetzonalen Schule. (BMG) 1966. 101 S. Lücke, Peter R.: Staatsbürgerkunde in der Sowjetzone. (BMG) 1966. 133 S. Möbus, Gerhard: Unterwerfung durch Erziehung — Zur politischen Pädagogik im sowjetisch besetzten Deutschland. Mainz 1965, von Hase und Koehler. 434 S. Neumann, Günter: Das Berufsschulwesen in Mitteldeutschland. Köln-Deutz 1960, Bund-Verlag. 82 S. m. 2 Abb. Pädagogische Kybernetik und Programmierte Instruktion in der Sowjetunion und in der DDR 1965/66. Mit Bibliographie. Mit Beiträgen von H. Vogt, U. Zänker und E. Schellenberg (Marburger Forschungsstelle f. Vergl. Erziehungswissensch. — Berichte, H. 3). Weinheim 1968, Beltz. 250 S. *: Die Pionier-Organisation „Ernst Thälmann“ in der Sowjetzone. (FB) 1959. 15 S. Prauss, Herbert: Jugend in Mitteldeutschland. Tatsachen und Analysen. Düsseldorf 1968, Verlag Haus Altenberg. 192 S. Rothmund, Alfons: Der englische und französische Unterricht in den Schulen der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands … in Lehrplan und Lehrbuch. (BB) 1965. 145 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Schlette, Heinz Robert: „Sowjet-Humanismus“ — Prämissen und Maximen kommunistischer Pädagogik. München 1960, Kösel. 136 S. Schröter, Gerhard: Jugendliche Flüchtlinge aus der SBZ. München 1958, Infratest-Verlag. 70 S. Schütte, Manfred: Politische Werbung und totalitäre Propaganda. Düsseldorf 1968, Econ. 237 S. *: Die Allgemeinbildenden Schulen in der Sowjetzone. Eine Übersicht über Zielsetzung, Aufbau und Methoden und über die Stellung der Lehrerschaft. 7., neubearb. Aufl. d. Bonner Fachber. „Das Schulwesen in der Sowjetzone“. (FB) 1966. 56 S. Stemmler-Morgenroth, Carla: Jugend im kommunistischen Staat (Freiheit u. Ordnung, H. 37). 2. Aufl., Mannheim 1964, Pesch-Haus. 36 S. Vogt, Hartmut: Gegenwartsprobleme der Sowjetpädagogik. Braunschweig 1965, Westermann. 266 S. Wendt, Emil: Die Entwicklung der Lehrerbildung in der sowjetischen Besatzungszone seit 1945. 2., erg. Aufl. (BB) 1959. 131 S. Wiederkehr, Emil: Jugend im Bannkreis der roten Moral — Dokumente … über … Jugenderziehung in den Oststaaten. 2. Aufl. (hrsg. v. Hilfskomitee f. d. Opfer des Kommunismus). Bern 1958. 287 S. m. 70 Abb. Wittig, Horst E.: Pläne und Praktiken der polytechnischen Erziehung in Mitteldeutschland. Bad Harzburg 1962, Verlag Wissenschaft, Wirtschaft und Technik. 60 S. m. Abb., 75 S. Dok. Wittig, Horst E.: Die Marxsche Bildungskonzeption und die Sowjetpädagogik. (Wirtschaft und Schule, Bd. 6). Bad Harzburg 1964, Verlag Wissenschaft, Wirtschaft u. Technik. 180 S. Wittig, Horst E.: Schule und Freizeit. Ein Beitrag zum pädagogischen Problem der Jugendkulturhilfe. M. e. Dokumentation z. Freizeitpädagogik. (Wirtschaft und Schule, Bd. 9) Neuausgabe, 2., verb. Aufl. Hrsg. v. d. Dt. Volkswirtschaftl. Ges. e. V., Bad Harzburg 1965, Verlag Wissenschaft, Wirtschaft und Technik. 222 S. (Enthält ein Kapitel über „Freizeit und Jugendarbeit in Mitteldeutschland“.) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 176–180 Erziehungsrecht, elterliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErziehungswissenschaftSiehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 Erziehungswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Die marxistisch-leninistische Pädagogik unterscheidet drei Institutionen der „Erziehung“ der heranwachsenden Jugend: Familie, Schule und Jugendorganisation. Die Schule ― insbesondere die „allgemeinbildende“ im Unterschied zur „berufsbildenden“ ― gilt jedoch als die „Hauptkraft“ der Erziehung. Die FDJ, die Jungen Pioniere und die Familie sind verpflichtet, ihr „Hilfe“ zu…