DDR A-Z 1969
Wasserstraßen (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das W.-Netz ist etwa 2.500 km lang und wird von einer Binnenflotte mit etwa 600.000 Tonnen Schiffsraum befahren. Der Güterumschlag der Binnenhäfen betrug 1967 15,5 Mill. t, entsprechend rd. 2 v. H. des gesamten Gütertransports in Mitteldeutschland. Das bedeutet gegenüber der Vorkriegszeit einen Rückgang des Anteils auf etwa ein Fünftel. Dieser Rückgang beruht im wesentlichen auf der nach der Spaltung Deutschlands ungünstigen Lage der W. zu den Industriezentren. Die wichtigsten W. sind die Elbe — mit den beiden Anschlüssen an den Weser-Elbe-Kanal und an die Saale — und die Oder, ferner die zwischen Oder und Elbe liegenden Flüsse und Kanäle. Die Länge dieser Haupt-W. beträgt etwa 1900 km, auf denen rd. 90 v. H. der Transportleistungen der Binnenschiffahrt gefahren werden. Die Neben-W. liegen in den Bezirken Schwerin, Neubrandenburg und Potsdam. Von großem Nachteil ist, daß keine der W. einen direkten Anschluß an die mitteldeutschen Seehäfen (Häfen) hat. Der Schiffahrtsweg über Oder, Haff, Peene und Greifswalder Bodden ist lang und für Binnenschiffe nur bei günstiger Witterung befahrbar. Die Elbe mit ihren 566 km auf dem Gebiet der „DDR“ ist für 1.350-t-Schiffe befahrbar. Der Schiffsverkehr ist aber von der schwankenden Wasserführung abhängig. Im Mittel der letzten Jahre konnten auf der Elbe Schiffe mit 2 m Tiefgang nur an 200 Tagen im Jahr voll genutzt werden. Die Saale ist bis Halle-Trotha befahrbar für Schiffe bis 750 t Tragfähigkeit; trotz weitgehender Kanalisierung hat die Saale jedoch beträchtliche jahreszeitliche Schwankungen in der Wasserführung. Die Oder als die zweitgrößte natürliche Wasserstraße ist in noch stärkerem Maße als die Elbe den Tauchtiefenschwankungen unterworfen. Der schiffbare Teil der Oder auf mitteldeutschem Gebiet ist 163 km lang; bei Mittelwasserstand kann er von Schiffen bis 750 t Tragfähigkeit befahren werden. Das Kanal- und Flußsystem zwischen Elbe und Oder ist bei annähernd konstanten Tauchtiefen bis zu 2 m für Schiffe von 750 bis 1.000 t Tragfähigkeit befahrbar. Der alte Plan, den Häfen Wismar und Rostock durch Ausbau der bestehenden Gewässer eine Verbindung zum Hinterland zu verschaffen, ist Ende 1957 neu aufgegriffen worden. Das Projekt eines Nord-Süd-Kanals sieht vor, im Zusammenhang mit dem Ausbau des Seehafens Rostock einen 150 km langen Kanal zu bauen, der über Sternberg-Crivitz zum Elbe-Müritz-Kanal führen, ab Neustadt-Glowe in südöstlicher Richtung verlaufen und bei Wittenberge „in das Elbe-Wasserstraßennetz“ einmünden soll. Die Bauzeit würde etwa 13 Jahre betragen. Um den Bau dieses Kanals ist es in den letzten Jahren still geworden. Von anderen Projekten ist nach 1945 nur der aus politischen Gründen zur Umgehung von West-Berlin gebaute Kanal Paretz-Nieder-Neuendorf mit einer Länge von 35 km ausgeführt worden. Im Zusammenhang mit der Einführung der Schubschiffahrt sollen nunmehr die W. durch Baggerungen, Erhöhung der Deiche, Begradigungen usw. ausgebaut werden. Zu diesen Vorhaben gehört auch der Plan der schrittweisen Kanalisierung der Elbe bei Magdeburg; schließlich soll auch Leipzig an das W. angeschlossen werden. Die Verwirklichung dieser Pläne wird mindestens 10 Jahre dauern. Es gibt einige weitere Zukunftspläne: z. B. soll ein Verbindungskanal von der Elbe zur Oder gebaut werden. so daß über einen weiteren Kanal zwischen Kosel an der Oder und Preßburg an [S. 702]der Donau — unter Einbeziehung der March — der Anschluß an das Schwarze Meer gewonnen werden kann. (Schiffahrt, Verkehr) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 701–702 Wartezeiten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WasserwirtschaftSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das W.-Netz ist etwa 2.500 km lang und wird von einer Binnenflotte mit etwa 600.000 Tonnen Schiffsraum befahren. Der Güterumschlag der Binnenhäfen betrug 1967 15,5 Mill. t, entsprechend rd. 2 v. H. des gesamten Gütertransports in Mitteldeutschland. Das bedeutet gegenüber der Vorkriegszeit einen Rückgang des Anteils auf etwa ein Fünftel. Dieser Rückgang beruht im wesentlichen auf der nach der Spaltung Deutschlands…
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Betriebsparteiorganisation (BPO) (1969)
Siehe auch: Betriebsparteiorganisation: 1975 1979 Betriebsparteiorganisation (BPO): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die organisatorische Zusammenfassung aller SED-Mitgl. und Kandidaten eines Betriebes (Grundorganisationen). Eine BPO wird in volkseigenen, genossenschaftlichen, halbstaatlichen und privaten Betrieben gebildet, wenn mindestens 3 Mitglieder im Betrieb tätig sind. Bald nach der Zwangsvereinigung von KPD und SPD zur SED erließ der Parteivorstand Richtlinien zum Aufbau von Betriebsgruppen (18. 9. 1946), um so den Schwerpunkt der Parteiarbeit von den Wohngebieten in die Betriebe zu verlegen und die Erfassung und Kontrolle der Parteiangehörigen am Arbeitsplatz zu sichern. Die BPO wird als „führende gesellschaftliche Kraft, im Betrieb“ bezeichnet. Sie läßt sich in ihrer Tätigkeit vom Programm und Statut der SED sowie von den Beschlüssen des Zentralkomitees und der übergeordneten Parteiinstanzen leiten. Sie organisiert die politische Schulung der Parteimitglieder und Kandidaten sowie das Parteilehrjahr. Die BPO leitet und kontrolliert die Tätigkeit der Massenorganisationen im Betrieb. Sie „mobilisiert die Werktätigen für die Erfüllung und Übererfüllung des [S. 106]Planes“ (Betriebsplan, Volkswirtschaftsplan) und organisiert die sozialistischen ➝Wettbewerbe, Neuererbewegungen, sozialistischen ➝Arbeitsgemeinschaften und Brigaden. Dem Parteistatut nach steht der BPO in den Volkseigenen Betrieben, nicht aber in den Dienststellen und öffentlichen Verwaltungen, das Recht zu, die Werkleitungen zu kontrollieren. Sie arbeitet zu diesem Zweck eng mit der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion zusammen, und der Sekretär der BPO leitet das in den Großbetrieben bestehende Produktionskomitee. Im Zuge der Einführung des Neuen ökonomischen Systems und der Erhöhung der wirtschaftlichen Eigenverantwortung der Betriebe scheint die Rolle der Partei in den Betrieben gewissen Veränderungen zu unterliegen. So wurde anläßlich der Parteiwahlen 1968 die Trennung der politisch-wirtschaftlichen von den fachlich-wirtschaftlichen Fragen und damit eine Abgrenzung der Zuständigkeiten der Parteiorgane von den betrieblichen Führungsorganen betont („Neues Deutschland“ vom 10. 1. 1968, „Leipziger Volkszeitung“ vom 18. 1. 1968). Die BPO wird von einem Sekretär geleitet, der als Nomenklaturfunktionär (Nomenklatursystem) ausnahmslos Vertrauensmann der übergeordneten Parteileitung ist. Einstellungen und Entlassungen dürfen nur mit seiner Zustimmung erfolgen. Bei mehr als 150 Mitgliedern können im Rahmen der BPO Abteilungsparteiorganisationen (APO) gebildet werden. Aufbau, Rechte, Pflichten und Aufgaben der APO entsprechen denen einer BPO mit weniger als 150 Mitgliedern. Innerhalb der APO und der BPO mit weniger als 150 Mitgliedern können Parteigruppen in den Arbeitsgruppen, den Brigaden oder Schichten gebildet werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 104, 106 Betriebsorganisation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BetriebsplanSiehe auch: Betriebsparteiorganisation: 1975 1979 Betriebsparteiorganisation (BPO): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die organisatorische Zusammenfassung aller SED-Mitgl. und Kandidaten eines Betriebes (Grundorganisationen). Eine BPO wird in volkseigenen, genossenschaftlichen, halbstaatlichen und privaten Betrieben gebildet, wenn mindestens 3 Mitglieder im Betrieb tätig sind. Bald nach der Zwangsvereinigung von KPD und SPD zur SED erließ der Parteivorstand Richtlinien…
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Qualität der Erzeugnisse (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 504]Die QdE. entspricht sehr häufig nicht dem Weltniveau wegen des ungeeigneten oder minderwertigen Materials und der technischen Rückständigkeit der Fertigungseinrichtungen (Technologie). Auch das Fehlen einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz führt dazu, daß viele Erzeugnisse in veralteter Ausführung die Herstellungsbetriebe verlassen. Selbst in amtlichen Verlautbarungen spricht man von einer „Vernachlässigung der eigenen wissenschaftlich-technischen Arbeit in den vergangenen Jahren und ungenügenden Berücksichtigung des internationalen Standes“. Zur Steigerung der Exportfähigkeit ist die Regierung ernsthaft bemüht, die QdE. durch eine Vielzahl von gesetzlichen und organisatorischen Maßnahmen zu erhöhen. Zu unterscheiden sind dabei vorausschauende Maßnahmen der Gütesicherung und nachfolgende Maßnahmen der Gütekontrolle für Vor-, Zwischen- und Enderzeugnisse. Alle diese Maßnahmen wurden Ende 1966 zusammengefaßt und ― in Anlehnung an die Bezeichnung solcher Maßnahmen in der SU ― als „System der fehlerfreien Arbeit“ für alle Betriebe und Einrichtungen für verbindlich erklärt. Weisunggebend dafür ist das Deutsche Amt für Meßwesen und Warenprüfung. Das „System der fehlerfreien Arbeit“ geht davon aus, daß alle die QdE. beeinflussenden Fehler ihre Ursachen letztlich in fehlerhafter Arbeit der am Produktionsprozeß Beteiligten hätten und somit vermeidbar seien. Jeder Beteiligte wird daher voll verantwortlich gemacht für die Qualität der von ihm ausgeführten Tätigkeiten. Keinerlei Abweichungen von den amtlich festgesetzten Qualitätskennziffern und -merkmalen werden zugelassen. Fehlerhafte Arbeitsergebnisse mindern den Lohn bzw. die Erlöse des Betriebes und damit die Prämien. Als moralische Anreize gelten öffentliches Lob durch den Leiter, Kenntlichmachung des Arbeitsplatzes durch ein Qualitätssymbol usw. Die vorausschauende Gütesicherung betrifft die Forschung und Entwicklung, die Technologie und die Materialbeschaffung. Die Gütekontrolle in der Produktion erfolgt durch ein umfassendes System der Fehlererfassung und -auswertung in jeder Stufe der Fertigung. Formblätter und Kontrollkarten, die jedes Werkstück im Betrieb begleiten, sind die Grundlage für Fehlerstatistiken. Für die geschlossene Einführung des „Systems der fehlerfreien Arbeit“ sind die Werkleiter persönlich verantwortlich. Die Direktoren für Technik haben für jedes Erzeugnis einen für die Qualität verantwortlichen Konstrukteur und Technologen einzusetzen. Konstrukteure haben die Qualität, Funktionstüchtigkeit und Fehlerfreiheit der von ihnen erarbeiteten Unterlagen zu verantworten. Die Technologen und Hauptmechaniker haben die Effektivität der Arbeitsvorgänge und die Arbeitsgenauigkeit und Zuverlässigkeit der Produktionsausrüstungen zu verantworten. Der Direktor für Produktion sowie alle anderen am Arbeitsprozeß Beteiligten sind für die Qualität der Fertigung verantwortlich. Kontrollorgan in den Betrieben ist die Technische Kontrollorganisation (TKO). — Alle diese Maßnahmen werden die QdE. nur schrittweise verbessern können, da diose nicht in erster Linie von fehlerhaftem Verhalten der Menschen, sondern von dem technischen Stand und der Beschaffenheit der Produktionseinrichtungen und von der Qualität des verfügbaren Rohmaterials abhängt. Bereits seit Jahren besteht für alle Erzeugnisse eine gesetzliche Vorlagepflicht bei dem „Deutschen Amt für Meßwesen und Warenprüfung“, das die Erzeugnisse durch Gütezeichen in drei Güteklassen einteilt. Dieses „Gütezeichen der Deutschen Demokratischen Republik“ erhalten Erzeugnisse von hervorragender Qualität, die das Weltniveau bestimmen bzw. mitbestimmen. Dieses Zeichen „Güteklasse 1“ erhalten Erzeugnisse von guter Qualität, die dem Durchschnitt des Weltmarkts entsprechen. Zeichen für „Güteklasse 2“, denen die Beurteilung einer „Mindestgüte“ zuerkannt wurde. Grundstoffen, Halbfabrikaten und Fertigerzeugnissen, die nicht klassifiziert werden, sowie Dienstleistungsbetrieben, die besonders gut arbeiten, werden Überwachungszeichen zuerkannt. Nach amtlichen Angaben sollen 1966 12 v. H. der Erzeugnisse mit dem Gütezeichen für Spitzenerzeugnisse mit Weltmarktniveau ausgezeichnet gewesen sein. Etwa 73 v. H. der Erzeugnisse trugen das Gütezeichen 1, entsprachen also auch nach amtlicher Einschätzung nur dem Durchschnitt des Weltniveaus und waren daher nach westlichen Ländern nur begrenzt exportfähig. Die Gütezeichen sollen die Herstellbetriebe zur Steigerung der Qualität anregen. Auch durch die Koppelung der neuen Lohnbemessungsgrundlagen (Arbeitsnormen, Lohnpolitik) mit Qualitätsmerkmalen versucht neuerdings das Regime, die QdE. zu verbessern. Seit Anfang 1964 sind für ausgewählte Erzeugnisse der Industrie Erzeugnispässe vorgeschrieben. Das sind Dokumente, in denen Angaben über den technischen Stand, die Fertigungsreife, die Funktionstüchtigkeit und das Verhalten bei der Benutzung eingetragen sind. Auch der Vergleich zum Weltstand soll darin dargestellt sein. Die Erzeugnispässe sollen bereits bei Beginn der Entwicklung neuer Erzeugnisse begonnen und in den nachfolgenden Stufen der Entwicklung und der Fertigung er[S. 505]gänzt werden. Die Erzeugnispässe sind die Voraussetzung für die Erteilung des Gütezeichens „Q“ und verbleiben beim Fertigungsbetrieb; Abschriften dienen vorgeordneten Organen und den Handelsorganen zur Beurteilung der QdE. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 504–505 Qualifizierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z QuedlinburgSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 504]Die QdE. entspricht sehr häufig nicht dem Weltniveau wegen des ungeeigneten oder minderwertigen Materials und der technischen Rückständigkeit der Fertigungseinrichtungen (Technologie). Auch das Fehlen einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz führt dazu, daß viele Erzeugnisse in veralteter Ausführung die Herstellungsbetriebe verlassen. Selbst in amtlichen Verlautbarungen spricht man von einer „Vernachlässigung der…
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Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen (1969)
Siehe auch: Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Mantelbestimmungen, Arbeitsrechtliche: 1956 1958 Die Arbeitsbedingungen, in der BRD Gegenstand tarifvertraglicher Vereinbarungen, sind durch Gesetz geregelt (Kündigungsrecht, Urlaub). Das Gesetzbuch der Arbeit regelt ferner: 1. Die äußere Ordnung der Lohnzahlungen (Zahlung im Betrieb und innerhalb der Arbeitszeit, Zahltage, Berechnung auf Lohnzetteln). 2. Bezahlung von Überstunden. 3. Entlohnung an gesetzlichen Feiertagen. 4. Zuschläge für Arbeit an Sonntagen (50 v. H. des Tariflohnes, wenn Sonntagsarbeit nicht regelmäßig ist), für Nachtarbeit (10 v. H. für planmäßige, 50 v. H. für nicht planmäßige Nachtarbeit), für schwere, gefährliche oder gesundheitsschädigende Arbeiten (Erschwerniszuschläge). 5. Bezahlung bei Betriebsstörungen (Verpflichtung, jede zumutbare Arbeit zu übernehmen). 6. Entlohnung bei Arbeiten in verschiedenen Gehalts- und Lohngruppen. 7. Entlohnung bei Ausschuß in der Produktion. 8. Bezahlung bei Betriebsunfällen, bei Krankheit und Quarantäne (Lohnausgleich). 9. Entlohnung bei Wahrnehmung „staatspolitischer Funktionen“ während der Arbeitszeit (Zahlung des Durchschnittslohnes). 10. Freizeit zur Wahrnehmung persönlicher Interessen. 11. Hausarbeitstag für Frauen. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 43 Arbeitsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitssanitätsinspektionSiehe auch: Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Mantelbestimmungen, Arbeitsrechtliche: 1956 1958 Die Arbeitsbedingungen, in der BRD Gegenstand tarifvertraglicher Vereinbarungen, sind durch Gesetz geregelt (Kündigungsrecht, Urlaub). Das Gesetzbuch der Arbeit regelt ferner: 1. Die äußere Ordnung der Lohnzahlungen (Zahlung im Betrieb und innerhalb der Arbeitszeit, Zahltage, Berechnung auf Lohnzetteln). 2. Bezahlung von Überstunden. 3.…
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Theater (1969)
Siehe auch: Theater: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Theaterwesen: 1956 1958 Als Instrument der Bewußtseinsbildung (sozialistisches ➝Bewußtsein), der Agitation und Propaganda ist die darstellende Kunst der kommun. Kulturpolitik unterworfen. Die Schauspielhäuser sollen „Pflanzstätten der Kultur, der fortgeschrittenen sowjetischen Ideologie und Moral“ sein und „an der Erziehung des Sowjetmenschen aktiv teilnehmen“ (Beschluß des ZK der KPdSU v. 26. 8. 1946). Die Spielpläne „müssen … im Sinne unserer sozialistischen Kulturpolitik gestaltet werden“ (Abusch auf der Kulturkonferenz der SED 1957). Die SED beherrscht über ihre mannigfachen „Transmissionsriemen“ das gesamte T.-Leben. Die Dramatiker bilden eine Sektion im Deutschen Schriftstellerverband. Die Bühnenkünstler sind in der Gewerkschaft Kunst FDGB organisiert. Ihre Ausbildung erfolgt an der T.-Hochschule Leipzig und an der Schauspielschule Berlin; private Schauspielschulen gibt es nicht. Die Engagementsvermittlung läuft über die Staatliche Zentrale Bühnenvermittlung. Arbeitsrechtliche Grundlage ist das „Lohn- und Gehaltsabkommen für die T. und Kulturorchester“, [S. 650]das zwischen dem Ministerium für Kultur und der Gewerkschaft Kunst vereinbart wird und neben den Tarifen und Sozialleistungen auch politische und gesellschaftliche Verpflichtungen der Künstler festlegt. Besonders wichtige Kräfte werden durch Einzelvertrag bevorzugt. Private Bühnen gibt es seit 1953 nicht mehr. Alle T. (1966: 95, BRD 76) unterstehen der Abt. Theater, Musik, Veranstaltungswesen des Ministeriums für Kultur, das die Subventionen zuteilt und die Intendanten einsetzt. Das Ministerium wiederum wird angeleitet und kontrolliert von der Abt. Kunst, Literatur und Kulturelle Massenarbeit des ZK der SED. Maßgeblicher SED-Funktionär, der sich mit T.-Fragen beschäftigt, ist Hans ➝Rodenberg, Mitgl. des Staatsrates und stellv. Minister für Kultur. An der Spielplangestaltung sind außer den künstlerischen Leitungen beteiligt die BPO und BGL der T., die Besucherräte und die örtlichen Instanzen der SED und des Staatsapparates. Verbote bereits einstudierter Werke kamen wiederholt vor, z. B. 1951 „Das Verhör des Lukullus“ von Brecht und Dessau in der Staatsoper Berlin, das endlich 1965 in dritter Fassung aufgeführt werden durfte, 1954 „Der Prinz von Homburg“ von Kleist im Stadt-T. Erfurt, 1959 „Das Schwitzbad“ von Majakowski in der Volksbühne Berlin. Das erste Stück wurde wegen Pazifismus, das zweite wegen Militarismus verboten, das dritte wegen seiner Kritik an der Funktionärs-Bürokratie, obwohl es sich um ein in der SU gefeiertes Werk und die Inszenierung eines sowjet. Regisseurs handelte. Der Bühnenvertrieb ist weitgehend vom „volkseigenen“ Henschel-Verlag in Berlin monopolisiert. Lizenzen für Weststücke müssen beim Ministerium für Kultur beantragt werden; die Genehmigung wird aus ideologischen und finanziellen Gründen (Devisen) nur selten erteilt. Die traditionelle Volksbühnen-Organisation und die T.-Abonnements sind durch das „Betriebs-Anrecht“ ersetzt worden, d.h. durch den kollektiven T.-Besuch unter Regie der BGL der jeweiligen Betriebe. Der theatralischen Betreuung der Dorfbevölkerung dient die „Landbespielung“. Das Publikum wird durch die politisch ausgerichteten Programmhefte, T.-Zirkel und Zuschauerkonferenzen beeinflußt. In den Besucherräten sitzen Vertreter der Parteien, Massenorganisationen und der Nationalen Volksarmee. Das Regime veranstaltet eine Reihe von Festspielen, so die Berliner Festtage (Gegenstück zu den Festwochen in West-Berlin), die Arbeiterfestspiele (Gegenstück zu den Ruhrfestspielen), die Ostseewoche (Gegenstück zu der Kieler Woche) u.a. Die T.-Kritik in der Presse dient ebenfalls der politisch-ideologischen Belehrung des Publikums und der Künstler. Fachorgan „Theater der Zeit“ (zweimal im Monat) wird von SED-Redakteuren herausgegeben. Bei den 5 Kinder-T., einer aus der SU übernommenen Einrichtung, spielen die FDJ und die Organisationen der Jungen Pioniere eine entscheidende Rolle. Das unbestreitbare internationale Ansehen des T. basiert ausschließlich auf der Leistung dreier Ostberliner Bühnen: des Berliner Ensembles, in der Nachfolge Brechts von Helene Weigel geleitet, der Komischen Oper Berlin unter Leitung von Felsenstein und der Deutschen Staatsoper (Intendant Hans Pischner). Die wichtigsten anderen Bühnen sind das Deutsche Theater mit seinen Kammerspielen (Wolfgang ➝Heinz), die Volksbühne (Karl Holen) und das Maxim-Gorki-Theater (Maxim Vallentin) in Berlin, das Staatstheater Dresden und die Städtischen Bühnen Leipzig. Den repräsentativen Bühnen, insbesondere dem Berliner Ensemble, der Komischen Oper und Deutschen Staatsoper, stehen nahezu unbegrenzte Mittel zur Verfügung für lange Probenzeiten und u. U. Verpflichtung westdeutscher Gäste. Dennoch sind die bedeutendsten Künstler nach dem Westen abgewandert. Nach dem 13. Aug. 1961 (Mauer) führte die Abwanderung zu einer ernsten Krise des T.-Lebens, die durch Gäste aus den Volksdemokratien und Absolventen der T.-Schulen notdürftig ausgeglichen wurde. Die Darstellungskunst bewegt sich zwischen den beiden entgegengesetzten Methoden von Stanislawski und Brecht. Die am Naturalismus des 19. Jahrhunderts orientierte Stanislawski-Methode, wird an den Schauspielschulen gelehrt; eine Art Modellbühne ist das Maxim-Gorki-Theater. In der Stalin-Zeit galt diese Methode als die einzig legitime; sie konnte allerdings, vornehmlich wegen der Abneigung der Künstler, nie ganz durchgesetzt werden. Später hat die Epische Methode Brechts, eine avantgardistische und revolutionäre Methode, die lange als Formalismus verpönt war, eine Aufwertung erfahren. Offiziell gelten heute beide Methoden als Sozialistischer ➝Realismus, aber die Kulturfunktionäre bemühen sich, die Brechtsche Art, die besonders bei den jungen Künstlern Schule gemacht hat, wieder in den Hintergrund zu drängen und auf das Berliner Ensemble zu beschränken. Die Kritik richtet sich gegen die von Brecht-Epigonen entwickelten Formen des „didaktischen“ und „dialektischen T.“, die außer auf Brecht auf die Theaterrevolutionäre der zwanziger Jahre, Meyerhold und Tairow in Rußland, Piscator in Deutschland zurückgehen. (Meyerhold wurde 1939 liquidiert, Tairow erhielt 1946 Berufsverbot und starb verfemt, Piscator inszenierte nach 1945 bis zu seinem Tode 1965 in der BRD.) Das didaktische und dialektische T. ist radikal kommunistisch (Dialektischer Materialismus), bedient sich aber formaler Extravaganzen und bevorzugt die Methode des „offenen Aussprechens“, stellt also die Schwierigkeiten des Aufbaus, die Härte des Klassenkampfes und die Fehler der Funktionäre relativ ungeschminkt dar. Die SED wirft dieser Form des T. bürgerliche Intellektualität, Mangel an Volkstümlichkeit und an Parteilichkeit vor. Von den Dramatikern stehen dem didaktisch-dialektischen Stil nahe Helmut Baierl („Die Feststellung“, „Frau Flinz“), der 1955 aus der BRD zugezogene Peter Hacks („Die Schlacht bei Lobositz“, „Die Sorgen und die Macht“, „Moritz Tassow“), Claus Hammel („Um 9 an der Achterbahn“), Helmut Sakowski („Steine im Weg“), Bernhard Seeger („Unterm Wind der Jahre“), während Hedda Zinner („Der Teufelskreis“, „Die Lützower“), Harald Hauser („Am Ende der Nacht“) und Gustav von Wangenheim („Studentenkomödie“) das konventionell gebaute, schöngefärbte, politisch wie menschlich verlogene Tendenzstück nach sowj. Muster vertreten. Die beiden inzwischen verstorbenen Klassiker [S. 651]der deutschen kommun. Dramatik, Brecht und Friedrich Wolf, haben alle bedeutenden Stücke vor ihrer Ansiedlung in Ostberlin geschrieben, sind also nur bedingt als Dramatiker der „DDR“ zu verzeichnen; beide äußerten sich am Ende ihres Lebens verbittert über das SED-Regime. Während des „Tauwetters“ wurden die sowjet. und sowjetzonalen Tendenzstücke weitgehend aus den Spielplänen der Bühnen verdrängt, eine Entwicklung, die die SED durch rigorose Säuberung rückgängig machte (1957–59: Ablösung von 22 Intendanten). Einen wesentlichen Teil des Spielplanes bestreiten klassische Werke, die häufig in Inszenierung und Programmheft tendenziös ausgelegt werden (Kulturelles Erbe). Das didaktische T. konnte sich am stärksten in der Laienkunst durchsetzen. Seit der 1. Bitterfelder Konferenz orientiert sich die Kulturpolitik jedoch auf das sog. Arbeiter-T., eine dilettantische Kopie des Berufs-T. 1966 gab es 120 Arbeiter- und Bauern-T. mit 3.600 Mitwirkenden. Das Arbeiter-T. führt neben Tendenzstücken sogar Klassiker und Opern auf (Arbeiteroper); denn nach kommun. Auffassung gibt es keinen „qualitativen“ Unterschied zwischen Berufskünstlern und Laien. Als Charakteristiken des Arbeiter-T. nannte ein Funktionär des Ministeriums für Kultur: 1. „Die Mitglieder sollten in ihrer Mehrheit Arbeiter und Bauern sein“; 2. „Die Mitglieder betrachten ihre künstlerische Tätigkeit als gesellschaftlichen Auftrag und wollen ihrer Klasse beim Aufbau eines sozialistischen Kulturlebens helfen“; 3. „Die Arbeiter-T. betreiben ihre Arbeit nicht als Selbstzweck, sondern mit dem Ziel, in einigen Jahren aktiv und planmäßig an der Befriedigung der kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung unserer Republik mitzuhelfen“ („Sonntag“ v. 6. 12. 1959). Arbeiter-T. gilt als Volkskunst. Die großzügigen staatlichen Subventionen wurden ab 1. 1. 1966 abgeschafft durch die „Anordnung über die Leistungsfinanzierung der T., Varietés und Kabaretts“ (GBl. III, S. 27), die den Verwaltungen der Bezirke, Kreise und Städte unterstehen. Danach sind Zuschüsse von der Höhe der Eigenleistungen abhängig und werden nur gewährt, wenn neben bestimmten wirtschaftlichen Faktoren die Einhaltung der „Prinzipien der sozialistischen Spielplanpolitik“ und die in einem Perspektivplan festgelegten Entwicklungsmöglichkeiten erfüllt werden. Gewinne dürfen nicht in voller Höhe von den T. vereinnahmt werden, sondern werden auf den „geplanten Zuschuß“ des folgenden Haushaltsjahres angerechnet; auch sollen sie in „Prämienfonds“ fließen, aus denen „die Entwicklung neuer sozialistischer Werke“ oder deren Inszenierung honoriert wird. Für Ur- bzw. Erstaufführungen sozialistischer Bühnenwerke werden Prämien gezahlt. (Literatur, Kabarett, Kulturelle Massenarbeit, Kultureller Austausch, Verband der Theaterschaffenden) Literaturangaben Hain, Sybille: Vom Volkstheater zur politischen Massenveranstaltung. München 1959, Pohl und Co. 120 S. Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Tobias, Josef: Die neuere Entwicklung des Theaters in der SBZ … (1955 bis 1956). (BB) 1957. 34 S. Weber, Jochen: Das Theater in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 144 S. m. 20 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 649–651 Thälmann-Pioniere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Theodor-Neubauer-MedailleSiehe auch: Theater: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Theaterwesen: 1956 1958 Als Instrument der Bewußtseinsbildung (sozialistisches ➝Bewußtsein), der Agitation und Propaganda ist die darstellende Kunst der kommun. Kulturpolitik unterworfen. Die Schauspielhäuser sollen „Pflanzstätten der Kultur, der fortgeschrittenen sowjetischen Ideologie und Moral“ sein und „an der Erziehung des Sowjetmenschen aktiv teilnehmen“ (Beschluß des ZK der KPdSU v. 26. 8. 1946). Die…
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Finanzrevision (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der Begriff F. umfaßt zwei Einrichtungen des mitteldeutschen Wirtschaftssystems: 1) Die Prüfung der Wirtschaftstätigkeit und die Kontrolle und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Planung und Abrechnung der Einzelpläne (insbesondere der Finanzpläne) sowie der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch besondere staatliche Revisionsorgane. 2) Die Staatliche F. ist ein besonderer Kontrollapparat des Ministeriums der Finanzen. Als Sonderverwaltungsapparat ist sie unabhängig von den Wirtschaftseinheiten, Staats- und Wirtschaftsorganen. Die Revisionsinstanzen sind im gesamten Wirtschaftsgebiet einheitlich organisiert. Der Staatlichen F. obliegt die Revision aller Wirtschaftseinheiten in sämtlichen Wirtschaftsbereichen und die der staatlichen Organe und Institutionen. Zu den Aufgaben dieser Revisionsinstanzen gehören: a) die jährliche Prüfung und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Jahresbilanzen sowie der Gewinn- und Verlustrechnungen bei allen den Wirtschaftseinheiten, die nach dem Rentabilitätsprinzip (Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung) arbeiten (z. B. VEB, VVB, Banken); b) die Prüfung und Bestätigung der Jahreshaushaltsrechnungen der zentralen und örtlichen staatlichen Organe, die Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie des Prinzips der Sparsamkeit bei der Aufstellung, Durchführung und Abrechnung der Finanz-, Haushalts-, Kredit- und Valutapläne sowie der ökonomischen Nutzung der Fonds und des staatlichen Vermögens. Sofern die Revisionsinstanzen gemäß ihren Kompetenzen nicht sofort die Beseitigung aufgedeckter Unwirtschaftlichkeiten und Unregelmäßigkeiten, die Einschaltung der Gerichte oder sonstige Abhilfemaßnahmen bei ermittelten Plan- und Ordnungswidrigkeiten veranlassen können, erfolgen diese Interventionen durch den Minister der Finanzen. Die Gründe für die Schaffung eines selbständigen Verwaltungsapparates von Revisionsinstanzen auf dem Gebiet der Finanzwirtschaft Anfang 1966 waren die infolge der Wirtschaftsreform stattgefundenen Veränderungen vor allem im Status der „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ (VVB) und die Umorganisationen in der Wirtschaftslenkung (vgl. VO vom 5. 3. 1966; GBl. II, S. 167). Zunächst war bei der Einführung des Neuen ökonomischen Systems den VVB die Finanzrevision gegenüber ihren VEB übertragen worden. Die Finanzkontrolle und -➝revision gegenüber den VVB übten die 1963/64 neu eingerichteten „Industrie-Bankfilialen“ der Deutschen Notenbank und die Industrieabtei[S. 208]lungen des bis Ende 1965 bestehenden Volkswirtschaftsrates aus. (Industrieministerien) Da durch die Umwandlung der VVB zu Organen mit wirtschaftlicher Rechnungsführung diese mit ihren Betrieben zu einer Gewinn- und Verlustgemeinschaft mit vielfach gleichen Interessen zusammenwuchsen, übten die VVB ihre Kontroll- und Revisionsbefugnisse gegenüber den Betrieben nicht in der von den Staats- und Wirtschaftsbehörden gewünschten Weise aus (Durchsetzung der staatlichen Interessen ausgedrückt in Plänen und Anweisungen). Deshalb wurde Anfang 1966 das Revisionswesen als eine von den wirtschaftsleitenden Organen unabhängige staatliche Instanz unter der fachlichen Anleitung des Ministeriums der Finanzen neu konstituiert. Die Staatliche F. stellt nach den inzwischen zum Revisionswesen ergangenen Verordnungen eine Art „Bundesrechnungshof“ dar, allerdings mit erheblich mehr Befugnissen und einem wesentlich erweiterten Betätigungsfeld. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 207–208 Finanzorgane A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzschuldenSiehe auch die Jahre 1975 1979 Der Begriff F. umfaßt zwei Einrichtungen des mitteldeutschen Wirtschaftssystems: 1) Die Prüfung der Wirtschaftstätigkeit und die Kontrolle und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Planung und Abrechnung der Einzelpläne (insbesondere der Finanzpläne) sowie der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch besondere staatliche Revisionsorgane. 2) Die Staatliche F. ist ein besonderer Kontrollapparat des Ministeriums der Finanzen. Als Sonderverwaltungsapparat…
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Terror (1969)
Siehe auch: Terror: 1975 1979 Terrorismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Straftatbestand nach den §§ 101, 102 des neuen Strafgesetzbuchs, der an die Stelle des im Pj. verwendeten Begriffs „Terrorismus“ für die Tatbestände des § 17 („staatsgefährdende Gewaltakte“) und § 18 („Angriffe gegen örtliche Organe der Staatsmacht“) des Strafrechtsergänzungsgesetzes getreten ist. In Anwendung des StEG durch das OG und die Bezirksgerichte war in zahlreichen Fällen der Versuch, nach dem 13. 8. 1961 aus der „DDR“ zu flüchten („Grenzdurchbruch“) oder von West-Berlin aus Fluchthilfe zu leisten, als Terrosismus gewertet und mit z. T. sehr harten Strafen geahndet worden (z. B. in zwei Schauprozessen im Juli und August 1962 gegen 10 Angeklagte 2 lebenslange Zuchthausstrafen und 69 Jahre Zuchthaus). Nach § 101 StGB liegt T. vor, wenn der Täter mit Sprengungen, Brandstiftungen, Zerstörungen oder anderen Gewaltakten das Ziel verfolgt, Widerstand gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung oder gegen die Ordnung an der „Staatsgrenze der DDR“ zu leisten oder hervorzurufen. In dieser Zielsetzung liegt das entscheidende Abgrenzungsmerkmal zu anderen Straftatbeständen (Brandstiftungen, Widerstand gegen die Staatsgewalt). Bevorzugtes Schutzobjekt dieser Strafbestimmung sollen die Mauer und die Sperren an der Demarkationslinie sein. Strafrechtlichen Schutz vor terroristischen Angriffen genießen nach § 102 StGB auch die Funktionäre, und zwar nicht nur die im Staatsapparat tätigen, sondern auch diejenigen, die ausschließlich „gesellschaftliche“ Tätigkeiten ausüben, z. B. hauptamtliche SED-, FDGB- und FDJ-Funktionäre. Auch hier muß beim Täter die Zielvorstellung bestehen, daß er mit seinem Angriff die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der „DDR“ schädigen will. Ein aus rein persönlichen Motiven, etwa aus Neid oder Eifersucht geführter Angriff gegen einen Parteifunktionär wird also nicht als T. bestraft werden können, wohl aber nach anderen Bestimmungen. In besonders schweren Fällen des T. kann auf lebenslange Freiheitsstrafe oder Todesstrafe erkannt werden. Literaturangaben Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 649 Territorialprinzip A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TextilindustrieSiehe auch: Terror: 1975 1979 Terrorismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Straftatbestand nach den §§ 101, 102 des neuen Strafgesetzbuchs, der an die Stelle des im Pj. verwendeten Begriffs „Terrorismus“ für die Tatbestände des § 17 („staatsgefährdende Gewaltakte“) und § 18 („Angriffe gegen örtliche Organe der Staatsmacht“) des Strafrechtsergänzungsgesetzes getreten ist. In Anwendung des StEG durch das OG und die Bezirksgerichte war in zahlreichen Fällen der Versuch, nach dem…
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Arbeitszeit (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach § 40 des Gesetzes der ➝Arbeit betrug die A. 8 Stunden, für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren 7½ und für Jugendliche von 14 bis 16 Jahren 7 Stunden täglich. Durch Gesetz vom 19. 1. 1957 (GBl. I, S. 73) wurde in den VEB sowie im Verkehrs- und Nachrichtenwesen die A. auf 45 Stunden durch Verringerung der täglichen A. um ½ Stunde verkürzt. Nach § 87 des Gesetzbuches der Arbeit wird die A. entsprechend dem Stand der Arbeitsproduktivität im Volkswirtschaftsplan festgelegt. Die Verkürzung der A. wird von der Steigerung der Arbeitsproduktivität abhängig gemacht. Mit dem 1. 4. 1966 wurde für alle Werktätigen unter allgemeiner Verkürzung der A. auf 45 Stunden (für Schichtarbeiter auf 44 Stunden) die „5-Tage-Arbeitswoche für jede zweite Woche“ eingeführt. Die frühere Verpönung des freien Sonnabends, zum Beispiel durch § 72 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit, demzufolge nur ein arbeitsfreier Tag in der Woche zu gewähren ist, galt damit nicht mehr. Durch die „VO über die durchgängige 5-Tage-Arbeitswoche und die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Neuregelung der Arbeitszeit in einigen Wochen mit Feiertagen“ vom 3. 5. 1967 (GBl. II, S. 237) wurde mit Wirkung vom 28. 8. 1967 die allgemeine A. von wöchentlich 45 Stunden auf 43¾ Stunden und die A. für Werktätige, die ständig im Dreischicht- oder durchgehenden Schichtsystem arbeiten, von wöchentlich 44 Stunden auf 42 Stunden im Wochendurchschnitt verkürzt. Die wöchentliche A. wurde auf die Arbeitstage Montag bis Freitag verteilt. Für im Dreischicht- oder durchgehenden Schichtsystem arbeitende Werktätige muß im Prinzip die gleiche zusammenhängende arbeitsfreie Zeit wie für die anderen Werktätigen gesichert werden. Für Werktätige, deren tägliche A. nicht auf einheitlich 8¾ Stunden festgelegt oder denen der arbeitsfreie Sonnabend nicht gewährt werden kann, weil sie für die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung verantwortlich sind, ist der arbeitsfreie Tag [S. 45]an einem anderen Werktag der Woche zu gewähren, der nicht mit dem Sonntag Zusammenhängen muß. Einzelheiten werden in Rahmenkollektivverträgen geregelt. Abweichende Regelungen können auch für Werktätige in den Bereichen getroffen werden, in denen auf Grund der Besonderheit der Produktion oder der Arbeit bzw. der Vegetationsperiode nicht in jeder Woche der arbeitsfreie Sonnabend gewährt werden kann, insbesondere also für die Landwirtschaft. Der Unterricht in Schulen und Hochschulen bleibt auf 6 Tage verteilt. Gleichzeitig wurde die Zahl der gesetzlichen Feiertage vermindert. Die Verkürzung der A. erfolgte bei gleicher Leistung ohne Lohnminderung. Überstunden müssen von der Gewerkschaft genehmigt werden, mehr als 120 Überstunden im Jahr dürfen nicht geleistet werden. Diese Bestimmung wird jedoch vielfach mißachtet, da wegen der ungleichmäßigen Belieferung mit Material insbesondere an Quartalsenden mehr gearbeitet werden muß, um das Produktionssoll zu erfüllen. Die A.-Verkürzung wird ferner sehr oft dadurch aufgehoben, daß die ständigen ➝Produktionsberatungen außerhalb der A. stattfinden, Feierabendarbeit geleistet werden muß und „freiwillige“ Sonderschichten für das Nationale Aufbauwerk zu leisten sind. Für Überstundenarbeit wird ein Zuschlag in Höhe von 25 v. H. des Tariflohns, also nicht des Effektivlohns, gezahlt. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 44–45 Arbeitsverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArchitektenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach § 40 des Gesetzes der ➝Arbeit betrug die A. 8 Stunden, für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren 7½ und für Jugendliche von 14 bis 16 Jahren 7 Stunden täglich. Durch Gesetz vom 19. 1. 1957 (GBl. I, S. 73) wurde in den VEB sowie im Verkehrs- und Nachrichtenwesen die A. auf 45 Stunden durch Verringerung der täglichen A. um ½ Stunde verkürzt. Nach § 87 des Gesetzbuches der Arbeit wird die A. entsprechend dem Stand der…
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Kulturelle Massenarbeit (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Belohnung des Pj. für alle Bemühungen und Maßnahmen der SED, der Massenorganisationen und des Staatsapparates, „alle Lebensbereiche mit sozialistischer Weltanschauung und Kultur so zu durchdringen, daß die reichen geistigen, sittlichen und emotionalen Werte der sozialistischen Menschengemeinschaft zur Formung sozialistischer Persönlichkeiten fruchtbar werden“ (Beschluß des Staatsrates v. Dez. 1967). Die KM. dient somit vornehmlich der Bewußtseinsbildung im parteilichen Sinne (Sozialistisches ➝Bewußtsein), in deren Dienst auch alle Gattungen der Literatur und Bildenden Kunst gestellt werden (Agitation und Propaganda), aber auch der „ständigen Hebung des Kulturniveaus aller Bürger der DDR als Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Gesellschaft“ (lt. dem zitierten Staatsratsbeschluß) und schließlich der Mehrung der fachlichen und technischen Kenntnisse der Werktätigen (Produktionspropaganda). Nach den Konzeptionen der Ideologischen Kommission und der Abteilung Kultur im zentralen Apparat der SED und der Abteilung örtliche Organe, Grundsatzfragen, KM. des Ministeriums für Kultur wird die KM. in erster Linie vom FDGB getragen, durch dessen Zeitschrift „Kulturelles Leben“ politisch ausgerichtet und durch das Zentralhaus für Kulturarbeit stofflich und methodisch angeleitet. Die Kulturfunktionäre sollen durch ein zweijähriges Grund-Fernstudium, das die Abt. Kultur der Räte der Kreise einzurichten haben, auf ihre Aufgabe vorbereitet sein, was aber meist nicht der Fall ist. Im Staatshaushalt (1966: 873,2 Mill M; Aufgliederung Kulturpolitik, Teil 6), im Haushalt des FDGB, aber auch von den Betrieben werden für die KM. beträchtliche Mittel aufgewendet. Institutionen der KM. sind vor allem die Allg. öffentl. Bibliotheken (Bibliothekswesen), die Kulturhäuser, die Zirkel für Gesang, Volks- und Gesellschaftstanz, Laienspiel, künstlerisches Laienschaffen (Laienkunst), Fotographie usw., mit denen an sich politisch neutrale Neigungen und Interessen der Werktätigen angesprochen werden, und manche Veranstaltungen aus dem Bereich der Erwachsenenbildung, insbesondere solche der Gesellschaft Urania und des Deutschen Kulturbundes. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 354 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kultureller AustauschSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Belohnung des Pj. für alle Bemühungen und Maßnahmen der SED, der Massenorganisationen und des Staatsapparates, „alle Lebensbereiche mit sozialistischer Weltanschauung und Kultur so zu durchdringen, daß die reichen geistigen, sittlichen und emotionalen Werte der sozialistischen Menschengemeinschaft zur Formung sozialistischer Persönlichkeiten fruchtbar werden“ (Beschluß des Staatsrates v. Dez. 1967). Die KM. dient somit…
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Rettungsdienst (1969)
Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 [S. 533]Innerhalb der „operativen Organisation“ des Deutschen Roten Kreuzes der „DDR“ gibt es zwei Arten von R., den Wasser-R. und Berg-R. Beide unterstehen als besondere Abteilungen dem Sekretariat des DRK-Kreiskomitees und untergliedern sich in „Züge“ und „Einsatzgruppen“. Der „Berg-R. des DRK“ wurde bisher vor allem in der Sächsischen Schweiz und im Bezirk Suhl tätig. Er arbeitet eng mit dem Feriendienst des FDGB zusammen, klärt die Urlauber über die Gefahren der Bergwelt auf, informiert über Verhalten bei Unfällen, legt Schutzhütten an, stellt Warntafeln auf und unterhält Unfallhilfsstellen. Die Gesamtzahl der aktiven Mitglieder im Berg-R. erhöhte sich von 1953 bis Anfang 1967 von 458 auf 1935. Von 1960 bis 1967 retteten sie 1.093 Menschen aus Bergnot, davon 241 im Jahre 1967. Jährlich werden vom DRK angeblich über 2.000 Einsätze mit mehr als 60.000 Einsatzstunden durchgeführt, während Erste Hilfe in mehr als 11.000 Fällen geleistet wird. Der „Wasser-R. des DRK“, der für die Abwendung drohender Gefahren auf allen Gewässern zuständig ist, führt an den Küsten die spezielle Bezeichnung „Seenot-R.“. Seine Aufgaben entsprechen etwa denen der „Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger“, Sitz Bremen. Zwischen beiden besteht seit 1956 ein Übereinkommen über gegenseitige Verständigung und Hilfe bei Rettungsarbeiten im benachbarten Küstengebiet und über die Versorgung von Rettungsschiffen. Im Küstenbereich unterhält das DRK Motorrettungsstationen in Timmendorf/Poel, Warnemünde, Barhöft, Saßnitz und auf der Insel Rügen. Ruderrettungsstationen gibt es in Kühlungsborn, Wustrow, Prerow, Zingst und in Zinnowitz. Die Küstenfunkstelle Rügen-Radio hat im Seenotdienst die Aufgabe, SOS-Meldungen aufzunehmen und sie schnellstens an die nächste Seenotstation weiterzugeben. Die Organisation des Wasser-R. verfügte Anfang 1967 über 31.500 ausgebildete Rettungsschwimmer. Von 1954 bis 1967 sind nach amtlichen Angaben von Angehörigen des Wasser-R. 9.984 Personen vor dem Tode des Ertrinkens oder aus Eisnot gerettet worden; davon 661 im Jahre 1967. Die Anzahl der Wächter des Wasser-R. in Ostseebädern und an Badestellen der Binnengewässer wird mit rund 25.000 angegeben. Sie scheint indessen weit überhöht zu sein, denn in der Zeitschrift „Deutsches Rotes Kreuz“ (Nr. 5 und 10/1968) wird über beachtliche Mängel in der Aufsicht geklagt. Vor allem fehlt es an Rettungsschwimmern in den Seebädern, so daß in der Badesaison 1967 im Küstenbereich 30 Menschen ertranken. Zahlreiche Rettungstürme blieben unbesetzt, und selbst die bekannten Bäder wie Zinnowitz, Heringsdorf, Ahlbeck und Bansin mußten, wie die Zeitschrift berichtet, noch „im Juni mit der Hälfte oder gar nur einem Drittel der benötigten Kräfte auskommen“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 533 Resozialisierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RettungsmedailleSiehe auch die Jahre 1966 1975 1979 [S. 533]Innerhalb der „operativen Organisation“ des Deutschen Roten Kreuzes der „DDR“ gibt es zwei Arten von R., den Wasser-R. und Berg-R. Beide unterstehen als besondere Abteilungen dem Sekretariat des DRK-Kreiskomitees und untergliedern sich in „Züge“ und „Einsatzgruppen“. Der „Berg-R. des DRK“ wurde bisher vor allem in der Sächsischen Schweiz und im Bezirk Suhl tätig. Er arbeitet eng mit dem Feriendienst des FDGB zusammen, klärt die Urlauber über…
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Alkoholmißbrauch (1969)
Siehe auch: Alkoholismus: 1965 1966 Alkoholmißbrauch: 1975 1979 1985 Der Alkoholverbrauch hat in den letzten Jahren ständig zugenommen. Von 1957 bis 1965 stieg der Pro-Kopf-Verbrauch von Spirituosen von 3,6~l auf 4,7~l und von Wein und Sekt von 1,8~l auf 4,2~l. Gleichzeitig weist die Alkohol-Kriminalität seit Jahren eine steigende Tendenz auf. Dabei ist festzustellen, daß die Bezirke, die Spitzenpositionen im Alkoholkonsum erreichten, jeweils auch die größte Kriminalität hatten. Der A. gilt als eine der Hauptursachen der Kriminalität. Nach Angaben der Kriminalitätsstatistik sind 1967 31 v. H. aller Straftaten unter Alkoholeinwirkung begangen worden. Verschiedene Delikte, wie Raub (52,2 v. H.), Notzucht (53,6 v. H.), vorsätzliche Körperverletzung (54,8 v. H.), Sachbeschädigung (über 60 v. H.) und Verkehrsdelikte (66,2 v. H.) wurden überwiegend unter Alkoholeinfluß begangen. Etwa 50 v. H. der Alkoholtäter sind Personen, die häufig Alkohol zu sich nehmen. Von den Justizorganen wird deshalb eine wirksamere Bekämpfung und Verhütung der Alkoholkriminalität gefordert. Verminderte Zurechnungsfähigkeit bzw. Unzurechnungsfähigkeit durch Alkoholgenuß begründet nach dem neuen Strafgesetzbuch (StGB) weder einen Strafmilderungs- noch einen Schuldausschließungsgrund. Bei schuldhaft herbeigeführter Unzurechnungsfähigkeit ist der Täter nach dem von ihm verletzten Gesetz zu bestrafen. Dem Schutz der Jugend vor A. dient die Vorschrift des §~147 StGB, der die Verleitung von Kindern und Jugendlichen zum A. mit Freiheitsstrafe bis zu 2~Jahren oder Strafen ohne Freiheitsentzug bedroht. Diese Strafbestimmung richtet sich vor allem gegen Gastwirte, die pflichtwidrig alkoholische Getränke an Jugendliche abgeben. A. wird auch als eine wesentliche Ursache für andere Störungen des gesellschaftlichen Lebens angesehen. Rund 20 v. H. der Ehescheidungen sollen auf A. zurückzuführen sein. Die Tatsache, daß 1967 im Bauwesen 12,2 v. H. der tödlichen Unfälle infolge A. eingetreten sind, wird als besonders besorgniserregend bezeichnet. Der Alkoholgenuß während der Arbeitszeit wird seit langem scharf kritisiert, da er die Arbeitsproduktivität störe und häufig Gesetzesverletzungen zur Folge habe. Der Kampf gegen den Alkohol sei daher Aufgabe aller gesellschaftlichen Kräfte. Als Maßnahmen gegen A. werden verstärkte Aufklärungsarbeit, höhere Preise für alkoholische Getränke und Verbot der Werbung für hochprozentigen Alkohol gefordert. Nach einer VO vorn 22. 9. 1962 (GBl. II, S. 684) gehören die Kosten für ärztliche Behandlung und Beförderung bei A. nicht zu den Leistungen der Sozialversicherung und sind daher vom Betroffenen selbst zu tragen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 22 AK-Verfahren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Allgemeiner Deutscher NachrichtendienstSiehe auch: Alkoholismus: 1965 1966 Alkoholmißbrauch: 1975 1979 1985 Der Alkoholverbrauch hat in den letzten Jahren ständig zugenommen. Von 1957 bis 1965 stieg der Pro-Kopf-Verbrauch von Spirituosen von 3,6~l auf 4,7~l und von Wein und Sekt von 1,8~l auf 4,2~l. Gleichzeitig weist die Alkohol-Kriminalität seit Jahren eine steigende Tendenz auf. Dabei ist festzustellen, daß die Bezirke, die Spitzenpositionen im Alkoholkonsum erreichten, jeweils auch die größte Kriminalität hatten. …
DDR A-Z 1969
Sozialfürsorge (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage ist seit dem 1. 7. 1968 die VO über die Allgemeine S. vom 15. 3. 1968 (GBl. II, S. 167). (Bis 31. 3. 1956 galt die VO vom 22. 4. 1947, erlassen aufgrund des Befehls Nr. 92 der SMAD, bis zum 30. 6. 1968 galt die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 [GBl. I, S. 233].) Leistungen der S. (S.-Unterstützung) erhalten hilfsbedürftige Personen, die den notwendigen Lebensunterhalt für sich und ihre hilfsbedürftigen unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht verdienen können, über kein verwertbares Vermögen oder Einkommen aus Vermögen verfügen und keine ausreichenden Mittel von anderer Seite erhalten oder erhalten können. Hilfsbedürftig ist nicht, wer arbeitsfähig ist und eine zumutbare Arbeit ablehnt. Nach der Ersten DB zur VO über die Allgemeine S. vom 25. 3. 1968 (GBl. II, S. 172) gelten folgende Personen als hilfsbedürftig: a) Frauen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, und Männer, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, b) Personen, deren Invalidität oder Arbeitsunfähigkeit durch einen vom Rat des Kreises, Abt. Gesundheits- und Sozialwesen, beauftragten Arzt bestätigt worden ist, c) Frauen mit mindestens 1~Kind im Alter bis zu 3 Jahren oder mindestens 2 Kindern unter 8 Jahren, die deshalb nicht sofort ein Arbeitsrechtsverhältnis eingehen können, weil die Kinder nicht durch Familienangehörige, in einer Kinderkrippe, einem Kindergarten oder einer sonstigen Kindereinrichtung bzw. durch dritte Personen betreut werden können, d) Personen, die einen ständig der Pflege bedürftigen Angehörigen betreuen müssen, e) Personen, die aus anderen Gründen für kurze oder längere Zeit nachweisbar nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt durch Arbeitseinkommen oder aus anderen Einkünften zu bestreiten. Die S. soll nicht „karitativ“, sondern „produktiv“ wirken. Sie soll sich grundsätzlich vom Begriff der „Wohlfahrtspflege“ unterscheiden („Arbeit und S.“, 1951, S. 237). Deshalb haben sich nach § 1, Abs. 2 der Ersten DB die hilfsbedürftigen Personen intensiv um die Aufnahme einer geeigneten Arbeit und die Schaffung der Voraussetzungen hierfür zu bemühen. Die Leistungen der Allgemeinen S. können in folgenden Unterstützungen bestehen: a) Hauptunterstützung für Hilfsbedürftige, b) Mitunterstützung für hilfsbedürftige unterhaltsberechtigte Haushaltsangehörige, c) Mietbeihilfe, d) Pflegegeld, e) Blindengeld bzw. Sonderpflegegeld, f) Beihilfen für Tuberkulose-, Geschwulst- und Zuckerkranke und Sonderbeihilfen für den Kauf zusätzlicher Lebensmittel, g) staatlicher Kinderzuschlag bzw. staatliches Kindergeld, h) Zuschläge gemäß Rentenzuschlagsverordnung für Personen, die von unterhaltsverpflichteten Angehörigen unterhalten werden, i) Taschengeld bei Krankenhausaufenthalt, k) einmalige Beihilfen, 1) Sachleistungen entsprechend den für die Sozialversicherung geltenden Bestimmungen, m) Bestattungskosten. Die Barunterstützungen betragen für den Hauptunterstützungsempfänger seit dem 1. 7. 1968 110,– M (vorher 85,– M), für einen mitunterstützten Erwachsenen (Ehegatte und andere Personen) 50,– M (zuvor 30,– M) und für ein mitunterstütztes Kind 40,– M (zuvor 35,– M). Ein seit dem 1. 6. 1958 gewährter Zuschlag in Höhe von 9,– M entfiel mit dem 1. 7. 1968. Die Mietbeihilfe wird nach Ortsklasse und Zahl der unterstützten Familienangehörigen gestaffelt mit Beträgen von 25,– M bis 40,– M gewährt. Die S. wird durch die Räte der Gemeinden (Referat S. in der Abt. Gesundheits- und Sozialwesen) gewährt. Die S. untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen, Hauptabt. Sozialwesen. Die Referate S. entscheiden über die Hilfsbedürftigkeit. Sie werden dabei von ständigen Kommissionen für Gesundheitswesen und S. unterstützt. Gegen die Ablehnung eines Antrages auf S. ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben, das innerhalb von 2 Wochen beim Hauptreferat S. in der Abt. Arbeit und Berufsausbildung des Bezirks eingelegt werden muß. Dieses hat über die Beschwerde innerhalb 2 Wochen zu entscheiden. Das Referat S. betreut außer den Unterstützungsempfängern die Insassen von Alters-, Pflege- und Siechen- sowie Blindenheimen, für die ganz oder teilweise die Kosten der Heimaufnahme von den Angehörigen nicht getragen werden können. Die Bewohner der Heime erhalten neben Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung ein geringes monatliches Taschengeld. Auch die Betreuung der Haftentlassenen gehört zum Aufgabengebiet des Referats. Prak[S. 564]tisch geschieht in dieser Beziehung sehr wenig. Die S. zahlt ferner an Arbeitslose Differenzbeträge bis zur Höhe der Fürsorgesätze. (Arbeitslosenversicherung) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 563–564 Soziale Revolution A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialismus, WissenschaftlicherSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage ist seit dem 1. 7. 1968 die VO über die Allgemeine S. vom 15. 3. 1968 (GBl. II, S. 167). (Bis 31. 3. 1956 galt die VO vom 22. 4. 1947, erlassen aufgrund des Befehls Nr. 92 der SMAD, bis zum 30. 6. 1968 galt die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 [GBl. I, S. 233].) Leistungen der S. (S.-Unterstützung) erhalten hilfsbedürftige Personen, die den notwendigen Lebensunterhalt für…
DDR A-Z 1969
Genossenschaften, Ländliche (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Den 1945 im Raiffeisenverband zusammengeschlossenen LG wurde durch SMAD-Befehl Nr. 14 vom 20. 11. 1945 die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit gestattet. Anzahl, Mitglieder und Leistungen der LG stiegen schnell. Die Gründe lagen in der durch die Bodenreform gestiegenen Zahl von landwirtschaftlichen Betrieben, in der Förderung durch die Verwaltungen und in der Tatsache, daß die LG alleinige Kreditgeber der Bauern (Banken) und für deren Versorgung mit Produktionsmitteln durch Ausschaltung des privaten Landhandels (Großhandel) mehr und mehr zuständig waren. Auch die Abnahme landwirtschaftlicher Produkte im Rahmen der Ablieferungspflicht lag überwiegend in ihren Händen. Bis 1948 konnten sich die LG entsprechend ihren traditionellen ― demokratischen ― Prinzipien entwickeln (Genossenschaften). Ihre alte Struktur blieb erhalten: Spezial-LG für Geld- und Kreditgeschäfte, für Versorgung der Betriebe, für Absatz, Verarbeitung und Lagerung landwirtschaftlicher Produkte und für weitere Spezialaufgaben (z. B. Meliorations-G., Elektrizitäts-G. ). Kredit- und Handels-G. waren auf Länderebene (Landesgenossenschaftsbanken und Haupt-G.) zusammengeschlossen, die Handels-G. auch auf Zonenebene in einer zentralen Waren-G. G.-Verbände gab es auf Landesebene (Landesprüfungsverbände). Nicht erlaubt wurden ein Zentralverband und ein zentrales Bankinstitut. Seit 1948 versuchte die SED auf die LG Einfluß zu gewinnen. Auf einem „Kongreß der LG Deutschlands“ (16.–18. 3. 1949 in Berlin) wurde ein kommunistisch bestimmter „Zentralverband der landwirtschaftlichen G. Deutschlands“ gegründet mit der Aufgabe, die LG in eine Massenorganisation umzugestalten und ihre Mitglieder für die (wirtschafts-)politischen Ziele der SED einzuspannen. Die Struktur der LG sollte der neuen Aufgabe angepaßt werden: universale Dorf-G. sollten die bisherigen Spezial-G. ersetzen, Organe und Leitungen der F. sollten mit im Sinne der SED linientreuen Personen besetzt werden. Als dieses Ziel am Widerstand der Bauern und G.-Leiter scheiterte, wurden die LG am 20. 11. 1950 mit der VdgB „vereinigt“. Von der gesamten G.-Organisation blieben nur noch die örtlichen Dorf-G. unter dem Namen „Bäuerliche Handels-G.“ (BHG) als „organisatorische Bestandteile“ der VdgB, die seitdem VdgB (BHG) hieß, und einzelne Spezial-G. (vor allem die Molkerei-G.) erhalten. Die G.-Verbände gingen in der VdgB unter. 1954 wurde zwar die VdgB (BHG) wieder in VdgB umbenannt, die BHG und Molkerei-G. blieben jedoch Bestandteile dieser Massenorganisation und sollten durch ihre wirtschaftliche (Monopol-)Stellung die Bauern an die VdgB binden. Gleichzeitig mit der organisatorischen Umgestaltung verloren die G. den größten Teil ihrer wirtschaftlichen Aufgaben. Der Absatz landwirtschaftlicher Produkte ging an die VEAB über, die Landwirtschafts[S. 236]bank (damals Deutsche Bauernbank, DBB) übernahm die Landesgenossenschaftsbanken, die BHG wurden ihr unterstellt, waren aber nur noch für die Geld- und Kreditgeschäfte der Einzelbauern zuständig, während die LPG mit der DBB direkt verkehrten. Die Mittel- und Zentralinstitute der G. für die Versorgung mit Produktionsmitteln wurden liquidiert, die staatlichen Kreiskontore für landwirtschaftlichen Bedarf belieferten seit 1951 die örtlichen G. Fortan waren die G. nur für die Versorgung der Einzelbauern mit Produktionsmitteln und ― immer seltener ― mit Krediten verantwortlich. Daneben hatten sie im Rahmen der VdgB die Kollektivierung vorzubereiten, indem sie die Hauptverantwortung und ― zu Lasten ihrer Gewinne ― einen großen Teil der Kosten für die Gründung von Teilproduktionsgenossenschaften und Teilproduktionsgemeinschaften zu tragen hatten. Von dieser Möglichkeit hat die SED-Agrarpolitik in einem nicht mehr zu steigernden Ausmaß Gebrauch gemacht. Im einzelnen wurden gegründet: Jungviehaufzuchtgemeinschaften, Weidegemeinschaften, Schafhüte- und Schafhaltegemeinschaften und -G., Saatzuchtgemeinschaften, Obstbau-G., Wald-G. und -gemeinschaften, „Gemeinschaftseinrichtungen“ (z. B. Brütereien, Kükenaufzuchtstationen, Waschanlagen, Dämpfkolonnen) und — vorübergehend — „ständige Arbeitsgemeinschaften“. Der Sinn all dieser genossenschaftlichen oder genossenschaftsähnlichen Produktionseinrichtungen war, eine möglichst gute Vorbereitung für die Gründung der LPG zu schaffen, in welchem Falle die genannten Institutionen von der LPG übernommen wurden. Je offenkundiger die schlechte wirtschaftliche Entwicklung bestehender LPG wurde, desto größerer Wert wurde auf ihre Vorbereitung gelegt. Möglichst viele Produktionsbereiche sollten ― auf Kosten der Bauern und der G. ― in leistungsfähigem Zustand von den LPG übernommen werden können. Am 31. 12. 1964 bestanden noch 1.129 BHG gegenüber 2.430 im Jahre 1956. Während nach dem ursprünglichen Konzept der mitteldeutschen Agrarpolitik die BHG mit der Vollkollektivierung sämtlich in den LPG aufgehen sollten, sah man sich zur Vermeidung von größeren Produktionsrückgängen nach der Vollkollektivierung und infolge der mangelhaften Leistungsfähigkeit des staatlichen Landhandels gezwungen, 1960/1961 dieses Konzept zu ändern. Es wurde eine erneute Umwandlung der BHG in „LPG-Gemeinschaftseinrichtungen zur Beschaffung landwirtschaftlicher Produktionsmittel (LPG-GE)“ beschlossen. Die LPG-GE sind wie andere „zwischengenossenschaftliche Einrichtungen“ Nebenbetriebe der LPG im Sinne des § 23 des LPG-Gesetzes und haben im wesentlichen die Aufgaben der früheren BHG, aus denen sie hervorgegangen sind. Die Umwandlung wurde jedoch nicht konsequent verwirklicht, so daß heute BHG und LPG-GE nebeneinander bestehen. Auch die LPG-GE dürften nur eine Übergangslösung sein. Im Zuge der Bildung von Kooperationsverbänden werden sowohl die BHG als auch die LPG-GE verschwinden. Die Mitarbeiter der genannten genossenschaftlichen Einrichtungen und ihre Anlagen (Läger, Fuhrpark usw.) werden in den LPG aufgehen. (Landwirtschaft, Agrarpolitik) Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 235–236 Genossenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaftler, HervorragenderSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Den 1945 im Raiffeisenverband zusammengeschlossenen LG wurde durch SMAD-Befehl Nr. 14 vom 20. 11. 1945 die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit gestattet. Anzahl, Mitglieder und Leistungen der LG stiegen schnell. Die Gründe lagen in der durch die Bodenreform gestiegenen Zahl von landwirtschaftlichen Betrieben, in der Förderung durch die Verwaltungen und in der Tatsache, daß die LG alleinige Kreditgeber der Bauern (Banken) und für deren…
DDR A-Z 1969
1969: M
Magdeburg MAI Maifeier Malerei Mark der Deutschen Notenbank Markgraf, Martin Markowitsch, Erich Markt Marktforschung Marktproduktion Maron, Karl Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Marxismus-Leninismus MAS Maschinenbau Maschinenbau, Allgemeiner Maschinen-Traktoren-Station (MTS) Masseninitiative Massenkontrolle Massenorganisationen Materialistische Geschichtsauffassung Materialwirtschaft Materielle Interessiertheit Materielle Verantwortlichkeit Matern, Hermann Mathematik Mathematik-Olympiade Matthes, Heinz Mauer MDN Mecklenburg Medaille Medaille für ausgezeichnete Leistungen Medaille für treue Dienste Medizinische Akademien Medizinische Ausbildung Medizinische Berufe Medizinische Forschung Medizinische Kräfte, Mittlere Medizinische Schulen Mehrleistungslohn Mehrwerttheorie Meinungsforschung Meißen Meister Meisterbauer Meister der genossenschaftlichen Produktion Meister des Sports Meister des Sports, Verdienter Meisterhauer Meister, Verdienter Meldewesen, polizeiliches Meliorationswesen Menschenhandel, Staatsfeindlicher Menschenraub Menschenrechte Menschlichkeit, Verbrechen gegen die Merke, Else Merseburg Messen Messen der Meister von Morgen Metallverarbeitende Industrie Mewis, Karl MfNV MfS Mielke, Erich Mieten Mietermitverwaltung Militärakademie „Friedrich Engels“ Militärbezirk Militärgerichtsbarkeit Militarismus Militärklubs Militärmissionen Militärpolitik Militärpolitische Kabinette Militärräte der SED Militärstaatsanwaltschaft Militärstrafrecht Militärtechnische Kabinette Mindestlohn Mindestrente Mindesturlaub Minister für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte Ministerium der Finanzen Ministerium der Justiz Ministerium des Innern (MdI) Ministerium für Außenwirtschaft (MfA) Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Ministerium für Bauwesen Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie Ministerium für Chemische Industrie Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali Ministerium für Gesundheitswesen Ministerium für Grundstoffindustrie Ministerium für Handel und Versorgung Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen Ministerium für Kultur Ministerium für Leichtindustrie Ministerium für Materialwirtschaft Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) Ministerium für Post- und Fernmeldewesen Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau Ministerium für Staatssicherheit (MfS) Ministerium für Verarbeitungsmaschinen- und Fahrzeugbau Ministerium für Verkehrswesen Ministerium für Volksbildung Ministerium für Wissenschaft und Technik Ministerrat Mitbestimmungsrecht Mitropa Mittag, Günther, Dr. Mitteldeutschland Mittlere Medizinische Fachkräfte Mitwirkungsrecht MMM Möbelindustrie Mode Moderne Grenze Modrow, Hans, Dr. Mönch, Harry Monopolkapitalismus Moral, Sozialistische MTS Mückenberger, Erich Mühlhausen Müller, Margarete Multimoment-Methode Museen Museum für Deutsche Geschichte Musik Musikschulen Mutterschutz Mutter und KindMagdeburg MAI Maifeier Malerei Mark der Deutschen Notenbank Markgraf, Martin Markowitsch, Erich Markt Marktforschung Marktproduktion Maron, Karl Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Marxismus-Leninismus MAS Maschinenbau Maschinenbau, Allgemeiner Maschinen-Traktoren-Station (MTS) Masseninitiative Massenkontrolle Massenorganisationen Materialistische Geschichtsauffassung Materialwirtschaft Materielle Interessiertheit Materielle…
DDR A-Z 1969
Buchhandel (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Jede staatlich gelenkte Buchproduktion (Verlagswesen) hat die Neigung, auf dem Wege zum Verbraucher den Sortiments-B. zu umgehen. So werden die Schulbücher des staatlichen Monopolverlages in der „DDR“ vorwiegend direkt an die Schulen geliefert; der Zeitschriftenvertrieb erfolgt nahezu ausschließlich durch die Post, die auch den einzigen Lesezirkel betreibt; in Betrieben und auf den Dörfern gibt es Buchverkaufsstellen, die kaum noch als „Auchbuchhandlungen“ gelten können, und mit HO- und Konsumverkaufsstellen (Konsumgenossenschaften) werden „Agenturverträge für den Literaturvertrieb“ geschlossen. Zur Steuerung des B. bedient das Regime sich einer Einrichtung, die den gesamten Verkehr zwischen Verlag und Sortiment nahezu monopolistisch verwaltet, des Leipziger Kommissions- und Großbuchhandels (LKG). Der LKG untersteht der Hauptverwaltung Verlage und B. des Ministeriums für Kultur und besorgt die Alleinauslieferung der meisten staatlichen oder staatlich verwalteten, „volkseigenen“, „organisationseigenen“ und von einigen privaten Verlagen, hält aber auch die Produktion der übrigen „volkseigenen“, „organisationseigenen“ und (meist kleineren und kleinsten) privaten Verlage bereit, die „als alten Zopf“ noch eigene Auslieferung betreiben. Auf Grund eines Vorankündigungsdienstes, der dem „Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel“ beiliegt, bestellen die Buchhandlungen beim LKG; über ihn rechnen sie mit den Verlagen ab. Da die vom Publikum gewünschten, leicht absetzbaren Titel vielfach in unzureichenden Auflagen erscheinen, die von der SED geforderte und geförderte Literatur dagegen zum Teil schwerer verkäuflich ist und die Produktionsplanung außerdem zu gewissen Terminen beträchtliche Stauungen im Kommissions- und Einzelhandel mit sich bringt, wird das Bestellverfahren allmählich durch ein Zuteilungsverfahren verdrängt. Der LKG dient auch als Instrument zur Verstaatlichung des B., indem er die Volksbuchhandlungen mit Vorzug beliefert. Der Sortiments-B. befindet sich vorwiegend in den Händen des der Hauptverwaltung Verlage und B. des Ministeriums für Kultur unterstehenden VEB „Volksbuchhandel der DDR“ mit Sitz in Leipzig. Der VEB unterhält Zweigstellen in den Bezirken und über 800 Volksbuchhandlungen; 1962 verfügte er außerdem über 7.667 „Vertriebsmitarbeiter“ und 4.509 Agenturen (in HO-Läden, Konsumgenossenschaften usw.). Die privaten Buchhandlungen, deren Zahl 1963 noch über 1.300 betragen haben soll, waren mit wenig mehr als 10 v. H. am gesamten Buchhandelsabsatz beteiligt; ihre Existenzbasis schrumpft ständig weiter, vor allem infolge der unter dem Druck des Bestellverfahrens oder der Steuerpraxis zustande kommenden Kommissionsverträge [S. 130](mit dem LKG oder dem VEB Volksbuchhandel) und Staatsbeteiligungen. (Halbstaatliche Betriebe) In größeren Städten werden gewisse Buchhandlungen auf Fachgebiete spezialisiert; so gibt es insbesondere Pädagogische Buchhandlungen, die auf Grund eines Vertrages mit dem volkseigenen Verlag Volk und Wissen die infolge des Zuteilungsverfahrens teilweise schwer erreichbare pädagogische Fachliteratur ständig zur Einsichtnahme und zum Kauf bereithalten sollen. Auf weitere Sicht sollen die Buchhandlungen nur noch den privaten Bücherkäufer bedienen, während der gesamte „gesellschaftliche“ Bedarf (also u.a. der aller Behörden, Institute, Bibliotheken) unter Umgehung des Sortiments und zu Buchhandels-(Netto-) Preisen direkt vom LKG befriedigt werden soll. Der Antiquariats-B. liegt, obschon es noch private Antiquariate gibt, ganz vorwiegend in den Händen des „Zentralantiquariats der DDR“ in Leipzig, einer Einrichtung des VEB Volks-B. mit Zweigstellen in den Bezirken. Für alle von den Antiquariaten erworbenen Bücher haben die Deutsche Staatsbibliothek, das Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED und die Deutsche Bücherei (Bibliotheken) ein Vorkaufsrecht binnen 10 Tagen nach Eingang der Kataloge. Literatur, die „den Prinzipien der sozialistischen Entwicklung widerspricht“, dürfen auch Antiquariate nicht verkaufen. Büchereien aus Nachlässen müssen dem Zentralantiquariat oder dem nächstgelegenen Bezirksantiquariat gegen eine Entschädigung, die von diesen festgesetzt wird, übergeben werden. Das Zentralantiquariat ist durch das Ministerium für Kultur auch zum fotomechanischen Nachdruck geschützter, im B. nicht mehr erhältlicher Werke der Literatur ermächtigt worden. Berufsverband oder seit 1967 „gesellschaftliche Organisation“ der Verleger und Buchhändler ist der Börsenverein für den Deutschen Buchhandel in Leipzig. Die vom alten Börsenverein gegründete Zentralbibliothek des deutschen B., die Deutsche Bücherei, in Leipzig, untersteht heute dem Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen. Zeitschriften: „Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel“, Leipzig; „Nationalbibliographie“, bearbeitet von der Deutschen Bücherei, Leipzig. (Deutscher Buch-Export und -Import, Kulturpolitik, Literatur, Buchgemeinschaften) Literaturangaben Taubert, Sigfred: Buchproduktion und Verlagswesen der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands im Jahre 1955. (BMG) 1956. 34 S. m. 17 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 129–130 Buchgemeinschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Buchhandlungen, PädagogischeSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Jede staatlich gelenkte Buchproduktion (Verlagswesen) hat die Neigung, auf dem Wege zum Verbraucher den Sortiments-B. zu umgehen. So werden die Schulbücher des staatlichen Monopolverlages in der „DDR“ vorwiegend direkt an die Schulen geliefert; der Zeitschriftenvertrieb erfolgt nahezu ausschließlich durch die Post, die auch den einzigen Lesezirkel betreibt; in Betrieben und auf den Dörfern gibt es…
DDR A-Z 1969
Hochschulen (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die H. unterstanden bis 1950 dem Ministerium für Volksbildung und den Volksbildungsministerien der Länder. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein Staatssekretariat für das Hochschulwesen geschaffen, dem 1958 auch die Fachschulen unterstellt wurden. Die Aufgaben des Staatssekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen wurden am 11. 8. 1967 von dem neugebildeten Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen übernommen. Der sog. Demokratisierung in der Zeit der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung (ab 1945/46) folgte die Phase der organisatorischen Vorbereitung der „sozialistischen H.“, in der das traditionelle Hochschulwesen in Orientierung am sowjet. Bildungswesen erheblich verändert worden ist. Die III. Hochschulkonferenz der SED vom 28. 2. bis 2. 3. 1958 leitete dann die 3. Phase der Hochschulpolitik ein. Ihr Leitbild ist die „sozialistische Hochschule“. Das Ergebnis dieser Politik läßt sich durch folgende Merkmale kennzeichnen: 1. Im Gesetz über den Siebenjahrplan (1959–1965) wird den Universitäten und H. die Aufgabe gestellt, wissenschaftlich hochqualifizierte Fachleute auszubilden, die den neuesten Stand der wissenschaftlich-technischen Erkenntnis beherrschen, über die Fähigkeit verfügen, ihre Kenntnisse in die Praxis des sozialistischen Aufbaues einzusetzen, erfolgreich im sozialistischen Kollektiv zu arbeiten und eine leitende Tätigkeit in Staat, Wirtschaft und Kultur auszuüben. Diese Zielsetzung umfaßt auch eine politische Erziehung der Studenten. An die Stelle des traditionellen Postulats der Einheit von Forschung und Lehre ist die Forderung der Einheit von Forschung, Lehre und Erziehung getreten. Sie zielt auf eine „sozialistische Erziehung“ der jungen Intelligenz und mit ihr auf eine Synthese von ergebenem Parteigänger und wissenschaftlich qualifiziertem Fachmann. 2. Der Marxismus-Leninismus besitzt die Monopolstellung. Seit 1950/51 sind die Studierenden verpflichtet, ein Studium der Parteiideologie im Rahmen des gesellschaftswissenschaftlichen ➝Grundstudiums zu absolvieren. Dem entspricht der ständig zunehmende Druck, jene Wissenschaften im Geiste des Marxismus-Leninismus umzugestalten, die der Kategorie der Gesellschaftswissenschaften zugerechnet werden: insbesondere die Philosophie, die Geschichts-, Rechts-, Staats-, Wirtschafts- und Erziehungswissenschaften. Der Einfluß auf die mathematisch-naturwissenschaftlichen Disziplinen ist nicht so tiefgreifend: mehr ihre Voraussetzungen und Horizonte beeinflussend, hat der Marxismus-Leninismus ihre Orientierung an der internationalen Forschung eher begünstigt als gehemmt. 3. Die Gestaltung des Studiums folgt dem Prinzip der Parteilichkeit des Denkens und dem der Einheit von Theorie und „sozialistischer“ Praxis. Beide Prinzipien geben nicht nur eine Richtschnur für die Stoffauswahl, die Wahl der Themen für Prüfungsarbeiten aller Art, sondern auch für die Behandlung der einzelnen Wissenschaftsgebiete. Die H. — vor allem technische Fachrichtungen, Chemie und Wirtschaftswissenschaften — sind dazu übergegangen, Kontakte mit verschiedenen Gebieten der „sozialistischen Praxis“ aufzunehmen. Studenten werden bei verschiedenen praktischen Vorhaben (z. B. bei der „sozialistischen Rekonstruktion“, der betrieblichen Planung usw.) beteiligt: Senate und Fakultäten haben besondere Kommissionen für diese Verbindung des Studiums mit der Praxis geschaffen. Stark auf die Probleme der späteren beruflichen Praxis ausgerichtet, bemüht sich die Hochschulpolitik in Mitteldeutschland um Ausbildungsformen, die eine Teilnahme des Studenten an der für sein Fach relevanten Praxis ermöglichen. So wird das landwirtschaftliche Studium im Wechsel von Direkt- und Fernstudium durchgeführt. Dadurch wird eine Verbindung zwischen der theoretischen Ausbildung und der unmittelbaren Produktionstätigkeit der Studenten in LPG und VEG hergestellt. Entsprechende Bestrebungen in bezug auf die Ausbildung der Technologen, Wirtschafts-, Staats- und Rechtswissenschaftler sind bemerkbar. 4. Die Organisation des Studiums und des studentischen Lebens zielt auf eine Erziehung für und durch das Kollektiv. Neben den obligatorischen Seminargruppen sind seit 1958 zahlreiche wissenschaftliche Studentenzirkel und Forschungsgemeinschaften unter Beteiligung von Studenten gebildet worden. 5. Bei der Auslese der Studenten sind bisher Arbeiter- und Bauernkinder bevorzugt worden. Daneben werden neuerdings „vorrangig“ zugelassen: Bewerber, die mehrere Jahre in der „sozialistischen Wirtschaft“ oder in staatlichen und „gesellschaftlichen“ Einrichtungen gearbeitet haben und von ihren Betrieben zum Studium delegiert werden, sowie Bewerber, die als ehemalige Soldaten von den Einheiten der „bewaffneten Organe“ empfohlen werden. 6. Die Auswahl der Dozenten soll die Schaffung eines parteiergebenen Lehrkörpers [S. 275]gewährleisten, in dem die überzeugten Marxisten-Leninisten dominieren. 7. Das organisatorische Gefüge der H. ist weitgehend dem des sowjet. Hochschulwesens angeglichen worden. Schon die „Vorläufige Arbeitsordnung der Universitäten und wissenschaftlichen H.“ (1949) beseitigte die Kuratorial-Verfassung und erweiterte die Befugnisse des Rektors sowie die Einflußmöglichkeiten der Behörden. Die verheißene akademische Selbstverwaltung konnte sich angesichts der Macht der SED-Führung nicht entwickeln. Alle akademischen Wahlen werden nach Bedarf manipuliert, jede Maßnahme der akademischen Organe ist Produkt der indirekten und direkten Lenkung durch die Partei und das Regime. Diese Steuerung wird dadurch erleichtert, daß die Vors. bzw. die Vertr. der Universitätsparteileitung, der FDJ-Hochschulgruppe und Betriebsgewerkschaftsleitung in Senaten und Fakultäten Sitz und Stimme haben. Neben dem Rektor, der für die gesamte Leitung und Verwaltung der H. verantwortlich ist, stehen ernannte Prorektoren mit bestimmten Funktionen (für das Gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium, die Forschungsangelegenheiten, den wissenschaftlichen Nachwuchs und die Studienangelegenheiten, d.h die Angelegenheiten der „Kaderpolitik“ und das Fernstudium). Die Fakultäten sind in Fachrichtungen aufgegliedert worden (z. B. Geschichte, Germanistik), geleitet von Fachrichtungsleitern. 8. Die H. werden von den Universitätsparteileitungen der SED und den von ihnen „angeleiteten“ FDJ-Hochschulgruppen kontrolliert. Sie besitzen auch die dominierende Stellung bei der Organisation des studentischen Lebens an den H. 9. Vier Studienarten wurden entwickelt: Direkt-, Fern-, Abend- und das kombinierte Studium. 10. Das Studium erfolgt an allen H. nach festen, für Studierende und Dozierende verbindlichen Studienplänen im 10-Monate-Studienjahr. Die Masse der Studenten ist im Interesse des besseren Überwachung in kleine Seminargruppen aufgeteilt worden (20 bis 30 Mitgl.). Das Ergebnis ist ein schulmäßiger Betrieb, der zwar ein regelmäßiges Lernen garantiert, aber das geforderte „Selbststudium“ hemmt. Die „Aneignung“ des Stoffes wird durch alljährliche Zwischenprüfungen kontrolliert. Nach bestandener Diplomprüfung bzw. nach bestandenem Staatsexamen (akademische Grade) erfolgt „Einsatz“ der Absolventen entsprechend dem von der Plankommission zu bestätigenden Plan der Einweisung der Absolventen in die Bereiche der einzelnen „Bedarfsträger“. 11. Die Studierenden haben während des Studiums eine vormilitärische und militärische Ausbildung zu absolvieren (GST, Militärische ➝Studentenausbildung). Mit der Verkündung des Bildungsgesetzes vom 25. 2. 1965 trat die „VO über die weitere sozialistische Umgestaltung des Hoch- und Fachschulwesens in der DDR“ vom 13. 2. 1958 außer Kraft. Anfang Febr. 1967 nahm die IV. Hochschulkonferenz die „Prinzipien zur weiteren Entwicklung der Lehre und Forschung an den Hochschulen der DDR“ (Prinzipien) an, die Ulbricht als das „grundlegende Programm“ zur Durchführung des Bildungsgesetzes auf dem Gebiet des Hochschulwesens bezeichnete. Darin ist ein neues Studiensystem (Grund-, Fach-, Spezial- bzw. Forschungsstudium) vorgesehen, das den bisher üblichen Studienweg bis zur Promotion verkürzen soll. Die Hochschulforschung hat ihr Augenmerk auf solche Forschungsaufgaben zu richten, die „echten wissenschaftlichen Vorlauf für die industrielle Produktion schaffen“. Eine neue Leitungsebene im Hochschulwesen soll die Einheit von Lehre, Erziehung und Forschung sichern. An den Universitäten Berlin und Jena sowie an der TH Magdeburg wurden folgende staatliche Leitungsebenen geschaffen: der Rektor als verantwortlicher staatlicher Einzelleiter der U. bzw. H. und die Direktoren bzw. Vorsitzenden der Sektionen. Als Beratungs- und Kontrollorgane fungieren der Gesellschaftliche Rat, der Wissenschaftliche Rat und die Räte der Sektionen. In den Räten sind außer Wissenschaftlern, Studenten, Arbeitern und Angestellten der Hochschulen auch Abgeordnete, Angehörige gesellschaftlicher Organisationen, der wichtigsten Betriebe (Kombinate, VVB) u.a. vertreten. Anfang Oktober 1968 betrug die Zahl der Sektionen an den mitteldeutschen U. und H. 92. Es bleibt abzuwarten, ob sie den Erwartungen, vor allem im Hinblick auf die Erhöhung der Effektivität in der Leitung der H. und in der Ausbildung, Erziehung und Forschung, gerecht zu worden vermögen. Als Durchführungsbestimmungen zum Bildungsgesetz sind mehrere VO und AO (GBl. 11/1968, Nr. 127) anzusehen, die am 1. 2. 1969 in Kraft traten: die Hochschullehrerberufungs-VO, die Mitarbeiter-VO, die Hochschullehrer- und Mitarbeitervergütungs-VO, die Honorar-O, die AO über die Erteilung und den Entzug der Facultas docendi (Hochschullehrer) und die VO über die akademischen Grade. Bereits am 1. 4. 1966 trat eine neue Prüfungsordnung in Kraft. Danach haben die Prüfungen als eine Form der Leistungskontrolle den Stand der Verwirklichung der im Bildungsgesetz und in den Studienplänen geforderten Bildungs- und Erziehungsziele festzustellen. In den Prüfungen sollen die Studierenden „Rechenschaft vor der sozialistischen Gesellschaft“ über die Erfüllung ihres Studienauftrages ablegen. Die Prüfungen haben die Fähigkeit der Studierenden zu ergründen, „Probleme der sozialistischen Praxis als theoretische Problematik zu erfassen und als wissenschaftliche und gesellschaftliche Aufgabe zu formulieren“; sie haben dazu beizutragen, die „politisch-ideologische und moralische Entwicklung“ der Studierenden festzustellen; sie sollen den Studierenden gleichermaßen deutlich machen, „wie weit sie den Anforderungen an einen sozialistischen Studenten entsprechen und welche Aufgaben sich für sie ergeben, um allseitig dem Profil der Absolventen einer sozialistischen H. zu entsprechen“. Seit dem 1. 9. 1966 gibt es eine neue Aufnahmeanordnung über die Zulassung zum Direkt-, Fern- und Abendstudium an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen, sowie eine „Aufnahmeverfahrensordnung Hochschuldirektstudium“. Der Zulassungskommission der H. gehören u.a. ein Vertreter der zuständigen FDJ-Leitung und ein Vertreter der Gewerkschaftleitung an. An den Sitzungen der Zulassungskommission können mit beratender Stimme teilnehmen: Abgeordnete der Volksvertretungen, Vertreter der Parteien u. Massen[S. 276]organisationen, der bewaffneten Organe, der Ämter für Arbeit u. Berufsberatung, der sozialistischen Betriebe u. staatl. Einrichtungen, der wirtschaftsleitenden Organe, der ABF, Direktoren, Lehrer u. Vertreter der Elternbeiräte der Schulen. Noch immer werden Werktätige, vor allem Arbeiter- und Bauernkinder, Frauen und Mädchen bei den Empfehlungen an Hoch- und Fachschulen bevorzugt. Die Zulassungskommissionen haben zu prüfen, ob die Bewerber zum Studium über eine „gute politisch-moralische Grundhaltung“ verfügen, sich aktiv für den „umfassenden Aufbau des Sozialismus“ einsetzen und zur „Verteidigung der Errungenschaften der DDR“ bereit sind. 1967 betrug die Gesamtzahl der Studierenden an den Universitäten und H. 106.534 (darunter weiblich 31.071), was gegenüber 1965 einen Rückgang um 2.257, im Vergleich zu 1963 einen Rückgang um 9.139 Studierende bedeutet. Im Vergleich zu den 31.167 Studienanfängern 1960 verringerte sich 1967 diese Zahl um 7.307 auf 23.860 Neuzulassungen. Am Direktstudium beteiligten sich 1967 747.05 (darunter weiblich 26.367); 61.818 waren Stipendienempfänger, 34.200 Arbeiter- und Bauernkinder. Im Fernstudium studierten 27.387 (darunter weiblich 4.410), im Abendstudium 3.549 (darunter weiblich 174). Auf 10.000 der Bevölkerung kamen 62,4 Studierende, 1963 waren es 67,4. 1967 studierten Mathematik und Naturwiss. 9.061, Techn. Wiss. 27.238, Land- und Forstwirtschaftswiss., Veterinärmedizin u. Lebensmittelkunde 7.346, Medizin 11.461, Wirtschafts-, Rechtswiss. und Journalistik 16.158, Philosophie, Sprach-, Geschichts-, Kunst- und Musikwiss. 2.771, Kunst 1.611, Körperkultur 1.131, Theologie 580, Pädagogik 29.177. 1967 betrug die Zahl der Studienanfänger 23.860, der Absolventen 18.399 (davon 6.299 Studienanfänger und 4.149 Absolventen im Fernstudium). In einigen Disziplinen ist die Zahl der Fernstudenten größer als die der Direktstudenten: Wirtschafts- und Rechtswiss. und Journalistik 6.127 Direkt-, 8.632 Fernstudenten; Philosophie, Sprach-, Geschichts-, Kunst- und Musikwiss. 1.292 Direkt-, 1.377 Fernstudenten. Hoch ist auch der Anteil der Fernstudenten in der Pädagogik mit 8.462 Studierenden im Vergleich zu 20.688 im Direktstudium. Universitäten und Wissenschaftliche Hochschulen: Humboldt-Universität zu Berlin; Karl-Marx-Universität Leipzig; Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; Friedrich-Schiller-Universität Jena; Universität Rostock; Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald; Technische Universität Dresden; Bergakademie Freiberg. Sie alle sind dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen unterstellt. (Fachhochschulen) Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Kludas, Hertha: Zur Situation der Studenten in der Sowjetzone. (BMG) 1957. 55 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Richert, Ernst: Sozialistische Universität. Die Hochschulpolitik der SED. Berlin 1967, Colloquium-Verlag. 279 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 274–276 Hochschule für Ökonomie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HochschullehrerSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die H. unterstanden bis 1950 dem Ministerium für Volksbildung und den Volksbildungsministerien der Länder. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein Staatssekretariat für das Hochschulwesen geschaffen, dem 1958 auch die Fachschulen unterstellt wurden. Die Aufgaben des Staatssekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen wurden am 11. 8. 1967 von dem neugebildeten Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen…
DDR A-Z 1969
FDJ-Ordnungsgruppen (1969)
Siehe auch: FDJ-Ordnungsgruppe: 1975 1979 FDJ-Ordnungsgruppen: 1960 1962 1963 1965 1966 Wie das „Programm der jungen Generation für den Sieg des Sozialismus“ der FDJ (Mai 1959) vorsah, wurde eine Anzahl von freiwilligen O. aufgestellt. Die O. sollten „mithelfen, die Überreste der kapitalistischen Lebensweise unter der Jugend Rowdytum, Trunksucht … Schundschriften usw. — zu beseitigen“. Wie Harald Winter (ZR der FDJ) in der „Neuen Justiz“ (1960, Nr. 7) betont, sind die O. „Organe der Leitungen der FDJ“ und werden nur „von den zuständigen Leitungen der FDJ ausgewählt und eingesetzt“. Auf „alle Jugendlichen“ sollen sie „durch kameradschaftliche Gespräche“ wirken. Zwar hätten sie mit der Deutschen Volkspolizei, Jugendhilfe, Gericht und Staatsanwaltschaft und auch Massenorganisationen zusammenzuarbeiten, sollten aber nicht bloße Hilfskräfte der Polizei werden. Die O. ahmen die „Trupps der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ des sowjet. Komsomol nach. Der Kampfauftrag der FDJ ließ seit dem 17. 8. 1961 die O. zu einer Hauptformation der FDJ anwachsen. Sie wurden, teilweise bewaffnet, zur Abschnürung des Westteiles von Berlin (Mauer) herangezogen. Vor allem wirkten sie bei Aufstellung der FDJ-Regimenter der NVA, bei Abreißen der Antennen für Westempfang und bei Aufmärschen mit. Ende 1963 gab es mehr als 3.980 örtliche O. mit ca. 40.000 Mitgliedern. Die O. tragen schwarze Uniformen und rote Armbinden und bilden Hundertschaften, die aus Zehnergruppen bestehen. Die „Neue Justiz“ 1962, Nr. 11, bestätigt die Zielsetzung der O. von 1959–60 und fordert von ihr auch „den Kampf gegen alle ideologischen Einflüsse des Imperialismus und des westdeutschen Militarismus“. Dort wird über den Einsatz der O. mitgeteilt: Ordnungsverletzer „übergeben sie den Staatsorganen. Sie setzen die Arbeitskollektive oder die Konfliktkommissionen“ ins Bild. Seit 1962 erhalten die O., wie Winter berichtet, „1. die politische Ausbildung; 2. eine volkspolizeiliche Ausbildung; 3. eine vormilitärische Ausbildung für alle Jungen; für Mädchen entsprechend den örtlichen Möglichkeiten eine Ausbildung als Funker, Fernschreiberinnen u.ä.“ — Die O. sind somit eine Art von politischer (und auch antikrimineller) Hilfspolizei und eine Parallelorganisation zu der Gesellschaft für Sport und Technik. Die vormilit. Ausbildung wird sehr betont. Im Frühjahr 1968 führte die FDJ-Bezirksleitung Berlin „einen militärsportlichen Leistungsvergleich ihrer FDJ-Ordnungsgruppen durch“ („Junge Welt“ v. 25. 3. 1968). O., die den Kreisleitungen der FDJ unterstehen, leisten einen Eid auf SED und FDJ. Darin geloben sie „in treuer Pflichterfüllung für mein Vaterland und den Frieden jeden Auftrag zu erfüllen“. „Das gelobe ich“, so heißt es, „dem Genossen … Walter Ulbricht.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 200 FDJ-Kontrollposten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-SchulungSiehe auch: FDJ-Ordnungsgruppe: 1975 1979 FDJ-Ordnungsgruppen: 1960 1962 1963 1965 1966 Wie das „Programm der jungen Generation für den Sieg des Sozialismus“ der FDJ (Mai 1959) vorsah, wurde eine Anzahl von freiwilligen O. aufgestellt. Die O. sollten „mithelfen, die Überreste der kapitalistischen Lebensweise unter der Jugend Rowdytum, Trunksucht … Schundschriften usw. — zu beseitigen“. Wie Harald Winter (ZR der FDJ) in der „Neuen Justiz“ (1960, Nr. 7) betont, sind die O. „Organe…
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Handwerkskammern (1969)
Siehe auch: Handwerkskammern: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Handwerkskammern der Bezirke: 1975 1979 1985 Bis 1946 bestanden die H. in Mitteldeutschland in ihrem traditionellen Aufbau weiter. Durch SMA-Befehl 161 vom 27. 5. 1946 und das dem SMA-Befehl beigefügte neue Musterstatut für die H. wurden die Ministerpräsidenten der damaligen Länder angewiesen, die Innungen und alle noch bestehenden Handwerksorganisationen aufzulösen. Die H. wurden entsprechend der Zahl der Länder auf fünf reduziert. An die Stelle der Fachverbände traten unselbständige Fachabt. und Berufsgruppen bei den H. Neben der organisatorischen Umgestaltung erfolgten auch personelle Veränderungen, indem die H. ausnahmslos mit SED-Mitgliedern besetzt wurden. Durch die personelle Umgestaltung und die Unterstellung unter die jeweiligen Industrieministerien der Länder im Jahre 1950 hatten die H. noch bestehende Reste der Eigenständigkeit völlig eingebüßt. Im Zuge der regionalen Neugliederung von 1952 wurde die Umwandlung der alten Landes-H. in Bezirks-H. durch Ministerratsbeschluß vom 20. 8. 1953 vollzogen. Sie wurden der Abteilung Handwerk der Bezirksverwaltungen unterstellt. Die H. führen die Handwerks- und die Gewerberolle; ihnen müssen alle selbständigen Handwerker, Inhaber von industriellen Kleinbetrieben (soweit sie in der Gewerberolle eingetragen sind), Produktionsgenossenschaften des Handwerks sowie ihre Mitglieder und die Einkaufs- und Liefergenossenschaften angehören. Die ausführenden Organe der H. in den Kreisen sind die Kreisgeschäftsstellen. Seit 1958 unterstehen die H. den Räten der Bezirke. Ihre Aufgaben wurden von Jahr zu Jahr eingeschränkt. Seit. 1958 sind sie de jure nicht mehr weisungsberechtigt gegenüber ihren Kreisgeschäftsstellen, die nach den Weisungen der Räte der Kreise arbeiten müssen. Im gleichen Jahr wurde den H. die in einer Planwirtschaft äußerst wichtige Funktion der Auftragsplanung und Materialversorgung entzogen; auf die Lehrlingsausbildung und Gesellenprüfung haben sie keinerlei Einfluß mehr, da diese seit Jahren in den Händen der Abt. Berufsausbildung des Ministeriums für Volksbildung liegt. Sie dürfen lediglich Vertreter in die Beiräte für Berufsausbildung bei den Räten der Bezirke senden. Neben der Aufstellung der Richtlinien für die Meisterprüfung, die einem strengen Schema unterliegen, und die Berufung der Prüfungskommissionen besteht seit 1958 (VO über die Bildung von Wirtschaftsräten vom 13. 2. 1958) ihre Hauptaufgabe „in politischer Einflußnahme auf die Handwerker und ihre Qualifizierung im Interesse der verstärkten Einbeziehung in den sozialistischen Aufbau“. Auf Grund der oben dargestellten Konstruktion und ihrer Aufgaben können die H. heute nicht mehr als Organisation der Selbstverwaltung und als echte Interessenvertretung des Handwerks betrachtet werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 269 Handwerk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HandwerksteuerSiehe auch: Handwerkskammern: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Handwerkskammern der Bezirke: 1975 1979 1985 Bis 1946 bestanden die H. in Mitteldeutschland in ihrem traditionellen Aufbau weiter. Durch SMA-Befehl 161 vom 27. 5. 1946 und das dem SMA-Befehl beigefügte neue Musterstatut für die H. wurden die Ministerpräsidenten der damaligen Länder angewiesen, die Innungen und alle noch bestehenden Handwerksorganisationen aufzulösen. Die H. wurden entsprechend der Zahl der Länder…
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Ministerium für Staatssicherheit (MfS) (1969)
Siehe auch: Ministerium für Staatssicherheit: 1975 1979 1985 Ministerium für Staatssicherheit (MfS): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Diese Zentralbehörde des Staatssicherheitsdienstes hatte einige Vorstufen. Schon Ende 1945 begann der Aufbau eines geheimen Polizeiapparates zur Verfolgung politischer Gegner des Regimes, als bei den Landes- und Kreisbehörden der Volkspolizei „Kommissariate 5“ („K 5“) entstanden. Ende 1946 erhielt die Deutsche Verw. des Innern ein Referat K 5, das polit. Delikte als „Auftragsangelegenheiten der Besatzungsmacht“ bearbeitete. (Das Ref. K 5 erhielt Anleitung und seit 1948 auch Personalzuwachs von jenen Abteilungen der sowjet. Geheimpolizei, die bei ihrer Betätigung in der damaligen SBZ teilweise mit deutschen Kräften besetzt waren.) Parallel dazu gründete die Deutsche Wirtschaftskommission am 12. 5. 1948 den „Ausschuß zum Schutz des Volkseigentums“, der die „administrative Kontrolle des gesamten Volkseigentums“ erhielt. Beide Stellen wurden nach Gründung der „DDR“ zunächst zu der „Hauptverwaltung Schutz der Volkswirtschaft“ im Ministerium des Innern (MDI) zusammengefaßt, dann durch Gesetz vom 8. 2. 1950 (GBl. S. 95) zu einem MfS verselbständigt. Erster Minister: Zaisser. Nach dem Juni-Aufstand in „Staatssekretariat für Staatssicherheit“ (SfS) umgewandelt und erneut dem MdI unterstellt. Zaisser wurde am 26. 7. 1953 durch Wollweber, nur Staatssekretär des SfS, ersetzt. — Am 24. 11. 1955 wurde das SfS wieder zum MfS erhoben, Wollweber wurde Minister. Als er am 1. 11. 1957 (als Widersacher Ulbrichts) stürzte, wurde Mielke Minister, seit 1959 Generaloberst. 1. Stellv. des Ministers ist Generalleutnant Bruno Beater; weitere Stellv.: Generalleutnant Markus J. Wolf, Generalmajor Fritz Schroeder. Der Hauptteil des MfS ist in Berlin-Lichtenberg. Acht Hauptabt. (HA) haben operative Aufgaben bei „Sicherung“ gegen alle freiheitlichen und nichtkommun. Bewegungen und Einflüsse. I: Sicherung der Streitkräfte (NVA und Polizeitruppen); II: Spionage-Abwehr und Gegenspionage; III: Sicherung der Wirtschaft; V: Kampf gegen verdächtige Vereinigungen; VI: Sicherung der Schwerindustrie u. Forschung; VII: Sicherung der Volkspolizei; X: Verbindung zu Geheimdiensten der Ostblockländer; XIII: Verkehrssicherung; PS: Schutz hoher Staats- u. Parteifunktionäre. Elf HA bzw. Abt. wirken unterstützend: VIII: Ermittlung, Festnahmen; IX: Untersuchungen; XI: Chiffrierwesen; XII: Registratur, Statistik; XIV: Haftanstalten; K: Kriminaltechnik; M: Postüberwachung; 0: Telefonüberwachung u.ä.; S: Entwicklung techn. Mittel; K/S-Kader (-Pers.-Abt.) und Schulung; ferner Information, Agitation. Die zum MfS gehörende Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) sitzt (mit rd. 800 Mitarbeitern) seit Anfang 1959 auch in Berlin-Lichtenberg (Leiter: Generalmaior Markus J. Wolf). Sie hat 12 Abt.: 1. Polit. Spionage in Regierungsstellen der BRD; 2. Politische Spionage in Parteien u. polit. Vereinigungen der BRD; 3. Ausländische Vertretungen in der BRD, militärische Spionage im Ausland; 4. Militärische Spionage in der NATO; 5. Wirtschaftsspionage; 6. Einschleusung von Agenten; 7. Auswertung; 8. Diversion (Sabotagevorbereitungen) in der BRD; 9. Verbindungen, Funk- und Chiffrierwesen; K: Dokumentation, Ausweisfälschung; R: Kartei, Registratur; K/S: Kader und Schulung. Alle Wirtschafts- und Verwaltungsabt. des Hauptteils des MfS wie der HVA sind in der HVB (Bewirtschaftung/Verwaltung) zusammengefaßt, die in Berlin-Lichtenberg sitzt. — Das MfS wird von einem sowjet. Beraterstab überwacht und angeleitet. — Im MfS (mit HVA und HVB) arbeiten rd. 1.500 Offiziere und Unteroffiziere, dazu rd. 1.600 Angestellte. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 430 Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Verarbeitungsmaschinen- und FahrzeugbauSiehe auch: Ministerium für Staatssicherheit: 1975 1979 1985 Ministerium für Staatssicherheit (MfS): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Diese Zentralbehörde des Staatssicherheitsdienstes hatte einige Vorstufen. Schon Ende 1945 begann der Aufbau eines geheimen Polizeiapparates zur Verfolgung politischer Gegner des Regimes, als bei den Landes- und Kreisbehörden der Volkspolizei „Kommissariate 5“ („K 5“) entstanden. Ende 1946 erhielt die Deutsche Verw. des Innern ein Referat K 5, das…
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Flüchtlinge (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Unmittelbar nach der Kapitulation, besonders nach 1946/47, haben Hunderttausende Deutsche, meist unter Zurücklassung ihrer Habe, in Westdeutschland sowie in West-Berlin Zuflucht gesucht. Willkürakte der von der sowjet. Besatzungsmacht eingesetzten Verwaltung, die Bodenreform und Enteignungen in allen Wirtschaftsbereichen förderten diese Fluchtbewegung. Eine nie gekannte Rechtsunsicherheit, die nach dem totalen Zusammenbruch in den damaligen Besatzungszonen der Westalliierten nicht ein trat, veranlaßte schon frühzeitig viele Menschen zur Flucht aus dem sowjetischen Besatzungsgebiet. Solchen F. wurde seit 1947 nach den zwischen Beauftragten der westdeutschen Länder abgeschlossenen „Segeberger Beschlüssen“ (1947) und den „Uelzener Vereinbarungen“ (1949) das Asylrecht gewährt. Die Aufenthaltserlaubnis wurde an F. erteilt, die wegen ihrer politischen Einstellung verfolgt wurden (A-Fälle), und solche, denen aus Gründen der Menschlichkeit Asylrecht zuerkannt wurde (B-Fälle). Seit dem Inkrafttreten des Bundesnotaufnahmegesetzes vom 22. 8. 1950 wurde denjenigen F., die Mitteldeutschland „wegen einer drohenden Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit oder aus sonstigen zwingenden Gründen“ verlassen mußten, die Aufenthaltserlaubnis erteilt. Nach dem Bundesvertriebenengesetz vom 19. 5. 1953 gilt als „Sowjetzonen-F.“: „ein deutscher Staatsangehöriger, der seinen Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hat oder gehabt hat, von dort flüchten mußte, um sich einer von ihm nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen, und dort nicht durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat.“ Über die Gesamtzahl der zugewanderten F. liegen keine vollständigen Unterlagen vor, da eine systematische Erfassung erst 1949 einsetzte. Der weitaus größte Teil der Zuwanderer, denen das Asylrecht oder die Notaufnahme verweigert wurde, blieb im Bundesgebiet. Eine Erfassung dieser Personen war nicht möglich. Daneben sind in großer Zahl Menschen nach Westdeutschland und nach West-Berlin eingeströmt, ohne die amtlichen Flüchtlingsstellen zu passieren (u.a. kamen bis zum Jahre 1953 rd. 930.000 Personen auf Grund von Zuzugsgenehmigungen der einzelnen Bundesländer, die nur z. T. später im Notaufnahmeverfahren erfaßt wurden). [S. 211]Nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung vom 6. 6. 1961 im Bundesgebiet und West-Berlin befanden sich unter den 56,175 Mill. Einwohnern 3,099 Mill. (= 5,5 v. H.) Deutsche aus Mitteldeutschland. Dazu kommen, lt. Volkszählungsergebnis, noch 2,766 Mill. Vertriebene (= 30,9 v. H. der im gesamten Bundesgebiet gezählten Vertriebenen), die nach der Aussiedlung zunächst in Mitteldeutschland ihren Wohnsitz hatten und später in die BRD oder nach West-Berlin flüchteten. Von den 1961 im Bundesgebiet erfaßten Vertriebenen waren 36,9 v. H. jünger als 25 Jahre. Bei den F. lag dieser Anteil bei 40,7 v. H. Von den 3,099 Mill. F. waren 27,3 v. H. im Besitz eines Flüchtlingsausweises C, d.h. sie waren wegen drohender Gefahr für Leib und Leben geflüchtet und nach dem allgemeinen Sprachgebrauch als politische F. von den Bundesnotaufnahmebehörden anerkannt worden. Für die Zeit von 1945 bis Ende 1951 wird die Zahl der Zuwanderer aller dieser Gruppen mit 931.000 Personen angenommen. Von diesen wurden in der Zeit von 1949 bis 1951 allein 492.681 Personen von den amtlichen Flüchtlingsstellen erfaßt. Seit 1952 (ab 1. 2. 1952 trat auch in West-Berlin das Bundesaufnahmegesetz in Kraft) meldeten sich jeweils innerhalb des ersten halben Jahres nach ihrer Zuwanderung bei den Notaufnahmedienststellen Berlin, Gießen und Uelzen: Die meisten F., die nach dem 13. 8. 1961 bis gegen Ende 1962 vom Bundes-Notaufnahmeverfahren erfaßt wurden, hatten sich bei Errichtung der Mauer in der BRD, in West-Berlin oder im Ausland befunden und sind nicht mehr nach Mitteldeutschland zurückgekehrt. Außerdem befinden sich darunter solche Personen, die sich schon längere Zeit im Bundesgebiet aufgehalten hatten und sich erst später entschlossen, die Notaufnahme zu beantragen. Ab Mitte 1962, vor allem ab 1. 1. 1963, sind in den F.-Zahlen auch solche Personen enthalten, die auf dem Wege der legalen Übersiedlung, d.h., mit einer offiziellen Ausreisegenehmigung Mitteldeutschland verlassen durften. Zwischen dem 1. 1. 1963 und dem 31. 12. 1968 wurden vom Bundesnotaufnahmeverfahren 116.900 solcher Personen erfaßt. Der weitaus größte Teil davon waren Rentner, Invaliden und sonstige behinderte Personen, die dem Regime zur Last fielen und als Arbeitskräfte uninteressant waren. Von diesen Personen befanden sich allein 86.900 (= 74,3 v. H.) im Alter von über 65 Jahren. Zwischen 1949 und dem 31. 12. 1968 sind durch die Bundesnotaufnahmebehörden insgesamt 2.933.722 F. erfaßt worden. Der F.-Strom war in den einzelnen Jahren Schwankungen unterworfen. Je stärker der politische Druck auf der Bevölkerung lastete, desto höher waren die Fluchtzahlen. Das Jahr 1953 mit einer Spitze von über 331.000 F. erinnert an Säuberungsaktionen innerhalb der Satellitenparteien, einen verschärften Kollektivierungszwang in allen Wirtschaftsbereichen und zwangsweise Normerhöhungen. Der Juni-Aufstand war der Höhepunkt des Jahres. Die hohen monatlichen Fluchtziffern (58.605 im März und 40.381 im Juni) sind nur im August 1961 (47.433) wieder erreicht worden. Der nach dem Juni-Aufstand von der Regierung verkündete Neue Kurs brachte für die zweite Hälfte des Jahres und für 1954 einen vorübergehenden Rückgang. Auch die Berliner Außenministerkonferenz im Februar 1954 ließ zunächst auf eine Konsolidierung der politischen Lage hoffen. Infolge eines verschärften Kampfes der SED gegen die Kirche, Forcierung der Jugendweihe und Zwangswerbungen für die Deutsche Volkspolizei nahm 1955 der F.-Strom wieder von Monat zu Monat zu. Anhaltende Versorgungskrisen, die Unterzeichnung des Warschauer Paktes und die Erklärung Molotows in Genf, nach der eine Wiedervereinigung nur durch die Bolschewisierung ganz Deutschlands möglich sein soll, trieb die Fluchtziffer des Jahres 1955 schließlich wieder auf eine Höhe von mehr als 250.000. Das Jahr 1956 brachte eine verschärfte Terrorjustiz. Der mißglückte Arbeiteraufstand in Polen und die Niederschlagung des Volksaufstandes in Ungarn ließen die Fluchtziffer auf über 279.000 ansteigen. Der im ersten Halbjahr 1956 leicht zurückgegangene F.-Strom stieg bis Ende des Jahres wieder an. Der „Geldumtausch“ vom 13. Oktober, die Änderung des Paßgesetzes und Maßnahmen gegen den Interzonenverkehr bewirkten gegenüber dem Vorjahr nur einen geringen Rückgang der Zahl der F. auf 261.000. Eine 1958 beginnende SED-Parteisäuberung sowie die Abschaffung der Lebensmittelkarten und Polizeimaßnahmen gegen die Republikflucht hatten in diesem Jahr ein Absinken auf 204.000 zur Folge. Die bemerkenswerte Reiselust Chruschtschows im Jahr 1959 (Besuch der „DDR“ und Reise nach den USA) machte der Bevölkerung Hoffnung auf Entspannung. Die Fluchtziffer ging auf knapp 144.000 zurück. Eine gewisse „Milde“ des SED-Regimes im Jahr 1959 brachte jedoch ebenso wie bereits 1954 keine echte „Kursänderung“. Mit der im Frühjahr 1960 einsetzenden Zwangskollektivierung der Landwirtschaft, die Ende April abgeschlossen war, durch die Zuspitzung der „Berlinkrise“ und abermalige verstärkte Sozialisierungsmaßnah[S. 213]men in Industrie, Handwerk und Handel stieg die Zahl der F. wieder auf knapp 200.000 an. Ein im Jahr 1961 einsetzender Druck auf die Arbeiter (Gesetzbuch der Arbeit), Aktionen gegen die Grenzgänger in Berlin sowie die aggressive Haltung Ulbrichts und Chruschtschows in der „Berlin-Frage“, ließen ab Mai 1961 die Fluchtziffern wieder sprunghaft ansteigen. Trotz vorheriger gegenteiliger Erklärungen ließ Ulbricht am 13. 8. die Mauer mitten durch Berlin errichten. Auch der Interzonenreiseverkehr wurde wieder abgedrosselt. Da die Fluchtbewegung für das Regime mit einem erheblichen Verlust an ausgebildeten Arbeitskräften verbunden war, sprach Ulbricht von einem illegalen „Kapitaltransfer“. Die volkswirtschaftlichen Verluste bezifferte er auf mindestens 30 Mrd. DM Ost (ND v. 28. 11. 1961, S. 3). Das Bundesvertriebenengesetz stellt die „anerkannten“ F. bei allgemeinen Hilfsmaßnahmen den F. aus den deutschen Ostgebieten („Vertriebenen“) gleich. Der Entscheid der Notaufnahmedienststellen über die Aufenthaltserlaubnis wegen „Zwangslage“ gilt aber noch nicht als Entscheid über die Zuerkennung der Eigenschaft als „Sowjetzonen-Flüchtling“. Hierüber und damit über die Erteilung des „Flüchtlingsausweises C“ entscheiden die F.-Behörden der Länder. Zwischen 1954 und 31. 12. 1967 wurden 605.293 Ausweise für 800.903 Personen (einschl. der darin eingetragenen Kinder bis zu 16 Jahren) ausgestellt. Unter den F. befinden sich im Durchschnitt mehr als 60 v. H. im Erwerbsleben stehende Personen. Auch ein beachtlicher Teil der Intelligenz kehrte dem „Ulbricht-Staat“ den Rücken. Zwischen 1952 und 1963 waren unter den F. 51.400 selbständige Landwirte und Bauern. Den Anteil der Berufe an den F.-Zahlen zeigt die Tabelle am Schluß dieser Seite. Trotz der unmenschlichen Sperrmaßnahmen an der Berliner Mauer und längs der Demarkationslinie versuchen immer wieder F. unter Todesgefahr die Abriegelungsanlagen zu überwinden. Soweit mit Sicherheit feststellbar, fanden in der Zeit vom 13. 8. 1961 bis Mitte 1968 bei dem Versuch, die Sperranlagen zu durchbrechen, 78 Menschen an der Sektorengrenze und an der Demarkationslinie um Berlin (West) den Tod. Weitere 73 Personen starben an der Demarkationslinie zwischen den beiden Teilen Deutschlands. Am 31. 7. 1963 hatte Ulbricht, anläßlich der bevorstehenden Wahlen zur Volkskammer am 20. 10. 1963, erklärt, daß die in der BRD lebenden F. auch heute noch Bürger der „DDR“ seien. Auch für Personen, die die DDR vielfach aus persönlichen oder familiären Gründen verlassen hätten, bestände nach wie vor eine Treuepflicht gegenüber der „DDR“. Ulbricht berief sich bei dieser Erklärung auf angebliche Anfragen von F. aus der BRD. Tatsächlich wurde im neuen Wahlgesetz, in § 2, bestimmt, daß für die Wahlen zur Volkskammer „alle Bürger der DDR“, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, „wahlberechtigt“ seien. In allen früheren Wahlgesetzen wurde die Wahlberechtigung ausdrücklich auf Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz in der „DDR“ hatten. Nach dem endgültigen Wahlergebnis zur Volkskammerwahl am 20. 10. 1963 sollen 28.119 F., die als Bürger der „DDR“ gegenwärtig in Westdeutschland wohnen, an der Volkskammerwahl teilgenommen haben. Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Das Vertriebenenproblem in der Sowjetzone. Berlin 1953, Duncker und Humblot. 202 S. Seraphim, Peter Heinz: Die Heimatvertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 40 S. m. 2 mehrfarb. Karten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 210–213 Flagge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FlüchtlingsvermögenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Unmittelbar nach der Kapitulation, besonders nach 1946/47, haben Hunderttausende Deutsche, meist unter Zurücklassung ihrer Habe, in Westdeutschland sowie in West-Berlin Zuflucht gesucht. Willkürakte der von der sowjet. Besatzungsmacht eingesetzten Verwaltung, die Bodenreform und Enteignungen in allen Wirtschaftsbereichen förderten diese Fluchtbewegung. Eine nie gekannte Rechtsunsicherheit, die nach dem…
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Souveränität (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Unter S. verstehen Völkerrechtler der DDR ein Grundprinzip des allgemeinen Völkerrechts. S. wird — im Unterschied zu den neuen, seit der sowjetischen Oktoberrevolution gültigen Völkerrechtsprinzipien des proletarischen und sozialistischen Internationalismus — als Merkmal aller Staaten in allen historischen Epochen angesehen. „Realer Inhalt und ideologische Motivierung“ der S. hängen jedoch vom Klassencharakter des konkreten Staates ab. S. wird definiert als „Unabhängigkeit eines Staates, die ihren Ausdruck in dem Recht des Staates findet, frei, nach eigenem Ermessen über seine inneren und auswärtigen [S. 561]Angelegenheiten zu entscheiden, ohne die Rechte anderer Staaten und die Grundsätze und Normen des Völkerrechts zu verletzen“ („Meyers Neues Lexikon“, Bd. 7, Leipzig 1964, S. 591). Diese Definition ist im wesentlichen identisch mit der der sowjetischen Völkerrechtslehre (Koshewnikow, Tunkin). S. wird als Ausdruck des Rechtes auf nationale Selbstbestimmung angesehen. Demzufolge wird auch zwischen staatlicher und nationaler S. unterschieden. Da die Völkerrechtler ihren Staat als vollwertiges Völkerrechtssubjekt ansehen und S. als „wichtigste Eigenschaft“ eines Völkerrechtssubjektes bezeichnet wird, ist die Außenpolitik Ostberlins seit dem 25. 3. 1954 unablässig, mit Unterstützung der UdSSR, darauf gerichtet, der Anerkennung ihrer S. internationale Geltung zu verschaffen. Der dritte Aspekt der S., die Volks-S., kann nach ihrer Völkerrechtslehre nur im „Arbeiter-und-Bauern-Staat“ mit seiner „umfassenden Beteiligung der Volksmassen am gesamten politischen und gesellschaftlichen Leben unter Führung der Partei der Arbeiterklasse“ zur Geltung kommen. „Monopolkapital und Großgrundbesitz“ haben, so wird behauptet, im bürgerlichen Staat jede Form der Volks-S. zur Farçe gemacht. Obwohl die DDR die „Einheit des sozialistischen Lagers“ als wirkungsvollste Garantie ihrer so verstandenen S. ansieht hat sie bei der Gestaltung ihrer Beziehungen zu anderen kommunistischen Ländern vielfach auf die Ausübung bestimmter S.-Rechte „freiwillig verzichtet“. Da die Forderung nach S. andererseits, insbesondere in der weltweiten Auseinandersetzung der Systeme und in ihrem Wettbewerb um Einfluß in den Staaten der „Dritten Welt“, als wirksame propagandistische Waffe gegen die vermeintliche und/oder tatsächliche Hegemonie „imperialistischer Mächte“ eingesetzt werden kann, hat die DDR wiederholt gegen jede Einschränkung nationalstaatlicher S. protestiert. Soweit eine solche Einschränkung der S. auf Grund supranationaler Integrationsbestrebungen von westlichen Völkerrechtlern diskutiert oder für notwendig erklärt wird, ist sie al „Manipulation imperialistischer Mächte“ zwecks Ausdehnung ihres Einflußbereiches gewertet worden. Da S. eines Staates gleichfalls absolute Entscheidungsfreiheit über die Art und Weise seiner gesellschaftspolitischen Entwicklung bedeutet, sieht die DDR in der Weigerung westlicher und neutraler Staaten, sie als „souveräner deutscher Staat“ anzuerkennen, eine indirekte, permanente Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten. Dieser Herausforderung glaubt sie durch starke außenpolitische Anlehnung an die UdSSR begegnen zu können. Während DDR-Völkerrechtler die Völkerrechtssubjektivität ihres Staates auf Grund formaler Kriterien (Territorium, Staatsmacht, Fähigkeit zur Einhaltung internationaler Verpflichtungen) als gegeben annehmen und in außenpolitischer Hinsicht die Notwendigkeit einer demokratischen Legitimation der Staatsmacht — als Definitionsmerkmal für diese Völkerrechtssubjektivität — ablehnen, machen sie die völkerrechtliche Anerkennung der S. der DDR als Merkmal ihrer völkerrechtlichen Existenz gegenüber der BRD (und anderen nichtsozialistischen Staaten) zur Vorbedingung einer politischen Normalisierung der Verhältnisse in Mitteleuropa. Gegenüber den sozialistischen Staaten und bei der Gestaltung der Beziehungen zu ihnen spielt die S. nicht die gleiche hervorragende Rolle. „Volle Gleichberechtigung, territoriale Integrität, staatliche Unabhängigkeit und Souveränität und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des anderen“ gelten zwar als „wichtige Prinzipien“, jedoch wird darüber hinaus als „unabdingbarer Bestandteil ihrer Beziehungen … die brüderliche gegenseitige Hilfe“ angesehen (M. A. Kaplan, N.d.B. Katzenbach, G. I. Tunkin, Modernes Völkerrecht, Form oder Mittel der Außenpolitik, Berlin 1965, S. 366). Von westlichen Kommentatoren wird dies als Einschränkung der als universal postulierten Geltung des S.-Prinzips und als verschleierte Rechtfertigung interventionistischer Absichten erachtet, falls Intervention zum Zwecke der Erhaltung der „Einheit des sozialistischen Lagers“ notwendig wird. Damit erscheint S. als formale Norm des Völkerrechts, deren Erfüllung die DDR je nach den konkreten politischen Erfordernissen entweder fordert oder — wie im Falle ČSSR im August 1968 — durch vorrangige blockpolitische Rücksichten faktisch in den Hintergrund treten läßt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 560–561 Sorgerecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SovexportfilmSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Unter S. verstehen Völkerrechtler der DDR ein Grundprinzip des allgemeinen Völkerrechts. S. wird — im Unterschied zu den neuen, seit der sowjetischen Oktoberrevolution gültigen Völkerrechtsprinzipien des proletarischen und sozialistischen Internationalismus — als Merkmal aller Staaten in allen historischen Epochen angesehen. „Realer Inhalt und ideologische Motivierung“ der S. hängen jedoch vom Klassencharakter des konkreten…
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Diversion (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Ablenkung, unerwarteter Angriff (Angriff von der Seite), der von einer D.-Gruppe als Einheit der Aufklärungsgruppe während eines Krieges zur Störung der rückwärtigen Verbindungen des Feindes, zur Desorganisation seiner Führung, zur Lahmlegung wichtiger Objekte im Hinterland sowie zur Nachrichtengewinnung unternommen wird. Hier: Begriff aus dem Wirtschaftsstrafrecht, der in sowjet. Befehlen, vor allem im Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 auftauchte. Definition und Abgrenzung zur Sabotage zunächst unklar. Mit Außerkraftsetzung des Besatzungsrechts wurde D. als eine unter Boykotthetze nach Art. 6 der Verfassung fallende Erscheinungsform im Klassenkampf angesehen. Durch das Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 wurde D. zu einem selbständigen Tatbestand formuliert. Nunmehr beschreibt § 103 StGB den Tatbestand der D. In Erweiterung des vom StEG formulierten Begriffs der D. erstreckt sich der strafrechtliche Schutz auf „Maschinen, technische oder militärische Anlagen und Ausrüstungen, Gebäude, Transport- oder Verkehrseinrichtungen, wirtschaftliche Rohstoffe oder Erzeugnisse, Unterlagen der Forschung und Wissenschaft oder andere, für den sozialistischen Aufbau oder für die Verteidigung wichtige Gegenstände und Materialien“. Auch das „Beiseiteschaffen“ solcher Rohstoffe, Erzeugnisse, Unterlagen, Gegenstände und Materialien ist neu in den Tatbestand aufgenommen worden, womit die wichtigste Bestimmung der Wirtschaftsstrafverordnung Aufnahme in das StGB gefunden hat. Die Ziel Vorstellung des Täters braucht sich nicht mehr nur auf eine Untergrabung der Volkswirtschaft oder der Verteidigungskraft zu richten; das StGB verlangt in erweiterter Form die Zielsetzung, „die Volkswirtschaft, die sozialistische Staatsmacht oder die Verteidigungskraft zu schädigen“. Der Tatbestand der D. ist damit jeder extensiven Auslegung fähig. Die Strafan[S. 160]drohung ist Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. In besonders schweren Fällen ist lebenslange Freiheitsstrafe oder Todesstrafe möglich. Als „ideologische Diversion“ werden (westliche) Gedanken und Bemühungen bezeichnet, die der Bildung eines sozialistischen ➝Bewußtseins entgegenwirken und in den Menschen im anderen Teil Deutschlands das Gefühl gesamtdeutscher Zusammengehörigkeit erhalten oder festigen sollen. Wer solche Gedanken entwickelt oder verbreitet, wird aber nicht nach dem Straftatbestand der D., sondern wegen Hetze, Staatsverleumdung oder landesverräterischen ➝Treubruchs strafrechtlich verfolgt, wenn nicht sogar ein Aggressionsverbrechen angenommen wird. (Rechtswesen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 159–160 Diversant A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DJRSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Ablenkung, unerwarteter Angriff (Angriff von der Seite), der von einer D.-Gruppe als Einheit der Aufklärungsgruppe während eines Krieges zur Störung der rückwärtigen Verbindungen des Feindes, zur Desorganisation seiner Führung, zur Lahmlegung wichtiger Objekte im Hinterland sowie zur Nachrichtengewinnung unternommen wird. Hier: Begriff aus dem Wirtschaftsstrafrecht, der in sowjet. Befehlen, vor allem im Befehl Nr. 160…
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Verkehr (1969)
Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 1985 Der V. wurde durch Kriegseinwirkungen und Demontagen stark in Mitleidenschaft gezogen. Der Wiederaufbau ging nur langsam vonstatten. Der Güter-V. erhöhte sich erst ab 1950 in nennenswertem Maße. [S. 674] Verkehrsanteile 1960 (in v. H.) Beim Güter-V. ist der Anteil der Eisenbahn zugunsten des steigenden Güterkraft-V. (Kraftverkehr) in den letzten Jahren zurückgegangen. Die Leistung des Güterkraft-V. soll durch eine noch straffere Organisation weiter erhöht werden. Voraussetzung für das Gelingen dieses Plans sind auch die Produktionssteigerung der Kraftfahrzeugindustrie und die Verbesserung der Straßenverhältnisse. (Straßen) Der Güter-V. wird zentral geplant. Die Verteilung der Transporte auf die Verkehrsträger geschieht durch Bezirks-, Kreis- und Stadttransportausschüsse (Transportausschüsse). Der Werk-V. mit Kraftfahrzeugen auf kurze und mittlere Entfernungen hat steigende Tendenz. Der Berufs- und Reise-V. ist in den letzten Jahren zwar verbessert worden, aber in beiden Bereichen bestehen noch erhebliche Mängel; besonders der Berufs-V. bedarf noch des Ausbaus. Im organisatorischen Aufbau des V. steht das Ministerium für Verkehrswesen an der Spitze mit seinen Hauptverwaltungen für die Reichsbahn — aufgegliedert nach Fachbereichen — und je einer Hauptverwaltung für Kraft-V., Straßenwesen, Binnenschiffahrt und Wasserstraße, See-V, und Hafenwirtschaft und zivile Luftfahrt. Der private Sektor im Güter-V. betrug 1967 noch 11 v. H. der Transportmenge; der Anteil privater Unternehmer am Personen-V. betrug 1–2 v. H. Die Pläne für die Entwicklung des V. bis zum Jahre 1970 sehen vor: Im Personen-V. wird im Nah-V. die Zahl der zu befördernden Personen etwa gleich bleiben. Der Berufs-V. im Nahbereich wird von der Eisenbahn übernommen. Der Motorisierungsgrad der Bevölkerung soll zwar verbessert Werden, wird aber auch 1970 nur einen Bruchteil des Standes in der BRD ausmachen. Die Eisenbahn bleibt wichtigstes Personen-Beförderungsmittel. Der Güter-V. wird bis 1970 gegenüber 1965 um wahrscheinlich 25 v. H. ansteigen. Die Eisenbahn übernimmt alle Transporte über 40 km Entfernung, bei Massengütern auch auf geringere Entfernung. Der Güterkraft-V. arbeitet nur im Nahbereich, er besorgt den Vor- und Nachlauf für die Eisenbahn, Binnenschiffahrt und den Luft-V.; er übernimmt Ferntransporte nur für leichtverderbliche und hochwertige Güter. Der Güterumschlag soll rationalisiert werden. Etwa ein Drittel des Aufwandes für den Gütertransport entfällt auf die Be- und Entladung. Daher werden technisch gut ausgebaute Verkehrsknotenpunkte für den Güterumschlag errichtet. Die Binnenschiffahrt übernimmt weiter die Massengütertransporte im Binnenland. Die Hochseeschiffahrt fährt die Transporte von Außenhandelsgütern, vorwiegend große Partien in Entfernungen von über 500 km. (Schiffahrt, Häfen, Wasserstraßen) Der Luftverkehr fliegt Personen und hochwertige, leichtverderbliche und eilige Güter in kleinen Partien auf große und größte Entfernung. Er wird im Gebiet der „DDR“ nicht weiter ausgebaut. Den steigenden Anforderungen kann der V. nur durch Überbeanspruchung der Menschen und des Materials nachkommen. Für die Entwicklung des V. in den nächsten 15–20 Jahren ist ein Generalverkehrsschema erarbeitet worden. Darauf basierend gibt es Generalverkehrspläne für die V.-Entwicklung in den Bezirken. Folgende Rangordnung der Aufgaben im Verkehrswesen wurden festgelegt: 1. Bau von Autobahnen. 2. Umstellung der Eisenbahn von Dampf- auf Diesel- und elektrische Lokomotiven (Deutsche Reichsbahn), 3. Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Eisenbahnhauptstrecken und der Rangierbahnhöfe. 4. Modernisierung und Automatisierung der Betriebsführung einschl. der Planungs- und Leitungstätigkeit. 4. Einführung des Behälterverkehrs. 5. Entwicklung von Stadtschnellverkehrssystemen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 673–674 Verkaufsnormen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerlagswesenSiehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 1985 Der V. wurde durch Kriegseinwirkungen und Demontagen stark in Mitleidenschaft gezogen. Der Wiederaufbau ging nur langsam vonstatten. Der Güter-V. erhöhte sich erst ab 1950 in nennenswertem Maße. [S. 674] Verkehrsanteile 1960 (in v. H.) Beim Güter-V. ist der Anteil der Eisenbahn zugunsten des steigenden Güterkraft-V. (Kraftverkehr) in den letzten Jahren…
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Kriegsopferversorgung (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die K. obliegt nach der VO v. 21. 7. 1948 (Zentral-VOBl. S. 363) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d.h. Beschädigtenrente wird nur dem gezahlt, der einen Körperschaden von mindestens 66⅔ v. H. erlitten hat und dieser auf eine während der Zugehörigkeit zur ehemaligen deutschen Wehrmacht oder einer ihr gleichzustellenden Organisation bzw. während der Kriegsgefangenschaft eingetretene Krankheit oder äußere Einwirkung zurückzuführen ist. Hinterbliebenenversorgung erhält nur die Witwe, die über 60 Jahre alt oder zu 66 v. H. erwerbsgemindert ist oder ein Kind im Alter bis zu 3~Jahren oder 2~Kinder im Alter bis zu 8~Jahren zu versorgen hat. Waisenrente bzw. Halbwaisenrente erhalten die Kinder des Verstorbenen bis zur Beendigung des Schulbesuches oder der Lehrausbildung. Für die Rentenberechnung trat am 1. 7. 1966 eine Spaltung ein. Die Rente, auf die Anspruch vor diesem Termin entstanden war, wird wie eine Rente aus der Sozialversicherung berechnet, besteht also aus einem Grundbetrag von 360 M jährlich, einem Steigerungsbetrag von 1 v. H. des Gesamtlebensverdienstes, soweit er 600 M monatlich nicht überstieg, und den seit 1958 gezahlten Erhöhungen entsprechend den Erhöhungen der Sozialversicherungsrente (Renten). Ehegattenzuschlag und Kinderzuschlag werden wie an Sozialversicherungsrentner gezahlt. Bei Nebeneinkünften der Kriegsinvaliden aus Arbeit, Vermögen oder sonstigen Einnahmequellen ermäßigte sich die Rente bis 30. 6. 1968 auf drei Zehntel, wenn Rente und Nebeneinkünfte 180 M übersteigen. Mit Wirkung vom 1. 7. 1968 wurden die ungekürzten Renten entsprechend den Bestimmungen für die Sozialversicherungsrenten umgerechnet und erhöht. Die gekürzten Kriegsinvalidenrenten wurden von der neuen Mindestrente von 150 M abgeleitet, sofern die bisher errechnete ungekürzte Kriegsinvalidenrente ohne Zuschläge nicht höher war. Der Freibetrag für Kriegsinvalide mit anderen Einkünften wurde von 180 M auf 200 M erhöht. Für die Witwen und Waisen gelten dieselben Umrechnungsbestimmungen wie für die Hinterbliebenenrenten aus der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Liegt bei einem Körperschaden von 66⅔ v. H. und mehr keine Invalidität vor, ist der Kriegsbeschädigte aber trotz des Körperschadens arbeitsfähig, wird seit dem 1. 7. 1968 eine Kriegsbeschädigtenrente in Höhe von 150 M zuzüglich Ehegatten- und Kinderzuschlägen gezahlt. Wird neben der Kriegsbeschädigtenrente ein Einkommen aus Arbeit, Vermögen oder sonstigen Einnahmequellen erzielt und übersteigen Einnahmen und Rente ohne Zuschläge zusammen 200 M monatlich, wird die Rente einschließlich der Zuschläge um die Hälfte des 200 M monatlich übersteigenden Betrages gekürzt. Die gekürzte Rente beträgt mindestens drei Zehntel der Kriegsbeschädigtenrente einschließlich der Zuschläge. Die Kürzung entfällt mit Vollendung des 60. Lebensjahres, bei Frauen und des 65. Lebensjahres bei Männern. Die Mindestrenten haben die gleiche Höhe wie die Mindestrenten aus der Sozialversicherung. Die Mindestrente für Kriegsinvalide wurde ab 1. 7. 1968 also von 120 M auf 150 M, die für Kriegswitwen von 110 M auf 150 erhöht. Die Teuerungszuschläge, die ab 1. 6. 1958 zum Ausgleich der Preiserhöhungen infolge Wegfalls der Lebensmittelrationierung gezahlt wurden, entfielen. Die Mindestrente für Halbwaisen wurde von 35 M auf 40 M, für Waisen von 75 M auf 80 M monatlich erhöht. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 350 Kriegshetze A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriegsverbrechenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die K. obliegt nach der VO v. 21. 7. 1948 (Zentral-VOBl. S. 363) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d.h. Beschädigtenrente wird nur dem gezahlt, der einen Körperschaden von mindestens 66⅔ v. H. erlitten hat und dieser auf eine während der Zugehörigkeit zur ehemaligen deutschen Wehrmacht oder einer ihr gleichzustellenden Organisation bzw. während der Kriegsgefangenschaft eingetretene…
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Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) (1969)
Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1975 1979 1985 Vorläufer war die am 30. 6. 1947 gegr. „Gesellschaft zum Studium der Kultur der SU“, am 2. 7. 1949 in DSF umbenannt. Aufgaben: Werbung für sowjet. Politik und Kultur, Hilfe bei Einführung sowjet. Arbeitsmethoden (Aktivistenbewegung). Die Mitgliedschaft gilt als mindestes zum Nachweis „gesellschaftlicher Betätigung“. Der 6. Kongreß der DSF im März 1958 bezeichnete die DSF als „einen kämpfenden Teil der Nationalen Front“. Der ZV der DSF beschloß am 15. 3. 1963 Richtlinien über „neue Aufgaben“ der DSF. Danach soll sie „eng mit anderen Massenorganisationen, vor allem mit den Gewerkschaften, der KdT und der FDJ sowie mit den staatlichen Leitungen zusammenarbeiten und die bewährten Formen zur Auswertung der Erkenntnisse der sowjetischen Wissenschaft und Technik und der Erfahrungen der sowjetischen Neuerer weiterentwickeln“. Sie soll „durch eine kämpferische und überzeugende Agitations- und Propagandaarbeit zur weiteren Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen beitragen“. Dazu sollen vor allem dienen: „a) Popularisierung der großen Erfolge der Sowjetunion beim Aufbau des Kommunismus … b) Erläuterung der Politik der friedlichen Koexistenz und des Ringens der Sowjetunion für die allgemeine und vollständige Abrüstung … c) Festigung des sozialistischen Patriotismus und der Überzeugung von der Lebensnotwendigkeit der brüderlichen Freundschaft und Zusammenarbeit mit der Sowjetunion.“ Seit der 10. Tagung des ZV der DSF (Mitte 1965) soll die Arbeit für die Auswertung sowjet. technischer Erfahrungen in den Betrieben verstärkt werden. Dabei sollen die Zirkel und Kollektive der DSF in den Betrieben, die unter den dortigen Gruppenvorständen und neben den Brigaden und Meisterbereichen der DSF wirken, aktiviert werden. Der 8. Kongreß der DSF (Juni 1966) forderte stärkere Bearbeitung der Jugend, intensivere Film- und Literaturpropaganda und Verbesserung der Arbeit der Kulturhäuser. Er richtete am 13. 6. 1966 einen „Appell an die Bürger der westdeutschen Bundesrepublik“. Darin hieß es u.a. „Tretet dem Antikommunismus, der Grundtorheit unseres Jahrhunderts, entgegen! Sorgt für friedliche und gutnachbarliche Beziehungen der Bundesrepublik zur Sowjetunion, zur DDR und allen anderen sozialistischen Staaten! … Setzt Euch für die Abrüstung, Entspannung und Verständigung ein! Schafft in Westdeutschland Voraussetzungen für eine demokratische und realistische Politik!“ („Neues Deutschland“ vom 14. 6. 1966). Präs. der DSF war vom 19. 6. 1950 bis 30. 3. 1958 Ebert (SED), dann Georg Handke (SED) bis 7. 9. 1962. Seit 15. 3. 1963 Dieckmann. Am 30. 3. 1958 wurde Fritz Beyling (SED) zum Vors. des Sekretariats des Zentralvorstandes gewählt. Vom 15. 3. bis 12. 9. 1963 war dies Kurt Heutehaus (SED), seitdem Franz Fischer (SED). Im Besitz der DSF sind zahlreiche „Kulturhäuser“ und der Verlag „Kultur und Fortschritt“. — Die DSF verleiht die Johann-Gottfried-Herder-Medaille für große Leistungen bei der Verbreitung des Russischen und für gute Arbeit im Sinne der DSF. Anfang 1966 gab die DSF 3,43 Mill. Mitglieder an. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 240 Gesellschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem AuslandSiehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1975 1979 1985 Vorläufer war die am 30. 6. 1947 gegr. „Gesellschaft zum Studium der Kultur der SU“, am 2. 7. 1949 in DSF umbenannt. Aufgaben: Werbung für sowjet. Politik und Kultur, Hilfe bei Einführung sowjet. Arbeitsmethoden (Aktivistenbewegung). Die…
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Feriengestaltung (1969)
Siehe auch: Ferienaktion: 1958 1959 1960 1962 1963 Feriengestaltung: 1965 1966 1975 1979 1985 Die SED, der Staatsapparat, die FDJ samt ihrer „Pionierorganisation Ernst Thälmann“ (Junge Pioniere) und der FDGB veranstalten alljährlich große Ferienlager für Schüler und andere Jugendliche. Für diese Lager in Zelten, Baracken und Heimen werden viele Millionen aufgewendet. (1965 wurden, lt. „Junger Welt“ v. 1. 7. 1965, „65 Millionen M aus Staatsmitteln und über 100 Millionen M aus den Fonds der Betriebe“ für die F. zur Verfügung gestellt.) In der „Anordnung über die Gestaltung froher Ferientage für alle Kinder in der DDR“ vom 4. 3. 1957 heißt es: „Die Kinderferiengestaltung … dient vor allem der Erholung der Kinder und trägt zu ihrer sozialistischen Erziehung bei.“ Der „Einfluß der Arbeiterklasse“ soll gesichert werden, unterstützt durch die „Tätigkeit der FDJ und der Pionierorganisation Ernst Thälmann“. § 4 bestimmt: „Der zentrale Ausschuß für Kinderferiengestaltung ist für die Anleitung und Kontrolle der Kinderferiengestaltung verantwortlich.“ Er wurde 1959 umbenannt in „Zentraler Ausschuß für Feriengestaltung“, der vom Amt für Jugendfragen beim Ministerrat gelenkt wird. In der „Anordnung über die F. für Schüler“ vom 18. 2. 1960 (GBl. I, S. 151) heißt es in § 1 über die Aufgaben der F.: „Die Fortsetzung der sozialistischen Erziehung erfolgt mit den in der schulfreien Zeit geeigneten Formen und Methoden.“ [S. 203]Weit straffer erfolgt die F. seit der 5. Durchführungsbestimmung zum „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR“ — F. der Schüler und Lehrlinge — vom 10. 4. 1963 (GBl. II Nr. 45/1963). In § 1, Abs. 2 heißt es: „Die Erziehung in der Schule und während der F. bildet einen einheitlichen Prozeß.“ Und in § 1, Abs.~1 wird erklärt: Die F. „trägt zur Erziehung der Schüler und Lehrlinge zu bewußten Erbauern des Sozialismus, zur Vertiefung des sozialistischen Patriotismus und Internationalismus, zur Entwicklung des sozialistischen Nationalbewußtseins“ bei. — § 2 bestimmt: „Die Abteilungen Volksbildung der Räte der Bezirke und Kreise … leiten, koordinieren und kontrollieren alle Maßnahmen der Vorbereitung und Durchführung der F. Dabei bedienen sie sich der Ausschüsse für F.“ Im Juli 1965 bemerkte Karl Dietzel, Stellv. des Ministers für Volksbildung (lt. „Deutscher Lehrerzeitung“ 1965, Nr. 27, S. 10) zur F.: „Es gilt die kostbare Zeit der Ferien klug zu nutzen, um die sozialistische Erziehung der Schüler in einer vielseitigen, interessanten und schöpferischen Selbsttätigkeit fortzusetzen und dadurch die Heranbildung unserer Schüler zu allseitig entwickelten sozialistischen Persönlichkeiten zu unterstützen.“ Die feste Bindung dieser „sozialist. Persönlichkeiten“ an den Marxismus-Leninismus soll um so weniger gelockert werden, als Dietzel im Absatz vorher „eine straffe Kontrolle und Anleitung“ der F. forderte. Die etwa 52 großen Pionierlager und die etwa 7.000 Betriebsferienlager erfassen nur einen Teil der Jugendlichen. Deshalb muß seit 1963 (s. Sächs. Zeitg. v. 8. 7. 1963) die Mehrzahl der Jugendlichen an der örtlichen F. teilnehmen: „Überall wurden Anstrengungen gemacht, um aus den früheren Ferienspielen oder der Ferienbetreuung wirklich gute Ferienfreundschaften zu entwickeln.“ Damit wird auch die örtliche F. der FDJ und den Jungen Pionieren ausgeliefert. Mit der Propagandaeinrichtung F. sucht das Regime seit 1954 auch Kinder aus der BRD zu erfassen. Dafür wirbt, im Auftrag des Amtes für Jugendfragen, die Organisation „Frohe Ferien für alle Kinder“ (in Düsseldorf), obwohl sie am 7. 7. 1961 in der BRD als verfassungswidrig verboten wurde. Die F. für westdeutsche Kinder ist ein Mittel der Infiltration. Seit 1960 zieht die F. auch außerdeutsche, vor allem französische Kinder heran. Auf einer Konferenz, die der zuständige Ausschuß am 3. 5. 1962 abhielt, wurde die politische Wichtigkeit der F. betont. Der Minister für Volksbildung, Lemmnitz, erklärte, man werde den „westdeutschen und Westberliner Kindern auch weiterhin … frohe Ferientage in der DDR“ verschaffen („Deutsche Lehrerzeitung“, Nr. 20 v. 18. 5. 1962). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 202–203 Feriendienst des FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FerienscheckSiehe auch: Ferienaktion: 1958 1959 1960 1962 1963 Feriengestaltung: 1965 1966 1975 1979 1985 Die SED, der Staatsapparat, die FDJ samt ihrer „Pionierorganisation Ernst Thälmann“ (Junge Pioniere) und der FDGB veranstalten alljährlich große Ferienlager für Schüler und andere Jugendliche. Für diese Lager in Zelten, Baracken und Heimen werden viele Millionen aufgewendet. (1965 wurden, lt. „Junger Welt“ v. 1. 7. 1965, „65 Millionen M aus Staatsmitteln und über 100 Millionen M aus den…
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Säuberungen (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seit Lenin 1921 erstmals für die KPdSU eine generelle Überprüfung der Mitglieder auf soziale und politische Herkunft sowie parteimäßiges Verhalten anordnete, dienen die S. bzw. die sog. Parteiüberprüfungen zur Durchsetzung der jeweiligen Parteilinie gegen alle oppositionellen Mitglieder und Gruppen, zur Aktivierung der gesamten Mitgliedschaft und, durch die Bestrafung von Sündenböcken, als Mittel, um den Unfehlbarkeitsanspruch der Partei aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig benutzen die Parteiführer die S., um sich persönlicher Widersacher oder politischer Opponenten in der Führung zu entledigen. Eine besonders terroristische Variante erfuhren die S. in der SU nach der Ermordung des Leningrader Parteisekretärs Kirow am 1. 12. 1934. Von diesem Ereignis führte eine direkte Linie zu den Schauprozessen gegen ehemalige Partei-, Staats- und Armeeführer in der SU (KPdSU). Demgegenüber sind die S. in der DDR unblutig verlaufen. Kriterien der S. in der SED waren vor allem die Einstellung der Parteimitglieder und Funktionäre zur SU und zum Titoismus, die Einstellung zu Ulbricht und seinem Kurs sowie zu den Normen der „Partei neuen Typus“. Dies schließt die Ablehnung des sog. Sozialdemokratismus, des Revisionismus, des Nationalkommunismus ein. Die erste S. in der SED wurde 1948/49 mit dem Ziel veranstaltet, „klassenfremde Elemente“ und „antibolschewistische Gruppierungen“ aus der Partei zu entfernen. Die erste große S. in der Parteiführung erfolgte im Sommer 1950 mit dem Ausschluß der Funktionäre Merker, Bauer, Goldhammer, Kreikemeyer, Ende und weiterer („Noel-H.-Field-Affäre). Zwei Monate später beschloß das ZK eine Überprüfung aller Mitglieder in der Zeit vom 15. 1. 1951 bis 30. 6. 1951. Nach offiziellen Angaben sind im Verlauf dieser S. 150.696 Personen aus der SED ausgeschlossen worden. Im Laufe der nächsten zwei Jahre wurden u. a. folgende Funktionäre in speziellen und kollektiven S. abgesetzt, gerügt bzw. ausgeschlossen: Dahlem, Lohagen, Uschner, Lauter, Lena Fischer, Wilhelm Koenen. Nach dem Juni-Aufstand wurden, zum Teil unter der Beschuldigung der „Fraktionsmacherei“, Opfer von S.: Zaisser, Herrnstadt, Fechner, Jendretzky, Elli Schmidt, Weinberger und andere. Eine neue Säuberungswelle richtete sich nach dem Ungarn-Aufstand gegen Anhänger des Revisionismus (Harich); im Zusammenhang mit dieser Aktion wurde im Okt. 1957 Wandel seiner Funktionen enthoben. Auf dem 35. Plenum des ZK im Febr. 1958 richtete sich eine S. gegen die „parteifeindliche Gruppe Schirdewan, Wollweber und andere“ (Ziller, Dritter Weg). Wegen Unterstützung dieser Gruppe wurde Oelßner aus dem Politbüro ausgeschlossen, nachdem vorher Wollweber und Schirdewan aller Funktionen enthoben worden waren. Auch Selbmann wurde scharf angegriffen. — Neben den bereits genannten Funktionären sind seit der Gründung der SED aus dem Zentralsekretariat bzw. Politbüro entfernt worden: Ackermann, Beling, Buchwitz, Gniffke, Karsten, Käthe Kern, Helm. Lehmann, Otto Meier, Steinhoff u. a. Prominenteste Opfer von S. im Staatsapparat sind: Dertinger, Hamann. S. haben auch in den übrigen Parteien und in den Massenorganisationen wiederholt stattgefunden. (Entstalinisierung, Rehabilitierungen) Literaturangaben Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 542 Sachversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SBZSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seit Lenin 1921 erstmals für die KPdSU eine generelle Überprüfung der Mitglieder auf soziale und politische Herkunft sowie parteimäßiges Verhalten anordnete, dienen die S. bzw. die sog. Parteiüberprüfungen zur Durchsetzung der jeweiligen Parteilinie gegen alle oppositionellen Mitglieder und Gruppen, zur Aktivierung der gesamten Mitgliedschaft und, durch die Bestrafung von Sündenböcken, als Mittel, um den Unfehlbarkeitsanspruch der Partei…
DDR A-Z 1969
Todesstrafe (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit der Notwendigkeit der weiteren Beibehaltung der T. haben sich in der Vergangenheit immer wieder Spitzenfunktionäre der Zonenjustiz und Rechtswissenschaftler beschäftigen müssen. Stets lautete die Antwort so, wie sie der verstorbene Generalstaatsanwalt Melsheimer zum Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes gegeben hatte: „Die T. ist im Interesse der gesamten friedliebenden Menschheit in der augenblicklichen Entwicklungsphase nicht zu entbehren und beweist unsere Entschlossenheit, wenn es sein muß, auch mit den schärfsten Mitteln gegen die vorzugehen, die sich zu Handlangern der Unmenschlichkeit und der Kriegspolitik herab würdigen“ („Neue Justiz“ 1958, S. 48). Das neue Strafgesetzbuch sieht die Möglichkeit, die T. zu verhängen in 21 Fällen vor, droht sie aber nirgends mehr obligatorisch an. Gegen Jugendliche ist sie nicht zulässig. Nach § 60 StGB wird T., soweit sie gesetzlich zulässig ist, gegen Personen ausgesprochen, die besonders schwere Verbrechen begangen haben. Das StGB droht T. an bei Mord, Aggressionsverbrechen (zwei Fälle), Verbrechen gegen die ➝Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Hochverrat, Spionage, landesverräterischer ➝Treubruch, Terror (zwei Fälle), Diversion, Sabotage sowie bei neun Tatbeständen des Militärstrafrechts. Bei den erwähnten Staatsverbrechen kann T. nach § 110 StGB verhängt werden, „wenn das Verbrechen 1. den Frieden, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung, die Volkswirtschaft oder die Verteidigungskraft der DDR in hohem Maße gefährdet; 2. im Verteidigungszustand begangen wird; 3. den Tod eines Menschen verursacht oder das Leben einer größeren Anzahl von Menschen gefährdet oder 4. unter Anwendung von Waffen oder unter Androhung des Gebrauchs von Waffen begangen wurde“. Dabei wird betont, daß diese Kriterien nicht vollständig sind: „Es können darüber hinaus durchaus andere Gesichtspunkte auftreten, die einen Fall als einen besonders schweren im Sinne dieser Bestimmung qualifizieren“ („Neue Justiz“ 1967, S. 274). T. ist bei diesen Staatsverbrechen auch dann möglich, wenn sich die Tat gegen ein anderes sozialistisches Land richtet (§ 108 StGB). Vor Inkrafttreten der neuen Strafprozeßordnung mußten Todesurteile nach Eintritt der Rechtskraft dem Vorsitzenden des Staatsrates zur Entschließung vorgelegt werden, ob er von seinem Gnadenrecht Gebrauch machen wollte. In diesen Fällen wurde in der Regel eine Stellungnahme des Politbüros der SED herbeigeführt. In der Mehrzahl der Fälle erfolgte keine Begnadigung; die Todesurteile wurden durch Enthauptung vollstreckt. Nunmehr bestimmt § 348 StPO, daß die Vollstreckung eines Todesurteils nicht zulässig ist, solange über ein Gnadengesuch für den Verurteilten nicht entschieden ist. Daraus geht nicht einwandfrei hervor, ob es auch in Zukunft — unabhängig von einem gestellten Gnadengesuch — bei der Vorlage an den Vorsitzenden des Staatsrates in jedem Einzelfall verbleibt oder nicht. An Frauen, die zur Zeit der Tat, der Verurteilung oder des für die Vollstreckung bestimmten Zeitpunktes schwanger sind, wird die T. auch nach der Entbindung nicht vollstreckt, und auch an Geisteskranken darf T. nicht vollstreckt werden. Der Vollzug der T. erfolgt seit dem 1. 7. 1968 durch Erschießen (§ 60 StGB). Nach westlichen Beobachtungen, die nicht vollständig sein können, wurden durch die Gerichte der „DDR“ von 1949 bis Ende 1967 194 Todesurteile verhängt, davon 75 Todesurteile wegen Handlungen in der NS-Zeit (Kriegsverbrecherprozesse) und 69 Todesurteile wegen Staatsverbrechen. Die Sowjetischen Militärtribunale (SMT) verhängten die T. nach dem in der SU geltenden Strafrecht. Vom 26. 5. 1947 bis 12. 1. 1946 war die T. in der SU abgeschafft. In dieser Zeit durften auch die SMT die T. nicht verhängen. Die Zonengerichte waren dadurch an der Verhängung der T. jedoch nicht gehindert. Nach ebenfalls nicht vollständigen westlichen Zählungen wurden in der Zeit von 1945 bis 1954 536 T. durch die SMT gefällt, von denen aber der größte Teil nicht vollstreckt wurde. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 653 Todeserklärung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TOMSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit der Notwendigkeit der weiteren Beibehaltung der T. haben sich in der Vergangenheit immer wieder Spitzenfunktionäre der Zonenjustiz und Rechtswissenschaftler beschäftigen müssen. Stets lautete die Antwort so, wie sie der verstorbene Generalstaatsanwalt Melsheimer zum Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes gegeben hatte: „Die T. ist im Interesse der gesamten friedliebenden Menschheit in der augenblicklichen…
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Konsumorientierung (1969)
Siehe auch: Konsumneigung: 1975 1979 Bereits die nach dem Tode Stalins von seinen Nachfolgern eingeleitete Politik des Neuen Kurses beinhaltete unter anderem eine Verbesserung der Lebenslage der Bevölkerung und stärkere Berücksichtigung ihrer materiellen Bedürfnisse (Entstalinisierung). Aber während auch danach die Fragen der Produktion und Konsumtion ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des ökonomischen Grundgesetzes des Sozialismus betrachtet wurden, gewann mit der weiteren theoretischen Vervollkommnung und praktischen Durchführung des Neuen ökonomischen Systems bzw. des ökonomischen Systems des Sozialismus die Auffassung Raum, daß die Konsumtion [S. 340]nicht nur Ziel und Vollendung des Reproduktionsprozesses (Reproduktion) sei. Danach ist die Konsumtion — ohne den Primat der Produktion zu bestreiten — ein mitbestimmendes, aktives Element der Reproduktion. Dieser Modifizierung der ursprünglichen Doktrin liegt die Erkenntnis zugrunde, daß die komplizierten Aufgaben der wissenschaftlich-technischen Revolution nur von „allseitig gebildeten Menschen bewältigt werden können“, was wiederum mit gesteigerten Anforderungen hinsichtlich der individuellen Konsumtion verbunden ist („Produktion und individuelle Konsumtion beeinflussen und bedingen sich gegenseitig“ — Wörterbuch der Ökonomie — Sozialismus, Dietz-Verlag Ostberlin 1967, S. 339). Daraus leitet sich für die wirtschaftspolitische Praxis die Schlußfolgerung ab, „die volkswirtschaftliche Perspektivplanung so zu gestalten, daß die komplexe Planung des Lebensstandards eine maßgebliche Ausgangsgröße der proportionalen volkswirtschaftlichen Entwicklung wird“ (W. Ulbricht: „Probleme des Perspektivplanes bis 1970“, Dietz-Verlag, Ostberlin 1966, S. 83). Des weiteren gehört zu den praktisch-wirtschaftlichen Konsequenzen aus der K. die Entwicklung der Verkaufskultur. Dazu zählen einmal die formschöne und zweckmäßige Ladeneinrichtung, hygienische Lagerräume und eine ansprechende Verpackung, die für die sprunghafte Entwicklung der Selbstbedienungsläden besondere Bedeutung hat. Zum anderen gehören dazu fachmännische Kundenberatung, höfliche Kundenbetreuung und Bedarfsermittlung auf dem Binnenmarkt, um einen Ausgleich zwischen Produktion und Käuferwünschen zu erzielen. In einer zentralen Planwirtschaft ist dies jedoch nur in geringem Maße möglich. Es bleibt Aufgabe des Handels, mit geschickter Werbung die Kunden auf die Erzeugnisse der Planproduktion hinzulenken. (Lebensstandard, Versorgung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 339–340 Konsumgüterversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KontakteSiehe auch: Konsumneigung: 1975 1979 Bereits die nach dem Tode Stalins von seinen Nachfolgern eingeleitete Politik des Neuen Kurses beinhaltete unter anderem eine Verbesserung der Lebenslage der Bevölkerung und stärkere Berücksichtigung ihrer materiellen Bedürfnisse (Entstalinisierung). Aber während auch danach die Fragen der Produktion und Konsumtion ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des ökonomischen Grundgesetzes des Sozialismus betrachtet wurden, gewann mit der weiteren…
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Wehrpflicht (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ein Gesetz über die allgem. W. beschloß die Volkskammer erst am 24. 1. 1962 (GBl.~I, S. 2). Grundwehrdienst: 18 Monate für 18–26jährige; W. gilt für Männer bis 50. Im Verteidigungszustand gilt die W. für Männer bis 60, in diesem Ernstfall unterliegen auch Frauen bis 50 der W. (im Sanitäts- oder Versorgungsdienst der NVA). Die W. wurde grundsätzlich vorbereitet in der schon am 26. 9. 1955 beschlossenen Ergänzung des Art. 5 der Verfassung, der wörtlich in § 3, Abs.~1 des Verteidigungsgesetzes übernommen wurde. Lange verzichtete die Regierung darauf, offen die W. einzuführen: 1. konnte sie so leichter gegen die allg. W. der BRD agitieren; 2. zögerte sie, der antikommun. Bevölkerung Waffen in die Hand zu geben; 3. hätte die W. vor Errichtung der Sperrmauer die Flucht von Jugendlichen der W.-Jahrgänge vermehrt. Ohne die Mauer wären nicht genug Männer in der „DDR“ gehalten worden, um den Bedarf der Wirtschaft, der NVA und der starken Polizeitruppen zu decken. Als vor 1962 die W. noch nicht amtlich eingeführt worden war, ergänzten die NVA und die Polizeitruppen sich durch Werbungen, die dem Buchstaben nach freiwillig waren. Diese Werbung lag bei der SED und den Massenorganisationen. Durch „Aufträge“ der SED bzw. der Organisationen an ihre Mitglieder (die in den Statuten vorgesehen sind) wurde in sehr vielen Fällen Zwang ausgeübt, der die „freiwillige“ Meldung in ihr Gegenteil verkehrte. In anderen Fällen wurde die anscheinend freiwillige Meldung durch die Drohung erzwungen, dem Widerstrebenden den Arbeitsplatz zu nehmen oder ihm Berufsausbildung, Studienstipendien oder andere Ausbildungsmöglichkeiten zu sperren. Dieser getarnte Zwang war eine mittelbare W., die der SED damals genügte. Ausbildung und Überwachung der Reservisten (Reservistenkollektive) werden nach §§ 26–30 des W-Gesetzes und laut „Reservistenordnung“ (v. 24. 1. 1962) sehr sorgfältig betrieben. Der Dienst in der Deutschen Volkspolizei, in Transportpolizei, Luftschutz und Zollverwaltung (Zollgesetz) gilt nicht als Ersatz für Erfüllung der W. (So der Chef der BDVP Potsdam in „Märk. Volksstimme“ v. 12. 7. 1962.) Der Dienst in der Bereitschaftspolizei gilt als vollwertiger Ersatz für den Dienst in der NVA. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 704 Wehrkreiskommando A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WeihnachtsgratifikationSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ein Gesetz über die allgem. W. beschloß die Volkskammer erst am 24. 1. 1962 (GBl.~I, S. 2). Grundwehrdienst: 18 Monate für 18–26jährige; W. gilt für Männer bis 50. Im Verteidigungszustand gilt die W. für Männer bis 60, in diesem Ernstfall unterliegen auch Frauen bis 50 der W. (im Sanitäts- oder Versorgungsdienst der NVA). Die W. wurde grundsätzlich vorbereitet in der schon am 26. 9. 1955 beschlossenen Ergänzung des Art. 5…
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Forstwirtschaft (1969)
Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 <1. Waldbesitzstruktur> Auf 28 v. H. der Fläche Mitteldeutschlands wächst Wald. Er bedeckt rd. 2.949.000 ha. Er setzt sich zusammen aus: 5 v. H. Eiche, 10 v. H. Buche, 6 v. H. anderes Laubholz, 55 v. H. Kiefer und 24 v. H. Fichte. Vor dem Zusammenbruch im Jahre 1945 verteilte sich der Waldbesitz auf 37 v. H. Staatsforsten = 1.125.000 ha; 14 v. H. Kommunal-, Genossenschafts- und Kirchenforsten = 437.000 ha und 49 v. H. Privatforsten = 1.504.000 ha. Das waren insgesamt 3.066.000 ha. Heute zeigt die Besitzstruktur folgendes Bild: 65 v. H. zu „Volkseigentum“ erklärter Wald einschließlich Wald der VEG = 1.911.000 ha; 29 v. H. Waldwirtschaften der LPG = 853.000 ha, 6 v. H. Privatwald einschließlich Kirchenwald = 185.000 ha. Für die Besitzstruktur ist der Privatwald also nur noch von untergeordneter Bedeutung. In Gestalt der lebenden Holzvorräte stellt der Wald im ganzen gegenwärtig ein Volksvermögen von etwa 15 Mrd. M dar. 2. Forstorganisation Die Forstorganisation wurde nach 1945 in einem sieben Jahre sich hinziehenden Entwicklungsprozeß dem neuen Wirtschaftssystem und seiner regionalen Gliederung angepaßt. Mit der AO vom 29. 10. 1945 wurden die forstlichen Mittelinstanzen beseitigt, in der Ortsinstanz am 1. 4. 1946 Einheitsforstämter gebildet, die am 1. 4. 1949 durch Kreisforstämter und diese ab 1. 1. 1952 durch die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe (StFB) abgelöst wurden. Die Aufgaben der fortgefallenen Mittelinstanzen wurden bis zur Verwaltungsneugliederung (1952) von den Landesforstämtern bei den Regierungen der fünf Länder wahrgenommen. Die zentrale Stelle der F. ist heute das staatliche Komitee für F. in der Produktionsleitung des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat (SKF). In ihm sind unter dem Vorsitz des Generalforstmeisters Vertreter der Verwaltung, der Forstwissenschaft und forstlichen Praxis, der Holzwirtschaft, der LPG, der Gewerkschaft und der Landwirtschaftsbank zusammengefaßt. Das SKF ist das Organ des Landwirtschaftsrates für die einheitliche Leitung der F., des Jagdwesens und des Naturschutzes. Es tagt vierteljährlich. Das SKF ist zugleich das zentrale Lenkungsorgan, Absatz- und Versorgungsorgan für Rohholz, Rinden, Harze, Möbel, Kulturwaren und sonstige Holzerzeugnisse. Ihm obliegt u.a. die Organisierung des planmäßigen Holzabsatzes der StFB sowie der Versorgung der Bedarfsträger durch Herstellung günstiger Lieferbeziehungen auf der Grundlage entsprechender Liefer- und Bezugspläne einschl. des überbezirklichen Ausgleichs. Es hat auf die StFB einzuwirken, die Lieferung des Rohholzes nach den Holzeinschlagplänen sortiments-, bedarfs- und termingerecht vorzunehmen. Es arbeitet mit den fünf VVB Forstwirtschaft. Daneben besteht bei der Staatlichen Plankommission eine Holzinspektion mit der [S. 218]speziellen Aufgabe, die Durchführung der Volkswirtschaftsplanes auf dem Gebiete der Forst- und Holzwirtschaft mit Hilfe der bei den Wirtschaftsräten der Bezirke eingesetzten Beauftragten zu überwachen örtliche Instanzen sind die nach VO vom 1. 1. 1952 gebildeten staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe (StFB) als juristische Personen des öffentlichen Rechts und Rechtsträger von Volkseigentum. Sie haben drei Aufgabenbereiche: a) Verwaltungsaufgaben hoheitlicher Art über sämtliche Forstflächen. Sie erteilen Planauflagen für Aufforstung, Waldpflege, Forstschutz und achten auf fristgemäße Ablieferung von Rohholz, Rinde und Harz, b) Bewirtschaftung des in ihrem Besitz befindlichen Volkswaldes, c) Wirtschaftliche Betreuung des Waldes der LPG und des Privatwaldes aufgrund von Wirtschaftsverträgen. Zur Zeit bestehen neben dem FB Berlin (Kommunalverwaltung) 94 StFB mit einer Durchschnittsgröße von etwa 20.000 ha Volkswald in Eigenbewirtschaftung und zusätzlich durchschnittlich 10.000 ha Betreuungswaldfläche (LPG und Privatwald) und mit Oberforstmeistern als Direktoren. Die verwaltungsmäßige innere Gliederung der StFB ist nach Sachgebieten ausgerichtet. Die kleinsten territorialen Leitungs-, Planungs- und Abrechnungseinheiten sind die Oberförstereien (5.000–8.000 ha). Die Revierförster sind Funktionsrevierförster mit Zuständigkeit für Spezialaufgaben über eine oder mehrere Oberförstereien (z. B. für Holzeinschlag, Wegebau, Forstschutz usw.). Das Betriebsleitungskollektiv, bestehend aus Direktor, Hauptbuchhalter, Produktionsleiter, Planungsleiter, kaufmännischem Leiter und Kaderleiter, übt die plan- und verwaltungsrechtlichen Verfügungsrechte des Betriebes aus. Trotzdem ist der Direktor für Planverzögerungen, Planwidrigkeiten und das gesamte Betriebsgeschehen persönlich verantwortlich. Als Regionalinstanzen sind unter Zusammenfassung von durchschn. je 19 StFB nach Beschluß des Ministerrates vom 10. 10. 1963 an die Stelle der damaligen bei den Bezirksräten tätigen Unterabt. F. fünf Vereinigungen volkseigener Betriebe Forstwirtschaft (VVB-Forstwirtschaft) mit Oberlandforstmeistern als Generaldirektoren getreten. Sie unterstehen unmittelbar dem SKF. Die VVB-Forstwirtschaft üben in ihren Bereichen als von der allgemeinen Verwaltung losgelöste Koordinierungsstellen ihre Aufgaben aus. Sie sind wirtschaftliche Führungs- und Leitungsorgane ohne Weisungsberechtigung und geben den ihnen zugehörigen StFB nur Anleitungen. Jeder VVB-Forstwirtschaft steht ein „gesellschaftlicher Rat“ aus Parteien und Organisationen einschl. Wissenschaft sowie ein „Ingenieurbüro“ zur Seite. 3. Volkswald Zu Volkseigentum und damit zu Volkswald wurde nach 1945 erklärt: Der Besitz des Deutschen Reiches und der Länder und der durch Enteignungen während der Bodenreform in den Bodenfonds gefallene, nicht an Neubauern und landarme Bauern aufgeteilte Wald von gemischten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit über 99 ha Größe, von reinen forstwirtschaftlichen Betrieben mit über 100 ha Größe und derjenige von „Kriegsverbrechern und Nazi-Aktivisten“ jeglicher Flächengröße. In die Rechtsträgerschaft der StFB wurden außerdem übernommen: sämtliche Gemeindewaldungen, Forstflächen der Bergbaubetriebe, volkseigener Wasserwirtschaftsbetriebe, waldbesitzender volkseigener Industriebetriebe usw. In verwaltungsmäßige Zuständigkeit der StFB wurden die ehemaligen preußischen Staatswaldungen gegeben, die nur in geringem Ausmaß zur Aufteilung an landarme Bauern und zur Rodung herangezogen wurden. Im Walde gelegene Truppenübungsplätze und militärische Einrichtungen der Roten Armee und der Nationalen Volksarmee sind dem Ministerium des Innern unterstellt, das über eine eigene Forstorganisation verfügt. Seiner Herkunft nach besteht der Volkswald zu 57 v. H. aus ehemaligem Staatswald, zu 29 v. H. aus enteignetem Privatwald, zu 14 v. H. aus früherem Kommunalwald und anderen Waldungen der öffentlichen Hand. Zum Volkswald gehört auch der Wald „Volkseigener Güter“. Er steht i.a. in der Rechtsträgerschaft der VEG. 4. Forstliche Planung, Planvollzug und Planabrechnung Für die Wirtschaftsführung ist verbindlich der jeweilige auf der Basis des Volkswirtschaftsplanes aufgestellte Betriebsplan. Die StFB sind verpflichtet, im Rahmen des Betriebs- und Finanzplanes nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichen Rechnungsführung in eigener Verantwortung selbständig zu planen, zu wirtschaften und abzurechnen (Rechnungswesen). Jeder StFB gibt sich ein Statut im Rahmen der auch für die StFB geltenden VO vom 9. 2. 1967 über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Produktionsbetriebe. Um die Durchführung des sozialistischen Aufbaus auf dem Lande zu gewährleisten, gehören zu Schwerpunktaufgaben der StFB, die Einbeziehung des restlichen Privatwaldes in die LPG, die Kontrolle der Planerfüllung des Holzeinschlages, der Walderneuerung und Waldpflege in LPG und Privatwald sowie die Abschußplanerfüllung. (Jagd) 5. LPG-Wald Als Vorstufe für die Eingliederung des Bauernwaldes in die LPG wurden auf freiwilliger Grundlage seit dem Jahre 1953 Waldgemeinschaften gebildet als örtliche Organisationen der VdgB mit Vorstand und Mitgliedern. Sie haben ihre Aufgabe nicht erfüllt und wurden 1959 mit der Kollektivierung der Landwirtschaft aufgelöst, um die Einbringung des noch individuell bewirtschafteten Waldes in die LPG zu erreichen. Die Waldeinbringung kann von der Mitgliederversammlung bei, Aufnahme in die LPG Typ~I und Typ II beschlossen werden; bei LPG Typ III muß nach Statut der Wald mit Beitrittserklärung eingebracht werden. Bisher wurden 853.150 ha eingebracht. In den LPG Typ I bis III werden gegenwärtig 314.396 (37 v. H.) ha Wald noch individuell bewirtschaftet, 538.754 (63 v. H.) ha Wald in LPG Typ I–III stehen bereits in genossenschaftlicher Bewirtschaftung. Das Eigentumsrecht der LPG-Mitglieder am Grund und Boden des eingebrachten Waldes bleibt formell bestehen. Nur der Waldbestand wird in genossenschaftl. Eigentum überführt. Er wird nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen bewertet. Der festgesetzte Wert wird unter Abzug des von der Mitgliederversammlung beschlossenen Inventarbeitrages als sog. „zusätzlicher Inventarbeitrag“ erklärt und in einem Tilgungszeit[S. 219]raum, der etwa 20 Jahre beträgt, an den einbringenden LPG-Genossen ausgezahlt. Der Wald dient der Eigenbedarfsdeckung der LPG und ihrer Genossen sowie der wirtschaftlichen Stärkung der LPG. Sie erhält außerdem eine Holzeinschlagumlage zur Lieferung von Rohholz an die Wirtschaft. Die genossenschaftlich bewirtschaftete Waldfläche umfaßt im Durchschnitt je LPG 60 ha, eine Fläche die für nachhaltige E. zu klein ist. Die Möglichkeit der Zusammenarbeit benachbarter LPG-Waldwirtschaften bis zur Zusammenfassung der LPG-Waldflächen zu Wirtschaftseinheiten von 400–800 ha Größe ist durch die AO v. 6. 7. 1966 gegeben, die ein Musterstatut für „Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen Waldwirtschaft“ (ZEW) geschaffen hat. Die Form der Zusammenarbeit reicht vom gemeinsamen Einsatz der Arbeitskräfte bis zu selbständigen zwischengenossenschaftlichen Produktionsgenossenschaften (ZPW). Durch Kooperationsverträge üben die StFB weitgehend Einfluß aus auf den forsttechnischen Ablauf der Waldwirtschaften der LPG, ZEW und ZPW. 6. Leistung des Waldes Im ersten Jahrzehnt nach 1945 war der Wald Gegenstand der Ausnutzung ohne Rücksicht auf seine natürliche nachhaltige Leistungsfähigkeit. Nach diesen Übernutzungen großen Ausmaßes ist der Waldzustand durch den Mangel an Vorräten nutzbaren Holzes, Durchbrechung des Bestandesgefüges und ein erheblich gestörtes Altersklassenverhältnis gekennzeichnet. Der Einschlag, der 1953 noch 11 Mill. fm o.R. betrug, ist bis 1966 auf 6 2 Mill. fm o. R. gesenkt und bewegt sich in den letzten Jahren auf dieser annähernd gleich niedrigen Höhe. Die Leistungsfähigkeit des Waldes ist durch Neueinrichtungen sämtlicher Forstbetriebe nach moderner Methode ermittelt und kann mit 8,0 Mill. fm o.R. Jahreszuwachs angenommen werden. Von dem Zuwachs sind jedoch nur rd. 5,0 Mill. fm o.R. nutzbar. Mehr als ein Drittel wächst in noch nicht nutzbaren Jungbeständen zu. Es wird versucht, Einschlag und Zuwachs in Einklang zu bringen. Die Übernutzungen der Vergangenheit haben den Vorrat der über 80-jährigen Bestände am stärksten betroffen. Die in Kriegs- und Nachkriegszeiten entstandenen Großkahlflächen sind inzwischen wieder bewaldet. 1950–1966 sind auf 1,024 Mill. ha Neukulturen und Wiederaufforstungen mit Nachbesserungen durchgeführt, d. h. ⅓ der Waldfläche ist erneuert worden. Dabei sind überwiegend wieder Mono-Kulturen von Kiefer und Fichte entstanden. Das Bemühen, einen holzartenreichen, standortgemäßen Mischwald aufzubauen, ist an der Forderung der Wirtschaft nach vorrangiger Lieferung der von ihr benötigten Holzsortimente (Einschlagumlage), am Mangel eines reichhaltigen Sortiments von Laub und Nadelholzpflanzen und Mängeln bei der Ausführung der Kulturen oft nur unbefriedigend gelungen. Zur Schließung der Lücke in der Rohholzversorgung soll der verstärkte Anbau schnell wachsender Holzarten, insbesondere Pappel, beitragen. Sie wird vorzugsweise zur Rekultivierung von Kippen und Halden in den Braunkohle-Bergbaugebieten und in der freien Flur außerhalb des Waldes angebaut. Außerdem wird der Holzimport von Jahr zu Jahr gesteigert. Er betrug 1966 3,5 Mill. fm o.R. in Rohholz-Äquivalenten, während 234.900 fm o.R. exportiert wurden. Im Import sind neben Schnittholz und Schwellen vor allem Furnierplatten und Faserholz (in Rohholz fm umgerechnet) enthalten. Im Verlauf der letzten 20 Jahre hat die mitteldeutsche F. durchschnittlich jährlich 9.600 t Rohharz und 19.100 t Gerbrinde gewonnen. 7. Forstwissenschaftliche und forstfachliche Ausbildung An der Fakultät für F. Tharandt der Technischen Universität Dresden werden in neunsemestrigem Studium die Diplom-Forstingenieure ausgebildet. In Eberswalde und bei Tharandt bestehen außerdem Institute für Forstwissenschaften der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (DAL). Sie pflegt insbesondere in ihrer Sektion Forstwesen die Verbindung zwischen Forstwissenschaft und forstlicher Praxis und ist beratendes Organ des Staatlichen Komitees für F. beim Landwirtschaftsrat. Die Forstwissenschaftler Mitteldeutschlands genießen internationales Ansehen in Ost und West. Der forsttechnische Nachwuchs erhält in dreijährigen Internatsaufenthalten seine Ausbildung an den Forstschulen Schwarzburg und Rabensteinfeld. Aus den Abschlußprüfungen gehen die Forstingenieure hervor. Die Qualifizierung kann auch noch im Fernstudium von 6jähriger Dauer erworben werden. Fortbildungslehrkurse kürzerer Dauer finden an der früheren Forstfachschule Ballenstedt statt, in die auch die Betriebsberufsschule Lychen zur Ausbildung von Buchhaltern eingegliedert ist. Die drei Forstfachschulen unterstehen den zuständigen VVB Forstwirtschaft. Der StFB Neuhaus, das forstwirtschaftliche Institut Potsdam als wissenschaftlich-technisches Zentrum, der VEB Forsttechnik Oberlichtenau und die Zentrale Zuchtbuchstelle für Hundesport Halle sind dem SKF unterstellt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 217–219 Forst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FotoindustrieSiehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 <1. Waldbesitzstruktur> Auf 28 v. H. der Fläche Mitteldeutschlands wächst Wald. Er bedeckt rd. 2.949.000 ha. Er setzt sich zusammen aus: 5 v. H. Eiche, 10 v. H. Buche, 6 v. H. anderes Laubholz, 55 v. H. Kiefer und 24 v. H. Fichte. Vor dem Zusammenbruch im Jahre 1945 verteilte sich der Waldbesitz auf 37 v. H. Staatsforsten = 1.125.000 ha; 14 v. H. Kommunal-,…
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Kriegsverbrecherprozesse (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjet. Konzentrationslager wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil nach Verurteilung durch Sowjetische Militärtribunale in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt. Als Richter amtierten besonders ausgewählte und linientreue SED-Volksrichter. Ebenso ausgesucht waren Staatsanwälte und sonstiges Personal. Grundlage zur Verurteilung bildete in der Regel die Übersetzung eines in russischer Sprache abgefaßten Protokolls, das meist nicht ganz eine Seite füllte und die angeblich von dem Beschuldigten begangenen Straftaten erwähnte. Im Ermittlungsverfahren in Waldheim wurden die Beschuldigten durch besonders geschulte Polizeikräfte noch einmal vernommen und mußten einen Lebenslauf und eine Vermögenserklärung abgeben. Auf diese Unterlagen stützte sich die Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Anklageschrift durfte von den Angeklagten durchgelesen, mußte dann aber wieder abgegeben werden. Verteidiger wurden nicht zugelassen, desgleichen keine Zeugen. Am Schluß der gesamten Aktion, die unter Leitung von Dr. Hildegard Heinze und vier anderen SED-Funktionären stand, wurden etwa 10 öffentliche Prozesse gegen Angeklagte durchgeführt, denen wirklich Straftaten vorgeworfen werden konnten. In allen anderen Verfahren in Waldheim war die Öffentlichkeit ausgeschlossen (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Von 36 Todesurteilen wurden in der Nacht zum 4. 11. 1950 24 vollstreckt (Todesstrafe). Im übrigen wurden Strafen zwischen 6 Jahren Gefängnis und lebenslänglichem Zuchthaus verhängt. Nach der Verurteilung erhielten die Angehörigen der Verurteilten teilweise nach über 5 Jahren das erste Lebenszeichen von den Inhaftierten. Seitdem wurde es den Verurteilten gestattet, monatlich einen Brief von 15 Zeilen zu schreiben und zu empfangen sowie in längeren unregelmäßigen Abständen ein Lebensmittelpaket mit genau vorgeschriebenem Inhalt zu erhalten. Im Herbst 1952 wurde, unter dem Druck der öffentlichen Meinung der freien Welt, ein Teil der Verurteilten vor Ablauf der Strafzeit entlassen. Weitere vorzeitige Haftentlassungen erfolgten im Juli 1954 und 1956. In den folgenden Jahren wurden einzelne Verurteilte vorzeitig oder nach voller Verbüßung der ihnen auf erlegten Strafe entlassen, so daß jetzt alle Waldheim-Verurteilten die Freiheit zurückerlangt haben. Das West-Berliner Kammergericht hat in einem nach § 15 des „Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen“ durchgeführten Überprüfungsverfahren erkannt, daß die Waldheim-Urteile wegen der im Verfahren und bei der Urteilsfindung festzustellenden Rechtsverletzungen schlechthin als nichtig, also als Nicht-Urteile angesehen werden müssen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 351 Kriegsverbrechen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriminalitätSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjet. Konzentrationslager wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil nach Verurteilung durch Sowjetische Militärtribunale in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12…
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Zins (1969)
Siehe auch das Jahr 1975 Ebenso wie in den privatwirtschaftlich organisierten Marktwirtschaften existiert auch in der Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs die ökonomische Kategorie des Z. Im mitteldeutschen Wirtschaftssystem wird der für die zeitweilige Nutzung geliehener Geldmittel zu zahlende Z. gemäß der Marxschen Interpretation der Kategorie des Z. grundsätzlich als Teil des „Reineinkommens“ (also als Bestandteil des Gewinns oder Mehrwerts) angesehen, obwohl heute aus Gründen der „wirtschaftlichen Rechnungsführung“ zwecks besserer Messung der Wirtschaftlichkeit und Rentabilität der Staatsbetriebe und -konzerne der Z. als Kostenelement im betrieblichen Rechnungswesen und bei der Preiskalkulation verrechnet wird (Selbstkosten). Z. müssen für Kredite an VEB, Kombinate, VVB usw. von diesen an die kreditgewährenden Banken gezahlt werden. Ebenso müssen Einwohner für Konsumentenkredite, Darlehen zur Instandsetzung von Wohnungen und für Hypothekarkredite zum Bau der in geringem Umfang errichteten Eigenheime Z. zahlen (Sollzinsen der Banken). Z. werden den VEB, VVB, Kombinaten, Genossenschaften usw. für ihre Einlagen bei den Banken gewährt (Habenzinsen der Banken). Ebenso erhalten Sparer für ihre Depositen bei den Sparkassen und Banken Z., wobei der Z.-Fuß nach der Länge der Kündigungsfrist differenziert wird. Neben den Z. für Kredite und Einlagen existieren noch die Verspätungs-Z., die bei Verstößen gegen Vereinbarungen gemäß dem Vertragsgesetz vom Schuldner gezahlt werden müssen. Die wirtschafts- und finanzpolitische Bedeutung der Z. in einer zentralgelenkten Wirtschaft rührt u.a. daher, daß diese dort als „Mittel zur Festigung der wirtschaftlichen Rechnungsführung und zur Durch[S. 748]setzung der Finanzdisziplin genutzt“ werden können. Die Soll- und Haben-Z. der Banken sollen in Übereinstimmung mit den geplanten übrigen Finanzgrößen und -beziehungen festgelegt werden, wobei diese wiederum mit den güterwirtschaftlichen Zielen des Perspektiv- und des Volkswirtschaftsplanes abzustimmen sind. Bei der Schaffung eines die Effizienz der Wirtschaftstätigkeit stimulierenden „Systems in sich geschlossener ökonomischer Hebel“ im „Neuen ökonomischen System“ wurde besonderes Gewicht auf die Erhöhung des Lenkungseffekts des Z. gelegt. Eine zielgerichtete Z.-Differenzierung erhöht das Interesse der Kreditnehmer an einer hohen Effektivität der kreditierten Maßnahmen. Die Z.-Differenzierung in der Kreditpolitik gegenüber den VEB, VVB, Kombinaten, Genossenschaften usw. beruht dabei auf dem Prinzip, für die zwangsweise aufzunehmenden „Plankredite“ Mindest-Z. anzusetzen und für „Zusatzkredite“ höhere Z. zu verlangen, die für die Betriebe eine Gewinnschmälerung bedeuten. Innerhalb der Gruppe der „Zusatzkredite“ sind die Z. für Kredite, mit denen „im volkswirtschaftlichen Interesse liegende“ Aufgaben finanziert werden, niedriger als die Z. für Kredite zur Deckung eines Finanzbedarfs, der auf Grund von Planwidrigkeiten entstanden ist. Bei der Festlegung der Z. in gesonderten Kreditverträgen zwischen den Kreditinstituten und den Wirtschaftseinheiten müssen die Banken natürlich darauf achten, daß die Gewinnschmälerung durch die relativ höheren Z. nicht größer ist als der Gewinn aus den durch die Kreditvergabe unterstützten Investitions- und sonstigen Maßnahmen. Ferner wird durch die Z.-Differenzierung die Verwirklichung der von der Wirtschaftsführung beschlossenen volkswirtschaftlichen Schwerpunktaufgaben, wie z. B. die komplexe Rationalisierung der Produktionsprozesse, mit Hilfe von relativ niedrigen Z. gefördert. Zu den Mitteln der Z.-Politik gehört im Bereich der gewerblichen Wirtschaft in Mitteldeutschland auch die Möglichkeit, daß die Bank vertraglich mit dem Betrieb vereinbart, daß sie ihm die höheren Z. durch eine Kreditverschuldung infolge von Planverstößen (z. B. auf Grund der Überschreitung von Inbetriebnahmeterminen bei Neubauten, Überplanbeständen bei Materialien, eingetretener Verluste) rückerstattet, wenn er innerhalb einer bestimmten Frist die Ursachen der Planwidrigkeiten beseitigt. (Kredit) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 747–748 ZGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZinspolitikSiehe auch das Jahr 1975 Ebenso wie in den privatwirtschaftlich organisierten Marktwirtschaften existiert auch in der Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs die ökonomische Kategorie des Z. Im mitteldeutschen Wirtschaftssystem wird der für die zeitweilige Nutzung geliehener Geldmittel zu zahlende Z. gemäß der Marxschen Interpretation der Kategorie des Z. grundsätzlich als Teil des „Reineinkommens“ (also als Bestandteil des Gewinns oder Mehrwerts) angesehen, obwohl heute aus Gründen der…
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Neuererbewegung (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1975 1979 „Massenbewegung“ in den Betrieben der „DDR“, bis 1963 Bestandteil der allgemeinen Produktionspropaganda, seitdem ausgerichtet auf das betriebliche Vorschlagswesen. Ziel der N. ist die massenhafte Beteiligung der Betriebsangehörigen an der Einbringung von Vorschlägen zur organisatorischen Verbesserung des Produktionsablaufes und zur technischen Verbesserung der Produktionsmittel und der Produktionsverfahren. Die an der N. Beteiligten werden als Neuerer bezeichnet. In den Betrieben werden Neuererräte zur Beratung der Betriebsleiter gebildet. Die Neuererräte sollen auch die Neuerer bei der Erarbeitung und Vervollkommnung ihrer Vorschläge unterstützen. Mitglieder sind „erfahrene Neuerer“, Techniker, Meister, Abteilungsleiter und Vertreter der gesellschaftlichen Organisationen, insbes. der Betriebsparteiorganisation der SED und der Betriebsgewerkschaftsleitung. Zur Organisierung der N. gibt es bei den Vereinigungen Volkseigener Betriebe und bei den Räten der Bezirke „Büros für das Neuererwesen“. Auch bei allen zentralen Wirtschaftsverwaltungen gibt es entsprechende Institutionen. Die Aufgaben für die Neuerer eines Betriebes werden alljährlich im Betriebsplan, Planteil Neue Technik, fixiert. Die Aufgaben sind außerhalb der normalen Arbeitspflichten zu lösen. Zur Lösung der Aufgaben werden zwischen Betriebsleitung und Neuerern — die in der Regel in Sozialistischen Arbeitsgemeinschaften zusammengeschlossen sind — „Neuvereinbarungen“ abgeschlossen. Überbetrieblich nutzbare Vorschläge werden zum Patent angemeldet. Für nutzbare Verbesserungsvorschläge werden Vergütungen gezahlt. Der Berechnung der Vergütung wird der errechnete oder geschätzte Nutzen eines Nutzungsjahres zugrunde gelegt. Eine Vorvergütung von 150 M ist innerhalb von 30 Tagen seit Nutzungsbeginn zu zahlen, der Rest innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des ersten Nutzungsjahres. Die Vergütung an einzelne Einreicher von Vorschlägen oder an Arbeitskollektive — was die Regel ist — kann höchstens 3.000 M betragen. Ingenieurtechnisches Personal und Meister erhalten keine Vergütung, weil deren Leistung im Vorschlagswesen im Rahmen ihrer Arbeitspflichten liegt. Für patentfähige Vorschläge gelten die Bestimmungen des Patentgesetzes. (Patentrecht) Die N. gilt als Beispiel dafür, wie die schöpferische Initiative der Arbeitnehmer geweckt und für die Allgemeinheit nutzbar gemacht werden kann. Den vorliegenden Berichten zufolge nahm die N. folgende Entwicklung: Auffällig ist der Rückgang des Anteils der in Benutzung genommenen Neuerungen an der Zahl der eingereichten Neuerungen, was auf eine teilweise Abnahme der Qualität der Vorschläge hinweist. Andererseits ist der Nutzen je verwendbaren Vorschlags erheblich angestiegen. — Über die Höhe der an die Neuerer gezahlten Vergütungen sind bisher keine amtlichen Angaben veröffentlicht worden. Auf Grund der vorliegenden Einzelbestimmungen über die Berechnung der Vergütung kann geschlossen werden, daß in der „DDR“ an Betriebsangehörige für nutzbare Verbesserungs-Vorschläge eine geringere Vergütung gezahlt wird, als das in Betrieben der BRD üblich ist. Kritisch wird vom Amt für Erfindungs- und Patentwesen in Ostberlin vermerkt, daß die Neuerertätigkeit noch überwiegend spontan ist und die Planmäßigkeit zu wünschen übrig läßt. Nur 30 v. H. des Gesamtnutzens der N. kämen durch „Neuerervereinbarungen“ zustande. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 447 Neuer Kurs A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neues Ökonomisches System (NÖS)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1975 1979 „Massenbewegung“ in den Betrieben der „DDR“, bis 1963 Bestandteil der allgemeinen Produktionspropaganda, seitdem ausgerichtet auf das betriebliche Vorschlagswesen. Ziel der N. ist die massenhafte Beteiligung der Betriebsangehörigen an der Einbringung von Vorschlägen zur organisatorischen Verbesserung des Produktionsablaufes und zur technischen Verbesserung der Produktionsmittel und der Produktionsverfahren. Die an der…
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Spitzelwesen (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Der Staatssicherheitsdienst hat das S. zu einem ausgedehnten System entwickelt. Die geheime Tätigkeit der Spitzel soll eine Psychose der Allgegenwart des SSD erzeugen, durch die die Aktivität des möglichen oder wirklichen Gegners auf ein Minimum beschränkt werden soll. Das Spitzelsystem des SED-Regimes erstreckt sich nicht nur auf die Gegner des Systems, sondern auch auf die SED und den Regierungsapparat. Ideologische Begründung für das S.: „Proletarische Wachsamkeit gegenüber den Feinden der Arbeiterklasse.“ Das neue FDJ-Statut z. B. verpflichtet jedes FDJ-Mitglied zur Unterstützung der Staatssicherheitsorgane. Die von Spitzeln gesammelten oder von Denunzianten freiwillig gebrachten Informationen landen bei den „Organen der Staatssicherheit“. Diese nennen ihre Spitzel Geheime Informanten (GI) oder Geheime Mitarbeiter (GM). Oft haben die GI einen festumrissenen Spitzelbereich, in dem sie ihre Tätigkeit ausüben, z. B. in einem VEB, im Sekretariat einer Partei usw., d.h. in einer Umgebung, deren Überwachung dem SSD notwendig erscheint und in der der GI einen natürlichen Platz hat (Ingenieur, Werkmeister, Stenotypistin usw.), der ihm einen größtmöglichen Einblick in die Verhältnisse gestattet. Sie können auch zur Personenüberwachung und zur Tätigkeit außerhalb der „DDR“ eingesetzt werden. Über ihre Beobachtungen haben sie ihrem Auftraggeber regelmäßig Berichte zu erstatten, die sie mit ihrem Decknamen unterzeichnen müssen. Nach den Arbeitsrichtlinien des SSD sollen nach Möglichkeit nur solche Personen als GI verwendet werden, denen die Bevölkerung wegen ihrer dienstlichen oder parteipolitischen Tätigkeit nicht mit besonderer Zurückhaltung begegnet. Spitzel werden entweder durch Überzeugung oder unter Druck angeworben und verpflichtet. Befindet sich in dem vom SSD zu überwachenden Gebiet kein „freiwilliger Mitarbeiter“, dann werden Druckmittel gegenüber einem in Aussicht genommenen „Kandidaten“ angewendet, indem z. B. Kenntnis von „kriminellen Verfehlungen“ oder „negativen politischen Äußerungen“ behauptet wird. Zusätzlich wird mit Angeboten sozialer und wirtschaftlicher Vergünstigungen (Prämien 1) gearbeitet. Im Aug. 1955 wurden auch die Abschnittsbevollmächtigten (ABV) beauftragt, ein eigenes — zusätzliches — „System von Vertrauenspersonen“ aufzubauen. „Vertrauenspersonen sind Bürger, die das besondere Vertrauen des ABV verdienen und ihm vertrauliche Mitteilungen geben, die für die Volkspolizei von Interesse sind. Durch die Heranziehung von Vertrauenspersonen soll es dem ABV ermöglicht werden, noch besser als bisher mit der Bevölkerung zusammenzuarbeiten, um jederzeit allseitige Informationen über Gegner unserer demokratischen Ordnung und andere verbreche[S. 588]rische Elemente zu erhalten und die Stimmung in seinem Abschnitt kennenzulernen“ (Instruktion Nr. 1 zum Befehl Nr.~45 des Chefs der Deutschen Volkspolizei vom 3. 8. 1955). Dieser Spitzelapparat des ABV setzt sich ausschließlich aus Freiwilligen zusammen. Mit dem wenig später ergangenen Befehl Nr.~49 des Chefs der Deutschen Volkspolizei erhielt auch die Kriminalpolizei den Auftrag zum Aufbau eines eigenen Spitzelapparates. Dieser stützt sich vornehmlich auf Rechtsbrecher, denen Straferlaß für den Fall in Aussicht gestellt wird, daß sie die ihnen erteilten Aufträge in vollem Umfange erfüllen. Die GI der Kriminalpolizei stehen also ständig unter dem Druck, daß, wenn ihre Arbeit als ungenügend angesehen wird, eine gegen sie erkannte Strafe vollstreckt oder ein zunächst eingestelltes Verfahren wiederaufgenommen wird. Die Zusammenarbeit zwischen der Kriminalpolizei und dem SSD wird in der Bezirksverwaltung durch einen Verbindungsoffizier hergestellt, der dafür sorgt, daß die für den SSD wesentlichen Erkenntnisse diesem mitgeteilt werden. Eine besondere Gruppe bildeten die Helfer der staatlichen Kontrolle und bilden jetzt die Volkspolizeihelfer, Grenztruppenhelfer und ehrenamtlichen Mitarbeiter der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, deren Informationen zwar nicht unmittelbar als Spitzelberichte für den SSD bestimmt sind, die aber durch ihre Tätigkeit praktisch doch in das weite Feld des S. eingebaut sind und dem SSD wesentliche Erkenntnisse vermitteln. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 587–588 Spionage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SportSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Der Staatssicherheitsdienst hat das S. zu einem ausgedehnten System entwickelt. Die geheime Tätigkeit der Spitzel soll eine Psychose der Allgegenwart des SSD erzeugen, durch die die Aktivität des möglichen oder wirklichen Gegners auf ein Minimum beschränkt werden soll. Das Spitzelsystem des SED-Regimes erstreckt sich nicht nur auf die Gegner des Systems, sondern auch auf die SED und den Regierungsapparat. Ideologische…
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Kampflied (1969)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das Lied, die einfachste, jedermann zugängliche und zudem gemeinschaft-erzeugende Form künstlerisch-reproduktiver Betätigung, hat als K. in allen revolutionären Bewegungen von jeher hervorragende Bedeutung gehabt. Im gegenwärtigen Entwicklungsstadium des Kommunismus, und daher auch in Mitteldeutschland, ist das K. mit seinen nach wie vor straßenwirksamen, aber auch vom Singstil der Jugendbewegung und dem „Liedgut“ des Nationalsozialismus beeinflußten textlichen und musikalischen Elementen in den Konzertsaal eingezogen, vor allem aber zum wesentlichen Bestandteil parteilicher Festgestaltung geworden. Das Volkslied wird als Klassenlied verstanden (Volkslieder „müssen in letzter Instanz vom Volk in schöpferischer Tätigkeit ausgegangen“ und „unter Kollektiven von Werktätigen eine längere Zeitspanne volkläufig sein oder gewesen sein“ E. H. Meyer, Prof. f. Musiksoziologie a. d. Humboldt-Universität) und muß als Massenlied wirksam sein; die Unterschiede zwischen Programm- und Gebrauchsmusik, auch zwischen künstlerischer und laienhafter Darbietung werden verwischt, der „Bitterfelder Weg“ (Schreibende ➝Arbeiter, Verband Deutscher Komponisten und Musikwissenschaftler) wird auch in der Musik eingeschlagen. Beim Ministerium für Kultur besteht eine Kommission für Liedschaffen, die als „kollektiver Arbeitgeber“ die „gesamte Neuproduktion und Popularisierung von massenwirksamen Jugend- und Marschliedern“ zu besorgen hat. Das K.-Repertoire wird vom Regime durch Auszeichnungen und Wettbewerbe vermehrt, die Veröffentlichung in den „volkseigenen“ Verlagen (Verlagswesen) unterliegt seiner Steuerung, die Gesang-Ensembles, ohne die kein „volkseigener Betrieb“, keine Formation der bewaffneten Streitkräfte zu denken ist, bringen das K. auf das Podium. Die Tendenz des K., das in Text und Ton Klischee und Banalität nicht scheut, ist heute weniger klassenkämpferisch als „antiwestlich“; Thematik im übrigen: Parteikult, Sowjetfreundschaft, „Friedenskampf“, Fortschrittsglaube („Gagarinismus“), Atheismus, Produktionsaufgebot. (Musik, Agitation und Propaganda, Laienkunst) Literaturangaben König, Helmut: Rote Sterne glühn — Lieder im Dienste der Sowjetisierung, 3., erw. Aufl., Godesberg 1962, Voggenreiter. 128 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 323 Kampfgruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kampforden „Für Verdienste um Volk und Nation“Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das Lied, die einfachste, jedermann zugängliche und zudem gemeinschaft-erzeugende Form künstlerisch-reproduktiver Betätigung, hat als K. in allen revolutionären Bewegungen von jeher hervorragende Bedeutung gehabt. Im gegenwärtigen Entwicklungsstadium des Kommunismus, und daher auch in Mitteldeutschland, ist das K. mit seinen nach wie vor straßenwirksamen, aber auch vom Singstil der Jugendbewegung und dem „Liedgut“ des Nationalsozialismus…
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Straßenverkehrsrecht (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Am 1. 7. 1964 sind die Straßenverkehrs-Ordnung — StVO — vom 30. 1. 1964 (GBl. II, S. 357) und die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung — StVZO — vom 30. 1. 1964 (GBl.~II, S.~373) in Kraft getreten. Sie ersetzen die bisherigen Ordnungen vom 4. 10. 1956. Die StVO hat einige neue Verkehrsregeln sowie neue Verkehrszeichen eingeführt, die besonders die Parkordnung auf Fahr- und Gehwegen, das Einordnen von Fahrzeugen vor Kreuzungen und den Schutz der Fußgänger auf sog. Schutzwegen und Übergängen betreffen. Neu ist auch die Dreiseitensperrung durch Verkehrsposten an Kreuzungen. Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind wie bisher auf 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften, auf 90 km/h für Pkw und Krafträder und auf 60 km/h für alle übrigen Fahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften, auf 100 km/h für Pkw und Krafträder und 80 km/h für die übrigen Kraftfahrzeuge auf Autobahnen festgelegt. Vor Eisenbahnübergängen gelten seit März 1968 besondere Bestimmungen. Hier darf von der dritten Warnbake an bzw. 80 m vor dem Übergang nur 30 km/h gefahren und nicht überholt, gehalten oder gewendet werden. Omnibusse und Lastkraftwagen müssen am Warnkreuz halten. Die Beachtung der Verkehrsbestimmungen, insbesondere der Geschwindigkeitsgrenzen, wird von der Volkspolizei streng überwacht. Strafgelder sind von Kraftfahrern [S. 626]aus der BRD sofort in Westmark zu entrichten. Die Verkehrsstraftatbestände sind in dem am 1. 7. 1968 in Kraft getretenen Strafgesetzbuch (§§ 196 bis 201) enthalten. Die neuen Straftatbestände lauten: Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls, Gefährdung der Sicherheit im Verkehr der Bahn, Luftfahrt und Schiffahrt, Angriff auf das Verkehrswesen, pflichtwidriges Verhalten nach einem Verkehrsunfall, Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit, unbefugte Benutzung von Fahrzeugen. Verstöße sind mit Freiheitsstrafe oder Strafen ohne Freiheitsentzug (Strafensystem) bedroht. Wird beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, verletzt oder eine Sache beschädigt, so haftet der Fahrzeughalter nach den Vorschriften des noch gültigen Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. 5. 1909. Daneben besteht Verschuldenshaftung nach allgemeinen Grundsätzen. „Um den Straßenverkehr flüssig zu halten und einen ungerechtfertigten Aufwand an Kräften und Mitteln zu vermeiden“, werden seit dem 1. 9. 1967 Straßenverkehrsunfälle (Unfälle) ohne Personenschaden mit einem Sachschaden bis zu 300~M von der Volkspolizei grundsätzlich nicht mehr aufgenommen. Die Polizei ist bei Bagatellschäden nur zu verständigen, wenn der Unfall durch besonders rücksichtsloses Verhalten eines Beteiligten oder der Verdacht auf alkoholische Beeinflussung eines Fahrers oder auf erhebliche technische Mängel vorliegt oder wenn Ausländer sowie nicht in der „DDR“ zugelassene Fahrzeuge oder Angehörige oder Fahrzeuge der bewaffneten Kräfte am Unfall beteiligt waren. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 625–626 Straßenbenutzungsgebühren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StreikSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Am 1. 7. 1964 sind die Straßenverkehrs-Ordnung — StVO — vom 30. 1. 1964 (GBl. II, S. 357) und die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung — StVZO — vom 30. 1. 1964 (GBl.~II, S.~373) in Kraft getreten. Sie ersetzen die bisherigen Ordnungen vom 4. 10. 1956. Die StVO hat einige neue Verkehrsregeln sowie neue Verkehrszeichen eingeführt, die besonders die Parkordnung auf Fahr- und Gehwegen, das Einordnen von Fahrzeugen vor Kreuzungen und den Schutz der Fußgänger…
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Vertragssystem (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Gesamtheit der Maßnahmen zur Organisierung des Austauschs von Lieferungen und Leistungen in der sozialistischen Produktion durch Verträge, erstmalig eingeführt durch die „VO über die Einführung des Allgemeinen V. für Planlieferungen in der volkseigenen und ihr gleichgestellten Wirtschaft“ vom 6. 12. 1951. Wichtigste gesetzliche Grundlage ist das Vertragsgesetz vom 25. 2. 1965. Das V. wird als „wichtiges Mittel zur planmäßigen Leitung der sozialistischen Betriebe und zur Festigung der wirtschaftlichen Rechnungsführung bezeichnet. Die richtige und konsequente Anwendung des V. soll „zur Entfaltung der Initiative der Werktätigen in den Betrieben und den Organen der staatlichen Verwaltung bei der Ausarbeitung und Erfüllung der Volkswirtschaftspläne (Planung) führen, die kameradschaftliche Zusammenarbeit der sozialistischen Betriebe fördern und dazu beitragen, die Kontinuität des Reproduktionsprozesses (Reproduktion) zu sichern“. Durch das V. werden die Betriebe verpflichtet, im Rahmen ihrer Planaufgaben eigenverantwortlich ihre zwischenbetrieblichen Beziehungen durch den Abschluß und die Erfüllung von Wirtschaftsverträgen zu gestalten. Streitigkeiten über Abschluß und Erfüllung der Verträge werden durch das Staatliche Vertragsgericht entschieden. Die Betriebe sollen jedoch auftretende Konflikte möglichst eigenverantwortlich durch kameradschaftliche Zusammenarbeit auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen lösen. Nach der „VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts“ vom 18. 4. 1963 (GBl. II, S. 293) erfordert das Neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft bei der „Gestaltung und Erfüllung der zwischenbetrieblichen Beziehungen die konsequente Anwendung des V., dessen Bedeutung sich bei der weiteren Durchsetzung der Leitung nach dem Produktionsprinzip erhöht. Als konkreter Ausdruck des demokratischen Zentralismus verbindet das V. die zentrale staatliche Leitung mit der maximalen Entfaltung der Initiative der Werktätigen bei der Organisierung der planmäßigen zwischenbetrieblichen Wirtschaftsbeziehungen. Die Durchsetzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus verlangt die umfassende Anwendung des V. zur Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur Sicherung einer bedarfsgerechten Produktion unter zweckmäßiger Verwendung der Rohstoffe“. Für die Durchsetzung und Anwendung des V. sind die Betriebe und wirtschaftsleitenden Organe verantwortlich, die dabei von dem Staatlichen Vertragsgericht zu unterstützen sind. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 683 Vertragsgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VertrauensmannSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Gesamtheit der Maßnahmen zur Organisierung des Austauschs von Lieferungen und Leistungen in der sozialistischen Produktion durch Verträge, erstmalig eingeführt durch die „VO über die Einführung des Allgemeinen V. für Planlieferungen in der volkseigenen und ihr gleichgestellten Wirtschaft“ vom 6. 12. 1951. Wichtigste gesetzliche Grundlage ist das Vertragsgesetz vom 25. 2. 1965. Das V. wird als „wichtiges Mittel zur planmäßigen…
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Informationstheorie (1969)
Die I. ist eine (mathematische) Theorie, die nach den Gesetzen und Regelmäßigkeiten der Verarbeitung und Übertragung von „Informationen“ fragt. Informationen sind wenigstens unter 4 Aspekten zu betrachten. Neben dem nachrichtentechnischen („syntaktischen“) Aspekt sind der „semantische“, der „pragmatische“ und der „sigmatische“ zu unterscheiden. Der nachrichtentechnische Aspekt der Information ist dadurch zu charakterisieren, daß Nachrichten durch eine Auswahl von einem Sender über einen Empfänger („Rezeptor“) zu einem „Regler“ bzw. einem „Effektor“ (ausführendes Organ des Reglers) zuverlässig und schnell weitergegeben werden. Dabei wird jede einzelne Informationseinheit als ein „bit“ bezeichnet. „Bit“ ist das quantifizierbare Maß für den Informationsgehalt. Der syntaktische Aspekt der Information bezieht sich lediglich auf einzelne Nachrichten, „Signale“, „Zeichen“ bzw. Zeichenmengen (Semiotik). Das materielle System, durch das Nachrichten laufen, wird als Kommunikationskanal bezeichnet. Kommunikationskanäle können in verschiedenen Formen erscheinen. Der Weg der Nachrichten bzw. Signale wird auch „Signalflußweg“ genannt. Dabei stehen die Übergangsfunktionen der einzelnen Nachrichten durch die einzelnen Abschnitte eines Kommunikationskanals im Vordergrund der Betrachtung. Wenn in der Informationsübertragung eine Kürzung der Signalmenge möglich ist, ohne daß ein Informationsverlust eintritt, spricht man von „Redundanz“. Die „Bedeutungen“ der Nachrichten, Signale oder Zeichen, ihr ihnen vom Sender und/oder Empfänger verliehener „Sinn“ werden als der semantische Aspekt der Information aufgefaßt. Schließlich bezeichnet der pragmatische Aspekt der Information die Beziehungen zwischen den Nachrichten, Signalen oder Zeichen und den Sendern bzw. Empfängern. Der sigmatische Aspekt dagegen bezieht sich auf die Relationen zwischen Zeichen, und dem, was diese bezeichnen. Die unterschiedlichen Aspekte des Informationsbegriffs haben bisher jedoch keine Klarheit über den philosophischen Charakter der Information vermittelt. So behauptet der Technikphilosoph Georg Klaus, daß Informationen als eine „Einheit aus einer Semantik und einem physikalischen Träger“ anzusehen seien. Die in dieser Definition zum Ausdruck kommende Verschmelzung der ontologischen und der erkenntnistheoretischen Seite des Informationsbegriffs ist bisher vom Dialektischen Materialismus nicht klar aufgelöst worden. I. und Informationsbegriff haben für zahlreiche angewandte Wissenschaften erhebliche Bedeutung erlangt: für Psychologie und Pädagogik, Biologie (Neurophysiologie), Wirtschaftswissenschaft (kybernetische Planungsmethoden), Technik (Steuerungs- und Regelungstechnik, Datenverarbeitung und Automation). In der DDR werden seit 1963/1964 in zunehmendem Maße Entscheidungs- und Führungsprobleme in Betrieben, Industriezweigen, jedoch auch im Partei- und Staatsapparat als „informationelle Prozesse“ angesehen. Mit Hilfe der I. soll eine einheitlich aufgebaute Leitungs- und Organisationsstruktur des Partei-, Staats- und Wirtschaftsapparates sowie ein die Gesamtgesellschaft überziehendes System der (automatischen) Informationsübermittlung errichtet werden. (Kybernetik, Netzwerkplanung, Mathematik, Soziologie und empirische Sozialforschung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 289 Information, technisch-wissenschaftliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IngenieurbürosDie I. ist eine (mathematische) Theorie, die nach den Gesetzen und Regelmäßigkeiten der Verarbeitung und Übertragung von „Informationen“ fragt. Informationen sind wenigstens unter 4 Aspekten zu betrachten. Neben dem nachrichtentechnischen („syntaktischen“) Aspekt sind der „semantische“, der „pragmatische“ und der „sigmatische“ zu unterscheiden. Der nachrichtentechnische Aspekt der Information ist dadurch zu charakterisieren, daß Nachrichten durch eine Auswahl von einem Sender über einen…
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Arbeitslosenversicherung (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Weil es im anderen Teil Deutschlands keine Arbeitslosigkeit gibt, ist die A. von untergeordneter Bedeutung. Rechtsgrundlage der A. ist die VO über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, Ostberlin, S. 103). Träger der A. ist die Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstan[S. 37]des des FDGB. Versichert sind alle Personen, die in einem entgeltlichen Arbeitsverhältnis stehen. ⅕ der Sozialversicherungsbeiträge soll dem Zwecke der A. zugute kommen. Voraussetzung für eine Leistung ist eine Beitragszahlung zur Sozialversicherung für 26 Wochen in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Sie wird gewährt vom 8. Tage der registrierten Arbeitslosigkeit an für die Dauer von 26 Wochen. Sie wird u.a. nicht gezahlt, wenn der Versicherte eine Arbeit ablehnt, die ihm zugewiesen wird, oder wenn er eine Arbeit „eigenmächtig“ aufgegeben hat, wenn er ein eigenes Einkommen hat, das nicht niedriger als die Unterstützung ist, oder wenn der Arbeitslose im Haushalt seiner Verwandten wohnt, die in der Lage und verpflichtet sind, ihn zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung beträgt bei einem täglichen Einkommen bis zu 6,53 M 1,20 M täglich und steigt bei einem täglichen Verdienst über 9,49 M auf höchstens 2 M täglich. Familienzuschläge werden für Kinder, für Ehefrauen und Lebenskameraden mit Kind bis zu 3 Jahren oder 2 Kindern bis zu 8 Jahren, oder im Alter von über 60 Jahren und für unterhaltsberechtigte Verwandte, die vom Arbeitslosen unterhalten werden, in Höhe von 0,35 M täglich gezahlt. Wohnungsgeld wird in Städten über 100.000 Einwohner in Höhe von 12 M, in den übrigen Orten in Höhe von 10 M monatlich gezahlt, wenn der Arbeitslose eine eigene, von ihm bezahlte Wohnung hat. Das Einkommen des Ehegatten wird auf die Unterstützung eines Arbeitslosen angerechnet, soweit es 35 M wöchentlich übersteigt. Für Ostberlin gelten höhere Sätze. Die Unterstützung wird seit Auflösung der Arbeitsämter von der Verwaltung der Sozialversicherung bei den Kreisvorständen des FDGB (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) ausgezahlt. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 36–37 Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitslosigkeitSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Weil es im anderen Teil Deutschlands keine Arbeitslosigkeit gibt, ist die A. von untergeordneter Bedeutung. Rechtsgrundlage der A. ist die VO über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, Ostberlin, S. 103). Träger der A. ist die Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstan[S. 37]des des FDGB. Versichert sind alle Personen, die in einem…
DDR A-Z 1969
Politbüro (1969)
Siehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1979 1985 Das P. wurde im Jan. 1949 im Zuge der Angleichung des SED-Apparates an die Struktur der KPdSU gegründet; es übernahm die Funktion des im Juli 1950 auch offiziell aufgelösten Zentralsekretariats. Das auf den Parteitagen der SED gewählte Zentralkomitee „wählt zur politischen Leitung … zwischen den Plenartagungen das P.“ (Statut der SED). Während sich das erste P. noch aus 4 ehemaligen SPD-Mitgl. und 5 ehemaligen KPD-Mitgl. zusammensetzte, befinden sich unter den 21 Angehörigen des jetzigen P. nur noch 2 ehemalige Sozialdemokraten. Mitgl. des auf dem VII. Parteitag im April 1967 neugewählten P. sind: Ebert, Fröhlich, Grüneberg, Hager, Honecker, Matern, Mittag, Mückenberger, Alfred ➝Neumann, Norden, Sindermann, Stoph, Ulbricht, <➝Verner>, Warnke; Kandidaten des P. sind: Axen, Georg ➝Ewald, Halbritter, Jarowinsky1), Kleiber, Margarete ➝Müller; Seit 1949 wurden aus dem P. ausgeschlossen: Paul Merker, Anton Ackermann, Dahlem, Wilhelm Zaisser, Rudolf Herrnstadt, Elli Schmidt, Jendretzky, Fred Oelßner und Karl Schirdewan (Säuberungen). Der im Anschluß an den Parteitag ebenfalls als Kandidat d. P. gewählte Prof. Karl-Heinz Bartsch wurde am 9. 2. 1963 aller Funktionen enthoben, da seine frühere SS-Zugehörigkeit bekannt wurde. Don Weisungen des SED-P. sind faktisch sowohl die Partei Apparate der SED und der illegalen KPD als auch sämtliche Massenorganisationen und der Staatsapparat unterworfen. Sitzungen des P. finden in der Regel wöchentlich statt. An wichtigen Sitzungen nimmt der sowjet. Botschafter in Ostberlin teil. (SED) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 484 Poliklinik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Polithauptverwaltung der NVA 1) Im Original: Jarowinski.Siehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1979 1985 Das P. wurde im Jan. 1949 im Zuge der Angleichung des SED-Apparates an die Struktur der KPdSU gegründet; es übernahm die Funktion des im Juli 1950 auch offiziell aufgelösten Zentralsekretariats. Das auf den Parteitagen der SED gewählte Zentralkomitee „wählt zur politischen Leitung … zwischen den Plenartagungen das P.“ (Statut der SED). Während…
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Richtsatzplan (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Der R. ist Bestandteil des Betriebsplanes der volkseigenen Betriebe und der zusammengefaßten Pläne ihrer leitenden Organe (VVB). Im R. werden die Höhe der erforderlichen betrieblichen „Umlaufmittel“ (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halb- und Fertigfabrikate), soweit diese genormt und richtsatzgebunden sind, und der Finanzbedarf zur Deckung der Bestände an Materialien, Halb- und Fertigfabrikaten sowie die Finanzierungsquellen dieses Bedarfes (angesammelte Eigenmittel und Richtsatzplankredite) festgelegt. Im R. wird der durchschnittliche Jahresbedarf an Umlaufmitteln sowie der durchschnittliche Bedarf in den einzelnen Quartalen aufgeführt. In Betrieben, in denen die Material-, Halb- und Fertigwarenbestände während eines Jahres oder auch innerhalb der Quartale stark schwanken (z. B. bei Saisonproduktionen), muß der R. durch operative Finanzierungspläne der Umlaufmittel ergänzt werden. Voraussetzung für die Aufstellung ökonomisch begründeter R. und operativer Finanzierungspläne ist die Bestandsnormierung, d.h. die Planung der unbedingt notwendigen Höhe der Umlaufmittel auf der Basis technisch-wirtschaftlicher Kennziffern der Materialwirtschaft, des Produktionsdurchlaufes und der Absatztätigkeit. Die Festlegung eines R.-Bestandes bei einer bestimmten Materialart erfolgt durch die Multiplikation der Tagesselbstkosten (täglicher Verbrauch oder Werteverzehr) ‚T‘ dieses Materials laut Kostenplan mit der Zahl der „Richttage“ ‚R‘, woraus sich als Produkt der Normativbestand ‚N‘ dieser Materialart in Mark ergibt. N = R x T. Unter Richttagen versteht man eine bestimmte Anzahl von Tagen, für die aus betriebstechnischen sowie aus versorgungsmäßigen Gründen stets Umlaufmittel der betreffenden Materialart vorrätig sein müssen, wenn eine kontinuierliche Produktion gesichert sein soll. Die Richttage werden von den Bestandsnormen abgeleitet, die für jeden Betrieb ermittelt werden. Es gibt Vorratsnormen für Materialien, Bestandsnormen für die unvollendete Produktion und Lagernormen für Fertigerzeugnisse. Im Mittelpunkt der technisch-ökonomischen Untersuchungen bei der Festlegung der Richttage steht die Bestimmung der Zeitdauer, während der die einzelnen Umlaufmittel in einem Zustand (als Rohstoffe, Halbfabrikate, Fertigerzeugnisse) verharren. Bei den Materialvorräten wird diese Zeitdauer durch den Lieferzyklus und die Durchlaufzeit (vom Entladen über die Wareneingangskontrolle bis zum Verbrauch) unter Berücksichtigung einer bestimmten Sicherheitszeit bestimmt. Außerdem sind noch die Art und die Häufung der mengenmäßigen, zeitlichen und wertmäßigen Abweichungen von der üblichen notwendigen Materialversorgung in etwa durch die Festlegung zeitlich variabler Durchschnittsbestandsnormen zu berücksichtigen. Die durch die Multiplikation der Tagesselbstkosten der einzelnen Materialarten, Halb- und Fertigfabrikate mit der Zahl der Richttage errechneten Planbestände bei allen Umlaufmittelpositionen ergeben den Umlaufmittelplanbestand des Betriebes insgesamt. Ein solcher Planbestand oder die Planbestände für einzelne Gruppen von Umlaufmitteln werden jeweils als Durchschnittsplanbestände für ein Quartal oder für ein Jahr ermittelt und festgelegt. Sie bilden die Grundlage für die Ermittlung des Finanzbedarfs an Eigenmitteln und R.-Krediten entsprechend der gesetzlich fixierten Anteilsfinanzierung. Da im R. sowohl die Höhe als auch die Veränderung der materiellen Bestände ausgewiesen wird, ist dieser Plan die Grundlage zur Planung und Durchführung der Umlaufmittelfinanzierung durch den Betrieb und die zuständige Bank. Im R. spiegelt sich die Bestandsbewegung finanziell wider und ermöglicht daher den Betrieben, Wirtschaftsbehörden und Finanzorganen, den Umschlag der Umlaufmittel ständig zu kontrollieren, Überplanbestände aufzudecken und durch verschiedene Sanktionen oder finanzielle Vergünstigungen die Bestandshaltung zu beeinflussen. (Kredit, Banken) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 535 Richter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RichttageSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Der R. ist Bestandteil des Betriebsplanes der volkseigenen Betriebe und der zusammengefaßten Pläne ihrer leitenden Organe (VVB). Im R. werden die Höhe der erforderlichen betrieblichen „Umlaufmittel“ (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halb- und Fertigfabrikate), soweit diese genormt und richtsatzgebunden sind, und der Finanzbedarf zur Deckung der Bestände an Materialien, Halb- und Fertigfabrikaten sowie die Finanzierungsquellen dieses Bedarfes…
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Währungsreform (1969)
Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Durch die einen Tag nach dem Währungsumtausch in den Westzonen (23. 6. 1948) in der SBZ und Ostberlin begonnenen und am 28. 6. 1948 abgeschlossenen W. wurde die Reichsmark in diesem Gebiet durch Reichsmarkzeichen mit aufgeklebten Spezialkupons abgelöst (siehe hierzu SMAD-Befehl Nr. 111). Durch die im einzelnen für die verschiedenen Geldvermögenswerte festgelegten Umtauschrelationen wurde das „staatliche“ Vermögen erheblich begünstigt. Im einzelnen wurden umgetauscht: bei Privatpersonen Barbeträge bis zu RM 70,– im Verhältnis 1:1, Spareinlagen bis RM 100,– im Verhältnis 1:1, bis RM 1.000,– im Verhältnis 5:1, vor dem 9. 5. 1945 entstandene Einlagen 10:1, wobei jedoch geprüft werden mußte, ob Beträge über RM 3.000,– „rechtmäßig“ erworben worden waren. Bei Beträgen über RM 5.000,– wurden von vornherein Kriegs- oder Schwarzmarktgewinne angenommen. Diese Beträge sind — falls nicht das Gegenteil bewiesen werden konnte — eingezogen worden, ebenso das Geldvermögen von „faschistischen Verbrechern und Kriegsverbrechern“. Über diese umgetauschten Altguthaben konnte zudem nicht verfügt werden. Sie wurden in eine Altguthaben-Ablösungsanleihe umgewandelt, mit deren Tilgung 1962 begonnen wurde. Beträge nicht „volkseigener“ Wirtschaftsbetriebe wurden nur bis zur Höhe des wöchentlichen Umsatzes und der Lohnrückstände, bei Handels- und anderen Wirtschaftsorganisationen in Höhe der wöchentlichen Lohnsumme im Verhältnis 1:1 umgetauscht. Dagegen wurden alle Einlagen von „staatlichen“, kreisbehörd[S. 699]lichen, gemeindlichen und anderen volkseigenen Betrieben voll im Verhältnis 1:1, Versicherungspolicen im Verhältnis 1:3 umgetauscht. Als Geschenk an die Neubauern wurden die im Zuge der Bodenreform gewährten Kredite im Verhältnis 5:1 voll umgetauscht. Für Angehörige der SMAD und der Roten Armee wurden ein Monats- bzw. Halbmonatsgehalt im Verhältnis 1:1, darüber hinausgehende Beträge im Verhältnis 10:1 umgetauscht. Die deutschen Staats- und Auslandsschulden und die Schuldenverpflichtungen der geschlossenen Banken blieben von der W. unberührt. Kurz vor der W. betrug der Bargeldumlauf rd. 28 Mrd.; neu verausgabt wurden 3,6 Mrd. Mark. (Währung, Währungspolitik) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 698–699 Währungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WaldheimSiehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Durch die einen Tag nach dem Währungsumtausch in den Westzonen (23. 6. 1948) in der SBZ und Ostberlin begonnenen und am 28. 6. 1948 abgeschlossenen W. wurde die Reichsmark in diesem Gebiet durch Reichsmarkzeichen mit aufgeklebten Spezialkupons abgelöst (siehe hierzu…
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Juden (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Ihre Lage in Mitteldeutschland beruht auf der Einstellung, die die SU und die SED zum Judentum vertreten. Gemäß der Verfassung der SU werden die J. als nationale Minderheit anerkannt. Auch wird die mosaische Konfession amtlich geduldet. Doch der Kommunismus sieht im Judentum eine sehr hartnäckige religiöse Gruppe, die er ideologisch und politisch zu überwinden sucht. Hinzu kommt, daß er die J. für eine besonders schwierige nationale Minderheit hält. Diese Einstellung der SU zu ihrer jüdischen Volksgruppe (1959 etwa 2,3 Mill. nach amtlichen Angaben; Elie Wiesel spricht in seinem Buch von 3 Mill.) ist um so bedenklicher, als es in der Bevölkerung immer noch antisemitische Stimmungen gibt. Ihre Haltung zu den J. bemäntelt die SU damit, daß sie die J. als Träger eines staatsfeindlichen Zionismus hinstellt. Die SU behauptet vom Zionismus, daß er die jüdischen „Werktätigen“ „vom Klassenkampf ablenkt“ und daß der durch die Gründung des Staates Israel gestärkte jüdische Sonderpatriotismus sehr gefährlich sei. Bemängelt wird, daß Israel dem Westen zuneigt. (Dazu kommen taktische Rücksichten auf die arabischen Staaten.) Im Kampf gegen den Trotzkismus hatte Stalin, auch viele Kommunisten jüd. Herkunft beseitigen lassen; später dann jiddische Schriftsteller. Zehntausende von J. waren ab 1935 bei den „Säuberungen“ hingerichtet worden. Das 1927 angebahnte „Jüdische Autonome Gebiet Birobidjan“ (am Amur) zog zwar einige zehntausend J. an, doch wurden J. in beträchtlicher Menge in östliche Gebiete, vor allem nach Kasachstan, deportiert. Noch immer sind die J. in der SU gegenüber anderen Bürgern in vielem benachteiligt, z. B. bei der Zulassung zum Studium, zum Offiziersberuf, im höheren Parteidienst. Die jiddische Sprache, die doch mindestens 480.000 J. sprechen, wird ebensowenig wie Hebräisch schulisch berücksichtigt. Die Literatur beider Sprachen wird fast ganz unterdrückt. Von 450 Synagogen wurden seit 1953 etwa 350 geschlossen. Diese Tatsachen beklagte am 15. 4. 1964 eine Studiengruppe der „Sozialistischen Internationale“ und am 12. 7. 1964 der Exekutivrat des Jüdischen Weltkongresses. — Im August 1966 veröffentlichte Umberto Terracini, Vors. der Fraktion der KP im italienischen Senat, eine Schrift über „Die Juden in der Sowjetunion“. Gegen die Verfassung der SU, so klagte er, sei die Organisation der jüdischen Gemeinschaft und die Ausübung ihres Glaubens sehr eingeschränkt. In dieser Hinsicht habe es keine Anpassung an das Gesetz gegeben. Antisemitismus wirkte auch im Hintergrund der „antizionistischen“ Prozesse gegen Palffy-Kreis und Slansky-Gruppe (1959). — Die Todes- und Kerkerstrafen gegen die Slansky-Gruppe gaben dem ZK der SED Anlaß, ebenfalls gegen jüdische Spitzenfunktionäre vorzugehen, da sie angeblich Agenten des Zionismus und damit des amerikanischen Monopolkapitalismus seien: So mußten Paul Merker und Erich Jungmann auf Jahre in Haft. Am 20. 12. 1952 warf das ZK Merker vor, daß er „als Garantie gegen die Assimilation der Juden die national-kulturelle Autonomie forderte“. Jungmann, so rügte das ZK, habe „gefordert, daß alle den deutschen Juden zugefügten Schäden vom deutschen Volk bevorzugt vor allen anderen Schäden wiedergutgemacht werden“. Merker wurde angegriffen, weil er auch jene J. entschädigt sehen wollte, „die im Ausland bleiben wollen“. Ein eigenes Bildungs- und Organisationswesen der J. läßt die SED nicht zu. Den etwa 72 jüdischen Synagogen-Gemeinden in der BRD und West-Berlin stehen nur 8 gegenüber: Karl-Marx-Stadt (Chemnitz); Dresden; Erfurt: Halle; Leipzig; Magdeburg: Schwerin; Sowjetsektor von Berlin. — Der „Verband der jüdischen Gemeinden in der DDR“ hat seinen Sitz jeweils am Wohnort des Vors. Im Mai 1961 setzte die Regierung Martin Riesenburger (Ostberlin) als Landesrabbiner ein. Er starb im April 1965, sein Amt übernahm Dr. Edmund Singer im Dez. 1965. Bis heute weigert sich das Regime, für die schweren Blut- und Besitzopfer, die die J. unter dem nat.-soz. Regime erlitten, eine Wiedergutmachung zu leisten, da es sich für unzuständig hält. Während die BRD Zahlungen an den einzelnen J. wie an Israel entrichtete, zahlt das SED-Regime nur die bescheidene allgemeine Unterhaltsrente, die alle Hitleropfer beziehen. Dazu erklärte Albert ➝Norden am 2. 2. 1960 (laut dpa) in einer Pressekonferenz, die „DDR“ sei nicht bereit, „eine Wiedergutmachung an Israel zu zahlen“. Die Argumente, mit denen die SED eine Wiedergutmachung an Israel wie an die J. insgesamt ablehnt, verwendete Gesandter Gerhard Kegel (SED) in einem Aufsatz. Er verleumdete Israel als „Speerspitze des Weltimperialismus, gerichtet gegen die Rechte des arabischen Volkes und dessen Kampf für die Befreiung und Fortschritt“. Er führte ferner u.a. aus: „Nichts gibt der Regierung des Staates Israel das Recht, von den Regierungen der deutschen Staaten und deren Bürgern, im Namen einer Wiedergutmachung oder Sühne, Milliardensubventionen … zu fordern“ („Berliner Zeitung“ vom 31. 3. 1965). Wohl veranlaßt durch die SED, erklärten 10 prominente J. der „DDR“, unter ihnen Prof. Lea Grundig und Prof. Dr. F. K. Kaul, am 9. 6. 1967 (im „Neuen Deutschland“), daß sie „die Aggression verurteilen, der sich die herrschenden Kreise Israels gegen die arabischen Nachbarstaaten schuldig gemacht haben“. — Am 1. 7. 1967 gab der Verb. d. Jüd. Gemeinden eine Erklärung ab, in der es u. a. hieß: „Wir … anerkennen die große, bedeutsame Friedenstat der Sowjetunion zur Erreichung der Waffenruhe im Nahen Osten. … Nur getreu dem Grundprinzip der Koexistenz, getragen vom Geist des Fortschritts, der den Humanismus in sich trägt, sehen wir für den Nahen Osten Verständigung und einen dauerhaften Frieden …“ („Neue Zeit“ v. 4. 7. 1967). Die besondere Lage der J. in Mitteldeutschland veranlaßte viele zur Abwanderung. 1946 zählten sie in der SBZ und in Ostberlin noch rd. 3.100, Ende 1952 rd. 2.600. 1962 noch rd. 1.800 in der „DDR“, davon 950 in Ostberlin. — Am 10. 2. 1967 gab der Verband der jüd. Gem. etwa 1.500 J. an. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 308 Journalisten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Ihre Lage in Mitteldeutschland beruht auf der Einstellung, die die SU und die SED zum Judentum vertreten. Gemäß der Verfassung der SU werden die J. als nationale Minderheit anerkannt. Auch wird die mosaische Konfession amtlich geduldet. Doch der Kommunismus sieht im Judentum eine sehr hartnäckige religiöse Gruppe, die er ideologisch und politisch zu überwinden sucht. Hinzu kommt, daß er die J. für eine besonders schwierige nationale…
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Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) (1969)
Siehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion: 1965 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1966 1975 1979 1985 Nach sowjet. Vorbild wurde in Erfüllung einer Forderung des VI. Parteitages der SED (Jan. 1963) durch gemeinsamen Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates die ABI geschaffen. Sie begann am 15. 5. 1963 ihre Tätigkeit. Die ABI übernahm den Apparat der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle (ZKSK), die 1952 aus der Zentralen Kontrollkommission hervorgegangen war, und der Helfer der Staatlichen Kontrolle, die seit 1962 die Arbeit der ZKSK in ehrenamtlicher Arbeit unterstützten. Der ABI wurden auch die gesellschaftlichen Kontrollorgane angegliedert, so a) die Kommissionen für Parteikontrolle in den Betrieben, die 1959 als Organe der Betriebsparteiorganisationen (SED) gebildet worden waren, b) die Arbeiterkontrolle, die seit 1953 besteht und vom FDGB eingesetzt und angeleitet wird, c) die FDJ-Kontrollposten (FDJ), die seit dem IV. Parlament der FDJ (1952) tätig waren und in §~43 des Jugendgesetzes (Jugend) als fester Bestandteil der ABI bezeichnet werden. Aufgabe der ABI ist die straffe, einheitliche und umfassende Kontrolle der Durchführung der Beschlüsse des VI. Parteitages der SED, des ZK der SED, der Gesetze der Volkskammer, der Erlasse des Staatsrates und der Beschlüsse des Ministerrates. Objekte der Kontrollen sind die Ministerien und andere zentrale sowie die örtlichen Staats- und Wirtschaftsorgane, die VVB, Wirtschaftsräte, Landwirtschaftsräte, die Betriebe, die Großbaustellen, landwirtschaftliche Genossenschaften und andere Institutionen. Nicht der Kontrolle der ABI unterliegen der Apparat der SED, der anderen Parteien und der Massenorganisationen. Die ABI verfügt über hauptamtliche und ehrenamtliche Kräfte. Die ehrenamtlichen Kräfte sind vor allem in den unteren Gliederungen tätig. Ihre Zahl beträgt etwa 150.000 (Bericht des ZK der SED an den VII. Parteitag). Nur absolut zuverlässige und linientreue Personen dürfen in der ABI tätig sein. So soll eine wirksame Massenkontrolle sichergestellt werden. Die ABI ist gegliedert in das Komitee, Inspektionen, Zweig-, Bezirks- und Kreisinspektionen, Kommissionen in den Betrieben sowie die Volkskontrollausschüsse. Das Komitee der ABI ist sowohl dem ZK der SED als auch dem Minister rechenschaftspflichtig. Die Aufgabe des Komitees ist es, die Arbeit der Organe der ABI zu leiten und zu kontrollieren. Als Inspektion der ABI ist auch jetzt die Staatliche Handelsinspektion tätig, die 1953 als Organ des Ministeriums für Handel und Versorgung zur Kontrolle des staatlichen und privaten Handelsapparates gebildet worden war und jetzt im wesentlichen die Einhaltung der Preise für Konsumgüter zu überwachen hat. Die ABI ist mit weitgehenden Vollmachten [S. 32]ausgestattet. Sie hat u.a. das Recht, Einsicht in alle Dokumente und Unterlagen zu nehmen, Auskünfte zu verlangen, Materialien anzufordern, schriftliche Erklärungen und Stellungnahmen zu verlangen sowie Leiter und Mitarbeiter des Staatsapparates von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. Das Komitee und die Inspektionen sind berechtigt, den Leitern von Staatsorganen und Wirtschaftsfunktionären Weisungen zu geben und Rechenschaft über die Ausführung zu verlangen sowie Maßnahmen und Weisungen von verantwortlichen Leitern und Mitarbeitern auszusetzen und die Aufhebung zu verlangen. Sie können die Bestrafung von schuldigen Personen fordern, diese in geringfügigen Fällen Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen übergeben, Schadenersatz verlangen, Disziplinär- und Ordnungsstrafen verhängen und, soweit erforderlich, die Entbindung von der Funktion verlangen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 31–32 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiter- und BauernkindSiehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion: 1965 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1966 1975 1979 1985 Nach sowjet. Vorbild wurde in Erfüllung einer Forderung des VI. Parteitages der SED (Jan. 1963) durch gemeinsamen Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates die ABI geschaffen. Sie begann am 15. 5. 1963 ihre Tätigkeit. Die ABI übernahm den Apparat der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle (ZKSK), die 1952 aus der Zentralen Kontrollkommission hervorgegangen war,…
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Arbeitsproduktivität (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die A. (Marx verwandte den Ausdruck „Produktivkraft der Arbeit“) ist „der Wirkungsgrad zweckmäßiger produktiver Tätigkeit im gegebenen Zeitraum“ (Karl Marx, „Das Kapital“, Bd. I, 4. Aufl., Ostberlin, S. 51). Die A. wird bestimmt durch die Geschicklichkeit der Arbeiter, den Stand von Forschung und Technik, die Organisation der Produktionsprozesse und durch Naturverhältnisse. Im Arbeitsprozeß sind wirksam: Arbeitskraft, Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstand. Gemessen wird die A. an der in einer bestimmten Zeit hergestellten Menge an Gebrauchswerten. Bis jetzt wird bei der statistischen Messung der A. bzw. ihres Zuwachses nur die Veränderung des Aufwandes an sog. lebendiger Arbeit der betreffenden Produktionsstufe berücksichtigt, d.h. die Leistung je Kopf der in der Produktion tätigen Arbeitskräfte. Absicht ist es, auch den Leistungszuwachs der „vergegenständlichten“ Arbeit, d.h. der Produktionsmittel, statistisch sichtbar zu machen. Über die Methoden sind sich die Wirtschaftswissenschaftler nicht einig. (Zeitsummenmethode) Ohne Steigerung der A. ist in keinem Wirtschaftssystem ein Fortschritt möglich. Eine Besonderheit der kommun. Lehre von der Wirkungsweise der A. ist die Behauptung, daß die A. stets rascher steigen müsse als der Durchschnittslohn (Lohnpolitik). Auf dieser Lehrmeinung beruht die gesamte kommun. Arbeitspolitik. In der „DDR“ sind daher Mittel zur Steigerung der A.: die Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung, die ständige Erhöhung der Arbeitsnormen, die Differenzierung der Löhne und ferner die Qualifizierung der Arbeitskräfte. Die A. in der Industrie ist nach den amtlichen statistischen Angaben von Jahr zu Jahr gestiegen. Sie soll sich z. B. von 1960 bis 1967 um rund 30 v. H. erhöht haben. Da es sich dabei um die übliche Bruttorechnung handelt, die in jedem Betrieb die Vorleistungen von Zulieferbetrieben einbezieht, ist die Steigerung überhöht und damit unreal ausgewiesen. Der Rückstand der A. in der mitteldeutschen Industrie gegenüber der BRD ist nach Schätzungen von westdeutschen Sachverständigen noch immer mit etwa einem Fünftel anzunehmen. Innerhalb der mitteldeutschen Industrie besteht ein erhebliches Gefälle der A. zwischen den Betrieben der verschiedenen Eigentumsformen. Nach offiziösen Angaben bestand 1966 auf der Basis „Bruttoproduktion“ folgendes Gefälle: Die Unterschiede sind in erster Linie auf den unterschiedlichen Grad der Produktionsspezialisierung und der Konzentration, nicht zuletzt aber auch auf die unterschiedlichen Investitionsaufwendungen für die technische Modernisierung der Betriebe zurückzuführen. (Technologie) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 42 Arbeitspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitspsychologieSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die A. (Marx verwandte den Ausdruck „Produktivkraft der Arbeit“) ist „der Wirkungsgrad zweckmäßiger produktiver Tätigkeit im gegebenen Zeitraum“ (Karl Marx, „Das Kapital“, Bd. I, 4. Aufl., Ostberlin, S. 51). Die A. wird bestimmt durch die Geschicklichkeit der Arbeiter, den Stand von Forschung und Technik, die Organisation der Produktionsprozesse und durch Naturverhältnisse. Im Arbeitsprozeß sind…
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Agitation und Propaganda (1969)
Siehe auch: Agitation: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Agitation und Propaganda: 1975 1979 1985 Propaganda: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Begriff und Methoden politischer P. gehören überall zum Prozeß der politischen Willensbildung, der Doppelbegriff AuP. jedoch ist Bestandteil der kommun. Theorie der Massenbeeinflussung und als solcher genau determiniert. 1. Begriffsbestimmung. Die Bedeutung von AuP. für die politische Praxis der kommun. Parteien wird aus der Lehre von der „aktiven revolutionären Rolle“ des „Überbaus“ abgeleitet, mit der Stalin die marxistische Theorie revidierte (Marxismus-Leninismus) und die „kalte Revolution von oben“ rechtfertigte. Im Grunde erst mit der Umkehrung der Basis-Überbau-Theorie — deren Einschränkung durch Friedrich Engels die späteren Ideologen des Marxismus-Leninismus übersehen hatten — wurde dem „Vortrupp der Arbeiterklasse“, der „Partei neuen Typs“ (SED), die Aufgabe gestellt, „das sozialistische Bewußtsein in die Massen zu tragen“. AuP. sind die Mittel dazu, und zwar verschiedene Mittel: „Der Propagandist vermittelt viele Ideen an eine oder mehrere Personen, der Agitator aber vermittelt nur eine oder wenige Ideen, dafür aber vermittelt er sie an eine ganze Menge von Personen“ (Lenin in „Was tun?“). Begriffsbestimmungen aus jüngster Zeit differenzieren noch genauer; danach ist A. „politisches Einwirken auf Bewußtsein und Stimmung der Volksmassen durch Verbreitung bestimmter Ideen und Losungen“ („Meyers Neues Lexikon“, Leipzig 1961, in fast wörtlicher Anlehnung an die „Große Sowjetische Enzyklopädie“), während unter P. eine auf die „Aneignung und Verbreitung der Grundsätze und Lehren des Marxismus-Leninismus“ gerichtete Tätigkeit verstanden wird, die sich „zum Unterschied von der A. in erster Linie an die Mitglieder der Partei und die Mitglieder der Massenorganisationen wendet“ („Einheit“, Ostberlin 1951, S. 670). 2. Die besondere Bedeutung von AuP. für den Aufbau des kommun. Herrschaftssystems in Mitteldeutschland. In der SBZ und später in der „DDR“ waren die KPD/SED und deren Herrschaftsapparat auf die Wirkungsmittel von AuP. vor allem deshalb angewiesen, weil die Umwälzung der gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnisse unter dem Druck der sowjet. Besatzungsmacht vollzogen worden war und das „revolutionäre Bewußtsein der Massen“, das die Voraussetzung dieser Ver[S. 14]änderungen hätte sein sollen, nun nachträglich erzeugt werden mußte. Während die oben zitierte Begriffs- und Funktionsbestimmung von AuP. auf eine vorrevolutionäre Situation bezogen war, wurden AuP. in der SBZ/„DDR“ als Instrument einer totalitären Partei und des von ihr beherrschten Staatsapparates eingesetzt; da die Sicherungen, die unter rechtsstaatlichen Verhältnissen die Wirkung und vor allem den Mißbrauch der P. begrenzen, in der SBZ/„DDR“ wie in allen totalitären oder autoritären Strukturen ausgeschaltet waren, durchdrangen die Methoden von AuP. das gesamte öffentliche Leben und wurden nur dadurch gehemmt, daß der Herrschaftsbereich der SED sich beim heutigen Stande der Kommunikationstechnik nicht völlig gegen Informationen von außen abdichten ließ; auch mußten die doktrinär-repressiven Tendenzen der „Bewußtseinsbildung“ früher oder später mit dem Sachverstand der Nicht-Nur-Politiker in Konflikt geraten. 3. Die Institutionen des Parteiapparates für AuP. Die allgemeinen Tendenzen der kommun. AuP. werden durch die Ideologische Kommission beim Politbüro des ZK der SED festgelegt; eine Agitationskommission und je eine Abteilung des ZK für A. und für P. leiten die Tätigkeit des Parteiapparates, der Nationalen Front und der Massenorganisationen (unter ihnen vor allem des FDGB) an. 4. Aufgaben und Wirkungsmittel der P. Aufgabe der P. im Sinne der zitierten Unterscheidung ist institutionell die Entwicklung der Kader, also des Funktionärsnachwuchses für alle Stufen des Partei- und Staatsapparates, inhaltlich vor allem die Vermittlung der Ideologie des Marxismus–Leninismus, die Anleitung zu ihrer praktischen Anwendung, neuerdings auch die Aneignung sozialökonomischer Grundkenntnisse (im weitesten Sinne). P. in diesem Sinne beginnt zwar schon in der Schule mit dem Unterricht der Staatsbürgerkunde, ist aber in der Hauptsache doch der Partei und den Massenorganisationen vorbehalten, die für diesen Zweck einen umfangreichen Apparat von Einrichtungen der Internats- und Externatsschulung (Schulung) unterhalten; auch ein erheblicher Teil der Publikationen der SED, vor allem die Zeitschriften und Broschüren für die Funktionäre, dienen diesem Zweck. 5. Methoden und Mittel der A. Ungleich vielfältiger ist das Instrumentarium der A. Es reicht von den ursprünglich bolschewistischen Mitteln der mündlichen oder schriftlichen A. über die „Sichtwerbung“, über Presse, Rundfunk und Film, über die „kulturelle Massenarbeit“, Kabarett und „Agitprop“ bis hinein in das Theater, die Literatur, die bildende Kunst und Musik und nimmt damit die persönliche Mitwirkung der Bürger in den Betrieben und Wohngebieten, vor allem aber auch eines großen Teiles der Kulturschaffenden in Anspruch, die sich solcher Indienststellung für die Zwecke der herrschenden Partei kaum entziehen können. Ein A.-Mittel besonderer Art sind zeitlich begrenzte Kampagnen aus Anlaß von Wahlen oder von Aktionen wie der Zwangskollektivierung der Landwirtschaft im Frühjahr 1960, bei denen die verschiedenen Methoden der A. massiert angewandt werden, um Perioden der Stagnation zu überwinden oder gesellschaftspolitische Entwicklungen im revolutionären Sinne vorwärtszutreiben. Die mündliche A. am Arbeitsplatz oder in der Hausgemeinschaft gilt zwar als klassisches Mittel und ist für die SED insofern von besonderer Bedeutung, als sie die unerläßliche Verbindung zur „Basis“, zu den „werktätigen Massen“, darstellt; ihre Wirkung wird aber dadurch beeinträchtigt, daß sie sich auf ein Heer meist unter Druck rekrutierter und unzulänglich geschulter Funktionäre stützen muß, die zudem von der Bevölkerung vielfach mit Recht als Spitzel (Spitzelwesen) angesehen werden. — Der mündlichen A., beschönigend (wie in der NS-Zeit) auch als „Aufklärung“ bezeichnet, dienten und dienen z. T. heute noch an größeren Orten Agitationslokale, die von der Nationalen Front eingerichtet wurden und in denen die Besucher auch agitatorisches Schrifttum der SED finden. — Eine moderne Spielart der mündlichen A. bedient sich des Sprechfunks in Betrieben, Eisenbahnzügen und auf öffentlichen Plätzen. — Die schriftliche A., deren Bedeutung seit den fünfziger Jahren erheblich zurückgegangen ist, benutzt vor allem die Schwarzen Bretter oder „Roten Ecken“ in Betrieben und Schulen, die Betriebs- und Dorf Zeitungen; auch die Sichtwerbung durch Plakate und Transparente auf Plätzen und Straßen, in Bahnhöfen, Fabrikhallen, Wartezimmern usw. gehört hierhin. Diese Form der A., die zeitweise das Straßenbild Mitteldeutschlands in einer für westliche Besucher befremdlichen Weise beherrschte, wird heute nur noch an der Demarkationslinie und an den Berliner Sektorengrenzen oder aus besonderen Anlässen mit größerem Aufwand betrieben. Dabei dienen die Losungen der Partei als Leitmotive. Die agitatorische Funktion von Presse, Rundfunk und Fernsehen ist durch das staatliche Nachrichtenmonopol (Nachrichtenpolitik) und durch die Steuerung dieser Kommunikationsmittel gesichert; korrigierende Wirkungen gehen jedoch vom Empfang westlicher Rundfunk- und Fernsehsendungen aus, den das Regime nicht zu unterbinden vermag. Auf unmittelbare Aktivierung des Einzelnen wie der Massen zielen von den mehr oder weniger künstlerischen Mitteln der A. der Film (vor allem natürlich der Nachrichten-, Informations- und Instruktionsfilm; Filmwesen) und die unter dem Sammelbegriff Agitprop betriebenen Gattungen von „Gebrauchskunst“ (Rezitation, Sprechchor, Kampflied, kabarettistische Darbietungen; Kabarett), die ohne großen szenarischen Aufwand im Betrieb, auf Versammlungen, in Kulturhäusern und auf der Straße (gemischte Programme unter dem Sammelnamen „Estrade“) vorgetragen werden. Von dieser Spielart der A. ist vor allem die kulturelle Massenarbeit durchsetzt —, mit entsprechender Auswirkung auf ihr allgemeines Niveau. Auch die „reine“ Kunst steht weithin im Dienst der A. (Bildende Kunst), ihr wird aufgegeben, das „Bild des sozialistischen Menschen zu entwerfen und als erstrebenswert auf die Menschen wirken zu lassen“, „die historische Bedeutung der DDR tief zu erfassen“ und „das Klassenbewußtsein auf die Höhe der Zeit zu erheben“ (Beschluß des Staatsrates vom 30. 11. 1967), dies alles „in Werken des sozialistischen [S. 15] Realismus von hoher Qualität“, also unter Auflage eines bestimmten, ideologisch begründeten Formprinzips (Sozialistischer Realismus). 6. Ausstrahlungen kommunist. A. in die BRD. Schon früh setzten die Bemühungen der SED ein, den Wirkungsbereich ihrer A. auch auf die BRD und das „kapitalistische Ausland“ auszudehnen. Für diesen Zweck wurden erhebliche Mittel und besondere Organisationen eingesetzt. Als Medien dienten — von den Agenten abgesehen — vor allem Rundfunk und A.-Literatur, in den fünfziger Jahren auch der Austausch von „Delegationen“. Einige dieser Wege schnitt die SED selbst durch die Sperrmaßnahmen von 1961 ab. Im übrigen entsprachen die Wirkungen dieser Tätigkeit in der BRD zu keiner Zeit den Erwartungen der SED oder dem organisatorischen und finanziellen Aufwand (Infiltration). Neuerdings finden sich Ausstrahlungen der kommunist. A. der SED in der Argumentation einiger Gruppen der sogenannten außerparlamentarischen Opposition in der BRD. Literaturangaben Richert, Ernst (zus. m. Carola Stern und Peter Dietrich): Agitation und Propaganda — das System der publizistischen Massenführung in der Sowjetzone (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 10). Berlin 1958, Franz Vahlen. 320 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 13–15 Aggressionsverbrechen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AgitpropSiehe auch: Agitation: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Agitation und Propaganda: 1975 1979 1985 Propaganda: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Begriff und Methoden politischer P. gehören überall zum Prozeß der politischen Willensbildung, der Doppelbegriff AuP. jedoch ist Bestandteil der kommun. Theorie der Massenbeeinflussung und als solcher genau determiniert. 1. Begriffsbestimmung. Die Bedeutung von AuP. für die politische Praxis der…
DDR A-Z 1969
Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen (1969)
Siehe auch: Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung: 1975 1979 Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Der Grundsatz, „Die Verhandlungen vor den Gerichten sind öffentlich“, ist Inhalt von § 4 GV G, kommt aber, im Unterschied zu Art. 133 der alten Verfassung, in der Verfassung vom 6. 4. 1968 nicht zum Ausdruck. Durch die Ö. soll eine Erziehungswirkung auf alle Bürger ausgeübt und die Kontrolle der Rechtsprechung durch die Werktätigen ermöglicht werden (§ 4 GVG). Bereits im Rechtspflegeerlaß vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) hatte der Staatsrat festgestellt: „Die Teilnahme der Bevölkerung an gerichtlichen Verhandlungen trägt dazu bei, das Staats- und Rechtsbewußtsein der Werktätigen zu entwickeln, ihre Verbundenheit zu den Organen ihres sozialistischen Staates zu festigen, die erzieherische Wirkung der Hauptverhandlung zu erhöhen und die Kraft der Öffentlichkeit auf die Überwindung von Gesetzesverletzungen zu lenken.“ Gleichwohl wird der Grundsatz der Ö. häufig durchbrochen, und sogar in den großen Schauprozessen war nicht die Ö. im eigentlichen Sinne, sondern nur ein bestimmter und ausgesuchter Kreis von Zuhörern zugelassen. Das OG rechtfertigt diese Praxis. Wenn an Prozessen „vor allem Werktätige teilnehmen, die auf Grund ihrer beruflichen oder gesellschaftlichen Stellung mit dem Gegenstand des Verfahrens besonders verbunden sind, dann ist die Ö. des Verfahrens gewahrt, selbst wenn durch die Teilnahme ausschließlich solcher Zuhörer andere Interessenten nicht mehr zugelassen werden können“ („Neue Justiz“ 1955, S. 686). In den Verfahren gegen ehemalige Volkspolizisten und Angehörige der Nationalen Volksarmee ist die Ö. grundsätzlich ausgeschlossen. In den Kriegsverbrecherprozessen war die Ö. ebenfalls nicht zulassen. Nicht öffentlich werden auch politische Strafsachen verhandelt, in denen der Angeklagte trotz aller Bemühungen nicht zu einem Geständnis gebracht wurde und die Zeugenaussagen zu einer Verurteilung nicht ausreichen. Wenn aber von einem Verfahren, insbesondere von einem Strafverfahren, eine besondere erzieherische Wirkung auf ein bestimmtes Kollektiv erwartet werden kann, dann sollen die Gerichte „geeignete Verhandlungen unmittelbar in sozialistischen Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen sowie zu einer Tageszeit durchführen, die es den Werktätigen ermöglicht, daran teilzunehmen“. Vertreter von sozialistischen Brigaden, Hausgemeinschaften oder anderen Kol[S. 456]lektiven der Werktätigen sind zur Hauptverhandlung zu laden und haben die Auffassung des Kollektivs zur Tat und zur Persönlichkeit des Täters darzulegen. (gesellschaftliche Erziehung, Rechtswesen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 455–456 Öffentlicher Tadel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z OffiziersschulenSiehe auch: Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung: 1975 1979 Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Der Grundsatz, „Die Verhandlungen vor den Gerichten sind öffentlich“, ist Inhalt von § 4 GV G, kommt aber, im Unterschied zu Art. 133 der alten Verfassung, in der Verfassung vom 6. 4. 1968 nicht zum Ausdruck. Durch die Ö. soll eine Erziehungswirkung auf alle Bürger ausgeübt und die Kontrolle der Rechtsprechung durch die…