DDR von A-Z, Band 1975

Akademische Grade (1975)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979


 

Im Hochschulwesen der DDR werden folgende AG. verliehen:

 

1. Diplom eines Wissenschaftszweiges (z. B. Diplom-Ökonom);

 

2. Doktor eines Wissenschaftszweiges (z. B. Dr. oec.);

 

3. Doktor der Wissenschaften (Dr. sc.);

 

4. Doktor ehrenhalber in Anerkennung besonderer Verdienste um die Entwicklung von Wissenschaft, Technik und Kultur oder politischer Verdienste (Dr. eh.).

 

Als erster AG. wird das Diplom am Ende des Fachstudiums erworben und durch die jeweiligen Sektionen verliehen. Grundlage der Verleihung des AG. Doktor eines Wissenschaftszweiges (Promotion A) sind die positive Beurteilung und erfolgreiche „Verteidigung“ ei[S. 25]ner Dissertation sowie der Nachweis von Kenntnissen des Marxismus-Leninismus, die über den Stoff des marxistisch-leninistischen Grundlagenstudiums hinausgehen, sowie Fremdsprachenkenntnisse.

 

Im Rahmen der Hochschulreform wurde in Anlehnung an das sowjetische Beispiel der „Doktor der Wissenschaften“ (Promotion B) als höchster AG. geschaffen. Voraussetzung für die Verleihung sind der Besitz des Doktorgrades (Promotion A), der Nachweis hervorragender wissenschaftlicher Qualifikation durch eine schriftliche Arbeit, aus der hervorzugehen hat, daß die Forschungsergebnisse dem internationalen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.

 

Das Recht zur Verleihung beider Doktorgrade liegt bei den Wissenschaftlichen Räten bzw. seinen Fakultäten. Die Verteidigung der Diplom- und Doktorarbeiten findet in der Regel öffentlich statt.

 

Da die Mehrzahl dieser Arbeiten im Rahmen vertraglich festgelegter Forschungsverträge zwischen den Universitäten und Partnern aus der Praxis entstehen, unterliegen ihre Ergebnisse oft der Geheimhaltung.

 

In diesen Fällen findet statt der öffentlichen Verteidigung ein Kolloquium statt, für das der Kandidat drei Themenbereiche vorschlagen kann. Alle wissenschaftlichen Arbeiten können sowohl als Einzelarbeit als auch kollektiv angefertigt werden. Universitäten und Hochschulen.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 24–25


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.