
Angestellte (1975)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985
A. sind den Arbeitern arbeitsrechtlich gleichgestellt. Ihr Gehalt wird nach Monatssätzen berechnet, dem Lohn der Arbeiter liegt dagegen der Stundensatz zugrunde. A., die gleichzeitig der Schicht der Intelligenz angehören, sind z. T. arbeitsrechtlich besser gestellt. Die marxistisch-leninistische Gesellschaftstheorie begreift A. als Werktätige außerhalb der materiellen Produktion, die Funktionen in Leitungsgremien, bzw. der Verwaltung und den gesellschaftlichen Organisationen ausüben. A. bilden danach eine soziale Schicht (Gruppe mit gemeinsamen Merkmalen der Stellung im, bzw. zum Produktionsprozeß), die aber Teil der Arbeiterklasse ist, da ihre sozialökonomische Stellung in der Gesellschaft ebenfalls durch den Nichtbesitz von Produktionsmitteln charakterisiert ist. Arbeitsrecht; Sozialstruktur; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 30