
Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) (1975)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985
Staatliche Einrichtung, die am 1. 1. 1951 an Stelle der GEMA trat und laut VO über die Wahrung der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte auf dem Gebiet der Musik vom 17. 3. 1955 die Rechte der Komponisten und Musikverleger aus der DDR für die Aufführung ihrer Werke, ausgenommen musikalische Bühnenwerke, in der DDR und im Ausland wahrnimmt. Sie zieht auch die Vergütung für Textdichter von Liedern, Schlagern u. ä. ein und verteilt sie. Auf die Geschäftstätigkeit nimmt der Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR entscheidenden Einfluß. Die AWA ist durch Gegenseitigkeitsverträge mit ähnlichen Einrichtungen des Auslands verbunden und seit 1957 Mitglied der internationalen Urheberschutzkonföderation CISAC. Urheberrecht.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 31
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