DDR von A-Z, Band 1975

Arbeitsbefreiung (1975)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985


 

An die Stelle der einfachen ärztlichen Arbeitsunfähigkeitserklärung der deutschen Krankenversicherung ist bereits 1947 das Prinzip der A. gesetzt worden. Damit greift der behandelnde Arzt in die arbeitsrechtliche Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber faktisch direkt ein, wenn auch die formale Bezeichnung neuerdings lautet „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Arbeitsbefreiung“. Lange Zeit durfte er die A. nur für jeweils 3 und insgesamt für 10 Tage aussprechen; er muß sie auch jetzt nach je 7 Tagen ausdrücklich erneuern. Die A. unterliegt der Kontrolle durch Ärzteberatungskommissionen aus nebenamtlichen Ärzten. Sie bestehen in allen Kreisen und auch bei Großbetrieben. Ihnen steht ein hauptamtlicher Kreisgutachter bei der Kreisstelle für ärztliches Begutachtungswesen vor, bei der alle ärztlichen Begutachtungen — für Renten- und Unfallversicherung, Sozialwesen usf. — zusammengefaßt sind. Diese Kommissionen haben auch zu prüfen, ob eventuell Maßnahmen der Rehabilitation einzuleiten sind.

 

Die Kontrolle der Entscheidungen jedes Arztes soll stets von der gleichen Kommission ausgeübt werden; sie soll eine „kollektive Beratung“ des Arztes sein. In den Kommissionen bei Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens wirkt die betriebliche Gewerkschaftsleitung mit.

 

Gegen die Entscheidungen der Begutachtungskommissionen gibt es ein förmliches Einspruchs- und Beschwerdeverfahren.

 

Den Krankenstand mit einem derartigen Kontrollverfahren auf einer Höhe zu halten, die der tatsächlich krankheitsbegründeten Arbeitsunfähigkeit entspricht, ist bisher nicht gelungen. Gesundheitswesen; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen; Arbeitsrecht; Betriebsgewerkschaftsorganisation.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 36


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.