
Arzthelfer (1975)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979
A., 1951 als Berufsgruppe des „Mittleren medizinischen Personals“ im Gesundheitswesen der damaligen SBZ eingeführt, entsprechen dem „Feldscher“ in der UdSSR (oder dem „medical assistent“ in den USA). Sie sollten die (damals knappen) Ärzte entlasten, in den staatlichen Einrichtungen der „ambulanten medizinischen Betreuung“ — Polikliniken, Ambulatorien wie auch Betriebsgesundheitswesen — „vorläufige Diagnosen“ stellen und therapeutische Maßnahmen einleiten. Sie durften seit 1957 auch die Arbeitsbefreiung aussprechen. Danach wurden sie auf vorbeugende Tätigkeiten und die Mitwirkung als Anästhesisten im Operationsdienst beschränkt. Seit 1960 ist ihre Ausbildung auf die Tätigkeit als „Arbeits- und Sozialhygieniker“ im Betriebsgesundheitswesen und als „Hygieneinspektor“ im Hygienedienst ausgerichtet. Seit 1970 führen sie die Berufsbezeichnung Medizinischer Assistent.
A. bzw. Medizinischer Assistent werden auf Medizinischen Schulen (seit 1974 wieder „Medizinische Fachschulen“) ausgebildet, und zwar auf der Grundlage einer abgeschlossenen Ausbildung und mehrjähriger Berufstätigkeit in der Krankenpflege. Sie gehören somit als Weiterbildungsberuf zur Oberstufe der Mittleren medizinischen Fachkräfte. Gesundheitswesen, III. C., Gesundheitswesen, VI. B.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 57
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