Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) (1975)
Siehe auch:
- Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft: 1969
Als Bestandteil des Bankwesens ist die am 1. 10. 1968 (GBl. II, 1969, S. 41) durch Umbenennung der Landwirtschaftsbank gebildete Geschäftsbank kontoführend für die sozialistischen Genossenschaften, Betriebe und kooperativen Einrichtungen sowie staatlichen Organe der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft. Sie gewährt Kredite, führt den Zahlungs-, Verrechnungs- und Sparverkehr, die Finanzkontrolle und die Geschäfte des Staatshaushalts durch. Bei der BLN sowie den in bezug auf ihre Bankgeschäfte ihrer Aufsicht unterstellten Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG) können Sparkonten gehalten werden.
Die BLN gliedert sich in die Zentrale mit Sitz in Berlin (Ost), die Bezirksdirektionen, Filialen und VVB-Filialen, die für die Bankgeschäfte der VVB der Land- und Forstwirtschaft sowie des Staatlichen Komitees für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zuständig sind. Sie ist Organ des Ministerrates, der auch ihren Präsidenten (Günther Schmidt) beruft. Sie arbeitet nach einem Finanzplan und verfügt über ein Grundkapital von 250 Mill. Mark.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 98
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