DDR von A-Z, Band 1975

Bankenabkommen (1975)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985


 

Vereinbarungen zwischen der Staatsbank und Banken in den nichtsozialistischen Staaten, mit denen die DDR keine Handels- bzw. Zahlungsabkommen unterhält, über die Abwicklung des Waren- und Zahlungsverkehrs. In den B. werden das Volumen des Warenverkehrs, die Warenlisten und die Verrechnungseinheit (z. B. Clearing-US-Dollar) festgelegt. Die technische Durchführung (Kontoführung, Saldenvergleich) obliegt der Deutschen Außenhandelsbank AG (DABA). Während diese Art von B. zunehmend durch Abkommen auf Regierungsebene ersetzt wird, gewinnen die Bankvereinbarungen über technisch-organisatorische Fragen im Zahlungsverkehr mit dem Ausland an Bedeutung.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 98


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.