Dienstränge (1975)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1979
D. werden bei der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post verliehen nach den folgenden Maßstäben:
Moralische Anerkennung der fachlichen Arbeitsleistung, Berufserfahrung, erreichter Ausbildungsstand, gesellschaftliche Betätigung. Der Beschäftigte erwirbt einen D. durch Attestierung (erstmalige Verleihung) oder Beförderung. Mit der Führung eines D. sind verschiedene Rechte, das Führen von Rangabzeichen u. a. m. verbunden. Der wichtigste materielle Vorteil besteht in der Festlegung eines D.-Gehalts. Ist z. B. der D. eines Beschäftigten niedriger als der für seine Tätigkeiten an sich vorgesehene Rang, erhält er den seiner Eingruppierung bzw. Tätigkeit entsprechender Tariflohn; im umgekehrten Fall tritt unter bestimmten Voraussetzungen das D.-Gehalt in Kraft, z. B. bei Betriebsdienstuntauglichkeit. Dadurch erhält der Beschäftigte einen materiellen Schutz.
Die Aberkennung des D. ist als disziplinarische Maßnahme möglich.
Die verschiedenen D. werden in einzelnen Ranggruppen zusammengefaßt. Das D.-System z. B. der Reichsbahn kennt in der Ranggruppe die D.

Die D. von Post und Bahn sind nicht mit den Dienstgraden der NVA und anderer bewaffneter Kräfte vergleichbar. Post- und Fernmeldewesen.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 216
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