
Grenzkommission (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985
Im Zusatzprotokoll zum Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik wurde festgelegt, eine Kommission aus Beauftragten der Regierungen beider Staaten zu bilden.
Sie soll die Markierung der zwischen den beiden Staaten [S. 389]bestehenden Grenze (Londoner Protokoll) überprüfen und, soweit erforderlich, erneuern oder ergänzen, sowie die erforderlichen Dokumentationen über den Grenzverlauf erarbeiten. Gleichermaßen wird sie zur Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehenden Probleme, Z. B. der Wasserwirtschaft, der Energieversorgung und der Schadenbekämpfung, beitragen.
Kann die G. in einer von ihr behandelten Frage eine Übereinstimmung nicht erzielen, so wird diese Frage von beiden Seiten ihren Regierungen unterbreitet, die sie auf dem Verhandlungswege beilegen.
Die G. hat ihre Arbeit im Januar 1973 aufgenommen und bis Juli 1975 20 Sitzungen abgehalten. Die Arbeiten gehen weiter. Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 388–389