
DDR von A-Z, Band 1975
Handelsabgabe (HA) (1975)
Siehe auch:
- Handelsabgabe: 1985
Die HA wurde 1957 (GBl. I, Nr. 10) als Bestandteil der differenzierten Umsatzsteuer (Produktions- und Dienstleistungsabgaben) im Bereich des volkseigenen Handels und der volkseigenen Apotheken und Gaststätten eingeführt. Mit ihrer Erhebung entfielen die Körperschafts-, Umsatz-, Gewerbe- und Beförderungssteuern. Bemessungsgrundlage war der Umsatz. Durch die Einführung der Handelsfondsabgabe wurde die HA 1968 (GBl. II, 1967, Nr. 93) aufgehoben. Steuern.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 397